Nützliches Freelancer-Wissen
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Nützliches Freelancer-Wissen
Nützliches Freelancer-Wissen – das Kleine 1 x 1 für die Zusammenarbeit Nützliches Freelancer-Wissen x 1: Die Vorvereinbarung ? Szenario 1: Der Personaldienstleister möchte, dass Sie eine Vorvereinbarung unterschreiben Der Sachverhalt Eine Vorvereinbarung kommt in der Regel vor einer telefonischen oder persönlichen Vorstellung beim Kunden zum Tragen. Spätestens hier kommt es zum direkten Kontakt zwischen Freelancer und Kunde. Sinn und Zweck der Vorvereinbarung ist es, dass im Auftragsfall der Auftrag tatsächlich über den Personaldienstleister erfolgt, so dass dieser den investierten Aufwand in die sehr aufwändige Kunden- und Projektakquise, angemessen honoriert bekommt. Eines vorweg: Eine Vorvereinbarung ist sehr sinnvoll, wenn diese tatsächlich einen Nutzen hat. Meist ist es unumgänglich, dass zum Beispiel im Verlauf des Kennenlernens sensible Informationen zwischen Kunde und Freelancer ausgetauscht werden müssen. Diese Informationen sind schützenswert (Stichwort: Geheimhaltung). Ebenfalls sehr sinnvoll ist die Regelung, dass dem Freelancer kein Auslagenersatz für das Kennenlernen des Kunden zusteht. Die klare Regelung dieses Sachverhaltes ist ein Muss für professionelle Freelancer-Vermittler (Stichwort: Selbständigkeit). Etengo | 2 Nützliches Freelancer-Wissen x 1: Die Vorvereinbarung Folgende Punkte sollten in einer guten Vorvereinbarung (VV) enthalten sein: Offenlegung des Kundennamens bzw. der korrekten Firmierung Bezug auf ein konkretes Projektangebot bzw. einen definierten Kunden Folgende Punkte einer VV sind höchst problematisch und führen oft zur Unwirksamkeit: Fehlende Offenlegung des Kundennamens oder Verklausulierung der Firma, z.B. Ausweis nur als MUSTERFIRMA , ohne die Benennung der konkreten Gesellschaft, wie z.B. MUSTERFIRMA GmbH & Co. KG Fehlende Referenz zum konkreten Projekt, wofür man Sie vorstellen möchte Lange Schutzzeiten von z.B. mehr als 12 Monaten Drakonische Vertragsstrafen in Höhe von z.B. 50.000 EUR (z.B. 10.000 EUR pro Verstoß) Unsere Tipps: 01 Bringen Sie den Status des Personaldienstleisters beim jeweiligen Kunden in Erfahrung. So können Sie einschätzen, inwiefern Sie Chancen haben, das Projekt tatsächlich gemeinsam zu gewinnen. 02 03 Führen Sie eine Liste mit den von Ihnen im Zeitverlauf unterschriebenen Vorvereinbarungen. Unterschreiben Sie Vorvereinbarungen erst, wenn es zum Kennenlernen kommt, nicht schon „pauschal“ vor Profilversand. Etengo | 3 Nützliches Wissen für die Zusammenarbeit x 2: Die Kundenschutzklausel Personaldienstleister Freelancer Freelancer Szenario 2: Der Personaldienstleister hat im (Rahmen-)Vertrag eine sogenannte Kundenschutzklausel oder ein Wettbewerbsverbot vereinbart Der Sachverhalt Immer noch enthalten zahlreiche Verträge von Vermittlern bzw. Personaldienstleistern Wettbewerbsverbote oder Kundenschutzklauseln (Synonyme: Sperrvermerke oder Loyalitätsklausel), die den Freiberuflern ein Tätigwerden für den Kunden nach Beendigung des Vertrags für eine festgesetzte Dauer untersagen. Häufig finden sich folgende oder ähnlich lautende Formulierungen im Freelancer-Vertragswerk: „Der Subunternehmer verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages und innerhalb von XX Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. der Zusammenarbeit, weder auf eigene Rechnung noch für Dritte, mit dem Auftraggeber ein Vertragsverhältnis einzugehen, also nicht für diesen Auftraggeber tätig zu werden oder seine Dienstleistungen anzubieten.“ Leider nutzen etliche Dienstleister immer noch dieses vom Bundesgerichtshof (BGH) und zahlreichen Instanzgerichten als rechtlich höchst heikel einzustufende Vorgehen. Freelancer haben in der Praxis häufig Angst vor einem Vertragsbruch, da sie „das ja so unterschrieben haben“ und fürchten sich vor einer rechtlichen Auseinan- Etengo | 4 Nützliches Wissen für die Zusammenarbeit x 2: Die Kundenschutzklausel dersetzung mit dem Vermittler. Man nutzt diese Unsicherheit der Freelancer bewusst als Druckmittel. Der BGH hat diese Wettbewerbsverbote und Kundeschutzklauseln in Freelancer-Verträgen in den meisten Fällen als unzulässig und unwirksam erklärt, da Sie dem Freelancer quasi ein „Berufsverbot“ ohne Gegenleistung in Form einer Karenzentschädigung auferlegen. Ein Auszug aus erfolgter Rechtsprechung: Urteile hinsichtlich Unwirksamkeit und Unverbindlichkeit der Kundenschutzklauseln oder Wettbewerbsverbote aufgrund fehlender Vereinbarung der nachvertraglichen Karenzentschädigung: • BGH vom 10.04.2003 – III ZR 196/02 • OLG Dresden vom 13.09.2011 – 5 U 236/11 • OLG Köln vom 23.02.2005 – 27 U 19/04 • LG Düsseldorf vom 19.12.2003 – 3 O 135/03 da der Geltungsbereich des Wettbewerbsverbotes zu weit bemessen war (GWB): • BGH vom 31.05.2012 – I ZR 198/11 • BGH vom 10.12.2008 – KZR 54/08 da die vereinbarte Vertragsstrafe unklar formuliert war: • BGH vom 10.04.2003 – III ZR 196/02 Unsere Tipps: 01 02 03 Akzeptieren Sie keine Regelungen zum Kundenschutz in Rahmenoder Einzelverträgen, wenn Ihnen keine Karenzzahlung als Risiko ausgleich angeboten wird (üblich sind 50% des Auftragswertes) Achten Sie darauf, dass der Kunden- und der Einsatzbereich ganz genau benannt sind. Zeigen Sie Ihrem Dienstleister, dass Sie den rechtlichen Hintergrund genau kennen. Etengo | 5 Nützliches Wissen für die Zusammenarbeit x 3: Die Doppelvorlage Personal dienstleister Freelancer Profil Kunde Etengo Szenario 2: Der Mythos der „schädlichen“ Doppelvorlage beim Kunden Der Sachverhalt Einige Agenturen bzw. Personaldienstleister möchten es wann immer möglich vermeiden, dass ein passendes Freelancer-Profil auch durch einen weiteren Lieferanten beim Kunden zur Vorstellung kommt. Deshalb argumentiert man häufig gegenüber dem Freelancer, dass der Kunde dies nicht wünscht bzw. gar verbietet und eine sogenannte „Doppelvorlage“ sofort zum Ausschluss für das Projektangebot führt. In der Realität gehen immer mehr Kunden dazu über, diese Doppelvorlagen sogar zu fördern, um mehr Preistransparenz zu erhalten! Folgende Punkte sprechen aus Sicht des Kunden für eine Doppelvorlage: Wird ein Experte für ein Projekt mehrfach bzw. von verschiedenen Agenturen vorgeschlagen, signalisiert dies dem Kunden, dass derjenige wirklich für die Aufgabe qualifiziert und geeignet ist Etengo | 6 Nützliches Wissen für die Zusammenarbeit x 3: Die Doppelvorlage Bei der Doppelvorlage hat der Kunde die Möglichkeit zu vergleichen, welcher Dienstleister ihm welchen Endpreis bietet. Gerade für Kunden, die noch ClosedBook-Lieferanten (Marge des Vermittlers verborgen) haben, ist dies häufig die einzige Möglichkeit, Preise 1:1 zu vergleichen Folgende Punkte sprechen aus Sicht des Freelancers für eine Doppelvorlage: Wir unterstellen jedem Freelancer, dass dieser grundsätzlich ein interessantes Projekt gewinnen möchte. Dann bleibt für ihn nur noch die Frage offen, mit welchem Partner er gemeinsam das beste Preis-Leistungs-Paket beim Kunden anbieten k ann Garantiert der Personaldienstleister seinerseits keine exklusive Vorstellung Ihres Experten-Profils, so bleibt die Loyalität einseitig Wenn Sie als freiberuflicher Experte einen fundierten Erfahrungsschatz vorweisen können, wird der Personaldienstleister Sie auch in Zukunft bei passenden Projektangeboten berücksichtigen. Lassen Sie sich von Sätzen wie „…dann können wir in Zukunft nicht mehr zusammen arbeiten“ nicht in die Irre führen Wichtiger rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Dokument ersetzen keine individuelle Rechtsberatung! Eine individuelle Rechtsberatung erfordert genaue Kennnisse des Einzelfalls und geht wesentlich mehr in die Tiefe, als dies von einer solchen Überblicksinformation geleistet werden kann. Etengo | 7 Nützliches Wissen für die Zusammenarbeit x 4: IT-Haftpflicht für Freiberufler Wozu brauche ich als Freelancer eine spezielle IT-Haftpflichtversicherung? FREELANCER T IT-HAFTPFLICH In der täglichen Projektpraxis werfen besonders Haftungsklauseln in Verträgen regelmäßig Fragen auf. Unter anderem die Kernfrage: Wann hafte ich als freiberuflicher IT-Experte? Viele Solo-Selbstständige sind irrtümlicherweise der Meinung, eine „normale“ Betriebshaftpflichtversicherung biete ihnen und ihrem unternehmerischen Handeln einen ausreichenden Schutz bei möglichen Schadenersatzforderungen ihrer Auftraggeber bzw. der Endkunden. Tipp Wir empfehlen eine spezielle IT-Haftpflicht, die extra für IT-Freelancer konzipiert wurde! Tatsächlich deckt eine „normale“ Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel nur Sach- und Personenschäden ab – berufsspezifische Vermögensschäden besonders mit Realitätsbezug zum IT-Geschäft – sind oftmals nicht mitversichert. Mögliche Haftungsszenarien solcher Vermögensschäden sind beispielsweise: Falsche Programmierung Verlust oder Beschädigung des Quellcodes Systemausfall Fehlkonfiguration eines Servers Falschberatung Wie hoch ist die Haftung dem Gesetz nach? Je nach Fall kann ein Schaden in beträchtlicher Höhe entstehen, der unter Umständen für den Freelancer als Einzelunternehmer existenzgefährdend wird, denn der Freelancer haftet i.d.R. unbegrenzt mit seinem gesamten Privatvermögen. 1.000.000 ,- ster Max Mu mann Etengo | 8 Nützliches Wissen für die Zusammenarbeit x 4: IT-Haftpflicht für Freiberufler IT-Haftplicht als Schutzschild für Freelancer! Solche Haftungsrisiken sind versicherbar, spezielle IT-Haftpflichtversicherungen für Freiberufler bieten einen umfangreichen und passenden Schutz. Hat der Freelancer eine IT-Haftpflicht, springt diese ein. Kommt es darüber hinaus beispielsweise zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bedarf es meist auch der Unterstützung von Sachverständigen bzw. Rechtsanwälten. Auch diese Ausgaben FREELANCER IT-HAFTPFLICHT deckt eine gute IT-Haftpflicht ab. Was empfiehlt Etengo? IT-Haftpflichtversicherungen, wie sie beispielsweise die Versicherer Hiscox oder Chubb anbieten, sind speziell auf den Bedarf der Selbstständigen in der IT zugeschnitten. Sie bieten optimalen Schutz mit Deckungssummen, die eigentlich nur größeren Unternehmen vorbehalten sind. Etengo kooperiert mit dem unabhängigen Makler gb.online gmbh. Deren Ziel ist es, den Versicherungsschutz auf mögliche Deckungslücken zu überprüfen und diese zu sehr attraktiven Konditionen zu schließen. Je nach Tätigkeitsschwerpunkt wird ein passendes Deckungskonzept erarbeitet. Als Etengo-Partner erhalten Sie sehr attraktive Sonderkonditionen. Diese Rabatte sind am freien Markt nicht erhältlich! Ausführliche Informationen finden Sie unter www.easy-insure.eu bzw. bei den Experten von gb.online unter 06195/991960. Um den Etengo-Partner-Rabatt zu erhalten, setzen Sie sich telefonisch oder per Mail mit den Experten von gb.online in Verbindung und geben das Stichwort „Etengo-Partner“ an. Rechtlicher Hinweis: Die Etengo (Deutschland) AG tritt nicht als Makler auf. Diese Information stellt keine Rechtsberatung dar. Etengo | 9