VORWORT - access

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VORWORT - access
V ORWORT
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
In den Händen halten Sie die Neuauflage des Ratgebers für Menschen mit Behinderung „Perspektiven“
für die Landeshauptstadt Kiel.
Seit dem Erscheinen der ersten Ausgabe 2003 hat
sich für Menschen mit Behinderung in unserer Stadt
vieles verändert.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Lebensgestaltung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen
ist zweifelsfrei ihre detaillierte Kenntnis über bestehende Förderungs- und Hilfemöglichkeiten. Vor diesem Hintergrund wurde der vorliegende Ratgeber
konzipiert.
Sie suchen eine geeignete Fördermöglichkeit für
Ihr Kind? Sie möchten auch mit einer Behinderung
weiter in Ihrer bisherigen Wohnung leben – wissen
aber nicht, wer Ihnen helfen kann? Der Ratgeber „Perspektiven“ enthält die aktuellsten Informationen für
Menschen mit Behinderung und deren Angehörige,
Freunde und weitere Interessierte. Besonders viel
Wert wurde auf die Benennung konkreter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und die Einbindung neuer Medien gelegt.
Rund die Hälfte aller Mitbürgerinnen und Mitbürger können sich bereits heute über das Internet informieren. Die Landeshauptstadt stellt sich dieser
Herausforderung und veröffentlicht den Ratgeber
„Perspektiven“ unter www.kiel.de im Internet.
Weiterhin sprechen viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Stadt von der Muttersprache her
kein Deutsch. Auch dieser Gegebenheit stellt sich die
Landeshauptstadt Kiel und wird im Internet unter
www.kiel.de den Ratgeber „Perspektiven“ in Englisch,
Türkisch, Polnisch und Russisch veröffentlichen.
Noch eine Bitte zum Schluss: Wir setzen uns für Ihre Interessen und Ihr Wohlergehen ein! Teilen Sie
uns Ihre Anregungen, Wünsche und Verbesserungs-
vorschläge mit! Bitte helfen Sie uns, Kiel zu einer
noch besseren und schöneren Stadt werden zu lassen, als unsere Landeshauptstadt es schon ist.
Abschließend möchten wir all denen, die zur Verwirklichung der Neuauflage dieser Broschüre beigetragen haben, für die gute Zusammenarbeit danken:
den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände, Vereine und Selbsthilfeorganisationen der Behindertenhilfe sowie den städtischen Ämtern; der Firma inixmedia, die den Ratgeber zusammen mit der Abteilung
„Alten- und Behindertenarbeit“ des Amtes für Familie und Soziales realisiert hat und nicht zuletzt den Inserenten, ohne deren Beteiligung die Veröffentlichung des Ratgebers gar nicht erst möglich gewesen
wäre.
Helga Kiel
Vorsitzende des
Beirates für Menschen
mit Behinderung
Adolf-Martin Möller
Dezernent für
Soziales, Jugend, Gesundheit, Wohnen,
Schule und Sport
1
I NHALT
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.2
2.3
2.4
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
4
4.1
4.1.1
4.1.2
Vorwort ............................................................................................. 1
Hinweis der Redaktion ...................................................... 2
Beratung – Prävention – Rehabilitation ........... 3
Städtische Beiräte und Beratungsstellen ...... 3
Weitere Beratungsmöglichkeiten .......................... 8
Prävention und Rehabilitation ............................... 11
Mobilität ....................................................................................... 15
Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV .... 15
Not- und Fahrdienst für Schwerstbehinderte
mit dem Merkzeichen „aG“ ..................................... 19
Individualverkehr ................................................................ 20
Mobilität im Internet ........................................................ 21
Freizeit ............................................................................................ 22
Freizeitgestaltung
für Kinder und Jugendliche ..................................... 22
Kultur und Weiterbildung ........................................... 25
Bewegungs- und Sportmöglichkeiten ........... 26
Reisen ............................................................................................. 27
Angebote für ältere Generationen .................... 28
Sonstiges ..................................................................................... 28
Wohnen ......................................................................................... 31
Sozialleistungen ................................................................... 31
Wirtschaftliche Hilfen ..................................................... 31
Hilfe in anderen Lebenslagen ................................ 31
4.1.2.1 Hilfen zum Wohnen
in der eigenen Wohnung ............................................ 32
4.1.2.2 Wohnen in Einrichtungen .......................................... 33
4.2
Soziale Wohnraumförderung ................................. 33
4.2.1 Wohnungssuche/Wohnungsvermittlung ... 33
4.2.2 Eigentumsförderung
für Menschen mit Behinderung ........................... 34
4.3
Wohngeld .................................................................................... 34
5
Erziehung – Bildung ....................................................... 35
5.1
Förderung im Vorschulalter ..................................... 35
5.2
Förderung im Schulalter ............................................. 36
5.3
Zwischen Schule und Beruf ..................................... 41
5.4
Studium ........................................................................................ 41
6
Arbeit und Beruf .................................................................. 43
6.1
Berufsberatung ..................................................................... 43
6.2
Berufsfindung und Arbeitserprobung ........... 43
6.3
Finanzielle Leistungen ................................................... 45
6.4
Arbeit und Beschäftigung für Menschen
mit seelischen Erkrankungen ................................. 46
Vereine – Verbände – Organisationen ........... 48
Stichwort-Index ..................................................................... 53
Inserentenverzeichnis ..................................................... 56
Impressum .................................................................................. 56
Hinweis der Redaktion
2
Wir bitten um Verständnis dafür, dass der
Ratgeber für Menschen mit Behinderung in
einer relativ kleinen Schriftgröße erscheint.
Unser Problem war, dass wir natürlich so viel
Informationen wie möglich „verarbeiten“
wollten, für den redaktionellen Text aber nur
ein sehr begrenzter Rahmen zur Verfügung
stand. Vor diesem Hintergrund war ein Kompromiss zwischen der Lesbarkeit und der Informationsdichte leider unumgänglich.
Wir haben das Ziel, den Ratgeber für Menschen mit Behinderung in (hoffentlich naher)
Zukunft zusätzlich auch durch andere
Medien zur Verfügung zu stellen, um die
Lesbarkeit – insbesondere für ältere und/oder
sehbehinderte Personen – zu verbessern. In
der Zwischenzeit stehen wir für individuelle
Problemlösungen selbstverständlich immer
gern zur Verfügung.
Schreiben Sie uns:
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Leitstelle für Menschen mit Behinderung
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
oder rufen Sie an:
04 31 - 9 01-33 45 / -32 77
B ERATUNG
–
P RÄVENTION
1.1 Städtische Beiräte
und Beratungsstellen
||| Beirat für Menschen mit Behinderung
der Landeshauptstadt Kiel
Mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung wurde
am 13. August 1981 in der Landeshauptstadt Kiel ein
offizielles Gremium für Menschen mit Behinderung
geschaffen. Aufgabe dieses Gremiums ist es, die
Ämter und Organe der Landeshauptstadt Kiel in allen
Angelegenheiten behinderter Menschen anregend zu
unterstützen. Der Beirat hat das Recht, bei Planungen
und Entscheidungen über Maßnahmen, die Menschen
mit Behinderung betreffen, schriftliche Stellungnahmen und Empfehlungen für die Ratsversammlung
und die zuständigen Ausschüsse abzugeben.
Der Arbeitsschwerpunkt des Beirates für Menschen
mit Behinderung liegt seit vielen Jahren darin, die
bauliche Infrastruktur in der Landeshauptstadt Kiel
für Menschen mit Behinderung zu verbessern (Stichwort „Barrierefreiheit“). Weitere Themen, die kontinuierlich im Beirat behandelt werden, sind u. a. die
Verbesserung der Mobilität von Kieler Bürgerinnen
und Bürgern mit Behinderung, die Verbesserung der
Wohnsituation, Beschäftigungsquoten, der Schulentwicklungsplan, Frühförderung für Kinder mit Behinderung sowie Gewalt gegen Menschen mit Behinderung.
Die Mitglieder des Beirates stehen auch Rat und Hilfe suchenden Einzelpersonen zur Verfügung.
Die Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderung sind öffentlich. Interessierte sind immer
herzlich willkommen.
Nähere Auskünfte über die Arbeit des Beirates sowie zu aktuellen Themen und Terminen erhalten Sie
bei der Geschäftsführerin des Beirates.
Andrea Fuchs
9 01-33 45
oder unter
Internet: www.kiel.de
Telefonischer Ansagedienst
9 01- 40 53
–
R EHABILITATION
||| Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht
Die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht ist die für den Bereich der Landeshauptstadt
Kiel zuständige Stelle für die Durchführung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und des besonderen
Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen nach SGB IX Teil 2 – Schwerbehindertenrecht.
Die Fürsorgestelle berät Sie als schwerbehinderten
Menschen:
wenn am Arbeitsplatz behinderungsbedingte Probleme auftreten,
wenn Ihr Arbeitsverhältnis gefährdet sein sollte,
wenn Sie Beratung zu den Regelungen des Sozialgesetzbuches IX Teil 2 – Schwerbehindertenrecht –
benötigen,
wenn Sie am Arbeitsplatz besondere behinderungsbedingte Ausstattungen oder Hilfsmittel benötigen.
Über die Fürsorgestelle können Hilfsmöglichkeiten
erschlossen werden (siehe auch Kapitel 6.3).
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Hans Köhler
9 01 - 33 53
Heidi Perkams
9 01 - 33 50
Peter Kühl
9 01 - 33 67
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Sprechzeiten:
Mo., Di., Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
Do.: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
||| Leitstelle für Menschen mit Behinderung
Die Leitstelle für Menschen mit Behinderung ist ein
Sachgebiet der Abteilung „Alten- und Behindertenarbeit“ (Ltg: Hanne Rosner, Tel.: 9 01 - 32 25) im Amt
für Familie und Soziales. Eine wesentliche Aufgabe
dieses Sachgebietes ist es, Hilfe suchende Behinderte
oder von einer Behinderung bedrohte Menschen zu
beraten und zu informieren. Die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter helfen Ihnen bei speziellen Problemen,
die richtigen Kontaktpersonen bzw. -stellen zu finden
und halten umfangreiches Informationsmaterial
rund um das Thema „Behinderung“ für Sie bereit.
3
B ERATUNG
–
P RÄVENTION
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Andrea Fuchs
9 01-33 45
E-Mail:
[email protected]
Thomas van Kann
9 01 - 32 77
E-Mail:
[email protected]
Telefonischer Ansagedienst
9 01 - 40 53
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Sprechzeiten:
Mo., Di., Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
Do.: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
||| Sozialdienst der Landeshauptstadt Kiel
Der Sozialdienst ist eine Abteilung des Amtes für Familie und Soziales.
Zu den Aufgaben des Sozialdienstes gehören u. a.
auch Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderung und besonderem Hilfebedarf.
Eine wohnortnahe Beratung und Unterstützung bietet in den sechs Sozialzentren jeweils der Allgemeine
Sozialdienst (ASD) als erste Anlaufstelle für alle Kieler Bürgerinnen und Bürger an, die Leistungen nach
dem SGB II, VIII und XII benötigen. Neben der Erstberatung und Antragsaufnahme erfolgt von dort die
Vermittlung an andere Dienste der Stadtverwaltung,
Wohlfahrtsverbände, Pflegekassen etc.
Sie erreichen den Allgemeinen Sozialdienst (ASD)
in den folgenden Sozialzentren:
Sozialzentrum Nord
Mercatorstraße 40, 24106 Kiel
Infothek
9 01 - 33 22
Zentrumsleiter: Norbert Borchert
9 01 - 33 83
Fax:
9 01 - 6 33 93
E-Mail:
[email protected]
Sozialzentrum Mitte
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Infothek
9 01 - 33 98
Zentrumsleiterin: Angelika Schulz
9 01 - 36 74
Fax:
9 01 - 6 43 12
E-Mail:
[email protected]
–
R EHABILITATION
Sozialzentrum Süd
Königsweg 43- 45, 24114 Kiel
Infothek
9 01 - 32 39
Zentrumsleiterin: Margret Möller-Gosch 9 01 - 36 82
Fax:
9 01 - 6 36 88
E-Mail:
[email protected]
Sozialzentrum Mettenhof
Bergenring 36, 24109 Kiel
Infothek
9 01- 48 05
Zentrumsleiter: Hans-Joachim Reimer
9 01- 46 30
Fax:
9 01- 6 46 50
E-Mail:
[email protected]
Sozialzentrum Gaarden
Bahnhofstraße 38 a, 24143 Kiel
Infothek
9 01- 44 60
Zentrumsleiterin: Ursula Hoffmann-Hauska 9 01- 46 51
Fax:
9 01- 6 46 96
E-Mail:
[email protected]
Sozialzentrum Ost
Wischhofstraße 1 - 3, 24148 Kiel
Infothek
9 01- 44 35
Zentrumsleiterin: Alexandra Wings
9 01- 46 80
Fax:
9 01- 6 46 85
E-Mail:
[email protected]
5
B ERATUNG
–
P RÄVENTION
Besondere Fragestellungen zu den Bereichen
Behinderung und Arbeit
• Werkstatt für Menschen mit Behinderung
sowie damit verbundene zusätzliche Eingliederungshilfen wie
• ambulant betreutes Wohnen,
• Wohngruppen,
• Stationäre Behinderteneinrichtungen (Wohnheime).
Ansprechpartnerin:
Marlies Steffen
9 01- 32 75
Fax:
9 01- 6 31 12
E-Mail:
[email protected]
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Hilfen für Erwachsene
Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung
und für Menschen mit Suchterkrankungen (§ 48 ff SGBXII):
• ambulant betreutes Wohnen,
• teilstationäre Hilfen (Wohngruppen, Tages(förder-)stätten),
• stationäre Hilfen (Wohnheime für behinderte
Menschen).
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten für z. B. Obdachlose, Haftentlassene, Wohnungslose etc. (§ 67 ff SGBXII):
• ambulant betreutes Wohnen,
• stationäre Hilfen.
Ansprechpartnerin:
Eva Jordan
9 01- 45 90
Fax:
9 01- 6 45 90
E-Mail:
[email protected]
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
||| Beratungsstelle für Eingliederungshilfen
im Amt für Familie und Soziales
Hier erfolgt Beratung zu Hilfen nach SGBVIII und
SGBXII in den Bereichen:
• Eingliederungshilfen für Kinder, die noch nicht
eingeschult sind und zusätzlicher Förderung im
Kindergarten bedürfen,
• heilpädagogische Frühförderung,
–
R EHABILITATION
•
Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche,
die Hilfen aufgrund ihrer individuellen Behinderung benötigen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Rose Tolksdorf
9 01- 36 37
E-Mail:
[email protected]
Rolf Marquardt
9 01- 36 72
E-Mail:
[email protected]
Nicole Lüthke
9 01- 33 82
E-Mail:
[email protected]
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Sprechzeiten nach Vereinbarung
||| Beratung für Hörgeschädigte und Erblindete im
Amt für Familie und Soziales
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Anke Felgentreff
9 01- 33 55
E-Mail:
[email protected]
Marion Kaltenhäuser
9 01- 33 55
E-Mail:
[email protected]
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
||| Pflegeberatungsstelle
im Amt für Familie und Soziales
Die trägerunabhängige Pflegeberatungsstelle ist ein
Sachgebiet der Abteilung Alten- und Behindertenarbeit im Amt für Familie und Soziales. Sie berät alle
pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörige
rund um das Thema Pflege. Die Beratungsstelle arbeitet eng zusammen mit den ambulanten Pflegediensten, stationären und teilstationären Einrichtungen,
Pflegekassen, Krankenkassen, Behörden, Kliniken,
niedergelassenen Ärzten sowie allen Trägern im Bereich der Pflege und des Wohnens mit Service.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Hanna Siercks
9 01- 36 78
E-Mail:
[email protected]
Christiane Vogler
9 01- 36 96
E-Mail:
[email protected]
Gudrun Claushen
9 01- 36 27
E-Mail:
[email protected]
7
B ERATUNG
–
P RÄVENTION
Telefonischer Ansagedienst
9 01- 40 52
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Sprechzeiten: Mo., Di., Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
Do.: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
||| Betreuungsstelle im Amt für Familie und Soziales
Eine gesetzliche Betreuung ist für die Menschen gedacht, die entweder in Folge einer psychischen Erkrankung oder aufgrund einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten
nicht mehr selbst regeln können. Die Betreuungsstelle erfüllt Aufgaben im Rahmen der ihr vom Vormundschaftsgericht übertragenen Betreuungen für
Erwachsene. Außerdem unterstützt sie das Vormundschaftsgericht bei der Suche nach geeigneten
Betreuerinnen und Betreuern. Auf Wunsch erhalten
Betreuerinnen und Betreuer Beratung und Hilfe bei
der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Betreuungsstelle berät zudem über Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Peter Pietrzak
9 01- 36 05
E-Mail:
[email protected]
Königsweg 43 - 45, 24114 Kiel
1.2 Weitere Beratungsmöglichkeiten
8
||| Gemeinsame Servicestellen
der Rehabilitationsträger
Das am 1. Juli 2001 in Kraft getretene SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – sieht die Einrichtung „Gemeinsamer Servicestellen“ der Rehabilitationsträger vor.
Rehabilitationsträger sind nach diesem Gesetz die gesetzlichen Krankenkassen, die Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung, die Träger der
Kriegsopferversorgung sowie die Träger der Sozialund Jugendhilfe.
–
R EHABILITATION
Die gemeinsamen Servicestellen sollen behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen sowie ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten insbesondere bei folgenden Fragestelstellungen Beratung und Unterstützung anbieten:
Leistungsvoraussetzungen der Rehabilitationsträger,
Klärung des Rehabilitationsbedarfes,
Klärung der Zuständigkeit,
Klärung, ob ein Gutachten erforderlich ist,
Vorbereitung von Entscheidungen,
Begleitung und Unterstützung bis zu einer
Entscheidung,
Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen,
Koordination zwischen unterschiedlichen Trägern.
In der Landeshauptstadt Kiel sind zwei gemeinsame
Servicestellen eingerichtet worden; sie befinden sich
in den folgenden Geschäftsstellen:
AOK Schleswig-Holstein
6 05 - 22 10 / - 24 25
Elisabethstraße 52, 24143 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Deutsche Rentenversicherung
98 78-0
Herzog-Friedrich-Straße 44, 24103 Kiel
Die Beratungsverpflichtung der einzelnen Rehabilitationsträger bleibt von der Einrichtung gemeinsamer
Servicestellen unberührt.
||| Sozial- und Wohlfahrtsverbände –
Vereine – Selbsthilfegruppen
Sozialverband Deutschland – Kreisverband Kiel
Der Sozialverband Deutschland, ehemals Reichsbund, hilft Ihnen, sich in den Sozialgesetzen zurechtzufinden. Außerdem unterstützt er Sie, wenn Sie bei
Behörden Anträge stellen und Ansprüche aus dem
Sozialrecht durchsetzen möchten, z. B. im Rahmen
der Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie des sozialen Entschädigungsrechts und des Sozialgesetzbuches IX, Teil 2 –
Schwerbehindertenrecht. Voraussetzung für die
Inanspruchnahme der Leistungen ist die Mitgliedschaft im Sozialverband Deutschland.
B ERATUNG
–
P RÄVENTION
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Dagmar Christ
9 83 88 - 50
Gerd Vogel
98 3 88 - 51
Muhliusstraße 87, 24103 Kiel
Sprechzeiten: Mo., Di., Do.: 9.00 - 12.00 Uhr
Mo. und Do.: 13.00 - 16.00 Uhr
Sozialverband VdK Nord:
Rat – Hilfe – Rechtsschutz
Der Sozialverband VdK Deutschland ist mit 1,4 Millionen Mitgliedern die größte deutsche Interessenvertretung der Älteren und Rentner, Behinderten und
Kranken, Sozialversicherten, Pflegebedürftigen und
Pflegenden, Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten,
Zivildienstopfer, Unfall- und Gewaltopfer, Hinterbliebenen, Berufs- und Erwerbsunfähigen, Arbeitslosen
sowie der Sozialhilfeempfänger.
Sachkundig und unbürokratisch berät und hilft der
VdK in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen
beim oft schwierigen Umgang mit Behörden und
Ämtern im gesamten Sozialbereich. Sie stehen mit
Rat und Tat zur Seite bei Anträgen, beim Ausfüllen von
Formularen, überprüfen Bescheide, legen bei Bedarf
Widerspruch ein und vertreten VdK-Mitglieder in Klagen und Berufungen vor den Sozialgerichten und
Verwaltungsgerichten, falls nötig durch alle Instanzen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Sozialverband VdK Nord,
Landesrechtsschutzabteilung Kiel
Özlem Erdem-Wullf, Marita Parketny
57 07 - 6 61
Fax:
57 07-6 66
Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel
Internet:
www.vdk.de/nord
E-Mail:
[email protected]
Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
Beratung nach Terminvereinbarung
–
R EHABILITATION
Selbsthilfekontaktstelle KIBIS
KIBIS (Kontakte, Informationen und Beratung im
Selbsthilfebereich) bietet Beratung und Information
zum Thema Selbsthilfe im psychosozialen bzw. gesundheitlichen Bereich an, hilft bei der Suche nach
einer geeigneten Gruppe im Großraum Kiel und unterstützt Betroffene beim Aufbau neuer Selbsthilfegruppen. KIBIS bietet außerdem Hilfe bei auftretenden
Schwierigkeiten und Gruppenkrisen an und stellt
Gruppen für ihre Zusammenkünfte kostenlos zentral
gelegene Räume zur Verfügung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Anja Kehn
67 27 27
Königsweg 9 (Innenhof), 24103 Kiel
Internet:
www.kibis-kiel.de
E-Mail:
[email protected]
Sprechzeiten: Di.: 10.00 - 13.00 Uhr
Mi.: 10.00 - 12.00 Uhr; Do.: 14.00 - 19.00 Uhr
||| Hinweis: Beratungs-, Informations- und Vertretungsangebote für Menschen mit Behinderung bieten auch noch weitere ortsansässige Sozial- und
Wohlfahrtsverbände, Vereine und Selbsthilfegruppen
an. Wir bitten um Verständnis, dass eine detaillierte
Darstellung von Angeboten im vorliegenden Rahmen nicht möglich ist, und verweisen hinsichtlich
weiterer Informationen auf die im Anhang „Vereine –
Verbände – Organisationen“ angegebenen Ansprechpartner/innen bzw. Kontaktadressen.
9
B ERATUNG
–
P RÄVENTION
1.3 Prävention und Rehabilitation
Vorweg der Hinweis, dass zu vielen der nachfolgend
genannten Punkte auch die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger Auskunft geben
können. Nähere Informationen befinden sich am Anfang der Broschüre.
||| Früherkennung, Vorsorge, Frühförderung
Früherkennung und Vorsorge
Maßnahmen der Früherkennung und Vorsorge haben
das Ziel, Krankheiten bzw. Behinderungen zu verhüten
oder frühzeitig zu erkennen sowie den Verlauf günstig
zu beeinflussen. Je früher die Störungen erkannt
werden, umso günstiger sind die Chancen auf Besserung und Heilung. Vorsorgeuntersuchungen und
Impfungen können mögliche Schädigungen vermeiden.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden meist von
den Krankenkassen getragen. Besteht kein Krankenversicherungsschutz, ist u. U. eine Übernahme der
Kosten aus Sozialhilfemitteln möglich. Dazu ist ein Antrag beim Amt für Familie und Soziales erforderlich.
Schutzimpfungen vor einer Schwangerschaft
Für das ungeborene Kind besteht die Gefahr einer
schweren Behinderung bzw. Erkrankung, wenn die
Mutter während der Schwangerschaft z. B. an Röteln,
Windpocken oder an Hepatitis B (infektiöser Leberentzündung) erkrankt.
Eine Überprüfung des allgemeinen Impfstatus und
die Komplettierung fehlender Impfungen ist für Frauen
mit Kinderwunsch besonders wichtig, um ein Infektionsrisiko für die Mutter und das Kind zu vermeiden.
Im Zweifelsfall kann durch Blutentnahme eine Virusantikörperbestimmung durchgeführt werden.
Auskünfte erteilen: niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte, Hebammen sowie die
Impfberatung des Amtes für Gesundheit
Ute Wiertellok-Renzing
9 01 - 21 30
E-Mail:
[email protected]
–
R EHABILITATION
Humangenetische Beratung und Untersuchung
Die Veranlagung zu bestimmten Erkrankungen / Behinderungen kann von den Eltern oder einem Elternteil auf das Kind vererbt werden. Eine mögliche Gefährdung kann daher bei der Familienplanung von
Bedeutung sein. Auch sind bei erhöhtem Lebensalter
der Mutter die Risiken bei einer Schwangerschaft sowohl für sie selbst als auch für das Kind erhöht.
Bei Kinderwunsch oder einer bereits eingetretenen
Schwangerschaft kann die humangenetische Beratungsstelle über Risiken informieren.
Auskunft erteilt die: Universitätsklinik,
Institut für Humangenetik
5 97 - 17 76
Internet:
www.uni-kiel.de/medgen
E-Mail:
[email protected]
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen
Dieses Untersuchungsprogramm während der Schwangerschaft soll Gefahren für die Gesundheit sowohl
der Mutter als auch des Kindes frühzeitig erkennen.
Auskünfte erteilen: Hausärztinnen und Hausärzte,
Frauenärzte und -innen sowie die Krankenkassen.
Früherkennungsprogramm
Nach der Geburt des Kindes erhalten alle Eltern in
der Klinik ein Untersuchungsheft, das neun Termine
für Früherkennungsuntersuchungen in den ersten
Lebensjahren enthält. Auch die Untersuchungsergebnisse werden dort notiert. Die ersten Untersuchungen des Neugeborenen werden in der Klinik durchgeführt, die nachfolgenden Untersuchungen meist
von niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzten.
Auskünfte erteilen:
Geburts- und Kinderkliniken, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die Mütterberatungsstellen des
Amtes für Gesundheit.
Auskunft zu den Mütterberatungsstellen erteilt das
Service-Zentrum des Amtes für Gesundheit 9 01-42 00.
11
B ERATUNG
–
P RÄVENTION
Schutzimpfungen für Kinder
Impfungen als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten bei Kindern sind praktisch immer
sinnvoll. Die ständige Impfkommission (STIKO) des
Robert-Koch-Instituts hat dazu Impfempfehlungen
ausgesprochen.
Auskünfte erteilen:
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Schulärztinnen
und -ärzte sowie die Mütterberatungsstellen des Amtes für Gesundheit (Tel.: 9 01- 42 00). Überall dort können auch Impfungen durchgeführt werden.
Früherkennung und Frühförderung
(Angebote für noch nicht schulpflichtige Kinder)
Bei körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen ist es besonders wichtig, diese möglichst frühzeitig zu erkennen, um durch gezielte frühzeitige Hilfe Schäden zu vermeiden oder zu lindern.
Gerade in den ersten Lebensjahren bestehen besonders gute Chancen.
Frühförderung (siehe auch Kapitel 5.1) umfasst sowohl
medizinische als auch heil- und sozialpädagogische
Maßnahmen, so dass verschiedene Berufsgruppen
wie z. B. Ärzte, Psychologen, Sonder- und Sozialpädagogen, Physiotherapeuten und Sprachtherapeuten
(Logopäden) beteiligt sind.
Von großer Bedeutung für die Frühförderung ist die
Einbindung der Eltern und des familiären Umfeldes
für die Anleitung und Unterstützung des behinderten
oder von einer Behinderung bedrohten Kindes.
Auskünfte erteilen:
Kinderkliniken, niedergelassene Kinderärztinnen und
-ärzte, die Mütterberatungsstellen des Amtes für Gesundheit (Tel.: 9 01- 42 00) sowie die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Sozialzentren (siehe Kapitel 1.1).
–
R EHABILITATION
||| Medizinische Rehabilitation, Hilfsmittel, Hilfen zur
sozialen Eingliederung
Medizinische Rehabilitation
Medizinische Rehabilitationsleistungen stehen meist
am Anfang einer Rehabilitation mit dem Ziel, eine
Behinderung zu vermeiden oder auszugleichen.
Medizinische Rehabilitationsleistungen:
• ärztliche Behandlung,
• Heilmittel (z. B. Massagen, Bestrahlung),
• Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
• Versorgung mit Körperersatzstücken und anderen
Hilfsmitteln,
• Arbeitstherapie, Belastungserprobung,
• Behindertensport,
• Kuren.
Auskünfte erteilen:
die Träger der Rehabilitation, insbesondere Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften.
Auskünfte zu Kuren erteilen:
die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie die Träger der Rehabilitation.
Kuren für Kinder und Jugendliche:
Auskünfte erteilen:
die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Kinderärztinnen und -ärzte.
13
B ERATUNG
–
P RÄVENTION
Medizinische Hilfsmittel
Der Träger der medizinischen Rehabilitation (insbesondere Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungsträger, Berufsgenossenschaften) versorgt Menschen mit Behinderung mit Hilfsmitteln, um einer
drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern, beeinträchtigte oder
ausgefallene Körperfunktionen ganz oder teilweise
zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Anspruch
auf ein Hilfsmittel beinhaltet auch die Änderung, Instandsetzung, Erstbeschaffung sowie Ausbildung im
Umgang mit dem Hilfsmittel.
Zu den medizinischen Hilfsmitteln zählen Körperersatzstücke wie z. B. Prothesen, orthopädische Hilfsmittel (z. B. Schuhe, Stützvorrichtungen), Kranken-
–
R EHABILITATION
fahrzeuge wie Rollstühle und andere Hilfsmittel, z. B.
Hörgeräte oder Orientierungshilfen für Blinde.
Auskünfte erteilen:
die Träger der Rehabilitation (meist Kranken- oder
Unfallversicherungsträger) und die behandelnden
Ärztinnen und Ärzte.
Hilfsmittelberatung
Zu Voraussetzungen und Bezug von Hilfsmitteln berät u. a. verkaufsunabhängig die Hilfsmittelberatung
im DRK-Schul- und Therapiezentrum Raisdorf.
Nähere Auskunft erhalten Sie bei:
Wolfgang Göbel
0 43 07 / 9 09 - 4 31
E-Mail:
[email protected]
Hilfsmittelverleih
Nur vorübergehend benötigte Hilfsmittel (z. B. Rollstühle, Rollatoren, Krankenbetten) können auch ausgeliehen werden.
Auskünfte erteilen:
Pflegedienste, Sanitätshäuser und Krankenkassen.
14
Hilfen zur sozialen Eingliederung
Diese Hilfen betreffen das Umfeld von Menschen mit
Behinderung – wie den eigenen Haushalt und die
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft – und können
vom Träger der Sozialhilfe übernommen werden.
Bei Kriegsopfern, Opfern von Gewaltverbrechen,
Impfschäden oder Bundeswehr- und Zivildienstschäden ist die Fürsorgestelle für Kriegsopfer des
Amtes für Wohnen und Grundsicherung zuständig.
Hierbei kann es sich um Hilfen zur Verständigung
mit der Umwelt, Erleichterung bei der Haushaltsführung, Unterrichtung über das Zeitgeschehen, Verbesserung der Mobilität oder Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum handeln.
Auskünfte erteilen:
die Sozialzentren in den Bezirken (siehe Kapitel 1.1).
M OBILITÄT
2 Mobilität
Mobilität steht in unserer Gesellschaft für Unabhängigkeit und Lebensqualität. Für die meisten Menschen
ist sie etwas ganz Selbstverständliches; Menschen
mit Behinderung stoßen allerdings oft an Grenzen:
Egal, ob es darum geht, spontan Freunde zu besuchen, ins Kino oder Einkaufen zu gehen oder einen Ausflug mit einer der Kieler Fähren zu machen – immer
stellt sich die Frage der „Machbarkeit“, oft auch die Frage der Finanzierbarkeit. Die nachfolgenden Informationen sollen Antworten auf diese Fragen geben und
behinderten Menschen in Sachen „Mobilität“ grundsätzlich mehr Selbstbestimmung ermöglichen.
2.1 Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV
In der Landeshauptstadt Kiel wird der öffentliche Personennahverkehr von sechs Verkehrsunternehmen durchgeführt, die sich im Verkehrsverbund Region Kiel (VRK)
zusammengeschlossen haben. Der Verbund umfasst
neben der Landeshauptstadt Kiel auch den Kreis Plön
und einen Teil des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Alle Beteiligten des VRK stehen Ihnen bei der Klärung von Fragen, die im Rahmen des vorliegenden
Ratgebers nicht beantwortet werden können, selbstverständlich gern zur Seite. Bitte wenden Sie sich jeweils an das Unternehmen, mit dem Sie die Fahrt
durchführen wollen.
||| Unentgeltliche Beförderung
schwerbehinderter Menschen im ÖPNV
Als Nachteilsausgleich wird schwerbehinderten
Fahrgästen mit den eingetragenen Merkzeichen G,
aG, H, Bl und B sowie Gehörlosen (auch ohne G) im
ÖPNV „Freifahrt“ gewährt. Sie werden gegen Vorzeigen des Schwerbehindertenausweises (mit orangefarbenem Flächenaufdruck) und des hierzu gehörenden Beiblattes mit Wertmarke auf allen Bus-, Bahnund Schiffslinien im gesamten Einzugsgebiet des
SH-Tarifs (einschließlich des VRK) unentgeltlich be-
fördert. Begleitpersonen werden selbstverständlich
auch unentgeltlich befördert, sofern auf dem amtlichen Ausweis die Merkzeichen Bl oder B sowie der
Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist
nachgewiesen“ eingedruckt ist. Unentgeltlich befördert werden im ÖPNV auch das Handgepäck, sonstige
orthopädische Hilfsmittel und ein Blindenführhund
sowie ein mitgeführter Rollstuhl, letzterer jedoch nur
insoweit, als die Beschaffenheit des Verkehrsmittels
dieses zulässt.
Die Ausgabe einer Wertmarke muss schriftlich beim
zuständigen Landesamt für soziale Dienste beantragt
werden. Schwerbehinderte mit den eingetragenen
Merkzeichen G und aG haben in der Regel eine Eigenbeteiligung (30 € für 6 Monate bzw. 60 € für 12
Monate) zu entrichten, von der eine Befreiung aber
unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist (Bezug von ALG 2 oder von Grundsicherung etc.).
Nähere Auskünfte erhalten Sie beim:
Landesamt für soziale Dienste,
Außenstelle Kiel
98 27 - 0
Gartenstraße 7, 24103 Kiel
Internet:
www.lasd-sh.de
(Informationen und Antragsformulare im Internet)
||| Behindertenfreundliche Maßnahmen
und Angebote im ÖPNV
Busverkehr
Die Landeshauptstadt Kiel baut im Rahmen von anfallenden Bauarbeiten seit mehreren Jahren zahlreiche
Haltestellen behindertengerecht aus. Dabei werden
die Bordsteine von 12 auf 18 cm angehoben, zusätzlich werden für sehbehinderte Fahrgäste am Fahrbahnrand weiße Riffelplatten eingelassen. Informationen zu den Haltestellen, die bereits mit Hochborden
ausgestattet sind, erhalten Sie im VRK-Fahrplanbuch
auf den Seiten mit der gelben Randmarkierung („Streckenbänder“) oder im Internet unter www.vrk-sh.de
in der Rubrik „Fahrplan“: Linien im VRK.
15
M OBILITÄT
Im Bereich der Landeshauptstadt Kiel werden
mehr als 70 % aller Busfahrten mit modernen Niederflurbussen durchgeführt. Im Fuhrpark der Kieler Verkehrsgesellschaft mbH sind dazu bereits über 90 %
der Busse mit der Niederflurtechnik ausgerüstet. Niederflurbusse erkennen Sie am blauweißen Rollstuhlsymbol, das auf der linken Frontseite des Busses angebracht ist. In einem Niederflurbus liegt der Fußboden rund 37 cm tiefer als in einem herkömmlichen
Fahrzeug. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sind besonders die Niederflurbusse mit Absenkvorrichtung geeignet. Diese Technik erlaubt es, den
Bus um weitere 7 cm abzusenken, so verringert sich
die Einstiegshöhe auf 15 cm. Absenkbare Niederflurbusse ermöglichen so an allen Haltestellen, die über
ein 18 cm-Hochbord verfügen, einen nahezu niveaugleichen Ein- und Ausstieg ohne fremde Hilfe. Alle
Buslinien, auf denen – soweit dieses betrieblich möglich ist – vorrangig Niederflurfahrzeuge eingesetzt
werden, sind in den Kopfzeilen der Fahrpläne mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.
Manchmal kann es zu kurzfristigen Veränderungen
beim Fahrzeugeinsatz auf den einzelnen Linien kommen. Daher empfehlen wir Ihnen, zur Sicherheit
beim jeweiligen Verkehrsunternehmen rechtzeitig
vor dem gewünschten Fahrtbeginn nachzufragen.
Für Elektro-Rollstühle können zusätzlich manuelle
Rampen ausgeklappt werden. Wenden Sie sich dazu
bitte an das Fahrpersonal.
Weiterhin sind viele Busse bereits mit optischen
und akustischen Haltestellenanzeigen ausgestattet,
so dass Sie jederzeit über den Linienverlauf informiert werden. In Bussen, die noch nicht mit dieser
Technik ausgerüstet sind, werden die Haltestellen
innerhalb der Landeshauptstadt Kiel vom Fahrpersonal durchgesagt.
Weitere Tipps, speziell für einen bequemen und
sicheren Zugang zu den Bussen in der Landeshauptstadt Kiel, erhalten Sie in der Broschüre „Sicher und
bequem unterwegs... – Informationen für ältere
Menschen, Gehbehinderte und Rollstuhlfahrerinnen
und Rollstuhlfahrer“ der Kieler Verkehrsgesellschaft
mbH (Tel. 5 94 - 12 34). Mobilitätseingeschränkte Kunden der Autokraft GmbH, die konkrete Fragen zum
Einsatz von Niederflurbussen auf bestimmten Linien,
Fahrten oder Verkehrstagen im Überlandverkehr haben, können sich bei der Autokraft GmbH unter der
Rufnummer 71 07 - 42 informieren.
Bahnverkehr
Bei den Schienenverkehrsunternehmen ist eine kostenlose Beförderung (in der 2. Wagenklasse) in folgenden, im Bereich Kiel verkehrenden, Zügen möglich: Regionalexpress-Züge (RE) und RegionalbahnZüge (RB) der Regionalbahn Schleswig-Holstein GmbH
(RBSH) sowie Züge der Nord-Ostsee-Bahn GmbH
(NOB). Bei beiden Bahngesellschaften sind im Bereich des VRK vielfach moderne niederflurige Triebwagen unterwegs. Alle Fahrzeuge sind mit optischen
und akustischen Haltestellenanzeigen ausgestattet.
In den Zügen der Nord-Ostsee-Bahn stehen Ihnen
auch behindertengerechte WCs zur Verfügung.
Die Nord-Ostsee-Bahn bedient die Strecken Kiel –
Rendsburg – Schleswig – Husum, Kiel – Neumünster
und Hamburg – Westerland. Es kommen ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz, deren Einstiegshöhe auf
die in Schleswig-Holstein einheitlich angestrebten
Bahnsteighöhen abgestimmt sind. Damit kann an
den meisten Bahnhöfen bereits heute stufenfrei in
die Züge der NOB ein- und ausgestiegen werden.
Um Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern auch
an Haltepunkten, die noch nicht über höhere Bahnsteige verfügen, ein sicheres Ein- und Aussteigen zu
ermöglichen, wird in den Zügen eine manuelle Rampe mitgeführt, die vom Kundenbetreuer bedient werden kann. Der Fahrtwunsch muss in diesen Fällen einen Tag vor Fahrtbeginn über die Kunden-Hotline
der NOB (01 80 - 1 01 80 11) angemeldet werden, damit eine Betreuung sichergestellt wird.
Zwischen Kiel und Neumünster fährt außerdem die
Regionalbahn Schleswig-Holstein, teilweise sogar mit
von der NOB geliehenen Fahrzeugen. Mit Ausnahme
17
M OBILITÄT
der nach Hamburg weiterfahrenden RE-Züge sind die
Züge auf dieser Strecke deshalb in aller Regel mit der
Niederflurfahrzeugtechnik ausgestattet.
Die Strecke Kiel – Flensburg wird vollständig mit
der Niederflurtechnik befahren, diese Züge sind mit
behindertengerechten Toiletten ausgerüstet.
Auf der Strecke Kiel – Lübeck werden bisher nur
hochflurige Züge angeboten. Fahrgäste mit Rollstühlen sollten sich ca. 2 - 3 Tage vor der gewünschten Fahrt
mit dem Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG
unter der Rufnummer (0 18 05) 51 25 12 in Verbindung setzen, damit die betreffenden Bahnhöfe informiert werden und die Betreuung sichergestellt ist.
Fährverkehr
Bisher sind in der Landeshauptstadt Kiel folgende Anleger behindertengerecht ausgebaut: Bahnhofsbrücke,
Seegartenbrücke, Dietrichsdorfer Brücke, Neumühlener Brücke, Laboer Brücke und Strander Brücke.
Fahrten mit den Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH sind aufgrund der Bauart der
Fähren trotzdem leider nur eingeschränkt für körperbehinderte Fahrgäste möglich. Bitte beachten Sie
dies und informieren Sie sich frühzeitig – insbesondere dann, wenn Ihre Rollstühle die üblichen Maße
überschreiten.
Ihre Partner im Verkehrsverbund Region Kiel
Info-Telefon
Kieler Verkehrsgesellschaft mbH
5 94 - 12 34
Werftstraße 233 - 243, 24143 Kiel
Internet:
www.kvg-kiel.de
E-Mail:
[email protected]
Autokraft GmbH
allgemein
6 66 - 0
speziell für mobilitätseingeschränkte Kunden
71 07 - 43
Hamburger Chaussee 10, 24114 Kiel
Internet:
www.autokraft.de
E-Mail:
[email protected]
Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH
70 58 - 41
Diedrichstraße 5, 24143 Kiel
Internet: www.vkp.de
E-Mail: [email protected]
Regionalbahn Schleswig-Holstein
24 79 - 3 73
Alte Lübecker Chaussee 15, 24114 Kiel
Internet:
www.regio-nord.de
E-Mail:
[email protected]
Nord-Ostsee-Bahn GmbH
01 80 - 1 01 80 11
Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel
Internet:
www.nord-ostsee-bahn.de
E-Mail:
[email protected]
Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH
Sonnenforum
5 94 - 12 66
Kaistraße 51, 24103 Kiel
Internet: www.sfk-kiel.de
E-Mail: [email protected]
Verkehrsverbund Region Kiel
Internet: www.vrk-sh.de
E-Mail: [email protected]
2.2 Not- und Fahrdienst
für Schwerstbehinderte
mit dem Merkzeichen „aG“
Für Personen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen
können, stellt die Landeshauptstadt Kiel unter bestimmten Voraussetzungen den vorgenannten
Spezialbeförderungsdienst zur Verfügung, der zum
Erreichen privater Fahrziele (Kino, Theater, Besuche
von Verwandten und Bekannten, Einkauf etc.) genutzt werden kann.
Grundsätzlich nutzungsberechtigt sind alle Kieler
Bürgerinnen und Bürger, bei denen das zuständige
Landesamt für soziale Dienste eine „außergewöhnliche
Gehbehinderung“ festgestellt hat (Merkzeichen aG
im Schwerbehindertenausweis). Enthält der Schwerbehindertenausweis zusätzlich das Merkzeichen B,
ist außerdem eine Begleitperson nutzungsberechtigt.
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Fahrdienst prüft die Landeshauptstadt Kiel vor der ersten
Inanspruchnahme in einem speziellen Antragsverfahren. Antragsunterlagen sowie nähere Auskünfte
19
M OBILITÄT
zu den Nutzungsvoraussetzungen, dem Leistungsumfang, Regelungen in Notfällen etc. erhalten Sie bei:
Amt für Familie und Soziales –
Leitstelle für Menschen mit Behinderung
Andrea Fuchs
9 01- 33 45
E-Mail:
[email protected]
Thomas van Kann
9 01- 32 77
E-Mail:
[email protected]
Telefonischer Ansagedienst
9 01- 40 53
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
2.3 Individualverkehr
20
Führerschein
Selbstverständlich können auch Menschen mit Behinderung eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. mit
einer nach dem Erwerb des Führerscheins aufgetretenen Behinderung weiter ein Fahrzeug führen. Es ist
den Betroffenen allerdings dringend anzuraten, sich
umfassend und rechtzeitig zu informieren, wie sie
auch mit ihren individuellen Einschränkungen den
Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht werden
können – insbesondere um ihre rechtliche Position
bei Unfällen und anderen möglichen Streitfällen abzusichern.
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist bei Menschen mit Behinderung oft an bestimmte Auflagen
und Bedingungen geknüpft, beispielsweise an den
Einbau spezieller Bedienungseinrichtungen im Fahrzeug oder den Gebrauch eines bestimmten Wagentyps. Wenn die Behinderung nach dem Erwerb des
Führerscheins auftritt, stellt sich entsprechend die
Frage, ob und wie das eigene Fahrzeug weiterhin sicher geführt werden kann.
Nähere Informationen und Beratung erhalten Sie bei:
Clemens Brockmann
9 01- 20 40
Bürger- und Ordnungsamt,
Abt. „Verkehrsangelegenheiten“
Saarbrückenstraße 143, 24114 Kiel
Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr,
Do.: durchgehend von 8.00 - 18.00 Uhr
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung bzw. -ermäßigung
Abhängig von den im Schwerbehindertenausweis
eingetragenen Merkzeichen besteht ein Anspruch
auf Kfz-Steuerbefreiung (zu 100 %) bzw. Steuerermäßigung (um 50 %).
Die Kfz-Steuerbefreiung können Schwerbehinderte
mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr
und den eingetragenen Merkzeichen aG, H und Bl
und Versorgungsberechtigte („Kriegsbeschädigte“,
VB oder EB) zusätzlich zur Freifahrt im ÖPNV (2.1) in
Anspruch nehmen.
Die Kfz-Steuerermäßigung wird Schwerbehinderten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und dem eingetragenen Merkzeichen G
sowie Gehörlosen (mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Schwerbehindertenausweis) alternativ zur
Freifahrt im ÖPNV gewährt (Wahlrecht zwischen beiden Möglichkeiten).
Auskünfte erteilt das für Sie zuständige Finanzamt.
Kraftfahrzeugversicherung
Einige Versicherungsunternehmen gewähren schwerbehinderten Menschen einen Beitragsnachlass von
bis zu 25 %. Es ist daher ratsam, entsprechende Angebote verschiedener Kraftfahrzeug-Versicherungsunternehmen einzuholen.
Parkerleichterungen
Blinde und außergewöhnlich gehbehinderte Menschen (Merkzeichen Bl oder aG im Schwerbehindertenausweis) erhalten auf Antrag bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme bestimmter Parkerleichterungen (Parken auf speziell reservierten Behindertenparkplätzen, zeitlich begrenztes Parken im eingeschränkten Halteverbot und auf Bewohnerparkplätzen etc.). Art und Umfang der Parkerleichterungen
werden im jeweiligen Genehmigungsbescheid detailliert festgelegt.
Die Ausnahmegenehmigung wird auch dann erteilt,
wenn die Betroffenen keine Fahrerlaubnis besitzen.
M OBILITÄT
Sie aufgrund eines Unfalls, einer Operation oder
einer Krankheit vorübergehend – aber dennoch
für einen längeren Zeitraum – in Ihrer Mobilität
erheblich eingeschränkt sind und Sie sich maximal 100 Meter weit fortbewegen können. Diese
Ausnahmegenehmigung gilt grundsätzlich nur in
Schleswig-Holstein. Inzwischen hat auch Mecklenburg-Vorpommern diesen Ausweis anerkannt.
Gehbehinderte Menschen können die ihnen erteilte
Genehmigung auch nutzen, wenn sie in einem Auto
mitgenommen werden.
Die beschriebene Ausnahmegenehmigung gilt im
gesamten Bundesgebiet und im europäischen Ausland. U. a. in Schleswig-Holstein können – ebenfalls
auf Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde – außerdem noch weitere schwerbehinderte
Personen entsprechende Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.
Zu den Berechtigten gehören Sie, wenn
Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von
mindestens 70 und das Merkzeichen „G“ im
Schwerbehindertenausweis zuerkannt worden
sind und Sie sich maximal 100 Meter weit
fortbewegen können,
Sie an Morbus-Crohn oder Colitis-Ulcerosa mit
einem hierfür anerkannten GdB von mindestens
60 erkrankt sind,
Sie Stomaträger mit doppeltem Stoma mit einem
hierfür anerkannten GdB von mindestens 70
sind,
Sie sich aufgrund einer Gehbehinderung oder
Mobilitätsbeeinträchtigung maximal 100 Meter
weit fortbewegen können und ein bereits eingelegtes Feststellungsverfahren beim zuständigen
Landesamt für soziale Dienste noch nicht abgeschlossen ist,
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein
Parksonderrecht – Einrichtung eines festen Parkplatzes in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes – beantragt werden.
Nähere Information und Beratung erhalten Sie bei:
Judith Kanthak
9 01- 20 15
E-Mail:
[email protected]
Bürger- und Ordnungsamt,
Abt. „Verkehrsangelegenheiten“
Saarbrückenstraße 143, 24114 Kiel
Sprechzeiten: Mo. - Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr,
Do.: durchgehend von 8.00 - 18.00 Uhr
||| Hinweis: Zur Beantragung der dargestellten Ausnahmegenehmigungen benötigen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid
des zuständigen Landesamtes für soziale Dienste.
2.4 Mobilität im Internet
Umfangreiches Material rund um das Thema „Auto
fahren mit Behinderung“ bieten im Internet u. a. der
„Bund behinderter Autobesitzer“ (www.bbab.de),
www.mobil-mit-behinderung.de sowie www.tuevnord.de an.
Schwerpunkte sind Informationen, Kontakte und
Beratung zum Führerscheinerwerb, zum Kraftfahrzeugumbau und vor allem zu Finanzierungs- und
Förderungsmöglichkeiten.
Auch zahlreiche gewerbliche Unternehmen bieten
im Netz Informationen zur Mobilität an – unser Tipp:
einfach mal auf die Reise ins „Netz“ gehen.
21
F REIZEIT
3 Freizeit
Menschen mit Behinderung benötigen zur Bewältigung ihres Alltags in der Regel mehr Kraft als nicht
behinderte. Eine erholsame und erfüllende Freizeitgestaltung hat daher für diesen Personenkreis einen
besonders hohen Stellenwert. Da sich die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung – einmal abgesehen von denen, die durch die individuellen Einschränkungen selbst bedingt sind – nicht von den Bedürfnissen gesunder Menschen unterscheiden, sollten ihnen auch die gleichen Freizeitaktivitäten offen stehen –
gleichgültig ob es um Sport, Reisen, kulturelle Veranstaltungen oder Kontakte und Begegnungen geht.
Im Folgenden wird eine Reihe von Angeboten aus
diesen Bereichen dargestellt, die hoffentlich die Freizeitplanung der Menschen mit Behinderung bereichern können. Zu betonen ist, dass es sich bei diesen
Informationen nur um einen kleinen Ausschnitt aus
dem bestehenden Angebot handelt, das vor allem
von den Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen im Bereich der Behindertenhilfe organisiert und
durchgeführt wird. Weil die Darstellung aller
Veranstaltungen und Projekte den Rahmen dieses
Ratgebers sprengen würde, verweisen wir an dieser
Stelle noch einmal auf die Kontakte in der Liste „Vereine – Verbände – Organisationen“.
22
regungen zur Gestaltung von öffentlichen und behindertengerechten oder integrativen Kinderspielplätzen sowie an Vorschlägen zur Verbesserung der
Spielmöglichkeiten für Kinder mit Behinderung stets
interessiert.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Ralf Otto
9 01- 31 25
E-Mail:
[email protected]
Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Kinder- und Jugendinteressen
Neues Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
3.1 Freizeitgestaltung
für Kinder und Jugendliche
Beteiligungsprojekte und Patenschaften
Die Abteilung Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendinteressen organisiert und betreut
• Beteiligungsprojekte, in denen Kinder und
Jugendliche bei der Gestaltung von öffentlichen
Spielplätzen und Jugendeinrichtungen mitwirken können,
• Patenschaften für Kieler „Spiel- und Bolzplätze“.
||| Öffentliche Kinderspielplätze
Eine Vielzahl der Geräte auf den öffentlichen Kinderspielplätzen der Landeshauptstadt Kiel kann auch
von Kindern mit geistigen Behinderungen genutzt
werden, ggf. mit Hilfe einer Betreuungsperson. Der
direkte Zugang zu Spielgeräten sowie deren Nutzbarkeit für körper- und / oder mehrfach behinderte Kinder ist zzt. überwiegend nicht gegeben. Das Amt für
Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen der Landeshauptstadt Kiel ist vor diesem Hintergrund an An-
Die Teilnahme an den Projekten steht Kindern und
Jugendlichen mit und ohne Behinderung offen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Harald Pahnke (Beteiligungsprojekte)
9 01- 31 21
E-Mail:
[email protected]
Petra Kapust (Patenschaften)
9 01- 29 40
E-Mail:
[email protected]
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Sprechzeiten: Mo., Di., Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr
Do.: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
F REIZEIT
||| Ferienpass-Programm
Zudem organisiert und koordiniert die Abteilung Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendinteressen das
jährlich stattfindende Ferienpass-Programm für Kieler Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 – 18 Jahren. Angebote für junge Menschen mit Behinderung
sind besonders gekennzeichnet.
Nähere Auskünfte erhalten Sie im Ferienpassbüro
bei:
Rainer Jucknies
9 01- 29 39
E-Mail:
[email protected]
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Bitte erfragen Sie telefonisch die gesonderten
Sprechzeiten.
||| Mädchen- und Jugendtreffs
Städtische Einrichtungen
Die städtischen Mädchen- und Jugendtreffs sind Einrichtungen der offenen Jugendarbeit der Landeshauptstadt Kiel und bieten ein vielfältiges Angebot
für die Gestaltung der Freizeit von Kindern und
Jugendlichen. Schwerpunkte sind deren schulische
und berufliche Integration sowie Projekte, die eine
kulturelle Teilhabe sowie die Beteiligung an kommunalen Planungsprozessen beinhalten.
Die Einrichtungen stehen jungen Menschen mit
und ohne Behinderung offen. Leider sind nicht alle
Einrichtungen barrierefrei. Bitte beachten Sie dies
und informieren Sie sich frühzeitig über die Zugänglichkeit der einzelnen Treffpunkte.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:
Frank Reiser
9 01- 31 23
E-Mail:
[email protected]
Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Kindertagesbetreuung und offene Jugendarbeit
Neues Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Einrichtungen freier Träger
Die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit freier
Träger bieten ähnliche Angebote und Projekte für
junge Menschen an. Die Inhalte und Schwerpunkte
der Arbeit variieren von Träger zu Träger. Auch diese
Einrichtungen sind leider nur zum Teil barrierefrei, so
dass eine frühzeitige Information über die individuelle Zugänglichkeit anzuraten ist.
Nähere Auskünfte erteilen:
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Kiel,
Fachbereich Jugendarbeit
Doris Hansen
7 75 70 - 0
E-Mail:
[email protected]
Preetzer Straße 35, 24143 Kiel
Christlicher Verein junger Menschen (CVJM)
Andree Strotker
55 44 92
E-Mail:
[email protected]
Jägersberg 11, 24103 Kiel
Ev.-luth. Kirche, Haus der Kirche,
Referat Kinder und Jugendliche
Anja Straube
24 02 - 9 04
E-Mail:
[email protected]
Eggerstedtstraße 13, 24103 Kiel
Guttempler Jugendtreff
Susanne Eichler
9 66 26
E-Mail:
[email protected]
Damperhofstraße 26, 24103 Kiel
Jugendkulturwerkstatt Suchsdorf (JKW)
Hedwig Betzendahl
31 31 95
Nienbrügger Weg 35, 24107 Kiel
Kindervilla, Deutscher Kinderschutzbund (DKSB)
Karen Wind-Alkis
Tel./Fax: 6 28 94
Hopfenstraße 7, 24114 Kiel
23
F REIZEIT
Weitere Informationen über Freizeitangebote für
junge Menschen mit und ohne Behinderung (Kontakte und Begegnungen, sportliche Projekte, Ferienfahrten etc.) erhalten Sie auch beim
Kieler Jugendring,
Burkhardt Sauer
5 14 13
Internet:
www.kielerjugendring.de
E-Mail:
[email protected]
Legienstraße 26, 24103 Kiel
Sprechzeiten: Di.: 15.00 - 19.00 Uhr,
Do.: 10.00 - 13.00 Uhr
sowie bei den ortsansässigen Verbänden, Vereinen
und Selbsthilfegruppen der Behindertenhilfe. Eine
Vielzahl dieser Organisationen bietet allgemeine
oder spezifische Angebote für junge Menschen mit
Behinderung an (Kontakte siehe Liste: „Vereine –
Verbände – Organisationen“).
3.2 Kultur und Weiterbildung
Stadtbücherei
Das vielfältige Angebot der Stadtbücherei richtet sich
an alle Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Kiel. Von besonderem Interesse für blinde und
sehbehinderte Menschen ist der gut ausgebaute Bestand von ca. 10.000 Hörbüchern im Gesamtsystem
auf Kassetten und auf CDs.
Eine Auswahl an Romanen in Großdruck steht
ebenfalls zur Verfügung.
Als neuen Service bietet die Zentralbücherei einen
Internet-Zugang für Sehbehinderte und blinde Menschen mit Sprachunterstützung an.
Für weniger mobile Menschen bietet unsere Präsenz
im Internet die Möglichkeit, auf den Gesamtkatalog
der Zentralbücherei und der neun angeschlossenen
Stadtteilbüchereien zuzugreifen.
Über www.stadtbuecherei-kiel.de kann man von zu
Hause aus sehen, ob und wo ein Medium im Bestand
und ob es derzeit ausgeliehen ist. Man hat die Möglichkeit sein Benutzungs- und Gebührenkonto einzusehen, welche Medien entliehen sind und wann sie
fällig sind. Um Versäumnisgebühren zu vermeiden,
können fällige Medien selbst verlängert werden.
Die Zentralbücherei ist rollstuhlgerecht gebaut.
Vom Parkplatz auf dem Hof gelangt man bequem
über den Fahrstuhl in die Räumlichkeiten. Eine Behindertentoilette nach Euronorm mit entsprechender
Schließanlage ist ebenfalls vorhanden. Die Zentralbücherei befindet sich im
Neuen Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31, (Eingang B), 24103 Kiel.
Öffnungszeiten (Zentralbücherei):
Mo.: 13.00 - 19.00 Uhr, Di. - Fr.: 10.00 - 19.00 Uhr,
Sa.: 10.00 - 14.00 Uhr
E-Mail:
[email protected]
Diese Stadtteilbüchereien sind teilweise behindertengerecht ausgestattet:
• Stadtteilbücherei Mettenhof
Vaasastraße 43, 24109 Kiel
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr.: 10.00 - 13.00 Uhr
und 15.00 - 18.00 Uhr
Behindertengerechter Zugang
• Stadtteilbücherei Gaarden
Elisabethstraße 64, 24143 Kiel
Öffnungszeiten: Mo.: 14.00 - 18.00 Uhr
Di., Do.: 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: 14.00 - 17.00 Uhr
Behindertengerechter Zugang (Fahrstuhl)
Behindertentoilette
• Stadtteilbücherei Friedrichsort
Steenbarg 10, 24159 Kiel
Öffnungszeiten: Mo.: 13.00 - 19.00 Uhr
Di., Do.: 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Mi.: 13.00 - 19.00 Uhr
Behindertengerechter Zugang (Fahrstuhl)
Behindertentoilette
25
F REIZEIT
Kunst- und Museumspädagogik
in der Stadtgalerie Kiel
Die Kunst- und Museumspädagogik in der Stadtgalerie
Kiel bietet ein breites Spektrum von Mal- und Zeichenkursen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die
Kurse stehen grundsätzlich allen Interessierten offen.
In jedem Semester wird ein integrativer Malkurs für
Erwachsene angeboten, der Menschen mit und ohne
Behinderung die Möglichkeit zu intensiven zwischenmenschlichen Kontakten im Rahmen einer gemeinsamen kreativen Freizeitgestaltung eröffnet.
Beratung und Anmeldung am Info-Tresen der Stadtgalerie:
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Öffnungszeiten:
Di., Mi., Fr.: 10.00 - 17.00 Uhr, Do.: 10.00 - 19.00 Uhr
oder telefonisch bei
Angelika Jenkel
9 01- 34 83
E-Mail:
[email protected]
26
Fortbildung an der Volkshochschule (VHS)
der Landeshauptstadt Kiel
Das vielfältige Seminarangebot der Volkshochschule
richtet sich grundsätzlich an alle Kieler Bürgerinnen
und Bürger. Da die Unterrichtsstätten leider nur zum
Teil behindertengerecht sind, empfiehlt sich für mobilitätseingeschränkte Menschen bei Interesse an einem bestimmten Fortbildungsangebot eine telefonische Anfrage im jeweiligen Programmbereich. Bei
Bedarf ist die VHS bemüht, einzelne Kurse in Räumlichkeiten zu verlegen, die auch für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zu erreichen sind.
Das Programmheft der VHS erhalten Sie zu Beginn
eines Semesters (Mitte Januar bzw. Mitte August)
kostenlos bei der VHS und an vielen anderen Stellen
in der Landeshauptstadt Kiel (Neues Rathaus, Stadtbücherei, KN-Schalterhalle, Buchhandlungen etc.).
Die Rufnummern der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter befinden sich im Programmheft der VHS jeweils als Fußnote auf der Seite des
konkreten Angebotes.
Die VHS bietet eine Reihe von Seminaren speziell für
gehörlose und spät ertaubte Menschen sowie deren
Angehörige und Freunde an (PC-Kurse, Kurse zur Gebärdensprache etc.).
Anmeldung und organisatorische Beratung bei:
Renate Matthiessen
9 01- 52 26
E-Mail:
[email protected]
Inhaltliche Beratung bei:
Gerd Neuner
9 01- 52 18
E-Mail:
[email protected]
Kooperationsverbund Kieler Runde
In Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Organisationen der Kieler Behindertenhilfe hat die VHS ein
besonderes Fort- und Weiterbildungsprogramm konzipiert. Es beinhaltet Kurse, die sich schwerpunktmäßig an Menschen mit Behinderung richten, spezielle Fortbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte in
pflegerischen und pädagogischen Arbeitsfeldern sowie integrative Kursangebote. Das Angebot des „Kooperationsverbundes Kieler Runde“ beinhaltet Seminare zur persönlichen Zukunftsplanung, Entspannungs- und Bewegungsangebote, Einführungen
in PC-Anwendungen und vieles mehr.
Detaillierte (Programm-) Information sowie inhaltliche Beratung erhalten Sie bei:
Gerd Neuner
9 01- 52 18
E-Mail:
[email protected]
3.3 Bewegungs- und Sportmöglichkeiten
Sport und körperliche Bewegung haben in der Freizeitgestaltung von Menschen mit Behinderung einen
besonders hohen Stellenwert. Sie tun sowohl dem
Körper als auch der Seele gut, stärken das Selbstbewusstsein und ermöglichen Kontakte und Begegnungen, die unter Umständen in anderen Lebensbereichen fehlen.
Menschen mit Behinderung betätigen sich in großer
Zahl im Breitensportbereich und setzen auch im Leistungssport immer wieder Zeichen – beispielsweise
F REIZEIT
bei den im Anschluss an die Olympischen Spiele
stattfindenden „Paralympics“. Eine weitere wichtige
Komponente des Behindertensports ist der „Sport
im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme“. RehaSport findet in der Regel in Gruppen unter ärztlicher
Anleitung statt. Er zielt darauf, mit sportlicher Betätigung, die individuelle Einschränkungen und den
gesundheitlichen Allgemeinzustand berücksichtigt,
die gesundheitliche Wiederherstellung der Betroffenen zu fördern und zu sichern (siehe auch Kapitel 1.1
medizinische Rehabilitation).
Bewegungs- und Sportmöglichkeiten werden von
ortsansässigen Behindertensportvereinen und -gruppen, Sportvereinen mit integrativen Angeboten sowie diversen Organisationen der Behindertenhilfe
angeboten.
Nähere Informationen erhalten Sie beim:
Sportverband Kiel e. V.
64 86 - 1 73
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
oder bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in der Liste „Vereine – Verbände – Organisationen“.
Leider sind noch nicht alle Sporteinrichtungen in
der Landeshauptstadt Kiel uneingeschränkt für Menschen mit Behinderung nutzbar. Bitte informieren Sie
sich daher frühzeitig.
Auskünfte zu behindertengerechten Sommer- und
Hallenbädern erhalten Sie im Amt für Sportförderung bei:
Anke Schlüter
9 01- 29 91
E-Mail:
[email protected]
Auskünfte zu behindertengerechten Sportplätzen
und -hallen erhalten Sie bei:
Thomas Görtz
9 01- 29 90
E-Mail:
[email protected]
3.4 Reisen
Aufgrund der steigenden Nachfrage haben immer
mehr Reiseveranstalter spezielle Reiseangebote für
Menschen mit Behinderung in ihr Programm aufgenommen, die u. a. barrierefreie Urlaubsunterkünfte,
eine barrierefreie Infrastruktur des Urlaubszieles sowie ggf. geeignete medizinische Versorgung bieten.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Reiseveranstaltern und in Reisebüros, die oft auch allgemeines
Informationsmaterial zum Thema „Reisen mit Behinderung“ bereit halten.
Auch viele Verbände, Vereine und Selbsthilfegruppen der Behindertenhilfe bzw. Einrichtungsträger (für
ihre Bewohnerinnen und Bewohner) organisieren
und betreuen Ferienfahrten für Menschen mit Behinderung (Kontakte siehe Liste „Vereine – Verbände –
Organisationen“).
Bahnreisen
Auskünfte über Vergünstigungen und Hilfemöglichkeiten beim Reisen mit der Deutschen Bahn AG erhalten Sie an den Fahrkartenschaltern der Deutschen
Bahn AG und in DER-Reisebüros.
Dort liegen in der Regel auch die kostenlosen „Informationen für behinderte Reisende“ für Sie bereit.
Diese Broschüre enthält neben allgemeinen Tipps
und Hinweisen auch Anforderungskarten für Hilfe
beim Ein- und Aussteigen, Betreuung während der
Bahnfahrt etc.
Gleiche Informationen finden Sie im Internet unter
www.bahn.de unter der Rubrik „handicap“.
27
F REIZEIT
Flugreisen
Behinderte Flugreisende sollten sich frühzeitig mit
der gewählten Fluggesellschaft in Verbindung setzen um zu klären, welche Betreuung vor und / oder
während des Fluges benötigt wird.
Die Airlines koordinieren die erforderlichen Maßnahmen ggf. mit den zuständigen Stellen des Abflug-/
Zielflughafens. Auf dem Flughafen Hamburg können
Betreuungswünsche auch direkt mit der FlughafenInformation, Tel.: 0 40 / 50 75 - 25 56, geklärt werden.
Internet-Tipp
Eine große Linksammlung zum Thema „Reisen für
Menschen mit Behinderung“ steht unter www.fernweh.com und www.die-reise.de zur Verfügung.
3.5 Angebote für die ältere Generation
Neben zahlreichen Vereinen und Verbänden bietet
die Leitstelle „Älter werden“ im Amt für Familie und
Soziales der Landeshauptstadt Kiel besonders auch
für ältere Menschen mit Behinderung Angebote bereit. Ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Helfern gewährleistet, dass bei allen Veranstaltungen
auch Menschen mit Behinderung, hochaltrige und
pflegebedürftige Menschen sowie Migrantinen und
Migranten willkommen sind.
Nähere Informationen erhalten Sie in der
Leitstelle „Älter werden“ im Amt
für Familie und Soziales
9 01- 32 02
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
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3.6 Sonstiges
Gottesdienste für Gehörlose
In der Lukaskirche, Holtenauer Straße 327, 24106 Kiel,
wird an jedem letzten Sonntag im Monat um 15.00 Uhr
ein Gottesdienst für gehörlose Menschen abgehalten.
Nähere Auskünfte (auch über weitere Aktivitäten und
Termine der Evangelischen Gehörlosen Gemeinde in
Kiel) erhalten Sie bei:
Barbara Landa, Gehörlosenseelsorgerin
39 63 61
Fax:
39 71 32
Internet:
www.kirche-badbramstedt.de
E-Mail:
[email protected]
Kulturtreff in der „Räucherei“
Eine feste Größe in der Kieler Freizeitlandschaft ist
der Kulturtreff im Bürgerzentrum Räucherei, Preetzer Straße 35, 24143 Kiel. Diese Veranstaltung bietet
Behinderten und Nichtbehinderten an jedem 3.
Dienstag im Monat die Möglichkeit zum Tanzen,
Klönen, Kennenlernen etc.
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Marion Oelkers
7 75 70 - 21
E-Mail:
[email protected]
Stadtführer für Rollstuhlfahrer/innen
Der Kieler Stadtführer für Rollstuhlfahrer / innen gibt
umfassende Auskunft über die Barrierefreiheit von
mehr als 800 Einrichtungen, Gebäuden und Veranstaltungsorten in der Landeshauptstadt Kiel und
trägt insofern zu einer selbstbestimmten Alltags- und
Freizeitgestaltung mobilitätseingeschränkter Menschen bei.
Er ist gegen eine Schutzgebühr von 7,50 € zu beziehen beim
Verein „Unterwegs ohne Grenzen“
Holtenauer Straße 243, 24106 Kiel
6 67 03 27
E-Mail:
[email protected]
F REIZEIT
Im Olympiazentrum Schilksee stehen in der Badesaison (hier in der Regel vom 1. Mai bis zum 15. September des Jahres) zwei Strandrollstühle zur Verfügung. Die Strandmobile können bei der
Strandkorbvermietung entliehen werden.
Da – insbesondere bei schönem Wetter – eine große Nachfrage besteht, empfiehlt sich eine vorherige
Terminabsprache unter
37 18 65
Die gute Idee
Einige Unternehmen des Kieler Einzelhandels stellen
Personen, denen es nicht möglich ist, ihren Einkauf
zu Fuß zu erledigen, kostenlos Leihrollstühle zur Verfügung (u. a. IKEA und die Sophienhof-Apotheke).
Damit haben auch mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit, einen gemütlichen „Einkaufsbummel“ zu unternehmen.
Strandrollstühle am Falckensteiner Strand
und im Olympiazentrum Schilksee
Der Falckensteiner Strand in Friedrichsort ist durch
einen Holzsteg für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer zugänglich gemacht worden. Außerdem
steht in der Badesaison (in der Regel vom 1. Juni bis
zum 15. September) bei der Strandaufsicht ein Spezialrollstuhl mit Ballonreifen zur Verfügung, mit dem
der Strand bis ans Wasser befahren werden kann.
Das „Strandmobil“ ist – bei gutem Wetter – auf dem
Rasen vor dem Gebäude der Strandaufsicht (Höhe
Hauptwache) „geparkt“ und kann nach Absprache
eigenständig genutzt werden.
Nähere Auskünfte erteilt die:
Strandaufsicht am Falckensteiner Strand
39 12 03
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W OHNEN
4 Wohnen
Wohnen ist ein äußerst individuelles Bedürfnis. Ob in einer Mietwohnung oder im eigenen Haus, im Familienverbund, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Einrichtung gewohnt wird, hängt von den persönlichen Verhältnissen, Möglichkeiten und Wünschen
ab. So weit wie möglich ist das Wohnen außerhalb
von Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen zu unterstützen. Nach den jeweiligen persönlichen
Lebensverhältnissen und örtlichen Gegebenheiten
kommen Hilfen in der bisherigen Wohnung oder auch
ein Umzug in eine neue Wohnung in Betracht. Unter
bestimmten Voraussetzungen kann Wohnraum oder
eine Wohnraumanpassung auch im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung finanziell unterstützt werden.
4.1 Sozialleistungen
4.1.1 Wirtschaftliche Hilfen
Sofern die eigenen Mittel für die Finanzierung des
geeigneten und notwendigen Wohnraumes nicht ausreichen, gibt es die Möglichkeit, über folgende Sozialleistungen die erforderlichen Hilfen zu erhalten:
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
Erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen erhalten Grundsicherung für Arbeitssuchende, das sogenannte Alg II.
Neben der Leistung zur Eingliederung in Arbeit ist
hierin auch eine wirtschaftliche Leistung enthalten.
Die Hilfe umfasst einen Regelsatz zur Sicherung des
Lebensunterhalts sowie die Übernahme der Kosten
für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.
Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Job-Center, das sich räumlich in den
jeweiligen Sozialzentren (siehe Kapitel 1.1) befindet.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter (ab 65
Jahre) und bei dauerhafter (voller) Erwerbsminderung
wird bei Hilfebedürftigkeit der Lebensunterhalt im
Rahmen der Grundsicherung (Kap. 4 SGB XII) gedeckt. Die Hilfe wird in Form von Regelsätzen zur
Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe erbracht.
Nähere Auskünfte erteilt der Allgemeine Sozialdienst
in den Sozialzentren (siehe Kapitel 1.1).
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften
Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Nicht erwerbsfähige, hilfebedürftige Menschen unter
65 Jahren, die weder die Anspruchskriterien für den
Bezug von Alg II (erwerbsfähig) noch die für die Gewährung von Grundsicherung für Ältere und Erwerbsgeminderte (dauerhafte Erwerbsminderung) erfüllen,
erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der
Sozialhilfe (Kap. 3 SGB XII).
Auch diese Hilfe wird in Form von Regelsätzen zur
Sicherung des Lebensunterhaltes sowie der Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe gewährt.
Nähere Auskünfte erteilt der Allgemeine Sozialdienst
in den Sozialzentren (siehe Kapitel 1.1).
4.1.2 Hilfe in anderen Lebenslagen
Aufgrund von Behinderung, Pflegebedürftigkeit,
Krankheit u. a. können Bedarfe entstehen, die mit eigenen Mitteln nicht gedeckt werden können. Hier
können die entsprechenden Hilfen aus dem SGB XII
31
W OHNEN
geleistet werden. Die möglichen Leistungen im Bereich „Wohnen“ werden im nachfolgenden Text ausführlicher dargestellt.
Nachdem ein Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung gestellt
wurde, wird im Amt für Familie und Soziales eine
umfassende Beratung und Hilfebedarfsermittlung erfolgen, die zum Ziel hat, die richtige Hilfe im Einzelfall zu ermitteln. Oberstes Prinzip ist hierbei die
wohnortnahe Versorgung mit den erforderlichen
Hilfeangeboten und die größtmögliche Nutzung und
Stärkung der vorhandenen eigenen Möglichkeiten.
Wichtiger Hinweis: Für alle oben genannten Sozialleistungen gilt:
das Prinzip der Nachrangigkeit: Das bedeutet,
dass der Sozialhilfeträger nur dann Hilfen gewährt, wenn kein anderer möglicher Kostenträger
(z. B. Krankenkasse, Rehabilitationsträger, Pflegekasse) dafür zuständig ist,
dass sie vor dem Eingehen von Verbindlichkeiten
beantragt werden müssen (die Übernahme von
Schulden aus Mitteln der Sozialhilfe ist ausgeschlossen),
dass sie einkommens- und vermögensabhängig
sind und ggf. Angehörige zu Unterhaltsleistungen
herangezogen werden.
Bitte informieren Sie sich deshalb frühzeitig. Umfassende Auskünfte und Beratung erhalten Sie stadtteilbezogen in den im Kapitel 1.1 genannten Sozialzentren bzw. bei den direkt benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
4.1.2.1 Hilfen zum Wohnen
in der eigenen Wohnung
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Hilfen zur behinderungsbedingten Ausstattung
und zum behindertengerechten Umbau einer Wohnung
Die Hilfe umfasst beratende und unterstützende Maßnahmen sowie finanzielle Leistungen sowohl zur Beschaffung als auch für den Umbau und die Erhaltung
der behindertengerechten Wohnung (z. B. für die roll-
stuhlgerechte Änderung der Wohnung, den Umbau
der sanitären Anlagen oder die Verbesserung der Zugangsmöglichkeit zur Wohnung). Die Maßnahmen
können jedoch nur in Zusammenarbeit mit den Vermieterinnen und Vermietern erfolgen.
Hilfen zur Ausstattung mit Hausnotrufsystemen
Die Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem erfolgt bei Personen, die allein in ihrer Wohnung leben
und bei denen akut auftretende lebensbedrohende
Krisen auftreten können oder bei denen ohne die
ständige Erreichbarkeit einer Betreuungsperson ein
Verbleib in der Wohnung nicht möglich wäre.
Haushilfen
Sofern aus gesundheitlichen Gründen einzelne Verrichtungen im eigenen Haushalt nicht mehr durchgeführt werden können oder der ganze Haushalt nicht
mehr geführt werden kann, können Hilfen gewährt
werden, damit Dritte (selbst gesuchte Hilfen oder Verbände) diese Verrichtungen im Haushalt ausführen.
Mahlzeitendienste
Für Personen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht
in der Lage sind, sich selbst Mahlzeiten – vor allem
warme Mittagsverpflegung – zuzubereiten, besteht
die Möglichkeit, einen Mahlzeitendienst zu nutzen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Personen
mit geringem Einkommen im Rahmen des SGB XII
ein Zuschuss zu den Kosten gewährt werden.
Ambulant betreutes Wohnen
Das betreute Wohnen ist keine Unterbringung in einem Wohnheim oder einer Wohnanlage. Das Angebot richtet sich an Personen, die in eigenem Wohnraum leben und ein vergleichsweise hohes Maß an
Selbstständigkeit besitzen, insbesondere im lebenspraktischen Bereich, aber eine unterstützende Betreuung und Beratung benötigen. Durch die Betreuung soll die Eigenständigkeit bzw. Selbstständigkeit
des Menschen mit Behinderung erhalten bzw. gefördert
W OHNEN
und so die Aufnahme in eine stationäre Wohnform
möglichst vermieden werden. Zu den Betreuungsinhalten gehören u. a. die Tagesstrukturierung, der
Umgang mit Geld, die Haushaltsführung, die Selbstversorgung und die Freizeitgestaltung.
Nähere Auskünfte erhalten Sie in den Sozialzentren
der Bezirke (siehe Kapitel 1.1) bzw. bei den direkt benannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern.
4.1.2.2 Wohnen in Einrichtungen
Für Menschen mit Behinderung, die vorübergehend
oder auf Dauer nicht in eigenem Wohnraum leben
können, weil eine ambulante Betreuung aufgrund
der Art oder Schwere der Behinderung nicht ausreicht, ist in Kiel ein vielfältiges Angebot teilstationärer und vollstationärer Einrichtungen vorhanden.
Sofern kein vorrangiger Träger für die Kostenübernahme zuständig ist (s. o.) und die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, werden die Betreuungskosten
in der Regel im Rahmen des SGB XII übernommen.
Die Entscheidung für eine geeignete Einrichtung
kann für die Betroffenen selbst schwierig sein. Das
Amt für Familie und Soziales (Ansprechpartner s.
Kap. 1.1) steht in dieser Situation hilfreich zur Seite.
Teilstationäres Wohnen
Teilstationäre Wohnformen sind in Kiel auf den Personenkreis der erwachsenen Menschen mit seelischer Behinderung begrenzt. Die Betreuung erfolgt
in sozialtherapeutischen Wohngruppen und ist grundsätzlich ein Angebot für Personen, bei denen eine
ambulante Betreuung nicht ausreicht bzw. die nach
Entlassung aus einer stationären Einrichtung noch
nicht in der Lage sind, selbstständig zu wohnen. Die
Betreuungsdauer liegt in der Regel zwischen einem
halben Jahr und bis zu zwei Jahren.
Vollstationäres Wohnen
Für Menschen mit Behinderung, die vorübergehend
oder auf Dauer nicht in der Lage sind, selbstständig zu
leben und zu wohnen und bei denen weder eine ambulante noch eine teilstationäre Hilfe ausreicht, gibt es
vollstationäre Angebote. Die Betreuung erfolgt in stationären Einrichtungen für Behinderte, i. d. R. in Wohnheimen, die insgesamt alle Behinderungsarten und
Altersgruppen abdecken. Die Betreuungsdauer ist
abhängig von der Art und Schwere der Behinderung.
4.2 Soziale Wohnraumförderung
4.2.1 Wohnungssuche/
Wohnungsvermittlung
Die Kommunale Wohnungsvermittlung der Landeshauptstadt Kiel vermittelt auch barrierefreie Wohnungen. Für ältere Menschen wurden außerdem barrierefreie Altenwohnungen mit Betreuungsangebot gebaut.
Im Rahmen des Vermittlungsantrages werden die
individuellen Vorstellungen und Erfordernisse sowie
die grundsätzlich in Betracht kommenden Wohnanlagen und Wohnungen erörtert. Die Vorlage eines
Schwerbehindertenausweises ist nicht unbedingt erforderlich. Im Einzelfall genügt für den Bezug einer
geeigneten Wohnung ein Attest oder eine aussagekräftige Stellungnahme des behandelnden Arztes.
Auch barrierefreier Wohnraum unterliegt i. d. R. der
Sozialbindung, so dass die Wohnberechtigung (z. B.
bei geringem Einkommen) geprüft werden muss. Ein
behinderungsbedingter Wohnflächenmehrbedarf wird
im Wohnberechtigungsschein berücksichtigt.
33
W OHNEN
Die Versorgung von Menschen mit Behinderung
mit geeignetem Wohnraum hat für die Kommunale
Wohnungsvermittlung allerdings Vorrang vor dem
Erfordernis des Wohnberechtigungsscheins, so dass
im Einzelfall Ausnahmeregelungen möglich sind.
Nähere Auskunft und Beratung erhalten Sie bei:
Marianne Hansen
9 01-38 88
E-Mail:
[email protected]
Amt für Wohnen und Grundsicherung,
soziale Wohnraumversorgung
Neues Rathaus, Gebäudeteil B
(1. Etage, Eingang Ecke Stresemannplatz)
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do., Fr.: 8.30 - 13.00 Uhr
Do. zusätzlich: 15.00 - 18.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Frei finanzierte Wohnungen für Menschen mit Behinderung müssen zurzeit direkt bei den Vermietern
und Hausverwaltungen erfragt werden. Der Verband
Norddeutscher Wohnungsunternehmen baut derzeit
ein Angebotssystem für barrierefreie Wohnungen
über das Internet auf (www.vnw.de). Hier sollen freie
Wohnungen von den Genossenschaften und kommunalen Wohnungsgesellschaften zusammengeführt und angeboten werden.
4.2.2 Eigentumsförderung
für Menschen mit
Behinderung im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein – Zusatzdarlehen für Schwerbehinderte
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Das Land Schleswig-Holstein fördert den Neubau
oder Ersterwerb eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der barrierefreie Ausbau bzw. die barrierefreie Erweiterung eines bereits vorhandenen Eigenheims gefördert werden. Die allgemeinen Fördervoraussetzungen wie z. B. Einkommen (Einkommensgrenze), Wohnflächengrenzen, Kostenobergrenzen
und Belastungsfähigkeit, müssen auch von schwer-
behinderten Menschen eingehalten werden. Zur Finanzierung von Mehrkosten, die bei der Schaffung
von Wohnraum für Schwerbehinderte entstehen,
kann ggf. neben der Grundförderung ein zusätzliches
Baudarlehen gewährt werden.
Weiterhin besteht für Schwerbehinderte unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Förderung zum Erwerb bestehenden Wohnraumes zur Eigennutzung zu erhalten.
Auskunft und Beratung:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
99 05-0
Fleethörn 29-31, 24103 Kiel (bitte Eingang um die
Ecke/Fußweg Dammstraße nehmen)
E-Mail:
[email protected]
Termine nach telefonischer Vereinbarung.
4.3 Wohngeld
Für Haushalte mit geringem Einkommen besteht die
Möglichkeit, allgemeines Wohngeld zu beantragen.
Mit dieser Sozialleistung sollen die Kosten der Miete
(Mietwohnung) oder der Belastung (Eigenheim/Eigentumswohnung) gesenkt werden. Als besondere Hilfe
für schwerbehinderte Menschen sieht das Wohngeldgesetz – abhängig von der Art und Schwere der
Behinderung – Freibeträge vor, die sich in der Wohngeldberechnung einkommensmindernd auswirken.
Nähere Auskünfte und Beratung erhalten Sie bei:
Birgit Schettler
9 01-23 95
E-Mail:
[email protected]
Amt für Wohnen und Grundsicherung,
Wohngeldabteilung
Neues Rathaus, Gebäudeteil B (2. Etage)
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do.: 8.30 - 13.00 Uhr
Do. zusätzlich: 15.00 - 18.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung.
E RZIEHUNG
–
B ILDUNG
5.1 Förderung im Vorschulalter
||| Frühförderung
Frühförderung zielt auf den Ausgleich frühkindlicher
Entwicklungsstörungen, um die Entwicklungsbedingungen des Kindes zu verbessern. Sie wird Kindern,
die noch keine Schule besuchen, beim Vorliegen der
Voraussetzungen vom Amt für Familie und Soziales
gewährt. Ziel der Hilfe ist, Behinderungen und Teilhabebeschränkungen abzuwenden, zu beseitigen, zu
bessern und eine Verschlimmerung zu verhüten sowie die Folgen zu mildern (siehe auch Kapitel 1.1
„Beratung für Eingliederungshilfen“).
Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten und Anbietern von Frühförderung erhalten Sie bei
der Beratungsstelle für Eingliederungshilfen (Heilpädagogischen Beratungsstelle) im Amt für Familie
und Soziales (siehe Kapitel 1.1) und beim Berufsverband der Heilpädagogen (BHP) e. V.
Kontakt:
Berufsverband
für Heilpädagogen e. V.
0 30 / 40 60 50 60
Michaelskirchstraße 17 / 18, 10179 Berlin
E-Mail:
[email protected]
||| Kindertageseinrichtungen
Städtische Kindertageseinrichtungen
Alle Kinder, gleich ob mit oder ohne Behinderung,
haben ab ihrem vollendeten dritten Lebensjahr einen
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz und
können in allen städtischen Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden.
Reicht das normale Förderungsangebot des Kindergartens zur Integration des Kindes mit einer Behinderung nicht aus, gibt es folgende Möglichkeiten:
Einzelintegration
Bei einer Einzelintegration wird das Kind mit einer
Behinderung oder drohenden Behinderung in eine
normale Kindergartengruppe aufgenommen und
durch eine Heilpädagogin stundenweise unterstützt.
Der Vorteil der Einzelintegration liegt in der Wohnort
nahen Betreuung.
Integrationsgruppe
Zum Angebot der städtischen Kindertageseinrichtungen gehört außerdem eine Integrationsgruppe in der
Kindertageseinrichtung „Sternschnuppe“, Hügelstraße 11 in Kiel-Gaarden. Diese Gruppe umfasst 15
Kinder, davon vier Kinder mit einer Behinderung
oder drohenden Behinderung.
Integration heißt, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam in der Gesamtgruppe bzw. gemeinsam in Kleingruppen betreut werden.
Auskünfte erteilt: Amt für Schule, Kinder- und
Jugendeinrichtungen, Kindertagesbetreuung und
offene Jugendarbeit
9 01- 31 30
35
E RZIEHUNG
–
B ILDUNG
Kindertageseinrichtungen freier Träger
Auch in den Kindertageseinrichtungen freier Träger
werden, wie in den städtischen, Kinder mit und ohne
Behinderung im Rahmen von Einzelintegration oder Integrationsgruppen gefördert und betreut. Solche
Einrichtungen befinden sich in nahezu jedem Kieler
Stadtteil.
Kontakte:
Arbeiterwohlfahrt (AWO),
Kreisverband Kiel
7 75 70 - 40
Preetzer Straße 35, 24143 Kiel
Caritasverband Schleswig-Holstein
59 02 - 22
Krusenrotter Weg 37, 24113 Kiel
Dachverband der Eltern-Kind-Gruppen e. V. 56 87 11
Lützowstraße 7, 24105 Kiel
Deutsches Rotes Kreuz,
Kreisverband Stormarn,Kinderund Jugendhilfe Nord gGmbH
0 45 31 / 1 78 10
Grabauer Straße 17, 23843 Bad Oldesloe
Ev.-luth. Kirche, Haus der Kirche,
Fachbereich Kinder- und Jugendliche
24 02 - 9 05
Eggerstedtstraße 13, 24103 Kiel
Pädiko e. V., Fleethörn 59, 24103 Kiel
9 82 63 90
Studentenwerk Schleswig-Holstein
88 16 - 1 85
Westring 385, 24118 Kiel
5.2 Förderung im Schulalter
Das Schulsystem in Kiel
Zu den allgemeinbildenden Schulen gehören:
Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen.
36
||| Sonderschulen
Nach § 5 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes sollen Schülerinnen und Schüler mit und
ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden,
soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Möglichkeiten erlauben und es der individuellen
Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung entspricht.
Kinder, die aufgrund persönlicher Schwierigkeiten
nicht mit Erfolg am Unterricht der allgemeinbildenden Schulen teilnehmen können, haben die Möglichkeit, in einer Sonderschule von speziell ausgebildeten Lehrkräften gefördert zu werden.
Die Sonderschulen (= Förderzentren) unterrichten
und erziehen Kinder und Jugendliche, die wegen ihrer
körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Entwicklung oder Behinderung einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen.
Es können in einigen Schularten die gleichen Abschlüsse erlangt werden wie in den Schulen des gegliederten Schulsystems. Der Besuch einer Förderschule führt zum besonderen Förderschulabschluss.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderzentren
werden ebenfalls in Grund- und Hauptschulen, in
Einzelfällen auch in Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen eingesetzt, um dort im Rahmen „integrativer Maßnahmen“ einen gemeinsamen Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderung zu ermöglichen.
Es gibt in Kiel eine Sprachheilgrundschule, sechs
Förderschulen (für Lernbehinderte), zwei Schulen für
Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung
und eine Schule für Körperbehinderte. Die Sprachheilgrundschule bietet präventive Maßnahmen an, in
denen therapiebedürftige Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet werden.
Kiel hat keine Schulen für Erziehungshilfe, für Blinde,
für Sehbehinderte, für Hörgeschädigte und für
Sprachbehinderte (siehe aber Sprachheilgrundschule).
||| Gewährung integrativer Hilfen
Integrationsklassen werden von Fall zu Fall und nach
Bedarf in den einzelnen Schulen eingerichtet. Für
Schülerinnen und Schüler mit Behinderung sind im
Rahmen der geplanten integrativen Maßnahmen
über den sonderpädagogischen Förderbedarf hinaus
oftmals besondere Sach- oder Hilfsmittel, zusätzliche
personelle Unterstützung oder spezielle bauliche
Maßnahmen erforderlich, die den Schulbesuch erst
E RZIEHUNG
ermöglichen oder ihn erleichtern. Die Notwendigkeit
des Hilfsmittels stellt die Schule/der Förderausschuss
fest. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Notwendigkeit
oder Finanzierbarkeit, geben die Leiterinnen und Leiter der Förderzentren eine gutachterliche Stellungnahme ab.
Vor der Auswahl des konkreten Hilfsmittels erfolgt
gegebenenfalls eine Abstimmung mit der jeweils zuständigen Krankenkasse der Schülerin oder des
Schülers über die Kompatibilität der Hilfsmittel für
den häuslichen Gebrauch mit denen für die schulische Verwendung.
Anträge auf Gewährung des für sonderpädagogische Maßnahmen erforderlichen besonderen Sachbedarfs oder für Baumaßnahmen sind über die jeweilige Schulleitung an den Schulträger zu richten.
Nach § 81 SchulG werden jedoch keine Individualansprüche gegen den Schulträger begründet.
Im Falle der Ablehnung des Antrages auf Gewährung
integrativer Hilfen durch den Schulträger kann von den
Eltern bzw. Sorgeberechtigten ein entsprechender
Antrag an den örtlichen Träger der Sozial- bzw. Jugendhilfe (Kreise, kreisfreien Städte) gestellt werden.
Die Prüfung des Antrages erfolgt nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher SGB VIII und IX.
Die Entscheidung der Schule/des Förderausschusses
über die Notwendigkeit der beantragten Hilfsmittel
ist für den Sozialhilfeträger nicht bindend.
Nähere Auskunft erhalten Sie bei:
Hans-Helmut Freund
9 01- 11 54
Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
||| Schülerbeförderung
Nach einem Beschluss der Kieler Ratsversammlung
werden nur Kosten der Schülerbeförderung für behinderte und kranke Kinder übernommen, wenn die
Behinderung oder Krankheit die Beförderung laut
schulärztlichem Gutachten notwendig macht.
–
B ILDUNG
Anträge auf Schülerbeförderung sind über die jeweilige Schulleitung zu richten an das:
Amt für Schule, Kinderund Jugendeinrichtungen
9 01- 29 60
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
||| Sprachheilgrundschule Kiel
Schulsekretariat:
Große Ziegelstraße 62, 24148 Kiel
Außenstelle: Skagenweg 25, 24109 Kiel
72 29 33
52 51 52
||| Förderzentren
Andreas-Gayk-Schule
Schulsekretariat:
20 10 94
Tiefe Allee 45, 24149 Kiel
Internet: http://Andreas-gayk-schule-kiel.lernnetz.de
E-Mail:
[email protected]
Emil-Nolde-Schule
Schulsekretariat:
39 13 37
Schusterkrug 5, 24159 Kiel
Gutenbergschule
Schulsekretariat:
55 40 54
Gutenbergstraße 61, 24116 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Matthias-Claudius-Schule
Schulsekretariat:
78 42 96
Dorfstraße 4, 24146 Kiel
Internet:
www.matthias-claudius-schule-kiel.de
E-Mail:
[email protected]
Schule am Göteborgring
Schulsekretariat:
2 00 70 20
Gotlandwinkel 16, 24109 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Schule am Rondeel
Schulsekretariat:
68 17 77
Königsweg 90, 24114 Kiel
Internet:
www.schule-am-rondeel.de
E-Mail:
[email protected]
37
E RZIEHUNG
||| Schule für Körperbehinderte
im Bildungszentrum Mettenhof
Schulsekretariat:
5 37 70 04
Vaasastraße 43, 24109 Kiel
Internet:
www.schule-fuer-koerperbehinderte.lernnetz.de
E-Mail:
[email protected]
||| Schulen für Geistigbehinderte
Ellerbeker Schule
Schulsekretariat:
3 64 20 20
Klausdorfer Weg 62, 24148 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Gorch-Fock-Schule
Schulsekretariat:
52 65 04
Melsdorfer Straße 53, 24109 Kiel
Internet:
www.gofo.de
E-Mail:
[email protected]
||| Staatliche Schule für Sehgeschädigte
Schulsekretariat:
0 46 21 / 8 07 - 5
Lutherstraße 14, 24837 Schleswig
Beratungslehrkraft: Hartwig Ackermann
(Gutenbergschule) 8.00 - 9.00 Uhr
55 7 86 33
||| Staatliche Internatsschule für Hörgeschädigte
Schulsekretariat:
0 46 21 / 80 70
Lutherstraße 14, 24837 Schleswig
Beratungslehrkraft:
Kirsten Johannsen, in Kiel erreichbar
9 79 54 39
||| Sonderschulen in freier Trägerschaft in Kiel
Rudolf-Steiner-Schule,
Schule für seelenpflegebedürftige Kinder
Schulsekretariat:
64 95 40
Rendsburger Landstraße 129, 24113 Kiel
Internet:
www.rudolf-steiner-schule-kiel.de
E-Mail:
[email protected]
Das Schulangebot richtet sich an Kinder mit seelischer und geistiger Behinderung. Ein Schulgeld wird
nicht erhoben.
–
B ILDUNG
Schultz-Hencke-Heim, Heilpädagogisches Heim
Beratung:
Werner Priegnitz
69 69 20
Rendsburger Landstraße 371, 24111 Kiel
Internet:
www.schultz-hencke-heime.de
E-Mail:
[email protected]
Kinder und Jugendliche mit extremen Schulproblemen werden hier auf die Reintegration in öffentliche
Schulen vorbereitet.
||| Schulkindergärten
Für Kinder, die zu Beginn der Schulpflicht noch nicht
in der Lage sind, eine Schule zu besuchen, ist der Besuch eines Schulkindergartens vorgesehen.
||| Beratungsstellen
LRS-Beratungsstelle (Legasthenie-Beratung)
Gerhard-Hauptmann-Schule
Sabine Camps
72 49 80
Große Ziegelstraße 62, 24148 Kiel
Schulpsychologische Beratungsstelle
Jutta Neumann, Petra Hänisch
56 25 19
Schauenburgerstraße 3, 24105 Kiel
Termine nur nach telefonischer Anmeldung
||| Kreisfachberaterinnen und -berater
Kreisfachberater für den
Kieler Krankenhausunterricht
Jens Krützfeld
Fax:
Niemannsweg 147, 24105 Kiel
Kreisfachberaterin für Integration
Emil-Nolde-Schule, Maike von Halle
Schusterkrug 5, 24159 Kiel
99 00 - 26 79
99 00- 5 2 62
39 13 37
39
E RZIEHUNG
5.3 Zwischen Schule und Beruf
||| Jugendaufbauwerk (JAW) Kiel
Das JAW Kiel bietet u. a. jungen Menschen mit Lernbehinderungen Informationen zu Fragen der beruflichen Orientierung, der beruflichen Qualifizierung
und beruflichen Eingliederung.
Darüber hinaus führt das JAW Kiel auch für lernbehinderte Jugendliche berufsvorbereitende Lehrgänge durch, bietet ihnen eine Berufsausbildung in
verschiedenen Berufen, Praktika in und Kontakte zu
Wirtschaftsbetrieben sowie die berufliche Eingliederung, u. a. in Zusammenarbeit mit dem Berufsbildungswerk Bugenhagen, Timmendorfer Strand an.
Die berufsvorbereitenden Maßnahmen des JAW
Kiel sowie die Berufsausbildung werden von der
Arbeitsagentur Kiel finanziert. Die Zuweisung für die
Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Arbeitsagentur Kiel (siehe Seiten 43 ff.).
Auskünfte erteilen:
Jugendaufbauwerk Kiel
Marx Harder (Leiter)
6 59 23 - 27
Arbeitsagentur Kiel
Servicenummer:
7 09 - 17 90
Ausbildungsbetreuung Kiel 67 07 06 und 6 58 08 37
5.4 Studium
Behinderte und chronisch kranke junge Menschen
haben neben den üblichen Fragen und Problemen im
Studium oft noch weitere Schwierigkeiten zu bewältigen, die sich aus ihren individuellen Beeinträchtigungen ergeben können. Alle Hochschulen in der
Landeshauptstadt Kiel sind bestrebt, dieser Situation
Rechnung zu tragen und günstige Rahmenbedingungen für diese Studierenden zu schaffen. Nebenamtliche Beauftragte tragen dafür Sorge, dass die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen in allen Bereichen
der Hochschule berücksichtigt werden. Sie werden
bei Bedarf beratend und unterstützend tätig.
–
B ILDUNG
Auskünfte erteilen im Einzelnen:
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Ute Röbbel
8 80 - 30 12
Verwaltungshochhaus / Anbau,
Christian-Albrechts-Platz 5, Zimmer 108, 24118 Kiel
Postanschrift: 24098 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Fachhochschule Kiel
Prof. Dr. Peter Klein
2 10 - 30 21
Sokratesplatz 2, 24149 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Muthesius-Kunsthochschule Kiel
Melanie Wilken
51 98 - 4 13
Lorentzendamm 6-8, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Dita Ogurreck
88 16 - 2 30
Abteilung Soziale Betreuung
Westring 385, 24118 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Angebote (u. a.):
• Beratung und Einzelfallhilfe bei behindertenspezifischen Problemen (Zugänglichkeit von Hochschulgebäuden, barrierefreie Wohnmöglichkeiten, Modifikation von Studien- und Prüfungsordnungen etc.).
• Begehungen des Campus und (soweit möglich) der
studentischen Wohnheime.
• Mobilitätshilfe / Hilfestellung im studentischen Alltag durch einen Zivildienstleistenden.
||| Tipp: Die kostenlose Broschüre „Studium und Behinderung“ enthält praktische Tipps für Studierende
mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Bezugsadresse:
Deutsches Studentenwerk – Informations- und Beratungsstelle „Studium und Behinderung“
0 30 / 29 77 27- 0
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
E-Mail: [email protected]
41
A RBEIT
6 Arbeit und Beruf
6.1 Berufsberatung
Ausbildungsbetreuung Kiel, Speckenbeker Weg 49,
24113 Kiel, Michael Greck, Helen Boge
65 07 06
E-Mail:
[email protected]
Wie in allen Schulen wird auch in den letzten Klassen
der Sonderschulen besonders auf die Arbeits- und
Berufswelt vorbereitet. Berufsberaterinnen und Berufsberater der Arbeitsagentur führen außerdem allgemeine Beratungs- und Informationsstunden zur
Berufsorientierung durch und geben auf Elternabenden Hinweise zur Unterstützung der Berufswahl.
Im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Arbeitsagentur kann sich jeder (ohne vorherige Anmeldung) anhand von Schriften und audiovisuellen Medien (PC/Internet) über Berufe und Ausbildungswege informieren.
BIZ, Gaardener Ring 3, 24143 Kiel
2 37 62 - 2 20
Für Gruppen ist eine Voranmeldung unerlässlich.
Öffnungszeiten: Mo. und Di.: 8.00 - 16.30 Uhr, Mi. und
Fr.: 8.00 - 13.00 Uhr, Do.: 8.00 - 18.00 Uhr
||| Berufliche Rehabilitation
Zur beruflichen Rehabilitation gehören insbesondere
die Ausbildung (sowohl betrieblich als auch überbetrieblich) in besonderen Ausbildungsstätten für
Menschen mit Behinderung sowie geeignete Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen.
Weitere Bildungsmaßnahmen, berufsvorbereitende
Maßnahmen wie Berufsfindung, Arbeitserprobung
und sonstige berufsfördernde Maßnahmen werden
erbracht, wenn besondere Hilfen erforderlich sind,
um berufliche Schwierigkeiten in der Ausbildung oder
Berufstätigkeit von Menschen mit Behinderung zu
beseitigen oder zu mildern, soweit diese Schwierigkeiten ihre Ursachen in der Behinderung haben.
||| Berufliche Eingliederung
Hilfen zur beruflichen Eingliederung werden am Arbeitsplatz gewährt. Sie dienen der Erlangung, dem
Erhalt und der Sicherung eines Arbeitsverhältnisses
innerhalb des allgemeinen Arbeitsmarktes oder in einem geschützten Arbeitsverhältnis, z. B. in Werkstät-
UND
B ERUF
ten für Menschen mit Behinderung und in Arbeitsprojekten (siehe auch Kapitel 6.4).
Leistungen u. a. nach dem Sozialgesetzbuch werden an
Betriebe und Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes – dazu gehört auch der öffentliche Dienst – gewährt.
Eingliederungshilfe in geschützten Arbeitsverhältnissen ist eine Leistung nach dem Sozialgesetzbuch
XII. Kostenträger für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation und Eingliederung sind:
• Rentenversicherungsträger • Berufsgenossenschaften,
• Bundesagentur für Arbeit,
• nachrangig die Sozialhilfeträger.
Auskünfte und Informationen über finanzielle Leistungen zur beruflichen Förderung, Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze, zur Förderung der Einstellung, zur Sicherung der Beschäftigung im
Rahmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und zu den
Angeboten besonderer Fachdienste erteilen:
Arbeitsagentur Kiel (Service-Nummer)
7 09 - 17 90
Fürsorgestelle nach dem
Schwerbehindertenrecht
9 01- 33 67, - 33 53, - 33 50
Integrationsamt
0 43 21 / 9 13 - 6 18
Auskunft über Beschäftigungsmöglichkeiten innerhalb des geschützten Arbeitsmarktes erteilt:
Arbeitsagentur Kiel (Service-Nummer)
7 09 - 17 90
6.2 Berufsfindung und Arbeitserprobung
Menschen mit Behinderung, denen die eigenen beruflichen Neigungen und Fähigkeiten noch nicht
deutlich geworden sind, haben die Möglichkeit, in
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation an
Arbeitserprobung und Berufsfindung teilzunehmen.
||| Ausbildungs- und Berufsvorbereitung
Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten
in ein- bis zweijährigen Maßnahmen sowohl berufsspezifische als auch berufsübergreifende Vorbereitung auf Ausbildung oder Berufstätigkeit an.
||| Ausbildung und Umschulung
Für Menschen mit Behinderung, die besondere Hilfen oder Betreuung benötigen, werden bundesweit
43
A RBEIT
in Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken
Ausbildungen und Umschulungen angeboten.
||| Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
gemäß § 102 Sozialgesetzbuch IX Teil 2 – Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht
ist die für den Bereich der Landeshauptstadt Kiel örtlich und sachlich zuständige Stelle für die Durchführung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach
§ 102 SGB IX für schwerbehinderte Menschen und
ihnen Gleichgestellte, die bei privatrechtlich organisierten Arbeitgebern beschäftigt sind.
Bei Problemen am Arbeitsplatz in Beschäftigungsverhältnissen bei Kieler Arbeitgebern sollte frühzeitig
die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht eingeschaltet werden. Im Rahmen der begleitenden Hilfe können Hilfen gewährt werden, die dazu
beitragen sollen, dass Schwierigkeiten bei der Beschäftigung verhindert oder beseitigt werden.
||| Persönliche Hilfen
Persönliche Hilfen werden überwiegend geleistet in
Form von Auskunft, Beratung und Betreuung (auch
am Arbeitsplatz des schwerbehinderten Menschen).
Dabei können auch wichtige Hinweise zur behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung gegeben werden.
Insbesondere für psychisch behinderte Menschen ist
der Fachdienst Arbeit Kiel eingerichtet (siehe Kapitel 6.4).
6.3 Finanzielle Leistungen
Aus Mitteln der Ausgleichsabgabe können finanzielle Hilfen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber gewährt werden.
Leistungen an schwerbehinderte Menschen gibt es
insbesondere:
• für technische Arbeitshilfen,
• zum Erreichen des Arbeitsplatzes,
• zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen
beruflichen Existenz,
UND
B ERUF
• zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer
behinderungsgerechten Wohnung,
• zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und
Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten,
• in besonderen Lebenslagen.
Leistungen an Arbeitgeber sind zum Beispiel:
• behindertengerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen,
• Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze,
• Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die mit
der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
verbunden sind.
Auskünfte erteilen: Fürsorgestelle nach dem
Schwerbehindertenrecht
9 01- 33 67, - 33 53, - 33 50
Arbeitsagentur Kiel (Service-Nummer)
7 09 - 17 90
Integrationsamt
0 43 21 / 9 13 - 6 18
||| Fachdienst Arbeit Kiel
Der Fachdienst Arbeit Kiel arbeitet als Integrationsfachdienst nach dem SGB IX im Auftrag des Integrationsamtes lösungsorientiert an Fragestellungen im
Zusammenhang mit der Teilhabe von Menschen mit
Behinderung am Arbeitsleben.
Zu den Kernaufgaben des Fachdienstes gehören
neben der Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern über Fragen, die sich im Zusammenhang mit
der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
ergeben, folgende Bereiche:
Berufsbegleitung:
Berät und begleitet Menschen, die einen Ausbildungsoder Arbeitsplatz haben und aufgrund psychischer
Probleme Schwierigkeiten im Arbeitsleben haben.
Integration:
Arbeitssuchende, schwerbehinderte Menschen, die
Arbeitslosengeld I oder II beziehen, werden dabei unterstützt, einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Zu den weiteren Zielgruppen gehören Männer und
Frauen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung beschäftigt sind sowie Schulabgänger innen
und Schulabgänger aus Förderschulen.
45
A RBEIT
UND
B ERUF
Nähere Informationen gibt es beim
Fachdienst Arbeit Kiel
5 12 62
Gartenstraße 25, 24103 Kiel
Internet:
www.fachdienst-arbeit-kiel.de
E-Mail:
[email protected]
6.4 Arbeit und Beschäftigung für
Menschen mit seelischen Erkrankungen
In der Landeshauptstadt Kiel stehen unterschiedliche
Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation von Bürgerinnen und Bürgern
mit seelischen Erkrankungen zur Verfügung. Ziel aller
bestehenden Angebote ist es, diesem Personenkreis
die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und auf Dauer zu sichern.
||| Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Die Arbeitsangebote in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung richten sich an seelisch behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Personen, die nicht / noch nicht / noch nicht wieder auf
dem allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigung finden.
Um in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten zu können, muss ein Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt werden.
Beratung und Antragsannahme:
Agentur für Arbeit Kiel – Rehateam 11 –
(Servicenummer)
7 09 - 17 90
Gemeinsame Servicestellen
der Rehabilitationsträger (siehe Kapitel 1.2)
Deutsche Rentenversicherung
98 78 - 0
AOK - Schleswig-Holstein
6 05 - 22 10 / - 24 25
46
Anbieter:
• Werkstatt am Drachensee
Kontakt:
Stiftung Drachensee
64 84 -1 60
Arbeit und Wohnen für Menschen mit Behinderung,
Hamburger Chaussee 221, 24113 Kiel
E-Mail:
[email protected]
• Offene Hilfen Kiel
64 84-4 10
Ambulanter pädagogischer Fachdienst für Menschen
mit Behinderung und ihre Angehörigen
Hamburger Chaussee 334, 24113 Kiel
E-Mail:
[email protected]
• Werkforum Starthilfe Kiel
Kontakt: Betriebsstätte Starthilfe, Brücke
Schleswig-Holstein gGmbH, Starthilfe
9 82 06 - 0
Muhliusstraße 84, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
• New start gGmbH – Berufliche Rehabilitation
Am Stadtsee 9, 24768 Rendsburg
Daniel Grade
0 43 31 / 6 96 10 7
E-Mail:
[email protected]
Betriebsstätte Werkforum, Kieler Fenster 26 09 74 - 0
Liebigstraße 20, 24145 Kiel-Wellsee
E-Mail:
[email protected]
• Schleswiger Werkstätten Hof Kubitzberg
Kubitzberg 2, 24161 Altenholz
3 28 46 - 0
Internet:
www.biohof-kubitzberg.de
E-Mail:
[email protected]
Die Landeshauptstadt Kiel hat in Zusammenarbeit
mit den Trägern der Werkstätten für Menschen mit
Behinderung ein Faltblatt erarbeitet, in dem alle Angebote zur beruflichen Rehabilitation von Menschen
mit seelischen Behinderungen erfasst sind. Neben
detaillierten Informationen zu den vorgenannten
Werkstätten (Beschäftigungsfelder, Platzzahlen etc.)
werden weitere Beschäftigungsstätten / Arbeitsprojekte im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem
SGB XII sowie spezielle Rehabilitations-, Bildungsund Unterstützungsangebote dargestellt (u. a. „RPK –
Medizinische und Berufliche Rehabilitation“ der Brücke
Schleswig-Holstein gGmbH).
Das Faltblatt „Arbeit und Beschäftigung für Bürgerinnen und Bürger mit seelischen Erkrankungen“ erhalten Sie über Inge Beger, Amt für Gesundheit, Tel.:
9 01- 21 10 / -33 45 / -32 77, und über die Leitstelle für
Menschen mit Behinderung, Amt für Familie und Soziales, Tel.: 9 01- 33 45 und bei den o. g. Trägern der
Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
V EREINE
48
–
V ERBÄNDE
–
O RGANISATIONEN
AIDS-Hilfe Kiel e. V.
Uli Manthey, Königsweg 19, 24103 Kiel
57 05 80
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.aidshilfe-kiel.de
Aphasiker Selbsthilfegruppe Kiel und Umgebung,
Stefanie Haltermann
5 19 25 31 (ab 17.00 Uhr)
E-Mail:
[email protected]
Arbeit für Behinderte e. V.
Jürgen Müller, Heider Straße 8, 24106 Kiel 33 37 07
Arbeiter-Samariter-Bund e. V.,
Regionalverband Kiel
1. Vors. Eckart Finger
6 61 65 - 0
Hamburger Chaussee 90, 24118 Kiel
Fax:
6 61 65 - 99
E-Mail: [email protected] Internet: www.asb-kiel.org
Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Kiel
Marion Oelkers
7 75 70 - 32
Bürgerzentrum Räucherei,
Preetzer Straße 35, 24143 Kiel
E-Mail:
[email protected]
BDH-Bundesverband für Reha- und
Interessenvertretung Behinderter e. V.,
Kreisverband Kiel
Doris Lange
0 43 47 / 18 08
Gartenstraße 27, 24220 Flintbek
Berufsverband der Heilpädagogen (BHP) e. V.
Wolfgang van Gulijk, Kerstin Kolbe
9 71 04 00
Andreas-Gayk-Straße 13, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Betreutes Jugendwohnen Kiel (BJW Kiel)
Ambulant betreutes Wohnen
Udo Kowalewski
73 48 99
Kaiserstraße 35, 24143 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Blinden- und Sehbehindertenverein SH,
Bezirksgruppe Kiel
Beratungsstelle
67 68 11
Melanchthonstraße 31, 24114 Kiel
Fax:
69 85 30
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bsvsh.org
04 31 /
Brücke Schleswig-Holstein gGmbH
Jugendhilfen Lornsenstraße, Ambulante Hilfen
Harald Möller, Kaiserstraße 79, 24143 Kiel 3 00 30 07
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.jugendhilfen-lornsenstrasse.de
Brücke Schleswig-Holstein gGmbH
Jugendhilfen Lornsenstraße, Jugendwohnheim
Frank Dähling
56 71 59
Lornsenstraße 8, 24105 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.jugendhilfen-lornsenstrasse.de
Brücke Schleswig-Holstein gGmbH
RPK, medizinische und Berufliche Rehabilitation
Thomas Lübke-Sommer
5 70 66 60
Dreiecksplatz 7, 24105 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Brücke Schleswig-Holstein gGmbH, Starthilfe
Wolfgang Theede
9 82 06 31
Muhliusstraße 94, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Bürgerbeauftragte für soziale
Angelegenheiten des Landes S-H,
bei dem Präsidenten des
Schleswig-Holsteinischen Landtages
Birgit Wille-Handels
9 88 - 12 30
Karolinenweg 1, 24105 Kiel
E-Mail:
[email protected]
04 31 /
V EREINE
–
V ERBÄNDE
Bund der Schwerhörigen und Spätertaubten
Kiel und Umgebung e. V.
Renate Krischer
24 33 96
Steffensbrook 78, 24226 Heikendorf
Bundesverband der Organtransplantierten e. V.,
Regionalgruppe SH
Günther Schulz
33 55 53
Prinz-Heinrich-Straße 9, 24106 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Bundesverband Skoliose-Selbsthilfe e. V.,
Selbsthilfegruppe Kiel-Eckernförde
Gabriele Ebeling
69 75 40
Käthe-Kollwitz-Pfad 7, 24111 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Caritasverband Schleswig-Holstein e. V.
Karin Richter
59 02 - 21 / 22
Muhliusstraße 67, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Cochlear Implant, Selbsthilfegruppe Kiel
Walter Linde
78 16 35
Göteborgring 41, 24109 Kiel
Fax: 3 64 20 55
Der Regenbogen e. V., Selbsthilfegruppe
gegen Ängste und Depressionen
Peter Rehbein
52 81 15
Narvikstraße 114 b, 24109 Kiel
Deutsche ILCO, ILCO-Gruppe Kiel
Sybille Wehrmann
0 43 51 / 56 43
Brennofenweg 36 a, 24340 Eckernförde
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft,
Zweigstelle Kiel
Frauke Andrews
5 78 98 20
Holtenauer Straße 93, 24105 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Deutsche Parkinson Vereinigung e. V.,
Regionalgruppe Kiel
Ingrid Bock
0 43 07 / 60 95
Am Vogelsang 7, 24223 Raisdorf
–
O RGANISATIONEN
Deutsche Rheuma-Liga Schleswig-Holstein e. V.,
Arbeitsgemeinschaft Kiel
Tanja Langer, Nicolette Mähl,
8 50 91
Holstenstraße 88-90, 24103 Kiel
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rlsh.de
Deutscher Diabetiker-Bund,
Landesverband Schleswig-Holstein
Martin Lange
18 00 09
Auguste-Viktoria-Straße, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband,
Landesverband Schleswig-Holstein
Holger Wittig-Koppe
5 60 20
Beselerallee 57, 24105 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kiel e. V.
Mart Lena Storm
59 00 80
Blocksberg 23, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Durchblick, Beratung für Patientinnen
und Patienten mit psychischen
Belastungen und Erkrankungen
Helgard Koppe
56 02 17
Beselerallee 57, 24105 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Evangelische Gehörlosengemeinde in Kiel
Barbara Landa, Gehörlosenseelsorgerin
39 63 61
Brammerkamp 13 c, 24159 Kiel
Fax: 39 71 32
E-Mail:
[email protected]
Evangelische Stadtmission Kiel e. V.
Jürgen Walczak
9 74 37 - 0
Wall 38, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Fröhlicher Kreis für behinderte
und nichtbehinderte Menschen
Anke Niekrentz, Veronika Sievers,
Kirchenbüro / Thomasgemeinde
53 59 10
und 52 30 10 (priv.)
Skandinaviendamm 350, 24109 Kiel
49
V EREINE
50
–
V ERBÄNDE
–
O RGANISATIONEN
Gehörlosen-Verband
Schleswig-Holstein e. V.
Geschäftsstelle
6 45 61
Hasseer Straße 47, 24113 Kiel
Fax: 68 88 52
E-Mail:
[email protected]
Gemeinschaft Spina Bifida und
Hydrocephalus e. V.
Kirsten Asmussen
54 71 15
Susanne Schultze
69 89 66
E-Mail:
[email protected]
Haus der Kirche,
Referat Kinder und Jugendliche
Anja Straube
24 02 - 9 04
Ulrike Menke
24 02 - 9 05
Eggerstedtstraße 13, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
und [email protected]
Hilfe für das autistische Kind
Rita Forbrig
80 48 93
Feldstraße 92, 24105 Kiel
[email protected]
IBAF gGmbH Besuchs- und Begleitdienst
Geschäftsstelle:
64 99 20
Diesterwegstraße 22, 24113 Kiel
Interessengemeinschaft der
Dialysepatienten und Nierentransplantierten
in Schleswig-Holstein e. V.
Dirk Reese, Ringstraße 13, 24114 Kiel
67 53 47
E-Mail:
[email protected]
Johanniter-Unfall-Hilfe, Ortsverband Kiel
Friedemann Döhner,
5 79 24 - 2 10
Gabriele Goldbach
(ab 13.00 Uhr)
Waitzstraße 44 a, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
und [email protected]
0 4 31 /
KIBIS, Kontakte, Information und
Beratung im Selbsthilfebereich
Anja Kehn
67 27 27
Büro: Königsweg 9, Innenhof, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Gruppenräume: Lerchenstraße 22
K.I.D.S., Kieler Initiative Down Syndrom e. V.
Kirsten Steinbach, Kontakt Kiel
71 66 80
Inga Böge
0 43 21 / 3 80 44
E-Mail: [email protected] Internet: www.kids-kiel.de
Kieler Fenster, Soziale psychiatrische Hilfen
Hedi Oladokun, Angelika Langfeldt
64 98 00
Alte Lübecker Chaussee 1, 24114 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Betriebsstätte Werkforum
26 09 74 - 0
Liebigstraße 20, 24145 Kiel-Wellsee
E-Mail:
[email protected]
1. Kieler Versehrtensportverein von 1950 e. V.
Wolfgang Gläß
6 40 95 08
Mühlenkamp 6 a, 24111 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Kinder- und Jugendhilfeverbund gGmbH
Leiter: Eckhard Driessen, Elmar Richter
6 47 30 30
Holtenauer Straße 82, 24105 Kiel
Internet:
www.kjvh.de
Kinderschutz-Zentrum des Deutschen Kinderschutzbundes, OV Kiel
Irene Johns
12 21 80
Zastrowstraße 12, 24114 Kiel
(9.00 - 16.00 Uhr)
E-Mail:
[email protected]
Kirschberg e. V., Wohnen und Betreuung
für psychisch kranke Menschen
Gunnar Hoppmann
71 60 05
Olbrichtweg 15, 24145 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.kirschberg.de
04 31 /
V EREINE
–
V ERBÄNDE
KMTV, Bewegung für Menschen
mit und ohne Behinderungen
Dieter Sagunski, KMTV-Sportzentrum
55 45 36
Jahnstraße 8 a, 24116 Kiel
Internet:
www.kmtv.de
Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Schleswig-Holstein e. V.
Angelika Köster-Krohn, Doris Blüdorn
58 98 18
Villenweg 18, 24119 Kronshagen
E-Mail:
[email protected]
Landesverband Legasthenie und
Dyskalkulie Schleswig-Holstein e. V.
Anke Eggers
0 43 47 / 90 94 37
Barkauer Straße 29, 24220 Schönhorst
E-Mail:
[email protected]
Lebensgemeinschaft und
heilpädagogische Förderung e. V.
Brigitte Probst
73 18 44
Sörensenstraße 26, 24143 Kiel
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung, Ortsvereinigung Kiel
Horst Golecki
65 14 42
Vordere Wurth 2 a, 24161 Altenholz
LRS-Training e. V., Diagnostik und Therapie
bei Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche
Dr. Wolfgang Finck, Iris Vollstedt
56 15 61
Langer Segen 7, 24105 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Malteser Hilfsdienst
Benno Beeck
55 27 66
Jägersberg 7-9, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Mauersegler e. V., Verein zur Förderung der außerschulischen Betreuung seelenpflege-bedürftiger
Kinder und Jugendlicher
Elke Rosenbusch
33 13 71
Tonderner Straße 28, 24106 Kiel
–
O RGANISATIONEN
Mobile Frühförderung Kiel, Verein zur
Förderung sozialpädagogischer Initiativen e. V.
Georg Stadler, Maike Ludes
67 61 61
Kaiserstraße1, 24143 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Mukoviszidose e. V., Regionalgruppe Kiel
Ingrid Bergemann
32 20 66
Dorfkoppel 27, 24161 Altenholz
E-Mail:
[email protected]
Offene Hilfen Kiel
für Menschen mit Behinderung
Petra Weinekötter, Ulrike Härtel
64 84 - 4 10
Hamburger Chaussee 334, 24113 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Pädiko, Verein für pädagogische Initiativen
Monika Clausing
9 82 63 90
Fleethörn 59, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Paritätische Sozialdienste gGmbH
Bernd Ehlers
5 37 38 - 0
Vaasastraße 14-16, 24109 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Polio-Selbsthilfegruppe Kiel und Umland
Egon Siemens
0 43 07 / 75 86
Oppendorfer Weg 2, 24223 Raisdorf
E-Mail:
[email protected]
Albert Richter
32 39 27
Grasweg 26, 24161 Altenholz
E-Mail:
[email protected]
REHA- und Gesundheitssport
im TSV Kronshagen
Peter Filter
54 87 91
Albert-Schweitzer-Straße 21, 24119 Kronshagen
Rollicare – Rollstuhlfahrdienste und Beratung
(ehem. Der Rollstuhl e. V.)
Siegfried Sill
78 40 90
Sprosserpfad 9, 24146 Kiel
E-Mail:
[email protected]
51
V EREINE
–
V ERBÄNDE
–
O RGANISATIONEN
Rollstuhl-Sport-Gemeinschaft Raisdorf e. V.
Erwin Staacken
0 43 42 / 92 76
Preetzer Straße 5 a, 24250 Löptin
Rollstuhlsportgruppe Mettenhof,
TuS Hasseldieksdamm-Mettenhof e. V.
Stephan Lutter
54 27 60
Aarhusstraße 69, 24109 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Schlaganfall-Selbsthilfegruppe Kiel
Professor Dr. Ing. Rainer Jensen
2 80 20
Blücherstraße 21, 24105 Kiel
Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e. V.
Geschäftsführer:
Dipl. Kaufmann Christoph Düring
8 00 10 80
Holstenstraße 13-15, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Selbsthilfegruppe Morbus-Bechterew
Karen Marienfeld, Lofotenweg 11, 24109 Kiel 52 71 71
Selbsthilfegruppe Zöliakie
Anke Loretan, Flensburg
04 61 / 2 58 90
Sabine Maschmann, Heide
04 81 / 8 80 32
Sozialdienst kath. Frauen e. V.
Esther Stachow
55 47 66
Muhliusstraße 67, 24103 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Sozialverband Deutschland e. V., KV Kiel
Dagmar Christ, Gerd Vogel
9 83 88 - 50 / - 51
Muhliusstraße 87, 24103 Kiel
52
0 4 31 /
Sozialverband VdK Nord e. V.,
Geschäftsstelle Kiel
Frau Özlem Erdem-Wulff
57 07 - 6 61
Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Sportverband Kiel e. V.
Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
64 86 -1 73
Stadtteilbüro Mettenhof,
Stadtteilmanagement Soziale Stadt
Dagmar Falk
5 30 81 57
E-Mail:
[email protected]
Stiftung Drachensee gGmbH
Klaus Teske
64 84 - 0
Hamburger Chaussee 221, 24113 Kiel
E-Mail:
[email protected]
Torticollis-Selbsthilfegruppe
Renate Homfeld
1 43 93
Hasseldieksdammer Weg 33, 24114 Kiel
Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Kiel und Umgebung
Rolf Steinborn
54 14 25
Albert-Schweitzer-Straße 3, 24119 Kronshagen
Verein zur Förderung
seelenpflegebedürftiger Kinder e. V.
Giesela Schenk, Gina Oltmann
6 49 54 - 0
Rendsburger Landstraße 129, 24113 Kiel
E-Mail:
[email protected]
I NDEX
Altenwohnungen, barrierefreie ......................................... 33
Ambulant betreutes Wohnen ........................................ 7, 32
Arbeitsagentur Kiel ................................................... 41, 43, 45
Arbeitserprobung ........................................................................ 43
Arbeitsleben, begleitende Hilfe im ............................ 3, 45
Arbeitsprojekte ..................................................................... 43, 46
Ausbildung ............................................................................... 41, 43
Ausbildungs- und Berufsvorbereitung ......................... 43
Ausbildungsbetreuung Kiel .................................................. 41
Bahnreisen ....................................................................................... 27
Bahnverkehr ................................................................................... 17
Barrierefreiheit ........................................................................ 3, 28
Baudarlehen ................................................................................... 34
Behindertenbeirat .......................................................................... 3
Beiräte und Beratungsstellen, städtische ..................... 3
Beratung für Hörgeschädigte und Erblindete ............. 7
Beratungsstelle für Eingliederungshilfen .............. 7, 35
Berufsausbildung ........................................................................ 41
Berufsberatung ............................................................................. 43
Berufsfindung ................................................................................ 43
Beteiligungsprojekte und Patenschaften ..................... 22
Betreutes Wohnen ................................................................ 7, 32
Betreuungsstelle ............................................................................. 8
Betreuungsverfügungen ........................................................... 8
Busverkehr ....................................................................................... 15
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ....................... 41
DER-Reisebüros ............................................................................ 27
Deutsche Bahn AG ..................................................................... 27
Deutsche Bahn AG, Mobilitätsservice ........................... 19
Eigentumsförderung ................................................................. 34
Eingliederung, berufliche .............................................. 41, 43
Eingliederungshilfe ...................................... 7, 32, 35, 43, 46
Einzelintegration .......................................................................... 35
Fachdienst Arbeit Kiel .............................................................. 45
Fachhochschule Kiel ................................................................. 41
Fährverkehr ..................................................................................... 19
–
S TICHWORTVERZEICHNIS
Fahrerlaubnis, siehe Führerschein .................................. 20
Ferienfahrten ......................................................................... 25, 27
Ferienpass-Programm ............................................................. 23
Flughafeninformation Hamburg ....................................... 28
Flugreisen ......................................................................................... 28
Förderschule .......................................................................... 36, 45
Förderzentren ........................................................................ 36, 37
Freizeit ......................................................................................... 22 ff.
Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche ....... 22
Früherkennung ..................................................................... 11, 13
Früherkennungsprogramm .................................................. 11
Frühförderung ................................................... 3, 7, 11, 13, 35
Führerschein ................................................................................... 20
Führerschein, Auflagen und Bedingungen ................ 20
Fürsorgestelle für Kriegsopfer ........................................... 14
Fürsorgestelle
nach dem Schwerbehindertenrecht ............. 3, 43, 45
Gebärdensprache, Kurse zum Erlernen der .............. 26
Gehörlose, Gottesdienste für .............................................. 28
Gemeinsame Servicestellen
der Rehabilitationsträger ........................................... 11, 46
Gewährung integrativer Hilfen .................................. 36, 37
Gewalt, gegen Menschen mit Behinderungen .......... 3
Großdruck, Romane in ........................................................... 25
Haltestellenanzeigen, akustische ...................................... 17
Haltestellenanzeigen, optische ........................................... 17
Haushilfen ...................................................................................... 32
Hausnotrufsystem ...................................................................... 32
Hilfe in anderen Lebenslagen ........................................... 31
Hilfe zum Lebensunterhalt .................................................... 31
Hilfen, Gewährung integrativer ............................... 36, 37
Hilfen zum Wohnen ............................................................... 32 f.
Hilfen zur sozialen Eingliederung ..................................... 14
Hilfsmittel, medizinische ........................................................ 14
Hilfsmittelberatung .................................................................... 14
Hilfsmittelverleih ......................................................................... 14
Hörbücher ........................................................................................ 25
Humangenetische Beratung und Untersuchung ....... 11
53
I NDEX
54
–
S TICHWORTVERZEICHNIS
Individualverkehr .........................................................................
Integration, schulische und berufliche ................. 23,
Integration im Kindergarten ................................................
Integrationsgruppe ....................................................................
Internet, Mobilität im ................................................................
Internet-Tipp, Reisen .................................................................
Jugendarbeit .......................................................................... 23,
Jugendaufbauwerk (JAW) .....................................................
Jugendliche, lernbehinderte ...................................... 36,
Kindergartenplatz, Rechtsanspruch ................................
Kinderspielplätze, öffentliche ..............................................
Kindertageseinrichtungen .....................................................
Kindertageseinrichtungen freier Träger .......................
Kindertageseinrichtungen, städtische ...........................
Kooperationsverbund Kieler Runde ...............................
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung/-ermäßigung .............
Kraftfahrzeugversicherung ...................................................
Kreisfachberater für Krankenhausunterricht .............
Kreisfachberaterin für Integration ....................................
Kultur ...................................................................................................
Kunst- und Museumspädagogik .......................................
Landesamt für soziale Dienste ........................... 15, 19,
Lehrgänge, berufsvorbereitende ......................................
Leitstelle für Menschen mit Behinderung ....... 3, 20,
Lernbehinderungen ...................................................................
LRS-Beratungsstelle ..................................................................
Mädchen- und Jugendtreffs ................................................
Mädchen- und Jugendtreffs freier Träger ..................
Mädchen- und Jugendtreffs, städtische ......................
Mahlzeitendienste .......................................................................
Malkurs, integrativer .................................................................
20
35
35
35
21
28
35
41
41
35
22
35
35
35
26
20
20
39
39
25
26
21
41
46
41
39
23
23
23
32
26
Maßnahmen, berufsvorbereitende ......................... 41, 43
Mobilität ...................................................................................... 15 ff.
Muthesius-Kunsthochschule Kiel ..................................... 41
Nachrangigkeit der Sozialhilfe ........................................... 32
Niederflurbusse ............................................................................ 17
Not- und Fahrdienst für Schwerstbehinderte
mit dem Merkzeichen „aG“ ........................................... 19
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) .................. 15
ÖPNV, Freifahrt im ............................................................. 15, 20
Orientierung, berufliche ......................................................... 41
Paralympics .................................................................................... 27
Parkerleichterungen .................................................................. 20
Parkgenehmigung ...................................................................... 20
Parkplatz, fester ............................................................................ 21
Parksonderrecht ........................................................................... 21
Pflegeberatungsstelle ................................................................. 7
Praktika ............................................................................................... 41
Qualifizierung, berufliche ...................................................... 41
Rehabilitation, berufliche .............................................. 43, 46
Rehabilitation, medizinische ............................... 11, 14, 27
Reisen ................................................................................................. 27
Schule für Geistigbehinderte .............................................. 39
Schule für Hörgeschädigte ................................................... 39
Schule für Körperbehinderte ............................................... 39
Schule für Sehgeschädigte ................................................... 39
Schülerbeförderung .................................................................. 37
Schulkindergärten ...................................................................... 39
Schulpsychologische Beratungsstelle ........................... 39
Schutzimpfungen für Kinder ............................................... 13
Schutzimpfungen vor einer Schwangerschaft ........ 11
I NDEX
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen ............ 11
Schwerbehindertenrecht .................................................. 3, 45
Selbsthilfekontaktstelle KIBIS ................................................ 9
Sommerbäder, Hallenbäder ................................................. 27
Sonderschulen .............................................................................. 36
Sonderschulen in freier Trägerschaft in Kiel ............ 39
Sonderunterricht in Kliniken
bzw. Krankenhausunterricht ............................................ 39
Sozial- und Wohlfahrtsverbände/
Vereine/Selbsthilfegruppen ................................................ 8
Sozialdienst ....................................................................................... 5
Sozialhilfe, Nachrangigkeit der .......................................... 32
Sozialtherapeutische Wohngruppen .............................. 33
Sozialzentren .................................................................................... 5
Sport .................................................................................................... 26
Sporteinrichtungen .................................................................... 27
Sportplätze, Sporthallen ......................................................... 27
Sprachheilgrundschule ........................................................... 37
Stadtbücherei ................................................................................ 25
Stadtführer, Rollstuhlfahrer/innen ................................... 28
Stadtgalerie Kiel ........................................................................... 26
Strandrollstühle ............................................................................ 29
Studentenwerk Schleswig-Holstein ........................ 36, 41
Studium ............................................................................................. 41
Umbau, behindertengerecht ............................................... 32
Umschulung ............................................................................... 43 f.
Vereine und Verbände ....................................................... 48 ff.
Volkshochschule (VHS) ........................................................... 26
Vorsorge ............................................................................................ 11
Vorsorgevollmachten .................................................................. 8
Weiterbildung ................................................................................ 25
Werkstätte für Menschen mit Behinderung .............. 46
Wohnberechtigungsschein ................................................... 33
–
S TICHWORTVERZEICHNIS
Wohnen ............................................................................................. 31
Wohnen in Einrichtungen ...................................................... 33
Wohnen, in der eigenen Wohnung ................................. 32
Wohnen, mit Service ................................................................... 7
Wohnen, teilstationäres ........................................................ 33
Wohnen, vollstationäres ......................................................... 33
Wohngeld ......................................................................................... 34
Wohngruppen ............................................................................... 33
Wohnraumanpassung .............................................................. 31
Wohnraumförderung, soziale ............................. 31, 33, 34
Wohnung, barrierefreie ........................................................... 33
Wohnung, barrierefreier Umbau ...................................... 34
Wohnungssuche .......................................................................... 33
Wohnungsvermittlung ............................................................. 33
55