Verpackungs- und Versandanweisungen_Systems_DE

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Verpackungs- und
Versandanweisungen
Prozessbeschreibung
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01.04.2013
A. Meyer
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Inhaltsverzeichnis
Verpackungs- und Versandanweisungen
1.
Einleitung
3
2.
Verpackung
4
2.1
Ablauf Reinigung von Werkstücken
4
2.2
Verpackung Elektroteile
4
2.3
Lastannahmen
4
2.4
Verpackungsmaterial
5
3.
Korrosionsschutz
6
4.
Markierungsvorschriften
6
4.1
Aussenverpackung
6
4.2
Markierung Innenverpackung
6
4.3
Kleinteile / beigepackte Bestellungen
6
5.
Transport- und Versandanweisungen
7
5.1
Transporte für Lieferungen von Lieferanten aus der CH/FL
7
5.1.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus der CH/FL
7
5.2
8
Spediteure für Lieferungen von Lieferanten aus Amerika
5.2.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Amerika
8
5.3
9
Spediteure für Lieferungen von Lieferanten aus Asien
5.3.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Asien
5.4
9
Spediteure für Lieferungen von Europa
10
5.4.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Europa
10
Anhang 1: Produkte Markierung auf der Innenverpackung
11
Anhang 2: Gas-Etikette
12
Anhang 3: Markierung
13
Anhang 4: ISPM-Standard 15
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1. Einleitung
Die OC Oerlikon Balzers AG ist ein weltweit agierendes Unternehmen und hat sich verpflichtet die
geltenden Gesetze und Vorschriften in den verschiedenen Ländern einzuhalten.
Damit eine rasche und korrekte Abwicklung in der gesamten Lieferkette gewährleistet und unsere Ware
optimal gegen Beschädigung geschützt ist, haben wir diese Verpackungs- und Versandvorschrift
erarbeitet. Sie dienen als Basis für ein gemeinsames Verständnis zwischen unseren Lieferanten und
Logistikpartnern und bilden die Grundlage für eine korrekte Verpackung, Beschriftung und Anlieferung an
unsere weltweiten Werke.
Mit unseren Verpackungs- und Versandvorschriften legen wir den Verpackungsstandard fest und stellen
sicher, dass die geltenden Gesetze und Vorschriften in den jeweiligen Ländern eingehalten werden. Die
Vorschriften basieren auf einer normalen Beanspruchung während dem Verlad und Transport.
Ergänzende Vorschriften finden Sie jeweils direkt auf unseren Bestellungen.
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2. Verpackung
Die Verpackung dient dem Schutz gegen Verschmutzung und Beschädigung. Mit der äusseren
Beschriftung ist die Ware jederzeit identifizierbar.
2.1 Ablauf Reinigung von Werkstücken
Die gereinigten Werkstücke müssen vor dem Verpacken auf Raumtemperatur abgekühlt werden, da
sonst die im Verpackungsmaterial befindliche Luft an den heissen/warmen Werkstücken kondensiert und
es zur Wasserfleckenbildung auf den Werkstücken kommen kann. Die gereinigten Werkstücke sind nur
noch mit sauberen Baumwoll-Handschuhen zu handhaben.
Für das Auspolstern und Sichern der Ware dürfen keine organischen Beipackstoffe verwendet werden.
2.2 Verpackung Elektroteile
Empfindliche elektronische Bauteile oder Geräte müssen vor statischen Aufladungen mit einer
Spezialfolie (ESD) und in einer entsprechenden markierten Verpackung geliefert werden. Das Auspacken,
Umpacken und Verpacken darf nur an einem ESD-sicheren Arbeitsplatz erfolgen.
2.3 Lastannahmen
Die folgenden Lastannahmen gehen von normalen Transportbelastungen aus. Extreme und/oder
aussergewöhnliche Belastungen können nicht für die Auslegung der Normalverpackung herangezogen
werden.
Beförderungsmittel
Wirkende Kräfte [G]
vorwärts
rückwärts
seitwärts
aufwärts
abwärts
Strassenfahrzeug
1,0 g
0,5 g
0,5 g
0,5 g
1,0 g
Seeschiff
weltweite Fahrt
1,2 g
1,2 g
0,8 g
-
1,0 g
Flugzeug
1,5 g
1,5 g
1,5 g
3,0 g
1,0 g
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2.4 Verpackungsmaterial
Dem Hersteller sind die besonderen Eigenarten und Empfindlichkeiten seiner Erzeugnisse bekannt. Er
entscheidet je nach Empfindlichkeit seines Produktes, welche Verpackungsart und welches
Konservierungskonzept für sein Erzeugnis von Vorteil ist.
Das Verpackungsmaterial muss sauber, neuwertig sowie frei von vorangehenden Gebrauchsspuren sein.
Für die gewählte Verpackungsart und die Polsterung müssen die folgenden Beanspruchungen abgeklärt
sein, damit ein optimaler Schutz gewährleistet ist.
Umgebungseinflüsse
Transportbeanspruchungen
Temperatur
Dynamische und Statische
Feuchtigkeit
Stoss
Niederschlag
Schwingungen
UV-Einwirkungen
Beschleunigung / Verzögerung
Biologische Einflüsse
Querdruckkräfte
Chemische Einflüsse
Stapelstauchdruck
Dabei sind zusätzlich die folgenden Punkte speziell zu beachten:
Hebe- und Fördermittelgerecht
Schutz gegen Diebstahl
Verpackung von Gefahrengut nach den jeweils gültigen Vorschriften
Schutz vor dem Einfluss von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen
Mehrmaliges Umladen und / oder Umschlagen
Transport auf schlechten Strassen
Recyclingfähige / umweltfreundliche Materialien
Stapeldruck von 1,0 to/m2 oder 8 m Stapelhöhe (Seefracht)
Es muss ausschliesslich neutrales Verpackungsklebeband verwendet werden
Bei einer Holzverpackung ist der ISPM-Standard 15 zwingend zu verwenden. Details im Anhang 4.
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3. Korrosionsschutz
Für Standardverpackungen verlangen wir einen Korrosionsschutz mit einer Wirkung bis zu einem Jahr.
Wir empfehlen die VCI-Methode, alternativ kann jedoch auch die Trockenmittelmethode angewendet
werden.
Die Anwendung und die Menge des Korrosionsschutzes hat jeweils nach Angabe des Herstellers zu
erfolgen.
Wichtig
Teile die im Vakuum eingesetzt werden, müssen mit PE-Folie gegen Berührungen mit organischen
Packmitteln wie Holz, Karton, Papier etc. geschützt werden. Ein Korrosionsschutz mit Öl ist hier strikte
untersagt.
Eine allfällige Langzeitverpackung (> 1 Jahr) ist in Absprache mit OC Oerlikon Balzers AG durchzuführen.
4. Markierungsvorschriften
4.1 Aussenverpackung
Unsere Bestellnummer ist zwingend auf der Aussenverpackung anzubringen. Ist ein Artikel
serialnummernpflichtig, so muss die entsprechende Serialnummer auf der Aussenverpackung klar
ersichtlich markiert sein. Die Beschriftung muss spritz- und wasserfest sein. Spezielle Markierungen
haben gemäss Anhang 3 zu erfolgen.
Begleitpapiere wie Checklisten, visierte Stücklisten usw. müssen dem Lieferschein beigelegt werden
(nicht in die entsprechende Schachtel legen).
4.2 Markierung Innenverpackung
Siehe Anhang 1
4.3 Kleinteile / beigepackte Bestellungen
Befinden sich Kleinteile oder verschiedene Bestellungen in einem Gebinde beigepackt, so sind diese
innen klar durch eigene Innengebinde zu trennen und zu beschriften.
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5. Transport- und Versandanweisungen
Die Versandanweisungen werden auf jeder Bestellung aufgeführt und müssen befolgt werden. Bei
Verzögerungen in der Abwicklung gehen anfallende Kosten zu Lasten des Lieferanten. Vereinbarte
Liefertreuemessungen sind nur gültig, wenn alle Papiere und Informationen vorhanden sind.
Sofern OC Oerlikon Balzers AG als Frachtzahler auftritt, sind ausschliesslich die folgenden
Spediteure/Versandart zu benutzen:
5.1 Transporte für Lieferungen von Lieferanten aus der CH/FL
< 30 kg brutto =
Schweizer Post mit GAS-Etiketten (Geschäftsantwortsendung)
Bestellung der GAS-Etiketten unter:
[email protected]
Details gemäss Anhang 2
> 30 kg brutto =
Gebrüder Weiss AG
Email: [email protected]
Tel: 0041 58 458 55 90
5.1.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus der CH/FL
Auf sämtlichen Liefer- und Handelspapieren sind folgende Angaben, bzw. Dokumentationen zwingend
und unaufgefordert vorzulegen.
Schweizer Zolltarifnummer
Ursprungsland
Hinweis, ob Güter präferenziellen Ursprung besitzen oder nicht
- falls ja, muss ein gültiger Ursprungsnachweis mitgeliefert werden
(z.B. Rechnungserklärung, EUR1, EUR-MED)
Für regelmässige Lieferungen besteht die Möglichkeit eine Langzeiterklärung zu erstellen.
Hinweis, ob Güter von der Güterkontroll-Liste erfasst sind oder nicht
- falls ja, ist die Angabe der Nationalen Listennummer anzugeben (EKN Nr)
Informationen unter: http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00600/index.html?lang=de
US Listennummer, falls die Güter U.S. (Re)Exportbestimmungen unterliegen
(Warenursprung = USA)
- falls ja, ist die Angabe der US Listennummer anzugeben (ECCN Nr)
Informationen unter: https://www.bis.doc.gov
Konformitätserklärungen und -kennzeichen
Voraviso: Der Lieferschein, die Versandrechnung und ggf. der Ursprungsnachweis müssen vor dem
Versand an die Emailadresse: [email protected] gesendet werden.
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Lieferant kontaktiert.
Sofern durch eine Nichtbeachtung dieser Regelungen Mehrkosten entstehen, werden diese dem
Lieferanten in Rechnung gestellt.
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5.2 Spediteure für Lieferungen von Lieferanten aus Amerika
< 20 kg brutto =
FedEx
Account-Number OC Oerlikon Balzers AG: 114609684
> 20 kg brutto =
Gebrüder Weiss AG
Email: [email protected]
>1000 kg brutto =
keine direkte Anmeldung an Spediteur, mindestens 3 Tage vor
Lieferung ein Voraviso an [email protected]. Die Sendung wird
durch unsere Importabteilung disponiert.
Die Sendungen dürfen ausschliesslich als Economy Sendungen beim entsprechenden Spediteur
angemeldet werden. Unrechtmässige Belastungen für Express- und Sonderfahrten erlauben wir uns
wieder zurück an den Auftraggeber zu belasten.
5.2.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Amerika
Auf sämtlichen Liefer- und Handelspapieren sind folgende Angaben, bzw. Dokumentationen zwingend
und unaufgefordert vorzulegen:
Zolltarifnummer des Versandlandes
Ursprungsland
US Listennummer, falls die Güter U.S. (Re)Exportbestimmungen unterliegen (ECCN Nr.)
Informationen unter: https://www.bis.doc.gov
Konformitätserklärungen und -kennzeichen
Voraviso: Der Lieferschein und die Versandrechnung müssen vor dem Versand an die Emailadresse
[email protected] gesendet werden.
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Lieferant kontaktiert.
Sofern durch eine Nichtbeachtung dieser Regelungen Mehrkosten entstehen, werden diese dem
Lieferanten in Rechnung gestellt.
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5.3 Spediteure für Lieferungen von Lieferanten aus Asien
< 20 kg brutto =
FedEx
Account-Number OC Oerlikon Balzers AG: 114609684
> 20 kg gross =
Gebrüder Weiss AG
Email: [email protected]
>1000 kg brutto =
keine direkte Anmeldung an Spediteur, mindestens 3 Tage vor
Lieferung ein Voraviso an [email protected]. Die Sendung wird
durch unsere Importabteilung disponiert.
Die Sendungen dürfen ausschliesslich als Economy Sendungen beim entsprechenden Spediteur
angemeldet werden. Unrechtmässige Belastungen für Express- und Sonderfahrten, erlauben wir uns
wieder zurück an den Auftraggeber zu belasten.
5.3.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Asien
Auf sämtlichen Liefer- und Handelspapieren sind folgende Angaben, bzw. Dokumentationen zwingend
und unaufgefordert vorzulegen:
Zolltarifnummer des Versandlandes
Ursprungsland
Hinweis, ob Güter präferenziellen Ursprung besitzen oder nicht
- falls ja, muss ein gültiger Ursprungsnachweis mitgeliefert werden
Hinweis, ob Güter von der Güterkontroll-Liste erfasst sind oder nicht
- falls ja, ist die Angabe der Nationalen Listennummer anzugeben (EKN Nr)
US Listennummer, falls die Güter U.S. (Re)Exportbestimmungen unterliegen
- falls ja, ist die Angabe der US Listennummer anzugeben (ECCN Nr)
Informationen unter: https://www.bis.doc.gov
Konformitätserklärungen und –kennzeichen
Voraviso: Der Lieferschein, die Versandrechnung und ggf. der Ursprungsnachweis müssen vor dem
Versand an die Emailadresse [email protected] gesendet werden.
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Lieferant kontaktiert.
Sofern durch eine Nichtbeachtung dieser Regelungen Mehrkosten entstehen, werden diese dem
Lieferanten in Rechnung gestellt.
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5.4. Spediteure für Lieferungen von Europa
< 500 kg brutto =
TNT
Account-Nummer OC Oerlikon Balzers AG: 213527
> 500 kg brutto =
Gebrüder Weiss AG
Email: [email protected]
Tel: 0041 58 458 54 43
>1000 kg brutto =
keine direkte Anmeldung an Spediteur, mindestens 3 Tage vor
Lieferung ein Voraviso an [email protected]. Die Sendung wird
durch unsere Importabteilung disponiert.
Die Sendungen dürfen ausschliesslich als Economy Sendungen beim entsprechenden Spediteur
angemeldet werden. Unrechtmässige Belastungen für Express- und Sonderfahrten, erlauben wir uns
wieder zurück an den Auftraggeber zu belasten.
5.4.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Europa
Auf sämtlichen Liefer- und Handelspapieren sind folgende Angaben, bzw. Dokumentationen zwingend
und unaufgefordert vorzulegen:
Zolltarifnummer des Versandlandes
Ursprungsland
Hinweis, ob Güter präferenziellen Ursprung besitzen oder nicht
- falls ja, muss ein gültiger Ursprungsnachweis mitgeliefert werden
(z.B. Rechnungserklärung, EUR1, EUR-MED)
Hinweis, ob Güter von der Güterkontroll-Liste erfasst sind oder nicht
- falls ja, ist die Angabe der Nationalen Listennummer anzugeben (EKN Nr)
Informationen unter:
http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/dual-use/
US Listennummer, falls die Güter U.S. (Re)Exportbestimmungen unterliegen
- falls ja, ist die Angabe der US Listennummer anzugeben (ECCN Nr)
Informationen unter: https://www.bis.doc.gov
Konformitätserklärungen und -kennzeichen
Voraviso: Der Lieferschein, die Versandrechnung und ggf. der Ursprungsnachweis müssen vor dem
Versand an die Emailadresse [email protected] gesendet werden.
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Lieferant kontaktiert.
Sofern durch eine Nichtbeachtung dieser Regelungen Mehrkosten entstehen, werden diese dem
Lieferanten in Rechnung gestellt.
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Anhang 1: Markierung Innenverpackung
Beispiel Markierung Innenverpackung
OC Oerlikon Balzers AG
Iramali 18, LI-9496 Balzes
www.oerlikon.com
Artikelnummer/Material no.
Seriennummer / Serial no.
102xxxxxx
xxxxx
Artikelbezeichnung
Material description
Keramikführung
Ceramic Guide
Menge / Quantity
xx (m/pc/pcs/st. etc)
Anforderungen an die Etikettenqualität
Widerstandsfähig
Resistent gegen äussere Einflüsse
Hohe Alterungsbeständigkeit
Sämtliche Teile müssen verpackt und beschriftet sein.
Zusätzlich gelten die Verpackungsinstruktionen gemäss Bestellung.
Artikelbezeichnung muss in Deutsch und Englisch ersichtlich sein.
Die Etikette darf keinen Hinweis auf den Lieferanten/Hersteller enthalten (Vorlage siehe Beispiel oben)
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Anhang 2: GAS-Etikette
OC Oerlikon Balzers AG
Lieferadresse:
Logistics
Iramali 18
Firma:
LI-9496 Balzers
Ansprechpartner:
Strasse:
PLZ / Ort:
www.oerlikon.com
Telefon:
[email protected]
MWST-Nr. FL50118
Bestellformular für GAS Etiketten
Beschreibung
Stückzahl
GAS Etiketten
....................................................................Stk.
Basisnummer 99.47.104328......... fortlaufend
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
000001
000002
000003
000004
000005
000006
000007
000008
000009
000010
000011
000012
000013
000014
000015
000016
000017
000018
000019
000020
000021
000022
000023
000024
000025
000026
000027
000028
000029
000030
000031
000032
000033
000034
000035
000036
000037
000038
000039
000040
000041
000042
000043
000044
000045
000046
000047
000048
000049
000050
000051
..
..
..
..
..
..
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n
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Damit die Rückverfolgbarkeit der Pakete gewährleistet ist, muss die jeweilige GAS Etikettennummer
aufsteigend benutzt werden.
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Anhang 3: Markierung
Spezialmarkierungen
(falls erforderlich)
Aufkleber Vorderseite
Kippindikator
Stossindikator
Hinweise auf
Korrosion. Wird auf
den beiden
Seitenwänden
aufgeklebt
Schwerpunkt wird mit
schwarzer Farbe und
Schablone auf Kiste
gerollt
Sonstige
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Seite 13 / 14
Wird auf allen vier
Seiten oben
aufgeklebt
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Anhang 4: ISPM-Standard 15
Die „International Standards for Phytosanitary Measures“ (ISPM) werden von der International Plant
Convention (IPPC), einer Unterorganisation der United Nations Food and Agriculture Organizations (FAO)
erlassen.
Der ISPM Standard beschreibt Massnahmen, um das Risiko einer Einschleppung bzw. Verbreitung von
Holzschädlingen im Zusammenhang mit Holzverpackungen zu verringern.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt es zur Rückweisung der Sendung im betreffenden
Einfuhrland!
Die nach dem ISPM-Standard 15 vorgeschriebene Markierung muss deutlich sichtbar angebracht
werden und sollte weder in der Farbe Rot noch in Orange sein!
Folgende Angaben sind zwingend anzubringen:
IPPC Logo
Zulassungsnummer des Betriebes (mit ISO-Code das Landes)
Kennzeichnung HAT (Heat Treatment)
Weitere Informationen
http://www.ippc.int/
http://www.bafu.admin.ch/wald/11015/11041/index.html?lang=de
Lieferanten ausserhalb CH/FL
Bitte informieren Sie sich bei Ihren Pflanzenschutzdienststellen!
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