Hinweise zur Schuldnerberatung

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Hinweise zur Schuldnerberatung
Hinweise zur Schuldnerberatung
Sie haben sich an die Schuldnerberatung der Stadt Aschaffenburg gewandt und um Unterstützung
bei der Regulierung Ihrer Schulden gebeten.
Wir werden versuchen, Ihnen u.a. bei der Klärung und Regelung der Zahlungsverpflichtungen
behilflich zu sein und streben für Sie eine Schuldenregulierung an, die den wirtschaftlichen
Verhältnissen von Ihnen und Ihrer Familie gerecht werden und Ihre persönliche Situation verbessern
helfen soll.
Die Erfahrung aus der Praxis hat gezeigt, dass verschiedene Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Zusammenarbeit notwendig sind. Im Folgenden sind diese Punkte aufgeführt:
•
Die freiwillige Teilnahme
Das Aufsuchen der Beratung entspricht Ihrem eigenen Wunsch und Willen.
Keine andere Person oder Institution hat sie zur Teilnahme an diesem Schuldenregulierungsverfahren gezwungen oder überredet.
•
Die Lebenspartner sollen über Ihr Ziel der Schuldenregulierung informiert sein.
•
Alle Schulden werden bekannt gegeben, auch kleine und private Schulden,
z.B. bei Freunden, Eltern und Bekannten
•
Die Bekanntgabe des gesamten Einkommens und Vermögens
•
Die Aufschlüsselung der Ausgaben und Führung eines Haushaltsplanes,
ggf. Führen eines Haushaltsbuches
•
Ihre intensive Mitarbeit und Bereitschaft zur Änderung des Verhaltens,
das zur Verschuldung geführt hat.
•
Keine weitere Aufnahme von Schulden und die Besprechung größerer Ausgaben mit der
Schuldnerberatung
•
Einsicht der Schuldnerberatung in sämtliche Unterlagen (Policen, Verträge, Rechnungen,
Mahnungen, Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Urteile, Pfändungsbeschlüsse usw.) und
Posteingänge die mit der Verschuldung in Zusammenhang stehen.
Rathaus · Dalbergstraße 15 · 63739 Aschaffenburg · Telefon (0 60 21) 3 30-0 · Telefax (0 60 21) 3 30-720
Bankverbindungen: Sparkasse Aschaffenburg | Konto 10 751 BLZ 795 500 00
IBAN DE 07 7955 0000 0000 0107 51 | BIC BYLADE M1 ASA
Raiffeisenbank Aschaffenburg eG | Konto 10 300 00 BLZ 795 625 14
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außerdem Konten bei: Commerzbank AG Aschaffenburg | Deutsche Bank AG Aschaffenburg
Unicreditbank AG (HypoVereinsbank) Aschaffenburg | SEB AG | Volksbank Aschaffenburg eG | Postbank Frankfurt/Main
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 132 115 294 | Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 26 STA 000 001 916 58
Erreichbarkeit: Bürgerservicebüro Öffnungszeiten Mo, Mi, Fr 8 - 13 Uhr · Di, Do 8 - 19 Uhr – Annahmeschluss 18.30 Uhr
Sonstige Ämter Servicezeiten Mo - Do 6:30 - 19 Uhr Fr 6:30 - 14:30 Uhr nur nach vorausgehender Terminvereinbarung
Oberbürgermeister Do Vormittag - nach Vereinbarung
•
Keine
Verhandlungen
mit
Gläubigern,
z.B. Vereinbarungen,
Unterschriften,
Zahlungsversprechen) ohne vorherige Information und Rücksprache mit der Schuldnerberatung
•
Einhaltung aller Absprachen mit der Schuldnerberatung (Termine einhalten, fehlende
Unterlagen beschaffen, Überweisungen ausführen)
•
Eine schriftliche Vollmacht an die Schuldnerberatung, damit diese für Sie nach außen hin tätig
werden darf und von der Schweigepflicht entbunden wird.
Ein Schuldenregulierungsverfahren ist ein lang währender komplexer Prozess, der nur unter
Berücksichtigung der oben aufgeführten Punkte zur Entschuldung führen kann.
Deshalb ist Ihre Zustimmung und Mitarbeit eine unerlässliche Voraussetzung.
Es kann sein, dass Ihnen die Durchführung eines oder mehrerer Punkte nicht möglich ist bzw. war
oder Schwierigkeiten bereitet. In diesem Fall muss die Schuldnerberatung bald möglichst informiert
werden. In einem gemeinsamen Gespräch sollen diese Probleme mit Ihnen besprochen werden.
Auf Ihren Wunsch hin können Sie die Beratung jederzeit abbrechen. Darüber sollten Sie die
Schuldnerberatung aber in jedem Fall sofort informieren. Den Gläubigern wird dann das Ende der
Beratungsarbeit mitgeteilt.
Ebenso besteht von Seiten der Schuldnerberatung die Möglichkeit, die Beratung zu unterbrechen
oder zu beenden, wenn aus Ihrer Einstellung und Ihrem Verhalten nicht mehr der Wunsch und
Willen zur Entschuldung zu erkennen ist und damit dem Beratungsprozess die gemeinsame Basis
entzogen wurde.
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