Leitfaden Flüchtlingshilfe Amt Dänischenhagen

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Leitfaden Flüchtlingshilfe Amt Dänischenhagen
Betreuung von Flüchtlingen im Amt Dänischenhagen
- Leitfaden für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Stand 21. Mai 2015
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Vorbemerkung:
Der Freundeskreis Asyl – Betreuung von Flüchtlingen in der Gemeinde Altenholz hat
im März diesen Jahres einen Leitfaden für ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer
vorgelegt. Dieser Leitfaden enthält viele Hinweise und Informationen, die auch für
die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer/innen im Amt Dänischenhagen von Bedeutung
sind.
Wir haben daher den Freundeskreis Asyl gebeten, uns den Leitfaden für einen überarbeiteten (an die Situation in unserem Amtsbereich angepassten) Nachdruck zur
Verfügung zu stellen. Wir möchten uns an dieser Stelle sehr für die Zustimmung des
Freundeskreises Asyl bedanken. Die Verantwortung für diese überarbeitete Fassung
liegt natürlich bei uns.
Eine aktuelle Übersicht über wichtige Anlaufstellen in Dänischenhagen (Gesundheitswesen, Einkaufsmöglichkeiten etc.) haben wir von Ursula Liewert und Klaus Georg
erhalten. Auch dafür herzlichen Dank.
Dänischenhagen, den 21.05.2015
Für die Redaktionsgruppe
Sönke Boysen - Dr. Erwin Jordan – Christiane von Reinersdorff
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Liebe ehrenamtliche Helferinnen und Helfer!
Es ist schön, dass Sie sich bereit erklärt haben, unseren neuen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern beratend zur Seite zu stehen. Für die Neuankömmlinge ist es sicher nicht
einfach, nach einer möglicherweise dramatischen Flucht in ein fremdes Land zu kommen, dessen Sprache sie nicht oder nur unzureichend verstehen, wo alles anders ist
als zu Hause und wo sie niemanden kennen.
In Zusammenarbeit mit dem Amt Dänischenhagen, das für die Unterbringung der
Flüchtlinge zuständig ist, sehen wir unser Hauptanliegen darin, den Flüchtlingen zu
ermöglichen, an ihrem neuen Wohnort „anzukommen“ und sie bei der Eingewöhnung
zu unterstützen.
Ansprechpartner
Im Amt Dänischenhagen sind hier die Ansprechpartner/innen:
•
Frau Marquardt ([email protected] - 04349 / 809 102)
•
Herr John ([email protected] - 04349 / 809 404)
•
Frau Pickel ([email protected] - 04349 / 809 100)
Koordinatoren für die ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit sind:
•
Dr. Erwin Jordan ([email protected] - Telefon 0152 / 241 831 97);
•
Vertretung: Christiane von Reinersdorff ([email protected]) und
Sönke Boysen ([email protected]) - im Vertretungsfall auch über die
o.g. Handynummer zu erreichen.
Spendenkonto
Um kleinere Ausgaben der Helfer/innen für betreute Flüchtlinge unbürokratisch erstatten zu können, hat das Amt ein Spendenkonto eingerichtet (Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden). Die Kontodaten sind:
Amt Dänischenhagen
BIC: NOLADE21KIE (Fördesparkasse)
IBAN: DE77 2105 0170 0000 8018 37
Stichwort: „Flüchtlingshilfe“
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Wenn neue Flüchtlinge kommen …
Das Amt erhält oft nur wenige Tage vor der Ankunft vom Kreis Rendsburg-Eckernförde Bescheid, wenn es Neuzugänge gibt, wie viele Personen kommen, in welchem Alter diese sind und aus welchem Land sie kommen.
Das Amt informiert dann den Koordinator für die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe Erwin
Jordan oder dessen Vertreter Christiane von Reinersdorff und Sönke Boysen über die
angekündigten Neuzugänge.
Wenn eine Betreuung von den Flüchtlingen gewünscht wird und daher eingerichtet
werden soll, fragt der Koordinator unter den bekannten Helfer/innen, ob Bereitschaft
zur Übernahme einer Betreuung besteht.
Koordinator und Amt gemeinsam stellen so früh wie möglich Kontakt her zwischen
Flüchtlingen und Betreuer/in (ggf. auch mehreren Betreuer/innen).
Betreuer/innen
Die Betreuer/innen unterstützen die Flüchtlinge in Alltagsfragen, helfen bei Kontakten
zu Ämtern, Ärzten etc. und ermitteln in Gesprächen mit den Flüchtlingen den Unterstützungsbedarf, z. B. in den Bereichen
•
Betreuung / Ärzte / Behörden / Dolmetscherdienste
•
Mobilität / Begleitung mit Fahrdienst
•
Sprachförderung
•
Soziales / Spielen / Reparaturen
•
Sportliche Aktivitäten
•
Sachspenden / Auslagenersatz
Im Regelfall organisieren die Betreuer/innen auch Vertretungen (z.B. für Fahrdienste
etc.). Kann ein Unterstützungsbedarf nicht durch die Betreuer/innen abgedeckt werden, bitten diese die Koordinatoren um Vermittlung.
Rückmeldungen
(Kritische) Rückmeldungen an die Koordinatoren helfen bei der Verbesserung der
Prozesse und der Angebote. Dazu dienen auch die regelmäßigen Helfertreffen.
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Wie sehen nun die Abläufe genau aus ….
Welche Aufgaben hat das Amt (= A), wenn Flüchtlinge aufgenommen werden und
wo und wie können ehrenamtliche Helfer/innen (=E) tätig werden?
Vor der Ankunft – Vorbereitung
•
Anmietung und Einrichtung der Wohnung (A - evtl. mit Unterstützung von E)
•
Erledigung von ersten Formalitäten vor Ankunft der Flüchtlinge (A)
•
Frage: Wird ein/e Dolmetscher/in gebraucht? (A u. E)
•
Überlegung, wer die Betreuung für die Person/en bzw. die Familie übernehmen kann (Koordination E)
Ankunft
•
Abholen bzw. Bringen (A in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt und dem
Kreis RD-ECK)
•
Begrüßung der Flüchtlinge (A und - wann immer möglich - Koordinator und
Betreuer/in E u. ggf. Dolmetscher)
•
Erledigung notwendiger Formalitäten (A) - z.B. Datenaufnahme, Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
•
Einweisung in die Wohnung, evtl. Mängel notieren, Briefkasten und Klingel
beschriften (A mit E)
•
Wohnungsübergabe: Durchsicht der Einrichtung u. Unterschrift von beiden
Seiten zur Bestätigung, was alles vorhanden ist (A mit Flüchtlingen)
•
Einkaufen mit den Flüchtlingen für die erste aktuelle Versorgung (E - s.Liste
im Anhang)
•
Scheck ausstellen und aushändigen (A), Hilfestellung bei der erstmaligen
Scheckeinlösung (A und E), Mitteilung des Termins für die weitere Abholung
des Geldschecks im nächsten Monat (A)
Offizielle Aufgaben / Erledigungen in der ersten Zeit
•
Formalitäten (A / E - zur Unterstützung ggf. Dolmetscher) z.B. Anmeldung,
Erlass der GEZ-Gebühren, Krankenschein, Anmeldung für Stromversorgung u.
a.
•
Die Flüchtlinge über hausärztliche und zahnärztliche Untersuchungen informieren und ggf. dorthin begleiten (E)
Erläuterungen zu Notruf (Polizei, Feuerwehr) Krankenwagen, Krankenhäuser, Ärzte
und Apotheken, Brandschutz, Mülltrennung, Energiesparen etc. (E)
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Information über wichtige Anlaufstellen / Erledigungen (E)
•
Geschäfte
•
Busverbindungen
•
Arztpraxen
•
Kleiderkammern
•
Möbelbörsen
•
Kieler Tafel in Friedrichsort (nach Vorlage des Ausweises u. einer Bestätigung
der Bedürftigkeit)
•
Migrationsberatungsstellen
Siehe dazu auch die Listen mit Adressen etc. im Anhang
Ärztliche Versorgung (A u. E)
•
Krankenscheine, Überweisungen (A) (nur Schmerz- und Notfallbehandlung –
gilt ganz besonders auch für Zahnbehandlungen (keine Korrekturen der Zahnstellung, Zahnersatz o. ä.) / Es gibt nur einen Krankenschein pro Quartal. Wird
ein weiterer Arzt aufgesucht, benötigt man von dem zuerst aufgesuchten Arzt
einen Überweisungsschein. Transporte mit dem Krankenwagen sollten nur in
absoluten Notfällen in Anspruch genommen werden. Die Leistungserbringer
müssen sich zwecks Abrechnung an die Gemeinde wenden.
•
Information über die verschiedenen Arztpraxen (E)
•
Notruf: über 110 oder 112 (Feuerwehr)
•
Ärztenotruf: 0431 / 116 117
•
Zahnärztlicher Notdienst: 0431 / 18 18 6
•
Notfallambulanz: im Städtischen Krankenhaus, Chemnitzstr. 33, 24116 Kiel,
Tel: 0431 / 16 97 0
•
Taxen: 0431 / 39 54 44 (Friedrichsort) - 04346 / 4 11 11 (Gettorf)
Frühe Hilfen für Familien - Familienhebammen
Familienhebammen unterstützen besonders belastete Schwangere und Frauen /
Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Dieses Angebot ist für die Frauen /
Familien kostenlos und freiwillig.
Kontakt über: Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. Mo. – Fr. 9.00 – 16.00 Uhr
Tel.: 04331 / 13 23 40
Familienhebamme in der Region: Susanne Hilker-Krack, Tel. 0170 / 38 50 167
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Angebote für traumatisierte Personen psychotherapeutische Hilfsangebote (E u. A)
•
Der Paritätische Schleswig - Holstein e. V., Zum Brook 4, 24143 Kiel,
www.paritaet-sh.org, Tel. 0431 / 5602 - 68 o. 0160 / 969 561 22,
Ansprechpartnerin: Violetta Koch ([email protected]) und Hajo Engbers
(Psychologe)
•
ZIP - Notfallambulanz des Zentrums für Integrative Psychiatrie in Kiel,
Niemannsweg 147, 24105 Kiel, Tel. 0431 / 99 00 26 81 oder 99 00 25 61,
werktags 8 - 14 Uhr
•
Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises RD-ECK:
04331 / 202 585 - 581 oder - 580. Immer auch über 110 !
KiTa, Schulen und Sprachkurse
•
Anmelden der Kinder in den KiTas und Schulen bzw. DAZ-Klassen (A u. E)
(DAZ = Deutsch als Zweitsprache). Vor der Anmeldung sollte auf jeden Fall
ein Termin vereinbart werden und nach notwendigen Unterlagen gefragt werden.
•
Sprachkurse für Erwachsene (VHS Kiel, ZBBS, Kurs in Altenholz) (E)
Volkshochschule Kiel / Förde-VHS, Muhliusstr. 29/31,
Tel.: 0431 / 901 - 5200 / Frau Stade: 0431 / 901 - 5239:
•
ZBBS e. V., Zentrale Beratungs- u. Bildungsstelle für MigrantInnen in S-H,
Sophienblatt 64a, 24114 Kiel, Tel. 0431 / 200115-0, [email protected],
www.zbbs-sh.de
Stand Mai 2015: Das ZBBS ist völlig überlastet und nimmt niemanden mehr
auf. Es wird überlegt, Intensivkurse in Altenholz in den Sommerferien
anzubieten. Die Kostenübernahme muss noch geklärt werden.
•
Seit dem Mai 2015 finden auch in Dänischenhagen im Sportheim des MTV
(Schulstr. 46) von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern getragene Angebote zur Sprachförderung statt (Montags bis Donnerstags in der Zeit von 10
bis 12 Uhr) weitere Informationen über Christiane von Reinersdorff
([email protected]).
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Soziale Einbindung / Kontaktaufnahme zu anderen / Förderung der Kinder
Flüchtlinge können ohne Beitragszahlung Mitglied in den Sportvereinen im Amtsbereich werden.
•
MTV Dänischenhagen, Schulstr. 46, 4229 Dänischenhagen
Tel: 04349 / 91 33 70
email: [email protected]
•
SCS Strande, Dorfstr. 26, 24229 Strande
Tel: 04349 / 638
email: [email protected]
•
STS Surendorf, Seestr, 13 – 15, 24229 Schwedeneck
Tel: 04308 / 13 79
email: [email protected]
•
NLSV Lindhöft, Alte Dorfstr. 4, 24214 Noer
Tel: 04346 / 929 20 81
Vors: Karin Iwers
•
TSV Altenholz, Klausdorfer Str. 78 e, 24161 Altenholz
Tel. 0431 / 32 37 33
[email protected], www.tsv-altenholz.de
Öffnungszeiten: Die u. Fr: 9.00 – 11.00, Do: 16.00 – 19.00
Kinder und Jugendliche können über den Kieler Verein INKA in sportlicher und kultureller Hinsicht (vor allem musikalisch) gefördert werden. Das Angebot gilt zwar vor
allem für Kinder aus dem Kieler Stadtgebiet, aber auch Anträge aus dem Umland
werden aufgenommen.
Kontakt: INKA (Kieler Initiative gegen Kinderarmut)
c/o Jörg Rüdel,
Tel. 0431 / 31 18 99 oder 0172 / 41 06 306
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Ansprechpartner für Hilfen in besonderen Krisensituationen (A u. E)
•
Polizei Gettorf, Hochkamp 1, 24114 Gettorf, Tel. 04346 /90 22
•
Polizei Altenholz, An der Feuerwache 3, 24161 Altenholz, Tel. 0431 / 32 12 97
•
Polizeinotruf: 110
•
Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises RD-ECK:
04331 / 202 - 585 oder - 581 oder - 580. Immer auch über 110
•
ZIP - Zentrum für Integrative Psychiatrie - Notaufnahme,
Niemannsweg 147, 24105 Kiel,
Tel. 0431 / 99 00 26 81 oder 99 00 25 61
•
Krisendienst der Brücke: 04331 / 13 23 23
•
Rettungsleitstelle Kreis RD-ECK (alle Krisennotdienste): 04331 / 202-250
•
Jugendamt Eckernförde: 04351 / 75 76 40
Herr Lottenburger (zuständig für Altenholz): 04351 / 75 76 50
•
Not- bzw. Krisendienst des Jugendamtes des Kreises über Polizei: 110
•
Kinderschutz-Zentrum Kiel: 0431 / 12 21 80
•
Frauenhaus Rendsburg: 04331 / 22 72 6
•
Frauenhaus Kiel: 0431 / 68 18 25
Hinweise für die Flüchtlinge (E unterstützend)
Die Flüchtlinge sollten darauf hingewiesen werden, dass die ihnen zur Verfügung gestellte Wohnung nur so lange von ihnen bewohnt werden kann, wie das Asylverfahren andauert. Sollte eine Anerkennung erfolgen, haben Flüchtlinge das Recht, überall
in Deutschland zu leben und müssen die bisherige Wohnung zeitnah räumen, da sie
dann für neue Asylbewerber benötigt wird.
Hinweis auf Heizkosten / Energiekosten: Viele Flüchtlinge haben Probleme mit Nachzahlungen bei Energiekosten. Deshalb ist es besonders wichtig, ihnen zu erklären,
dass die Gemeinde nur eine Pauschale bezahlt, die sich nach der Größe der Wohnung
richtet. Bei zu hohen Energiekosten müssen die Flüchtlinge die Nachzahlungen selbst
in Raten abzahlen.
Auch nicht unwichtig (für eine gute Nachbarschaft!) ist die Mülltrennung. Hier sollten
die Helfer/innen den Flüchtlingen in Grundzügen erklären, wie die Mülltrennung bei
uns funktioniert.
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Asylverfahren (E unterstützend)
Kontakt zu Migrationsberatungsstellen, ZBBS (= Zentrale Beratungs- und Bildungsstelle für MigrantInnen in S-H), Flüchtlingsrat, Anwälten, Bundesamt, Verwaltungsamt, Ausländerbehörde u. a. (s. Listen im Anhang).
Vor der Anhörung beim Bundesamt sollte auf jeden Fall eine Beratung in Anspruch
genommen werden, um auf das Interview vorbereitet zu sein. Eine erste Beratung
bei einem Anwalt ist kostenfrei.
Empfehlung - Haftpflichtversicherung
Ehrenamtler sollten neue Flüchtlinge darauf hinweisen, dass sie die Möglichkeit haben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist besonders für Familien mit
Kindern wichtig, damit mögliche Schadensfälle nicht langfristig in Raten abbezahlt
werden müssen.
Absicherung / Versicherung von Ehrenamtlern
Das Amt schließt eine Versicherung für die ehrenamtlichen Helfer/innen
ab. Für diese Versicherung werden die Helfer/innen gebeten, Namen, Vornamen, Geburtsdatum und das KFZ-Kennzeichen beim Amt Dänischenhagen (Frau Marquardt) zu melden.
Kostenerstattungen
Im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Betreuung von Flüchtlingen im Amt Dänischenhagen entstehen gelegentlich Kosten (z.B. Fahrtkosten), die nicht durch rechtliche Ansprüche der Asylsuchenden und bislang auch nicht durch Kostenerstattungen
für die Helfer/innen gedeckt werden. Nunmehr können im Amtsbereich über eine Betreuungskostenpauschale, eine Ehrenamtspauschale und über Spendenmittel aus
dem Spendenkonto von der Amtsverwaltung bislang ungedeckte Kosten teilweise
erstattet werden (siehe dazu auch Hinweis im Anhang).
Lagerraum
Bislang haben wir noch keine Möglichkeit, Haushaltsgegenstände, Kleinmöbel u. ä. in
einem geeigneten Raum zu lagern. Wenn Fahrräder und Zubehör (z.B. Helme, Körbe
etc.) zur Verfügung gestellt werden können, bitten wir zunächst um eine Information
an Sönke Boysen ([email protected]), der sich dann um eine Organisation
der Weiterleitung an bedürftige Flüchtlinge (bzw. auch der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und Reparatur) bemühen wird.
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Anhang
Übersicht wichtiger Stellen in Dänischenhagen
Übersicht und Karteneinträge erstellt und aktualisiert von Ursula Liewert und Klaus Georg
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Liste Rechtsanwälte für Ausländerrecht
RA Bergemann u. Graw-Sorge, Bärbel: Tel. 0431 / 22 03 99 50
Holtenauer Str. 129, 24105 Kiel
RA Heidemann: Tel. 0431 / 578 99 79
Holtenauer Str. 80, 24105 Kiel
RA Wulf: Tel. 0431 / 56 79 63
Holtenauer Str. 69, 24105 Kiel
(mit Herrn Wulf hat der Freundeskreis Asyl Altenholz gute Erfahrungen gemacht)
Asylsozialberatung des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg
Frau Petra Mück, Tel. 04331 / 202 - 354; [email protected]
Gemeinschaftsunterkunft des Kreises, Kaiserstraße 21 und 25, 24768 Rendsburg
Ausländerbehörde im Kreis RD-ECK
Herr Ströh: 04331 / 202 - 299
Migrationsberatungsstellen
Diakonisches Werk RD-ECK
Tel. 04331 / 6963-550, Prinzenstr. 13, 24768 Rendsburg; [email protected]
Gregor Ferczynski: Tel. 04331 / 6963 - 552, Karin Tank: Tel. 04331 / 6963 - 553,
Tatjana Owodow: Tel. 04331 / 6963 - 552
Beratung in Eckernförde jeden 1. und 3. Montag im Monat von 10.00 – 12.00,
Haus des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises RD-Eck
Schleswiger Str. 33, 24340 Eckernförde
AWO Kreisverband Kiel und Landesverband SH
IntegrationsCenter West: Dahlmannstr. 7, 24103 Kiel
Tel. 0431 / 77570 - 34, Fax 0431 / 77570 - 73
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
Aselettin Soylu
Tel.: 0431 / 77570 - 57
[email protected]
Di., Do. 14-17 Uhr und nach Vereinbarung
- Jugendmigrationsdienst (JMD)
für Jugendliche mit Migrationshintergrund im Alter von 12 - 27 Jahre
Savas Sari
(dt., türk., Sprachmittlung nach Vereinbarung)
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Tel. 0431 / 77570 - 66
[email protected]
Di. 14-17 Uhr und nach Vereinbarung
- JMD-Projekt: Berufs- und Beschäftigungsmotivierung von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund (BBMJM)
John Amankwah (dt., engl., Franz., Akan. und Hausa.)
[email protected]
Tel. 0431 / 77570 - 53
Di. 14-17 Uhr und nach Vereinbarung
- Café International - Treffpunkt für Frauen aller Nationalitäten
Interkulturelle Frauengruppe mit Kinderbetreuung
Gemeinde zum St. Nikolaus, Rathausstr. 5, 24103 Kiel
donnerstags 15-17 Uhr
Der Paritätische Schleswig-Holstein
Landesverband e.V.
www.paritaet-sh.org
Zum Brook 4, 24143 Kiel
Tel.: 0431 / 5602 - 23, Fax: 0431 / 5602 - 8823
Krystyna Michalski, Referentin für Jugendhilfe, Migration, Frauen und
Opferschutzhilfe
[email protected]
Violeta Koch, Psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung von
traumatisierten Flüchtlingen
Tel.: 0431 / 5602 - 68 oder Mobil: 0160 / 96956122, Fax: 0431 / 5602 - 8823
[email protected]
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
Tel. 0431 / 73 50 00, Oldenburger Str. 25, 24143 Kiel
Gemeinnütziger Verein, anerkannter Zusammenschluss von Initiativen, Gruppen,
Organisationen u. Einzelpersonen
www.frsh.de
ZBBS – Zentrale Bildungs- u. Beratungsstelle für Migranten
Tel. 0431 / 200 11 50, Sophienblatt 64 a, 24114 Kiel
Mona Goller: 0431 / 66 71 15 - 1, www.zbbs-sh.de – [email protected]
Antidiskriminierungsverband S-H e. V.
Zum Brook 4, 24143 Kiel, www.advsh.de
Offene Beratung (Wolfgang Kastens), Mi: 10.00 – 12.00 und nach Vereinbarung
unter Tel. 04355 / 181 98 18, [email protected]
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Umwelt Technik Soziales e.V.
Beratung für MigrantInnen in Rendsburg: Internationales Zentrum
Materialhofstr. 1 b - 24768 Rendsburg - Tel.: 04331 / 27753, Fax: 04331 / 57525
Sabine Bleyer - [email protected]
Arbeitsmarktservice für Flüchtlinge:
Sabine Bleyer - Tel.: 04331 / 9453636 - [email protected]
Mo 10-12 Uhr und nach Vereinbarung
Beratung in Eckernförde:
UTS e.V. - Kieler Str. 35
nach Vereinbarung
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Kiel - Beratung für erwachsene
Zuwanderer
Anna Diekmann - engl., pol., russ. (SprachmittlerIn), [email protected]
in Kiel-Mitte:
Klaus-Groth-Platz 1 - 24105 Kiel - Tel.: 0431 / 590 08 - 945
Mo. 15-17 Uhr, Mi. + Do. 10-12 Uhr
in Mettenhof:
St@rtbüro, 1. Stock, Kurt-Schumacher-Platz 7, 24109 Kiel-Mettenhof
Tel.: 0431 / 260 98 - 615
Mo., Di., Do. 10-12 Uhr, Di. + Mi 14-16 Uhr
Weitere Angebote:
Psychosoziale Beratung von Russisch sprechenden MigrantInnen
Dr. Irina Zeeb, Klaus-Groth-Platz 1, 24105 Kiel
Tel.: 0431 / 5 90 08 - 945
Do. 15-17 Uhr
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes
Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1, 24105 Kiel
Telefon: 0431 / 988 - 1240 - Telefax: 0431 / 988 - 1239
E-Mail: [email protected]
Internet: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb/
Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr - Mittwoch 9:00 bis 18:30
Beratung und Kontakt:
Arbeitsförderung und Kindergeld - Tel.: 0431 / 988 - 1232
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Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Kinder- und Jugendhilfe,
Eingliederungshilfe für Behinderte, Schulangelegenheiten, Grundsicherung im Alter
Tel.: 0431 / 988 - 1279
Grundsicherung nach SGB - Tel.: 0431 / 988 - 1235
Renten-, Kranken- und Unfallversicherung sowie Pflegeversicherung
Tel.: 0431 / 988 - 1234
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Tel.: 0431 / 988 - 1237
Elterngeld, Betreuungsgeld, Rundfunkbeitrag, Wohngeld
Tel.: 0431 / 988 - 1238
Koordinierungsstelle des Netzwerks Integration durch Qualifizierung (IQ)
- Schleswig-Holstein
Hier finden sich Fachinformationen und praktische Hinweise zum Zugang zu Bildung
und Beruf für erwachsene bleibeberechtigte Flüchtlinge und MigrantInnen in
Schleswig-Holstein. So z.B.
- Links zu relevanten Gesetzen
- Hinweise zu individuellen Fördermöglichkeiten
- Adressen von Beratungsstellen im Bereich Migration/Flucht/Bildung/Beruf für
konkrete Fragen in Ihrem Einzelfall
- Informationen über neue rechtliche und (gesellschafts-)politische Entwicklungen
Auf der Netzwerk-Seite www.iq-netzwerk-sh.de finden sich Adressen der Teilprojekte
des IQ Netzwerks Schleswig-Holstein sowie Informationen zu ihren konkreten Zielen
und Aufgaben.
Weitere Informationen zur Situation von Flüchtlingen über:
www.frsh.de (Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.)
www.proasyl.de
www.asyl.net
www.unhcr.de
www.kirchenasyl.de
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Liste Umsonst- und Billigläden
Möbelbörse der Stadtmission, Hasseerstr. 49, 24113 Kiel, Tel. 0431 / 260 44 - 570,
[email protected], www.stadtmission-kiel.de
Kleiderkammer des DRK Altenholz, Am Buchholz 4: dienstags 14-tägig, 15 - 17 Uhr
(s. Ankündigungen in den Altenholzer Nachrichten)
Rot-Kreuz-Markt, Friedrichsorter Str. 13, 24159 Friedrichsort
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00, Samstag: 10.00 - 16.00
Obolus, Lerchenstr. 19 a (Hinterhof), 24103 Kiel (Bahnhofnähe),
Tel. 0431 / 71 03 40 20, Öffnungszeiten: Mo - Fr. von 9.00 - 18.00 Uhr
Second Hand: Knooper Weg 29, 24103 Kiel
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Samstag: 9.30 - 14.00 Uhr
Second Hand: Sophienblatt 11, 24103 Kiel
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 10.00 - 18.00 Uhr, Samstag: 10.00 - 16.00 Uhr
Kieler Tafel ‚Zum Guten Hirten‘, Friedrichsorter Str. 22, 24159 Kiel - Friedrichsort
Ausgabe: Montag: 11.00 – 12.00
Der Ausweis und eine Bestätigung der Bedürftigkeit müssen vorgelegt werden
Liste Einkaufsläden / Türkische Supermärkte / Asialäden
Sultan Market GmbH, Eckernförder Str. 85 - 87, 24116 Kiel
AZIZ, Güney Feinkost Kiel, Wellseedamm 21, Kiel
Türkischer Bazar Einzelhandel, Papenkamp 17, Kiel
Food Plaza, Sophienblatt 100 (Nähe Bahnhof), Kiel
Asia Laden, Fleethörn 23, 24103 Kiel, Tel. 0431 / 677092
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 9.00 - 19.00 Uhr, Samstag: 9.00 - 16.00 Uhr
My Asia, Bergstr. 24, 24103 Kiel
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 9.00 - 19.00 Uhr, Samstag: 9.00 - 17.00 Uhr
Asia Shop im Sophienhof
Öffnungszeiten: Mo - Sa: 9.00 - 20.00 Uhr
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Erstattung von Aufwendungen in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit aus
Landes- und Spendenmitteln (Stand 20.04.2015)
Im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Betreuung von Flüchtlingen im Amt Dänischenhagen entstehen gelegentlich Kosten (z.B. Fahrtkosten), die nicht durch rechtliche Ansprüche
der Asylsuchenden und bislang auch nicht durch Kostenerstattungen der Helfer/innen gedeckt werden. Im Amtsbereich können allerdings über eine Betreuungskostenpauschale, eine
Ehrenamtspauschale und über Spendenmittel aus dem Spendenkonto bei der Amtsverwaltung bislang ungedeckte Kosten teilweise erstattet werden.
1. Betreuungskostenpauschale und Ehrenamtspauschale (Landesmittel)
Seit dem 1.1.2015 stellt das Land Schleswig-Holstein Mittel für dezentral untergebrachte
Asylsuchende (Betreuungskostenpauschale und Ehrenamtspauschale) zur Verfügung. Diese
Mittel werden vom Kreis Rendsburg-Eckernförde an das Amt Dänischenhagen weiter geleitet.
Mit diesen Mitteln sollen folgende Betreuungsschwerpunkte gefördert werden:
•
Orientierungshilfen im neuen Wohnumfeld
•
Betreuung und Hilfestellung bei Alltagsfragen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe
•
Vermittlung und Betreuung in Behördenangelegenheiten und ggf. Begleitung zu den
Behörden und bei Arztbesuchen
•
Vermittlung von Beratungsangeboten anderer Institutionen und Vereine, insbesondere Vermittlung von migrationsspezifischer Beratung
•
Vermittlung von Kontakten zur sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung
•
Förderung sozialer Kontakte
•
Vermittlung von Freizeitangeboten
Gefördert werden können hier zum Beispiel Aufwandsentschädigungen für tatsächlich entstandene Aufwendungen, Schulungskosten und Fahrtkosten der ehrenamtlichen HelferInnen.
Die Förderung kann sich hier unter anderem beziehen auf die Erstattung folgender Ausgaben
der (und für die) ehrenamtlichen Helfer/innen:
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Fahrtkosten, sofern bezogen auf die o.g. Betreuungsschwerpunkte (Behörden, Ärzte
etc.),
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Ausgaben im Zusammenhang mit der Förderung sozialer Kontakte (z.B. Veranstaltungen, „Internationales Café“, Exkursionen/Ausflüge) und für Lernhilfen (Stichwort:
Orientierungshilfe im neuen Wohnumfeld)
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Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Freizeitangeboten und
Kontakten zur sprachlichen, schulischen und beruflichen Eingliederung
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Schulungen (z. B. z.B. Kosten für Referenten)
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Die Koordinatoren (Jordan/v. Reinersdorff/Boysen) haben unter Berücksichtigung der o. g.
Kriterien mit der Amtsverwaltung abgestimmt,
(a) welche Aufwendungen/Leistungen der ehrenamtlichen Helfer/innen für die Betreuung
von Flüchtlingen ganz oder teilweise bezuschusst werden können und
(b) wie eine Erstattung erfolgen kann.
Erstattungsverfahren:
1. Der Antrag wird von dem/der Betreuer/in gestellt und dabei sind Art, Zweck und
Höhe der Ausgabe zu benennen und ein Konto anzugeben auf das die Erstattung
erfolgen soll.
2. Der Erstattungsantrag ist (am besten per Mail) an den Koordinator (Jordan) oder
dessen Vertretung (v. Reinersdorff bzw. Boysen) zu richten. Ggf. erfolgen seitens der
Koordination klärende Rückfragen und bei Zustimmung/Einverständnis reicht die
Koordination den Erstattungsantrag an die Amtsverwaltung weiter.
3. Die Erstattung erfolgt dann durch die Verwaltung auf das angegebene Konto.
4. Zur Antragstellung ist der anliegende Vordruck zu verwenden.
2. Kostenerstattungen aus dem Spendenkonto
Über das Spendenkonto sollen, wenn ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, Ausgaben
gedeckt werden, die nicht durch die Landesmittel (siehe Ziffer 1) erstattungsfähig sind. Hier
soll nach folgenden Grundsätzen und Regeln verfahren werden:
Ziffer 1 – 4 wie bei den Landesmitteln, zusätzlich jedoch:
5. Es können nur Ausgaben bezuschusst werden, die erst nach der positiven Entscheidung über den Antrag getätigt werden.
6. Im Regelfall werden entstehende Kosten nur anteilig erstattet.
3. Erprobungsphase
Diese Richtlinien für erstattungsfähige Ausgaben im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen
Flüchtlingshilfe (einschließlich Verfahren) befinden sich zunächst in einer Erprobungsphase.
Sollten Veränderungen/Korrekturen erforderlich sein, werden diese zu einem späteren
Zeitpunkt noch eingearbeitet.
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Diese und die folgende Seite sind Auszüge aus dem "Asyllotsen" des Amtes Geltinger Bucht:
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