Abgeltungssteuer

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Abgeltungssteuer
Abgeltungssteuer
– Überblick Stand Jan. 2008 –
Auf nahezu alle Kapitaleinnahmen fällt im Zuge der Unternehmenssteuerreform ab dem 1. Januar 2009 ein Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 % an.
Die folgenden Ausführungen sollen einen kurzen Überblick über wichtige Änderungen
geben:
Betroffene Anlageformen
n Betroffen sind vor allem Zinsen, Dividenden, Wertzuwächse aus Finanzinnovationen und
Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften.
n Die bisherigen Regelungen bei diesen Geschäften (Zinsabschlag, Halbeinkünfteverfahren usw.) entfallen.
n Bei den Veräußerungsgewinnen fällt die Haltefrist von einem Jahr weg.
n Die Abgeltungssteuer gilt auch für Optionsprämien bei Stillhaltergeschäften.
n Inländische Zins- und Mieterträge bei offenen Immobilienfonds unterliegen auch der Abgeltungssteuer. Das gilt auch für Kursgewinne (außer steuerfreie Gewinne, weil Haltedauer
von 10 Jahren überschritten).
n Bei Zertifikaten, die ab dem 15. März 2007 gekauft wurden, fallen Veräußerungen ab dem
1. Juli 2009 ebenfalls unter die Abgeltungssteuer.
n Bei Fondssparplänen fallen alle Sparraten, die nach dem 01. 01. 2008 eingezahlt wurden,
unter die neuen Besteuerungsregeln.
n Ausgeschüttete Veräußerungsgewinne von Fonds unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer.
n Bei ordentlichen Erträgen aus thesaurierenden Fonds (Zinsen, Dividenden) wird Abgeltungssteuer fällig. Das gilt nicht für thesaurierte Kursgewinne.
Abgeltungssteuer und Bank
n Neben 25 % Abgeltungssteuer fallen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag (berechnet aus der
Abgeltungssteuer) und bei Mitteilung der Konfession an die Bank je nach Bundesland 8
bzw. 9 % Kirchensteuer an. Dabei soll die Kirchensteuer im Rahmen der Abgeltungssteuer
erst 2011 kommen.
n Die auszahlende Stelle (Bank, Fonds) oder der Schuldner der Kapitalerträge berechnet
die Kapitaleinnahmen und führt die Beträge an das Finanzamt ab.
n Bei der Ermittlung der Veräußerungserträge sind die Anschaffungsnebenkosten und
Veräußerungskosten zu berücksichtigen.
n Durch den Abzug ist die Steuerpflicht erledigt.
n Von den steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen wird künftig nur noch ein Sparer-Pauschalbetrag von 801,00 EUR bei Einzelveranlagung und 1.602,00 EUR bei Zusammenveranlagung in Abzug gebracht. Die tatsächlichen Werbungskosten werden nicht
mehr berücksichtigt.
n Verluste (Kauf ab 2009) dürfen nur noch mit Gewinnen aus Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden, nicht mehr mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten.
n Realisierte Verluste bei Aktien dürfen nur mit gleichartigen Gewinnen ausgeglichen
werden.
Abgeltungssteuer und Steuererklärung
n Die Anlagen KAP, AUS und SO zur Einkommensteuererklärung entfallen.
n Der Abzug auf Kapitaleinkünfte (25 %) erscheint nicht mehr in der Steuererklärung. Damit
wirken die Einnahmen auch nicht mehr progressionserhöhend.
n Auch die Veräußerungsgewinne gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
n Ab 2009 wird die Spekulationsfreigrenze von 512,00 EUR auf 600,00 EUR erhöht. Diese gilt
dann (auch) noch für Spekulationsgeschäfte mit Wertpapieren, die vor 2009 angeschafft
wurden.
n Bei einem persönlichen Steuersatz von unter 25 % steht dem Sparer eine Veranlagungsoption offen. Dann kommt es zur Rückzahlung zu viel gezahlter Steuerbeträge.
n Einnahmen und realisierte Gewinne, die im Ausland anfallen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden, weil Auslandsbanken keine Abgeltungssteuer einbehalten. Das
Finanzamt berechnet dann im Steuerbescheid den Pauschalsatz von 25 %.
Ausnahmen
Nicht erfasst von den Änderungen sind u. a. folgende Anlageformen:
n Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden und bei denen u. a.
die Mindestlaufzeit von 12 Jahren beachtet wurde.
n Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden und bei denen u.a.
die Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten und die Leistung nach Vollendung des 60.
Lebensjahres ausgezahlt wurde, unterliegen weiterhin der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren.
n Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Immobilien (Spekulationsfrist über zehn
Jahre) sind steuerfrei. Das gilt auch für geschlossene und offene Immobilienfonds.
n Bei geschlossenen Immobilienfonds gehören die Mieteinkünfte weiterhin zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Steuerbare Veräußerungsgewinne unterliegen
nicht der Abgeltungssteuer.
n Umgehen können Anleger die Abgeltungssteuer auch mit Produkten zur Riester- und
Rürup-Rente, betrieblichen Altersvorsorge und privaten Rentenversicherung.
n Die Riester-Rente unterliegt weiterhin in voller Höhe der nachgelagerten Besteuerung als
sonstige Einkünfte.
n Auch die Rürup-Rente fällt unter die sonstigen Einkünfte.
Gewinner und Verlierer
n Im Vergleich zur bestehenden Gesetzgebung sind ab 2009 Zinserträge gegenüber Spekulationsgewinnen bevorteilt, denn Zinserträge unterliegen nur noch der Abgeltungssteuer (25 %) und nicht mehr dem evtl. deutlich höheren persönlichen Steuersatz.
n Banken bieten deshalb z. B. abgezinste Wertpapiere mit Endlaufzeit 2009 an. Damit
umgehen die Anleger die vergleichsweise ungünstigere aktuelle Regelung bei der Zinsbesteuerung.
n Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nach der noch bestehenden Gesetzgebung evtl. steuerfrei (Laufzeit über ein Jahr oder Gewinn unter 512,00 EUR). Ab 2009
(Kaufdatum) unterliegen sie immer der Abschlagsteuer.
n Auch hier reagiert der Bankenmarkt und schlägt seinen Kunden vor, Aktien noch spätestens bis Ende 2008 zu erwerben. Werden Aktien in 2008 und 2009 erworben, gilt beim
Verkauf das first-in-first-out-Verfahren.
n Interessant sind langfristig ausgelegte Fonds, wie z. B. Dach- oder Lebenszyklusfonds.
Umschichtungen innerhalb des Fonds bleiben auch nach 2009 steuerfrei. Was im Grunde
wie eine Steuerstundung wirkt. Wird in diese Produkte noch in 2008 investiert und die Anteile
werden bis zum Erreichen der Altersgrenze gehalten, erzielt der Anleger steuerfreie
Gewinne.
n Steuerstundungen geschehen auch bei thesaurierenden Fonds, denn Veräußerungsgewinne, die wieder angelegt werden, unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
n Zu den Gewinnern gehören auch die unter Ausnahmen genannten Anlageformen.