Info: Schulische Wege zum Studium

Transcrição

Info: Schulische Wege zum Studium
Den verschiedenen Möglichkeiten des „Zweiten Bildungsweges“ ist gemeinsam, dass sie auf
einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder auf einer mehrjährigen Berufstätigkeit
aufbauen und auf der Grundlage des erworbenen Fachwissens den Zugang zu anderen
Bildungseinrichtungen erschließen.
Schulberatung: Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 - Schule und Bildung,
Postfach 2666, 72016 Tübingen
Schullaufbahnberatung: schulpsychologische Beratungsstellen der staatlichen Schulämter
1
2
Inhaltsverzeichnis
Übersicht: Wege zum Studium………………………………………………………………….. 4
Abendgymnasium………………………………………………………………………………… 5
Kolleg………………………………………………………………………………………………. 7
Schulfremdenprüfung…………………………………………………………………………….. 8
Oberstufe der Berufsoberschule in Baden-Württemberg
(Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule,
Berufsoberschule für Sozialwesen)…………………………………………………………….. 9
Schulverzeichnis………………………………………………………………………………….. 12
3
ALLGEMEINE
HOCHSCHULREIFE
WEGE ZUM STUDIUM
ALLGEMEINE
bzw. FACHGEBUNDENE
HOCHSCHULREIFE
1
FACHHOCHSCHULREIFE
3-jähriges
Berufliches
Gymnasium
Duale
Ausbildung –
Berufsschule
mit
Zusatzqualifikation
Fachhochchulreife
3-jährige
Berufsfachschulen
mit
Zusatzqualifikation
Fachhochschulreife
2-jähriges
Berufskolleg
3-jähriges
Berufskolleg
1-jähriges
Berufskolleg
zum Erwerb
der
Fachhochschulreife
2-jährige
Fachschule
Berufsorberschule
Berufstätigkeit
Berufsausbildung
Realschulabschluss
1
Übersicht des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg
Abteilung Berufliche Schulen - 2011
4
Abendgymnasium
Das Abendgymnasium dauert in der Regel 4 Jahre. Der Unterricht findet in der Regel
abends, in Ausnahmefällen je nach örtlichen Gegebenheiten auch am Wochenende statt.
Zulassungsvoraussetzung:
Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorkurs (Klasse I) ist das vollendete 18. Lebensjahr.
In die Einführungsphase (Klasse II) werden nur Bewerber aufgenommen, die bei Eintritt
-
-
mindestens 19 Jahre alt sind,
den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder
den Vorkurs ordnungsgemäß besucht haben,
nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen
Hochschulreife erworben haben
eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine in der
Regel mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen. Eine durch
Bescheinigung der Agentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in
begründeten Ausnahmefällen auf einen Teil der erforderlichen Zeit der
Berufsfähigkeit angerechnet werden, und
denen nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife
versagt worden ist. Die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium (§
8 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg) bleibt außer Betracht, wenn die
Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde.
Aufnahmetermine:
Über die Aufnahmetermine informiert die Schulleitung.
Abschluss:
- Allgemeine Hochschulreife
- Schüler ohne Realschulabschluss erhalten mit der Versetzung in das Kurssystem
einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zuerkannt.
- Wer ein staatlich anerkanntes Abendgymnasium nach Abschluss der Klasse III ohne
allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verlässt, erwirbt das Zeugnis der
Fachhochschulreife, wenn
1. die erforderlichen schulischen Leistungen erbracht sind und
2. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichgestellt Berufserfahrung nachgewiesen ist.
Aufbau und Inhalt:
Der Unterricht erstreckt sich im Vorkurs und in der Einführungsphase auf die Fächer
Deutsch, Geschichte, Englisch (1. Fremdsprache), Französisch oder Latein (2.
Fremdsprache), Mathematik, Physik, Biologie oder Chemie.
Das Unterrichtsangebot im Kurssystem gliedert sich in einen Pflichtbereich und einen
Wahlbereich.
5
Pflichtbereich
Das Unterrichtsangebot im Pflichtbereich umfasst
- den sprachlichen Bereich mit den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und
Latein,
- den gesellschaftlichen Bereich mit dem Fach Geschichte mit Gemeinschaftskunde
und
- den mathematisch-naturwissenschaftlichen Bereich mit den Fächern Mathematik
Physik, Chemie und Biologie.
Wahlbereich
Das Unterrichtsangebot im Wahlbereich umfasst Religionslehre, Ethik, Philosophie,
Psychologie, Literatur, Geologie, Informatik, Bildende Kunst und Astronomie.
Ausnahmen / Besonderheiten:
Eine zweite Fremdsprache muss nicht belegt werden, wenn Kenntnisse in einer zweiten
Fremdsprache nachgewiesen werden durch die Teilnahme am Unterricht in einer zweiten
Fremdsprache in den Klassen 7 bis 10 Gymnasium mit mindestens der Note „ausreichend“
am Ende der Klasse 10 oder das Bestehen einer Feststellungsprüfung in einer
Fremdsprache (Muttersprache bei Migranten).
Die Abendgymnasiasten müssen mit Ausnahme der letzten eineinhalb Jahr berufstätig sein.
BAföG:
In den letzten eineinhalb Jahren kann eine finanzielle Förderung nach Maßgabe des
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gewährt werden.
6
Kolleg
Das Kolleg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife) dauert in der Regel 3 Jahre. Der
Unterricht wird - anders als am Abendgymnasium - tagsüber erteilt. Eine Berufstätigkeit ist
nicht möglich.
Zulassungsvoraussetzung:
In die Einführungsphase eines Kollegs kann aufgenommen werden
- wer mindestens 19 Jahre alt ist,
- den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist,
- wer nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen
Hochschulreife erworben hat,
- wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine in
der Regel mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann Die selbständige
Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens drei Personen, in Ausnahmefällen
mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, ist anderen
Berufstätigkeiten gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung der Agentur für Arbeit
nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Fällen berücksichtigt werden.
- wer die Aufnahmeprüfung bestanden hat.
- wem nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen
Hochschulreife versagt worden ist. Die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem
Gymnasium (§ 8 des Schulgesetz von Baden-Württemberg) bleibt außer Betracht.
Alle Bewerber/innen haben sich zu einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch,
Englisch und Mathematik zu unterziehen. In dieser Prüfung wird festgestellt, ob die/der
Bewerber/in den Anforderungen des Kollegs voraussichtlich gewachsen sein wird.
Aufnahmetermine:
Das Aufnahmeverfahren findet in der Regel im März und im Juli statt. Die Meldung zur
Aufnahmeprüfung sollte rechtzeitig vor Prüfungsbeginn bei der Leitung des jeweiligen
Kollegs eingegangen sein.
Anmeldung:
Der Meldung sind beizufügen:
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
und über die ausgeübte Berufstätigkeit,
- eine Geburtsurkunde und ein Lichtbild in Passbildgröße,
- die Abschluss- oder Abgangszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte
Ablichtungen),
- eine Erklärung, dass sich die/der Bewerber/in noch keiner Prüfung zur Erlangung der
Hochschulreife unterzogen hat.
Abschluss:
Allgemeine Hochschulreife
Aufbau und Inhalt:
Der Bildungsgang an den Kollegs gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in
die nachfolgende Kursphase mit vier Schulhalbjahren.
7
Einführungsphase:
Der Unterricht der Einführungsphase erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Englisch,
Französisch oder Latein, Geschichte, Erdkunde, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie,
Religionslehre bzw. Ethik und Arbeitsgemeinschaften. Der Unterricht der 2. Fremdsprache
setzt keine Vorkenntnisse voraus.
Kursphase:
Das Unterrichtsangebot in der Kursphase gliedert sich in einen Pflichtbereich und einen
Wahlbereich.
Pflichtbereich
Das Unterrichtsangebot im Pflichtbereich umfasst
- das sprachliche Aufgabenfeld mit den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch oder
Latein,
- das gesellschaftliche Aufgabenfeld mit den Fächern Religionslehre/Ethik, Geschichte,
Erdkunde und Gemeinschaftskunde,
- das mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld mit den Fächern Mathematik,
Physik, Chemie und Biologie.
Wahlbereich
Das Unterrichtsangebot im Wahlbereich umfasst die Fächer Astronomie, Geologie, Literatur,
Psychologie, Philosophie, Informatik, Bildende Kunst, Musik und Sport.
Ausnahmen / Besonderheiten:
Die zweite Fremdsprache muss nicht belegt werden, wenn Kenntnisse in einer zweiten
Fremdsprache nachgewiesen werden durch die Teilnahme am Unterricht in der zweiten
Fremdsprache in den Klassen 7 bis 10 eines Gymnasiums mit mindestens der Note
„ausreichend“ am Ende der Klasse 10 oder beim Bestehen einer Feststellungsprüfung in
einer zweiten Fremdsprache (Muttersprache bei Migranten).
BAföG:
Die Lehrgangsteilnehmer können elternunabhängiges BAföG erhalten, das nicht
zurückgezahlt werden muss.
Schulfremdenprüfung
Die Schulfremdenprüfung wird an Gymnasien und Berufskollegs angeboten und führt zur
allgemeinen Hochschulreife.
8
Oberstufe der Berufsoberschule in Baden-Württemberg
(Technische Oberschule, Wirtschaftsoberschule,
Berufsoberschule für Sozialwesen)
Der Unterricht in der Oberstufe der Berufsoberschule in den Fachrichtungen Technik
(Technische Oberschule), Wirtschaft (Wirtschaftsoberschule) und Sozialwesen
(Berufsoberschule für Sozialwesen) dauert in der Regel zwei Jahre in Vollzeit und endet mit
einer Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzung:
1. Die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der am Ende der Klasse 10 der
Hauptschule erworbene, dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand oder das
Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums, wobei
a) in den Fächern Deutsch, Englisch Mathematik und Physik
ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und jeweils mindestens die Note
„ausreichend“ erreicht sein muss oder
b) in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen sein muss, dass die Anforderungen der
Oberstufe voraussichtlich erfüllt werden können; zu der Aufnahmeprüfung wir auch
zugelassen, wer einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand durch
Berufsschulabschluss und Berufsausbildung nachweist.
2. Das Abschlusszeugnis der Berufschule oder gleichwertiger Bildungsstand und
3. Der Abschluss einer nach der Ausbildungsordnung mindestens zweijährigen
Berufsausbildung im gewerblichen Bereich für die Technische Oberschule; im
kaufmännischen Bereich für die Wirtschaftsoberschule, der Berufsausbildung
gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch der Oberstufe der Berufsoberschule
förderliche Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren.
Aufnahmetermine:
Der Termin wird vom Schulleiter bestimmt und auf geeignete Weise bekannt gegeben. Der
Aufnahmeantrag ist an die Berufsoberschule zu richten.
Anmeldung:
Der Anmeldung sind beizufügen:
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
und über die ausgeübte Berufstätigkeit,
- beglaubigte Abschriften der Zeugnisse gemäß den Aufnahmevoraussetzungen
- eine Erklärung,
a) ob und ggf. an welcher Berufsoberschule bereits an einem Aufnahmeverfahren
teilgenommen wurde,
b) ob und ggf. an welche Berufsoberschule ebenfalls ein Aufnahmeantrag gerichtet
wurde sowie
c) ob und ggf. mit welchem Ergebnis schon an Prüfungen zum Erwerb der
fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife teilgenommen oder die
Oberstufe einer Berufsoberschule besucht wurde.
Alle Schüler/innen werden zunächst auf Probe aufgenommen. Die Probezeit erstreckt sich
über das erste Schulhalbjahr.
9
Abschluss:
fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife
fachgebundene Hochschulreife
Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife erhält, wer die Abschlussprüfung
bestanden hat, ohne die erforderlichen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache
nachzuweisen. Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife berechtigt zum Studium an
einer Hochschule in Baden-Württemberg
Studienberechtigung mit der fachgebundenen Hochschulreife
TO= Technische Oberschule
WO= Wirtschaftsoberschule
SO= Berufsoberschule für Sozialwesen
TO
WO
SO
Sozialwesen
X
X
X
Technik
X
Wirtschaft
X
X
X
Fachhochschulen
alle Studiengänge
X
X
X
Pädagogische Hochschulen
Lehramtsstudiengänge sowie
Bachelor Elementarbildung
X
X
X
Bachelor Bewegung und Ernährung
X
X
X
Bachelor Lernförderung
X
X
X
Bachelor Logopädie
X
X
X
Bachelor Medien- und
Bildungsmanagement
X
X
X
Bachelor Mehrsprachigkeit und
Interkulturelle Bildung
X
X
X
Bachelor Umweltbildung
X
X
X
Kunsthochschule
alle Studiengänge
X
X
X
Universitäten
Lehramt an beruflichen Schulen
X
X
X
Lehramt an Gymnasien nur mit den
Fächern Bildende Kunst, Informatik,
Mathematik, Musik, Naturwissenschaften, Politikwissenschaften,
Psychologie oder Sport
X
X
X
Agrarwissenschaften,
Forstwissenschaften, Informatik,
Mathematik, Medizin,
Naturwissenschaften, Pädagogik
einschl. Sozialpädagogik, Pharmazie,
Politologie, Psychologie, Soziologie,
Sport/Sportwissenschaft, Tiermedizin,
Wirtschaftsingenieurwesen,
Wirtschaftswissenschaften,
Zahnmedizin
X
X
X
Ingenieurwissenschaften
X
Duale Hochschulen
Sozialwissenschaften,
Rechtswissenschaften,
Verwaltungswissenschaften
Sozialwissenschaften
X
X
10
allgemeine Hochschulreife
Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erhält, wer die Abschlussprüfung bestanden
und die Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache durch versetzungs- und
abschlusserheblichen Unterricht
1. in den Klassen 7 bis 10 der Realschule oder des Gymnasiums oder
2. in den zwei Schuljahren des kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen oder
3. in den Klassen 1 und 2 der Technischen Oberschule oder Wirtschaftsoberschule von
insgesamt acht Jahreswochenstunden (320 Unterrichtsstunden)
und mindestens die Endnote „ausreichend“ im Jahreszeugnis der letzten Klasse oder im
Abschlusszeugnis nachgewiesen hat.
Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an einer
Hochschule.
Studienmöglichkeit mit der allgemeinen Hochschulreife
Berechtigt zum Studium aller Studiengänge an allen Hochschulen in allen Bundesländern.
Aufbau und Inhalt:
Der Unterricht erstreckt sich auf die Pflichtfächer Religionslehre, Deutsch, Englisch,
Geschichte mit Gemeinschaftskunde, Mathematik, Physik, Chemie und Projektarbeit; an der
Technischen Oberschule zusätzlich die Fächer Volks- und Betriebswirtschaftslehre und
Biologie, an der Wirtschaftsoberschule zusätzlich über die Fächer Wirtschaft und
Datenverarbeitung. An den Berufsoberschulen sind dem Bildungsziel entsprechend folgende
Fächer stärker gewichtet: An der Technischen Oberschule das Fach Physik, an der
Wirtschaftsoberschule das Fach Wirtschaft.
11
Abendgymnasien in Baden-Württemberg
Abendgymnasium der Volkshochschule
Freiburg
Rotteckring 12
79098 Freiburg
 +49 (0) 761 36895-12
Abendgymnasium der Volkshochschule
Göppingen
Schillerstraße 18
73033 Göppingen
 +49 (0) 7161 96293-0 oder -14
 +49 (0) 7161 96293-23
Abendgymnasium der Volkshochschule
Heidelberg
Bergheimer Straße 76
69115 Heidelberg
 +49 (0) 6221 9119-0 oder -45
Abendgymnasium des KolpingBildungswerkes in Heilbronn
Karlstraße 55
74072 Heilbronn
 +49 (0) 7131 8886420
 +49 (0) 7131 8886450
Abendgymnasium der Volkshochschule
Lahr
Schillerstraße 4
77933 Lahr
 +49 (0) 7821 26308
Abendgymnasium der Volkshochschule
Mannheim
R3
68161 Mannheim
 +49 (0) 621 1076-153
Abendgymnasium Offenburg
Vogesenstraße 10 (Oken-Gymnasium)
77652 Offenburg
 +49 (0) 781 92590
 +49 (0) 781 92527
Abendgymnasium der Volkshochschule
Pforzheim
Zerrennerstraße
75172 Pforzheim
 +49 (0) 7231 35132
 +49 (0) 7231 392695
Berufliches Abendgymnasium der
Regionalen Volkshochschule KonstanzSingen
(Wirtschaftswissenschaftliche Richtung)
Mezgerwaidring 101
78315 Radolfzell
 +49 (0) 7732 989133
 +49 (0) 7732 989210
Abendgymnasium der Volkshochschule
Rastatt
Engelstraße 37
76437 Rastatt
 +49 (0) 7222 381526
 +49 (0) 7222 381633
Kolping-Abendgymnasium Ravensburg
Römerstraße 10
88214 Ravensburg
 +49 (0) 751 17525
 +49 (0) 751 15535
Abendgymnasium der Volkshochschule
Reutlingen
Spendhausstraße 6
72764 Reutlingen
 +49 (0) 7121 336-167
 +49 (0) 7121 336222
Abendgymnasium Volkshochschule
Stuttgart
Herderweg 12
70174 Stuttgart
 +49 (0) 711 2991900
 +49 (0) 711 2998029
 [email protected]
www.AGStuttgart.de
Außenstelle:
Lohwasen 1
73728 Esslingen
 +49 (0) 711 35122919
 +49 (0) 711 35122920
Abendgymnasium der Volkshochschule
Ulm
Kornhausplatz 5 – Einstein Haus
89073 Ulm
 +49 (0) 731 153025
 +49 (0) 731 153050
12
Abendgymnasium Villingen-Schwenningen
Staufenstraße 65
(Gymnasium am Deutenberg)
78056 Villingen-Schwenningen
 +49 (0) 7720 63303
 +49 (0) 7720 821264
Abendgymnasium der Volkhochschule
Südliche Berstraße
Ringstraße 1
69168 Wiesloch
 +49 (0) 6222 84201
Abendgymnasium Weil am Rhein
Kantstraße 2
79576 Weil am Rhein
 +49 (0) 7621 78007
Kollegs in Baden-Württemberg
Mannheim Kolleg
Staatliches Institut zur Erlangung der
Hochschulreife am
Karl-Friedrich-Gymnasium
Roonstraße 4 – 6
68165 Mannheim
 +49 (0) 621 239-6701
 +49 (0) 621 441730
Kolping-Kolleg Freiburg
Staatlich anerkanntes privates Institut zur
Erlangung der Hochschulreife
Hildastraße 39
79102 Freiburg
 +49 (0) 761 706735
 +49 (0) 761 700605
Kolping-Kolleg Ravensburg
Staatlich anerkanntes privates Institut zur
Erlangung der Hochschulreife
Römerstraße 10
88214 Ravensburg
 +49 (0) 751 17525
 +49 (0) 751 17535
Kolping-Kolleg Rheinstetten
Staatlich anerkanntes privates Institut zur
Erlangung der Hochschulreife
Sofienstraße 16
76287 Rheinstetten
 +49 (0) 721 518554
Kolping Kolleg Stuttgart
Staatlich anerkanntes privates Institut zur
Erlangung der Hochschulreife
Rosensteinstraße 30
70191 Stuttgart
 +49 (0) 711 557531
 +49 (0) 711 557765
www.kk-stuttgart.de
Kolleg St. Pirmin an der Heimschule
Lender
Staatlich anerkanntes privates Institut zur
Erlangung der Hochschulreife
Friedhofstraße 4
77880 Sasbach bei Achern
 +49 (0) 7841 690238
13
Oberstufe der Berufsoberschule
Technische Oberschule
Gewerbliche Schule
Steinbeisstraße 2
73430 Aalen
Philipp-Matthäus-Hahn-Schule
Kanalstraße 29
72622 Nürtingen
Gewerbliche Schule
Am Gaisberg 11
74653 Künzelsau
Technische Oberschule
Hohenheimer Straße 12
70184 Stuttgart
Carl-Engler-Schule
Steinhäuserstraße 23
76135 Karlruhe
Hohentwiel-Gewerbeschule
Uhlandstraße 27
78224 Singen
Carl-Benz-Schule
Neckarpromenade 23
68167 Mannheim
Philipp-Matthäus-Hahn-Schule
Steinachstraße 19
72336 Balingen
Gewerbeschule
Rippolinger Straße 2
79713 Bad Säckingen
Elektronikschule Tettnang
Oberhoferstraße 25
88069 Tettnang
Gertrud-Luckner-Gewerbeschule
Bissierstraße 17
79114 Freiburg
Ferdinand-von-Steinbeis-Schule
Egginger Weg 26
89077 Ulm
Wirtschaftoberschule
Kaufmännische Schule
Steinbeisstraße 4
73430 Aalen
Getrud-Luckner-Gewerbeschule
Bissierstraße 17
79114 Freiburg
Kaufmännische Schule
Jahnstraße 20
74653 Künzelsau
Berufliches Schulzentrum
Mezgerwaidring 101
78315 Radolfzell
Kaufmännische Schule 1
Hasenbergstraße 26
70178 Stuttgart
Berufliches Schulzentrum
Merklinstraße 21
79183 Waldkirch
Robert-Schuman-Schule
Rheinstraße 150
76532 Baden-Baden
Berufliches Schulzentrum
Zwiefalter Straße 50
88499 Riedlingen
Eberhard-Gothein-Schule
U2, 2 – 4
68161 Mannheim
Berufliches Schulzentrum
Eugen-Semle-Straße 9
72108 Rottenburg
Ludwig-Erhard-Schule
Schoferweg 21
75175 Pforzheim
14
Berufsoberschule für Sozialwesen
Karoline-Breitinger-Schule
Jahnstraße 20
74653 Künzelsau
Edith-Stein-Schule
Bissiertstraße 17
79114 Freiburg
Fritz-Ruoff-Schule
Albert-Schäffle-Straße 7
72662 Nürtingen
Fritz-Erler-Schule
Mühlenweg 29
78532 Tuttlingen
Robert-Schumann-Schule
Rheinstraße 150
76532 Baden-Baden
Kaufmännische und Sozialpflegerische
Schule
Wuhrweg 36 – 38
88348 Bad Saulgau
Helen-Keller-Schule
Heinestraße 12
69469 Weinheim
15
16