Verpackungs- und Versandanweisungen_Systems_DE
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Verpackungs- und Versandanweisungen Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 1 / 14 300063400/OP1/000/03 Inhaltsverzeichnis Verpackungs- und Versandanweisungen 1. Einleitung 3 2. Verpackung 4 2.1 Ablauf Reinigung von Werkstücken 4 2.2 Verpackung Elektroteile 4 2.3 Lastannahmen 4 2.4 Verpackungsmaterial 5 3. Korrosionsschutz 6 4. Markierungsvorschriften 6 4.1 Aussenverpackung 6 4.2 Markierung Innenverpackung 6 4.3 Kleinteile / beigepackte Bestellungen 6 5. Transport- und Versandanweisungen 7 5.1 Transporte für Lieferungen von Lieferanten aus der CH/FL 7 5.1.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus der CH/FL 7 5.2 8 Spediteure für Lieferungen von Lieferanten aus Amerika 5.2.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Amerika 8 5.3 9 Spediteure für Lieferungen von Lieferanten aus Asien 5.3.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Asien 5.4 9 Spediteure für Lieferungen von Europa 10 5.4.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Europa 10 Anhang 1: Produkte Markierung auf der Innenverpackung 11 Anhang 2: Gas-Etikette 12 Anhang 3: Markierung 13 Anhang 4: ISPM-Standard 15 14 Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 2 / 14 300063400/OP1/000/03 1. Einleitung Die OC Oerlikon Balzers AG ist ein weltweit agierendes Unternehmen und hat sich verpflichtet die geltenden Gesetze und Vorschriften in den verschiedenen Ländern einzuhalten. Damit eine rasche und korrekte Abwicklung in der gesamten Lieferkette gewährleistet und unsere Ware optimal gegen Beschädigung geschützt ist, haben wir diese Verpackungs- und Versandvorschrift erarbeitet. Sie dienen als Basis für ein gemeinsames Verständnis zwischen unseren Lieferanten und Logistikpartnern und bilden die Grundlage für eine korrekte Verpackung, Beschriftung und Anlieferung an unsere weltweiten Werke. Mit unseren Verpackungs- und Versandvorschriften legen wir den Verpackungsstandard fest und stellen sicher, dass die geltenden Gesetze und Vorschriften in den jeweiligen Ländern eingehalten werden. Die Vorschriften basieren auf einer normalen Beanspruchung während dem Verlad und Transport. Ergänzende Vorschriften finden Sie jeweils direkt auf unseren Bestellungen. Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 3 / 14 300063400/OP1/000/03 2. Verpackung Die Verpackung dient dem Schutz gegen Verschmutzung und Beschädigung. Mit der äusseren Beschriftung ist die Ware jederzeit identifizierbar. 2.1 Ablauf Reinigung von Werkstücken Die gereinigten Werkstücke müssen vor dem Verpacken auf Raumtemperatur abgekühlt werden, da sonst die im Verpackungsmaterial befindliche Luft an den heissen/warmen Werkstücken kondensiert und es zur Wasserfleckenbildung auf den Werkstücken kommen kann. Die gereinigten Werkstücke sind nur noch mit sauberen Baumwoll-Handschuhen zu handhaben. Für das Auspolstern und Sichern der Ware dürfen keine organischen Beipackstoffe verwendet werden. 2.2 Verpackung Elektroteile Empfindliche elektronische Bauteile oder Geräte müssen vor statischen Aufladungen mit einer Spezialfolie (ESD) und in einer entsprechenden markierten Verpackung geliefert werden. Das Auspacken, Umpacken und Verpacken darf nur an einem ESD-sicheren Arbeitsplatz erfolgen. 2.3 Lastannahmen Die folgenden Lastannahmen gehen von normalen Transportbelastungen aus. Extreme und/oder aussergewöhnliche Belastungen können nicht für die Auslegung der Normalverpackung herangezogen werden. Beförderungsmittel Wirkende Kräfte [G] vorwärts rückwärts seitwärts aufwärts abwärts Strassenfahrzeug 1,0 g 0,5 g 0,5 g 0,5 g 1,0 g Seeschiff weltweite Fahrt 1,2 g 1,2 g 0,8 g - 1,0 g Flugzeug 1,5 g 1,5 g 1,5 g 3,0 g 1,0 g Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 4 / 14 300063400/OP1/000/03 2.4 Verpackungsmaterial Dem Hersteller sind die besonderen Eigenarten und Empfindlichkeiten seiner Erzeugnisse bekannt. Er entscheidet je nach Empfindlichkeit seines Produktes, welche Verpackungsart und welches Konservierungskonzept für sein Erzeugnis von Vorteil ist. Das Verpackungsmaterial muss sauber, neuwertig sowie frei von vorangehenden Gebrauchsspuren sein. Für die gewählte Verpackungsart und die Polsterung müssen die folgenden Beanspruchungen abgeklärt sein, damit ein optimaler Schutz gewährleistet ist. Umgebungseinflüsse Transportbeanspruchungen Temperatur Dynamische und Statische Feuchtigkeit Stoss Niederschlag Schwingungen UV-Einwirkungen Beschleunigung / Verzögerung Biologische Einflüsse Querdruckkräfte Chemische Einflüsse Stapelstauchdruck Dabei sind zusätzlich die folgenden Punkte speziell zu beachten: Hebe- und Fördermittelgerecht Schutz gegen Diebstahl Verpackung von Gefahrengut nach den jeweils gültigen Vorschriften Schutz vor dem Einfluss von unterschiedlichen klimatischen Bedingungen Mehrmaliges Umladen und / oder Umschlagen Transport auf schlechten Strassen Recyclingfähige / umweltfreundliche Materialien Stapeldruck von 1,0 to/m2 oder 8 m Stapelhöhe (Seefracht) Es muss ausschliesslich neutrales Verpackungsklebeband verwendet werden Bei einer Holzverpackung ist der ISPM-Standard 15 zwingend zu verwenden. Details im Anhang 4. Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 5 / 14 300063400/OP1/000/03 3. Korrosionsschutz Für Standardverpackungen verlangen wir einen Korrosionsschutz mit einer Wirkung bis zu einem Jahr. Wir empfehlen die VCI-Methode, alternativ kann jedoch auch die Trockenmittelmethode angewendet werden. Die Anwendung und die Menge des Korrosionsschutzes hat jeweils nach Angabe des Herstellers zu erfolgen. Wichtig Teile die im Vakuum eingesetzt werden, müssen mit PE-Folie gegen Berührungen mit organischen Packmitteln wie Holz, Karton, Papier etc. geschützt werden. Ein Korrosionsschutz mit Öl ist hier strikte untersagt. Eine allfällige Langzeitverpackung (> 1 Jahr) ist in Absprache mit OC Oerlikon Balzers AG durchzuführen. 4. Markierungsvorschriften 4.1 Aussenverpackung Unsere Bestellnummer ist zwingend auf der Aussenverpackung anzubringen. Ist ein Artikel serialnummernpflichtig, so muss die entsprechende Serialnummer auf der Aussenverpackung klar ersichtlich markiert sein. Die Beschriftung muss spritz- und wasserfest sein. Spezielle Markierungen haben gemäss Anhang 3 zu erfolgen. Begleitpapiere wie Checklisten, visierte Stücklisten usw. müssen dem Lieferschein beigelegt werden (nicht in die entsprechende Schachtel legen). 4.2 Markierung Innenverpackung Siehe Anhang 1 4.3 Kleinteile / beigepackte Bestellungen Befinden sich Kleinteile oder verschiedene Bestellungen in einem Gebinde beigepackt, so sind diese innen klar durch eigene Innengebinde zu trennen und zu beschriften. Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 6 / 14 300063400/OP1/000/03 5. Transport- und Versandanweisungen Die Versandanweisungen werden auf jeder Bestellung aufgeführt und müssen befolgt werden. Bei Verzögerungen in der Abwicklung gehen anfallende Kosten zu Lasten des Lieferanten. Vereinbarte Liefertreuemessungen sind nur gültig, wenn alle Papiere und Informationen vorhanden sind. Sofern OC Oerlikon Balzers AG als Frachtzahler auftritt, sind ausschliesslich die folgenden Spediteure/Versandart zu benutzen: 5.1 Transporte für Lieferungen von Lieferanten aus der CH/FL < 30 kg brutto = Schweizer Post mit GAS-Etiketten (Geschäftsantwortsendung) Bestellung der GAS-Etiketten unter: [email protected] Details gemäss Anhang 2 > 30 kg brutto = Gebrüder Weiss AG Email: [email protected] Tel: 0041 58 458 55 90 5.1.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus der CH/FL Auf sämtlichen Liefer- und Handelspapieren sind folgende Angaben, bzw. Dokumentationen zwingend und unaufgefordert vorzulegen. Schweizer Zolltarifnummer Ursprungsland Hinweis, ob Güter präferenziellen Ursprung besitzen oder nicht - falls ja, muss ein gültiger Ursprungsnachweis mitgeliefert werden (z.B. Rechnungserklärung, EUR1, EUR-MED) Für regelmässige Lieferungen besteht die Möglichkeit eine Langzeiterklärung zu erstellen. Hinweis, ob Güter von der Güterkontroll-Liste erfasst sind oder nicht - falls ja, ist die Angabe der Nationalen Listennummer anzugeben (EKN Nr) Informationen unter: http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00600/index.html?lang=de US Listennummer, falls die Güter U.S. (Re)Exportbestimmungen unterliegen (Warenursprung = USA) - falls ja, ist die Angabe der US Listennummer anzugeben (ECCN Nr) Informationen unter: https://www.bis.doc.gov Konformitätserklärungen und -kennzeichen Voraviso: Der Lieferschein, die Versandrechnung und ggf. der Ursprungsnachweis müssen vor dem Versand an die Emailadresse: [email protected] gesendet werden. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Lieferant kontaktiert. Sofern durch eine Nichtbeachtung dieser Regelungen Mehrkosten entstehen, werden diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt. Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 7 / 14 300063400/OP1/000/03 5.2 Spediteure für Lieferungen von Lieferanten aus Amerika < 20 kg brutto = FedEx Account-Number OC Oerlikon Balzers AG: 114609684 > 20 kg brutto = Gebrüder Weiss AG Email: [email protected] >1000 kg brutto = keine direkte Anmeldung an Spediteur, mindestens 3 Tage vor Lieferung ein Voraviso an [email protected]. Die Sendung wird durch unsere Importabteilung disponiert. Die Sendungen dürfen ausschliesslich als Economy Sendungen beim entsprechenden Spediteur angemeldet werden. Unrechtmässige Belastungen für Express- und Sonderfahrten erlauben wir uns wieder zurück an den Auftraggeber zu belasten. 5.2.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Amerika Auf sämtlichen Liefer- und Handelspapieren sind folgende Angaben, bzw. Dokumentationen zwingend und unaufgefordert vorzulegen: Zolltarifnummer des Versandlandes Ursprungsland US Listennummer, falls die Güter U.S. (Re)Exportbestimmungen unterliegen (ECCN Nr.) Informationen unter: https://www.bis.doc.gov Konformitätserklärungen und -kennzeichen Voraviso: Der Lieferschein und die Versandrechnung müssen vor dem Versand an die Emailadresse [email protected] gesendet werden. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Lieferant kontaktiert. Sofern durch eine Nichtbeachtung dieser Regelungen Mehrkosten entstehen, werden diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt. Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 8 / 14 300063400/OP1/000/03 5.3 Spediteure für Lieferungen von Lieferanten aus Asien < 20 kg brutto = FedEx Account-Number OC Oerlikon Balzers AG: 114609684 > 20 kg gross = Gebrüder Weiss AG Email: [email protected] >1000 kg brutto = keine direkte Anmeldung an Spediteur, mindestens 3 Tage vor Lieferung ein Voraviso an [email protected]. Die Sendung wird durch unsere Importabteilung disponiert. Die Sendungen dürfen ausschliesslich als Economy Sendungen beim entsprechenden Spediteur angemeldet werden. Unrechtmässige Belastungen für Express- und Sonderfahrten, erlauben wir uns wieder zurück an den Auftraggeber zu belasten. 5.3.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Asien Auf sämtlichen Liefer- und Handelspapieren sind folgende Angaben, bzw. Dokumentationen zwingend und unaufgefordert vorzulegen: Zolltarifnummer des Versandlandes Ursprungsland Hinweis, ob Güter präferenziellen Ursprung besitzen oder nicht - falls ja, muss ein gültiger Ursprungsnachweis mitgeliefert werden Hinweis, ob Güter von der Güterkontroll-Liste erfasst sind oder nicht - falls ja, ist die Angabe der Nationalen Listennummer anzugeben (EKN Nr) US Listennummer, falls die Güter U.S. (Re)Exportbestimmungen unterliegen - falls ja, ist die Angabe der US Listennummer anzugeben (ECCN Nr) Informationen unter: https://www.bis.doc.gov Konformitätserklärungen und –kennzeichen Voraviso: Der Lieferschein, die Versandrechnung und ggf. der Ursprungsnachweis müssen vor dem Versand an die Emailadresse [email protected] gesendet werden. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Lieferant kontaktiert. Sofern durch eine Nichtbeachtung dieser Regelungen Mehrkosten entstehen, werden diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt. Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 9 / 14 300063400/OP1/000/03 5.4. Spediteure für Lieferungen von Europa < 500 kg brutto = TNT Account-Nummer OC Oerlikon Balzers AG: 213527 > 500 kg brutto = Gebrüder Weiss AG Email: [email protected] Tel: 0041 58 458 54 43 >1000 kg brutto = keine direkte Anmeldung an Spediteur, mindestens 3 Tage vor Lieferung ein Voraviso an [email protected]. Die Sendung wird durch unsere Importabteilung disponiert. Die Sendungen dürfen ausschliesslich als Economy Sendungen beim entsprechenden Spediteur angemeldet werden. Unrechtmässige Belastungen für Express- und Sonderfahrten, erlauben wir uns wieder zurück an den Auftraggeber zu belasten. 5.4.1 Versandanweisungen für Lieferungen von Lieferanten aus Europa Auf sämtlichen Liefer- und Handelspapieren sind folgende Angaben, bzw. Dokumentationen zwingend und unaufgefordert vorzulegen: Zolltarifnummer des Versandlandes Ursprungsland Hinweis, ob Güter präferenziellen Ursprung besitzen oder nicht - falls ja, muss ein gültiger Ursprungsnachweis mitgeliefert werden (z.B. Rechnungserklärung, EUR1, EUR-MED) Hinweis, ob Güter von der Güterkontroll-Liste erfasst sind oder nicht - falls ja, ist die Angabe der Nationalen Listennummer anzugeben (EKN Nr) Informationen unter: http://ec.europa.eu/trade/creating-opportunities/trade-topics/dual-use/ US Listennummer, falls die Güter U.S. (Re)Exportbestimmungen unterliegen - falls ja, ist die Angabe der US Listennummer anzugeben (ECCN Nr) Informationen unter: https://www.bis.doc.gov Konformitätserklärungen und -kennzeichen Voraviso: Der Lieferschein, die Versandrechnung und ggf. der Ursprungsnachweis müssen vor dem Versand an die Emailadresse [email protected] gesendet werden. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben wird der Lieferant kontaktiert. Sofern durch eine Nichtbeachtung dieser Regelungen Mehrkosten entstehen, werden diese dem Lieferanten in Rechnung gestellt. Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 10 / 14 300063400/OP1/000/03 Anhang 1: Markierung Innenverpackung Beispiel Markierung Innenverpackung OC Oerlikon Balzers AG Iramali 18, LI-9496 Balzes www.oerlikon.com Artikelnummer/Material no. Seriennummer / Serial no. 102xxxxxx xxxxx Artikelbezeichnung Material description Keramikführung Ceramic Guide Menge / Quantity xx (m/pc/pcs/st. etc) Anforderungen an die Etikettenqualität Widerstandsfähig Resistent gegen äussere Einflüsse Hohe Alterungsbeständigkeit Sämtliche Teile müssen verpackt und beschriftet sein. Zusätzlich gelten die Verpackungsinstruktionen gemäss Bestellung. Artikelbezeichnung muss in Deutsch und Englisch ersichtlich sein. Die Etikette darf keinen Hinweis auf den Lieferanten/Hersteller enthalten (Vorlage siehe Beispiel oben) Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 11 / 14 300063400/OP1/000/03 Anhang 2: GAS-Etikette OC Oerlikon Balzers AG Lieferadresse: Logistics Iramali 18 Firma: LI-9496 Balzers Ansprechpartner: Strasse: PLZ / Ort: www.oerlikon.com Telefon: [email protected] MWST-Nr. FL50118 Bestellformular für GAS Etiketten Beschreibung Stückzahl GAS Etiketten ....................................................................Stk. Basisnummer 99.47.104328......... fortlaufend 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 000001 000002 000003 000004 000005 000006 000007 000008 000009 000010 000011 000012 000013 000014 000015 000016 000017 000018 000019 000020 000021 000022 000023 000024 000025 000026 000027 000028 000029 000030 000031 000032 000033 000034 000035 000036 000037 000038 000039 000040 000041 000042 000043 000044 000045 000046 000047 000048 000049 000050 000051 .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. .. n .. .. .. .. .. .. .. .. .. Damit die Rückverfolgbarkeit der Pakete gewährleistet ist, muss die jeweilige GAS Etikettennummer aufsteigend benutzt werden. Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 12 / 14 300063400/OP1/000/03 Anhang 3: Markierung Spezialmarkierungen (falls erforderlich) Aufkleber Vorderseite Kippindikator Stossindikator Hinweise auf Korrosion. Wird auf den beiden Seitenwänden aufgeklebt Schwerpunkt wird mit schwarzer Farbe und Schablone auf Kiste gerollt Sonstige Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 13 / 14 Wird auf allen vier Seiten oben aufgeklebt 300063400/OP1/000/03 Anhang 4: ISPM-Standard 15 Die „International Standards for Phytosanitary Measures“ (ISPM) werden von der International Plant Convention (IPPC), einer Unterorganisation der United Nations Food and Agriculture Organizations (FAO) erlassen. Der ISPM Standard beschreibt Massnahmen, um das Risiko einer Einschleppung bzw. Verbreitung von Holzschädlingen im Zusammenhang mit Holzverpackungen zu verringern. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften führt es zur Rückweisung der Sendung im betreffenden Einfuhrland! Die nach dem ISPM-Standard 15 vorgeschriebene Markierung muss deutlich sichtbar angebracht werden und sollte weder in der Farbe Rot noch in Orange sein! Folgende Angaben sind zwingend anzubringen: IPPC Logo Zulassungsnummer des Betriebes (mit ISO-Code das Landes) Kennzeichnung HAT (Heat Treatment) Weitere Informationen http://www.ippc.int/ http://www.bafu.admin.ch/wald/11015/11041/index.html?lang=de Lieferanten ausserhalb CH/FL Bitte informieren Sie sich bei Ihren Pflanzenschutzdienststellen! Prozessbeschreibung Status: FR 01.04.2013 A. Meyer Seite 14 / 14 300063400/OP1/000/03