Unmask The Corrupt Report - Transparency International
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Unmask The Corrupt Report - Transparency International
KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE UND IHR ILLEGALES VERMÖGEN Transparency International ist eine globale Bewegung, die sich für eine Welt einsetzt, in der Staat, Geschäftswelt, Zivilgesellschaft und der Alltag der Menschen frei sind von Korruption. Mit mehr als 100 nationalen Sektionen in allen Teilen der Welt und unserem Internationalen Sekretariat in Berlin führen wir den Kampf gegen die Korruption, damit diese Vision Wirklichkeit wird. www.transparency.org Die Kampagne Unmask the Corrupt, Transparency Internationals auf 24 Monate angelegte internationale Aktion zur Enttarnung der Korruptionsprofiteure, ist ihrerseits Teil einer breiteren Initiative, die sich dagegen richtet, dass an Korruption Beteiligte straffrei davonkommen. Die „No Impunity“-Initiative, die sich gegen die Nichtahndung von Korruption einsetzt, umfasst verschiedene Programme und Aktivitäten von Transparency International. Unter anderem geht es darum, auf nationaler Ebene für robuste Justizsysteme zu sorgen, die der Prävention und Ahndung der Korruption gewachsen sind. Die Initiative richtet sich jedoch auch an die Allgemeinheit, die aufgefordert ist, auf kreative Weise durch gesellschaftliche und politische Maßnahmen im eigenen Land gegen korrupt Handelnde einzuschreiten, die bislang dem Zugriff des Gesetzes entgehen. Korrupten Amtsträgern gelingt es auf verschiedene Weisen, sich einer kritischen Prüfung der Herkunft ihres rechtswidrig erlangten Vermögens zu entziehen: zum Beispiel durch die Verschleierung von Unternehmensbeteiligungen, aber auch durch keinerlei Kontrolle unterliegende extravagante Luxuseinkäufe oder durch die Einreise in Länder, in denen Korruptionsgewinne ungehindert ausgegeben werden können. Dieses Dokument gibt Politikempfehlungen zur Behebung dieser systemischen globalen Missstände. UNMASKTHECORRUPT.COM ISBN: 978-3-943497-69-4 © 2014 Transparency International. Alle Rechte vorbehalten. Auf 100% Recyclingpapier gedruckt. Verfasser: Casey Kelso Unterstützung bei der Recherche: Maira Martini, Matteo de Simone Danksagung: Besonderer Dank gilt Karen Egger, Craig Fagan, Adam Foldes, Maximillian Heywood, Nicholas Maxwell, Maggie Murphy, Nienke Palstra, Matthew Race, Alejandro Salas, Frank Vogl und vielen anderen Leitern nationaler Sektionen von Transparency International wie auch Einzelmitgliedern der No Impunity Task Force von Transparency International, die durch Ideen und Rat zu den diesem Überblicksbericht zugrunde liegenden Fallstudien beigetragen haben. Es wurden größte Anstrengungen unternommen, die Richtigkeit der in diesem Bericht enthaltenen Informationen zu überprüfen. Alle Informationen werden be zogen auf Juni 2014 für richtig gehalten. Dennoch kann Transparency International weder für die Folgen, die sich durch deren Nutzung zu anderen Zwecken oder in anderen Zusammenhängen ergeben mögen, noch für möglicherweise durch die Übersetzung entstandene Unrichtigkeiten Verantwortung übernehmen. INHALTSVERZEICHNIS WARUM STARTET TRANSPARENCY INTERNATIONAL DIESE KAMPAGNE? ..................................... 4 UNMASK THE CORRUPT – KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN................................................ 5 1. GENAUERE BEOBACHTUNG POLITISCH EXPONIERTER PERSONEN (PEPS) ......................... 7 2. SCHLUSS MIT DEM BANK- UND REGISTERGEHEIMNIS ............................................................. 9 3. REGULIERUNG VON INVESTITIONEN IN LUXUSGÜTER ........................................................... 13 4. EINREISEVERBOT FÜR KORRUPTE AMTSTRÄGER .................................................................. 15 REFORMUMSETZUNG – NICHT NUR WORTE, SONDERN TATEN ........................................................ 17 JETZT MITMACHEN BEI DER KAMPAGNE „UNMASK THE CORRUPT“ – KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN – VON TRANSPARENCY INTERNATIONAL ................... 18 WARUM STARTET TRANSPARENCY INTERNATIONAL DIESE KAMPAGNE? Schon viel zu lange ist es korrupten Amtsträgern möglich, ihr unrechtmäßig erworbenes Vermögen durch Einlagen bei ausländischen Banken bzw. Investitionen in Luxusimmobilien, teure Autos oder Elite-Schulen für ihre Kinder dem Zugriff des Gesetzes zu entziehen – unter unverhohlener Missachtung der Bürger, deren Belange für sie als Staatsdiener an erster Stelle stehen sollten. Dabei profitieren sie davon, dass es Staaten und Bankzentren gibt, die illegale Finanzströme wie auch die Einreise korrupter Personen wissentlich zulassen oder zumindest in Kauf nehmen. Damit muss Schluss sein. Transparency International und seine Partnerorganisationen kündigen die Kampagne Unmask the Corrupt an, die darauf abzielt, jeder Geheimniskrämerei, die der grenzüberschreitenden Verbringung von Korruptionserlösen Vorschub leistet, ein Ende zu setzen. Die Forderung ist klar: Schluss mit der Anonymität für Geld und Macht! Unter Einsatz der nationalen Sektionen, Einzelmitglieder und anderer Aktivisten wird Transparency International, die globale Koalition gegen Korruption, der Spur des Geldes folgen, wohin auch immer diese führen mag. „Jeder Staat ist dafür verantwortlich, wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu ergreifen: Anonyme Firmen und geheime Bankkonten dürfen nicht länger dazu dienen, an Korruption Beteiligten die Geldwäsche zu ermöglichen. Dies ist für alle Staaten eine Frage der Integrität, des Investoreninteresses und der Reputation.“ – Huguette Labelle, Vorstandsvorsitzende von Transparency International Aus einer am 19. März 2014 bei der 2014 Caribbean Conference gehaltenen Rede zum Thema „Auf dem Weg zu einer korruptionsfreien Karibik: Ethik, Werte und Moralität“. Ziel dieser globalen Antikorruptionskampagne ist die Enttarnung von Korruptionsprofiteuren, das heißt von Amtsträgern und anderen Personen, die rechtswidrig erlangtes Vermögen ins Ausland verbringen. Darüber hinaus werden wir sowohl die Institutionen nennen, bei denen Korruptionserlöse eingezahlt bzw. investiert werden, als auch die Personen, wo auch immer diese leben mögen, die dabei helfen, rechtswidrig erlangtes Vermögen auf Auslandskonten zu transferieren oder in ausländische Immobilien zu investieren, wo es dem Zugriff des Rechtssystems im Heimatland entzogen ist. Die Kampagne Unmask the Corrupt – Korruptionsakteure enttarnen fordert, dass es korrupten Personen nicht mehr möglich sein darf, rechtswidrig erlangte Mittel durch intransparente Gesellschaftsbeteiligungen vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu verstecken. Alle Staaten sind aufgefordert, einen neuen globalen Standard für Unternehmenstransparenz zu setzen, indem sie öffentlich zugängliche Gesellschaftsregister einführen, die genaue Angaben dazu enthalten, wem eine Gesellschaft gehört bzw. wer sie beherrscht oder der wahre wirtschaftliche Nutznießer ist. Dabei nimmt Transparency International auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler, Finanzmakler und Händler von Luxusgütern ins Visier, die den Kauf extravaganter Statussymbole mit im Ausland rechtswidrig erlangten Mitteln ermöglichen. Wir werden darauf dringen, dass die Staaten Gesetze umsetzen, die diesen Personenkreis zwingen, genau festzustellen, wer ihre Mandanten bzw. Geschäftspartner sind, und jeden Verdacht zu melden. Korruptionsanreize schwinden, wenn Korruptionsgewinne nicht genutzt werden können. Die Kampagne Unmask the Corrupt wird darauf hinwirken, durch Einreiseverbote zu verhindern, dass 4 TRANSPARENCY INTERNATIONAL Korruptionsprofiteure die öffentlichen Gelder oder Schmiergelder, die sie im Heimatland veruntreut oder von Unternehmen empfangen haben, in anderen Ländern unbehelligt ausgeben können. Korrupte Amtsträger dürfen nicht länger im Ausland Zuflucht finden. Durch öffentlichen Druck ist dafür zu sorgen, dass Einreisevisa strenger geprüft werden. Kein Staat sollte mehr Staatsbürgerschaft oder Visa als Gegenleistung für Investitionen erteilen, ohne die Herkunft der betreffenden Gelder genau zu prüfen. Transparency International lenkt den Blick auf die in der Schattenwelt illegaler Finanzströme agierenden Personen, weil es uns langfristig darum geht, bestehende Gesetzeslücken in aller Welt zu erkennen, anzuprangern und deren Nutzung zu verhindern. UNMASK THE CORRUPT – KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN Im Laufe der letzten zwanzig Jahre haben sich immer mehr Organisationen, Wissenschaftler und Aktivisten der Forschungs- und Lobbyarbeit von Transparency International angeschlossen, um der Korruption ein Ende zu setzen. Korruption darf nicht geduldet werden, weil sie allen schadet: Sie unterminiert nicht nur Wirtschaftswachstum und Geschäftswelt, sondern verstärkt auch soziale Ungleichheit. Letztendlich schadet sie der menschlichen Entwicklung.1 Aus unseren Umfragen wissen wir, dass die Mehrheit der Menschen in aller Welt den Eindruck hat, die Korruption nehme zu und die eigene Regierung sei zu oft nicht in der Lage, wirksam dagegen vorzugehen.2 Nach Angaben von Global Financial Integrity, einer gemeinnützigen Forschungs- und Lobbyorganisation, die sich für die Unterbindung illegaler Finanzströme einsetzt, sind den Entwicklungsländern in den Jahren 2002 bis 2011 durchschnittlich 810 Milliarden USD jährlich durch illegale Finanzströme entgangen.3 Betrachtet man allein die Bestechungsgelder, die Amtsträgern in Entwicklungs- und Transformationsländern zugeflossen sind, so belaufen sich diese laut der am häufigsten zitierten Schätzung auf 40 Milliarden USD pro Jahr. Dies entspricht 20 bis 40 Prozent der im Zuge der offiziellen Entwicklungshilfe geleisteten Gelder.4 1 „The Impact of Corruption on Growth and Inequality“, Transparency International EU Help Desk Answer (Internet), 15. März 2014. 2 Transparency International, Global Corruption Barometer (Internet), 2013. 3 Global Financial Integrity, „Illicit Financial Flows from Developing Countries 2002-2011“, 2013: http://iff.gfintegrity.org/iff2013/2013report.html 4 R. W. Baker, Capitalism’s Achilles Heel: Dirty Money and How to Renew the Free Market System (London: Wiley, 2005). KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN: KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE UND IHR ILLEGALES VERMÖGEN 5 WAS SIND ILLEGALE FINANZSTRÖME UND GELDWÄSCHE? Illegale Finanzströme kann man definieren als den Fluss rechtswidrig erlangter Gelder, die ins Ausland transferiert oder im Ausland ausgegeben werden. Solchermaßen ins Ausland transferierte Gelder stammen aus drei verschiedenen Quellen: aus Korruption, zum Beispiel Bestechung, bzw. Unterschlagung/Veruntreuung durch Amtsträger; aus Straftaten wie Drogenhandel, Menschenhandel und illegalem Waffenhandel; sowie aus Steuerhinterziehung und Verrechnungspreismanipulation. Geldwäsche bezeichnet die Verschleierung von Herkunft, Eigentumsverhältnissen oder Empfängern rechtswidrig oder unredlich erlangter Gelder (d. h. illegaler Finanzströme), indem diese in legale Geschäftsaktivitäten eingeschleust werden, so dass sie als rechtmäßig erscheinen. Ganz gleich, ob derartige Gelder aus Korruption oder Straftaten stammen: Das Problem ist enorm.5 Wer sich auf unredliche Weise bereichert hat, kann sein rechtswidrig erlangtes Vermögen ohne Weiteres ins Ausland bringen – bei sehr geringer Gefahr, dafür strafrechtlich belangt zu werden. Internationalen Standards und nationalen Gesetzen zum Trotz ermöglichen die weltgrößten und am stärksten regulierten Finanzzentren der Welt, dass aus Korruption stammende Gelder reibungslos fließen. Warum können wir dem kein Ende setzen? Dringender als je zuvor brauchen wir staatliche Maßnahmen, um an Korruption Beteiligte zu enttarnen und um zu verhindern, dass diese sich der Strafverfolgung entziehen und unrechtmäßig erlangtes Vermögen ins Ausland bringen. Das allein reicht jedoch nicht. Von Transparency International und anderen erstellte Studien kommen zu dem Schluss, dass einige Finanzinstitute und mit diesen zusammenarbeitende Kanzleien und Firmen wissentlich Korruptionsakteuren helfen, Gelder für den Kauf von Luxusgütern und Immobilien durch dunkle Kanäle im Verborgenen zu transferieren.6 Das globale System der finanziellen Rechenschaftspflichten hat Schwächen, die internationale illegale Finanzströme ermöglichen. Die Hauptschwächen sind: 1. 2. 3. 4. unzureichende Überprüfung potenzieller Korruptionsakteure durch die Banken; geheime Gesellschaftsbeteiligungen; uneingeschränkte Einreisemöglichkeiten für korrupte Amtsträger; mangelnde Regulierung von Investitionen in Luxusgüter. Diese Schlupflöcher der auf nationaler und internationaler Ebene erlassenen Gesetze bieten Korruptionsbeteiligten Möglichkeiten, ihr rechtswidrig erlangtes Vermögen ins Ausland zu bringen und dort im Verborgenen ein Luxusleben zu führen, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden. Im Folgenden werden die einzelnen Probleme beschrieben und politische Lösungen wie auch Vorschläge für Aktionen im Rahmen der Kampagne aufgezeigt. 5 Auch wenn diese Kapitalabflüsse nicht alle in Verbindung mit Korruption erfolgen (da sie auch aus Straftaten wie Drogenhandel, Steuerhinterziehung und anderen illegalen Aktivitäten stammen können), wird daran doch das Ausmaß des Problems deutlich. 6 Emile van der Does de Willebois, Emily M. Halter, Robert A. Harrison, Ji Won Park und J. C. Sharman, The Puppet Masters: How the Corrupt Use Legal Structures to Hide Stolen Assets and What to Do About It (Washington, DC: Stolen Asset Recovery Initiative – The World Bank und UNODC, 2011). 6 TRANSPARENCY INTERNATIONAL 1. Genauere Beobachtung politisch exponierter Personen (PEPs) Bislang gibt es keine angemessene Überwachung politisch exponierter Personen (PEPs) durch Banken und Finanzaufsichtsbehörden. Der Begriff PEP bezeichnet zum Beispiel „Personen, die in einem anderen Land herausragende öffentliche Ämter ausüben, zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Politikerinnen und Politiker auf hoher Ebene, hohe Funktionäre in Verwaltung, Justiz oder Militär, aber auch die obersten Organe staatlicher Unternehmen von nationaler Bedeutung oder wichtige Parteifunktionäre.“7 WER SIND „POLITISCH EXPONIERTE PERSONEN“? Politisch exponierte Personen (PEPs) sind Personen, die in prominenter öffentlicher Funktion tätig sind oder waren, zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, Politikerinnen und Politiker auf hoher Ebene, hohe Funktionäre in Verwaltung, Justiz oder Militär, die obersten Organe staatlicher Unternehmen von nationaler Bedeutung sowie wichtige Parteifunktionäre. Häufig wird der Begriff auch in Bezug auf deren Angehörige und ihnen bekanntermaßen nahestehende Personen angewendet. Banken und Finanzinstitute sollten derartige Kunden als hohes Risiko einstufen, welches eine verstärkte Sorgfaltspflicht erfordert, um sicherzustellen, dass es sich bei dem Geld auf den Bankkonten dieses Personenkreises nicht um Erträge aus Korruption oder anderen Straftaten handelt – wobei diese Sorgfaltspflicht nicht nur zu Beginn, sondern während der gesamten Geschäftsbeziehung bis zu deren Beendigung besteht. An Korruption beteiligte PEPs verfügen dank ihrer Verbindungen und Macht über gute Möglichkeiten, das Finanzsystem zu ihrem Vorteil zu nutzen. Natürlich sind nicht alle PEPs korrupt. Sie müssen es sich jedoch gefallen lassen, dass bei ihnen strengere Maßstäbe angelegt werden, weil sie dank ihrer Positionen Macht ausüben, die missbraucht werden könnte. Korrupte PEPs pflegen zuweilen einen Lebensstil, der aus ihren regulären Gehältern nicht zu bestreiten wäre. Häufig transferieren sie unterschlagene oder veruntreute Gelder oder Bestechungsgelder ins Ausland, wofür sie sich der Bankkonten von Gesellschaften bedienen, die auf den Namen unmittelbarer Familienangehöriger oder enger Freunde eröffnet wurden. Die Banken ihrerseits begnügen sich häufig mit der „Selbstauskunft“ desjenigen, der das Konto eröffnet. Die Betreffenden werden lediglich gefragt, ob sie selbst oder ein naher Verwandter eine PEP sind, wobei diese Angaben nicht weiter überprüft werden. Manche Banken überprüfen ihre Kunden anhand kommerziell erhältlicher Datenbanken mit PEP-Listen, viele nehmen jedoch überhaupt keine wirksame Überprüfung vor. Noch schlimmer ist, dass selbst dann, wenn HochrisikoPEPs festgestellt werden, häufig keine weiteren Maßnahmen zur sorgfältigen Überprüfung ergriffen werden und Alarmsignalen nicht nachgegangen wird.8 Die aufgrund der Know-Your-CustomerVorschriften bestehenden Anforderungen an die Sorgfaltspflichten bei der Legitimationsprüfung bedürfen offensichtlich strengerer Durchsetzung. 7 Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), The Forty Recommendations (Paris: FATF, 2003). Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Measuring OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries (Internet, 2013): www.oecd.org/dac/governance-development/IFFbrief.pdf 8 KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN: KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE UND IHR ILLEGALES VERMÖGEN 7 WAS BEDEUTET „KNOW YOUR CUSTOMER“? „Know your customer“ (Kenne Deinen Kunden) ist die Sammelbezeichnung für eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche. Diese Maßnahmen sind in der Regel gesetzlich vorgeschrieben und gelten für Banken und andere Finanzinstitute. Es geht dabei darum, die wahre Identität der Kunden/Klienten und die wahre Herkunft ihres Vermögens festzustellen, um sich dessen Legitimität zu vergewissern. Aus einer im Juni 2011 veröffentlichten Studie der britischen Finanzaufsichtsbehörde Financial Services Authority (deren Name inzwischen Financial Conduct Authority lautet) geht hervor, dass Banken im Vereinigten Königreich hinnehmen, dass kurzfristige finanzielle Gewinne mit „schmutzigem Geld“ erzielt werden, solange die Gewinne höher sind als der zu befürchtende Schaden für den eigenen Ruf. Die folgenden Feststellungen verdeutlichen, dass abschreckende Geldbußen nötig sind, um die Banken davon abzuhalten, Neugeschäfte einzugehen, deren Legalität nicht ordnungsgemäß geprüft wurde: • Ein Drittel der Banken im Vereinigten Königreich hatte nicht ordnungsgemäß überprüft, wer hinsichtlich ihrer Kunden die wirtschaftlichen Berechtigten (auch „wirtschaftliche Eigentümer“ oder „wahre Eigentümer“ genannt)9 sind. • Einige Banken schienen nicht bereit, sehr profitable Geschäftsbeziehungen abzulehnen bzw. aufzugeben – selbst bei unakzeptabel hohem Risiko, dass es sich um Erträge aus Straftaten handeln könnte. • Etwa ein Drittel der Banken, auch Private-Banking-Abteilungen einiger der großen Bankengruppen, schien bereit, ein sehr hohes Geldwäscherisiko in Kauf zu nehmen – ungeachtet unmittelbar bestehender Reputations- und regulatorischer Risiken. • Nur ein Viertel der Banken hatte angemessene Vorkehrungen getroffen, um zu überprüfen, ob das Vermögen und die Gelder ihrer Bankkunden aus legitimen Quellen stammten. • Mehr als die Hälfte der untersuchten Banken hatte keine wirksamen Vorkehrungen getroffen, die den bei höherem Risiko – zum Beispiel wenn es sich bei dem Kunden um einen hohen ausländischen Politiker handelt – einzuhaltenden strengeren Sorgfaltsanforderungen genügen.10 Im November 2011 untersuchte die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) welche Legitimationsprüfungen in Bezug auf später eingefrorene Gelder aus Tunesien, Libyen und Ägypten durchgeführt worden waren. Wegen der dabei festgestellten gravierenden Mängel wurden Verfahren gegen vier Banken eingeleitet.11 Im Durchschnitt befolgen die 34 Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die aus allen Teilen der Welt, von Nord- und Südamerika über Europa bis hin zur Region Asien-Pazifik kommen, nur zum Teil die von dem Arbeitskreis Maßnahmen zur 9 Als „wirtschaftlichen Berechtigten“ bezeichnet man die hinter der als Kontoinhaberin angegebenen juristischen Person stehende natürliche Person. 10 Financial Services Authority, Banks’ management of high money-laundering risk situations: How banks deal with highrisk customers (including politically exposed persons), correspondent banking relationships and wire transfers (London: Financial Services Authority, 2011): www.fsa.gov.uk/pubs/other/aml_final_report.pdf 11 Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, Sorgfaltspflichten der Schweizer Banken im Umgang mit Vermögenswerten von „politisch exponierten Personen“: Untersuchung der FINMA (Internet, 2011): http://www.finma.ch/d/aktuell/Documents/bericht_pep-abkl%C3%A4rung_20111110_d.pdf 8 TRANSPARENCY INTERNATIONAL Geldwäschebekämpfung (Financial Action Task Force − FATF12) ausgesprochenen Empfehlungen zur Überprüfung politisch exponierter Personen (PEPs)13. Diese Feststellungen stehen in Einklang mit den von Global Witness veröffentlichten Berichten, welche detaillierte Fallstudien über Banken in wichtigen Finanzzentren enthalten, die Geschäftsbeziehungen zu korrupten hochrangigen Amtsträgern, Regierungsmitgliedern und anderen Führungspersönlichkeiten aus Angola, Äquatorialguinea, Liberia, Nigeria, der Republik Kongo und Turkmenistan pflegen.14 Es ist offensichtlich, dass Banken den Fluss illegaler Gelder um den Erdball ermöglichen, auch solcher Gelder, die aus Korruption stammen. Trotz weitreichender Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat sich immer wieder gezeigt, dass Banken die bei ihnen eingezahlten Gelder nicht ausreichend überprüfen. Häufig finden Banken und andere Finanzinstitute Entschuldigungen dafür, dass sie Gelder politisch exponierter Personen ohne nähere Prüfung angenommen haben. Wenn sie sich genügend bemühen, gelingt es ihnen in der Regel, eine plausible Begründung für die bei ihnen eingezahlten Gelder anzugeben. Seit 2012 haben die Bankaufsichtsbehörden zunehmend Geldbußen gegen Banken wie zum Beispiel HSBC, Standard Chartered und ING verhängt, weil diese gegen verschiedene Gesetze verstoßen haben – unter anderem gegen die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, die im Falle politisch exponierter Personen eine strengere Überprüfung vorschreiben. Derartige Sanktionen sind jedoch immer noch selten. Die Geldbußen belaufen sich auch nur auf einen kleinen Bruchteil der von den Banken erzielten Gewinne bzw. einen kleinen Bruchteil der Erlöse, die durch illegales, korruptes Verhalten erzielt werden. Transparency International ist der Auffassung, dass die Banken die Gesetze und Vorschriften nicht nur dem Wortlaut, sondern auch dem Geiste nach befolgen müssen. Es kann nicht hingenommen werden, dass Banken ihre Entscheidung, Gelder von politisch exponierten Personen anzunehmen, mit fadenscheinigen Argumenten begründen. Eine entscheidende Reform wäre ein Gesetz zur Umkehr der Beweislast, so dass die einzelnen politisch exponierten Personen – insbesondere im Falle von Auslandsanlagen – der Bank beweisen müssten, dass jegliches unverhältnismäßig hohe Vermögen tatsächlich legitimer Herkunft ist. 2. Schluss mit dem Bank- und Registergeheimnis In vielen nationalen Rechtsordnungen behindert das dort geltende gesellschaftsrechtliche Registergeheimnis strafrechtliche Ermittlungen gegen korrupte Personen, die ihre rechtswidrig erlangten Gelder auf Auslandskonten verstecken. Komplexe, vielschichtige Strukturen, bei denen Gesellschaften im Besitz von Gesellschaften stehen, die wiederum im Besitz anderer Gesellschaften stehen, verschleiern, wem die aus Korruption erlangten Gelder tatsächlich gehören. So ist es Korruptionsprofiteuren – und ihren hoch bezahlten Helfershelfern – möglich, Bankkonten zu eröffnen und Gelder zu transferieren, um die wahren Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Banken und andere Finanzinstitute, die es versäumen, festzustellen, wer der wirtschaftliche Berechtigte – d. h. die natürliche Person, die hinter der als Kontoinhaberin angegebenen juristischen Person steht – ist, leisten solchen Machenschaften wissentlich oder unwissentlich Vorschub. Es gibt aber auch andere Firmen und Berufe, die solche illegalen Vermögensströme ermöglichen. Korrupte Amtsträger und Politiker bedienen sich der Hilfe von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Experten für Gesellschaftsgründungen, die wissen, wie sich verschleiern lässt, wer ihre Klienten sind und woher deren illegale Gelder stammen. 12 Die Arbeitsgruppe „Financial Action Task Force“ ist ein internationales Gremium, das die Entwicklung und Förderung von Politiken zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bezweckt. Sie ist das Gremium, das internationale Standards für Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche aufstellt und überwacht. 13 OECD, Measuring OECD Responses, 2013. 14 Global Witness: www.globalwitness.org/news-and-reports KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN: KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE UND IHR ILLEGALES VERMÖGEN 9 WAS BEDEUTET DER BEGRIFF „WIRTSCHAFTLICHER BERECHTIGTER“? Der wirtschaftliche Berechtigte (auch „wirtschaftlicher Eigentümer“ oder „wahrer Eigentümer“ genannt) ist diejenige natürliche Person, der eine juristische Person (zum Beispiel eine Gesellschaft oder ein Trust Fund) und die durch diese erzielten Erträge letztendlich gehören, bzw. diejenige natürliche Person, die die juristische Person beherrscht oder ihr wirtschaftlicher Nutznießer ist. Der Begriff wird als Gegenbegriff zum rechtlichen Eigentümer (auch „Nominee“ genannt) oder Trustee verwendet, welche beide zwar als rechtliche Eigentümer eines Vermögensgegenstands im Register stehen,tatsächlich jedoch lediglich Strohmänner und daher nicht berechtigt sind, den Nutzen daraus zu ziehen. Eine 2011 durch die Arbeitsgruppe FATF zusammengestellte Sammlung bedeutender Korruptionsfälle ergab, dass in jedem der untersuchten Fälle korrupte Amtsträger das gesellschaftsrechtliche Registergeheimnis missbraucht hatten. Diese Personen oder ihre Familien hatten durch Briefkastenfirmen oder Trusts verschleiert, wer in Wirklichkeit die wirtschaftlichen Berechtigten waren, d. h. diejenigen Personen, die die Gelder für einen extravaganten Lebensstil und Luxusgüter verwendeten, die sie aus ihren legitimen Einnahmen niemals hätten bestreiten können.15 Das Risiko ist umso größer, je geringer die Kosten der Gesellschaftsgründung sind – und in einigen Ländern sind diese Kosten sehr niedrig. Weltweit gibt es Tausende „Gründungsmakler“, die beim Aufbau und der Verwaltung von Gesellschaften helfen. Selbst wer nur über minimale Berufs- und Geschäftserfahrung verfügt16, kann mit ihrer Hilfe binnen weniger Stunden oder Tage eine Gesellschaft gründen, wobei die Kosten zwischen einigen Hundert und einigen Tausend USDollar liegen.17 15 FATF, Laundering the Proceeds of Corruption (Paris: FATF/OECD, 2011): www.fatfgafi.org/media/fatf/documents/reports/Laundering%20the%20Proceeds%20of%20Corruption.pdf 16 van der Does de Willebois et al., 2011. 17 Michael Findley, Daniel Nielson und Jason Sharman, Global Shell Games: Testing Money Launderers’ and Terrorist Financiers’ Access to Shell Companies (2012): www.griffith.edu.au/__data/assets/pdf_file/0008/454625/Oct2012Global-Shell-Games.Media-Summary.10Oct12.pdf 10 TRANSPARENCY INTERNATIONAL ILLEGALE FINANZSTRÖME ZUNEHMEND IM FOKUS STAATLICHEN HANDELNS Beim G8-Gipfel im Juni 2013 in Nordirland verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs, Maßnahmen zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung juristischer Personen und rechtlicher Gestaltungen zu ergreifen. Des Weiteren wurde der G8-Aktionsplan „G8 Action Plan Principles to Prevent the Misuse of Companies and Legal Arrangements“ erstellt, und die Mitgliedstaaten verpflichteten sich, diese Grundsätze durch nationale Aktionspläne umzusetzen. Im Oktober 2013 zeigte das Vereinigte Königreich auf, wie solche Reformen aussehen können: Beim Open Government Partnership Summit kündigte der britische Premierminister David Cameron an, ein öffentliches Register der wirtschaftlichen Berechtigten im Vereinigten Königreich registrierter Unternehmen einzurichten. Im November 2013 vereinbarten die Regierungschefs der britischen Überseegebiete nach einem Gipfeltreffen in London, die Einführung eines öffentlichen Registers der wirtschaftlichen Berechtigten von Trusts und Gesellschaften in Erwägung zu ziehen. In einem nach dem Treffen verabschiedeten Kommuniqué verpflichteten sich die Regierungschefs zur Aufnahme von Beratungen „über die Frage der Einrichtung eines Zentralregisters der wirtschaftlichen Berechtigten sowie darüber, ob derartige Informationen öffentlich zugänglich sein sollten“.18 Die australische Regierung, für welche dies einer der Hauptpunkte ihrer für das G20Gipfeltreffen 2014 übernommenen Präsidentschaft ist, hat bestätigt, dass die G20Arbeitsgruppe zur Korruptionsbekämpfung Grundsätze für von den G20-Staaten zu ergreifende Maßnahmen ausarbeitet, um Missbrauch vorzubeugen und die Transparenz juristischer Personen und rechtlicher Arrangements sicherzustellen. Was jetzt erforderlich ist, ist die Implementierung. Transparency International ist der Ansicht, dass Informationen über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften und anderen rechtlichen Arrangements in öffentlichen Registern einsehbar sein sollten. Solche öffentlichen Register sind jedoch nur so gut wie die darin verzeichneten Angaben zu den Eigentumsverhältnissen. Wenn diese Register mehr sein sollen als ein wirkungsloses Feigenblatt, wenn sie wirklich aussagekräftig sein sollen, bedarf es weiterer regulatorischer Maßnahmen. Zur besseren Durchsetzung der bereits bestehenden Vorschriften bedarf es der effektiven Erfassung und Überprüfung der Angaben über die Eigentumsverhältnisse an juristischen Personen, damit gewährleistet ist, dass diese Angaben stimmen. In Ländern, in denen es noch keine solchen Regelungen gibt, müssen zusätzliche Vorschriften erlassen werden, die die Zulassung und jährliche Überprüfungen derjenigen Dienstleister regeln, die Trusts und Gesellschaften gründen. Durch die verpflichtende formelle Lizenzierung solcher Unternehmensdienstleister wird es für die Behörden auch einfacher, sicherzustellen, dass die Unternehmensdienstleister die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche, die u.a. die Angabe der wirtschaftlichen Berechtigten vorschreiben, tatsächlich einhalten. Das Problem des gesellschaftsrechtlichen Registergeheimnisses betrifft nicht nur sogenannte „Steueroasen“ auf tropischen Inseln. Die überwältige Mehrheit der juristischen Personen, die nachweislich zur Geldwäsche eingesetzt wurden, waren in Finanzzentren wie dem Vereinigten Königreich, in den US-Bundesstaaten Delaware und Nevada sowie in anderen Industriestaaten eingetragen.19 18 19 Overseas Territories Joint Ministerial Council, Communiqué, London, 26. November 2013. van der Does de Willebois et al., 2011. KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN: KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE UND IHR ILLEGALES VERMÖGEN 11 Mehr als die Hälfte der Unternehmen im Index Fortune 500 wurden in Delaware gegründet.20 In der 2011 von der FATF herausgegebenen Studie, in der 32 bedeutende Korruptionsfälle (unter anderem Veruntreuung, Bestechung, Erpressung und In-sich-Geschäfte) analysiert wurden, hatten die Straftäter in 27 Fällen ihr rechtswidrig erlangtes Vermögen auf ausländischen Konten versteckt. FORDERUNG DER KAMPAGNE: SCHLUSS MIT DEM REGISTERGEHEIMNIS Transparency International ist der Auffassung, dass alle Regierungen öffentlich für einen neuen globalen Standard für Unternehmenstransparenz eintreten sollten, indem sie sich dazu verpflichten, Gesellschaftsregister zu führen, die auch öffentliche Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten der jeweiligen juristischen Personen enthalten. Wir fordern Sie auf: • Schreiben Sie dem Regierungschef Ihres Landes und fordern Sie dazu auf, dem Registergeheimnis ein Ende zu setzen, indem auf gesetzlicher Basis öffentliche Register der wirtschaftlichen Berechtigten eingeführt werden, in denen für jede im betreffenden Land eingetragene juristische Person angegeben ist, wem diese gehört bzw. wer sie beherrscht und wer der wirtschaftliche Nutznießer ist. • Unterzeichnen Sie die Petition von Transparency International, die dazu aufruft, für diejenigen, die illegale Finanzströme ermöglichen können (wie zum Beispiel Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Steuerberater und Experten für Unternehmensgründungen), spezielle Zulassungserfordernisse einzuführen – und strafrechtlich gegen all jene vorzugehen, die die Namen der wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen, an deren Gründung sie mitwirken, nicht im Register eintragen lassen. Zumeist waren die Gelder in mehr als einem fremden Land versteckt worden, u. a. in den Vereinigten Staaten (in 19 Fällen), in der Schweiz (in 15 Fällen) und im Vereinigten Königreich (in 13 Fällen), aber auch auf den Bahamas, den Kaimaninseln, in Hongkong, auf Jersey und in Singapur.21 Als die OECD ihre Studie aktualisierte, stellte sie fest, dass 27 ihrer 34 Mitgliedstaaten nur über unzureichende Informationen zu den Eigentumsverhältnissen an Unternehmen verfügen bzw. nur unzureichende Informationen verlangen.22 Eine weitere Studie, die sich ebenfalls mit diesem Thema befasste, bestätigte, dass dies ein bedeutendes Problem ist, das EU-weit besteht. Diese Studie befand, dass den meisten Finanzinstituten die Feststellung der Identität ihrer Kunden durch das Registergeheimnis und komplexe rechtliche Strukturen erschwert wird, insbesondere wenn es sich um ihnen unbekannte ausländische juristische Personen oder ausländische wirtschaftliche Berechtigte handelt.23 20 Lewis S. Black, Jr., „Why Corporations Choose Delaware“ (Dover: Delaware Department of State, Division of Corporations, 2007): http://corp.delaware.gov/pdfs/whycorporations_english.pdf 21 Weitere Fallstudien vgl.: Stolen Asset Recovery Initiative – World Bank und UNODC, Asset Recovery Watch Database: http://star.worldbank.org/corruptioncases/arw?db=All&&field_arw_rec_startyear_value[value]=&field_common_moneylaundering_value=All&field_common _uncac_value=All&page=3 22 OECD, Measuring OECD Responses, 2013. 23 2011 beauftragte die Europäische Kommission das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Deloitte, die Wirksamkeit der derzeitigen Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu untersuchen. Einer der Mängel, den diese Studie aufzeigte, war, dass es Banken schwer fällt, bei Kontoinhabern die Identität des wirtschaftlichen Berechtigten festzustellen. Deloitte, European Commission DG Internal Market and Services – Budget: Final Study on the Application 12 TRANSPARENCY INTERNATIONAL Das geschärfte Problembewusstsein führte dazu, dass sich auch das Europäische Parlament für Transparenz hinsichtlich der wirtschaftlichen Berechtigten aussprach und im April 2014 im Zuge der Änderung der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie mit überwältigender Mehrheit dafür stimmte, EU-weit öffentliche Aufzeichnungen über die wirtschaftlichen Berechtigten zu führen. Im Juni 2014 verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs der G7-Staaten in Brüssel, sicherzustellen, dass die Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten den Finanzaufsichts- und Justizbehörden zur Verfügung gestellt werden. 3. Regulierung von Investitionen in Luxusgüter Viele Korruptionsprofiteure möchten ihr Vermögen zeigen und einen extravaganten Lebensstil pflegen, indem sie Statussymbole wie luxuriöse Häuser, Sportwagen und Limousinen, Jachten, Schmuckstücke und andere teure Gegenstände erwerben. Noch wichtiger ist jedoch, dass sich dadurch die rechtswidrige Herkunft des Vermögens verschleiern lässt. Solche Käufe bieten also eine Möglichkeit der Geldwäsche, die wiederum das illegale Vermögen schützt, weil den Steuer- und Strafverfolgungsbehörden die Feststellung von Herkunft und Verbleib der illegalen Gelder erschwert 24 wird. FORDERUNG DER KAMPAGNE: INVESTITIONEN IN LUXUSGÜTER REGULIEREN Transparency International ist der Auffassung, dass für Händler von Luxusgütern, Kunsthändler, Juristen, Notare, externe Steuerberater, Immobilienmakler sowie Anbieter von Dienstleistungen für Gesellschaften und Trusts in allen Ländern die für Banken obligatorischen Kundensorgfaltspflichten („Know your customer“) eingeführt und auch durchgesetzt werden sollten. Wir fordern Sie auf: • Schreiben Sie an die Parlamentsabgeordneten in Ihrem Land und fordern Sie sie auf, Gesetze zu beschließen und durchzusetzen, die Immobilienmakler, Finanzmakler und andere Händler von Luxusgütern unter Androhung von Strafe dazu verpflichten, die Identität der Personen, mit denen sie Geschäfte machen, festzustellen und Verdächtiges zu melden. • Schreiben Sie an die Verbände der Immobilienmakler, Juweliere oder Autohändler in Ihrem Land. Fragen Sie sie, ob sie Obergrenzen für Bargeschäfte mit Kunden vorsehen. Falls es solche nicht gibt, fordern Sie sie auf, Gesetzesforderungen nach einer Obergrenze für Barzahlungen zu unterstützen. of the Anti-Money Laundering Directive (Diegem: Deloitte Bedrijfsrevisoren, 2011): http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/financial-crime/20110124_study_amld_en.pdf 24 OECD, Money Laundering Awareness Handbook for Tax Examiners and Tax Auditors (Internet, 2009): www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/43841099.pdf KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN: KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE UND IHR ILLEGALES VERMÖGEN 13 Korruptionsprofiteure, die solche Luxusgüter aus Korruptionserlösen bezahlen, können sich der Erfassung durch Steuerbehörden und Strafverfolger entziehen. Traditionell wurde zur Geldwäsche auf Geschäftsbetriebe wie Gaststätten und Nachtklubs zurückgegriffen, in denen oft mit Bargeld gezahlt wird. Derzeit gibt es jedoch einen Trend, sich den Umstand zunutze zu machen, dass außerhalb des Finanzsektors keinerlei Kundensorgfaltspflichten bestehen. Grundkredite für den Immobilienkauf sind inzwischen eine der beliebtesten Methoden, Korruptionserlöse zu verstecken.25 In vielen Ländern müssen Firmen, die Gesellschaftsgründungen übernehmen bzw. mit Immobilien oder Luxuswaren handeln, eigentlich dieselben Vorschriften einhalten, die auch für den Banksektor gelten. Tatsächlich ist dies jedoch nicht der Fall. Bei Kunst- und Schmuckhändlern, Immobilienmaklern, Steuerberatern und Rechtsanwälten besteht die Möglichkeit, dass diese der Korruption Vorschub leisten. Deshalb sollten die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche auch in Bezug auf diese Berufszweige durchgesetzt werden. Auch sie müssen wissen, wer ihre Kunden sind und diese sorgfältig überprüfen, um nicht Gefahr zu laufen, dass von ihnen arrangierte Käufe aus Korruptionserlösen bezahlt werden. Dennoch war es so, dass 2010 von den in der gesamten EU gemeldeten Transaktionen, bei denen Verdacht auf illegale Finanzströme bestand, nur 0,036 Prozent von Immobilienmaklern und nur 0,7 Prozent von Händlern hochwertiger Luxusgüter gemeldet wurden (wobei sich der Anteil auf 0,03 Prozent reduziert, wenn man das Vereinigte Königreich außer Betracht lässt).26 In Ländern wie zum Beispiel der Schweiz sind die Regierungen im Begriff, den ersten wichtigen Schritt zu unternehmen, um Geldwäsche in Form des Kaufs von Luxusgütern und Immobilien zu bekämpfen. Dort gibt es Gesetzesvorlagen, welche vorsehen, im Falle von Luxuswaren wie Uhren, Fahrzeugen und Immobilien im Wert von mehr als 107.500 USD Bargeschäfte zu untersagen. Seit 2014 werden Geschäfte, die diesen Schwellenwert überschreiten, über eine Bank abgewickelt werden müssen: Barzahlung wird dann nicht mehr möglich sein.27 Im Vereinigten Königreich wurden 2002 Geldwäschevorschriften für den Immobiliensektor eingeführt, die Immobilienmaklern, die Geldwäsche ermöglichen, bis zu 14 Jahre Freiheitsstrafe androhen. Gegen Firmen, die ihre Eintragung im vorgeschriebenen Immobilienfirmenregister versäumen, werden Geldbußen verhängt. Diese Vorschriften werden jedoch bislang nicht wirksam durchgesetzt. Nach Angaben des Immobilienmaklers Savills wurden im letzten Jahr mehr als 11,77 Milliarden USD (7 Milliarden GBP) aus dem Ausland in Londoner Luxusimmobilien investiert.28 Wenn auch nur ein kleiner Prozentanteil dieses enormen Betrags aus Korruption stammen sollte, so handelt es sich um ein gravierendes Problem. Eine journalistische Recherche enthüllte, dass in einer der besten Wohnlagen Londons, die letztes Jahr gemessen am Immobilienwert die zweitteuerste Straße Großbritanniens war, derzeit Immobilien im Wert von schätzungsweise 588 Millionen USD (350 Millionen GBP) leer stehen. Zu den unbewohnten Gebäuden zählt unter anderem eine Reihe von 10 Luxusvillen im Wert von 123 Millionen USD (73 Millionen GBP), die, seit sie zwischen 1989 und 1993 gekauft wurden, zumeist nicht genutzt worden sind. Eingetragene Eigentümer der meisten dieser Immobilien sind Gesellschaften auf den Bahamas, den Britischen Jungferninseln, den Kanalinseln, in Curaçao und Panama, nach deren Gesellschaftsrecht die ausländischen Eigentümer anonym bleiben können.29 25 OECD, Bribery and Corruption Awareness Handbook for Tax Examiners and Tax Auditors (Internet, 2013): www.oecd.org/ctp/crime/bribery-corruption-awareness-handbook.htm 26 Andere Berechnungen beruhen auf Eurostat, Money laundering in Europe (Internet, 2013): http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-TC-13-007/EN/KS-TC-13-007-EN.PDF 27 Catherine Bosley, „Swiss to Ban Big Cash Purchases to Curb Money Laundering“, Bloomberg News (Internet), 27. Februar 2013. 28 Olivia Goldhill, „London ‚best city for foreign property investment opportunities‘“, The Telegraph (Internet), 19. Mai 2014. 29 Robert Booth, „Inside ‚Billionaires Row‘: London’s rotting, derelict mansions worth £350m”, The Guardian (Internet), 31. Januar 2014. 14 TRANSPARENCY INTERNATIONAL 4. Einreiseverbot für korrupte Amtsträger Korrupte Amtsträger reisen ungehindert durch die Welt, um in ihren im Ausland gelegenen Immobilien unbehelligt ein Luxusleben zu genießen. Würde ihnen die Einreise verweigert und so der Genuss ihres illegalen Vermögens unmöglich gemacht, so entfiele nicht nur ein Anreiz für Korruption, sondern die internationale Staatengemeinschaft würde auch deutlich ihre Ablehnung solchen Verhaltens zum Ausdruck bringen. Obwohl etliche Länder gesetzliche Regelungen haben, aufgrund derer unter Korruptionsverdacht stehenden Ausländern die Einreise oder Visa verweigert werden können, ist bislang nur in wenigen Fällen tatsächlich davon Gebrauch gemacht worden.30 NICHTAHNDUNG VON KORRUPTION: WAS IST DAMIT GEMEINT? Nichtahndung bedeutet, dass Straftäter „davonkommen“, „das Recht beugen“, „nicht vor Gericht gestellt werden“ bzw. „das Rechtssystem austricksen“. Die Folgen der Nichtahndung beschränken sich nicht auf den eigentlichen Gesetzesverstoß, sondern reichen viel weiter: Nichtahndung unterminiert den contrat social, den Sozialvertrag, auf dem das gesellschaftliche Leben und Vertrauen gründet. Der Nichtahndung ein Ende zu setzen kann bedeuten, das Schweigen zu brechen und mangelnden Strafverfolgungswillen aufzudecken, um dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Korrupten Amtsträgern die Einreise (Visa) zu verweigern, ist auch eine der Hauptkomponenten des im November 2010 beim Gipfeltreffen in Seoul beschlossenen G20-Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung, der vorsieht, „zu verhindern, dass korrupte Amtsträger unbehelligt ins Ausland reisen können“. Beim Gipfeltreffen in Los Cabos haben die G20-Staaten gemeinsame Grundsätze beschlossen, die vorsehen, Korruptionsverdächtigen die Zuflucht zu verweigern. In diesen Grundsätzen, den „G20 Common Principles for Denial of Safe Haven“, ist korruptes Verhalten definiert und geregelt, dass die Einreise auch dann verweigert werden kann, wenn die betreffende Person nicht verurteilt wurde, jedoch ausreichend Hinweise für Korruption vorliegen. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit, Familienangehörigen und nahestehenden Personen ebenfalls die Einreise zu verweigern.31 Bislang (Stand 2014) gehören die beim G20-Gipfeltreffen in Los Cabos beschlossenen Grundsätze jedoch zu denjenigen, die von den G20-Staaten am wenigsten umgesetzt und eingehalten werden. Nach einer von Business 20 vorgenommenen Einschätzung gibt es keinen G20-Staat, der sie voll einhält, und nur sechs Mitgliedstaaten, die die Grundsätze wenigstens zum Teil befolgen. Australien und Russland haben sich zwar für internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ausgesprochen, jedoch im eigenen Land keinerlei Maßnahmen ergriffen, die einschlägigen Gesetze durchzusetzen. Die Europäische Union, Deutschland, Saudi-Arabien und die USA haben Gesetzentwürfe vorgelegt bzw. Gesetze erlassen. Häufig ist es so, dass Staaten denjenigen Visa oder sogar die Staatsbürgerschaft erteilen, die im betreffenden Land investieren – unter solchen Investoren sind unter Umständen auch vermögende Korruptionsprofiteure zu finden. Hier sind sorgfältigere Überprüfungen geboten, um sicherzustellen, dass solche legitimen Programme nicht an Korruption Beteiligten zugutekommen. 30 Transparency International, Leaving the corrupt at the door – from denial of entry to passport sales, Policy Paper, 2014 (Veröffentlichung steht an). 31 G20, G20 Common Principles for Action – Denial of Safe Haven (Los Cabos: G20, 2012): www.g20.org/official_resources/g20_common_principles_action_denial_safe_haven KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN: KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE UND IHR ILLEGALES VERMÖGEN 15 FORDERUNG DER KAMPAGNE: KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE An Korruption beteiligten Personen ist die Einreise in andere Länder zu verweigern, wenn die Reise dazu dient, sich der Strafverfolgung im Heimatland zu entziehen bzw. sich der Korruptionserlöse unbehelligt zu erfreuen. Wir fordern Sie auf: • Schreiben Sie an die Behörde, die in Ihrem Land für die Einreise von Ausländern zuständig ist, und fordern Sie sie auf, Kriterien dafür festzulegen, wie bedeutenden ausländischen Korruptionsakteuren die Einreise verweigert werden kann, zum Beispiel durch Erstellung einer Checkliste oder Festlegung eines Grenzwerts für Korruptionsvergehen oder einer für alle G20-Staaten geltenden Liste aller Amtsträger, denen die Einreise zu verweigern ist. Bitte denken Sie in Ihrem Schreiben daran, darauf hinzuweisen, dass ausreichende Schutzvorkehrungen zu treffen sind, um einen Missbrauch zu verhindern. Bitte fordern Sie auch dazu auf, bei der Erteilung von Staatsbürgerschaften und Visa im Rahmen von Investitionsprogrammen (sogenannte „goldene Visa“) auf besonders gründliche Prüfungen zu achten. Im Vereinigten Königreich gibt es ein spezielles Visa-Programm für Investoren, das allen, die 10 Millionen GBP im Lande investieren, nach zwei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Aussicht stellt. Malta erteilt „hochvermögenden“ Ausländern gegen Zahlung von 670.000 € (917.418 USD) die maltesische Staatsangehörigkeit – und damit Zugang zur EU. Die betreffenden Personen brauchen weder einen Wohnsitz auf Malta, noch sind sie gehalten, dort zu investieren. Ihre Namen werden auch nicht veröffentlicht. In Spanien ist das Aufenthaltsrecht noch günstiger zu haben: Es reicht, 0,5 Millionen € (684.640 USD) für ein Haus auszugeben.32 Auf St. Kitts und Nevis gab es den Fall, dass mehrere Personen, die die Staatsbürgerschaft des Landes durch ein Programm erlangt hatten, im Rahmen dessen sie Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD erwerben oder eine Spende von 250.000 USD an eine bestimmte Stiftung, die St. Kitts and Nevis Sugar Industry Diversification Foundation, leisten mussten, diese Pässe dann für illegale Finanzaktivitäten genutzt haben.33 32 Pablo Domínguez und Shaheen Samavati, „Spain Woos Deep Pockets: New Law Offers Residency to Foreigners Who Buy Luxury Homes or Create Jobs“, The Wall Street Journal (Internet), 24. Mai 2013. US Department of the Treasury (Finanzministerium) – Financial Crimes Enforcement Network, Advisory: Passports Obtained Through St. Kitts and Nevis Citizenship-by-Investment Program Used to Facilitate Financial Crime, 20. Mai 2014. 33 16 TRANSPARENCY INTERNATIONAL REFORMUMSETZUNG – NICHT NUR WORTE, SONDERN TATEN Wir müssen weltweit fordern, dass unsere Regierungen Korruptionsprofiteure enttarnen. Die Öffentlichkeit kann Druck auf die Regierungen ausüben, damit diese wirksame Reformen beschließen, die dem illegalen Fluss veruntreuten Vermögens und erpresster Schmiergelder, aber auch den unbehelligten Auslandsreisen korrupter Amtsträger ein Ende setzen. Zum Beispiel durch folgende Aktionen: 1. Gründlichere Überprüfung von Bankkunden, bei denen es sich um korrupte Amtsträger handeln könnte Transparency International ist der Auffassung, dass alle Staaten eine unabhängige, effiziente und gründliche Aufsicht über Banken und im Finanzsektor tätige Personen sicherstellen müssen. Das allein genügt jedoch nicht. Häufig finden Banken und andere Finanzinstitute Entschuldigungen dafür, dass sie Gelder von politisch exponierten Personen (PEPs) angenommen haben. Eine entscheidende Reform wäre daher ein Gesetz, das vorschreibt, dass politisch exponierte Personen – insbesondere, wenn Vermögen im Ausland investiert wird – ihrer Bank beweisen müssen, dass jegliches unverhältnismäßig hohe Vermögen tatsächlich legitimer Herkunft ist. 2. Schluss mit der Verschleierung der Eigentumsverhältnisse an juristischen Personen Transparency International ist überzeugt davon, dass die G20-Staaten, die die Reform des internationalen Finanzsystems vorantreiben, gemeinsam einen neuen globalen Standard für transparente Gesellschaftsregister setzen sollten, indem sie selbst öffentlich zugängliche Gesellschaftsregister einrichten, die Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten enthalten. Alle Staaten sollten konkrete Maßnahmen zur Beendigung jeder Geheimniskrämerei in diesem Bereich ergreifen, indem sie die bereits bestehenden Anforderungen an die Erfassung der Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten (d. h. zu denjenigen Menschen, die Eigentümer und Nutznießer der Gesellschaften sind) durchsetzen. Gleichzeitig sind auch an Trusts strengere Transparenzanforderungen zu stellen, damit diese nicht für Geldwäsche missbraucht werden. Die Staaten sollten auch dafür sorgen, dass für all jene, die – wie etwa Spielbanken, Immobilienmakler, Rechtsanwälte und Steuerberater – durch ihre berufliche Tätigkeit unter Umständen illegale Finanzströme ermöglichen, strengere Kundensorgfaltspflichten gelten, die auch eingehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel strengere Zulassungsvoraussetzungen für Dienstleister, die die Gründung von Trusts und Gesellschaften übernehmen. Im Rahmen einer solchen Zulassung könnte jährlich überprüft werden, ob die betreffenden Unternehmensdienstleister ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Erfassung der Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten nachkommen. Pflichtverletzungen wären zu ahnden. 3. Regulierung von Investitionen in Luxusgüter und Durchsetzung bestehender Vorschriften Transparency International ist der Meinung, dass Schluss damit sein muss, dass Korruptionsprofiteure Luxusgüter wie extrem teure Immobilien, Privatflugzeuge und andere Luxusfahrzeuge kaufen können. Deshalb sollten die Staaten Gesetze beschließen und durchsetzen, Immobilienmaklern und mit diesen zusammenwirkenden Finanzmaklern, aber auch anderen Firmen, die mit Luxuswaren handeln, die Annahme von Bargeldbeträgen ab einer bestimmten Höhe untersagen, die ihnen Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Kundenüberprüfung auferlegen und die ihnen vorschreiben, Verdächtiges zu melden. Personen aus diesem Personenkreis, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind zu bestrafen: Die Staaten sollten straf- bzw. verwaltungsrechtliche Sanktionen (einschließlich der Strafverurteilung) vorsehen, die gravierend genug sind, um als Abschreckung zu dienen. KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN: KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE UND IHR ILLEGALES VERMÖGEN 17 4. Einreiseverbot für korrupte Amtsträger Schon heute ist es möglich, an Korruption Beteiligten die Einreise zu verweigern, und dies kommt auch vor. Allerdings handelt es sich zumeist um ad hoc getroffene Einzelentscheidungen, denen kein echtes Konzept zugrunde liegt. 2012 haben die G20-Staaten klare Grundsätze beschlossen, denen zufolge sie Korruptionsbeteiligten die Zuflucht in ihre Länder verweigern wollen. Es ist jedoch nicht klar, wie diese Grundsätze in den verschiedenen Staaten und Rechtsordnungen zur Anwendung kommen. Der erste wichtige Schritt wäre die Festlegung der Kriterien, nach denen bedeutenden Korruptionsprofiteuren die Einreise in fremde Länder verweigert wird. Sodann gilt es, auf Grundlage dieser Kriterien eine Checkliste oder ein Grenzwertsystem zu erstellen, um ausreichenden Schutz vor Missbrauch zu erzielen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Erstellung einer für alle G20-Staaten geltenden Liste aller Amtsträger, denen die Einreise zu verweigern ist. Nachdem die G20-Staaten bereits im September 2013 öffentlich angekündigt hatten, ein „Expertennetzwerk“ zum Thema Einreiseverbote für korrupte Amtsträger zu gründen, ist es jetzt an der Zeit, bekannt zu geben, wer diese Experten sind und wie sie zusammenarbeiten werden. Die Informationsveröffentlichung ist der nächste Schritt auf dem Weg zum Ziel. JETZT MITMACHEN BEI DER KAMPAGNE „UNMASK THE CORRUPT“ – KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN – VON TRANSPARENCY INTERNATIONAL Raffgierige, korrupte Figuren erfreuen sich unverdienten Vermögens und leben in Saus und Braus – nicht selten in aller Öffentlichkeit. Die einfachen Bürger dagegen sind die indirekten Leidtragenden, wenn anvertraute Macht für privaten Eigennutz missbraucht wird. Wer von Korruption profitiert, wird damit nicht aufhören, solange er glaubt, das rechtswidrig Erlangte ganz unbehelligt genießen zu können. Darum gilt es, Korruptionsprofiteure zu enttarnen und vor Gericht zu stellen. Es darf nicht länger möglich sein, dass sich an Korruption Beteiligte oder die von ihnen gegründeten juristischen Personen komplexe Strukturen und komplizierte Bürokratie zunutze machen können, um große Geldmengen zu verstecken und die Öffentlichkeit hinters Licht zu führen. Mit vereinten Kräften ist es uns möglich, dafür zu sorgen, der Geheimniskrämerei, die illegale Finanzströme begünstigt, ein Ende zu setzen. Wir werden Regierungen unter Druck setzen, aktiv zu werden. Wir werden verlangen, dass rechtliche Lösungen beschlossen werden und dem Recht Geltung verschafft wird. Korruption darf sich nicht lohnen. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass Korruptionsprofiteure unbehelligt davon kommen. Transparency Internationals Kampagne Unmask the Corrupt – Korruptionsprofiteure enttarnen – wird viele Tausende Aktivisten in aller Welt, die sich der Korruptionsbekämpfung verschrieben haben, mit Unternehmen und bekannten Führungspersönlichkeiten zusammenbringen. Gemeinsam können wir schlagkräftige und innovative Maßnahmen ergreifen. Transparency International wird partnerschaftlich mit Parlamentariern, investigativen Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, um bei Regierungen und internationalen Organisationen wie G20, OECD und FATF Lobbyarbeit zu leisten. 18 TRANSPARENCY INTERNATIONAL Im Rahmen der Kampagne Unmask the Corrupt – Korruptionsprofiteure enttarnen – wird Transparency International die folgenden Forderungen stellen: • Schluss mit der Korruption verdeckenden Geheimniskrämerei im Gesellschaftsrecht durch obligatorische öffentliche Registrierung der wirtschaftlichen Berechtigten juristischer Personen und mehr Transparenz für Trusts • Schluss mit der Erteilung von Einreisevisa, Aufenthaltsrechten und Staatsbürgerschaften für nachweislich korrupte Personen, ganz gleich, wie viel Vermögen diese zu investieren bereit sein mögen • Strikte Durchsetzung der Gesetze, die Immobilienmaklern, Finanzmaklern und anderen Händlern von Luxusgütern die Annahme von Bargeldbeträgen ab einer bestimmten Höhe untersagen und sie dazu verpflichten, die Identität ihrer Kunden festzustellen und Verdächtiges zu melden Wir werden in den Medien darüber berichten, wie illegale Vermögen unbemerkt transferiert werden, und Aktivisten zusammenbringen, um aktuelle Missbräuche durch korrupte Amtsträger aufzudecken. Wir werden unsere Anliegen Regierungen und internationalen Organisationen, aber auch Unternehmensführern und Berufsverbänden vortragen und diese auffordern, nicht länger zu tolerieren, dass korrupte Personen ihre illegalen Vermögen ins Ausland bringen, um dort Luxusgüter zu kaufen. Wenn wir gemeinsam unsere Stimme erheben, wird man uns nicht ignorieren können. KORRUPTIONSPROFITEURE ENTTARNEN: KEINE ZUFLUCHT FÜR KORRUPTIONSPROFITEURE UND IHR ILLEGALES VERMÖGEN 19 Transparency International International Secretariat Alt-Moabit 96, 10559 Berlin, Deutschland Telefon: +49 30 34 38 200 Fax: +49 30 34 70 39 12 [email protected] www.transparency.org blog.transparency.org facebook.com/transparencyinternational twitter.com/anticorruption