Presseinfo der Steuerberaterkammer Rheinland
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Presseinfo der Steuerberaterkammer Rheinland
PRESSEINFORMATION Mainz, 11. Januar 2016 Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zum Jahresempfang der Wirtschaft 2016: Wilk: „Von der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens sollten alle profitieren!“ Anlässlich des diesjährigen Jahresempfangs der Wirtschaft mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nahm die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur „Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ Stellung. Hierzu erklärte Kammerpräsident Edgar Wilk: „Wir begrüßen grundsätzlich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung den Steuervollzug mittels moderner IT-Systeme und entsprechender verfahrensrechtlicher Vorgaben zu vereinfachen und zu beschleunigen.“ Jedoch bestehe laut Wilk insbesondere beim Thema Datensicherheit teilweise noch erheblicher Verbesserungsbedarf: So führte beispielsweise kürzlich ein Fehler beim ELStAMVerfahren zu tausenden falscher Lohnberechnungen. Bei vielen Arbeitnehmern wurde die Lohnsteuerklasse automatisch von 3 auf 4 geändert und den Arbeitgebern elektronisch mitgeteilt. Die Folge: Viel Ärger und zusätzlicher Aufwand für die Betroffenen, die eine Korrektur beim Finanzamt beantragen mussten. „Da die Fehlerursache von den Behörden weder festgestellt noch korrigiert werden konnte, liegt der Verdacht auf eine unzureichende Datensicherheit nahe“, so Wilk. Künftig müssten daher die Daten, die der Besteuerung zugrunde liegen, erkennbar und deren Herkunft und Verwendung in der Veranlagung klar sein, forderte Wilk. Es sei wichtig, das gesamte System transparent zu gestalten. Gerade bei der vorgesehenen vollautomatisierten Bearbeitung einer Vielzahl von Steuerklärungen sollte eine Rückübermittlung der Daten mit automatischer Abweichungsanalyse ermöglicht werden, damit die Bürger und ihre Berater evtl. Änderungen im Steuerbescheid problemlos nachvollziehen können. Zudem sollten Umfang und Methodik des bereits genutzten Risikomanagementsystems offen gelegt werden, damit im Zweifel eine angemessene gerichtliche Überprüfung stattfinden könne. „Letztlich sollten alle Beteiligten von der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens profitieren und nicht nur die Behörden“, meinte Wilk. In diesem Zusammenhang ist für Edgar Wilk im Hinblick auf die strafbewehrte Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater und das Steuergeheimnis der Finanzverwaltung Hg.: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Geschäftsführerin: Anne Ueberfeldt Hölderlinstraße 1 55131 Mainz Ansprechpartner für die Presse: BESTFALL GmbH – Agentur für Public Relations Tel: 06131 / 9 45 18-11 Fax: 06131 / 9 45 18-22 E-Mail: [email protected] auch die Einführung einer verschlüsselten E-Mail-Kommunikation notwendig. „Eine sichere Kommunikation zwischen Bürger, Berater und Behörde ist uns schon seit langem ein zentrales Anliegen.“ Leider könne der Regierungsentwurf bei diesem Thema keine zufriedenstellenden Lösungen vorweisen, allenfalls ein strukturiertes Mailen, das heißt ohne Anlagen und Freitext, soll zukünftig verschlüsselt möglich sein. Dabei gibt es für RheinlandPfalz bereits eine funktionierende Lösung. Das haben der Landesbetrieb Daten und Information (LDI), die Datev eG, die Steuerberaterkammer und die Finanzverwaltung erfolgreich getestet. "Die Investitionskosten für die Umsetzung des Projekts für ganz Rheinland-Pfalz würden voraussichtlich deutlich unterhalb von einer Million Euro liegen", so Wilk. Darüber hinaus kritisierte Wilk das im Dezember in Kraft getretene „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“, die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz sieht unter anderem die vollständige und anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern vor, zu denen auch der Beruf des Steuerberaters zählt. Lediglich die Verwertung der gespeicherten Daten ist eingeschränkt. „Die gesetzlich geregelte Verschwiegenheitspflicht der Steuerberater bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mandanten“, sagte Wilk. Dieses Vertrauensverhältnis dürfe keinesfalls durch unverhältnismäßige staatliche Kontrollmöglichkeiten unterwandert werden. Die Vorratsdatenspeicherung stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Berufsgeheimnis und eine nicht akzeptable Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zu den Mandanten dar. Für Wilk besteht aber Hoffnung: „Es wurde ja bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz im Hinblick auf das Berufsträgergeheimnis eingelegt.“ Zudem sieht auch der Europäische Gerichtshof in einer anlasslosen und vorrätigen Speicherung von Kommunikationsdaten bei Berufsgeheimnisträgern einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. . Hg.: Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz Geschäftsführerin: Anne Ueberfeldt Hölderlinstraße 1 55131 Mainz Ansprechpartner für die Presse: BESTFALL GmbH – Agentur für Public Relations Tel: 06131 / 9 45 18-11 Fax: 06131 / 9 45 18-22 E-Mail: [email protected]