Ausgabe 04/2005 - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Transcrição

Ausgabe 04/2005 - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Inhalt
Editorial
Informationen
Die Mär von der Fachärzteschwemme – Unkenntnis oder Vorsatz?
3
In der Heftmitte zum Herausnehmen
Amtliche
Bekanntmachungen
Vorstand erlässt Verfahrensordnung zur Plausibilitätsprüfung
mit Wirkung ab 2. Quartal 2005
I
Vertragswesen
Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger
I
HVM-Verhandlungen gescheitert – Forderung der KV Sachsen –
Auswirkung auf die Honorierung des 2. Quartals 2005
II
Von Krankenkassen zugelassene Podologen in Sachsen
III
Verträge der Krankenkassen zu integrierten Versorgungsformen
V
Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen
V
Heilfürsorgebestimmungen
VI
AOK-Bonusprogramm, Altersangabe
zu Früherkennungsuntersuchung
VI
Nachtrag
Ärzteverzeichnis
Nachträge der Bezirksgeschäftsstellen Chemnitz, Dresden
und Leipzig
VI
Qualitätssicherung
Änderung Leitlinien „Qualitätszirkel in Sachsen“
VII
Sicherstellung
Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
VIII
Verordnung von Arznei-,
Heil- und Hilfsmitteln
Abrechnung
Änderung zur Liste der D-Ärzte
IX
Durchführungsbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung
der Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin und
in den anderen Fachgebieten
X
Verschiedenes
Mitteilung an die Finanzbehörde
X
Personalia
In Trauer um unseren Kollegen
X
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
1
Inhalt
Fortbildung
Ankündigung von 5 Doppler-Kursen nach DEGUM und
KBV-Richtlinien, mit DEGUM-Zertifikat und Fortbildungspunkten (FP)
14. Sächsisches Treffen zur Suchtprävention
Nichtepileptische zerebrale Anfälle
Interaktives Seminar zur Differenzialdiagnostik zerebraler Anfälle
3. Innovationsforum Präsymptomatische Tumordiagnostik
XI
XI
XI
XII
XII
38. Vertreterversammlung der KV Sachsen
Vorstellung der 40 Mitglieder der Vertreterversammlung (Teil 6)
3
10
Rubriken
Vertreterversammlung
Berufs- und
Gesundheitspolitik
Engpässe bei Fachärzten in ländlichen Regionen?
Bündnis Gesundheit: Reformen in der Gesundheitspolitik
ins Stocken geraten
Sechs Thesen des Hausarztverbandes zu Vorteilen des
BARMER-Vertrages – Sechs Antithesen zur Klarstellung
des tatsächlichen Vertragsinhaltes
5
Meinung
per Mail: Dr. Markus zum Thema Hausärztevertrag mit der BARMER
9
Informationen
der Berufsverbände
Protokoll der Sitzung des Aktionsbündnisses Sachsen
vom 16.03.2005 in Dresden
Nachrichten
7
8
11
Freche Ärzte und lauter(er) Bach?
KBV drängt auf rasche Änderung des Einzugsverfahrens
der Praxisgebühr von säumigen Zahlern
Neue Telematikwebsite der KBV
Änderungen des EBM 2000plus zum 1. April 2005
Ambulantes Operieren: Neuer Vertrag ab 1. April
13
Wir erinnern an
Samuel Hahnemann
15
Zur Lektüre empfohlen
Jules Verne
16
Einstein in Berlin
16
Sphinx
16
Impressum
12
Beilagen:
2
13
13
13
14
Satzung/Disziplinarordnung/Wahlordnung – Grüne Reihe Bd. 29
Verfahrensordnung Plausibilitätsprüfung gemäß § 106a
Abs. 2 SGB V – Grüne Reihe Bd. 30
Vergütungslisten zur Versorgung mit Heilmitteln
MEDCongress 2005
Neue Praxen stellen sich vor
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Editorial
Editorial
Die Mär von der Fachärzteschwemme –
Unkenntnis oder Vorsatz ?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Warnungen vor einem drohenden Ärztemangel im Osten, insbesondere bei Hausärzten und in ländlichen Regionen, kamen
auch von der KV Sachsen. Es dauerte sage
und schreibe fünf Jahre, bis die Regierenden die Alarmzeichen geruhten zur Kenntnis zu nehmen. Immerhin, ein zäh errungener „Erfolg“. Im Oktober 2003 brachten
SPD und Bündnis 90/Die Grünen im
Bundestag einen Antrag mit dem pathetischen Namen ein: „Die flächendeckende
ambulante hausärztliche Versorgung sichern.“ Ganz ohne Pathos befand dieselbe
Bundesregierung noch im Juli 2003: „Konkrete Hinweise auf dauerhafte oder drohende Versorgungsengpässe in den neuen
Ländern liegen zur Zeit nicht vor.“
Null Probleme bei Fachärzten?
Wer zu spät kommt, ... Sie kennen den
Spruch von Gorbatschow. Versorgungsengpässe nach Politikerart ignorieren –
bestraft werden hier in erster Linie die
Patienten. Besonders bedenklich stimmt,
wenn zum Verdrängen der Probleme noch
das Zukleistern und Schönreden kommen. Beispiel fachärztliche Versorgung:
Dort sieht die Bundesregierung im Osten
derzeit null Probleme, wie nachfolgend
dokumentiert wird:
Dieser „Befund“ von Rot-Grün stimmt
(wieder mal) nicht! Selbst für das weniger ländlich geprägte Berlin prognostizierte meine Kollegin und Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Angelika Prehn,
am 1. Februar 2005 in einer Agenturmeldung: „Die Berliner müssen sich auf
eine Verschlechterung der ambulanten
fachärztlichen Versorgung einstellen.“
In Sachsen sind Versorgungsengpässe
speziell in den ländlichen Gebieten leider
Realität. Im Mittleren Erzgebirgskreis
beispielsweise liegen die Versorgungsgrade bei Anästhesisten und Augenärzten
unter 80 Prozent, bei den fachärztlich
tätigen Internisten sogar unter 40 Prozent.
Günstige Altersstruktur?
In der genannten Drucksache spricht die
Bundesregierung an anderer Stelle von einer „günstigen Altersstruktur im fachärztlichen Bereich.“ Wir haben (wie nachfolgend dargestellt) die Altershistogramme
von Haus- und Fachärzten in Sachsen verglichen. Resultat: Dramatischer sieht es
natürlich bei den Hausärzten aus. Aber während der Prozentanteil der über 58jährigen
in der Summe hier knapp 37 Prozent beträgt, liegt er bei den Fachärzten immerhin
auch über 27 Prozent (bei Augenärzten z. B.
sogar über 31 Prozent)!
Altersstruktur der Haus- und Fachärzte* in Sachsen, Quartal IV/2004
Deutscher Bundestag,
15. Wahlperiode, Drucksache
15/4478 vom 10.12.04
* ohne psychoth. tätige Ärzte und psychol. Psychotherapeuten
18%
16%
14%
12%
10%
Anteil
Antwort auf die Frage von Abgeordneten der FDP: „Welche Erkenntnisse
liegen der Bundesregierung zu Engpässen bei der medizinischen Versorgung,
insbesondere in den ländlichen Gebieten der neuen Bundesländer vor?“
In einem Interview für „Der Deutsche Dermatologe“, Heft 3/2005, warnt der Vorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler,
nachdrücklich davor, die Entwicklung der
Alterstruktur zu unterschätzen: „Die Frage
des Arztmangels ist beileibe nicht nur eine
Frage der Hausärzte. Die Lage bei den
Fachärzten wird völlig unterschätzt“. Nach
seiner Ansicht werden hier die Probleme
erst in acht bis neun Jahren akut, „dann
allerdings ganz dramatisch, wenn man sich
die Altersgipfel anschaut“.
➥
8%
Die Bundesregierung hält die fachärztliche Versorgung in den neuen
Bundesländern auch in den ländlichen Regionen für sichergestellt.
Hierfür sprechen der überdurchschnittliche Anstieg der Zahl der
Fachärzte in den neuen Bundesländern von 20,5 % in den Jahren 1993
bis 2002 …
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
6%
4%
2%
0%
Hausärzte
Fachärzte
< 34
0,5%
0,3%
34 - 36
2,2%
3,1%
37 - 39
4,4%
7,7%
40 - 42
7,8%
12,3%
43 - 45
11,1%
13,0%
46 - 48
12,5%
16,0%
49 - 51
8,5%
12,3%
52 - 54
10,3%
9,0%
55 - 57
6,1%
3,8%
58 - 60
9,1%
5,4%
61 - 63
16,9%
10,7%
64 -66
7,6%
4,3%
67 - 69
2,1%
1,4%
> 69
0,9%
0,6%
Altersklasse in Jahren
3
Editorial/Vertreterversammlung
Kamen Signale dieser Art in Berlin nicht
an?
Fazit: Wieder eine rot-grüne Fehldiagnose
am Grünen Tisch, der für eine praxisnahe
Analyse selten ein geeigneter Ratgeber
war. Patientenunmut über Versorgungsmängel und seine Folgen auf dem Lande
bekommt man nur an und von der Basis zu
spüren.
Wieder fünf Jahre
„Politikerbedenkzeit“?
An der Basis, in Aue und Marienberg, hat
die Redaktion der KVS-Mitteilungen bei
Ärzten und Patienten nachgefragt (lesen
Sie bitte die Berichte auf den S. 5 und 6).
Das Ergebnis führt die angebliche Facharztschwemme im Osten ad absurdum und
zeigt, dass es zumindest teilweise gravierende Mängel gibt.
Dauert es nun wieder fünf Jahre, bis die
Politik diese Wahrheit akzeptiert? Und hält
sie dann wieder so „prima“ Lösungsvorschläge bereit, wie z. B. einer in der Berliner Zeitung nachzulesen war?:
Interview der Berliner Zeitung vom
07.02.05 mit Ulla Schmidt
Über Ärztemangel
in Ostdeutschland und die Erfolge
der Gesundheitsreform
Was kann die Politik dagegen (den Hausärztemangel in Ostdeutschland d.R.) tun?
„… Ärzte müssen mobiler werden. Die
Voraussetzungen dafür haben wir mit
der Gesundheitsreform geschaffen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen
haben zum Beispiel die Möglichkeit,
selbst Praxen aufzukaufen und angestellten Ärzten zur Verfügung zu stellen. Das hat den Vorteil, dass Ärzte
sich selber nicht verschulden und
wirtschaftliche Risiken sich verringern.“
Etwas überspitzt formuliert, lautet die
Botschaft des Schmidtschen Rezeptes
im Klartext: Ärzte kommt aus dem
Knick und bezahlt euren Mangel möglichst selbst!
Ärzte sollen für Ärzte zahlen?
Die KVen müssen schon jetzt bis 0,5 %
der Gesamtvergütung für die Förderung
der Landarztpraxen abzweigen (die Kassen paritätisch auch). Frau Regina Feldmann, die Vorstandsvorsitzende der KV
Thüringen, will eine Initiative mit dem
Ziel starten, dass die Ost-KVen das nicht
bezahlen müssen. Richtig: Wir wollen
nicht für einen Mangel aufkommen, für
den wir nichts können. Ärzte sollen hier
für
Ärzte zahlen. Eigentlich passt das jedoch genauso ins Bild wie das Gerede
von zu vielen Fachärzten im Osten und
einer „doppelten Facharztstruktur“ oder
die Initiativen der Politik zur Öffnung der
Krankenhäuser für die ambulante Versorgung bzw. zur Schaffung Medizinischer Versorgungszentren und anderer
Verbünde. Das alles nützt nicht der Ver-
sorgung in der Fläche, es dünnt sie sogar
aus.
Vorsatz bei Rot-Grün?
Schlussfolgerung: Wenn eine Regierung
die Situation der fachärztlichen Versorgung offiziell falsch darstellt, wäre das
schlimm genug. Es drängt sich jedoch
der Verdacht auf, dass Rot-Grün die
ambulante fachärztliche Versorgung
vorsätzlich auszudünnen gedenkt. Das
heißt: Damit hat man sich vom einst
lautstark propagierten Ziel einer wohnortnahen flächendeckenden ambulanten
Versorgung verabschiedet. Diese unpopuläre Botschaft verschweigt man natürlich dem Wähler (solange es denn
geht).
Im Interesse der Patienten in Aue, Marienberg und all den anderen Regionen
in Sachsen bleibt trotzdem zu hoffen,
dass nicht so schnell die (oder der)
Letzte das Licht ausmachen muss!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen,
Ihre Stellv. Vorstandsvorsitzende
Ulrike Schwäblein-Sprafke
Vertreterversammlung
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen informiert:
38. Vertreterversammlung der KV Sachsen
4
Zeit:
Mittwoch, den 20. April 2005, 16.00 Uhr
Ort:
Verwaltungsgebäude der KV Sachsen in Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Berufs- und Gesundheitspolitik
Berufs- und Gesundheitspolitik
Engpässe bei Fachärzten in ländlichen Regionen?
Dr. Hans-Hendrik Knäbchen,
Internist in Marienberg:
Um neun am Abend brennt
noch Licht in der Praxis
Die langen Tage in der Poststraße
„Wenn ich abends um neun hier vorbeifahre, brennt oft noch Licht in der Praxis“,
sagt Patientin H. Pallent, die als Lehrerin in
Marienberg durch ihren Beruf viel unterwegs ist. „Das sind die drei langen
16-Stunden-Tage Montag, Dienstag und
Donnerstag, vier Stunden davon sind
Schreibarbeit“, bestätigt der Praxisinhaber,
Dr. med. Hans Hendrik Knäbchen, seit
1998 als fachärztlicher Internist hier niedergelassen. Sein Bestellbuch ist in der Regel bereits zwei bis drei Monate vorher voll.
Bei den langen Wartezeiten (ausgenommen
sind Gastroskopien, für die kurzfristige Termine reserviert sind) bleibt ihm oft nichts
anderes übrig, als Patienten 19.00 Uhr oder
19.30 Uhr „noch mit einzuschieben.“
Dr. Knäbchen am Abend: Formulare,
Dokumentationen
Seit geraumer Zeit ist Dr. Knäbchen im
Mittleren Erzgebirgskreis (MEK) der
einzige fachärztliche Internist. Laut aktuellem Bedarfsplan wären mindestens
drei Facharztinternisten notwendig. Der
Versorgungsgrad beträgt 36,9 Prozent.
„Es gibt nicht zu viele und bei den meisten Fachgebieten nicht mal ausreichend
Ärzte“, reagiert der 43-jährige empört
auf Äußerungen der Politik, im Osten
gäbe es genügend ambulant tätige Fachärzte. „Das merkt man selbst ganz persönlich, wenn ein Facharzt gebraucht
wird. Beim Neurologen, Augenarzt, Orthopäden und anderen Fachrichtungen
beträgt die Wartezeit mehrere Monate ...
So sieht die Realität aus!“
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Patientenfrust in Grenzen und
Gratwanderung des Doktors
Dr. Knäbchen muss wegen der langen
Wartezeiten Patienten, die er sich gern
vierteljährlich angesehen hätte, nun halbjährlich bestellen. Er kann auch die
Medikamenteneinstellung nicht so häufig
überpüfen, wie es medizinisch sinnvoll
wäre. Diese und andere Einschränkungen
bezeichnet es selbst als Gratwanderung.
Da gibt es natürlich frustrierte Patienten,
die auch mal ausfällig werden. „Am meisten haben das die Schwestern persönlich
und am Telefon abzufangen“, so der Praxischef. Die allermeisten Patienten bleiben jedoch geduldig, weil sie das immense Arbeitspensum anerkennen.
Frau Pallent bekam wegen anhaltender
Beschwerden beispielsweise am 3. November 2003 den ersten Termin bei Dr.
Knäbchen – die Neubestellung klappte
erst für den 9. Februar 2004. „Normalerweise wäre das Vertrauensverhältnis zum
Arzt gestört. Aber das ist nicht so, weil ich
den Terminkalender von Dr. Knäbchen
gesehen habe“, bricht die 49-jährige eine
Lanze für ihren Doktor. „Die Alternative,
woanders einen schnellen Termin zu bekommen, ist hier nicht gegeben“, meint
Frau Pallent. „Hier gibt es eine ganze
Anzahl von Vertrauensverhältnissen, da
wechselt man nicht einfach so den Arzt.“
Es sind nicht nur ein paar Prozent
weniger Honorar
Der Internist bilanziert als Hauptursache
dafür, warum sich im Osten so wenige
Ärzte niederlassen, eine deutlich schlechtere Honorarsituation als in den alten Ländern: „Viele Kollegen würden sich kaum
daran stoßen, wenn es nicht 20 sondern nur
ein paar Prozent weniger wären. Die Einführung der Praxisbudgets mit einem
wachsenden Teil nicht mehr vergüteter
Leistungen hat die Situation noch zugespitzt. Die Reaktion war eine Verkürzung
der Sprechzeiten.“ Dabei werden fachärztliche Leistungen oft mit Geräten und
hohem Personaleinsatz erbracht. Dr. Knäbchen ärgert, dass dann in der Öffentlichkeit
schnell das Arztklischee des „blau machenden Gutverdieners“ auftaucht. Dass viele
Ärzte lieber ihre Patienten behandeln, aber
zumachen müssen, damit die Kosten nicht
hoch laufen, fällt meist unter den Tisch.
Nach Überzeugung des Vaters von zwei
kleinen Kindern, der sich ärztliche Verstärkung und mehr Zeit für die Familie
wünscht, könnte neben Budget und niedrigem Punktwert vor allem die fehlende
Planungsbasis junge Kollegen von einer
Niederlassung abschrecken. Er verweist
dabei auf die Öffnung der Krankenhäuser
im fachärztlichen Versorgungsbereich.
„Auch ich überlege, noch dieses oder jenes
teure Endoskop anzuschaffen, um schneller arbeiten zu können. Aber wer sagt mir,
was in sechs oder sieben Jahren ist?“
Ausdünnung der Fachärzte perspektivisch gewollt?
Die Politikermär von zu vielen Fachärzten
im Osten, kommt in Sachsen nicht an, auch
nicht bei Patienten in der Kreisstadt des
MEK. Karl Groß (74), Rentner aus Marienberg, glaubt: „Die Politik strebt an,
dass die fachärztlichen Praxen sukzessive
verschwinden sollen, die Ärzte dafür in
Kliniken oder medizinischen Versorgungszentren angestellt werden.“ Er befürchtet
gar, „dass in 10 Jahren nur noch wenige gestandene Fachärzte hier tätig sein werden.“
Dr. Knäbchen kommentiert die Gesamtsituation sarkastisch: „Es ist entweder perspektivisch so gewollt oder unüberlegt so
gemacht. Ich tendiere zum Ersten!“
Dr. Knäbchen im vertrauensvollen
Gespräch mit dem 74-jährigen Patienten
Frust und Motivation
eines Facharztes
Hans-Hendrik Knäbchen lässt sich von
den Problemen die Freude am Arztberuf
nicht verderben. Die Vielseitigkeit, vor
allem das praktische Arbeiten bei Ultraschalluntersuchungen, Magen-Darm-Spiegelungen u.v.a.m., die Tätigkeit am und für
den Patienten sind seine Motivation. „Dann
5
Berufs- und Gesundheitspolitik
freut man sich natürlich besonders, wenn es
für den Patienten optimal gelaufen ist, wenn
man ihn z. B. genau im richtigen Moment
zum Herzkatheter geschickt hat.“ Was beim
Internisten jedoch Frust verursacht, ist die
immer mehr ausufernde Bürokratie, die
schon etwa 20 bis 25 Prozent seiner Arbeitszeit auffrisst. Dafür benennt er nur ein
Beispiel von vielen: „Man hat gerade erst
den Bogen für die Krankenkasse ausgefüllt,
da schickt ein anderer Mitarbeiter das Gleiche schon wieder als Folgeanfrage!“
Trotz aller Bedenken hofft Dr. Knäbchen
nach wie vor auf Facharztzuwachs: „Die
Erzgebirgler sind sehr heimatverbunden.
Es kann durchaus sein, dass mal jemand
zurückkommt, der woanders seine Ausbildung gemacht hat und aus der Region
stammt.“ Vorerst kann er weiter auf das
Vertrauen und die Anerkennung seiner
Patienten bauen. Frau Pallent will als
Patientin auch zukünftig zum Arzt ihres
Vertrauens (Dr. Knäbchen) gehen. Sie
hält die freie Niederlassung von Ärzten
für eine Errungenschaft der Wende“
– KS –
Wie sind die Aussichten für die Patienten?
Augenarztpraxis Dres Bienick-HelbigSeifert-von Wirsing in Aue:
Macht die Letzte das Licht
aus?
1939 und 1942 geboren. Sie wollen bzw.
müssen in einem Fall aus gesundheitlichen Gründen in den verdienten Ruhestand gehen. So suchen sie seit etwa zwei
Jahren Nachfolger. Der Landkreis AueSchwarzenberg ist bei einem Soll von
7 und einem Ist von 8 Augenärzten mit
133 % zurzeit gut versorgt. Müsste die
o.g. GP ohne Nachfolger schließen, sinkt
der Versorgungsgrad auf 67 %. Die vierte
Ärztin, 1956 geboren, möchte die Praxis
nicht allein weiterführen. Das ist bei
einem durchschnittlichen (!) vormittäglichen Patientenaufkommen von 80 bis 90
Patienten sicher verständlich.
Quo vadis, Patient?
Die Gemeinschaftspraxis arbeitet ohne
Bestellung. Wie erleben die Patienten die
Situation? Zwei Frauen haben wir befragt. Sie kamen aus Sosa (17 km) bzw.
Lauta (5 km). Beide kannten keinen alternativen Augenarzt, weder ambulant noch
in Krankenhäusern. „Wenn die zumachen, muss ich wohl auf einen Augenarzt
verzichten“, meinte die 55-jährige Patientin aus Sosa. Sie ist mit ihrer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung zufrieden.
Der 65-jährigen Lauterin ist es besonders
wichtig, dass die Ärzte gut mit dem Bus
erreichbar sind. „Es sind ja kaum noch
junge Leute hier, die einen fahren können.“
Frau OMR Regine Helbig spricht für ihre
Gemeinschaftspraxis. Mit ihren sieben
Helferinnen, davon drei Krankenschwestern, decken die vier Kolleginnen 38 Stunden Praxisöffnung in der Woche ab.
Danach sitzt jede jeden Tag noch zwei
Stunden „über dem Papier“. Dieser
„Schriftkram“ sorgt auch für die meiste
Frustration. Motivation sind immer wieder
die Patienten, denen geholfen werden
kann.
Am Gebäude in der Auerhammerstraße in
Aue steht groß „Ärztehaus“. Ist es noch
eine Poliklinik oder schon ein MVZ?
Im Erdgeschoss haben ein Optiker und
ein Apotheker ihre Geschäfte. Ganz oben
praktiziert ein Zahnarzt. Die internistisch-diabetologische Praxis schloss im
Oktober 2004. In der Etage zwischen
Zahnarzt und Optiker befindet sich eine
augenärztliche Gemeinschaftspraxis. Haben wir die von Frau Schmidt propagierte
fachärztliche Überversorgung gefunden?
Nicht nur den Moment sehen
In der genannten Praxis sind tatsächlich
vier Ärztinnen tätig. Drei sind zwischen
6
Dr. Bienick (li.) und OMR Helbig
Selbst ist die Frau
Mit Kopfschütteln reagiert die Augenärztin auf die Aussage der Bundesministerin, es gäbe genug Fachärzte im Osten. Es
ist aber nicht allein diese Falschaussage
vom ministeriellen Schreibtisch in Berlin,
die sie wütend macht. Am meisten stört sie,
„dass nicht voraus gedacht wird, wenn das
Problem entsteht“. Sie wünscht sich eine
weitsichtige „Analyse, wo wird was gebraucht“. Dass dennoch keiner an den gesellschaftlich notwendigen Arbeitsplatz
geschickt werden kann, ist ihr natürlich
klar. So haben die Kolleginnen auch parallel zur offiziellen Nachfolgesuche selbst
Unis und Weiterbildungseinrichtungen angeschrieben und Anzeigen geschaltet. Dass
sich bisher keiner fand, liegt nach ihrer
Meinung „gewiss nicht an der Lage, denn
die Landschaft ist sehr schön“. Aber „für
die Geräte bezahle ich das Gleiche wie im
Rheinland, bekomme aber nur 90 % des
vergleichbaren Honorars“.
Warten, warten, warten …
с буд?
Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos.
Eine Moskauer Augenärztin interessiert sich
für die Arbeit in der Auer Praxis. Aber Russland ist nicht Mitglied der EU. So hat der
Gesetzgeber langwierige Prüf- und Genehmigungsverfahren vor den Einsatz gesetzt.
Das ist sicher grundsätzlich richtig, sollen
doch die Patienten vor Risiken und Nebenwirkungen geschützt werden. Unverständlich bleibt aber nicht nur für die vier Kolleginnen in Aue, warum keiner in Deutschland
verbindlich die Kriterien definieren kann.
Welche Abschlüsse werden anerkannt?
Ja und was die oben genannten offiziellen
Zahlen betrifft: der Landkreis ist zurzeit
um ein Drittel überversorgt. Am ersten
April hört die erste Ärztin auf …
– IM –
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Berufs- und Gesundheitspolitik
Bündnis Gesundheit stellt Positionspapier vor:
Reformen in der Gesundheitspolitik ins Stocken geraten
Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte
das Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat
Sachsen (1999 gegründetes Aktionsbündnis
ärztlicher und nichtärztliche Berufe, in dem
32 Berufsverbände, Vereine, Körperschaften und Patientenvertreter zusammenarbeiten) ein Positionspapier zur „Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung“ vor.
Die Mitglieder des Bündnisses setzen sich
entschieden für weitere Reformen im Gesundheitswesen ein. Ihr Sprecher, Prof. Dr.
Jan Schulze, Präsident der Sächsischen
Landesärztekammer, stellte als eine Kernforderung heraus, „notwendige und sinnvolle Versorgungsqualität im Gesundheitswesen zu garantieren und solidarisch zu
finanzieren.“ Nach Ansicht von Dr. Klaus
Heckemann, Vorstandsvorsitzender der
KV Sachsen, muss sich die GKV angesichts
explodierender Kosten auf ihr eigentliches
Ziel besinnen, existentielle Risiken und
Prof. Dr. Jan Schulze (2. v. r.) bei der Vorstellung des Positionspapieres. Links neben ihm
der KV-Vorsitzende Dr. Klaus Heckemann.
Krankheiten zu versichern. Problem: „Die
Humanmedizin kann gerade an teuren Dingen nicht sparen. Auch der, der wenig Geld
hat, muss z. B. Anspruch auf das künstliche
Hüftgelenk haben und notwendige Dialyse-
leistungen bekommen“. Mit Blick auf die
Praxisgebühr forderte der KV-Vorsitzende
insgesamt mehr differenzierte und steuernde Zuzahlungen sowie den Abbau der
unerträglichen Bürokratie.
Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung
(Auszüge aus dem Positionspapier)
Ziele und Lösungswege für eine Reform aus der Sicht des Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen
Das Anliegen des Sächsischen Bündnisses Gesundheit 2000 ist es, unter Beibehaltung des Solidarprinzips zwischen Gesunden und Kranken,
Alten und Jungen, Armen und Reichen, den Patienten eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe, nach individuellen Gesundheitszielen ausgerichtete medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Die Gesetzliche Krankenversicherung dient der Absicherung einer unbedingt erforderlichen medizinischen Versorgung bedürftiger Bevölkerungsschichten.
Für eine Gesetzliche Krankenversicherung der Zukunft ist der Arbeitgeberanteil festzuschreiben. Zudem muss die Einnahmebasis verbreitert
werden, indem weitere Einkommensarten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Außerdem ist die Pflichtversicherungsgrenze
herabzusetzen.
Das Bündnis Gesundheit 2000 im Freistaat Sachsen schlägt eine Einteilung der Finanzierung der medizinischen Leistungen in zwei Kategorien
vor:
1. Basisleistungen durch die Gesetzliche Krankenversicherung.
2. Zusatzleistungen durch Patienten.
Der Umfang der Basisversorgung wird definiert von den Heilberufen, den Fachgesellschaften und Patientenvertretern auf der Basis wissenschaftlicher Ergebnisse. Die Finanzierung der im Basiskatalog enthaltenen Leistungen ist durch geeignete, soziale Versicherungsmodelle durch
den Gesetzgeber zu sichern.
Einem Kostenerstattungsprinzip wird gegenüber einem Sachleistungsprinzip dann der Vorrang gegeben, wenn eine bundeseinheitliche Gebührenordnung unter Angabe der Kosten in Euro für alle medizinischen Leistungsbereiche vorliegt und wenn es ein adäquates sinnvolles Instrument zur Steuerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit darstellt. Dort jedoch, wo das Sachleistungsprinzip zweckdienlicher ist, sollte diese
Form beibehalten werden.
Eine wichtige Rolle spielt die Prävention und Rehabilitation bei der Zuordnung von Leistungsbereichen zum Basis- bzw. Wahlleistungskatalog. Versicherungstechnisch sind Anreize für prophylaktische Verhaltensweisen zu schaffen. Ziel einer Gesundheitspolitik muss es sein, die
Eigenverantwortlichkeit des Patienten zu stärken.
Für ein Gesundheitswesen, das nicht auf staatlicher Reglementierung, sondern auf Eigenverantwortung basiert, muss Folgendes gelten:
• Chancengleichheit zur Heilbehandlung (gleicher Zugang),
• Wahlfreiheit unter den Leistungsanbietern des Gesundheitssystems,
• Freie Arzt- und Klinikwahl,
• Gesundheitsversorgung in wohnortnahen oder zumutbaren Entfernungen,
• Bedarfsgerechte Krankenhausversorgung,
• Freiberuflichkeit im Sinne der Diagnostik- und Therapiefreiheit der Heilberufe,
• Qualitätssicherung durch die Fachgremien der Selbstverwaltung,
• Niederlassungsfreiheit medizinischer Berufe,
• Freie Wahl der Krankenversicherung,
• Wettbewerbsfreiheit unter den Krankenversicherungen.
– KS –
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
7
Berufs- und Gesundheitspolitik
Sechs Thesen des Hausarztverbandes zu Vorteilen des BARMER-Vertrages
Sechs Anti-Thesen zur Klarstellung des tatsächlichen Vertragsinhaltes
Der Hausarztverband hat seinen Mitgliedern in einem Rundschreiben die Vorteile des BARMER-Vertrages in sechs Thesen
dargestellt. Nach meiner Ansicht handelt es sich dadurch weitgehend um Halbwahrheiten, deren Begründung ich Ihnen nachfolgend
darstelle.
These 1
Dieser Vertrag bietet erstmalig gleiche Vergütung für Ost und West in Euro-Beträgen.
Die Vergütung muss die BARMER-EK in Euro-Beträgen von den Honoraren der Ärzte vorher abziehen. Da die Gesamtvergütung
im Osten geringer ist, fällt der prozentuale Abzug im Osten höher aus, als im Westen.
These 2
Im Gegensatz zu anderen Verträgen wurde er nicht zu Lasten Dritter geschlossen und enthält keine Bezahlung neuer
Leistungen durch Bereinigung der Gesamtvergütung.
a) Dieser Vertrag benachteiligt die Hausärzte, die aus ethisch-moralischen und fachlichen Gründen diesem Vertrag nicht beitreten,
(Datenlieferung der Patienten an die HÄVG, Arzneimittelkosten sparen zu Lasten der Patienten, Einschränkung der Therapiefreiheit, Abgabe von Beratungskompetenz an den Apotheker) da sie den Verlust von BARMER-Versicherten befürchten müssen.
b) Die BARMER-EK ist verpflichtet, die Mittel aus dem Vertrag lt. Gesetz aus der Gesamtvergütung abzuziehen, sonst wäre dieser Vertrag nicht genehmigt worden.
These 3
Es handelt sich um einen bundesweiten Vertrag, dem alle Hausärzte sowie BARMER-Patienten freiwillig beitreten
können. Ein Selektionsrecht der Krankenkassen gegenüber einzelnen ist somit ausgeschlossen.
a) Es handelt sich hier um einen freiwilligen Zwang, der durch den öknomischen Druck der Krankenkassen auf die Patienten ausgeübt wird.
Um den Verlust an BARMER-Patienten zu vermeiden, werden Sie gezwungen, diesem Vertrag beizutreten.
b) Die Selektion des einzelnen Hausarztes wird spätestens durch die Krankenkasse erfolgen, wenn er nicht die vorgegebenen Einsparvolumen an Arzneimitteln und eine entsprechende Quote bei Einschreibungen im DMP erreicht.
These 4
Der Vertrag enthält kein Haftungsrisiko und stellt nichtteilnehmende Hausärzte nicht schlechter.
Nichtteilnehmende Hausärzte werden durch den ökonomischen Zwang ein wirtschaftliches Risiko durch den Verlust der BARMERPatienten hinnehmen müssen. Gleichzeitig werden sie durch die Kürzung der Gesamtvergütung durch die BARMER mitbetroffen sein.
These 5
Unsere Forderung, den bürokratischen Aufwand möglicht gering zu halten, konnte realisiert werden.
Zusätzliche Abrechnung der Leistungen an der KV vorbei sowie zusätzliche Qualitätszirkel, Kontrolle der Weiterbildung durch die
BARMER-Ersatzkasse, Patientenaufklärung, Ausfüllen diverser Anträge, Einschreibeprozedur, interaktive Maßnahmen mit dem
Hausapotheker stellen einen hohen bürokratischen Aufwand dar.
These 6
Neben dem KV-Honorar ist hier ein lobenswertes Zusatzeinkommen möglich.
Dieser Vertrag ist ein sogenannter Vertrag zur integrierten Versorgung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass diese Mittel vorab von
den Honoraren der Kassenärzte abzuziehen sind. Die BARMER hat den Abzug aus der Gesamtvergütung bereits angekündigt. Eine
andere Verfahrensweise wäre rechtswidrig und damit nicht genehmigungsfähig. Hier finden wir das Prinzip „aus der einen Tasche
in die andere Tasche“ wieder.
Vorteile aus diesem Vertrag hat in erster Linie die BARMER-Ersatzkasse. Dies ist nachzulesen in der Ärztezeitung vom 28. Februar
2005. Die BARMER-Ersatzkasse erhofft sich danach eine hohe Einschreibequote in die von Bürokratie überwucherten DMP-Programme sowie ein durch sie kontrolliertes Steuern der Arzneimittelkosten der Hausärzte.
Ich bin mir bewusst, dass wir alle den ökonomischen Zwängen der Patienten ausgesetzt sind. Zähneknirschend werden viele von
Ihnen diesem Vertrag beitreten müssen. Wenn der Hausärzteverband in MV seine bisherige Politik der konsequenten Interessenvertretung seiner Mitglieder fortgesetzt hätte, wäre es nicht zu dieser landesweiten Erpressung aus ökonomischen Zwängen gekommen.
Ich bedauere dies außerordentlich.
gez. Dr. med. Wolfgang Eckert
1. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung
Mecklenburg-Vorpommern und
Mitglied des Vorstandes des Hausärzteverbandes
8
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Amtliche Bekanntmachungen/Vertragswesen
Informationen zum Herausnehmen
Amtliche Bekanntmachungen
Vorstand erlässt Verfahrensordnung zur Plausibilitätsprüfung mit Wirkung
ab 2. Quartal 2005
Der Vorstand der KV Sachsen hat im Hinblick auf die Anforderungen des § 106a
SGB V („Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung“) sowie der
hierzu erlassenen Richtlinie der Spitzenverbände der Krankenkassen und der
KBV („Richtlinie zum Inhalt und zur
Durchführung der Abrechnungsprüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen
und der Krankenkassen“, Deutsches Ärzteblatt, Heft 38, Seite 2555) die „Verfahrensordnung der KV Sachsen über den
Inhalt und die Durchführung der Plausibilitätsprüfungen gemäß § 106a Abs. 2
SGB V“ mit Wirkung ab dem 2. Quartal
2005 erlassen. Sie ersetzt damit die nicht
mehr dem SGB V entsprechende Verfahrensordnung vom 4. Oktober 2001.
Aufgrund der im 2. Quartal 2005 durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen werden
keine finanzwirksamen Regresse ausgesprochen, da dieses Quartal das Einführungsquartal des EBM 2000plus ist. Finanzwirksame Regresse sollen frühestens erst
ab dem 3. Quartal 2005 nach Bestätigung
der Verfahrensordnung durch die Vertreterversammlung der KV Sachsen erfolgen.
Die Verfahrensordnung enthält im Wesentlichen die folgenden Inhalte und
Durchführungsvorschriften:
– Inhalt sind die durch die KV Sachsen
durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen. Die durch die Krankenkassen
durchzuführenden diagnosebezogenen
Plausibilitätsprüfungen werden durch
von diesen erlassene Verfahrensordnungen geregelt.
– Es wurden folgende Prüfungsarten
vorgesehen: Prüfung nach Zeitprofilen
(Anlage 3 des EBM 2000plus), Stichprobenprüfungen und Prüfungen aufgrund konkreter Hinweise.
– Insbesondere die Prüfung nach Zeitprofilen erfolgt immer dreistufig:
Stufe 1 stellt das Überschreiten der
Zeitprofile dar.
Stufe 2 stellt eine individuelle Untersuchung durch die jeweils zuständigen
Bezirksgeschäftsstelle dar, ob nicht
begründbare Unplausibilitäten vorliegen. Hierbei wird bei der Prüfung nach
Zeitprofilen auch der in den neuen
Bundesländern geringere Anteil von
Privatversicherten berücksichtigt.
Wird festgestellt, dass die geltend gemachten Leistungen ordnungsgemäß
erbracht worden sind, wird das Verfahren eingestellt.
Wird festgestellt, dass nicht erklärbare Unplausibilitäten vorliegen, wird
das Verfahren an den jeweils zuständigen Plausibilitätsausschuss abgegeben.
Stufe 3 stellt die Überprüfung und
Entscheidung durch den jeweils zuständigen Plausibilitätsausschuss dar.
– Zuständig für die Anordnung der sachlich-rechnerischen Richtigstellung sind
die bei jeder Bezirksgeschäftsstelle
bestehenden Plausibilitätsausschüsse,
bestehend aus drei auf Vorschlag des
jeweiligen Regionalausschusses vom
Vorstand berufenen Mitgliedern, davon
mindestens zwei Vertragsärzte.
– Die Ausschüsse setzen auch den
Umfang des eingetretenen Schadens
fest - unter Berücksichtigung von Leistungskürzungen durch den HVM. Die
vom Ausschuss angeordnete sachlich-rechnerische Richtigstellung wird
im nächsterreichbaren Honorarbescheid umgesetzt (ab dem 3. Quartal
2005).
Die Einziehung des festgesetzten
Regresses ist auf 10 % eines Quartalsumsatzes beschränkt und kann
bis zur vollständigen Einziehung des
Regresses in mehreren Quartalen erfolgen.
– Widersprüche gegen die Entscheidungen der Plausibilitätsausschüsse werden im Rahmen der Widersprüche gegen Honorarbescheide vom Vorstand
entschieden.
(den kompletten Text
der Verfahrensordnung finden Sie in
einer Beilage zu diesem Heft)
– SAW –
Vertragswesen
Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
informierte, dass die Unfallversicherungsträger für die seit dem 01.01.2005
gültigen Zuschlagspositionen 440 bis 447
des neuen Kapitels VIII – Zuschläge zu
ambulanten Operations- und AnästhesieKVS-Mitteilungen Heft 4/2005
leistungen – der UV-GOÄ (siehe „Deutsches Ärzteblatt” Heft 49/04, Seiten A
3366 ff.) auf die Anwendung der für die
neuen Bundesländer nach Anlage 2 des
Vertrages sonst gültigen Abschlagsregelungen verzichten.
Die Zuschläge 448 und 449 unterliegen
jedoch der Abschlagsregelung.
– SAW –
I
Informationen zum Herausnehmen
Vertragswesen
HVM-Verhandlungen gescheitert – Forderung der KV Sachsen –
Auswirkung auf die Honorierung des 2. Quartals 2005
Scheitern der Verhandlungen
am 7. März 2005
absetzung der RLV um durchschnittlich
ca. 50 % bedeuten.
Am 7. März 2005 sind die Verhandlungen
mit den Krankenkassen über den Honorarverteilungsmaßstab mit Wirkung vom
2. bis 4. Quartal 2005 gescheitert. Die KV
Sachsen hat am selben Tag das Landesschiedsamt mit der Bitte um Entscheidung angerufen.
Die KV Sachsen betont, dass sich aufgrund der Herabsetzung der RLV die
Umsatzmöglichkeiten der einzelnen Vertragsärzte nicht ändern!
Die KV Sachsen fordert im Rahmen der
Honorierung nach Regelleistungsvolumina (RLV) die Festlegung eines einheitlichen Regelleistungspunktwertes in Höhe
von 5,11 Cent.
Die Krankenkassenseite unterbreitete
folgendes Angebot: Regelleistungspunktwert im Hausarztbereich: 3,01 Cent, die
Höhe des RLV bleibt im Vergleich zum
Quartal I/2005 unverändert. Regelleistungspunktwert im Facharztbereich:
2,805 Cent, Herabsetzung der RLV um
mindestens 10 %. Dieses Angebot trägt
aus Sicht der KV Sachsen dem gesetzlichen Gebot der Angemessenheit der
Vergütung vertragsärztlicher Tätigkeit in
keiner Weise Rechnung und konnte
deshalb nicht akzeptiert werden. Die
Krankenkassen charakterisierten ihr Angebot als endgültig und nicht weiter verhandelbar.
Standpunkt
der KV Sachsen
Die Honorierung auf der Basis eines
Punktwertes in Höhe von 5,11 Cent stellt
nach dem übereinstimmenden Willen der
Spitzenverbände der Krankenkassen und
der KBV die betriebswirtschaftliche
Kalkulationsbasis des EBM 2000plus
dar, womit aus Sicht der KV Sachsen
gleichzeitig eine angemessene Honorierung der ärztlichen Tätigkeit festgelegt
wurde.
Da für diese Honorierung die in Sachsen
von den Krankenkassen geleistete Gesamtvergütung bei weitem nicht ausreicht, um die innerhalb der im 1. Quartal
2005 bestehenden RLV (de facto die bekannten PMV) erbrachten Leistungen mit
einem angemessenen Punktwert in Höhe
von 5,11 Cent zu honorieren, würde die
Anwendung dieses Punktwertes die HerII
Allerdings wären dieser Umsatz bereits
mit ca. 50 % der im 1. Quartal 2005 erbrachten Leistungen erzielbar, weitere
Leistungen werden nur noch marginal mit
einem Punktwert in Höhe von 0,01 bis
0,1 Cent honoriert. Damit kehrt ein Stück
Wahrhaftigkeit in die Honorierung der
Vertragsärzteschaft zurück, nachdem in
der Vergangenheit die Problematik der
insgesamt im Rahmen des Versorgungsauftrages zu erbringenden Leistungen
und der Angemessenheit der Vergütung
im wesentlichen zu Lasten der Vergütung,
also mit dem Ergebnis von absinkenden
Punktwerten, gelöst wurde.
Weiterhin wird betont, dass diese Forderung keineswegs bedeutet, dass die
sächsischen Vertragsärzte nur noch
die Hälfte der Patienten behandeln
sollen!
Allerdings muss jedem Vertragsarzt
klar sein, dass die aktuell vorhandenen
Finanzmittel lediglich ausreichen, um
die Hälfte der bisherigen Leistungen
angemessen zu honorieren. Die Entscheidung, ob darüber hinaus im Rahmen des Sicherstellungsauftrages Leistungen erbracht werden müssen mit
der Folge, dass der arztindividuelle
Punktwert im Durchschnitt unter den
Wert von 5,11 Cent fällt, liegt bei jedem einzelnen Arzt.
Hierbei spielen der unterschiedliche
Behandlungsbedarf der Patientenklientel
sowie die unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Situationen der einzelnen
Praxen die entscheidende Rolle, so dass
diese Entscheidung nur individuell getroffen werden kann.
Es ist zu betonen, dass der Sicherstellungsauftrag von dieser Vergütungsregelung nicht betroffen ist.
Auswirkung auf die
Honorierung ab
2. Quartal 2005
Es kann trotz des Schiedsamtsverfahrens
folgendes festgestellt werden:
– Die gesetzlichen Vorgaben gelten. Diese
sind:
• Aufteilung der Gesamtvergütung auf
den haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich
• Honorarverteilung nach Regelleistungsvolumina
• Honorierung eines festen Punktwertes für psychotherapeutische
Leistungen von bestimmten Leistungserbringern
– Strittig ist insbesondere die Höhe des
Regelleistungspunktwertes und damit
im Zusammenhang stehend die Höhe
des einzelnen RLV. Diese gesamte
Problematik wirkt sich nicht auf die
Umsätze der einzelnen Vertragsärzte
aus.
Änderungen der Abschlagszahlungen
aus diesem Grund wird es deshalb
nicht geben.
– Die Entscheidungsspanne des Schiedsamtes bewegt sich wahrscheinlich zwischen folgenden Eckwerten:
Einheitlicher Regelleistungspunktwert
in Höhe von 5,11 Cent, Herabsetzung des RLV um durchschnittlich
ca. 50 %
Regelleistungspunktwert Hausarzt: 3,01
Cent/Regelleistungspunktwert Facharzt 2,805 Cent, keine grundsätzliche
Veränderung der RLV bzw. lediglich
Anpassung an den durchschnittlichen
Regelleistungspunktwert bzw. an den
EBM 2000plus
Hat das Schiedsamt am 14. April 2005
entschieden, erhalten Sie umgehend den
RLV-Punktwert und die Höhe Ihres RLV
mitgeteilt.
– Ve –
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Informationen zum Herausnehmen
Vertragswesen
Von Krankenkassen zugelassene Podologen in Sachsen
Nachfolgend stellen wir Ihnen die aktualisierte Liste der durch die Krankenkassen gemeldeten, gemäß § 124 SGB V zur podologischen Behandlung zugelassenen Leistungserbringer zur Verfügung. Diese Liste entspricht dem Stand Februar 2005. Bitte übernehmen Sie dieses Arbeitsmaterial in Ihre Unterlagen.
– SAW –
Name
DIAPODO GbR
Margarete Scholze
Schneider, Ilona
Niese, Gabriela
Rauh, Manuela
Dressel, Sonja
DiabetConcept GmbH
Orthopädie-Schuhtechnik
Werner & Thiele GmbH
Anders, Patrizia
Finke, Barbara
Rosenkranz, Angelika
PODOLOGIKA Heike Schurat
& Christa Schneider
Scheppan, Petra
DIA REAL GmbH
DiabetConcept GmbH
DIA REAL GmbH
Podologie Am Blauen Wunder
Regina Lessig
Vital-Gesundheits-Service
Manuela Gruß & Eva Leonhardt
Jähngen, Martina
Gnichwitz, Jaqueline
Werner, Elke
Bortenreuter, Rosemarie
Mehner, Maritta
Schneider, Christa
Vogel, Waltraud
Köckritz, Sylvia
Döhnert, Anja
Marsmann, Anett
Teichmann, Silvia
chic Frisurenmode GmbH
Sylvina Krause
Diabeteszentrum Pirna GmbH
Stange, Jessica
Weber, Grit
Süß, Petra
Kosmetikinstitut Cora Verde
Cordula Grüber e. K.
Orthopädieschuhtechnik
Karsten Leonhardt
Günther, Monika
Winkler-Gliefe, Renate
Hans-Sachs-GmbH
Elke Rißmann
Orthopädieschuhtechnik
Sidon GbR
Claus, Monika
DiabetConcept GmbH
Matheis, Katharina
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Straße
PLZ
Ort
Telefon-Nr.
Krankenkasse
AOK Bukna IKK VdAK
Friedrichstr. 36
01067 Dresden
0351/4 94 07 31
x
Schloßstr. 7
Budapester Str. 57
Grunaer Str. 12
Prießnitzer Str. 13
Wurzener Str. 6
01067
01069
01069
01099
01127
Dresden
Dresden
Dresden
Dresden
Dresden
0351/4 97 67 77
0351/4 75 96 11
0351/4 86 56 02
0351/7 99 21 38
0351/4 27 81 50
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x
x
x
Kesselsdorfer Str. 13
01159 Dresden
0351/8 48 87 52
x
Braunsdorfer Str. 13
Geystr. 19
Albert-Wolf-Platz 4
01159 Dresden
01217 Dresden
01239 Dresden
x
x
x
Herzberger Str. 20
01239 Dresden
Sachsenwerkstr. 71
Schubertstr. 14
Fetscherstr. 72
Am Wohnheim 2
01257
01307
01307
01307
0351/4 27 61 18
0351/4 76 40 83
0351/2 80 46 30
0351/2 02 84 00 o.
0172/3 91 07 97
0351/2 05 32 64
0351/4 42 62 57
0351/4 40 39 28
0351/4 42 62 57
Schillerplatz 1
01309 Dresden
Naumannstr. 3
01309 Dresden
Gönnsdorfer Str. 44
Heinrich-Zille-Str. 13
Oberstr. 2
Brauergasse 1
Bahnhofstr. 4
Brauhausstr. 12 b
Niederfährerstr. 23
Dresdner Str. 16
Dresdner Str. 207
Haußmannplatz 4
Landbergweg 7
01328
01445
01454
01462
01587
01662
01662
01662
01705
01731
01737
Heidepark 4
Königsteiner Str. 6 b
Hauptstr. 37
Bahnhofstr. 13
Götzinger Str. 8
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0351/2 08 63 07
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x
0351/31 42-500 o.
0351/31 42-550
0351/2 69 02 64
0351/7 95 57 77
03528/44 26 13
0351/4 53 73 12
03525/87 57 88
03521/45 71 70
03521/73 29 61
03521/40 59 60
0351/6 41 28 89
35206/3 92 29
035203/3 74 45
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01744 Dippoldiswalde
03504/61 46 62
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01796
01816
01844
01855
Pirna
Bad Gottleuba
Neustadt
Sebnitz
03501/58 51 30
035023/6 23 53
03596/60 48 10
035971/8 37 93
x
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Carl-Maria-von-Weber-Str. 2 01877 Bischofswerda
03594/15 08 15
x
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x
x
An der Bleiche 3
01936 Königsbrück
035795/3 67 81
x
Hauptstr. 56
Goethestr. 20
02739 Eibau
02763 Zittau
03586/35 03 70
03583/70 36 99
x
x
L.-Herrmann-Str. 99
02977 Hoyerswerda
03571/41 47 48
Kirchstr. 1
02999 Lohsa
035724/5 02 83
Jacobstr. 11
Kirschbergstr. 22
Elli-Voigt-Str. 1
04105 Leipzig
04159 Leipzig
04159 Leipzig
0341/9 80 54 29
0341/9 09 51 16
0341/9 12 83 85
Dresden
Dresden
Dresden
Dresden
Dresden
Radebeul
Radeberg
Cossebaude
Riesa
Meißen
Meißen
Meißen
Freital
Kreischa
Pohrsdorf
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III
Informationen zum Herausnehmen
Vertragswesen
Name
Straße
PLZ
Ort
Telefon-Nr.
DiabetConcept GmbH
DIA REAL GmbH
Stiebritz, Helga
Krebs, Gabriela
Deubel, Cornelia
Thäle, Susann
Reinker GmbH
Eulitz, Romy
Paletzki, Andrea
Schmidt, Gabriele
Schott-Busse, Gudrun
Kaufmann, Claudia & Harald
Knoll, Sieglinde
Stöber, Gabriele
Günnel & Swoboda GbR
Tarcali, Nicole
Trützschler, Richarda
Stefanik, Andrea
Günther, Veronika
Maurer, Katy
Frieß, Susanne
Jahn, Mathias
Bequem-Schuh-Center
Christel Schröder
Orthopädie-Schuhtechnik
Weißflog GmbH
Mosch, Beate & Dittrich, Hagen
Weigel, Monika
Charmant Friseur GmbH
Graichen, Monique
Schmidt, Elfie
Medizinische Fußpflege Käppel,
Inh. Sabine Käppel
Männel, Angela
Hübscher, Marcella
Zschocke, Eva-Maria
Trommler, Petra
Nagy, Steffi
Georgi, Monika
Schuler, Birk
DiabetConcept GmbH
Hahn, Regina & Karlheinz
Gehmlich, Helga
Vogl, Christine
Gerlach, Jane
Böhme, Ina
Stöckel, Janine
Kästner, Christine
Massinger, Petra
Blechschmidt, Heidi
Hübner, Helga
Wolter, Joachim
Mann, Steffi
Beer, Katja & Ursula
Nestler, Ingolf
Orthopädie-Schuhtechnik
Albrecht Schellenberger
Rosenowski, Heike
Orthopädie-Schuhtechnik
Volker Branscheid
Lindenauer Markt 20
Nikolai-Rumjanzew-Str. 100
Engelsdorfer Str. 320
Löbauer Str. 70
Koburger Str. 120
Wasserturmstr. 5
Brauhausstr. 2 - 5
Am kleinen Park 5
Bahnhofstr. 8
Dresdner Str. 15
F.-Reuter-Str. 2
Römerstr. 28
Leipziger Str. 2 A
Robert-Müller-Str. 2 a
Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 55
Ritterstr. 2
Lassallestr. 48
Topfmarkt 2
Bahnhofstr. 31
Kühnheider Str. 33
Marcus-Semmler-Str. 68
Bergstr. 41
04177
04207
04319
04347
04416
04442
04552
04687
04736
04758
04860
08056
08056
08056
08209
08209
08209
08289
08297
08297
08301
08321
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Leipzig
Markkleeberg
Zwenkau
Borna
Trebsen
Waldheim
Oschatz
Torgau
Zwickau
Zwickau
Zwickau
Auerbach
Auerbach
Auerbach
Schneeberg
Zwönitz
Zwönitz
Schlema
Zschorlau
0341/4 80 73 45
0341/4 42 48 51
0341/6 51 61 76
0341/2 32 88 70
0341/3 58 51 48
034203/4 39 67
03433/20 76 62
034383/4 21 69
034327/92 66
035268/8 24 36
03421/71 37 13
0375/29 45 83
0375/2 00 15 65
0375/29 60 68
03744/18 44 41
03744/21 90 42
03744/21 12 75
03772/37 38 73
037754/3 31 74
0377754/7 70 70
03772/2 07 91
03771/47 88 33
Uferstr. 4
08340 Schwarzenberg
Sachsenfelder Str. 69
IV
Krankenkasse
AOK Bukna IKK VdAK
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03774/15 74 24
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08340 Schwarzenberg
03771/25 63 51
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x
Am Talblick 5
Eibenstockerstr. 106
Eibenstocker Str. 60
Auestr. 23
Poststr. 1
08340
08349
08349
08371
08412
03774/76 28 55
03773/88 18 30
03773/88 21 86
03467/79 66 11
03764/78 41 96
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x
Weinholdstr. 43
08468 Reichenbach
03765/71 15 14
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Hauptstr. 23
Mammenstr. 40
Bornaer Str. 219
Flemmingstr. 2 G
Theodor-Körner-Platz 15
Alfred-Neubert-Str. 3
Wartburgstr. 21
Chemnitzer Str. 35
Dorfstr. 12 c
Untere Hauptstr. 18
Wehrsteig 2
Lutherstr. 1
Albrecht-Dürer-Str. 15
Albert-Funk-Schacht-Str. 1 C
Schulstr. 6 c
Hohensteiner Str. 12
An den Anlagen 18
August-Bebel-Str. 35
Lerchstr. 13
Am Richterbusch 31
Töpferstr. 1
Wolkensteiner Str. 3
08485
08527
09114
09116
09119
09123
09126
09212
09224
09228
09355
09366
09366
09376
09380
09385
09405
09423
09456
09465
09496
09496
037606/3 72 53
0151/11 64 85 76
0371/41 88 75
0371/33 33 49 29
0371/4 04 03 17
0371/24 18 81
0371/5 43 01 63
03722/40 68 60
0371/85 01 33
037200/8 85 89
037203/6 88 00
037296/93 26 22
037296/23 39
037298/26 90
03721/8 64 46
037295/30 31
03726/2 05 34
037297/4 94 48
03733/2 50 36
037342/1 44 26
03735/2 20 86
03735/2 20 86
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Marienberger Str. 127
09518 Großrückerswalde 03735/2 36 91
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x
Borstendorfer Str. 2
09575 Eppendorf
037293/2 23
x
x
x
Brühl 1
09648 Mittweida
03727/61 28 73
x
Schwarzenberg
Johanngeorgenstadt
Johanngeorgenstadt
Glauchau
Werdau
Lengenfeld
Plauen
Chemnitz
Chemnitz
Chemnitz
Chemnitz
Chemnitz
Limbach-Oberfrohna
Grüna
Wittgensdorf
Gersdorf
Stollberg
Stollberg
Oelsnitz
Thalheim
Lugau
Zschopau
Gelenau
Annaberg-Buchholz
Sehmatal
Marienberg
Marienberg
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KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Vertragswesen/Verordnung von Arznei-, Heil- u. Hilfsmitteln
Informationen zum Herausnehmen
Verträge der Krankenkassen zu integrierten Versorgungsformen
Mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft
getretenen GKV-Modernisierungsgesetz
wurden u. a. die die integrierte Versorgung betreffenden Regelungen der §§
140 a ff. SGB V geändert. Seither ist eine
Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen an Verträgen zu integrierten
Versorgungsformen nicht mehr möglich.
Soweit die Versorgung der Versicherten
nach derartigen Verträgen durchgeführt
wird, ist der Sicherstellungsauftrag der
Kassenärztlichen Vereinigung entsprechend eingeschränkt.
Die Vergütung der im Rahmen des vertraglichen Versorgungsauftrages erbrachten bzw. veranlassten Leistungen erfolgt
nicht mehr über die Kassenärztliche
Vereinigung, sondern entsprechend den
vertraglichen Regelungen.
Des Weiteren hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die Krankenkassen zur
Förderung der integrierten Versorgung
in den Jahren 2004 bis 2006 jeweils
Mittel bis zu einem Prozent von der an
die Kassenärztliche Vereinigung zu entrichtenden Gesamtvergütung sowie von
den Rechnungen der Krankenhäuser für
voll- und teilstationäre Versorgung einbehalten, soweit die einbehaltenen Mittel zur Umsetzung von Verträgen der
integrierten Versorgung erforderlich
sind.
Ende des vergangenen Jahres haben
einzelne Krankenkassen damit begonnen, unter Hinweis auf abgeschlossene Verträge die von ihnen
zu entrichtende Gesamtvergütung zu
kürzen. Weitere Krankenkassen haben
entsprechende Kürzungen angekündigt.
Die KV Sachsen muss deshalb im
Interesse ihrer Mitglieder in jedem
Einzelfall prüfen, ob die Kürzung
dem Grunde wie auch der Höhe nach
gerechtfertigt war und ggf. dagegen
vorgehen.
Eine solche Prüfung setzt die Kenntnis
der wesentlichen Vertragsinhalte, insbesondere der an der integrierten Versorgung beteiligten Leistungssektoren bzw.
Fachgruppen, der Art und des Umfanges
der erbrachten Leistungen sowie der dafür vorgesehenen Vergütung, voraus. Da
die Krankenkassen regelmäßig die Vorlage der Verträge verweigern und die
Registrierungsstelle bei der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung in Düsseldorf nur eingeschränkt Auskunft erteilt, ist die KV Sachsen auf eine
Kooperation ihrer Mitglieder angewiesen, um zeitnah reagieren zu können.
Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitglieder der
KV Sachsen, die sich an integrierten
Versorgungsformen im Sinne der
§§ 140 a ff. SGB V beteiligen, ihre
Teilnahme gemäß § 4 Absatz 5 der
Satzung unverzüglich der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle anzuzeigen und die Verträge vorzulegen
haben.
Im Interesse aller Kollegen wird die
KV Sachsen ggf. die Durchsetzung
der Satzung erzwingen.
– Re –
Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen
Von folgenden Kassen bzw. Verbänden
liegen der KV Sachsen zum gegenwärtigen Zeitpunkt Erklärungen über den
Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls
vor:
VdAK/AEV
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK AKZENT
Bayer BKK
Siemens BKK
DaimlerChrysler BKK
BKK Rheinland
Deutsche BKK
BKK FTE
Ford BKK
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
mhplus BKK
BKK Conzelmann
BKK Vorwerk & Co. KG
BKK Allianz
METRO AG Kaufhof BKK
BKK Gesundheit
BKK BVM
HypoVereinsbank BKK
NOVITAS Vereinigte BKK
BKK Medikus
IKK Sachsen (ab 01.05.2005)
Diese Liste enthält alle bei der KV Sachsen bisher eingegangenen Verzichtserklärungen. Für Patienten dieser genannten
Kassen ist die Entscheidung über die
Fortführung einer Heilmittelbehandlung
außerhalb des Regelfalls durch den Arzt
zu treffen, die in den Heilmittelrichtlinien
vorgesehene Genehmigung durch die
Krankenkasse entfällt hier. Es empfiehlt
sich, diese Behandlungsfälle umfassend
und sorgfältig zu dokumentieren. Der Genehmigungsverzicht der genannten Krankenkassen entbindet nicht von der Pflicht
zur Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots.
Trotzdem ist es schon erstaunlich, wie
leicht es den genannten Kassen offensichtlich fällt, sich aus der Mitverantwortung zu stehlen!
– SAW –
V
Informationen zum Herausnehmen
Verordn. v. Arznei-, Heil- u. Hilfsm./Abrechnung/Nachtrag ÄV
Heilfürsorgebestimmungen
Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat uns mitgeteilt, dass zum
01.03.2005 eine Neufassung der Heilfürsorgebestimmungen für Polizeivollzugsbeamte des Landes Sachsen-Anhalt in
Kraft getreten ist. Danach sind die Heilfürsorgeberechtigten dieses Bundeslandes ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, die
in den §§ 31 bis 33, 37 bis 41 und § 60
SGB V geregelten Zuzahlungen zu leisten.
Im Klartext heißt das, die heilfürsorgeberechtigten Polizeivollzugsbeamten des
Landes
Sachsen-Anhalt
sind
ab
01.03.2005 lediglich mit Ausnahme der
Praxisgebühr den GKV-Versicherten
gleichgestellt. Ausnahmen von der Ver-
pflichtung zur Zuzahlung können sich
grundsätzlich nur auf Grund der Vorlage
der in der Härtefallregelung des § 62
SGB V aufgeführten Sachverhalte (Belastungsgrenzen für vollständige bzw.
teilweise Befreiung von der Zuzahlung)
ergeben.
– SAW –
Abrechnung
AOK-Bonusprogramm, Altersangabe zu Früherkennungsuntersuchung
Die AOK Sachsen hat fehlerhafte Broschüren korrigiert und bat uns um Veröffentlichung des folgenden Hinweises:
„Mit Broschüren zum AOK Bonusprogramm informieren wir die Versicherten
über die Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen. Diese Ausführung
beinhaltet „Frauen ab 19 und Männer ab
44 Jahren nehmen die Krebsfrüherkennungsuntersuchung wahr“. Seit Änderung
der Richtlinien des Bundesausschusses der
Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen („Krebsfrüherkennungs-Richtlinien) haben Frauen
Anspruch auf eine Untersuchung zur
Krebsfrüherkennung ab dem Alter von 20
Jahren und Männer ab dem Alter von 45
Jahren an. Die redaktionelle Änderung in
der Broschüre und im AOK-Checkheft haben wir veranlasst.“
– AOK Sachsen –
Nachtrag Ärzteverzeichnis
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten
(für den Zeitraum vom 16.02. bis zum 15.03.2005)
Dr. med. Harlos, Dirk
FA f. Orthopädie
Äußere Freiberger Straße 2
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: 037206/88 76 50
Dr. med. Furch, Ina
FÄ f. Orthopädie
Am Kurpark 11
08301 Bad Schlema
Tel.: 03772/37 36 64
Dr. med. Barth, Ellen
FÄ f. Orthopädie
Äußere Freiberger Straße 2
09669 Frankenberg/Sa.
Tel.: 037206/88 76 50
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Niedergelassene Psychologische
Psychotherapeuten
Dipl.-Psych. Kempe, Evelyn
Psychologische Psychotherapeutin
Bahnhofstraße 16
09599 Freiberg
Tel.: 03731/200 9 49
Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten
(für den Zeitraum März 2005)
Dr. med. Großmann, Steffen
FA f. Haut- u. Geschlechtskrankheiten
Radeburger Platz 18
01558 Großenhain
Tel.: 03522/50 70 58
VI
Dipl.-Med. Prasse, Astrid
FÄ f. Anästhesiologie
Fetscherstraße 72
01307 Dresden
Tel.: 0351/4 41 74 40
Dr. med. Keller, Gudula
FÄ f. Orthopädie
Caspar-David-Friedrich-Straße 15
01217 Dresden
Tel.: 0351/4 71 11 16
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Informationen zum Herausnehmen
Nachtrag Ärzteverzeichnis/Qualitätssicherung
Krebs, Wolf-Rüdiger
FA f. Orthopädie
Fröbelstraße. 5
02727 Neugersdorf
Tel.: 03586/35 02 80
Niedergelassene Psychologische
Psychotherapeuten
Dipl.-Psych. Zacharias, Steffi
Psychologische Psychotherapeutin
Stresemannplatz 11 b
01309 Dresden
Tel.: 0351/8 89 30 53
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Niedergelassene Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten
(für den Zeitraum März/April 2005)
Ehser, Rita
FÄ für Allgemeinmedizin
Yorckstraße 56
04159 Leipzig
Tel.: 0341/9 02 96 71
Dr. med. Sickert, Ute
FÄ für HNO-Heilkunde
Muldentalstraße 41
04288 Leipzig
Tel.: 034297/4 86 73
Dr. med. Kalischewski, Petra
FÄ für Neurologie
Antonienstraße 1
04229 Leipzig
Tel.: 0341/2 31 82 23
Dr. med.
Spiegel-Meixensberger, Mechthild
FÄ für Neurologie
Antonienstraße 1
04229 Leipzig
Tel.: 0341/2 31 82 23
Schlothofer-Schumann, Kathrin
FÄ für Allgemeinmedizin
Nordplatz 7
04105 Leipzig
Tel.: 0341/5643517
Dr. med. Scholz, Ute
FÄ für Innere Medizin QSB
Strümpellstraße 40
04289 Leipzig
Tel.: 0341/6 26 21 27
Dr. med. Steger, Thomas
FA für Allgemeinmedizin
Bästleinstraße 6
04347 Leipzig
Tel.: 0341/2 32 62 51
Dr. med. Wiener, Michael
FÄ für Kinder- und Jugendmedizin
Gottlaßstraße 2
04159 Leipzig
Tel.: 0341/4 61 45 77
Dr. med. Seelmann, Mario
FA für Innere Medizin
Friedrichshafener Straße 72
04357 Leipzig
Tel.: 0341/6 01 83 28
Niedergelassene Psychologische
Psychotherapeuten
Dipl.-Psych. Gemkow, Heike
Psychologische Psychotherapeutin
Querstraße 25
04103 Leipzig
Tel.: 0341/9 62 83 22
Dipl.-Psych. George, Franz
Psychologischer Psychotherapeut
Tschaikowskistraße 16
04105 Leipzig
Tel.: 0341/9 99 95 43
Dipl.-Psych. Hanneder, Sabine
Psychologische Psychotherapeutin
Tschaikowskistraße 16
04105 Leipzig
Tel.: 0341/9 99 95 43
Dr. phil. Wilms, Hans Ulrich
Psychologischer Psychotherapeut
Querstraße 25
04103 Leipzig
Tel.: 0341/9 62 82 78
Qualitätssicherung
Änderung Leitlinien „Qualitätszirkel in Sachsen“
Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen hat in seiner Beratung
am 23. Februar 2005 beschlossen, den
Punkt 10 „Förderung” der Leitlinien
„Qualitätszirkel in Sachsen” – zuletzt
veröffentlicht in den „KVS-Mitteilungen” Heft 4/2002, Seite VIII ff. – mit
sofortiger Wirkung wie folgt zu ändern:
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
„...Die Förderung erfolgt auf schriftlichen Antrag und kann bestehen in:
• …
• einer Aufwandsentschädigung für den
Moderator ... in Höhe von
* ( 60 Euro bis 10 Ärzte pro Sitzung,
* ( 90 Euro bei mehr als 10 Ärzten pro
Sitzung.”
Den kompletten aktualisierten Text der
Leitlinien finden Sie im Internet unter
www.kvs-sachsen.de/Arzt-Infos/PraxisInfos.
– SAW –
VII
Informationen zum Herausnehmen
Sicherstellung
Sicherstellung
Ausschreibung und Abgabe von Vertragsarztsitzen
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung
Sachsen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V
in Gebieten für die Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, auf Antrag folgende Vertragsarztsitze der Planungsbereiche zur Übernahme durch einen Nachfolger
ausgeschrieben:
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
*) Bei Ausschreibungen von Fachärzten
für Allgemeinmedizin können sich auch
Fachärzte für Innere Medizin bewerben, wenn sie als Hausarzt tätig sein
wollen.
Bei Ausschreibungen von Fachärzten
für Innere Medizin (Hausärztlicher
Versorgungsbereich) können sich auch
Fachärzte für Allgemeinmedizin bewerben.
Wir weisen außerdem darauf hin:
• dass sich auch die in den Wartelisten
eingetragenen Ärzte bei Interesse um
den betreffenden Vertragsarztsitz bewerben müssen,
• dass diese Ausschreibungen ebenfalls
im Ärzteblatt Sachsen veröffentlicht
worden sind,
• dass bei einer Bewerbung die betreffende Registrierungs-Nummer (Reg.Nr.) anzugeben ist.
einigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon: (0371) 27 89-406 oder
27 89-403 zu richten.
Annaberg
Facharzt für Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Reg.-Nr. 05/C021
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum
06.05.2005 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Chemnitz, Postfach 11 64, 09070 Chemnitz, Telefon: (0371) 27 89-406 oder
27 89-403 zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Meißen
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 05/D028
Sächsische Schweiz
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 05/D029
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum
22.04.2005 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon: (0351) 88 28-330 zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Dresden-Stadt
Facharzt für Chirurgie
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 05/D030
Plauen-Stadt/Vogtlandkreis
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 05/C018
Meißen
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
Reg.-Nr. 05/D031
Zwickau-Land
Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe
Reg.-Nr. 05/C019
Sächsische Schweiz
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 05/D032
Zwickau-Stadt
Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie
Reg.-Nr. 05/C020
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum
22.04.2005 an die Kassenärztliche VerVIII
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum
09.05.2005 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon: (0351) 88 28-330 zu richten.
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Leipzig-Stadt
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 05/L017
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 05/L018
Facharzt für Chirurgie
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 05/L019
Facharzt f. Frauenheilkunde u. Geburtshilfe
(Vertragsarztsitz in einer Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 05/L020
Leipziger Land
Facharzt für Innere Medizin*)
- hausärztlicher Versorgungsbereich Reg.-Nr. 05/L021
Delitzsch
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
(Vertragsarztsitz in Gemeinschaftspraxis)
Reg.-Nr. 05/L022
Döbeln
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Reg.-Nr. 05/L023
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum
12.05.2005 an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle
Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig,
Telefon: (0341) 243 21 53 zu richten.
Abgabe
von Vertragsarztsitzen
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen werden für Gebiete, für die keine Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind,
folgende Vertragsarztsitze in den Planungsbereichen zur Übernahme veröffentlicht.
Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz
Zwickau-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: 31.12.2005
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Informationen zum Herausnehmen
Sicherstellung
Interessenten wenden sich bitte an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle Chemnitz, Postfach 11 64,
09070 Chemnitz, Telefon: (0371) 27 89-406
oder 27 89-403.
Interessenten wenden sich bitte an die
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Dresden, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, Telefon:
(0351) 88 28-330.
Bezirksgeschäftsstelle Dresden
Dresden-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: Ende Februar 2006
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: Januar 2007
Sächsische Schweiz
Facharzt f. Kinder- u. Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie
geplante Praxisabgabe: 2006
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig
Muldentalkreis
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: 2005
Interessenten wenden sich bitte an die
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
Bezirksgeschäftsstelle Leipzig, Braunstraße 16, 04347 Leipzig, Telefon: (0341)
243 21 53.
– SAW –
Leipzig-Stadt
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: 2005
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: 2005
Facharzt für Allgemeinmedizin*)
geplante Praxisabgabe: 2005/2006
Änderungen zur Liste der D-Ärzte
Stand: 01.04.2005
Löschung:
04668 Grimma
Dr. med. Christoph Buschnakowski
Kliniken des Muldentalkreises gGmbH
Krankenhaus Grimma
Kleiststraße 5
09116 Chemnitz
Prof. Dr. med. habil. Peter Daniel
Klinikum Chemnitz gGmbH
Klinik für Kinderchirurgie
Flemmingstraße 2
01877 Bischofswerda
Dr. med. Bernd Günther
Oberlausitz-Kliniken gGmbH
Krankenhaus Bischofswerda
Kamenzer Straße 55
02708 Löbau
Dr. med. Dieter Jacob
Chirurgische Praxis
Breitscheidstraße 24
04509 Delitzsch
Dr. med. Antje Löffler
Chirurgische Praxis
Am Schäfergraben 5 h
01662 Meißen
Dr. med. Uta Müller
Chirurgische Praxis
Robert-Koch-Platz 8-9
04509 Delitzsch
Prof. Dr. med. Joachim Richter
Kreiskrankenhaus Delitzsch
Dübener Sraße 3-9
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
08107 Kirchberg
Dr. med. Joachim Ritter
Chirurgische Gemeinschaftspraxis
Torstraße 4
(Dr. med. Lutz Röhnert weiterhin
D-Arzt)
Neuzugang:
04509 Delitzsch
Knut-Karsten Backhaus
Chirurgische Praxis
Am Schäfergraben 5 h
Tel.: 03 42 02 / 5 50 37
Fax: 03 42 02 / 5 50 99
09456 Annaberg-Buchholz
Dr. med. André Barthel
Chirurgische Gemeinschaftspraxis
Münzgasse 2-4
02708 Löbau
Dipl.-Med. Helmer Hache
Chirurgische Praxis
Breitscheidstraße 24
Tel.: 0 35 85 / 86 28 85
04668 Grimma
Dr. med. Wolf-Dieter Hirsch
Kliniken des Muldentalkreises gGmbH
Krankenhaus Grimma – Abt. Chirurgie
Kleiststraße 5
Tel.: 0 34 37 / 9 93-241
04821 Waldsteinberg
Carsten Jülke
Chirurgische Gemeinschaftspraxis
Naunhofer Straße 16a
Tel.: 03 42 92 / 7 40 26
Fax: 03 42 92 / 7 40 27
04509 Delitzsch
Dipl.-Med. Frank Krüger
Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH
Abteilung Unfallchirurgie
Dübener Sraße 3-9
Tel.: 03 42 02 / 7 67 - 0 / -208
01877 Bischofswerda
Dr. med. Marc Naupert
Oberlausitz-Kliniken gGmbH
Krankenhaus Bischofswerda
Abt. Unfallchirurgie
Kamenzer Straße 55
Tel.: 0 35 94 / 7 87 - 210
09130 Chemnitz
Dr. med. Bernd Rascher
Zeisigwaldkliniken Bethanien
Orthopädische Klinik,
Abt. Traumatologie
Zeisigwaldstraße 101
Tel.: 03 71 / 4 30-15 01
01662 Meißen
Tilo Schreiter
Chirurgische Gemeinschaftspraxis
Robert-Koch-Platz 8-9
Tel.: 0 35 21 / 73 98 23
Fax: 0 35 21 / 71 06 76
01662 Meißen
Dr. med. Andreas Seifert
Orthopädische Praxis
Ratsweinberg 6
Tel.: 0 35 21 / 72 86 13
IX
Informationen zum Herausnehmen
09116 Chemnitz
Dr. med. Jens-Uwe Straßburger
Klinikum Chemnitz gGmbH
Klinik für Kinderchirurgie
Flemmingstraße 2
Tel.: 0371 / 3 33 - 3 36 70
Sicherstellung/Personalia
04103 Leipzig
Dr. med. Lutz Strohbach
Chirurgische Gemeinschaftspraxis
Johannisplatz 1
Tel.: 03 41 / 5 90 23 01
Fax: 03 41 / 5 90 23 02
Änderung Anschrift / Tel.-Nr.
01662 Meißen
Dr. med. Ulrich Schäfer
Chirurgische Praxis
Brauhausstraße 12
Tel.: 0 35 21 / 41 05 60
Fax: 0 35 21 / 41 05 70
– SAW –
Durchführungsbestimmungen der KV Sachsen zur Förderung
der Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin und in den
anderen Fachgebieten
Im § 3 (2) Punkt 9 der Durchführungsbestimmungen heißt es:
Voraussetzungen der Förderung sind unbeschadet ergänzender Vorschriften der
KV Sachsen
….
„ 9. eine Erklärung des Weiterbildungsassistenten, dass er die KV Sachsen zu Beginn eines Jahres schriftlich über die Inhalte der Weiterbildungsabschnitte des
vergangenen Jahres informiert;“
….
Diese Erklärung ist nunmehr für das Jahr
2004 zu Beginn des Jahres 2005 abzugeben.
Der Vorstand der KV Sachsen beschloss,
dass der Weiterbildungsassistent im Rahmen der Umsetzung der Durchführungsbestimmungen
– SAW –
Personalia
In Trauer um unseren
Kollegen
Mitteilung an die Finanzbehörde
Die Meldungen werden für folgende Zahlungen vorgenommen:
– Entschädigung an Ehrenamtsträger
– Reisekosten (inkl. Sitzungsgeld), die
in Ausübung eines Ehrenamtes gezahlt werden (z. B. Teilnahme an VorX
Wir bitten, dies ab sofort zu beachten.
nicht für das betreffende Jahr,
sondern am Ende seines Weiterbildungsabschnittes eine Kopie der
Verschiedenes
Wie wir schon im Vorjahr informierten,
ist die KV Sachsen gemäß der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden (Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1554
vom 07.09.1993, zuletzt geändert im
BGBl. 1999, Teil 1, Nr. 27, Seite 1077)
verpflichtet, Zahlungen den Finanzbehörden mitzuteilen, wenn der Zahlungsempfänger „nicht im Rahmen seiner
freiberuflichen Haupttätigkeit gehandelt
hat …“ (§ 2 der MV). Dabei sind Mitteilungen ab einer gezahlten Jahressumme von 1.500,– EUR vorzunehmen.
Beurteilung für die SLÄK bei
Abschluss des jeweiligen Weiterbildungsabschnittes der KVS übergibt.
standssitzungen, Vertreterversammlungen, Kommissionen und Ausschüssen)
– Honorare für Vorträge, Schulungen,
Seminare und sonstige Dienstleistungen, wenn sie nicht im Rahmen einer
freiberuflichen Haupttätigkeit erbracht werden (einschl. erstatteter
Sachaufwendungen)
– Honorare für kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an nicht niedergelassene
Ärzte (Fachgruppe 79)
– Honorare für Notärzte, die nicht
niedergelassen sind (Fachgruppe 78)
– Rückzahlung Bauumlage
Die Meldung an die Finanzbehörden
muss bis zum 30.04. des Folgejahres erfolgen.
Herr Dr. med.
Frank Nicklisch
geb. 29.08.1946
gest. 14.03.2005
niedergelassener Facharzt
für Urologie in Dresden
Herr Dr. Nicklisch
war langjähriges Mitglied
der Vertreterversammlung
und darüber hinaus auch
im Finanzausschuss
sowie in
der Bereitschaftsdienstkommission
der KV Sachsen tätig.
– Bu –
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Informationen zum Herausnehmen
Fortbildung
Fortbildung
Ankündigung von 5 Doppler-Kursen nach DEGUM
und KBV-Richtlinien, mit DEGUM-Zertifikat und
Fortbildungspunkten (FP)
Die 5 Kurse verlaufen zeitlich parallel. Jeder Teilnehmer kann aber nur einen
Kurs belegen
1. Interdisziplinärer Grundkurs Ultraschall Doppler- und Duplexsonographie (FP 20)
17. – 19. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle
Leitung: DEGUM-Seminarleiterin OÄ Dr. med. Edith Wiegand, Halle
2. Aufbaukurs Doppler- und Duplexsonographie peripherer Arterien und Venen (FP 20)
17. – 19. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle
Leitung: DEGUM-Seminarleiterin OÄ Dr. med. Edith Wiegand, Halle
3. Aufbaukurs Doppler- und Duplexsonographie hirnversorgender Arterien (FP 20)
17. – 19. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle
Leitung: DEGUM-Seminarleiter Dr. med. Andreas Köhler, Halle
4. Abschlusskurs Doppler- und Duplexsonographie peripherer Arterien und Venen
(FP 14)
17. – 18. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle
Leitung: DEGUM-Seminarleiterin OÄ Dr. med. Edith Wiegand, Halle
14. Sächsisches Treffen
zur Suchtprävention
Fortbildungsveranstaltung
für abstinent lebende Abhängigkeitskranke und deren Angehörige, für
Leiter und Mitglieder von Selbsthilfegruppen, für Suchtfachkräfte und
Mediziner anderer Bereiche, für Mitarbeiter Sozialpsychiatrischer Dienste,
aus Betreuungsvereinen sowie Komplementäreinrichtungen und Forensischen Kliniken als auch für Angestellte aus Ämtern und Behörden
Termin: 27. und 28. Mai 2005
Thema: Sucht – Einstieg in den
Ausstieg – heute
Ort:
Hotel „Elbflorenz“
des World-Trade-Centers,
Rosenstr 36, 01067 Dresden
5. Abschlusskurs Doppler- und Duplexsonographie hirnversorgender Arterien (FP 14)
17. – 18. Juni 2005, Evangelisches Diakoniewerk Halle
Leitung: DEGUM-Seminarleiter Dr. med. Andreas Köhler, Halle
Veranstalter:
Gesellschaft gegen Alkoholund Drogengefahren e.V.
Sachsen (GAD-S)
Auskunft und Anmeldung für alle Kurse:
Dr. Albrecht Klemenz
Institut für Anatomie und Zellbiologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,
06097 Halle, Tel.: 0345 / 5 57 13 16 (Office), 0345 / 5 57 17 03 (Sekretariat),
Fax: 0345 / 5 57 46 49, E-Mail: [email protected]
Rückfragen:
Herr S. Wilhelm
(Tagungsleiter)
Tel.: 0351 / 2 64 00 04,
Fax: 0351 / 2 64 00 85
Nichtepileptische zerebrale Anfälle
Termine:
29. Oktober 2005, 10.00 – 16.00 Uhr
Ort:
Universitätsklinikum „Carl Gustav Carus“ der Technischen Universität Dresden,
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, Konferenzraum der Klinik für Psychiatrie (Haus 25, 1. Etage, Zi. 245)
Leitung:
Prof. i. R. Dr. D. Müller
Referenten:
Priv.-Doz. i. R. Dr. H. Broeker
Prof. i. R. Dr. D. Müller
Prof. i. R. Dr. H. Todt
Anmeldung:
schriftlich bis spätestens 24.10.2005 an:
Neurologische Univ.-Klinik, Arbeitsbereich EEG/Anfallsambulanz
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Fax: 0351 / 4 58 63 60
Auskunft:
Prof. i. R. Dr. D. Müller, Tel.: 0351 / 2 68 78 96 (8.00 – 9.00 Uhr und 20.30 – 21.30 Uhr)
Gebühr:
50,– Euro
Hauptinteressenten:
Nervenärzte, Kinderärzte, Internisten, Allgemeinärzte, Notfallärzte
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
XI
Informationen zum Herausnehmen
Fortbildung
INTERAKTIVES SEMINAR zur Differenzialdiagnostik zerebraler Anfälle im
Kindes- und Erwachsenenalter
Termin:
19. November 2005, 10.00 – 16.00 Uhr
Ort:
Universitätsklinikum „Carl Gustav Carus“ der Technischen Universität Dresden,
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden,
Seminarraum der Klinik für Psychiatrie (Haus 25, 1. Etage, Zi. 245)
Leitung:
Prof. i. R. Dr. D. Müller, Tel.: 0351 / 2 68 78 96
Mitwirkende: Dr. Claudia Eberhard und Dr. Th. Mayer (Sächsisches Epilepsiezentrum Radeberg „Kleinwachau“)
Dr. Dolores Friebel und Prof. i. R. Dr. H. Todt (Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Dresden)
Dr. Ulrike Reumer und Prof. i. R. Dr. D. Müller (Univ.-Klinik für Neurologie Dresden)
Anmeldung:
schriftlich bis spätestens 14.11.2005 an:
Univ.-Klinik für Neurologie, Arbeitsbereich EEG/Anfallsambulanz
Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Fax: 0351 / 4 58 63 60
Auskunft:
Prof. i. R. Dr. D. Müller
Tel.: 0351 / 2 68 78 96 (8.00 – 9.00 Uhr und 20.30 – 21.30 Uhr)
Gebühr:
keine
Hauptinteressenten:
Nervenärzte, Kinderärzte, Internisten, Allgemeinmedizinmer, Notfallärzte
3. Innovationsforum Präsymptomatische Tumordiagnostik
Bei diesem Meeting sollen die Möglichkeiten, Methoden und Perspektiven der präsymptomatischen Tumordiagnostik aus
immunologischer (Autoantikörper, Tumaorantigene, Apoptosemarker), molekularbiologischer ( Genomics, Proteomics) und klinischer Sicht ( moderne bildgebende und endoskopische Verfahren) aufgezeigt und diskutiert werden.
Tagungsort:
Medizinische Fakultät der TU Dresden
Hörsaal Medizinisch-Theoretisches Zentrum
Fiedlerstraße 42, 01307 Dresden
Tagungszeit:
Do., 01.09.05, 10-17 Uhr; Fr., 02.09.05, 09-17 Uhr; Sa., 03.09.05; 09-14 Uhr
Anmeldung:
bitte bis zum 01. Mai 2005 bei der
Gesellschaft zur Förderung der Immundiagnostik e.V.
Frau Dr. Zwjatkow
Tel. (0351) 4 58 65 21
Fax (0351) 4 58 63 08
Email: [email protected]
www.advidx.org
Teilnahmegebühr:
Bei Anmeldung UND Zahlungseingang
vor dem 1. Mai
ab 1. Mai
vor Ort
90,– Euro
120.– Euro
150,– Euro
Studenten und Vertreter von Selbsthilfegruppen
30,– Euro
40.– Euro
60,– Euro
Tageskarte 80,– Euro
Tagesveranstaltung für Netzwerkmitglieder PTD e.V. und GFID e.V. kostenfrei.
Die Anerkennung der Veranstaltung für das Sächsische Fortbildungszertifikat wurde bei der Sächsischen Landesärztekammer
beantragt.
XII
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Meinung
Meinung
per Mail: Dr. Markus zum Thema Hausärztevertrag mit der BARMER
An die KV Sachsen
Herrn Dr.Heckemann
Vorsitzender
Leipzig, 28.03.05
Sehr geehrter Herr Heckemann,
da davon auszugehen ist, dass ein großer Teil der Hausärzte den Inhalt des Hausärztevertrages mit der BARMER Ersatzkasse
nicht kennt und die weiteren Folgen bis zum heutigen Tage sowieso niemand abschätzen kann, möchte ich Sie doch bitten
die Hausärzte auf folgendes hinzuweisen.
So steht unter Punkt 2 geschrieben:
„Mir ist insbesondere bekannt, …
…dass die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) berechtigt ist, von den vertraglich vereinbarten Vergütungen einen
Verwaltungskostenabzug in Abzug zu bringen.“
.... dass die HÄVG zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben berechtigt ist, eine oder mehrere Dienstleistungsunternehmen
zu beauftragen; meine Daten zum Zwecke der Erfassung meiner Teilnahme und Abrechnung der von mir erbrachten Leistungen allen Vertragspartnern und dem/den von der HÄVG beauftragten Dienstleistungsunternehmen zur Verfügung gestellt
und diesen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden dürfen.“1)
Punkt 5
„Ich verpflichte mich bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung ... personenbezogener
Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten und …“
Im Klartext bedeutet das, dass die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft so etwas wie eine kleine Kassenärztliche Vereinigung
gründen möchte, allerdings nur mit einem Minimalbetrag an Geld, denn es stehen allein Gelder aus dem Fond der Integrierten Versorgung zur Verfügung, und dass die Ärzte diesen ganzen bürokratischen Apparat wieder aus der eigenen Tasche
bezahlen. Sollten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden können, und das halte ich für sehr fraglich, da die Verträge mit sehr heißer Nadel gestrickt wurden, sind die Ärzte unter Punkt 5 auch noch darauf hingewiesen.
Denn keiner der Kollegen kennt ja wohl diese Richtlinien detailliert.
Die KV tut also sehr gut, die Kolleginnen und Kollegen umfassend auf inhaltliche Probleme dieses Vertrages hinzuweisen.
Im übrigen muß gesagt werden, dass die Hausärzte nicht das Geringste mit den Apotheken zu tun haben, bis auf die Tatsache, dass die Apotheken ihren Reichtum mit unserem Schweiß erworben haben und jetzt allein wiederum mit unserer Hilfe
ihre Pfründe sichern wollen!!
Sollten die anderen Kassen auch noch mit eigenen Verträgen kommen, und hiergegen gibt es gar keinen denkbaren Grund,
denn warum sollten sie nicht die gleichen Vertragsrechte haben wie die AOK und die BARMER, dann werden die Hausärzte
bald eine Vertraglawine zu bearbeiten haben, aus der sie sich überhaupt nicht mehr herausfinden und wo sie am Ende gar
nicht mehr wissen, wo sie welches Geld her bekommen.
Da kann man schlussendlich nur sagen: „Mit Speck fängt man Mäuse“, und „die Trennung der Ärzteschaft gelingt den Kassen auf alle Fälle auf das Vortrefflichste“.
Diese Trennung der niedergelassenen Ärzteschaft und dieser Streit um das Geld wird letztlich die gesamte ärztliche Versorgung
in diesem Lande gefährden und die Ärzteschaft ruinieren, wie das mit der Hausärzteschaft in Sachsen schon geschehen ist.
Denn jede zweite Hausarztpraxis wird seit dem Jahr 2000 in Sachsen nur noch wieder besetzt. Bei diesen zunehmenden bürokratischen Maßnahmen wird es in Zukunft wohl nur noch jede dritte, vierte oder fünfte sein. Daneben haben viele Kollegen mit dem neuen EBM 2000 plus jetzt schon signalisiert, dass sie unter diesen Bedingungen keine Lust mehr haben, in
diesem Gesundheitswesen weiter zu arbeiten.
Die Gesundheits,- und Polit-Bürokratie vernichtet den produktiven Teil in diesem Gesundheitswesen, die Ärzteschaft.
Schade, aber eine Änderung ist leider nicht in Sicht, nur eine ständige Verschlechterung.
Dr. Lothar M a r k u s
FA f. Allgemeinmedizin
Physikalische Therapie
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
1) auch dieser Passus ist wörtlich aus
dem Vertrag zitiert – die Redaktion
9
Vertreterversammlung
Vertreterversammlung Teil 6
Dipl.-Med. Thomas Aurich
Dr. Claus Vogel
FA für Orthopädie
in 09212 Limbach-Oberfrohna
geboren 1957
niedergelassen seit 1991
Vertreterversammlung seit 1996
FA für HNO-Heilkunde und
FA für Allergologie
in 04155 Leipzig
geboren 1945
niedergelassen seit 1980
Vertreterversammlung seit 1991
Berufspolitisches
Ich will mich besonders einsetzen für die Erhaltung der Freiberuflichkeit
Ich wünsche mir von den politischen Entscheidern Sachverstand und
Weitsicht bei zu treffenden Entscheidungen
Ich wünsche mir von der KV Energie und Kraft für die Kassenverhandlungen beim Kampf für einen Punktwert von 5,11 Cent
Ich bin außerdem Mitglied:
Berufsverband der Orthopäden,
European Workgroup For Manual Medicine,
Ärztegesellschaft für Atlastherapie und Manuelle Kinderbehandlung
Berufspolitisches
Ich will mich besonders einsetzen für den Erhalt der ärztlichen
Selbstverwaltung, für innerärztlichen Konsens sowie für die Freiberuflichkeit des Arztberufes
Ich wünsche mir von den politischen Entscheidern die Akzeptanz
des ärztlichen Sachverstandes bei gesundheitspolitischen Entscheidungen sowie den Abbau der Bürokratie zum Wohle der Patientenversorgung und zur Verbesserung der Attraktivität des Arztberufes
Ich wünsche mir von der KV die Interessenvertretung der Ärzteschaft gegenüber den Kassen und der Politik zu sein sowie den Einsatz für das Grundrecht auf freie Arztwahl
Ich bin außerdem im Vorstand der SLÄK, Vorsitzender des Regionalausschusses Leipzig der KVS, kommissarischer Vorsitzender des
Landesverbandes Sachsen des NAV-Virchow-Bundes
persönliches
Verheiratet, zwei Kinder; Interessen: Musik, Motorwassersport und
Segeln; Motto: Arbeiten, um auch die schönen Seiten des Lebens genießen zu können
persönliches
Verheiratet, zwei Töchter (15 bzw. 24 Jahre)
Interessen: Rennrad, Berge, kochen
Andrea Mrazek, M.A. M.S.
Dr. Frank Eisenkrätzer
Psychotherapeutin
in 01445 Radebeul
geboren 1958
niedergelassen seit 1993
Vertreterversammlung seit 2000
FA für Allgemeinmedizin
in 01445 Radebeul
geboren 1943
niedergelassen seit 1992
Vertreterversammlung seit 2000
Berufspolitisches
Ich will mich besonders einsetzen für eine leistungsgerechte Bezahlung aller im Gesundheitswesen Tätigen
Ich wünsche mir von den politischen Entscheidern, dass sie den
Patienten selbst erklären müssen, dass eine Behandlung zwar notwendig sei, aber erst nach Monaten Wartezeit durchgeführt werden
kann
Ich wünsche mir von der KV, dass sie die Psychotherapeutinnen und
-therapeuten stärker in den Gremien beteiligt
Ich bin außerdem Mitglied in der Vereinigung der Kassenpsychotherapeutinnen und –therapeuten
Berufspolitisches
Ich will mich besonders einsetzen für den Erhalt der ambulanten
fachärztlichen Versorgung
Ich wünsche mir von den politischen Entscheidern einen guten Instinkt bei der Auswahl der Berater
Ich wünsche mir von der KV mehr Öffnung nach außen nach dem
Motto „tue Gutes und rede darüber“
Ich habe ein Kammermandat bei der SLÄK und bin außerdem Mitglied der Kreisärztekammer Meißen und im Schmerztherapeuten e.V.
persönliches
Verheiratet (glücklich) seit 1983;
Interessen: Gärtnern und Kammermusik, spiele Cello;
Motto: Ich habe das gerne, was ich in diesem Augenblick tue.
persönliches
Verheiratet mit einer HNO-Ärztin, Sohn: Journalist, Tochter: Ärztin,
4 Enkel; Interessen: Bildende Kunst, Musik, Fotografie;
Motto: „In der Ruhe liegt die Kraft“ und „Ehrlich währt am längsten“
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KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Informationen der Berufsverbände
Informationen der Berufsverbände
Aktionsbündnis niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten in Sachsen
Sprecherin: Dr. med. habil. Angelika Wünsche, Telemannstraße 6, 04107 Leipzig,
Tel.: (0341) 21 38 20, Fax: (0341) 2 13 82 11, E-mail: [email protected]
Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände in Sachsen
Sprecher: Dr. Frank Rohrwacher, Kickerlingsberg 26, 04155 Leipzig.
Tel.: (0341) 5 83 08 25, Fax: (0341) 5 83 08 24, E-mail: [email protected]
Sächsischer Hausärzteverband e.V.
Vorsitzende: Dr. med. Ingrid Pawlick, Altenburger Straße 33, 09328 Lunzenau,
Tel.: (037383) 65 06, Fax: (037383) 6 01 79, E-mail: [email protected]
Aktionsbündnis der Psychotherapeutenverbände in Sachsen
Sprecherin: Dipl.-Psych. Edda Hoffmann, An der Hubertusburg 15, 04779 Wermsdorf,
Tel.: (034364) 51560, Fax: (034364) 51 570, E-mail: [email protected]
Protokoll der Sitzung des Aktionsbündnisses Sachsen vom 16.03.2005 in Dresden
Am 16.03.2005 trafen sich die Vertreter der hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände Sachsens von 17.00 – 19.00 Uhr im Gebäude der KVS Sachsen. Es waren 15 Verbände vertreten.
Zur aktuellen berufspolitischen Lage:
Drohender Ärztemangel:
Die Mitglieder des Aktionsbündnisses der niedergelassenen Ärzte sind gegen eine Anwerbung ausländischer Ärzte, insbesondere aus Osteuropa nach Sachsen. Damit würde der in Deutschland selbst verursachte Ärztemangel nur nach Osteuropa verlagert.
Wir würden den ärmeren osteuropäischen Ländern damit die teuer ausgebildeten Ärzte wegnehmen. Dies erscheint nicht fair.
Das Aktionsbündnis fordert dagegen ein besseres Umfeld für die in unserem Land ausgebildeten Ärzte, um die Fluktuation ins
Ausland oder in die Industrie zu stoppen.
Eine schriftliche Stellungnahme des Aktionsbündnisses zu diesem Thema soll für das Bündnis Gesundheit 2000 erarbeitet werden und zur nächsten Sitzung, voraussichtlich am 8.4.05, überreicht werden. Frau Dr. Wiemers vom Berufsverband der Dermatologen erklärte sich freundlicherweise bereit, den ersten Entwurf zu verfassen und ihn per mail zur Diskussion zu stellen.
EBM 2000plus:
Wegen einer gleichzeitig laufenden Vorstandssitzung der KVS konnte leider kein Vertreter des Vorstandes der KVS zu diesem
Problem an der Sitzung teilnehmen. Bis zum 31.12. 2005 soll in Sachsen der HVM gelten und danach werden die morbiditätsbezogenen Regelleistungsvolumina eingeführt. Problematisch wurden im neuen EBM die Zeittakte gesehen.
Hausarztmodell der Barmer-EK:
Geteilte Meinungen, von eindeutiger Zustimmung bis zur vollständigen Ablehnung.
Von allen Mitgliedern des Bündnisses wird in Anbetracht der neuen vielfältigen medizinischen Versorgungsstrukturen eine noch
stärkere kompetente Beratung durch die KVS gewünscht.
Am Ende wurde der vorläufige nächste reguläre Beratungstermin für Mittwoch, den 14. September 2005, 17.00 Uhr festgelegt.
Leipzig, 28.03.2005
Dr. Angelika Wünsche
Die Berufsverbände der
niedergelassenen Ärzte und
Psychotherapeuten in Sachsen
bleiben im Gespräch.
Unser Bild zeigt v.l.n.r.:
Dipl.-Psych. Edda Hoffmann
(Psychotherapeuten),
Dr. Angelika Wünsche (Sprecherin,
Nuklearmediziner),
Dr. Ingrid Pawlick (Hausärzte),
Dr. Ulrike Wiemers (Dermatologen),
Dr. Andreas Teich (Rheumatologen)
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
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Impressum/Anzeigen
Anzeigen
Impressum
Praxisabgabe
KVS-Mitteilungen
Jahrzehntelang gut eingeführte
mittelgroße Allgemeinarztpraxis
steht ab Januar 2006
zur Übergabe
an eine/n Nachfolger/in
zur Verfügung.
Organ der Vertragsärzte des Freistaates Sachsen
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Herausgeber
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN
10 km zur Universitätsstadt
Freiberg/Sa.,
in landschaftlich schöner Lage,
gut eingespieltes Personal,
EKG, Spirometrie, Elektrotherapie,
großzügige Räumlichkeiten,
zentrale Bereitschaftsdienstregelung.
Redaktion
Dr. med. Klaus Heckemann
Vorstandsvorsitzender (V. i. S. d. P.)
Dr. med. Ulrike Schwäblein-Sprafke
Stellvertretende Vorstandsvorsitzende
Dr. agr. Jan Kaminsky
Hauptgeschäftsführer
Dipl.-Ing. oec. Andreas Altmann
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Dipl.-Wirtsch. Klaus Schumann
Zuschriften unter Chiffre-Nr. 410
an die KV Sachsen,
Landesgeschäftsstelle,
Redaktion der KVS-Mitteilungen,
Postfach 100636, 10176 Dresden
Anschrift Redaktion und Anzeigenverwaltung
A-ROSA ist ein innovatives Urlaubskonzept für Gäste mit hohem
Anspruch an ihre Gesundheit. Für unsere Resorts in Bad Saarow und
Travemünde suchen wir Sie als:
Arzt / Ärztin
Sie sind verantwortlich für die Durchführung und Organisation der
A-ROSA eigenen Diagnostik-, Therapie- und Präventivleistungen im
Resort.
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Zusatzausbildungen, z.B. in den Bereichen Sportmedizin und
Akupunktur. Sie verstehen es, Ihre Diagnose auf der Sprachebene von
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gehobenen Resorthotellerie.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an:
A-ROSA Resort GmbH, Frau Schirrmeier
Am Strande 3e, 18055 Rostock
Wir danken allen Kollegen
für die herzlichen Gratulationen zu unserer Hochzeit!
Uta Mennicken geb. Plewe
Psychologische Psychotherapeutin
Praxis Holzhofgasse 9, 01099 Dresden
und
Gregor Mennicken
Arzt, Psychosomatische Tagesklinik
Universitätsklinikum Dresden
12
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN
Landesgeschäftsstelle
Redaktion „KVS-Mitteilungen“
Schützenhöhe 12
01099 Dresden
Tel. (0351) 8 29 06 30
Fax (0351) 8 29 05 65
E-mail: [email protected]
http://www.kvs-sachsen.de
E-mail-Adressen der Bezirksgeschäftsstellen:
Chemnitz [email protected]
Dresden [email protected]
Leipzig [email protected]
Zur Zeit ist die Anzeigenpreisliste Nr. 7 gültig.
Anzeigenschluss ist der 20. des Vormonats.
(Verantwortl. Anzeigen Klaus Schumann)
Satz und Druck
Druckerei Böhlau, Scherlstraße 12, 04103 Leipzig
Buchbinderei
G. Fr. Wanner, Leipzig
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keine Haftung übernommen. Mit vollem Namen gekennzeichnete bzw. Fremdbeiträge decken sich
nicht immer mit den Ansichten des Herausgebers.
Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Vertragsärzte. Die Redaktion behält sich vor, ggf. Beiträge zu kürzen.
Wichtiger Hinweis: Für den Inhalt von Anzeigen
sowie für Angaben über Dosierungen und Applikationsformen in Beiträgen und Anzeigen kann von
der Redaktion keine Gewähr übernommen werden.
Die Zeitschrift erscheint monatlich jeweils am
20. des Monats. (ein Heft Juli/August)
Bezugspreis: jährlich € 33,–; Einzelheft € 3,–. Bestellungen werden von der KV Sachsen, Landesgeschäftsstelle, Schützenhöhe 12, 01099 Dresden, entgegengenommen.
Die Kündigungsfrist für Abonnements beträgt
6 Wochen zum Ende des Kalenderjahres.
Für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ist der Bezugspreis durch die
Mitgliedschaft abgegolten.
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Nachrichten
Nachrichten
Freche Ärzte und lauter(er) Bach?
Unter dem Eindruck des Urteils des Düsseldorfer Sozialgerichts, dass die Praxisgebühr für rechtmäßig erklärte und die Ärzte
verpflichtete, die Gerichts-, Porto- und
Mahnkosten für Gebührenmuffel selbst zu
finanzieren, hat sich auch der bekannte
bundesministerielle
Gesundheitsberater
Prof. Karl W. Lauterbach gegenüber der taz
vom 23.03.05 zu Wort gemeldet:
„Dass die Ärzte die Kosten für die Eintreibung ihrer eigenen Honorare nicht
tragen wollen, ist ausgesprochen frech.
Sie argumentieren gerne, dass sozial
schwache Menschen die sozialen Sicherungssysteme ausnützen würden“, so
Lauterbach. „Tatsache ist aber, dass
selbst die Ärmsten bereit sind, die
Praxisgebühr zu bezahlen.“
Das Bundesgesundheitsministerium seinerseits sieht keinen Grund für Gesetzesänderungen: „Den schwarzen Peter
schlicht der Politik zuzuspielen, ist zu einfach“, sagte eine Ministeriumssprecherin
der taz. „Ärzte und Kassen müssen sich im
Rahmen der Selbstverwaltung einigen.“
Das Ministerium könne lediglich eine Moderatorenrolle in der Sache übernehmen:
„Die Gesetze aufgrund des Urteils zu modifizieren, ist nicht geplant; wir sehen das
auch nicht als unsere Aufgabe an.“
„Oft sind die KVen als Lobbygruppen
stärker als die Kassen“, warnt jedoch Gesundheitsexperte Lauterbach. Denkbar
sei deshalb, dass es der Ärztelobby trotz
allem gelingen könnte, erfolgreich Druck
auf die Kassen auszuüben.
KBV drängt auf rasche Änderung des Einzugsverfahrens
der Praxisgebühr von säumigen Zahlern
„Das derzeitige Verfahren zum Einzug
der Praxisgebühr von nicht zahlenden
Patienten ist absurd. Das hat das Düsseldorfer Urteil vom 22. März gezeigt. Wir
werden alles tun, damit rasch eine vernünftige Lösung gefunden wird. Derzeit
werden unnütz Gelder verschleudert, die
in der Patientenversorgung dringend gebraucht werden. Das ist in niemandes
Sinne.“ Dies hat am 30.03. in Berlin Ulrich Weigeldt vom KBV-Vorstand erklärt.
„Wir stehen in ständigem Austausch mit
den Krankenkassen und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Außerdem koordinieren wir derzeit die Positionen der
Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).
Auch das BMGS hat uns in der Vergangenheit bereits Unterstützung signali-
siert“, sagte Weigeldt. Die KBV strebe
Verhandlungen im April an.
Schon seit längerem mahne die KBV Änderungen an. Sie habe aus diesem Grund auch
den Bundesmantelvertrag Ende 2004 auslaufen lassen. Ein neuer Bundesmantelvertrag solle vorsehen, dass die Kosten nicht
zulasten der KVen gehen, so Weigeldt. „Wir
lehnen ab, dass die Nichtzahlung der Gebühr unverfolgt bleibt. Das wäre weder im
Sinne des Gesetzgebers noch wäre es all
den vielen Menschen zu vermitteln, die ihre
zehn Euro anstandslos zahlen. Für Gerechtigkeitslücken sind wir nicht zu haben“, betonte Weigeldt. Außerdem untergrabe ein
solches Vorgehen die bislang sehr gute Zahlungsmoral der Patienten.
(gekürzte Presseinfo der KBV
vom 30.03.05)
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält nach den Worten ihres Sprechers Dr. Roland Stahl „eine Rechtsänderung, durch die notorisch säumige Zahler
für alle Extra-Kosten aufkommen, zumindest für eine Option“. Zum Düsseldorfer Richterspruch sagte Stahl: „Dieses
Urteil ist fatal“.
Das juristische Eintreiben der Praxisgebühr ist für die Kassenärztlichen Vereinigungen mit enormen Kosten verbunden.
Jeder dieser Fälle kostet mindestens 150
Euro. Auf diesen Ausgaben bleiben die
Vereinigungen in der Regel sitzen.
Bundesweit sind rund 350.000 Patienten
die Gebühr schuldig geblieben.
(stark gekürzt nach einer taz-Meldung
vom 23.03.05)
Neue Telematikwebsite
der KBV
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung
(KBV) hat eine eigene Website zum
Thema Telematik eingerichtet. Vom Datenschutz über den Heilberufsausweis bis
zur Lösungsarchitektur findet sich dort
alles, was für die künftigen Nutzer der
neuen Technologie – Leistungserbringer
wie Patienten – von Interesse ist.
Neben aktuellen Pressemitteilungen und
Hintergrundinformationen kann auf dieser Seite auch der KBV Kurier Telematik
heruntergeladen werden. die Seite ist über
den Link www.kbv.de/telematik.htm direkt zu erreichen oder über die Homepage
der KBV www.kbv.de unter „Fachbesucher“. Dort einfach das Bild der elektronischen Gesundheitskarte anklicken,
schon wird die Seite aufgerufen.
(Presseinfo der KBV vom 21.03.05)
Änderungen des EBM 2000plus zum 1. April 2005
Der Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses hat sich in seinen jüngsten
Sitzungen auf Beschlussempfehlungen
zu einigen Änderungen hinsichtlich des
neuen – zum 1. April 2005 in Kraft tretenden – Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) verständigt.
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um
• die Aufnahme einer Bestimmung, dass
im organisierten ärztlichen Not(fall)dienst nur Leistungen abrechnungsfähig
sind, die in unmittelbarem diagnostischen oder therapeutischen Zusammenhang mit der Notfallversorgung stehen,
• die Aufnahme neuer Leistungspositionen nach den Nrn. 09335 und 09336/
20335 und 20336 für die Durchführung
der Kinderaudiometrie sowie der Kindersprachaudiometrie an einer speziellen Kinderaudiometrieanlage (z. B.
„Mainzer Kindertisch“) sowie die Än13
Nachrichten
derung der Leistungslegende der Leistung nach der Nr. 09322 bzw. 20322,
• die Änderung von Nr. 3 der Präambel des
Abschnitts 30.7 dahingehend, dass von
der in Nr. 3. genannten Fallzahlbegrenzung aus Sicherstellungsgründen (nach
Genehmigung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung) abgewichen
werden kann sowie die Streichung der
„Teilnahme an der Schmerzkonferenz“
aus dem obligaten Leistungsinhalt der
Leistung nach der Nr. 30701,
• die Änderung der dritten Anmerkung
hinter der Leistung nach der Nr. 30900
dahingehend, dass die Leistung nach
der Nr. 30900 auch dann berechnet werden kann, wenn zur Erbringung der Leistung Polygraphiegeräte genutzt werden, die bereits vor dem 1. April 2005
verwendet wurden.
Die Beschlussempfehlungen wurden
mittlerweile in die Beschlussfassung der
99. Sitzung des Bewertungsausschusses
gemäß § 87 Abs. 3 SGB V (schriftliches
Beschlussverfahren) aufgenommen. Das
Unterschriftsverfahren zur Beschlussfassung wurde eingeleitet. Die Veröffentlichung auf der Internetseite der KBV erfolgt
insofern
vorbehaltlich
der
endgültigen Unterzeichung durch alle
Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6
Satz 1 SGB V unter dem Vorbehalt der
Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS).
Unter www.kbv.de/home/6679.htm können Sie die Dokumente im Volltext herunterladen
(kbv.de vom 24.03.05)
Ambulantes Operieren: Neuer Vertrag ab 1. April
„Ab dem 1. April gelten beim ambulanten
Operieren im stationären Sektor die gleichen Qualitätsvoraussetzungen wie im
ambulanten Bereich.“ Dies hat heute der
Vorsitzende des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Köhler, in Berlin erklärt. Am vergangenen Freitag hatte das Bundesschiedsamt
in Berlin in der Sache entschieden.
„Krankenhausärzte müssen nun genauso
wie niedergelassene Ärzte Mindestmengen erbringen, um eine Leistung weiter-
An- und Verkäufe
kostenlos!
Hier könnte Ihre
Kleinanzeige stehen.
Weiterhin bieten wir allen
sächsischen Vertragsärztinnen und
-ärzten die Möglichkeit,
An- und Verkäufe kostenlos in den
„KVS-Mitteilungen“ zu inserieren.
Schicken sie uns den gewünschten
Anzeigentext formlos per Post,
per Mail ([email protected])
oder als Fax (0351/8 29 05 65).
Entsprechend der leider auch
platzmäßig begrenzten
Möglichkeiten werden wir um
schnellstmögliche Veröffentlichung
bemüht sein.
Ihre Redaktion
der „KVS-Mitteilungen“
14
hin abrechnen zu dürfen. Dazu zwei Beispiele: Wer im Rahmen einer ambulanten
Operation Koloskopien machen will,
muss nachweisen, dass er pro Jahr 200
Darmspiegelungen vornimmt. Wer interventionelle Kardiologie betreibt, muss
auf 150 entsprechende Eingriffe kommen“, erläuterte Köhler weiter. Er zeigte
sich mit dem vom Bundesschiedsamt
festgesetzten Vertrag zufrieden: „Wir
haben endlich gleiche Voraussetzungen
beim ambulanten Operieren. Damit liegt
nun die Qualitätslatte im Krankenhaus
und bei den Niedergelassenen gleich
hoch.“
Den Vertrag nach Paragraph 115 b Abs. 1
des Fünften Sozialgesetzbuches, „Ambulantes Operieren und stationsersetzende
Eingriffe im Krankenhaus“ hat die KBV
ins Internet eingestellt. Die Adresse lautet:
http://www.kbv.de/publikationen/730.htm.
(Presseinfo der KBV vom 21.03.05)
Anzeigen
Praxisabgabe
Altersbedingt werde ich zum 31.12.2005
meine hausärztliche Allgemeinarzt-Praxis aufgeben.
Meine Praxis liegt angrenzend an Dresden
im Neubaugebiet Freital-Zauckerode in einem Ärztehaus.
Ich habe zwei sehr gute Arzthelferinnen,
die maßgeblich zum Erfolg der Praxis beitragen.
Die Scheinanzahl im Quartal beträgt durchschnittlich 1.150 Scheine.
Auch bedingt durch die günstige Kostenstruktur, ist die Praxis recht ertragreich.
Wenn ich Ihr Interesse für eine Praxisübernahme geweckt habe,
rufen Sie bitte Frau Dipl. Med. Skaletzki
unter der Rufnummer 0351 / 6 50 28 94 an
oder schreiben Sie unter Chiffre 420 an die KV Sachsen,
Landesgeschäftsstelle, Redaktion der KVS-Mitteilungen,
PF 100636, 10176 Dresden.
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Wir erinnern an
Wir erinnern an
Similia similibus curentur
250. Geburtstag von Samuel Hahnemann am 10. April 2005
Von Manfred P. Bläske
Wohl an keinen anderen sächsischen Arzt
als an Samuel Hahnemann erinnern weltweit so zahlreiche Denkmäler, Büsten und
Gedenktafeln, die bereits zu seinen Lebzeiten und nach seinem Tode entstanden. 1851
wurde in Leipzig die bekannte Bronzestatue
von Steinhäuser und 1855 eine zweite von
Schmitz in Köthen errichtet. Ein prächtiges
Denkmal (von Niehaus) wurde ihm 1900 in
Washington gesetzt und im gleichen Jahr
ein Grabdenkmal in Paris auf dem Friedhof
Père-Lachaise. In Meißen erinnern eine
Gedenktafel an den einstigen Standort
seines Geburtshauses und ein Denkmal
an den ersten Ehrenbürger der Stadt. Groß
ist die Zahl der Gemälde, Graphiken und
Medaillen mit seinem Porträt, die immer
wieder aus den verschiedensten Anlässen
bis in die jüngste Zeit hinein entstanden.
ber angewandt wurde. Sie veranlassten ihn,
durch mehrtägige Einnahme hoher Dosen
von Chinarinde sich ein eigenes Bild zu machen und war überrascht, die Symptome des
Wechelfiebers ausgelöst zu haben. Offensichtlich reagierte er besonders empfindlich
auf die Inhaltsstoffe von Cortex Chinae, und
Hahnemann erkannte: Die Chinarinde verursachte dasselbe Leiden, das sie heilte, und
nach Versuchen mit vielen anderen Substanzen – Fingerhut, Tollkirsche, Kockelskörner
(Früchte von Anamirta cocculus) usw. – in
unterschiedlichen Mengen schlussfolgerte
er: Eine Krankheit kann nur durch kleine
Dosen jener Mittel geheilt werden, die bei
der Verabreichung in starker Dosierung ähnliche Symptome wie die Krankheit hervorrufen. Dieses Prinzip wurde in der Prägung
„Similia similibus curentur“ der Fundamentalsatz der Homöopathie.
✯
Christian Friedrich Samuel Hahnemann
wurde am 10. April 1755 in Meißen geboren.
Der Vater, Maler an der Porzellanmanufaktur, erreichte für seinen Sohn eine Freistelle
an der Fürstenschule von St. Afra, wo es Samuel – arm an Geld und Muskelkraft aber
reich an geistigen Gaben und Fleiß – zu einem vorzüglichen Ergebnis brachte, das in
der lateinischen Abschlussarbeit „Über die
menschliche Hand“ gipfelte. Hahnemann
erahnte in ihr, wie einer seiner Biographen
schreibt, die „geistige Bedeutung der Hand,
die Endpunkt und Synthese des Körpers,
Verlängerung und Übermittler des Gedankens zur Handlung ist.“
In seinem Wunsch, Arzt zu werden, wurde
er vom Vater unterstützt. Ab 1775 studierte
Hahnemann zwei Jahre in Leipzig Medizin,
wozu er sich die Mittel durch Erteilung von
Privatunterricht erwarb. 1777 lernte er beim
kaiserlichen Leibarzt und Leiter des Allgemeinen Krankenhauses in Wien Joseph
von Quarin (1733–1814), praktische Heilkunde, nahm 1778 eine Hausarztstelle in
Hermannstadt an und setzte ein Jahr später
sein Studium in Erlangen fort, um dort 1779
zu promovieren. In den folgenden zehn Jahren finden wir ihn als Arzt in Hettstedt, Dessau, Gommern, Dresden und in Stötteritz
bei Leipzig. Unzufriedenheit mit den theKVS-Mitteilungen Heft 4/2005
Bronzestatue des
Hahnemann-Denkmals in Leipzig
rapeutischen Möglichkeiten der inneren
Medizin seiner Zeit und deren geringen
Heilerfolgen veranlasste Hahnemann zunehmend, seinen Lebensunterhalt weniger
aus ärztlicher Praxis als in literarischen und
chemischen Arbeiten zu suchen, zumal er
inzwischen Henriette Küchler, Tochter eines Dessauer Apothekers, geheiratet hatte,
die elf Kinder gebar!
Bis 1790 erschienen zwölf Übersetzungen
teils größerer englischer und französischer
Werke und achtzehn selbständige Arbeiten
in Crells „Chemischen Annalen“. Anerkennung fanden seine Werke „Über Arsenikvergiftungen“ (1786) und „Über die Weinprobe auf Blei und Eisen“ (1788) – bekannt
als Hahnemannsche Weinprobe.
Während Übersetzungsarbeiten an der „Materia medica“ des schottischen Arztes und
Pharmakologen William Cullen (1710–
1790) – das Buch erschien 1790 in Leipzig
– reifte in ihm der Gedanke, eine neue Heilmethode zu begründen, denn bei Cullen
hatte er von verschiedenen gegensätzlichen
Hypothesen bezüglich der Wirksamkeit der
Chinarinde gelesen, die gegen Wechselfie-
Nun wandte er sich wieder der Praxis zu,
und da die nach seinen Vorschriften zubereiteten Mittel nicht in Apotheken zu haben
waren, verabreichte er sie den Kranken
selbst. Überall wo er sich aufhielt, wurde er
deshalb von den Apothekern verklagt und
vertrieben. Zwei Jahre lebte er in Hamburg,
danach in Machern, in Eilenburg und 1802
bis 1810 in Torgau. Inzwischen hatte Hahnemann in seinem „Organon der rationellen
Heilkunde“ (Dresden 1810) sein Heilsystem
als Ganzes veröffentlicht, womit der Kampf
um die Homöopathie entbrannte. Nach Habilitation in Leipzig folgte er einem Ruf des
Herzogs von Anhalt-Köthen als Leibarzt,
mit dem Titel eines Hofrats, nach Köthen,
wo er von 1821 bis 1835 lebte.
Fünf Jahre nach Henriettes Tod, sie starb
1830, heiratete Hahnemann die fünfunddreißig Jahre jüngere Französin Melanie
d`Hervilly-Gohier, eine Malerin, die seit
den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts durch
zahlreiche Ausstellungen bekannt geworden war. Mit ihr übersiedelte er nach Paris,
wo Hahnemann durch eine florierende Praxis zu Wohlstand gelangte, zumal ihm seine
Frau nicht nur Künstler zuführte; auch inund ausländische Vertreter des Adels gehörten bald zu seinen Patienten.
Samuel Hahnemann starb am 2. Juli 1843.
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Zur Lektüre empfohlen
Zur Lektüre empfohlen
Volker Dehs
Hubert Goenner
Christiane Zivie-Coche
Jules Verne
Einstein in Berlin
Sphinx
Eine kritische Biographie
1914–1933
Das Rätsel des Kolosses von Gisa
2005.
548 Seiten mit 35 Abbildungen.
Format 14 x 21 cm.
Gebunden mit Schutzumschlag. € 29,90
Artemis & Winkler Verlag, Düsseldorf
ISBN 3-538-07208-6
2005.
368 Seiten mit 14 Abbildungen.
Format 14,5 x 22 cm.
Gebunden mit Schutzumschlag. € 22,90
Verlag C. H. Beck, München
ISBN 3-406-52731-0
Eine große Biographie zum 100.Todestag
am 24. März 2005 vom renommiertesten
Jules-Verne-Kenner Deutschlands!
„Ich reise niemals nach Paris, lebe tief in
meiner Provinz und bin der unbekannteste
aller Menschen.“ Das behauptete 1895,
zehn Jahre vor seinem Tod, ein Schriftsteller, der seit über dreißig Jahren regelmäßig Bücher veröffentlicht. Sie machten
ihn zum erfolgreichen Begründer des wissenschaftlichen Romans und wurden – seit
Jahrzehnten in ein Dutzend Sprachen übersetzt – mit ihren Figuren und Themen schon
zu Lebzeiten des Autors zu Mythen der
Moderne.
So populär und berühmt seine Werke auch
sein mögen, so unscheinbar ist der Mensch.
Auch wenn die Wirklichkeit seines Lebens
weniger spektakulär ist als die fantastischen
literarischen Welten, weniger aufregend ist
sie deshalb nicht: So verübte am 9. März
1886 sein Neffe Gaston Verne ein Attentat
auf ihn, wozu diese Biographie auch die bisher unveröffentlichte Polizeiakte enthält.
Ein Standardwerk für alle Verne-Kenner
und solche, die es werden wollen.
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Dieses Buch erzählt von Albert Einstein und
von Menschen, die zusammen mit ihm in
Berlin gelebt haben, es erzählt von der Kulturgeschichte einer Stadt und einer bewegten Epoche. Schon seine Zeitgenossen haben Einstein als den „neuen Newton“ und
„einen der größten Gelehrten in der Geschichte der Menschheit“ gerühmt. Er lebte
von April 1914 bis Dezember 1932 in Berlin. Ungeist und Verfolgungswahn der
Nationalsozialisten bewirkten, dass er nach
einem Aufenthalt in den USA im März 1933
Deutschland endgültig den Rücken kehrte.
Der Autor verbindet in seinem Buch die
Geschichte der Berliner Jahre Einsteins mit
einem Porträt der Stadt in den Jahren vom
Ersten Weltkrieg bis zum Ende der Weimarer Republik. Auf diese Weise wird ein reiches Geflecht persönlicher Beziehungen
wahrnehmbar, in dem sich Einstein bewegte
und das von den akademischen Kollegen
über das gehobene Bürgertum bis hin zu den
pazifistischen Intellektuellen reichte.
Hubert Goenners Buch ist ein wichtiger
Beitrag zum Verständnis des wohl bekanntesten Physikers des 20. Jahrhunderts.
Aus dem Französischen von
Birgit Lamerz-Beckschäfer
2004.
142 Seiten mit 14 Schwarzweiß-Abbildungen und 3 Karten.
Format 14 x 22 cm.
Gebunden. € 19,90
Primus Verlag GmbH, Darmstadt
ISBN 3-89678-250-9
Der Sphinx ist uns wohlvertraut. So vertraut sogar, dass man nicht einmal hinzusetzt, dass der Koloss von Gisa gemeint ist.
Er ist neben den Pyramiden eines der großen Monumente des alten Ägypten. Bis
heute fasziniert die Riesenstatue mit dem
Körper eines Löwen und dem Kopf eines
Menschen Touristen und Forscher gleichermaßen. Einzigartig ist die Plastik neben ihrer gewaltigen Größe dadurch, dass
sie direkt aus dem Fels herausgemeißelt
wurde und mit ihm eine Einheit bildet,
durch ihr außergewöhnliches Schicksal
und ihre Wandlungen.
Die Verfasserin versucht, dem Rätsel des
Sphinx auf die Spuren zu kommen: Von der
Ikonographie bis zur Funktion des Kolosses im Kontext der Pyramiden von Gisa.
Dabei spannt sie den Bogen von den historischen und religiösen Hintergründen, über
die Wiederentdeckung des Sphinx in (griechisch-römischer) Antike und Neuzeit bis
hin zu den Ausgrabungen im 19. und 20.
Jahrhundert.
KVS-Mitteilungen Heft 4/2005

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