4 Umweltbericht

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4 Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 230
zum Neubau des
Freizeitbades ‘Wananas‘
in Herne-Wanne
Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
03.07.2014
Im Auftrag der
Stadt Herne, FB 51 – Stadtplanung und Bauordnung
Bearbeitung durch
herne ● münchen ● hannover ● berlin
www.boschpartner.de
Stadt Herne
Fachbereich 51
Stadtplanung und Bauordnung
Ansprechpartner:
Herr Menke (02323 / 16-3010)
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Bosch & Partner GmbH
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Klaus Müller-Pfannenstiel
(Geschäftsführer Bosch & Partner)
Herne, den 03.07.2014
B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Inhaltsverzeichnis Umweltbericht
Inhaltsverzeichnis
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Seite
0.1
Kartenverzeichnis .............................................................................................III
0.2
Abbildungsverzeichnis..................................................................................... IV
0.3
Tabellenverzeichnis ........................................................................................ IV
1
Einleitung........................................................................................................ 1
1.1
Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung ............................................ 1
1.2
Lage und Kurzcharakteristik des Untersuchungsraumes .................................. 2
1.3
Umweltrelevante Fragestellungen zum Bebauungs-Plan ................................. 4
2
Rechtliche Rahmenbedingungen und methodische Vorgehensweise ....... 7
2.1
Rechtliche Rahmenbedingungen ..................................................................... 7
2.1.1
Bau- und Planungsrecht ................................................................................... 7
2.1.2
Umwelt- und Naturschutzrecht ......................................................................... 9
2.2
Methodische Vorgehensweise.........................................................................10
3
Ziele und Inhalte des Bebauungsplans .......................................................11
3.1
Umsetzung des Vermeidungsprinzips und der Umweltvorsorge ......................11
3.2
Umweltrelevante Festsetzungen .....................................................................11
3.2.1
Art und Maß der Nutzung ................................................................................11
3.2.2
Verkehrliche Erschließung ..............................................................................13
3.3
Beschreibung des zu erwartenden Bedarfes an Grund und Boden sowie Art
und Menge der zu erwartenden Emissionen ...................................................13
4
Planerische Vorgaben und Vorhaben für den Untersuchungsraum / Ziele
und Grundsätze des Umweltschutzes .........................................................14
4.1
Landes- und Regionalplanung.........................................................................14
4.2
Landschaftsplanung ........................................................................................15
4.3
Aussagen informeller Planungsinstrumente ....................................................17
4.3.1
Grünflächenentwicklungskonzept Wanne ........................................................17
4.3.2
Konzept der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet für eine
umweltverträgliche Erschließung und Nutzung der Freiflächen am WananasBad .................................................................................................................19
4.4
Sonstige fachplanerische Vorgaben und Vorhaben .........................................20
03.07.2014
I
B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Inhaltsverzeichnis Umweltbericht
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
5
Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter .................................22
5.1
Menschen und menschliche Gesundheit .........................................................22
5.1.1
Wohn- und Wohnumfeldfunktion .....................................................................22
5.1.2
Lärmbelastung ................................................................................................23
5.1.3
Erholungs- und Freizeitfunktion .......................................................................25
5.2
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...........................................................25
5.2.1
Potenziell natürliche Vegetation, reale Vegetation und Biotoptypen ................25
5.2.2
Naturschutzrechtliche Festsetzungen und Vorkommen besonders geschützter
planungsrelevanter Tierarten...........................................................................27
5.2.3
Biotopverbund und biologische Vielfalt ............................................................27
5.3
Boden und Wasser..........................................................................................28
5.3.1
Ökologische Bodenfunktionen .........................................................................28
5.3.2
Grundwasser und Oberflächengewässer.........................................................30
5.4
Klima und Luft .................................................................................................30
5.4.1
Regional- und Geländeklima ...........................................................................30
5.4.2
Lufthygiene .....................................................................................................30
5.5
Landschaftsbild und Erholungseignung ...........................................................32
5.6
Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................33
5.6.1
Bau- und Bodendenkmäler ..............................................................................33
5.6.2
Öffentliche Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft .........................................34
5.7
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ..............................................34
6
Prognose zur Bewertung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung ..........................................................................................................35
7
Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter im
Einwirkungsbereich des B-Planes ...............................................................36
7.1
Menschen und menschliche Gesundheit .........................................................36
7.2
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...........................................................37
7.2.1
Bilanzierung der Biotoptypen-Wertigkeiten ......................................................37
7.2.2
Artenschutzrechtliche Konfliktermittlung und Konfliktbewältigung
(Zusammenfassung der Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags)
........................................................................................................................41
7.3
Boden und Wasser..........................................................................................42
7.4
Klima und Luft .................................................................................................42
7.5
Landschaftsbild und Erholungseignung ...........................................................43
7.6
Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................................43
03.07.2014
II
B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Inhaltsverzeichnis Umweltbericht
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
8
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von
erheblichen Beeinträchtigungen ..................................................................44
8.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen ...44
8.2
Maßnahmen zum Ausgleich nicht vermeidbarer Eingriffe ................................45
8.3
Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen zur
Umweltprüfung ................................................................................................46
9
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten...................47
10
Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
auf die Umwelt nach Umsetzung des Bebauungsplans (Monitoring)........48
11
Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse mit Hinweisen
auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen ...............49
11.1
Anlass der Planung und Beschreibung des Vorhabens ...................................49
11.2
Zustand der Umwelt im Untersuchungsgebiet .................................................49
11.3
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ................................................50
11.4
Zusammenfassende Aussage zur Umweltverträglichkeit.................................51
12
Literatur- und Quellenverzeichnis................................................................52
0.1
Kartenverzeichnis
Nr.
Titel
Maßstab
1
Bestand Biotoptypen und Nutzungen
1 : 1.100
2
Bewertung der Biotoptypen
1 : 1.100
3
Baumaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen
1 : 250
03.07.2014
III
B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Inhaltsverzeichnis Umweltbericht
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
0.2
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1-1:
Abb. 1-2:
Luftbild-Ausschnitt des Untersuchungsraumes (Quelle: Stadt Herne) .............. 3
Übersichtsplan des neuen ‘Wananas‘ mit Außenanlagen (Entwurf: Stand
21.03.14 gemäß Planung des Eigenbetriebs Bäder der Stadt Herne) .............. 6
Kartenausschnitt des Untersuchungsraumes aus dem Regionalen
Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr
(Stand 18.03.13) .............................................................................................. 8
Übersichtskarte zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 ‘Freizeitbad
Wananas‘ der Stadt Herne (Stand 01.07.2014) ...............................................12
Kartenausschnitt Biotopverbund Stufe 2 (vgl. LANUV; 2009) ..........................16
Foto der Biotopverbundfläche VB-A-4408-006 ................................................16
Foto der Biotopverbundfläche VB-A-4408-001 ................................................17
Kartenausschnitt Grünflächenentwicklungskonzept Wanne
(vgl. Stadt Herne; 2013) ..................................................................................18
Nutzungskonzept für die Freiflächen am Wananas-Bad unter Berücksichtigung
der ökologischen Anforderungen (vgl. Biostation; 2013)..................................19
Bewertung Biotop- und Artenschutz gemäß Detaillierung des
Stadtökologischen Beitrags für die Stadt Herne (vgl. Biostation; 2013) ...........21
Kartenausschnitt durchschnittlicher Straßenverkehrslärm in 24 Stunden (vgl.
MKUNLV: Umgebungslärm in NRW – Ergebnisse der Lärmkartierung 2007) ..24
Kartenausschnitt der Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des
Bundes 2007 (vgl. Eisenbahnbundesamt: www.eba.de)..................................24
Kartenausschnitt aus dem Altlastenkataster der Stadt Herne (Abfragestand:
03.07.2014) .....................................................................................................29
Kartenausschnitt aus der historischen Karte der Stadt Herne (Stand der
Kartendarstellung 1925) ..................................................................................33
Abb. 2-1:
Abb. 3-1:
Abb. 4-1:
Abb. 4-2:
Abb. 4-3:
Abb. 4-4:
Abb. 4-5:
Abb. 4-6:
Abb. 5-1:
Abb. 5-2:
Abb. 5-4:
Abb. 5-5:
Seite
0.3
Tabellenverzeichnis
Tab. 5-1:
Tab. 7-1:
Tab. 7-2:
Vorkommen und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsraum .............26
Bilanzierung der Biotopwertverluste durch den Neubau des Wananas............38
Bilanzierung der Biotopwertverluste durch den Neubau der Parkplatzanbindung
........................................................................................................................38
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Seite
IV
B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
1
Einleitung
1.1
Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung
Das im November 2011 infolge eines Großbrandes zerstörte Freizeitbad ‘Wananas‘ in HerneWanne soll wieder aufgebaut werden. Im Zuge der Neuerrichtung soll auch die Verkehrsanbindung an das öffentliche Straßennetz verbessert werden, so dass die Hauptzufahrt nicht wie
bislang über die 2-streifige städtische Erschließungsstraße ‘Am Freibad‘ erfolgen soll, sondern
zukünftig über die 4-streifige Bundesstraße B 226 ‘Dorstener Straße‘.
Hierzu wird auch eine Neuordnung der inneren Erschließung des Geländes bis zum bestehenden Parkplatz erforderlich, der voraussichtlich Gehölzbestand weichen muss.
Zum Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ einschließlich neuer Verkehrsanbindung hat die
Stadt Herne beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ aufzustellen.
Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist als Voraussetzung für die Aufstellung des B-Planes begleitend auch eine Umweltprüfung durchzuführen, deren zentrales Dokument der vorliegende
Umweltbericht mit allen Angaben der Anlage 1 des BauGB ist. Die Umweltprüfung soll die
voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes ermitteln und ihr Ergebnis ist in der Abwägung der unterschiedlichen Belange zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.
Bestandteil der Umweltprüfung zum Bebauungsplan ist zudem die artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Hierfür wurde ein eigenständiger artenschutzrechtlicher Fachbeitrag insbesondere mit Bezug zu möglicherweise von den Baumaßnahmen
betroffenen Vogelarten und Fledermausarten erstellt, dessen wesentliche Ergebnisse in den
vorliegenden Umweltbericht integriert worden sind.
03.07.2014
Seite 1
B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
1.2
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Lage und Kurzcharakteristik des Untersuchungsraumes
Der Geltungsbereich des B-Plans 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ liegt im nordwestlichen Bereich
des Stadtgebietes von Herne. Es gehört zum Stadtteil Wanne und grenzt südlich an den
Stadtteil Crange. Unmittelbar nördlich des Geltungsbereiches verläuft die Bundesautobahn
A 42 ‘Emscherschnellweg‘, östlich die B 226 ‘Dorstener Straße‘ und westlich die städtische
Erschließungsstraße ‘Am Freibad‘. Südlich des Geltungsbereiches befindet sich eine Wohnsiedlung mit einer Mischung aus Einzelhaus-, Reihenhaus-, Block- und Hochhaus-Bebauung
(siehe Kartendarstellung 1 zum Umweltbericht).
Der Geltungsbereich selbst ist überwiegend als parkähnliche innerstädtische Grünfläche mit
Gehölzen, Baumbestand und nicht landwirtschaftlich genutzten Wiesen zu charakterisieren, in
der das zwischenzeitlich abgerissene Freizeitbad mit Nebeneinrichtungen (z.B. Parkplatz)
integriert ist.
Der Untersuchungsraum zum vorliegenden Umweltbericht geht über den Geltungsbereich des
Bebauungsplans hinaus, damit Auswirkungen von Verkehrsverlagerungen im umgebenden
Straßennetz infolge der vorgesehenen, veränderten Parkplatzanbindung des Freizeitbades
‘Wananas‘ berücksichtigt werden können.
Deshalb werden in den Untersuchungsraum zum Umweltbericht zusätzlich auch die Randbebauungen der für die Hauptverkehrsbeziehungen des Ziel-/Quellverkehrs des Freizeitbades
relevanten umgebenden Straßen einbezogen (Dorstener Straße, Berliner Straße, Am Freibad).
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Seite 2
B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Abb. 1-1:
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Luftbild-Ausschnitt des Untersuchungsraumes (Quelle: Stadt Herne)
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
1.3
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Umweltrelevante Fragestellungen zum Bebauungs-Plan
Gemäß der Begründung zum B-Plan ‘Freizeitbad Wananas‘ (Stand: 17.02.2014) liegt der
nördliche Geltungsbereich teilweise innerhalb eines gutachterlich berechneten Achtungsabstandes von 600 m zu einem Störfallbetrieb (Remondis Industrie Service GmbH an der Heerstraße), so dass die Verträglichkeit der Planung des Freizeitbades als schutzbedürftige Nutzung unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG in Verbindung mit Art. 12 der Seveso-II
Richtlinie zu beachten ist.
Beschreibung der planungsbezogenen Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebsbedingt)
Baubedingte Wirkfaktoren
Das alte Gebäude des Freizeitbades ’Wananas’ wurde bereits vollständig abgerissen. Als Voraussetzung für den Neubau muss zusätzlich die südlich des Besucherparkplatzes stehende
‘Boxhalle‘ abgerissen werden. Der Abstand des Neubaus zur nächstgelegenen Wohnbebauung an der Straße ‘Am Freibad‘ beträgt ca. 70 m. Die vor allem während der Abriss- und Rohbau-Phase verursachten Lärmbelästigungen werden sich auf die Tagesstunden zwischen ca.
7 Uhr und 19 Uhr beschränken. Nächtliche Lärmimmissionen werden von der Baustelle nicht
ausgehen. Mögliche Lärmbelästigungen durch den Neubau der Parkplatzanbindung zur
Dorstener Straße werden ebenfalls nur tagsüber erfolgen und insgesamt relativ kurzzeitig
sein.
Der Lieferverkehr zur Baustelle wird anschließend über diese neue Straßenanbindung erfolgen, so dass die Wohnbebauung an der Straße ‘Am Freibad‘ nicht von zusätzlichem baubedingtem LKW-Verkehr betroffen ist.
Anlagenbedingte Wirkfaktoren
Der neue Gebäudekomplex des Freizeitbades ’Wananas’ nimmt eine Grundfläche des Erdgeschoss-Umrisses von 3.756 m2 in Anspruch (davon 1.073 m2 Wiedernutzung der abzureißenden Boxhalle). Hinzu kommt ein ca. 50 m2 kleines Außenbecken (Whirlpool für Saunagäste)
und eine außen installierte Wasserrutsche. Im Vergleich dazu hat die Baugrube des alten
Schwimmbades einen Flächenumfang von rd. 6.000 m2.
Die Flächeninanspruchnahme durch die neue Straßenanbindung beträgt 2.072 m2.
Im nördlichen Bereich des Besucherparkplatzes ist zukünftig eine Fläche zur Niederschlagswasserbehandlung vorgesehen. Auch wenn hierfür aktuell noch keine Detailplanung vorliegt,
so wird zwangsläufig mit einer Umsetzung der Planung eine Bodenentsiegelung durch die
Entfernung der Betonpflastersteine verbunden sein.
Insgesamt wird im Vergleich der Bestandssituation des alten ‘Wananas‘ per Saldo keine zusätzliche bauliche Versiegelung von Böden infolge des Bebauungsplans verursacht.
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Das neue Freizeitbad soll als Flachdach-Gebäude mit einer maximalen Höhe von 8,70 m über
Geländeoberfläche am östlichen Gebäuderand (Sprungturmbereich) errichtet werden. Nach
Westen hin ist das Dach geringfügig bis auf eine Höhe von 7,13 m über GOF abgeschrägt.
Der nördlich an dieses Hauptgebäude angrenzende Trakt für Umkleidekabinen und Sauna /
Gastronomie weist eine einheitlich Höhe von 4,26 m über GOF auf.
Die Außenfassade des Hauptgebäudes soll aus dreifachen Isolierglasscheiben bestehen,
während der vorgelagerte Gebäudetrakt für die Umkleidekabinen, Sauna und Gastronomie
Außenwände aus Klinkersteinen erhält und mit Ausnahme des Eingangs-Foyers und des
Gastronomiebereiches nur relativ kleine Fensteranteile erhalten soll.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Das infolge des Ziel- und Quellverkehrs durch Gäste des Freizeitbades zu erwartende Verkehrsaufkommen wird entsprechend der Jahreszeiten und Wochentage stark schwanken. Es
ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der Badegäste aus den Stadtteilen Wanne
und Crange das Fahrrad nutzt oder fußläufig kommt. Aus den anderen Stadtteilen von Herne
und teilweise auch aus den mit Frei- und Hallenbädern unterversorgten, an Herne grenzenden
Stadtteilen der Nachbarstädte Bochum, Recklinghausen und Gelsenkirchen sind vor allem mit
dem Kfz anreisende Badegäste zu erwarten.
Die Kapazität des zum Freizeitbad gehörenden Parkplatzes beläuft sich auf ca. 150 Einstellplätze (die ehemalige Parkplatzkapazität lag bei rd. 220 Einstellplätzen). Erfahrungsgemäß
wird das höchste Kfz-Aufkommen an Wochenenden in den Nachmittagsstunden zu erwarten
sein.
Hinsichtlich der Energieversorgung des neuen ‘Wananas‘ ist ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Kraft-Wärme-Kopplung vorgesehen. Damit ist sowohl eine sehr effektive
Ausnutzung der eingesetzten Primärenergie verbunden als auch eine vergleichsweise sehr
geringe Emission von Luftschadstoffen. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Anlage des BHKW wird gewährleistet, dass keine gesundheitsgefährdenden Immissionen durch den Betrieb des BHKW entstehen.
Zur Unterstützung der Wasserversorgung des ‘Wananas‘ soll eine Brunnenbohrung erfolgen.
Eine regenerative Energiegewinnung mit Nutzung der Geothermie ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht vorgesehen, weil diese keine ausreichende Kapazität hat, um das neue
‘Wananas‘ vollständig mit Wärmeenergie zu versorgen, so dass ein zusätzliches Heizungssystem ohnehin erforderlich wäre.
Auch eine Nutzung der direkten Sonnenenergie (Photovoltaik / Wärmetauscher) auf dem Dach
es ‘Wananas‘ ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen, insbesondere weil das erheblich höhere statisch-bauliche Aufwendungen erfordert und die für den Betrieb zu erbringende Heizenergie in den Wintermonaten nicht vollständig erzeugt werden kann, so dass eine
zusätzliche Heizung erforderlich ist.
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Im Rahmen des späteren Betriebes des ‘Wananas‘ wird voraussichtlich in vielfältiger Weise
mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen. Dabei handelt es sich neben Desinfektionsmitteln und Reinigungsmittel auch in größerem Umfang um Chemikalien in fester, flüssiger sowie
gasförmiger Form, die der Wasseraufbereitung dienen. Diese Stoffe unterliegen im Rahmen
des Umgangs und der Lagerung den wasserrechtlichen Vorschriften. Anlagen, in denen mit
wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, müssen so errichtet, unterhalten und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu
besorgen ist. Die erforderlichen technischen Vorkehrungen werden jedoch nicht im Bebauungsplan, sondern im Rahmen von Nebenbestimmungen im Baugenehmigungsverfahren geregelt.
Abb. 1-2:
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Übersichtsplan des neuen ‘Wananas‘ mit Außenanlagen (Entwurf: Stand 21.03.14
gemäß Planung des Eigenbetriebs Bäder der Stadt Herne)
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
2
Rechtliche Rahmenbedingungen und methodische Vorgehensweise
2.1
Rechtliche Rahmenbedingungen
2.1.1
Bau- und Planungsrecht
Südlich des Geltungsbereichs zum B-Plan Nr. 230 existiert bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 63 „Am Freibad“), der angrenzend jeweils reines Wohngebiet festsetzt. Unmittelbar westlich des B-Plans Nr. 230 existieren zudem die rechtskräftigen B-Pläne Nr. 8 –
Franzstraße (angrenzende Festsetzung: Grünfläche) und Nr. 4 – Heinrich-Funke-Straße (angrenzende Festsetzung: WA mit Lärmschutz, nördlich und weiter westlich WR).
Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist der Bebauungsplan als verbindlicher
Bauleitplan aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan zu entwickeln.
Darüber hinaus sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Nachdem der Bebauungsplan per Satzung und Genehmigung durch die zuständige Regionalplanungsbehörde rechtskräftig geworden ist, wird die korrekte Umsetzung konkreter Baumaßnahmen durch Baugenehmigungen gewährleistet.
Für die Stadt Herne hat der ‘Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr‘ sowohl die Funktion des vorbereitenden Bauleitplans als auch des Regionalplans, der die Ziele der Raumordnung definiert. Die Darstellung des B-Plan-Geltungsbereiches
im ‘Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr‘ weist eine
Grünfläche mit Parkanlage aus. Im Unterdruck ist zudem das Hauptgebäude des alten Freizeitbades ‘Wananas‘ erkennbar (vgl. Abb. 2-1).
Mit dem Neubau an derselben Stelle des alten ‘Wananas‘ und ohne erhebliche Veränderung
der Gebäude-Dimensionen entspricht die zukünftige Flächennutzung städtebaulich und regionalplanerisch grundsätzlich der gegenwärtigen und der im ‘Regionalen Flächennutzungsplan
der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr‘ dargestellten Situation.
Die geplante Neuordnung der Parkplatzanbindung führt zu einer deutlichen Entlastung einer
innerstädtischen Wohnstraße ‘Am Freibad‘ und zu einer geringfügigen Zusatzbelastung einer
Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (B 226 Dorstener Straße).
Insofern geht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 Freizeitbad ‘Wananas‘ der Stadt
Herne vollständig konform mit den Zielen der Raumordnung und der vorbereitenden Bauleitplanung.
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Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Abb. 2-1: Kartenausschnitt des Untersuchungsraumes aus dem Regionalen
Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (Stand 18.03.13)
Legende (vergrößerter Kartenausschnitt; Maßstab im Original 1:50.000)
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Umweltbericht zur Umweltprüfung
2.1.2
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Umwelt- und Naturschutzrecht
Grundsätzlich in der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sind die Vorschriften des besonderen Artenschutzes Bestimmungen gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz, die als striktes Recht gelten und nicht durch die bauleitplanerische Abwägung überwunden werden können.
Entsprechend ist zum geplanten Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen und in die bauleitplanerische Umweltprüfung zu integrieren. Hierzu wurde parallel zum vorliegenden Umweltbericht ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt, dessen wesentliche Ergebnisse in die Bestands- und Auswirkungskapitel zum Schutzgut
‘Tiere. Pflanzen und biologische Vielfalt‘ des Umweltberichtes eingearbeitet sind.
Außerdem sind gemäß § 1a Abs. 3 BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich
erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) in der Abwägung nach §
1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Die kleinen Waldparzellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ‘Freizeitbad Wananas‘
nördlich des Besucherparkplatzes sowie östlich an der Dorstener Straße sind nach Auskunft
des zuständigen ‘Landesbetriebs Wald und Holz NRW‘ als Wald im Sinne des Landesforstgesetzes geschützt. Entsprechend besteht unabhängig von der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung die forstrechtliche Erfordernis nach Ausgleich für eine tatsächliche oder planerische
Umwandlung von Wald in eine andere Nutzung.
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
2.2
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Methodische Vorgehensweise
Die Inhalte des Umweltberichtes ergeben sich im Wesentlichen aus den in § 1 Abs. 6 Nr. 7
und § 1a BauGB sowie der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB festgelegten Belangen des
Umweltschutzes. Letztgenannte Anlage gibt als wesentliche Arbeitsschwerpunkte vor:
•
Bestandsaufnahme
(Anlage 1 Nr. 2a),
der
einschlägigen
Aspekte
des
derzeitigen
Umweltzustandes
•
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und
bei Nichtdurchführung der Planung (Anlage 1 Nr. 2b),
•
Planung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Anlage 1 Nr. 2c),
•
Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind (Anlage 1 Nr. 2d).
Die Datenbasis für den Umweltbericht bilden überwiegend vorhandene amtliche Daten, die
aktuell recherchiert und ausgewertet wurden. Lediglich die Biotoptypenkartierung sowie Geländeuntersuchungen zu ausgewählten Tiergruppen wurden als originäre Erhebungen im Untersuchungsraum im Frühjahr und Sommer 2013 vorgenommen.
In den Kapiteln zur Bestandsbeschreibung der Schutzgüter werden die jeweils relevanten
umweltbezogenen Funktionen der Schutzgüter und die verwendeten Bewertungskriterien erläutert. Die Bewertungen des Zustands der Schutzgüter und der Auswirkungen auf die
Schutzgutfunktionen erfolgen größtenteils qualitativ beschreibend; quantitativ zu erfassende
Merkmale werden im Rahmen der Auswirkungsprognose hilfsweise herangezogen. Die Bewertung der Umweltsituation sowie der zu prognostizierenden Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter erfolgt vor dem Hintergrund der Umweltfachgesetze und deren
Regelungen.
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
3
Ziele und Inhalte des Bebauungsplans
3.1
Umsetzung des Vermeidungsprinzips und der Umweltvorsorge
Der Zweck des B-Planes Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ besteht in der umweltfreundlichen
Wiedererrichtung des vor wenigen Jahren abgebrannten und anschließend abgerissenen
Freizeitbades.
Unter dieser Prämisse soll auch eine neue Straßenanbindung des Besucherparkplatzes gebaut werden, damit das Wohngebiet an der Straße ‘Am Freibad‘ vom Kfz-Verkehr der Besucher entlastet wird. Damit werden tendenziell die Immissionsbelastungen der benachbarten
Wohnbevölkerung durch Lärm und Luftschadstoffe des Straßenverkehr verringert und die Verkehrssicherheit erhöht.
Ein wesentlicher Aspekt der Vermeidung von und Vorsorge vor Umweltbelastungen ist die
Wiedernutzung / Umnutzung von ehemaligen bzw. gegenwärtigen Bau-/Verkehrsflächen (altes
Wananas, Boxhalle, Teile des Besucherparkplatzes) sowie der damit verbundene Gewinn an
unbebauten Frei-/ Grünflächen.
3.2
Umweltrelevante Festsetzungen
3.2.1
Art und Maß der Nutzung
Der als Fläche für den Gemeinbedarf ‘Sportliche Zwecke – Freizeitbad‘ ausgewiesene zentrale Bereich des Bebauungsplan-Gebietes ist gemäß B-Plan-Entwurf (Stand: 01.07.2014) mit
einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von 0,8 bei zwei Vollgeschossen ausgewiesen. Diese theoretische maximale Nutzung wird im Rahmen des B-Planes bei
weitem nicht ausgenutzt.
Der nördliche, nordöstliche und südwestliche Geltungsbereich des B-Planes ist als Erholungswald ausgewiesen. Die südöstliche Fläche im Geltungsbereich ist als öffentliche Grünfläche ‘Parkanlage‘ gewidmet.
Die im Geltungsbereich liegenden Teilabschnitte der Dorstener Straße und der Straße ‘Am
Freibad‘ sowie die neu zu errichtende Parkplatzanbindung sind als Straßenverkehrsflächen
festgesetzt. Der überwiegende Teil des Besucherparkplatzes ist als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ‘Parkplatz‘ festgesetzt. Im nördlichen Teil des Besucherparkplatzes ist eine Fläche zur Niederschlagswasserbehandlung festgelegt. Hier soll zukünftig eine
Bewirtschaftung/ Versickerung der Niederschlagswässer von den versiegelten Dach- und Verkehrsflächen des neuen Wananas erfolgen.
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Umweltbericht zur Umweltprüfung
Abb. 3-1:
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Übersichtskarte zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ der Stadt Herne (Stand 01.07.2014)
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3.2.2
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Verkehrliche Erschließung
Die Verkehrliche Erschließung wird zum Zweck der Entlastung der Wohnbebauung an der
Straße ‘Am Freibad‘ neu geordnet. Der Kfz-Verkehr zum/vom Besucherparklatz soll zukünftig
über eine neu zu errichten Parkplatzanbindungsstraße zur Dorstener Straße (Kreuzungsbereich der Autobahnzufahrt) hin abgewickelt werden. Nur der nichtmotorisierte Besucherverkehr soll weiterhin Zugang über die Straße ‘Am Freibad‘ erhalten. Außerdem soll von dort
aus eine Notzufahrt für Rettungsdienste/Feuerwehr aufrecht erhalten bleiben.
Der bestehende Besucherparkplatz soll auf ca. 150 Einstellplätze für PKW verkleinert werden; dies bedeutet, dass der nördliche Teil des Parkplatzes der Nutzung zur Regenwasserbewirtschaftung / -Versickerung zugeführt wird.
3.3
Beschreibung des zu erwartenden Bedarfes an Grund und Boden
sowie Art und Menge der zu erwartenden Emissionen
Der Gesamtbedarf an Grund und Boden aufgrund des neuen Wananas-Gebäudes einschließlich der neuen Parkplatzanbindungsstraße beträgt 5.828 m2. Dem gegenüber steht
die Wiedernutzung des alten Wananas-Grundstücks. Die nach dem Abriss des abgebrannten alten Gebäudes vorhandene Baugrube hat einen Flächenumfang von ca. 6.000 m2.
Diese Fläche wird teilweise durch das neue Wananas-Gebäude und teilweise durch die
Parkplatzanbindung wieder genutzt. Ein erheblicher Rest wird nicht bebaut und steht für die
Entwicklung der umgebenden Grünanlage zur Verfügung.
Emissionen werden in relativ geringem Umfang als Verkehrs-Lärm / -Luftschadstoffe von den
Kraftfahrzeugen der Besucher sowie als Luftschadstoffe durch den Betrieb des Blockheizkraftwerkes verursacht.
Das anfallende Niederschlagswasser soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans versichert werden; hierzu wird der nördliche Teil des Besucherparkplatzes in eine Fläche zur Niederschlagswasserbehandlung umgestaltet. Das Schmutzwasser soll wie bisher in die Kanalisation unter der Straße ‘Am Freibad‘ abgeleitet werden.
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
4
Planerische Vorgaben und Vorhaben für den Untersuchungsraum / Ziele und Grundsätze des Umweltschutzes
4.1
Landes- und Regionalplanung
Gemäß Landesentwicklungsplan NRW (Entwurf: Stand 25.06.2013) liegt der Untersuchungsraum für den Umweltbericht innerhalb eines zusammenhängenden Siedlungsraums
inklusive großflächiger Infrastruktureinrichtungen. Landesbedeutsame Freiraumfunktionen
sind im Untersuchungsraum nicht dargestellt.
Der ‘Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr‘ hat die
Funktion des Regionalplans für die Stadt Herne (vgl. Kap. 2.1.1). Folgende Ziele und
Grundsätze des RFNP sind für den B-Plan ‘Freizeitbad Wananas‘ relevant:
Ziel 19 Landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung
(2) Als Standorte für größere bzw. großflächige Freizeiteinrichtungen, die nicht überwiegend
durch bauliche Anlagen geprägt sind, kommen Freiraumbereiche in Betracht, sofern dies mit
den dargestellten Freiraumfunktionen vereinbar ist. …
Ziel 20: Waldfunktionen
(1) Der Wald ist hinsichtlich seiner Funktionen wie Immissionsschutz, Wasserschutz, Biotopund Artenschutz, Sichtschutz sowie im Hinblick auf seine Bedeutung für das Klima, den Boden, die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung und seine wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln.
(2) Wald darf nur dann für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des betroffenen Waldbereiches realisierbar sind. Im
Falle einer Inanspruchnahme sind Ersatzaufforstungen vorzunehmen, die die auftretenden
Flächenverluste mittelfristig ausgleichen.
Ziel 53 Regenerative Energien
Die Voraussetzungen für den Einsatz regenerativer Energien sind zu verbessern bzw. zu
schaffen.
Grundsatz 30 Grünflächenvorsorge und öffentliche Zugänglichkeit
(1) Grünflächen/Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sollen seitens der Städte der Planungsgemeinschaft in einem Umfang vorgehalten werden, der zur Gewährleistung einer
siedlungsnahen Grundversorgung mit Erholungsmöglichkeiten notwendig ist.
Grundsatz 39: Naturnahe Bewirtschaftung von Niederschlagswasser im Bestand
(1) Bei Planungen und Maßnahmen soll auf einen umweltverträglichen Umgang mit Niederschlagswasser hingewirkt werden.
Das Planungsvorhaben beachtet vollständig die Ziele der Landes- und Regionalplanung.
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4.2
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan der Stadt Herne trifft keine Aussagen zum Geltungsbereich des BPlanes 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ oder zu benachbarten Flächen. Die nächstgelegene Teilfläche im Geltungsbereich des Landschaftsplans, mit einer Darstellung gemäß der Festsetzungskarte des Landschaftsplanes (LB Nr. 7.4.2.6) liegt ca. 1,3 km nordwestlich am Hafen
Wanne-West, westlich des Kirmesplatzes im Ortsteil Crange.
Außerdem ist der Geltungsbereich des B-Planes 230 weder Bestandteil der ‘Regionalen
Grünzüge‘ des Regionalverbands Ruhr noch des Regionalen Flächennutzungsplans der
Städteregion Ruhr (vgl. RFNP, Umweltbericht Themenkarte 3).
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen kennzeichnet die in der folgenden Abb. 4-1 dargestellte nördliche bzw. nordöstliche Fläche des Geltungsbereiches sowie die westlich angrenzende Grünfläche an der Franzstraße als Biotopverbundflächen der Stufe 2 (vgl. LANUV; 2009):
•
VB-A-4408-006: Innerstädtische Grünflächen in Wanne
•
VB-A-4409-001: Innerstädtische Freiflächen in Wanne und Holsterhausen
Als naturschutzrechtlich geschützte Flächen oder schutzwürdige Biotope weist die LANUV
diese Biotopverbundflächen nicht aus.
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Abb. 4-1:
Kartenausschnitt Biotopverbund Stufe 2 (vgl. LANUV; 2009)
Abb. 4-2:
Foto der Biotopverbundfläche VB-A-4408-006
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Abb. 4-3:
Foto der Biotopverbundfläche VB-A-4408-001
4.3
Aussagen informeller Planungsinstrumente
Der den Landschaftsplan ergänzende ‘Stadtökologische Beitrag‘ ist ein Fachplanungsinstrument des Fachbereiches Stadtgrün (gleichzeitig Untere Landschaftsbehörde) der Stadt Herne für den unbeplanten Innenbereich und den Geltungsbereich der Bebauungspläne.
In dem ‘Stadtökologischer Beitrag‘ sind die unbebauten Flächen des B-PlanGeltungsbereiches Freizeitbad ‘Wananas‘ als Grünflächen mit überwiegend relativ hoher
Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz gekennzeichnet; gleichzeitig dienen sie zur
Grünversorgung erholungsuchender Menschen. Maßnahmen sind hier nicht vorgesehen
(vgl. Stadt Herne; 2006).
4.3.1
Grünflächenentwicklungskonzept Wanne
Die folgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus dem aktuellen Entwurf des Grünflächenentwicklungskonzeptes Wanne (vgl. STADT HERNE; 2013). Damals wurde noch davon ausgegangen, dass das neue ‘Wananas‘ exakt auf dem Standort des ehemaligen Gebäudes
errichtet werden würde. Aufgrund des nun nach dem aktuellen Stand der Planung standörtlich verlegten Wananas-Neubaus kann der Konzept-Entwurf in der ehemaligen Form nicht
genau umgesetzt werden. Der vorgesehen Abriss der südlich des Besucherparkplatzes gelegenen alten ‘Boxhalle‘ und die Einbindung dieser Fläche in den Neubau des ‘Wananas‘
sowie dem damit insgesamt verbundenen Freiflächengewinn eröffnet die Möglichkeit einer
weiter optimierten Grünflächenentwicklungsplanung. Die Grundzüge des ursprünglichen
Konzept-Entwurfes können aber weiterhin umgesetzt werden.
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Abb. 4-4: Kartenausschnitt Grünflächenentwicklungskonzept Wanne (vgl. Stadt Herne; 2013)
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4.3.2
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Konzept der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet für eine umweltverträgliche Erschließung und Nutzung der Freiflächen am Wananas-Bad
Die ‘Biologische Station Östliches Ruhrgebiet‘ hat der Stadt Herne im April 2013 ein ‘Konzept
für eine umweltverträgliche Erschließung und Nutzung von Freiflächen am Wananas-Bad‘
zur Verfügung gestellt. Darin werden u. a. Planungsanforderungen formuliert, die eine deutliche räumliche Trennung einer intensiv zu Erholungszwecken genutzten ‘Spiel- und Bewegungslandschaft‘ im Nahbereich des Freizeitbades von den für ‘stille‘ Naherholung und für
Naturerleben unter ökologischen Gesichtspunkten zu entwickelnden umgebenden Grünflächen vorsieht.
Abb. 4-5: Nutzungskonzept für die Freiflächen am Wananas-Bad unter Berücksichtigung der
ökologischen Anforderungen (vgl. Biostation; 2013)
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Somit soll eine weitgehende Vereinbarkeit der ökologischen Ansprüche an die Freiflächen
mit den Erholungsansprüchen der Menschen an die Freiflächen erreicht werden.
Die südlich des Freizeitbades ‘Wananas‘ gelegenen Grünflächen sollen überwiegend zu einer Parkanlage unter ökologischen Gesichtspunkten mit neugestalteten Gehölzinseln standortheimischer Baum- und Straucharten entwickelt werden. Teilweise sollen sie der natürlichen Sukzession der Vegetationsentwicklung überlassen werden.
Dem Konzept nach sollen bei der Planung der Anlage Bauwerke, Spielflächen und neu modellierte Landschaftselemente auf ökologisch weniger wertvolle Flächen positioniert werden.
Vorhandene versiegelte Flächen sollen als erste für intensive Nutzungen vorgesehen werden. Dieser Zielsetzung entspricht der vorgesehene Neubau des ‘Wananas‘ mit Abriss und
Wiedernutzung der ‘Boxhalle‘.
4.4
Sonstige fachplanerische Vorgaben und Vorhaben
Über die zuvor erläuterten Vorgaben oder Vorhaben hinaus sind keine Fachplanungen bekannt, die sich auf den Untersuchungsraum des vorliegenden Umweltberichtes beziehen.
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Abb. 4-6: Bewertung Biotop- und Artenschutz gemäß Detaillierung des Stadtökologischen
Beitrags für die Stadt Herne (vgl. Biostation; 2013)
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5
Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter
5.1
Menschen und menschliche Gesundheit
5.1.1
Wohn- und Wohnumfeldfunktion
Straße ‘Am Freibad‘
Die am westlichen Rand des Untersuchungsraums verlaufende Straße ‘Am Freibad‘ ist generell als innerstädtische Wohnstraße einzuordnen. Beidseitig weist der ‘Regionale Flächennutzungsplan‘ Wohnbauflächen bzw. im Bereich des Freibades Grünflächen aus.
Bei den Wohnbauflächen handelt es sich um eine Mischung vor allem aus 2-3-geschossiger,
relativ verdichteter Blockbebauung und Reihenhausbebauung mit kleinen Gärten. Untergeordnet kommt auch Hochhausbebauung mit Abstandsgrünflächen sowie Einzelhausbebauung mit großen Gärten vor. Die Wohnbebauung im Bereich des B-Plans Nr. 4 im nördlichen
Abschnitt der Straße ‘Am Freibad‘ ist als allgemeines Wohngebiet mit Festsetzungen zum
Lärmschutz ausgewiesen.
Auf der Ecke ‘Franzstraße‘ / ‘Am Freibad‘ befindet sich ein Kindergarten.
Dorstener Straße
Die 4-streifige Bundesstraße B 226 ‘Dorstener Straße‘ hat die Funktion einer Hauptverkehrsstraße für den regionalen bzw. überregionalen Kfz-Verkehr. Am nördlichen Straßenrand befinden sich in Autobahn-Nähe zunächst wenige Wohnhäuser, danach eine Kleingartenanlage
und weiter Richtung Osten ein Gewerbegebiet mit einigen Wohnhäusern deren Gärten zur
Dorstener Straße ausgerichtet sind. Die Wohnhäuser nördlich der Dorstener Straße liegen in
einem festgesetzten Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 33/1 Wasserstraße).
In diesem östlichen Abschnitt ist die Dorstener Straße befindet sich auch am südlichen Straßenrand Bebauung, die gemäß ‘Regionalem Flächennutzungsplan‘ als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Neben Wohnnutzungen sind hier auch ein kleines Einzelhandelsgeschäft und
ein Hotel-Restaurant anzutreffen.
Berliner Straße
Die Berliner Straße (Landesstraße L 639) hat die Funktion einer innerstädtischen Hauptstraße mit regionaler Verbindungsfunktion. Im Untersuchungsraum wird sie nach Norden hin
zum Wohngebiet am ‘Scharpenwinkelring‘ durch einen mit dichtem Gehölz begrünten Lärmschutzwall abgeschirmt.
An den südlichen Straßenrand grenzen im Osten eine gewerbliche Baufläche und im Westen
eine gemischte Baufläche, die stark mit Gehölzen begrünt ist.
Scharpenwinkelring
Zwischen der Berliner Straße und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Freizeitbad
‘Wananas‘ liegt eine Wohnbaufläche, die eine Mischung aus Reihenhäusern und Bungalows
mit relativ kleinen Gärten aufweist sowie im nordöstliche Teil Hochhaus-Blockbebauung mit
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Abstandsgrün. Die Wohnbebauung im Bereich ‘Scharpenwinkel‘ ist gemäß B-Plan 63 als
reines Wohngebiet festgesetzt.
Eingestreut sind begrünte Freiflächen, die nicht zu Privatgärten gehören und teilweise mit
Gehölzen bestanden sind. Teilweise sind sie randlich durch Fußwege erschlossen und haben somit eine Naherholungsfunktion (‘Pantoffelgrün‘).
Angrenzend zur Parkanlage des ‘Wananas‘ befindet sich ein Spielplatz und ein Bolzplatz.
5.1.2
Lärmbelastung
Zur Feststellung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen waren gemäß § 47c BImSchG
bis zum 12.06.2012 Lärmkarten für alle Ballungsräume aufzustellen. Die Stadt Herne hat mit
der Ausarbeitung der Lärmkarte noch nicht begonnen. Die aktuellsten Zahlen zur Lärmbelastung sind daher flächendeckend nur dem Screening der Geräuschbelastung zu entnehmen.
Aufgrund älterer Daten sowie wegen der Überlagerung von Schall-Immissionen aus unterschiedlichen Richtungen und Quellen (Straßenverkehr, Eisenbahn-Linien, Gewerbe) wird die
Lärmbelastung im Bereich des Untersuchungsraumes als relativ hoch eingeschätzt.
Einen Anhaltspunkt für die hohe Lärmbelastung im Untersuchungsraum geben die folgenden
Kartendarstellungen zu durchschnittlichen Straßen- und Schienenverkehrslärm.
Demnach erfolgten im Jahr 2007 die höchsten Schall-Immissionen im nördlichen und östlichen Untersuchungsraum durch den Kfz-Verkehr auf der Bundesautobahn A 42 ‘Emscherschnellweg‘ sowie die Bundesstraße B 226 ‘Dorstener Straße‘.
Hinzu kamen Immissionen vor allem im südlichen Untersuchungsraum durch den ZugVerkehr im Bereich des Bahnhofs Wanne-Eickel. Hier verlaufen mehrere Bahnlinien, u.a. die
DB-Hauptstrecke durch das nördliche Ruhrgebiet von Oberhausen nach Dortmund.
Aufgrund der Lage der für den Untersuchungsraum besonders wirksamen Schall-Quellen ist
davon auszugehen, dass die durchschnittliche Lärmbelastung im zentralen und im westlichen Bereich des Untersuchungsraumes relativ am geringsten ist.
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Abb. 5-1: Kartenausschnitt durchschnittlicher Straßenverkehrslärm in 24 Stunden (vgl. MKUNLV:
Umgebungslärm in NRW – Ergebnisse der Lärmkartierung 2007)
Abb. 5-2: Kartenausschnitt der Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes
2007 (vgl. Eisenbahnbundesamt: www.eba.de)
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5.1.3
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Erholungs- und Freizeitfunktion
Insgesamt besitzt der Untersuchungsraum unabhängig vom Badebetrieb im ‘Wananas‘ eine
wichtige Funktion für die innerstädtische Naherholung in Herne-Wanne.
Hierzu trägt nicht nur die Parkanlage um das Freizeitbad ‘Wananas‘ bei, sondern insgesamt
ist der Untersuchungsraum gut durchgrünt und es besteht eine direkte Verbindung zur westlich an der Franzstraße‘ gelegenen öffentlichen Grünanlage mit Spielplatz und Sportplatz.
Eine Vorbelastung der Erholungs- und Freizeitfunktion wird durch die kontinuierliche Verkehrslärmkulisse der nahen Bundesautobahn BAB 42 einschließlich Zubringer und B 226
‘Dorstener Straße‘ bewirkt. Dies trifft vor allem auf die Kleingartenanlage im nördlichen Untersuchungsraum zu.
5.2
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
5.2.1
Potenziell natürliche Vegetation, reale Vegetation und Biotoptypen
Im April und Mai 2013 wurden im Untersuchungsraum Biotoptypenkartierungen durchgeführt.
Dabei wurden die Flächen gemäß den fachlichen Vorgaben des LANUV NordrheinWestfalen erfasst und bewertet (LANUV; 2008 a, b).
Der Untersuchungsraum ist aufgrund seiner Lage am Rand der Innenstadt von HerneWanne überwiegend von anthropogenen Biotoptypen geprägt (vgl. Karte 1: Bestand Nutzungen und Biotoptypen). Mittlere und kleinflächig auch hohe Wertigkeiten der Biotoptypen sind
im Bereich der älteren Gehölbestände im nördlichen Untersuchungsraum ausgeprägt. Die
parkartigen Strukturen im zentralen Untersuchungsraum weisen überwiegend geringe bis
mittlere Biotopwertigkeiten auf, während die bebauten Bereiche und Verkehrsflächen geringe
bis sehr geringe Biotopwerte haben.
Insgesamt bietet der Untersuchungsraum relativ wenig geeignete Lebensräume für seltene
Pflanzen- und Tierarten, die besondere Standort-/ Habitat-Ansprüche haben. Es dominieren
Pflanzen und Tierarten, die den sogenannten ‘Allerweltsarten‘ (Ubiquisten) und ‘Kulturfolgern‘ zuzuordnen sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind alle im Untersuchungsraum kartierten Biotoptypen mit den
zugeordneten Biotopwerten (Gesamt-Skalierung: 0-10) aufgelistet.
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Tab. 5-1:
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Vorkommen und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsraum
Nutzungstyp
Biotoptyp
Laubwald
Gehölze
Gehölze
Gehölze
Gehölze
Laubmischwald
einheimischer Arten
Laubmischwald vorwiegend
gebietsfremder Arten
Laubmischwald vorwiegend
gebietsfremder Arten
Gebüsch
Gebüschstreifen
Baumhecke, ebenerdig
Baumhecke, ebenerdig
Gehölze
Laubwald
Code
Kartieranleitung
Code Numerische
Bewertung
Code
1
AG3
AG
50
AH2
AH
50
AH2
BB0
BB1
BD6
BD6
AH
BB
BB0
BD0
BD0
50
50
50
50
70
Baumreihe
BF1
BF
30
Gehölze
Baumreihe
BF1
BF
30
Gehölze
Baumreihe
BF1
BF
90
Gehölze
Gehölze
Baumgruppe
Baumgruppe
BF2
BF2
BF
BF
30
30
Gehölze
Einzelbaum
BF3
BF
30
Gehölze
Gehölze
Einzelbaum
Einzelbaum
BF3
BF3
BF
BF
30
90
Gehölze
Siedlungsgehölz
BJ0
BA
50
Gehölze
Grünland
Grünland
Grünland
Grünland
Siedlungsgehölz
Fettwiese
Grünlandbrache
Trittrasen
Parkrasen
Zier- und Nutzgarten (mit
>50 % heimischen Gehölzen)
Baufläche (Siedlungsbrache)
Trockene Hochstaudenflur
flächenhaft
Großparkplatz
Waldweg
Rad- und Fußweg
Rad- und Fußweg
Fußweg
Öffentlicher Platz
Bolzplatz
Jugendtreff
Sporthalle
Gaststätte
BJ0
EA1
EE1
HM4a
HM4c
BJ
EA
EE1
HM
HM
50
xd5
HJ0
HW0
HJ
HW
LB2
HV1
VB4
VB5
VB5
VB5a
HV4
SL6a
SD13
SP6
SC19
K
VF0
VB7
VF0
VF1
VF0
VF0
VF1
VF0
VF0
VF0
Laubwald
Garten
Ruderalfluren
Ruderalfluren
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
Siedlungs-/ Verkehrsfläche
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2
ta12
ta12
ta12
3
Biotopwert
g
5
g
5
h
6
4
4
4
5
kb1
kb1
ta12
ta11
ta12
ta12
ta11
ta12
ta11
ta11
ta12
m
ta12
g
4
5
7
4
5
4
5
8
4
mc1
mc1
5
4
3
2
2
neo6
3
3
neo4
4
0
3
0
1
0
0
1
0
0
0
stb3
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5.2.2
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Naturschutzrechtliche Festsetzungen und Vorkommen besonders geschützter planungsrelevanter Tierarten
Naturschutzrechtliche Ausweisungen (Schutzgebiete, Schutzobjekte gemäß §§ 20-23, § 48,
§ 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen) sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden.
Weder der Landschaftsplan der Stadt Herne noch die Schutzgebietskataster der LANUV
weisen im Untersuchungsraum oder zu benachbarten Flächen Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht aus.
Im Rahmen des gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderlichen artenschutzrechtlichen Fachbeitrags für den Bebauungsplan Nr. 230 zum Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ in HerneWanne wurden im Frühjahr und Sommer 2013 Geländekartierungen der vorkommenden
Fledermaus- und Vogelarten durchgeführt. Hinsicht der vom Landesamt für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz als artenschutz- und planungsrelevant bestimmten Tierarten wurden
innerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches die Fledermausart ‘Zwergfledermaus‘ und die
Greifvogelart ‘Sperber‘ nachgewiesen.
Darüber hinaus wurden bei diesen Geländeuntersuchungen 23 Vogelarten beobachtet, die
vom LANUV wegen ihrer allgemeinen Verbreitung auch in städtisch geprägten Habitaten
sowie aufgrund des günstigen Erhaltungszustands der Populationen als nicht planungsrelevant im artenschutzrechtlichen Zusammenhang eingeordnet werden.
5.2.3
Biotopverbund und biologische Vielfalt
Die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Biotopverbundflächen im nördlichen bzw. nordöstlichen Geltungsbereich sowie
westlich angrenzend an der Franzstraße (vgl. Abb. 4-1) haben lediglich eine lokale Bedeutung für den Biotopverbund. Entsprechend wurden auf diesen Biotopverbundflächen nicht
zusätzliche naturschutzrechtliche Schutzausweisungen vorgenommen und sie gelten gemäß
LANUV auch nicht als schutzwürdige Biotope.
Entsprechend der flächenmäßig überwiegenden geringen bis mittleren Wertigkeiten der vorkommenden Biotoptypen und dem Nichtvorhandensein von besonders geschützten Biotoptypen oder Schutzgebieten gemäß BNatSchG weist der Untersuchungsraum keine bedeutenden Funktionen für seltene oder bestandsbedrohte frei lebende Tiere auf.
Es wurde bei den Geländeuntersuchungen zur Biotoptypenkartierung und zum Vorkommen
von Brutvögeln und Fledermäusen ein aus relativ unempfindlichen, weit verbreiteten Arten
bestehendes Artenspektrum ermittelt. Diese in städtischen Teilökosystemen ubiquitären Arten weisen zumeist ein hohes Anpassungsvermögen ihrer Lebensvoraussetzungen auf (z.B.
hinsichtlich Klima und Nahrung) und reagieren bei Störungen und Habitatveränderungen
relativ tolerant.
Insgesamt kommt dem Untersuchungsraum keine besondere Bedeutung für den Biotopverbund und die biologische Vielfalt zu.
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5.3
Boden und Wasser
5.3.1
Ökologische Bodenfunktionen
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Die ursprünglichen Bodentypen im Untersuchungsraum sind pseudovergleyte oder podsolierte Gleye sowie vergleyte Podsole (Bodeneinheiten (s)G7, pG8, sP8, G-P8 gemäß Bodenkarte Nordrhein-Westfalen, M. 1: 50.000, Blatt 4508 Herne). Diese grundwassergeprägten
Böden mit zumeist vorhandener Staunässe verfügen über eine relativ geringe natürliche
Fruchtbarkeit und bei frischen Bodenfeuchteverhältnissen über eine hohe nutzbare Feldkapazität.
Die Karte der schutzwürdigen Böden in Nordrhein-Westfalen weist diese häufig vorkommenden Bodentypen nicht als besonders schutzwürdig aus (vgl. Geologischer Dienst NRW;
2007). Dies gilt sowohl für die Bodenfruchtbarkeit als auch für das Biotopentwicklungspotenzial, das Bodenprofil und die Archivfunktion.
Im Verlauf der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung des Untersuchungsraumes wurden die
ursprünglichen Bodentypen weitgehend überformt und verändert, so dass diese allenfalls
noch kleinflächig anzutreffen sind.
Wesentlich wurden die Bodenveränderungen im Untersuchungsraum durch die industrielle
Entwicklung im 19. und teilweise auch 20. Jahrhundert verursacht. Der heutige Geltungsbereich des Bebauungsplans Freizeitbad ‘Wananas‘ war Jahrzehntelang ein Schachtstandort
des Steinkohlenbergbaus (vgl. Kap. 5.6.1: Historische Karte).
Einen Überblick über die Altlastensituation im Untersuchungsraum gibt die nachfolgende
Kartendarstellung aus dem Altlastenkataster der Stadt Herne. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans teilt sich in folgende zwei im Altlastenkataster der Stadt Herne geführte Flächen auf (vgl. Abb. 5-3):
•
Altlastenkataster-Nr. 46.0132.0 „Zeche Shamrock X Luftschacht“
•
Altlastenkataster-Nr. 46.0204.0 „Anschüttung am Freibad“
Bei der letztgenannten Fläche handelt es sich um eine größere Anschüttung, deren Herkunft
nicht genau bekannt ist. Möglicherweise stammt das Aufschüttungsmaterial aus dem Aushub
für den Rhein-Herne-Kanal. Der Bodenaufbau ist in mehreren älteren Gutachten dokumentiert. Vorgefunden wurde eine bis zu 5 m mächtige Auffüllung ganz überwiegend aus Sanden
und Schluffen, sowie vereinzelt aus Kies, Steinen/ Schlacke und örtlich aus Glas- und Holzresten sowie Bergematerial. Die vorliegende stichprobenartige Bodenanalytik aus den neunziger Jahren ist unauffällig.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 230 ist die Fläche „Zeche Shamrock X
Luftschacht“ (heute Besucherparkplatz und nördlich gelegene Waldflächen) beprobt und
analysiert worden. Zudem sind aufgrund des ‘Wananas‘-Brandes und der möglicherweise
damit einhergehenden Verunreinigungen die zukünftigen Bereiche der Liege- und Spielflächen oberflächennah hinsichtlich Kontaminationsverdacht untersucht worden (vgl. LUB;
2013).
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Abb. 5-3:
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Kartenausschnitt aus dem Altlastenkataster der Stadt Herne (Abfragestand: 03.07.2014)
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In der Zusammenschau der vorliegenden Ergebnisse ist festzuhalten, dass keine den geplanten Nutzungen des B-Plan-Bereiches entgegen stehenden Bodenkontaminationen festgestellt worden sind.
5.3.2
Grundwasser und Oberflächengewässer
Der Untersuchungsraum liegt am südlichen Rand der Emscher-Niederung. Oberflächengewässer sind weder in Form von Fließ- noch von Standgewässern vorhanden.
Die ehemaligen Grundwasserverhältnisse sind sowohl quantitativ als auch qualitativ durch
die intensive anthropogene Überformung des Bodens deutlich verändert; vor allem durch die
früheren Bergbautätigkeiten.
Das Grundwasser im Untersuchungsraum wird nicht zu Zwecken der Trinkwassergewinnung
genutzt. Entsprechend ist hier auch kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen.
Für den Bereich des Familienbades Wananas wurde bereits eine Vorplanung zu Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen erarbeitet (Stand: September 2011). Im Rahmen der „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ wurden der Standort des Familienbades und die angrenzenden Bereiche auf den Flächen des ehemaligen Freibades überplant. Die Emschergenossenschaft hatte das Umweltbüro Essen mit der Überprüfung der Möglichkeiten für naturnahe
Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen und der Erarbeitung einer Vorplanung beauftragt. Eine Abkopplung der Dachflächen des alten Hallenbades konnte damals aus technischen Gründen (innenliegende Entwässerung; statische Funktion der außen liegenden Entwässerung in den Stützen der Glasfassade) nicht geplant werden.
5.4
Klima und Luft
5.4.1
Regional- und Geländeklima
Die ‘Synthetische Klimafunktionskarte‘ (vgl. RVR; 2007) stellt im Untersuchungsraum die
Klimatope ‘Parkklima‘ und ‘Stadtrandklima‘ dar; sonstige spezifische lokale Klimaeigenschaften sind hier nicht ausgeprägt.
5.4.2
Lufthygiene
Die Qualitätsnormen der EU für Luftschadstoff-Belastungen sind im Ruhrgebiet teilweise
überschritten (vgl. BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG; 2011). Das gilt für die Luftschadstoffe
Stickstoffoxide und Feinstäube insbesondere in Abhängigkeit zur Entfernung von Bundesautobahnen.
Der einzige Messstandort des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
im Stadtgebiet von Herne befindet sich an der Recklinghauser Straße, wenige Kilometer östlich des Untersuchungsraumes. Dort wurde im Jahr 2011 hinsichtlich der Feinstaubfraktion
PM10 eine Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ an 67 Tagen festgestellt
(vgl. LANUV; 2012b). Im Jahr 2012 wurde der Tagesmittelwert für PM10 an 58 Tagen überschritten, der Jahresmittelwert für NO2 betrug 49 µg/m³. Als entsprechender Grenzwert ge03.07.2014
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
mäß 39. BImSchV ist eine Überschreitung des Tagesmittels von 50 µg/m³ an höchstens 35
Tagen im Kalenderjahr definiert.
Der Jahresmittelwert bezogen auf NO2-Immissionen betrug im Jahr 2011 am Messstandort
Recklinghauser Straße in Herne 50 µg/m³ bei einem Grenzwert gemäß 39. BImSchV von
40 µg/m³ im Jahresmittel (vgl. LANUV; 2012b).
Die Messwerte der Station VHER in der Recklinghauser Straße sind nur bedingt repräsentativ für den Planbereich, denn:
-
die Recklinghauser Straße hat im Untersuchungsabschnitt einen straßenschluchtartigen
Charakter mit entsprechend ungünstigen Ausbreitungsbedingungen.
-
die Recklinghauser Straße weist einen hohen Anteil an schweren Nutzfahrzeugen
> 3,5 t auf.
-
bei der Messstation VHER handelt es sich um eine sog. Verkehrsmessstation, die speziell die Immissionen an hochbelasteten Straßenabschnitten erfasst.
Insofern lassen sich die Messergebnisse nicht direkt auf den Untersuchungsraum übertragen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird eher durch den Stationstyp „Städtischer
Hintergrund“ repräsentiert. Im Zusammenhang mit einer Untersuchung zu den Luftschadstoffimmissionen in der Recklinghauser Straße, wurde folgende Hintergrundbelastung für
den Raum Wanne zu Grunde gelegt1:
Jahresmittelwert PM10
28,3 µg/m³
Jahresmittelwert NO2
32,7 µg/m³
Bei einem PM10-Jahresmittelwert von < 30 µg/m³ kann davon ausgegangen werden, dass
der Grenzwert für das Tagesmittel von 35 Überschreitungstagen nicht überschritten wird.
Belastungskarten 2009 (LANUV NRW)
Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 wird die Schadstoffbelastung im Straßenraum anhand
der Belastungskarten für PM10 und NO2 dargestellt. Nördlich an den Untersuchungsraum
angrenzend verläuft die Dorstener Straße (B226) und östlich die Berliner Straße. Beide Straßen waren wegen ihres Verkehrsaufkommens in die Untersuchung einbezogen; die Berechnung der Belastungsgröße erfolgte grundsätzlich aber nur für Straßenabschnitte mit Straßenrandbebauung. Im Untersuchungsraum ist das die Dorstener Straße im Abschnitt zwischen
der Abfahrt Crange der A42 und der Kreuzung mit der Berliner Straße. In dem untersuchten
Abschnitt werden keine Überschreitungen der Grenzwerte für PM10 und NO2 prognostiziert.
1
Feinscreening der Recklinghauser Straße in Herne
Fachgutachten zu den Luftschadstoffen
simuPLAN, Dorsten, Februar 2013
03.07.2014
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Außerhalb des Untersuchungsraums wird für die Dorstener Straße im weiteren Verlauf in
Richtung Westen (ab Unterquerung der A 42) eine Überschreitung der Grenzwerte sowohl
für PM10 als auch für NO2 prognostiziert. Die Berliner Straße weist in allen untersuchten Abschnitten keine Überschreitungen auf.
Zielsetzungen des Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 für die Bauleitplanung
Die Stadt Herne liegt im Bereich des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 (Teilplan Ost). Bei
der Bauleitplanung ist die Maßnahme R.15 zu beachten.
R.15 Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung werden folgende Zielsetzungen verstärkt verfolgt:
-
Wohngebiete verstärkt an Fernheiz- und Sammelheizanlagen (z. B. Blockheizkraftwerke) anzuschließen,
-
Nutzung von Energie aus nicht fossilen Brennstoffen,
-
Vermeidung baulicher Strukturen mit unzureichenden Durchlüftungsbedingungen
(z. B. Straßenschluchten).
Im Rahmen der Bauleitplanung ist dem Belang der Luftreinhaltung besonderes Gewicht beizumessen. Dies gilt insbesondere bei Variantenuntersuchungen.
Der B-Plan 230 sieht an der Dorstener Straße keine Bebauung vor. Insofern ist die Schaffung ungünstiger Durchlüftungsbedingungen nicht gegeben.
5.5
Landschaftsbild und Erholungseignung
Das Schutzgut Landschaft umfasst im Sinne des UVPG und BauGB das Landschaftsbild
außerhalb zusammenhängend besiedelter städtischer Bereiche. Aufgrund der Lage des Untersuchungsraumes am dicht besiedelten Rand der Innenstadt von Herne-Wanne erübrigt
sich insofern eine differenzierte Bewertung des Landschaftsbildes im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes. Generell lässt sich feststellen, dass die Natürlichkeit, Vielfalt und Eigenart
der Landschaft im Untersuchungsraum vergleichsweise zur umgebenden großstädtischen
Siedlungsstruktur wahrnehmbar besser ausgeprägt sind.
Die Erholungseignung des Untersuchungsraumes bezieht sich vorrangig auf die Naherholung der umliegenden Wohnbebauung. Diesbezüglich kommt den für innerstädtische Verhältnisse relativ großen parkähnlichen Grünflächen um das Freizeitbad ‘Wananas‘ eine wichtige lokale Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung zu. Das gegenwärtig nicht in Betrieb
befindliche Freizeitbad selbst hatte vor dem Brandunglück eine hohe Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung in Herne und teilweise auch den angrenzenden Nachbarstädten.
Diese auch im Sinne der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung wichtige Erholungsfunktion des Freizeitbades soll mit der Umsetzung des Bebauungsplanes und der anschließenden
Neuerrichtung des ‘Wananas‘ wieder hergestellt werden.
03.07.2014
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
5.6
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
5.6.1
Bau- und Bodendenkmäler
Geschützte Kulturgüter liegen gemäß Denkmalkataster der Stadt Herne weder innerhalb des
Untersuchungsraumes noch unmittelbar angrenzend. Die nächstgelegenen Bau-/ Bodendenkmäler befinden sich in >500 m Entfernung nordwestlich in Crange bzw. südwestlich im
Zentrum von Wanne. Ebenfalls archäologische Denkmäler werden nicht durch die Planung
tangiert.
Eine archäologische Fundstelle Nr. 22 befindet sich im Bereich der Grenze des nordöstlichen
B-Plan-Geltungsbereiches am Rand der Dorstener Straße. Sie ist im Kataster der archäologischen Fundstellen der Stadt Herne als Kreissymbol ohne exakte Abgrenzung dargestellt.
Weil die Planungen diese Fläche nicht in Anspruch nehmen oder tangieren, wird auf eine
detailliertere Beschreibung dieser archäologischen Fundstelle verzichtet.
Teile des Untersuchungsraumes und des B-Plan-Geltungsbereiches wurden etwa von der 2.
Hälfte des 19. Jahrhunderts bis einschließlich 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts als Produktionsstätte des Steinkohlenbergbaus (Zeche Shamrock, Schacht 10) mit umgebenden Bergarbeitersiedlungen genutzt. Heute noch sichtbare Relikte dieser historischen Nutzung zeugen von der kulturhistorischen Epoche des Bergbaus in der Stadt Herne.
Abb. 5-4:
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Kartenausschnitt aus der historischen Karte der Stadt Herne
(Stand der Kartendarstellung 1925)
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5.6.2
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Öffentliche Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft
Unter sonstige Sachgüter sind gemäß der Begrifflichkeit des UVPG bedeutende öffentliche
Infrastruktur (technische Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur, Bildungs- und GesundheitsInfrastruktur) sowie land- oder forstwirtschaftliche Produktionsflächen zu verstehen.
Im Geltungsbereich des B-Planes ist gegenwärtig keine bedeutende öffentliche Infrastruktur
vorhanden, sondern soll mit dem Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ wieder errichtet werden.
Die Grünflächen im Geltungsbereich des B-Planes werden nicht landwirtschaftlich genutzt,
sondern werden gärtnerisch vom Fachbereich ‘Stadtgrün und Sport‘ der Stadt Herne gepflegt. Die kleinen Waldstücke im nördlichen und nordöstlichen Geltungsbereich sind als
Wald im Sinne des Landesforstgesetzes ausgewiesen, unterliegen aber keiner intensiven
forstwirtschaftlichen Nutzung.
5.7
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Gemäß § 1 Abs.6 Nr.7i BauGB sind auch die Auswirkungen des Vorhabens auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Bestandteil der Umweltprüfung. Damit beabsichtigt
ist eine integrative, schutzgutübergreifende Betrachtung als Ergänzung der zuvor durchgeführten sektoralen, einzelschutzgutbezogenen Analysen und Bewertungen, welche die zumeist komplexen Strukturen der betroffenen Ökosysteme mit ihren vielfältigen Funktionsbeziehungen zwischen den biotischen (Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen) und abiotischen Faktoren (Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft) nicht vollständig erfassen.
Durch die Berücksichtigung von Wechselwirkungen ergeben sich Wirkungsnetze, die von
einzelnen oder mehreren Wirkfaktoren ausgehen können. Zudem sollen Stoff- und Energieflüsse der Ökosysteme sowie zeitlich und räumlich verschobene Auswirkungen des Vorhabens auf die Systemfaktoren betrachtet werden.
Die stärksten Wechselwirkungen sind allgemein zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser,
Pflanzen und Tiere ausgeprägt. Für den Naturhaushalt stellt der Boden als Überschneidungsbereich der Geosphäre, Hydrosphäre, Atmosphäre und Biosphäre die zentrale Veränderungsgröße dar. Von veränderten ökologischen Bodenqualitäten gehen in der Regel erhebliche Folge- bzw. Sekundärwirkungen insbesondere auf Pflanzen und Tiere sowie auf
Grund- und Oberflächenwasser aus. Deshalb wird der Boden auch als ’ökologisches Hauptmerkmal’ im Naturhaushalt bezeichnet.
Naturnahe, weitgehend von menschlicher Nutzung unbeeinflusste Ökosystemkomponenten
mit natürlichen Böden, natürlicher Vegetation und Tierwelt kommen im Untersuchungsraum
nicht vor. Zudem weisen einige Schutzgüter (z.B. Grundwasser und Oberflächenwasser) nur
sehr geringe bzw. unbedeutende Funktionen im Untersuchungsraum auf. Somit ist insgesamt im Untersuchungsraum nicht von besonders ausgeprägten ökosystemaren Wechselwirkungen auszugehen.
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6
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Prognose zur Bewertung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Kurzfristig, d.h. bei Betrachtung eines Zeitraums von wenigen Jahren liegen für den Untersuchungsraum keine sonstigen Planungen vor, die eine wesentliche Veränderung des derzeitigen Umweltzustands bewirken könnten.
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost (vgl. BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG;
2011) legt einen Maßnahmenkatalog zur Minderung der Luftschadstoffbelastung insbesondere durch Stickstoffoxide und Feinstäube vor, dessen Umsetzung langfristig eine Verbesserung der Luftqualität bewirken soll.
Das LANUV Nordrhein-Westfalen geht kurzfristig nicht von deutlich rückläufigen Luftschadstoffbelastungen mit NO2 und PM10 durch den Straßenverkehr aus. Erst mittelfristig, voraussichtlich nach 2015 ist eine erhebliche Veränderung der Kfz-Fahrzeugflotte zugunsten immissionsarmer ‘Euro 6‘ Abgastechnologie zu erwarten (vgl. LANUV; 2012a). Ein relevanter
Anteil an Kfz mit alternativer, nicht auf Kohlenstoffverbrennung basierender Antriebstechnik
wird kaum vor dem Jahr 2020 spürbare Reduzierungen der verkehrsbedingten Immissionsbelastung bewirken.
Eine Reduzierung der Lärmbelastung im Untersuchungsraum könnte mittel- bis längerfristig
im Falle einer Umsetzung der Lärmaktionsplanung und Durchführung von Minderungsmaßnahmen der Umgebungslärmbelastung in Herne bewirkt werden.
Voraussichtlich wird ein tendenzieller Rückgang der Immissionsbelastungen durch Schall
und Luftschadstoffe aus dem Kfz-Verkehr in Herne auch durch den demographischen Wandel unterstützt.
Langfristig, d.h. bei Betrachtung eines zukünftigen Zeitraumes von mehr als 25 Jahren (entspricht per allgemeiner Definition dem Zeitraum einer menschlichen Generation) wird vor
allem die wissenschaftlich zuverlässig prognostizierte Veränderung der globalen Klimabedingungen als Megatrend zu drastischen Veränderungen führen.
Die als Ergebnis der neuesten Klimaforschung innerhalb der nächsten Jahrzehnte zu erwartenden erheblichen weltweiten Veränderungen des Klimageschehens (vgl. INTERGOVERNMENTAL PENAL ON CLIMATE CHANGE; 2007) werden sich auch auf das Klima in Mitteleuropa
auswirken und somit auf das Stadtklima in Herne. So wird eine Fortsetzung des bereits im
vergangenen Jahrzehnt zu beobachtenden Anstiegs der Durchschnittstemperaturen mit Veränderungen der Niederschlagsverteilung erwartet.
Eine regionalisierte Studie zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen prognostiziert für die
Westfälische Bucht (Westfälisches Tiefland) als Folge der anthropogenen Klimaveränderungen im Zeitraum etwa zwischen 2030 und 2060 sowohl ansteigende Durchschnittstemperaturen als auch tendenziell steigende Niederschlagssummen im Winterhalbjahr und gleichzeitig tendenziell sinkende Niederschlagssummen im Sommerhalbjahr (vgl. LANUV, 2010). Allgemein wird eine Zunahme der Wetterextreme (Stürme, Starkniederschläge, Trockenperioden) erwartet.
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Umweltbericht zur Umweltprüfung
7
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die
Schutzgüter im Einwirkungsbereich des B-Planes
Grundsätzlich berücksichtigt die Auswirkungsprognose, dass die Wiedererrichtung des Freizeitbades keine Neuplanung im eigentlichen Sinne darstellt, sondern die Fortführung einer
traditionellen und städtebaulich sowie bauplanungsrechtlich bereits verfestigten Nutzung
eines Standortes als Freizeitbad. Insofern werden Beeinträchtigungen der Umwelt, die bereits infolge des ehemaligen ‘Wananas‘ bestanden, der Wiedererrichtung nicht negativ zugeordnet.
Somit werden die wesentlichen Auswirkung des Bebauungsplans 230 ‘Freizeitbad Wananas‘
auf die Umwelt durch die Neuordnung der verkehrlichen Erschließung und den damit verbundenen Neubau der Parkplatzanbindung verursacht.
7.1
Menschen und menschliche Gesundheit
Die geplante Neuordnung der Parkplatzanbindung des Freizeitbades ‘Wananas‘ beinhaltet
zukünftig eine Erschließung von der Dorstener Straße aus. Über diese neue ParkplatzErschließungsstraße wird nach Inbetriebnahme des neuen ‘Wananas‘ der gesamte Ziel-/
Quellverkehr mit Kraftfahrzeugen abgewickelt.
Die alte Zuwegung des Parkplatzes wird für den regelmäßigen Kfz-Verkehr geschlossen.
Hier bleibt lediglich eine Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie eine Zufahrt für
Feuerwehr-/ Rettungsfahrzeuge erhalten.
Eine generelle Zunahme der Kfz-Verkehre zum/vom ‘Wananas‘ ist nicht zu erwarten, zumal
der Parkplatz des Wananas im Zuge der Neuplanung von ursprünglich ca. 220 Einstellplätzen auf zukünftig ca. 150 Einstellplätzen verkleinert werden soll.
Infolge dieser verkehrlichen Neuordnung wird die ehemalige Zuwegung des ‘Wananas‘ über
die westlich verlaufende Straße ‘Am Freibad‘ vollständig von dem durch Besucher des
‘Wananas‘ verursachten Kfz-Verkehr entlastet. Dadurch wird die Wohnqualität und Verkehrssicherheit für die Anlieger der Straße ‘Am Freibad‘ sowie verkehrstechnisch nachgeordneter Straßenzüge verbessert. Das ist insbesondere für empfindliche Nutzungen wie den
Kindergarten auf der Ecke ‘Franzstraße‘ / ‘Am Freibad‘ von positiver Bedeutung.
Im Vergleich dazu ist die zusätzliche Belastung von Anwohnern der Dorstener Straße und
nachgeordneter Straßenzüge durch den zukünftigen Kfz-Verkehr zum/vom ‘Wananas‘ kaum
negativ zu werten, weil die Nutzungen an der Dorstener Straße eine geringere Empfindlichkeit gegenüber Kfz-Verkehr aufweisen und die Leistungsfähigkeit der Anbindung des ‘Wananas‘ über die Dorstener Straße insgesamt besser zur Aufnahme der Ziel-/Quellverkehre des
‘Wananas‘ geeignet ist.
Ein aktuelles Gutachten zu den prognostizierten Geräuschemissionen und –immissionen
kommt zu dem Resultat, dass weder die Schall-Emissionen infolge des Betriebs der neuen
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Straßenanbindung zum Parkplatz, noch die Schall-Emissionen durch Badegäste in den Außenanlagen des ‘Wananas‘ (Spiel-/ Liegewiesen) zu erheblichen Lärmbelästigungen von
Anwohnern im Umfeld des neuen Freizeitbades führen kann (Vgl. TÜV; 2014). Lärmschutzmaßnahmen sind deshalb nicht erforderlich.
Aufgrund der neuen Erschließungsstraße zur Parkplatzanbindung des Freizeitbades muss
an der Dorstener Straße im Trassierungsbereich der dort entstehenden Kreuzungssituation
ein Wohnhaus abgerissen werden (Dorstener Straße Haus-Nr. 379). Dieses Haus und das
zugehörige Grundstück befinden sich im Eigentum der Stadt Herne. Da weder in Herne noch
im Ruhrgebiet ein Mangel an Wohnungen besteht, ist der Verlust eines einzelnen Wohnhauses nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Wohnfunktion zu werten.
Insgesamt wird die Neuordnung der Verkehrsanbindung des Freizeitbades ‘Wananas‘ zu
einer wesentlichen Entlastung der Anwohner im Umfeld führen. Die Verkehrssicherheit auf
den Zuwegungen zum ‘Wananas‘ wird deutlich verbessert und die Immissionsbelastung der
Menschen durch Kfz-Verkehrslärm und –luftschadstoffe wird gemindert.
Die Planungen zur Wiedererrichtung des Freizeitbades ‘Wananas‘ stehen nicht in erheblichem Konflikt zu den Bestimmungen des § 50 BImSchG / der Seveso-II Richtlinie. Lediglich
der nördliche Geltungsbereich mit den wenig schutzbedürftigen Nutzungen als öffentliche
Grünfläche, Straßenfläche und Parkplatzfläche liegt teilweise innerhalb eines gutachterlich
berechneten Achtungsabstandes von 600 m zu einem Störfallbetrieb. Die empfindlichen Nutzungen des neuen ‘Wananas-Gebäudes‘ im zentralen Geltungsbereich des B-Planes mit den
südlich angrenzenden Außennutzungen (Liegewiesen) befinden sich außerhalb des definierten Achtungsabstandes.
7.2
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
7.2.1
Bilanzierung der Biotoptypen-Wertigkeiten
Hinsichtlich der Auswirkungen des Bebauungsplanes ‘Freizeitbad Wananas‘ auf Tiere,
Pflanzen und die biologische Vielfalt sind die neuen Flächeninanspruchnahmen der Aufgabe
bisheriger Nutzungen gegenüber zu stellen. Diesbezüglich sind folgende negative bzw. positive Auswirkungen zu beachten:
•
Flächeninanspruchnahme / Biotopbeeinträchtigung durch das neu zu errichtende
‘Wananas‘ (einschließlich der Beseitigung von Gehölzvegetation im Nahbereich der südlichen Glasfassade aus Gründen der Verminderung des Vogelschlagrisikos)
•
Flächeninanspruchnahme / Biotopbeeinträchtigung durch die neu zu bauende Straßenanbindung des Parkplatzes
•
Flächenwiedernutzung / Renaturierung im Bereich des abgerissenen alten ‘Wananas‘
•
Flächenwiedernutzung / Renaturierung im Bereich der zum Abbruch bestimmten Sportanlage ‘Boxhalle‘ südlich des Parkplatzes
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Tab. 7-1:
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Bilanzierung der Biotopwertverluste durch den Neubau des Wananas
Vorhaben
Biotoptyp Bestand
Biotoptyp Bestand
Biotoptyp Planung
Biotoptyp Planung
Bezeichnung
Wertpunkt x Fläche
Bezeichnung
Wertpunkt x Fläche
0 WP x 1073 m = 0
Siedlungsfläche (ehem. W.)
0 WP x 1307 m = 0
Parkrasen
2
2
2 WP x 409 m = 818
2
Gehölz
Neubau Wananas
2
Siedlungsfläche (Boxhalle)
4 WP x 423 m = 1.692
Baumhecke (Differenz zum
Zielbiotop: Parkrasen)
Einzelbäume
Grünlandbrache
2
2 WP x 786 m = 1.572
Siedlungsfläche
(Neues Wananas)
2
4 WP x 35 m = 140
3 WP x 318 m² = 954
Punktsumme = 5.176
Tab. 7-2:
Punktsumme = 0
Bilanzierung der Biotopwertverluste durch den Neubau der Parkplatzanbindung
Vorhaben
Biotoptyp Bestand
Biotoptyp Bestand
Biotoptyp Planung
Biotoptyp Planung
Bezeichnung
Wertpunkt x Fläche
Bezeichnung
Wertpunkt x Fläche
2
Siedlungsfläche (ehem. W.)
0 WP x 609 m = 0
Siedlungsfl.(Dorsten. Str. 379)
0 WP x 399 m = 0
2
2
Neubau
Garten (Dorsten. Str. 379)
3 WP x 467 m = 1.401
Parkplatzanbindung
Ruderalflur
4 WP x 216 m = 864
Gehölze
4 WP x 164 m = 656
Laubwald
6 WP x 145 m = 870
Verkehrsfläche
2
0 WP x 2.072 m = 0
2
2
2
Punktsumme = 3.791
03.07.2014
2
0 WP x 3.756 m = 0
Punktsumme = 0
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B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Ausgleichsmaßnahmen
Als Folge des geplanten Neubaus des ‘Wananas‘ sowie des Neubau der Straßenanbindung
zum Besucherparkplatz werden zusammen 5.828 m2 Fläche mit insgesamt 8.967 BiotopWertpunkten in Anspruch genommen.
Zum Ausgleich steht der Flächenanteil des alten ‘Wananas‘ zur Verfügung (Baugrube), der
nicht für den Neubau bzw. die Parkplatzanbindung wieder genutzt wird. Die hier mögliche
Renaturierungsfläche hat eine Größe von 3.778 m2.
Hinsichtlich der zum Ausgleich auf dieser Fläche sinnvollen Maßnahmen wurden mit dem
zuständigen Fachbereich Stadtgrün der Stadt Herne folgende Maßnahmen / anzustrebenden
Zielbiotope abgestimmt (zugeordnete Flächengröße x Biotopwertpunkte):
•
Entwicklung eines Waldsaumes aus standortgerechten Sträuchern nördlich der Parkplatzanbindung (206 m2 x 4 WP= 824)
•
Anpflanzung einer Baumreihe mit 11 standortheimischen Bäumen südlich entlang Parkplatzanbindung (330 m2 x 4 WP= 1.320)
•
Entwicklung von Parkrasen Restfläche südöstlich vom neuem ‘Wananas‘ (3.448 m2 x 2
WP= 6.896)
Diese Ausgleichsmaßnahmen haben einen addierten Biotopwert von 9.040 Punkten.
Im Vergleich zum Biotopwert der in Anspruch genommenen Flächen resultiert aufgrund der
vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen ein geringer Biotopwertüberschuss von 73
Punkten. Damit kann ein mehr als ausreichender Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft durch den Bebauungsplan Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ erreicht werden.
Außerdem ist perspektivisch zu berücksichtigen, dass der nördliche Teil des Besucherparkplatzes in eine Fläche zur Niederschlagswasserbehandlung umgewandelt werden soll. Auch
wenn hierzu gegenwärtig keine detaillierteren Planungen vorliegen und somit keine zukünftig
neuen Biotoptypen flächen- und punktemäßig bilanziert werden können, so ist doch zuverlässig davon auszugehen, dass mit der Nutzungsumwandlung des mit Betonpflastersteinen
versiegelten Parkplatzes in eine versickerungsfähige Fläche auf jeden Fall eine ökologische
Aufwertung und auch die Entwicklung höherwertiger Biotoptypen verbunden sein wird.
Waldflächen-Bilanz
Die kleinen Waldparzellen im nördlichen und nordöstlichen Teil des BebauungsplanGeltungsbereiches sind als Waldflächen im Sinne des Landesforstgesetzes NRW ausgewiesen. Infolge des Baus der neuen Straßenanbindung zum Besucherparkplatz wird eine ca.
500 m2 große Fläche des Waldes verloren gehen. Diese Fläche ist gegenwärtig zwar überwiegend nicht mit Bäumen bestanden, sondern weist hauptsächlich ruderale Kraut- und
Strauch-Vegetation sowie einen Erholungsweg auf, forstrechtlich gilt die Fläche dennoch als
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Wald. Zum Ausgleich für die Überplanung dieser Waldfläche wird im südwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes angrenzend an die Straße ‘Am Freibad‘ eine rd.
5.000 m2 große Fläche neu als Waldfläche festgesetzt (Wald mit besonderer Zweckbestimmung Erholungswald). Die gegenwärtig überwiegend mit ruderaler Gehölzvegetation bestandene Fläche wird durch Entwicklung eines Waldsaumes und Ergänzungspflanzungen
aufgewertet.
Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Herne
Dem Neubau des Freizeitbades müssen südlich der Boxhalle 3 Laubbäume weichen (Gleditsia; Johannisbrotgewächs; nicht standortheimische Baumart); davon weist ein Baum einen
Stammumfang von > 80 cm in 1m Höhe auf und muss somit gemäß Baumschutzsatzung
ersetzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die ebenfalls unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume nördlich der Boxhalle (Platanen; standortheimische Baumart) am
Parkplatzrand erhalten werden können.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Umweltberichtes ließ sich auf dem für den Bau der Parkplatzanbindung in Anspruch zu nehmenden Grundstück an der Dorstener Straße 37 die Anzahl der zu fällenden Bäume, die der Baumschutzsatzung der Stadt Herne unterliegen nicht
ermitteln. Dies soll im Rahmen der Baufeldfreimachung für die Straßenbauarbeiten nachgeholt werden.
Die Ersatzpflanzungen der verloren gehenden Bäume gemäß Baumschutzsatzung sollen am
Straßenrand parallel zur neuen Parkplatzanbindung mit standortheimischen Baumarten (z.B.
Eichen) durchgeführt werden. Hier sollen 11 Bäume neu gepflanzt werden, so dass auf jeden
Fall ein ausreichender Ausgleich entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Herne
erreicht wird. Zudem sind aufgrund der vom ‘Eigenbetrieb Bäder‘ der Stadt Herne in Aufstellung befindlichen Planung der Außenanalgen des neuen ‘Wananas‘ weitere Baumpflanzungen am Rand der Spielwiese vorgesehen, die ggf. zusätzlich als Ersatzpflanzungen geltend
gemacht werden können.
Aufgrund der Neugestaltung des Besucherparkplatzes sollen zunächst die gegenwärtig dort
vorhandenen 55 nach Baumschutzsatzung geschützten Bäume entfernt werden, insbesondere weil deren Wurzelwerk Schäden an der Parkplatzdecke verursacht hat und die Neuanlage einer Parkplatzdecke das Entfernen der Baumwurzeln erfordert. Entsprechende Ausgleichpflanzungen von Bäumen sollen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Geltungsbereich des B-Planes durchgeführt werden. (z.B. auf Teilen der nördlich des Parkplatzes anzulegenden Fläche zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser).
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7.2.2
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Artenschutzrechtliche Konfliktermittlung und Konfliktbewältigung (Zusammenfassung der Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags)
Das Eintreten der artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbote des § 44 Abs.
1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG ist hinsichtlich der im Geltungsbereich
des Bebauungsplans 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ vorkommenden Brutvögel nicht zu prognostizieren. Dies gilt sowohl für Bau und Betrieb des Gebäudes als auch der neuen Straßenanbindung des Parkplatzes.
Mittels Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wie einer konfliktarmen Standortwahl für
das neue Gebäude einschließlich der Straßentrassierung sowie einer Bauzeitenregelung, die
Gehölzbeseitigung ausschließlich im Winterhalbjahr zulässt, kann eine potenzielle Schädigung bzw. Störung nicht nur der artenschutzrechtlich relevanten Tierarten grundsätzlich
vermieden werden. Durch die Verwendung eines vogelfreundlichen Spezialglases für Teile
der Außenfassades des neuen Freizeitbades sowie durch den weitgehenden Verzicht von
Gehölzanpflanzungen im Nahbereich der Glasaußenfassade wird ein signifikant erhöhtes
Vogelschlagrisiko vermieden.
Der Sperber ist im Waldstück nördlich des zum Freizeitbad gehörenden Parkplatzes nachgewiesen worden. Die Trassierung der neuen Straßenanbindung des Parkplatzes wurde so
geplant, dass die Kernhabitate des Sperbers nicht durch anlage- und betriebsbedingte Störungen beeinträchtigt werden.
Bei den Untersuchungen zu möglichen Fledermausvorkommen im Vorhabengebiet konnten
mehrere Individuen der Zwergfledermaus auf Nahrungssuche vor allem am nordöstlichen
Rand des Parkplatzes geortet/beobachtet werden. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass die im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans ‘Freizeitbad Wananas‘ abzureißenden Gebäude (Boxhalle südlich des Besucherparkplatzes und Wohnhaus an der
Dorstener Straße) potenzielle Zwergfledermaus-Quartiere beherbergen. Aufgrund der Vielzahl der Quartiermöglichkeiten an den Außenfassaden dieser Gebäude ist ein systematisches Absuchen und Umsiedeln eventuell vorkommender Zwergfledermäuse nicht zuverlässig möglich.
Deshalb ist hinsichtlich der Zwergfledermaus davon auszugehen, dass die Abrissarbeiten
der beiden Gebäude in Konflikt mit dem artenschutzrechtliche Verletzungs- und Tötungsverbot stehen. Zwar sollen die Abrissarbeiten zur möglichst weitgehenden Vermeidung einer
Verletzung oder Tötung von Zwergfledermäusen im Zeitraum von etwa Anfang Oktober bis
Anfang Dezember durchgeführt werden, wenn die Zwergfledermäuse zwischen Sommerund Winterquartier wechseln und somit am wenigsten an feste Gebäudequartiere gebunden
sind. Es verbleibt jedoch ein nicht auszuräumendes Restrisiko, so dass als Voraussetzung
für die Durchführung der Abrissarbeiten eine Ausnahmegenehmigung vom artenschutzrechtlichen Verletzungs-/ Tötungsverbot der Zwergfledermaus erforderlich ist.
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Umweltbericht zur Umweltprüfung
7.3
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Boden und Wasser
Infolge der Wiedererrichtung des ‘Wananas‘ einschließlich des Neubaus der Parkplatzanbindungsstraße werden keine Böden mit besonders hochwertigen ökologischen Funktionen
beansprucht. Weil die ursprüngliche Fläche des alten Wananas teilweise wieder baulich genutzt wird und zum Großteil für eine Weiterentwicklung der umgebenden Grünanlage zur
Verfügung steht, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der ökologischen Bodenfunktionen zu prognostizieren. Langfristig kann im Bereich der nicht für Bebauung vorgesehen
Baugrube des alten Wananas wieder eine Bodenentwicklung einsetzen, die kontinuierlich die
Produktionsfunktion, die Filter-/Speicher-/Retentionsfunktion sowie die Lebensraumfunktion
des Bodens aufwertet.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans ist der zukünftige Bereich der Liege- und
Spielflächen aufgrund des Brandes und der möglicherweise damit einhergehenden Verunreinigungen oberflächennah zu beproben und zu analysieren sowie ggf. Sanierungsmaßnahmen zuzuführen. Im Bereich des ehemaligen Schachtes X der Zeche Shamrock sind
ebenfalls weitergehende Boden-Untersuchung erforderlich.
Die Auswirkungen des Bebauungsplanes 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ auf den Wasserhaushalt sind hinsichtlich der quantitativen und qualitativen Aspekte zu unterscheiden. Einerseits
trägt die vorgesehene Versickerung der im Bereich des neuen Gebäudes und des Parkplatzes anfallenden Niederschlagswässer zu einer Erhöhung der Grundwasserneubildung und
zu einer Vermeidung/ Verzögerung des Oberflächenabflusses in das Fließgewässersystem
bei. Dies Reduziert tendenziell auch die Überflutungsgefährdung insbesondere bei Starkregenereignissen. Andererseits werden aus hygienischen Gründen in Schwimmbädern wassergefährdende Stoffe eingesetzt, die zur Belastung in Kläranlagen und darüber hinaus auch
anschließende Fließgewässer führen können. Diesbezüglich ist ein sehr sorgsamer Umgang
mit wassergefährdenden Stoffen beim Betrieb des Freizeitbades erforderlich; eine Stoßbelastung der angeschlossenen Kläranlage durch einen mengenmäßig großen und kurzzeitigen Austausch verbrauchten Badewassers sollte möglichst vermieden werden.
7.4
Klima und Luft
Die Funktionen des B-Plan-Geltungsbereiches für das lokale Klima werden durch die Errichtung des neuen ‘Wananas‘ im Vergleich zur ehemaligen Anlage des Freizeitbades nicht beeinträchtigt. Weil infolge der Neuplanung insgesamt weniger Bodenfläche versiegelt wird als
die beim alten ‘Wananas‘ der Fall war, steht im Geltungsbereich des B-Planes per Saldo
mehr Grünfläche zur Verfügung, was sich tendenziell positiv auf das Lokalklima auswirkt.
Eine Erhöhung der Luftschadstoffbelastung durch den Kfz-Besucherverkehr und die Heizungsanlage des neuen Freizeitbades im Vergleich zum ehemaligen ‘Wananas‘ ist nicht zu
erwarten. Die als gasbetriebenes Blockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung geplante
Heizungsanlage weist eine hohe energetische Effektivität der Primärenergienutzung auf und
wird relativ wenig Luftschadstoffe / klimawirksame Gase emittieren.
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Gemäß Gestaltungsplan der Außenanlagen ist am nordwestlichen Rand des neuen ‘Wananas‘-Gebäudes unmittelbar neben dem Eingangs-Foyer eine Stellplatzfläche für 60 Fahrräder ausgewiesen. Damit besteht im Vergleich zum alten ‘Wananas‘ ein deutlich verbessertes
Angebot für Besucherverkehr mit dem Rad. Weil gleichzeitig die Anzahl der PKW-Stellplätze
auf dem Besucherparkplatz verringert wird, werden die Grundvoraussetzungen für eine Minderung der durch den Besucherverkehr verursachten Luftschadstoff-Immissionen geschaffen.
Darüber hinaus wird zur weiteren Vermeidung von verkehrsbedingten LuftschadstoffImmissionen empfohlen, die in unmittelbarer Nähe des ‘Wananas‘ vorhandene Bushaltestelle
an der Straße ‘Am Freibad‘ nach Inbetriebnahme des neuen Freizeitbades mit einer verbesserten Andienungsfrequenz in voraussichtlichen Spitzenzeiten des Badebetriebs zu versehen, damit möglichst viele Besucher des Freizeitbades auf eine Anreise mit dem eigenen
PKW verzichten können.
7.5
Landschaftsbild und Erholungseignung
Auch wenn das Gebäude des neuen ‘Wananas‘ einen artifiziellen und repräsentativen Charakter hat, kann nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgegangen werden. Weil die maximale Höhe des Gebäudes lediglich 8,70 m über Geländeoberfläche betragen soll, wird das Gebäude durch die relativ dichte Baum- und StrauchVegetation der umgebenden Grünflächen relativ stark sichtverschattet. Somit hat das Gebäude keine Fernwirkung auf das Landschaftsbild, sondern allenfalls eine Nahwirkung.
Weil die im städtischen Kontext stehende parkähnliche Grünfläche auch mit dem ehemaligen
‘Wananas‘ einen zentralen Gebäudekomplex aufwies, wird das neue Gebäude von den Nutzern der Grünfläche wahrscheinlich nicht als besonders störend empfunden.
Die Erholungseignung im Geltungsbereich des B-Planes wird insgesamt sicherlich aufgewertet, zumal die Neuplanung im Vergleich zum alten ‘Wananas‘ eine Attraktivitätssteigerung für
Erholungszwecke beinhaltet. Das gilt sowohl für das Freizeitbad selbst, als auch für die umgebenden Grünflächen.
7.6
Kultur- und sonstige Sachgüter
Hinsichtlich der Kulturgüter und sonstigen Sachgüter liegen keine umweltrelevanten Betroffenheiten durch die Planung vor.
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
8
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen
8.1
Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen
Eine wesentliche Maßnahme zur Minimierung erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft ist mit dem Abriss der am südlichen Rand des Besucherparkplatzes gelegenen
Boxhalle und der Wiedernutzung dieser Fläche für den Neubau des ‘Wananas‘ verbunden.
Zum Zweck der möglichst weitgehenden Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tierwelt,
insbesondere der im Geltungsbereich des B-Planes vorkommenden Vögel und Fledermäuse
wird die folgende Bauzeitenregelung empfohlen:
•
Abriss der Gebäude (Boxhalle und Wohnhaus an der Dorstener Straße) von Anfang Oktober bis Ende November während der Zeit, in der die Zwergfledermäuse vom Sommerin das Winterquartier wechseln und am wenigsten an Gebäudequartiere gebunden sind.
•
Gehölzbeseitigung nur von Anfang Oktober bis zum Ende Februar außerhalb der Reproduktionszeit (Paarsuche, Nestbau, Brut, Jungenaufzucht) der Vögel (gem. § 39 Abs.
5 BNatSchG).
Zur Minderung des Vogelschlagrisikos wird bei den aus Glas bestehenden Teilen der Außenfassade des neuen Schwimmbad-Gebäudes ein Spezial-Glas verwendet, das einen Lichtreflexionswert von 12 % aufweist. Eine aktuelle Veröffentlichung zum Thema ‘Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht‘ empfiehlt eine möglichst geringe Außenreflexion, maximal
15 % (NLWKN; 2012). Außerdem sollen in einem Abstand von ca. 15-20 m zur GlasAußenfassade des neuen ‘Wananas‘ keine Gehölze angepflanzt werden, um keine Vögel in
die Nähe der Glasfenster zu locken. Aus demselben Grund sollten auch innerhalb des Freizeitbades keine natürlichen oder künstlichen Zier-/Dekorations-Pflanzen im Nahbereich der
Fensterfassaden platziert werden.
Darüber hinaus wird artenschutzrechtlich zugunsten des Fledermausschutzes als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) die Schaffung von Ersatzquartieren für
Zwergfledermäuse erforderlich. Hierzu wurde ein Ortstermin zwischen der ‘Unteren Landschaftsbehörde‘ der Stadt Herne und der ‘Biologischen Station östliches Ruhrgebiet‘ durchgeführt. Dabei wurde festgelegt, dass an zwei Gebäuden im Umfeld des Freizeitbades (Bistro und Jugendtreff) insgesamt 20 Fledermauskästen als Ersatzquartiere für Fledermäuse vor
dem Baubeginn des neuen ‘Wananas‘ angebracht werden sollen. Die genaue Lage der Fledermauskästen ist vorab mit der ULB abzustimmen.
Während der baulichen Umsetzung des B-Plans soll eine ökologische Bauüberwachung
durchgeführt werden, die gewährleistet, dass die möglichen Vermeidungsmaßnahmen um-
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gesetzt werden und keine unnötigen Beeinträchtigungen des Gehölzbestandes im Umfeld
der Baumaßnahmen entstehen.
Um unnötige Schäden an den Gehölzen zu vermeiden, sollen im Rahmen der Baumaßnahmen folgende Regelwerke zum Schutz von Vegetation beachtet werden:
•
DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen
•
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von
Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4)
8.2
Maßnahmen zum Ausgleich nicht vermeidbarer Eingriffe
Für den Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ selbst gilt, dass nur eine im Vergleich zur ursprünglichen Grundfläche aller zugehörigen Gebäudeteile zusätzliche Flächeninanspruchnahme als Eingriff zu berücksichtigen ist:
§ 1a BauGB: Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz
Abs. 3, Satz 5:
„ … Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“
Deshalb wurde bei der Ermittlung der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz im B-Plan-Geltungsbereich
die ehemaligen Bebauung wie eine bestehende Bebauung gewertet, so dass von einem Biotopwert Null hinsichtlich der Baugrube des ehemaligen ‘Wananas‘ ausgegangen wurde (vgl.
Kap. 7.2.1). Unter dieser Voraussetzung werden folgende Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt (siehe Karte 3 zum Umweltbericht):
•
Entwicklung eines Waldsaumes aus standortheimischen Sträuchern vor dem Laubwald
nördlich der Parkplatzanbindung
•
Anpflanzung einer Baumreihe aus 11 standortheimischen Bäumen südlich entlang Parkplatzanbindung
•
Anlage einer Parkrasenfläche südöstlich vom neuem ‘Wananas‘
Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird ein vollständiger Ausgleich aller Eingriffe in Natur und Landschaft infolge der Wiedererrichtung des Freizeitbades ‘Wananas‘ einschließlich
der neuen Zufahrtstraße zum Besucherparkplatz erreicht.
Die vorgesehenen Baumpflanzungen gewährleisten zudem ausreichende Ersatzpflanzungen
gemäß den Erfordernissen der Baumschutzsatzung der Stadt Herne für im Rahmen der Umsetzung des B-Planes verloren gehende Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und
mehr gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden.
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8.3
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Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen zur Umweltprüfung
Teilweise ist die Datengrundlage zur Umweltsituation im Untersuchungsgebiet veraltet. Das
gilt insbesondere für die Beurteilung der Umgebungslärmbelastung. Dies ist jedoch kein erheblicher Mangel, weil infolge einer Umsetzung des Bebauungsplanes keine Zunahme des
Straßenverkehrslärms zu erwarten ist, sondern durch die Verlagerung der Straßenanbindung
des Besucherparkplatzes zur Dorstener Straße hin die Verkehrssituation im Bereich des
westlichen Wohngebietes an der Straße ‘Am Freibad‘ entlastet wird.
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In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Unter Beachtung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr.
230 Freizeitbad ‘Wananas‘ kommen keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht.
Der Standort im Osten der Innenstadt von Herne-Wanne weist sowohl eine gute Zentralität
und Erreichbarkeit für die Bevölkerung / Badegäste auf als auch aufgrund der umgebenden
Grünflächen und des vorhandenen Parkplatzes die für ein Freizeitbad erforderliche sonstige
Infrastruktur.
Aufgrund dieser generell positiven Planungsvoraussetzungen drängt sich eine systematische
Suche nach alternativen Planungsmöglichkeiten / Standorten nicht auf.
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Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen auf die Umwelt nach Umsetzung des Bebauungsplans (Monitoring)
Für die Kontrolle der Umsetzung / Funktionalität der im Rahmen des B-Planes Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie der Ersatzpflanzungen im
Rahmen der Erfordernisse der Baumschutzsatzung ist die Stadt Herne zuständig. Sollte
festgestellt werden, dass z.B. die Gehölzpflanzungen defizitär durchgeführt wurden, so ist
entsprechend nachzubessern.
Die im Rahmen der Beachtung artenschutzrechtlicher Vorschriften empfohlene Schaffung
von Ersatzquartieren für die Zwergfledermaus im Stadtgebiet von Herne soll fachlich durch
die ‘Biologische Station Östliches Ruhrgebiet‘ betreut werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird von dem zuständigen Fachbereich Stadtgrün der Stadt Herne kontrolliert. Hierzu
sollte in den ersten drei Jahren nach dem Anbringen der insgesamt 20 Fledermauskästen als
Ersatzquartiere für Fledermäuse an zwei Gebäuden im Umfeld des Freizeitbades (Bistro und
Jugendtreff) überprüft werden, inwiefern diese Ersatzquartiere von Fledermäusen angenommen werden. Falls erhebliche Defizite der Funktionalität festgestellt werden, ist entsprechend in Abstimmung mit der ‘Biologische Station Östliches Ruhrgebiet‘ nachzubessern.
Zum Zweck der Funktionsüberprüfung des an großen Teilen der Außenfassade des neuen
Schwimmbad-Gebäudes eingesetzten Spezial-Glases mit einem Lichtreflexionswert von lediglich 12 % zur Minderung des Risikos von Vogelkollisionen soll in den ersten drei Jahren
nach Errichtung des Gebäudes ein entsprechendes Monitoring durch die zuständigen Stellen
der Stadt Herne erfolgen. Für den Fall, dass Vogelkollisionen an der Glasfassade des Gebäudes in erheblichem Umfang festgestellt werden, ist über zusätzliche Gegenmaßnahmen
zu beraten (z.B. Anbringen von Folien auf dem Glas zur optischen Hinderniserkennung
durch Vögel).
Da infolge der Umsetzung des Bebauungsplans über die Eingriffe in den Gehölzbestand und
mögliche Vitalitätsschädigungen von Fledermäusen und Vögeln hinaus keine erheblichen
Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu erwarten sind, werden keine weitergehenden Maßnahmen zum Umweltmonitoring erforderlich.
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Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
11
Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse
mit Hinweisen auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen
11.1
Anlass der Planung und Beschreibung des Vorhabens
Nachdem das ‘Freizeitbad Wananas‘ einem Großbrand zum Opfer gefallen war und abgerissen werden musste, wurde von der Stadt Herne die Initiative zu einer Neuplanung und Neuerrichtung ergriffen.
Weil mit der Neuplanung des Freizeitbades auch eine Neuordnung der Straßenanbindung
des Besucherparkplatzes angestrebt wurde, ergab sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung
eines Bebauungsplanes. Aus Gründen des Immissionsschutzes und der Verkehrssicherheit
für das westlich an der Zufahrtstraße ‘Am Freibad‘ gelegene Wohngebiet soll die Anbindung
des Besucherparkplatzes zukünftig von der verkehrstechnisch und städtebaulich besser geeigneten Dorstener Straße aus erfolgen.
11.2
Zustand der Umwelt im Untersuchungsgebiet
Nachfolgend wird kurz zusammengefasst, inwiefern die umweltbezogenen Schutzgüter des
Baugesetzbuches (BauGB) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) besonders schutzwürdige Ausprägungen im Untersuchungsraum aufweisen.
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit
Westlich und südlich des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 230 ‘Freizeitbad
Wananas‘ schließen sich Wohngebiete an, die zusätzlich besonders sensible Nutzungen
(z.B. Kindergarten) beinhalten. Die Umweltsituation wird insgesamt geprägt durch die Lärmund Luftschadstoffbelastungen von den umgebenden Hauptverkehrsstraßen, insbesondere
der Bundesautobahn A 42 im Norden, der Dorstener Straße B 226 im Osten und der Berliner
Straße im Süden.
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die im Geltungsbereich des B-Planes und seiner Umgebung frei lebend vorkommenden Tiere und Pflanzen bestehen überwiegend aus stark an städtische Verhältnisse angepasste,
unempfindliche und allgemein weit verbreitete Arten. Seltene oder bestandsbedrohte Arten
sind hier weder naturschutzbehördlich bekannt noch wurden bei den im Frühjahr und Sommer 2013 durchgeführten biologischen Geländeuntersuchungen zur Umweltprüfung des Bebauungsplanes solch bemerkenswerte Tier-/Pflanzenarten beobachtet.
Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft
Die Ausprägungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft weisen keine besonders
hochwertigen ökologischen Funktionen auf, zumal infolge der industriellen Siedlungsgeschichte des Untersuchungsgebiete und der Zugehörigkeit zum Ballungsraum Ruhrgebiet
eine erhebliche Vorbelastung dieser Umweltschutzgüter besteht.
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Schutzgüter Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Die Landschaft im Geltungsbereich des Bebauungsplans ‘Freizeitbad Wananas‘ weist mit
den parkähnlichen Grünflächen und den kleinen randlichen Waldparzellen einen vergleichsweise natürlichen und vielfältigen Charakter auf. Bedeutende Kulturgüter oder Sachgüter im
Sinne wichtiger öffentlicher Einrichtungen bzw. technischer Infrastruktur sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden.
11.3
Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt
Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit
Die Auswirkungen auf die Menschen und die menschliche Gesundheit sind eindeutig positiv.
Das gilt nicht nur für die Nutzung des Freizeitbades einschließlich der neu gestalteten Umgebung durch die Bevölkerung zu Erholungs-/ Sportzwecken, sondern auch für die Entlastung des Wohngebietes an der Straße ‘Am Freibad‘ vom Besucherverkehr infolge der neu zu
bauenden Anbindung des Besucherparkplatzes an die Dorstener Straße.
Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Durch den geplanten Neubau des Freizeitbades sowie den Neubau der Straßenanbindung
zum Besucherparkplatz werden vor allem Flächen mit nachrangiger Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen beansprucht. Es handelt sich dabei insbesondere um die Fläche
der abzureißenden Boxhalle sowie die Baugrube des ‘Wananas‘. Darüber hinaus werden in
geringem Umfang höher wertige Gartenflächen, Rasenflächen und Gehölzvegetation in Anspruch genommen.
Zum Ausgleich für diese Eingriffe wird nördlich der neuen Parkplatzanbindungsstraße ein
Waldsaum mit standortheimischen Gehölzen neu angelegt; es wird eine Baumreihe südlich
entlang der Parkplatzanbindung gepflanzt und die restliche Baugrube des ehemaligen
‘Wananas‘ wird als Parkrasenfläche entwickelt.
Die Anpflanzung der Baumreihe dient zugleich gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne
als ausreichender Ersatz für die im Rahmen der Baumaßnahmen verloren gehenden Bäume.
Weil die Abrissarbeiten an der Boxhalle und dem Wohnhaus an der Dorstener Straße zu
Verletzung oder Tötung dort möglicherweise lebender Zwergfledermäuse führen können, ist
es aus artenschutzrechtlicher Sicht erforderlich, eine Ausnahmegenehmigung vom artenschutzrechtlichen Verletzungs-/Tötungsverbot hinsichtlich der Zwergfledermäuse für die Abrissarbeiten zu erteilen. Ein systematisches Absuchen dieser Gebäude nach möglicherweise
vorkommenden Zwergfledermäusen zum Zweck der Vergrämung bzw. Umsiedlung lässt sich
mit verhältnismäßigem Aufwand nicht sinnvoll erreichen. Um das Risiko der Verletzung / Tötung von eventuell vorkommenden Zwergfledermäusen so gering wie möglich zu halten, sollen die Abrissarbeiten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende November erfolgen, wenn
die Tiere vom Sommer- ins Winterquartier wechseln und am wenigsten an Gebäude gebunden sind.
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11.4
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
Zusammenfassende Aussage zur Umweltverträglichkeit
Die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 230 ’Freizeitbad Wananas’ der Stadt Herne
dient insgesamt den Menschen und der menschlichen Gesundheit, auch weil durch die Neuordnung der verkehrlichen Anbindung des Freizeitbades das westlich gelegene Wohngebiet
vom Straßenverkehr entlastet wird.
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden keine verbleibenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verursacht.
Zusammenfassend ist deshalb davon auszugehen, dass der Bebauungsplan umweltverträglich im Rahmen der geltenden Gesetze umgesetzt werden kann.
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Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
12
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BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge; in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S.
1274); zuletzt geändert durch Art. 1 G. v. 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943).
BBodSchG - Bundesbodenschutzgesetz: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502),
zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 30 G. v. 24.02.2012 (BGBl. I S. 212).
BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz : Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 G. v.
07.08.2013 (BGBl. I S. 3154).
DIN 18005, Beiblatt 1 (1987): Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung.
DIN 18915 (2002): Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten.
DIN 18920 (2002): Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen.
FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (1999): Richtlinie für die
Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Teil 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen - RAS-LP 4. Köln.
LFoG – Landesforstgesetzt vom 24.04.1980; zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013
(GV; NRW; S.727)
03.07.2014
Seite 55
B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne
Umweltbericht zur Umweltprüfung
Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung
UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; in der Fassung der Bekanntmachung
vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 10 G. v.
25.07.2013 (BGBl. I S. 2749)).
WHG – Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585); zuletzt geändert durch
Art. 4 Abs. 76 G. v. 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154).
03.07.2014
Seite 56

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