Absicherung gegen steigende Kreditzinsen (CHF
Transcrição
Absicherung gegen steigende Kreditzinsen (CHF
24h Service 05 0100 - 20503 www.tirolersparkasse.at Finanzieren Absicherung gegen steigende Kreditzinsen (CHF-LIBOR): CHF Zinscap-Optionsscheine Sie haben einen Kredit mit variablen Zinsen? Ihre Zinszahlungen sind an den CHF-LIBOR gebunden? Sie möchten sich gegen hohe Zinsbelastungen absichern? Dann sind Zinscap-Optionsscheine mit CHF-LIBORBindung das Richtige für Sie! Sichern Sie sich gegen steigende Kreditzinsen ab Das Angebot auf einen Blick – gegen steigende Kreditzinsen Ihres Kredits mit CHF-LIBOR-Bindung absichern – die Chance auf niedrige Zinsen behalten Der Zinscap–Optionsschein gibt Ihnen die Möglichkeit, das niedrige Zinsniveau zu nutzen und Ihren maximalen Zinsaufwand zu limitieren. Mit einer Einmalzahlung kaufen Sie diese Absicherung bis zum Ende der Laufzeit des jeweiligen ZinscapOptionsscheins. Die Absicherung erfolgt gegen einen Anstieg des 3-Monats CHF-LIBOR. Ausschlaggebend ist die 3-Monats CHF-LIBOR-Festsetzung an den jeweiligen Feststellungstagen. Es gibt Zinscap-Optionsscheine sowohl für endfällige als auch für tilgende Kredite. Die Absicherungszinssätze und Laufzeiten können ebenfalls variieren. Informationen über die vielseitigen Möglichkeiten der Absicherung des Zinsänderungsrisikos Ihrer Finanzierungen erhalten Sie in jeder Erste Bank oder Sparkasse. Der Zinscap-Optionsschein ist ein Wertpapier und liegt auf einem Wertpapierdepot. Für ZinscapOptionsscheine fällt keine Wertpapier-Depotgebühr an. Die Details zu den einzelnen Produkten finden Sie in den Bedingungen unter www.zinscap.at oder bei Ihrem Berater. Ihre Vorteile: – Begrenzung der maximalen Zinsbelastung mittels Wahl einer möglichen Zinsobergrenze – Kalkulierbarkeit der maximalen Zinszahlung – verschiedene Laufzeiten möglich – für bereits bestehende Finanzierungen im Haus bzw. bei Fremdbanken – passende Absicherung für tilgende und endfällige Finanzierungen – quartalsweise Ausgleichszahlungen, wenn CHFLIBOR über Zinsobergrenze liegt Zu beachten ist: – – – – – – – keine Auszahlungen aus dem ZinscapOptionsschein, wenn der 3-Monats-CHF-LIBOR unter der abgesicherten Zinsobergrenze notiert Kreditzinsen können nicht zu 100 % abgesichert werden, da die Zinsfestsetzungstage des Kredites und des ZinscapOptionsscheines nicht ident sind das Volumen des Kredites nicht gleich dem Volumen des Optionsscheines sein muss der Optionsschein am Laufzeitende nach Berücksichtigung einer etwaigen Auszahlung für die letzte Berechnungsperiode keinen Wert mehr hat. einmalige Prämie bei Kauf das Wechselkursrisiko kann mit diesen Optionsscheinen nicht abgesichert werden. als Investor ist das Bonitätsrisiko der Erste Group Bank AG zu tragen Seite 1 von 2 Was ist der 3-Monats-CHF-LIBOR? Der 3-Monats-CHF-LIBOR ist ein in London festgestellter Referenzzinssatz, zu dem Banken Gelder für 3 Monate im CHF verleihen. Dieser Referenzzinssatz wird oftmals als Basis zur Berechnung von Kreditzinsen verwendet. Wie hat sich der 3-Monats-CHF-LIBOR entwickelt? 12,00 3-Monats LIBOR Schweizer Franken 11,00 10,00 9,00 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 Okt.11 Jul.10 Apr.09 Jän.08 Okt.06 Jul.05 Apr.04 Jän.03 Okt.01 Jul.00 Apr.99 Jän.98 Okt.96 Jul.95 Apr.94 Jän.93 Okt.91 Jul.90 Apr.89 Jän.88 Okt.86 Jul.85 Apr.84 Jän.83 Okt.81 0,00 Quelle: Erste Group Bank AG. Die Daten basieren auf der Vergangenheit und sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Ihr Kundenbetreuer der Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck berät Sie gerne persönlich. Diese Optionsscheine werden in Österreich öffentlich angeboten. Ausschließliche Rechtsgrundlage für diese Produkte sind die bei der Commission de Surveillance du Secteur Financier in Luxemburg hinterlegten Endgültigen Bedingungen sowie der Basisprospekt (nebst allfälliger Nachträge), die auch auf der Website der Erste Group Bank AG abrufbar sind. Ein Basisprospekt gemäß den Bestimmungen der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2003/71/EG, der Verordnung der Europäischen Kommission (EG) Nr. 809/2004 und § 7 Abs. 4 Z. 1 des Kapitalmarktgesetzes wurde erstellt und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier gebilligt. Der Basisprospekt wurde der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde von der Commission de Surveillance du Secteur Financier gemäß § 8b Kapitalmarktgesetz notifiziert. Die vollständige Information (Basisprospekt, Endgültige Bedingungen, allfällige Nachträge, WAG 2007 Kundeninformation) zu dem Finanzprodukt liegt am Sitz der Emittentin, Graben 21, 1010 Wien während der üblichen Geschäftszeiten kostenlos auf. Im Zusammenhang mit dem Angebot von Wertpapieren der Emittentin sind lediglich die Angaben im Basisprospekt (zusammen mit den Endgültigen Bedingungen sowie allfälligen Nachträgen) verbindlich. Beachten Sie auch die WAG 2007 Kundeninformation Ihres Bankinstituts. Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Die Angaben in diesen Informationsblättern sind unverbindlich. Druckfehler vorbehalten. Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger hinsichtlich Ertrag, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Sie stellen keine Anlageempfehlung dar. Bitte beachten Sie, dass eine Veranlagung in Wertpapiere neben den geschilderten Chancen auch Risiken birgt. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Stand: Oktober 2011 Seite 2 von 2