Anmeldeformular Mitgliedschaft + Vereinsstudio FT 1844 Freiburg

Transcrição

Anmeldeformular Mitgliedschaft + Vereinsstudio FT 1844 Freiburg
Antrag Vereinsstudio
- Einmalige Aufnahmegebühr € 40,00 (bei gleichzeitiger Anmeldung im Verein € 20,00)
Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. - Schwarzwaldstr. 181 - 79117 Freiburg
Tel. 0761/389918-44 oder -50 - Fax 0761/389918-79 - E-Mail: [email protected] - Internet: www.ft1844-freiburg.de
Nachname ___________________________________
Telefon ______________________________________
Vorname
_________________________ m__ w
Handy
______________________________________
Geb. am
___________________________________
E-Mail
______________________________________
Adresse
___________________________________
Beruf * ______________________________________
PLZ / Ort
___________________________________
Beginn
___________________________________
Datum/
Unterschrift___________________________________
Bei der Anmeldung von Minderjährigen den Namen eines Erziehungsberechtigten/Beitragszahlers angeben:
Name
___________________________________
Vertragslaufzeit:
 3 Monate (Mindestlaufzeit)
Vorname ___________________________________
 6 Monate
 9 Monate
 .… Monate
Bitte beachten Sie die Vereinbarungen auf der Rückseite sowie die im FT-Vereinsstudio ausgehängte StudioOrdnung, die Sie mit Abgabe Ihres Antrages als verbindlich anerkennen.
SEPA – Basislastschriftmandat
Hiermit verpflichte ich mich, die aus dem Vertrag entstehenden Beiträge und Gebühren zu bezahlen und ermächtige
die Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. diese per SEPA-Basislastschriftmandat von nachfolgendem Konto bei
Fälligkeit einzuziehen. Ist mein Konto nicht gedeckt übernehme ich die Rücklastschriftgebühren.
 monatlich (zum 1.d.M.)
Kontoinhaber
 monatlich (zum 15.d.M.)
 vierteljährlich
_______________________________ Bank
IBAN (Konto-Nr.) _______________________________ BIC (BLZ)
Freiburg, den
 halbjährlich
 jährlich
_____________________________
_____________________________
_______________________________ Unterschrift _____________________________
Kontoinhaber
Anschrift des Beitragszahlers, falls abweichend von der Anschrift des Mitglieds:
_____________________________________________________________________________________________
Straße
PLZ
Ort
Rechte und Pflichten des Mitglieds:
Das Mitglied ist berechtigt, gegen Vorlage seines Vereinsstudio-Ausweises das FT-Vereinsstudio der FT 1844 Freiburg
zu benutzen. Der Vereinsstudio-Ausweis ist nicht an Dritte übertragbar. Im gesamten FT-Sportpark, also auch im FTVereinsstudio, herrscht absolutes Rauchverbot. Sollte der Nutzer Zweifel an seiner Sportgesundheit haben, empfehlen
wir vor Trainingsbeginn einen Arzt zu konsultieren. Sollte der/die TrainerIn Zweifel an der Sportgesundheit des Mitglieds
haben, so behält sich die FT 1844 Freiburg vor, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vor Trainingsbeginn zu
fordern.
Zahlungsweise:
Der Mitglieds-Zusatzbeitrag für das FT-Vereinsstudio wird je nach Eintrittsdatum zum 1. oder 15. eines Monats im
Lastschriftverfahren monatlich im Voraus eingezogen. Die Höhe des Zusatzbeitrages richtet sich grundsätzlich nach
dem gewünschten Trainingszeitraum. Die einmalige Aufnahmegebühr wird mit dem ersten Beitrag fällig. Barzahlungen
werden nur als Vorauszahlung für den gesamten Trainingszeitraum entgegen genommen. Der monatliche Zusatzbeitrag
ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen des FT-Vereinsstudios der FT 1844
Freiburg nicht in Anspruch genommen werden. Beiträge, Zusatzbeiträge und Gebühren sind Bringschulden.
Kündigung:
1. Im Falle einer Kurzzeitmitgliedschaft mit Zusatzberechtigung Vereinsstudio endet diese automatisch nach Ende des
vereinbarten Zeitraumes.
2. Bei einer Zusatzberechtigung Vereinsstudio von weniger als 12 Monaten und einer unbefristeten
Vereinsmitgliedschaft endet die Zusatzberechtigung Vereinsstudio ebenfalls automatisch nach der vereinbarten
Laufzeit.
3. Bei einer 12-monatigen Laufzeit der Zusatzberechtigung Vereinsstudio und unbefristeter Vereinsmitgliedschaft
verlängert sich die Zusatzberechtigung Vereinsstudio bis zur Kündigung automatisch um jeweils einen Monat.
Die Mitgliedschaft kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests, welches eine dauerhafte Sportunfähigkeit bescheinigen
muss, zum nächstmöglichen Monatsersten beendet werden. Bei Umzug, der zu einer Entfernung von mehr als 50 km
zum FT-Vereinsstudio führt, gilt ebenfalls vorgenannte Regelung, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird. Im
Falle einer Schwangerschaft kann bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die Mitgliedschaft ebenfalls zum
nächstmöglichen Monatsersten beendet werden.
Die Kündigung gilt erst nach Eingang des entsprechenden Nachweises in der Geschäftsstelle. Eine Rückerstattung von
Beiträgen ist nicht möglich.
Unterbrechung:
Wird es dem Mitglied wegen schwerer Krankheit, Kuraufenthalt oder ähnlichem unmöglich die Angebote des FTVereinsstudios wahrzunehmen, wird die Mitgliedschaft in gegenseitigem Einvernehmen für den per Nachweis, z.B.
ärztliches Attest, nachgewiesenen Zeitraum unterbrochen. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft im FTVereinsstudio um den entsprechenden Zeitraum. Wird es der FT 1844 Freiburg aus Gründen, die ist nicht zu vertreten
hat (höhere Gewalt) unmöglich, die vertragliche Leistung zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf
Schadensersatz. Das Mitglied hat jedoch das Recht, nach Vertragsende für die Dauer der Ausfallzeit kostenfrei zu
trainieren.
Die neuerliche Beantragung der Mitgliedschaft im FT-Vereinsstudio ohne Erhebung des Aufnahmebeitrages ist nur
möglich, wenn die Beendigung der letzten Mitgliedschaft nicht länger als vier Monate zurück liegt.
Haftung:
Eine Haftung der FT 1844 Freiburg für Schäden, welche sich das Mitglied bei der Benutzung der Einrichtungen des FTVereinsstudios bzw. beim Aufenthalt in den Räumlichkeiten zuzieht, ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind
vorsätzlich oder grob fahrlässig von MitarbeiterInnen des Vereins verursachte Schäden.
Für den Verlust von Geld oder Wertgegenständen oder für die Beschädigung mitgebrachter Kleidung wird keine Haftung
übernommen. Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Räumlichkeiten und der Einrichtung pfleglich umzugehen.
Sachbeschädigungen, auch fahrlässig verursachte, werden auf Kosten dessen behoben, der sie verursacht hat. Bei
groben Verstößen gegen die selbstverständlichen Regeln des Anstandes oder der Regeln des FT-Vereinsstudios, sowie
im Falle vorsätzlicher Sachbeschädigungen ist die Geschäftsführung der FT 1844 Freiburg ermächtigt, ein Hausverbot
auszusprechen. Dieses Hausverbot entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung des monatlichen Entgelts.
Ergänzende Vereinbarungen:
Das Mitglied bestätigt, eine Kopie dieser Anmeldung erhalten zu haben. Mit der Speicherung, Übermittlung und der
Verarbeitung der Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz, zu Zwecken des Vereins, ist der Nutzer einverstanden. Die
Vereinssatzung und die Vereinsordnung erkennen die Nutzer in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an. Durch
seine Unterschrift erkennt das Mitglied die Regeln des FT-Vereinsstudios an.
Mitgliedsantrag
- Einmalige Aufnahmegebühr € 20,00 Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. - Schwarzwaldstr. 181 - 79117 Freiburg
Tel. 0761/389918-44 oder -50 - Fax 0761/389918-79 - E-Mail: [email protected] - Internet: www.ft1844-freiburg.de
Nachname ___________________________________
Telefon ______________________________________
Vorname
_________________________ m__ w
Handy
______________________________________
Geb. am
___________________________________
E-Mail
______________________________________
Adresse
___________________________________
Beruf * ______________________________________
PLZ / Ort
___________________________________
Beginn
___________________________________
Datum/
Unterschrift___________________________________
* bei Studenten, Auszubildenden und Schüler über 18 J. ist ein gültiger Nachweis/Bescheinigung in Kopie,
einzureichen! Der vergünstigte Beitragssatz greift ab dem Datum der Vorlage!
Bei der Anmeldung von Minderjährigen den Namen eines Erziehungsberechtigten/Beitragszahlers angeben:
Name
___________________________________
Vorname ___________________________________
Zusatzberechtigung:
 Fitness
 Jugend Fußball
 KidS____ Std. / Woche
 Tanz (Jazz, MD,MVD, Hip Hop)
 Amercian Football
 Hallenbad
 Kunst- und Turmspringen
 Tennis (  Voll  Teil)
 Ballett
 Hockey
 Schwimmtraining
 Turnen Wettkampf
 Fechten
 Jiu Jitsu
 Taekwondo
 Sport nach Schlaganfall
Ich nehme ausschließlich an folgenden Standorten am Sportangebot teil:
 Rieselfeld
 Vauban
 Herdern
Bitte die voraussichtliche Schwerpunktsportart angeben: ____________________________________________
Familienangehörige die Mitglieder im Verein sind (Eltern/Partner/Kinder/Geschwister),:
Name(n) ________________________________
Verwandtschaftsgrad ________________________________
Bitte beachten Sie die Auszüge aus der Vereinssatzung der Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. (s. Rückseite)
SEPA – Basislastschriftmandat
Hiermit verpflichte ich mich, die aus dem Vertrag entstehenden Beiträge und Gebühren zu bezahlen und ermächtige
die Freiburger Turnerschaft von 1844 e.V. diese per SEPA-Basislastschriftmandat von nachfolgendem Konto bei
Fälligkeit einzuziehen. Ist mein Konto nicht gedeckt übernehme ich die Rücklastschriftgebühren.
 monatlich (zum 1.d.M.)
Kontoinhaber
 monatlich (zum 15.d.M.)
 vierteljährlich
_______________________________ Bank
IBAN (Konto-Nr.) _______________________________ BIC (BLZ)
Freiburg, den
 halbjährlich
 jährlich
_____________________________
_____________________________
_______________________________ Unterschrift _____________________________
Kontoinhaber
Anschrift des Beitragszahlers, falls abweichend von der Anschrift des Mitglieds:
_____________________________________________________________________________________________
Straße
PLZ
Ort
Auszug:
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
[
] Die Mindestmitgliedsdauer beträgt ein Jahr
[ ] Daneben ist eine Mitgliedschaft auf Zeit möglich . Die Mindestdauer beträgt 3
Monate
Für Kurzzeitmitgliedschaften wird ein in der Höhe auf Empfehlung des
Finanzausschusses vom Vorstand festzulegender Zusatzbeitrag erhoben.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
[ ] Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Verein
(Geschäftsstelle) bis spätestens 30. November und wird mit Ende des laufenden
Kalenderjahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer eines Jahres bis dahin
erfüllt ist.
§ 6 Beiträge und Gebühren
[ ] Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten
Verwaltungs- und Bearbeitungsaufwand des Vereins im Rahmen einer
Bearbeitungsgebühr, die der Vorstand in der Finanzordnung festlegt.
Der Vorstand ist auf Empfehlung des Fachausschusses für Finanz-, Steuer- und
Vermögensfragen ermächtigt, den Mitgliedsbeitrag mit zwei Dritteln
Stimmenmehrheit an Preiserhöhungen anzugleichen. Maßgebend ist im
Anhebungsfall der so genannte Verbraucherpreisindex.
[ ] Die Kündigung von Berechtigungen, für die Zusatzbeiträge erhoben werden, hat
schriftlich einen Monat zum Quartalsende an die Geschäftsstelle zu erfolgen und wird
erst durch die Ausstellung eines neuen Mitgliedsausweises gültig.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt pro Person 20,- €. Bei gleichzeitiger
Aufnahme einer Familie von drei oder mehr Mitgliedern, werden lediglich 50,- €
berechnet. Die neuerliche Beantragung der Mitgliedschaft ohne Erhebung der
Aufnahmegebühr ist nur möglich, wenn die Beendigung der letzten Mitgliedschaft
nicht länger als vier Monate zurück liegt.