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Fachtagung der ARGE Delmenhorst,
Delmenhorst, 01.06.2006
01.06.2006
Integration schwer vermittelbarer
Arbeitsloser nach dem SGB II
Fachtagung der ARGE Delmenhorst,
Organisation: con_sens Hamburg
www.consens-info.de
Michael Pflügner
Michael Pflügner, Integration schwer vermittelbarer Arbeitsloser nach dem SGB II
01.06.06
Bundesagentur für
Arbeit
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Fachtagung der ARGE Delmenhorst, 01.06.2006
Das SGB II trägt bei zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit, der
Aktivierung und Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger …
ERGEBNISSE
2005
Allein im zweiten Halbjahr 2005 1,65 Millionen Zugänge von
Arbeitslosen, aber auch 1,7 Millionen Abgänge
1,7 Millionen Eintritte in Maßnahmen der Arbeitsförderung,
darunter 600.000 Einmündungen in Arbeitsgelegenheiten
480.000 ungeförderte Integrationen
225.000 geförderte Integrationen
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… aber arbeitsmarktferne Bezieher von Arbeitslosengeld II sind
bisher kaum integrierbar
Ca. 1,7 Mio. Menschen waren im April 2006 ein Jahr oder länger arbeitslos
Bis zu 400.000 langzeitarbeitslose Bezieher von Arbeitslosengeld II ab 25
Jahren haben aufgrund multipler Problemlagen kaum Chancen auf
Integration in den regulären Arbeitsmarkt
Bei jedem zweiten der arbeitslosen Alg II- Bezieher liegt die letzte
Beschäftigung drei Jahre und länger zurück
Ein Drittel der arbeitslosen Alg II- Bezieher hatte in den letzten sechs Jahren
keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Auch ein Konjunkturaufschwung kann strukturelle Arbeitslosigkeit dieser
Größenordnung nur unzureichend beheben
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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, dieser Herausforderung
zu begegnen
ALTERNATIVEN
Hoffen auf beschäftigungswirksame
Wirtschaftsentwicklung
Versuchen, diese strukturelle Arbeitslosigkeit mit den
herkömmlichen Instrumenten zu bewältigen
Verstärken der Sanktionsmechanismen
Einführen verpflichtender gemeinnütziger
Beschäftigung (workfare)
Ausbau geschützter Beschäftigung
Herstellen gesellschaftlicher Akzeptanz für eine
dauerhaft öffentlich geförderte Beschäftigung in einem
sozialpolitisch motivierten „dritten Arbeitsmarkt“
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Andere Staaten definieren Erwerbsunfähigkeit weniger eng
3000000
100%
90%
2398700
2500000
80%
70%
2000000
1694700
60%
50%
1500000
963400
1000000
40%
30%
Bezieher von
Erwerbsunfähigkeitsunterstützung
Anteil an der
erwerbsfähigen
Bevölkerung
20%
500000
3,1%
0
Deutschland
1
8,8%
6,3%
10%
0%
Großbritannien
2
Niederlande
3
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Erwerbsfähige Bevölkerung 2004
Deutschland:
54.450.000
Großbritannien:
38.364.000
Niederlande:
10.960.000
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Die Instrumente des SGB II unterstützen erfolgreich bei der Beendigung
von Hilfebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit …
Selbstsuche,
Vermittlung,
Jobbörse,
Zeitarbeit…
Eingliederungszuschuss,
Trainingsmaßnahme,
Fortbildung
…
Vorübergehend
geförderte
Beschäftigung im
zweiten
Arbeitsmarkt
(ABM,
Arbeitsgelegenheit)
…aber sie wirken
bei arbeitsmarktfernen Personen
häufig nicht
Erster Arbeitsmarkt
(Vollzeit/Teilzeit, befristet/unbefristet, Mini-/Midi-Job, Zeitarbeit)
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Die bisherigen Instrumente wirken in diesen Fällen häufig nicht …
GRÜNDE
… weil sie die fehlende Nachfrage nach Arbeitskräften nicht
ausgleichen können
… weil sie sich an den Defiziten und nicht an den Ressourcen der
Zielgruppe orientieren
… weil sie die sozialräumlichen Strukturen und Bedarfe nicht
ausreichend berücksichtigt
… weil sie Beschäftigung nur befristet auf dem zweiten Arbeitsmarkt
fördern
Ein ergänzender Lösungsansatz ist erforderlich
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Unser Vorschlag: ein sozialpolitisch motivierter „dritter“
Arbeitsmarkt schafft dauerhafte Perspektive
BESTEHENDE INSTRUMENTE
Selbstsuche,
Vermittlung,
Jobbörse,
Zeitarbeit…
Eingliederungszuschuss,
Trainingsmaßnahme,
Fortbildung
LÖSUNGSANSATZ
Vorübergehend
geförderte
Beschäftigung im
zweiten
Arbeitsmarkt
Dauerhaft
geförderte
Beschäftigung in
„drittem“
Arbeitsmarkt
(ABM, AGH)
Arbeitsmarktnah
Gemeinwohlorientierte
Tätigkeiten,
grundsätzlich
erweiterbar in
Richtung
marktorientierter
Nischen
Arbeitsmarktfern
Erster Arbeitsmarkt
(Vollzeit/Teilzeit, befristet/unbefristet, Mini-/Midi-Job, Zeitarbeit)
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Die Verwirklichung dieser Perspektive setzt eine umfassende
Strategie voraus
ALTERNATIVE
BESCHÄFTIGUNGSFORMEN
Identifizieren sinnstiftender und gemeinwohlorientierte Beschäftigung im Sozialraum
Nutzen der Beschäftigungspotenziale (Ressourcen)
der Zielgruppe
Schaffen dauerhafter sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigungsmöglichkeiten (zum Beispiel in
Integrationsbetrieben)
Lokale Akteure übernehmen die Verantwortung im
Sinne der lokalen Ökonomie
Die BA kann diese Aufgabe nicht alleine lösen
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…deshalb arbeiten die Akteure zusammen an einer lokalen
Beschäftigungsstrategie
ARGE/
zugelassene
komm.
Träger
Beschäftigungsträger
Industrie/
Handwerk
Lokale
Koordinierung
Vertreter
der Politik
Stadt/
Gemeinde/
Kreis
Medien
Industrie/Handwerk,
Beschäftigungsträger, Bürger
identifizieren und organisieren
Beschäftigungsmöglichkeiten
ARGE wählt mit Beirat die
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
aus
Stadt/Kreis/Gemeinde, ARGE,
Bürger, Träger, Initiativen stellen
gemeinsam die Finanzierung
sicher
Örtliche Medien informieren über
die Aktivitäten des Netzwerkes
Vertreter der Politik sorgen für
Akzeptanz überörtlicher Gremien
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Mehrere Finanzierungsquellen sind vorstellbar
FINANZIERUNG
Grundvoraussetzung ist Kostenneutralität
Bündelung aktiver und passiver Leistungen
Kommunen bringen die Kosten für Unterkunft ein
Zusätzlich für Projektfinanzierung Mittel aus
Sonderprogrammen (EU, Bund, Länder, Kommunen)
Budget für Minderleistungsausgleich
Nutzung privater Finanzmittel (z.B. Sponsoring)
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I. Der Auftrag
Alternative Beschäftigungsformen sind eine Chance …
WIN-WINSITUATION
für alle
Beteiligten
… für erwerbsfähige Hilfebedürftige: bezahlte
Beschäftigung verringert Hilfebedürftigkeit und schafft
soziale Teilhabe
… für Bürgerinnen und Bürger: vorhandene Bedarfe
an Produkten und Dienstleistungen werden gedeckt
… für Unternehmen: Attraktivität des Standortes steigt
… für Staat und Gesellschaft: positive Folgewirkungen
sinkender Hilfebedürftigkeit und niedriger
Arbeitslosigkeit in Bereichen wie Gesundheit, Bildung,
Sicherheit …
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I. Der Auftrag
Alternativen Beschäftigungsformen sind Grenzen gesetzt
RAHMENBEDINGUNGEN
Alternative Beschäftigungsformen ergänzen die
bisherigen Instrumente des SGB II, sie stehen nicht in
Konkurrenz dazu.
Sie dürfen nicht in den Wettbewerb eingreifen.
Die Finanzierung muss mindestens kostenneutral
sein.
Jugendliche unter 25 gehören nicht zur Zielgruppe für
die Beschäftigung auf einem „dritten Arbeitsmarkt“ –
für sie steht die Eingliederung auf dem regulären
Arbeitsmarkt immer im Vordergrund.
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I. Der Auftrag
Was noch offen ist…
OFFENE
FRAGEN
Die Bundesagentur für Arbeit kann das beschriebene
Problem genauso wenig alleine lösen wie ARGEn oder
Optionskommunen. Wir brauchen gesellschaftliche
Akzeptanz für dauerhafte öffentlich geförderte
Beschäftigung in einem „dritten Arbeitsmarkt“. Wie
stehen die Chancen dafür?
Der Ansatz setzt im Sinne des Subsidiaritätsprinzips
auf die Kompetenzen der lokalen Strukturen. Sind sie
belastbar genug für die Verwirklichung dauerhaft
geförderter Beschäftigungsmöglichkeiten auf einem
„dritten Arbeitsmarkt“?
In welchem Umfang sind einheitliche Kriterien bzw.
Regelungen für die Umsetzung erforderlich?
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