Amtsblatt 03.2016 - Amt Scharmützelsee

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Amtsblatt 03.2016 - Amt Scharmützelsee
Amtsblatt
des Amtes Scharmützelsee
Amtsblatt für das Amt Scharmützelsee und für die amtsangehörigen Gemeinden
Bad Saarow, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und Wendisch Rietz
16. Jahrgang
Bad Saarow, 08.03.2016
Erste Frühlingsboten am Bahnhof in Bad Saarow
Sprechzeiten des Amtes:
Dienstag
Donnerstag
E-Mail:
Internet:
9:00-12:00 und 13:00-16:00
9:00-12:00 und 13:00-18:00
oder nach Vereinbarung
[email protected]
www.amt-scharmuetzelsee.de
Nr. 03
16. Jahrgang
A
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
Nr. 03
Amtliche Bekanntmachungen
Inhaltsverzeichnis
Seite1e
4.ahrgang
Bad Saarow, 06.0.2014
Nr.
1.
Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee
1.1.
Stellenausschreibung für die Stelle des/der Amtsdirektors/in im Amt Scharmützelsee
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
2.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss
Bad Saarow am 07.03.2016 gefasst wurden
3.
Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl
3.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl
in ihrer 11. Gemeindevertretersitzung am 03.03.2016 gefasst wurden
4.
Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz
4.1.
Bekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 02
„Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch Rietz
B
Bekanntmachungen anderer Stellen
1.
Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARKKASERNE, Beeskower Chaussee 15a, 15859 Storkow
1.1.
Schießwarnung
2.
Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises
Oder-Spree
2.1.
Frühjahrstour des Schadstoff- und Elektroschrottmobiles
3.
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Spree“
3.1.
Mitteilung zur diesjährigen Gewässerschau
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16. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
A
Amtliche Bekanntmachungen
1.
Bekanntmachungen des Amtes Scharmützelsee
1.1.
Stellenausschreibung für die Stelle des/der Amtsdirektors/in im Amt
Scharmützelsee
Nr. 03
Ausschreibung
Im Amt Scharmützelsee des Landkreises Oder-Spree ist auf Grund des Ablaufs der
Wahlperiode des Amtsinhabers, zum 02. Dezember 2016 die Stelle
der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors
neu zu besetzen.
Das Amt Scharmützelsee mit ca. 9300 Einwohnern, auf einer Fläche von 124 km² liegt im
südwestlichen Teil des Landkreises Oder-Spree und wurde im Juni 1992 gegründet.
Das Amt Scharmützelsee grenzt im Westen und Süden an die amtsfreie Stadt Storkow/Mark,
im nordwestlichen Bereich an das Amt Spreenhagen/ Gemeinde Rauen, nach Norden an die
Stadt Fürstenwalde (Spree), im nordöstlichen Bereich an das Amt Odervorland und im Osten
an die Gemeinde Rietz-Neuendorf.
Das Amt besteht aus den Mitgliedsgemeinden Bad Saarow, als staatlich anerkannter Kurort
und Thermalsole- und Moorheilbad, Diensdorf-Radlow, Langewahl, Reichenwalde und
Wendisch Rietz, als staatlich anerkannter Erholungsort, sowie deren Ortsteilen.
Das Gebiet ist wirtschaftlich stark durch touristische Einrichtungen sowie Einrichtungen der
Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung geprägt und ist im Schwerpunkt nicht auf das
produzierende Gewerbe ausgerichtet. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Handwerks,
des Handels und andere Gewerbe, insbesondere im Dienstleistungssektor, ergänzen das breite
Spektrum wirtschaftlicher Tätigkeit.
Weitere Informationen zum Amtsbereich und den Mitgliedsgemeinden finden Sie unter
www.amt-scharmuetzelsee.de, sowie www.scharmuetzelsee.de.
Die Amtsdirektorin/ der Amtsdirektor wird als Beamtin/ Beamter auf Zeit berufen und vom
Amtsausschuss für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Besoldung richtet sich nach der
Einstufungsverordnung des Landes Brandenburg, derzeit Besoldungsgruppe A 15.
Gesucht wird eine engagierte, zielstrebige, verantwortungsbewusste, belastbare, einsatz- und
entscheidungsfreudige Persönlichkeit, die über für dieses Amt erforderliche Eignung,
Befähigung und Sachkunde verfügt und durch den bisherigen beruflichen Werdegang
umfassendes Wissen und Können und vielseitige Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung,
dabei insbesondere in der Kommunalverwaltung erworben hat. Ebenso sollten Kenntnisse im
Umgang mit Kommunalparlamenten vorhanden sein. Das wirtschaftliche, leistungsorientierte
und bürgernahe Führen der Verwaltung sind Voraussetzung.
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16. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
Nr. 03
Die Bewerberin/ der Bewerber muss insbesondere folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- oder Justizdienst oder eine der
vorgenannten Befähigungsvoraussetzungen vergleichbare Qualifikationen (§ 138 Abs. 1 Satz
4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg)
- Verwaltungserfahrungen in kleineren und mittleren Kommunalverwaltungen, verbunden mit
mehrjähriger Erfahrung in einer Führungsposition
- umfassende Sach- und Verwaltungskenntnisse für die Arbeit in einer Kommunalverwaltung
- Befähigung zur Anleitung und Motivation von Mitarbeitern
- Führerschein der Klasse B
- die Bewerberin/ der Bewerber müssen die Voraussetzungen für die Wahl zur Amtsdirektorin/
zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß
Landesbeamtengesetz in Verbindung mit dem Beamtenstatusgesetz erfüllen.
Von den Bewerberinnen und den Bewerbern wird erwartet, dass sie ihren Wohnsitz im
Amtsbereich des Amtes bzw. in unmittelbarer Umgebung nehmen oder haben.
Schriftliche Bewerbungen mit Lichtbild, tabellarischem Lebenslauf, Zeugnisabschriften,
lückenlosen Nachweisen der Schulbildung und des bisherigen Werdegangs sind im
verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung Amtsdirektorin/ Amtsdirektor“ bis
zum 13.04.2016 zu richten an:
Amt Scharmützelsee
Amtsausschussvorsitzender
Herr S. Wiesner persönlich
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Sofern eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
gewünscht ist, ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen.
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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
16. Jahrgang
2.
Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
2.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss
Bad Saarow am 07.03.2016 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Nr. 03
Inhalt des Beschlusses
Öffentlicher Teil
11-452-H 026/16
Beschluss Anträge auf Bezuschussung von Vereinen und Interessengruppen
11-452-H 027/16
Beschluss Anträge auf Bezuschussung von Kurkonzerten und Musikveranstaltungen
Nicht öffentlicher Teil
11-523-H 028/16
Beschluss zum Verkauf und Tausch von Teilflächen aus den
Grundstücken in der Gemarkung Petersdorf, Flur 2, Flurstücke 42, 76, 77
Bad Saarow, 08.03.2016
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
3.
Bekanntmachungen der Gemeinde Langewahl
3.1.
Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in
ihrer 11. Gemeindevertretersitzung am 03.03.2016 gefasst wurden
Beschluss-Nr.
Inhalt des Beschlusses
Öffentlicher Teil
04-500-022/16
Aufhebungsbeschluss der Satzung über die Entsorgung von Niederschlagswasser
(Niederschlagswasserentsorgungssatzung) der Gemeinde Langewahl
Nicht öffentlicher Teil
04-200-023/16
Protokollbeschluss zur Planung der Leistungsphasen 1 – 4 Neubau Barrierefreies
Wohnen Langewahl
Bad Saarow, 03.03.2016
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
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16. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
Nr. 03
4.
Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz
4.1.
Bekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 02
„Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch Rietz
B e k a n n t m a c h u n g der Gemeinde W e n d i s c h R i e t z
Schlussbekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 02
„Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch Rietz
Betr.: Herstellung der Rechtskraft der 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 02
„Ortszentrum“ der Gemeinde Wendisch Rietz als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch
Rietz für den Bereich der Flur 2, Flurst. 295 (neu: 1557 u. 1558), 296 und 297, Gemarkung
Wendisch Rietz
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am 16.09.2015 mit
Beschluss- Nr. 09–561–057/15 die 4. Änderung der Satzung des Bebauungsplan Nr. 02
„Ortszentrum“ als Satzung beschlossen. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan u. Text)
und Teil B (Begründung). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde
Wendisch Rietz zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht.
Die 4. Änderung zur Satzung des Bebauungsplan Nr. 02 „Ortszentrum“ tritt mit der
Veröffentlichung in Kraft, § 10 Abs. 3 S. 4 BauGB.
Geltungsbereich der Satzung:
Das geänderte Plangebiet befindet sich zwischen der Hauptstraße und der Straße An den
Kanalwiesen.
Der Bereich entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet (WA).
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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
16. Jahrgang
Nr. 03
Die Anlage der Satzung (Teil A und Teil B) und die Satzung selbst können von jedermann ab
dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee
Dienstag
Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad
Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1.
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2.
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3.
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber
der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht
worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über
die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Bad Saarow, den 08.03.2016
gez.
Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
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Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
16. Jahrgang
Nr. 03
Bekanntmachungsanordnung
für die Satzung der Gemeinde Wendisch Rietz über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ / hier: 4. Änderung
Die Bekanntmachung der vorstehenden Satzung der Gemeinde Wendisch Rietz über die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02 „Ortszentrum“ / 4. Änderung, von der
Gemeindevertretung in der Sitzung am 16.09.2015 beschlossen, wird
nach § 3 Abs. 3 der Brandenburger Kommunalverfassung vom 18.12.2007 (GVBl. I, S. 286), den Vorschriften der
Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in
den Gemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung) des Landes Brandenburg vom
1.12.2000 (GVBl. II, S.435), § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz vom 15.04.2009 sowie
§ 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414)
- jeweils in der am Tag der Anordnung geltenden Fassung –
angeordnet.
Die Satzung wird im „Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee“, 16. Jahrgang, Nr. 3, vom
08.03.2016 öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wendisch Rietz i.V.m. § 2 der Bekanntmachungsverordnung wird die Ersatzbekanntmachung für die Bestandteile „Planzeichnung
(Teil A)“ und „Begründung (Teil B)“ der Satzung angeordnet, die aufgrund ihrer
Beschaffenheit aus drucktechnischen Gründen nicht veröffentlicht werden kann.
Die Anlage der Satzung und die Satzung selbst können von jedermann ab dem Tag der
Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee
Dienstag
Donnerstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
im Bau- und Liegenschaftsamt des Amtes Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad
Saarow, Zimmer 013 eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 02 / 4. Änderung „Ortszentrum“
gemäß § 10 Abs. 3 S. 4 Baugesetzbuch in Kraft.
Bad Saarow, den 08.03.2016
gez.
C. Krappmann
Amtsdirektor
- Siegel -
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16. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
Nr. 03
B
Bekanntmachung anderer Stellen
1.
Bekanntmachung des Standortältesten Storkow, KURMARK-KASERNE,
Beeskower Chaussee 15 a, 15859 Storkow
1.1.
Schießwarnung
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16. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
Nr. 03
2.
Bekanntmachung der KWU-Entsorgung, Eigenbetrieb des Landkreises OderSpree
2.1.
Frühjahrstour des Schadstoff- und Elektroschrottmobiles
10
16. Jahrgang
Teil 1 – Amtliche Bekanntmachungen
Bad Saarow, 08.03.2016
3.
Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Spree“
3.1.
Mitteilung zur diesjährigen Gewässerschau
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Nr. 03
Impressum/Bezugsmöglichkeiten /-bedingungen
Impressum: Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee
Herausgeber: Amt Scharmützelsee
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Der Amtsdirektor
Forsthausstraße 04
15526 Bad Saarow
Tel.
Fax:
Redaktion:
033631 45-141
033631 45-1811
oder
45-124
Hauptamt
Erscheinen: Erscheint nach Bedarf
Möglichkeiten und Bedingungen für den Bezug des "Amtsblattes
Scharmützelsee"
1.
Das Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee liegt aus im
Amt Scharmützelsee
Forsthausstraße 4
15526 Bad Saarow
Amtsverwaltung, Zimmer 111
2.
Im Internet: www.amt-scharmuetzelsee.de/Amt/Amtsblätter
3.
Bei Abholung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, 15526 Bad Saarow,
Hauptamt (Zimmer 111 oder 112) erfolgt die Abgabe kostenlos.
4.
Die Zusendung erfolgt gegen Erstattung der Kosten für Auslagen.
Sprechzeiten des Amtes Scharmützelsee
Dienstag
09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
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E-Mail
post@amt
[email protected]
post@amt
eil 1 – Amtliche Bekanntmachn
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