Fair geht vor! - Mobbing im Betrieb

Transcrição

Fair geht vor! - Mobbing im Betrieb
Gesunde Mitarbeiter – gesunder Betrieb
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Fair geht vor !
Mobbing im Betrieb
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Modul
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Modul
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Praxishilfen von
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StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
Modul
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Bearbeitet von:
Nicole Jansen
Inhaltsverzeichnis
Themenauswahl
Was interessiert Sie besonders?
S. 4
Allgemeine Informationen
Warum beschäftigen wir uns eigentlich mit dem Thema Mobbing?
S. 5
Was ist Mobbing eigentlich genau und wo liegt die Grenze, ab der man
z. B. nicht mehr von Sticheleien, sondern von Mobbing spricht?
S. 6
Wie kann man sich so einen typischen Mobbingprozess vorstellen?
S. 7
Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass ich als Arbeitgeber eingreifen muss, wenn meine Mitarbeiter in Mobbingprozesse verwickelt sind?
S. 8
Was kann ich tun, wenn ich gemobbt werde?
S. 8
Was kann der Betrieb vorbeugend tun, damit es gar nicht erst zu Mobbing
kommt?
S. 9
Checklisten und Fragebögen
Stimmungscheck am Arbeitsplatz
S. 10
Selbsttest: Sind Sie ein Mobbing-Opfer?
S. 13
Vordrucke/Handlungshilfen
Entwurf einer Musterbetriebsvereinbarung
S. 15
Unterweisungsmaterialien
S. 18
Folie 2: Was ist Mobbing?
S. 19
Folie 3: Typische Mobbinghandlungen
S. 20
Folie 4: Ebenen psychischer Gewalt
S. 21
Folie 5: Gesundheitliche Folgen
S. 22
Folie 6: Betriebliche Folgen
S. 23
Folie 7: Vier Phasen des Mobbingverlaufs
S. 24
Folie 8: Was tun bei Mobbing?
S. 25
Folie 9: Mobbing-Prävention
S. 26
Folie 10: Gesetzliche Grundlagen
S. 27
Inhaltsverzeichnis
Folie 1: Fair geht vor – Mobbing im Betrieb!
Kontaktadressen/Seminarangebote
Ihre Ansprechpartner in der StBG/BBG
S. 28
Weitere Kontaktadressen zum Thema Mobbing
S. 29
Modul
Seminarangebote Ihrer Berufsgenossenschaft zum Thema:
S. 34
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Gib Mobbing keine Chance!
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Themenauswahl
Was interessiert Sie besonders?
Ich möchte mich genauer über das Thema „Mobbing im Betrieb“
informieren.
Ë Lesen Sie bitte das Kapitel „Allgemeine Informationen“.
Ich habe den Verdacht, dass einer meiner Mitarbeiter eventuell gemobbt
wird und möchte mich diesbezüglich vergewissern.
Ë Reden Sie mit dem entsprechenden Mitarbeiter und orientieren Sie sich
bei Ihren Fragen z.B. am Selbsttest: „Sind Sie ein Mobbing-Opfer?“, den
Sie unter „Checklisten und Fragebögen“ finden. Auch wenn Sie den
Verdacht haben, selbst Opfer von Mobbing zu sein, kann Ihnen der
entsprechende Fragebogen helfen.
Ich möchte mir meinen Betrieb gern genauer daraufhin anschauen, ob
es dort mobbingfördernde Arbeitsbedingungen gibt.
Ë Bearbeiten Sie die Checkliste „Stimmungscheck am Arbeitsplatz“, diese
zeigt auf, ob Ihr Unternehmen mobbinggefährdet ist und wie es um Ihr
Betriebsklima steht.
Ich werde gemobbt und suche Hilfe.
Ë In den Kontaktadressen finden Sie die Adressen und Telefonnummern
kompetenter Ansprechpartner, die Sie gerne unterstützen und beraten.
Ich hätte gern Beratung zu einem konkreten Mobbing-Fall bei mir im
Unternehmen.
Ë In den Kontaktadressen finden Sie die Adressen und Telefonnummern
kompetenter Ansprechpartner, die Sie gerne beraten.
Themenauswahl
Ich möchte eine Informationsveranstaltung zum Thema Mobbing in
meinem Betrieb durchführen.
Ë Wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner der Steinbruchs-/
Bergbau-Berufsgenossenschaft oder verwenden Sie die beiliegenden
Folien und den zugehörigen Unterweisungs-Leitfaden, wenn sie die
Informationen selbst weitervermitteln wollen.
Modul
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Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen
Warum beschäftigen wir uns eigentlich mit dem
Thema Mobbing? 1
In immer mehr Betrieben wird Mobbing zu einem Problem, da seine Entstehung auch mit gesellschaftlichen Entwicklungen zusammenhängt und
gefördert wird durch ein Klima, in dem die Angst vor dem Verlust des
Arbeitsplatzes einhergeht mit fehlenden beruflichen Perspektiven und einem
generellem Unvermögen oder fehlendem Willen zu fairen, offenen und
konstruktiven Konfliktlösungen.
Im Betrieb werden Mobbingprozesse auch durch unklare Kompetenzregelungen, Missgunst, Unsicherheit um die eigene Person und das Sündenbockphänomen gefördert. In manchen Unternehmen soll Mobbing sogar ganz
bewusst zum kostengünstigen Abbau von Personal genutzt werden!
Die volkswirtschaftlichen Folgen sind gravierend:Man kann davon ausgehen,
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dass jede 9. Person im erwerbsfähigen Alter im Laufe ihres Erwerbslebens
und berufliche Folgen für das Mobbingopfer und eine geringere Produktivität
des betroffenen Unternehmens. Der jährliche Schaden für die Volkswirtschaft
wird auf 15–25 Mrd. Euro geschätzt!
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mindestens einmal gemobbt wird. Daraus resultieren gesundheitliche, private
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Wird jemand gemobbt, bedeutet dies Stress für den Betroffenen, der zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie
Ë Magen-Darm-Erkrankungen,
Ë migräneartigen Kopfschmerzen,
Ë Herzbeschwerden,
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Ë Konzentrations-, Schlaf- und Gedächtnisstörungen,
Ë Alkohol-, Medikamentenmissbrauch,
Ë Selbstzweifeln, Antriebslosigkeit,
Ë Depressionen und
Ë Persönlichkeitsveränderungen führen kann.
Außerdem ziehen Mobbingfälle im Unternehmen häufig betriebliche Folgen
wie
Ë Fehlzeiten,
Ë eine geringere Leistungsmotivation,
Ë Störungen im Betriebsablauf,
Ë eine Zunahme von Reklamationen,
Ë Know-How-Verlust beim Ausscheiden von Betroffenen aus dem Betrieb,
Ë eine Verschlechterung des Betriebsklimas,
Ë erhöhte Kosten
sowie unter Umständen sogar eine Bedrohung der Existenz des Betriebs
nach sich.
Allgemeine Informationen
Was ist Mobbing eigentlich genau und wo liegt die Grenze,
ab der man z. B. nicht mehr von „Sticheleien“, sondern von
Mobbing spricht?
Der Begriff Mobbing leitet sich vom englischen Verb „to mob“ ab, das mit
„anpöbeln, angreifen“ übersetzt werden kann. Dieses wiederum geht auf das
lateinische „mobile vulgus“ für „aufgewiegelte Volksmenge / Pöbel“ zurück.
Konrad Lorenz verwendete diesen Begriff erstmals, um damit den Angriff
einer Gruppe von Tieren auf einen Eindringling zu bezeichnen. Der Mobbingforscher Leymann übertrug ihn auf die gezielte Benachteiligung und Schikanierung einzelner Beschäftigter am Arbeitsplatz, die heute gemeinhin als
Mobbing bezeichnet wird.
Damit von Mobbing gesprochen werden kann, müssen folgende Kriterien
erfüllt sein:
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Mobbing bedeutet, dass jemand
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Ë von Vorgesetzten oder Kollegen am Arbeitsplatz
Ë systematisch, oft und über längere Zeit
Ë direkt oder indirekt angegriffen wird (schikaniert, drangsaliert, benachteiligt und ausgegrenzt wird), 2
Ë mit dem Ziel oder Effekt des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis,
Ë wobei der Betroffene unterlegen ist und diese Angriffe als Diskriminierung empfindet.
Einfache Meinungsverschiedenheiten zwischen Kollegen, ungerechte Kritik
durch den Vorgesetzten oder Chefs, die sich bisweilen im Ton vergreifen,
werden genauso wenig wie der übliche Büroklatsch schon als Mobbing
gewertet. Erst wenn die Angriffe systematisch, regelmäßig und über einen
gewissen Zeitraum ausgeführt werden und zum Ziel haben, das Mobbingopfer
aus dem Arbeitsverhältnis hinauszudrängen, ist dieser Begriff angemessen.
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Wie kann man sich so einen typischen Mobbingprozess
vorstellen?
Ein Mobbingprozess läuft üblicherweise in 4 Phasen ab, wobei nicht in jedem
Fall alle Phasen durchlaufen werden müssen, wenn rechtzeitig eingegriffen wird:
1
Phase: Ungelöster Konflikt
Zunächst besteht ein ungelöster Konflikt, der nicht beigelegt werden
kann, weil einer der Konfliktgegner seine Gesprächsbereitschaft verwei-
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gert. Stattdessen kommt es zu Schuldzuweisungen und persönlichen
Angriffen, einzelnen Unverschämtheiten und dem Schlechtmachen des
anderen hinter dessen Rücken.
2
Phase: Der Psychoterror beginnt
In der zweiten Phase kommt es schon mehrmals pro Woche zu Schikanen,
die Angriffe werden systematischer und immer mehr Personen werden
involviert. Die ersten psychosomatischen Erkrankungen des Mobbingop-
Allgemeine Informationen
fers stellen sich ein, wie Magen-Darm-Beschwerden, Verspannungen,
Stressreaktionen und Beschwerden des Herz-Kreislauf-Systems. 3
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Phase: Arbeitsrechtliche Sanktionen
Die psychosomatischen Erkrankungen des Mobbingopfers führen zu Fehlern bei der Arbeit sowie krankheitsbedingten Fehlzeiten. In der Folge
kommt es häufig zu Über- und Fehlgriffen der Personalverwaltung, die
das Mobbingopfer aufgrund schlechter Arbeitsleistungen und häufiger
Fehlzeiten abmahnt.
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Phase: Der Ausschluss aus der Arbeitswelt
Der Mobbingprozess endet ohne sinnvolle Intervention meist mit der
Kündigung entweder durch den Betrieb oder durch das Mobbingopfer
selbst, mit Suizidversuchen des Betroffenen, längerfristigen Krankschreibungen, Einweisungen in eine psychosomatische/ psychiatrische Klinik,
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einer Versetzung in eine andere Abteilung / einen anderen Unterneh-
Die einzelnen Mobbinghandlungen, die dabei zur Schikane des Mobbingopfers eingesetzt werden, sind in Abhängigkeit von der Täterpersönlichkeit und
dem Mobbingopfer sehr unterschiedlich. Weibliche Mobber greifen beispielsweise eher das persönliche Ansehen des Betreffenden an, machen sich über
Frisur, Aussehen, Verhalten und Kleidung der Kollegin bzw. des Kollegen
lustig, während Männer eher die Arbeit des anderen boykottieren, Dateien
löschen und dergleichen.
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mensteil oder einer Frühverrentung. 4
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Weitere typische Mobbinghandlungen sind beispielsweise:
Ë Verbreitung von Gerüchten
Ë Man wird "wie Luft" behandelt
Ë Ständige Sticheleien, Beleidigungen
Ë Informationen werden vorenthalten
Ë Ständige Kritik an der Arbeit
Ë Ausgrenzung, Kontaktverweigerung durch Andeutungen, abwertende
Blicke und Gesten
Ë Man wird als unfähig dargestellt
Ë Arbeitsbehinderung /-entzug.
Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass ich als Arbeitgeber eingreifen muss, wenn meine Mitarbeiter in Mobbingprozesse verwickelt sind?
Das Grundgesetz endet nicht am Werkstor und damit ist auch im Betrieb die
Würde des Menschen unantastbar, hat jeder das Recht auf freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit und körperliche Unversehrtheit.
Aus dem Grundgesetz ergeben sich weiterhin arbeitsvertragliche Nebenpflichten für den Arbeitgeber, die sein Eingreifen bei Mobbing im Betrieb
vorschreiben, und zwar:
Ë die Verpflichtung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer
nicht selbst durch Eingriffe in deren Persönlichkeits- und Freiheitssphäre
Allgemeine Informationen
zu verletzen,
Ë die Verpflichtung, Arbeitnehmer vor Belästigungen durch Mitarbeiter oder
Dritte zu schützen und
Ë menschengerechte Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen, die Arbeitnehmer-Persönlichkeit zu fördern und Gesundheitsgefahren zu beseitigen.
Somit hat der Arbeitgeber in Ausübung seiner Fürsorgepflicht alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und seinen Betrieb so zu organisieren, dass
eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen ist. Kommt er dem
nicht nach, können sich Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche
und Schmerzensgeldansprüche für das Mobbingopfer ergeben.
Was kann ich tun, wenn ich gemobbt werde?
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Als Mobbingopfer sollten Sie möglichst frühzeitig das Gespräch mit dem
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Mobbenden suchen und eine Klärung des Konflikts anstreben. Wenn dies
nicht zum Erfolg führt, können Sie Ihren direkten Vorgesetzten hinzuziehen
und einweihen. Handelt es bei diesem selbst um den Mobber, sollten Sie sich
an den nächsthöheren Vorgesetzten oder Ihren Betriebsrat wenden. Gegebenfalls ist die/der Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertreter ebenfalls ein Ansprechpartner. Für den Fall, dass es später zu einem
Arbeitsgerichtsprozess kommt und Sie beweisen müssen, dass Sie tatsächlich gemobbt wurden, hilft Ihnen ein so genanntes „Mobbingtagebuch“, in das
Sie jeden Mobbing-Vorfall mit Orts- und Zeitangabe sowie den jeweils
anwesenden Zeugen eintragen. Beweise wie z.B. zerstörte Arbeitsunterlagen,
Drohbriefe und dergleichen sollten Sie ebenfalls aufbewahren!
Sind Sie von Mobbing betroffen, sollten Sie sich außerdem schon möglichst
früh im Verlauf des Mobbingprozesses die soziale Unterstützung Ihrer
Kollegen sichern, indem Sie diese aufklären und auf Ihre Seite ziehen. Häufig
hilft es auch, mit der Familie und Freunden über die Situation reden und einen
5
Arzt und / oder Psychologen spätestens dann zu Rate ziehen, wenn sich
psychosomatische Beschwerden bemerkbar machen.
Weiterhin können Mobbing-Beratungsstellen, Telefon-Hotlines oder Gewerkschaften Ihnen Unterstützung und Rechtsberatung im Mobbingfall bieten. Die
Adressen einiger Ansprechpartner finden Sie unter „Kontaktadressen“.
Auch wenn Mobbing Ihnen momentan das Leben schwer macht, sollten Sie
nicht Ihr ganzes Leben davon bestimmen lassen. Lassen Sie sich auch ab
und zu davon ablenken, z.B. durch die Ausübung von Hobbys. Sport ist
ebenfalls ein gutes Mittel zum Stressabbau und ein guter Ausgleich zum
belastenden Berufsalltag.
Was kann der Betrieb vorbeugend tun, damit es gar nicht erst
zu Mobbing kommt?
Mobbing gedeiht besonders gut, wenn Betriebsklima und Arbeitsorganisation
schlecht sind und der Personalentwicklung zu wenig Aufmerksamkeit
Allgemeine Informationen
geschenkt wird. Insbesondere das Führungsverhalten ist wichtig für ein
Betriebsklima, das Mobbing vorbeugt und entgegenwirkt: Der Vorgesetzte
sollte Vorbild sein, gute Leistungen seiner Mitarbeiter anerkennen, aber auch
keine Zweifel daran lassen, dass abweichendes Verhalten nicht geduldet wird.
In Entscheidungen sollte er die betroffenen Mitarbeiter als Experten für ihre
Arbeitstätigkeit immer mit einbeziehen, soweit dies möglich ist.
Ein gutes Betriebsklima wird weiterhin durch offene Kommunikation 5
gefördert. Regelmäßige Gesprächsrunden, Dienstbesprechungen oder
Bezirksgespräche im wöchentlichen Rhythmus sind eine Möglichkeit, den
Informationsaustausch im Betrieb zu verbessern. Die Ernennung von
Vertrauensleuten oder betrieblichen „Kümmerern“, an welche die Beschäftigten sich vertrauensvoll wenden können, damit ihre Belange weitergegeben
werden, kann die Stimmung im Unternehmen ebenfalls positiv beeinflussen.
Betriebsräte und Vorgesetzte sollten zudem an Fortbildungsveranstaltungen
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zum Thema Mobbing teilnehmen und eine Anti-Mobbing-BetriebsvereinbaVorlagen finden.
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rung erarbeiten, für die Sie unter „Vordrucke und Handlungshilfen“ einige
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Checklisten und Fragebögen
„Stimmungscheck am Arbeitsplatz“
Kreuzen Sie bitte die Aussagen an, die auf Ihren Betrieb zutreffen und
zählen Sie anschließend die Anzahl der Punkte zusammen. Die Auswertung auf der Folgeseite informiert Sie darüber, wie zufrieden Sie mit
dem Betriebsklima in Ihrem Unternehmen sein können und wie wahrscheinlich Mobbing unter diesen Umständen ist.
1
Die Stimmung im Team, in der Abteilung ist unserem/unserer
Vorgesetzten gleichgültig. Probleme zwischen Kollegen
werden gar nicht angehört – Hauptsache alles funktioniert.
1
Im Betrieb herrscht starker Konkurrenzdruck – wer hinauf
will, braucht Ellenbogen.
1
In der Firma gibt es mindestens einen der folgenden Stressfaktoren: Zeitdruck, Unterbesetzung, Lärm, Hitze, Schmutz
oder ähnliches.
1
Private Kontakte zwischen Kollegen zählen eher zur Ausnahme.
1
Wenn der Chef/die Chefin auf einen Mitarbeiter zukommt,
geht es meist um Überstunden oder Kritik. Lob, Anerkennung
Checklisten/Fragebögen
oder ein netter Satz zwischendurch kommen ihm/ihr kaum
über die Lippen.
1
In unserem Betrieb gelten starre Hierarchien. Eigenverantwortliches Arbeiten ist nicht gefragt, wichtige Informationen
erfahren Mitarbeiter spät oder gar nicht.
1
Konflikte, die in der täglichen Zusammenarbeit entstehen,
werden oft unter den Teppich gekehrt. Keiner fühlt sich
zuständig, Schwierigkeiten anzupacken.
1
Die Fluktuation in der Firma/Abteilung ist hoch – viele
Mitarbeiter sind frustriert und hoffen nur, möglichst schnell
eine andere Stellung zu finden. In den letzten zwölf Monaten
gab es eine Umwälzung (z.B. neues Firmenkonzept, Umstel-
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lung auf EDV), auf die die Mitarbeiter kaum oder nicht
genügend vorbereitet wurden.
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Das Team spaltet sich häufig in feste Koalitionen. Die
Grüppchen untereinander tauschen sich kaum aus.
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In den letzten zwölf Monaten ist es mindestens einmal
vorgekommen, dass ein Mitarbeiter gekündigt hat oder
„gegangen“ wurde, weil er mit dem Team/der Führungskraft
nicht zurechtkam.
1
Gerüchte und Tuscheleien gehören zur Tagesordnung. Offene
Gespräche finden kaum statt.
1
In unserer Firma gibt es keinen bzw. keinen engagierten
Betriebs-/Personalrat, an den sich jeder vertrauensvoll
wenden könnte.
1
Die Firma befindet sich wirtschaftlich derzeit in keiner
günstigen Position. Stellenabbau wurde bereits durchgeführt, angekündigt oder kann nicht mehr ausgeschlossen
werden.
1
Wenn jemand im Team einen Fehler macht, sorgen bestimmte
Kollegen dafür, dass es der Chef erfährt.
1
Intrigen und Neid sind in der Abteilung sehr verbreitet.
1
Der Chef ist oft launisch, unberechenbar oder duldet keinen
Widerspruch.
In der Abteilung arbeiten nur Männer. Einige davon scheinen
Checklisten/Fragebögen
1
von Kolleginnen/Mitarbeiterinnen wenig zu halten, was sie
z.B. mit geringschätzigen Blicken, Äußerungen oder zweideutigen Anspielungen deutlich machen.
1
Der Vorgesetzte mag ein exzellenter Fachmann sein – von
seinen Mitarbeitern kapselt er sich allerdings soweit als
möglich ab. An deren Meinung und Kompetenz scheint ihm
nicht gelegen zu sein.
Die Anweisungen von oben sind oft unklar oder widersprüchlich. Keiner weiß so recht, was er tun bzw. wie er sich
verhalten soll.
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Auswertung
0 bis 4 Punkte:
Mit dem Betriebsklima an ihrem Arbeitsplatz dürfen Sie im Großen
und Ganzen zufrieden sein. Die positive Stimmung scheint die
meiste Zeit zu überwiegen. Kleine Spannungen oder Probleme sind
im Arbeitsleben unvermeidlich und kein Grund zur Sorge, solange
man sie nicht ignoriert, sondern aufmerksam verfolgt, wie sich die
Dinge entwickeln. Die wenigen Schattenseiten, die Sie im Test
aufgespürt haben, lassen sich möglicherweise leicht aus der Welt
schaffen. Das Betriebsklima in Ihrer Firma ist offensichtlich gut
genug, um die Knackpunkte im Team oder mit dem Vorgesetzten
zu besprechen und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen.
5 bis 9 Punkte:
In ihrer Firma zu arbeiten ist offensichtlich kein reines Vergnügen.
Zu viele Reibungs- und Konfliktpunkte tauchen auf, die unter
Umständen auch in Psychoterror ausarten können. Regen Sie –
wenn möglich – Verbesserungen an. Versuchen Sie, Verbündete im
Betrieb zu finden, denen ebenso an einer Entschärfung des
Konfliktpotenzials gelegen ist. Seien Sie in jedem Fall wachsam.
10 und mehr Punkte:
Alarmstufe rot! Die Stimmung an Ihrem Arbeitsplatz ist offensichtlich äußerst gespannt. Dass es in diesem Betriebsklima zu
Checklisten/Fragebögen
Aggressionen und verdeckten Konflikten kommt, ist unvermeidlich
– der ideale Nährboden für Mobbing. Im Alleingang können Sie
vermutlich nichts ändern. Überlegen Sie in Ruhe, wo es innerhalb
der Firma noch Ansprechpartner gibt, denen Sie wirklich vertrauen
können. Nur ihnen sollten Sie ihre Befürchtungen mitteilen und
gemeinsam überlegen, welche Wege noch offen stehen.
Quelle: Wenn aus Kollegen Feinde werden – Der Ratgeber zum Umgang mit Mobbing. Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.). Dortmund 2003.
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Selbsttest: Sind Sie ein Mobbing-Opfer?
Kreuzen Sie bitte die für Sie zutreffenden Aussagen an.
Waren Sie innerhalb der letzten 12 Monate einigen der folgenden
Handlungen ausgesetzt ?
1
In bezug auf Ihre Kontakte:
1
Ihr Vorgesetzter schränkt Ihre Möglichkeit, sich zu äußern, ein
1
Sie werden ständig unterbrochen
1
Andere Personen schränken Ihre Möglichkeit, sich zu äußern, ein
Man übt Druck auf folgende Weise auf Sie aus:
1
Man schreit Sie an, schimpft laut mit Ihnen
1
ständige Kritik an Ihrer Arbeit
1
ständige Kritik an Ihrem Privatleben
1
Telefonterror
1
mündliche Drohungen
1
schriftliche Drohungen
1
abwertende Blicke oder Gesten mit negativem Inhalt
1
Andeutungen, ohne dass man etwas direkt ausspricht
2
Sie werden systematisch isoliert:
1
Man spricht nicht mit Ihnen
1
Man will von Ihnen nicht angesprochen werden
1
Sie werden an einem Arbeitsplatz eingesetzt, an dem Sie von
Checklisten/Fragebögen
Ihnen wird der Kontakt auf folgende Weise verweigert:
anderen isoliert sind
1
Den Arbeitskollegen wird verboten, mit Ihnen zu sprechen
1
Sie werden wie Luft behandelt
1
schriftliche Drohungen
3
1
Ihre Arbeitsaufgaben werden verändert, um Sie zu bestrafen:
Sie bekommen keine Arbeitsaufgabe zugewiesen, Sie sind ohne
Beschäftigung in der Arbeit
1
Sie bekommen sinnlose Arbeitsaufgaben zugewiesen
1
Sie werden für gesundheitsgefährdende Arbeitsaufgaben
eingesetzt
liegen
1
Sie werden ständig zu neuen Arbeitsaufgaben eingeteilt
1
Sie erhalten „kränkende“ Arbeitsaufgaben
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Sie erhalten Arbeitsaufgaben, die weit unter Ihrem Können
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Angriffe auf Ihr Ansehen:
1
Man spricht hinter Ihrem Rücken schlecht über Sie
1
Man verbreitet falsche Gerüchte über Sie
1
Man macht Sie vor anderen lächerlich
1
Man verdächtigt Sie, psychisch krank zu sein
1
Man will Sie zu einer psychiatrischen Untersuchung zwingen
1
Man macht sich über eine Behinderung, die Sie haben, lustig
1
Man imitiert Ihren Gang, Ihre Stimme und Gesten, um Sie
lächerlich zu machen
1
Man greift Ihre politische oder religiöse Einstellung oder dergleichen an
1
Man greift Ihre Herkunft an bzw. macht sich darüber lustig
1
Sie werden gezwungen, Arbeiten auszuführen, die Ihr Selbstbewusstsein verletzen
1
Man beurteilt Ihre Arbeit in falscher und kränkender Art
1
Man stellt Ihre Entscheidungen in Frage
1
Man ruft Ihnen obszöne Schimpfworte oder andere entwürdigende Ausdrücke nach
1
Man macht sexuelle Annäherungen oder sexuelle Angebote in
Form von Worten
5
1
Gewalt und Gewaltandrohung:
Sie werden zu Arbeiten gezwungen, die Ihrer Gesundheit
schaden
1
Sie werden trotz Ihres schlechten Gesundheitszustandes zu
Checklisten/Fragebögen
gesundheitsschädlichen Arbeiten gezwungen
1
Man droht Ihnen mit körperlicher Gewalt
1
Man wendet leichte körperliche Gewalt gegen Sie an, um Ihnen
z.B. einen Denkzettel zu verpassen
1
Sie werden körperlich misshandelt
1
Jemand verursacht Ihnen Kosten, um Ihnen zu schaden
1
Jemand richtet an Ihrem Heim oder an Ihrem Arbeitsplatz
Schaden an
1
Es kommt Ihnen gegenüber zu sexuellen Handgreiflichkeiten
Auswertung
Wenn Sie eine oder mehrere der in den Fragen 1 bis 5
Modul
angeführ-
ten Handlungen erleben und dies mindestens einmal in der Woche
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und mindestens über ein halbes Jahr hinweg geschieht, dann sind
Sie mit großer Wahrscheinlichkeit ein Mobbingopfer.
Quelle: Gekürzte Fassung des von Heinz Leymann entwickelten LIPT-Fragebogens (Leymann Inventory of
Psychological Terror). Deutsche Version von Klaus Niedl. dgvt-Verlag, Tübingen.
Vordrucke/Handlungshilfen
Entwurf einer Musterbetriebsvereinbarung
In dem Willen, das Betriebsklima in unserem Unternehmen zu verbessern,
Konflikte produktiv zu nutzen und zu bearbeiten und negative Auswirkungen
sozialer Konflikte auf einzelne zu verhindern, schließen Betriebsrat/Personalrat und Geschäftsleitung folgende Vereinbarung:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Betriebs-/Dienstvereinbarung gilt für alle Betriebsangehörige des
<Name der Firma> Betriebes.
§ 2 Belästigungsverbot
Geschäftsleitung und Betriebsrat/Personalrat sind sich einig darüber, dass in
dem <Name der Firma> keiner Person wegen Abstammung, Religion,
Nationalität, Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, politischer
oder gewerkschaftlicher Betätigung oder Einstellung Nachteile entstehen
dürfen. Geschäftsleitung und Betriebsrat/Personalrat sehen eine wichtige
Aufgabe darin, die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern.
Deshalb werden alle Betriebsangehörigen aufgefordert, Maßnahmen zu
unterlassen, die die Entfaltung der Persönlichkeit einzelner beeinträchtigen
können oder als Belästigung und Beleidigung empfunden werden können.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass
Vordrucke/Handlungshilfen
Ë niemand in seinen Möglichkeiten, sich zu äußern oder mit seinem
Kollegen und Vorgesetzten zu sprechen, eingeschränkt wird,
Ë niemand in seinen Möglichkeiten, soziale Beziehungen aufrechtzuerhalten, beschnitten wird,
Ë niemand in seinem sozialen Ansehen beschädigt wird,
Ë niemand durch Wort, Gesten oder Handlungen sexuell belästigt wird,
Ë niemand durch die ihm zugewiesenen Arbeitsaufgaben diskriminiert oder
gedemütigt wird,
Ë niemand physischer Gewalt oder gesundheitsschädigenden Arbeitsbedingungen ausgesetzt wird.
§ 3 Sanktionen
Unabhängig von den im Folgenden genannten Vorgehensweisen zur Verhinderung von Belästigungen und Beeinträchtigungen kommen Geschäftsleitung
und Betriebsrat/Personalrat überein, dass sie belästigende Handlungen nach
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trotz Ermahnung solche Verhaltensweisen ausüben, müssen mit Versetzung
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oder Entlassung rechnen.
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§ 2 als ernstliche Verletzung des Betriebsfriedens betrachten. Personen, die
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§ 4 Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas
Zur Verbesserung des Betriebsklimas und zur Verhinderung von Belästigungen werden regelmäßig Vorgesetztenschulungen durchgeführt, und zwar alle
drei Jahre. Der Betriebsrat/Personalrat ist an der Konzeption der Schulung
und Auswahl der Schulungsträger beteiligt und hat das Recht, an den
Schulungen teilzunehmen. In den Schulungen ist dem Thema: „Maßnahmen
zur Verbesserung des Betriebsklimas und zur Verhinderung von Mobbing“
besonderer Raum zu lassen.
§ 5 Betriebliches Beschwerderecht
Jeder Betriebsangehörige, der sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern
des Betriebes benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise
beeinträchtigt fühlt, hat das Recht zur Beschwerde. Nachteile dürfen ihm
daraus nicht entstehen.
§ 6 Stufen der Beschwerdebehandlung
Ein Betriebsangehöriger, der eine Beschwerde nach § 5 vorbringt, kann
zunächst ein Gespräch mit dem Konfliktgegner unter neutraler Leitung
(Moderator) verlangen. Auf seinen Wunsch wird der Betriebsrat/Personalrat
hinzugezogen. Der Beschwerdeführer hat das Recht, dass dieses Gespräch
innerhalb von zwei Wochen nach seiner Beschwerde stattfindet.
Ergibt sich bei diesem Gespräch keine freiwillige Einigung, so muss innerhalb
von weiteren zwei Wochen ein Vermittlungsgespräch stattfinden. Als Vermittler wird der nächsthöhere Vorgesetzte eingesetzt. Auf Wunsch des Beschwer-
Vordrucke/Handlungshilfen
deführers kann der Personalrat/Betriebsrat hinzugezogen werden.
Kommen beide Konfliktgegner in diesem Gespräch nicht zur Einigung oder
besteht der ursprüngliche Missstand, der Anlass zur Beschwerde gab, weiter,
so kommt die Angelegenheit innerhalb von weiteren zwei Wochen vor die
betriebliche Beschwerdestelle. Sie entscheidet nach Anhörung beider Seiten
verbindlich.
§ 7 Zusammensetzung der betrieblichen Beschwerdestelle
Die betriebliche Beschwerdestelle ist eine ständige Einrichtung. Sie setzt sich
aus je drei Mitgliedern, die von der Geschäftsleitung und vom Personal-/
Betriebsrat benannt werden, zusammen. Den Vorsitz übernimmt eine neutrale
Person (eventuell eine externe Person). Sie entscheidet einstimmig.
Die betriebliche Beschwerdestelle hat das Recht, Maßnahmen zur Beilegung
des Konfliktes zu beschließen. Die Geschäftsleitung und der Personal-/
Betriebsrat sind zur Umsetzung der Entscheidung der Beschwerdestelle
verpflichtet.
Modul
Kommt keine Einigung zustande, wird ein externer Vermittler hinzugezogen,
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dessen Vermittlungsvorschlag angenommen werden muss.
§ 8 Betriebliche Ansprechpartner
Um eine Eskalation von Konflikten zu verhindern, werden betriebliche
Ansprechpartner benannt, die von den Beschwerdeführern angerufen werden
können, wenn sie sich belästigt oder benachteiligt fühlen. Die Ansprechpartner werden von Geschäftsleitung und Betriebsrat im Einvernehmen benannt,
und zwar in folgender Anzahl: Pro 1.000 Mitarbeiter ein Ansprechpartner,
mindestens aber zwei pro Dienststelle/Betrieb/Unternehmensteil.
Diese Ansprechpartner werden gesondert geschult und haben folgende
Rechte:
Ë Gespräche zwischen zwei Konfliktgegnern einzuberufen und zu leiten,
sofern noch keine Beschwerde nach § 6 geführt wurde,
Ë im Auftrag eines Beschwerdeführers Verhandlungen mit Vorgesetzten
und Personalabteilung zu führen, um einen Missstand zu beseitigen oder
eine einvernehmliche Lösung zu finden,
Ë in der betrieblichen Beschwerdestelle als Sachverständiger aufzutreten
und Lösungen vorzuschlagen,
Ë gegen Entscheidungen der betrieblichen Beschwerdestelle ein Veto
einzulegen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass es sich um
einen Fall von Mobbing handelt.
Wenn der betriebliche Ansprechpartner ein Veto gegen die Entscheidung der
betrieblichen Beschwerdestelle einlegt, muss diese einen externen Experten
zum Thema Mobbing hören und dessen Vermittlungsvorschlag annehmen.
§ 9 Inkrafttreten, Kündigung
Vordrucke/Handlungshilfen
Diese Vereinbarung tritt am <Datum des Inkrafttretens> in Kraft. Die Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit, sie kann mit einer halbjährlichen Frist zum
jeweiligen Jahresende gekündigt werden. Widerspricht die andere Seite der
Kündigung, so gilt die Vereinbarung fort, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt wird.
aus: „Wenn aus Kollegen Feinde werden – Der Ratgeber zum Umgang mit
Mobbing.“ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.).
Dortmund 2003.
http://www.baua.de/down/mobbing.pdf
Modul
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Unterweisungsmaterialien
Ë Dabei geht es nicht um Meinungsverschiedenheiten zwischen Kollegen, ungerechte Kritik
durch den Vorgesetzten oder einen Chef, der
sich ab und zu im Ton vergreift, auch nicht um
den üblichen Büroklatsch.
Ë 15–25 Mrd. Euro volkswirtschaftlicher Schaden
pro Jahr
Ë Folgen: gesundheitliche, private und berufliche
Folgen für das Mobbingopfer; geringere Produktivität des Unternehmens
Ë Jede 9. Person im erwerbsfähigen Alter wird im
Laufe des Erwerbslebens mindestens einmal
gemobbt
Fair geht vor – Mobbing im Betrieb
StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
Modul
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Modul
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StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
Unterweisungsmaterialien
Ë mit dem Ziel oder Effekt des Ausstoßens aus
dem Arbeitsverhältnis, wobei der Betroffene
unterlegen ist und diese Angriffe als
Diskriminierung empfindet.
Ë direkt oder indirekt angegriffen wird (schikaniert, drangsaliert, benachteiligt und ausgegrenzt wird),
Ë systematisch, oft und über längere Zeit
Ë von Vorgesetzten oder Kollegen am Arbeitsplatz
Mobbing bedeutet, dass jemand
Was ist Mobbing?
20
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3
Unterweisungsmaterialien
Ë Arbeitsbehinderung /-entzug
Ë Man wird als unfähig dargestellt
Ë Ausgrenzung, Kontaktverweigerung durch Andeutungen, abwertende Blicke und Gesten
Ë Ständige Kritik an der Arbeit
Ë Informationen werden vorenthalten
Ë Ständige Sticheleien, Beleidigungen
Ë Man wird „wie Luft“ behandelt
Ë Verbreitung von Gerüchten
Typische Mobbinghandlungen
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Unterweisungsmaterialien
Ë Angriffe auf die Gesundheit
Ë Angriffe auf die Qualität der Arbeit
Ë Angriffe auf das soziale Ansehen
Ë Angriffe auf die sozialen Beziehungen
Ë Angriffe auf die Möglichkeit, sich mitzuteilen
Ebenen psychischer Gewalt
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5
Unterweisungsmaterialien
Ë Persönlichkeitsveränderungen
Ë Depressionen
Ë Selbstzweifel, Antriebslosigkeit
Ë Alkohol-, Medikamentenmissbrauch
Ë Konzentrations-, Schlaf- und Gedächtnisstörungen
Ë Herzbeschwerden
Ë Migräneartige Kopfschmerzen
Ë Magen-Darm-Erkrankungen
Gesundheitliche Folgen
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StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
Unterweisungsmaterialien
Ë Bedrohung der Existenz des Betriebs
Ë Erhöhte Kosten
Ë Verschlechterung des Betriebsklimas
Ë Know-How-Verlust
Ë Zunahme von Reklamationen
Ë Störungen im Betriebsablauf
Ë Geringere Leistungsmotivation
Ë Fehlzeiten
Betriebliche Folgen
24
6
7
Unterweisungsmaterialien
Kündigung, Versetzung, langfristige Krankschreibung, Frühverrentung, Einlieferung in psychiatrische Klinik
Phase 4: Der Ausschluss aus der Arbeitswelt
Verunsicherung Ë Fehler, Fehlzeiten Ë Abmahnung, Versetzung,
Androhen der Kündigung
Phase 3: Arbeitsrechtliche Sanktionen
Systematische Schikanen Ë Isolation und Ausgrenzung
Phase 2: Der Psychoterror beginnt
Erste Schuldzuweisungen und persönliche Angriffe
Phase 1: Ungelöster Konflikt
Vier Phasen des Mobbingverlaufs
StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
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StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
Unterweisungsmaterialien
Ë außerbetriebliche Unterstützung: Familie, Psychologen, Gewerkschaft, Rechtsanwalt, Hausarzt, Mobbingberatung, Selbsthilfegruppen
Ë Frauenbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung aufsuchen
Ë Betriebsrat, ggf. Betriebsarzt/-psychologen ansprechen
Ë Mit dem Vorgesetzten reden
Ë Verbündete unter den Kollegen suchen
Ë Stressabbau durch Sport, Entspannungstechniken
Ë Zeugen und „Beweismaterial“ sichern
Ë Aussprache mit dem Täter suchen
Was tun bei Mobbing?
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Unterweisungsmaterialien
Ë Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarung
Ë Mobbing-Frühwarn-Systeme
Ë Aufklärung und Schulung
Ë Offizielles Beschwerdesystem
Ë Mitarbeiterzentriertes Betriebsklima
Prävention durch:
Mobbing gedeiht besonders gut, wenn Betriebsklima und Arbeitsorganisation schlecht sind und
der Personalentwicklung zu wenig Aufmerksamkeit
geschenkt wird.
Mobbing-Prävention
StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
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StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
Unterweisungsmaterialien
Ë Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Schutz vor Belästigungen durch
MA, menschengerechter Arbeitsplatz, Förderung d. Persönlichkeit)
Ë Auch im Betrieb ist die Würde des Menschen unantastbar, hat jeder
das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sowie auf körperliche Unversehrtheit!
Das Grundgesetz endet nicht am Werkstor:
Gesetzliche Grundlagen
Kontaktadressen/Seminarangebote
Ihre Ansprechpartner
Bitte wenden Sie sich an den Betriebsarzt des für Sie zuständigen Präventionsbereichs bzw. unsere Arbeitspsychologin:
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Tel.: 09 11 – 9 29 85 14
Präventionsbereich Nürnberg
Fax: 09 11 – 9 29 85 46
Am Plärrer 33
Klemens Wüstefeld-Silbersdorff
Mobil: 01 60 – 4 74 93 63
90443 Nürnberg
Facharzt für Allgemeinmedizin
E-Mail: [email protected]
Dr. med. Veit Stoßberg
Mobil: 01 71 – 3 36 90 51
Facharzt für Arbeitsmedizin
E-Mail: [email protected]
Kontaktadressen/Seminarangebote
Facharzt für innere Medizin
Modul
StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
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28
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
PD Dr. med. Dipl. Biol.
Tel.: 07 21 – 9 12 46 43
Präventionsbereich Karlsruhe
Manfred Korn
Fax: 0 71 27 – 58 08 73
Kriegsstr. 154
Facharzt für Arbeitsmedizin
Mobil: 01 71 – 3 36 90 00
76133 Karlsruhe
Allergologie, Umweltmedizin
E-Mail: [email protected]
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Matthias Bradatsch
Tel.: 02 28 – 9 17 26 30
Präventionsbereich Bonn
Facharzt für Arbeitsmedizin
Fax: 0 26 42 – 90 11 08
Peter-Hensen-Str. 1
Mobil: 01 75 – 2 92 49 47
53175 Bonn
E-Mail: [email protected]
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Dr. med. Bernhard Kirchner
Tel.: 05 11 – 72 57 809
Präventionsbereich Langenhagen
Facharzt für Arbeitsmedizin
Fax: 0 52 32 – 97 12 59
Theodor-Heuss-Str. 160
Mobil: 01 71 – 3 36 90 11
30853 Langenhagen
E-Mail: [email protected]
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Dipl.-Med. Simone Freiberger
Tel.: 0 30 – 5 46 00 333
Präventionsbereich Berlin
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fax: 0 30 – 20 68 74 24
Rhinstr. 48
Mobil: 01 71 – 3 36 90 44
12681 Berlin-Marzahn
E-Mail: [email protected]
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Andrea Maria Kronen
Tel.: 03 51 – 2 54 72 24
Präventionsbereich Bonn/Dresden
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Fax: 0 62 42 – 50 38 69
Ludwig-Hartmann-Str. 40
Mobil: 01 71 – 3 36 90 01
01277 Dresden
E-Mail: [email protected]
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Dipl.-Psych. Nicole Jansen
Tel.: 05 11 – 72 57 752
Hauptverwaltung
Arbeitspsychologin
Fax: 05 11 – 72 57 790
Theodor-Heuss-Str. 160
Mobil: 01 60 – 97 84 39 45
30853 Langenhagen
E-Mail: [email protected]
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Klaus Schlingplässer
Tel.: 05 11 – 72 57 702
Hauptverwaltung
Leitender Arbeitsmediziner
Fax: 05 11 – 72 57 790
Theodor-Heuss-Str. 160
Mobil: 01 70 – 7 80 50 72
30853 Langenhagen
E-Mail: [email protected]
Bergbau-Berufsgenossenschaft
Dipl.-Med. Monika Liebich
Tel.: 02 34 – 3 16 355
Geschäftsbereich Prävention
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Fax: 02 34 – 3 16 160 355
Hunscheidtstraße 18
44789 Bochum
E-Mail: [email protected]
Weitere Kontaktadressen zum Thema Mobbing:
DGB-Angestelltensekretariat Postfach 10 10 26,
40001 Düsseldorf,
Hier sind nur Adressen von Selbsthilfegruppen
gegen Übersendung von Rückporto zu erhalten.
Tel.: 0211/4301-327
e-mail: [email protected]
No Mobbing Selbsthilfegruppe
[email protected]
Ursula Golderer
Löwensteinring 23, 12353 Berlin
Mobbingline der Evangelischen Kirche in Westfalen
Tel.: 030/60 37 453
und im Rheinland,
der Bistümer Aachen und Essen, der AOK Rheinland
Mobbing-Beratungsstelle Berlin (profile)
sowie von c@II NRW
Am Köllnischen Park, 10179 Berlin
Mo – Do 17 – 20 Uhr: 0180/3100 113
Tel.: 030/27 5 605 03
AKIS – Aachener Kontakt- und Informationsstelle
Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V.
für Selbsthilfe
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin
Kaulbach 13, 52062 Aachen
Tel.: 030/2901 976
Tel.: 0241/490 09
Anti-Mobbing Albstadt e.V.
Hertzbergstr 22, 12055 Berlin-Neukölln
Wilhelm Wallentin, Silberburgstr. 77
Tel.: 030/687 19 77
72458 Albstadt
Wolfgang Hardt,
Tel.: 07431/49 72, Fax: 07431/32 60
Tel.: 030/681 60 64
Selbsthilfegruppe Mobbing,
Bundesgeschäftsstelle des KDA
Baden-Baden
Blumenstr. 1, 73087 Boll
Bernd Müller, Fremersbergerstr. 67 b,
Tel.: 07164/20 08
Kontaktadressen/Seminarangebote
Selbsthilfezentrum für Berlin
76530 Baden-Baden
Tel.: 07221/271378
sekis
Selbsthilfe-Kontakt- und Informationsstelle
Gesellschaft gegen psychosozialen Streß und
Lotharstr. 95, 53115 Bonn
Mobbing e. V.
Tel.: 0228/9 14 59 17
Udo Joél
Postfach 450 470, 12174 Berlin
Selbsthilfegruppe Braunschweig,
Tel.: 030/715 22 900, Fax: 030/715 22 979
Freizeit- und Bildungszentrum
Nimesstr., Braunschweig
Mobbingberatung
Tel.: 0531/33 50 71
Dipl.-Psych. Rita E. Metzner
KDA Braunschweig
Tel.: 030/7869689, Fax: 030/7865829
Eric Dancs
Fritz-Reuter-Weg 5, 38704 Liebenburg (bei Braunschweig)
DAG-Landesverband Berlin und Brandenburg
Tel.: 05346/92 400
Werner Rohkahr
Blissestr. 2-6, 10713 Berlin
Bundesarbeitsgemeinschaft gegen Mobbing,
Tel.: 030/82 96 02 51
BAK I– Meine Schule
Undeloher Str. 12, 28329 Bremen
NAKOS Nationale Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen
Albert-Achilles-Str. 65, 10709 Berlin-Wilmersdorf
Tel.: 030/603 74 53
Tel.: 0421/46 78 697, Fax: 0421/46 25 40
Modul
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StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
Großherrenstr. 56E, 10965 Berlin
29
DAG Bremen
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegrup-
Frau Karin Peetz
pen, Die Wiese e. V.
Am Wall 179-180, 28195 Bremen
Pferdemarkt 7, 45127 Essen
Tel.: 0421/321 624
Tel.: 0201/20 76 76
Gesellschaft gegen psychosozialen Streß und
Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing
Mobbing e.V.
e.V. (BLM)
Wolfgang Landshöft
Barbara Kleist
Mainstr. 39, 28816 Stuhr (bei Bremen)
Pattkamp 1 A, 48351 Everswinkel
Tel.: 0421/56 17 32
Tel.: 02582/6 55 66, Fax: 02582/9 99 48
Verein Hilfe zum Weiterleben e.V.
Mobbing und Beratung und Selbsthilfegruppe
Marion Horn, Postfach 18 18, 32708 Detmold
(über KDA)
Tel.: 05231/3 29 84
Hans-Christian Lorenzen
Marienallee 25, 24937 Flensburg
K.I.S.S.
Tel.: 0461/54 72 2
– Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe
Leuthardstr. 6, 44135 Dortmund
Gesellschaft für Konfliktlösung bei Mobbing in der
Tel.: 0231/52 90 97
Arbeitswelt
Kontaktadressen/Seminarangebote
DGB (05631/65322) und KDA (06451/21342)
Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V.
Frankenberg und Korbach
Cottaer Str. 4, 01159 Dresden
Erreichbar über:
Tel.: 0351/86 784-18
Mobbingtelefon der Barmer Krankenkasse
Tel.: 05631/63851 oder 05631/9705-0
Mobbing-Selbsthilfegruppe Düsseldorf
Franz Siekmann
Bildungswerk DAG in Hessen e. V.
Beckbuschstr. 3, 40474 Düsseldorf
Frau Schmidt
Tel.: 0211/45 18 07
Bockenheimer Landstr., 72, 60323 Frankfurt
Tel.: 069/72 95 16 21 u. 069/71 91 16 13
KDA in der Evan. Kirche im Rheinland,
c/o Ludwig Rieber, KDA Landespfarrer
„Mobbing NEIN DANKE“ Fulda
Rochusstr. 44, 40479 Düsseldorf
Tel.: und Fax: 06659/36 30
Tel.: 0211/36 10-240/265
Bundesarbeitsgemeinschaft Lehrer gegen Mobbing
Modul
StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
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30
Gewerkschaft HBV, Hauptvorstand, Abt. Humanisie-
e.V. (BLM)
rung der Arbeit/Soziale Sicherung
Hans-Wolf Hoffmann
Kanzlerstr. 8, 40472 Düsseldorf
Dornierstr. 29, 82110 Germering
Tel.: 0211/90 40 520
Tel.: 089/84 69 83
Gemeinnützige hbv-Kommunikations-,
Mobbing Beratungsstelle im Gesundheitszentrum
Bildungs- und Verlagsgesellschaft
Burgstr. 5, 37073 Göttingen
Kanzlerstr. 8, 40472 Düsseldorf
Tel.: 0551/48 67 60/66
Tel.: 0211/90 46-0
Selbsthilfegruppe Mobbing
Projekt Gesundheit am Arbeitsplatz
Monika Mignon
Dr. Hans-Jürgen Knorn (Dipl.-Psych.)
Kleegasse 7A, 35305 Grünberg
Universität-Gesamthochschule Essen
Tel.: 06401/2 19 46
Fachbereich II, Universitätsstr. 2, 45117 Essen
Tel.: 0201/183-2187/-2207
Selbsthilfekontaktstelle SEKIZ
Mobbing-Selbsthilfegruppe Heidelberg
Frau Vorberg
Dr. Hans-Joachim Wetzchewald, Schriesheim
Berliner Str. 13-16, 03172 Guben
Tel.: 06203/64 066
Tel.: 03561/49 164
Mobbing-Telefon
Hamburger Mobbingtelefon der AOK
DGB-Kreis Heilbronn
Pappelallee 22-26, 22089 Hamburg
Gartenstr. 64, 74072 Heilbronn
a) Ulrike Zeising, Leiterin Unternehmenskommunikation
Tel.: 07131/8888016
b) Tom Reher, Abt. Unternehmenskommunikation
Jeweils Montags von 17 bis 19 Uhr
Sprechstd.: Mo. 10-14 Uhr, Di. 14-18 Uhr, Do. 17-20 Uhr
Tel.: 040/20 23-0209
BIGOS
Goethestr. 37, 44623 Herne
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA)
Tel.: 02323/53 621
Susanne Habicht
Schillerstr. 7, 22767 Hamburg
kda/ean
Tel.: 040/30 623-212
Siegfried Aulich
Beratung für Hamburg und Schleswig-Holstein
Blumenstr. 1-7, 76133 Karlsruhe
Tel.. 0721/9175-366
KISS, Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthil-
Gruppe: 1. Dienstag im Monat im IKARUS, Augartenstr. 47,
fegruppen Hamburg
76137 Karlsruhe
Gaußstr. 21, 20765 Hamburg
Tel.: 0721/3 64 97
Kontaktadressen/Seminarangebote
Tel.: 040/39 57 67
KDA Kiel
DAG-Landesverband Hamburg
Gartenstr. 20, 24103 Kiel
a) Uwe Grund, Bezirksleitung
Tel.: 0431/5577 915 oder 5577 988/920
b) Bert-Erwin Hamm, Rechtsberatung
Holstenwall 5, 20355 Hamburg
Mobbing-Beratungsstelle
Tel.: 040/349 15-510/573
für Betroffene der AOK Rheinland, Köln
Machabäerstr. 19-27, 50668 Köln
Selbsthilfegruppe Hamburg „No Mobbing“
Tel.: 0221/161 8203 (Frau Christel Hoyer) oder
Olaf Kruse: Tel.: 040/5 31 13 80
Tel.: 0221/161 8204 (Herr Thomas Schmidt)
Marianne Pels: Tel.: 040/6 01 61 17
Selbsthilfegruppe Mobbing
Mobbing-Zentrale e.V.
Auf dem Berlich (3.Etage), 50667 Köln
Fersenweg 553, 21037 Hamburg
Tel.: 0221/31 52 64 oder Tel.: KISS: 0221/95 15 42 16
Tel.: 040/793 196 27, Fax: 040/793 19 693
Selbsthilfegruppe Mobbing
Herr Beyer
Beate von Eisenhardt-Rothe
Tel.: 0221/31 52 64
Jakobistr. 4, 30163 Hannover
Treffen jeweils dienstags im 14-tägigen Rhythmus
Tel.: 0511/62 55 62, Fax: 0511/62 55 64
AWO-Begegnungsstätte
Kirbergstr.2, 50969 Köln-Zollstock
Frau und Beruf, Regionalstelle Mittleres Ruhrgebiet
Frau Wardeischke
Arbeitskreis gegen Mobbing-
Rathausplatz 1, 45525 Hattingen
Initiative zur Bewältigung von Konflikten am Arbeitsplatz e.V.
Tel.: 02324/20 42 289
Werner Henrich
I. Anwend 26, 56332 Dieblich (bei Koblenz)
Selbsthilfegruppe Mobbing, c/o DRK Herr Drossard
Hamburger Str. 73, 25746 Heide
Tel.: 0481/902-20/24
Tel.: 02607/66 09, ab 19 Uhr
Modul
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StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
Profile, Mobbing-Beratung
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Selbsthilfegruppe Krefeld
init-Mobbingberatungsstelle
Agnes Maybach
Christine Rudolf (Geschäftsführerin)
Tel.: 02151/31 60 68
Eduard Wojtakowski (Psychologe)
Schloßstr. 17, 45468 Mülheim/Ruhr
Arbeitskreis Mobbing Lüneburg,
Tel.: 0208/47 77 41
c/o DAG, Achmed Date
Katzenstr. 3, 21335 Lüneburg
Amt für Industrie und Sozialarbeit
Tel.: 04131/762 40, Fax: 04131/493 82
Schwanthalerstr. 91, 80336 München
Tel.: 089/53 11 10
DAG Mobbing-Telefon, Lüneburg
Frau Deutschmann, Rechtsberatungsmöglichkeit
Selbsthilfe-Zentrum München
Jeden Dienstag 15-18 Uhr
Tel.: 089/53 29 56 11
Tel.: 04131/76 24 60
Sprechstd.: Mo/Mi/Do. 15-18 Uhr, Di/Mi/Fr. 10-13 Uhr
(Verwaltung der Adressen von Selbsthilfegruppen)
Mediationsstelle Brückenschlag e. V.,
Vermittlung im Konflikt
Konsens e.V., Mobbing Beratung
Am Sande 50, 21335 Lüneburg
Postfach 83 05 45, 81705 München
Tel.: 04131/4 22 11 oder 04131/682002
Tel.: 089/60 60 00 70
Di. 15-18 Uhr und Do. 09-12 Uhr
Kontaktadressen/Seminarangebote
Sozialpsychiatrischer Dienst beim Gesundheitsamt
Ludwigsfelde/Landkreis Zossen
Anti-Mobbing e.V., Münster
Straße der Jugend 30 A, 14974 Ludwigsfelde
Herr Werner Rogge
Tel.: 03378/51 32 77
Schelmenstiege 47, 48161 Münster
Tel.: 02534/84 55
Mobbingberatungstelefon des DGB und des KDA
DAG Mobbing Beratungstelefon, Neumünster
Mannheim/Ludwigshafen
Tel.: 04321/92 12 11
Tel.: 0621/156 17 17
Di. 14-16 Uhr und Do. 17-19 Uhr
Mobbing-Selbsthilfegruppe, Neumünster
Frau Rohs
Willi Kipper, Mannheim/Ludwigshafen
Tel.: 04321/92 99 61
Tel.: 06 21/67 66 80
SEKIS Neuruppin
Beratungstelefon
Tel.: 03391/39 78 00
DGB-Kreis Mannheim
Tel.: 0621/1254-100
Mobbing-Beratung und Selbsthilfegruppe
Kath. Betriebsseelsorge
KOSKON
Vordere Sterngasse 1, 90402 Nürnberg
Koordination für Selbsthilfe-Kontaktstellen
Tel.: 0911/244 49 480
in Nordrhein-Westfalen
Modul
StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
6
32
Anita M. Jakubowski
Rosemarie Kerner, Nürtingen
Friedhofstr. 39, 41236 Mönchengladbach
Tel.: 07022/5 45 07 und 07025/106-222
Tel.: 02166/24 85 67
Arbeit und Leben e. V., Geschäftsstelle Osnabrück,
Selbsthilfegruppe für Psychoterror am Arbeitsplatz
Mobbing-Kontaktstelle
Claudia Birkendorf, Pro Arbeit
Ursel Hermann
Seminarstr. 2, 47441 Moers
Neuer Graben 39, 49074 Osnabrück
Tel.: 02845/6 97 20 - Do. 19-21 Uhr
Tel.: 0541/33 80 70, Fax: 0541/3 38 07 77
Netzwerk der Mobbing-Selbsthilfegruppen in
KISS
Deutschland
Marienstr. 9, 70178 Stuttgart
und der Schweiz sowie
Tel.: 0711/6 40 61 17, Fax: 0711/6 07 45 61
Selbthilfegruppe Mobbing, Ursula Kellner
Ratingen
Kath. Betriebsseelsorge und DGB Kreis
Tel.:02102/683-76, Fax: 02102/683-60
Stuttgart-Böblingen
Tel.: 0711/20 28 360, Di. und Do. 17-19 Uhr
Mobbing-Kontaktstelle Rostock
Herr Nitz, Frau Christen
Sozialforum Tübingen e.V.
Henrik-Ibsen-Str. 20, 18106 Rostock
Ursula Winter
Tel.: 0381/71 00 20
Lorettoplatz 30, 72072 Tübingen
Tel.: 07071/2 28 62
KDA Saarbrücken
(Keine Mobbing-Beratung, sondern Tips für Selbsthilfegrup-
Pfarrer Martin
pen und Therapien)
Großherzog-Friedrich-Str. 44, 66111 Saarbrücken
Tel.: 0681/387 00 60
Selbsthilfegruppe Tübingen
Marga Hufendiek
Mobbing-Selbsthilfegruppe
Tel.: 07122/1204
Corinna Grobler, i. H. BW DAG
Gerstedter Weg 43, 29410 Salzwedel
Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing VPSM,
Tel.: 03901/42 34 23
Selbsthilfegruppe
MOBBI-DICK – Gesellschaft zur Vermeidung von
Tel.: 0611/54 17 37 oder 0172/6 13 38 57
psychosozialem Streß und zur Untersuchung des
09.30-19.30 Uhr
Kontaktadressen/Seminarangebote
Rambacher Str. 74, 65193 Wiesbaden
daraus entstehenden Mobbing-Syndroms und zur
Unterstützung von Mobbing-Opfern e. V.
Mobbing-Selbsthilfegruppe Worms
Herr Czaylor
Tel.: 0172/6 13 38 57
Libellenweg 9, 78224 Singen
Tel./Fax: 07731/4 31 74
DAG-Bezirk Unterfranken Würzburg
Tel.: 0931/45 09 90
Bodensee-Institut für Arbeitnehmerfragen
Lutz Konopka
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Wartlanden 6, 78224 Singen
Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Broschüre mit den
Tel./Fax: 07731/4 42 20 oder 0171/7023669
Adressen aller Mobbing-Beratungsstellen in NRW herausgegeben. Sie kann direkt beim Ministerium angefordert werden:
KDA Stade
Wulf Gräntzdörffer
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Dankersstr. 24, 21860 Stade
Fürstenwall 25, 40190 Düsseldorf
Tel.: 04141/6 30 68
Tel.: 0211/855-3334 (Frau Ketelhuth) oder beim
Kontakt- und Infostelle für Selbsthilfegruppen, Stralsund
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf,
Mobbingkontaktstelle
Modul
Projekt PräNet, Projektleitung, DGB- Bildungswerk e.V.
Tel.:0211/4301-122/123 Fax: 0211/4301-120
KDA der Evang.-Luth. Kirche in Bayern
Aussenstelle Ingolstadt
In einigen Städten gibt es außerdem Ärzte, Psychologen,
Tel.:0841/9312486 Fax: 0841/910986
Rechtsanwälte und Kliniken, die zu Mobbing beraten.
Rechtsanwältin Frau König
Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende
Stralsund
Informationen. Am besten wenden Sie sich dafür an die
Tel.: 03831/28 08 20
Presse- und Informationsstellen der Landesregierungen.
6
StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
Tel.: 03831/29 26 45
33
Seminarangebote Ihrer Berufsgenossenschaft zum Thema:
Gib Mobbing keine Chance!
Zeitumfang: 1-2 LE
Zielgruppe
Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte,
Führungskräfte, Betriebsräte.
Das Seminar eignet sich aber auch gut als InhouseSeminar im Rahmen von Betriebsversammlungen.
Ziele
Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer sollen
Ë für die Mobbing-Thematik sensibilisiert werden,
Ë befähigt werden, Mobbingsituationen im Betrieb
rechtzeitig zu erkennen und angemessen zu
intervenieren sowie
Ë wissen, wo sie im Falle von Mobbing Unterstützung
Kontaktadressen/Seminarangebote
erhalten.
Seminarinhalte
Ë Wann spricht man von Mobbing?
Ë Gesundheitliche und betriebliche Folgen
Ë Ebenen psychischer Gewalt
Ë Die Phasen des Mobbingverlaufs
Ë Was tun bei Mobbing?
Ë Mobbing-Prävention
Ë Gesetzliche Grundlagen
Referenten
Diplom-Psych. Nicole Jansen, StBG
Termine/Orte
nach Abstimmung
Anspechpartner:
Frau Jansen
Tel.: 0511/7257-752
e-mail: [email protected]
Modul
StBG / BBG Fair geht vor ! Stand: September 2007
6
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1
2
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft
Telefon: 0511 72 57-0
Telefax: 0511 72 57-7 90
3
Bergbau-Berufsgenossenschaft
Telefon: 0234 316-0
Telefax: 0234 316-300
e-Mail: [email protected]
4
Internet: www.praxishilfen-bg.de
5
Modul
6
Modul
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Praxishilfen von