Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6720-1

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6720-1
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 6720-1 „Erweiterung UN Campus“
Ziele und Zwecke der Planung
1.
Anlass und Ziel der Planung
Der sogenannte UN Campus im Ortsteil Gronau stellt das Zentrum der Organisationen
der Vereinten Nationen (UN) in Bonn dar. Er geht auf einen Beschluss des Bundes,
des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und der Bundesstadt Bonn aus dem Jahr
2002 zurück, in dem die Ansiedlung von Organisationen der Vereinten Nationen in
Bonn vereinbart wurde. Gegenstand der Vereinbarung war u.a. die gebündelte Unterbringung der UN Organisationen im ehemaligen Plenarbereich im räumlichen Zusammenhang mit dem Internationalen Kongress- und Veranstaltungszentrum Bundeshaus Bonn (IKBB / WCCB), für das die Bundesstadt Bonn die Trägerschaft übernahm. Damit wurde den Vereinten Nationen in Bonn das ehemalige „Neue Abgeordneten Hochhaus" („Langer Eugen") und das ehemalige „Alte Abgeordneten Hochhaus"(AHH) zur dauerhaften Nutzung zur Verfügung gestellt.
Der „Lange Eugen", durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW saniert, wurde
den Vereinten Nationen als erster Abschnitt des UN Campus Bonn für elf UN Organisationen im Jahr 2006 übergeben. In einem zweiten Schritt wurde das ehemalige Alte
Abgeordneten Hochhaus für die Unterbringung des UN Sekretariats der Klimarahmenkonvention, UNFCCC, hergerichtet, das im Juli 2013 vom Bund an die UN übergeben wurde. Im Zuge dieser Maßnahme wurden diese Gebäude durch ein Logistik- sowie ein Personeneingangsgebäude ergänzt. Im UN Campus sind zurzeit rd. 700 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Arbeitsplätze der heute auf mehrere Liegenschaften verteilten Mitarbeiter des
UNFCCC sollen nun auf dem UN Campus konzentriert werden. Da sich der zusätzliche
Raumbedarf für ca. 330 Mitarbeiter nicht im Alten Abgeordnetenhochhaus nachweisen lässt, wird ein Erweiterungsbau auf dem UN Campus in unmittelbarer Nachbarschaft erforderlich. Im Zuge dieser Neubaumaßnahme sollen auch die denkmalgeschützten Gebäude Altes Wasserwerk und Pumpenhaus in den UN Campus integriert
werden.
In einem ersten Schritt wurden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR)im Auftrag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)– unter Einbeziehung der Stadt Bonn sowie der zuständigen Oberen Denkmalbehörde – die Möglichkeiten zur städtebaulichen und architektonischen Nachverdichtung des UN Campus in
dem Bereich zwischen dem „Langen Eugen“ und dem ehemaligen Plenarsaal untersucht und diese insgesamt als machbar eingestuft.
1
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie wurde für die Neubauaufgabe durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), vertreten durch
das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), und in Abstimmung mit der
Stadt Bonn am 30.11.2012 ein zweiphasiger offener internationaler Architekturwettbewerb ausgelobt.
Gegenstand des Wettbewerbs war u.a neben der Darstellung des erforderlichen
Raumprogramms für das UN Sekretariat der Klimarahmenkonvention auch die Verortung des Neubaus in dem Freiraum zwischen ehemaligen Plenarsaal, Wasserwerk,
„Langer Eugen“ und Altem Abgeordnetenhochaus.
Aus dem Wettbewerb mit insgesamt 74 Teilnehmern wurde in einer zweitägigen
Preisgerichtssitzung am 10./11.09.2013 der Entwurf des Architekturbüros Lippert,
Berlin, einstimmig mit dem 1. Platz prämiert und vom Preisgereicht zur Realisierung
empfohlen. Nach Abschluss eines anschließenden VOF-Verhandlungsverfahrens wurde das Büro im Januar 2014 mit der weiteren Planung beauftragt.
Da das ausgewählte Konzept vom geltenden Planungsrecht des rechtskräftigen Bebauungsplans 7920-24 (von 1987) deutlich abweicht, sollen mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6720-1 „Erweiterung UN Campus“ die planungsrechtlichen
Grundlagen für das neue Bürogebäude des UN Sekretariates der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen geschaffen werden. Beabsichtigt ist ein Bebauungsplanverfahren gem. § 12 BauGB „Vorhaben- und Erschließungsplan“.
2.
Planungsvorgaben
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Sonderbaufläche Dienstleistung,
Kongress und Verwaltung dar. Das geplante Vorhaben entspricht dieser Darstellung.
Bebauungsplan
Die Bauflächen des Plangebietes werden im Bebauungsplan 7920-24 als Sondergebiet „Einrichtungen des Bundestages und des Bundesrates“ ausgewiesen. Als zulässiges Maß der baulichen Nutzung sind eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine
Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 festgesetzt. Die im geltenden Bebauungsplan aus2
gewiesene überbaubare Grundstücksfläche umfasst das Wasserwerk und Pumpenhaus, ein weiteres Bürogebäude (GCI-Gebäude) sowie heute unbebaute Grundstücksflächen mit Baugrenzen und Baulinien. Es sind für die Baufelder im Plangebiet ein zwei Vollgeschosse planungsrechtlich zulässig. Die denkmalgeschützten Bauten sind
im Plan entsprechend gekennzeichnet. 18 Bäume sind im Geltungsbereich als zu erhalten gekennzeichnet.
Die Hermann-Ehlers-Straße ist mit einem Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Allgemeinheit (Geh- und Radweg) ausgewiesen.
Das Stresemannufer ist im Plangebiet als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.
Denkmalschutz
Folgende Gebäude im Plangebiet stehen unter Denkmalschutz:
 Wasserwerk (1875)
 Pumpenhaus (1892)
In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich folgende denkmalgeschützte Gebäude
und Anlagen:
 Langer Eugen (1969)
 Altes Abgeordnetenhochhaus (1953)
 Bundeshaus-Südflügel (1949, zusammen errichtet mit dem 1987 abgerissenen
Plenarsaal)
 Neues Plenarsaalgebäude (1988 – 1992)
 Brunnenanlage Eingang 6 (1990) und Spiegelteich (1982)
Bodendenkmal
Das Plangebiet liegt innerhalb des Bodendenkmals BN 041, römische Zivilsiedlung
(Vicus) Bonn direkt am Ufer des Rheins. Auf Höhenschichtenplänen liegt die Siedlung
in der heutigen Rheinaue unterhalb eines Geländesporns auf dem 2006/2007 im Vorfeld des Neubaus des WCCB eine großflächige archäologische Ausgrabung durchgeführt wurde, bei der neben Fundamenten von römischen Wohngebäuden und Handwerksbetrieben, eine Thermenanlage, ein Tempels auch ein Ziegelofen und ein Gräberfeld dokumentiert werden konnten. Im Plangebiet selbst fanden bislang keine systematischen archäologischen Untersuchungen statt, jedoch wurden 1958 bei der Verlegung eines Wasserwerks in der Nähe des ehemaligen Wasserwerks römische Scherben entdeckt und 1957 im Hof des Wasserwerks ein Töpferofen angeschnitten, dessen Unterkante noch ca. 4 m unter Geländeoberfläche reichte. Aufgrund dieser Be3
funde ist daher noch mit römischen Siedlungsfunden bzw. mit einer Handwerkssiedlung zu rechnen, aber auch mit Konstruktionsresten des ehemaligen Wasserwerks aus
dem 19. Jahrhundert.
Hochwasser
Das Plangebiet liegt im 2012 vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des
Rheins. Somit gelten die Schutzbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes.
3.
Die Vereinten Nationen und das Sekretariat des Rahmenübereinkommens zu
Klimaänderungen (UNFCCC)
Die Vereinten Nationen sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 193 Staaten und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt. Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des
Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und
die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Die Charta ist die „Verfassung"
und Rechtsgrundlage für die Vereinten Nationen. Sie trat am 24. Oktober 1945 in
Kraft. Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere
Sitze in Genf, Nairobi und Wien. Der Internationale Gerichtshof befindet sich in Den
Haag. Darüber hinaus sind die Vereinten Nationen in vielen Staaten vertreten, so
auch in Deutschland in der Bundesstadt Bonn.
Für die 19 Organisationen, Programme und Büros der Vereinten Nationen in Bonn
sind zurzeit mehr als 900 Mitarbeiter tätig. Diese Organisationen arbeiten in vielen
verschiedenen Bereichen, doch sind alle miteinander verbunden durch den Beitrag,
den sie für die nachhaltige Entwicklung leisten. Die Organisationen der Vereinten Nationen in Bonn unterstützen die gezielten Bemühungen der Regierungen für eine
nachhaltige Zukunft in den Bereichen Klimawandel, Wüstenbildung, Katastrophenvorsorge, Bildung, Gesundheit, menschliche Sicherheit, Artenschutz. Bereits seit 1951
haben Organisationen der Vereinten Nationen ihren Sitz in Bonn. Seit 1996 ist die
Zahl und Vielfalt der Organisationen stetig angewachsen.
Sekretariat des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen zu Klimaänderungen (UNFCCC)
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Die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels sind offensichtlicher als je zuvor. Die
Zunahme von Überschwemmungen, Wirbelstürmen, Dürren und Waldbränden sind
nur einige Beispiele, die der globalen Erwärmung der Erdatmosphäre zugeschrieben
werden. Diese wird durch übermäßigen Ausstoß von Treibhausgasen, vor allem Kohlendioxid hervorgerufen, das wiederum durch nicht nachhaltigen Energieverbrauch
und -produktion sowie andere menschliche Aktivitäten verursacht wird. Um diesem
Problem zu begegnen, wurde im Jahr 1992 das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nation en über Klimaänderungen (UNFCCC) verabschiedet. Fünf Jahre später folgte das Kyoto-Protokoll. Das oberste Ziel beider Verträge ist, die Konzentration der
Treibhausgase in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das den Gefahren für das Klimasystem durch menschliche Eingriffe vorbeugt.
Für dieses Ziel arbeiten im UN Sekretariat der Klimarahmenkonvention der Vereinten
Nationen in Bonn etwa 600 Mitarbeiter, die von den 193 Vertragsstaaten des Rahmenübereinkommens und den 184 Unterzeichnerstaaten des Protokolls gelenkt werden. Das Sekretariat unterstützt unter anderem die Verhandlungen zum Klimawandel, organisiert Konferenzen, analysiert und überprüft die Informationen und Daten
zum Klimawandel, die von den Vertragsstaaten erstellt werden. Das Sekretariat unterstützt außerdem die Umsetzung des Kyoto- Protokolls. Das Protokoll stärkt das
Rahmenübereinkommen, indem es völkerrechtlich verbindliche Ziele zur Verringerung der Emissionen für Industrieländer und die Europäische Gemeinschaft festlegt.
Ein Komitee überwacht die Umsetzung dieser Ziele und wird dabei vom Sekretariat
unterstützt. Das Klimarahmenübereinkommen und das Kyoto-Protokoll sollen außerdem die Länder dabei unterstützen, sich auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Das Sekretariat hilft Regierungen und Institutionen bei der
Entwicklung von Techniken, die dazu beitragen können, die Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels zu erhöhen - wie zum Beispiel die Entwicklung von
salzresistenten Nutzpflanzen - Erfahrungen auszutauschen und Finanzmittel für Anpassungsmaßnahmen zu verhandeln.
4.
Standort
4.1
Lage
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau, Flur 26, 27, in direkter
Rheinlage, benachbart zum Rheinauenpark. Das Plangebiet ist Teil des UN Campus,
dessen Zentrum der „Lange Eugen " bildet.
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Der Rhein begrenzt das Plangebiet im Norden. Die Uferpromenade Stresemannufer
verläuft innerhalb des Geltungsbereichs. Im Westen liegt der „Vizepräsidentenanbau“, in dem die Verwaltung des World Conference Center Bonn (WCCB) untergebracht ist. Im Süden verläuft die Plangebietsgrenze in einem Abstand von ca. 5 - 10 m
zum Wasserwerk und Pumpenhaus durch die Grünfläche des UN-Campus bis zur
Hermann-Ehlers-Straße, die das Plangebiet im Osten begrenzt.
4.2
Bestand
Im Plangebiet befinden sich die denkmalgeschützten Gebäude Wasserwerk und
Pumpenhaus sowie ein weiteres Bürogebäude („GCI-Gebäude“), dass derzeit vom
BBR als Bauleitungsbüro genutzt wird. Im Übrigen besteht das Plangebiet aus befestigten Erschließungsflächen und baumbestandenen Grünflächen. Die private Erschließung dient ausschließlich der Anlieferung und Zufahrt der Gebäude des UN
Campus. Sie schließt an die Hermann-Ehlers-Straße an, deren südwestlicher Abschnitt
Bestandteil des UN Campus ist und der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung steht. Zum
Stresemannufer und zur Hermann-Ehlers-Straße sind die Bauflächen durch einen ca.
2 m hohen Zaun eingezäunt.
Die Uferpromenade Stresemannufer besteht in diesem Abschnitt aus zwei parallel
geführten Fuß- und Radwegen, Alleebäumen sowie einer begleitenden Rasenfläche.
4.3
Denkmalpflegerische Einordnung und Charakteristik der Weißen Gebäude im
Ehemaligen Regierungsviertel
Die ehemaligen Parlamentsbauten von Bonn entfalten starke städtebauliche und
landschaftsräumliche Wirkung. Die klaren Kubaturen und Umrisslinien bestimmen
den Blick von der Heussallee in östliche Richtung. Für ihre Umgebung prägend sind
die weißen, als Lochfassaden ausgebildete Putzbauten und die Gliederung der Außenhaut des „Langen Eugen''. In der Rheinlandschaft bildet das ehemalige Bundeshaus eine mehrere Kuben umfassende Einheit aus weißen Baukörpern, rhythmisiert
in Abschnitte, die mal mehr die Horizontale, mal die Vertikale betonen.
Die Architektur markiert damit den bewussten Entscheidungsprozess aus den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland: Die Gebäudehülle, in der die legislativen Organe der jungen Bundesrepublik arbeiteten, sollte in zurückhaltender, klarer
und hell gefasster Formensprache des Neuen Bauens in Erscheinung treten und damit
sich jeglicher großen dekorativ gefertigten Repräsentationsgesten enthalten.
Der UN Campus Bonn steht mit seinen Gebäuden - ehemaliges Bundeshaus I Altes
Abgeordnetenhochhaus, Langer Eugen, Wasserwerk und Pumpenhaus - beispielhaft
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für die parlamentarische Zeit der Stadt Bonn. Zahlreiche Umbau- und Erweiterungsphasen sowie Nutzungsänderungen kennzeichnen die vielschichtige Vergangenheit
dieses besonderen Ortes.
Vor 1949 bis 1999 - Ehemaliges Bundeshaus / Altes Abgeordnetenhochhaus
Der Kern des Gebäudes wurde 1930 bis 1933 in den Formen der Neuen Sachlichkeit
als Pädagogische Akademie, einer Hochschule für Lehrerfortbildung, errichtet. Nachdem 1948 entschieden wurde, den Parlamentarischen Rat in Bonn unterzubringen,
tagte von September 1948 bis zur Verabschiedung des Grundgesetzes im Mai 1949
der Verfassungskonvent in der ehemaligen Aula der Pädagogischen Akademie.
Das gesamte Gebäude wurde ab Frühjahr 1949 von Hans Schwippert zum "Bundeshaus" umgebaut. Im selben Jahr wurde Bonn zur provisorischen Bundeshauptstadt
bestimmt und damit das ehemalige Akademiegebäude zum Sitz des Parlamentes. In
den Jahren 1949 bis 1999 wurde das Bundeshaus als Sitz der Legislative und zweier
Verfassungsorgane weiter ausgebaut. 1953 wurden das Alte Abgeordneten Hochhaus
(als achtgeschossiges Gebäude) und der Fraktionsbau nach Plänen der Bundesbaudirektion realisiert.
1966 - 1999: Der Lange Eugen
Nach der Planung von Prof. Egon Eiermann wurde in den Jahren von 1966-69 ein
„Neues Abgeordnetenhochhaus" mit einer Höhe von 114 m errichtet, das schon bald
im Volksmund als der „Lange Eugen" bezeichnet wurde, (in Anspielung auf die geringe Körpergröße des damaligen Bundestagspräsidenten, Eugen Gerstenmaier). Bis
zum Umzug des Deutschen Bundestages nach Berlin 1999 war das neue Abgeordnetenhochhaus der Hauptstandort für die Büros der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Das heutige Wahrzeichen der Stadt Bonn wurde bereits knapp 30 Jahre nach
seiner Fertigstellung 1998 unter Denkmalschutz gestellt.
Vor 1949 bis 1999: Wasserwerk, Pumpenhaus und neuer Plenarsaal
Das 1875 im neugotischen Stil erbaute Wasserwerk entstand um Bonn mit RheinUferfiltrat zu versorgen. 1892 wurde es durch ein Pumpenhaus erweitert. Da die Versorgung Anfang der 1950er-Jahre anders gewährleistet wurde, wurde das Wasserwerk stillgelegt. Aufgrund seiner unmittelbaren Nachbarschaft zu den Bauten des
Deutschen Bundestags diente es noch bis 1984 der Wasseraufbereitung für Notreserven. Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages 1986 folgte ein Architek7
tenwettbewerb für den Neubau eines Plenarsaals im Bundeshaus. Nach der Planung
des siegreichen Büro Behnisch & Partner wurde der Plenarsaal 1990 weitgehend fertig gestellt, ein Jahr nachdem die Berlin er Mauer fiel. Während der Bauzeit wurde
das Wasserwerk als Ausweichquartier des Deutschen Bundestages genutzt. Für die
Nutzung des Bundestages wurde ein Plenum für 600 Personen sowie eine Zuschauertribüne eingebaut. Das Pumpenhaus diente während dieser Zeit als zusätzliches Besucherzentrum, in das die Parlamentssitzungen live übertragen wurden.
Nach 1999 übernahm die Stadt Bonn die Nutzungsrechte für das Wasserwerk und
Pumpenhaus und stellte diese dem Internationalen Kongresszentrum Bundeshaus
Bonn - heute: World Conference Center Bonn (WCCB) - bereit.
Seit 1996/ 1999: Vereinte Nationen, CCB und Bundesrat
Seit 1996 ist Bonn offiziell „UN-Stadt“. Die Zahl der Organisationen der vereinten Nationen ist seitdem deutlich angewachsen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung
sollten die schwerpunktmäßig im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit tätigen Organisationen der Vereinten Nationen an einem zentralen Punkt - dem südlichen Abschnitt
der ehemaligen Parlamentsbauten - gebündelt werden. Nach einer umfassenden Sanierung ist der „Lange Eugen" nunmehr seit 2006 das Zentrum des UN Campus. Drei
Leuchtembleme auf dem Dach des Hochhauses markieren weithin sichtbar den neuen Hauptstandort, in dem alle Bonner UN-Einrichtungen, bis auf das größte Sekretariat- das der Klimarahmenkonvention - eingezogen sind.
Das ehemalige Bundeshaus wurde nach dem Umzug des Bundestages durch nationale
und internationale Bildungseinrichtungen in den Jahren 1999 - 2003 genutzt.
Auch das Wasserwerk und das Pumpenhaus gehören zum UN Campus. Die Nutzungsrechte sollen von der Stadt Bonn an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als
Eigentümerin des UN Campuses zur Einbeziehung der Gebäude in den UN Campus
rückübertragen werden. Als eines der Kernstücke des WCCB dient heute der ehemalige Plenarsaal. Mit dem im Bau befindlichen Erweiterungsbau vis a vis wird dieser
Komplex nach Fertigstellung einen Ort für nationale und internationale Kongresse,
Tagungen und Konferenzen bieten. Ebenso befindet sich in dem Komplex des ehemaligen Bundeshauses weiterhin eine Außenstelle des Bundesrates.
5.
Planung
5.1
Städtebau und Architektur
8
Der Erweiterungsbau für das UN Sekretariat der Klimarahmenkonvention, UNFCCC,
ist als rechteckiges Bürohochhaus mit 17 Geschossen geplant. Die Bruttogeschossfläche (oberirdisch) beträgt ca. 11.500 m². Die 330 Arbeitsplätze sollen in unterschiedlichen Büroraumformen (Einzel-, Doppel- und Teambüros) nachgewiesen werden. Abteilungsbezogene Besprechungsräume, Teeküchen und Aufenthaltsbereiche, Technikund Sanitärräume auf den Etagen sowie ein zentraler Konferenzraum ergänzen das
Nutzungskonzept. In den drei Untergeschossen sind Gebäudetechnik sowie Magazinund Archivflächen vorgesehen. Die schlichte Kubatur des Hochhauses wird durch begrünte Wintergärten strukturiert.
Der Baukörper weist eine Grundfläche von ca. 20 x 30 m auf. Die Höhe des Gebäudes
inklusive Technikaufbauten soll ca. 65 m über dem derzeitigen Geländeniveau bzw.
rd. 120 m über Normalhöhenull (NHN) betragen. Das Erdgeschossniveau liegt bei ca.
54,5 m ü. NHN und damit ca. 1,3 m über dem 10 m Pegel des Rheinhochwassers.
Der Haupteingang des Erweiterungsbaus für Mitarbeiter und Besucher mit zweigeschossiger Lobby orientiert sich in Richtung Südwesten. Die Zugänglichkeit von der
Hermann-Ehlers-Straße erfolgt über einen großzügigen „Konferenzboulevard“ von
der Hermann – Ehlers-Straße. Eine Anlieferung ist an der Westseite des Gebäudes
vorgesehen. Ein überdachter Weg soll den Neubau mit dem Alten Abgeordnetenhochhaus verbinden, da hier ebenfalls Abteilungen des UN Sekretariates der Klimarahmenkonvention untergebracht sind.
Auszug aus dem Erläuterungsbericht des Architekten:
„Die übergeordnete Leitidee des Wettbewerbsbeitrags ist der kleinstmögliche
Eingriff in das bestehende Ensemble und den Grünraum des UN Campus. Aus
diesem Bestreben resultiert ein Gebäude mit kleiner Grundfläche, das sich wie
selbstverständlich in die Gebäudereihe am Rheinufer zwischen Vizepräsidentenbau und Wasserwerk einfügt.
Die kompakte Grundfläche und die Positionierung erhalten den Grünraum als
“Träger” des Campus, um den herum sich die Gebäude gruppieren. Die Höhe
des Erweiterungsbaus mit 17 Etagen entsteht aus dem Raumprogramm. Das
schlanke, ca. 65 m hohe Volumen stärkt den räumlichen Charakters des Campus, die zurückhaltende Formensprache zollt den berühmten Nachbarn ihren
Respekt.
Die räumliche Fassung des Campus wird auch vom gegenüberliegenden Rheinufer aus deutlich. Das alte Abgeordnetenhaus wird vom langen Eugen und dem
Neubau gerahmt. Aus Bonner Perspektive entsteht zusammen mit dem PostTower ein „Dreiklang“ als städtebauliches Ensemble (…).
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Über den Erweiterungsbau verteilen sich fünf Wintergärten. Die zweigeschossigen Außenräume mit Pflanzen und Sitzgelegenheiten formen eine vertikale
Fortsetzung des grünen Campus. Neben einer energetischen Funktion und einem großen Plus für die Arbeitsplatzqualität geben diese Einschnitte dem Volumen auch eine dezente skulpturale Qualität. Die Themen und die Ausrichtung
der Gärten verorten und verbinden den Neubau in und mit seiner Umgebung
und formen so ein identitätsstiftendes Element.
Die Lobby öffnet sich zum neuen Platz vor dem Wasserwerk, schafft aber auch
eine räumliche Verbindung zwischen Campus und Rhein (Rheinterrassen AAH)
durch den Neubau hindurch und bildet so den Auftakt für die darüber liegenden, ortsbezogenen Wintergärten.“
Das Bürogebäude (GCI) südlich des Pumpenhauses soll abgerissen und durch ein kleineres Wirtschaftsgebäude sowie Flächen für die Abfallsammlung ersetzt werden.
5.2
Verkehrliche Erschließung
Erschließungs- und Sicherheitskonzept des UN Campus
Die Hermann-Ehlers-Straße als innere Erschließung des UN Campus steht der Öffentlichkeit aus Sicherheitsgründen nicht zur Verfügung. Die Anbindung des UN Campus
erfolgt ausschließlich über zwei kontrollierte Zugänge an den Endpunkten der Hermann–Ehlers-Straße:
 Mitarbeiter und Besucher erreichen den UN Campus zu Fuß über das Personenkontrollgebäude am Kreuzungspunkt Heussallee.
 Die Kfz-Anlieferung erfolgt über eine Zufahrt am Kreuzungspunkt Charles de
Gaulles Straße.
Die Stellplätze der Mitarbeiter liegen außerhalb des Sicherheitsbereiches in der Tiefgarage der Deutschen Welle.
Im Zuge der Erweiterung wird die gesamte Hermann-Ehlers-Straße in den Campus
integriert.
Kraftfahrzeuge, Stellplätze
Die Zufahrt zum UN Campus erfolgt am rheinseitigen Ende der Hermann-EhlersStraße. Hier befindet sich das sogenannte Logistikgebäude mit einer Zugangskontrolle. Die Zufahrt dient Rettungsfahrzeugen, Anlieferungen sowie Müllfahrzeugen.
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Die Erschließung des Erweiterungsbaus erfolgt direkt zur Hermann-Ehlers-Straße über
den vom Architekten Lippert und den Landschaftsarchitekten ANNABAU so bezeichneten „Konferenzboulevard“. Dieser ist ausschließlich für Anlieferungen bis 7,5 t, Rettungsfahrzeuge (16 t), Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.
Die Kfz-Anbindung des Plangebietes an das örtliche und überörtliche Straßenverkehrsnetz erfolgt über die Charles-de Gaulles- Straße zur Bundesallee B 9 und zur Petra- Kelly-Allee. Die Zufahrt zur BAB 562 („Rheinaue“) befindet sich in einer Entfernung
von ca. 1,2 km.
Die Pkw-Stellplätze für das Neubauvorhaben werden in der Tiefgarage der Deutschen
Welle nachgewiesen. Hier stehen für den Nachweis des Erweiterungsbaus 114 Stellplätze zur Verfügung. Der Stellplatznachweis entspricht dem Stellplatzschlüssel des
Alten Abgeordnetenhochhauses und berücksichtigt eine 30%igen ÖPNV Abschlag.
Die Tiefgarage bindet südlich des Posttowers an die Charles-de-Gaulles-Straße an.
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Öffentlicher Nahverkehr
Der Standort ist ausgezeichnet an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Der Zugang zum U-Bahn Haltepunkt „Heussallee / Museumsmeile“ befindet sich in einer
Entfernung von ca. 300 m. Mit den Linien 16, 63, 66, 67 und 68 sind das Stadtzentrum
von Bonn, Bad Godesberg, Siegburg, Königswinter / Bad Honnef und Köln direkt zu
erreichen.
Der Bus-Haltepunkt „Deutsche Welle“ liegt unmittelbar am UN Campus am südlichen
Ende der Heussallee. Hier verkehren die Buslinien 610, 611 und 630, die den UN
Campus direkt mit dem Stadtzentrum und den westlichen und südlichen Stadtteilen
verbinden.
Mit dem DB-Haltepunkt „UN Campus“ an der Walter-Flex-Straße, der in einer Entfernung von ca. 700 m liegt, wird die Anbindung an den ÖPNV weiter aufgewertet. Der
Haltepunkt ist zwischenzeitlich planfestgestellt. Der Baubeginn wird in 2015 erwartet.
Fußgänger- und Radfahrer
Fußgänger- und Radfahrer erreichen den UN Campus über einen großzügigen Boulevard von der Heussallee bzw. rheinseitig vom Stresemannufer bzw. über die Charlesde-Gaulles Straße. Für den Erweiterungsbau ist eine Anzahl von ca. 100 Fahrradstellplätzen in der Nähe der Gebäudeeingänge vorgesehen. Die Fahrradstellplätze werden
teils überdacht.
5.3
Freiraum
Das Neubauvorhaben ergänzt die Raumkante der zentralen Parkanlage des UN Campus, die sich vom Langen Eugen bis zum ehemaligen Plenarsaal zieht. Zentrales Element ist ein barrierefreier, großzügiger Boulevard, der die angrenzenden Gebäude
erschließt. Die Grünflächen werden durch geschwungene Wege durchzogen. Der
Verbindungsweg zwischen dem Neubauvorhaben und dem Alten Abgeordnetenhaus
soll überdacht werden.
Die rheinseitigen Freiflächen des Erweiterungsbaus sollen begrünt, die Erschließungsflächen und Terrassenflächen des Neubauvorhabens befestigt werden. Die Materialität und Gestaltung soll sich an der Materialität und Formensprache der im Jahr 2013
fertiggestellten Freiräume am Alten Abgeordnetenhochhaus orientieren, um ein einheitliches Erscheinungsbild der Parkanlage des UN Campus zu erzielen.
Der UN Campus ist durch einen Sicherheitszaun abgegrenzt. Der Verlauf des Zauns
wird im Zuge der Realisierung des Erweiterungsbaus im Bereich zwischen Neubau
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und Vizepräsidentenanbau angepasst. Wasserwerk, Pumpenhaus und zukünftiges
Wirtschaftsgebäude werden einbezogen.
5.4
Infrastruktur, Ver- und Entsorgung
Die erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen aller Medien sind in ausreichender
Kapazität der Hermann-Ehlers-Straße vorhanden.
Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgrund des anstehenden Grundwassers nicht möglich. Für die Entsorgung des unverschmutzten Niederschlagswassers
kann unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazität eine private Regenwasserkanalisation DN 600 in der Hermann-Ehlers-Straße genutzt werden.
Die zentrale Müllsammlung soll in einem neu zu errichtendem Wirtschaftsgebäude
am Standort des niederzulegenden GCI-Gebäudes (südlich des Pumpenhauses) untergebracht werden. Lage, Größe der erforderlichen Aufstellflächen und Erschließung
werden im weiteren Verfahren geplant und abgestimmt.
Mülltonnenstellplätze sind im unmittelbaren Bereich des Erweiterungsbaus nicht vorgesehen.
Der Bedarf für Kindertagesstättenplätze kann in der internationalen Kindertagesstätte Heussallee gedeckt werden. Von den ca. 110 Betreuungsplätzen stehen den Bonner UN-Organisationen 56 zur Verfügung.
6
Auswirkungen der Planung
Der Bebauungsplan kann nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden, da das Vorhaben nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Nach den Vorschriften des Baugesetzbuches besteht daher keine Notwendigkeit für eine förmliche
Umweltprüfung. Dennoch werden die Umweltauswirkungen untersucht.
6.1
Schutzgut Mensch
Es werden keine negativen Auswirkungen auf den Mensch erwartet. Die Planung lässt
durch die zeitgemäßen Büroausstattung, die Wintergärten, die großzügigen Grünflächen und die attraktive Lage am Rhein eine hohe Qualität für die Mitarbeiter und Besucher des UN Sekretariates der Klimarahmenkonvention erwarten.
13
6.2
Schutzgut Boden
Die Geländeoberkante (GOK) liegt im Plangebiet bei ca. 53 – 54 m über Normalhöhenull (NHN). Das Geländeniveau am Rheinufer liegt bei ca. 50,3 m über NHN. Das Neubauvorhaben wird die Geländehöhen nur geringfügig verändern. Durch die dreigeschossige Unterbauung erfolgt ein Eingriff in den Boden. Im Rahmen der Sanierung
des Alten Abgeordnetenhochhauses wurden Bodenuntersuchungen vorgenommen.
Dementsprechend stellt sich der Baugrund voraussichtlich wie folgt dar:




Auffüllungen bis ca. 2 bis 4 m unter Geländeoberkante (GOK)
Lehme bis ca. 48 bis 46 m über NHN
Kies / Sand bis ca. 32 bis 34 m ü NHN
Sandstein/ Tonstein
Das mittlere Grundwasser liegt bei 46 - 47 m ü. NHN; bei Hochwasser kann das
Grundwasser allerdings auch über das natürliche Gelände hinaus ansteigen. Für das
Vorhaben wird eine Abdichtung der Untergeschosse (weiße Wanne) erforderlich.
Im Bereich des Wasserwerks / des Pumpenhauses befindet sich der Altstandort 7820303 (Wasserwerk Gronau). Dieser ist als „saniert“ gekennzeichnet. Ein von der ehemaligen gewerblichen Nutzung ausgehendes Gefährdungspotenzial besteht nicht.
Im weiteren Verfahren soll für das Vorhaben eine konkretisierende Bodenuntersuchung in Bezug auf Baugrund, Bodenverunreinigungen und geothermisches Potenzial
durchgeführt werden.
Die Fläche liegt in einem Bombenabwurfgebiet. Eine aktuelle Anfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst der zuständigen Bezirksregierung hat ergeben, dass die
Auswertung von Luftbildern aus den Jahren 1939 - 1945 und anderen historischen
Unterlagen keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet
enthalten. Vor Baubeginn ist dennoch eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Ein
entsprechender Hinweis wird im Bebauungsplan vermerkt.
6.3
Schutzgut Wasser
Aufgrund der Nachbarschaft zum Rhein sind sowohl das Grundwasser wie auch das
Hochwasser zu beachten. Nach Aussage der Bodenuntersuchungen, die im Rahmen
der Sanierung des Alten Abgeordnetenhauses durchgeführt wurden, ist mit folgenden
Grundwasserständen zu rechnen.
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Grundwasserstände:
• Mittlerer Wasserstand - 46-47 m ü NHN
• Mehrfach jährlich bis - 49m ü NHN
• Peaks (mind. 2 p.a.) bis - 51 - 53 m ü NHN
Das derzeitige Geländeniveau der Bauflächen im Plangebiet liegt bei ca. 53,30 – 53,90
m über NHN. Die Bauflächen waren auch beim bisher höchsten Hochwasser im Jahr
1993 (ca. 53,1 m über NHN, 10 m Pegel) nicht überschwemmt.
Für den Rhein wurde das Überschwemmungsgebiet (BHW 100) von der Bezirksregierung Köln in den vergangenen Jahren erneut ermittelt und am 27.11.2012 vorläufig
gesichert. Die erforderliche Hochwasserschutzhöhe liegt dementsprechend bei
54,09 m über NHN, so dass das gesamte Plangebiet nun innerhalb des Überschwemmungsgebietes des Rheines liegt. Somit gelten im Plangebiet die Schutzbestimmungen des § 78 Wasserhaushaltsgesetz. Im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens soll ein Ausgleich des verloren gehenden Hochwasserretentionsraums erfolgen. Die derzeit im rechtskräftigen Bebauungsplan 7920-24 festgesetzten
umfangreichen überbaubaren Flächen sollen daher reduziert werden. Außerdem ist
ein realer Ausgleich für den Verlust von Retentionsvolumen zu schaffen. Im weiteren
Verfahren erfolgt die Planung und Festlegung der konkreten Ausgleichsmaßnahmen.
Ein erstes Abstimmungsgespräch hierzu mit der Bezirksregierung Köln hat stattgefunden.
Im Zuge der weiteren Planung sind Maßnahmen zum Schutz der Gebäude vor dem
Hochwasser zu berücksichtigen und planungsrechtlich zu sichern.
Eine Regenwassernutzung im Rahmen des Neubauvorhabens wird im weiteren Verfahren geprüft.
6.4
Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt
Aufgrund der parkähnlichen Grünflächen und des Baumbewuchses rund um die bestehenden Gebäude ist ein Eingriff in Natur und Landschaft zu erwarten. Im Rahmeneines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird der Zustand von Natur und Landschaft erfasst und die Auswirkungen auf die Schutzgüter bilanziert und bewertet.
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Auch sollen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung oder zum Ausgleich und Ersatz von Beeinträchtigungen festgelegt werden.
Im Rahmen des Planverfahrens müssen die Artenschutzbelage gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Berücksichtigung finden. Aufgrund der Habitatausstattung des Plangebietes kann das Vorkommen entscheidungserheblicher Arten (FFH-RL
Anhang IV-Arten und europäische Vogelarten) nicht ausgeschlossen werden. Daher
wird zunächst eine artenschutzrechtliche Vorprüfung mit Potenzialabschätzung, Auswertung vorliegender Daten zur Fauna und mit Ortsbegehungen durchgeführt. Insbesondere sollen die Vogel- und Fledermausfauna erfasst werden. Die Vorprüfung dient
der Klärung, ob durch die Umsetzung des Vorhabens artenschutzrechtlich relevante
Tier- und Pflanzenarten betroffen sind sowie Verbotstatbestände im Sinne des § 44
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ausgeschlossen werden können.
Im Zuge der Realisierung der Baumaßnahme werden voraussichtlich ca. 10 – 15 Bestandsbäume entfallen. Eine Baumkartierung und Zustandsbewertung des Baumbestandes wurde im März 2013 durchgeführt. Demnach fallen 11 Bäume unter die
Baumschutzsatzung. Im weiteren Verfahren wird daher eine Optimierung der Planung
im Sinne einer möglichst weitgehenden Integration der Bestandsbäume geprüft.
Die Kompensation für entfallende Bäume wird nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn vorgenommen. Ersatzpflanzungen werden im weiteren Verfahren geprüft und berücksichtigt.
6.5
Schutzgut Stadtklima
Das Plangebiet wird dem Klimatop „Klima der gewässernahen Bereiche“ zugeordnet.
Das Vorhaben liegt im peripheren Bereich der Frischluftschneise des Rheins. Das
Plangebiet ist somit strömungsklimatologisch von Bedeutung; hier überwiegen die
Südostwinde. Da der Erweiterungsbau eine Höhe von ca. 65 m über GOK ausweisen
wird, wird im weiteren Verfahren eine Windfeldanalyse erstellt. Auf Grundlage der
Strömungssimulation lassen sich mögliche Planungsoptimierungen erkennen und
ggfs. umsetzen.
Für die präsentable Unterbringung des UN Sekretariates der Klimarahmenkonvention
soll das Neubauvorhaben das Zertifikat „Gold“ entsprechend den Kriterien des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) erreichen. Damit ist
eine klimaschonende, energieeffiziente Architektur und Gebäudetechnik unabdingbar. Für das Bauvorhaben sind seitens des Vorhabenträgers ambitionierte energetische Ziele formuliert:
 Errichtung eines Gebäudes im Passivhausstandard
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 Unterschreitung der bauteilbezogenen Kenngrößen der EnEV 2009 um ca. 50
%; ggfs. ist daher der Anteil der transparenten Fassadenflächen zu reduzieren.
 Unterschreitung des Jahresprimärenergiebedarfs der EnEV 2009 um 40 %
Der Energieeffizienzstandard des Vorhabens wird dementsprechend die Festlegungen
der Stadt Bonn für Wohngebäude, die nach Ratsbeschluss vom 26.05.2011 bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen grundsätzlich im Standard des KFW Effizienzhauses
55 gem. EnEV2009 auszuführen sind, unterschreiten.
Der Vorhabenträger wird ein Energiekonzept unter Darstellung aller Maßnahmen zur
Energieversorgung unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz erstellen. Das Konzept wird Bestandteil des Durchführungsvertrags zum Bebauungsplan.
6.6
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Das neue Gebäude steht unmittelbar benachbart zu den Denkmälern Wasserwerk,
Pumpenhaus, Altes Abgeordnetenhochhaus und ehemaliger Plenarsaal / Vizepräsidentenanbau. Aufgrund seiner Architektur und Figur bietet es aber einen klaren Kontrast zu den historischen Gebäuden. Das Hochhaus orientiert sich an den vorhandenen Raumkanten des Wasserwerks und des Vizepräsidentenanbaus und stellt sich so
in die Reihe der Bestandsbauten am Rhein. Die Denkmäler bleiben in ihrem Erscheinungsbild unverkennbar und werden somit durch das Vorhaben nicht erheblich beeinträchtigt.
Für das Plangebiet liegt ein Verdacht auf Bodendenkmäler (BN 041, römische Zivilsiedlung / Vicus) vor. Im Vorfeld von Eingriffen in den Boden sind Prospektionen
durchzuführen.
Die angrenzende Zufahrt zum Untergeschoss des Vizepräsidentenanbaus wird durch
die Baumaßnahme betroffen und muss baulich angepasst werden, da technische Einrichtungen im Tiefgaragengeschoss zugänglich erhalten bleiben müssen
6.7
Schutzgut Landschaftsbild und Erholung
Das Landschaftsbild am Rhein wird durch das neue Hochhaus (ca. 65 m) verändert. In
der Gronau sind jedoch bereits einige Hochpunkte vorhanden, die in der Silhouette
markant wahrnehmbar sind: Posttower (162 m), Langer Eugen (ca. 114 m), Hotel
WCCB (ca. 65 m), Altes Abgeordnetenhochhaus (ca. 30 m), Hochhaus im Tulpenfeld
(ca. 60 m) und BonnCenter (ca. 60 m). Es handelt sich bei dem Erweiterungsbau somit
eher um eine Ergänzung des vorhandenen Stadtbildes. In der Fernsicht (Stadtzent17
rum, Beueler Rheinufer) wird zwar eine Veränderung der Silhouette wahrgenommen
werden, eine gravierende Neuinterpretation des Stadt- und Landschaftsbildes ist jedoch nicht gegeben.
Auszug aus dem Protokoll des Preisgerichts
„Durch die Positionierung eines relativ schlanken 17 geschossigen Gebäudes
auf knappem rechteckigen Footprint in die Reihung von Pumpenhaus, Wasserwerk und Vizepräsidentenbau gelingt es, der UN zum Stresemannufer hin Präsenz zu verleihen. Gleichzeitig wird der grüne Raum zwischen Wasserwerk, Altem Abgeordnetenhochhaus und Langem Eugen von Bebauung freigehalten
und in der Nutzung angemessen zurückhaltend weiterentwickelt.
Standort und Proportion sind so gewählt, dass die Silhouette der Rheinseite in
einer angemessenen Maßstäblichkeit weiterentwickelt wird, ohne den kraftvollen Ausdruck des Langen Eugen zu beeinträchtigen. Der angestrebte „Dreiklang“ der Hochhäuser ist nachvollziehbar und in der stadträumlichen Wirkung
verträglich. (…)“
Die Wahrnehmbarkeit und Repräsentation der Vereinten Nationen kann auch als positiver Beitrag zum Stadtbild des „Internationalen Viertels“ gesehen werden.
Die Rheinuferpromenade wird durch das Bauvorhaben in seiner Funktion für Freizeit
und Erholung nicht beeinträchtigt. Der bereits vorhandene Sicherheitszaun des UN
Campus verläuft parallel zur öffentlichen Promenade auf dem Baugrundstück. Eine
Zufahrt zum UN Campus von der Uferpromenade aus ist nicht vorgesehen.
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