4 Umweltbericht
Transcrição
4 Umweltbericht
Bebauungsplan Nr. 230 zum Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 03.07.2014 Im Auftrag der Stadt Herne, FB 51 – Stadtplanung und Bauordnung Bearbeitung durch herne ● münchen ● hannover ● berlin www.boschpartner.de Stadt Herne Fachbereich 51 Stadtplanung und Bauordnung Ansprechpartner: Herr Menke (02323 / 16-3010) [email protected] Bosch & Partner GmbH www.boschpartner.de Ansprechpartner: Rathaus Wanne Rathausstraße 6 44652 Herne Kirchhofstraße 2c 44623 Herne Klaus Müller-Pannenstiel (02323 / 94629-14) [email protected] Robert Jung (02323 / 94629-16) [email protected] Martin Volmer (02323 / 94629-19) [email protected] Klaus Müller-Pfannenstiel (Geschäftsführer Bosch & Partner) Herne, den 03.07.2014 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Inhaltsverzeichnis Umweltbericht Inhaltsverzeichnis Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Seite 0.1 Kartenverzeichnis .............................................................................................III 0.2 Abbildungsverzeichnis..................................................................................... IV 0.3 Tabellenverzeichnis ........................................................................................ IV 1 Einleitung........................................................................................................ 1 1.1 Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung ............................................ 1 1.2 Lage und Kurzcharakteristik des Untersuchungsraumes .................................. 2 1.3 Umweltrelevante Fragestellungen zum Bebauungs-Plan ................................. 4 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und methodische Vorgehensweise ....... 7 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen ..................................................................... 7 2.1.1 Bau- und Planungsrecht ................................................................................... 7 2.1.2 Umwelt- und Naturschutzrecht ......................................................................... 9 2.2 Methodische Vorgehensweise.........................................................................10 3 Ziele und Inhalte des Bebauungsplans .......................................................11 3.1 Umsetzung des Vermeidungsprinzips und der Umweltvorsorge ......................11 3.2 Umweltrelevante Festsetzungen .....................................................................11 3.2.1 Art und Maß der Nutzung ................................................................................11 3.2.2 Verkehrliche Erschließung ..............................................................................13 3.3 Beschreibung des zu erwartenden Bedarfes an Grund und Boden sowie Art und Menge der zu erwartenden Emissionen ...................................................13 4 Planerische Vorgaben und Vorhaben für den Untersuchungsraum / Ziele und Grundsätze des Umweltschutzes .........................................................14 4.1 Landes- und Regionalplanung.........................................................................14 4.2 Landschaftsplanung ........................................................................................15 4.3 Aussagen informeller Planungsinstrumente ....................................................17 4.3.1 Grünflächenentwicklungskonzept Wanne ........................................................17 4.3.2 Konzept der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet für eine umweltverträgliche Erschließung und Nutzung der Freiflächen am WananasBad .................................................................................................................19 4.4 Sonstige fachplanerische Vorgaben und Vorhaben .........................................20 03.07.2014 I B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Inhaltsverzeichnis Umweltbericht Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 5 Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter .................................22 5.1 Menschen und menschliche Gesundheit .........................................................22 5.1.1 Wohn- und Wohnumfeldfunktion .....................................................................22 5.1.2 Lärmbelastung ................................................................................................23 5.1.3 Erholungs- und Freizeitfunktion .......................................................................25 5.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...........................................................25 5.2.1 Potenziell natürliche Vegetation, reale Vegetation und Biotoptypen ................25 5.2.2 Naturschutzrechtliche Festsetzungen und Vorkommen besonders geschützter planungsrelevanter Tierarten...........................................................................27 5.2.3 Biotopverbund und biologische Vielfalt ............................................................27 5.3 Boden und Wasser..........................................................................................28 5.3.1 Ökologische Bodenfunktionen .........................................................................28 5.3.2 Grundwasser und Oberflächengewässer.........................................................30 5.4 Klima und Luft .................................................................................................30 5.4.1 Regional- und Geländeklima ...........................................................................30 5.4.2 Lufthygiene .....................................................................................................30 5.5 Landschaftsbild und Erholungseignung ...........................................................32 5.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................33 5.6.1 Bau- und Bodendenkmäler ..............................................................................33 5.6.2 Öffentliche Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft .........................................34 5.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ..............................................34 6 Prognose zur Bewertung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ..........................................................................................................35 7 Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter im Einwirkungsbereich des B-Planes ...............................................................36 7.1 Menschen und menschliche Gesundheit .........................................................36 7.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ...........................................................37 7.2.1 Bilanzierung der Biotoptypen-Wertigkeiten ......................................................37 7.2.2 Artenschutzrechtliche Konfliktermittlung und Konfliktbewältigung (Zusammenfassung der Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags) ........................................................................................................................41 7.3 Boden und Wasser..........................................................................................42 7.4 Klima und Luft .................................................................................................42 7.5 Landschaftsbild und Erholungseignung ...........................................................43 7.6 Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................................43 03.07.2014 II B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Inhaltsverzeichnis Umweltbericht Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 8 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen ..................................................................44 8.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen ...44 8.2 Maßnahmen zum Ausgleich nicht vermeidbarer Eingriffe ................................45 8.3 Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen zur Umweltprüfung ................................................................................................46 9 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten...................47 10 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nach Umsetzung des Bebauungsplans (Monitoring)........48 11 Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse mit Hinweisen auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen ...............49 11.1 Anlass der Planung und Beschreibung des Vorhabens ...................................49 11.2 Zustand der Umwelt im Untersuchungsgebiet .................................................49 11.3 Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ................................................50 11.4 Zusammenfassende Aussage zur Umweltverträglichkeit.................................51 12 Literatur- und Quellenverzeichnis................................................................52 0.1 Kartenverzeichnis Nr. Titel Maßstab 1 Bestand Biotoptypen und Nutzungen 1 : 1.100 2 Bewertung der Biotoptypen 1 : 1.100 3 Baumaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen 1 : 250 03.07.2014 III B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Inhaltsverzeichnis Umweltbericht Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 0.2 Abbildungsverzeichnis Abb. 1-1: Abb. 1-2: Luftbild-Ausschnitt des Untersuchungsraumes (Quelle: Stadt Herne) .............. 3 Übersichtsplan des neuen ‘Wananas‘ mit Außenanlagen (Entwurf: Stand 21.03.14 gemäß Planung des Eigenbetriebs Bäder der Stadt Herne) .............. 6 Kartenausschnitt des Untersuchungsraumes aus dem Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (Stand 18.03.13) .............................................................................................. 8 Übersichtskarte zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ der Stadt Herne (Stand 01.07.2014) ...............................................12 Kartenausschnitt Biotopverbund Stufe 2 (vgl. LANUV; 2009) ..........................16 Foto der Biotopverbundfläche VB-A-4408-006 ................................................16 Foto der Biotopverbundfläche VB-A-4408-001 ................................................17 Kartenausschnitt Grünflächenentwicklungskonzept Wanne (vgl. Stadt Herne; 2013) ..................................................................................18 Nutzungskonzept für die Freiflächen am Wananas-Bad unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen (vgl. Biostation; 2013)..................................19 Bewertung Biotop- und Artenschutz gemäß Detaillierung des Stadtökologischen Beitrags für die Stadt Herne (vgl. Biostation; 2013) ...........21 Kartenausschnitt durchschnittlicher Straßenverkehrslärm in 24 Stunden (vgl. MKUNLV: Umgebungslärm in NRW – Ergebnisse der Lärmkartierung 2007) ..24 Kartenausschnitt der Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes 2007 (vgl. Eisenbahnbundesamt: www.eba.de)..................................24 Kartenausschnitt aus dem Altlastenkataster der Stadt Herne (Abfragestand: 03.07.2014) .....................................................................................................29 Kartenausschnitt aus der historischen Karte der Stadt Herne (Stand der Kartendarstellung 1925) ..................................................................................33 Abb. 2-1: Abb. 3-1: Abb. 4-1: Abb. 4-2: Abb. 4-3: Abb. 4-4: Abb. 4-5: Abb. 4-6: Abb. 5-1: Abb. 5-2: Abb. 5-4: Abb. 5-5: Seite 0.3 Tabellenverzeichnis Tab. 5-1: Tab. 7-1: Tab. 7-2: Vorkommen und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsraum .............26 Bilanzierung der Biotopwertverluste durch den Neubau des Wananas............38 Bilanzierung der Biotopwertverluste durch den Neubau der Parkplatzanbindung ........................................................................................................................38 03.07.2014 Seite IV B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 1 Einleitung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung der Umweltprüfung Das im November 2011 infolge eines Großbrandes zerstörte Freizeitbad ‘Wananas‘ in HerneWanne soll wieder aufgebaut werden. Im Zuge der Neuerrichtung soll auch die Verkehrsanbindung an das öffentliche Straßennetz verbessert werden, so dass die Hauptzufahrt nicht wie bislang über die 2-streifige städtische Erschließungsstraße ‘Am Freibad‘ erfolgen soll, sondern zukünftig über die 4-streifige Bundesstraße B 226 ‘Dorstener Straße‘. Hierzu wird auch eine Neuordnung der inneren Erschließung des Geländes bis zum bestehenden Parkplatz erforderlich, der voraussichtlich Gehölzbestand weichen muss. Zum Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ einschließlich neuer Verkehrsanbindung hat die Stadt Herne beschlossen, den Bebauungsplans Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ aufzustellen. Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch ist als Voraussetzung für die Aufstellung des B-Planes begleitend auch eine Umweltprüfung durchzuführen, deren zentrales Dokument der vorliegende Umweltbericht mit allen Angaben der Anlage 1 des BauGB ist. Die Umweltprüfung soll die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplanes ermitteln und ihr Ergebnis ist in der Abwägung der unterschiedlichen Belange zum Bebauungsplan zu berücksichtigen. Bestandteil der Umweltprüfung zum Bebauungsplan ist zudem die artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Hierfür wurde ein eigenständiger artenschutzrechtlicher Fachbeitrag insbesondere mit Bezug zu möglicherweise von den Baumaßnahmen betroffenen Vogelarten und Fledermausarten erstellt, dessen wesentliche Ergebnisse in den vorliegenden Umweltbericht integriert worden sind. 03.07.2014 Seite 1 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 1.2 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Lage und Kurzcharakteristik des Untersuchungsraumes Der Geltungsbereich des B-Plans 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ liegt im nordwestlichen Bereich des Stadtgebietes von Herne. Es gehört zum Stadtteil Wanne und grenzt südlich an den Stadtteil Crange. Unmittelbar nördlich des Geltungsbereiches verläuft die Bundesautobahn A 42 ‘Emscherschnellweg‘, östlich die B 226 ‘Dorstener Straße‘ und westlich die städtische Erschließungsstraße ‘Am Freibad‘. Südlich des Geltungsbereiches befindet sich eine Wohnsiedlung mit einer Mischung aus Einzelhaus-, Reihenhaus-, Block- und Hochhaus-Bebauung (siehe Kartendarstellung 1 zum Umweltbericht). Der Geltungsbereich selbst ist überwiegend als parkähnliche innerstädtische Grünfläche mit Gehölzen, Baumbestand und nicht landwirtschaftlich genutzten Wiesen zu charakterisieren, in der das zwischenzeitlich abgerissene Freizeitbad mit Nebeneinrichtungen (z.B. Parkplatz) integriert ist. Der Untersuchungsraum zum vorliegenden Umweltbericht geht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans hinaus, damit Auswirkungen von Verkehrsverlagerungen im umgebenden Straßennetz infolge der vorgesehenen, veränderten Parkplatzanbindung des Freizeitbades ‘Wananas‘ berücksichtigt werden können. Deshalb werden in den Untersuchungsraum zum Umweltbericht zusätzlich auch die Randbebauungen der für die Hauptverkehrsbeziehungen des Ziel-/Quellverkehrs des Freizeitbades relevanten umgebenden Straßen einbezogen (Dorstener Straße, Berliner Straße, Am Freibad). 03.07.2014 Seite 2 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Abb. 1-1: 03.07.2014 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Luftbild-Ausschnitt des Untersuchungsraumes (Quelle: Stadt Herne) Seite 3 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 1.3 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Umweltrelevante Fragestellungen zum Bebauungs-Plan Gemäß der Begründung zum B-Plan ‘Freizeitbad Wananas‘ (Stand: 17.02.2014) liegt der nördliche Geltungsbereich teilweise innerhalb eines gutachterlich berechneten Achtungsabstandes von 600 m zu einem Störfallbetrieb (Remondis Industrie Service GmbH an der Heerstraße), so dass die Verträglichkeit der Planung des Freizeitbades als schutzbedürftige Nutzung unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG in Verbindung mit Art. 12 der Seveso-II Richtlinie zu beachten ist. Beschreibung der planungsbezogenen Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebsbedingt) Baubedingte Wirkfaktoren Das alte Gebäude des Freizeitbades ’Wananas’ wurde bereits vollständig abgerissen. Als Voraussetzung für den Neubau muss zusätzlich die südlich des Besucherparkplatzes stehende ‘Boxhalle‘ abgerissen werden. Der Abstand des Neubaus zur nächstgelegenen Wohnbebauung an der Straße ‘Am Freibad‘ beträgt ca. 70 m. Die vor allem während der Abriss- und Rohbau-Phase verursachten Lärmbelästigungen werden sich auf die Tagesstunden zwischen ca. 7 Uhr und 19 Uhr beschränken. Nächtliche Lärmimmissionen werden von der Baustelle nicht ausgehen. Mögliche Lärmbelästigungen durch den Neubau der Parkplatzanbindung zur Dorstener Straße werden ebenfalls nur tagsüber erfolgen und insgesamt relativ kurzzeitig sein. Der Lieferverkehr zur Baustelle wird anschließend über diese neue Straßenanbindung erfolgen, so dass die Wohnbebauung an der Straße ‘Am Freibad‘ nicht von zusätzlichem baubedingtem LKW-Verkehr betroffen ist. Anlagenbedingte Wirkfaktoren Der neue Gebäudekomplex des Freizeitbades ’Wananas’ nimmt eine Grundfläche des Erdgeschoss-Umrisses von 3.756 m2 in Anspruch (davon 1.073 m2 Wiedernutzung der abzureißenden Boxhalle). Hinzu kommt ein ca. 50 m2 kleines Außenbecken (Whirlpool für Saunagäste) und eine außen installierte Wasserrutsche. Im Vergleich dazu hat die Baugrube des alten Schwimmbades einen Flächenumfang von rd. 6.000 m2. Die Flächeninanspruchnahme durch die neue Straßenanbindung beträgt 2.072 m2. Im nördlichen Bereich des Besucherparkplatzes ist zukünftig eine Fläche zur Niederschlagswasserbehandlung vorgesehen. Auch wenn hierfür aktuell noch keine Detailplanung vorliegt, so wird zwangsläufig mit einer Umsetzung der Planung eine Bodenentsiegelung durch die Entfernung der Betonpflastersteine verbunden sein. Insgesamt wird im Vergleich der Bestandssituation des alten ‘Wananas‘ per Saldo keine zusätzliche bauliche Versiegelung von Böden infolge des Bebauungsplans verursacht. 03.07.2014 Seite 4 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Das neue Freizeitbad soll als Flachdach-Gebäude mit einer maximalen Höhe von 8,70 m über Geländeoberfläche am östlichen Gebäuderand (Sprungturmbereich) errichtet werden. Nach Westen hin ist das Dach geringfügig bis auf eine Höhe von 7,13 m über GOF abgeschrägt. Der nördlich an dieses Hauptgebäude angrenzende Trakt für Umkleidekabinen und Sauna / Gastronomie weist eine einheitlich Höhe von 4,26 m über GOF auf. Die Außenfassade des Hauptgebäudes soll aus dreifachen Isolierglasscheiben bestehen, während der vorgelagerte Gebäudetrakt für die Umkleidekabinen, Sauna und Gastronomie Außenwände aus Klinkersteinen erhält und mit Ausnahme des Eingangs-Foyers und des Gastronomiebereiches nur relativ kleine Fensteranteile erhalten soll. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Das infolge des Ziel- und Quellverkehrs durch Gäste des Freizeitbades zu erwartende Verkehrsaufkommen wird entsprechend der Jahreszeiten und Wochentage stark schwanken. Es ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Teil der Badegäste aus den Stadtteilen Wanne und Crange das Fahrrad nutzt oder fußläufig kommt. Aus den anderen Stadtteilen von Herne und teilweise auch aus den mit Frei- und Hallenbädern unterversorgten, an Herne grenzenden Stadtteilen der Nachbarstädte Bochum, Recklinghausen und Gelsenkirchen sind vor allem mit dem Kfz anreisende Badegäste zu erwarten. Die Kapazität des zum Freizeitbad gehörenden Parkplatzes beläuft sich auf ca. 150 Einstellplätze (die ehemalige Parkplatzkapazität lag bei rd. 220 Einstellplätzen). Erfahrungsgemäß wird das höchste Kfz-Aufkommen an Wochenenden in den Nachmittagsstunden zu erwarten sein. Hinsichtlich der Energieversorgung des neuen ‘Wananas‘ ist ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Kraft-Wärme-Kopplung vorgesehen. Damit ist sowohl eine sehr effektive Ausnutzung der eingesetzten Primärenergie verbunden als auch eine vergleichsweise sehr geringe Emission von Luftschadstoffen. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Anlage des BHKW wird gewährleistet, dass keine gesundheitsgefährdenden Immissionen durch den Betrieb des BHKW entstehen. Zur Unterstützung der Wasserversorgung des ‘Wananas‘ soll eine Brunnenbohrung erfolgen. Eine regenerative Energiegewinnung mit Nutzung der Geothermie ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht vorgesehen, weil diese keine ausreichende Kapazität hat, um das neue ‘Wananas‘ vollständig mit Wärmeenergie zu versorgen, so dass ein zusätzliches Heizungssystem ohnehin erforderlich wäre. Auch eine Nutzung der direkten Sonnenenergie (Photovoltaik / Wärmetauscher) auf dem Dach es ‘Wananas‘ ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen, insbesondere weil das erheblich höhere statisch-bauliche Aufwendungen erfordert und die für den Betrieb zu erbringende Heizenergie in den Wintermonaten nicht vollständig erzeugt werden kann, so dass eine zusätzliche Heizung erforderlich ist. 03.07.2014 Seite 5 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Im Rahmen des späteren Betriebes des ‘Wananas‘ wird voraussichtlich in vielfältiger Weise mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen. Dabei handelt es sich neben Desinfektionsmitteln und Reinigungsmittel auch in größerem Umfang um Chemikalien in fester, flüssiger sowie gasförmiger Form, die der Wasseraufbereitung dienen. Diese Stoffe unterliegen im Rahmen des Umgangs und der Lagerung den wasserrechtlichen Vorschriften. Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, müssen so errichtet, unterhalten und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Die erforderlichen technischen Vorkehrungen werden jedoch nicht im Bebauungsplan, sondern im Rahmen von Nebenbestimmungen im Baugenehmigungsverfahren geregelt. Abb. 1-2: 03.07.2014 Übersichtsplan des neuen ‘Wananas‘ mit Außenanlagen (Entwurf: Stand 21.03.14 gemäß Planung des Eigenbetriebs Bäder der Stadt Herne) Seite 6 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 2 Rechtliche Rahmenbedingungen und methodische Vorgehensweise 2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2.1.1 Bau- und Planungsrecht Südlich des Geltungsbereichs zum B-Plan Nr. 230 existiert bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 63 „Am Freibad“), der angrenzend jeweils reines Wohngebiet festsetzt. Unmittelbar westlich des B-Plans Nr. 230 existieren zudem die rechtskräftigen B-Pläne Nr. 8 – Franzstraße (angrenzende Festsetzung: Grünfläche) und Nr. 4 – Heinrich-Funke-Straße (angrenzende Festsetzung: WA mit Lärmschutz, nördlich und weiter westlich WR). Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches ist der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan aus dem Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan zu entwickeln. Darüber hinaus sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Nachdem der Bebauungsplan per Satzung und Genehmigung durch die zuständige Regionalplanungsbehörde rechtskräftig geworden ist, wird die korrekte Umsetzung konkreter Baumaßnahmen durch Baugenehmigungen gewährleistet. Für die Stadt Herne hat der ‘Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr‘ sowohl die Funktion des vorbereitenden Bauleitplans als auch des Regionalplans, der die Ziele der Raumordnung definiert. Die Darstellung des B-Plan-Geltungsbereiches im ‘Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr‘ weist eine Grünfläche mit Parkanlage aus. Im Unterdruck ist zudem das Hauptgebäude des alten Freizeitbades ‘Wananas‘ erkennbar (vgl. Abb. 2-1). Mit dem Neubau an derselben Stelle des alten ‘Wananas‘ und ohne erhebliche Veränderung der Gebäude-Dimensionen entspricht die zukünftige Flächennutzung städtebaulich und regionalplanerisch grundsätzlich der gegenwärtigen und der im ‘Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr‘ dargestellten Situation. Die geplante Neuordnung der Parkplatzanbindung führt zu einer deutlichen Entlastung einer innerstädtischen Wohnstraße ‘Am Freibad‘ und zu einer geringfügigen Zusatzbelastung einer Straße für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (B 226 Dorstener Straße). Insofern geht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 230 Freizeitbad ‘Wananas‘ der Stadt Herne vollständig konform mit den Zielen der Raumordnung und der vorbereitenden Bauleitplanung. 03.07.2014 Seite 7 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Abb. 2-1: Kartenausschnitt des Untersuchungsraumes aus dem Regionalen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (Stand 18.03.13) Legende (vergrößerter Kartenausschnitt; Maßstab im Original 1:50.000) 03.07.2014 Seite 8 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 2.1.2 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Umwelt- und Naturschutzrecht Grundsätzlich in der kommunalen Bauleitplanung zu beachten sind die Vorschriften des besonderen Artenschutzes Bestimmungen gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz, die als striktes Recht gelten und nicht durch die bauleitplanerische Abwägung überwunden werden können. Entsprechend ist zum geplanten Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen und in die bauleitplanerische Umweltprüfung zu integrieren. Hierzu wurde parallel zum vorliegenden Umweltbericht ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt, dessen wesentliche Ergebnisse in die Bestands- und Auswirkungskapitel zum Schutzgut ‘Tiere. Pflanzen und biologische Vielfalt‘ des Umweltberichtes eingearbeitet sind. Außerdem sind gemäß § 1a Abs. 3 BauGB die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Die kleinen Waldparzellen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ‘Freizeitbad Wananas‘ nördlich des Besucherparkplatzes sowie östlich an der Dorstener Straße sind nach Auskunft des zuständigen ‘Landesbetriebs Wald und Holz NRW‘ als Wald im Sinne des Landesforstgesetzes geschützt. Entsprechend besteht unabhängig von der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung die forstrechtliche Erfordernis nach Ausgleich für eine tatsächliche oder planerische Umwandlung von Wald in eine andere Nutzung. 03.07.2014 Seite 9 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 2.2 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Methodische Vorgehensweise Die Inhalte des Umweltberichtes ergeben sich im Wesentlichen aus den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB sowie der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB festgelegten Belangen des Umweltschutzes. Letztgenannte Anlage gibt als wesentliche Arbeitsschwerpunkte vor: • Bestandsaufnahme (Anlage 1 Nr. 2a), der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung (Anlage 1 Nr. 2b), • Planung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen (Anlage 1 Nr. 2c), • Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind (Anlage 1 Nr. 2d). Die Datenbasis für den Umweltbericht bilden überwiegend vorhandene amtliche Daten, die aktuell recherchiert und ausgewertet wurden. Lediglich die Biotoptypenkartierung sowie Geländeuntersuchungen zu ausgewählten Tiergruppen wurden als originäre Erhebungen im Untersuchungsraum im Frühjahr und Sommer 2013 vorgenommen. In den Kapiteln zur Bestandsbeschreibung der Schutzgüter werden die jeweils relevanten umweltbezogenen Funktionen der Schutzgüter und die verwendeten Bewertungskriterien erläutert. Die Bewertungen des Zustands der Schutzgüter und der Auswirkungen auf die Schutzgutfunktionen erfolgen größtenteils qualitativ beschreibend; quantitativ zu erfassende Merkmale werden im Rahmen der Auswirkungsprognose hilfsweise herangezogen. Die Bewertung der Umweltsituation sowie der zu prognostizierenden Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die Schutzgüter erfolgt vor dem Hintergrund der Umweltfachgesetze und deren Regelungen. 03.07.2014 Seite 10 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 3 Ziele und Inhalte des Bebauungsplans 3.1 Umsetzung des Vermeidungsprinzips und der Umweltvorsorge Der Zweck des B-Planes Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ besteht in der umweltfreundlichen Wiedererrichtung des vor wenigen Jahren abgebrannten und anschließend abgerissenen Freizeitbades. Unter dieser Prämisse soll auch eine neue Straßenanbindung des Besucherparkplatzes gebaut werden, damit das Wohngebiet an der Straße ‘Am Freibad‘ vom Kfz-Verkehr der Besucher entlastet wird. Damit werden tendenziell die Immissionsbelastungen der benachbarten Wohnbevölkerung durch Lärm und Luftschadstoffe des Straßenverkehr verringert und die Verkehrssicherheit erhöht. Ein wesentlicher Aspekt der Vermeidung von und Vorsorge vor Umweltbelastungen ist die Wiedernutzung / Umnutzung von ehemaligen bzw. gegenwärtigen Bau-/Verkehrsflächen (altes Wananas, Boxhalle, Teile des Besucherparkplatzes) sowie der damit verbundene Gewinn an unbebauten Frei-/ Grünflächen. 3.2 Umweltrelevante Festsetzungen 3.2.1 Art und Maß der Nutzung Der als Fläche für den Gemeinbedarf ‘Sportliche Zwecke – Freizeitbad‘ ausgewiesene zentrale Bereich des Bebauungsplan-Gebietes ist gemäß B-Plan-Entwurf (Stand: 01.07.2014) mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von 0,8 bei zwei Vollgeschossen ausgewiesen. Diese theoretische maximale Nutzung wird im Rahmen des B-Planes bei weitem nicht ausgenutzt. Der nördliche, nordöstliche und südwestliche Geltungsbereich des B-Planes ist als Erholungswald ausgewiesen. Die südöstliche Fläche im Geltungsbereich ist als öffentliche Grünfläche ‘Parkanlage‘ gewidmet. Die im Geltungsbereich liegenden Teilabschnitte der Dorstener Straße und der Straße ‘Am Freibad‘ sowie die neu zu errichtende Parkplatzanbindung sind als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Der überwiegende Teil des Besucherparkplatzes ist als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ‘Parkplatz‘ festgesetzt. Im nördlichen Teil des Besucherparkplatzes ist eine Fläche zur Niederschlagswasserbehandlung festgelegt. Hier soll zukünftig eine Bewirtschaftung/ Versickerung der Niederschlagswässer von den versiegelten Dach- und Verkehrsflächen des neuen Wananas erfolgen. 03.07.2014 Seite 11 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Abb. 3-1: 03.07.2014 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Übersichtskarte zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ der Stadt Herne (Stand 01.07.2014) Seite 12 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 3.2.2 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Verkehrliche Erschließung Die Verkehrliche Erschließung wird zum Zweck der Entlastung der Wohnbebauung an der Straße ‘Am Freibad‘ neu geordnet. Der Kfz-Verkehr zum/vom Besucherparklatz soll zukünftig über eine neu zu errichten Parkplatzanbindungsstraße zur Dorstener Straße (Kreuzungsbereich der Autobahnzufahrt) hin abgewickelt werden. Nur der nichtmotorisierte Besucherverkehr soll weiterhin Zugang über die Straße ‘Am Freibad‘ erhalten. Außerdem soll von dort aus eine Notzufahrt für Rettungsdienste/Feuerwehr aufrecht erhalten bleiben. Der bestehende Besucherparkplatz soll auf ca. 150 Einstellplätze für PKW verkleinert werden; dies bedeutet, dass der nördliche Teil des Parkplatzes der Nutzung zur Regenwasserbewirtschaftung / -Versickerung zugeführt wird. 3.3 Beschreibung des zu erwartenden Bedarfes an Grund und Boden sowie Art und Menge der zu erwartenden Emissionen Der Gesamtbedarf an Grund und Boden aufgrund des neuen Wananas-Gebäudes einschließlich der neuen Parkplatzanbindungsstraße beträgt 5.828 m2. Dem gegenüber steht die Wiedernutzung des alten Wananas-Grundstücks. Die nach dem Abriss des abgebrannten alten Gebäudes vorhandene Baugrube hat einen Flächenumfang von ca. 6.000 m2. Diese Fläche wird teilweise durch das neue Wananas-Gebäude und teilweise durch die Parkplatzanbindung wieder genutzt. Ein erheblicher Rest wird nicht bebaut und steht für die Entwicklung der umgebenden Grünanlage zur Verfügung. Emissionen werden in relativ geringem Umfang als Verkehrs-Lärm / -Luftschadstoffe von den Kraftfahrzeugen der Besucher sowie als Luftschadstoffe durch den Betrieb des Blockheizkraftwerkes verursacht. Das anfallende Niederschlagswasser soll im Geltungsbereich des Bebauungsplans versichert werden; hierzu wird der nördliche Teil des Besucherparkplatzes in eine Fläche zur Niederschlagswasserbehandlung umgestaltet. Das Schmutzwasser soll wie bisher in die Kanalisation unter der Straße ‘Am Freibad‘ abgeleitet werden. 03.07.2014 Seite 13 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 4 Planerische Vorgaben und Vorhaben für den Untersuchungsraum / Ziele und Grundsätze des Umweltschutzes 4.1 Landes- und Regionalplanung Gemäß Landesentwicklungsplan NRW (Entwurf: Stand 25.06.2013) liegt der Untersuchungsraum für den Umweltbericht innerhalb eines zusammenhängenden Siedlungsraums inklusive großflächiger Infrastruktureinrichtungen. Landesbedeutsame Freiraumfunktionen sind im Untersuchungsraum nicht dargestellt. Der ‘Regionale Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr‘ hat die Funktion des Regionalplans für die Stadt Herne (vgl. Kap. 2.1.1). Folgende Ziele und Grundsätze des RFNP sind für den B-Plan ‘Freizeitbad Wananas‘ relevant: Ziel 19 Landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung (2) Als Standorte für größere bzw. großflächige Freizeiteinrichtungen, die nicht überwiegend durch bauliche Anlagen geprägt sind, kommen Freiraumbereiche in Betracht, sofern dies mit den dargestellten Freiraumfunktionen vereinbar ist. … Ziel 20: Waldfunktionen (1) Der Wald ist hinsichtlich seiner Funktionen wie Immissionsschutz, Wasserschutz, Biotopund Artenschutz, Sichtschutz sowie im Hinblick auf seine Bedeutung für das Klima, den Boden, die landschaftsorientierte Erholung, Sport- und Freizeitnutzung und seine wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln. (2) Wald darf nur dann für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebten Nutzungen nicht außerhalb des betroffenen Waldbereiches realisierbar sind. Im Falle einer Inanspruchnahme sind Ersatzaufforstungen vorzunehmen, die die auftretenden Flächenverluste mittelfristig ausgleichen. Ziel 53 Regenerative Energien Die Voraussetzungen für den Einsatz regenerativer Energien sind zu verbessern bzw. zu schaffen. Grundsatz 30 Grünflächenvorsorge und öffentliche Zugänglichkeit (1) Grünflächen/Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche sollen seitens der Städte der Planungsgemeinschaft in einem Umfang vorgehalten werden, der zur Gewährleistung einer siedlungsnahen Grundversorgung mit Erholungsmöglichkeiten notwendig ist. Grundsatz 39: Naturnahe Bewirtschaftung von Niederschlagswasser im Bestand (1) Bei Planungen und Maßnahmen soll auf einen umweltverträglichen Umgang mit Niederschlagswasser hingewirkt werden. Das Planungsvorhaben beachtet vollständig die Ziele der Landes- und Regionalplanung. 03.07.2014 Seite 14 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 4.2 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Landschaftsplanung Der Landschaftsplan der Stadt Herne trifft keine Aussagen zum Geltungsbereich des BPlanes 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ oder zu benachbarten Flächen. Die nächstgelegene Teilfläche im Geltungsbereich des Landschaftsplans, mit einer Darstellung gemäß der Festsetzungskarte des Landschaftsplanes (LB Nr. 7.4.2.6) liegt ca. 1,3 km nordwestlich am Hafen Wanne-West, westlich des Kirmesplatzes im Ortsteil Crange. Außerdem ist der Geltungsbereich des B-Planes 230 weder Bestandteil der ‘Regionalen Grünzüge‘ des Regionalverbands Ruhr noch des Regionalen Flächennutzungsplans der Städteregion Ruhr (vgl. RFNP, Umweltbericht Themenkarte 3). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen kennzeichnet die in der folgenden Abb. 4-1 dargestellte nördliche bzw. nordöstliche Fläche des Geltungsbereiches sowie die westlich angrenzende Grünfläche an der Franzstraße als Biotopverbundflächen der Stufe 2 (vgl. LANUV; 2009): • VB-A-4408-006: Innerstädtische Grünflächen in Wanne • VB-A-4409-001: Innerstädtische Freiflächen in Wanne und Holsterhausen Als naturschutzrechtlich geschützte Flächen oder schutzwürdige Biotope weist die LANUV diese Biotopverbundflächen nicht aus. 03.07.2014 Seite 15 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Abb. 4-1: Kartenausschnitt Biotopverbund Stufe 2 (vgl. LANUV; 2009) Abb. 4-2: Foto der Biotopverbundfläche VB-A-4408-006 03.07.2014 Seite 16 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Abb. 4-3: Foto der Biotopverbundfläche VB-A-4408-001 4.3 Aussagen informeller Planungsinstrumente Der den Landschaftsplan ergänzende ‘Stadtökologische Beitrag‘ ist ein Fachplanungsinstrument des Fachbereiches Stadtgrün (gleichzeitig Untere Landschaftsbehörde) der Stadt Herne für den unbeplanten Innenbereich und den Geltungsbereich der Bebauungspläne. In dem ‘Stadtökologischer Beitrag‘ sind die unbebauten Flächen des B-PlanGeltungsbereiches Freizeitbad ‘Wananas‘ als Grünflächen mit überwiegend relativ hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz gekennzeichnet; gleichzeitig dienen sie zur Grünversorgung erholungsuchender Menschen. Maßnahmen sind hier nicht vorgesehen (vgl. Stadt Herne; 2006). 4.3.1 Grünflächenentwicklungskonzept Wanne Die folgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus dem aktuellen Entwurf des Grünflächenentwicklungskonzeptes Wanne (vgl. STADT HERNE; 2013). Damals wurde noch davon ausgegangen, dass das neue ‘Wananas‘ exakt auf dem Standort des ehemaligen Gebäudes errichtet werden würde. Aufgrund des nun nach dem aktuellen Stand der Planung standörtlich verlegten Wananas-Neubaus kann der Konzept-Entwurf in der ehemaligen Form nicht genau umgesetzt werden. Der vorgesehen Abriss der südlich des Besucherparkplatzes gelegenen alten ‘Boxhalle‘ und die Einbindung dieser Fläche in den Neubau des ‘Wananas‘ sowie dem damit insgesamt verbundenen Freiflächengewinn eröffnet die Möglichkeit einer weiter optimierten Grünflächenentwicklungsplanung. Die Grundzüge des ursprünglichen Konzept-Entwurfes können aber weiterhin umgesetzt werden. 03.07.2014 Seite 17 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Abb. 4-4: Kartenausschnitt Grünflächenentwicklungskonzept Wanne (vgl. Stadt Herne; 2013) 03.07.2014 Seite 18 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 4.3.2 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Konzept der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet für eine umweltverträgliche Erschließung und Nutzung der Freiflächen am Wananas-Bad Die ‘Biologische Station Östliches Ruhrgebiet‘ hat der Stadt Herne im April 2013 ein ‘Konzept für eine umweltverträgliche Erschließung und Nutzung von Freiflächen am Wananas-Bad‘ zur Verfügung gestellt. Darin werden u. a. Planungsanforderungen formuliert, die eine deutliche räumliche Trennung einer intensiv zu Erholungszwecken genutzten ‘Spiel- und Bewegungslandschaft‘ im Nahbereich des Freizeitbades von den für ‘stille‘ Naherholung und für Naturerleben unter ökologischen Gesichtspunkten zu entwickelnden umgebenden Grünflächen vorsieht. Abb. 4-5: Nutzungskonzept für die Freiflächen am Wananas-Bad unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen (vgl. Biostation; 2013) 03.07.2014 Seite 19 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Somit soll eine weitgehende Vereinbarkeit der ökologischen Ansprüche an die Freiflächen mit den Erholungsansprüchen der Menschen an die Freiflächen erreicht werden. Die südlich des Freizeitbades ‘Wananas‘ gelegenen Grünflächen sollen überwiegend zu einer Parkanlage unter ökologischen Gesichtspunkten mit neugestalteten Gehölzinseln standortheimischer Baum- und Straucharten entwickelt werden. Teilweise sollen sie der natürlichen Sukzession der Vegetationsentwicklung überlassen werden. Dem Konzept nach sollen bei der Planung der Anlage Bauwerke, Spielflächen und neu modellierte Landschaftselemente auf ökologisch weniger wertvolle Flächen positioniert werden. Vorhandene versiegelte Flächen sollen als erste für intensive Nutzungen vorgesehen werden. Dieser Zielsetzung entspricht der vorgesehene Neubau des ‘Wananas‘ mit Abriss und Wiedernutzung der ‘Boxhalle‘. 4.4 Sonstige fachplanerische Vorgaben und Vorhaben Über die zuvor erläuterten Vorgaben oder Vorhaben hinaus sind keine Fachplanungen bekannt, die sich auf den Untersuchungsraum des vorliegenden Umweltberichtes beziehen. 03.07.2014 Seite 20 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Abb. 4-6: Bewertung Biotop- und Artenschutz gemäß Detaillierung des Stadtökologischen Beitrags für die Stadt Herne (vgl. Biostation; 2013) 03.07.2014 Seite 21 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 5 Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter 5.1 Menschen und menschliche Gesundheit 5.1.1 Wohn- und Wohnumfeldfunktion Straße ‘Am Freibad‘ Die am westlichen Rand des Untersuchungsraums verlaufende Straße ‘Am Freibad‘ ist generell als innerstädtische Wohnstraße einzuordnen. Beidseitig weist der ‘Regionale Flächennutzungsplan‘ Wohnbauflächen bzw. im Bereich des Freibades Grünflächen aus. Bei den Wohnbauflächen handelt es sich um eine Mischung vor allem aus 2-3-geschossiger, relativ verdichteter Blockbebauung und Reihenhausbebauung mit kleinen Gärten. Untergeordnet kommt auch Hochhausbebauung mit Abstandsgrünflächen sowie Einzelhausbebauung mit großen Gärten vor. Die Wohnbebauung im Bereich des B-Plans Nr. 4 im nördlichen Abschnitt der Straße ‘Am Freibad‘ ist als allgemeines Wohngebiet mit Festsetzungen zum Lärmschutz ausgewiesen. Auf der Ecke ‘Franzstraße‘ / ‘Am Freibad‘ befindet sich ein Kindergarten. Dorstener Straße Die 4-streifige Bundesstraße B 226 ‘Dorstener Straße‘ hat die Funktion einer Hauptverkehrsstraße für den regionalen bzw. überregionalen Kfz-Verkehr. Am nördlichen Straßenrand befinden sich in Autobahn-Nähe zunächst wenige Wohnhäuser, danach eine Kleingartenanlage und weiter Richtung Osten ein Gewerbegebiet mit einigen Wohnhäusern deren Gärten zur Dorstener Straße ausgerichtet sind. Die Wohnhäuser nördlich der Dorstener Straße liegen in einem festgesetzten Gewerbegebiet (B-Plan Nr. 33/1 Wasserstraße). In diesem östlichen Abschnitt ist die Dorstener Straße befindet sich auch am südlichen Straßenrand Bebauung, die gemäß ‘Regionalem Flächennutzungsplan‘ als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Neben Wohnnutzungen sind hier auch ein kleines Einzelhandelsgeschäft und ein Hotel-Restaurant anzutreffen. Berliner Straße Die Berliner Straße (Landesstraße L 639) hat die Funktion einer innerstädtischen Hauptstraße mit regionaler Verbindungsfunktion. Im Untersuchungsraum wird sie nach Norden hin zum Wohngebiet am ‘Scharpenwinkelring‘ durch einen mit dichtem Gehölz begrünten Lärmschutzwall abgeschirmt. An den südlichen Straßenrand grenzen im Osten eine gewerbliche Baufläche und im Westen eine gemischte Baufläche, die stark mit Gehölzen begrünt ist. Scharpenwinkelring Zwischen der Berliner Straße und dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Freizeitbad ‘Wananas‘ liegt eine Wohnbaufläche, die eine Mischung aus Reihenhäusern und Bungalows mit relativ kleinen Gärten aufweist sowie im nordöstliche Teil Hochhaus-Blockbebauung mit 03.07.2014 Seite 22 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Abstandsgrün. Die Wohnbebauung im Bereich ‘Scharpenwinkel‘ ist gemäß B-Plan 63 als reines Wohngebiet festgesetzt. Eingestreut sind begrünte Freiflächen, die nicht zu Privatgärten gehören und teilweise mit Gehölzen bestanden sind. Teilweise sind sie randlich durch Fußwege erschlossen und haben somit eine Naherholungsfunktion (‘Pantoffelgrün‘). Angrenzend zur Parkanlage des ‘Wananas‘ befindet sich ein Spielplatz und ein Bolzplatz. 5.1.2 Lärmbelastung Zur Feststellung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen waren gemäß § 47c BImSchG bis zum 12.06.2012 Lärmkarten für alle Ballungsräume aufzustellen. Die Stadt Herne hat mit der Ausarbeitung der Lärmkarte noch nicht begonnen. Die aktuellsten Zahlen zur Lärmbelastung sind daher flächendeckend nur dem Screening der Geräuschbelastung zu entnehmen. Aufgrund älterer Daten sowie wegen der Überlagerung von Schall-Immissionen aus unterschiedlichen Richtungen und Quellen (Straßenverkehr, Eisenbahn-Linien, Gewerbe) wird die Lärmbelastung im Bereich des Untersuchungsraumes als relativ hoch eingeschätzt. Einen Anhaltspunkt für die hohe Lärmbelastung im Untersuchungsraum geben die folgenden Kartendarstellungen zu durchschnittlichen Straßen- und Schienenverkehrslärm. Demnach erfolgten im Jahr 2007 die höchsten Schall-Immissionen im nördlichen und östlichen Untersuchungsraum durch den Kfz-Verkehr auf der Bundesautobahn A 42 ‘Emscherschnellweg‘ sowie die Bundesstraße B 226 ‘Dorstener Straße‘. Hinzu kamen Immissionen vor allem im südlichen Untersuchungsraum durch den ZugVerkehr im Bereich des Bahnhofs Wanne-Eickel. Hier verlaufen mehrere Bahnlinien, u.a. die DB-Hauptstrecke durch das nördliche Ruhrgebiet von Oberhausen nach Dortmund. Aufgrund der Lage der für den Untersuchungsraum besonders wirksamen Schall-Quellen ist davon auszugehen, dass die durchschnittliche Lärmbelastung im zentralen und im westlichen Bereich des Untersuchungsraumes relativ am geringsten ist. 03.07.2014 Seite 23 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Abb. 5-1: Kartenausschnitt durchschnittlicher Straßenverkehrslärm in 24 Stunden (vgl. MKUNLV: Umgebungslärm in NRW – Ergebnisse der Lärmkartierung 2007) Abb. 5-2: Kartenausschnitt der Lärmkartierung für Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes 2007 (vgl. Eisenbahnbundesamt: www.eba.de) 03.07.2014 Seite 24 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 5.1.3 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Erholungs- und Freizeitfunktion Insgesamt besitzt der Untersuchungsraum unabhängig vom Badebetrieb im ‘Wananas‘ eine wichtige Funktion für die innerstädtische Naherholung in Herne-Wanne. Hierzu trägt nicht nur die Parkanlage um das Freizeitbad ‘Wananas‘ bei, sondern insgesamt ist der Untersuchungsraum gut durchgrünt und es besteht eine direkte Verbindung zur westlich an der Franzstraße‘ gelegenen öffentlichen Grünanlage mit Spielplatz und Sportplatz. Eine Vorbelastung der Erholungs- und Freizeitfunktion wird durch die kontinuierliche Verkehrslärmkulisse der nahen Bundesautobahn BAB 42 einschließlich Zubringer und B 226 ‘Dorstener Straße‘ bewirkt. Dies trifft vor allem auf die Kleingartenanlage im nördlichen Untersuchungsraum zu. 5.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 5.2.1 Potenziell natürliche Vegetation, reale Vegetation und Biotoptypen Im April und Mai 2013 wurden im Untersuchungsraum Biotoptypenkartierungen durchgeführt. Dabei wurden die Flächen gemäß den fachlichen Vorgaben des LANUV NordrheinWestfalen erfasst und bewertet (LANUV; 2008 a, b). Der Untersuchungsraum ist aufgrund seiner Lage am Rand der Innenstadt von HerneWanne überwiegend von anthropogenen Biotoptypen geprägt (vgl. Karte 1: Bestand Nutzungen und Biotoptypen). Mittlere und kleinflächig auch hohe Wertigkeiten der Biotoptypen sind im Bereich der älteren Gehölbestände im nördlichen Untersuchungsraum ausgeprägt. Die parkartigen Strukturen im zentralen Untersuchungsraum weisen überwiegend geringe bis mittlere Biotopwertigkeiten auf, während die bebauten Bereiche und Verkehrsflächen geringe bis sehr geringe Biotopwerte haben. Insgesamt bietet der Untersuchungsraum relativ wenig geeignete Lebensräume für seltene Pflanzen- und Tierarten, die besondere Standort-/ Habitat-Ansprüche haben. Es dominieren Pflanzen und Tierarten, die den sogenannten ‘Allerweltsarten‘ (Ubiquisten) und ‘Kulturfolgern‘ zuzuordnen sind. In der nachfolgenden Tabelle sind alle im Untersuchungsraum kartierten Biotoptypen mit den zugeordneten Biotopwerten (Gesamt-Skalierung: 0-10) aufgelistet. 03.07.2014 Seite 25 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Tab. 5-1: Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Vorkommen und Bewertung der Biotoptypen im Untersuchungsraum Nutzungstyp Biotoptyp Laubwald Gehölze Gehölze Gehölze Gehölze Laubmischwald einheimischer Arten Laubmischwald vorwiegend gebietsfremder Arten Laubmischwald vorwiegend gebietsfremder Arten Gebüsch Gebüschstreifen Baumhecke, ebenerdig Baumhecke, ebenerdig Gehölze Laubwald Code Kartieranleitung Code Numerische Bewertung Code 1 AG3 AG 50 AH2 AH 50 AH2 BB0 BB1 BD6 BD6 AH BB BB0 BD0 BD0 50 50 50 50 70 Baumreihe BF1 BF 30 Gehölze Baumreihe BF1 BF 30 Gehölze Baumreihe BF1 BF 90 Gehölze Gehölze Baumgruppe Baumgruppe BF2 BF2 BF BF 30 30 Gehölze Einzelbaum BF3 BF 30 Gehölze Gehölze Einzelbaum Einzelbaum BF3 BF3 BF BF 30 90 Gehölze Siedlungsgehölz BJ0 BA 50 Gehölze Grünland Grünland Grünland Grünland Siedlungsgehölz Fettwiese Grünlandbrache Trittrasen Parkrasen Zier- und Nutzgarten (mit >50 % heimischen Gehölzen) Baufläche (Siedlungsbrache) Trockene Hochstaudenflur flächenhaft Großparkplatz Waldweg Rad- und Fußweg Rad- und Fußweg Fußweg Öffentlicher Platz Bolzplatz Jugendtreff Sporthalle Gaststätte BJ0 EA1 EE1 HM4a HM4c BJ EA EE1 HM HM 50 xd5 HJ0 HW0 HJ HW LB2 HV1 VB4 VB5 VB5 VB5a HV4 SL6a SD13 SP6 SC19 K VF0 VB7 VF0 VF1 VF0 VF0 VF1 VF0 VF0 VF0 Laubwald Garten Ruderalfluren Ruderalfluren Siedlungs-/ Verkehrsfläche Siedlungs-/ Verkehrsfläche Siedlungs-/ Verkehrsfläche Siedlungs-/ Verkehrsfläche Siedlungs-/ Verkehrsfläche Siedlungs-/ Verkehrsfläche Siedlungs-/ Verkehrsfläche Siedlungs-/ Verkehrsfläche Siedlungs-/ Verkehrsfläche Siedlungs-/ Verkehrsfläche 03.07.2014 2 ta12 ta12 ta12 3 Biotopwert g 5 g 5 h 6 4 4 4 5 kb1 kb1 ta12 ta11 ta12 ta12 ta11 ta12 ta11 ta11 ta12 m ta12 g 4 5 7 4 5 4 5 8 4 mc1 mc1 5 4 3 2 2 neo6 3 3 neo4 4 0 3 0 1 0 0 1 0 0 0 stb3 Seite 26 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 5.2.2 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Naturschutzrechtliche Festsetzungen und Vorkommen besonders geschützter planungsrelevanter Tierarten Naturschutzrechtliche Ausweisungen (Schutzgebiete, Schutzobjekte gemäß §§ 20-23, § 48, § 62 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen) sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden. Weder der Landschaftsplan der Stadt Herne noch die Schutzgebietskataster der LANUV weisen im Untersuchungsraum oder zu benachbarten Flächen Schutzgebiete gemäß Naturschutzrecht aus. Im Rahmen des gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderlichen artenschutzrechtlichen Fachbeitrags für den Bebauungsplan Nr. 230 zum Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ in HerneWanne wurden im Frühjahr und Sommer 2013 Geländekartierungen der vorkommenden Fledermaus- und Vogelarten durchgeführt. Hinsicht der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als artenschutz- und planungsrelevant bestimmten Tierarten wurden innerhalb des B-Plan-Geltungsbereiches die Fledermausart ‘Zwergfledermaus‘ und die Greifvogelart ‘Sperber‘ nachgewiesen. Darüber hinaus wurden bei diesen Geländeuntersuchungen 23 Vogelarten beobachtet, die vom LANUV wegen ihrer allgemeinen Verbreitung auch in städtisch geprägten Habitaten sowie aufgrund des günstigen Erhaltungszustands der Populationen als nicht planungsrelevant im artenschutzrechtlichen Zusammenhang eingeordnet werden. 5.2.3 Biotopverbund und biologische Vielfalt Die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Biotopverbundflächen im nördlichen bzw. nordöstlichen Geltungsbereich sowie westlich angrenzend an der Franzstraße (vgl. Abb. 4-1) haben lediglich eine lokale Bedeutung für den Biotopverbund. Entsprechend wurden auf diesen Biotopverbundflächen nicht zusätzliche naturschutzrechtliche Schutzausweisungen vorgenommen und sie gelten gemäß LANUV auch nicht als schutzwürdige Biotope. Entsprechend der flächenmäßig überwiegenden geringen bis mittleren Wertigkeiten der vorkommenden Biotoptypen und dem Nichtvorhandensein von besonders geschützten Biotoptypen oder Schutzgebieten gemäß BNatSchG weist der Untersuchungsraum keine bedeutenden Funktionen für seltene oder bestandsbedrohte frei lebende Tiere auf. Es wurde bei den Geländeuntersuchungen zur Biotoptypenkartierung und zum Vorkommen von Brutvögeln und Fledermäusen ein aus relativ unempfindlichen, weit verbreiteten Arten bestehendes Artenspektrum ermittelt. Diese in städtischen Teilökosystemen ubiquitären Arten weisen zumeist ein hohes Anpassungsvermögen ihrer Lebensvoraussetzungen auf (z.B. hinsichtlich Klima und Nahrung) und reagieren bei Störungen und Habitatveränderungen relativ tolerant. Insgesamt kommt dem Untersuchungsraum keine besondere Bedeutung für den Biotopverbund und die biologische Vielfalt zu. 03.07.2014 Seite 27 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 5.3 Boden und Wasser 5.3.1 Ökologische Bodenfunktionen Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Die ursprünglichen Bodentypen im Untersuchungsraum sind pseudovergleyte oder podsolierte Gleye sowie vergleyte Podsole (Bodeneinheiten (s)G7, pG8, sP8, G-P8 gemäß Bodenkarte Nordrhein-Westfalen, M. 1: 50.000, Blatt 4508 Herne). Diese grundwassergeprägten Böden mit zumeist vorhandener Staunässe verfügen über eine relativ geringe natürliche Fruchtbarkeit und bei frischen Bodenfeuchteverhältnissen über eine hohe nutzbare Feldkapazität. Die Karte der schutzwürdigen Böden in Nordrhein-Westfalen weist diese häufig vorkommenden Bodentypen nicht als besonders schutzwürdig aus (vgl. Geologischer Dienst NRW; 2007). Dies gilt sowohl für die Bodenfruchtbarkeit als auch für das Biotopentwicklungspotenzial, das Bodenprofil und die Archivfunktion. Im Verlauf der siedlungsgeschichtlichen Entwicklung des Untersuchungsraumes wurden die ursprünglichen Bodentypen weitgehend überformt und verändert, so dass diese allenfalls noch kleinflächig anzutreffen sind. Wesentlich wurden die Bodenveränderungen im Untersuchungsraum durch die industrielle Entwicklung im 19. und teilweise auch 20. Jahrhundert verursacht. Der heutige Geltungsbereich des Bebauungsplans Freizeitbad ‘Wananas‘ war Jahrzehntelang ein Schachtstandort des Steinkohlenbergbaus (vgl. Kap. 5.6.1: Historische Karte). Einen Überblick über die Altlastensituation im Untersuchungsraum gibt die nachfolgende Kartendarstellung aus dem Altlastenkataster der Stadt Herne. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans teilt sich in folgende zwei im Altlastenkataster der Stadt Herne geführte Flächen auf (vgl. Abb. 5-3): • Altlastenkataster-Nr. 46.0132.0 „Zeche Shamrock X Luftschacht“ • Altlastenkataster-Nr. 46.0204.0 „Anschüttung am Freibad“ Bei der letztgenannten Fläche handelt es sich um eine größere Anschüttung, deren Herkunft nicht genau bekannt ist. Möglicherweise stammt das Aufschüttungsmaterial aus dem Aushub für den Rhein-Herne-Kanal. Der Bodenaufbau ist in mehreren älteren Gutachten dokumentiert. Vorgefunden wurde eine bis zu 5 m mächtige Auffüllung ganz überwiegend aus Sanden und Schluffen, sowie vereinzelt aus Kies, Steinen/ Schlacke und örtlich aus Glas- und Holzresten sowie Bergematerial. Die vorliegende stichprobenartige Bodenanalytik aus den neunziger Jahren ist unauffällig. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 230 ist die Fläche „Zeche Shamrock X Luftschacht“ (heute Besucherparkplatz und nördlich gelegene Waldflächen) beprobt und analysiert worden. Zudem sind aufgrund des ‘Wananas‘-Brandes und der möglicherweise damit einhergehenden Verunreinigungen die zukünftigen Bereiche der Liege- und Spielflächen oberflächennah hinsichtlich Kontaminationsverdacht untersucht worden (vgl. LUB; 2013). 03.07.2014 Seite 28 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Abb. 5-3: 03.07.2014 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Kartenausschnitt aus dem Altlastenkataster der Stadt Herne (Abfragestand: 03.07.2014) Seite 29 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung In der Zusammenschau der vorliegenden Ergebnisse ist festzuhalten, dass keine den geplanten Nutzungen des B-Plan-Bereiches entgegen stehenden Bodenkontaminationen festgestellt worden sind. 5.3.2 Grundwasser und Oberflächengewässer Der Untersuchungsraum liegt am südlichen Rand der Emscher-Niederung. Oberflächengewässer sind weder in Form von Fließ- noch von Standgewässern vorhanden. Die ehemaligen Grundwasserverhältnisse sind sowohl quantitativ als auch qualitativ durch die intensive anthropogene Überformung des Bodens deutlich verändert; vor allem durch die früheren Bergbautätigkeiten. Das Grundwasser im Untersuchungsraum wird nicht zu Zwecken der Trinkwassergewinnung genutzt. Entsprechend ist hier auch kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Für den Bereich des Familienbades Wananas wurde bereits eine Vorplanung zu Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen erarbeitet (Stand: September 2011). Im Rahmen der „Zukunftsvereinbarung Regenwasser“ wurden der Standort des Familienbades und die angrenzenden Bereiche auf den Flächen des ehemaligen Freibades überplant. Die Emschergenossenschaft hatte das Umweltbüro Essen mit der Überprüfung der Möglichkeiten für naturnahe Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen und der Erarbeitung einer Vorplanung beauftragt. Eine Abkopplung der Dachflächen des alten Hallenbades konnte damals aus technischen Gründen (innenliegende Entwässerung; statische Funktion der außen liegenden Entwässerung in den Stützen der Glasfassade) nicht geplant werden. 5.4 Klima und Luft 5.4.1 Regional- und Geländeklima Die ‘Synthetische Klimafunktionskarte‘ (vgl. RVR; 2007) stellt im Untersuchungsraum die Klimatope ‘Parkklima‘ und ‘Stadtrandklima‘ dar; sonstige spezifische lokale Klimaeigenschaften sind hier nicht ausgeprägt. 5.4.2 Lufthygiene Die Qualitätsnormen der EU für Luftschadstoff-Belastungen sind im Ruhrgebiet teilweise überschritten (vgl. BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG; 2011). Das gilt für die Luftschadstoffe Stickstoffoxide und Feinstäube insbesondere in Abhängigkeit zur Entfernung von Bundesautobahnen. Der einzige Messstandort des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Stadtgebiet von Herne befindet sich an der Recklinghauser Straße, wenige Kilometer östlich des Untersuchungsraumes. Dort wurde im Jahr 2011 hinsichtlich der Feinstaubfraktion PM10 eine Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ an 67 Tagen festgestellt (vgl. LANUV; 2012b). Im Jahr 2012 wurde der Tagesmittelwert für PM10 an 58 Tagen überschritten, der Jahresmittelwert für NO2 betrug 49 µg/m³. Als entsprechender Grenzwert ge03.07.2014 Seite 30 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung mäß 39. BImSchV ist eine Überschreitung des Tagesmittels von 50 µg/m³ an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr definiert. Der Jahresmittelwert bezogen auf NO2-Immissionen betrug im Jahr 2011 am Messstandort Recklinghauser Straße in Herne 50 µg/m³ bei einem Grenzwert gemäß 39. BImSchV von 40 µg/m³ im Jahresmittel (vgl. LANUV; 2012b). Die Messwerte der Station VHER in der Recklinghauser Straße sind nur bedingt repräsentativ für den Planbereich, denn: - die Recklinghauser Straße hat im Untersuchungsabschnitt einen straßenschluchtartigen Charakter mit entsprechend ungünstigen Ausbreitungsbedingungen. - die Recklinghauser Straße weist einen hohen Anteil an schweren Nutzfahrzeugen > 3,5 t auf. - bei der Messstation VHER handelt es sich um eine sog. Verkehrsmessstation, die speziell die Immissionen an hochbelasteten Straßenabschnitten erfasst. Insofern lassen sich die Messergebnisse nicht direkt auf den Untersuchungsraum übertragen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird eher durch den Stationstyp „Städtischer Hintergrund“ repräsentiert. Im Zusammenhang mit einer Untersuchung zu den Luftschadstoffimmissionen in der Recklinghauser Straße, wurde folgende Hintergrundbelastung für den Raum Wanne zu Grunde gelegt1: Jahresmittelwert PM10 28,3 µg/m³ Jahresmittelwert NO2 32,7 µg/m³ Bei einem PM10-Jahresmittelwert von < 30 µg/m³ kann davon ausgegangen werden, dass der Grenzwert für das Tagesmittel von 35 Überschreitungstagen nicht überschritten wird. Belastungskarten 2009 (LANUV NRW) Im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 wird die Schadstoffbelastung im Straßenraum anhand der Belastungskarten für PM10 und NO2 dargestellt. Nördlich an den Untersuchungsraum angrenzend verläuft die Dorstener Straße (B226) und östlich die Berliner Straße. Beide Straßen waren wegen ihres Verkehrsaufkommens in die Untersuchung einbezogen; die Berechnung der Belastungsgröße erfolgte grundsätzlich aber nur für Straßenabschnitte mit Straßenrandbebauung. Im Untersuchungsraum ist das die Dorstener Straße im Abschnitt zwischen der Abfahrt Crange der A42 und der Kreuzung mit der Berliner Straße. In dem untersuchten Abschnitt werden keine Überschreitungen der Grenzwerte für PM10 und NO2 prognostiziert. 1 Feinscreening der Recklinghauser Straße in Herne Fachgutachten zu den Luftschadstoffen simuPLAN, Dorsten, Februar 2013 03.07.2014 Seite 31 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Außerhalb des Untersuchungsraums wird für die Dorstener Straße im weiteren Verlauf in Richtung Westen (ab Unterquerung der A 42) eine Überschreitung der Grenzwerte sowohl für PM10 als auch für NO2 prognostiziert. Die Berliner Straße weist in allen untersuchten Abschnitten keine Überschreitungen auf. Zielsetzungen des Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 für die Bauleitplanung Die Stadt Herne liegt im Bereich des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet 2011 (Teilplan Ost). Bei der Bauleitplanung ist die Maßnahme R.15 zu beachten. R.15 Bauleitplanung Im Rahmen der Bauleitplanung werden folgende Zielsetzungen verstärkt verfolgt: - Wohngebiete verstärkt an Fernheiz- und Sammelheizanlagen (z. B. Blockheizkraftwerke) anzuschließen, - Nutzung von Energie aus nicht fossilen Brennstoffen, - Vermeidung baulicher Strukturen mit unzureichenden Durchlüftungsbedingungen (z. B. Straßenschluchten). Im Rahmen der Bauleitplanung ist dem Belang der Luftreinhaltung besonderes Gewicht beizumessen. Dies gilt insbesondere bei Variantenuntersuchungen. Der B-Plan 230 sieht an der Dorstener Straße keine Bebauung vor. Insofern ist die Schaffung ungünstiger Durchlüftungsbedingungen nicht gegeben. 5.5 Landschaftsbild und Erholungseignung Das Schutzgut Landschaft umfasst im Sinne des UVPG und BauGB das Landschaftsbild außerhalb zusammenhängend besiedelter städtischer Bereiche. Aufgrund der Lage des Untersuchungsraumes am dicht besiedelten Rand der Innenstadt von Herne-Wanne erübrigt sich insofern eine differenzierte Bewertung des Landschaftsbildes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Generell lässt sich feststellen, dass die Natürlichkeit, Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Untersuchungsraum vergleichsweise zur umgebenden großstädtischen Siedlungsstruktur wahrnehmbar besser ausgeprägt sind. Die Erholungseignung des Untersuchungsraumes bezieht sich vorrangig auf die Naherholung der umliegenden Wohnbebauung. Diesbezüglich kommt den für innerstädtische Verhältnisse relativ großen parkähnlichen Grünflächen um das Freizeitbad ‘Wananas‘ eine wichtige lokale Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung zu. Das gegenwärtig nicht in Betrieb befindliche Freizeitbad selbst hatte vor dem Brandunglück eine hohe Bedeutung für die Erholung der Bevölkerung in Herne und teilweise auch den angrenzenden Nachbarstädten. Diese auch im Sinne der Gesundheitsvorsorge für die Bevölkerung wichtige Erholungsfunktion des Freizeitbades soll mit der Umsetzung des Bebauungsplanes und der anschließenden Neuerrichtung des ‘Wananas‘ wieder hergestellt werden. 03.07.2014 Seite 32 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 5.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 5.6.1 Bau- und Bodendenkmäler Geschützte Kulturgüter liegen gemäß Denkmalkataster der Stadt Herne weder innerhalb des Untersuchungsraumes noch unmittelbar angrenzend. Die nächstgelegenen Bau-/ Bodendenkmäler befinden sich in >500 m Entfernung nordwestlich in Crange bzw. südwestlich im Zentrum von Wanne. Ebenfalls archäologische Denkmäler werden nicht durch die Planung tangiert. Eine archäologische Fundstelle Nr. 22 befindet sich im Bereich der Grenze des nordöstlichen B-Plan-Geltungsbereiches am Rand der Dorstener Straße. Sie ist im Kataster der archäologischen Fundstellen der Stadt Herne als Kreissymbol ohne exakte Abgrenzung dargestellt. Weil die Planungen diese Fläche nicht in Anspruch nehmen oder tangieren, wird auf eine detailliertere Beschreibung dieser archäologischen Fundstelle verzichtet. Teile des Untersuchungsraumes und des B-Plan-Geltungsbereiches wurden etwa von der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts bis einschließlich 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts als Produktionsstätte des Steinkohlenbergbaus (Zeche Shamrock, Schacht 10) mit umgebenden Bergarbeitersiedlungen genutzt. Heute noch sichtbare Relikte dieser historischen Nutzung zeugen von der kulturhistorischen Epoche des Bergbaus in der Stadt Herne. Abb. 5-4: 03.07.2014 Kartenausschnitt aus der historischen Karte der Stadt Herne (Stand der Kartendarstellung 1925) Seite 33 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 5.6.2 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Öffentliche Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft Unter sonstige Sachgüter sind gemäß der Begrifflichkeit des UVPG bedeutende öffentliche Infrastruktur (technische Infrastruktur, Verkehrsinfrastruktur, Bildungs- und GesundheitsInfrastruktur) sowie land- oder forstwirtschaftliche Produktionsflächen zu verstehen. Im Geltungsbereich des B-Planes ist gegenwärtig keine bedeutende öffentliche Infrastruktur vorhanden, sondern soll mit dem Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ wieder errichtet werden. Die Grünflächen im Geltungsbereich des B-Planes werden nicht landwirtschaftlich genutzt, sondern werden gärtnerisch vom Fachbereich ‘Stadtgrün und Sport‘ der Stadt Herne gepflegt. Die kleinen Waldstücke im nördlichen und nordöstlichen Geltungsbereich sind als Wald im Sinne des Landesforstgesetzes ausgewiesen, unterliegen aber keiner intensiven forstwirtschaftlichen Nutzung. 5.7 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Gemäß § 1 Abs.6 Nr.7i BauGB sind auch die Auswirkungen des Vorhabens auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Bestandteil der Umweltprüfung. Damit beabsichtigt ist eine integrative, schutzgutübergreifende Betrachtung als Ergänzung der zuvor durchgeführten sektoralen, einzelschutzgutbezogenen Analysen und Bewertungen, welche die zumeist komplexen Strukturen der betroffenen Ökosysteme mit ihren vielfältigen Funktionsbeziehungen zwischen den biotischen (Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen) und abiotischen Faktoren (Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft) nicht vollständig erfassen. Durch die Berücksichtigung von Wechselwirkungen ergeben sich Wirkungsnetze, die von einzelnen oder mehreren Wirkfaktoren ausgehen können. Zudem sollen Stoff- und Energieflüsse der Ökosysteme sowie zeitlich und räumlich verschobene Auswirkungen des Vorhabens auf die Systemfaktoren betrachtet werden. Die stärksten Wechselwirkungen sind allgemein zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser, Pflanzen und Tiere ausgeprägt. Für den Naturhaushalt stellt der Boden als Überschneidungsbereich der Geosphäre, Hydrosphäre, Atmosphäre und Biosphäre die zentrale Veränderungsgröße dar. Von veränderten ökologischen Bodenqualitäten gehen in der Regel erhebliche Folge- bzw. Sekundärwirkungen insbesondere auf Pflanzen und Tiere sowie auf Grund- und Oberflächenwasser aus. Deshalb wird der Boden auch als ’ökologisches Hauptmerkmal’ im Naturhaushalt bezeichnet. Naturnahe, weitgehend von menschlicher Nutzung unbeeinflusste Ökosystemkomponenten mit natürlichen Böden, natürlicher Vegetation und Tierwelt kommen im Untersuchungsraum nicht vor. Zudem weisen einige Schutzgüter (z.B. Grundwasser und Oberflächenwasser) nur sehr geringe bzw. unbedeutende Funktionen im Untersuchungsraum auf. Somit ist insgesamt im Untersuchungsraum nicht von besonders ausgeprägten ökosystemaren Wechselwirkungen auszugehen. 03.07.2014 Seite 34 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 6 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Prognose zur Bewertung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Kurzfristig, d.h. bei Betrachtung eines Zeitraums von wenigen Jahren liegen für den Untersuchungsraum keine sonstigen Planungen vor, die eine wesentliche Veränderung des derzeitigen Umweltzustands bewirken könnten. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost (vgl. BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG; 2011) legt einen Maßnahmenkatalog zur Minderung der Luftschadstoffbelastung insbesondere durch Stickstoffoxide und Feinstäube vor, dessen Umsetzung langfristig eine Verbesserung der Luftqualität bewirken soll. Das LANUV Nordrhein-Westfalen geht kurzfristig nicht von deutlich rückläufigen Luftschadstoffbelastungen mit NO2 und PM10 durch den Straßenverkehr aus. Erst mittelfristig, voraussichtlich nach 2015 ist eine erhebliche Veränderung der Kfz-Fahrzeugflotte zugunsten immissionsarmer ‘Euro 6‘ Abgastechnologie zu erwarten (vgl. LANUV; 2012a). Ein relevanter Anteil an Kfz mit alternativer, nicht auf Kohlenstoffverbrennung basierender Antriebstechnik wird kaum vor dem Jahr 2020 spürbare Reduzierungen der verkehrsbedingten Immissionsbelastung bewirken. Eine Reduzierung der Lärmbelastung im Untersuchungsraum könnte mittel- bis längerfristig im Falle einer Umsetzung der Lärmaktionsplanung und Durchführung von Minderungsmaßnahmen der Umgebungslärmbelastung in Herne bewirkt werden. Voraussichtlich wird ein tendenzieller Rückgang der Immissionsbelastungen durch Schall und Luftschadstoffe aus dem Kfz-Verkehr in Herne auch durch den demographischen Wandel unterstützt. Langfristig, d.h. bei Betrachtung eines zukünftigen Zeitraumes von mehr als 25 Jahren (entspricht per allgemeiner Definition dem Zeitraum einer menschlichen Generation) wird vor allem die wissenschaftlich zuverlässig prognostizierte Veränderung der globalen Klimabedingungen als Megatrend zu drastischen Veränderungen führen. Die als Ergebnis der neuesten Klimaforschung innerhalb der nächsten Jahrzehnte zu erwartenden erheblichen weltweiten Veränderungen des Klimageschehens (vgl. INTERGOVERNMENTAL PENAL ON CLIMATE CHANGE; 2007) werden sich auch auf das Klima in Mitteleuropa auswirken und somit auf das Stadtklima in Herne. So wird eine Fortsetzung des bereits im vergangenen Jahrzehnt zu beobachtenden Anstiegs der Durchschnittstemperaturen mit Veränderungen der Niederschlagsverteilung erwartet. Eine regionalisierte Studie zum Klimawandel in Nordrhein-Westfalen prognostiziert für die Westfälische Bucht (Westfälisches Tiefland) als Folge der anthropogenen Klimaveränderungen im Zeitraum etwa zwischen 2030 und 2060 sowohl ansteigende Durchschnittstemperaturen als auch tendenziell steigende Niederschlagssummen im Winterhalbjahr und gleichzeitig tendenziell sinkende Niederschlagssummen im Sommerhalbjahr (vgl. LANUV, 2010). Allgemein wird eine Zunahme der Wetterextreme (Stürme, Starkniederschläge, Trockenperioden) erwartet. 03.07.2014 Seite 35 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 7 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter im Einwirkungsbereich des B-Planes Grundsätzlich berücksichtigt die Auswirkungsprognose, dass die Wiedererrichtung des Freizeitbades keine Neuplanung im eigentlichen Sinne darstellt, sondern die Fortführung einer traditionellen und städtebaulich sowie bauplanungsrechtlich bereits verfestigten Nutzung eines Standortes als Freizeitbad. Insofern werden Beeinträchtigungen der Umwelt, die bereits infolge des ehemaligen ‘Wananas‘ bestanden, der Wiedererrichtung nicht negativ zugeordnet. Somit werden die wesentlichen Auswirkung des Bebauungsplans 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ auf die Umwelt durch die Neuordnung der verkehrlichen Erschließung und den damit verbundenen Neubau der Parkplatzanbindung verursacht. 7.1 Menschen und menschliche Gesundheit Die geplante Neuordnung der Parkplatzanbindung des Freizeitbades ‘Wananas‘ beinhaltet zukünftig eine Erschließung von der Dorstener Straße aus. Über diese neue ParkplatzErschließungsstraße wird nach Inbetriebnahme des neuen ‘Wananas‘ der gesamte Ziel-/ Quellverkehr mit Kraftfahrzeugen abgewickelt. Die alte Zuwegung des Parkplatzes wird für den regelmäßigen Kfz-Verkehr geschlossen. Hier bleibt lediglich eine Zuwegung für Fußgänger und Radfahrer sowie eine Zufahrt für Feuerwehr-/ Rettungsfahrzeuge erhalten. Eine generelle Zunahme der Kfz-Verkehre zum/vom ‘Wananas‘ ist nicht zu erwarten, zumal der Parkplatz des Wananas im Zuge der Neuplanung von ursprünglich ca. 220 Einstellplätzen auf zukünftig ca. 150 Einstellplätzen verkleinert werden soll. Infolge dieser verkehrlichen Neuordnung wird die ehemalige Zuwegung des ‘Wananas‘ über die westlich verlaufende Straße ‘Am Freibad‘ vollständig von dem durch Besucher des ‘Wananas‘ verursachten Kfz-Verkehr entlastet. Dadurch wird die Wohnqualität und Verkehrssicherheit für die Anlieger der Straße ‘Am Freibad‘ sowie verkehrstechnisch nachgeordneter Straßenzüge verbessert. Das ist insbesondere für empfindliche Nutzungen wie den Kindergarten auf der Ecke ‘Franzstraße‘ / ‘Am Freibad‘ von positiver Bedeutung. Im Vergleich dazu ist die zusätzliche Belastung von Anwohnern der Dorstener Straße und nachgeordneter Straßenzüge durch den zukünftigen Kfz-Verkehr zum/vom ‘Wananas‘ kaum negativ zu werten, weil die Nutzungen an der Dorstener Straße eine geringere Empfindlichkeit gegenüber Kfz-Verkehr aufweisen und die Leistungsfähigkeit der Anbindung des ‘Wananas‘ über die Dorstener Straße insgesamt besser zur Aufnahme der Ziel-/Quellverkehre des ‘Wananas‘ geeignet ist. Ein aktuelles Gutachten zu den prognostizierten Geräuschemissionen und –immissionen kommt zu dem Resultat, dass weder die Schall-Emissionen infolge des Betriebs der neuen 03.07.2014 Seite 36 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Straßenanbindung zum Parkplatz, noch die Schall-Emissionen durch Badegäste in den Außenanlagen des ‘Wananas‘ (Spiel-/ Liegewiesen) zu erheblichen Lärmbelästigungen von Anwohnern im Umfeld des neuen Freizeitbades führen kann (Vgl. TÜV; 2014). Lärmschutzmaßnahmen sind deshalb nicht erforderlich. Aufgrund der neuen Erschließungsstraße zur Parkplatzanbindung des Freizeitbades muss an der Dorstener Straße im Trassierungsbereich der dort entstehenden Kreuzungssituation ein Wohnhaus abgerissen werden (Dorstener Straße Haus-Nr. 379). Dieses Haus und das zugehörige Grundstück befinden sich im Eigentum der Stadt Herne. Da weder in Herne noch im Ruhrgebiet ein Mangel an Wohnungen besteht, ist der Verlust eines einzelnen Wohnhauses nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Wohnfunktion zu werten. Insgesamt wird die Neuordnung der Verkehrsanbindung des Freizeitbades ‘Wananas‘ zu einer wesentlichen Entlastung der Anwohner im Umfeld führen. Die Verkehrssicherheit auf den Zuwegungen zum ‘Wananas‘ wird deutlich verbessert und die Immissionsbelastung der Menschen durch Kfz-Verkehrslärm und –luftschadstoffe wird gemindert. Die Planungen zur Wiedererrichtung des Freizeitbades ‘Wananas‘ stehen nicht in erheblichem Konflikt zu den Bestimmungen des § 50 BImSchG / der Seveso-II Richtlinie. Lediglich der nördliche Geltungsbereich mit den wenig schutzbedürftigen Nutzungen als öffentliche Grünfläche, Straßenfläche und Parkplatzfläche liegt teilweise innerhalb eines gutachterlich berechneten Achtungsabstandes von 600 m zu einem Störfallbetrieb. Die empfindlichen Nutzungen des neuen ‘Wananas-Gebäudes‘ im zentralen Geltungsbereich des B-Planes mit den südlich angrenzenden Außennutzungen (Liegewiesen) befinden sich außerhalb des definierten Achtungsabstandes. 7.2 Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 7.2.1 Bilanzierung der Biotoptypen-Wertigkeiten Hinsichtlich der Auswirkungen des Bebauungsplanes ‘Freizeitbad Wananas‘ auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt sind die neuen Flächeninanspruchnahmen der Aufgabe bisheriger Nutzungen gegenüber zu stellen. Diesbezüglich sind folgende negative bzw. positive Auswirkungen zu beachten: • Flächeninanspruchnahme / Biotopbeeinträchtigung durch das neu zu errichtende ‘Wananas‘ (einschließlich der Beseitigung von Gehölzvegetation im Nahbereich der südlichen Glasfassade aus Gründen der Verminderung des Vogelschlagrisikos) • Flächeninanspruchnahme / Biotopbeeinträchtigung durch die neu zu bauende Straßenanbindung des Parkplatzes • Flächenwiedernutzung / Renaturierung im Bereich des abgerissenen alten ‘Wananas‘ • Flächenwiedernutzung / Renaturierung im Bereich der zum Abbruch bestimmten Sportanlage ‘Boxhalle‘ südlich des Parkplatzes 03.07.2014 Seite 37 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Tab. 7-1: Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Bilanzierung der Biotopwertverluste durch den Neubau des Wananas Vorhaben Biotoptyp Bestand Biotoptyp Bestand Biotoptyp Planung Biotoptyp Planung Bezeichnung Wertpunkt x Fläche Bezeichnung Wertpunkt x Fläche 0 WP x 1073 m = 0 Siedlungsfläche (ehem. W.) 0 WP x 1307 m = 0 Parkrasen 2 2 2 WP x 409 m = 818 2 Gehölz Neubau Wananas 2 Siedlungsfläche (Boxhalle) 4 WP x 423 m = 1.692 Baumhecke (Differenz zum Zielbiotop: Parkrasen) Einzelbäume Grünlandbrache 2 2 WP x 786 m = 1.572 Siedlungsfläche (Neues Wananas) 2 4 WP x 35 m = 140 3 WP x 318 m² = 954 Punktsumme = 5.176 Tab. 7-2: Punktsumme = 0 Bilanzierung der Biotopwertverluste durch den Neubau der Parkplatzanbindung Vorhaben Biotoptyp Bestand Biotoptyp Bestand Biotoptyp Planung Biotoptyp Planung Bezeichnung Wertpunkt x Fläche Bezeichnung Wertpunkt x Fläche 2 Siedlungsfläche (ehem. W.) 0 WP x 609 m = 0 Siedlungsfl.(Dorsten. Str. 379) 0 WP x 399 m = 0 2 2 Neubau Garten (Dorsten. Str. 379) 3 WP x 467 m = 1.401 Parkplatzanbindung Ruderalflur 4 WP x 216 m = 864 Gehölze 4 WP x 164 m = 656 Laubwald 6 WP x 145 m = 870 Verkehrsfläche 2 0 WP x 2.072 m = 0 2 2 2 Punktsumme = 3.791 03.07.2014 2 0 WP x 3.756 m = 0 Punktsumme = 0 Seite 38 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Ausgleichsmaßnahmen Als Folge des geplanten Neubaus des ‘Wananas‘ sowie des Neubau der Straßenanbindung zum Besucherparkplatz werden zusammen 5.828 m2 Fläche mit insgesamt 8.967 BiotopWertpunkten in Anspruch genommen. Zum Ausgleich steht der Flächenanteil des alten ‘Wananas‘ zur Verfügung (Baugrube), der nicht für den Neubau bzw. die Parkplatzanbindung wieder genutzt wird. Die hier mögliche Renaturierungsfläche hat eine Größe von 3.778 m2. Hinsichtlich der zum Ausgleich auf dieser Fläche sinnvollen Maßnahmen wurden mit dem zuständigen Fachbereich Stadtgrün der Stadt Herne folgende Maßnahmen / anzustrebenden Zielbiotope abgestimmt (zugeordnete Flächengröße x Biotopwertpunkte): • Entwicklung eines Waldsaumes aus standortgerechten Sträuchern nördlich der Parkplatzanbindung (206 m2 x 4 WP= 824) • Anpflanzung einer Baumreihe mit 11 standortheimischen Bäumen südlich entlang Parkplatzanbindung (330 m2 x 4 WP= 1.320) • Entwicklung von Parkrasen Restfläche südöstlich vom neuem ‘Wananas‘ (3.448 m2 x 2 WP= 6.896) Diese Ausgleichsmaßnahmen haben einen addierten Biotopwert von 9.040 Punkten. Im Vergleich zum Biotopwert der in Anspruch genommenen Flächen resultiert aufgrund der vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen ein geringer Biotopwertüberschuss von 73 Punkten. Damit kann ein mehr als ausreichender Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft durch den Bebauungsplan Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ erreicht werden. Außerdem ist perspektivisch zu berücksichtigen, dass der nördliche Teil des Besucherparkplatzes in eine Fläche zur Niederschlagswasserbehandlung umgewandelt werden soll. Auch wenn hierzu gegenwärtig keine detaillierteren Planungen vorliegen und somit keine zukünftig neuen Biotoptypen flächen- und punktemäßig bilanziert werden können, so ist doch zuverlässig davon auszugehen, dass mit der Nutzungsumwandlung des mit Betonpflastersteinen versiegelten Parkplatzes in eine versickerungsfähige Fläche auf jeden Fall eine ökologische Aufwertung und auch die Entwicklung höherwertiger Biotoptypen verbunden sein wird. Waldflächen-Bilanz Die kleinen Waldparzellen im nördlichen und nordöstlichen Teil des BebauungsplanGeltungsbereiches sind als Waldflächen im Sinne des Landesforstgesetzes NRW ausgewiesen. Infolge des Baus der neuen Straßenanbindung zum Besucherparkplatz wird eine ca. 500 m2 große Fläche des Waldes verloren gehen. Diese Fläche ist gegenwärtig zwar überwiegend nicht mit Bäumen bestanden, sondern weist hauptsächlich ruderale Kraut- und Strauch-Vegetation sowie einen Erholungsweg auf, forstrechtlich gilt die Fläche dennoch als 03.07.2014 Seite 39 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Wald. Zum Ausgleich für die Überplanung dieser Waldfläche wird im südwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes angrenzend an die Straße ‘Am Freibad‘ eine rd. 5.000 m2 große Fläche neu als Waldfläche festgesetzt (Wald mit besonderer Zweckbestimmung Erholungswald). Die gegenwärtig überwiegend mit ruderaler Gehölzvegetation bestandene Fläche wird durch Entwicklung eines Waldsaumes und Ergänzungspflanzungen aufgewertet. Berücksichtigung der Baumschutzsatzung der Stadt Herne Dem Neubau des Freizeitbades müssen südlich der Boxhalle 3 Laubbäume weichen (Gleditsia; Johannisbrotgewächs; nicht standortheimische Baumart); davon weist ein Baum einen Stammumfang von > 80 cm in 1m Höhe auf und muss somit gemäß Baumschutzsatzung ersetzt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die ebenfalls unter die Baumschutzsatzung fallenden Bäume nördlich der Boxhalle (Platanen; standortheimische Baumart) am Parkplatzrand erhalten werden können. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Umweltberichtes ließ sich auf dem für den Bau der Parkplatzanbindung in Anspruch zu nehmenden Grundstück an der Dorstener Straße 37 die Anzahl der zu fällenden Bäume, die der Baumschutzsatzung der Stadt Herne unterliegen nicht ermitteln. Dies soll im Rahmen der Baufeldfreimachung für die Straßenbauarbeiten nachgeholt werden. Die Ersatzpflanzungen der verloren gehenden Bäume gemäß Baumschutzsatzung sollen am Straßenrand parallel zur neuen Parkplatzanbindung mit standortheimischen Baumarten (z.B. Eichen) durchgeführt werden. Hier sollen 11 Bäume neu gepflanzt werden, so dass auf jeden Fall ein ausreichender Ausgleich entsprechend der Baumschutzsatzung der Stadt Herne erreicht wird. Zudem sind aufgrund der vom ‘Eigenbetrieb Bäder‘ der Stadt Herne in Aufstellung befindlichen Planung der Außenanalgen des neuen ‘Wananas‘ weitere Baumpflanzungen am Rand der Spielwiese vorgesehen, die ggf. zusätzlich als Ersatzpflanzungen geltend gemacht werden können. Aufgrund der Neugestaltung des Besucherparkplatzes sollen zunächst die gegenwärtig dort vorhandenen 55 nach Baumschutzsatzung geschützten Bäume entfernt werden, insbesondere weil deren Wurzelwerk Schäden an der Parkplatzdecke verursacht hat und die Neuanlage einer Parkplatzdecke das Entfernen der Baumwurzeln erfordert. Entsprechende Ausgleichpflanzungen von Bäumen sollen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens im Geltungsbereich des B-Planes durchgeführt werden. (z.B. auf Teilen der nördlich des Parkplatzes anzulegenden Fläche zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser). 03.07.2014 Seite 40 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 7.2.2 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Artenschutzrechtliche Konfliktermittlung und Konfliktbewältigung (Zusammenfassung der Ergebnisse des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags) Das Eintreten der artenschutzrechtlichen Schädigungs- und Störungsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG ist hinsichtlich der im Geltungsbereich des Bebauungsplans 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ vorkommenden Brutvögel nicht zu prognostizieren. Dies gilt sowohl für Bau und Betrieb des Gebäudes als auch der neuen Straßenanbindung des Parkplatzes. Mittels Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wie einer konfliktarmen Standortwahl für das neue Gebäude einschließlich der Straßentrassierung sowie einer Bauzeitenregelung, die Gehölzbeseitigung ausschließlich im Winterhalbjahr zulässt, kann eine potenzielle Schädigung bzw. Störung nicht nur der artenschutzrechtlich relevanten Tierarten grundsätzlich vermieden werden. Durch die Verwendung eines vogelfreundlichen Spezialglases für Teile der Außenfassades des neuen Freizeitbades sowie durch den weitgehenden Verzicht von Gehölzanpflanzungen im Nahbereich der Glasaußenfassade wird ein signifikant erhöhtes Vogelschlagrisiko vermieden. Der Sperber ist im Waldstück nördlich des zum Freizeitbad gehörenden Parkplatzes nachgewiesen worden. Die Trassierung der neuen Straßenanbindung des Parkplatzes wurde so geplant, dass die Kernhabitate des Sperbers nicht durch anlage- und betriebsbedingte Störungen beeinträchtigt werden. Bei den Untersuchungen zu möglichen Fledermausvorkommen im Vorhabengebiet konnten mehrere Individuen der Zwergfledermaus auf Nahrungssuche vor allem am nordöstlichen Rand des Parkplatzes geortet/beobachtet werden. Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass die im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplans ‘Freizeitbad Wananas‘ abzureißenden Gebäude (Boxhalle südlich des Besucherparkplatzes und Wohnhaus an der Dorstener Straße) potenzielle Zwergfledermaus-Quartiere beherbergen. Aufgrund der Vielzahl der Quartiermöglichkeiten an den Außenfassaden dieser Gebäude ist ein systematisches Absuchen und Umsiedeln eventuell vorkommender Zwergfledermäuse nicht zuverlässig möglich. Deshalb ist hinsichtlich der Zwergfledermaus davon auszugehen, dass die Abrissarbeiten der beiden Gebäude in Konflikt mit dem artenschutzrechtliche Verletzungs- und Tötungsverbot stehen. Zwar sollen die Abrissarbeiten zur möglichst weitgehenden Vermeidung einer Verletzung oder Tötung von Zwergfledermäusen im Zeitraum von etwa Anfang Oktober bis Anfang Dezember durchgeführt werden, wenn die Zwergfledermäuse zwischen Sommerund Winterquartier wechseln und somit am wenigsten an feste Gebäudequartiere gebunden sind. Es verbleibt jedoch ein nicht auszuräumendes Restrisiko, so dass als Voraussetzung für die Durchführung der Abrissarbeiten eine Ausnahmegenehmigung vom artenschutzrechtlichen Verletzungs-/ Tötungsverbot der Zwergfledermaus erforderlich ist. 03.07.2014 Seite 41 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 7.3 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Boden und Wasser Infolge der Wiedererrichtung des ‘Wananas‘ einschließlich des Neubaus der Parkplatzanbindungsstraße werden keine Böden mit besonders hochwertigen ökologischen Funktionen beansprucht. Weil die ursprüngliche Fläche des alten Wananas teilweise wieder baulich genutzt wird und zum Großteil für eine Weiterentwicklung der umgebenden Grünanlage zur Verfügung steht, sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der ökologischen Bodenfunktionen zu prognostizieren. Langfristig kann im Bereich der nicht für Bebauung vorgesehen Baugrube des alten Wananas wieder eine Bodenentwicklung einsetzen, die kontinuierlich die Produktionsfunktion, die Filter-/Speicher-/Retentionsfunktion sowie die Lebensraumfunktion des Bodens aufwertet. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans ist der zukünftige Bereich der Liege- und Spielflächen aufgrund des Brandes und der möglicherweise damit einhergehenden Verunreinigungen oberflächennah zu beproben und zu analysieren sowie ggf. Sanierungsmaßnahmen zuzuführen. Im Bereich des ehemaligen Schachtes X der Zeche Shamrock sind ebenfalls weitergehende Boden-Untersuchung erforderlich. Die Auswirkungen des Bebauungsplanes 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ auf den Wasserhaushalt sind hinsichtlich der quantitativen und qualitativen Aspekte zu unterscheiden. Einerseits trägt die vorgesehene Versickerung der im Bereich des neuen Gebäudes und des Parkplatzes anfallenden Niederschlagswässer zu einer Erhöhung der Grundwasserneubildung und zu einer Vermeidung/ Verzögerung des Oberflächenabflusses in das Fließgewässersystem bei. Dies Reduziert tendenziell auch die Überflutungsgefährdung insbesondere bei Starkregenereignissen. Andererseits werden aus hygienischen Gründen in Schwimmbädern wassergefährdende Stoffe eingesetzt, die zur Belastung in Kläranlagen und darüber hinaus auch anschließende Fließgewässer führen können. Diesbezüglich ist ein sehr sorgsamer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beim Betrieb des Freizeitbades erforderlich; eine Stoßbelastung der angeschlossenen Kläranlage durch einen mengenmäßig großen und kurzzeitigen Austausch verbrauchten Badewassers sollte möglichst vermieden werden. 7.4 Klima und Luft Die Funktionen des B-Plan-Geltungsbereiches für das lokale Klima werden durch die Errichtung des neuen ‘Wananas‘ im Vergleich zur ehemaligen Anlage des Freizeitbades nicht beeinträchtigt. Weil infolge der Neuplanung insgesamt weniger Bodenfläche versiegelt wird als die beim alten ‘Wananas‘ der Fall war, steht im Geltungsbereich des B-Planes per Saldo mehr Grünfläche zur Verfügung, was sich tendenziell positiv auf das Lokalklima auswirkt. Eine Erhöhung der Luftschadstoffbelastung durch den Kfz-Besucherverkehr und die Heizungsanlage des neuen Freizeitbades im Vergleich zum ehemaligen ‘Wananas‘ ist nicht zu erwarten. Die als gasbetriebenes Blockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplung geplante Heizungsanlage weist eine hohe energetische Effektivität der Primärenergienutzung auf und wird relativ wenig Luftschadstoffe / klimawirksame Gase emittieren. 03.07.2014 Seite 42 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Gemäß Gestaltungsplan der Außenanlagen ist am nordwestlichen Rand des neuen ‘Wananas‘-Gebäudes unmittelbar neben dem Eingangs-Foyer eine Stellplatzfläche für 60 Fahrräder ausgewiesen. Damit besteht im Vergleich zum alten ‘Wananas‘ ein deutlich verbessertes Angebot für Besucherverkehr mit dem Rad. Weil gleichzeitig die Anzahl der PKW-Stellplätze auf dem Besucherparkplatz verringert wird, werden die Grundvoraussetzungen für eine Minderung der durch den Besucherverkehr verursachten Luftschadstoff-Immissionen geschaffen. Darüber hinaus wird zur weiteren Vermeidung von verkehrsbedingten LuftschadstoffImmissionen empfohlen, die in unmittelbarer Nähe des ‘Wananas‘ vorhandene Bushaltestelle an der Straße ‘Am Freibad‘ nach Inbetriebnahme des neuen Freizeitbades mit einer verbesserten Andienungsfrequenz in voraussichtlichen Spitzenzeiten des Badebetriebs zu versehen, damit möglichst viele Besucher des Freizeitbades auf eine Anreise mit dem eigenen PKW verzichten können. 7.5 Landschaftsbild und Erholungseignung Auch wenn das Gebäude des neuen ‘Wananas‘ einen artifiziellen und repräsentativen Charakter hat, kann nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgegangen werden. Weil die maximale Höhe des Gebäudes lediglich 8,70 m über Geländeoberfläche betragen soll, wird das Gebäude durch die relativ dichte Baum- und StrauchVegetation der umgebenden Grünflächen relativ stark sichtverschattet. Somit hat das Gebäude keine Fernwirkung auf das Landschaftsbild, sondern allenfalls eine Nahwirkung. Weil die im städtischen Kontext stehende parkähnliche Grünfläche auch mit dem ehemaligen ‘Wananas‘ einen zentralen Gebäudekomplex aufwies, wird das neue Gebäude von den Nutzern der Grünfläche wahrscheinlich nicht als besonders störend empfunden. Die Erholungseignung im Geltungsbereich des B-Planes wird insgesamt sicherlich aufgewertet, zumal die Neuplanung im Vergleich zum alten ‘Wananas‘ eine Attraktivitätssteigerung für Erholungszwecke beinhaltet. Das gilt sowohl für das Freizeitbad selbst, als auch für die umgebenden Grünflächen. 7.6 Kultur- und sonstige Sachgüter Hinsichtlich der Kulturgüter und sonstigen Sachgüter liegen keine umweltrelevanten Betroffenheiten durch die Planung vor. 03.07.2014 Seite 43 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 8 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen 8.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen Eine wesentliche Maßnahme zur Minimierung erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist mit dem Abriss der am südlichen Rand des Besucherparkplatzes gelegenen Boxhalle und der Wiedernutzung dieser Fläche für den Neubau des ‘Wananas‘ verbunden. Zum Zweck der möglichst weitgehenden Vermeidung von Beeinträchtigungen der Tierwelt, insbesondere der im Geltungsbereich des B-Planes vorkommenden Vögel und Fledermäuse wird die folgende Bauzeitenregelung empfohlen: • Abriss der Gebäude (Boxhalle und Wohnhaus an der Dorstener Straße) von Anfang Oktober bis Ende November während der Zeit, in der die Zwergfledermäuse vom Sommerin das Winterquartier wechseln und am wenigsten an Gebäudequartiere gebunden sind. • Gehölzbeseitigung nur von Anfang Oktober bis zum Ende Februar außerhalb der Reproduktionszeit (Paarsuche, Nestbau, Brut, Jungenaufzucht) der Vögel (gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG). Zur Minderung des Vogelschlagrisikos wird bei den aus Glas bestehenden Teilen der Außenfassade des neuen Schwimmbad-Gebäudes ein Spezial-Glas verwendet, das einen Lichtreflexionswert von 12 % aufweist. Eine aktuelle Veröffentlichung zum Thema ‘Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht‘ empfiehlt eine möglichst geringe Außenreflexion, maximal 15 % (NLWKN; 2012). Außerdem sollen in einem Abstand von ca. 15-20 m zur GlasAußenfassade des neuen ‘Wananas‘ keine Gehölze angepflanzt werden, um keine Vögel in die Nähe der Glasfenster zu locken. Aus demselben Grund sollten auch innerhalb des Freizeitbades keine natürlichen oder künstlichen Zier-/Dekorations-Pflanzen im Nahbereich der Fensterfassaden platziert werden. Darüber hinaus wird artenschutzrechtlich zugunsten des Fledermausschutzes als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) die Schaffung von Ersatzquartieren für Zwergfledermäuse erforderlich. Hierzu wurde ein Ortstermin zwischen der ‘Unteren Landschaftsbehörde‘ der Stadt Herne und der ‘Biologischen Station östliches Ruhrgebiet‘ durchgeführt. Dabei wurde festgelegt, dass an zwei Gebäuden im Umfeld des Freizeitbades (Bistro und Jugendtreff) insgesamt 20 Fledermauskästen als Ersatzquartiere für Fledermäuse vor dem Baubeginn des neuen ‘Wananas‘ angebracht werden sollen. Die genaue Lage der Fledermauskästen ist vorab mit der ULB abzustimmen. Während der baulichen Umsetzung des B-Plans soll eine ökologische Bauüberwachung durchgeführt werden, die gewährleistet, dass die möglichen Vermeidungsmaßnahmen um- 03.07.2014 Seite 44 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung gesetzt werden und keine unnötigen Beeinträchtigungen des Gehölzbestandes im Umfeld der Baumaßnahmen entstehen. Um unnötige Schäden an den Gehölzen zu vermeiden, sollen im Rahmen der Baumaßnahmen folgende Regelwerke zum Schutz von Vegetation beachtet werden: • DIN 18920: Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen • Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen (RAS-LP 4) 8.2 Maßnahmen zum Ausgleich nicht vermeidbarer Eingriffe Für den Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ selbst gilt, dass nur eine im Vergleich zur ursprünglichen Grundfläche aller zugehörigen Gebäudeteile zusätzliche Flächeninanspruchnahme als Eingriff zu berücksichtigen ist: § 1a BauGB: Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz Abs. 3, Satz 5: „ … Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“ Deshalb wurde bei der Ermittlung der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz im B-Plan-Geltungsbereich die ehemaligen Bebauung wie eine bestehende Bebauung gewertet, so dass von einem Biotopwert Null hinsichtlich der Baugrube des ehemaligen ‘Wananas‘ ausgegangen wurde (vgl. Kap. 7.2.1). Unter dieser Voraussetzung werden folgende Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt (siehe Karte 3 zum Umweltbericht): • Entwicklung eines Waldsaumes aus standortheimischen Sträuchern vor dem Laubwald nördlich der Parkplatzanbindung • Anpflanzung einer Baumreihe aus 11 standortheimischen Bäumen südlich entlang Parkplatzanbindung • Anlage einer Parkrasenfläche südöstlich vom neuem ‘Wananas‘ Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird ein vollständiger Ausgleich aller Eingriffe in Natur und Landschaft infolge der Wiedererrichtung des Freizeitbades ‘Wananas‘ einschließlich der neuen Zufahrtstraße zum Besucherparkplatz erreicht. Die vorgesehenen Baumpflanzungen gewährleisten zudem ausreichende Ersatzpflanzungen gemäß den Erfordernissen der Baumschutzsatzung der Stadt Herne für im Rahmen der Umsetzung des B-Planes verloren gehende Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. 03.07.2014 Seite 45 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 8.3 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen zur Umweltprüfung Teilweise ist die Datengrundlage zur Umweltsituation im Untersuchungsgebiet veraltet. Das gilt insbesondere für die Beurteilung der Umgebungslärmbelastung. Dies ist jedoch kein erheblicher Mangel, weil infolge einer Umsetzung des Bebauungsplanes keine Zunahme des Straßenverkehrslärms zu erwarten ist, sondern durch die Verlagerung der Straßenanbindung des Besucherparkplatzes zur Dorstener Straße hin die Verkehrssituation im Bereich des westlichen Wohngebietes an der Straße ‘Am Freibad‘ entlastet wird. 03.07.2014 Seite 46 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 9 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Unter Beachtung der Ziele und des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 230 Freizeitbad ‘Wananas‘ kommen keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht. Der Standort im Osten der Innenstadt von Herne-Wanne weist sowohl eine gute Zentralität und Erreichbarkeit für die Bevölkerung / Badegäste auf als auch aufgrund der umgebenden Grünflächen und des vorhandenen Parkplatzes die für ein Freizeitbad erforderliche sonstige Infrastruktur. Aufgrund dieser generell positiven Planungsvoraussetzungen drängt sich eine systematische Suche nach alternativen Planungsmöglichkeiten / Standorten nicht auf. 03.07.2014 Seite 47 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 10 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt nach Umsetzung des Bebauungsplans (Monitoring) Für die Kontrolle der Umsetzung / Funktionalität der im Rahmen des B-Planes Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sowie der Ersatzpflanzungen im Rahmen der Erfordernisse der Baumschutzsatzung ist die Stadt Herne zuständig. Sollte festgestellt werden, dass z.B. die Gehölzpflanzungen defizitär durchgeführt wurden, so ist entsprechend nachzubessern. Die im Rahmen der Beachtung artenschutzrechtlicher Vorschriften empfohlene Schaffung von Ersatzquartieren für die Zwergfledermaus im Stadtgebiet von Herne soll fachlich durch die ‘Biologische Station Östliches Ruhrgebiet‘ betreut werden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird von dem zuständigen Fachbereich Stadtgrün der Stadt Herne kontrolliert. Hierzu sollte in den ersten drei Jahren nach dem Anbringen der insgesamt 20 Fledermauskästen als Ersatzquartiere für Fledermäuse an zwei Gebäuden im Umfeld des Freizeitbades (Bistro und Jugendtreff) überprüft werden, inwiefern diese Ersatzquartiere von Fledermäusen angenommen werden. Falls erhebliche Defizite der Funktionalität festgestellt werden, ist entsprechend in Abstimmung mit der ‘Biologische Station Östliches Ruhrgebiet‘ nachzubessern. Zum Zweck der Funktionsüberprüfung des an großen Teilen der Außenfassade des neuen Schwimmbad-Gebäudes eingesetzten Spezial-Glases mit einem Lichtreflexionswert von lediglich 12 % zur Minderung des Risikos von Vogelkollisionen soll in den ersten drei Jahren nach Errichtung des Gebäudes ein entsprechendes Monitoring durch die zuständigen Stellen der Stadt Herne erfolgen. Für den Fall, dass Vogelkollisionen an der Glasfassade des Gebäudes in erheblichem Umfang festgestellt werden, ist über zusätzliche Gegenmaßnahmen zu beraten (z.B. Anbringen von Folien auf dem Glas zur optischen Hinderniserkennung durch Vögel). Da infolge der Umsetzung des Bebauungsplans über die Eingriffe in den Gehölzbestand und mögliche Vitalitätsschädigungen von Fledermäusen und Vögeln hinaus keine erheblichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu erwarten sind, werden keine weitergehenden Maßnahmen zum Umweltmonitoring erforderlich. 03.07.2014 Seite 48 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 11 Allgemeinverständliche Zusammenfassung der Ergebnisse mit Hinweisen auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen 11.1 Anlass der Planung und Beschreibung des Vorhabens Nachdem das ‘Freizeitbad Wananas‘ einem Großbrand zum Opfer gefallen war und abgerissen werden musste, wurde von der Stadt Herne die Initiative zu einer Neuplanung und Neuerrichtung ergriffen. Weil mit der Neuplanung des Freizeitbades auch eine Neuordnung der Straßenanbindung des Besucherparkplatzes angestrebt wurde, ergab sich die Erforderlichkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplanes. Aus Gründen des Immissionsschutzes und der Verkehrssicherheit für das westlich an der Zufahrtstraße ‘Am Freibad‘ gelegene Wohngebiet soll die Anbindung des Besucherparkplatzes zukünftig von der verkehrstechnisch und städtebaulich besser geeigneten Dorstener Straße aus erfolgen. 11.2 Zustand der Umwelt im Untersuchungsgebiet Nachfolgend wird kurz zusammengefasst, inwiefern die umweltbezogenen Schutzgüter des Baugesetzbuches (BauGB) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besonders schutzwürdige Ausprägungen im Untersuchungsraum aufweisen. Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit Westlich und südlich des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan Nr. 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ schließen sich Wohngebiete an, die zusätzlich besonders sensible Nutzungen (z.B. Kindergarten) beinhalten. Die Umweltsituation wird insgesamt geprägt durch die Lärmund Luftschadstoffbelastungen von den umgebenden Hauptverkehrsstraßen, insbesondere der Bundesautobahn A 42 im Norden, der Dorstener Straße B 226 im Osten und der Berliner Straße im Süden. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Die im Geltungsbereich des B-Planes und seiner Umgebung frei lebend vorkommenden Tiere und Pflanzen bestehen überwiegend aus stark an städtische Verhältnisse angepasste, unempfindliche und allgemein weit verbreitete Arten. Seltene oder bestandsbedrohte Arten sind hier weder naturschutzbehördlich bekannt noch wurden bei den im Frühjahr und Sommer 2013 durchgeführten biologischen Geländeuntersuchungen zur Umweltprüfung des Bebauungsplanes solch bemerkenswerte Tier-/Pflanzenarten beobachtet. Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft Die Ausprägungen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft weisen keine besonders hochwertigen ökologischen Funktionen auf, zumal infolge der industriellen Siedlungsgeschichte des Untersuchungsgebiete und der Zugehörigkeit zum Ballungsraum Ruhrgebiet eine erhebliche Vorbelastung dieser Umweltschutzgüter besteht. 03.07.2014 Seite 49 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Schutzgüter Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter Die Landschaft im Geltungsbereich des Bebauungsplans ‘Freizeitbad Wananas‘ weist mit den parkähnlichen Grünflächen und den kleinen randlichen Waldparzellen einen vergleichsweise natürlichen und vielfältigen Charakter auf. Bedeutende Kulturgüter oder Sachgüter im Sinne wichtiger öffentlicher Einrichtungen bzw. technischer Infrastruktur sind im Untersuchungsraum nicht vorhanden. 11.3 Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit Die Auswirkungen auf die Menschen und die menschliche Gesundheit sind eindeutig positiv. Das gilt nicht nur für die Nutzung des Freizeitbades einschließlich der neu gestalteten Umgebung durch die Bevölkerung zu Erholungs-/ Sportzwecken, sondern auch für die Entlastung des Wohngebietes an der Straße ‘Am Freibad‘ vom Besucherverkehr infolge der neu zu bauenden Anbindung des Besucherparkplatzes an die Dorstener Straße. Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Durch den geplanten Neubau des Freizeitbades sowie den Neubau der Straßenanbindung zum Besucherparkplatz werden vor allem Flächen mit nachrangiger Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen beansprucht. Es handelt sich dabei insbesondere um die Fläche der abzureißenden Boxhalle sowie die Baugrube des ‘Wananas‘. Darüber hinaus werden in geringem Umfang höher wertige Gartenflächen, Rasenflächen und Gehölzvegetation in Anspruch genommen. Zum Ausgleich für diese Eingriffe wird nördlich der neuen Parkplatzanbindungsstraße ein Waldsaum mit standortheimischen Gehölzen neu angelegt; es wird eine Baumreihe südlich entlang der Parkplatzanbindung gepflanzt und die restliche Baugrube des ehemaligen ‘Wananas‘ wird als Parkrasenfläche entwickelt. Die Anpflanzung der Baumreihe dient zugleich gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Herne als ausreichender Ersatz für die im Rahmen der Baumaßnahmen verloren gehenden Bäume. Weil die Abrissarbeiten an der Boxhalle und dem Wohnhaus an der Dorstener Straße zu Verletzung oder Tötung dort möglicherweise lebender Zwergfledermäuse führen können, ist es aus artenschutzrechtlicher Sicht erforderlich, eine Ausnahmegenehmigung vom artenschutzrechtlichen Verletzungs-/Tötungsverbot hinsichtlich der Zwergfledermäuse für die Abrissarbeiten zu erteilen. Ein systematisches Absuchen dieser Gebäude nach möglicherweise vorkommenden Zwergfledermäusen zum Zweck der Vergrämung bzw. Umsiedlung lässt sich mit verhältnismäßigem Aufwand nicht sinnvoll erreichen. Um das Risiko der Verletzung / Tötung von eventuell vorkommenden Zwergfledermäusen so gering wie möglich zu halten, sollen die Abrissarbeiten im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende November erfolgen, wenn die Tiere vom Sommer- ins Winterquartier wechseln und am wenigsten an Gebäude gebunden sind. 03.07.2014 Seite 50 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung 11.4 Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Zusammenfassende Aussage zur Umweltverträglichkeit Die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 230 ’Freizeitbad Wananas’ der Stadt Herne dient insgesamt den Menschen und der menschlichen Gesundheit, auch weil durch die Neuordnung der verkehrlichen Anbindung des Freizeitbades das westlich gelegene Wohngebiet vom Straßenverkehr entlastet wird. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden keine verbleibenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verursacht. Zusammenfassend ist deshalb davon auszugehen, dass der Bebauungsplan umweltverträglich im Rahmen der geltenden Gesetze umgesetzt werden kann. 03.07.2014 Seite 51 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung 12 Literatur- und Quellenverzeichnis BERKEMANN, J. ; HALAMA, G. (Hg.; 2008): Handbuch zum Recht der Bau- und Umweltrichtlinien der EG. Bonn. BEZIRKSREGIERUNG ARNSBERG (Hg.; 2011): Luftreinhalteplan Ruhrgebiet – Teilplan Ruhrgebiet Ost. BIOLOGISCHE STATION ÖSTLICHES RUHRGEBIET (Hg.; 2013): Natur zum Erleben – Konzept für eine umweltverträgliche Erschließung und Nutzung der Freiflächen am WananasBad. BOSCH & PARTNER (2014): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für den Bebauungsplan Nr. 230 zum Neubau des Freizeitbades ‘Wananas‘ in Herne-Wanne; im Auftrag der Stadt Herne, FB 51. BUND/LÄNDER ARBEITSGEMEINSCHAFT BODENSCHUTZ (Hg.; 2007): Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB – Leitfaden für die kommunale Praxis. BUNZEL, A. , HINZEN, A. (2000): Arbeitshilfe Umweltschutz in der Bebauungsplanung. Forschungsbericht im Auftrag des Umweltbundesamtes. Berlin. BUNZEL, A. (2005): Umweltprüfung in der Bauleitplanung; Difu-Arbeitshilfe. Berlin. CUA – CHEMISCHES UNTERSUCHUNGSAMT BOCHUM (1997): Prüfberichte zu fünf Bodenproben auf der Spiel- und Bewegungsfläche am Wananas in Herne; erstellt im Auftrag der Stadt Herne, Spot- und Bäderamt. Bochum. FICKERT, C. ; FIESELER, H. (2002): Der Umweltschutz im Städtebau. Bonn. GEOLOGISCHER DIENST NRW (HG.; 2007): Informationssystem Bodenkarte; Bodenkarte BK 50 NRW mit Karte der schutzwürdigen Böden; Blatt 4508 Herne. Krefeld. INTERGOVERNMENTAL PENAL ON CLIMATE CHANGE (Hrsg.; 2007): Climate Change 2007 - The Pysical Science Basis (Working Group I Report) - Impacts, Adaption and Vulnerability (Working Group II Report) - Mitigation of Climate Change (Working Group III Report) KUSCHNERUS, U. (2004): Der sachgerechte Bebauungsplan. Handreichungen für die kommunale Planung. LANUV - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINWESTFALEN (Hg.; 2008a): Kartieranleitung Biotoptypen, Stand: Juli 2008. Recklinghausen. 03.07.2014 Seite 52 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung LANUV - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINWESTFALEN (Hg.; 2008b): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW, Stand: September 2008. Recklinghausen. LANUV - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINWESTFALEN (Hg.; 2008c): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW, Stand: März 2008. Recklinghausen. LANUV - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEINWESTFALEN (Hg.; 2009): Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Regionalen Flächennutzungsplan der Städteregion Ruhr. Recklinghausen. LANUV -LANDESANSTALT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (Hrsg.; 2010): Klima und Klimawandel in Nordrhein-Westfalen – Daten und Hintergründe. Recklinghausen. LANUV -LANDESANSTALT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (Hrsg.; 2012a): Jahresbericht 2011. Recklinghausen. LANUV -LANDESANSTALT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (Hrsg.; 2012b): Bericht über die Luftqualität im Jahr 2011. Recklinghausen. LUA -LANDESUMWELTAMT NRW (Hrsg.; 1999): Screening der Geräuschbelastung in Nordrhein-Westfalen. http://lanuv.nrw.de/geraeusche/screening2.html LUB –LABOR FÜR UMWELTANALYTIK UND BIOTECHNIK (2013): Gutachten Bodenuntersuchung auf dem Grundstück ehem. Wananas, Am Freibad, Wanne-Eickel; Orientierende Gefährdungsabschätzung; im Auftrag der Stadt Herne, FB Umwelt. Herne. MINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT U. VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2009): Anpassung an den Klimawandel – Eine Strategie für Nordrhein-Westfalen. MINISTERIUM FÜR KLIMA, UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT U. VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2011): Handbuch Stadtklima – Maßnahmen und Handlungskonzepte für Städte und Ballungsräume zur Anpassung an den Klimawandel. MINISTERIUM FÜR KLIMA, UMWELT, NATURSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT U. VERBRAUCHERSCHUTZ NRW (2013): Umgebungslärm in NRW – Straßenverkehr 24 h; Ergebnisse der Lärmkartierung nach Richtlinie 2002/49/EG; Berichtsjahr 2007. NLWKN - NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR W ASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATURSCHUTZ / SCHWEIZERISCHE VOGELSCHUTZWARTE (Hrsg.; 2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. Hannover. 03.07.2014 Seite 53 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung PLANUNGSGEMEINSCHAFT STÄDTEREGION RUHR (2009): Umweltbericht zum Regionaler Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim, Oberhausen). Stand: Dezember 2009 PLANUNGSGEMEINSCHAFT STÄDTEREGION RUHR (2010): Regionaler Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim, Oberhausen). Stand der rechtswirksamen Plankarte: 02.09.2013 RASSMUS, J.; U.A. (2001): Arbeitsanleitung zur Berücksichtigung der Wechselwirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung; Forschungs- und Entwicklungsvorhaben 29713180 des Umweltbundesamtes; Berlin. RVR - REGIONALVERBAND RUHR (2007): Synthetische Klimafunktionskarte des Ruhrgebietes. SRU - SACHVERSTÄNDIGENRAT FÜR UMWELTFRAGEN (2008): Umweltgutachten 2008 - Umweltschutz in Zeiten des Klimawandels; BT-Drucksache 16/9990 vom 02.07.2008. Bonn. SCHEIDLER, A. (2012): Die Bedeutung von Plänen des Immissionsschutzrechts für die gemeindliche Bauleitplanung. In: Immissionsschutz, 3/2012, S. 132-137. STADT HERNE; FACHBEREICH STADTGRÜN (Hrsg.; 1989): Landschaftsplan der Stadt Herne. STADT HERNE (Hrsg.; 2002): Klimaanalyse der Stadt Herne - Synthetischen Klimafunktionskarte (Stand: 04/2002). Herne. STADT HERNE (Hrsg.; 2013): Grünflächenentwicklungskonzept Wanne (GEP) – Entwurf, Stand: Januar 2013. Herne. STORM, P.-C. & BUNGE, T. (Hg.; 2005): Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, Ergänzbare Sammlung der Rechtgrundlagen, Prüfungsinhalte und –methoden für Behörden, Unternehmen, Sachverständige und die juristische Praxis. Berlin TÜV NORD (2014): Gutachten / Geräuschemissionen und –immissionen des wiedererrichteten Freizeitbades Wananas im Bebauungsplangebiet Nr. 230 in Herne; im Auftrag der Stadt Herne. Essen. UCON – UMWELTCONSULTING (1993): Gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung des Altlasten-Gefährdungspotenzials auf dem Grundstück der geplanten Baumaßnahme ‘Freizeit- und Erholungsbad‘ in Herne; im Auftrag von PELLIKAAN Bauunternehmen GmbH Düsseldorf. Bochum. 03.07.2014 Seite 54 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen 16. BImSchV: Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12.06.1990 zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.09.2006, BGBl. I S. 2146 39. BImSchV: Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV) vom 02.08.2010, BGBl. I S. 1065 BauGB (Baugesetzbuch): In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414). Zuletzt geändert durch Artikel 1 des ‘Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts‘ 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Baumschutzsatzung: Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989 in der aktuellen Fassung der 1. Änderung durch Satzung vom 14.11.2001. BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge; in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274); zuletzt geändert durch Art. 1 G. v. 02.07.2013 (BGBl. I S. 1943). BBodSchG - Bundesbodenschutzgesetz: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 30 G. v. 24.02.2012 (BGBl. I S. 212). BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz : Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 100 G. v. 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). DIN 18005, Beiblatt 1 (1987): Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. DIN 18915 (2002): Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten. DIN 18920 (2002): Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen. FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (1999): Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Teil 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen - RAS-LP 4. Köln. LFoG – Landesforstgesetzt vom 24.04.1980; zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.12.2013 (GV; NRW; S.727) 03.07.2014 Seite 55 B-Plan 230 ‘Freizeitbad Wananas‘ in Herne-Wanne Umweltbericht zur Umweltprüfung Stadt Herne, FB Stadtplanung u. Bauordnung UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung; in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 10 G. v. 25.07.2013 (BGBl. I S. 2749)). WHG – Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585); zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 76 G. v. 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). 03.07.2014 Seite 56