EXPOSE Ostseeferienzentrum_08.02

Transcrição

EXPOSE Ostseeferienzentrum_08.02
Hansestadt Rostock
Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
Holbeinplatz 14
18069 Rostock
Expose
zu dem bebauten Grundstück „Ostsee-Ferienzentrum“
am Budentannenweg in Rostock - Markgrafenheide
Die Hansestadt Rostock beabsichtigt für das nachstehend genannte Grundstück die Vergabe eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von 60 Jahren.
Grundstücksangaben
Lagebezeichnung:
Grundstücksgröße:
Katasterangaben:
Eigentümer:
Rostock - Markgrafenheide, Budentannenweg
bebaut mit einer Vielzahl von Gebäuden unterschiedlicher Gestalt, wie
1-geschossige Reihenbungalows mit Flachdach, 3-geschossige
Gästehäuser und Versorgungseinrichtungen
ca. 75.000 m²
Gemarkung Rostocker Heide, Flur 14,
Flurstücke 31/1, 35/2 sowie Teilfläche aus den Flurstücken 32/5, 33/75
und 35/8
Hansestadt Rostock
Lage des Grundstücks
Das mit dem Ostsee-Ferienzentrum bebaute Grundstück befindet sich auf dem Territorium
der Hansestadt Rostock und ist im Ortsteil Markgrafenheide am Budentannenweg -direkt an
die Ostsee angrenzend- gelegen.
Die Hansestadt Rostock selbst liegt im Küstenland der Ostsee an der schiffbaren unteren
Warnow. Die Stadt ist langgestreckt und zieht sich am linken Flussufer mit den Stadtteilen
Reutershagen, Evershagen, Lütten Klein, Lichtenhagen, Schmarl und Groß Klein bis nach
Warnemünde sowie am rechten Ufer mit Brinckmannsdorf, Dierkow, Gehlsdorf und dem
großen Gebiet des Seehafens bis zur Mündung der Warnow in die Ostsee hin.
Rostock hat sich im Laufe der Jahre zur größten und bedeutendsten Stadt in MecklenburgVorpommern entwickelt und hat ca. 200.000 Einwohner. Sie ist als See- und Hafenstadt das
Wirtschafts- und Arbeitsplatzzentrum des Landes. Das wirtschaftliche Profil der Stadt wird
vor allem durch die Schifffahrt geprägt.
Innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat Rostock eine günstige zentrale Lage.
Gute Verkehrsanbindungen bestehen nach Berlin und zur Landeshauptstadt Schwerin. Die
Entfernung nach Berlin beträgt etwa 250 km, nach Schwerin 90 km. Seit der Fertigstellung
der Küstenautobahn A 20 ist die Hansestadt Rostock an das gesamte Autobahnnetz der
Bundesrepublik Deutschland angeschlossen.
Ferner verfügt Rostock über eine Vielzahl von sehr gut ausgebauten Fährverbindungen in
die skandinavischen Länder.
Die Ostseenähe, die reizvolle Umgebung des Stadtgebietes und das Stadtambiente einschließlich dem Seebad Warnemünde sind für den stetig zunehmenden Fremdenverkehr
ausschlaggebend.
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Der Ortsteil Markgrafenheide liegt östlich der Warnowmündung im Nordosten der Hansestadt Rostock. Er ist in den 30er Jahren als Militärstandort entstanden. In den Jahren nach
1945 entwickelte sich Markgrafenheide zunehmend zu einem Ferienort. Es wurde ein großer
Zeltplatz eingerichtet, Bungalows zur Wochenend- und Erholungsnutzung sowie Betriebsferienheime gebaut.
Nach 1990 bekam der Tourismus mit dem Bau von Hotelanlagen einen weiteren Aufschwung. Auch der Zeltplatz wurde in den letzten Jahren weiter ausgebaut.
Die geplante Zentrumsbebauung ist in Markgrafenheide bislang noch nicht realisiert.
In zentraler Lage gibt es aber eine Einkaufsmöglichkeit mit Backshop und Cafe.
Markgrafenheide ist mit dem städtischen ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) erschlossen. Es besteht eine Busverbindung in Richtung Hohe Düne und von dort aus über die
Fähre Warnemünde-Hohe Düne eine Verbindung nach Warnemünde. Die Entfernung zwischen Markgrafenheide und dem Fähranleger beträgt nur ca. 4 km. Ab Warnemünde ist die
Weiterfahrt z.B. mit der Stadt-Bahn bis in das Rostocker Stadtzentrum möglich. In östlicher
Richtung erfolgt die Anbindung an den ÖPNV-Verknüpfungspunkt Dierkow, von wo aus
Straßenbahnlinien weiter in das Gebiet der Hansestadt Rostock fahren. Eine Verknüpfung
der Buslinien in Richtung Seeheilbad Graal-Müritz ist in Hinrichshagen gegeben.
Markgrafenheide hat einen durchgehenden, sehr breiten, weißen Sandstrand, der östlich der
Warnowmündung in Hohe Düne beginnt und sich bis Graal-Müritz und weiter in Richtung
Fischland-Darss hinzieht.
Am Standort Hohe Düne, direkt neben der Ostmole, wurde in den letzten zwei Jahren eine
Yachthafenresidenz mit großer Sportboot-Marina errichtet.
Der Ort Markgrafenheide ist größtenteils in ein Waldgebiet eingebettet, das zur Rostocker
Heide gehört und teilweise als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Markgrafenheide liegt im
westlichen Randgebiet der Rostocker Heide. Südlich vom Ort befindet sich der Radelsee mit
den Radelwiesen, ebenfalls ein Naturschutzgebiet.
Die Rostocker Heide verfügt über ein gut ausgebautes Radwegenetz.
Standortbedingungen/ Bebauungsmöglichkeiten
Das Grundstück des bestehenden Ostsee-Ferienzentrums liegt innerhalb eines Fremdenverkehrsschwerpunktraumes.
Das Ostsee-Ferienzentrum ist im planungsrechtlichen Sinn ein Ferienhausgebiet gemäß
§ 10 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). In Ferienhausgebieten sind Ferienhäuser
zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den
Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem
wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. Im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock ist das Ostsee-Ferienzentrum als Bestandsfestschreibung als Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet dargestellt.
Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen ist.
Bei einer Neubeplanung kann von folgenden Festsetzungen ausgegangen werden:
- nutzbare Fläche gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO:
ca. 46.000 m²
Angesichts der sensiblen Lage der Fläche werden folgende Werte zur Orientierung vorgegeben:
- GRZ (bezogen auf die Baufläche SO):
0,2 – entspricht ca. 9.200 m² Grundfläche
- GFZ (bezogen auf die Baufläche SO):
0,4 – entspricht ca. 18.400 m² Geschossfläche
Die v.g. Grundflächen- und Geschossflächenzahlen ermöglichen eine lockere Bebauung in
durchschnittlich zweigeschossiger offener oder geschlossener Bauweise.
Die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch
(BauGB) erfolgt derzeit nach den § 34 (Innenbereich) und § 35 (Außenbereich) BauGB, da
das zur Verwertung stehende Grundstück teilweise innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles liegt. Die ungefähre Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich ist
aus der Anlage 7 ersichtlich.
Mit dieser aus dem Bestand abgeleiteten Innenbereichsabgrenzung sind die Grenzen der
bisherigen baulichen Entwicklung im Ostsee-Ferienzentrum erfasst. Die restlichen Flächen,
die neben den Innenbereichsflächen zum Ostsee-Ferienzentrum gehören, werden dem
Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet. Die noch im Außenbereich befindlichen Bebauungen sind durch den zukünftigen Erbbauberechtigten zurückzubauen
Städtebauliche Beurteilung/ vorhandener Bestand
Das Grundstück des Ostsee-Ferienzentrums befindet sich im unmittelbaren Ostseeküstenbereich. Der minimale Abstand zur See beträgt ca. 50 m, der maximale Abstand ca. 450 m.
Somit sind günstige Voraussetzungen als Erholungsgrundstück mit unmittelbarem Wasserzugang gegeben. Das Grundstück ist aus Richtung Warnemünde als auch aus der Richtung
Hinrichshagen über die direkte Zufahrt des Budentannenweges erreichbar.
Die nächstgelegene Bushaltestelle des ÖPNV befindet sich in ca. 1,3 km Entfernung an der
Warnemünder Straße in Markgrafenheide.
Das Grundstück ist zu 2/3 bebaut. Das weitere Drittel wird als Freifläche für unterschiedliche
Zwecke, z.B. für Spiel- und Sportangebote, genutzt.
Eine ganzjährige Nutzung ist zur Zeit nicht möglich, da einige Gebäude nicht beheizt werden können.
Das bestehende Angebot ist bisher besonders auf Schulklassen und Kindergruppen zugeschnitten. Die Lage, die örtlichen Gegebenheiten und die touristischen Rahmenbedingungen
lassen ein Beherbergungs- und Freizeitzentrum für Familien und Jugendgruppen in unteren
Preissegmenten am aussichtsreichsten erscheinen.
Zur Umsetzung dieser Nutzung wurden bereits Gespräche mit dem Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) geführt. Das DJH ist bereit, an diesem Standort eine Jugendübernachtungsstätte auf der Basis eines langfristigen Betreibervertrages (Zeitraum zwischen 10 und
30 Jahren) zu betreiben. Der Kontakt zum DJH kann auf Wunsch gerne vermittelt werden.
Das Gelände ist mit Zufahrten und Wegen erschlossen. Die verkehrstechnische Erschließung ist nur über die Hauptzufahrt am Budentannenweg zulässig. Bei der vorhandenen
zweiten Grundstückszufahrt im östlichen Grundstücksteil handelt es sich aus Landschaftsschutzgründen lediglich um eine Feuerwehrzufahrt. Eine Benutzung dieser Zufahrt für Verund Entsorgungszwecke ist nicht statthaft.
Die derzeitig notwendigen Stellplätze sind auf dem Gelände vorhanden.
Es besteht eine öffentliche Durchgangsmöglichkeit zum Strand, die auch zukünftig erhalten
bleiben soll. Eine Umverlegung der Wegeführung innerhalb des Erbbaugrundstücks im
Rahmen einer Neubeplanung ist aber möglich. Zum dauerhaften Erhalt des Wegerechts für
die Allgemeinheit muss der zukünftige Erbbauberechtigte der Hansestadt Rostock eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit –Wegerecht- gewähren. Diese wird im Rahmen der beabsichtigten Erbbaurechtsvergabe grundbuchlich gesichert.
Das Grundstück ist erschlossen. Die innere Grundstückserschließung ist sanierungsbedürftig. Die Wasserversorgung erfolgt über ein zentrales Trinkwassersystem. Das anfallende
Schmutzwasser wird über ein Abwasserpumpwerk in die im Budentannenweg gelegene
zentrale Abwasserleitung geführt. Die Pumpenanlage und die Rückschlagklappen sind aufgrund ihres Alters und des dadurch bedingten Verschleißes erneuerungsbedürftig.
Das anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Die Wärmeversorgung und Warmwasserbereitung erfolgt mittels Erdgas.
Da die zukünftigen Grundstücksgrenzen im nördlichen und im süd-westlichen Bereich des
Ostsee-Ferienzentrums aufgrund notwendiger Grundstückskorrekturen im Zusammenhang
mit der Dünenverstärkung und der Berücksichtigung von Belangen an das OstseeFerienzentrum angrenzender Grundstücke nicht mit dem derzeitigen Zaun- und Grenzverlauf übereinstimmen, wird eine Vermessung in diesen Bereichen notwendig. Die Kosten der
Vermessung hat der zukünftige Erbbauberechtigte zu übernehmen.
Der Gebäudebestand setzt sich wie folgt zusammen:
Gästehäuser 1 bis 5 mit 142 Zimmern und insgesamt ca. 450 Betten
-
3- geschossige Betonplattenbauten (Großplattenbauweise WBR 83, Verbinder in GBR 85)
nicht unterkellert
Baujahr 1987
Flachdächer mit Pappeindeckung
angeschlossen an das zentrale Heizhaus des Objektes
Waschräume und WC befinden sich auf den Etagen, teils in den Zimmern
Duschen sind in den Häusern 3 und 4 zentral im Erdgeschoss untergebracht
Bungalows 1 bis 33 mit je 4 Zimmern und insgesamt ca. 550 Betten
-
1-geschossige Massivbauten als Reihenbungalows (Montagebauweise mit
Gasbetonelementen)
nicht unterkellert
flache Pultdächer mit Pappeindeckung
Farbanstrich
kein Heizungsanschluss (nur als Sommerquartier geeignet)
keine Sanitäreinrichtungen innerhalb der Bungalows
die Häuser sind als Ferienunterkünfte für Kindergruppen konzipiert und errichtet worden (einfachster Ausstattungsgrad)
Versorgungskomplex (Heizhaus, Werkstatt, Garage, Küche, Restaurant etc.)
bestehend aus:
- Heizhauskomplex (Massivbauweise, auf Erdgasbasis arbeitend)
- Werkstattgebäude (einfache Baracke)
- Küchentrakt (massives 1-geschossiges Gebäude mit Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss)
- Restaurant (Massivbau mit Satteldach, hallenartiger Saal ohne Zwischendecke)
- Speisesaalgebäude (1-geschossiger Massivbau mit Satteldach), derzeitig als
Freizeittreffpunkt genutzt
- Garagengebäude (1-geschossiger Massivbau mit Satteldach)
- diverse Lagerschuppen (einfachste Fertigteilleichtbauweise, stark desolater
Bauzustand)
- Sanitärgebäude Mädchen/ Jungen (1-geschossiger Massivbau mit flachem
Satteldach, Asbesteindeckung)
- Eiscafe/ Shop (1-geschossiger Massivbau mit flachem Satteldach, Asbesteindeckung)
-
Kiosk/ Trafohäuschen (Leichtbauweise/ Massivbau mit Flachdach)
Rezeption/ Einfahrt (1-geschossiger Massivbau mit flachem Pultdach)
Haus 6 (1-geschossiger Massivbau in Mischbauweise (Gasbetonelemente
und Untermauerungen mit Gasbetonsteinen) mit wellblechgedecktem Satteldach)
Im hinteren Teil des Gebäudes befindet sich eine 3-Raumwohnung.
Die restlichen 2/3 des Gebäudes werden als Ferienunterkünfte genutzt.
Wohnhaus
-
2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss (Trockenboden)
unterkellert (Waschküche)
Baujahr 1985, als Wohnhaus in Massivbauweise (traditioneller Wohnungsbau
TW 81 Typ Neubrandenburg) errichtet
Satteldach mit roter Dachziegeleindeckung
Farbanstrich
angeschlossen an das zentrale Heizhaus des Objektes
Sanitäreinrichtungen in den Bädern der einzelnen Wohnungseinheiten
Das Haus ist als reines Mehrfamilienhaus konzipiert und errichtet worden
Wohnungsbestand: 4 x 1-Zimmerwohnung
2 x 2-Zimmerwohnung
4 x 3-Zimmerwohnung
2 x 4-Zimmerwohnung
Einfamilienhaus
-
1-geschossiger Massivbau mit teilausgebautem Dachgeschoss
nicht unterkellert
als Medizinischer Stützpunkt errichtet, 1987 rekonstruiert
Satteldach mit roter Dachziegeleindeckung
Farbanstrich
angeschlossen an das zentrale Heizhaus des Objektes
Bad ohne ordnungsgemäßen Abfluss
ungünstige Raumaufteilung aufgrund der vorherigen Nutzung als Krankenstation
Die Grundfläche aller Gebäude beträgt derzeit insgesamt ca. 12.000 m², die Bruttogeschossfläche ca. 16.000 m². Das gesamte Grundstück einschließlich der unbebauten
Flächen ist ca. 75.000 m² groß.
Das Gesamtgrundstück ist derzeit nicht vermietet. Bis auf das Wohnhaus nebst Garagen,
den Kiosk „Strandburg“ sowie die Baracke der Surfschule bestehen keine Nutzungs- bzw.
Mietverhältnisse mehr.
Das auf dem Grundstück des Ferienzentrums befindliche Wohnhaus wird teilweise noch
durch ehemalige Mieter unter Inanspruchnahme der gewährten Frist zur Räumung bis
30.09.2008 genutzt. Mit den beiden gewerblichen Mietern (Kiosk „Strandburg“ und Surfschule) wurde ein Saisonvertrag bis 31.08.2008 bzw. 31.10.2008 geschlossen.
Naturräumliche Bedingungen
Das gesamte Grundstück befindet sich aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Küstenbereich in einem hochsensiblen Landschaftsraum.
Die bestehenden Nutzungen haben Bestandsschutz, für neue Nutzungen werden entsprechende Prüf- und Planverfahren erforderlich.
Auf dem Grundstück befindet sich ein umfangreicher Baumbestand, der den Schutzbestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes (§ 26 a LnatG) oder der Baumschutzsatzung der
Hansestadt Rostock unterliegt. Im Zusammenhang mit der Beplanung des Gebietes wird der
Baumbestand auf dem Grundstück, welcher der Baumschutzsatzung unterliegt, demnächst
kartiert.
Im betrachteten Gebiet gibt es Vorkommen von baum- und gebäudegebundenen Fledermausarten.
1. Naturschutz
Das Grundstück liegt im Norden mit einer kleinen Fläche innerhalb des FFH -Gebietes
„Wälder und Moore der Rostocker Heide“ (FFH = Flora-Fauna-Habitat) und ansonsten zu
95 % im 300 m-Abstand zur Grenze des FFH-Gebietes. Innerhalb dieses 300 m-Abstandes
wird gemäß des gemeinsamen Erlasses des Umweltministeriums, des Ministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei und des Ministeriums für Arbeit und Bau
Mecklenburg-Vorpommern vom 21.08.2002 davon ausgegangen, dass Planungen zu einer
erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebietes (hierzu zählt das v.g. FFHGebiet) führen.
Das Grundstück liegt im Norden ebenfalls mit einer kleinen Fläche innerhalb des Naturschutzgebietes „Heiliger See und Hütelmoor“. Das insgesamt 490 ha große Naturschutzgebiet befindet sich 4 km nordöstlich von Warnemünde. Zu ihm gehören ein Waldgebiet, ein
Moorwiesenbereich, der Hütelmoorbereich und der Salzwiesen-Röhricht-Komplex des Heiligen Sees im Norden des Grundstücks. In dem als Totalreservat ausgewiesenen Hütelmoorbereich gibt es einen reichlichen Bestand des seltenen Gagelstrauches und ausgedehnte
Pfeifengraswiesen. Durch die strukturelle Vielfalt ist auch die Fauna sehr artenreich. Bedeutend sind die großen Populationen der Kreuzotter, der Ringelnatter und des Moorfrosches.
In östlicher Richtung grenzt das Grundstück direkt an das Landschaftsschutzgebiet
„Rostocker Heide“.
Der Landschaftsplan der Hansestadt Rostock benennt u.a. folgende Ziele:
Sicherung ökologisch besonders wertvoller und vielfältiger natürlicher, naturnaher und
historisch gewachsener Landschaftsstrukturen sowie Erhaltung und Entwicklung der
Lebensräume für gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten.
2. Waldabstand
Das Grundstück ist an der Süd- und Ostseite vollständig von Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG M-V) umgeben. Gemäß § 20 des
LWaldG ist zur Sicherung vor Gefahren durch Windwurf und Waldbrand bei der Errichtung
baulicher Anlagen zum Wald ein Abstand von 30 m einzuhalten. Die Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen bei der Einhaltung des Abstandes baulicher Anlagen zum Wald
(WAbstVO M-V) vom 20.04.2005 regelt, unter welchen Umständen Unterschreitungen des
Waldabstandes zulässig sind.
3. Küstenschutz
Die Grundstücksfläche des Ostsee-Ferienzentrums befindet sich in Bereichen, die dem
Küstenschutz gemäß §§ 89 und 136 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern
(LWaG M-V) unterliegen. Von den darin geregelten Bauverboten sind Ausnahmen zulässig,
wenn sie mit den Belangen des Küstenschutzes vereinbar sind oder wenn das Verbot im
Einzelfall zu einer besonderen Härte führen würde oder ein dringendes öffentliches Interesse besteht.
Das bedeutet, für alle Vorhaben sind Ausnahmegenehmigungen des Staatlichen Amtes für
Umwelt und Natur Rostock erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass Randbereiche des Grundstücks im überflutungsgefährdeten Bereich liegen. Das betrifft den nördlichen Teil der Liegenschaft sowie einen schmalen
Randstreifen im Südosten. In diesen Bereichen sollte die Bebauung durch geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Baufeldaufhöhung) gesichert werden.
Sonstiges
Im nördlichen Bereich des Grundstücks des Ostsee-Ferienzentrums liegt das mit einem
Stahlgittermast bebaute, 37 m² große Flurstück 32/1 der Gemarkung Rostocker Heide,
Flur 14. Dieses Flurstück gehört nicht zum Erwerbsgegenstand, da es sich im Eigentum
Dritter befindet.
Da das v.g. Flurstück keine Anbindung an den öffentlichen Raum hat, wurde dem Eigentümer der Liegenschaft die Benutzung von Grundeigentum zum Betrieb und zur Unterhaltung
unterirdisch verlegter Stromversorgungsleitungen für den Anschluss einer Funkstation an
das öffentliche Leitungsnetz sowie als Zugang und Zufahrt zu dem zuweglosen Flurstück
32/1 über das zum Ostsee-Ferienzentrum gehörende Wegeflurstück 32/3 der Gemarkung
Rostocker Heide, Flur 14 gestattet. Der bestehende Gestattungsvertrag ist vom zukünftigen
Erbbauberechtigten des Ostsee-Ferienzentrums zu übernehmen.
Laut Rahmenplan Markgrafenheide ist entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Ostsee-Ferienzentrums der Bau einer Erschließungsstraße als Verbindung des öffentlich gewidmeten Teils des Dünenweges mit dem Budentannenweg geplant. Sofern im Falle der
Umsetzung dieser Straßenplanung Restflächen zwischen dem zu errichtenden Straßenkörper und der derzeitig vorhandenen Zaungrenze des Ostsee-Ferienzentrums verbleiben,
verpflichtet sich der zukünftige Erbbauberechtigte im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages
auf erstes Anfordern der Hansestadt Rostock, den unter Grundstücksangaben definierten
Erbbaurechtsgegenstand auf diese Flächen zu denselben Konditionen zu erstrecken.
Ansprechpartner bei Fragen zu der Medienversorgung sind:
- für Strom- und Gasversorgung:
Stadtwerke Rostock AG
Postfach 15 11 33
18063 Rostock
Tel. 0381/ 8050
- für Wasserversorgung und -entsorgung: Eurawasser Aufbereitungs- und
Entsorgungs GmbH
Carl-Hopp-Str. 1
18069 Rostock
Tel. 0381/ 807200
Verzeichnis der Anlagen:
Anlage 1 -
Auszug aus der topographischen Karte
Anlage 2 -
Luftbildaufnahme aus dem Jahr 2005 mit unterlegter Flurkarte
Anlage 3 -
Auszug aus dem Katasterplan
Anlage 4 -
Übersichtsplan
Anlage 5 -
Fotoansichten
Anlage 6-
Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock
Anlage 7-
Übersichtsplan mit Darstellung der planungsrechtlichen und naturräumlichen
Gegebenheiten
Auszug aus der TK 10
Übersicht über die Verkehrsanbindungen
© Geobasisdaten (Karten und Luftbilder):
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV-MV)
Auszug aus dem Katasterplan
Ostsee- Ferienzentrum
Übersicht