Nr. 1252/2015 • Der Titelschutz Anzeiger

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Nr. 1252/2015 • Der Titelschutz Anzeiger
DER
DER
TITELSCHUTZ
ANZEIGER
Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015
Nr. 1207, Woche 5, 27. Jan. 2015
TITELSCHUTZ
ANZEIGER
Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz
Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film
BGH: Access-Provider können zur Haftung herangezogen werden
Der „rechtsfreie Bewegungsspielraum“ im Internet ist weiter eingeschränkt
worden. Der für das Urheberrecht zuständige I.
Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat
in gleich zwei Verfahren
entschieden, dass Telekommunikationsunternehmen,
die Dritten den Zugang
zum Internet bereitstellen,
von einem Rechte-Inhaber
grundsätzlich als Störer
daraufhin in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internet-Seiten zu
unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte
Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht
werden (Urteil vom 26. Nov.
2015 – Az.: I ZR 3/14 und
I ZR 174/14).
Bevor Rechte-Inhaber jedoch die sogenannten „Access-Provider“ angehen können, müssen sie erst einmal
hohe Hürden überwinden –
also echte Anstrengungen
unternehmen, um den eigentlichen „Verursacher“
bzw. dessen Host-Provider
in die Pflicht zu nehmen.
Erst wenn das trotz intensiver Aktivitäten
nicht
möglich ist, können auch
die Zugangs-Provider dazu
verpflichtet werden, den
Zugang zu den Sites mit
rechtswidrigen Inhalten zu
sperren. Als „zumutbare
Anstrengungen“ wertet der
Der BGH sorgt für den nächsten Schritt in Sachen InternetRechtssicherheit.
Foto von Joe Miletzki
BGH die Beauftragung einer Detektei zur Ermittlung
des Täters, die Einschaltung
eines Unternehmens, das
Ermittlungen im Internet
vornimmt oder auch die Einschaltung staatlicher Ermittlungsbehörden. Kurzum –
bevor man Access-Provider
zur Sperrung verpflichten
kann, muss erst einmal einiges investiert werden (was
man im Zweifel nicht wieder bekommt). Aber dann
lassen sich die Rechte-Verletzer ausbremsen, (wobei
zu befürchten ist, dass die
dann unter anderem Namen
ihr rechtswidriges Verhalten
fortsetzen).
In den beiden am BGH verhandelten Verfahren sind die
Rechte-Inhaber allerdings
„leer“ ausgegangen, denn
sie haben nach Ansicht der
BGH-Richter nicht genug
Anstrengungen unternommen, um die eigentlichen
Täter zu belangen. Im ersten Fall hatte die in München ansässige Gesellschaft
für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte
(GEMA) die Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn
aufgefordert, den Zugang
zu der Website „3dlam“ zu
sperren. Über diese Site
konnte auf eine Sammlung
von Links und URLs zugegriffen werden, mit denen
das Herunterladen urheberrechtlich
geschützter
Musik-Werke möglich war.
Diese Titel sind bei ShareHostern wie RapidShare,
Uploaded oder Netload widerrechtlich hochgeladen
worden. Der BGH wies die
Revision der GEMA ab und
stützte damit die Entscheidungen des Landgerichts
Hamburg (Urteil vom
12. März 2010 – Az.: 308 O
640/08) sowie des Hanseatischen
Oberlandesgerichts (Urteil vom 21. Nov.
2013 – Az.: 5 U 68/10).
Im zweiten Fall ging es um
die Klage mehrerer Tonträger-Unternehmen, die Telefonica aufgefordert hatten,
den Zugang zur Site goldesel.to zu sperren. In diesem
Fall stützte der BGH die
Entscheidungen des Landgerichts Köln (Urteil vom
31. Aug. 2011 – Az.: 28 O
362/10) und des OLG Köln
(Urteil vom 18. Juli 2014 –
Az.: 6 U 192/11). (ps)
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TITELSCHUTZANZEIGEN: 71 NEUE TITEL GESCHÜTZT 3 - 7
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DER
TITELSCHUTZ
ANZEIGER
Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015
Die 71 neuen Titel dieser Woche
5
500 Fragen
500 Questions
B
BerufSZiel
BerufSZiel – Das Jobmagazin. Der mediale Mentor für
Young Professionals. Eine Verlagsbeilage in der Süddeutschen Zeitung
Bier
Bier Magazin
C
Charity München
Chef in Your Ear
D
Die richtigen Entscheidungen in der zweiten Lebenshälfte
Die Stulle vor 12
Die versteckte Kamera 2016 – Prominent reingelegt!
Duell der Schnäppchenjäger – handeln, feilschen, glücklich
machen
G
Gut essen, lange leben
H
Hallo USA
Heitere Gedichte und Anekdoten
Helge‘s
Helge‘s Suppenküche
Home Made
HOME Made
HOMEmade
HomeMade
Homemade
HOMEMade
I
I CAN DO THAT! – Die große Promi-Challenge
K
karriereführer ärzte
karriereführer banken/versicherungen
karriereführer bauingenieure
karriereführer consulting
karriereführer controlling
karriereführer diversity
karriereführer elektromobilität
karriereführer frauen in führungspositionen
karriereführer gesundheitsmanagement
karriereführer green-tech
karriereführer handel
karriereführer healthcare
karriereführer hochschulen
karriereführer hochschulen diversity
karriereführer hochschulen work-life-balance
karriereführer informationstechnologie
karriereführer ingenieure
karriereführer medizin
karriereführer medizin/healthcare
karriereführer mediziner
karriereführer naturwissenschaften
karriereführer online www.karriereführer.de
karriereführer recht
karriereführer steuern
karriereführer wirtschaftsprüfung
karriereführer wirtschaftswissenschaften
karriereführer work-life-balance
karriereführer wp
Koch im Ohr
M
Mehr Fitness für die grauen Zellen
MEIN GARTEN – DEIN GARTEN Wer ist der beste Gärtner im Südwesten?
Models im Babyglück
R
Ranking the Stars
Rheinsehen
S
Sarah & Pietro...Im Wohnmobil durch Italien
So ein Theater
Sprit+
S-taff
S-taff – Das Berufsmagazin der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten
T
Takelbahn
Takelbus
Takelgarn
Takelkids
Theatermontag
Theaterwetter
Traumhaus oder raus
V
Vegan für Kids
Die nächste Ausgabe erscheint am
2
Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel
Der Titelschutz Anzeiger
12.01.2016, Woche 02, Nr. 1254
Anzeigenschluss: 08.01.2016, 10 Uhr
15.12.2015, Woche 51, Nr. 1253
Anzeigenschluss: 11.12.2015, 10 Uhr
DER
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Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch
für:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
für:
Charity München
Vegan für Kids
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Felix Kreuzer,
Rodelbahn 29, 85614 Kirchseeon
Verlag Das Brennglas GmbH,
Hernsterstraße 26, 97892 Kreuzwertheim
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten
Titelschutz in Anspruch für:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten
Titelschutz in Anspruch für:
Helge‘s
Takelkids
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen,
Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und
Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle
Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke,
mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien,
Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging
Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art.
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen,
Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und
Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle
Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke,
mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien,
Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging
Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art.
HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR,
Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf
HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR,
Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten
Titelschutz in Anspruch für:
MEIN GARTEN – DEIN GARTEN
Wer ist der beste Gärtner im Südwesten?
Hallo USA
Die versteckte Kamera 2016 –
Prominent reingelegt!
I CAN DO THAT! –
Die große Promi-Challenge
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen,
Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, SoftwareErzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller
Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch
CD-ROM; DVDs; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige OnlineMedien.
Anwaltskanzlei Bettina Krause,
Hauptstraße 23, 82327 Tutzing
3
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Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten
Titelschutz in Anspruch für:
Helge‘s Suppenküche
Die Stulle vor 12
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen,
Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und
Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle
Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke,
mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien,
Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging
Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art.
Unter Hinweis auf §§ 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für:
Mehr Fitness für die grauen Zellen
Die richtigen Entscheidungen in der zweiten
Lebenshälfte
Gut essen, lange leben
Heitere Gedichte und Anekdoten
in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle
Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und
Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien
und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps.
HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR,
Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf
Rechtsanwalt Joachim Fauth,
Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten
(verlängerten) Titelschutz in Anspruch für:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft
Titelschutz in Anspruch für:
500 Questions
500 Fragen
Ranking the Stars
Koch im Ohr
Chef in Your Ear
Models im Babyglück
Sarah & Pietro...Im Wohnmobil durch Italien
Duell der Schnäppchenjäger –
handeln, feilschen, glücklich machen
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für
alle, auch elektronische Medien, insbesondere Fernsehen (Fernsehserie,
Fernsehfilm, Fernsehspiel, Fernsehshow, Formate), Kinofilm, Off- und / oder
Online- (Abruf-) Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen, Hörfunk,
Merchandise und Druckerzeugnisse.
in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen
und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen
für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und
digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I,
Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified
Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art.
RA Ulf Dobberstein LL.M.,
Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin
Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Brienner Straße 9, 80333 München
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin
Titelschutz in Anspruch für:
Sprit+
Ihr Magazin für Tankstelle, Autowäsche und Shop
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Printmedien, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offlineund Online-Dienste sowie sonstige Online-Medien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger.
Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP,
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin
4
Top News
aus Werbung,
Marketing und Medien
www.new-business.de
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TITELSCHUTZ
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Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
für:
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch
für:
Traumhaus oder raus
karriereführer recht
karriereführer wirtschaftswissenschaften
karriereführer frauen in führungspositionen
karriereführer ingenieure
karriereführer work-life-balance
karriereführer banken/versicherungen
karriereführer consulting
karriereführer green-tech
karriereführer naturwissenschaften
karriereführer hochschulen
karriereführer informationstechnologie
karriereführer handel
karriereführer bauingenieure
karriereführer medizin
karriereführer mediziner
karriereführer healthcare
karriereführer ärzte
karriereführer medizin/healthcare
karriereführer gesundheitsmanagement
karriereführer elektromobilität
karriereführer steuern
karriereführer wp
karriereführer wirtschaftsprüfung
karriereführer controlling
karriereführer hochschulen work-lifebalance
karriereführer online www.karriereführer.de
S-taff
S-taff – Das Berufsmagazin der Stuttgarter
Zeitung/Stuttgarter Nachrichten
BerufSZiel
BerufSZiel – Das Jobmagazin. Der mediale
Mentor für Young Professionals. Eine Verlagsbeilage in der Süddeutschen Zeitung
karriereführer hochschulen diversity
karriereführer diversity
in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für
alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und
elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste).
ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH,
Medienallee 7, 85774 Unterföhring
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Titelschutz in Anspruch für:
Takelgarn
Takelbahn
Takelbus
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen,
Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und
Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle
Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke,
mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien,
Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging
Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art.
HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR,
Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf
Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten
Titelschutz in Anspruch für:
So ein Theater
Theatermontag
Theaterwetter
Rheinsehen
in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen,
Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und
Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle
Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke,
mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien,
Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging
Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art.
HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR,
Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf
in allen Schreibweisen und Darstellungsformen.
Transmedia Verlag GmbH & Co. KG,
Weyertal 59, 50937 Köln
5
Titel-Schutz
ist eine
Bringschuld
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Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg
Tel. +49 40 609009-61
[email protected]
www.titelschutzanzeiger.de
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Titelschutz in Anspruch für:
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Titelschutz in Anspruch für:
Homemade
HomeMade
Home Made
HOMEmade
HOMEMade
HOME Made
Bier
Bier Magazin
in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien, insbesondere
für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk,
Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art einschließlich CD-ROM, CD-I, DVD und Bue Ray, ferner für
elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich OnlineMedien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Medienleistungen
und Medienprodukte aller Art, für Domainbezeichnungen, MultimediaAnwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und
sonstige Veranstaltungen aller Art, mithin für alle Werkarten.
Rechtsanwalt Manfred Hammer, LL.M. (Kapstadt),
Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB,
Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart
Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015
in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Schriftart, graphischen Gestaltung,
Abwandlung, Abkürzung, Wortverbindung, Titelkombination als Einzel- und
Reihentitel für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, elektronische
und digitale Medien, sowie Offline- und Online-Dienste, audiovisuelle Medien und Multimedia-Anwendungen sowie Merchandising.
Rechtsanwalt Dr. Marcus Pilla,
Marienplatz 26, 80331 München
Impressum:
Software).
DER TITELSCHUTZ ANZEIGER
Bezugspreis:
Presse Fachverlag GmbH & Co. KG
Nebendahlstr. 16
22041 Hamburg
Für Empfänger aus dem o.g.
Verkehrskreis kostenlos.
p.a. 80,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt.
(Ausland: zzgl. Versandkosten)
Fon: (040) 609 009 - 0
Fax: (040) 609 009 - 66
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Preis Titelschutzanzeige: Standard mit einem Titel 150,- Euro
jeder weitere Titel innerhalb einer
Anzeige plus 35,- Euro jeweils zzgl. USt.
Anzeigenschluss:
jeweils Freitag, 10 Uhr
Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 8
vom 1.1.2013
Verleger/Herausgeber:
Titelschutzanzeigen
verantwortlich:
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Peter Strahlendorf (v.i.S.d.P.) PS
Redaktion:
Victoria Larson /
Silke Reyher-Timmann, -61
Ralf Deppe (RD), -80
Erscheinungsweise:
Druckauflage:
Verbreitete Auflage:
wöchentlich (dienstags)
3.400
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Der Titelschutz Anzeiger
mit Software Titel:
Erscheinungsweise:
Druckauflage:
Verbreitete Auflage:
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Medienanwälte/Fachjuristen, Justitiare,
Geschäftsführer und Entscheider in
Verlagen, Hörfunk- und TV-Anstalten,
Produzenten von audiovisuellen,
digitalen und elektronischen Medien
(Film, Fernsehen, Video, Tonträger,
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© 2015 Presse Fachverlag, Hamburg.
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