CYBERMOBBING
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CYBERMOBBING - SCHAU HIN! EIN BILDUNGSPROJEKT ZUR WEITERBILDUNG VON PÄDAGOGEN 12. MAI 2015 – FACHTAG PAD BONN 1 Stiftung Medien- und Onlinesucht Bernd Werner, Jens-Uwe Thümer PARETNER COMENIUS-MULTILATERALES PROJEKT 2013 – 2015 o o o o o o o o STIFTUNG MEDIEN- UND ONLINESUCHT (Lüneburg) Studio Gaus (Internet-Entwickler – D) Edukácia@Internet (Slowakei) Lernwerkstatt Europa (Bulgarien) Liceul Teoretic Nikolaus Lenau-Schule (Rumänien) Colegio Sagrado Corazón –Esclavas Schule (Spanien) Klaipėdos Simono Dacho progimnazija (Litauen) Inter-kulturo, d.o.o. (Slowenien) 2 Stiftung Medien- und Onlinesucht - gemeinnützige Stiftung – _____________________________ Referenten: • Jur. Beistand: • Stiftungsgründer: Jens-Uwe Thümer (RA) Bernd Werner Cybermobbing - Wo findet es statt – Ich bin bei Facebook Was ist das? Wie unterscheidet sich Cybermobbing zu Mobbing? Was macht Cybermobbing mit Jugendlichen? Was können wir tun? Was ist Cybermobbing? • Cybermobbing ist Mobbing im Internet – also auch auf dem Smartphone. Das kann in Form von Bedrohungen, Beleidigungen oder Belästigung stattfinden. Derzeit ist Cybermobbing selbst noch nicht strafbar, die einzelnen Straftaten dahinter aber schon: Beleidigung (§ 185), Üble Nachrede (§ 186), Verleumdung (§ 187) , Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201), Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a [1]), Nötigung (§ 240 [1]), Bedrohung (§ 241), Gewaltdarstellung (§ 131 [1]). 1. Strafrechtliche Einordnung Ein eigener/spezieller Straftatbestand existiert nicht und ist nach unserer Einschätzung auch nicht notwendig. Je nachdem, auf welche Art und Weise das Cyber-Mobbing stattfindet, können unter anderem die folgenden Straftatbestände verwirklicht werden: a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) Beleidigung, § 185 StGB Üble Nachrede, § 186 StGB Verleumdung, § 187 StGB Nötigung, § 240 StGB Bedrohung, § 241 StGB Nachstellung, § 238 StGB Erpressung, § 253 StGB Körperverletzung, § 223 StGB Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB Recht am eigenen Bild, § 33 KunstUrhG 2. Zivilrechtliche Einordnung • Im zivilrechtlichen Sinne kann unter dem Aspekt der Verletzung diverser deliktsrechtlicher Rechtsgüter ein Anspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB bestehen. STATISTIK ZUM THEMA CYBERMOBBING 03.06.2015 8 STUDIE ZUM THEMA CYBERMOBBING Bei den befragten Schülern der Studie Cyberlife – Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr wurde festgestellt, dass etwa 60% der Schülerinnen und Schüler mehr als 5 enge Freunde haben also wurde die Frage gestellt, an wen sich die Kinder und Jugendlichen wenden, wenn sie Probleme Private oder auch schulische Probleme haben. 03.06.2015 5 STUDIE ZUM THEMA CYBERMOBBING Bei der Studie wurden Lehrer und Eltern befragt, welche Möglichkeiten sie sehen Cybermobbing vorzubeugen, bzw. was sie sich im Bezug auf den Umgang mit Cybermobbing wünschen würden. Bei der Befragung der Lehrer kristallisierte sich heraus, dass: 03.06.2015 6 CYBER-MOBBING: EINE BESTANDSAUFNAHME FRANZ PETERMANN UND NANDOLI VON MARÉES Risikofaktoren Wenn Internet die Selbstöffnung fördert (Unterstellung), dann werden durch das Internet Menschen dazu verleitet mehr Informationen von sich preiszugeben (dies könnte Beziehungsauswirkungen auf Freundschaften haben) Aufgrund von Informationsfluss werden Menschen persönlich angreifbarer Opfer von Cybermobbing zeigen oft eine sehr starke und offene Internetnutzung Wer andere mobbt kann auch sehr schnell selber zum Opfer werden Cyber-Opfer werden später des Öfteren zu Cyber-Tätern Kinder und Jugendliche mit geringen sozialen Fähigkeiten werden oft zu Tätern, aus Angst selber Opfer zu sein Kinder und Jugendliche die oft an Mobbing beteiligt sind zeigen eine geringere Empathie 03.06.2015 19 URSACHEN UND MOTIVE o Entlastung (Ventil für aufgestaute Aggressionen) o Anerkennung o Demonstration von Macht o Angst – Angst selbst Opfer zu werden 12 URSACHEN UND MOTIVE o Langeweile o Interkulturelle Konflikte o Konflikte in der Klassengemeinschaft o Freundschaften verändern sich o Klassengemeinschaften verändern sich 13 JURISTISCHE ASPEKTE Strafrechtlich Es besteht die Möglichkeit, eine Strafanzeige zu erstatten. Probleme kann es hier dann geben, wenn der Täter anonym bleibt. Oftmals lässt sich dieser jedoch (z. B. anhand der IP-Adresse) ermitteln. Kinder unter 14 Jahren sind strafunmündig. Sie können deshalb für Cyber-MobbingAttacken strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es besteht hier jedoch die Möglichkeit einer Gefährderansprache durch die Polizei. Zudem können Tatmittel (Rechner/Smartphone/Tablet) eingezogen werden. zivilrechtlich Es können hier Unterlassungsansprüche und ggf. auch Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden. Bezüglich rechtswidriger Texte und Bilder im Netz kann die Löschung verlangt werden. Dieser Anspruch kann nicht nur gegenüber dem Täter, sondern auch gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Website geltend gemacht werden. 14 HANDLUNGSKOMPETENZEN FÜR DIE OPFER Handlungskompetenzen: Ruhe bewaren: Lass dich nicht von Selbstzweifeln beherrschen du bist okay so wie du bist. Sperre die, die dich belästigen: Die meisten Netzwerkanbieter geben dir die Möglichkeit in deinen Einstellungen Personen die dich belästigen zu blockieren. Diese können dann darüber keinen Kontakt mehr mit dir aufnehmen. Antworte nicht: Antworte nicht auf Nachrichten die dich belästigen, denn wen du antwortest fühlen sich die Angreifenden in ihrer Sache bestätigt und es wird vermutlich nur noch schlimmer. Sichere Beweise: Speichere alles was dich beleidigt oder verletzt egal ob Bilder, Videos oder Nachrichten, denn das hilft anderen zu zeigen was passiert ist. Rede darüber : Wenn du Probleme hast wende dich an Personen die dir helfen können, wie z.B. deinen Eltern, Freunden denen du vertraust, Lehrern oder auch Jugendbetreuer. Melde Probleme: Nimm es nicht einfach so hin sondern melde es den Betreibern des Netzwerkes oder der Polizei sofern es illegal sein könnte. Unterstütze Opfer: Wenn du bemerkst das jemand anderes von jemandem belästigt wird hilf ihm! Melde den Täter, wenn dieser merkt das das Opfer nicht allein ist hört es oft ganz schnell auf mit der Belästigung Schütze deine Privatsphäre: Achte darauf was du ins Internet stellst. Persönliche Daten wie Adresse, E-Mail und Telefonnummer können im Internet schnell gegen dich verwendet werden. Kenne deine Rechte: Niemand darf Bilder oder Videos von dir ins Internet stellen geschweige den dich blamieren oder beleidigen. Wenn Cybermobbing besonders ernst wird , kann das für die Täter rechtliche Konsequenzen haben. Vertraue dir: Wichtig ist das du an dich selbst glaubst. Lasse dich von niemandem fertig machen und mache niemanden fertig. 03.06.2015 10 PRÄVENTIONSKONZEPTE GEGEN CYBERMOBBING Präventionskonzepte: 1. Das Medienhelden- Programm: Ziel des Medienhelden- Programms ist es über Cybermobbing und seine Folgen zu informieren und die Schüler in ihrem sozialen Handeln zu fördern. 2. Präventionsmanagement an Schulen: Ziel des Präventionsmanagement ist es Schüler in Ihrem Selbstbewusst sein zu stärken, Vertrauen aufzubauen und die Schulkultur des Helfens einzuführen 3. Cybermobbing Prävention Das ziel ist es lösungsorientertes- mit verhaltenstherapeutischen Handeln mit meditativen Elementen zu verbinden und so die Schülerinnen und Schüler zu fördern. 03.06.2015 11 03.06.2015 20 WAS KANN ICH TUN? Erarbeitung mit Jugendlichen von ‚Regeln‘: Was kann ich tun, wenn ich gemobbt werde … Klassenklima verbessern Wertschätzung füreinander lernen Selbstbewußtsein stärken Empathie steigern Stärkung des Gemeinschaftsgefühls 18 UNTERRICHTSMATERIAL www.cyberhelp.eu ab Mitte Juni in 8 europäischen Sprachen verfügbar http://www.stiftungmedienundonlinesucht.de/index.php/materialien/ unterrichtsmaterial-cybermobbing bereits online auf deutsch verfügbar. 19 BILDUNGSKINOS MIT FALLBEISPIELEN 20 FILME FÜR DEN UNTERRICHT - Beispielgeschichte ‚Let‘s fight together‘ - Nina hakt nach 21 22 EIN ANDERES PHÄNOMEN 23 Was ist Sexting? „Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – meint das Verschicken und Tauschen von eigenen Nacktaufnahmen über Internet und Handy. „ Ich habe heute leider kein Foto für Dich! TAKE THIS LOLLYPOP HTTP://WWW.TAKETHISLOLLIPOP.COM/ 03.06.2015 18 WAS KANN ICH TUN? Erarbeitung mit Jugendlichen von ‚Regeln‘: Was kann ich tun, wenn ich gemobbt werde … Klassenklima verbessern Wertschätzung füreinander lernen Selbstbewußtsein stärken Empathie steigern Stärkung des Gemeinschaftsgefühls 28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 29