EU-Wochenspiegel Nr. 13/2016 - europa.sachsen

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EU-Wochenspiegel Nr. 13/2016 - europa.sachsen
1
EU-Wochenspiegel
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
Ausgabe: 13/16 • 31.03.2016
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
Am Mittwoch nahm der EU-Kommissar für
Migration, Inneres und Bürgerschaft Dimitris
Avramopoulos in Genf an einer UNHCRKonferenz zur Lage syrischer Flüchtlinge teil. In
seiner Rede - Link - betonte er, dass die
Europäische Kommission weiter mit den
Mitgliedstaaten daran arbeite, sicherzustellen,
dass die Europäische Union ihren Anteil an der
globalen Verantwortung beim Schutz syrischer
Flüchtlinge übernimmt.
Ein Beispiel für eine aktuelle Maßnahme ist,
dass die Europäische Union 30 Millionen Euro
bereitstellt, um 350.000 Kinder in Syrien mit
Milch zu versorgen. Das Geld stammt aus
einem 500 Mio. Euro umfassenden EU-Paket
zur Unterstützung europäischer Landwirte und
soll damit einerseits der Versorgung der
syrischen Bevölkerung und andererseits der
Unterstützung europäischer Bauern dienen.
In dieser Woche sind auch weitere Hilfslieferungen für die Versorgung von
Flüchtlingen in Griechenland eingetroffen,
darunter Feldbetten aus Deutschland und
Heizungen, Zelte und Decken aus Schweden.
Dabei handelt es sich um einen Teil der
Unterstützung, welche 17 Länder zugesagt
haben, nachdem Griechenland im Dezember
des letzten Jahres das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert hatte.
Mit besten Grüßen
Dr. Henrike Franz
Leiterin der Landesvertretung
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort .................................................................................................................... 2
Aus den Institutionen ............................................................................................. 4
 Europäische Kommission – Öffentliche Konsultation über wirksamen
Insolvenzrahmen in der EU
 Europäische Kommission – Befragung zu Urheberrecht und Panoramafreiheit
 Ernennung von Richtern beim Gericht der Europäischen Union
 Eurostat - Statistik zu Siedlungsabfällen
Aus den Fachbereichen .......................................................................................... 7
 Flüchtlingskrise - Hilfsgüter aus Deutschland in Griechenland eingetroffen
 Humanitäre Hilfe - EU finanziert Milch für 350.000 syrische Schulkinder
Was, wann, wo ........................................................................................................ 9
 Vernetzung von Akteuren zum Energie- und Umwelttag Sachsen-Anhalt
 Anmeldung für die Kooperationsplattform ab sofort möglich
Ausschreibungen .................................................................................................. 11
 KOM – Europäische Verteidigungsagentur
 Gerichtshof – Stellenausschreibung
 KOM – END- Stellenausschreibungen (24)
Kontaktbörse ......................................................................................................... 14
 Europäische Projekte – Diverse Partnergesuche
Büro intern / Tipp ................................................................................................. 16
 Tipp – Die Königlichen Gewächshäuser in Laeken öffnen ihre Tore
Ihr Kontakt zu uns
................................................................................................ 18
Impressum ............................................................................................................. 19
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
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Aus den Institutionen
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Europäische Kommission – Öffentliche Konsultation über wirksamen
Insolvenzrahmen in der EU
Ein angemessener Insolvenzrahmen ist wichtig für Investoren,
Gläubiger und Schuldner. Die unterschiedlichen Ansätze zur
Regelung von Insolvenzen in den EU-Staaten behindert die
Entwicklung der Kapitalmärkte und muss deshalb notwendigerweise
auf EU-Ebene behandelt werden. In einer Konsultation will die
Europäische Kommission nun bis zum 14. Juni 2016 Meinungen einholen, wie gewährleistet
werden kann, dass nationale Insolvenzrahmen – insbesondere in einem grenzüberschreitenden
Kontext – gut funktionieren.
Der Aktionsplan für die Kapitalmarktunion beinhaltet, dass die Kommission für einen neuen
Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmensinsolvenzen eine
gesetzgeberische Initiative zur Geschäftsinsolvenz vorlegen wird, die die frühzeitige
Restrukturierung und die "zweite Chance" beinhaltet. Die Initiative soll die wichtigsten
Hindernisse für den freien Kapitalfluss behandeln und dabei auf nationale Regelungskonzepte
aufsetzen, die gut funktionieren.
Diese Erkenntnis wurde vom Bericht der fünf Präsidenten "Die Wirtschafts- und
Währungsunion Europas vollenden" bestätigt, der die Insolvenzrechte zu den wichtigsten
Engpässen zählt, die eine Integration der Kapitalmärkte verhindern und deshalb prioritär
behandelt werden müssen. Die Binnenmarktstrategie sieht eine Initiative bezüglich der
"zweiten Chance" vor.
Manche Mitgliedstaaten haben Reformen umgesetzt; allerdings implementieren diese
Reformen die Empfehlung der Kommission lediglich teilweise. In der Folge der Evaluation der
Umsetzung der Empfehlung hat die Kommission begonnen eine gesetzgeberische Initiative
entsprechend dem oben genannten Aktionsplan für die Kapitalmarktunion vorzubereiten.
Diese Konsultation ermittelt die Sichtweisen der Interessengruppen auf Schlüsselaspekte der
Insolvenz. Insbesondere ermittelt sie die Sichtweisen mit Blick auf allgemeine Prinzipien und
Standards, die gewährleisten könnten, dass nationale Insolvenzrahmen – insbesondere in
einem grenzüberschreitenden Kontext – gut funktionieren.
Die Antworten dienen zur Identifizierung, welche Aspekte möglicherweise in der
gesetzgeberischen Initiative und welche in anderen möglichen ergänzenden Maßnahmen in
diesem Bereich behandelt werden können. Allerdings präjudizieren die Ergebnisse der
Konsultation keinerlei Maßnahmen, die die Kommission in diesem Bereich vornehmen könnte.
Die Antworten werden, gemeinsam mit den Ergebnissen einer externen Studie für die
Kommission und anderen verfügbaren Informationen, in den Folgenabschätzungsbericht der
Kommission einbezogen werden. • eag Quelle: PM KOM
Mehr zu der Konsultation und den Link zum Fragebogen gibt es hier.
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
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Europäische Kommission – Befragung zu Urheberrecht und Panoramafreiheit
Die Europäische Kommission will das Urheberrecht fit für das digitale
Zeitalter machen und fragt dazu nach Meinungen aller interessierten
Kreise.
Insbesondere geht es um die Rolle der Verleger in der
urheberrechtlichen
Wertschöpfungskette
und
um
die
Panoramafreiheit. Die Konsultation läuft bis zum 15. Juni.
Ziel ist es, zum einen Ansichten darüber zu sammeln, wie sich die Erteilung eines Schutzrechtes
für Verleger auf EU-Ebene auf das Verlagswesen, auf Bürgerinnen und Bürger sowie die
Kreativindustrie auswirkt. Schutzrechte sind dem Urheberrecht ähnlich, belohnen aber nicht die
originäre Schöpfung eines Autors (ein Werk). Sie belohnen entweder die Aufführung eines
Werkes (zum Beispiel durch Musiker, Sänger oder Schauspieler) oder die einen
organisatorischen oder finanziellen Aufwand (zum Beispiel durch einen Produzenten), welcher
auch eine Beteiligung am kreativen Schaffensprozess einschließen kann.
Die Konsultation dient außerdem zur Erhebung von Material für die Analyse des derzeitigen
Rechtsrahmens für die Panoramafreiheit (oder Panoramaausnahme). Das EU-Urheberrecht
sieht vor, dass Mitgliedstaaten Urheberrechtsausnahmen oder -beschränkungen in Bezug auf
die Nutzung von Werken beispielsweise der Baukunst festlegen dürfen, die dazu angefertigt
wurden, sich bleibend an öffentlichen Orten zu befinden. Diese Ausnahme ist in den meisten
Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Die Kommission erwägt Vorschläge zur Präzisierung dieser
Regeln, um neue Verbreitungskanäle zu berücksichtigen.
Zielgruppe der Konsultation sind alle, die mit dem Verlagswesen und der digitalen Wirtschaft
Berührung haben, insbesondere: nationale Regulierungsstellen und Behörden, Urheber (wie
Schriftsteller, Journalisten, Fotografen, bildende Künstler, Architekten usw.), Verleger von
Presse und anderen Druckerzeugnissen, Bibliotheken und Einrichtungen des Kulturerbes,
Anbieter von Online-Diensten, Eigentümer oder Geschäftsführer von Werken, die dauerhaft an
öffentlichen Orten platziert werden, Wissenschaftler und Forscher sowie interessierte
Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher und Endnutzer. • eag Quelle: PM KOM
Mehr zu der Konsultation gibt es hier Link
Zum Fragebogen in deutscher Sprache gelangen Sie hier. Link
Ernennung von Richtern beim Gericht der Europäischen Union
In der letzten Woche haben die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 15
Richter beim Gericht der Europäischen Union ernannt. Acht der Ernennungen erfolgten
aufgrund der teilweisen Neubesetzung des Gerichts. Diese findet alle 3 Jahre statt. Sieben
Ernennungen stehen in Zusammenhang mit der Reform des Gerichts, die 2015 vereinbart
wurde.
Das Gericht ist Teil des Gerichtshofs der Europäischen Union. Es ist erstinstanzlich für die von
der Europäischen Kommission und anderen Organen der Europäischen Union getroffenen
Entscheidungen in allen Bereichen, für welche die Europäische Union zuständig ist. • hf
Die Namen der ernannten Richter finden Sie in der Pressemitteilung des Rats der EU:
Link
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
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Eurostat - Statistik zu Siedlungsabfällen
Vor dem Hintergrund des von der Europäischen Kommission im Februar diesen Jahres
vorgelegten und intensiv diskutierten Kreislaufwirtschaftspaketes wird im Folgenden auf
aktuelle Zahlen zum Siedlungsabfall in der EU hingewiesen.
Aus dem im März 2016 herausgegeben Bericht des statistischen Amtes der Europäischen
Union, Eurostat, geht hervor, dass das Aufkommen von Siedlungsabfall pro Einwohner seit
1995 in der Europäischen Union gesunken und die Recyclingrate gestiegen ist. Im Jahr 2014
fielen in der EU je Einwohner 475 kg Siedlungsabfälle an. Das waren zehn Prozent weniger als
der 2020 ermittelte Höchstwert von 527 kg pro Kopf. Wie aus der Statistik ebenso hervorgeht,
sinkt das Aufkommen an Siedlungsabfällen pro Person seit 2007 kontinuierlich, während der
Anteil der recycelten oder kompostierten Siedlungsabfälle von 17 Prozent im Jahr 1995 auf 44
Prozent im Jahr 2014 angestiegen ist. Durchschnittlich wurden von den angefallenen
Siedlungsabfällen je 28 Prozent recycelt bzw. deponiert, 27 Prozent verbrannt und weitere 16
Prozent kompostiert.
Zwischen den Mitgliedstaaten bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede beim Aufkommen
der Siedlungsabfälle sowie den Behandlungsmethoden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass sich
auch die Erfassung von Siedlungsabfällen zwischen den Mitgliedstaaten unterscheidet. In
Deutschland werden fast zwei Drittel der Siedlungsabfälle recycelt und kompostiert. jd/ms
Für ausführlichere Informationen siehe die Pressemitteilung: link
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– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
Aus den Fachbereichen
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Flüchtlingskrise - Hilfsgüter aus Deutschland in Griechenland eingetroffen
In dieser Woche sind weitere Hilfslieferungen für die Versorgung von
Flüchtlingen in Griechenland eingetroffen, darunter Feldbetten aus
Deutschland und Heizungen, Zelte und Decken aus Schweden.
Sie sind Teil der umfangreichen materiellen Unterstützung, die 17
Länder zugesagt haben, nachdem Griechenland im Dezember letzten
Jahres das EU-Katastrophenschutzverfahren aktiviert hatte. Die
Europäische Kommission koordiniert die Lieferung der Hilfsgüter und kommt für einen Teil der
Transportkosten auf.
Das EU-Katastrophenschutzverfahren kann von einem Mitgliedstaat und Drittstaaten aktiviert
werden, wenn sie eine Krise allein nicht mehr bewältigen können. Es baut auf freiwilligen
Hilfsangeboten anderer Länder auf. Die Lieferung der Hilfsgüter kann von der Europäischen
Kommission koordiniert und gegebenenfalls ko-finanziert werden. Seit Juni 2015 haben neben
Griechenland auch Kroatien, Ungarn, Slowenien und Serbien das Katastrophenschutzverfahren
aktiviert. • eag Quelle: PM KOM
Mehr zum Katatstrophenschutzverfahren hier. Link
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Humanitäre Hilfe - EU finanziert Milch für 350.000 syrische Schulkinder
Die Europäische Kommission stellt 30 Mio. Euro bereit, um 350.000
Kinder in Syrien mit Milch zu versorgen.
Damit ergänzt sie die bereits umfangreiche EU-Hilfe für die Opfer des
Syrienkrieges. Das Geld stammt aus dem 500 Mio. Euro umfassenden
EU-Paket zur Unterstützung der europäischen Landwirte, die
angekaufte Milch sollte aus der EU stammen. Das aktuell beschlossene Hilfsprogramm leistet
somit einen wichtigen Beitrag für die Versorgung der syrischen Bevölkerung und unterstützt
zudem die europäischen Bauern. Die Milch soll im Rahmen eines bereits laufenden EUfinanzierten Schulspeisungsprogramms an Kinder in Syrien verteilt werden.
Der Konflikt in Syrien hat gravierende Auswirkungen auf die Landwirtschaft des Landes. So ist
die Nahrungsmittelproduktion, insbesondere was Milcherzeugnisse anbelangt, stark
zurückgegangen. Aufgrund der hohen Lebensmittelpreise ist der Milchverbrauch insbesondere
der ärmeren Haushalte stark gesunken. Vor der Krise konsumierten syrische Familien
normalerweise täglich Milch und Milcherzeugnisse. Jetzt ist Milch in einigen Fällen völlig vom
Speiseplan verschwunden. Behandelte Milch ist über einen längeren Zeitraum hinweg haltbar.
Humanitäre Hilfe der EU in der Syrien-Krise
Die EU ist der größte Geber im Rahmen der internationalen Reaktion auf die Syrien-Krise: Die
EU und ihre Mitgliedstaaten haben zusammen mehr als 5,5 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe und
Entwicklungs-, Wirtschafts- und Stabilisierungshilfe bereitgestellt. Bei der Konferenz
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
"Supporting Syria and the Region" am 4. Februar in London haben sich die Europäische Union
und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, 2016 mehr als 3 Mrd. Euro bereitzustellen, um den von
den Kämpfen betroffenen Menschen in Syrien und den Nachbarländern zu helfen.
Die Kommission hat in Syrien umfangreiche lebensrettende Hilfsmaßnahmen finanziert: Rund
zwei Millionen Menschen erhielten Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen und
Hygieneartikeln, 850.000 Personen wurden mit Nahrungsmitteln unterstützt, eine Million
Menschen wurden mit sonstigen Hilfsgütern und Unterkünften versorgt, 350.000 Kinder
wurden in Kinderschutzprogramme einbezogen. In Jordanien unterstützt die Kommission mit
ihrer humanitären Hilfe mehr als 350.000 syrische Flüchtlinge. Im Libanon erreicht die über
Partnerorganisationen bereitgestellte humanitäre Hilfe der EU rund 665.000 Menschen. In der
Türkei finanziert die EU im Rahmen der humanitären Hilfe Nahrungsmittel, medizinische Hilfe
und Schutzmaßnahmen. Die Hilfe wird über die humanitären Partnerorganisationen
abgewickelt und erfolgt nunmehr im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei. Am 4.
März 2016 kündigte die EU als erste Mittelzuweisung humanitäre Hilfe in Höhe von 40 Mio.
Euro an, die über das Welternährungsprogramm (WEP) in enger Zusammenarbeit mit dem
Türkischen Roten Halbmond bereitgestellt wird.
Die humanitäre Hilfe der EU ist unparteiisch und unabhängig und wird unabhängig von
ethnischen oder religiösen Erwägungen geleistet. • eag Quelle: PM KOM
Mehr Informationen in der vollständigen Pressemitteilung Link und diesem Factsheet
Link in englischer Sprache.
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– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
Was, wann, wo
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Vernetzung von Akteuren zum Energie- und Umwelttag Sachsen-Anhalt
Im Fokus: Energie und Umwelt im EU-Programm „Horizont 2020”
Dessau am 17. März 2016. Mehr als einhundert Vertreterinnen und Vertreter von
wissenschaftlichen Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen informierten sich im
Umweltbundesamt in Dessau auf einer gemeinsamen Veranstaltung des EUHochschulnetzwerkes Sachsen-Anhalt, der Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt und der
EU Service-Agentur der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu den Schwerpunkten Energie und
Umwelt im EU-Rahmenprogramm „Horizont 2020“. In Workshops erfolgte der intensive
Erfahrungsaustausch der Akteure mit dem Ziel gemeinsame Projektansätze zu entwickeln.
Impulse gab es auch von Arne Lietz als Mitglied des Europäischen Parlaments: "Die Europäische
Union hat 2014 klimapolitische Vorgaben bis zum Jahr 2030 beschlossen. Nach den
erfolgreichen Verhandlungen der Klimakonferenz in Paris im Dezember 2015 müssen diese
Ziele neu ausgerichtet werden, damit die Erderwärmung auf weniger als 2 Grad Celsius
begrenzt wird. Hiervon betroffen sind insbesondere wichtige Bereiche wie Verkehr, Gebäude
und Landwirtschaft."
Eine sichere, saubere und effiziente Energieversorgung sicherzustellen sowie der Schutz der
Umwelt und des Klimas gehören zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen, vor
denen die Europäische Union steht. Das EU-Rahmenprogramm für Forschung- und Innovation
„Horizont 2020“ adressiert diese Herausforderungen. Beim Energie- und Umwelttag in
Sachsen-Anhalt standen die Arbeitsprogramme „Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz
und Rohstoffe“ sowie „Sichere, Saubere und Effiziente Energie“ im Mittelpunkt. Für
Forschungsprojekte, die in 2016 und 2017 starten, stehen im Bereich „Klimaschutz, Umwelt,
Ressourceneffizienz und Rohstoffe“ 727 Millionen Euro und für den Bereich „Sichere, Saubere
und Effiziente Energie“ rund 1,34 Milliarden Euro zur Verfügung. • Gastartikel
Kontakt:
EU Service-Agentur im Hause der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Sabine Eling-Saalmann
Tel: 0391 589 8381
Mail: [email protected]
Enterprise Europe Network Sachsen-Anhalt
Helga Ilchmann
tti-Technologietransfer und Innovationsförderung Magdeburg GmbH
Tel: 0391 7443542
[email protected]
EU-Hochschulnetzwerk Sachsen-Anhalt
Veronika Kauert
Tel: 0391 67 52114
[email protected]
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
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Anmeldung für die Kooperationsplattform ab sofort möglich
Ab sofort sind Anmeldungen zum diesjährigen Frühjahrstreffen der Kooperationsplattform der
EU Service-Agentur Sachsen-Anhalt, das am Donnerstag, dem 19. Mai ab 12:00 Uhr in der
Industrie- und Handelskammer Magdeburg stattfindet, möglich.
Im Fokus dieses Treffens, das die EUBeratungseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt
gemeinsam durchführen, stehen urbane Räume.
Diese weisen neben ihrer Attraktivität auch große
Herausforderungen auf – ein Zusammenspiel unterschiedlicher Partner aus Wissenschaft,
Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ist für deren Lösung unabdingbar. An dieser Stelle setzt
das Kooperationsplattformtreffen an und bietet ein Forum zum gegenseitigen Austausch und
zur weiteren Vernetzung. Für die Vorträge und die moderierte Podiumsdiskussion konnten
namhafte Vertreter der genannten Bereiche gewonnen werden, die sich dem Thema aus
verschiedenen Perspektiven nähern.
Anmeldungen sind über das Online-Anmeldeformular der EU Service-Agentur bis zum 6. Mai
2016 möglich.
Ansprechpartnerin: Kathrin Hamel, Tel. 0391 589-8397, [email protected]
10
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
Ausschreibungen
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Gegenstand:
Fundstelle: Abl.
Antragsunterlagen:
Gegenstand:
Fundstelle: Abl.
Bewerbungsfrist:
Antragsunterlagen:
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — Europäische
Verteidigungsagentur (EDA)
Die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) startet eine
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des
von der Union geförderten Pilotprojekts zur Forschung im Bereich
Verteidigung.
Themen
1. PP-15-INR-01 — Unbemannter heterogener Schwarm von
Sensorplattformen
2. PP-15-STAN-CERT-01
—
Standardisierung
von
ferngesteuerten Luftfahrtsystemen (RPAS) sowie von
Systemen zur Feststellung und Vermeidung bereits benutzter
Frequenzen (DAA
3. Gebäudeinterne Überwachung, Aufklärung und Navigation
im Rahmen der urbanen Kriegsführung (Je nach
Verfügbarkeit der Mittel).
C 108 vom 23. März 2016
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2016:108:FULL&from=DE
Sämtliche Informationen zur vorliegenden Aufforderung zur
Einreichung von Vorschlägen sind im Beschaffungsportal der
EDA-Website verfügbar:
http://www.eda.europa.eu/procurement-gateway.
GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen
Beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ist die
Stelle
des
Generaldirektors
(m/w)
der
Übersetzung
(Besoldungsgruppen AD 15 — AD 16) zu besetzen. Ihre
Besetzung erfolgt gemäß Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der
Beamten der Europäischen Union.
C 112 A vom 30. März 2016
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2016:112A:FULL&from=DE
29. April 2016
Bewerbungen für diese Stelle sind ausschließlich per E-Mail an
den Kanzler des Gerichtshofs der Europäischen Union E-MailAdresse: [email protected] zu richten
www.curia.europa.eu
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
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Gegenstand: Europäische Kommission – Stellenausschreibungen für nationale
Sachverständige END
Die Kommission sucht 24 nationale Sachverständige für Abordnungen in ihren nachstehend
aufgeführten Generaldirektionen.
Nr.
GD
Anmerkungen
Einsendefrist
Bewerbungen
01
AGRI-J-2
25/05/2016
02
AGRI-J-4
25/05/2016
03
EMPL-E-2
25/05/2016
04
ENER-A-2
Verkürzte Zeit
25/04/2016
05
ENV-D-1
Unentgeltlich
25/05/2016
06
ESTAT-B-l-A
25/05/2016
07
ESTAT-C-4
25/05/2016
08
ESTAT-F-3
Verkürzte Zeit, Unentgeltlich
25/04/2016
09
HR-DS-05
Verkürzte Zeit
25/04/2016
10
JUST-A-3
25/05/2016
11
MOVE-B-3
Verkürzte Zeit
25/04/2016
12
MOVE-E-3-A
Verkürzte Zeit
25/04/2016
13
MOVE-E-3-B
Verkürzte Zeit
25/04/2016
14
RTD-H-3
Verkürzte Zeit
25/04/2015
15
SANTE-B-4
25/05/2016
16
SJ-CFSP
25/05/2016
17
TAXUD-B-1
25/05/2016
18
TAXUD-C-4
25/05/2016
19
TAXUD-C-5
25/05/2016
20
TAXUD-D1-001
25/05/2016
21
TAXUD-D 1-003
25/05/2016
22
TAXUD-D2-003
25/05/2016
23
TRADE-B-2-A
25/05/2016
24
TRADE-B-2-B
25/05/2016
Fundstelle: Abl. Rundschreiben der Ständigen Vertretung vom Länderbeobachter
Jetzt neu sind alle aktuellen END Stellen auf der Website der Ständigen Vertretung bei der EU
in Brüssel zu finden:
http://www.bruessel-eu.diplo.de/Vertretung/bruessel__eu/de/06-Arbeiten-bei-EU/06-02END/02-END.html
Bewerbungsfrist: siehe Tabelle
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen 1 Woche vor Fristablauf an die Adresse:
[email protected]
Auskunft erteilt: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU
Frau Pilarski
Tel.: ++32-2-787.10.39
E-Mail: [email protected] / [email protected]
Die Bewerbungen sind ausschließlich durch die Ständige Vertretung an die Dienststelle für
nationale Sachverständige unter folgender elektronischen Adresse [email protected].
zu richten und sollten nicht direkt bei den Generaldirektionen eingereicht werden.
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
12
Papierformbewerbungen sind nicht mehr erforderlich. Die Ständigen Vertretungen werden
gebeten, diese Bewerbungen ausschließlich per elektronischer Post an o. g. Adresse zu senden.
Die GD HR benötigt zunächst nur den europäischen Lebenslauf und ein Motivationsschreiben,
keine weiteren Unterlagen. Bekommt die GD HR eine Bewerbung von einer Ständigen
Vertretung zugeleitet, geht sie davon aus, daß die entsendende Einrichtung die Fortzahlung
der bisherigen Bezüge zugesagt hat. Die Prüfung dieser Voraussetzung obliegt der Ständigen
Vertretung. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, leitet die Ständige Vertretung die Bewerbung
NICHT weiter. Die Zusage der entsendenden Einrichtung über die Fortzahlung der Bezüge muß
daher gemeinsam mit der Bewerbung an die Ständige Vertretung geschickt werden. Sie kann
formlos erfolgen, indem entweder die entsendende Behörde selbst die Bewerbung weiter leitet
oder indem der Bewerber ein weiteres - formloses - Schreiben seiner Behörde seiner
Bewerbung beifügt, in welchem die entsendende Behörde die Übernahme der Kosten zusagt.
Weitere Formblätter für Bewerbungen werden Ihnen erst dann zugehen, wenn Ihre Bewerbung
erfolgreich war.
Für die Erstellung des Lebenslaufes und damit er für alle leicht zugänglich ist, werden die
Bewerber gebeten, das Europäische Lebenslauf-Muster zu benutzen (Word- oder PDFFormat), welches unter folgender Adresse in Deutsch, Französisch oder Englisch zu finden ist:
http://www.cedefop.eu.int/transparency/cv.asp.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Abordnung unter den Beschluss der Kommission vom
12.11.2008 über die Regelung für zur Kommission abgeordnete oder sich zu Zwecken der
beruflichen Weiterbildung bei der Kommission aufhaltende nationale Sachverständige fallen
wird. Der Text dieses Beschlusses ist auf http://ec.europa.eu/civil_service/job/sne/index_en.htm
verfügbar.
Drei Tipps für Ihre Bewerbung:
Passen Sie Ihr Motivationsschreiben der Stellenbeschreibung an, vermeiden Sie
schablonenhafte
Motivationsschreiben!
Hinweise
zur
Erstellung
eines
Motivationsschreibens finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts
http://www.auswaertigesamt.de/cae/servlet/contentblob/375028/publicationFile/3968/bewerbungsanschreiben.pd
f
 Informieren Sie sich am besten bereits im Vorfeld über die angestrebte Stelle! Hilfreich
hierbei ist auch ein Blick in das amtliche Verzeichnis der Europäischen Union über
http://europa.eu/whoiswho/public/index.cfm?lang=de
 Gestalten Sie Ihren Lebenslauf so aussagekräftig wie möglich! Stellen Sie vor allem Ihre
speziell für die angestrebte Stelle notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen heraus!
Hinweise für die Gestaltung eines Motivationsschreibens finden Sie der Website des
Auswärtigen Amts unter http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AusbildungKarriere/IOTaetigkeit/Allgemeines/BewerbungTipps_node.html
Weitere Formblätter für Bewerbungen werden Ihnen erst dann zugehen, wenn Ihre
Bewerbung erfolgreich war.

– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
13
Kontaktbörse
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Europäische Projekte - Diverse Partnergesuche
Projektname
Programm
Land
Health
Spain
Interreg
UK
Kontakt und Details
Kurzbeschreibung / Stichworte
Elena Ferragut
[email protected]
European Projects
Hospital Universitario Son
Espases
Fundación de Investigación
Sanitaria de las Islas Baleares
SPAIN
The “Fundación de Investigación Sanitaria de
las Islas Baleares” is searching for partners for
a project to the Third Programme of
Community Action in the Field of Health
(2014-2020), "Gathering knowledge and
exchanging best practices on measures
reducing underage drinking and heavy
episodic drinking". This project aims to study
and determine the alcohol-related trauma in
summer destinations along the Mediterranean
coast.
The Health Research Institute of Palma
(IdISPa) is composed by the Health Research
Foundation of the Balearic Islands Ramón
Llull, the Health Service of the Balearic Islands
(IB-Salut), the University of the Balearic Islands
(UIB) and the Regional Ministry of Health of
the Government of the Balearic Islands.
Fundación de Investigación Sanitaria de las
Islas Baleares (FISIB) / Instituto de
Investigación Sanitaria de Palma (IdISPa)
http://www.idispa.es/
The Greater Manchester Combined Authority
and the University of Salford in UK are looking
for partners.
The project - Closing the Energy Performance
Gap in Existing Public Buildings - aims to close
the performance gap by developing validated
approaches to the retrofit and use of existing
non-domestic buildings to reduce real GHG
emissions, as well as developing practices and
an evidence base that can improve the
performance of retrofit and encourage its take
up by a more informed public sector client. It
will do this by investigating the issues within
the partners cities, developing shared
solutions and validating these in a series of
Prof. Will Swan,
School of Built Environment,
Salford University (UK)
t: +44 (0) 161 295 2585
m: +44 (0) 7876 580 189
[email protected]
Sean Owen,
Greater Manchester Principal Environmental Strategy
Officer, Manchester City
Council (UK)
t: +44 (0) 161 234 3688
m: +44 (0) 7908 559653
[email protected]
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
14
pilot projects that focus not only on the
implementation of technology, but also the
processes and people that can embed failure
into projects if not properly considered
The consortium is looking for one or two
additional partner to join the existing
partnership.
15
– Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 13/16 • 31.03.2016 –
Büro intern / Tipp
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Tipp – Die Königlichen Gewächshäuser in Laeken öffnen ihre Tore
Die königlichen Gewächshäuser von Laeken waren sowohl zur Zeit ihrer Entstehung (18741905) und sind auch noch heute etwas ganz Besonderes. Zum einen sind es die riesigen
Glaskonstruktionen, zum anderen sind es die einzigartigen Pflanzensammlungen, die die
Besucher in Erstaunen versetzen.
Der Architekt Alphonse Balat und sein Lehrling Victor Horta haben
im Auftrag von König Leopold II. den Gewächshauskomplex, der
sich an das Schloss von Laeken anlehnt, entworfen.
Alljährlich zwischen Ende April und Anfang Mai – in diesem Jahr
vom 15. April bis 6. Mai -öffnen sich die Tore der königlichen
Gewächshäuser und jedes Jahr kommen Zehntausende und
besichtigen die riesigen Glaskuppeln, die gläsernen Passagen, die
zahlreichen Palmen und die exotische Pflanzenarten.
Die Namen der einzelnen zu besichtigenden Anlagen weisen auf ihre
jeweilige
Funktion
hin:
Wintergarten,
Speisesaalgewächshaus,
Theatergewächshaus, Spiegel- und Dianagewächshaus. Im Mittelpunkt
steht der Palmengarten, ein architektonisches Meisterwerk aus Glas und
Stahl mit einer Kuppelhöhe von 25 m und bis an die Decke reichenden
mächtigen Dattelpalmen.
Die Gewächshäuser zu unterhalten erfordert Präzisionsarbeit und eine perfekte Organisation.
Für die oft sensiblen Pflanzen und Blumen wurde ein ausgeklügeltes Heizungssystem
eingebaut, einige der Pflanzen benötigen mehr als 18 Grad, andere brauchen nur 10 bis 14
Grad um zu gedeihen. Insgesamt sorgen 14 Heizkessel für warmes Wasser, das in 28km langen
Rohren zirkuliert. An heißen Tagen werden bis zu 52.000 Liter Wasser zum Gießen und
Sprengen der Pflanzen benötigt, die natürlich kein „Brüsseler Leitungswasser“ vertragen,
sondern nur säure- und salzarmes Wasser. Blumenwasser wird daher dem „Karpfenteich“ im
Schlosspark entnommen.
Der Besuch der Gewächshäuser sollte in keinem Frühlingsbesuchsprogramm der belgischen
Hauptstadt fehlen. • eag
Details: finden Sie hier: Link1; Link2; Link3; Link4; Link5
ÖPNV: Bus: 53 / Tram: 7
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Die Gewächshäuser sind – außer an Montagen – von 09:30 bis 16:00 Uhr und am Wochenende
zusätzlich von 20:00 bis 22:00 Uhr geöffnet.
Am 15. April wird es von 08:00-10.00 Uhr einen Sondertermin für die Presse geben. Der 26.
April ist für Personen mit Behinderungen vorgesehen.
Adresse:
Domaine Royal de Laeken
Avenue du Parc Royal
1020 Bruxelles
Tel.: +32-2-551.20.20
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