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Beschlussvorlage
Nr. 190/2010
Federführung
Dezernat III
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt/ Marion Maiwald und
Liegenschaftsamt/ Günter Aldinger
AZ./Datum:
Gremium
60 mw/mo/25.10.2010
Behandlung
Sitzungsart
Sitzungsdatum
Verwaltungsausschuss
zur Vorberatung
nicht öffentlich
16.11.2010
Gemeinderat
zur Beschlussfassung
öffentlich
30.11.2010
Familienförderung im Wohnungsbau
hier: Festlegung neuer Förderkonditionen
Bezug:
Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2008 (Beilage 89/2008)
Beschluss des Gemeinderates vom 01.12.2009 (Beilage 200/2009/1)
Beschluss des Gemeinderates vom 28.09.2010 (Beilage 139/2010)
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt, die Familienförderung im Wohnungsbau, das sogenannte
„Fellbacher Baukindergeld“, gemäß den neu vorgeschlagenen Konditionen bis 31.12.2011
fortzuführen und im Haushaltsplan 2011 einen Mittelansatz von zunächst 200.000 €
einzustellen.
Sachverhalt/Antragsbegründung:
Der Gemeinderat hatte am 15.07.2008 beschlossen, die Familienförderung in Fellbach neu
zu regeln und auszudehnen. Dieses Angebot wurde (nach ersten Startschwierigkeiten) in
den Jahren 2009 und 2010 ganz ausgezeichnet angenommen (siehe hierzu die Vorlagen
vom 01.12.2009 und vom 28.09.2010).
Über die Familienförderung wurde auf diese Weise bisher der Erwerb von Wohneigentum in
Fellbach von 162 jungen Familien unterstützt.
Auch die Rückmeldungen aus 2010 bestätigen, dass für 41 % dieser Familien die
Familienförderung ausschlaggebend dafür war, nach Fellbach zu ziehen oder in Fellbach
wohnen zu bleiben. Da das Baukindergeld ohne weitere Auflagen gewährt wird – nur Erwerb
von Eigentum in Fellbach und Familie mit Kind/ Kindern – kann es ohne Einschränkung dem
Eigenkapital zugerechnet werden und so eine wichtige Rolle bei der Finanzierung spielen.
Ergänzend werden das Bildungsangebot mit 33 %, das ÖPNV-Angebot und die Lage mit
jeweils
32 % sowie Freizeitangebote mit 33 % als entscheidende Gründe angegeben.
Die Verwaltung ist daher weiterhin überzeugt, dass das Baukindergeld einen wichtigen
Baustein für die Attraktivität Fellbachs für junge Familien darstellt und mitentscheidend ist,
- ob junge Familien in Fellbach sesshaft werden oder
- ob ein Wegzug junger Familien vermieden werden kann.
Die Streichung ähnlicher Programme in Nachbarkommunen stärkt das Fellbacher
Baukindergeld zusätzlich.
Gleichwohl schlägt die Verwaltung vor, die Förderkonditionen ab 01.01.2011 neu und enger
zu definieren:
1. Förderung der Wohneigentumsbildung junger Familien nur noch im Rahmen von
„größeren und von der Stadtverwaltung befürworteten Neubau – und/oder
Modernisierungsprojekten in Fellbach“ mit Einzelbeschlussfassung des
Gemeinderates zum Angebot des Baukindergeldes beim jeweiligen Projekt.
2. Beibehalt der Förderhöhen (Zuschuss 4.000 € für das erste Kind; 5.000 € für jedes
weitere Kind bis 16 Jahre).
3. Zuschussgewährung für neugeborene Kinder bis maximal 9 Monate nach Einzug.
Allerdings Beibehalt der Altregelung „Zuschussgewährung für Neugeborene bis 5
Jahre nach Einzug“ aus Altzusagen bis zum 31.12.2010.
4. Zuschussgewährung bei bereits bestehenden Grundstücks- oder Wohneigentum in
Fellbach nur ausnahmsweise.
5. Vorschlag für den Haushaltsansatz 2011: Zunächst 200.000 € (Vergleich: Zuschüsse
01.01.2010 bis 31.10.2010 rund 586.000,00 €).
Die Neuregelung
- bestätigt weiterhin die Wichtigkeit des Fellbacher Baukindergeldes zur Ansiedlung
junger Familien,
- berücksichtigt, dass das Baukindergeld mittlerweile gut eingeführt und bekannt ist,
- berücksichtigt die allgemeine Haushaltslage und –entwicklung,
- berücksichtig, dass ein Baukindergeld im kommunalen Wettbewerb kein
Alleinstellungsmerkmal mehr ist,
-
greift kritische Anmerkungen aus dem Gemeinderat auf,
vermindert „Mitnahmeeffekte“
gibt sowohl der Stadtverwaltung als auch dem Gemeinderat genauere, zielorientierte
und rasche Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten.
Beatrice Soltys
Bürgermeisterin
Christoph Palm MdL
Oberbürgermeister
Anlage:
Auswertung der Fragebögen
-102.11.2010
23-01co
Anlage zu Vorlage 190/2010
Familienförderung im Wohnungsbau Fellbach
1. Aktuelle Zahlen
Familienförderung 01.01. - 31.10.2010
Familien
1-5 Kinder
80
davon Whg.
davon Häuser
Kinder
51
29
125
Folgeanträge (Nachwirkung)
aus 2008
aus 2009
4
6
Kinder
10
Kinder gesamt
135
Ausgaben 01.01. - 31.10.2010
Haushaltsansatz 2010
200.000,00 €
Haushaltsrest 2009 Überplanmäßig 2010
249.965,00 €
225.000,00 €
gesamt
674.965,00 €
Anordnungssoll
Anordnungssoll
Anordnungssoll
200.000,00 €
249.965,00 €
136.115,00 €
586.080,00 €
verfügbare Mittel
88.885,00 €
2. Auswertung der Fragebögen
Die Fragebögen für den genannten Zeitraum mit einer Rücklaufquote von 91,25 % wurden von
der Verwaltung ausgewertet, die Ergebnisse auf den folgenden Seiten dargestellt und erläutert.
-2-
Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010
Zu Frage 1: Bisheriger Wohnort
prozentualer
Anteil
68%
70%
54%
60%
50%
32%
40%
25%
30%
8%
20%
13%
10%
0%
ja
nein
bereits Fellbacher
Remstal
Stuttgart
Rest Ba-Wü
Sonstige
Welche Stadt ?
Rund 1/3 der AntragstellerInnen zieht von außerhalb zu, über die Hälfte der Zugezogenen kommt
aus Stuttgart.
- 3-
Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010
Zu Frage 2: Bisherige Wohnsituation
prozentualer
Anteil
78%
80%
70%
45%
60%
34%
50%
40%
30%
22%
21%
20%
10%
0%
Wohneigentum
Miete
50-80 qm
81-100 qm
ab 101 qm
Fast 4/5 der ZuschussempfängerInnen wohnte bislang zur Miete, und zwar zum weit
überwiegenden Teil in Wohnung bis 100 qm. Die Größe der neu erworbenen Wohnungen
liegt dagegen überwiegend über 100 qm (s. Seite 5).
-4-
Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010
Zu Frage 3: In welchem Stadtteil befindet sich das neu erworbene Wohneigentum ?
prozentualer
Anteil
60%
60%
50%
40%
20%
30%
20%
20%
10%
0%
Fellbach
Schmiden
Oeffingen
Die Verteilung der geförderten Wohnungen entspricht nicht ganz der
Verteilung der Bevölkerung in den Stadtteilen (56% : 28% : 16%).
-5-
Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010
Zu Frage 4: Angaben zum neuen Wohneigentum
prozentualer
Anteil
74%
80%
64%
70%
60%
50%
26%
40%
25%
30%
20%
11%
10%
0%
50-80 qm
81-100 qm
ab 101 qm
Zu nahezu 3/4 dient der Zuschuss dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
Altbau
Neubau
-6-
Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010
(Mehrfachnennung möglich)
prozentualer
Anteil
Zu Frage 5: Gründe für den Erwerb von Wohneigentum in Fellbach
83%
90%
74%
80%
70%
60%
50%
49%
50%
40%
26%
19%
30%
20%
3%
10%
0%
Whg.größe/zuschnitt
Preisniveau
Qualität des
Wohnumfelds
Attraktivität
Fellbach
Berufliche
Gründe
Private/familiäre
Gründe
sonstige
Nach wie vor sind die Attraktivität Fellbachs und die Qualität des Wohnumfeldes die entscheidenden
Gründe für den Erwerb von Wohneigentum in Fellbach.
-7-
Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010
(Mehrfachnennung möglich)
Zu Frage 5: Qualität des Wohnumfelds/Attraktivität
prozentualer
Anteil
35%
33%
33%
32%
32%
30%
20%
25%
20%
14%
15%
10%
5%
0%
Freizeitangebot
Bildungsangebot
Betreuungsangebot
Kulturelles Angebot
öffentl. Nahverkehr
Lage Stuttgart/Remstal
Die Lage Fellbachs, der hervorragende öffentliche Nahverkehr, das Bildungs- und das Freizeitangebot werden
nahezu gleichwertig als Gründe für die Qualität des Wohnumfelds bzw. die Attraktivität Fellbachs genannt.
-8-
Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010
Zu Frage 6: Familienförderung ausschlaggebend
prozentualer
Anteil
59%
60%
41%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
ja
nein
Für immerhin 41% der ZuschussempfängerInnen ist die
Familienförderung das Kriterium, in Fellbach
Wohneigentum zu begründen.
-9-
Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010
Zu Frage 7: Wie würden Sie gerne wohnen?
prozentualer
Anteil
76%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
6%
10%
9%
9%
0%
0%
Einfamilienhaus
Doppel-und Reihenhaus
tradition.
Mehrgenerationenhaus Geschosswohnungsbau
Geschosswohnungsbau
Das Einfamilienhaus ist und bleibt der absolute Renner, wenn es um die Wunschimmobilie geht.
Dass der Wunsch nach einer Bauherrgemeinschaft im Geschosswohnungsbau überhaupt nicht
genannt wurde, hat trotzdem überrascht.
- 10 -
Familienförderung im Wohnungsbau 01.01.-31.10.2010
Daten zum Haushalt: Angaben zum Nettoeinkommen
prozentualer
Anteil
38%
40%
26%
35%
30%
25%
16%
20%
10%
15%
10%
5%
10%
0%
0%
bis 1000 €
1000 € bis 2000 €
2000 € bis 3000 €
3000 € bis 4000 €
4000 € bis 5000 €
über 5000 €
Insbesondere die Familien mit mittlerem Einkommen zwischen 2.000 und 4.000 € monatlich sind bei den
Zuschussanträgen stark vertreten.
- 11 -
Muster Fragebogen
Befragung zur Familienförderung im Wohnungsbau der Stadt Fellbach
Die Stadt wendet sich mit diesem Fragebogen an alle Zuwendungsempfänger für Fördermittel
aus dem Programm Familienförderung im Wohnungsbau.
Mit der Befragung sollen Entscheidungsgrundlagen für die weitere Ausrichtung des zunächst bis
31.12.2010 ausgelegten Förderprogramms geschaffen werden. Bei dem Fragebogen geht es um
Ihre bisherige Wohnsituation, das erworbene Wohneigentum in der Stadt Fellbach und Angaben
zur Familiensituation.
Ihre Antworten unterliegen den strengen Anforderungen des Datenschutzes und der statistischen
Geheimhaltung, die strikte Beachtung finden. Die Antworten werden nur zu Zwecken des Programms zur Familienförderung im Wohnungsbau verwendet.
Bitte füllen Sie den Fragebogen möglichst vollständig aus, indem sie die betreffenden Kästchen
ankreuzen (x) bzw. die Antwort eintragen.
1. Haben Sie bereits in den letzten Jahren in Fellbach gewohnt?
ja ..........
nein ...............
falls nein, in welcher Stadt/Gemeinde? _________________________________________ ?
2. Wir bitten Sie im Folgenden um Angaben zur bisherigen Wohnsituation.
Handelte es sich um …
Wohneigentum ...........
Miete........
Wohnungsgröße: ___________ qm
Anzahl Zimmer (mit Küche; ohne Bad): _______
Wohnform
Einfamilienhaus .....................
Reihen-/Doppelhaus...............
Geschosswohnung .................
3. In welchem Stadtteil Fellbachs befindet sich das neu erworbene Wohneigentum?
Fellbach...........
Schmiden .............
Oeffingen............
4. Wir bitten Sie um Angaben zum neuen Wohneigentum.
Handelt es sich um einen
Altbau...............
Wohnungsgröße: ___________ qm
Anzahl Zimmer (mit Küche; ohne Bad): _______
Wohnform
Einfamilienhaus .....................
Reihen-/Doppelhaus...............
Geschosswohnung .................
Neubau ..........
- 12 -
Muster Fragebogen
Befragung zur Familienförderung im Wohnungsbau der Stadt Fellbach
5. Welches waren die maßgeblichen Gründe für den Erwerb von Wohneigentum in
Fellbach? (Mehrfachantworten möglich).
Wohnungsgröße/-zuschnitt....................
Qualität des Wohnumfeldes insbesondere:
Preisniveau..... .....................................
Freizeitangebot.......................
Attraktivität der Stadt Fellbach..............
Bildungsangebot.....................
Berufliche Gründe................................
Betreuungsangebot.................
Private/familiäre Gründe ......................
Kulturelles Angebot.................
sonstiges........ ...................................
öffentlicher Nahverkehr...........
Lage Stuttgart/Remstal.............
Erläuterung:
____
____
6. War die Höhe der Familienförderung durch die Stadt Fellbach ausschlaggebend für
Ihren Kauf?
nein ..............
ja ..........
7. Sehen Sie Engpässe und Schwierigkeiten beim Erwerb von Wohneigentum in der
Stadt Fellbach? Wenn ja, welche? ____________________________________
_________________________________________________________________
__________________________________________________________________
8. Wie würden Sie gerne wohnen ?
freistehendes Einfamilienhaus
Doppel- oder Reihenhaus
traditioneller Geschosswohnungsbau
Mehrgenerationenhaus
Geschosswohnungsbau (Bauherrengemeinschaft mit Gemeinschaftsflächen)
Date n z um H au sh al t
Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt?
Wir bitten Sie abschließend um Angaben zum Nettoeinkommen des Haushalts.
bis 1000.- €
………
1.000.- € bis
……..…. .
2.000.- €
2.000.- € bis
3.000.- €
3.000 bis
4.000.- €
………
…………..
4.000.- € bis
5.000.- €
Über 5.000.- €
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Stadt Fellbach Liegenschaftsamt Marktplatz 1 70734 Fellbach
… .….
........