Bekanntmachung von Bauleitplänen

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Bekanntmachung von Bauleitplänen
 Nr. 19/2015 17. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis Seite
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 68. Änderung des Flächennutzungsplans ‐ Rigi‐Kulm‐Center ‐ 6
 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1169 V ‐ Rigi‐Kulm‐Center ‐ 10
 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe 11
 Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte 12
 Nachfolge Listenwahlvorschlag der Piratenpartei Deutschland für die Be‐
zirksvertretung Elberfeld 13
 Aufgebote und Kraftloserklärungen von Sparkassenbüchern 14
 Öffentliche Zustellungen Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht. Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen. Der Stadtbote
Nr. 19/2015
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Bekanntmachung von Bauleitplänen
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen vom 29.06. – 07.08.2015 einschließlich
68. Änderung des Flächennutzungsplans - Rigi-Kulm-Center Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal hat in
seiner Sitzung am 11.06.2015 nachfolgenden Beschluss über die Aufstellung und die Offenlegung
der 68. Änderung des Flächennutzungsplans - Rigi-Kulm-Center gefasst:
1. Der Änderungsbereich der 68. Flächennutzungsplanänderung - Rigi-Kulm-Center - umfasst eine
Fläche von ca. 1,7 ha und befindet sich in Grenzlage der beiden Stadtbezirke Cronenberg und
Elberfeld, westlich der Cronenberger Straße, südlich des Jung-Stilling-Weges und östlich des
Parkplatzes des Schulzentrums Süd.
2. Die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 68. Flächennutzungsplanänderung wird für
den Änderungsbereich einschließlich der Begründung gemäß § 2 Absatz 1 BauGB und § 3
Absatz 2 BauGB beschlossen.
Planungsziel: Entwicklung einer Gewerbefläche zum Einzelhandelsstandort in den Stadtquartieren
Cronenberg-Küllenhahn und Elberfeld-Grifflenberg.
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Der Stadtbote
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Folgende Umweltinformationen sind verfügbar:
Art der vorhandenen
Information
Artenschutzprüfung (ASP)
zum Bebauungsplan 1169V
Urheber
Thematischer Bezug
Kuhlmann & Stucht GmbH,
Bochum, Oktober 2013
Bodenuntersuchung
zum Bebauungsplan 1169V
GFM Umwelttechnik,
Wesseling Dezember 2014
Auswirkungsanalyse des Bauvorhabens auf geschützte
Arten
Beurteilung der allgemeinen
Bodenbeschaffenheit, der
vorhandenen Anschüttungen
sowie Untersuchung des
Altlastenverdachts
Beurteilung der Geräuschemissionen durch die geplante
neue Einzelhandelsnutzung im
Zusammenhang mit
notwendigen Schallschutzmaßnahmen
Beurteilung des Umweltzustands im Plangebiet sowie
die umweltrelevanten Auswirkungen bei Umsetzung des
Vorhabens.
Schalltechnische Untersuchung Brilon Bondzio Weiser,
zum Bebauungsplan 1169V
Bochum, Januar 2015
Umweltbericht zur
Flächennutzungsplanänderung
Kuhlmann & Stucht GmbH,
Bochum, Mai 2015
-----------------------------------------Allgemeine Hinweise:
Der genannte Bauleitplan liegt gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.04.2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von
Flüchtlingen vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1748), in dem angegebenen Zeitraum zur
Einsichtnahme aus. Die Begründung ist gemäß § 9 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2a BauGB
beigefügt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2
BauGB wird zeitgleich durchgeführt.
Die Auslegung des Planentwurfs findet durch das Ressort Bauen und Wohnen im Rathaus
Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große
Flurstraße), Ebene 0, im Flur neben Raum C - 078 während der Dienststunden, und zwar montags
bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage
ausgenommen) statt.
Die diesem Bauleitplanverfahren zugrunde gelegten Umweltinformationen können abweichend
vom Planentwurf und der Begründung im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1,
42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, in Raum C - 227
während der Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) eingesehen werden.
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Stellungnahmen können während der Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich oder mündlich im
Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
(Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) (Normenkontrollverfahren) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die während der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
-----------------------------------------Ich bestätige, dass
-
der Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist,
-
alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden
sind und
-
der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit dem Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt übereinstimmt.
Der vorstehende Beschluss, den der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des
Rates der Stadt in seiner Sitzung am 11.06.2015 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und
Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist
nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet
http://www.wuppertal.de/bekanntmachungen
veröffentlicht
und
zugänglich
unter
Informationen zu weiteren Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter:
http://www.wuppertal.de/bebauungsplaene
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Wuppertal, den 12.06.2015
gez.
Peter Jung
Oberbürgermeister
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Bekanntmachung von Bauleitplänen
Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen vom 29.06. – 07.08.2015 einschließlich
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1169 V - Rigi-Kulm-Center Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt Wuppertal hat in
seiner Sitzung am 11.06.2015 nachfolgenden Beschluss über die Offenlegung des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1169 V - Rigi-Kulm-Center gefasst:
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen fließen gemäß den
Vorschlägen der Verwaltung in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1169V – RigiKulm-Center - ein.
2. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1169V –
Rigi-Kulm-Center – einschließlich der Begründung wird gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
beschlossen.
3. Das Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1169V – Rigi-Kulm-Center wird entgegen dem Einleitungsbeschluss nicht im Verfahren der Innenentwicklung gemäß §
13a BauGB weitergeführt. Die weitere Durchführung erfolgt im Regelverfahren mit
Umweltprüfung und Umweltbericht.
Planungsziel: Entwicklung einer Gewerbefläche zum Einzelhandelsstandort in den Stadtquartieren
Cronenberg-Küllenhahn und Elberfeld-Grifflenberg.
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Folgende Umweltinformationen sind verfügbar:
Art der vorhandenen
Information
Artenschutzprüfung (ASP)
Bodenuntersuchung
Urheber
Kuhlmann & Stucht GmbH,
Bochum, Oktober 2013
GFM Umwelttechnik,
Wesseling Dezember 2014
Schalltechnische Untersuchung Brilon Bondzio Weiser,
Bochum, Januar 2015
Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Kuhlmann & Stucht GmbH,
Bochum, Mai 2015
Thematischer Bezug
Auswirkungsanalyse des Bauvorhabens auf geschützte
Arten
Beurteilung der allgemeinen
Bodenbeschaffenheit, der
vorhandenen Anschüttungen
sowie Untersuchung des
Altlastenverdachts
Beurteilung der Geräuschemissionen durch die geplante
neue Einzelhandelsnutzung im
Zusammenhang mit
notwendigen Schallschutzmaßnahmen
Beurteilung des Umweltzustands im Plangebiet sowie
die umweltrelevanten Auswirkungen bei Umsetzung des
Vorhabens.
Ermittlung der Eingriffs- und
Ausgleichsbilanzierung.
Allgemeine Hinweise:
Der genannte Bauleitplan liegt gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.04.2004 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von
Flüchtlingen vom 20.11.2014 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1748), in dem angegebenen Zeitraum zur
Einsichtnahme aus. Die Begründung ist gemäß § 9 Absatz 8 BauGB in Verbindung mit § 2a BauGB
beigefügt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2
BauGB wird zeitgleich durchgeführt.
Die Auslegung des Planentwurfs findet durch das Ressort Bauen und Wohnen im Rathaus
Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große
Flurstraße), Ebene 0, im Flur neben Raum C - 078 während der Dienststunden, und zwar montags
bis donnerstags von 09:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Feiertage
ausgenommen) statt.
Die diesem Bauleitplanverfahren zugrunde gelegten Umweltinformationen sowie die zur
Anwendung kommende DIN-Norm 4109 – Schallschutz im Hochbau – können abweichend vom
Planentwurf und der Begründung im Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275
Wuppertal (Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, in Raum C - 227 während der
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Dienststunden, und zwar montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Feiertage ausgenommen) eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Zeit der öffentlichen Auslegung schriftlich oder mündlich im
Ressort Bauen und Wohnen, Rathaus Wuppertal-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
(Rathaus-Neubau – Eingang Große Flurstraße), Ebene 2, Raum C - 227, vorgebracht werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan
unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren ist ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung
(VwGO) (Normenkontrollverfahren) unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die während der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden,
aber hätten geltend gemacht werden können.
-----------------------------------------Ich bestätige, dass
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der Offenlegungsbeschluss ordnungsgemäß zustande gekommen ist,
-
alle vor der öffentlichen Bekanntmachung zu beachtenden Vorschriften eingehalten worden
sind und
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der Wortlaut der Beschlussausfertigung mit dem Offenlegungsbeschluss des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des Rates der Stadt übereinstimmt.
Der vorstehende Beschluss, den der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen des
Rates der Stadt in seiner Sitzung am 11.06.2015 gefasst hat, wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und
Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündigung nicht mehr geltend
gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist
nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet
http://www.wuppertal.de/bekanntmachungen
veröffentlicht
und
zugänglich
unter
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Informationen zu weiteren Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal finden Sie im Internet unter:
http://www.wuppertal.de/bebauungsplaene
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gez.
Peter Jung
Oberbürgermeister
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Öffentliche Bekanntmachung
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung am 02.06.2015 gemäß
§ 75 des VIII. Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit § 25 des
Ersten Gesetzes zur Ausführung Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) beschlossen,
die zunächst auf die Dauer von 2 Jahren befristete öffentliche Anerkennung der
Diakonie Wuppertal – Evang. Kindertagesstätten gGmbH
als Träger der freien Jugendhilfe in eine unbefristete Anerkennung umzuwandeln und die
öffentliche Anerkennung des
Hochschul-Sozialwerkes Wuppertal AdöR
erneut für die Dauer von 2 Jahren zu verlängern.
Ressort Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt (208.61)
i.A.
gez.
Korte
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Öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte
Das Einwohnermeldeamt darf
1. Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen oder unmittelbaren Wahlen von Bürgermeisterinnen/ Bürgermeistern in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Melderegisterauskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von
Wahlberechtigten erteilen (§ 35 Abs. 1 des Meldegesetzes für das Land NordrheinWestfalen - MG NRW),
2. die vorgenannten Auskünfte an Parteien und andere Antragsteller im Zusammenhang
mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden erteilen (§ 35 Abs. 2
MG NRW),
3. solche Auskünfte auch durch automatisierten Abruf über das Internet erteilen (§ 34
Abs. 1b MG NRW).
Die Betroffenen haben jedoch das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen (§§ 34 Abs. 1b, 35 Abs. 6 MG NRW). §§ 42 Abs. 5 und 50 Abs. 5 BMG
Auf dieses Widerspruchsrecht wird hiermit hingewiesen.
Zu Ziffer 1. + 2.: Der Widerspruch, der sich einzeln oder insgesamt gegen die Auskunftserteilung richten kann, ist schriftlich bei der Stadt Wuppertal, Bürgeramt, 003.1, 42269 Wuppertal, einzulegen. Er kann auch persönlich im Verwaltungsgebäude Steinweg 20, WuppertalBarmen, Erdgeschoss oder in den Bürgerbüros abgegeben oder zur Niederschrift erklärt
werden.
Bereits früher beim Einwohnermeldeamt Wuppertal eingelegte Widersprüche behalten ihre
Gültigkeit; sie bleiben bei Umzügen innerhalb Wuppertals erhalten.
Zu Ziffer 3.: Trotz des Widerspruchs sind solche Auskünfte aus dem Melderegister auch
weiterhin zulässig, die auf dem Postweg bzw. bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
Für die Aufnahme ins Adressbuch gilt:
Melderegisterauskünfte über alle volljährigen Einwohner darf das Einwohnermeldeamt nur
noch dann an Adressbuchverlage übermitteln, wenn die Betroffenen zuvor schriftlich eingewilligt haben (§ 35 Abs. 4 MG NRW). Um in das Adressbuch aufgenommen zu werden, müssen die notwendigen Zustimmungserklärungen den o.g. Stellen vorliegen.
Das Einwohnermeldeamt darf Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie den Medien Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen nur noch nach
Einwilligung der Betroffenen erteilen (§ 35 Abs. 3 MG NRW). Die entsprechenden Erklärungen können ebenfalls bei den vorgenannten Stellen eingereicht werden.
Die Veröffentlichung von Jubiläumsdaten durch Presse und Rundfunk kann auch eine Verbreitung über das Internet zur Folge haben. Sofern dies unerwünscht ist, wird empfohlen,
bereits erteilte Einwilligungen zu widerrufen.
Wuppertal, den 05.06.15
Der Oberbürgermeister
Einwohnermeldeamt
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Bekanntmachung Die aus dem Listenwahlvorschlag der Piratenpartei Deutschland ‐ PIRATEN ‐ für die Bezirksvertretung Elberfeld gewählte Bewerberin, Frau Gabriele Weingärtner, hat auf ihr Mandat verzichtet. Der Verzicht soll sofort wirksam werden. Als Nachfolge‐
rin wird die unter der lfd. Nr. 2 der Reserveliste der PIRATEN benannte Bewerberin Frau Heike Wegner, geborene Zur, geb. 1964 in Wuppertal, Neue Friedrichstraße 56, 42105 Wuppertal festgestellt. Gegen diese Feststellung kann binnen eines Monats beim Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal, Johannes‐Rau‐Platz 1, 42269 Wuppertal, Einspruch eingelegt werden. Der Ein‐
spruch ist schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären. Die Frist zur Erhebung eines Einspruchs beginnt am Tage dieser Bekanntmachung. Wuppertal, den 2. Juni 2015 Der Wahlleiter für das Stadtgebiet Wuppertal gez. Dr. Slawig Stadtdirektor Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Robert Piotr Kowalski) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐381 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Robert Piotr Kowalski Fischertal 42,42287 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 13.04.2015, 060212008 SB 92 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Reinertz Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Tibor Balog) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Tibor Balog Friedrich‐Ebert‐Straße 116a,42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 01.04.2015, 060209991 SB 94 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Warich Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Amirani Devadze) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Strassenverkehrsamt, 302.33, Zimmer: 117 Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Amirani Devadze Treppenstr. 13 b, 42115 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 29.04.15 / 302.33/28129 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Klinkenberg Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Gabriel Antici) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐381 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Gabriel Antici Holzer Str 17,42119 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 26.05.2015, 001812615 SB 92 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Reinertz Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Gabriel Antici) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐384 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Gabriel Antici Holzer Str 17,42119 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 26.05.2015, 001806129 SB 87 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Thiesler Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Salvatore Mulara) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Stadtbetrieb Feuerwehr, SB 304.52, Rettungsdienstgebührenabrechnungsstelle, Zimmer: D213 August‐Bebel‐Str 55, 42109 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Salvatore Mulara Unbekannt, Belgien 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: ; 29.05.2015 304.52 ‐ 12140237160 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Scherner Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Georgi Krastev) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Georgi Krastev Kiefernstr 52,42283 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 26.05.2015, 001817149 SB 94 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Porysiak Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Denis Amet) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐382 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Denis Amet Nevigeser Str. 93,42113 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 28.05.2015, 050053178 SB 3 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Göttker Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Ionut‐Viorel Stoica) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Ionut‐Viorel Stoica Nevigeser Str 93,42113 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 28.05.2015, 001814149 SB 94 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Porysiak Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Nnamdi Azike) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐384 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Nnamdi Azike Helgoländer Str 20,42287 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 28.05.2015, 001814123 SB 87 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Thiesler Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Carlos Dürschmidt) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.22 Grundsteuern, Zimmer: 234 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Carlos Dürschmidt Zum großen Busch 98, 42327 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 23.01.2015, 403.22 Grundsteuern 89365035 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Gante Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Benjamin Brehm) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal ‐ AöR, 865.24, Zimmer: 527 Bachstr. 2, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Benjamin Brehm Rödiger Str. 95, 42283 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 26.05.2015, 39148BG0586960 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder einer Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Bentler Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Vasile‐Cosmin Farcas) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Vasile‐Cosmin Farcas In den Hanfgärten 27,66115 Saarbrücken 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 31.03.2015, 001787281 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Giorgino Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Daniel Schmidt) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Daniel Schmidt Schulweg 105,42349 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 17.02.2015, 001767946 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Giorgino Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Cornel Dorin Cionca) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Cornel Dorin Cionca Graf‐von‐Galen‐Ring 9,58095 Hagen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 26.03.2015, 060212714 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.05.2015 i. A. gez. Warich Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Irakli Vardosanidze) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Irakli Vardosanidze Schmitteborn 46,42389 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 07.04.2015, 060213085 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Warich Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Viorel Alupoae) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Viorel Alupoae Wiesengrund 15,29439 Lüchow (Wendland) 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 31.03.2015, 001788020 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Giorgino Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Kenan Koc) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Kenan Koc Mainstraße 32,47443 Moers 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 26.02.2015, 060210263 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Giorgino Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Dimitrios Tselios) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Dimitrios Tselios Silscheder Str. 33,58135 Hagen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 16.04.2015, 001795945 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Warich Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Frau Simone Schulpin) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Simone Schulpin Voisberger Weg 7,42489 Wülfrath 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 16.03.2015, 060211898 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Giorgino Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Abdessamad Laoukili) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Abdessamad Laoukili Breite Str 42,42369 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 31.03.2015, 001788968 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Warich Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herrn Zakaria Azzaoui) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal ‐ AöR, JBC.21, Zimmer: 549 Bachstr. 2, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Zakaria Azzaoui Tiergartenstr. 200, 42117 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 05.05.2015, 39148BG0596539 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder einer Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Undorf Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung an Herrn Ralf Bubenzer) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Jobcenter Wuppertal Recht und Refinanzierung, Abtlg. Rückforderung (JBC 2408), Zimmer: 545 Bachstr. 2, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Ralf Bubenzer Uhlandstr. 8, 42327 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 39148BG0557776 v. 05.06.15 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Dyker Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Heiko Reif) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐381 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Heiko Reif Burgerstr.3,39291 Möckern 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 19.05.2015, 011026471 SB 92 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Reinertz Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Raffaele Galeota) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Raffaele Galeota Sauerbronnstr. 28,42897 Remscheid 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 07.04.2015, 011006089 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Giorgino Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Peter Nowakowski) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal ‐ AöR, Recht und Refinanzierung ‐ Rückforderung, Zimmer: 525 Bachstr. 2, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Peter Nowakowski Wendelinstr. 30, 45307 Essen 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 8. Juni 2015 / 39148BG0552011 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Ksiezyk Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Vinvenzo Landolfi) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐381 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Vinvenzo Landolfi Berliner Straße 134,42277 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 28.05.2015, 060215584 SB 92 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Reinertz Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Frau Ilona Schunck) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐381 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Frau Ilona Schunck Nevigeser Str. 118,42113 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 02.06.2015, 011019370 SB 95 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Malewski Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Jan Opoka) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐383 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Jan Opoka Uellendahler Straße 44,42109 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 02.06.2015, 060216121 SB 94 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Porysiak Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Frederic Brebeck) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Ressort Finanzen, 403.24, Zimmer: D‐311 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Frederic Brebeck Peters. 8, 42287 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 22.05.15, AZ 567 2118 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Berbecker Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Harald Rau) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐385 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Harald Rau Goldberger Str. 24,40822 Mettmann 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 02.06.2015, 011019991 SB 91 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Perlich Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Silviu Predescu) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐382 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Silviu Predescu Sandstr. 23,58455 Witten 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 20.05.2015, 050053094 SB 3 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Göttker Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Hermann Josef Thür) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Strassenverkehrsamt, 302.33, Zimmer: 117 Müngstener Str. 10, 42285 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Hermann Josef Thür Röttgen 120, 42109 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 302.33/28047 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Klinkenberg Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Adam Czub) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐388 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Adam Czub Hahnenfurth 1,42327 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 03.03.2015, 001781092 SB 90 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Giorgino Der Stadtbote
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Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW – (Benachrichtigung Herr Rene Tobias Hinrichs) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister Jobcenter Wuppertal ‐ AöR, 865.24, Zimmer: 527 Bachstr. 2, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herr Rene Tobias Hinrichs Markomannenstr. 37, 42105 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokuments: 12.06.2015, 39148BG0516648 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder einer Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Bentler Benachrichtigung über öffentliche Zustellung gemäß § 10 Landeszustellungsgesetz NRW – LZG NRW ‐ (Benachrichtigung Herrn Matthias Henning) Das nachstehend bezeichnete Dokument wird hiermit öffentlich zugestellt. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. 1. Behörde, für die zugestellt wird: Stadt Wuppertal, Der Oberbürgermeister 302.21, Zimmer A‐384 Johannes‐Rau‐Platz 1, 42275 Wuppertal Das Dokument kann bei dieser Behörde eingesehen werden. 2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Herrn Matthias Henning Bendahler Str 57,42285 Wuppertal 3. Datum, Aktenzeichen des Dokumentes: 09.06.2015, 011031959 SB 87 Das Dokument enthält eine Ladung zu einem Termin oder eine Frist, dessen Versäumnis Rechtsnachteile zur Folge haben kann. Wuppertal, den 17.06.2015 i. A. gez. Kübler Der Stadtbote
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Herausgeber Der Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal Johannes‐Rau‐Platz 1 42275 Wuppertal Redaktion, Vertrieb und Abonnementsbestellung Rechtsamt Rathaus Johannes‐Rau‐Platz 1 42275 Wuppertal Telefon 0202 563 6450 E‐Mail [email protected] Internet und Newsletter‐Bestellung www.wuppertal.de/bekanntmachungen Der Stadtbote – Amtsblatt der Stadt Wuppertal – erscheint bei Bedarf ‐ in der Regel alle 2 Wochen. Einzelexemplare sind zum Preis von 2,00 EURO (einschließlich MwSt.) erhält‐
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