EXPOSE Ostseeferienzentrum_08.02
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EXPOSE Ostseeferienzentrum_08.02
Hansestadt Rostock Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt Holbeinplatz 14 18069 Rostock Expose zu dem bebauten Grundstück „Ostsee-Ferienzentrum“ am Budentannenweg in Rostock - Markgrafenheide Die Hansestadt Rostock beabsichtigt für das nachstehend genannte Grundstück die Vergabe eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von 60 Jahren. Grundstücksangaben Lagebezeichnung: Grundstücksgröße: Katasterangaben: Eigentümer: Rostock - Markgrafenheide, Budentannenweg bebaut mit einer Vielzahl von Gebäuden unterschiedlicher Gestalt, wie 1-geschossige Reihenbungalows mit Flachdach, 3-geschossige Gästehäuser und Versorgungseinrichtungen ca. 75.000 m² Gemarkung Rostocker Heide, Flur 14, Flurstücke 31/1, 35/2 sowie Teilfläche aus den Flurstücken 32/5, 33/75 und 35/8 Hansestadt Rostock Lage des Grundstücks Das mit dem Ostsee-Ferienzentrum bebaute Grundstück befindet sich auf dem Territorium der Hansestadt Rostock und ist im Ortsteil Markgrafenheide am Budentannenweg -direkt an die Ostsee angrenzend- gelegen. Die Hansestadt Rostock selbst liegt im Küstenland der Ostsee an der schiffbaren unteren Warnow. Die Stadt ist langgestreckt und zieht sich am linken Flussufer mit den Stadtteilen Reutershagen, Evershagen, Lütten Klein, Lichtenhagen, Schmarl und Groß Klein bis nach Warnemünde sowie am rechten Ufer mit Brinckmannsdorf, Dierkow, Gehlsdorf und dem großen Gebiet des Seehafens bis zur Mündung der Warnow in die Ostsee hin. Rostock hat sich im Laufe der Jahre zur größten und bedeutendsten Stadt in MecklenburgVorpommern entwickelt und hat ca. 200.000 Einwohner. Sie ist als See- und Hafenstadt das Wirtschafts- und Arbeitsplatzzentrum des Landes. Das wirtschaftliche Profil der Stadt wird vor allem durch die Schifffahrt geprägt. Innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat Rostock eine günstige zentrale Lage. Gute Verkehrsanbindungen bestehen nach Berlin und zur Landeshauptstadt Schwerin. Die Entfernung nach Berlin beträgt etwa 250 km, nach Schwerin 90 km. Seit der Fertigstellung der Küstenautobahn A 20 ist die Hansestadt Rostock an das gesamte Autobahnnetz der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen. Ferner verfügt Rostock über eine Vielzahl von sehr gut ausgebauten Fährverbindungen in die skandinavischen Länder. Die Ostseenähe, die reizvolle Umgebung des Stadtgebietes und das Stadtambiente einschließlich dem Seebad Warnemünde sind für den stetig zunehmenden Fremdenverkehr ausschlaggebend. D:\TEMP\EXPOSE OSTSEEFERIENZENTRUM_08.02.DOC Der Ortsteil Markgrafenheide liegt östlich der Warnowmündung im Nordosten der Hansestadt Rostock. Er ist in den 30er Jahren als Militärstandort entstanden. In den Jahren nach 1945 entwickelte sich Markgrafenheide zunehmend zu einem Ferienort. Es wurde ein großer Zeltplatz eingerichtet, Bungalows zur Wochenend- und Erholungsnutzung sowie Betriebsferienheime gebaut. Nach 1990 bekam der Tourismus mit dem Bau von Hotelanlagen einen weiteren Aufschwung. Auch der Zeltplatz wurde in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Die geplante Zentrumsbebauung ist in Markgrafenheide bislang noch nicht realisiert. In zentraler Lage gibt es aber eine Einkaufsmöglichkeit mit Backshop und Cafe. Markgrafenheide ist mit dem städtischen ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) erschlossen. Es besteht eine Busverbindung in Richtung Hohe Düne und von dort aus über die Fähre Warnemünde-Hohe Düne eine Verbindung nach Warnemünde. Die Entfernung zwischen Markgrafenheide und dem Fähranleger beträgt nur ca. 4 km. Ab Warnemünde ist die Weiterfahrt z.B. mit der Stadt-Bahn bis in das Rostocker Stadtzentrum möglich. In östlicher Richtung erfolgt die Anbindung an den ÖPNV-Verknüpfungspunkt Dierkow, von wo aus Straßenbahnlinien weiter in das Gebiet der Hansestadt Rostock fahren. Eine Verknüpfung der Buslinien in Richtung Seeheilbad Graal-Müritz ist in Hinrichshagen gegeben. Markgrafenheide hat einen durchgehenden, sehr breiten, weißen Sandstrand, der östlich der Warnowmündung in Hohe Düne beginnt und sich bis Graal-Müritz und weiter in Richtung Fischland-Darss hinzieht. Am Standort Hohe Düne, direkt neben der Ostmole, wurde in den letzten zwei Jahren eine Yachthafenresidenz mit großer Sportboot-Marina errichtet. Der Ort Markgrafenheide ist größtenteils in ein Waldgebiet eingebettet, das zur Rostocker Heide gehört und teilweise als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Markgrafenheide liegt im westlichen Randgebiet der Rostocker Heide. Südlich vom Ort befindet sich der Radelsee mit den Radelwiesen, ebenfalls ein Naturschutzgebiet. Die Rostocker Heide verfügt über ein gut ausgebautes Radwegenetz. Standortbedingungen/ Bebauungsmöglichkeiten Das Grundstück des bestehenden Ostsee-Ferienzentrums liegt innerhalb eines Fremdenverkehrsschwerpunktraumes. Das Ostsee-Ferienzentrum ist im planungsrechtlichen Sinn ein Ferienhausgebiet gemäß § 10 Abs. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). In Ferienhausgebieten sind Ferienhäuser zulässig, die aufgrund ihrer Lage, Größe, Ausstattung, Erschließung und Versorgung für den Erholungsaufenthalt geeignet und dazu bestimmt sind, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen. Im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock ist das Ostsee-Ferienzentrum als Bestandsfestschreibung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet dargestellt. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgesehen ist. Bei einer Neubeplanung kann von folgenden Festsetzungen ausgegangen werden: - nutzbare Fläche gemäß § 19 Abs. 3 BauNVO: ca. 46.000 m² Angesichts der sensiblen Lage der Fläche werden folgende Werte zur Orientierung vorgegeben: - GRZ (bezogen auf die Baufläche SO): 0,2 – entspricht ca. 9.200 m² Grundfläche - GFZ (bezogen auf die Baufläche SO): 0,4 – entspricht ca. 18.400 m² Geschossfläche Die v.g. Grundflächen- und Geschossflächenzahlen ermöglichen eine lockere Bebauung in durchschnittlich zweigeschossiger offener oder geschlossener Bauweise. Die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt derzeit nach den § 34 (Innenbereich) und § 35 (Außenbereich) BauGB, da das zur Verwertung stehende Grundstück teilweise innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegt. Die ungefähre Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich ist aus der Anlage 7 ersichtlich. Mit dieser aus dem Bestand abgeleiteten Innenbereichsabgrenzung sind die Grenzen der bisherigen baulichen Entwicklung im Ostsee-Ferienzentrum erfasst. Die restlichen Flächen, die neben den Innenbereichsflächen zum Ostsee-Ferienzentrum gehören, werden dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zugeordnet. Die noch im Außenbereich befindlichen Bebauungen sind durch den zukünftigen Erbbauberechtigten zurückzubauen Städtebauliche Beurteilung/ vorhandener Bestand Das Grundstück des Ostsee-Ferienzentrums befindet sich im unmittelbaren Ostseeküstenbereich. Der minimale Abstand zur See beträgt ca. 50 m, der maximale Abstand ca. 450 m. Somit sind günstige Voraussetzungen als Erholungsgrundstück mit unmittelbarem Wasserzugang gegeben. Das Grundstück ist aus Richtung Warnemünde als auch aus der Richtung Hinrichshagen über die direkte Zufahrt des Budentannenweges erreichbar. Die nächstgelegene Bushaltestelle des ÖPNV befindet sich in ca. 1,3 km Entfernung an der Warnemünder Straße in Markgrafenheide. Das Grundstück ist zu 2/3 bebaut. Das weitere Drittel wird als Freifläche für unterschiedliche Zwecke, z.B. für Spiel- und Sportangebote, genutzt. Eine ganzjährige Nutzung ist zur Zeit nicht möglich, da einige Gebäude nicht beheizt werden können. Das bestehende Angebot ist bisher besonders auf Schulklassen und Kindergruppen zugeschnitten. Die Lage, die örtlichen Gegebenheiten und die touristischen Rahmenbedingungen lassen ein Beherbergungs- und Freizeitzentrum für Familien und Jugendgruppen in unteren Preissegmenten am aussichtsreichsten erscheinen. Zur Umsetzung dieser Nutzung wurden bereits Gespräche mit dem Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) geführt. Das DJH ist bereit, an diesem Standort eine Jugendübernachtungsstätte auf der Basis eines langfristigen Betreibervertrages (Zeitraum zwischen 10 und 30 Jahren) zu betreiben. Der Kontakt zum DJH kann auf Wunsch gerne vermittelt werden. Das Gelände ist mit Zufahrten und Wegen erschlossen. Die verkehrstechnische Erschließung ist nur über die Hauptzufahrt am Budentannenweg zulässig. Bei der vorhandenen zweiten Grundstückszufahrt im östlichen Grundstücksteil handelt es sich aus Landschaftsschutzgründen lediglich um eine Feuerwehrzufahrt. Eine Benutzung dieser Zufahrt für Verund Entsorgungszwecke ist nicht statthaft. Die derzeitig notwendigen Stellplätze sind auf dem Gelände vorhanden. Es besteht eine öffentliche Durchgangsmöglichkeit zum Strand, die auch zukünftig erhalten bleiben soll. Eine Umverlegung der Wegeführung innerhalb des Erbbaugrundstücks im Rahmen einer Neubeplanung ist aber möglich. Zum dauerhaften Erhalt des Wegerechts für die Allgemeinheit muss der zukünftige Erbbauberechtigte der Hansestadt Rostock eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit –Wegerecht- gewähren. Diese wird im Rahmen der beabsichtigten Erbbaurechtsvergabe grundbuchlich gesichert. Das Grundstück ist erschlossen. Die innere Grundstückserschließung ist sanierungsbedürftig. Die Wasserversorgung erfolgt über ein zentrales Trinkwassersystem. Das anfallende Schmutzwasser wird über ein Abwasserpumpwerk in die im Budentannenweg gelegene zentrale Abwasserleitung geführt. Die Pumpenanlage und die Rückschlagklappen sind aufgrund ihres Alters und des dadurch bedingten Verschleißes erneuerungsbedürftig. Das anfallende Regenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Die Wärmeversorgung und Warmwasserbereitung erfolgt mittels Erdgas. Da die zukünftigen Grundstücksgrenzen im nördlichen und im süd-westlichen Bereich des Ostsee-Ferienzentrums aufgrund notwendiger Grundstückskorrekturen im Zusammenhang mit der Dünenverstärkung und der Berücksichtigung von Belangen an das OstseeFerienzentrum angrenzender Grundstücke nicht mit dem derzeitigen Zaun- und Grenzverlauf übereinstimmen, wird eine Vermessung in diesen Bereichen notwendig. Die Kosten der Vermessung hat der zukünftige Erbbauberechtigte zu übernehmen. Der Gebäudebestand setzt sich wie folgt zusammen: Gästehäuser 1 bis 5 mit 142 Zimmern und insgesamt ca. 450 Betten - 3- geschossige Betonplattenbauten (Großplattenbauweise WBR 83, Verbinder in GBR 85) nicht unterkellert Baujahr 1987 Flachdächer mit Pappeindeckung angeschlossen an das zentrale Heizhaus des Objektes Waschräume und WC befinden sich auf den Etagen, teils in den Zimmern Duschen sind in den Häusern 3 und 4 zentral im Erdgeschoss untergebracht Bungalows 1 bis 33 mit je 4 Zimmern und insgesamt ca. 550 Betten - 1-geschossige Massivbauten als Reihenbungalows (Montagebauweise mit Gasbetonelementen) nicht unterkellert flache Pultdächer mit Pappeindeckung Farbanstrich kein Heizungsanschluss (nur als Sommerquartier geeignet) keine Sanitäreinrichtungen innerhalb der Bungalows die Häuser sind als Ferienunterkünfte für Kindergruppen konzipiert und errichtet worden (einfachster Ausstattungsgrad) Versorgungskomplex (Heizhaus, Werkstatt, Garage, Küche, Restaurant etc.) bestehend aus: - Heizhauskomplex (Massivbauweise, auf Erdgasbasis arbeitend) - Werkstattgebäude (einfache Baracke) - Küchentrakt (massives 1-geschossiges Gebäude mit Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss) - Restaurant (Massivbau mit Satteldach, hallenartiger Saal ohne Zwischendecke) - Speisesaalgebäude (1-geschossiger Massivbau mit Satteldach), derzeitig als Freizeittreffpunkt genutzt - Garagengebäude (1-geschossiger Massivbau mit Satteldach) - diverse Lagerschuppen (einfachste Fertigteilleichtbauweise, stark desolater Bauzustand) - Sanitärgebäude Mädchen/ Jungen (1-geschossiger Massivbau mit flachem Satteldach, Asbesteindeckung) - Eiscafe/ Shop (1-geschossiger Massivbau mit flachem Satteldach, Asbesteindeckung) - Kiosk/ Trafohäuschen (Leichtbauweise/ Massivbau mit Flachdach) Rezeption/ Einfahrt (1-geschossiger Massivbau mit flachem Pultdach) Haus 6 (1-geschossiger Massivbau in Mischbauweise (Gasbetonelemente und Untermauerungen mit Gasbetonsteinen) mit wellblechgedecktem Satteldach) Im hinteren Teil des Gebäudes befindet sich eine 3-Raumwohnung. Die restlichen 2/3 des Gebäudes werden als Ferienunterkünfte genutzt. Wohnhaus - 2-geschossig mit ausgebautem Dachgeschoss (Trockenboden) unterkellert (Waschküche) Baujahr 1985, als Wohnhaus in Massivbauweise (traditioneller Wohnungsbau TW 81 Typ Neubrandenburg) errichtet Satteldach mit roter Dachziegeleindeckung Farbanstrich angeschlossen an das zentrale Heizhaus des Objektes Sanitäreinrichtungen in den Bädern der einzelnen Wohnungseinheiten Das Haus ist als reines Mehrfamilienhaus konzipiert und errichtet worden Wohnungsbestand: 4 x 1-Zimmerwohnung 2 x 2-Zimmerwohnung 4 x 3-Zimmerwohnung 2 x 4-Zimmerwohnung Einfamilienhaus - 1-geschossiger Massivbau mit teilausgebautem Dachgeschoss nicht unterkellert als Medizinischer Stützpunkt errichtet, 1987 rekonstruiert Satteldach mit roter Dachziegeleindeckung Farbanstrich angeschlossen an das zentrale Heizhaus des Objektes Bad ohne ordnungsgemäßen Abfluss ungünstige Raumaufteilung aufgrund der vorherigen Nutzung als Krankenstation Die Grundfläche aller Gebäude beträgt derzeit insgesamt ca. 12.000 m², die Bruttogeschossfläche ca. 16.000 m². Das gesamte Grundstück einschließlich der unbebauten Flächen ist ca. 75.000 m² groß. Das Gesamtgrundstück ist derzeit nicht vermietet. Bis auf das Wohnhaus nebst Garagen, den Kiosk „Strandburg“ sowie die Baracke der Surfschule bestehen keine Nutzungs- bzw. Mietverhältnisse mehr. Das auf dem Grundstück des Ferienzentrums befindliche Wohnhaus wird teilweise noch durch ehemalige Mieter unter Inanspruchnahme der gewährten Frist zur Räumung bis 30.09.2008 genutzt. Mit den beiden gewerblichen Mietern (Kiosk „Strandburg“ und Surfschule) wurde ein Saisonvertrag bis 31.08.2008 bzw. 31.10.2008 geschlossen. Naturräumliche Bedingungen Das gesamte Grundstück befindet sich aufgrund seiner Lage im unmittelbaren Küstenbereich in einem hochsensiblen Landschaftsraum. Die bestehenden Nutzungen haben Bestandsschutz, für neue Nutzungen werden entsprechende Prüf- und Planverfahren erforderlich. Auf dem Grundstück befindet sich ein umfangreicher Baumbestand, der den Schutzbestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes (§ 26 a LnatG) oder der Baumschutzsatzung der Hansestadt Rostock unterliegt. Im Zusammenhang mit der Beplanung des Gebietes wird der Baumbestand auf dem Grundstück, welcher der Baumschutzsatzung unterliegt, demnächst kartiert. Im betrachteten Gebiet gibt es Vorkommen von baum- und gebäudegebundenen Fledermausarten. 1. Naturschutz Das Grundstück liegt im Norden mit einer kleinen Fläche innerhalb des FFH -Gebietes „Wälder und Moore der Rostocker Heide“ (FFH = Flora-Fauna-Habitat) und ansonsten zu 95 % im 300 m-Abstand zur Grenze des FFH-Gebietes. Innerhalb dieses 300 m-Abstandes wird gemäß des gemeinsamen Erlasses des Umweltministeriums, des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei und des Ministeriums für Arbeit und Bau Mecklenburg-Vorpommern vom 21.08.2002 davon ausgegangen, dass Planungen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura-2000-Gebietes (hierzu zählt das v.g. FFHGebiet) führen. Das Grundstück liegt im Norden ebenfalls mit einer kleinen Fläche innerhalb des Naturschutzgebietes „Heiliger See und Hütelmoor“. Das insgesamt 490 ha große Naturschutzgebiet befindet sich 4 km nordöstlich von Warnemünde. Zu ihm gehören ein Waldgebiet, ein Moorwiesenbereich, der Hütelmoorbereich und der Salzwiesen-Röhricht-Komplex des Heiligen Sees im Norden des Grundstücks. In dem als Totalreservat ausgewiesenen Hütelmoorbereich gibt es einen reichlichen Bestand des seltenen Gagelstrauches und ausgedehnte Pfeifengraswiesen. Durch die strukturelle Vielfalt ist auch die Fauna sehr artenreich. Bedeutend sind die großen Populationen der Kreuzotter, der Ringelnatter und des Moorfrosches. In östlicher Richtung grenzt das Grundstück direkt an das Landschaftsschutzgebiet „Rostocker Heide“. Der Landschaftsplan der Hansestadt Rostock benennt u.a. folgende Ziele: Sicherung ökologisch besonders wertvoller und vielfältiger natürlicher, naturnaher und historisch gewachsener Landschaftsstrukturen sowie Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume für gefährdete und geschützte Tier- und Pflanzenarten. 2. Waldabstand Das Grundstück ist an der Süd- und Ostseite vollständig von Wald im Sinne des § 2 Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaldG M-V) umgeben. Gemäß § 20 des LWaldG ist zur Sicherung vor Gefahren durch Windwurf und Waldbrand bei der Errichtung baulicher Anlagen zum Wald ein Abstand von 30 m einzuhalten. Die Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen bei der Einhaltung des Abstandes baulicher Anlagen zum Wald (WAbstVO M-V) vom 20.04.2005 regelt, unter welchen Umständen Unterschreitungen des Waldabstandes zulässig sind. 3. Küstenschutz Die Grundstücksfläche des Ostsee-Ferienzentrums befindet sich in Bereichen, die dem Küstenschutz gemäß §§ 89 und 136 Landeswassergesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) unterliegen. Von den darin geregelten Bauverboten sind Ausnahmen zulässig, wenn sie mit den Belangen des Küstenschutzes vereinbar sind oder wenn das Verbot im Einzelfall zu einer besonderen Härte führen würde oder ein dringendes öffentliches Interesse besteht. Das bedeutet, für alle Vorhaben sind Ausnahmegenehmigungen des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Rostock erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Randbereiche des Grundstücks im überflutungsgefährdeten Bereich liegen. Das betrifft den nördlichen Teil der Liegenschaft sowie einen schmalen Randstreifen im Südosten. In diesen Bereichen sollte die Bebauung durch geeignete Hochwasserschutzmaßnahmen (z.B. Baufeldaufhöhung) gesichert werden. Sonstiges Im nördlichen Bereich des Grundstücks des Ostsee-Ferienzentrums liegt das mit einem Stahlgittermast bebaute, 37 m² große Flurstück 32/1 der Gemarkung Rostocker Heide, Flur 14. Dieses Flurstück gehört nicht zum Erwerbsgegenstand, da es sich im Eigentum Dritter befindet. Da das v.g. Flurstück keine Anbindung an den öffentlichen Raum hat, wurde dem Eigentümer der Liegenschaft die Benutzung von Grundeigentum zum Betrieb und zur Unterhaltung unterirdisch verlegter Stromversorgungsleitungen für den Anschluss einer Funkstation an das öffentliche Leitungsnetz sowie als Zugang und Zufahrt zu dem zuweglosen Flurstück 32/1 über das zum Ostsee-Ferienzentrum gehörende Wegeflurstück 32/3 der Gemarkung Rostocker Heide, Flur 14 gestattet. Der bestehende Gestattungsvertrag ist vom zukünftigen Erbbauberechtigten des Ostsee-Ferienzentrums zu übernehmen. Laut Rahmenplan Markgrafenheide ist entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Ostsee-Ferienzentrums der Bau einer Erschließungsstraße als Verbindung des öffentlich gewidmeten Teils des Dünenweges mit dem Budentannenweg geplant. Sofern im Falle der Umsetzung dieser Straßenplanung Restflächen zwischen dem zu errichtenden Straßenkörper und der derzeitig vorhandenen Zaungrenze des Ostsee-Ferienzentrums verbleiben, verpflichtet sich der zukünftige Erbbauberechtigte im Rahmen des Erbbaurechtsvertrages auf erstes Anfordern der Hansestadt Rostock, den unter Grundstücksangaben definierten Erbbaurechtsgegenstand auf diese Flächen zu denselben Konditionen zu erstrecken. Ansprechpartner bei Fragen zu der Medienversorgung sind: - für Strom- und Gasversorgung: Stadtwerke Rostock AG Postfach 15 11 33 18063 Rostock Tel. 0381/ 8050 - für Wasserversorgung und -entsorgung: Eurawasser Aufbereitungs- und Entsorgungs GmbH Carl-Hopp-Str. 1 18069 Rostock Tel. 0381/ 807200 Verzeichnis der Anlagen: Anlage 1 - Auszug aus der topographischen Karte Anlage 2 - Luftbildaufnahme aus dem Jahr 2005 mit unterlegter Flurkarte Anlage 3 - Auszug aus dem Katasterplan Anlage 4 - Übersichtsplan Anlage 5 - Fotoansichten Anlage 6- Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock Anlage 7- Übersichtsplan mit Darstellung der planungsrechtlichen und naturräumlichen Gegebenheiten Auszug aus der TK 10 Übersicht über die Verkehrsanbindungen © Geobasisdaten (Karten und Luftbilder): Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (LAiV-MV) Auszug aus dem Katasterplan Ostsee- Ferienzentrum Übersicht