Niedersächsisches Kultusministerium

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Niedersächsisches Kultusministerium
Presse
Niedersächsisches Kultusministerium
15.10.2015
Unterrichtsausfall - „Verblöden“ unsere Kinder?
Abgeordnete Dr. Stefan Birkner und Björn Försterling (FDP)
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung
Vorbemerkung der Abgeordneten
Am 18. September 2015 berichtete die Bild-Zeitung unter der Überschrift „Hilfe, unsere Kinder
verblöden“ über den Unterrichtsausfall an der Realschule Berenbostel. Laut Bericht sind zu
diesem Schuljahr mit Erdkunde, Politik, Chemie und Geschichte vier Unterrichtsfächer in der
8. Klasse ersatzlos gestrichen worden. Grund dafür sei der Mangel an Lehrern an der Realschule. Die Eltern haben, so die Zeitung, der Schulleitung angeboten, selbst für eine Vertretungslehrkraft aufzukommen, damit der Unterricht nicht ausfällt.
In der Antwort auf die Mündliche Anfrage „‚Feuerwehrlehrkräfte‘ an niedersächsischen Schulen“ der Abgeordneten Christian Dürr, Björn Försterling u. a. schrieb die Landesregierung:
„Durch die Einstellung nur für den Zeitraum des tatsächlichen Vertretungsfalles können deutlich mehr und insbesondere die dringenden Bedarfsfälle mit einem großen prozentualen Fehl
abgedeckt werden.“ Sie führt weiter aus, es ginge der Landesregierung darum „die Schulen
mit dem dringendsten Bedarf zu unterstützen“.
Vorbemerkung der Landesregierung
Ziel der Landesregierung ist es, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen.
Sebastian Schumacher
Pressestelle
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Um diesem Ziel Rechnung zu tragen, hat die Erteilung aller Schülerpflichtstunden an allen
Schulformen und Schulen höchste Priorität. Dies ist im RdErl. d. MK v. 24.03.2015 „Einstellung
von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum 31.08.2015 und Unterrichtsversorgung
zum Beginn des Schuljahres 2015/2016“ (SVBl. S. 190) entsprechend festgelegt: „Die Erteilung aller Schülerpflichtstunden hat an allen Schulformen und Schulen Vorrang vor allen anderen unterrichtlichen Angeboten. Dies gilt nicht nur für die Gestaltung des Lehrereinsatzes
zu Beginn des Schulhalbjahres, sondern auch für die täglichen Regelungen des Einsatzes der
Lehrkräfte im Rahmen des Vertretungskonzeptes der Schule.“
Zur Gewährleistung dieses Auftrages sind für unvorhersehbaren Lehrkräfteausfall ein entsprechendes schuleigenes Vertretungskonzept zu gestalten und – sofern erforderlich – weitere
Personalmaßnahmen in Zusammenarbeit zwischen Schule und Niedersächsischer Landesschulbehörde zu ergreifen.
Grundsätze zum schuleigenen Vertretungskonzept sind u. a.:
•
Jede Schule hat unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen und der
gewährten Handlungsspielräume ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln,
um Unterrichtsausfall weitestgehend zu vermeiden.
•
Unvermeidbarer Ausfall darf keinesfalls einseitig zu Lasten einzelner Klassen oder Fächer erfolgen.
•
Flexibler Unterrichtseinsatz von Lehrkräften ist möglich: Die Unterrichtsverpflichtung
einer Lehrkraft kann danach aus dienstlichen Gründen wöchentlich bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten oder bis zur Hälfte unterschritten werden. Weiterhin verfügen die Schulen über einen deutlichen Spielraum bei der Gestaltung des Unterrichtsangebots und der Lerngruppenbildung.
•
Die Schulen bewirtschaften ein Budget aus Landesmitteln gem. § 32 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), aus dem auch Vertretungslehrkräfte beschäftigt
werden können.
•
Oberschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Förderschulen erhalten vom 5. bis 10. Schuljahrgang je Klasse zusätzlich je zwei Stunden als
Stundenpool, wobei der Stundenpool bei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt
Lernen in den Schülerpflichtstunden enthalten ist. Dieser im Grundbedarf ausgewiesene Stundenpool ist von den Schulen eigenständig zu bewirtschaften und dient neben
der schuleigenen Schwerpunktsetzung auch der Absicherung des Pflichtunterrichts.
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Sollte durch das schuleigene Vertretungskonzept die Sicherstellung der zu erteilenden Schülerpflichtstunden nicht vollständig gewährleistet werden können, ist in Zusammenarbeit zwischen Schule und Niedersächsischer Landesschulbehörde die Möglichkeit weiterer Personalmaßnahmen zu prüfen. Hier ist insbesondere die Möglichkeit der Abordnung von Lehrkräften
benachbarter allgemein bildender Schulen aller Schulformen in Betracht zu ziehen.
Ist auch durch diese Maßnahmen die Sicherstellung der zu erteilenden Schülerpflichtstunden
nicht vollständig gewährleistet, kann die Schulleitung die Bereitstellung von Mitteln für einen
Vertretungsvertrag bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde beantragen.
1. Wie hoch ist die aktuelle Unterrichtsversorgung an den Schulen in Garbsen (bitte
jeweils einzeln anführen)?
Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemein bildenden Schulen wurde im Schuljahr 2015/2016 zum Stichtag 15.09.2015 durchgeführt. Die Schulen mussten die Daten bis
zum 18.09.2015 an die Niedersächsische Landesschulbehörde übersenden und im Schulportal-Niedersachsen elektronisch übermitteln. Nicht alle Schulen haben diese Frist eingehalten.
Nach Ablauf der Abgabefrist waren noch Daten von mehr als 100 Schulen nicht eingelesen.
Das Kultusministerium hat daraufhin die Niedersächsische Landeschulbehörde mehrfach und
teilweise mit Einzelerlassen in Bezug auf säumige Schulen aufgefordert, bei den Schulen die
Abgabe der Daten zu erwirken und so eine Vollständigkeit der Datenlage zu erzielen. Am
07.10.2015 wurden die letzten Daten übermittelt.
Nachdem nun alle Daten vorliegen, findet derzeit – wie zu jedem Erhebungsstichtag – eine
umfangreiche Prüfung durch die Niedersächsische Landesschulbehörde und das Niedersächsische Kultusministerium statt. Eine Aussage über die Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen – folglich auch zu den Schulen in der Stadt Garbsen - kann voraussichtlich erst im Dezember 2015 erfolgen.
2. Seit wann hat die Landesschulbehörde Kenntnis über den Unterrichtsausfall an der
Realschule Berenbostel, und was hat sie bis zum Erscheinen des Zeitungsartikels
dagegen getan?
Alle in der Vorbemerkung der Landesregierung genannten Maßnahmen wurden von der Re-
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alschule Berenbostel und der Niedersächsischen Landesschulbehörde in enger Abstimmung realisiert.
Erstmalig erhielt die Niedersächsische Landesschulbehörde im Schuljahr 2015/2016 kurz
nach Schulbeginn Kenntnis von einem unvorhersehbaren Ausfall einer Lehrkraft an der
Realschule Berenbostel.
Der letzte Ausfall einer Lehrkraft wurde mit Datum 13.09.2015 (Sonntag) gemeldet. Die
am 14.09.2015 und 15.09.2015 durchgeführten Prüfungen zu allen schulinternen Ausgleichsmöglichkeiten und Möglichkeiten von Teilzeitarbeitszeiterhöhungen sowie Abordnungen umliegender Schulen blieben ohne Erfolg. Daher hat die Schule nach Absprache
mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde am 16.09.2015 einen Antrag auf Zuweisung von Mitteln für den Abschluss eines Vertretungsvertrages gestellt. Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat am selben Tag Mittel für den Abschluss eines Vertretungsvertrages im Umfang von 18 Stunden gewährt und eine entsprechende Stellenbewerberliste übersandt. Die ausgeschriebene Vertretungsstelle konnte allerdings nicht besetzt werden.
Bei allen Maßnahmen wurde die Schule eng von der Niedersächsischen Landesschulbehörde beraten und unterstützt.
Die Schule hat nach Rücksprache mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde die
Elternschaft hierzu informiert. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, wie die in der
Vorbemerkung der Abgeordneten zitierten Vorwürfe aus dem Artikel der Bild-Zeitung vom
18.09.2015 – zwei Tage nach Bereitstellung der Mittel für einen Vertretungsvertrag – zustande gekommen sind.
Die Niedersächsische Landesschulbehörde hat berichtet, dass der Schülerpflichtunterricht weiterhin rechnerisch noch erteilt werden kann. Der konkrete Einsatz von Lehrkräften
obliegt im Rahmen der Regelungen zur eigenverantwortlichen Schule der Schulleitung.
Die Realschule Berenbostel wird auch weiterhin durch die Niedersächsische Landesschulbehörde beraten und unterstützt.
3. Stellt der Ausfall von vier Fächern an einer Schule aus Sicht der Landesregierung
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keinen „dringenden Bedarfsfall mit einem großen prozentualen Fehl“ dar, und gehört die Realschule Berenbostel nicht zu den „Schulen mit dem dringendsten Bedarf“? Falls nicht: Wie viele Schulen in Niedersachsen haben aktuell eine schlechtere Unterrichtsversorgung als die Realschule Berenbostel?
Auf die Vorbemerkung der Landesregierung sowie die Antworten zu 1 und zu 2 wird verwiesen.
Darüber hinaus hat die Schulleitung berichtet, dass in sehr vereinzelten Fällen Kürzungen
vorgenommen wurden. Allerdings wurden Änderungen im Wesentlichen dadurch vorgenommen, dass Fächer, die in einigen Schuljahrgängen epochal zu erteilen sind, auf das zweite
Schulhalbjahr verschoben wurden. Teilweise wird Unterricht in einigen wenigen Fächern bis
zu den Herbstferien ausfallen und danach wieder erteilt.
Die Schulleitung hat insbesondere berichtet, dass der Unterricht in den beiden genannten
Fächern Politik und Chemie, die im 8. Schuljahrgang epochal erteilt werden sollten, bereits
in den ursprünglichen Planungen erst für das zweite Schulhalbjahr vorgesehen waren.
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