Gemeinschaftsreisen 2015 - Lebenshilfe Brandenburg

Transcrição

Gemeinschaftsreisen 2015 - Lebenshilfe Brandenburg
Gemeinschaftsreisen 2015
Offene Hilfen
der Lebenshilfe
Reisekatalog des Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V.
Überblick
Reisekatalog 2015
Vorwort ................................................................................ Seite 4
Reiseangebot Van der Valk Resort Linstow........................ Seite 6
Reiseangebot Center Parc Zandvoort bei Amsterdam ....... Seite 7
Reiseangebot München - Bayern ........................................ Seite 8
Reiseangebot Hausboot Brandenburg - Schollene ............. Seite 9
Reiseangebot Ostsee - Polen ............................................... Seite 10
Reiseangebot Gran Canaria ................................................. Seite 11
Rückblick Gemeinschaftsreisen 2014 .................................. Seite 12
Reisekosten im Überblick .................................................... Seite 14
Allgemeine Geschäftsbedingungen .................................... Seite 16
Zeichenerklärung ................................................................. Seite 20
Anmeldebogen .................................................................... Seite 21
Allgemeiner Fragebogen zur Reise ..................................... Seite 22
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Vorwort
Liebe Reisefreundinnen & Reisefreunde!
Es ist wieder soweit – der Reisekatalog 2015
liegt Ihnen vor.
Auf diesem Weg möchten wir uns bei allen
unseren Kunden und Reisebegleitern für ein
schönes und erfolgreiches Reisejahr 2014
bedanken.
Auch in diesem Jahr möchten wir Ihnen wieder interessante Gemeinschaftsreisen anbieten und legen wie immer Wert auf Vielfalt
und Qualität, denn die Reisen sollen von der
ersten Minute an ein schönes Erlebnis werden. Ob mit dem Flugzeug oder Bus, im Inland oder Ausland – wir sind uns sicher, für
jeden etwas dabei zu haben.
Einfach mal raus aus dem Alltag, andere
Umgebungen, neue Leute und fremde Länder kennen lernen.
Unsere Reisen haben zum Ziel, Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu ermöglichen. Darüber hinaus fördern unsere
Reiseangebote den Umgang miteinander
sowie Begegnungen mit Ungewohntem und
Fremden. Sie bieten aber auch Möglichkeiten der aktiven Mitgestaltung und Raum zur
Selbstdarstellung.
Wir bieten unseren Reiseteilnehmern einen
optimalen Betreuungsservice, ganz individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse, Erfordernisse und persönlichen Interessen abgestimmt.
4
Zum Aufbau des Kataloges kann kurz gesagt
werden, dass sich auf den Seiten 6 bis 11
kurze Beschreibungen mit Fotos zu unseren
Reiseorten befinden. Auf den Seiten 14 und
15 finden Sie alle Reisekosten im Überblick.
Bitte beachten Sie, dass die Betreuungskosten nicht im Reisegrundpreis enthalten sind.
Bitte beachten Sie mögliche Finanzierungshilfen:
1. zusätzliche Betreuungsleistungen nach
§ 45b SGB XI: Menschen mit geistiger Behinderung, die in ihrer Alltagskompetenz
erheblich eingeschränkt sind, können besondere Unterstützung für den damit verbundenen Betreuungsbedarf erhalten.
2. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI:
Menschen mit Behinderung, denen eine
Pflegestufe zuerkannt wurde, auch Pflegestufe 0, haben die Möglichkeit, die damit
verbundenen finanziellen Leistungen auch
für die Gestaltung eines Urlaubs einzusetzen.
3. Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII:
Menschen mit Behinderung können unter
Umständen Fördermittel für eine Gemeinschaftsreise beantragen, wenn diese nicht
vordergründig einer Ferienerholung dient,
sondern nach Art und Schwere der vorhandenen Behinderung sinnvoll oder geboten
ist und der Zielsetzung nach § 58 Nr. 1 und
2 SGB IX entspricht.
Ab Seite 16 finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für die angebotenen Reisen gelten.
Der Anmeldebogen befindet sich auf Seite
21 und 22. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anmeldebögen berücksichtigt werden können.
Wir wünschen Ihnen nun viel Vergnügen bei
der Reiseplanung 2015.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns
an. Unser Team ist unter (03381) 41 02 38
oder unter (0178) 52 07 488 für Fragen erreichbar.
Bettina Hübner
Reisedienst/ Offene Hilfen
Den vollständig ausgefüllten Anmeldebogen
senden Sie bitte an folgende Adresse:
Lebenshilfe Brandenburg- Potsdam e.V.
Offene Hilfen
Walther-Ausländer-Straße 1
14772 Brandenburg an der Havel
Ihre schriftlichen Anmeldungen nehmen wir
ab dem:
19. Dezember 2014 bis zum 30. Januar 2015
entgegen - es gilt der Poststempel.
Bitte beachten Sie den gesonderten Termin
für die Anmeldung der Reise auf Seite 11!
5
Van der Valk Resort Linstow
Van der Valk Resort Linstow, Krakower Chaussee 1, 18292 Linstow
Zeitraum:
01. Mai - 03. Mai 2015
Teilnehmer:
10
Betreuer: 2
Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag)
141,00 €
Die Gemeinde Dobbin-Linstow entstand am
1. Januar 2000 durch den Zusammenschluss
der vormals selbständigen Gemeinden Dobbin
und Linstow.
Sie haben die Gelegenheit für eine Besichtigung der Barlachstadt mit seinem Dom oder
einfach nur für einen Stadtbummel.
Das 65 km² große Gemeindegebiet liegt in einer waldreichen und sehr dünn besiedelten Region der Mecklenburgischen Seenplatte. Hier
befindet sich das Van der Valk Resort Linstow.
Die Teilnehmer werden in zwei Doppelhaushälften untergebracht sein.
Die Häuser sind komplett ausgestattet und Sie
können sich nach Lust und Laune selber versorgen.
Auf dem Gelände befinden sich verschiedene
Freizeitmöglichkeiten, z.B. eine Minigolfanlage, ein Bowlingcenter, ein Fußballplatz, ein
Angelsee und vieles mehr.
Die Gruppe erwartet ein Ausflug nach Güstrow.
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Leistungen:
•2 Übernachtungen
•Transfer mit dem Kleinbus
•Verpflegung
•1 Abendbuffet
•1 Grillabend
•Eintritt in die Badewelt
•Bettwäsche
Center Parc Zandvoort bei Amsterdam
Center Parc Zandvoort, Vondellaan 60, 2041 BE Zandvoort
Zeitraum:
12. Juni - 19. Juni 2015
Teilnehmer:
15
Betreuer: 3
Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag)
420,00 €
Spaß, Vergnügen und Entspannung zwischen
Strand und Dünen. Das erwartet Sie im Center
Parc Zandvoort, einem der schönsten Seebäder
der holländischen Nordseeküste.
Personen, welche mit Dusche oder Badewanne ausgestattet sind. Hier können Sie tolle
Tage in der Gruppe verbringen und sich selbst
versorgen.
Sie können bei jedem Wetter den Strand und
das Meer genießen, denn in dem überdachten
Bereich „The Beach Factory“ scheint immer die
Sonne.
Tauschen Sie den Alltag gegen Salzwasser und
die Annehmlichkeiten der Tropen.
Das „Aqua Mundo“ bietet Ihnen zudem ein
richtiges Aqua Kino. Viele tolle Freizeitmöglichkeiten werden hier angeboten. Ob Sport
oder Unterhaltung, für jeden ist etwas dabei.
Gehen Sie in der Stadt Haarlem shoppen oder
nehmen Sie bei einem Ausflug in das etwa 30
Kilometer entfernte Amsterdam die Kultur und
die Schönheit der Stadt in sich auf.
Untergebracht werden die Reiseteilnehmer in
3 Ferienhäusern, mit jeweils 3 Zimmern für 2
Leistungen:
•Hin- und Rückfahrt mit dem Kleinbus
•7 Übernachtungen im Doppelzimmer
•Selbstverpflegung
•Ausflüge und Tagestouren
•50,00 € für Maßnahmen (im Reisegrundpreis enthalten)
•Fotoalbum
7
München - Bayern
Vermietung G. Müller, Senftenauerstraße 97, 80689 München
Zeitraum:
18. Juli - 25. Juli 2015
Teilnehmer:
14
Betreuer: 2
Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag)
430,00 €
München die Hauptstadt des Freistaates Bayern ist mit 1,4 Millionen Einwohnern die einwohnerstärkste und flächenmäßig größte
Stadt Bayerns.
rant, welches vom Vermieter betrieben wird.
Hier können Sie zu moderaten Preisen auch die
ein oder andere Bayrische Spezialität genießen.
Viele Sehenswürdigkeiten, wie der Marienplatz
im Stadtzentrum, die Allianz Arena, der Olympia Park werden auf Ihrem Ausflugsprogramm
stehen.
Die Reisegruppe wird in zwei vollausgestatteten, gemütlichen und im Februar 2014 frisch
renovierten Apartments mit zusätzlich großem Wintergarten untergebracht sein. Die
Apartments sind wie folgt ausgestattet: Doppelbetten, Schlafcouch, Bad mit Dusche oder
Badewanne, modern ausgestattete Küche,
mehrere Fernseher, Waschmaschinen. Bettzeug und Handtücher liegen für Sie bereit.
Hier können sich die Reiseteilnehmer rundum
wohlfühlen. Des Weiteren befindet sich in der
unteren Etage des Hauses ein kleines Restau-
8
Leistungen:
•Hin- und Rückfahrt mit Kleinbus
•7 Übernachtungen im Doppelzimmer
•Vollpension mit Selbstversorgung
•50,00 € für Ausflüge und Tagestouren (im
Reisegrundpreis enthalten)
•Fotoalbum
Hausboot Brandenburg - Schollene
Aquare Charter GmbH, Große Mühlenstr.10, 14774 Brandenburg a.d.H.
Zeitraum:
14. August - 21. August 2015
Teilnehmer:
10
Betreuer: 3
Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag)
460,00 €
Nach dem wir in den letzten zwei Reisejahren
unsere BUGA-2015-Erkundungstour entlang
des „ Blauen Bandes “ gestartet und weiterverfolgt haben, wollen wir auch in diesem Jahr
wieder eine Fahrt mit Ihnen auf 2 Bungalowbooten unternehmen. Wir werden erkunden,
ob und was sich in dem Zeitraum 2013-2015
in den Orten verändert hat.
Ein Bungalowboot zu führen und sein eigener
Kapitän sein zu dürfen, bedeutet auch, dass die
Reisegruppe gut zusammenarbeiten muss. Auf
den Hausbooten können Sie sich wie zu Hause fühlen und die Faszination auf dem Wasser
entdecken. Vom Ufer aus ist es uns möglich,
die verschiedenen Orte und Sehenswürdigkeiten, besonders in den Standorten der BUGA,
zu erkunden.
Entdecken Sie mit dem Hausboot das Labyrinth der Wasserwege in und um Brandenburg.
Restaurants, Fischräuchereien und Biergärten
laden ein, für eine Weile das Bootsdeck zu
verlassen. Abends am Lagerfeuer sitzen, den
Geräuschen der Natur lauschen und sich dann
von den sanften Wellen in den Schlaf wiegen
lassen – dieses einmalige Naturerlebnis können Sie nur durch eine Reise mit einem Bungalowboot erfahren!
Leistungen:
•7 Übernachtungen in der Zwei-Bett-Kajüte
•Vollpension mit Selbstversorgung
•Grillabend und Lagerfeuer
•50,00 € für Ausflüge und Tagestouren (im
Reisegrundpreis enthalten)
•Fotoalbum
•Eine riesige Überraschung wartet am
15. August 2015 auf Sie
9
Ostsee - Polen
Residenz „ Am Leba See“, Zarnowska, ul. Jeziorna 21a, 84380 Leba
Zeitraum:
23. August - 30. August 2015
Teilnehmer:
15
Betreuer: 3
Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag)
615,00 €
Die Resonanz auf dieses beliebte Reiseangebot
war in den letzten Jahren so groß, dass wir uns
entschieden haben, 2015 erneut die Residenz
„Am Leba See“ zu besuchen.
Produkte zu erwerben oder einfach nur zu
bummeln. Untergebracht werden die Teilnehmer in Doppelzimmern mit Dusche und Zugang zur Terrasse.
Das kleine Fischerdorf Zarnowska liegt direkt
am Strand des Leba Sees und am Rande des
Slowinski Nationalparks. Wälder, Seen, Wiesen
und Torfmoore sowie die einzigartigen Wanderdünen laden zu besonderen Naturerlebnissen ein.
Auf dem Fischmarkt werden die Reiseteilnehmer dem Treiben der einheimischen Fischer
zusehen und in einem der Restaurants frischen
Dorsch probieren. Natürlich geht es auch an
den Strand, der für seine bunten Muscheln
und feinen Sand bekannt ist, der wie goldener
Mehlstaub zwischen den Fingern rieselt.
Die Stadt Danzig lädt ein, einen ihrer Wochenmärkte zu besuchen, um dort landestypische
10
Leistungen:
•Hin- und Rückfahrt mit dem Kleinbus
•7 Übernachtungen im Doppelzimmer
•Vollpension
•Ausflüge und Tagestouren
•50,00 € für Maßnahmen (im Reisegrundpreis enthalten)
•Fotoalbum
Gran Canaria - Spanien
Hotel Green Field, Av. de Tenerife 6, 35100, Las Palmas, Spanien
Zeitraum:
26. September - 03. Oktober 2015
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Teilnehmer:
14
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bis
Betreuer: 2
dung
l
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An
915,00 €
Reisegrundpreis: (ohne Betreuungszuschlag)
Playa del Inglés bildet gemeinsam mit San
Agustín und Maspalomas die Gemeinde San
Bartolomé de Tirajana an der Südküste Gran
Canarias.
Die Anlage liegt sehr zentral. Ein Einkaufszentrum befindet sich genau gegenüber vom
Hotel. Das Zentrum von Playa del Inglés ist
ca. 400 Meter entfernt. Hier ist immer richtig
was los. Der Sandstrand ist in etwa 5 Minuten
fußläufig erreichbar. Aufgrund ihres langen,
breiten Sandstrandes mit weitläufigen Dünen
sind die Ortsteile bekannter als die Gemeinde,
deren historischer Ortskern 23 Kilometer nördlich im Inneren der Insel liegt. Wir werden die
Insel zu Wasser als auch zu Fuß erkunden und
uns von der Schönheit dieser Insel verzaubern
lassen. Untergebracht sind die Reiseteilnehmer
in Doppelzimmern, diese verfügen über einen
Balkon oder Terrasse, TV, Föhn, Klimaanlage
und Bad mit Dusche oder Badewanne. Zu den
Mahlzeiten stehen Ihnen Buffets mit verschiedensten landestypischen und internationalen
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14. Ja
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Speisen zu Verfügung. Im gepflegten Außenbereich finden Sie eine Snackbar und einen
großen Pool mit Liegen und Sonnenschirmen.
Leistungen:
•Hin und Rückflug / Transfer Flughafen
•7 Übernachtungen im Doppelzimmer
•All Inclusive
•Tischtennis, Volleyball, Wassergymnastik,
Aerobic, Animation
•70,00 € für Ausflüge und Tagestouren (im
Reisegrundpreis enthalten)
•Fotoalbum
11
Gemeinschaftsreise Mitteldalmatien/ Kroatien
Gemeinschaftsreise Markgrafenheide/ Ostsee
Rückblick
Gemeinschaftsreisen 2014
Gemeinschaftsreise Special Olympics Düsseldorf
Gemeinschaftsreise Bulgarien
Gemeinschaftsreise Bulgarien
Gemeinschaftsreise Hausboottour nach Schollene
Gemeinschaftsreise Burg Spreewald
12
www.lebenshilfe-brb.de
Offene Hilfen - Wir beraten Sie gern!
Offene Hilfen sind ambulante Angebote und Dienstleistungen verschiedenster Strukturen.
Sie sind ergänzende Hilfen, die Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen dabei unterstützt,
Entscheidungen über Hilfeformen zu treffen und ihre
Regiekompetenz bei der Inanspruchnahme von Hilfen
zu stärken.
Unserer Leistungen auf einen Blick:
• Familien entlastender Dienst, Tagesstruktur
• Kurzzeitbetreuung, Verhinderungspflege
• Assist. u. Integrationshilfen bei Schule und Freizeit
• Ferienbetreuung, Urlaubsbetreuung, Tagesausflüge
• Themenbezogene Projekte
• Wöchentliche und monatliche Veranstaltungen
Auch bei der individuellen Beratung sind wir gern Ihr Gesprächspartner und beraten Sie zum Beispiel zu Fragen
zum Thema Antragstellung oder Finanzierungsmöglichkeiten von Teilhabeleistungen. Unsere Mitarbeiter finden
Lösungsansätze für Ihr Persönliches Budget und Integrationshilfen.
Sprech- und Beratungszeiten:
Dienstag:
14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 – 12.00 Uhr
Offene Hilfen (Bürgerhaus Hohenstücken)
Walther- Ausländer- Str. 1, 14772 Brandenburg a.d.H.
Tel.: 0 33 81 . 41 02 38 Fax: 0 33 81 . 41 02 40
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Reisekosten im Überblick
Reisekatalog 2015
Reiseziel:
Zeitraum: Teilnehmer:
Reisegrundpreis:
Reiseziel:
Zeitraum: Teilnehmer:
Reisegrundpreis:
Van der Valk Resort Linstow
01.05. - 03.05.2015
10
141,00 Euro
Center Park Zandvoort
12.06. - 19.06.2015
15
420,00 Euro
(inkl. 50,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten)
Reiseziel:
Zeitraum: Teilnehmer:
Reisegrundpreis:
München
18.07. - 25.07.2015
14
430,00 Euro
(inkl. 50,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten)
Reiseziel:
Zeitraum: Teilnehmer:
Reisegrundpreis:
Brandenburg - Schollene
14.08. - 21.08.2015
10
460,00 Euro
(inkl. 50,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten)
Reiseziel:
Zeitraum: Teilnehmer:
Reisegrundpreis:
Ostsee Polen
23.08. - 30.08. 2015
15
615,00 Euro
(inkl. 50,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten)
14
Pflegestufe
Betreuungszuschlag
0
50,00 Euro
1
100,00 Euro
2
130,00 Euro
3
170,00 Euro
Pflegestufe
Betreuungszuschlag
0
175,00 Euro
1
350,00 Euro
2
455,00 Euro
3
595,00 Euro
Pflegestufe
Betreuungszuschlag
0
175,00 Euro
1
350,00 Euro
2
455,00 Euro
3
595,00 Euro
Pflegestufe
Betreuungszuschlag
0
175,00 Euro
1
350,00 Euro
2
455,00 Euro
3
595,00 Euro
Pflegestufe
Betreuungszuschlag
0
175,00 Euro
1
350,00 Euro
2
455,00 Euro
3
595,00 Euro
Reisekosten im Überblick
Reisekatalog 2015
Reiseziel:
Zeitraum: Teilnehmer:
Reisegrundpreis:
Gran Canaria
26.09. - 03.10.2015
14
915,00 Euro
(inkl. 70,00 Euro für Maßnahmen im Reisegrundpreis enthalten)
Pflegestufe
Betreuungszuschlag
0
175,00 Euro
1
350,00 Euro
2
455,00 Euro
3
595,00 Euro
Bitte beachten Sie mögliche Finanzierungshilfen:
1. zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI: Menschen mit geistiger Behinderung, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, können
besondere Unterstützung für den damit verbundenen Betreuungsbedarf erhalten.
2. Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI: Menschen mit Behinderung, denen eine
Pflegestufe zuerkannt wurde, auch Pflegestufe 0, haben die Möglichkeit, die damit verbundenen finanziellen Leistungen auch für die Gestaltung eines Urlaubs
einzusetzen.
3. Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII: Menschen mit Behinderung können unter Umständen Fördermittel für eine Gemeinschaftsreise beantragen, wenn diese
nicht vordergründig einer Ferienerholung dient, sondern nach Art und Schwere
der vorhandenen Behinderung sinnvoll oder geboten ist und der Zielsetzung nach
§ 58 Nr. 1 und 2 SGB IX entspricht.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Reisen 2015
Allgemeine Geschäfts- und Buchungsbedingungen des Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V., Potsdamer Landstraße 11, 14776
Brandenburg an der Havel, 1. Vorstand: Herr
Matthias Pietschmann
Reisedienst: Frau Bettina Hübner
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
wurden auf der Grundlage des Deutschen Reiserechts erstellt und regeln die Rechtsbeziehung
zwischen dem Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam
e.V. (nachfolgend Vertragspartner zu 1 genannt)
und dem Reisenden (nachfolgend Vertragspartner zu 2) genannt.
§ 1 Abschluss des Reisevertrages
(1) Die Reiseanmeldung von einer oder mehreren
Einzelpersonen, die keine geschlossene Gruppe
bilden, muss ausschließlich schriftlich mit dem
Buchungsformular des Vertragspartners zu 1 erfolgen.
(2) Der Vertragspartner zu 2, soweit minderjährig,
vertreten durch seine gesetzlichen Vertretungberechtigten und diese selbst bieten dem Vertragspartner zu 1 den Abschluss eines Reisevertrages
auf der Grundlage der Prospektausschreibung,
aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
(3) Der Reisevertrag kommt mit den Teilnehmern,
falls minderjährig, zusätzlich mit dessen gesetzlichen Vertretern, ausschließlich durch die schriftliche Buchungsbestätigung seitens des Vertragspartners zu 1 zustande.
(4) Der Vertragspartner zu 2 hat für alle Verpflichtungen der mit angemeldetem Reiseteilnehmer
selbst einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
(5) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues
Angebot des Vertragspartners zu 1 vor, an das
dieser 10 Tage gebunden ist und welches vom
Reiseteilnehmer durch ausdrückliche Erklärung,
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Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt angenommen wird.
§ 2 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise
(1) Die Leistungsverpflichtung des Vertragspartners zu 1 ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt
der Buchungsbestätigung bzw. aus dem schriftlichen Angebot in Verbindung mit dem für den
Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der
gedruckten Reiseausschreibung, unter der Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und
Erläuterungen.
(2) Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung
durch den Vertragspartner zu 1 verbindlich.
(3) Änderungen und Abweichungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und die
vom Vertragspartner zu 1 nicht wieder Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen
nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen
Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Vertragspartner zu 1 ist bemüht, dem Vertragspartner zu
2 über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 3 Zahlung
(1) Der Vertragspartner zu 1 erhebt eine Anzahlung auf den Gesamtpreis. Nach verbindlicher
Anmeldung und Buchungsbestätigung sind innerhalb von 10 Tagen 30 % des Gesamtbetrages
auf das folgende Konto des Vertragspartners zu
1 einzuzahlen:
Kreditinstitut: MBS
Kontonummer:362 010 07 47
BLZ: 160 500 00
IBAN:DE51160500003620100747
BIC: WELADED1PMB
Dieser Betrag findet später auf den Gesamtpreis
Anrechnung. Der Vertragspartner zu 2 hat dem
Vertragspartner zu 1 die Zahlung der Anzahlung
in geeigneter Form nachzuweisen.
Die restliche Zahlung ist 6 Wochen vor dem Abreisetag auf das gleiche Konto wie im Absatz 1
genannt zahlungsfällig.
(2) Ein Aufrechnungs- und/oder Zurückbehaltungsrecht stehen dem Vertragspartner zu 2 nur
bei vom Vertragspartner zu 1 dem Grunde und
der Höhe nach schriftlich anerkannten Ansprüchen zu.
(3) Teil- und Abschlagszahlungen sind zulässig,
soweit dies zwischen dem Vertragspartner zu 1
und dem Vertragspartner zu 2 ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Aufgrund des Umstandes, dass der Vertragspartner zu 1 keine Zahlungen vor Reiseantritt
fordert oder annimmt, entfällt die Pflicht zur
Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen des § 651 k BGB.
§ 4 Rücktritt durch den Vertragspartner zu 2
(1) Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern
bis zu drei Monaten vor Abreise ohne Angabe
von Gründen gekündigt werden.
(2) Für den Rücktritt von diesem Vertrag durch
den Vertragspartner zu 2 entstehen dem Vertragspartner zu 2 Stornogebühren in nachfolgend gestaffelter Höhe:
•
•
•
•
•
•
ab 60 Tage bis 41 Tage vor dem geplanten
Anreisetag 35%,
ab 40 Tage bis 31 Tage vor dem geplanten
Anreisetag45%,
ab 30 Tage bis 21 Tage vor dem geplanten
Anreisetag 50%,
ab 20 Tage bis 11 Tage vor dem geplanten
Anreisetag 60%,
ab 10 Tage bis 06 Tage vor dem geplanten
Anreisetag 80%,
ab 05 Tage bis 01 Tag vor dem geplanten
Anreisetag 100%
der Gesamtkosten.
(3) Es obliegt dem Vertragspartner zu 2, dem
Vertragspartner zu 1 gerichtsverwertbar nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere
Kosten als die angefallene Stornogebühr entstanden sind. In diesem Fall ist der Vertragspartner
zu 2 nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen
Kosten verpflichtet.
(4) Der Vertragspartner zu 1 behält sich vor, im
Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Vertragspartner
zu 2 gegenüber konkret zu beziffernder und zu
belegender Kosten zu berechnen.
§ 5 Kündigung und Rücktritt durch den Vertragspartner zu 1
(1) Der Vertragspartner zu 1 kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung
genannten vereinbarten Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom
Reisevertrag zurücktreten.
(2) Der Vertragspartner zu 1 ist verpflichtet, dem
Vertragspartner zu 2 oder dessen gesetzlichen
Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt wird.
(3) Ein Rücktritt des Vertragspartners zu 1 später
als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig, es sein denn, dass Gründe vorliegen, die der
Vertragspartner zu 1 nicht zu vertreten hat (z.B.
Naturkatastrophen, höhere Gewalt usw.).
(4) Der Vertragspartner zu 1 kann den Vertrag
nach Reisebeginn kündigen, wenn einzelne oder
alle Reiseteilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig
stören oder wenn Reiseteilnehmer sich in einer
solchen Masse vertragswidrig verhalten, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist.
(5) Kündigt der Vertragspartner zu 1, so behält
er den Anspruch auf den Gesamtpreis. Der Vertragspartner zu 1 muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen
Verwendung der Reiseleistung erlangt.
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Der gerichtsverwertbare Nachweis über die Höhe
der Anrechnung obliegt dem Gekündigten.
§ 6 Obliegenheiten und Kündigung des Reiseteilnehmers
(1) Der Vertragspartner zu 2 ist zur Einhaltung der
allgemeinen Ordnung und den Weisungen der
durch den Vertragspartner zu 1 benannten verantwortlichen Person verpflichtet. Der Vertragspartner zu 2 haftet für schuldhaft verursachte
Schäden.
(2) Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
(3) Der Vertragspartner zu 2 hat auftretende
Mängel unverzüglich dem Vertragspartner zu 1
anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Vertragspartners zu 2 entfallen nur dann
nicht, wenn die dem Vertragspartner zu 2 obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
(4) Wird die Reise infolge eines Reisemangels
erheblich beeinträchtigt, so kann der Vertragspartner zu 2 den Vertrag nach den gesetzlichen
Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vertragspartner
zu 1 eine ihm vom Vertragspartner zu 2 bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer
Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist oder vom Vertragspartner zu 1 verweigert wird
oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Vertragspartners zu 2 gerechtfertigt wird.
(5) Der Vertragspartner zu 2 hat sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom Vertragspartner zu 1 erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ausschließlich nach Reiseende
innerhalb eines Monates nach dem vertraglich
vorgesehenen Abreisedatum gegenüber dem
Vertragspartner zu 1 unter der im Angebot/der
Buchungsbestätigung angegebenen Anschrift
geltend zu machen. Eine Fristwahrung durch
Geltendmachung von Ansprüchen bei anderen
Vertragspartnern aus dem Kreis des Lebenshilfe
Brandenburg-Potsdam e.V., bei Reisebüros oder
18
Vermittlern ist nicht möglich! Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen
Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Vertragspartner zu 2 sowie
die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
§ 7 Haftung
(1) Der Vertragspartner zu 1 ist bei der Ergo (vormals Victoria) haftpflichtversichert.
(2) Die vertragliche Haftung des Vertragspartners
zu 1, für Schäden, die nicht Körperschäden sind
(auch die Haftung für die Verletzung vor-, nebenoder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis des den Anspruch betreffenden
Vertragspartner zu 2 beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Vertragspartner zu 2 weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
oder
b) der Vertragspartner zu 1 für einen dem Vertragspartner zu 2 entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
3) Der Vertragspartner zu 1 haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt
werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der
konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
(4) Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte,
verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke
sowie vom Vertragspartner zu 2 während des
Aufenthaltes, der Reise, des Kurses oder der Ausflugsfahrt benutzten oder mitgebrachten Gegenstände bzw. Wertgegenstände (Video, Telefone,
Foto, Gameboy…)
(5) Der Vertragspartner zu 1 haftet nicht bei entstandenen Irrtümern bzw. Druckfehlern im Reisekatalog, Rechte und Pflichten können daraus
nicht abgeleitet werden.
§ 8 Beschränkung der Haftung
Hinweis 1
(1) Ansprüche des Vertragspartner zu 2 gegenüber dem Vertragspartner zu 1, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der
Ansprüche des Vertragspartner zu 2 aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab
dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.
(2) Schweben zwischen dem Vertragspartner zu
2 und dem Vertragspartner zu 1 Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt bis der Vertragspartner zu 2
oder der Vertragspartner zu 1 die Fortsetzung der
Verhandlungen schriftlich verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
Die Betreuung des Vertragspartner zu 2 ist mit der
pädagogischen Begleitung der vom Vertragspartner zu 1 benannten verantwortlichen Person gesichert. Die telefonische Erreichbarkeit der vom
Vertragspartner zu 1 benannten verantwortlichen
Person wird in der Regel von 08.00 - 22.00 Uhr
gewährleistet. Bei telefonischer Nichterreichbarkeit innerhalb dieser Regelzeit verpflichetet sich
Vertragspartner zu 1 zum telefonischen Rückruf.
Hinweis 2
Notwendige Reiseversicherungen, Impfungen
und eine Aufstellung vom Gepäck des Vertragspartner zu 2 können beim Vertragspartner zu 1
erfragt werden.
§ 9 Recht am eigenen Bild
Salvatorische Klausel
Der Vertragspartner zu 1 behält sich vor, Fotobzw. Film- und Tonmaterial, welche während
der Reisen gemacht worden sind, für Werbung
und sonstigen Veröffentlichungen zu verwenden,
solange nichts Gegenteiliges ausdrücklich, vom
Vertragspartner zu 2, schriftlich vor der Reise mitgeteilt wird.
§ 10 Gerichtsstand, Sonstiges, Hinweise, Salvatorische Klausel
(1) Der Vertragspartner zu 2 kann den Vertragspartner zu 1 nur bei dem für dessen Sitz (14770
Brandenburg) zuständigen Gericht verklagen.
(2) Für Klagen des Vertragspartners zu 1 gegen
den Vertragspartner zu 2 ist der Wohnsitz des
Vertragspartner zu 2 maßgebend, es sei denn,
Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des Vertragspartners
zu 1 maßgebend.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.
Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame
oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen
Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in
den AGB eine Lücke herausstellen sollte.
Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die
Vertragspartner auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesen AGB hinzuwirken, die
dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des
Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von
ihnen bedacht worden wäre.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der darin enthaltenen Hinweise sind
Bestandteil des Reisevertrages.
Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V.
19
Zeichenerklärung
zum Reisekatalog 2015
Flugreise
Reise mit dem Schiff
oder Fähre
Busreise, Anreise
mit Reisebus/
Kleinbus
Für Rollstuhlfahrer
geeignet
Für Rollstuhlfahrer
mit Begleitung
geeignet
Für Rollstuhlfahrer
nicht geeignet
Hotel
Gruppenhaus
Hotelstandard
Anzahl der
Übernachtungen
All Inclusive
Vollpension
Halbpension
Selbstversorgung
Strand
Pool
Bootsfahrt(en)
Impressum
Herausgeber:
Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V.
Verantwortlich: Frau Bettina Hübner, Offene Hilfen
des Lebenshilfe Brandenburg-Potsdam e.V.
Layout/Satz: Herr Thomas Feißel, Lebenshilfe
Werkstatt Brandenburg an der Havel gemeinnützige
GmbH
Druck: Druckerei Pietsch, Grebs
Auflage: 400 Exemplare
20
Anmeldebogen
Gemeinschaftsreisen der Offenen Hilfen 2015
Name, Vorname (Reisende/er):
Reisender
Anschrift:
Geburtsdatum:
Telefon / Fax:
E-Mail:
Reisewunsch
Kontaktperson
Pflegestufe:
Ja
Nein
welche:
(0/1/2/3)
Name, Vorname (Elternteil/Betreuer):
Anschrift:
Telefon/Fax:
E-Mail:
*Reisewunsch:
*Alternativer Reisewunsch:
(Bitte alternativen Reisewunsch angeben)
Hiermit erkläre ich mich/erklären wir uns mit den mir/uns vorliegenden Vertragsbedingungen
einverstanden.
Ort, Datum
Unterschrift Angehöriger/gesetzlicher Vertreter
Für Rückfragen steht Ihnen unser Team gern unter den Telefonnummern: (03381) 41 02 38,
(0178) 520 74 88 zur Verfügung.
*Bitte beachten Sie, dass für einen weiteren Reisewunsch oder für die Buchung einer zweiten Reise ein weiterer
Anmeldebogen auszufüllen ist.
21
Bitte beantworten Sie folgende Fragen, wenn nötig auch mit Hilfe eines Angehörigen
oder Ihres gesetzlichen Betreuers. Diese Angaben sind für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung
unbedingt erforderlich. (Bitte zutreffendes ankreuzen)
1. Gesundheitszustand
a) Leiden Sie unter einer Spastik?
b) Treten bei Ihnen Anfallsleiden auf?
c) Haben Sie eine Herz-Kreislauf-Erkrankung?
d) Sind Sie Diabetiker?
e) Müssen Sie eine spezielle Diät einhalten?
f) Leiden Sie unter einer Gehbehinderung?
g) Sind Sie auf einen Rollstuhl angewiesen?
2. Medikation
a) Nehmen Sie regelmäßig Medikamente?
b) Wenn Ja, wann?
c) Gibt es Notfallmedikation?
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
morgens
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
mittags
Nein
abends
nachts
3. Gibt es andere Leiden, Erkrankungen oder Einschränkungen, die im Hinblick auf die Reise zu nennen sind (z.B. Inkontinenz)?
4. Lebenspraktischer Bereich
Notwendige Tätigkeiten im lebenspraktischen Bereich, bei denen Assistenz benötigt wird:
Ankleiden
Essen und Trinken
Körperhygiene
Bei folgenden Tätigkeiten wird außerdem Assistenz benötigt:
Toilettengang
5. Besondere Aufsichtspflicht (z.B. im Straßenverkehr?)
6. Sonstige Informationen, was die Reisebegleitung unbedingt wissen sollte?
Ich/wir versichere/n die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gamacht
zu haben.
Ort, Datum
22
Unterschrift Angehöriger/gesetzlicher Vertreter
Offene Hilfen
Walther- Ausländer- Straße 1
14772 Brandenburg an der Havel
Telefon 0 33 81 . 41 02 38
Fax
0 33 81 . 41 02 40
[email protected]
Webwww.lebenshilfe-brb.de