XANGO Incentive Trip Promotion revised TCs 3-11

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XANGO Incentive Trip Promotion revised TCs 3-11
„XANGO INCENTIVE TRIP PROMOTION“, ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ und/oder „Vereinbarung“) regeln die XANGO
INCENTIVE TRIP PROMOTION (nachfolgend die „Promotion“). Die Promotion wird durch XANGO, LLC, eine in Utah
ansässige Gesellschaft mit beschränkter Haftung („XANGO“), verwaltet. Durch die Teilnahme an der Promotion
unterliegt der Teilnehmer den hier dargelegten AGB.
I.
TEILNAHMEBERECHTIGUNG, FRIST, TEILNAHME UND PRÄMIEN
Die Promotion ist zugänglich für alle vollberechtigten XANGO-Vertriebspartner (nachfolgend „Teilnehmer“) in
allen von XANGO bedienten Märkten. Durch die Teilnahme an der Promotion verpflichtet sich der Teilnehmer
uneingeschränkt und bedingungslos, die hierin enthaltenen AGB, die endgültig und bindend sind, zu akzeptieren.
UNGÜLTIG, WO GESETZLICH VERBOTEN.
Die Promotion beginnt am Sonntag, 1. März 2015 und endet am Montag, 30. November 2015 (nachfolgend
gegebenenfalls bezeichnet als die „Frist“). Die Promotion ist nicht Teil des XANGO-Vergütungsplans, sondern
eine für eine begrenzte Zeit gültige Promotion, wie hierin beschrieben.
Teilnehmer, die sich im Rahmen der hierin festgelegten Bedingungen qualifizieren, sind zur Teilnahme an der
Promotion zugelassen, wodurch sie dazu berechtigt sind, basierend auf der Anzahl der Punkte (die „Punkte“), die
sie durch die innerhalb der Frist ausgeführten Aktionen (wie unten beschrieben) angesammelt haben, die Prämien
(wie unten beschrieben) (die „Prämien“ umfassen sowohl „primäre Prämien“ und „zusätzliche Prämien“, wie unten
beschrieben) zu erhalten.
Zusätzlich zu den nachstehenden Ausführungen müssen Teilnehmer ihr
durchschnittliches Gruppenvolumen während der Frist aufrechterhalten oder steigern (gemessen anhand ihres
Gruppenvolumens vom Februar 2015), um Punkte für Prämien einlösen zu können.
AKTION
Persönlich gesponserte Vertriebspartner oder
bevorzugte Kunden, die im Laufe der Frist und
innerhalb von 45 Tagen nach Registrierung eine
oder mehrere Erstbestellungen über mindestens
100 PV aufgeben
Persönlich gesponserte Vertriebspartner oder
bevorzugte Kunden, welche die obige
Voraussetzung für Erstbestellungen erfüllen sowie
im Laufe der Frist und innerhalb der zwei Monate
nach der Erstbestellung zusätzliche Bestellungen
über 100 PV abschließen
PUNKTE
Betrag der Erstbestellung
400 PV oder mehr
200 PV - 399 PV
100 PV - 199 PV
Bestellbetrag der Monate 2 und 3
400 PV oder mehr
200 PV - 399 PV
100 PV - 199 PV
Vergebene Punkte*
50 Punkte
25 Punkte
10 Punkte
Vergebene Punkte
50 Punkte
25 Punkte
10 Punkte
* Teilnehmer können höchstens 50 Punkte für jeden neuen Vertriebspartner/Kunden pro Monat verdienen.
EINGELÖSTER BETRAG
PRIMÄRE PRÄMIE*
300 Punkte
Drei (3) Übernachtungen/vier (4) Tage All-inclusive-Hotel für
einen (1) Teilnehmer für den XANGO Incentive Trip Anfang
2016** basierend auf Doppelzimmerbelegung des Teilnehmers
mit einem weiteren qualifizierten Teilnehmer***
500 Punkte
Drei (3) Übernachtungen/vier (4) Tage All-inclusive-Hotel für
einen (1) Teilnehmer* und einen (1) Gast für den XANGO
Incentive Trip Anfang 2016** basierend auf
Doppelzimmerbelegung des Teilnehmers mit einem Gast
* Die primäre Prämie ist ausschließlich für den Teilnehmer bestimmt (eine Person, unabhängig von der Anzahl der
Personen, die mit der Vertriebspartnerschaft in Zusammenhang stehen), und jeder Teilnehmer kann nur eine
primäre Prämie erhalten.
** Die exakten Datums- und Ortsangaben für den Incentive Trip werden zu einem späteren Zeitpunkt
bekanntgegeben, dieser wird jedoch voraussichtlich spätestens im Januar oder Februar 2016 stattfinden.
*** Die Prämie basiert auf Doppelzimmerbelegung mit einem weiteren von XANGO bestimmten Teilnehmer. Je
nach Verfügbarkeit und für einen im Voraus zu bezahlenden Mehrpreis, der von XANGO oder vom Hotel festgelegt
wird, kann der Teilnehmer, durch ordnungsgemäße und fristgerechte Inkenntnissetzung von XANGO während der
Registrierung, minderjährige Kinder mitbringen und in seiner Hotelunterkunft unterbringen.
Nachdem sich ein Teilnehmer für obige primäre Prämien qualifiziert hat, und vorausgesetzt, er/sie nimmt am
XANGO Incentive Trip teil, kann er/sie, wie unten beschrieben, zusätzliche Punkte verdienen, um sie gegen
zusätzliche Prämien einzulösen:
EINGELÖSTER BETRAG
ZUSÄTZLICHE PRÄMIE
100 Punkte
100,00 USD Incentive-Reisegeld*
* Wenn sich der Teilnehmer für die einfache primäre Prämie (300 Punkte) qualifiziert und am XANGO Incentive
Trip teilnimmt, kann er/sie zusätzliche Prämien im Wert von höchstens 1.000,00 USD einlösen, und wenn er/sie
sich für die doppelte primäre Prämie (500 Punkte) qualifiziert und er/sie zusammen mit einem Gast am XANGO
Incentive Trip teilnimmt, kann er/sie zusätzliche Prämien im Wert von höchstens 2.000,00 USD einlösen.
Zusätzliche Prämien werden erst dann ausgegeben, wenn der Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllt hat:
ordnungsgemäße Registrierung durch den Teilnehmer (und eines Gastes, falls zutreffend) für den XANGO
Incentive Trip; Vorlage eines hinreichenden Belegs (nach alleinigem Ermessen von XANGO) für die Zahlung der
Beförderungskosten (Flug-/Zugticket etc.) für den XANGO Incentive Trip. Die Auszahlung der zusätzlichen
Prämien erfolgt innerhalb von 60 Tagen nach Erfüllung der in diesem Paragraph dargelegten Voraussetzungen im
regelmäßig ausgestellten UniLevel-Scheck des Teilnehmers und unterliegt den regulären auf solche UniLevelProvisionen anwendbaren dynamischen KGV. Der Teilnehmer (und Gast, falls zutreffend) muss tatsächlich am
XANGO Incentive Trip teilnehmen, da andernfalls sämtliche Belohnungen verfallen und/oder gemäß den
nachstehend dargelegten Regelungen zurückgegeben werden müssen.
II. REGELUNGEN
a) Um sich zu qualifizieren, muss der Teilnehmer ein vollberechtigter XANGO-Vertriebspartner und
mindestens 18 Jahre alt sein, sich ordnungsgemäß im Voraus registrieren und persönlich am XANGO
Incentive Trip teilnehmen.
b) Die PROMOTION endet am Montag, 30. November 2015. Alle Qualifizierungen müssen vor dem 1.
Dezember 2015 abgeschlossen sein, um Punkte sammeln zu können.
c) XANGO behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, einen Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn XANGO der
Ansicht ist, dass dieser ein unehrenhaftes oder feindliches Verhalten an den Tag legt, einschließlich aber
nicht beschränkt auf die Verletzung von XANGOs Richtlinien und Verfahren für Vertriebspartner.
d) Jeder Teilnehmer und jeder Gast trägt die alleinige Verantwortung für den Besitz/Bezug seines
persönlichen Reisepasses und Einreisevisums. Teilnehmer, welche die Reisepass- und Visumerfordernisse
nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der Promotion disqualifiziert werden.
e) XANGO ist unter keinen Umständen für Kosten oder Ausgaben haftbar zu machen, die im Zusammenhang
mit der Disqualifizierung eines Teilnehmers oder Gastes bzw. mit einem Teilnehmer oder Gast, der nicht
am XANGO Incentive Trip teilnimmt, entstehen.
f) Der Teilnehmer ist für Reise-/Unterkunfts-/Beförderungskosten (sofern nichts Gegenteiliges hierin
aufgeführt ist) zur Teilnahme am XANGO Incentive Trip selbst verantwortlich. Die Reisekosten für den
Hin- und Rückweg zu/von der Veranstaltung sind von den Teilnehmern und Gästen selbst zu tragen.
g) Falls es einem Teilnehmer aus irgendeinem Grund nicht möglich sein sollte, am XANGO Incentive Trip
teilzunehmen, so können die Teilnahme und die Prämien nicht auf eine spätere Promotion verschoben
werden. Teilnehmer, denen es nicht möglich ist, am XANGO Incentive Trip teilzunehmen, einschließlich
der Auszahlung etwaiger zusätzlicher Prämien, werden von XANGO nicht in Form von Bar- oder
Sachleistungen entschädigt. Die Prämien sind nicht übertragbar.
h) Wenn eine Bestellung storniert oder zurückgesendet wird, auf die ein Teilnehmer angewiesen war, um im
Rahmen der vorliegenden Regelungen eine Prämie zu verdienen, wird jede verdiente oder erhaltene
Prämie annulliert bzw. muss, falls eine solche zuvor erhalten wurde, vom Teilnehmer zurückgesendet
werden, da XANGO andernfalls berechtigt ist, den Betrag jeglicher solcher Prämien von zukünftigen
UniLevel-Schecks des Teilnehmers abzuziehen oder einen solchen Betrag mit anderen rechtlichen Mitteln
wieder hereinzuholen.
i) Alle persönlich gesponserten neuen Vertriebspartner müssen während der Frist in der Downline des
Teilnehmers verbleiben, in der sie ursprünglich gesponsert wurden, um Punkte zu verdienen und
aufrechtzuerhalten, die zum Einlösen von Prämien verwendet werden können.
j) In den Prämien enthalten sind keine Nebenkosten bzw. sonstige anfallende oder berechnete Gebühren,
falls zutreffend.
k) Beim Check-in ist die Vorlage einer gültigen Kreditkarte erforderlich. Das Hotel verwendet diese zur
Autorisierung für Nebenkosten.
l) Man wird sich nach Kräften bemühen, Zimmerwünschen nachzukommen. Alle Zimmer werden vom Hotel
je nach Verfügbarkeit zugeteilt. XANGO und das Hotel behalten sich das Recht vor, für vergleichbare
alternative Übernachtungsmöglichkeiten zu sorgen, falls Zimmer im Hotel für die Veranstaltung nicht
verfügbar sind.
m) Alle Teilnehmer und Gäste haben die Vorschriften und Richtlinien des Hotels einzuhalten.
n) Für den Fall, dass eine beliebige Prämie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zusätzliche Prämien,
ausgegeben wird und der Teilnehmer oder ein beliebiger registrierter Gast nicht am XANGO Incentive Trip
teilnimmt, wird jede verdiente oder erhaltene Prämie annulliert bzw. muss, falls eine solche zuvor
erhalten wurde, vom Teilnehmer zurückgesendet werden, da XANGO andernfalls berechtigt ist, den Betrag
jeglicher solcher Prämien von den UniLevel-Schecks des Teilnehmers abzuziehen oder einen solchen
Betrag mit anderen rechtlichen Mitteln wieder hereinzuholen.
o) Der Wert der Prämien ist für die Teilnehmer einkommenssteuerpflichtig und die Teilnehmer, welche die
Prämien erhalten, sind für alle Steuern selbst verantwortlich.
p) Diese Promotion ist dort ungültig, wo gesetzlich verboten, und gilt vorbehaltlich aller auf lokaler Ebene,
Bundes- und Landesebene geltenden Gesetze und Vorschriften. XANGO behält sich das Recht vor,
Prämien durch gleich- oder höherwertige Prämien zu ersetzen.
II.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Alle hierin enthaltenen undefinierten Begriffe sind so zu verstehen und auszulegen, wie diese im Folgenden
dargelegt sowie in XANGOs aktuellen Richtlinien und Verfahren und dem aktuellen Vergütungsplan verwendet
werden.
XANGO behält sich das Recht vor, jegliche Prämien (zum Teil oder im Ganzen) einzubehalten, falls der jeweilige
Teilnehmer XANGOs Richtlinien und Verfahren nicht einhält.
XANGO behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren, wenn dieser nach Ansicht von
XANGO (nach XANGOs eigenem Ermessen) unehrenhaftes oder negatives Verhalten an den Tag legt.
Prämien können nur durch die Verkäufe/Käufe von XANGO-Produkten erzielt werden, wie im Vergütungsplan sowie
in XANGOs Richtlinien und Verfahren dargelegt, und nicht durch Rekrutierung von Vertriebspartnern.
XANGO kann die Promotion jederzeit mit oder ohne Begründung beenden.
Der Teilnehmer unterliegt XANGOs Richtlinien und Verfahren sowie den Antragstellungs- und ADP-Bedingungen
für Vertriebspartner/Kunden.
DURCH DIE TEILNAHME AN DER PROMOTION STIMMT DER TEILNEHMER ZU, XANGO UND SEINE FUNKTIONÄRE,
GESCHÄFTSFÜHRER, MITARBEITER, ANGEGLIEDERTE UNTERNEHMEN UND VERTRETER (GEMEINSAM DIE
„FREIGESTELLTEN PARTEIEN“) VON UND GEGEN ALLE KLAGEN ODER FORDERUNGEN, DIE AUS DER TEILNAHME
AN DER PROMOTION ENTSTEHEN, SCHADLOS ZU HALTEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF:
A) UNERLAUBTES MENSCHLICHES EINGREIFEN IN DIE PROMOTION; B) TECHNISCHE FEHLER IN VERBINDUNG
MIT COMPUTERN, SERVERN, PROVIDERN ODER TELEFON-UND NETZWERKLEITUNGEN; C) DRUCKFEHLER; D)
FEHLER IN DER VERWALTUNG DER PROMOTION; E) VERLETZUNGEN ODER SCHÄDEN AN PERSONEN ODER
SACHEN, WELCHE, DIREKT ODER INDIREKT, VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE, DURCH DIE TEILNAHME DES
TEILNEHMERS ODER GÄSTEN AN DER PROMOTION BZW. EINER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHENDEN
VERANSTALTUNG VERURSACHT WERDEN. DER TEILNEHMER ERKLÄRT SICH FERNER DAMIT EINVERSTANDEN,
DASS SICH DIE HAFTUNG DER FREIGESTELLTEN PARTEIEN AUFGRUND JEGLICHER KLAGEGEGENSTÄNDE AUF DIE
KOSTEN DER TEILNAHME AN DIESER PROMOTION BESCHRÄNKT, UND DASS DIE FREIGESTELLTEN PARTEIEN IN
KEINEM FALL FÜR ANWALTSKOSTEN HAFTBAR ZU MACHEN SIND, UND DASS DER TEILNEHMER AUF SEIN RECHT
VERZICHTET, JEGLICHE WEITERE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE FÜR EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT
BESCHRÄNKT AUF STRAFRECHTLICHE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN, DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN
GELTEND ZU MACHEN.
Außer dort, wo verboten, stimmt der Teilnehmer zu, dass alle Streitigkeiten, Ansprüche und Klagegründe, die aus
oder im Zusammenhang mit der Promotion entstehen, ohne Berücksichtigung eventueller Rechtskonflikte den
Gesetzen des Staates Utah unterliegen, und der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass solche
Streitigkeiten, Ansprüche und Klagegründe individuell gelöst werden, ohne Zurückgreifen auf jegliche Form der
Sammelklage, und mit ausschließlicher Zuständigkeit des Staates Utah.
Alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder der Promotion werden per Schlichtung durch einen (1) Schiedsrichter, gestellt von der American Arbitration
Association gemäß den Utah Rules of Civil Procedure sowie den American Arbitration Association Commercial
Arbitration Rules, wo sie nicht in Konflikt mit den Utah Rules of Civil Procedure stehen, beigelegt, und das
Schiedsurteil des Schiedsrichters kann in jedem zuständigen Gericht erlassen werden. Solche Streitfälle oder
Ansprüche werden einzeln in einem Schiedsverfahren entschieden und nicht mit Ansprüchen oder Streitfällen
anderer Parteien zusammengelegt.
Das Vorstehende schließt nicht aus, dass XANGO etwaige
Unterlassungsansprüche in staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichten in Utah oder in anderen erforderlichen
bzw. zuständigen Gerichten zum Schutz seines geistigen Eigentums anstrebt. Sämtliche Streitigkeiten bezüglich
dieser PROMOTION und diesen AGB regelt die englische Version dieser AGB der PROMOTION.
XANGO kann die Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, indem sie Teilnehmer
über eine solche Änderung schriftlich auf der entsprechenden Webseite, auf welcher diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen verfügbar sind, in Kenntnis setzt. Jede Änderung wird sofort wirksam ab dem Datum, an
dem XANGO die Änderung auf besagter Webseite veröffentlicht.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein/ihr Name und Foto - ohne Vergütung - in
Rundfunksendungen, Zeitungen, Broschüren und sonstigen Medien verwendet werden darf. Der Teilnehmer
garantiert, dass alle hierin gemachten Angaben wahrheitsgetreu und korrekt sind und erkennt an, dass die
freigestellten Parteien auf diese vertraut haben, um dem Teilnehmer die Teilnahme an der Promotion zu
ermöglichen.