Ausgabe 04/2005 - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
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Ausgabe 04/2005 - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Inhalt Editorial Informationen Die Mär von der Fachärzteschwemme – Unkenntnis oder Vorsatz? 3 In der Heftmitte zum Herausnehmen Amtliche Bekanntmachungen Vorstand erlässt Verfahrensordnung zur Plausibilitätsprüfung mit Wirkung ab 2. Quartal 2005 I Vertragswesen Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger I HVM-Verhandlungen gescheitert – Forderung der KV Sachsen – Auswirkung auf die Honorierung des 2. Quartals 2005 II Von Krankenkassen zugelassene Podologen in Sachsen III Verträge der Krankenkassen zu integrierten Versorgungsformen V Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen V Heilfürsorgebestimmungen VI AOK-Bonusprogramm, Altersangabe zu Früherkennungsuntersuchung VI Nachtrag Ärzteverzeichnis Nachträge der Bezirksgeschäftsstellen Chemnitz, Dresden und Leipzig VI Qualitätssicherung Änderung Leitlinien „Qualitätszirkel in Sachsen“ VII Sicherstellung Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen VIII Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Abrechnung Änderung zur Liste der D-Ärzte IX Durchführungsbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung der Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin und in den anderen Fachgebieten X Verschiedenes Mitteilung an die Finanzbehörde X Personalia In Trauer um unseren Kollegen X KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 1 Inhalt Fortbildung Ankündigung von 5 Doppler-Kursen nach DEGUM und KBV-Richtlinien, mit DEGUM-Zertifikat und Fortbildungspunkten (FP) 14. Sächsisches Treffen zur Suchtprävention Nichtepileptische zerebrale Anfälle Interaktives Seminar zur Differenzialdiagnostik zerebraler Anfälle 3. Innovationsforum Präsymptomatische Tumordiagnostik XI XI XI XII XII 38. Vertreterversammlung der KV Sachsen Vorstellung der 40 Mitglieder der Vertreterversammlung (Teil 6) 3 10 Rubriken Vertreterversammlung Berufs- und Gesundheitspolitik Engpässe bei Fachärzten in ländlichen Regionen? Bündnis Gesundheit: Reformen in der Gesundheitspolitik ins Stocken geraten Sechs Thesen des Hausarztverbandes zu Vorteilen des BARMER-Vertrages – Sechs Antithesen zur Klarstellung des tatsächlichen Vertragsinhaltes 5 Meinung per Mail: Dr. Markus zum Thema Hausärztevertrag mit der BARMER 9 Informationen der Berufsverbände Protokoll der Sitzung des Aktionsbündnisses Sachsen vom 16.03.2005 in Dresden Nachrichten 7 8 11 Freche Ärzte und lauter(er) Bach? KBV drängt auf rasche Änderung des Einzugsverfahrens der Praxisgebühr von säumigen Zahlern Neue Telematikwebsite der KBV Änderungen des EBM 2000plus zum 1. April 2005 Ambulantes Operieren: Neuer Vertrag ab 1. April 13 Wir erinnern an Samuel Hahnemann 15 Zur Lektüre empfohlen Jules Verne 16 Einstein in Berlin 16 Sphinx 16 Impressum 12 Beilagen: 2 13 13 13 14 Satzung/Disziplinarordnung/Wahlordnung – Grüne Reihe Bd. 29 Verfahrensordnung Plausibilitätsprüfung gemäß § 106a Abs. 2 SGB V – Grüne Reihe Bd. 30 Vergütungslisten zur Versorgung mit Heilmitteln MEDCongress 2005 Neue Praxen stellen sich vor KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Editorial Editorial Die Mär von der Fachärzteschwemme – Unkenntnis oder Vorsatz ? Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Warnungen vor einem drohenden Ärztemangel im Osten, insbesondere bei Hausärzten und in ländlichen Regionen, kamen auch von der KV Sachsen. Es dauerte sage und schreibe fünf Jahre, bis die Regierenden die Alarmzeichen geruhten zur Kenntnis zu nehmen. Immerhin, ein zäh errungener „Erfolg“. Im Oktober 2003 brachten SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag einen Antrag mit dem pathetischen Namen ein: „Die flächendeckende ambulante hausärztliche Versorgung sichern.“ Ganz ohne Pathos befand dieselbe Bundesregierung noch im Juli 2003: „Konkrete Hinweise auf dauerhafte oder drohende Versorgungsengpässe in den neuen Ländern liegen zur Zeit nicht vor.“ Null Probleme bei Fachärzten? Wer zu spät kommt, ... Sie kennen den Spruch von Gorbatschow. Versorgungsengpässe nach Politikerart ignorieren – bestraft werden hier in erster Linie die Patienten. Besonders bedenklich stimmt, wenn zum Verdrängen der Probleme noch das Zukleistern und Schönreden kommen. Beispiel fachärztliche Versorgung: Dort sieht die Bundesregierung im Osten derzeit null Probleme, wie nachfolgend dokumentiert wird: Dieser „Befund“ von Rot-Grün stimmt (wieder mal) nicht! Selbst für das weniger ländlich geprägte Berlin prognostizierte meine Kollegin und Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Angelika Prehn, am 1. Februar 2005 in einer Agenturmeldung: „Die Berliner müssen sich auf eine Verschlechterung der ambulanten fachärztlichen Versorgung einstellen.“ In Sachsen sind Versorgungsengpässe speziell in den ländlichen Gebieten leider Realität. Im Mittleren Erzgebirgskreis beispielsweise liegen die Versorgungsgrade bei Anästhesisten und Augenärzten unter 80 Prozent, bei den fachärztlich tätigen Internisten sogar unter 40 Prozent. Günstige Altersstruktur? In der genannten Drucksache spricht die Bundesregierung an anderer Stelle von einer „günstigen Altersstruktur im fachärztlichen Bereich.“ Wir haben (wie nachfolgend dargestellt) die Altershistogramme von Haus- und Fachärzten in Sachsen verglichen. Resultat: Dramatischer sieht es natürlich bei den Hausärzten aus. Aber während der Prozentanteil der über 58jährigen in der Summe hier knapp 37 Prozent beträgt, liegt er bei den Fachärzten immerhin auch über 27 Prozent (bei Augenärzten z. B. sogar über 31 Prozent)! Altersstruktur der Haus- und Fachärzte* in Sachsen, Quartal IV/2004 Deutscher Bundestag, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/4478 vom 10.12.04 * ohne psychoth. tätige Ärzte und psychol. Psychotherapeuten 18% 16% 14% 12% 10% Anteil Antwort auf die Frage von Abgeordneten der FDP: „Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Engpässen bei der medizinischen Versorgung, insbesondere in den ländlichen Gebieten der neuen Bundesländer vor?“ In einem Interview für „Der Deutsche Dermatologe“, Heft 3/2005, warnt der Vorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, nachdrücklich davor, die Entwicklung der Alterstruktur zu unterschätzen: „Die Frage des Arztmangels ist beileibe nicht nur eine Frage der Hausärzte. Die Lage bei den Fachärzten wird völlig unterschätzt“. Nach seiner Ansicht werden hier die Probleme erst in acht bis neun Jahren akut, „dann allerdings ganz dramatisch, wenn man sich die Altersgipfel anschaut“. ➥ 8% Die Bundesregierung hält die fachärztliche Versorgung in den neuen Bundesländern auch in den ländlichen Regionen für sichergestellt. Hierfür sprechen der überdurchschnittliche Anstieg der Zahl der Fachärzte in den neuen Bundesländern von 20,5 % in den Jahren 1993 bis 2002 … KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 6% 4% 2% 0% Hausärzte Fachärzte < 34 0,5% 0,3% 34 - 36 2,2% 3,1% 37 - 39 4,4% 7,7% 40 - 42 7,8% 12,3% 43 - 45 11,1% 13,0% 46 - 48 12,5% 16,0% 49 - 51 8,5% 12,3% 52 - 54 10,3% 9,0% 55 - 57 6,1% 3,8% 58 - 60 9,1% 5,4% 61 - 63 16,9% 10,7% 64 -66 7,6% 4,3% 67 - 69 2,1% 1,4% > 69 0,9% 0,6% Altersklasse in Jahren 3 Editorial/Vertreterversammlung Kamen Signale dieser Art in Berlin nicht an? Fazit: Wieder eine rot-grüne Fehldiagnose am Grünen Tisch, der für eine praxisnahe Analyse selten ein geeigneter Ratgeber war. Patientenunmut über Versorgungsmängel und seine Folgen auf dem Lande bekommt man nur an und von der Basis zu spüren. Wieder fünf Jahre „Politikerbedenkzeit“? An der Basis, in Aue und Marienberg, hat die Redaktion der KVS-Mitteilungen bei Ärzten und Patienten nachgefragt (lesen Sie bitte die Berichte auf den S. 5 und 6). Das Ergebnis führt die angebliche Facharztschwemme im Osten ad absurdum und zeigt, dass es zumindest teilweise gravierende Mängel gibt. Dauert es nun wieder fünf Jahre, bis die Politik diese Wahrheit akzeptiert? Und hält sie dann wieder so „prima“ Lösungsvorschläge bereit, wie z. B. einer in der Berliner Zeitung nachzulesen war?: Interview der Berliner Zeitung vom 07.02.05 mit Ulla Schmidt Über Ärztemangel in Ostdeutschland und die Erfolge der Gesundheitsreform Was kann die Politik dagegen (den Hausärztemangel in Ostdeutschland d.R.) tun? „… Ärzte müssen mobiler werden. Die Voraussetzungen dafür haben wir mit der Gesundheitsreform geschaffen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben zum Beispiel die Möglichkeit, selbst Praxen aufzukaufen und angestellten Ärzten zur Verfügung zu stellen. Das hat den Vorteil, dass Ärzte sich selber nicht verschulden und wirtschaftliche Risiken sich verringern.“ Etwas überspitzt formuliert, lautet die Botschaft des Schmidtschen Rezeptes im Klartext: Ärzte kommt aus dem Knick und bezahlt euren Mangel möglichst selbst! Ärzte sollen für Ärzte zahlen? Die KVen müssen schon jetzt bis 0,5 % der Gesamtvergütung für die Förderung der Landarztpraxen abzweigen (die Kassen paritätisch auch). Frau Regina Feldmann, die Vorstandsvorsitzende der KV Thüringen, will eine Initiative mit dem Ziel starten, dass die Ost-KVen das nicht bezahlen müssen. Richtig: Wir wollen nicht für einen Mangel aufkommen, für den wir nichts können. Ärzte sollen hier für Ärzte zahlen. Eigentlich passt das jedoch genauso ins Bild wie das Gerede von zu vielen Fachärzten im Osten und einer „doppelten Facharztstruktur“ oder die Initiativen der Politik zur Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung bzw. zur Schaffung Medizinischer Versorgungszentren und anderer Verbünde. Das alles nützt nicht der Ver- sorgung in der Fläche, es dünnt sie sogar aus. Vorsatz bei Rot-Grün? Schlussfolgerung: Wenn eine Regierung die Situation der fachärztlichen Versorgung offiziell falsch darstellt, wäre das schlimm genug. Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass Rot-Grün die ambulante fachärztliche Versorgung vorsätzlich auszudünnen gedenkt. Das heißt: Damit hat man sich vom einst lautstark propagierten Ziel einer wohnortnahen flächendeckenden ambulanten Versorgung verabschiedet. Diese unpopuläre Botschaft verschweigt man natürlich dem Wähler (solange es denn geht). Im Interesse der Patienten in Aue, Marienberg und all den anderen Regionen in Sachsen bleibt trotzdem zu hoffen, dass nicht so schnell die (oder der) Letzte das Licht ausmachen muss! Mit freundlichen kollegialen Grüßen, Ihre Stellv. Vorstandsvorsitzende Ulrike Schwäblein-Sprafke Vertreterversammlung Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen informiert: 38. Vertreterversammlung der KV Sachsen 4 Zeit: Mittwoch, den 20. April 2005, 16.00 Uhr Ort: Verwaltungsgebäude der KV Sachsen in Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Berufs- und Gesundheitspolitik Berufs- und Gesundheitspolitik Engpässe bei Fachärzten in ländlichen Regionen? Dr. Hans-Hendrik Knäbchen, Internist in Marienberg: Um neun am Abend brennt noch Licht in der Praxis Die langen Tage in der Poststraße „Wenn ich abends um neun hier vorbeifahre, brennt oft noch Licht in der Praxis“, sagt Patientin H. Pallent, die als Lehrerin in Marienberg durch ihren Beruf viel unterwegs ist. „Das sind die drei langen 16-Stunden-Tage Montag, Dienstag und Donnerstag, vier Stunden davon sind Schreibarbeit“, bestätigt der Praxisinhaber, Dr. med. Hans Hendrik Knäbchen, seit 1998 als fachärztlicher Internist hier niedergelassen. Sein Bestellbuch ist in der Regel bereits zwei bis drei Monate vorher voll. Bei den langen Wartezeiten (ausgenommen sind Gastroskopien, für die kurzfristige Termine reserviert sind) bleibt ihm oft nichts anderes übrig, als Patienten 19.00 Uhr oder 19.30 Uhr „noch mit einzuschieben.“ Dr. Knäbchen am Abend: Formulare, Dokumentationen Seit geraumer Zeit ist Dr. Knäbchen im Mittleren Erzgebirgskreis (MEK) der einzige fachärztliche Internist. Laut aktuellem Bedarfsplan wären mindestens drei Facharztinternisten notwendig. Der Versorgungsgrad beträgt 36,9 Prozent. „Es gibt nicht zu viele und bei den meisten Fachgebieten nicht mal ausreichend Ärzte“, reagiert der 43-jährige empört auf Äußerungen der Politik, im Osten gäbe es genügend ambulant tätige Fachärzte. „Das merkt man selbst ganz persönlich, wenn ein Facharzt gebraucht wird. Beim Neurologen, Augenarzt, Orthopäden und anderen Fachrichtungen beträgt die Wartezeit mehrere Monate ... So sieht die Realität aus!“ KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Patientenfrust in Grenzen und Gratwanderung des Doktors Dr. Knäbchen muss wegen der langen Wartezeiten Patienten, die er sich gern vierteljährlich angesehen hätte, nun halbjährlich bestellen. Er kann auch die Medikamenteneinstellung nicht so häufig überpüfen, wie es medizinisch sinnvoll wäre. Diese und andere Einschränkungen bezeichnet es selbst als Gratwanderung. Da gibt es natürlich frustrierte Patienten, die auch mal ausfällig werden. „Am meisten haben das die Schwestern persönlich und am Telefon abzufangen“, so der Praxischef. Die allermeisten Patienten bleiben jedoch geduldig, weil sie das immense Arbeitspensum anerkennen. Frau Pallent bekam wegen anhaltender Beschwerden beispielsweise am 3. November 2003 den ersten Termin bei Dr. Knäbchen – die Neubestellung klappte erst für den 9. Februar 2004. „Normalerweise wäre das Vertrauensverhältnis zum Arzt gestört. Aber das ist nicht so, weil ich den Terminkalender von Dr. Knäbchen gesehen habe“, bricht die 49-jährige eine Lanze für ihren Doktor. „Die Alternative, woanders einen schnellen Termin zu bekommen, ist hier nicht gegeben“, meint Frau Pallent. „Hier gibt es eine ganze Anzahl von Vertrauensverhältnissen, da wechselt man nicht einfach so den Arzt.“ Es sind nicht nur ein paar Prozent weniger Honorar Der Internist bilanziert als Hauptursache dafür, warum sich im Osten so wenige Ärzte niederlassen, eine deutlich schlechtere Honorarsituation als in den alten Ländern: „Viele Kollegen würden sich kaum daran stoßen, wenn es nicht 20 sondern nur ein paar Prozent weniger wären. Die Einführung der Praxisbudgets mit einem wachsenden Teil nicht mehr vergüteter Leistungen hat die Situation noch zugespitzt. Die Reaktion war eine Verkürzung der Sprechzeiten.“ Dabei werden fachärztliche Leistungen oft mit Geräten und hohem Personaleinsatz erbracht. Dr. Knäbchen ärgert, dass dann in der Öffentlichkeit schnell das Arztklischee des „blau machenden Gutverdieners“ auftaucht. Dass viele Ärzte lieber ihre Patienten behandeln, aber zumachen müssen, damit die Kosten nicht hoch laufen, fällt meist unter den Tisch. Nach Überzeugung des Vaters von zwei kleinen Kindern, der sich ärztliche Verstärkung und mehr Zeit für die Familie wünscht, könnte neben Budget und niedrigem Punktwert vor allem die fehlende Planungsbasis junge Kollegen von einer Niederlassung abschrecken. Er verweist dabei auf die Öffnung der Krankenhäuser im fachärztlichen Versorgungsbereich. „Auch ich überlege, noch dieses oder jenes teure Endoskop anzuschaffen, um schneller arbeiten zu können. Aber wer sagt mir, was in sechs oder sieben Jahren ist?“ Ausdünnung der Fachärzte perspektivisch gewollt? Die Politikermär von zu vielen Fachärzten im Osten, kommt in Sachsen nicht an, auch nicht bei Patienten in der Kreisstadt des MEK. Karl Groß (74), Rentner aus Marienberg, glaubt: „Die Politik strebt an, dass die fachärztlichen Praxen sukzessive verschwinden sollen, die Ärzte dafür in Kliniken oder medizinischen Versorgungszentren angestellt werden.“ Er befürchtet gar, „dass in 10 Jahren nur noch wenige gestandene Fachärzte hier tätig sein werden.“ Dr. Knäbchen kommentiert die Gesamtsituation sarkastisch: „Es ist entweder perspektivisch so gewollt oder unüberlegt so gemacht. Ich tendiere zum Ersten!“ Dr. Knäbchen im vertrauensvollen Gespräch mit dem 74-jährigen Patienten Frust und Motivation eines Facharztes Hans-Hendrik Knäbchen lässt sich von den Problemen die Freude am Arztberuf nicht verderben. Die Vielseitigkeit, vor allem das praktische Arbeiten bei Ultraschalluntersuchungen, Magen-Darm-Spiegelungen u.v.a.m., die Tätigkeit am und für den Patienten sind seine Motivation. „Dann 5 Berufs- und Gesundheitspolitik freut man sich natürlich besonders, wenn es für den Patienten optimal gelaufen ist, wenn man ihn z. B. genau im richtigen Moment zum Herzkatheter geschickt hat.“ Was beim Internisten jedoch Frust verursacht, ist die immer mehr ausufernde Bürokratie, die schon etwa 20 bis 25 Prozent seiner Arbeitszeit auffrisst. Dafür benennt er nur ein Beispiel von vielen: „Man hat gerade erst den Bogen für die Krankenkasse ausgefüllt, da schickt ein anderer Mitarbeiter das Gleiche schon wieder als Folgeanfrage!“ Trotz aller Bedenken hofft Dr. Knäbchen nach wie vor auf Facharztzuwachs: „Die Erzgebirgler sind sehr heimatverbunden. Es kann durchaus sein, dass mal jemand zurückkommt, der woanders seine Ausbildung gemacht hat und aus der Region stammt.“ Vorerst kann er weiter auf das Vertrauen und die Anerkennung seiner Patienten bauen. Frau Pallent will als Patientin auch zukünftig zum Arzt ihres Vertrauens (Dr. Knäbchen) gehen. Sie hält die freie Niederlassung von Ärzten für eine Errungenschaft der Wende“ – KS – Wie sind die Aussichten für die Patienten? Augenarztpraxis Dres Bienick-HelbigSeifert-von Wirsing in Aue: Macht die Letzte das Licht aus? 1939 und 1942 geboren. Sie wollen bzw. müssen in einem Fall aus gesundheitlichen Gründen in den verdienten Ruhestand gehen. So suchen sie seit etwa zwei Jahren Nachfolger. Der Landkreis AueSchwarzenberg ist bei einem Soll von 7 und einem Ist von 8 Augenärzten mit 133 % zurzeit gut versorgt. Müsste die o.g. GP ohne Nachfolger schließen, sinkt der Versorgungsgrad auf 67 %. Die vierte Ärztin, 1956 geboren, möchte die Praxis nicht allein weiterführen. Das ist bei einem durchschnittlichen (!) vormittäglichen Patientenaufkommen von 80 bis 90 Patienten sicher verständlich. Quo vadis, Patient? Die Gemeinschaftspraxis arbeitet ohne Bestellung. Wie erleben die Patienten die Situation? Zwei Frauen haben wir befragt. Sie kamen aus Sosa (17 km) bzw. Lauta (5 km). Beide kannten keinen alternativen Augenarzt, weder ambulant noch in Krankenhäusern. „Wenn die zumachen, muss ich wohl auf einen Augenarzt verzichten“, meinte die 55-jährige Patientin aus Sosa. Sie ist mit ihrer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung zufrieden. Der 65-jährigen Lauterin ist es besonders wichtig, dass die Ärzte gut mit dem Bus erreichbar sind. „Es sind ja kaum noch junge Leute hier, die einen fahren können.“ Frau OMR Regine Helbig spricht für ihre Gemeinschaftspraxis. Mit ihren sieben Helferinnen, davon drei Krankenschwestern, decken die vier Kolleginnen 38 Stunden Praxisöffnung in der Woche ab. Danach sitzt jede jeden Tag noch zwei Stunden „über dem Papier“. Dieser „Schriftkram“ sorgt auch für die meiste Frustration. Motivation sind immer wieder die Patienten, denen geholfen werden kann. Am Gebäude in der Auerhammerstraße in Aue steht groß „Ärztehaus“. Ist es noch eine Poliklinik oder schon ein MVZ? Im Erdgeschoss haben ein Optiker und ein Apotheker ihre Geschäfte. Ganz oben praktiziert ein Zahnarzt. Die internistisch-diabetologische Praxis schloss im Oktober 2004. In der Etage zwischen Zahnarzt und Optiker befindet sich eine augenärztliche Gemeinschaftspraxis. Haben wir die von Frau Schmidt propagierte fachärztliche Überversorgung gefunden? Nicht nur den Moment sehen In der genannten Praxis sind tatsächlich vier Ärztinnen tätig. Drei sind zwischen 6 Dr. Bienick (li.) und OMR Helbig Selbst ist die Frau Mit Kopfschütteln reagiert die Augenärztin auf die Aussage der Bundesministerin, es gäbe genug Fachärzte im Osten. Es ist aber nicht allein diese Falschaussage vom ministeriellen Schreibtisch in Berlin, die sie wütend macht. Am meisten stört sie, „dass nicht voraus gedacht wird, wenn das Problem entsteht“. Sie wünscht sich eine weitsichtige „Analyse, wo wird was gebraucht“. Dass dennoch keiner an den gesellschaftlich notwendigen Arbeitsplatz geschickt werden kann, ist ihr natürlich klar. So haben die Kolleginnen auch parallel zur offiziellen Nachfolgesuche selbst Unis und Weiterbildungseinrichtungen angeschrieben und Anzeigen geschaltet. Dass sich bisher keiner fand, liegt nach ihrer Meinung „gewiss nicht an der Lage, denn die Landschaft ist sehr schön“. Aber „für die Geräte bezahle ich das Gleiche wie im Rheinland, bekomme aber nur 90 % des vergleichbaren Honorars“. Warten, warten, warten … с буд? Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. Eine Moskauer Augenärztin interessiert sich für die Arbeit in der Auer Praxis. Aber Russland ist nicht Mitglied der EU. So hat der Gesetzgeber langwierige Prüf- und Genehmigungsverfahren vor den Einsatz gesetzt. Das ist sicher grundsätzlich richtig, sollen doch die Patienten vor Risiken und Nebenwirkungen geschützt werden. Unverständlich bleibt aber nicht nur für die vier Kolleginnen in Aue, warum keiner in Deutschland verbindlich die Kriterien definieren kann. Welche Abschlüsse werden anerkannt? Ja und was die oben genannten offiziellen Zahlen betrifft: der Landkreis ist zurzeit um ein Drittel überversorgt. Am ersten April hört die erste Ärztin auf … – IM – KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Berufs- und Gesundheitspolitik Bündnis Gesundheit stellt Positionspapier vor: Reformen in der Gesundheitspolitik ins Stocken geraten Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte das Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen (1999 gegründetes Aktionsbündnis ärztlicher und nichtärztliche Berufe, in dem 32 Berufsverbände, Vereine, Körperschaften und Patientenvertreter zusammenarbeiten) ein Positionspapier zur „Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung“ vor. Die Mitglieder des Bündnisses setzen sich entschieden für weitere Reformen im Gesundheitswesen ein. Ihr Sprecher, Prof. Dr. Jan Schulze, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, stellte als eine Kernforderung heraus, „notwendige und sinnvolle Versorgungsqualität im Gesundheitswesen zu garantieren und solidarisch zu finanzieren.“ Nach Ansicht von Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen, muss sich die GKV angesichts explodierender Kosten auf ihr eigentliches Ziel besinnen, existentielle Risiken und Prof. Dr. Jan Schulze (2. v. r.) bei der Vorstellung des Positionspapieres. Links neben ihm der KV-Vorsitzende Dr. Klaus Heckemann. Krankheiten zu versichern. Problem: „Die Humanmedizin kann gerade an teuren Dingen nicht sparen. Auch der, der wenig Geld hat, muss z. B. Anspruch auf das künstliche Hüftgelenk haben und notwendige Dialyse- leistungen bekommen“. Mit Blick auf die Praxisgebühr forderte der KV-Vorsitzende insgesamt mehr differenzierte und steuernde Zuzahlungen sowie den Abbau der unerträglichen Bürokratie. Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung (Auszüge aus dem Positionspapier) Ziele und Lösungswege für eine Reform aus der Sicht des Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen Das Anliegen des Sächsischen Bündnisses Gesundheit 2000 ist es, unter Beibehaltung des Solidarprinzips zwischen Gesunden und Kranken, Alten und Jungen, Armen und Reichen, den Patienten eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe, nach individuellen Gesundheitszielen ausgerichtete medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Die Gesetzliche Krankenversicherung dient der Absicherung einer unbedingt erforderlichen medizinischen Versorgung bedürftiger Bevölkerungsschichten. Für eine Gesetzliche Krankenversicherung der Zukunft ist der Arbeitgeberanteil festzuschreiben. Zudem muss die Einnahmebasis verbreitert werden, indem weitere Einkommensarten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Außerdem ist die Pflichtversicherungsgrenze herabzusetzen. Das Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen schlägt eine Einteilung der Finanzierung der medizinischen Leistungen in zwei Kategorien vor: 1. Basisleistungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung. 2. Zusatzleistungen durch Patienten. Der Umfang der Basisversorgung wird definiert von den Heilberufen, den Fachgesellschaften und Patientenvertretern auf der Basis wissenschaftlicher Ergebnisse. Die Finanzierung der im Basiskatalog enthaltenen Leistungen ist durch geeignete, soziale Versicherungsmodelle durch den Gesetzgeber zu sichern. Einem Kostenerstattungsprinzip wird gegenüber einem Sachleistungsprinzip dann der Vorrang gegeben, wenn eine bundeseinheitliche Gebührenordnung unter Angabe der Kosten in Euro für alle medizinischen Leistungsbereiche vorliegt und wenn es ein adäquates sinnvolles Instrument zur Steuerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit darstellt. Dort jedoch, wo das Sachleistungsprinzip zweckdienlicher ist, sollte diese Form beibehalten werden. Eine wichtige Rolle spielt die Prävention und Rehabilitation bei der Zuordnung von Leistungsbereichen zum Basis- bzw. Wahlleistungskatalog. Versicherungstechnisch sind Anreize für prophylaktische Verhaltensweisen zu schaffen. Ziel einer Gesundheitspolitik muss es sein, die Eigenverantwortlichkeit des Patienten zu stärken. Für ein Gesundheitswesen, das nicht auf staatlicher Reglementierung, sondern auf Eigenverantwortung basiert, muss Folgendes gelten: • Chancengleichheit zur Heilbehandlung (gleicher Zugang), • Wahlfreiheit unter den Leistungsanbietern des Gesundheitssystems, • Freie Arzt- und Klinikwahl, • Gesundheitsversorgung in wohnortnahen oder zumutbaren Entfernungen, • Bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, • Freiberuflichkeit im Sinne der Diagnostik- und Therapiefreiheit der Heilberufe, • Qualitätssicherung durch die Fachgremien der Selbstverwaltung, • Niederlassungsfreiheit medizinischer Berufe, • Freie Wahl der Krankenversicherung, • Wettbewerbsfreiheit unter den Krankenversicherungen. – KS – KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 7 Berufs- und Gesundheitspolitik Sechs Thesen des Hausarztverbandes zu Vorteilen des BARMER-Vertrages Sechs Anti-Thesen zur Klarstellung des tatsächlichen Vertragsinhaltes Der Hausarztverband hat seinen Mitgliedern in einem Rundschreiben die Vorteile des BARMER-Vertrages in sechs Thesen dargestellt. Nach meiner Ansicht handelt es sich dadurch weitgehend um Halbwahrheiten, deren Begründung ich Ihnen nachfolgend darstelle. These 1 Dieser Vertrag bietet erstmalig gleiche Vergütung für Ost und West in Euro-Beträgen. Die Vergütung muss die BARMER-EK in Euro-Beträgen von den Honoraren der Ärzte vorher abziehen. Da die Gesamtvergütung im Osten geringer ist, fällt der prozentuale Abzug im Osten höher aus, als im Westen. These 2 Im Gegensatz zu anderen Verträgen wurde er nicht zu Lasten Dritter geschlossen und enthält keine Bezahlung neuer Leistungen durch Bereinigung der Gesamtvergütung. a) Dieser Vertrag benachteiligt die Hausärzte, die aus ethisch-moralischen und fachlichen Gründen diesem Vertrag nicht beitreten, (Datenlieferung der Patienten an die HÄVG, Arzneimittelkosten sparen zu Lasten der Patienten, Einschränkung der Therapiefreiheit, Abgabe von Beratungskompetenz an den Apotheker) da sie den Verlust von BARMER-Versicherten befürchten müssen. b) Die BARMER-EK ist verpflichtet, die Mittel aus dem Vertrag lt. Gesetz aus der Gesamtvergütung abzuziehen, sonst wäre dieser Vertrag nicht genehmigt worden. These 3 Es handelt sich um einen bundesweiten Vertrag, dem alle Hausärzte sowie BARMER-Patienten freiwillig beitreten können. Ein Selektionsrecht der Krankenkassen gegenüber einzelnen ist somit ausgeschlossen. a) Es handelt sich hier um einen freiwilligen Zwang, der durch den öknomischen Druck der Krankenkassen auf die Patienten ausgeübt wird. Um den Verlust an BARMER-Patienten zu vermeiden, werden Sie gezwungen, diesem Vertrag beizutreten. b) Die Selektion des einzelnen Hausarztes wird spätestens durch die Krankenkasse erfolgen, wenn er nicht die vorgegebenen Einsparvolumen an Arzneimitteln und eine entsprechende Quote bei Einschreibungen im DMP erreicht. These 4 Der Vertrag enthält kein Haftungsrisiko und stellt nichtteilnehmende Hausärzte nicht schlechter. Nichtteilnehmende Hausärzte werden durch den ökonomischen Zwang ein wirtschaftliches Risiko durch den Verlust der BARMERPatienten hinnehmen müssen. Gleichzeitig werden sie durch die Kürzung der Gesamtvergütung durch die BARMER mitbetroffen sein. These 5 Unsere Forderung, den bürokratischen Aufwand möglicht gering zu halten, konnte realisiert werden. Zusätzliche Abrechnung der Leistungen an der KV vorbei sowie zusätzliche Qualitätszirkel, Kontrolle der Weiterbildung durch die BARMER-Ersatzkasse, Patientenaufklärung, Ausfüllen diverser Anträge, Einschreibeprozedur, interaktive Maßnahmen mit dem Hausapotheker stellen einen hohen bürokratischen Aufwand dar. These 6 Neben dem KV-Honorar ist hier ein lobenswertes Zusatzeinkommen möglich. Dieser Vertrag ist ein sogenannter Vertrag zur integrierten Versorgung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass diese Mittel vorab von den Honoraren der Kassenärzte abzuziehen sind. Die BARMER hat den Abzug aus der Gesamtvergütung bereits angekündigt. Eine andere Verfahrensweise wäre rechtswidrig und damit nicht genehmigungsfähig. Hier finden wir das Prinzip „aus der einen Tasche in die andere Tasche“ wieder. Vorteile aus diesem Vertrag hat in erster Linie die BARMER-Ersatzkasse. Dies ist nachzulesen in der Ärztezeitung vom 28. Februar 2005. Die BARMER-Ersatzkasse erhofft sich danach eine hohe Einschreibequote in die von Bürokratie überwucherten DMP-Programme sowie ein durch sie kontrolliertes Steuern der Arzneimittelkosten der Hausärzte. Ich bin mir bewusst, dass wir alle den ökonomischen Zwängen der Patienten ausgesetzt sind. Zähneknirschend werden viele von Ihnen diesem Vertrag beitreten müssen. Wenn der Hausärzteverband in MV seine bisherige Politik der konsequenten Interessenvertretung seiner Mitglieder fortgesetzt hätte, wäre es nicht zu dieser landesweiten Erpressung aus ökonomischen Zwängen gekommen. Ich bedauere dies außerordentlich. gez. Dr. med. Wolfgang Eckert 1. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern und Mitglied des Vorstandes des Hausärzteverbandes 8 KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Amtliche Bekanntmachungen/Vertragswesen Informationen zum Herausnehmen Amtliche Bekanntmachungen Vorstand erlässt Verfahrensordnung zur Plausibilitätsprüfung mit Wirkung ab 2. Quartal 2005 Der Vorstand der KV Sachsen hat im Hinblick auf die Anforderungen des § 106a SGB V („Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung“) sowie der hierzu erlassenen Richtlinie der Spitzenverbände der Krankenkassen und der KBV („Richtlinie zum Inhalt und zur Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen“, Deutsches Ärzteblatt, Heft 38, Seite 2555) die „Verfahrensordnung der KV Sachsen über den Inhalt und die Durchführung der Plausibilitätsprüfungen gemäß § 106a Abs. 2 SGB V“ mit Wirkung ab dem 2. Quartal 2005 erlassen. Sie ersetzt damit die nicht mehr dem SGB V entsprechende Verfahrensordnung vom 4. Oktober 2001. Aufgrund der im 2. Quartal 2005 durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen werden keine finanzwirksamen Regresse ausgesprochen, da dieses Quartal das Einführungsquartal des EBM 2000plus ist. Finanzwirksame Regresse sollen frühestens erst ab dem 3. Quartal 2005 nach Bestätigung der Verfahrensordnung durch die Vertreterversammlung der KV Sachsen erfolgen. Die Verfahrensordnung enthält im Wesentlichen die folgenden Inhalte und Durchführungsvorschriften: – Inhalt sind die durch die KV Sachsen durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen. Die durch die Krankenkassen durchzuführenden diagnosebezogenen Plausibilitätsprüfungen werden durch von diesen erlassene Verfahrensordnungen geregelt. – Es wurden folgende Prüfungsarten vorgesehen: Prüfung nach Zeitprofilen (Anlage 3 des EBM 2000plus), Stichprobenprüfungen und Prüfungen aufgrund konkreter Hinweise. – Insbesondere die Prüfung nach Zeitprofilen erfolgt immer dreistufig: Stufe 1 stellt das Überschreiten der Zeitprofile dar. Stufe 2 stellt eine individuelle Untersuchung durch die jeweils zuständigen Bezirksgeschäftsstelle dar, ob nicht begründbare Unplausibilitäten vorliegen. Hierbei wird bei der Prüfung nach Zeitprofilen auch der in den neuen Bundesländern geringere Anteil von Privatversicherten berücksichtigt. Wird festgestellt, dass die geltend gemachten Leistungen ordnungsgemäß erbracht worden sind, wird das Verfahren eingestellt. Wird festgestellt, dass nicht erklärbare Unplausibilitäten vorliegen, wird das Verfahren an den jeweils zuständigen Plausibilitätsausschuss abgegeben. Stufe 3 stellt die Überprüfung und Entscheidung durch den jeweils zuständigen Plausibilitätsausschuss dar. – Zuständig für die Anordnung der sachlich-rechnerischen Richtigstellung sind die bei jeder Bezirksgeschäftsstelle bestehenden Plausibilitätsausschüsse, bestehend aus drei auf Vorschlag des jeweiligen Regionalausschusses vom Vorstand berufenen Mitgliedern, davon mindestens zwei Vertragsärzte. – Die Ausschüsse setzen auch den Umfang des eingetretenen Schadens fest - unter Berücksichtigung von Leistungskürzungen durch den HVM. Die vom Ausschuss angeordnete sachlich-rechnerische Richtigstellung wird im nächsterreichbaren Honorarbescheid umgesetzt (ab dem 3. Quartal 2005). Die Einziehung des festgesetzten Regresses ist auf 10 % eines Quartalsumsatzes beschränkt und kann bis zur vollständigen Einziehung des Regresses in mehreren Quartalen erfolgen. – Widersprüche gegen die Entscheidungen der Plausibilitätsausschüsse werden im Rahmen der Widersprüche gegen Honorarbescheide vom Vorstand entschieden. (den kompletten Text der Verfahrensordnung finden Sie in einer Beilage zu diesem Heft) – SAW – Vertragswesen Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger Die Kassenärztliche Bundesvereinigung informierte, dass die Unfallversicherungsträger für die seit dem 01.01.2005 gültigen Zuschlagspositionen 440 bis 447 des neuen Kapitels VIII – Zuschläge zu ambulanten Operations- und AnästhesieKVS-Mitteilungen Heft 4/2005 leistungen – der UV-GOÄ (siehe „Deutsches Ärzteblatt” Heft 49/04, Seiten A 3366 ff.) auf die Anwendung der für die neuen Bundesländer nach Anlage 2 des Vertrages sonst gültigen Abschlagsregelungen verzichten. Die Zuschläge 448 und 449 unterliegen jedoch der Abschlagsregelung. – SAW – I Informationen zum Herausnehmen Vertragswesen HVM-Verhandlungen gescheitert – Forderung der KV Sachsen – Auswirkung auf die Honorierung des 2. Quartals 2005 Scheitern der Verhandlungen am 7. März 2005 absetzung der RLV um durchschnittlich ca. 50 % bedeuten. Am 7. März 2005 sind die Verhandlungen mit den Krankenkassen über den Honorarverteilungsmaßstab mit Wirkung vom 2. bis 4. Quartal 2005 gescheitert. Die KV Sachsen hat am selben Tag das Landesschiedsamt mit der Bitte um Entscheidung angerufen. Die KV Sachsen betont, dass sich aufgrund der Herabsetzung der RLV die Umsatzmöglichkeiten der einzelnen Vertragsärzte nicht ändern! Die KV Sachsen fordert im Rahmen der Honorierung nach Regelleistungsvolumina (RLV) die Festlegung eines einheitlichen Regelleistungspunktwertes in Höhe von 5,11 Cent. Die Krankenkassenseite unterbreitete folgendes Angebot: Regelleistungspunktwert im Hausarztbereich: 3,01 Cent, die Höhe des RLV bleibt im Vergleich zum Quartal I/2005 unverändert. Regelleistungspunktwert im Facharztbereich: 2,805 Cent, Herabsetzung der RLV um mindestens 10 %. Dieses Angebot trägt aus Sicht der KV Sachsen dem gesetzlichen Gebot der Angemessenheit der Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit in keiner Weise Rechnung und konnte deshalb nicht akzeptiert werden. Die Krankenkassen charakterisierten ihr Angebot als endgültig und nicht weiter verhandelbar. Standpunkt der KV Sachsen Die Honorierung auf der Basis eines Punktwertes in Höhe von 5,11 Cent stellt nach dem übereinstimmenden Willen der Spitzenverbände der Krankenkassen und der KBV die betriebswirtschaftliche Kalkulationsbasis des EBM 2000plus dar, womit aus Sicht der KV Sachsen gleichzeitig eine angemessene Honorierung der ärztlichen Tätigkeit festgelegt wurde. Da für diese Honorierung die in Sachsen von den Krankenkassen geleistete Gesamtvergütung bei weitem nicht ausreicht, um die innerhalb der im 1. Quartal 2005 bestehenden RLV (de facto die bekannten PMV) erbrachten Leistungen mit einem angemessenen Punktwert in Höhe von 5,11 Cent zu honorieren, würde die Anwendung dieses Punktwertes die HerII Allerdings wären dieser Umsatz bereits mit ca. 50 % der im 1. Quartal 2005 erbrachten Leistungen erzielbar, weitere Leistungen werden nur noch marginal mit einem Punktwert in Höhe von 0,01 bis 0,1 Cent honoriert. Damit kehrt ein Stück Wahrhaftigkeit in die Honorierung der Vertragsärzteschaft zurück, nachdem in der Vergangenheit die Problematik der insgesamt im Rahmen des Versorgungsauftrages zu erbringenden Leistungen und der Angemessenheit der Vergütung im wesentlichen zu Lasten der Vergütung, also mit dem Ergebnis von absinkenden Punktwerten, gelöst wurde. Weiterhin wird betont, dass diese Forderung keineswegs bedeutet, dass die sächsischen Vertragsärzte nur noch die Hälfte der Patienten behandeln sollen! Allerdings muss jedem Vertragsarzt klar sein, dass die aktuell vorhandenen Finanzmittel lediglich ausreichen, um die Hälfte der bisherigen Leistungen angemessen zu honorieren. Die Entscheidung, ob darüber hinaus im Rahmen des Sicherstellungsauftrages Leistungen erbracht werden müssen mit der Folge, dass der arztindividuelle Punktwert im Durchschnitt unter den Wert von 5,11 Cent fällt, liegt bei jedem einzelnen Arzt. Hierbei spielen der unterschiedliche Behandlungsbedarf der Patientenklientel sowie die unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Situationen der einzelnen Praxen die entscheidende Rolle, so dass diese Entscheidung nur individuell getroffen werden kann. Es ist zu betonen, dass der Sicherstellungsauftrag von dieser Vergütungsregelung nicht betroffen ist. Auswirkung auf die Honorierung ab 2. Quartal 2005 Es kann trotz des Schiedsamtsverfahrens folgendes festgestellt werden: – Die gesetzlichen Vorgaben gelten. Diese sind: • Aufteilung der Gesamtvergütung auf den haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich • Honorarverteilung nach Regelleistungsvolumina • Honorierung eines festen Punktwertes für psychotherapeutische Leistungen von bestimmten Leistungserbringern – Strittig ist insbesondere die Höhe des Regelleistungspunktwertes und damit im Zusammenhang stehend die Höhe des einzelnen RLV. Diese gesamte Problematik wirkt sich nicht auf die Umsätze der einzelnen Vertragsärzte aus. Änderungen der Abschlagszahlungen aus diesem Grund wird es deshalb nicht geben. – Die Entscheidungsspanne des Schiedsamtes bewegt sich wahrscheinlich zwischen folgenden Eckwerten: Einheitlicher Regelleistungspunktwert in Höhe von 5,11 Cent, Herabsetzung des RLV um durchschnittlich ca. 50 % Regelleistungspunktwert Hausarzt: 3,01 Cent/Regelleistungspunktwert Facharzt 2,805 Cent, keine grundsätzliche Veränderung der RLV bzw. lediglich Anpassung an den durchschnittlichen Regelleistungspunktwert bzw. an den EBM 2000plus Hat das Schiedsamt am 14. April 2005 entschieden, erhalten Sie umgehend den RLV-Punktwert und die Höhe Ihres RLV mitgeteilt. – Ve – KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Informationen zum Herausnehmen Vertragswesen Von Krankenkassen zugelassene Podologen in Sachsen Nachfolgend stellen wir Ihnen die aktualisierte Liste der durch die Krankenkassen gemeldeten, gemäß § 124 SGB V zur podologischen Behandlung zugelassenen Leistungserbringer zur Verfügung. Diese Liste entspricht dem Stand Februar 2005. Bitte übernehmen Sie dieses Arbeitsmaterial in Ihre Unterlagen. – SAW – Name DIAPODO GbR Margarete Scholze Schneider, Ilona Niese, Gabriela Rauh, Manuela Dressel, Sonja DiabetConcept GmbH Orthopädie-Schuhtechnik Werner & Thiele GmbH Anders, Patrizia Finke, Barbara Rosenkranz, Angelika PODOLOGIKA Heike Schurat & Christa Schneider Scheppan, Petra DIA REAL GmbH DiabetConcept GmbH DIA REAL GmbH Podologie Am Blauen Wunder Regina Lessig Vital-Gesundheits-Service Manuela Gruß & Eva Leonhardt Jähngen, Martina Gnichwitz, Jaqueline Werner, Elke Bortenreuter, Rosemarie Mehner, Maritta Schneider, Christa Vogel, Waltraud Köckritz, Sylvia Döhnert, Anja Marsmann, Anett Teichmann, Silvia chic Frisurenmode GmbH Sylvina Krause Diabeteszentrum Pirna GmbH Stange, Jessica Weber, Grit Süß, Petra Kosmetikinstitut Cora Verde Cordula Grüber e. K. Orthopädieschuhtechnik Karsten Leonhardt Günther, Monika Winkler-Gliefe, Renate Hans-Sachs-GmbH Elke Rißmann Orthopädieschuhtechnik Sidon GbR Claus, Monika DiabetConcept GmbH Matheis, Katharina KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Straße PLZ Ort Telefon-Nr. Krankenkasse AOK Bukna IKK VdAK Friedrichstr. 36 01067 Dresden 0351/4 94 07 31 x Schloßstr. 7 Budapester Str. 57 Grunaer Str. 12 Prießnitzer Str. 13 Wurzener Str. 6 01067 01069 01069 01099 01127 Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden 0351/4 97 67 77 0351/4 75 96 11 0351/4 86 56 02 0351/7 99 21 38 0351/4 27 81 50 x x x x x Kesselsdorfer Str. 13 01159 Dresden 0351/8 48 87 52 x Braunsdorfer Str. 13 Geystr. 19 Albert-Wolf-Platz 4 01159 Dresden 01217 Dresden 01239 Dresden x x x Herzberger Str. 20 01239 Dresden Sachsenwerkstr. 71 Schubertstr. 14 Fetscherstr. 72 Am Wohnheim 2 01257 01307 01307 01307 0351/4 27 61 18 0351/4 76 40 83 0351/2 80 46 30 0351/2 02 84 00 o. 0172/3 91 07 97 0351/2 05 32 64 0351/4 42 62 57 0351/4 40 39 28 0351/4 42 62 57 Schillerplatz 1 01309 Dresden Naumannstr. 3 01309 Dresden Gönnsdorfer Str. 44 Heinrich-Zille-Str. 13 Oberstr. 2 Brauergasse 1 Bahnhofstr. 4 Brauhausstr. 12 b Niederfährerstr. 23 Dresdner Str. 16 Dresdner Str. 207 Haußmannplatz 4 Landbergweg 7 01328 01445 01454 01462 01587 01662 01662 01662 01705 01731 01737 Heidepark 4 Königsteiner Str. 6 b Hauptstr. 37 Bahnhofstr. 13 Götzinger Str. 8 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 0351/2 08 63 07 x x x 0351/31 42-500 o. 0351/31 42-550 0351/2 69 02 64 0351/7 95 57 77 03528/44 26 13 0351/4 53 73 12 03525/87 57 88 03521/45 71 70 03521/73 29 61 03521/40 59 60 0351/6 41 28 89 35206/3 92 29 035203/3 74 45 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 01744 Dippoldiswalde 03504/61 46 62 x x x x 01796 01816 01844 01855 Pirna Bad Gottleuba Neustadt Sebnitz 03501/58 51 30 035023/6 23 53 03596/60 48 10 035971/8 37 93 x x x x x x x x x x x x x x x Carl-Maria-von-Weber-Str. 2 01877 Bischofswerda 03594/15 08 15 x x x x An der Bleiche 3 01936 Königsbrück 035795/3 67 81 x Hauptstr. 56 Goethestr. 20 02739 Eibau 02763 Zittau 03586/35 03 70 03583/70 36 99 x x L.-Herrmann-Str. 99 02977 Hoyerswerda 03571/41 47 48 Kirchstr. 1 02999 Lohsa 035724/5 02 83 Jacobstr. 11 Kirschbergstr. 22 Elli-Voigt-Str. 1 04105 Leipzig 04159 Leipzig 04159 Leipzig 0341/9 80 54 29 0341/9 09 51 16 0341/9 12 83 85 Dresden Dresden Dresden Dresden Dresden Radebeul Radeberg Cossebaude Riesa Meißen Meißen Meißen Freital Kreischa Pohrsdorf x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x III Informationen zum Herausnehmen Vertragswesen Name Straße PLZ Ort Telefon-Nr. DiabetConcept GmbH DIA REAL GmbH Stiebritz, Helga Krebs, Gabriela Deubel, Cornelia Thäle, Susann Reinker GmbH Eulitz, Romy Paletzki, Andrea Schmidt, Gabriele Schott-Busse, Gudrun Kaufmann, Claudia & Harald Knoll, Sieglinde Stöber, Gabriele Günnel & Swoboda GbR Tarcali, Nicole Trützschler, Richarda Stefanik, Andrea Günther, Veronika Maurer, Katy Frieß, Susanne Jahn, Mathias Bequem-Schuh-Center Christel Schröder Orthopädie-Schuhtechnik Weißflog GmbH Mosch, Beate & Dittrich, Hagen Weigel, Monika Charmant Friseur GmbH Graichen, Monique Schmidt, Elfie Medizinische Fußpflege Käppel, Inh. Sabine Käppel Männel, Angela Hübscher, Marcella Zschocke, Eva-Maria Trommler, Petra Nagy, Steffi Georgi, Monika Schuler, Birk DiabetConcept GmbH Hahn, Regina & Karlheinz Gehmlich, Helga Vogl, Christine Gerlach, Jane Böhme, Ina Stöckel, Janine Kästner, Christine Massinger, Petra Blechschmidt, Heidi Hübner, Helga Wolter, Joachim Mann, Steffi Beer, Katja & Ursula Nestler, Ingolf Orthopädie-Schuhtechnik Albrecht Schellenberger Rosenowski, Heike Orthopädie-Schuhtechnik Volker Branscheid Lindenauer Markt 20 Nikolai-Rumjanzew-Str. 100 Engelsdorfer Str. 320 Löbauer Str. 70 Koburger Str. 120 Wasserturmstr. 5 Brauhausstr. 2 - 5 Am kleinen Park 5 Bahnhofstr. 8 Dresdner Str. 15 F.-Reuter-Str. 2 Römerstr. 28 Leipziger Str. 2 A Robert-Müller-Str. 2 a Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 55 Ritterstr. 2 Lassallestr. 48 Topfmarkt 2 Bahnhofstr. 31 Kühnheider Str. 33 Marcus-Semmler-Str. 68 Bergstr. 41 04177 04207 04319 04347 04416 04442 04552 04687 04736 04758 04860 08056 08056 08056 08209 08209 08209 08289 08297 08297 08301 08321 Leipzig Leipzig Leipzig Leipzig Markkleeberg Zwenkau Borna Trebsen Waldheim Oschatz Torgau Zwickau Zwickau Zwickau Auerbach Auerbach Auerbach Schneeberg Zwönitz Zwönitz Schlema Zschorlau 0341/4 80 73 45 0341/4 42 48 51 0341/6 51 61 76 0341/2 32 88 70 0341/3 58 51 48 034203/4 39 67 03433/20 76 62 034383/4 21 69 034327/92 66 035268/8 24 36 03421/71 37 13 0375/29 45 83 0375/2 00 15 65 0375/29 60 68 03744/18 44 41 03744/21 90 42 03744/21 12 75 03772/37 38 73 037754/3 31 74 0377754/7 70 70 03772/2 07 91 03771/47 88 33 Uferstr. 4 08340 Schwarzenberg Sachsenfelder Str. 69 IV Krankenkasse AOK Bukna IKK VdAK x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 03774/15 74 24 x x x 08340 Schwarzenberg 03771/25 63 51 x x x Am Talblick 5 Eibenstockerstr. 106 Eibenstocker Str. 60 Auestr. 23 Poststr. 1 08340 08349 08349 08371 08412 03774/76 28 55 03773/88 18 30 03773/88 21 86 03467/79 66 11 03764/78 41 96 x x x x x x x x x x x x x x x x x Weinholdstr. 43 08468 Reichenbach 03765/71 15 14 x x x Hauptstr. 23 Mammenstr. 40 Bornaer Str. 219 Flemmingstr. 2 G Theodor-Körner-Platz 15 Alfred-Neubert-Str. 3 Wartburgstr. 21 Chemnitzer Str. 35 Dorfstr. 12 c Untere Hauptstr. 18 Wehrsteig 2 Lutherstr. 1 Albrecht-Dürer-Str. 15 Albert-Funk-Schacht-Str. 1 C Schulstr. 6 c Hohensteiner Str. 12 An den Anlagen 18 August-Bebel-Str. 35 Lerchstr. 13 Am Richterbusch 31 Töpferstr. 1 Wolkensteiner Str. 3 08485 08527 09114 09116 09119 09123 09126 09212 09224 09228 09355 09366 09366 09376 09380 09385 09405 09423 09456 09465 09496 09496 037606/3 72 53 0151/11 64 85 76 0371/41 88 75 0371/33 33 49 29 0371/4 04 03 17 0371/24 18 81 0371/5 43 01 63 03722/40 68 60 0371/85 01 33 037200/8 85 89 037203/6 88 00 037296/93 26 22 037296/23 39 037298/26 90 03721/8 64 46 037295/30 31 03726/2 05 34 037297/4 94 48 03733/2 50 36 037342/1 44 26 03735/2 20 86 03735/2 20 86 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Marienberger Str. 127 09518 Großrückerswalde 03735/2 36 91 x x x Borstendorfer Str. 2 09575 Eppendorf 037293/2 23 x x x Brühl 1 09648 Mittweida 03727/61 28 73 x Schwarzenberg Johanngeorgenstadt Johanngeorgenstadt Glauchau Werdau Lengenfeld Plauen Chemnitz Chemnitz Chemnitz Chemnitz Chemnitz Limbach-Oberfrohna Grüna Wittgensdorf Gersdorf Stollberg Stollberg Oelsnitz Thalheim Lugau Zschopau Gelenau Annaberg-Buchholz Sehmatal Marienberg Marienberg x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Vertragswesen/Verordnung von Arznei-, Heil- u. Hilfsmitteln Informationen zum Herausnehmen Verträge der Krankenkassen zu integrierten Versorgungsformen Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz wurden u. a. die die integrierte Versorgung betreffenden Regelungen der §§ 140 a ff. SGB V geändert. Seither ist eine Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen an Verträgen zu integrierten Versorgungsformen nicht mehr möglich. Soweit die Versorgung der Versicherten nach derartigen Verträgen durchgeführt wird, ist der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung entsprechend eingeschränkt. Die Vergütung der im Rahmen des vertraglichen Versorgungsauftrages erbrachten bzw. veranlassten Leistungen erfolgt nicht mehr über die Kassenärztliche Vereinigung, sondern entsprechend den vertraglichen Regelungen. Des Weiteren hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Krankenkassen zur Förderung der integrierten Versorgung in den Jahren 2004 bis 2006 jeweils Mittel bis zu einem Prozent von der an die Kassenärztliche Vereinigung zu entrichtenden Gesamtvergütung sowie von den Rechnungen der Krankenhäuser für voll- und teilstationäre Versorgung einbehalten, soweit die einbehaltenen Mittel zur Umsetzung von Verträgen der integrierten Versorgung erforderlich sind. Ende des vergangenen Jahres haben einzelne Krankenkassen damit begonnen, unter Hinweis auf abgeschlossene Verträge die von ihnen zu entrichtende Gesamtvergütung zu kürzen. Weitere Krankenkassen haben entsprechende Kürzungen angekündigt. Die KV Sachsen muss deshalb im Interesse ihrer Mitglieder in jedem Einzelfall prüfen, ob die Kürzung dem Grunde wie auch der Höhe nach gerechtfertigt war und ggf. dagegen vorgehen. Eine solche Prüfung setzt die Kenntnis der wesentlichen Vertragsinhalte, insbesondere der an der integrierten Versorgung beteiligten Leistungssektoren bzw. Fachgruppen, der Art und des Umfanges der erbrachten Leistungen sowie der dafür vorgesehenen Vergütung, voraus. Da die Krankenkassen regelmäßig die Vorlage der Verträge verweigern und die Registrierungsstelle bei der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung in Düsseldorf nur eingeschränkt Auskunft erteilt, ist die KV Sachsen auf eine Kooperation ihrer Mitglieder angewiesen, um zeitnah reagieren zu können. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitglieder der KV Sachsen, die sich an integrierten Versorgungsformen im Sinne der §§ 140 a ff. SGB V beteiligen, ihre Teilnahme gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung unverzüglich der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle anzuzeigen und die Verträge vorzulegen haben. Im Interesse aller Kollegen wird die KV Sachsen ggf. die Durchsetzung der Satzung erzwingen. – Re – Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen Von folgenden Kassen bzw. Verbänden liegen der KV Sachsen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Erklärungen über den Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls vor: VdAK/AEV BKK Gildemeister Seidensticker BKK AKZENT Bayer BKK Siemens BKK DaimlerChrysler BKK BKK Rheinland Deutsche BKK BKK FTE Ford BKK KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 mhplus BKK BKK Conzelmann BKK Vorwerk & Co. KG BKK Allianz METRO AG Kaufhof BKK BKK Gesundheit BKK BVM HypoVereinsbank BKK NOVITAS Vereinigte BKK BKK Medikus IKK Sachsen (ab 01.05.2005) Diese Liste enthält alle bei der KV Sachsen bisher eingegangenen Verzichtserklärungen. Für Patienten dieser genannten Kassen ist die Entscheidung über die Fortführung einer Heilmittelbehandlung außerhalb des Regelfalls durch den Arzt zu treffen, die in den Heilmittelrichtlinien vorgesehene Genehmigung durch die Krankenkasse entfällt hier. Es empfiehlt sich, diese Behandlungsfälle umfassend und sorgfältig zu dokumentieren. Der Genehmigungsverzicht der genannten Krankenkassen entbindet nicht von der Pflicht zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots. Trotzdem ist es schon erstaunlich, wie leicht es den genannten Kassen offensichtlich fällt, sich aus der Mitverantwortung zu stehlen! – SAW – V Informationen zum Herausnehmen Verordn. v. Arznei-, Heil- u. Hilfsm./Abrechnung/Nachtrag ÄV Heilfürsorgebestimmungen Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat uns mitgeteilt, dass zum 01.03.2005 eine Neufassung der Heilfürsorgebestimmungen für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft getreten ist. Danach sind die Heilfürsorgeberechtigten dieses Bundeslandes ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die in den §§ 31 bis 33, 37 bis 41 und § 60 SGB V geregelten Zuzahlungen zu leisten. Im Klartext heißt das, die heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten des Landes Sachsen-Anhalt sind ab 01.03.2005 lediglich mit Ausnahme der Praxisgebühr den GKV-Versicherten gleichgestellt. Ausnahmen von der Ver- pflichtung zur Zuzahlung können sich grundsätzlich nur auf Grund der Vorlage der in der Härtefallregelung des § 62 SGB V aufgeführten Sachverhalte (Belastungsgrenzen für vollständige bzw. teilweise Befreiung von der Zuzahlung) ergeben. – SAW – Abrechnung AOK-Bonusprogramm, Altersangabe zu Früherkennungsuntersuchung Die AOK Sachsen hat fehlerhafte Broschüren korrigiert und bat uns um Veröffentlichung des folgenden Hinweises: „Mit Broschüren zum AOK Bonusprogramm informieren wir die Versicherten über die Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen. Diese Ausführung beinhaltet „Frauen ab 19 und Männer ab 44 Jahren nehmen die Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahr“. Seit Änderung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen („Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) haben Frauen Anspruch auf eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung ab dem Alter von 20 Jahren und Männer ab dem Alter von 45 Jahren an. Die redaktionelle Änderung in der Broschüre und im AOK-Checkheft haben wir veranlasst.“ – AOK Sachsen – Nachtrag Ärzteverzeichnis Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (für den Zeitraum vom 16.02. bis zum 15.03.2005) Dr. med. Harlos, Dirk FA f. Orthopädie Äußere Freiberger Straße 2 09669 Frankenberg/Sa. Tel.: 037206/88 76 50 Dr. med. Furch, Ina FÄ f. Orthopädie Am Kurpark 11 08301 Bad Schlema Tel.: 03772/37 36 64 Dr. med. Barth, Ellen FÄ f. Orthopädie Äußere Freiberger Straße 2 09669 Frankenberg/Sa. Tel.: 037206/88 76 50 Bezirksgeschäftsstelle Dresden Niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten Dipl.-Psych. Kempe, Evelyn Psychologische Psychotherapeutin Bahnhofstraße 16 09599 Freiberg Tel.: 03731/200 9 49 Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (für den Zeitraum März 2005) Dr. med. Großmann, Steffen FA f. Haut- u. Geschlechtskrankheiten Radeburger Platz 18 01558 Großenhain Tel.: 03522/50 70 58 VI Dipl.-Med. Prasse, Astrid FÄ f. Anästhesiologie Fetscherstraße 72 01307 Dresden Tel.: 0351/4 41 74 40 Dr. med. Keller, Gudula FÄ f. Orthopädie Caspar-David-Friedrich-Straße 15 01217 Dresden Tel.: 0351/4 71 11 16 KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Informationen zum Herausnehmen Nachtrag Ärzteverzeichnis/Qualitätssicherung Krebs, Wolf-Rüdiger FA f. Orthopädie Fröbelstraße. 5 02727 Neugersdorf Tel.: 03586/35 02 80 Niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten Dipl.-Psych. Zacharias, Steffi Psychologische Psychotherapeutin Stresemannplatz 11 b 01309 Dresden Tel.: 0351/8 89 30 53 Bezirksgeschäftsstelle Leipzig Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten (für den Zeitraum März/April 2005) Ehser, Rita FÄ für Allgemeinmedizin Yorckstraße 56 04159 Leipzig Tel.: 0341/9 02 96 71 Dr. med. Sickert, Ute FÄ für HNO-Heilkunde Muldentalstraße 41 04288 Leipzig Tel.: 034297/4 86 73 Dr. med. Kalischewski, Petra FÄ für Neurologie Antonienstraße 1 04229 Leipzig Tel.: 0341/2 31 82 23 Dr. med. Spiegel-Meixensberger, Mechthild FÄ für Neurologie Antonienstraße 1 04229 Leipzig Tel.: 0341/2 31 82 23 Schlothofer-Schumann, Kathrin FÄ für Allgemeinmedizin Nordplatz 7 04105 Leipzig Tel.: 0341/5643517 Dr. med. Scholz, Ute FÄ für Innere Medizin QSB Strümpellstraße 40 04289 Leipzig Tel.: 0341/6 26 21 27 Dr. med. Steger, Thomas FA für Allgemeinmedizin Bästleinstraße 6 04347 Leipzig Tel.: 0341/2 32 62 51 Dr. med. Wiener, Michael FÄ für Kinder- und Jugendmedizin Gottlaßstraße 2 04159 Leipzig Tel.: 0341/4 61 45 77 Dr. med. Seelmann, Mario FA für Innere Medizin Friedrichshafener Straße 72 04357 Leipzig Tel.: 0341/6 01 83 28 Niedergelassene Psychologische Psychotherapeuten Dipl.-Psych. Gemkow, Heike Psychologische Psychotherapeutin Querstraße 25 04103 Leipzig Tel.: 0341/9 62 83 22 Dipl.-Psych. George, Franz Psychologischer Psychotherapeut Tschaikowskistraße 16 04105 Leipzig Tel.: 0341/9 99 95 43 Dipl.-Psych. Hanneder, Sabine Psychologische Psychotherapeutin Tschaikowskistraße 16 04105 Leipzig Tel.: 0341/9 99 95 43 Dr. phil. Wilms, Hans Ulrich Psychologischer Psychotherapeut Querstraße 25 04103 Leipzig Tel.: 0341/9 62 82 78 Qualitätssicherung Änderung Leitlinien „Qualitätszirkel in Sachsen“ Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen hat in seiner Beratung am 23. Februar 2005 beschlossen, den Punkt 10 „Förderung” der Leitlinien „Qualitätszirkel in Sachsen” – zuletzt veröffentlicht in den „KVS-Mitteilungen” Heft 4/2002, Seite VIII ff. – mit sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern: KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 „...Die Förderung erfolgt auf schriftlichen Antrag und kann bestehen in: • … • einer Aufwandsentschädigung für den Moderator ... in Höhe von * ( 60 Euro bis 10 Ärzte pro Sitzung, * ( 90 Euro bei mehr als 10 Ärzten pro Sitzung.” Den kompletten aktualisierten Text der Leitlinien finden Sie im Internet unter www.kvs-sachsen.de/Arzt-Infos/PraxisInfos. – SAW – VII Informationen zum Herausnehmen Sicherstellung Sicherstellung Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V in Gebieten für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf Antrag folgende Vertragsarztsitze der Planungsbereiche zur Übernahme durch einen Nachfolger ausgeschrieben: Bitte beachten Sie folgende Hinweise: *) Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Allgemeinmedizin können sich auch Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein wollen. Bei Ausschreibungen von Fachärzten für Innere Medizin (Hausärztlicher Versorgungsbereich) können sich auch Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben. Wir weisen außerdem darauf hin: • dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen, • dass diese Ausschreibungen ebenfalls im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht worden sind, • dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.Nr.) anzugeben ist. einigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon: (0371) 27 89-406 oder 27 89-403 zu richten. Annaberg Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten Reg.-Nr. 05/C021 Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 06.05.2005 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon: (0371) 27 89-406 oder 27 89-403 zu richten. Bezirksgeschäftsstelle Dresden Meißen Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 05/D028 Sächsische Schweiz Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 05/D029 Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 22.04.2005 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon: (0351) 88 28-330 zu richten. Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Dresden-Stadt Facharzt für Chirurgie (Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 05/D030 Plauen-Stadt/Vogtlandkreis Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Reg.-Nr. 05/C018 Meißen Facharzt für Allgemeinmedizin*) Reg.-Nr. 05/D031 Zwickau-Land Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Reg.-Nr. 05/C019 Sächsische Schweiz Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Reg.-Nr. 05/D032 Zwickau-Stadt Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie Reg.-Nr. 05/C020 Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 22.04.2005 an die Kassenärztliche VerVIII Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 09.05.2005 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon: (0351) 88 28-330 zu richten. Bezirksgeschäftsstelle Leipzig Leipzig-Stadt Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 05/L017 Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 05/L018 Facharzt für Chirurgie (Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 05/L019 Facharzt f. Frauenheilkunde u. Geburtshilfe (Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 05/L020 Leipziger Land Facharzt für Innere Medizin*) - hausärztlicher Versorgungsbereich Reg.-Nr. 05/L021 Delitzsch Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis) Reg.-Nr. 05/L022 Döbeln Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Reg.-Nr. 05/L023 Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 12.05.2005 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig, Telefon: (0341) 243 21 53 zu richten. Abgabe von Vertragsarztsitzen Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden für Gebiete, für die keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, folgende Vertragsarztsitze in den Planungsbereichen zur Übernahme veröffentlicht. Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz Zwickau-Stadt Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: 31.12.2005 KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Informationen zum Herausnehmen Sicherstellung Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon: (0371) 27 89-406 oder 27 89-403. Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon: (0351) 88 28-330. Bezirksgeschäftsstelle Dresden Dresden-Stadt Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: Ende Februar 2006 Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: Januar 2007 Sächsische Schweiz Facharzt f. Kinder- u. Jugendpsychiatrie und -psychotherapie geplante Praxisabgabe: 2006 Bezirksgeschäftsstelle Leipzig Muldentalkreis Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: 2005 Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig, Telefon: (0341) 243 21 53. – SAW – Leipzig-Stadt Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: 2005 Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: 2005 Facharzt für Allgemeinmedizin*) geplante Praxisabgabe: 2005/2006 Änderungen zur Liste der D-Ärzte Stand: 01.04.2005 Löschung: 04668 Grimma Dr. med. Christoph Buschnakowski Kliniken des Muldentalkreises gGmbH Krankenhaus Grimma Kleiststraße 5 09116 Chemnitz Prof. Dr. med. habil. Peter Daniel Klinikum Chemnitz gGmbH Klinik für Kinderchirurgie Flemmingstraße 2 01877 Bischofswerda Dr. med. Bernd Günther Oberlausitz-Kliniken gGmbH Krankenhaus Bischofswerda Kamenzer Straße 55 02708 Löbau Dr. med. Dieter Jacob Chirurgische Praxis Breitscheidstraße 24 04509 Delitzsch Dr. med. Antje Löffler Chirurgische Praxis Am Schäfergraben 5 h 01662 Meißen Dr. med. Uta Müller Chirurgische Praxis Robert-Koch-Platz 8-9 04509 Delitzsch Prof. Dr. med. Joachim Richter Kreiskrankenhaus Delitzsch Dübener Sraße 3-9 KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 08107 Kirchberg Dr. med. Joachim Ritter Chirurgische Gemeinschaftspraxis Torstraße 4 (Dr. med. Lutz Röhnert weiterhin D-Arzt) Neuzugang: 04509 Delitzsch Knut-Karsten Backhaus Chirurgische Praxis Am Schäfergraben 5 h Tel.: 03 42 02 / 5 50 37 Fax: 03 42 02 / 5 50 99 09456 Annaberg-Buchholz Dr. med. André Barthel Chirurgische Gemeinschaftspraxis Münzgasse 2-4 02708 Löbau Dipl.-Med. Helmer Hache Chirurgische Praxis Breitscheidstraße 24 Tel.: 0 35 85 / 86 28 85 04668 Grimma Dr. med. Wolf-Dieter Hirsch Kliniken des Muldentalkreises gGmbH Krankenhaus Grimma – Abt. Chirurgie Kleiststraße 5 Tel.: 0 34 37 / 9 93-241 04821 Waldsteinberg Carsten Jülke Chirurgische Gemeinschaftspraxis Naunhofer Straße 16a Tel.: 03 42 92 / 7 40 26 Fax: 03 42 92 / 7 40 27 04509 Delitzsch Dipl.-Med. Frank Krüger Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH Abteilung Unfallchirurgie Dübener Sraße 3-9 Tel.: 03 42 02 / 7 67 - 0 / -208 01877 Bischofswerda Dr. med. Marc Naupert Oberlausitz-Kliniken gGmbH Krankenhaus Bischofswerda Abt. Unfallchirurgie Kamenzer Straße 55 Tel.: 0 35 94 / 7 87 - 210 09130 Chemnitz Dr. med. Bernd Rascher Zeisigwaldkliniken Bethanien Orthopädische Klinik, Abt. Traumatologie Zeisigwaldstraße 101 Tel.: 03 71 / 4 30-15 01 01662 Meißen Tilo Schreiter Chirurgische Gemeinschaftspraxis Robert-Koch-Platz 8-9 Tel.: 0 35 21 / 73 98 23 Fax: 0 35 21 / 71 06 76 01662 Meißen Dr. med. Andreas Seifert Orthopädische Praxis Ratsweinberg 6 Tel.: 0 35 21 / 72 86 13 IX Informationen zum Herausnehmen 09116 Chemnitz Dr. med. Jens-Uwe Straßburger Klinikum Chemnitz gGmbH Klinik für Kinderchirurgie Flemmingstraße 2 Tel.: 0371 / 3 33 - 3 36 70 Sicherstellung/Personalia 04103 Leipzig Dr. med. Lutz Strohbach Chirurgische Gemeinschaftspraxis Johannisplatz 1 Tel.: 03 41 / 5 90 23 01 Fax: 03 41 / 5 90 23 02 Änderung Anschrift / Tel.-Nr. 01662 Meißen Dr. med. Ulrich Schäfer Chirurgische Praxis Brauhausstraße 12 Tel.: 0 35 21 / 41 05 60 Fax: 0 35 21 / 41 05 70 – SAW – Durchführungsbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung der Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin und in den anderen Fachgebieten Im § 3 (2) Punkt 9 der Durchführungsbestimmungen heißt es: Voraussetzungen der Förderung sind unbeschadet ergänzender Vorschriften der KV Sachsen …. „ 9. eine Erklärung des Weiterbildungsassistenten, dass er die KV Sachsen zu Beginn eines Jahres schriftlich über die Inhalte der Weiterbildungsabschnitte des vergangenen Jahres informiert;“ …. Diese Erklärung ist nunmehr für das Jahr 2004 zu Beginn des Jahres 2005 abzugeben. Der Vorstand der KV Sachsen beschloss, dass der Weiterbildungsassistent im Rahmen der Umsetzung der Durchführungsbestimmungen – SAW – Personalia In Trauer um unseren Kollegen Mitteilung an die Finanzbehörde Die Meldungen werden für folgende Zahlungen vorgenommen: – Entschädigung an Ehrenamtsträger – Reisekosten (inkl. Sitzungsgeld), die in Ausübung eines Ehrenamtes gezahlt werden (z. B. Teilnahme an VorX Wir bitten, dies ab sofort zu beachten. nicht für das betreffende Jahr, sondern am Ende seines Weiterbildungsabschnittes eine Kopie der Verschiedenes Wie wir schon im Vorjahr informierten, ist die KV Sachsen gemäß der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden (Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1554 vom 07.09.1993, zuletzt geändert im BGBl. 1999, Teil 1, Nr. 27, Seite 1077) verpflichtet, Zahlungen den Finanzbehörden mitzuteilen, wenn der Zahlungsempfänger „nicht im Rahmen seiner freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt hat …“ (§ 2 der MV). Dabei sind Mitteilungen ab einer gezahlten Jahressumme von 1.500,– EUR vorzunehmen. Beurteilung für die SLÄK bei Abschluss des jeweiligen Weiterbildungsabschnittes der KVS übergibt. standssitzungen, Vertreterversammlungen, Kommissionen und Ausschüssen) – Honorare für Vorträge, Schulungen, Seminare und sonstige Dienstleistungen, wenn sie nicht im Rahmen einer freiberuflichen Haupttätigkeit erbracht werden (einschl. erstatteter Sachaufwendungen) – Honorare für kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an nicht niedergelassene Ärzte (Fachgruppe 79) – Honorare für Notärzte, die nicht niedergelassen sind (Fachgruppe 78) – Rückzahlung Bauumlage Die Meldung an die Finanzbehörden muss bis zum 30.04. des Folgejahres erfolgen. Herr Dr. med. Frank Nicklisch geb. 29.08.1946 gest. 14.03.2005 niedergelassener Facharzt für Urologie in Dresden Herr Dr. Nicklisch war langjähriges Mitglied der Vertreterversammlung und darüber hinaus auch im Finanzausschuss sowie in der Bereitschaftsdienstkommission der KV Sachsen tätig. – Bu – KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Informationen zum Herausnehmen Fortbildung Fortbildung Ankündigung von 5 Doppler-Kursen nach DEGUM und KBV-Richtlinien, mit DEGUM-Zertifikat und Fortbildungspunkten (FP) Die 5 Kurse verlaufen zeitlich parallel. Jeder Teilnehmer kann aber nur einen Kurs belegen 1. Interdisziplinärer Grundkurs Ultraschall Doppler- und Duplexsonographie (FP 20) 17. – 19. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiterin OÄ Dr. med. Edith Wiegand, Halle 2. Aufbaukurs Doppler- und Duplexsonographie peripherer Arterien und Venen (FP 20) 17. – 19. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiterin OÄ Dr. med. Edith Wiegand, Halle 3. Aufbaukurs Doppler- und Duplexsonographie hirnversorgender Arterien (FP 20) 17. – 19. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiter Dr. med. Andreas Köhler, Halle 4. Abschlusskurs Doppler- und Duplexsonographie peripherer Arterien und Venen (FP 14) 17. – 18. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiterin OÄ Dr. med. Edith Wiegand, Halle 14. Sächsisches Treffen zur Suchtprävention Fortbildungsveranstaltung für abstinent lebende Abhängigkeitskranke und deren Angehörige, für Leiter und Mitglieder von Selbsthilfegruppen, für Suchtfachkräfte und Mediziner anderer Bereiche, für Mitarbeiter Sozialpsychiatrischer Dienste, aus Betreuungsvereinen sowie Komplementäreinrichtungen und Forensischen Kliniken als auch für Angestellte aus Ämtern und Behörden Termin: 27. und 28. Mai 2005 Thema: Sucht – Einstieg in den Ausstieg – heute Ort: Hotel „Elbflorenz“ des World-Trade-Centers, Rosenstr 36, 01067 Dresden 5. Abschlusskurs Doppler- und Duplexsonographie hirnversorgender Arterien (FP 14) 17. – 18. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle Leitung: DEGUM-Seminarleiter Dr. med. Andreas Köhler, Halle Veranstalter: Gesellschaft gegen Alkoholund Drogengefahren e.V. Sachsen (GAD-S) Auskunft und Anmeldung für alle Kurse: Dr. Albrecht Klemenz Institut für Anatomie und Zellbiologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, 06097 Halle, Tel.: 0345 / 5 57 13 16 (Office), 0345 / 5 57 17 03 (Sekretariat), Fax: 0345 / 5 57 46 49, E-Mail: [email protected] Rückfragen: Herr S. Wilhelm (Tagungsleiter) Tel.: 0351 / 2 64 00 04, Fax: 0351 / 2 64 00 85 Nichtepileptische zerebrale Anfälle Termine: 29. Oktober 2005, 10.00 – 16.00 Uhr Ort: Universitätsklinikum „Carl Gustav Carus“ der Technischen Universität Dresden, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, Konferenzraum der Klinik für Psychiatrie (Haus 25, 1. Etage, Zi. 245) Leitung: Prof. i. R. Dr. D. Müller Referenten: Priv.-Doz. i. R. Dr. H. Broeker Prof. i. R. Dr. D. Müller Prof. i. R. Dr. H. Todt Anmeldung: schriftlich bis spätestens 24.10.2005 an: Neurologische Univ.-Klinik, Arbeitsbereich EEG/Anfallsambulanz Fetscherstraße 74, 01307 Dresden Fax: 0351 / 4 58 63 60 Auskunft: Prof. i. R. Dr. D. Müller, Tel.: 0351 / 2 68 78 96 (8.00 – 9.00 Uhr und 20.30 – 21.30 Uhr) Gebühr: 50,– Euro Hauptinteressenten: Nervenärzte, Kinderärzte, Internisten, Allgemeinärzte, Notfallärzte KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 XI Informationen zum Herausnehmen Fortbildung INTERAKTIVES SEMINAR zur Differenzialdiagnostik zerebraler Anfälle im Kindes- und Erwachsenenalter Termin: 19. November 2005, 10.00 – 16.00 Uhr Ort: Universitätsklinikum „Carl Gustav Carus“ der Technischen Universität Dresden, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, Seminarraum der Klinik für Psychiatrie (Haus 25, 1. Etage, Zi. 245) Leitung: Prof. i. R. Dr. D. Müller, Tel.: 0351 / 2 68 78 96 Mitwirkende: Dr. Claudia Eberhard und Dr. Th. Mayer (Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg „Kleinwachau“) Dr. Dolores Friebel und Prof. i. R. Dr. H. Todt (Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Dresden) Dr. Ulrike Reumer und Prof. i. R. Dr. D. Müller (Univ.-Klinik für Neurologie Dresden) Anmeldung: schriftlich bis spätestens 14.11.2005 an: Univ.-Klinik für Neurologie, Arbeitsbereich EEG/Anfallsambulanz Fetscherstraße 74, 01307 Dresden Fax: 0351 / 4 58 63 60 Auskunft: Prof. i. R. Dr. D. Müller Tel.: 0351 / 2 68 78 96 (8.00 – 9.00 Uhr und 20.30 – 21.30 Uhr) Gebühr: keine Hauptinteressenten: Nervenärzte, Kinderärzte, Internisten, Allgemeinmedizinmer, Notfallärzte 3. Innovationsforum Präsymptomatische Tumordiagnostik Bei diesem Meeting sollen die Möglichkeiten, Methoden und Perspektiven der präsymptomatischen Tumordiagnostik aus immunologischer (Autoantikörper, Tumaorantigene, Apoptosemarker), molekularbiologischer ( Genomics, Proteomics) und klinischer Sicht ( moderne bildgebende und endoskopische Verfahren) aufgezeigt und diskutiert werden. Tagungsort: Medizinische Fakultät der TU Dresden Hörsaal Medizinisch-Theoretisches Zentrum Fiedlerstraße 42, 01307 Dresden Tagungszeit: Do., 01.09.05, 10-17 Uhr; Fr., 02.09.05, 09-17 Uhr; Sa., 03.09.05; 09-14 Uhr Anmeldung: bitte bis zum 01. Mai 2005 bei der Gesellschaft zur Förderung der Immundiagnostik e.V. Frau Dr. Zwjatkow Tel. (0351) 4 58 65 21 Fax (0351) 4 58 63 08 Email: [email protected] www.advidx.org Teilnahmegebühr: Bei Anmeldung UND Zahlungseingang vor dem 1. Mai ab 1. Mai vor Ort 90,– Euro 120.– Euro 150,– Euro Studenten und Vertreter von Selbsthilfegruppen 30,– Euro 40.– Euro 60,– Euro Tageskarte 80,– Euro Tagesveranstaltung für Netzwerkmitglieder PTD e.V. und GFID e.V. kostenfrei. Die Anerkennung der Veranstaltung für das Sächsische Fortbildungszertifikat wurde bei der Sächsischen Landesärztekammer beantragt. XII KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Meinung Meinung per Mail: Dr. Markus zum Thema Hausärztevertrag mit der BARMER An die KV Sachsen Herrn Dr.Heckemann Vorsitzender Leipzig, 28.03.05 Sehr geehrter Herr Heckemann, da davon auszugehen ist, dass ein großer Teil der Hausärzte den Inhalt des Hausärztevertrages mit der BARMER Ersatzkasse nicht kennt und die weiteren Folgen bis zum heutigen Tage sowieso niemand abschätzen kann, möchte ich Sie doch bitten die Hausärzte auf folgendes hinzuweisen. So steht unter Punkt 2 geschrieben: „Mir ist insbesondere bekannt, … …dass die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) berechtigt ist, von den vertraglich vereinbarten Vergütungen einen Verwaltungskostenabzug in Abzug zu bringen.“ .... dass die HÄVG zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben berechtigt ist, eine oder mehrere Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen; meine Daten zum Zwecke der Erfassung meiner Teilnahme und Abrechnung der von mir erbrachten Leistungen allen Vertragspartnern und dem/den von der HÄVG beauftragten Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung gestellt und diesen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.“1) Punkt 5 „Ich verpflichte mich bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung ... personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten und …“ Im Klartext bedeutet das, dass die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft so etwas wie eine kleine Kassenärztliche Vereinigung gründen möchte, allerdings nur mit einem Minimalbetrag an Geld, denn es stehen allein Gelder aus dem Fond der Integrierten Versorgung zur Verfügung, und dass die Ärzte diesen ganzen bürokratischen Apparat wieder aus der eigenen Tasche bezahlen. Sollten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden können, und das halte ich für sehr fraglich, da die Verträge mit sehr heißer Nadel gestrickt wurden, sind die Ärzte unter Punkt 5 auch noch darauf hingewiesen. Denn keiner der Kollegen kennt ja wohl diese Richtlinien detailliert. Die KV tut also sehr gut, die Kolleginnen und Kollegen umfassend auf inhaltliche Probleme dieses Vertrages hinzuweisen. Im übrigen muß gesagt werden, dass die Hausärzte nicht das Geringste mit den Apotheken zu tun haben, bis auf die Tatsache, dass die Apotheken ihren Reichtum mit unserem Schweiß erworben haben und jetzt allein wiederum mit unserer Hilfe ihre Pfründe sichern wollen!! Sollten die anderen Kassen auch noch mit eigenen Verträgen kommen, und hiergegen gibt es gar keinen denkbaren Grund, denn warum sollten sie nicht die gleichen Vertragsrechte haben wie die AOK und die BARMER, dann werden die Hausärzte bald eine Vertraglawine zu bearbeiten haben, aus der sie sich überhaupt nicht mehr herausfinden und wo sie am Ende gar nicht mehr wissen, wo sie welches Geld her bekommen. Da kann man schlussendlich nur sagen: „Mit Speck fängt man Mäuse“, und „die Trennung der Ärzteschaft gelingt den Kassen auf alle Fälle auf das Vortrefflichste“. Diese Trennung der niedergelassenen Ärzteschaft und dieser Streit um das Geld wird letztlich die gesamte ärztliche Versorgung in diesem Lande gefährden und die Ärzteschaft ruinieren, wie das mit der Hausärzteschaft in Sachsen schon geschehen ist. Denn jede zweite Hausarztpraxis wird seit dem Jahr 2000 in Sachsen nur noch wieder besetzt. Bei diesen zunehmenden bürokratischen Maßnahmen wird es in Zukunft wohl nur noch jede dritte, vierte oder fünfte sein. Daneben haben viele Kollegen mit dem neuen EBM 2000 plus jetzt schon signalisiert, dass sie unter diesen Bedingungen keine Lust mehr haben, in diesem Gesundheitswesen weiter zu arbeiten. Die Gesundheits,- und Polit-Bürokratie vernichtet den produktiven Teil in diesem Gesundheitswesen, die Ärzteschaft. Schade, aber eine Änderung ist leider nicht in Sicht, nur eine ständige Verschlechterung. Dr. Lothar M a r k u s FA f. Allgemeinmedizin Physikalische Therapie KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 1) auch dieser Passus ist wörtlich aus dem Vertrag zitiert – die Redaktion 9 Vertreterversammlung Vertreterversammlung Teil 6 Dipl.-Med. Thomas Aurich Dr. Claus Vogel FA für Orthopädie in 09212 Limbach-Oberfrohna geboren 1957 niedergelassen seit 1991 Vertreterversammlung seit 1996 FA für HNO-Heilkunde und FA für Allergologie in 04155 Leipzig geboren 1945 niedergelassen seit 1980 Vertreterversammlung seit 1991 Berufspolitisches Ich will mich besonders einsetzen für die Erhaltung der Freiberuflichkeit Ich wünsche mir von den politischen Entscheidern Sachverstand und Weitsicht bei zu treffenden Entscheidungen Ich wünsche mir von der KV Energie und Kraft für die Kassenverhandlungen beim Kampf für einen Punktwert von 5,11 Cent Ich bin außerdem Mitglied: Berufsverband der Orthopäden, European Workgroup For Manual Medicine, Ärztegesellschaft für Atlastherapie und Manuelle Kinderbehandlung Berufspolitisches Ich will mich besonders einsetzen für den Erhalt der ärztlichen Selbstverwaltung, für innerärztlichen Konsens sowie für die Freiberuflichkeit des Arztberufes Ich wünsche mir von den politischen Entscheidern die Akzeptanz des ärztlichen Sachverstandes bei gesundheitspolitischen Entscheidungen sowie den Abbau der Bürokratie zum Wohle der Patientenversorgung und zur Verbesserung der Attraktivität des Arztberufes Ich wünsche mir von der KV die Interessenvertretung der Ärzteschaft gegenüber den Kassen und der Politik zu sein sowie den Einsatz für das Grundrecht auf freie Arztwahl Ich bin außerdem im Vorstand der SLÄK, Vorsitzender des Regionalausschusses Leipzig der KVS, kommissarischer Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen des NAV-Virchow-Bundes persönliches Verheiratet, zwei Kinder; Interessen: Musik, Motorwassersport und Segeln; Motto: Arbeiten, um auch die schönen Seiten des Lebens genießen zu können persönliches Verheiratet, zwei Töchter (15 bzw. 24 Jahre) Interessen: Rennrad, Berge, kochen Andrea Mrazek, M.A. M.S. Dr. Frank Eisenkrätzer Psychotherapeutin in 01445 Radebeul geboren 1958 niedergelassen seit 1993 Vertreterversammlung seit 2000 FA für Allgemeinmedizin in 01445 Radebeul geboren 1943 niedergelassen seit 1992 Vertreterversammlung seit 2000 Berufspolitisches Ich will mich besonders einsetzen für eine leistungsgerechte Bezahlung aller im Gesundheitswesen Tätigen Ich wünsche mir von den politischen Entscheidern, dass sie den Patienten selbst erklären müssen, dass eine Behandlung zwar notwendig sei, aber erst nach Monaten Wartezeit durchgeführt werden kann Ich wünsche mir von der KV, dass sie die Psychotherapeutinnen und -therapeuten stärker in den Gremien beteiligt Ich bin außerdem Mitglied in der Vereinigung der Kassenpsychotherapeutinnen und –therapeuten Berufspolitisches Ich will mich besonders einsetzen für den Erhalt der ambulanten fachärztlichen Versorgung Ich wünsche mir von den politischen Entscheidern einen guten Instinkt bei der Auswahl der Berater Ich wünsche mir von der KV mehr Öffnung nach außen nach dem Motto „tue Gutes und rede darüber“ Ich habe ein Kammermandat bei der SLÄK und bin außerdem Mitglied der Kreisärztekammer Meißen und im Schmerztherapeuten e.V. persönliches Verheiratet (glücklich) seit 1983; Interessen: Gärtnern und Kammermusik, spiele Cello; Motto: Ich habe das gerne, was ich in diesem Augenblick tue. persönliches Verheiratet mit einer HNO-Ärztin, Sohn: Journalist, Tochter: Ärztin, 4 Enkel; Interessen: Bildende Kunst, Musik, Fotografie; Motto: „In der Ruhe liegt die Kraft“ und „Ehrlich währt am längsten“ 10 KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Informationen der Berufsverbände Informationen der Berufsverbände Aktionsbündnis niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen Sprecherin: Dr. med. habil. Angelika Wünsche, Telemannstraße 6, 04107 Leipzig, Tel.: (0341) 21 38 20, Fax: (0341) 2 13 82 11, E-mail: [email protected] Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände in Sachsen Sprecher: Dr. Frank Rohrwacher, Kickerlingsberg 26, 04155 Leipzig. Tel.: (0341) 5 83 08 25, Fax: (0341) 5 83 08 24, E-mail: [email protected] Sächsischer Hausärzteverband e.V. Vorsitzende: Dr. med. Ingrid Pawlick, Altenburger Straße 33, 09328 Lunzenau, Tel.: (037383) 65 06, Fax: (037383) 6 01 79, E-mail: [email protected] Aktionsbündnis der Psychotherapeutenverbände in Sachsen Sprecherin: Dipl.-Psych. Edda Hoffmann, An der Hubertusburg 15, 04779 Wermsdorf, Tel.: (034364) 51560, Fax: (034364) 51 570, E-mail: [email protected] Protokoll der Sitzung des Aktionsbündnisses Sachsen vom 16.03.2005 in Dresden Am 16.03.2005 trafen sich die Vertreter der hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände Sachsens von 17.00 – 19.00 Uhr im Gebäude der KVS Sachsen. Es waren 15 Verbände vertreten. Zur aktuellen berufspolitischen Lage: Drohender Ärztemangel: Die Mitglieder des Aktionsbündnisses der niedergelassenen Ärzte sind gegen eine Anwerbung ausländischer Ärzte, insbesondere aus Osteuropa nach Sachsen. Damit würde der in Deutschland selbst verursachte Ärztemangel nur nach Osteuropa verlagert. Wir würden den ärmeren osteuropäischen Ländern damit die teuer ausgebildeten Ärzte wegnehmen. Dies erscheint nicht fair. Das Aktionsbündnis fordert dagegen ein besseres Umfeld für die in unserem Land ausgebildeten Ärzte, um die Fluktuation ins Ausland oder in die Industrie zu stoppen. Eine schriftliche Stellungnahme des Aktionsbündnisses zu diesem Thema soll für das Bündnis Gesundheit 2000 erarbeitet werden und zur nächsten Sitzung, voraussichtlich am 8.4.05, überreicht werden. Frau Dr. Wiemers vom Berufsverband der Dermatologen erklärte sich freundlicherweise bereit, den ersten Entwurf zu verfassen und ihn per mail zur Diskussion zu stellen. EBM 2000plus: Wegen einer gleichzeitig laufenden Vorstandssitzung der KVS konnte leider kein Vertreter des Vorstandes der KVS zu diesem Problem an der Sitzung teilnehmen. Bis zum 31.12. 2005 soll in Sachsen der HVM gelten und danach werden die morbiditätsbezogenen Regelleistungsvolumina eingeführt. Problematisch wurden im neuen EBM die Zeittakte gesehen. Hausarztmodell der Barmer-EK: Geteilte Meinungen, von eindeutiger Zustimmung bis zur vollständigen Ablehnung. Von allen Mitgliedern des Bündnisses wird in Anbetracht der neuen vielfältigen medizinischen Versorgungsstrukturen eine noch stärkere kompetente Beratung durch die KVS gewünscht. Am Ende wurde der vorläufige nächste reguläre Beratungstermin für Mittwoch, den 14. September 2005, 17.00 Uhr festgelegt. Leipzig, 28.03.2005 Dr. Angelika Wünsche Die Berufsverbände der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen bleiben im Gespräch. Unser Bild zeigt v.l.n.r.: Dipl.-Psych. Edda Hoffmann (Psychotherapeuten), Dr. Angelika Wünsche (Sprecherin, Nuklearmediziner), Dr. Ingrid Pawlick (Hausärzte), Dr. Ulrike Wiemers (Dermatologen), Dr. Andreas Teich (Rheumatologen) KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 11 Impressum/Anzeigen Anzeigen Impressum Praxisabgabe KVS-Mitteilungen Jahrzehntelang gut eingeführte mittelgroße Allgemeinarztpraxis steht ab Januar 2006 zur Übergabe an eine/n Nachfolger/in zur Verfügung. Organ der Vertragsärzte des Freistaates Sachsen Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Herausgeber KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN 10 km zur Universitätsstadt Freiberg/Sa., in landschaftlich schöner Lage, gut eingespieltes Personal, EKG, Spirometrie, Elektrotherapie, großzügige Räumlichkeiten, zentrale Bereitschaftsdienstregelung. Redaktion Dr. med. Klaus Heckemann Vorstandsvorsitzender (V. i. S. d. P.) Dr. med. Ulrike Schwäblein-Sprafke Stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. agr. Jan Kaminsky Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ing. oec. Andreas Altmann Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Dipl.-Wirtsch. Klaus Schumann Zuschriften unter Chiffre-Nr. 410 an die KV Sachsen, Landesgeschäftsstelle, Redaktion der KVS-Mitteilungen, Postfach 100636, 10176 Dresden Anschrift Redaktion und Anzeigenverwaltung A-ROSA ist ein innovatives Urlaubskonzept für Gäste mit hohem Anspruch an ihre Gesundheit. Für unsere Resorts in Bad Saarow und Travemünde suchen wir Sie als: Arzt / Ärztin Sie sind verantwortlich für die Durchführung und Organisation der A-ROSA eigenen Diagnostik-, Therapie- und Präventivleistungen im Resort. Sie verfügen über eine abgeschlossene Facharztausbildung sowie Zusatzausbildungen, z.B. in den Bereichen Sportmedizin und Akupunktur. Sie verstehen es, Ihre Diagnose auf der Sprachebene von Gästen zu kommunizieren und arbeiten gerne im Umfeld einer gehobenen Resorthotellerie. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an: A-ROSA Resort GmbH, Frau Schirrmeier Am Strande 3e, 18055 Rostock Wir danken allen Kollegen für die herzlichen Gratulationen zu unserer Hochzeit! Uta Mennicken geb. Plewe Psychologische Psychotherapeutin Praxis Holzhofgasse 9, 01099 Dresden und Gregor Mennicken Arzt, Psychosomatische Tagesklinik Universitätsklinikum Dresden 12 KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN Landesgeschäftsstelle Redaktion „KVS-Mitteilungen“ Schützenhöhe 12 01099 Dresden Tel. (0351) 8 29 06 30 Fax (0351) 8 29 05 65 E-mail: [email protected] http://www.kvs-sachsen.de E-mail-Adressen der Bezirksgeschäftsstellen: Chemnitz [email protected] Dresden [email protected] Leipzig [email protected] Zur Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 7 gültig. Anzeigenschluss ist der 20. des Vormonats. (Verantwortl. Anzeigen Klaus Schumann) Satz und Druck Druckerei Böhlau, Scherlstraße 12, 04103 Leipzig Buchbinderei G. Fr. Wanner, Leipzig Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Mit vollem Namen gekennzeichnete bzw. Fremdbeiträge decken sich nicht immer mit den Ansichten des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Vertragsärzte. Die Redaktion behält sich vor, ggf. Beiträge zu kürzen. Wichtiger Hinweis: Für den Inhalt von Anzeigen sowie für Angaben über Dosierungen und Applikationsformen in Beiträgen und Anzeigen kann von der Redaktion keine Gewähr übernommen werden. Die Zeitschrift erscheint monatlich jeweils am 20. des Monats. (ein Heft Juli/August) Bezugspreis: jährlich € 33,–; Einzelheft € 3,–. Bestellungen werden von der KV Sachsen, Landesgeschäftsstelle, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, entgegengenommen. Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt 6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres. Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ist der Bezugspreis durch die Mitgliedschaft abgegolten. KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Nachrichten Nachrichten Freche Ärzte und lauter(er) Bach? Unter dem Eindruck des Urteils des Düsseldorfer Sozialgerichts, dass die Praxisgebühr für rechtmäßig erklärte und die Ärzte verpflichtete, die Gerichts-, Porto- und Mahnkosten für Gebührenmuffel selbst zu finanzieren, hat sich auch der bekannte bundesministerielle Gesundheitsberater Prof. Karl W. Lauterbach gegenüber der taz vom 23.03.05 zu Wort gemeldet: „Dass die Ärzte die Kosten für die Eintreibung ihrer eigenen Honorare nicht tragen wollen, ist ausgesprochen frech. Sie argumentieren gerne, dass sozial schwache Menschen die sozialen Sicherungssysteme ausnützen würden“, so Lauterbach. „Tatsache ist aber, dass selbst die Ärmsten bereit sind, die Praxisgebühr zu bezahlen.“ Das Bundesgesundheitsministerium seinerseits sieht keinen Grund für Gesetzesänderungen: „Den schwarzen Peter schlicht der Politik zuzuspielen, ist zu einfach“, sagte eine Ministeriumssprecherin der taz. „Ärzte und Kassen müssen sich im Rahmen der Selbstverwaltung einigen.“ Das Ministerium könne lediglich eine Moderatorenrolle in der Sache übernehmen: „Die Gesetze aufgrund des Urteils zu modifizieren, ist nicht geplant; wir sehen das auch nicht als unsere Aufgabe an.“ „Oft sind die KVen als Lobbygruppen stärker als die Kassen“, warnt jedoch Gesundheitsexperte Lauterbach. Denkbar sei deshalb, dass es der Ärztelobby trotz allem gelingen könnte, erfolgreich Druck auf die Kassen auszuüben. KBV drängt auf rasche Änderung des Einzugsverfahrens der Praxisgebühr von säumigen Zahlern „Das derzeitige Verfahren zum Einzug der Praxisgebühr von nicht zahlenden Patienten ist absurd. Das hat das Düsseldorfer Urteil vom 22. März gezeigt. Wir werden alles tun, damit rasch eine vernünftige Lösung gefunden wird. Derzeit werden unnütz Gelder verschleudert, die in der Patientenversorgung dringend gebraucht werden. Das ist in niemandes Sinne.“ Dies hat am 30.03. in Berlin Ulrich Weigeldt vom KBV-Vorstand erklärt. „Wir stehen in ständigem Austausch mit den Krankenkassen und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Außerdem koordinieren wir derzeit die Positionen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Auch das BMGS hat uns in der Vergangenheit bereits Unterstützung signali- siert“, sagte Weigeldt. Die KBV strebe Verhandlungen im April an. Schon seit längerem mahne die KBV Änderungen an. Sie habe aus diesem Grund auch den Bundesmantelvertrag Ende 2004 auslaufen lassen. Ein neuer Bundesmantelvertrag solle vorsehen, dass die Kosten nicht zulasten der KVen gehen, so Weigeldt. „Wir lehnen ab, dass die Nichtzahlung der Gebühr unverfolgt bleibt. Das wäre weder im Sinne des Gesetzgebers noch wäre es all den vielen Menschen zu vermitteln, die ihre zehn Euro anstandslos zahlen. Für Gerechtigkeitslücken sind wir nicht zu haben“, betonte Weigeldt. Außerdem untergrabe ein solches Vorgehen die bislang sehr gute Zahlungsmoral der Patienten. (gekürzte Presseinfo der KBV vom 30.03.05) Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält nach den Worten ihres Sprechers Dr. Roland Stahl „eine Rechtsänderung, durch die notorisch säumige Zahler für alle Extra-Kosten aufkommen, zumindest für eine Option“. Zum Düsseldorfer Richterspruch sagte Stahl: „Dieses Urteil ist fatal“. Das juristische Eintreiben der Praxisgebühr ist für die Kassenärztlichen Vereinigungen mit enormen Kosten verbunden. Jeder dieser Fälle kostet mindestens 150 Euro. Auf diesen Ausgaben bleiben die Vereinigungen in der Regel sitzen. Bundesweit sind rund 350.000 Patienten die Gebühr schuldig geblieben. (stark gekürzt nach einer taz-Meldung vom 23.03.05) Neue Telematikwebsite der KBV Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine eigene Website zum Thema Telematik eingerichtet. Vom Datenschutz über den Heilberufsausweis bis zur Lösungsarchitektur findet sich dort alles, was für die künftigen Nutzer der neuen Technologie – Leistungserbringer wie Patienten – von Interesse ist. Neben aktuellen Pressemitteilungen und Hintergrundinformationen kann auf dieser Seite auch der KBV Kurier Telematik heruntergeladen werden. die Seite ist über den Link www.kbv.de/telematik.htm direkt zu erreichen oder über die Homepage der KBV www.kbv.de unter „Fachbesucher“. Dort einfach das Bild der elektronischen Gesundheitskarte anklicken, schon wird die Seite aufgerufen. (Presseinfo der KBV vom 21.03.05) Änderungen des EBM 2000plus zum 1. April 2005 Der Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses hat sich in seinen jüngsten Sitzungen auf Beschlussempfehlungen zu einigen Änderungen hinsichtlich des neuen – zum 1. April 2005 in Kraft tretenden – Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) verständigt. KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Im Einzelnen handelt es sich hierbei um • die Aufnahme einer Bestimmung, dass im organisierten ärztlichen Not(fall)dienst nur Leistungen abrechnungsfähig sind, die in unmittelbarem diagnostischen oder therapeutischen Zusammenhang mit der Notfallversorgung stehen, • die Aufnahme neuer Leistungspositionen nach den Nrn. 09335 und 09336/ 20335 und 20336 für die Durchführung der Kinderaudiometrie sowie der Kindersprachaudiometrie an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage (z. B. „Mainzer Kindertisch“) sowie die Än13 Nachrichten derung der Leistungslegende der Leistung nach der Nr. 09322 bzw. 20322, • die Änderung von Nr. 3 der Präambel des Abschnitts 30.7 dahingehend, dass von der in Nr. 3. genannten Fallzahlbegrenzung aus Sicherstellungsgründen (nach Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung) abgewichen werden kann sowie die Streichung der „Teilnahme an der Schmerzkonferenz“ aus dem obligaten Leistungsinhalt der Leistung nach der Nr. 30701, • die Änderung der dritten Anmerkung hinter der Leistung nach der Nr. 30900 dahingehend, dass die Leistung nach der Nr. 30900 auch dann berechnet werden kann, wenn zur Erbringung der Leistung Polygraphiegeräte genutzt werden, die bereits vor dem 1. April 2005 verwendet wurden. Die Beschlussempfehlungen wurden mittlerweile in die Beschlussfassung der 99. Sitzung des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 3 SGB V (schriftliches Beschlussverfahren) aufgenommen. Das Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung wurde eingeleitet. Die Veröffentlichung auf der Internetseite der KBV erfolgt insofern vorbehaltlich der endgültigen Unterzeichung durch alle Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 Satz 1 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Unter www.kbv.de/home/6679.htm können Sie die Dokumente im Volltext herunterladen (kbv.de vom 24.03.05) Ambulantes Operieren: Neuer Vertrag ab 1. April „Ab dem 1. April gelten beim ambulanten Operieren im stationären Sektor die gleichen Qualitätsvoraussetzungen wie im ambulanten Bereich.“ Dies hat heute der Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, in Berlin erklärt. Am vergangenen Freitag hatte das Bundesschiedsamt in Berlin in der Sache entschieden. „Krankenhausärzte müssen nun genauso wie niedergelassene Ärzte Mindestmengen erbringen, um eine Leistung weiter- An- und Verkäufe kostenlos! Hier könnte Ihre Kleinanzeige stehen. Weiterhin bieten wir allen sächsischen Vertragsärztinnen und -ärzten die Möglichkeit, An- und Verkäufe kostenlos in den „KVS-Mitteilungen“ zu inserieren. Schicken sie uns den gewünschten Anzeigentext formlos per Post, per Mail ([email protected]) oder als Fax (0351/8 29 05 65). Entsprechend der leider auch platzmäßig begrenzten Möglichkeiten werden wir um schnellstmögliche Veröffentlichung bemüht sein. Ihre Redaktion der „KVS-Mitteilungen“ 14 hin abrechnen zu dürfen. Dazu zwei Beispiele: Wer im Rahmen einer ambulanten Operation Koloskopien machen will, muss nachweisen, dass er pro Jahr 200 Darmspiegelungen vornimmt. Wer interventionelle Kardiologie betreibt, muss auf 150 entsprechende Eingriffe kommen“, erläuterte Köhler weiter. Er zeigte sich mit dem vom Bundesschiedsamt festgesetzten Vertrag zufrieden: „Wir haben endlich gleiche Voraussetzungen beim ambulanten Operieren. Damit liegt nun die Qualitätslatte im Krankenhaus und bei den Niedergelassenen gleich hoch.“ Den Vertrag nach Paragraph 115 b Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuches, „Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“ hat die KBV ins Internet eingestellt. Die Adresse lautet: http://www.kbv.de/publikationen/730.htm. (Presseinfo der KBV vom 21.03.05) Anzeigen Praxisabgabe Altersbedingt werde ich zum 31.12.2005 meine hausärztliche Allgemeinarzt-Praxis aufgeben. Meine Praxis liegt angrenzend an Dresden im Neubaugebiet Freital-Zauckerode in einem Ärztehaus. Ich habe zwei sehr gute Arzthelferinnen, die maßgeblich zum Erfolg der Praxis beitragen. Die Scheinanzahl im Quartal beträgt durchschnittlich 1.150 Scheine. Auch bedingt durch die günstige Kostenstruktur, ist die Praxis recht ertragreich. Wenn ich Ihr Interesse für eine Praxisübernahme geweckt habe, rufen Sie bitte Frau Dipl. Med. Skaletzki unter der Rufnummer 0351 / 6 50 28 94 an oder schreiben Sie unter Chiffre 420 an die KV Sachsen, Landesgeschäftsstelle, Redaktion der KVS-Mitteilungen, PF 100636, 10176 Dresden. KVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Wir erinnern an Wir erinnern an Similia similibus curentur 250. Geburtstag von Samuel Hahnemann am 10. April 2005 Von Manfred P. Bläske Wohl an keinen anderen sächsischen Arzt als an Samuel Hahnemann erinnern weltweit so zahlreiche Denkmäler, Büsten und Gedenktafeln, die bereits zu seinen Lebzeiten und nach seinem Tode entstanden. 1851 wurde in Leipzig die bekannte Bronzestatue von Steinhäuser und 1855 eine zweite von Schmitz in Köthen errichtet. Ein prächtiges Denkmal (von Niehaus) wurde ihm 1900 in Washington gesetzt und im gleichen Jahr ein Grabdenkmal in Paris auf dem Friedhof Père-Lachaise. In Meißen erinnern eine Gedenktafel an den einstigen Standort seines Geburtshauses und ein Denkmal an den ersten Ehrenbürger der Stadt. Groß ist die Zahl der Gemälde, Graphiken und Medaillen mit seinem Porträt, die immer wieder aus den verschiedensten Anlässen bis in die jüngste Zeit hinein entstanden. ber angewandt wurde. Sie veranlassten ihn, durch mehrtägige Einnahme hoher Dosen von Chinarinde sich ein eigenes Bild zu machen und war überrascht, die Symptome des Wechelfiebers ausgelöst zu haben. Offensichtlich reagierte er besonders empfindlich auf die Inhaltsstoffe von Cortex Chinae, und Hahnemann erkannte: Die Chinarinde verursachte dasselbe Leiden, das sie heilte, und nach Versuchen mit vielen anderen Substanzen – Fingerhut, Tollkirsche, Kockelskörner (Früchte von Anamirta cocculus) usw. – in unterschiedlichen Mengen schlussfolgerte er: Eine Krankheit kann nur durch kleine Dosen jener Mittel geheilt werden, die bei der Verabreichung in starker Dosierung ähnliche Symptome wie die Krankheit hervorrufen. Dieses Prinzip wurde in der Prägung „Similia similibus curentur“ der Fundamentalsatz der Homöopathie. ✯ Christian Friedrich Samuel Hahnemann wurde am 10. April 1755 in Meißen geboren. Der Vater, Maler an der Porzellanmanufaktur, erreichte für seinen Sohn eine Freistelle an der Fürstenschule von St. Afra, wo es Samuel – arm an Geld und Muskelkraft aber reich an geistigen Gaben und Fleiß – zu einem vorzüglichen Ergebnis brachte, das in der lateinischen Abschlussarbeit „Über die menschliche Hand“ gipfelte. Hahnemann erahnte in ihr, wie einer seiner Biographen schreibt, die „geistige Bedeutung der Hand, die Endpunkt und Synthese des Körpers, Verlängerung und Übermittler des Gedankens zur Handlung ist.“ In seinem Wunsch, Arzt zu werden, wurde er vom Vater unterstützt. Ab 1775 studierte Hahnemann zwei Jahre in Leipzig Medizin, wozu er sich die Mittel durch Erteilung von Privatunterricht erwarb. 1777 lernte er beim kaiserlichen Leibarzt und Leiter des Allgemeinen Krankenhauses in Wien Joseph von Quarin (1733–1814), praktische Heilkunde, nahm 1778 eine Hausarztstelle in Hermannstadt an und setzte ein Jahr später sein Studium in Erlangen fort, um dort 1779 zu promovieren. In den folgenden zehn Jahren finden wir ihn als Arzt in Hettstedt, Dessau, Gommern, Dresden und in Stötteritz bei Leipzig. Unzufriedenheit mit den theKVS-Mitteilungen Heft 4/2005 Bronzestatue des Hahnemann-Denkmals in Leipzig rapeutischen Möglichkeiten der inneren Medizin seiner Zeit und deren geringen Heilerfolgen veranlasste Hahnemann zunehmend, seinen Lebensunterhalt weniger aus ärztlicher Praxis als in literarischen und chemischen Arbeiten zu suchen, zumal er inzwischen Henriette Küchler, Tochter eines Dessauer Apothekers, geheiratet hatte, die elf Kinder gebar! Bis 1790 erschienen zwölf Übersetzungen teils größerer englischer und französischer Werke und achtzehn selbständige Arbeiten in Crells „Chemischen Annalen“. Anerkennung fanden seine Werke „Über Arsenikvergiftungen“ (1786) und „Über die Weinprobe auf Blei und Eisen“ (1788) – bekannt als Hahnemannsche Weinprobe. Während Übersetzungsarbeiten an der „Materia medica“ des schottischen Arztes und Pharmakologen William Cullen (1710– 1790) – das Buch erschien 1790 in Leipzig – reifte in ihm der Gedanke, eine neue Heilmethode zu begründen, denn bei Cullen hatte er von verschiedenen gegensätzlichen Hypothesen bezüglich der Wirksamkeit der Chinarinde gelesen, die gegen Wechselfie- Nun wandte er sich wieder der Praxis zu, und da die nach seinen Vorschriften zubereiteten Mittel nicht in Apotheken zu haben waren, verabreichte er sie den Kranken selbst. Überall wo er sich aufhielt, wurde er deshalb von den Apothekern verklagt und vertrieben. Zwei Jahre lebte er in Hamburg, danach in Machern, in Eilenburg und 1802 bis 1810 in Torgau. Inzwischen hatte Hahnemann in seinem „Organon der rationellen Heilkunde“ (Dresden 1810) sein Heilsystem als Ganzes veröffentlicht, womit der Kampf um die Homöopathie entbrannte. Nach Habilitation in Leipzig folgte er einem Ruf des Herzogs von Anhalt-Köthen als Leibarzt, mit dem Titel eines Hofrats, nach Köthen, wo er von 1821 bis 1835 lebte. Fünf Jahre nach Henriettes Tod, sie starb 1830, heiratete Hahnemann die fünfunddreißig Jahre jüngere Französin Melanie d`Hervilly-Gohier, eine Malerin, die seit den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts durch zahlreiche Ausstellungen bekannt geworden war. Mit ihr übersiedelte er nach Paris, wo Hahnemann durch eine florierende Praxis zu Wohlstand gelangte, zumal ihm seine Frau nicht nur Künstler zuführte; auch inund ausländische Vertreter des Adels gehörten bald zu seinen Patienten. Samuel Hahnemann starb am 2. Juli 1843. 15 Zur Lektüre empfohlen Zur Lektüre empfohlen Volker Dehs Hubert Goenner Christiane Zivie-Coche Jules Verne Einstein in Berlin Sphinx Eine kritische Biographie 1914–1933 Das Rätsel des Kolosses von Gisa 2005. 548 Seiten mit 35 Abbildungen. Format 14 x 21 cm. Gebunden mit Schutzumschlag. € 29,90 Artemis & Winkler Verlag, Düsseldorf ISBN 3-538-07208-6 2005. 368 Seiten mit 14 Abbildungen. Format 14,5 x 22 cm. Gebunden mit Schutzumschlag. € 22,90 Verlag C. H. Beck, München ISBN 3-406-52731-0 Eine große Biographie zum 100.Todestag am 24. März 2005 vom renommiertesten Jules-Verne-Kenner Deutschlands! „Ich reise niemals nach Paris, lebe tief in meiner Provinz und bin der unbekannteste aller Menschen.“ Das behauptete 1895, zehn Jahre vor seinem Tod, ein Schriftsteller, der seit über dreißig Jahren regelmäßig Bücher veröffentlicht. Sie machten ihn zum erfolgreichen Begründer des wissenschaftlichen Romans und wurden – seit Jahrzehnten in ein Dutzend Sprachen übersetzt – mit ihren Figuren und Themen schon zu Lebzeiten des Autors zu Mythen der Moderne. So populär und berühmt seine Werke auch sein mögen, so unscheinbar ist der Mensch. Auch wenn die Wirklichkeit seines Lebens weniger spektakulär ist als die fantastischen literarischen Welten, weniger aufregend ist sie deshalb nicht: So verübte am 9. März 1886 sein Neffe Gaston Verne ein Attentat auf ihn, wozu diese Biographie auch die bisher unveröffentlichte Polizeiakte enthält. Ein Standardwerk für alle Verne-Kenner und solche, die es werden wollen. 16 Dieses Buch erzählt von Albert Einstein und von Menschen, die zusammen mit ihm in Berlin gelebt haben, es erzählt von der Kulturgeschichte einer Stadt und einer bewegten Epoche. Schon seine Zeitgenossen haben Einstein als den „neuen Newton“ und „einen der größten Gelehrten in der Geschichte der Menschheit“ gerühmt. Er lebte von April 1914 bis Dezember 1932 in Berlin. Ungeist und Verfolgungswahn der Nationalsozialisten bewirkten, dass er nach einem Aufenthalt in den USA im März 1933 Deutschland endgültig den Rücken kehrte. Der Autor verbindet in seinem Buch die Geschichte der Berliner Jahre Einsteins mit einem Porträt der Stadt in den Jahren vom Ersten Weltkrieg bis zum Ende der Weimarer Republik. Auf diese Weise wird ein reiches Geflecht persönlicher Beziehungen wahrnehmbar, in dem sich Einstein bewegte und das von den akademischen Kollegen über das gehobene Bürgertum bis hin zu den pazifistischen Intellektuellen reichte. Hubert Goenners Buch ist ein wichtiger Beitrag zum Verständnis des wohl bekanntesten Physikers des 20. Jahrhunderts. Aus dem Französischen von Birgit Lamerz-Beckschäfer 2004. 142 Seiten mit 14 Schwarzweiß-Abbildungen und 3 Karten. Format 14 x 22 cm. Gebunden. € 19,90 Primus Verlag GmbH, Darmstadt ISBN 3-89678-250-9 Der Sphinx ist uns wohlvertraut. So vertraut sogar, dass man nicht einmal hinzusetzt, dass der Koloss von Gisa gemeint ist. Er ist neben den Pyramiden eines der großen Monumente des alten Ägypten. Bis heute fasziniert die Riesenstatue mit dem Körper eines Löwen und dem Kopf eines Menschen Touristen und Forscher gleichermaßen. Einzigartig ist die Plastik neben ihrer gewaltigen Größe dadurch, dass sie direkt aus dem Fels herausgemeißelt wurde und mit ihm eine Einheit bildet, durch ihr außergewöhnliches Schicksal und ihre Wandlungen. Die Verfasserin versucht, dem Rätsel des Sphinx auf die Spuren zu kommen: Von der Ikonographie bis zur Funktion des Kolosses im Kontext der Pyramiden von Gisa. Dabei spannt sie den Bogen von den historischen und religiösen Hintergründen, über die Wiederentdeckung des Sphinx in (griechisch-römischer) Antike und Neuzeit bis hin zu den Ausgrabungen im 19. und 20. Jahrhundert. KVS-Mitteilungen Heft 4/2005