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STAATSMINISTERIUM
FÜR WIRTSCHAFT
ARBEIT UND VERKEHR
Freistaat
SACHSEN
Der Staatsminister
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
Durchwahl
Telefon: 0351 564-8001
Telefax: 0351 564-8024
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE
Drs.-Nr.: 6/5802
Thema: Übermäßige Benutzung sächsischer Straßen durch (schwere)
Militärtechnik bei den NATO-Truppentransporten im Juni 2016
Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
61-1053/40/14
Dresden, 2 3. AUG. 2016
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
„Vorbemerkung: Unter der Überschrift: „NATO-Konvoi rollt durch
Sachsen" berichtete MDR Sachsen in seiner Online-Ausgabe vom
1. Juni 2016: „Eine NATO-Kolonne mit mehr als 300 Fahrzeugen und
1.200 Soldaten des US-Militärs ist seit Mittwoch in Sachsen unterwegs.
Aus Bayern kommend fuhr die Kolonne aus mehr als 300 Fahrzeugen darunter auch Späh- und Schützenpanzer sowie mobile Geschützsys¬
teme - Richtung Oberlausitz, wo auf einem Truppenübungsplatz ein
Nachtlager für die Soldaten eingerichtet werden sollte. Am Donnerstag
soll die Fahrt über die Grenze nach Polen weitergehen. [...] Der Konvoi
gehört zur Operation ,Dragoon Ride II' und wird vom bayrischen Vilseck bei Amberg nach Tapa in Estland überführt." (vgl.
http://www.mdr.de/sachsen/nato-konvoi-in-sachsen100.html) Nach den
Regelungen der StVO bedarf der Verkehr mit derartigen militärischen
Fahrzeugen und Zügen einer besonderen Erlaubnis. Von einer solchen
sind sie nur dann befreit, soweit für diese Truppen Sonderregelungen
oder Vereinbarungen bestehen, die von der Bundeswehr oder den
Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes
mit der jeweiligen obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimm¬
ten Stelle abgeschlossen werden."
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche im Eigentum, in der Zuständigkeit bzw. Unterhal¬
tungslast des Freistaates Sachsen, der sächsischen Land¬
kreise und Kommunen liegenden Straßen sind durch
Militärfahrzeuge des NATO-Truppentransportes vom
1./2. Juni 2016 auf dem Weg nach Estland bzw. auf deren
Rückweg benutzt und in Anspruch genommen worden?
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für Wirtschaft, Arbeit und
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Hoyerswerdaer Straße 1
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Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien
3, 7,8
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sowie für verschlüsselte elektronische
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Die Durchführung des Transportes war nicht bekannt. Insofern können keine Strecken
benannt werden.
Frage 2: Welche konkreten straßenverkehrsordnungsrechtlichen Erlaubnisse,
Genehmigungen oder andere Verwaltungsentscheidungen sind von den
jeweils zuständigen sächsischen Behörden auf welcher konkreten
Rechtsgrundlage für die Zulassung übermäßige Benutzung sächsischer
Straßen im Zuge der o.g. NATO-Truppentransporte zu welchem Zeit¬
punkt gegenüber welchen Verwaltungsakt-Adressaten erteilt bzw. ge¬
troffen worden?
Nicht jeder Militärtransport ist erlaubnis- bzw. genehmigungspflichtig. Eine Beantragung
des Transportes ist nicht erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass sich die Bundeswehr
bzw. die NATO-Truppen an die geltenden Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung
und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung halten.
Frage 3: Welche anderweitigen für NATO-Truppen bzw. deren Militärtransporte
nach der StVO (insbes. § 44 Abs. 3 StVO) erforderlichen Sonderrege¬
lungen oder Vereinbarungen, die von der Bundeswehr oder den Trup¬
pen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes mit der
obersten sächsischen Landesbehörde oder der von ihr bestimmten
Stelle abgeschlossen wurden, bestehen im Freistaat Sachsen bzw. für
die übermäßige Nutzung sächsischer Straßen durch NATOMilitärtransporte?
Es bestehen im Freistaat Sachsen keine Sonderregelungen oder Vereinbarungen für
Militärtransporte von NATO-Truppen.
len Grüßen
Martin Dulig
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