Beiblatt - Verkündungsplattform Bayern

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Beiblatt - Verkündungsplattform Bayern
Seite 73*
Beiblatt
zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Nummer 4*
Ausgegeben in München am 30. März 2016
I n ha lt
Seite
Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen
im Jahre 2017 ............................................................... 74*
Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr
2017/2018..................................................................... 74*
Neubesetzung
einer
Abordnungsstelle
am
Bayerischen Obersten Rechnungshof ........................... 75*
Abschlussprüfung 2017 an Wirtschaftsschulen ............ 75*
Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der
Regierung von Oberbayern .......................................... 76*
Ausschreibung einer Referentenstelle an der
Regierung von Mittelfranken ....................................... 77*
Ausschreibung einer Referentenstelle an der
Regierung von Unterfranken ........................................ 78*
Ausschreibung einer Stelle am Staatlichen
Studienseminar für das Lehramt an beruflichen
Schulen Bayern ............................................................ 79*
Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für
das Schuljahr 2017/2018 .............................................. 80*
Ausschreibung einer Referentenstelle an der
Regierung von Oberfranken ......................................... 81*
Ausschreibung einer Referentenstelle an der
Regierung von Schwaben ............................................. 82*
Waldpädagogik Woche des Waldes – Tag des
Baumes 2016 – Initiative „Auf in den Schulwald“ ...... 83*
Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und
Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen
Schulen ......................................................................... 84*
Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer
staatlichen beruflichen Schule ...................................... 86*
Offene Stellen............................................................... 86*
Jahrgang 2016
74*
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
Abschlussprüfung an den
bayerischen Realschulen im Jahre 2017
Prüfungsgegenstand
Prüfungstermin
Tschechisch
Montag, 3. Juli 2017
Prüfungsdauer 130 Minuten
innerhalb des zeitlichen
Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 1. März 2016, Az. IV.2-BS6500-5.9 712
1.
Die Abschlussprüfung 2017 wird nach Art. 54 des
Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen
der Schulordnung für die Realschulen (RSO) durchgeführt.
2.
Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2017:
Prüfungsgegenstand
Prüfungstermin
Deutsch
Mittwoch, 21. Juni 2017
Prüfungsdauer 240 Minuten
innerhalb des zeitlichen
Rahmens:
8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag, 22. Juni 2017
Prüfungsdauer 130 Minuten
innerhalb des zeitlichen
Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Freitag, 23. Juni 2017
Prüfungsdauer 135 Minuten
innerhalb des zeitlichen
Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr inkl.
Pause
Freitag, 23. Juni 2017
Prüfungsdauer 120 Minuten
8.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Montag, 26. Juni 2017
Prüfungsdauer 150 Minuten
innerhalb des zeitlichen
Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag, 27. Juni 2017
Prüfungsdauer 120 Minuten
innerhalb des zeitlichen
Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Mittwoch, 28. Juni 2017
Prüfungsdauer 120 Minuten
innerhalb des zeitlichen
Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
Donnerstag, 29. Juni 2017
Prüfungsdauer in Ku, HuE,
Musik, Sport:
90 Minuten
8.30 Uhr bis 10.00 Uhr
Französisch
Englisch
Andere Fremdsprachen
Mathematik I und
Mathematik II
Betriebswirtschaftslehre/
Rechnungswesen
Physik
Kunst, Haushalt und
Ernährung, Sozialwesen,
Musik, Sport
Werken
Spanisch
Prüfungsdauer in Sozialwesen:
120 Minuten
8.30 Uhr bis 10.30 Uhr
Freitag, 30. Juni 2017
Prüfungsdauer 90 Minuten
8.30 Uhr bis 10.00 Uhr
Montag, 3. Juli 2017
Prüfungsdauer 130 Minuten
innerhalb des zeitlichen
Rahmens:
8.30 Uhr bis 11.00 Uhr
3.
Andere Bewerberinnen und Bewerber reichen den
Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2017 beim Leiter der von der oder
dem Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.
4.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter teilen dem
Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst bis 24. Februar 2017
mit, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2017/2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 3. März 2016, Az. VI.6-BS9610-6-7a.15 841
1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche
Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden
in der Zeit vom 6. März bis 17. März 2017 entgegengenommen.
2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und
die Klassen in Teilzeitform.
3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den
22. März 2017 statt.
4. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der
Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch,
den 26. Juli 2017 statt.
5. Die Feststellungsprüfung für Bewerber der
Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer
Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
nachweisen, findet am Mittwoch, den 26. Juli
2017 statt.
6. Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die
Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren
Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 26. Juli 2017 statt.
7. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus
der Schulordnung für die Berufliche Oberschule
– Fachoberschulen und Berufsoberschulen –
(Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
8. Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
StAnz. 2016 Nr. 12
75*
die Fähigkeit, mündlich und schriftlich überzeugend zu argumentieren. Des Weiteren werden Flexibilität und die Bereitschaft zu Dienstreisen mit
Übernachtungsaußendienst erwartet. Berufserfahrungen in der Schulverwaltung (z. B. Schulaufsicht,
Regierung, Ministerium) wären wünschenswert.
Geboten werden ein interessantes und vielseitiges
Aufgabengebiet und Fortkommensmöglichkeiten
bis zur BesGr. A 15. Der Einsatz im Obersten
Rechnungshof soll im Wege der Versetzung befristet für drei bis fünf Jahre erfolgen.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von
drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens III.3-BP4023.2-6b.2 308 auf
dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. III.3
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
Neubesetzung einer Abordnungsstelle
am Bayerischen Obersten Rechnungshof
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 3. März 2016, Az. III.3-BP4023.2-6b.2 308
Beim Bayerischen Obersten Rechnungshof ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines/einer
Prüfungsbeamten/Prüfungsbeamtin (z. B. Lehrkraft
der BesGr. A 13 oder A 14) mit pädagogischer
Ausbildung zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst primär Prüfungen im
Schulbereich, z. B. die Verwendung staatlicher
Haushaltsmittel im Bereich der öffentlichen und
privaten Schulen. Abgesehen davon ist auch die
Einbeziehung bei Prüfungen im Hochschulbereich
möglich.
Der/Die Prüfer/Prüferin arbeitet sowohl selbständig
als auch im Team. Er/Sie unterstützt das fachlich
verantwortliche Kleine Kollegium und Prüfer und
Prüferinnen des Obersten Rechnungshofs und der
Staatl. Rechnungsprüfungsämter auch mit pädagogischem Sachverstand.
Erwartet werden sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick, ein ausgewogenes Urteilsvermögen und
Abschlussprüfung 2017 an Wirtschaftsschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. März 2016, Az. VI.4-5S9500-4-7.17 107
1.
Die Abschlussprüfung 2017 findet an den
Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan
statt:
Fach
Englisch, mündliche
Prüfung
Rechnungswesen,
praktische Prüfung
(H-Zweig)
Ersatzfremdsprache
Deutsch
Englisch, schriftliche
Prüfung
Rechnungswesen,
theoretische Prüfung
(H-Zweig)
Mathematik
(M-Zweig)
Betriebswirtschaft
Prüfungstermin
Montag, 19. Juni 2017 bis
Freitag, 23. Juni 2017
Montag, 19. Juni 2017 bis
Donnerstag, 22. Juni 2017
Freitag, 23. Juni 2017
Montag, 26. Juni 2017
Dienstag, 27. Juni 2017
Mittwoch, 28. Juni 2017
Donnerstag, 29. Juni 2017
Freitag, 30. Juni 2017
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KWMBeibl. Nr. 4*/2016
Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur
praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen
Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein
gesondertes Schreiben.
Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt
die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.
2.
Für die Abschlussprüfung 2017 an den Wirtschaftsschulen gilt:
2.1
Die Durchführung der Abschlussprüfung
richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz
über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) (siehe § 82 Abs. 2
Satz 2 der WSO in der seit 1. August 2015
geltenden Fassung)1.
2.2
2.3
Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.
Andere Bewerberinnen und Bewerber nach
§ 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber,
die an der von ihnen besuchten Schule den
Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen
können oder die keiner Schule angehören)
haben die Zulassung zur Abschlussprüfung
bis spätestens 1. März 2017 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an
der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem
Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Andere Bewerberinnen und Bewerber haben
in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nummer 1 für die
Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen
abzulegen.
Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu
unterziehen:
– Volkswirtschaft,
– ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres
Pflichtfach,
– ein weiteres Vorrückungsfach der letzten
Jahrgangsstufe.
Bewerberinnen und Bewerber haben ferner
eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
StAnz. 2016 Nr. 12
Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Oberbayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. März 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.20 062
Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets
42.3 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft“ an der Regierung von
Oberbayern ist ab dem 1. Dezember 2016 neu zu
besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.
Der Sachgebietsleiterin/Dem Sachgebietsleiter im
Sachgebiet 42.3 an der Regierung von Oberbayern
sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:
1.
Schulaufsicht über die öffentlichen und privaten hauswirtschaftlichen, sozialpädagogischen
und sozialpflegerischen Berufsfachschulen,
Fachschulen und Fachakademien sowie über
die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
2.
Beratung der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
3.
Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für
die Errichtung der unter Nr. 1 genannten privaten beruflichen Schulen
4.
Schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten privaten und
kommunalen beruflichen Schulen
5.
Feststellung der pädagogischen Eignung von
Lehrkräften der unter Nr. 1 genannten beruflichen Schulen
6.
Schulische Angelegenheiten der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO. Die
1
In dieser KMBek zitierte Paragraphen der WSO beziehen sich
deshalb auf die jeweiligen Paragraphen der WSO in der bis
31. Juli 2015 geltenden Fassung.
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
7.
Prüfungsvorsitz an den unter Nr. 1 genannten
staatlich genehmigten beruflichen Schulen
8.
Schulfachliche Stellungnahme zur Gewährung
von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen
9.
Mitwirkung bei der Fortbildung des Lehrpersonals der unter Nr. 1 genannten beruflichen
Schulen
10. Dienstliche Beurteilungen
Die Bewerberin/Der Bewerber sollte
– sehr gute EDV-Kenntnisse
– Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten bei Erledigung komplexer,
termingebundener Tätigkeiten
– Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben
– hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
sowie Beratungskompetenz
– Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit
– Erfahrungen in Organisations- und Koordinierungsaufgaben auch an übergeordnete Dienststellen
– umfassende Kenntnisse über rechtliche Vorgaben und Verwaltungsvorschriften im Bereich
der beruflichen Schulen, insbesondere der Berufsfachschulen des Gesundheitswesens
haben.
Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der
Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen
mit einschlägiger Fachrichtung, bevorzugt in Sozialpädagogik und Gesundheits- und Pflegewissenschaft, in Betracht. Vorausgesetzt werden Erfahrungen in einer übertragenen Funktion in der Leitung einer beruflichen Schule (Schulleiterin/Schulleiter, Ständige Vertreterin/Ständiger Vertreter, Weitere Ständige Vertreterin/Weiterer Ständiger Vertreter, Mitglied der erweiterten Schulleitung) sowie Verwaltungserfahrung in einem anderen, dem Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst nachgeordnetem Bereich
oder im Staatsministerium. Erfahrungen in der
Lehrerbildung sind von Vorteil.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen
(Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
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Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für
die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich
geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf
das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt
A 16 bereits innehaben, und solche Bewerberinnen
und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine
Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an
der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung ist der 25. April 2016.
Die Regierung nimmt eine Vorauswahl vor. Sie
leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen
Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl
zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den
Personalakten dem Ministerium zur endgültigen
Entscheidung zu.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. März 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.20 063
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das
Sachgebiet 42.2 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Ernährung und Versorgung und
Agrarwirtschaft“ an der Regierung von Mittelfranken ist ab 1. August 2016 neu zu besetzen. Eine
Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist
möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin des/der
Sachgebietsleiters/Sachgebietsleiterin kommt eine
Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe
A 15 mit Amtszulage in Betracht.
Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen
folgende Aufgaben:
78*
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
– Schulaufsicht über die folgenden Schulen
– Berufsfachschulen für Berufe des Gesundheitswesens (Pflegeberufe)
– Fachschulen für Familienpflege, Heilerziehungspflege, Heilerziehungspflegehilfe
– Berufsfachschulen für Kinderpflege, Ernährung und Versorgung und Sozialpflege
– Fachakademien für Sozialpädagogik und
Heilpädagogik
– Mitwirkung bei der Schulentwicklung, insbesondere der Externen Evaluation und dem Qualitätsmanagement an beruflichen Schulen
– Sozialkundeunterricht
– Schulsport
Der Termin für die Einreichung der Bewerbung an
der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung ist der 25. April 2016.
Die Regierung nimmt eine Vorauswahl vor. Sie
leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen
Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl
zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den
Personalakten dem Ministerium zur endgültigen
Entscheidung zu.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
Der Bewerber/Die Bewerberin sollte über ausgeprägte Teamfähigkeit, gute IT-Kenntnisse und Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen und
mit den Themen Schulentwicklung und QM-Arbeit
vertraut sein. Er/Sie sollte über Erfahrungen im
Bereich der Schulaufsicht verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche
Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für
das Lehramt an beruflichen Schulen, bevorzugt in
der Fachrichtung Sozialpädagogik, möglichst mit
dem Zweitfach Sozialkunde in Betracht. Erfahrungen in einer übertragenen Funktion an einer beruflichen Schule sowie in der Lehrerbildung sind von
Vorteil.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin eine
Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der
Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen
(Art. 18 Abs. 3 BayGlG).
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Die Stelle ist teilzeitfähig.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für
die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich
geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf
das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst gestützt werden.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber
und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt
A 15 bzw. A 15 mit Amtszulage bereits innehaben,
und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich
auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in
unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Unterfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 4. März 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.15 695
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das
Sachgebiet 42.2 „Berufliche Schulen für Agrar- und
Hauswirtschaft, Sozial- und Gesundheitswesen“ an
der Regierung von Unterfranken ist ab sofort neu zu
besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin des/der Sachgebietsleiters/Sachgebietsleiterin kommt eine Beförderung in ein Amt
der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage in
Betracht.
Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen
folgende Aufgaben:
– Staatliche Schulaufsicht für die Berufsschulen
in Fachrichtungen Hauswirtschaft und Agrarwirtschaft sowie BVJ-Klassen, Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz sowie BAFKlassen
– Staatliche Schulaufsicht für berufliche Schulen
in den Fachrichtungen Sozial- und Gesundheitswesen sowie Musik und Kosmetik, insbesondere auch Überwachung der Organisation
des Schul- und Unterrichtsbetriebs
– Personalwesen an privaten und öffentlichen
Schulen der im ersten und zweiten Spiegelstrich
genannten Bereiche, insbesondere schulaufsichtliche Genehmigung des Lehrpersonals
– Ausbildung der Studienreferendare für das
Lehramt an beruflichen Schulen
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
– Geschäftsstatistik und sonstige statistische Angelegenheiten der beruflichen Schulen
– Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung
von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen an
privaten und kommunalen Schulen
– Angelegenheiten des Telekollegs und der Erwachsenenbildung
– Prüfungswesen in den o. g. Fachbereichen und
Ergänzungsprüfung Fachhochschulreife
– Fragen des Religions- und Ethikunterrichts in
Kooperation mit den Religionsgemeinschaften
Der Aufgabenbereich des Referenten/der Referentin
umfasst die Mitarbeit in den genannten Bereichen,
schwerpunktmäßig die vom fünften bis zum siebten
Spiegelstrich genannten Aufgaben.
Der Bewerber/Die Bewerberin sollte über ausgeprägte Teamfähigkeit, gute IT-Kenntnisse und Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche
Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für
das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht.
Erfahrungen in einer übertragenen Funktion an
einer beruflichen Schule sowie in der Lehrerbildung
sind von Vorteil.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin
Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber
und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt
bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu
werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen
an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin
zuständigen Regierung ist der 18. April 2016.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
79*
Ausschreibung einer Stelle am
Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an
beruflichen Schulen Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 8. März 2016, Az. VI.2-5P9001.1-7a.1 209
Die Stelle eines Seminarvorstands/einer Seminarvorständin am Staatlichen Studienseminar
für das Lehramt für berufliche Schulen ist mit
Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen.
Das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an
beruflichen Schulen Bayern ist für die Ausbildung
der Studienreferendare und Studienreferendarinnen
für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern
zuständig und dem Staatsministerium für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst unmittelbar
nachgeordnet.
Die ausgeschriebene Stelle ist am Dienstsitz des
Studienseminars in München angesiedelt. Der Seminarvorstand/die Seminarvorständin ist gemäß
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) für die Gesamtausbildung der Studienreferendare und Studienreferendarinnen seines/ihres Zuständigkeitsbereichs (Niederbayern und nördliches Oberbayern)
verantwortlich und erfüllt die Aufgaben nach den
Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung II.
Daneben unterstützt er/sie die Leitende Seminarvorständin in ihren Aufgaben, insbesondere bei der
Gestaltung und Weiterentwicklung des „Universitätsschulkonzeptes“. Hierbei kooperiert er/sie mit
vom Staatsministerium bestimmten beruflichen
Schulen („Universitätsschulen“) bei der Gestaltung
der Praxisanteile während der universitären Lehramtsausbildung.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht; sie ist nicht teilzeitfähig.
Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche
Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in
Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie umfangreiche
Erfahrungen in der 2. Phase der Lehrerbildung
nachweisen. Besonderes Gewicht wird der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von
Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in
das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die
bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.
Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von
Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und
die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006
(KWMBl. I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.
80*
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für
die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich
geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf
das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft
und Kunst gestützt werden.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist
ausdrücklich hinzuweisen.
Elfriede O hr nb e r ger
Ministerialdirigentin
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich
begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer
tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über den für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Dienstvorgesetzten
sowie die zuständige Regierung beim Staatlichen
Studienseminar einzureichen. Lehrkräfte von staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen
reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung
beim Staatlichen Studienseminar ein; eine Zweitschrift ist dem für sie zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.
Termine für die Anmeldung an den Gymnasien
für das Schuljahr 2017/2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. März 2016, Az. V-BS5302-6b.19 161
1.
Neuanmeldungen für die Aufnahme in die
Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien werden von
den Gymnasien vom 8. Mai 2017 bis 12. Mai
2017 entgegengenommen. An den staatlichen
Gymnasien können spätere Anmeldungen in
der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche
Anmeldungen entgegenzunehmen.
2.
Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Grund- oder Mittelschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und –
falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den
Besuch einer Grund- und Mittelschule erfolgt –
die Zeugnisse von früher besuchten Schulen
vorzulegen.
3.
Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht
für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein
Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem
Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der
sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den
Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich,
wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen,
die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In
diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
4.
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 16. Mai bis 18. Mai
2017 statt und wird im schriftlichen Teil mit
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a)
von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw.
an das Staatliche Studienseminar weiterzuleiten
hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung
länger als 18 Monate zurückliegt, muss die
Stellungnahme ausführlich auf die fachliche
Leistung sowie Eignung und Befähigung des
Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im
Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit
eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt
werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die
Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch
nicht gewürdigt werden konnte.),
b) ggf. von der zuständigen Regierung, in deren
Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin
eingesetzt ist, unter Beifügen des Personalakts,
c)
ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten,
in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen
nach Eingang der Bewerbungsunterlagen beim
Staatlichen Studienseminar. Die Stellungnahme
ist gleichzeitig beim Staatsministerium,
Ref. VI.2 vorzulegen.
d) vom Staatlichen Studienseminar; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst
beim Staatsministerium vorzulegen.
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
5.
81*
zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für
begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei
schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des
Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des
Schuljahres 2017/2018 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für
mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam
durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen
der Sommerferien statt; dafür bestimmen die
Schulen den Zeitplan selbst.
– Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen, sowie der Fachlehrer/Fachlehrerinnen
und Förderlehrer/Förderlehrerinnen an Grundund Mittelschulen
– Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen für die
Lehrämter an Grund- und Mittelschulen
(LPO II), Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrer (ZAPO – F II) und Zweite Prüfung der Förderlehrer (ZAPO/FöL II)
– Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung der
Seminarleitungen
Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens
richtet sich nach den §§ 26 und 27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO)
sowie nach § 25 der Schulordnung für die
Grundschulen in Bayern (GrSO) und § 32 der
Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern
(MSO) in der jeweils gültigen Fassung.
Vorausgesetzt werden:
– umfassende Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Grund- und der Mittelschule
– vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse
im Unterricht der Mittelschule
– mehrjährige berufliche Erfahrungen in der zweiten Phase der Lehrerbildung (Seminarleitung)
– mehrjährige Tätigkeit als Leiter/Leiterin einer
Schule
– Organisationsfähigkeit
– Beratungs- und Beurteilungskompetenz
– Team- und Kommunikationsfähigkeit
– sichere Anwenderkenntnisse der gängigen
EDV-Programme.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberfranken
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 9. März 2016, Az. III.7-BP7001.1.1.1-4b.24 397
Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das
Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Oberfranken ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe
A 15 ist möglich.
Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.1 umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgabenbereiche:
– fachliche Fragen der Mittelschule
– Mitwirkung bei der Einführung des LehrplanPlus in der Mittelschule
– Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Mittelschule
– Mitwirkung im Bereich der Evaluation und der
Qualitätssicherung
– Mitwirkung bei der Qualifikation von Führungskräften
Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen
bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die
Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grundoder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens
vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor
bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw.
Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit
stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw.
Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter
bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in
der Schulaufsicht gleich.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin
Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
82*
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber
und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt
bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu
werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen
an der jeweils für den Bewerber/die Bewerberin
zuständigen Regierung ist der 18. April 2016.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
– Schulentwicklung an Förderschulen
– Organisation des Hausunterrichts aller Schulen
Erwartet und vorausgesetzt werden:
– Studium der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik oder Lernbehindertenpädagogik
– Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern
sowie mit kommunalen Behörden
– Sehr gute EDV-Kenntnisse
– Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen
Fachrichtungen
– Umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver
Konzepte sonderpädagogischer Förderung und
qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in
diesen zentralen Profil-bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik
Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte
Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt.
Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.
vom 9. März 2016, Az. III.7-BP7001.1.1.1.4b.24 404
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor
der
BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Schwaben wird zur
Bewerbung für Lehrerinnen und Lehrer mit der
Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik
ausgeschrieben, die eine mehrjährige Erfahrung im
bayerischen Förderschuldienst, davon mindestens
drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe
A 14 + AZ oder höher, aufweisen.
Dieser Referentin/Diesem Referenten obliegen im
Wesentlichen folgende Aufgaben:
– Fachfragen der Förderschwerpunkte emotional-soziale Entwicklung und Lernen
– Weiterentwicklung und Unterstützung von
Formen inklusiver Beschulung
– Dienst- und Fachaufsicht über staatliche und
private Volksschulen zur sonderpädagogischen
Förderung
– Betreuung und Weiterentwicklung des Förderschwerpunktes emotional-soziale Entwicklung an
den Sonderpädagogischen Förderzentren
– Erstellung von regionalen Fortbildungskonzepten
in den Handlungsfeldern der Trias emotionalsoziale Entwicklung, Lernen und Sprache
– Verwaltung und Verteilung von Fortbildungsund Kooperationsmitteln
– Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz,
Datenverarbeitung und Schulorganisation
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt
bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu
werten.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen
an der jeweils für die Bewerberin/den Bewerber
zuständigen Regierung ist der 18. April 2016.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
Waldpädagogik
Woche des Waldes – Tag des Baumes 2016 –
Initiative „Auf in den Schulwald“
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
und
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 10. März 2016, Az. V.8-BS4430.3/1/2
Die Woche des Waldes 2016 steht unter dem
Motto „Kunst im Wald”
Kunst, Kreativität und Wald bilden eine ideale
Verbindung zwischen dem Rahmenthema Wald
(Lernbereich: „Natur und Umwelt“) und den Lernbereichen „Erfahrungswelten“ und „Fantasiewelten“ im Lehrplan der Jahrgangsstufe 3. Schüler
zeigen großes Interesse und viel Begeisterung beim
Gestalten mit Naturmaterialien. Die Einbindung der
Kunst in waldpädagogische Angebote ermöglicht
einen emotionalen Zugang zum Wald. Kinder dürfen ihre Kreativität ausleben, sie sind mit allen
Sinnen und mit dem Herzen bei der Sache.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden vom 6. bis 12. Juni 2016 bayernweit
Veranstaltungen zu diesem Thema anbieten.
Die Schulen werden gebeten, ihren Schülern auch
in diesem Jahr die Bedeutung des Waldes und seiner Lebewesen nahezubringen. Ergänzend zum
Unterricht können die Schüler die Leistungen des
Waldes für Mensch, Biodiversität und Gesellschaft
sowie seine nachhaltige Nutzung und Pflege besonders anschaulich bei einer Waldführung mit dem
zuständigen Förster erleben.
Aktionen sollen im gegenseitigen Benehmen zwischen Schulen und zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vereinbart werden.
Mehr Informationen und das zuständige Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind unter
www.forst.bayern.de zu finden.
Der Aktionsrahmen zum Tag des Baumes 2016 der
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW)
steht unter dem Motto:
„Der Wald im Jahreslauf“
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V., bietet ein Merkblatt zum
Thema Jahreszeiten im Wald mit Aktivitätsvorschlägen an, die ab April 2016 für schulische Zwecke gegen eine geringe Gebühr angefordert werden
können. Über die Verteilung der Merkblätter an die
Schüler, die vom Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst be-
83*
fürwortet wird, entscheidet die Schulleiterin oder
der Schulleiter (§ 4 Abs. 2 GSO, § 4 Abs. 2 RSO,
§ 4 Abs. 2 MSO, § 4 Abs. 2 GrSO bzw. entsprechende Paragraphen der Schulordnungen der übrigen Schularten).
Kontakt:
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald,
Landesverband Bayern e. V.,
Ludwigstraße 2, 80539 München,
Telefon: 089 284394,
Telefax: 089 281964,
E-Mail: [email protected],
Internet: www.sdw-bayern.de
Die Initiative „Auf in den Schulwald“ der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) will die
Beziehung der Schüler zur Natur, vor allem dem
Wald, verbessern. Schüler sollen Kenntnisse über
gesellschaftlich wichtige Waldfunktionen im Rahmen von Waldbesuchen mit engagierten Ehrenamtlichen erlangen. Die Initiative will Lehrer, Förster,
Waldbesitzer, sowie Waldfreunde animieren, ihre
Liebe zum Wald an Schüler weiterzugeben. Neben
der Broschüre „Auf in den Schulwald“ kann für die
Initiierung, Umsetzung und Begleitung des Projekts
bei der hierfür eingesetzten Schulwaldbeauftragten
Unterstützung eingeholt werden. Kontaktadresse
der Schulwaldbeauftragten und Broschüre können
bei der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V. angefordert werden.
Bayerisches Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Georg W i nd i s c h
Ministerialdirigent
StAnz. 2016 Nr. 12
84*
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und
Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. März 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.26 544
A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist
an folgender Schule mit Wirkung vom
1. August 2016 zu besetzen:
Staatliche Berufsschule Bad Aibling
Die Berufsschule mit gewerblichen Berufen,
Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis sowie für berufsschulpflichtige Asylsuchende und Flüchtlinge besuchen derzeit 1.305
Schüler und Schülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.
B) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleitung ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August
2016 zu besetzen:
1. Staatliche Berufsschule Dachau
Die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung, Klassen für
Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis sowie
für berufsschulpflichtige Asylsuchende und
Flüchtlinge besuchen derzeit 1.571 Schüler und
Schülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit
Amtszulage ausgebracht.
2. Staatliches Berufliches Schulzentrum Rosenheim mit Staatlicher Berufsschule I Rosenheim
und Staatlicher Fachschule für Holztechnik Rosenheim
Die Berufsschule mit gewerblichen, hauswirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Berufen
sowie Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis, berufsschulpflichtige Asylsuchende und Flüchtlinge besuchen derzeit 1.674
Schüler und Schülerinnen und ist organisatorisch mit der Fachschule für Holztechnik Rosenheim verbunden, welche derzeit 175 Schüler
und Schülerinnen besuchen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit
Amtszulage ausgebracht.
3. Berufliche Oberschule Neu-Ulm, Staatliche
Fachoberschule und Berufsoberschule
Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Gesundheit, sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im
Schuljahr 2015/2016 insgesamt 989 Voll-
zeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen
Sozialwesen, Technik, Gesundheit sowie Wirtschaft und Verwaltung 214 Vollzeitschüler und
Vollzeitschülerinnen.
Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit
Amtszulage ausgebracht.
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche
Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen
die Befähigung für das Lehramt an beruflichen
Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.
Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte
und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die
Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das
Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber
und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber
und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt
bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten
bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu
werten.
Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften
an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom
19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird
ergänzend verwiesen.
Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für
die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich
geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf
das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst gestützt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich
begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre
Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer
Umgebung nehmen.
Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der
Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes
Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen
der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen
von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht
in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die
bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde. Bei der
Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten
fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht
mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.
Für die Besetzung der Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und
Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen
Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die
Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen
Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.
Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für
den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen
und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen
über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene
Stelle zuständige Regierung.
Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der
letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),
b) gegebenenfalls von der zuständigen Regierung,
in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu
besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,
c)
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:
a)
von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw.
an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die
letzte dienstliche Beurteilung länger als
18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick
auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen
und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden;
von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem
Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die
Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst
beim Staatsministerium vorzulegen,
d) ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten,
in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen
nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die
Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die
Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.
e)
Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen
Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen
beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die
Schulleitung und die zuständige Regierung dem
Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk
die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu
besetzen ist.
85*
ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist.
Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim
Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag
vorzulegen.
Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist
ausdrücklich hinzuweisen.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den
Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
86*
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer
staatlichen beruflichen Schule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 11. März 2016, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.26 554
Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in
der Schulleitung ist ab 1. August 2016 an folgender Schule zu besetzen:
Berufliche Oberschule Amberg, Staatliche
Fachoberschule und Berufsoberschule
Wir erwarten die Bewerbung von Persönlichkeiten
mit hohen kommunikativen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft
und Führungskraft. Die Bewerber und Bewerberinnen sollten über fundierte Kenntnisse in den Programmen UNTIS, Web-UNTIS und WIN-LD verfügen.
Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte
und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der
Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen
sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt
an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.
werbungen, die mit einer Versetzung verbunden
sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der
Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin
(FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.
Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte
dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde,
muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden.
Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin
seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert
oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde,
deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden
konnte.
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Herbert P ül s
Ministerialdirektor
Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für
Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 müssen erfüllt sein.
Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen
werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich
begrüßt.
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung Vorrang.
Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am
Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung
nimmt.
Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach
der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs
auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die
Bewerberin zuständige Regierung einzureichen.
Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Be-
Offene Stellen
Mitarbeit am Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2016 besteht am Bayerischen
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die Möglichkeit einer Mitarbeit
als
Modulverantwortlicher im Projekt
Amtliche Schulverwaltung (ASV).
Die Mitarbeit erfolgt unterhälftig und wird über die
Einrichtung eines Home-Office-Arbeitsplatzes
wahrgenommen. Die Präsenz am Staatsministerium
im Rahmen einer Abordnung ist nicht vorgesehen.
Aufgabenbeschreibung:
– Entwicklung schulfachlicher Konzepte insbesondere für die Module Lehrkräfte und Unterricht unter besonderer Berücksichtigung der
Belange der unterschiedlichen allgemeinbildenden Schularten
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
–
–
–
–
–
Weiterentwicklung von Abläufen, Funktionen
und Masken
Anpassung an geänderte fachliche Rahmenbedingungen, z. B. Schulordnung, BayEUG
Detailklärung zur Bearbeitung von Sonderfällen
Betreuung der Schnittstelle zu anderen Programmen
Programmtests am Verfahren ASV
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für ein Lehramt an allgemeinbildenden Schulen in Bayern, vorzugsweise in
Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik
– Überdurchschnittliche fachliche Qualifikation
sowie Beurteilungen
– Mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung
im Schuldienst sowie Erfahrung in der Schulverwaltung
– Vorteilhaft sind Kenntnisse in Datenbankmodellierung und SQL
Überfachliche Qualifikationen:
– Interesse an Projektarbeit
– Teamfähigkeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller
Arbeit
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Bereitschaft zu anlassbezogenen Dienstreisen
zur fachlichen Abstimmung
Die Mitarbeit ist für einen schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen
und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Mitarbeit kann auch im Rahmen einer bereits
bestehenden Teilzeitbeschäftigung wahrgenommen
werden.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von
drei Wochen nach der Veröffentlichung der
Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des
Aktenzeichens I.1-M1122/20/1 auf dem Dienstweg
an das
87*
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an
Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach
Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem
unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.:
089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2016 ist
im Referat IV.2
Fachliche Fragen der Schulordnung,
Abschlussprüfungen,
Zulassung von Lernmitteln an Realschulen,
Schulbau, Schulverwaltung
des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung
und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine halbe
Mitarbeiterstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitspflichtzeit) der BesGr. A 13/A 13 + AZ im Wege
einer Abordnung neu zu besetzen.
Aufgabenbeschreibung:
– Zulassung von Lernmitteln, insbesondere für
den neuen LehrplanPLUS
– Organisation und fachliche Betreuung des
Zulassungsverfahrens für Lernmittel an den
Realschulen in Bayern
– Auswahl der Buchgutachter, Auswertung von
Gutachten
– Verfassen von Stellungnahmen
88*
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
– Weitere im Referat IV.2 anfallende Arbeiten
u. a. zu den Bereichen Abschlussprüfung, Eltern- und Schülerangelegenheiten, Inklusion,
Flüchtlingsbeschulung
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Realschulen in
Bayern
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils
mindestens gute fachliche und pädagogische
Qualifikation
– Sichere und umfassende EDV-Kenntnisse (z. B.
Excel)
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Interesse an gesellschaftspolitischen Themen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Teamfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen
Ausdruck
– Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit
einem schwerbehinderten Menschen geeignet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von
drei Wochen nach der Veröffentlichung der
Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter
Angabe des Aktenzeichens I.1–M1122/19/1 auf
dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5
der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leis-
tungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an
Schulen in Bayern vom 7. September 2011
(KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an
Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach
Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem
unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.:
089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Zum 1. August 2016 ist
im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer
auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu
zu besetzen.
Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:
Referat ZS 2:
Referat LZ 2:
Öffentlichkeitsarbeit (Staatsministerium)
Öffentlichkeitsarbeit (Landeszentrale für politische Bildungsarbeit)
Aufgabenbeschreibung:
Öffentlichkeitsarbeit Staatsministerium:
– Redaktionsarbeit für das Erstellen von Artikeln,
Beiträgen und Interviews für die Zeitschrift
„Schule&Wir“ sowie für die Homepage
www.km.bayern.de.
– Entwürfe und Schlussredaktion von Broschüren,
Flyern und Plakaten
Öffentlichkeitsarbeit (Landeszentrale für politische
Bildungsarbeit):
– v. a. im Bereich Internetauftritt und Neue Medien, Erstellung und Redaktion von medialen didaktischen Angeboten,
zielgruppenorientierte Kommunikation
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
– Betreuung von Projekten zur politischen Bildung
Vorausgesetzt werden:
Fachliche Qualifikationen:
– Befähigung für das Lehramt an Gymnasien,
wenn möglich in Fächerkombinationen mit Geschichte
– Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils
mindestens gute fachliche und pädagogische
Qualifikation
– Mehrjährige berufliche Erfahrung an der Schule
– Souveräner Umgang mit CMS-Software
– Hohe Affinität zur Umsetzung von OnlineProjekten
Überfachliche Qualifikationen:
– Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns
– Interesse an gesellschaftspolitischen Themen
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten
– Teamfähigkeit
– Sicherheit im mündlichen und schriftlichen
Ausdruck
– Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller
Arbeit
– Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit
einem schwerbehinderten Menschen geeignet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber
werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher
Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.
Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von
drei Wochen nach der Veröffentlichung der
Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt unter
Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/21/1 auf
dem Dienstweg an das
Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Ref. I.1
Salvatorstraße 2
80333 München
zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine
Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5
der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsminis-
89*
teriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an
Schulen in Bayern vom 7. September 2011
(KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom
15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an
Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach
Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem
unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).
Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.
Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.:
089 2186-2060) gerne zur Verfügung.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2016/2017 ist am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung folgende
Stelle in der Abteilung Realschule als unterhälftige
Abordnung zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu
besetzen:
Referentin/Referent im Referat RS-2
Mathematisch-naturwissenschaftlicher und
informationstechnischer Bereich mit der
Fächerkombination Mathematik/Physik,
Arbeitsbereich Physik
Im Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig
u. a. folgende Aufgaben betreut werden:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung
zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung
von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Physik
– Erarbeitung von fachbezogenen Informationsund Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
90*
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und
pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen
Institutionen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
– Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an Realschulen in den Fächern Mathematik und
Physik mit mindestens guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat
Bayern
– Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)
– Mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft zur Arbeit im Team
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener
Arbeiten
– Organisationsgeschick
– Sicheres Auftreten
– Fundierte EDV-Kenntnisse
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7. Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung
sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina
enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen
nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im
Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt
an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München,
z. Hd. ID Günter Frey zu richten (E-Mail: [email protected]).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien
für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in
Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306),
geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015
(KWMBl. S. 121)).
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an
Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes in der
BesGr. A 13/A 13 + AZ nach Bestehen der Probezeit.
*
Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung
Zum Schuljahr 2016/2017 ist am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung folgende
Stelle in der Abteilung Realschule als unterhälftige
Abordnung zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu
besetzen:
Referentin/Referent im Referat RS-4 Musischästhetischer Bereich mit der Fächerkombination
Kunst und Beifach Arbeitsbereich Kunst
Im Arbeitsbereich sollen schwerpunktmäßig
u. a. folgende Aufgaben betreut werden:
– Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung
zentraler Prüfungen
– Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung
von Fachlehrplänen
– Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Kunst
– Erarbeitung von fachbezogenen Informationsund Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität
– Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen
– Beratung des Ministeriums in fachlichen und
pädagogischen Fragen
– Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen
Institutionen
Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:
– Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an Realschulen in den Fächern Kunst und Beifach mit mindestens guten Ergebnissen
– Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat
Bayern
– Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation
– Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)
– Mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule
KWMBeibl. Nr. 4*/2016
Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:
– Aufgeschlossenheit für Innovationen
– Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten
– Bereitschaft zur Arbeit im Team
– Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener
Arbeiten
– Organisationsgeschick
– Sicheres Auftreten
– Fundierte EDV-Kenntnisse
Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen
gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß Art. 7. Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung
sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina
enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen
nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im
Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt
an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München,
z. Hd. ID Günter Frey zu richten (E-Mail: [email protected]).
Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien
für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in
Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306),
geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015
(KWMBl. S. 121)).
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an
Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes in der
BesGr. A 13/A 13 + AZ nach Bestehen der Probezeit.
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genden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.
Der Zweckverband sucht für sein
Landschulheim Kempfenhausen, 82335 Berg
ab 20. Februar 2017 (Schulhalbjahr 2016/2017)
eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in der
Leitung eines Gymnasiums.
Das Landschulheim Kempfenhausen besteht aus
einem
Naturwissenschaftlich-technologischen
Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil
mit gebundener Ganztagsschule (ca. 650 Schülerinnen/Schüler). Im Internat  mit Internatsleiterin 
werden ca. 95, im Tagesheim (offene Ganztagsschule) ca. 50 Schülerinnen/Schüler betreut.
Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive
Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in herausgehobener Position, z. B. als Fachbetreuerin/Fachbetreuer
oder
Oberstufenkoordinatorin/Oberstufenkoordinator an einem Internatsgymnasium.
Es können sich Beamtinnen/Beamte des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das
Lehramt an Gymnasien bewerben.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu
bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).
Es wird erwartet, dass eine Wohnung am Schulort
selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen
wird.
Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit
einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Teilzeit ist in funktionsverträglichen Umfang möglich.
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Stellenausschreibung des
Zweckverbands Bayerische Landschulheime
Der Zweckverband Bayerische Landschulheime 
Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern  ist
eine kommunale Körperschaft, die zum überwie-
Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten
dienstlichen Beurteilung oder erforderlichenfalls
eine Anlassbeurteilung (Abschnitt A Nr. 4.5 der
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien
für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in
Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306),
geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015
(KWMBl. S. 121)) sowie Nachweise über besuchte
Fortbildungsveranstaltungen beizulegen.
Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796
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KWMBeibl. Nr. 4*/2016
München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720
München)
Tel.: 089 2781400, Fax: 089 27814023,
Homepage: www.bayern-internate.de, E-mail: [email protected], zu richten.
Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband:
zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.
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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon 089
2186-0, E-Mail: [email protected]
Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München
Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
(KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“
www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.
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