Jukeboxhero.eu – Vertriebspartner – Bedingungen

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Jukeboxhero.eu – Vertriebspartner – Bedingungen
Jukeboxhero.eu – Vertriebspartner – Bedingungen
§ 1. Umfang der Zusammenarbeit
(1) Jukeboxhero.eu stellt dem Vertriebspartner virtuelle Jukeboxen in Form von Webseiten zur Verfügung. Diese auf
ihn registrierten Jukebox-Webseiten bindet der Vertriebspartner über einen sog. iframe gut sichtbar in seine Website
ein.
(2) Über diese Jukeboxen können die Besucher der Website des Vertriebspartners kostenlos Musik hören und
Democlips downloaden.
(3) Die Jukeboxen werden dem Vertriebspartner von Jukeboxhero.eu kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch für die
Musikübertragung entstehen ihm keine Kosten durch Webtraffic oder Speicherplatz.
(4) Die Besucher der Website können die registrierten-Jukeboxen auch auf anderen Internetseiten einbinden (z.B. deren
eigener Homepage, Blogs, Gästebücher etc.).
(5) Der Vertriebspartner ist an allen Musikverkäufen die aus seiner/n registrierter/n Jukebox/en getätigt werden,
prozentual beteiligt (siehe § 2). Das heißt explizit auch an den Verkäufen aus den weiterverbreiteten Jukeboxen nach
Absatz 4.
(6) Der Inhalt der Jukeboxen wird von Jukeboxhero.eu regelmäßig erweitert und aktualisiert. Dies ist ohne Änderung
der Website des Vertriebspartners möglich.
§ 2. Vertriebspartner-Anteil
(1) Für alle Musikverkäufe, die über seine registrierte/n Jukebox/en getätigt werden, erhält der Vertriebspartner von
Jukeboxhero.eu einen Anteil von 20% der Nettoeinnahmen der verkauften Musikstücke.
(2) Die Jukeboxhero.eu Nettoeinahmen berechnen sich wie folgt: Verkaufspreis des Musikstücks an Kunde (z.B. 99
Cents) abzüglich der durch Dritte erhobenen eCommerce-Gebühren (z.B. 18 Cents).
(3) Die o.g. eCommerce-Gebühren, sind - je nach dem gewählten Bezahlverfahren des Musikkäufers - unterschiedlich.
Die konkrete Beträge können derzeit unter www.paybest.de (Powertarif) eingesehen werden.
(4) Der Vertriebspartner erhält am Ende jedes Monats eine eMail mit den Verkäufen des letzten Monats sowie seinem
alten und neuen Guthabenstand.
(5) Guthabenstände höher als 10.- € werden am Ende des Monats automatisch auf das vom Vertriebspartner zu
benennende Bankkonto ausgeschüttet.
(6) Der Vertriebspartner ist berechtigt einmal jährlich auf seine Kosten die Verkaufszahlen der auf ihn registrierten
Jukeboxhero.eu-Jukeboxen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.
§ 3. Dauer
(1) Die Vertriebspartnerschaft kann von beiden Parteien mit dreiwöchiger Frist zu jedem Monatsende beendet werden.
Die Mitteilung der Beendigung muss schriftlich erfolgen.
(2) Verbleibende Guthabenstände werden dem Vertriebspartner ausbezahlt.
§ 4. Gerichtsstand
Diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist Augsburg.
§ 5. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser Bedingungen ungültig/unzulässig sein, behält der Rest der Bedingungen seine Gültigkeit.
Ungültigen Passagen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Interesse der beiden Parteien am Nächsten
kommen.

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