Amtsblatt 03.2016 - Amt Scharmützelsee
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Amtsblatt 03.2016 - Amt Scharmützelsee
Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz 16. Jahrgang Bad Saarow, 08.03.2016 Erste Frühlingsboten am Bahnhof in Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet: 9:00-12:00 und 13:00-16:00 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung [email protected] www.amt-scharmuetzelsee.de Nr. 03 16. Jahrgang A Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 Nr. 03 Amtliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis Seite1e 4.ahrgang Bad Saarow, 06.0.2014 Nr. 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Stellenausschreibung für die Stelle des/der Amtsdirektors/in im Amt Scharmützelsee 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am 07.03.2016 gefasst wurden 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 11. Gemeindevertretersitzung am 03.03.2016 gefasst wurden 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Bekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch Rietz B Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARKKASERNE, Beeskower Chaussee 15a, 15859 Storkow 1.1. Schießwarnung 2. Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises Oder-Spree 2.1. Frühjahrstour des Schadstoff- und Elektroschrottmobiles 3. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Spree“ 3.1. Mitteilung zur diesjährigen Gewässerschau 03 05 05 06 09 2 10 11 16. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Stellenausschreibung für die Stelle des/der Amtsdirektors/in im Amt Scharmützelsee Nr. 03 Ausschreibung Im Amt Scharmützelsee des Landkreises Oder-Spree ist auf Grund des Ablaufs der Wahlperiode des Amtsinhabers, zum 02. Dezember 2016 die Stelle der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors neu zu besetzen. Das Amt Scharmützelsee mit ca. 9300 Einwohnern, auf einer Fläche von 124 km² liegt im südwestlichen Teil des Landkreises Oder-Spree und wurde im Juni 1992 gegründet. Das Amt Scharmützelsee grenzt im Westen und Süden an die amtsfreie Stadt Storkow/Mark, im nordwestlichen Bereich an das Amt Spreenhagen/ Gemeinde Rauen, nach Norden an die Stadt Fürstenwalde (Spree), im nordöstlichen Bereich an das Amt Odervorland und im Osten an die Gemeinde Rietz-Neuendorf. Das Amt besteht aus den Mitgliedsgemeinden Bad Saarow, als staatlich anerkannter Kurort und Thermalsole- und Moorheilbad, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz, als staatlich anerkannter Erholungsort, sowie deren Ortsteilen. Das Gebiet ist wirtschaftlich stark durch touristische Einrichtungen sowie Einrichtungen der Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung geprägt und ist im Schwerpunkt nicht auf das produzierende Gewerbe ausgerichtet. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Handwerks, des Handels und andere Gewerbe, insbesondere im Dienstleistungssektor, ergänzen das breite Spektrum wirtschaftlicher Tätigkeit. Weitere Informationen zum Amtsbereich und den Mitgliedsgemeinden finden Sie unter www.amt-scharmuetzelsee.de, sowie www.scharmuetzelsee.de. Die Amtsdirektorin/ der Amtsdirektor wird als Beamtin/ Beamter auf Zeit berufen und vom Amtsausschuss für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Besoldung richtet sich nach der Einstufungsverordnung des Landes Brandenburg, derzeit Besoldungsgruppe A 15. Gesucht wird eine engagierte, zielstrebige, verantwortungsbewusste, belastbare, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die über für dieses Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde verfügt und durch den bisherigen beruflichen Werdegang umfassendes Wissen und Können und vielseitige Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung, dabei insbesondere in der Kommunalverwaltung erworben hat. Ebenso sollten Kenntnisse im Umgang mit Kommunalparlamenten vorhanden sein. Das wirtschaftliche, leistungsorientierte und bürgernahe Führen der Verwaltung sind Voraussetzung. 3 16. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 Nr. 03 Die Bewerberin/ der Bewerber muss insbesondere folgende Mindestanforderungen erfüllen: - die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine der vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikationen (§ 138 Abs. 1 Satz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg) - Verwaltungserfahrungen in kleineren und mittleren Kommunalverwaltungen, verbunden mit mehrjähriger Erfahrung in einer Führungsposition - umfassende Sach- und Verwaltungskenntnisse für die Arbeit in einer Kommunalverwaltung - Befähigung zur Anleitung und Motivation von Mitarbeitern - Führerschein der Klasse B - die Bewerberin/ der Bewerber müssen die Voraussetzungen für die Wahl zur Amtsdirektorin/ zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß Landesbeamtengesetz in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz erfüllen. Von den Bewerberinnen und den Bewerbern wird erwartet, dass sie ihren Wohnsitz im Amtsbereich des Amtes bzw. in unmittelbarer Umgebung nehmen oder haben. Schriftliche Bewerbungen mit Lichtbild, tabellarischem Lebenslauf, Zeugnisabschriften, lückenlosen Nachweisen der Schulbildung und des bisherigen Werdegangs sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung Amtsdirektorin/ Amtsdirektor“ bis zum 13.04.2016 zu richten an: Amt Scharmützelsee Amtsausschussvorsitzender Herr S. Wiesner persönlich Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht ist, ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen. 4 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 16. Jahrgang 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am 07.03.2016 gefasst wurden Beschluss-Nr. Nr. 03 Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 11-452-H 026/16 Beschluss Anträge auf Bezuschussung von Vereinen und Interessengruppen 11-452-H 027/16 Beschluss Anträge auf Bezuschussung von Kurkonzerten und Musikveranstaltungen Nicht öffentlicher Teil 11-523-H 028/16 Beschluss zum Verkauf und Tausch von Teilflächen aus den Grundstücken in der Gemarkung Petersdorf, Flur 2, Flurstücke 42, 76, 77 Bad Saarow, 08.03.2016 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 3. Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 11. Gemeindevertretersitzung am 03.03.2016 gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil 04-500-022/16 Aufhebungsbeschluss der Satzung über die Entsorgung von Niederschlagswasser (Niederschlagswasserentsorgungssatzung) der Gemeinde Langewahl Nicht öffentlicher Teil 04-200-023/16 Protokollbeschluss zur Planung der Leistungsphasen 1 – 4 Neubau Barrierefreies Wohnen Langewahl Bad Saarow, 03.03.2016 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 5 16. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 Nr. 03 4. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 4.1. Bekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch Rietz B e k a n n t m a c h u n g der Gemeinde W e n d i s c h R i e t z Schlussbekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Herstellung der Rechtskraft der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch Rietz als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch Rietz für den Bereich der Flur 2, Flurst. 295 (neu: 1557 u. 1558), 296 und 297, Gemarkung Wendisch Rietz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am 16.09.2015 mit Beschluss- Nr. 09–561–057/15 die 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 02 „Ortszentrum“ als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan u. Text) und Teil B (Begründung). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Wendisch Rietz zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die 4. Änderung zur Satzung des Bebauungsplan Nr. 02 „Ortszentrum“ tritt mit der Veröffentlichung in Kraft, § 10 Abs. 3 S. 4 BauGB. Geltungsbereich der Satzung: Das geänderte Plangebiet befindet sich zwischen der Hauptstraße und der Straße An den Kanalwiesen. Der Bereich entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA). 6 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 16. Jahrgang Nr. 03 Die Anlage der Satzung (Teil A und Teil B) und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Bad Saarow, den 08.03.2016 gez. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 7 Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 16. Jahrgang Nr. 03 Bekanntmachungsanordnung für die Satzung der Gemeinde Wendisch Rietz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ / hier: 4. Änderung Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung der Gemeinde Wendisch Rietz über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ / 4. Änderung, von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.09.2015 beschlossen, wird nach § 3 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286), den Vorschriften der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung) des Landes Brandenburg vom 1.12.2000 (GVBl. II, S.435), § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz vom 15.04.2009 sowie § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) - jeweils in der am Tag der Anordnung geltenden Fassung – angeordnet. Die Satzung wird im „Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee“, 16. Jahrgang, Nr. 3, vom 08.03.2016 öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz i.V.m. § 2 der Bekanntmachungsverordnung wird die Ersatzbekanntmachung für die Bestandteile „Planzeichnung (Teil A)“ und „Begründung (Teil B)“ der Satzung angeordnet, die aufgrund ihrer Beschaffenheit aus drucktechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden kann. Die Anlage der Satzung und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 02 / 4. Änderung „Ortszentrum“ gemäß § 10 Abs. 3 S. 4 Baugesetzbuch in Kraft. Bad Saarow, den 08.03.2016 gez. C. Krappmann Amtsdirektor - Siegel - 8 16. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 Nr. 03 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE, Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow 1.1. Schießwarnung 9 16. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 Nr. 03 2. Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises OderSpree 2.1. Frühjahrstour des Schadstoff- und Elektroschrottmobiles 10 16. Jahrgang Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen Bad Saarow, 08.03.2016 3. Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Spree“ 3.1. Mitteilung zur diesjährigen Gewässerschau 11 Nr. 03 Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee Herausgeber: Amt Scharmützelsee Körperschaft des öffentlichen Rechts Der Amtsdirektor Forsthausstraße 04 15526 Bad Saarow Tel. Fax: Redaktion: 033631 45-141 033631 45-1811 oder 45-124 Hauptamt Erscheinen: Erscheint nach Bedarf Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes Scharmützelsee" 1. Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im Amt Scharmützelsee Forsthausstraße 4 15526 Bad Saarow Amtsverwaltung, Zimmer 111 2. Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter 3. Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow, Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos. 4. Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen. Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung ________________________________________________________________________________________________ E-Mail post@amt [email protected] post@amt eil 1 – Amtliche Bekanntmachn 12