Anmeldeformular Mitgliedschaft + Vereinsstudio FT 1844 Freiburg
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Anmeldeformular Mitgliedschaft + Vereinsstudio FT 1844 Freiburg
Antrag Vereinsstudio - Einmalige Aufnahmegebühr € 40,00 (bei gleichzeitiger Anmeldung im Verein € 20,00) Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. - Schwarzwaldstr. 181 - 79117 Freiburg Tel. 0761/389918-44 oder -50 - Fax 0761/389918-79 - E-Mail: [email protected] - Internet: www.ft1844-freiburg.de Nachname ___________________________________ Telefon ______________________________________ Vorname _________________________ m__ w Handy ______________________________________ Geb. am ___________________________________ E-Mail ______________________________________ Adresse ___________________________________ Beruf * ______________________________________ PLZ / Ort ___________________________________ Beginn ___________________________________ Datum/ Unterschrift___________________________________ Bei der Anmeldung von Minderjährigen den Namen eines Erziehungsberechtigten/Beitragszahlers angeben: Name ___________________________________ Vertragslaufzeit: 3 Monate (Mindestlaufzeit) Vorname ___________________________________ 6 Monate 9 Monate .… Monate Bitte beachten Sie die Vereinbarungen auf der Rückseite sowie die im FT-Vereinsstudio ausgehängte StudioOrdnung, die Sie mit Abgabe Ihres Antrages als verbindlich anerkennen. SEPA – Basislastschriftmandat Hiermit verpflichte ich mich, die aus dem Vertrag entstehenden Beiträge und Gebühren zu bezahlen und ermächtige die Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. diese per SEPA-Basislastschriftmandat von nachfolgendem Konto bei Fälligkeit einzuziehen. Ist mein Konto nicht gedeckt übernehme ich die Rücklastschriftgebühren. monatlich (zum 1.d.M.) Kontoinhaber monatlich (zum 15.d.M.) vierteljährlich _______________________________ Bank IBAN (Konto-Nr.) _______________________________ BIC (BLZ) Freiburg, den halbjährlich jährlich _____________________________ _____________________________ _______________________________ Unterschrift _____________________________ Kontoinhaber Anschrift des Beitragszahlers, falls abweichend von der Anschrift des Mitglieds: _____________________________________________________________________________________________ Straße PLZ Ort Rechte und Pflichten des Mitglieds: Das Mitglied ist berechtigt, gegen Vorlage seines Vereinsstudio-Ausweises das FT-Vereinsstudio der FT 1844 Freiburg zu benutzen. Der Vereinsstudio-Ausweis ist nicht an Dritte übertragbar. Im gesamten FT-Sportpark, also auch im FTVereinsstudio, herrscht absolutes Rauchverbot. Sollte der Nutzer Zweifel an seiner Sportgesundheit haben, empfehlen wir vor Trainingsbeginn einen Arzt zu konsultieren. Sollte der/die TrainerIn Zweifel an der Sportgesundheit des Mitglieds haben, so behält sich die FT 1844 Freiburg vor, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Trainingsbeginn zu fordern. Zahlungsweise: Der Mitglieds-Zusatzbeitrag für das FT-Vereinsstudio wird je nach Eintrittsdatum zum 1. oder 15. eines Monats im Lastschriftverfahren monatlich im Voraus eingezogen. Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich grundsätzlich nach dem gewünschten Trainingszeitraum. Die einmalige Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Beitrag fällig. Barzahlungen werden nur als Vorauszahlung für den gesamten Trainingszeitraum entgegen genommen. Der monatliche Zusatzbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen des FT-Vereinsstudios der FT 1844 Freiburg nicht in Anspruch genommen werden. Beiträge, Zusatzbeiträge und Gebühren sind Bringschulden. Kündigung: 1. Im Falle einer Kurzzeitmitgliedschaft mit Zusatzberechtigung Vereinsstudio endet diese automatisch nach Ende des vereinbarten Zeitraumes. 2. Bei einer Zusatzberechtigung Vereinsstudio von weniger als 12 Monaten und einer unbefristeten Vereinsmitgliedschaft endet die Zusatzberechtigung Vereinsstudio ebenfalls automatisch nach der vereinbarten Laufzeit. 3. Bei einer 12-monatigen Laufzeit der Zusatzberechtigung Vereinsstudio und unbefristeter Vereinsmitgliedschaft verlängert sich die Zusatzberechtigung Vereinsstudio bis zur Kündigung automatisch um jeweils einen Monat. Die Mitgliedschaft kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests, welches eine dauerhafte Sportunfähigkeit bescheinigen muss, zum nächstmöglichen Monatsersten beendet werden. Bei Umzug, der zu einer Entfernung von mehr als 50 km zum FT-Vereinsstudio führt, gilt ebenfalls vorgenannte Regelung, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird. Im Falle einer Schwangerschaft kann bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Mitgliedschaft ebenfalls zum nächstmöglichen Monatsersten beendet werden. Die Kündigung gilt erst nach Eingang des entsprechenden Nachweises in der Geschäftsstelle. Eine Rückerstattung von Beiträgen ist nicht möglich. Unterbrechung: Wird es dem Mitglied wegen schwerer Krankheit, Kuraufenthalt oder ähnlichem unmöglich die Angebote des FTVereinsstudios wahrzunehmen, wird die Mitgliedschaft in gegenseitigem Einvernehmen für den per Nachweis, z.B. ärztliches Attest, nachgewiesenen Zeitraum unterbrochen. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft im FTVereinsstudio um den entsprechenden Zeitraum. Wird es der FT 1844 Freiburg aus Gründen, die ist nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt) unmöglich, die vertragliche Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsende für die Dauer der Ausfallzeit kostenfrei zu trainieren. Die neuerliche Beantragung der Mitgliedschaft im FT-Vereinsstudio ohne Erhebung des Aufnahmebeitrages ist nur möglich, wenn die Beendigung der letzten Mitgliedschaft nicht länger als vier Monate zurück liegt. Haftung: Eine Haftung der FT 1844 Freiburg für Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen des FTVereinsstudios bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht, ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind vorsätzlich oder grob fahrlässig von MitarbeiterInnen des Vereins verursachte Schäden. Für den Verlust von Geld oder Wertgegenständen oder für die Beschädigung mitgebrachter Kleidung wird keine Haftung übernommen. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen. Sachbeschädigungen, auch fahrlässig verursachte, werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Bei groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes oder der Regeln des FT-Vereinsstudios, sowie im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigungen ist die Geschäftsführung der FT 1844 Freiburg ermächtigt, ein Hausverbot auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des monatlichen Entgelts. Ergänzende Vereinbarungen: Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Anmeldung erhalten zu haben. Mit der Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung der Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz, zu Zwecken des Vereins, ist der Nutzer einverstanden. Die Vereinssatzung und die Vereinsordnung erkennen die Nutzer in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an. Durch seine Unterschrift erkennt das Mitglied die Regeln des FT-Vereinsstudios an. Mitgliedsantrag - Einmalige Aufnahmegebühr € 20,00 Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. - Schwarzwaldstr. 181 - 79117 Freiburg Tel. 0761/389918-44 oder -50 - Fax 0761/389918-79 - E-Mail: [email protected] - Internet: www.ft1844-freiburg.de Nachname ___________________________________ Telefon ______________________________________ Vorname _________________________ m__ w Handy ______________________________________ Geb. am ___________________________________ E-Mail ______________________________________ Adresse ___________________________________ Beruf * ______________________________________ PLZ / Ort ___________________________________ Beginn ___________________________________ Datum/ Unterschrift___________________________________ * bei Studenten, Auszubildenden und Schüler über 18 J. ist ein gültiger Nachweis/Bescheinigung in Kopie, einzureichen! Der vergünstigte Beitragssatz greift ab dem Datum der Vorlage! Bei der Anmeldung von Minderjährigen den Namen eines Erziehungsberechtigten/Beitragszahlers angeben: Name ___________________________________ Vorname ___________________________________ Zusatzberechtigung: Fitness Jugend Fußball KidS____ Std. / Woche Tanz (Jazz, MD,MVD, Hip Hop) Amercian Football Hallenbad Kunst- und Turmspringen Tennis ( Voll Teil) Ballett Hockey Schwimmtraining Turnen Wettkampf Fechten Jiu Jitsu Taekwondo Sport nach Schlaganfall Ich nehme ausschließlich an folgenden Standorten am Sportangebot teil: Rieselfeld Vauban Herdern Bitte die voraussichtliche Schwerpunktsportart angeben: ____________________________________________ Familienangehörige die Mitglieder im Verein sind (Eltern/Partner/Kinder/Geschwister),: Name(n) ________________________________ Verwandtschaftsgrad ________________________________ Bitte beachten Sie die Auszüge aus der Vereinssatzung der Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. (s. Rückseite) SEPA – Basislastschriftmandat Hiermit verpflichte ich mich, die aus dem Vertrag entstehenden Beiträge und Gebühren zu bezahlen und ermächtige die Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. diese per SEPA-Basislastschriftmandat von nachfolgendem Konto bei Fälligkeit einzuziehen. Ist mein Konto nicht gedeckt übernehme ich die Rücklastschriftgebühren. monatlich (zum 1.d.M.) Kontoinhaber monatlich (zum 15.d.M.) vierteljährlich _______________________________ Bank IBAN (Konto-Nr.) _______________________________ BIC (BLZ) Freiburg, den halbjährlich jährlich _____________________________ _____________________________ _______________________________ Unterschrift _____________________________ Kontoinhaber Anschrift des Beitragszahlers, falls abweichend von der Anschrift des Mitglieds: _____________________________________________________________________________________________ Straße PLZ Ort Auszug: § 3 Erwerb der Mitgliedschaft [ ] Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr [ ] Daneben ist eine Mitgliedschaft auf Zeit möglich . Die Mindestdauer beträgt 3 Monate Für Kurzzeitmitgliedschaften wird ein in der Höhe auf Empfehlung des Finanzausschusses vom Vorstand festzulegender Zusatzbeitrag erhoben. § 5 Beendigung der Mitgliedschaft [ ] Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Verein (Geschäftsstelle) bis spätestens 30. November und wird mit Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer eines Jahres bis dahin erfüllt ist. § 6 Beiträge und Gebühren [ ] Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand des Vereins im Rahmen einer Bearbeitungsgebühr, die der Vorstand in der Finanzordnung festlegt. Der Vorstand ist auf Empfehlung des Fachausschusses für Finanz-, Steuer- und Vermögensfragen ermächtigt, den Mitgliedsbeitrag mit zwei Dritteln Stimmenmehrheit an Preiserhöhungen anzugleichen. Maßgebend ist im Anhebungsfall der so genannte Verbraucherpreisindex. [ ] Die Kündigung von Berechtigungen, für die Zusatzbeiträge erhoben werden, hat schriftlich einen Monat zum Quartalsende an die Geschäftsstelle zu erfolgen und wird erst durch die Ausstellung eines neuen Mitgliedsausweises gültig. Aufnahmegebühr Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt pro Person 20,- €. Bei gleichzeitiger Aufnahme einer Familie von drei oder mehr Mitgliedern, werden lediglich 50,- € berechnet. Die neuerliche Beantragung der Mitgliedschaft ohne Erhebung der Aufnahmegebühr ist nur möglich, wenn die Beendigung der letzten Mitgliedschaft nicht länger als vier Monate zurück liegt.