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STAATSMlNlSTERlUM
FÜR SOZlALES UND
VERBRAUCHERSCHUTZ
Freistaat
SACHSEN
Die Staatsministerin
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Albertstraße 1o 1 01097 Dresden
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1
01067 Dresden
Durchwahl
Telefon +49 351 564-5601
Telefax +49 351 564-5791
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26-0141 .51 -16/629
Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, Fraktion AfD
Drs.-Nr.: 6/5722
Thema: Apothekennotdienste in Sachsen
J;ljesden ,
August 2016
r.
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Nach welchen Anforderungen werden Notdienste von Apotheken in Sachsen geplant? Beschreiben Sie bitte insbesondere wie und
nach welchen Kriterien Notdienstbezirke geplant werden.
Die Sächsische Landesapothekerkammer hat als zuständige Verwaltungsbehörde sicherzustellen, dass die sächsischen öffentlichen Apotheken die
ihnen gemäß § 1 Apothekengesetz obliegende ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung im Rahmen des Apothekennotdienstes auch
zu den Tages- und Nachtzeiten gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 Apothekenbetriebsordnung sicherstellen, in denen im Allgemeinen Arbeitsruhe herrscht.
Die Dienstbereitschaft zu diesen Zeiten ist als "Notdienst" zu verstehen, der
der Bevölkerung zwar eine geordnete, aber nicht in jeder Hinsicht bequeme
Arzneimittelversorgung gewährleisten soll (vgl. Cyran, Rotta Apothekenbetriebsordnung, Kommentar zu § 23 Rz. 5).
Die Verteilung der Notdienste auf alle sächsischen öffentlichen Apotheken
erfolgt auf der Grundlage des § 1 der Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken. Die Planung und Ausgestaltung der jährlich durch die Sächsische
Landesapothekerkammer neu festzulegenden Dienstbereitschaftspläne erfolgt praktisch durch die Apothekenleiter und Apothekenleiterinnen vor Ort in
den regionalen Dienstbereitschaftskreisen. Die Dienstbereitschaftskreise
sind historisch gewachsen, sie wurden vor Gründung der Sächsischen Landesapothekerkammer im Sommer 1991 und Übertragung der Zuständigkeit
an diese im Sommer 1992 vom damals zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie festgelegt und in ihrer Ausdehnung bis heute überwiegend beibehalten.
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
fllr Soziales und Verbraucher·
schutz
Albertstraße 1o
01097 Dresden
www.sms.sachsen.de
STAATSMlNlSTERlUM
FÜR SOllALES UND
VERBRAUCH ERSCHUTZ
Frage 2: Wie viele Notdienste hatte eine Apotheke im Durschnitt im Jahr 2015 zu
leisten? (Differenzieren Sie bitte nach den Notdienstbezirken.)
Hierzu verweise ich auf Anlage 1 (Anzahl Notdienste 2015).
Die Anzahl der von den einzelnen Apotheken geleisteten Notdienste variiert und ist von
zwei Faktoren abhängig. Zum einen von der Anzahl der im jeweiligen Dienstbereitschaftskreis gelegenen Apotheken und zum anderen von dem durch die dortigen Apothekenleiterinnen und Apothekenleiter mehrheitlich einvernehmlich festgelegten Wechselturnus. Unabhängig davon steht jedem hilfesuchenden Bürger im Freistaat Sachsen
in einer Entfernung von maximal 20 km eine notdienstbereite Apotheke zur Verfügung.
Frage 3: Wie viele Notdienste konnten im Jahr 2015 nicht besetzt werden?
Es wurde bisher immer eine ständige Dienstbereitschaft zur Sicherstellung der pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung rund um die Uhr gewährleistet.
Frage 4: Inwieweit können Apotheken zum Notdienst verpflichtet werden? Bestehen Sanktionsmöglichkeiten, wenn eine Apotheke nicht an einem Notdienst teilnimmt?
Apotheken sind nach § 23 Abs . 1 Satz 1 Apothekenbetriebsordnung in Verbindung mit
§ 1 Abs. 1 Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der
Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken zur Dienstbereitschaft auch außerhalb
der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten verpflichtet. Verstöße gegen § 23 Abs. 1 Apothekenbetriebsordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 Nr. 2 k Apothekenbetriebsordnung dar und werden von der zuständigen Behörde, der Landesdirektion
Sachsen, geahndet. Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen die Richtlinie der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Durchführung der Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken durch den Vorstand der Sächsischen Landesapothekerkammer berufsrechtlich auf der Grundlage der § 40 ff Sächsisches Heilberufekammergesetz geahndet werden.
Mit freundlichen Grüßen
(j !JA/
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Anlage
Seite 2 von 2
Anlage zur Drs.-Nr. 6/5722
Dienstbereitschaftskreise
Adorf mit Bad Brambach, Bad Elster, Markneukirchen und
Oelsnitz
Annaberg-Buchholz mit Bärenstein, Crottendorf, Jöhstadt,
Königswalde, Mildenau, Oberwiesenthal, Scheibenberg,
Schiettau und Sehma
Aue mit Beierfeld, Bernsbach, Bockau, Breitenbrunn,
Eibenstock, Elterlein, Grünhain, Lauter, Lößnitz, Raschau,
Schlema, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg,
Stützengrün, Zschorlau und Zwönitz
Johanngeorgenstadt
Auerbach mit Ellefeld, Falkenstein, Rodewisch und Treuen
Chemnitz mit Burkhardtsdorf, Neukirchen, Röhrsdorf und
Wittgensdorf
Durchschnitt Dienste
pro Apotheke im
Jahr
42
33
32
32
28
12
Freiberg mit Niederbobritzsch
28
Brand-Erbisdarf mit Frauenstein, Großhartmannsdorf,
Mulda und Rechenberg-Bienenmühle
27
Hohenstein-Ernstthai mit Gersdorf, Grüna, Lichtenstein,
Mülsen OT St. Jacob, Mülsen OT Thurm und Oberlungwitz
28
Klingenthai mit Schöneck und Tannenbergsthai
90
Lengenfeld mit Mylau, Netzschkau, Neumark und
Reichenbach
Limbach-Oberfrohna mit Burgstädt, Hartmannsdorf,
Kändler, Lunzenau, Penig und Taura
Marienberg mit Großolbersdorf, Lengefeld, Pockau,
Wolkenstein, Zöblitz, Olbernhau, Neuhausen, Sayda und
Seiften
40
28
28
Meerane mit Glauchau und Waldenburg
28
Mittweida mit Hainichen und Frankenberg
33
Plauen mit Jocketa, Mühltroff und Weischlitz
24
Rochlitz mit Geringswalde, Hainichen und Mittweida
28
Stallberg mit Auerbach, Gornsdorf, Jahnsdorf, Hohndorf,
Lugau, Niederwürschnitz, Oelsnitz und Thaiheim
28
Thum mit Ehrenfriedersdorf und Geyer
8
Werdau mit Crimmitschau, Fraureuth, Leubnitz und
Steinpleis
28
Anlage zur Drs.-Nr. 6/5722
Zschopau mit Augustusburg, Eppendorf, Flöha, Gelenau,
Grünhainichen, Niederwiesa und Oederan
Zwickau mit Lichtentanne, Reinsdorf, Wilkau-Haßlau,
Crinitzberg, Hartenstein Kirchberg und Wildenfels
Bautzen
Bischofswerda mit Demitz-Thumitz, Dürrröhrsdorf-
Dittersbach, Neukirch, Neustadt, Sebnitz und Stolpen
Dresden und Radebeul
Freital mit Freital OT Pesterwitz, Kesselsdorf, Mohorn,
Rabenau, Tharandt und Wilsdruff
Glashütte mit Altenberg, Bannewitz, Dippoldiswalde,
Geising, Klingenberg, Kreischa, Possendorf und
Schmiedeberg
Görlitz mit Ostritz und Reichenbach
Großdubrau mit Königswartha, Neschwitz und Weißenberg
Hoyerswerda mit Bernsdorf, Laubusch, Lauta, Lohsa und
Wittichenau
Kamenz mit Elstra, Königsbrück, Panschwitz-Kuckau und
Schwepnitz
Löbau mit Bernstadt, Cunewalde, Ebersbach, Eibau,
Herrnhut, Neugersdorf, Neusalza-Spremberg, Oderwitz und
Oppach
Meißen mit Coswig und Weinböhla
Großenhain mit Radeburg
Moritzburg
Niesky mit Kodersdorf, Mücka, Rothenburg und Rietsehen
Pirna mit Bad Gottleuba, Bad Schandau, Berggieß-hübel,
Dohna, Heidenau, Königstein und Lahmen
Radeberg mit Arnsdorf, Großröhrsdorf, Langebrück,
Ottendorf-Okrilla und Pulsnitz
32
60
32
32
12
24
44
24
32
35
40
28
24
100
15
60
28
32
Riesa mit Nünchritz und Strehla
28
Lommatzsch
35
Gröditz
12
Weißwasser mit Bad Muskau, Boxberg, Krauschwitz und
Schleife
Wilthen mit Großpostwitz, Schirgiswalde und Sahland
36
54
Anlage zur Drs.-Nr. 6/5722
Zittau mit Großschönau, Hirschfelde, Jonsdorf, Leutersdorf,
Niederorderwitz, Olbersdorf und Seifhennersdorf
40
Borna mit Bad Lausick, Frohburg, Geithain, Kitzscher,
Kohren-Sahlis und Regis-Breitingen
28
Delitzsch mit Glesien, Krostitz, Rackwitz
28
Döbeln mit Hartha, Leisnig, Nossen, Ostrau, Roßwein,
Siebenlehn und Waldheim
28
Bad Düben mit Laußig und Löbnitz
20
Grimma mit Colditz, Mutzschen, Naunhof, Nerchau und
Trebsen
Leipzig mit Borsdorf, Engelsdorf, Großpösna,
Markkleeberg, Markranstädt, Panitzsch, Schkeuditz und
Taucha
Oschatz mit Dahlen, Mügeln und Wermsdorf
Rötha mit Böhlen, Groitzsch, Neukieritzsch, Pegau und
Zwenkau
Torgau mit Beilrode, Belgern, Dommitzsch, Mockrehna und
Schildau
Wurzen mit Brandis, Eilenburg, Hohburg und Machern
28
12
44
32
36
24