AWO RUNDBRIEF SCHULDNERBERATUNG

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AWO RUNDBRIEF SCHULDNERBERATUNG
AWO R U ND B R I E F
S CH U L D N E R B E R A TU NG
MAI
2016
Mitteilung für die Schuldnerberatungsstellen der AWO in NRW
Herausgegeben von den Fachberatern/innen für Schuldnerberatung der AWO NRW
Schuldnerberatung
Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Inkassokosten
Wolfgang Jäckle und Dieter Zimmermann
vom AK InkassoWatch haben ein
empfehlenswertes Praxispapier entwickelt, in welchem anhand eines Prüfungsschemas geklärt werden kann, ob der Schuldner geltend gemachte Inkassokosten überhaupt als Verzugsschaden gemäß §§ 286, 280 BGB ersetzen
muss und ob der Schuldner dem Gläubiger die Verursachung unnötig hoher
Kosten entgegenhalten kann. Zum Prüfungsschema
Drohen Verschlechterungen bei der Bonitätsprüfung von Kunden?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) befürchtet, dass zukünftig ganze Straßenzüge eine negative Kreditwürdigkeit bekommen. Dies
berichtet das Handelsblatt am 02.05.2016. Grund seien die EU-Regelungen
zum sogenannten Kredit-Scoring anhand der Wohnadresse. Bislang sei in
Deutschland ein Scoring allein aufgrund der Privatanschrift nicht zulässig.
Laut vzbv droht zukünftig bei automatisierten Datenabgleichen auch eine
Einbeziehung umstrittener Forderungen. Dann könne die Bonität von Verbrauchern schlechter gestellt werden, auch wenn die Zahlungsaufforderungen haltlos seien. Zum Artikel
Rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag soll Gesetz werden
Ab dem 01.07.2017 sollen die Fristen für eine rückwirkende Befreiung auf
drei Jahre ab Stellung des Befreiungsantrages ausgedehnt werden. Z. Z. beginnt die Befreiung bei verspäteten Anträgen erst zum Beginn des Monats,
welcher der Antragstellung folgt, so dass auch Bürger zahlen müssen, bei
denen die Befreiungsvoraussetzungen vorgelegen haben. Betroffene und
Fotolia.com-Marek Gottschalk
Schuldnerberater können sich bereits jetzt gegenüber dem Beitragsservice
auf die neuen Regelungen berufen. Weitere Informationen
Maas will mehr Verbraucherschutz bei Apps
Wie die Süddeutsche am 20.04.2016 meldete, will Verbraucherschutzminister Heiko
Maas mehr Transparenz und Datenschutz bei Apps für Smartphones und Tablets
erreichen. "Viele Apps sind für Verbraucher quasi eine Black-Box", sagte der zuständige Staatssekretär im Ministerium, Gerd Billen, der dpa in Berlin. "Oft ist nicht
klar, wohin wann welche Daten fließen, wer wie an der App verdient und welches
Produkt man zu welchen Konditionen eigentlich erhält. Die Nutzer sollten wissen,
woran sie sind." Nötig sei mehr Transparenz. Apps müssen sicherer und fairer werden. Zum Artikel
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Mai 2016, Seite 2
Geplante SGB II Änderungen der Bundesregierung
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 18.03.2016 Verbesserungen am Gesetzentwurf
vorgeschlagen. Er fordert u.a. Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzugleichen
und Leistungen für Eingliederung, Bildung und Teilhabe fortzuentwickeln. Empfehlungen BRAusschüsse (BR 66-1-16) Das BMAS legte am 06.04.16 einen überarbeiteten Gesetzesentwurf vor,
der die Änderungsvorschläge weitgehend ignoriert. BT Drucksache 18/8041
Endlich Gesetz: Das Basiskonto
20 Jahre nach der (vielfach nicht eingehaltenen) Selbstverpflichtung der Banken, jedem/r Bürger/in
ein Konto zur Verfügung zu stellen, ist das von Schuldnerberatern und Verbänden immer wieder
geforderte „Recht auf ein Girokonto“ endlich Gesetz. Das s.g. Zahlungskontengesetz (ZKG) wurde im
Bundesgesetzblatt
veröffentlicht
und
damit
tritt
zum
19.06.2016
endlich
in
Kraft.
Weitere Informationen
„Kleine Übersicht Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung“
J. Bruhn-Tripp vom Arbeitslosenzentrum Dortmund hat eine Übersicht über die verschiedene Altersrenten und deren Bedingungen erstellt. Lesenswerte 145 Seiten zeigen praxisnahe Beispiele, wie
Regelungen zum Hinzuverdienst, Rentenabschläge oder Einkommensverlust bei vorzeitiger Verrentung. Zudem wird in Übersichten über den Rentenwert der verschiedenen Zeiten der Versichertenbiografie informiert. Zum Dokument
Darlehen für SBG II- Bezieher: Rekordjahr 2015
Insgesamt 86,4 Millionen Euro gewährten Jobcenter 2015 für Ausgaben in Notsituationen. Zwar
sank die Zahl der Schuldner, doch die Beträge sind insgesamt gestiegen. Jeden Monat waren fast
17.000 Personen auf ein Darlehn angewiesen, weil der Regelsatz für notwenige Ausgaben nicht gereicht hat. In den letzten Jahren ist der Gesamtwert der Darlehen kontinuierlich gestiegen.
Mehr dazu
Schuldnerberatung und die Reform des Vergaberechts
Seit Februar ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) in Kraft. Die LAG Schuldnerberatung Hamburg e. V. hat dazu die Hausarbeit von M. Schmidt-Medvedev mit dem Titel: „Soziale
Arbeit und Vergaberecht – Muss die Schuldnerberatung nach § 11 SGB XII ausgeschrieben werden?“
veröffentlicht. Kernaussage: Die Anwendung des Vergaberechts bei der Ausschreibung der Schuldnerberatung gem. § 11 SGB XII ist nicht notwendig, sofern die Leistungserbringung aufgrund von
Vereinbarungen nach § 75 SGB XII ohne quantitative Zusicherungen erfolgt. Zum Aufsatz
Insolvenzrechtsinitiative: EU-Kommission leitet öffentliche Konsultation ein
Wie die Bundesrechtsanwaltskammer am 24.03.2016 auf Ihrer Website meldet, hat die Europäische
Kommission Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU eingeleitet. Unter anderem soll geregelt werden, welche Grundprinzipien auf Verbraucherinsolvenzen angewendet werden
können und welche allgemeinen Standards entwickelt werden sollten. Die Ergebnisse fließen in die
vorbereitenden Arbeiten der Kommission zu einem Legislativvorschlag zur Reform des Insolvenzrechts. Die Teilnahme an der Konsultation ist bis zum 14. Juni 2016 möglich. Zum Artikel
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Mai 2016, Seite 3
Stellenausschreibung Schuldnerberater
Der SkF e.V. Ratingen sucht zum 01.06.2016 zur Verstärkung seiner Abteilung Sozial- und Insolvenzberatung für Schuldner/innen eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter mit halber Stelle (19,5
WStd.). Die Bewerberin/der Bewerber soll über Berufserfahrung in der Schuldner- und Insolvenzberatung verfügen. Die Stelle ist vorerst auf 1 Jahr befristet. Bewerbungen bitte per Mail an SkF e.V.
Ratingen, Frau Marie-Therese Wirtz-Doerr, Düsseldorfer Str. 40, 40878 Ratingen, [email protected]
Gerichtsentscheidungen
BGH: Vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann gesondert verjähren.
Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des
Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt.
Der Anspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht hat einen anderen Streitgegenstand
als ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch. (Aus den Leitsätzen des Gerichts). Schuldner können sich
also bei älteren titulierten Unterhaltsforderungen auf Verjährung der Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung berufen. 03.03.2016 IX ZB 33/14
BGH: Öffentliche Bekanntmachung im InsO- Verfahren gilt als Zustellung
Die öffentliche Bekanntmachung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Entscheidung, wirkt als
Zustellung. Damit wird die Beschwerdefrist eröffnet, auch wenn die gesetzlich vorgeschriebene
Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder fehlerhaft ist. In diesen Fällen kann der Belehrungsmangel allenfalls eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand begründen. BGH, 24.03.2016-IX ZB 67/14
BGH Darlegungs- und Beweislast bei Unterhaltsschulden
Macht der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch aus der Unterhaltverletzung gegenüber minderjährigen Kindern geltend, kann er sich hinsichtlich der Bemessung auf die Höhe des Mindestunterhalts berufen, wenn bereits für diesen Zeitraum ein Titel vorliegt. Unter diesen Voraussetzungen
trifft den Schuldner eine sekundäre Darlegungslast für die Nachweise der fehlenden Leistungsfähigkeit. Unterhaltsschuldner werden sich nun auf Feststellungsverfahren besser vorbereiten müssen.
BGH Beschluss vom 03.03.2016- IX ZB 65/14
BGH: Gläubigerbenachteiligung bei Abruf eines Dispokredit auf gepfändetem Konto
Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn ein Konto von dem Gläubiger gepfändet wird, ein
Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft (Leitsatz). Auch die Zahlung mit Mitteln eines vom Schuldner abgerufenen Dispositionskredits hat gläubigerbenachteiligende Wirkung. 03.12.2015, AZ: IX ZR 131/15
Veranstaltungen
Fachtag „SCHULDEN MACHEN KRANKheit macht Schulden“
Im Rahmen der diesjährigen Aktionswoche will der am 10.06.2016 in Berlin stattfindende Fachtag
zum Thema informieren und Einrichtungen vernetzen. Weitere Informationen: Fachtag Aktionswoche
Anmeldungen bis zum 27.05.2016 bei:
Julateg Finsolv Lichtenberg e.V., Frau Milewsky, Tel: 030 - 510 10 07, Fax: 030 - 510 10 04
Normannenstraße 5a, 10367 Berlin, Email: [email protected]
AWO - Rundbrief Schuldnerberatung Mai 2016, Seite 4
2016/2017 Zertifikatskurs Soziale Schuldnerberatung, Darmstadt
Vielfach gehen mit psychosozialen Schwierigkeiten wie Sucht, Familienkonflikten, Obdachlosigkeit
oder Verlust der Arbeitsplatzes Schulden und wirtschaftlichen Probleme einher. In der Sozialen Arbeit sollten deshalb Grundkenntnisse über Schuldnerberatung vorhanden sein. Ziele sind eine
Schuldenbestandsaufnahme und Verhinderung des Schuldenanstiegs, die Existenzsicherung, eine
Analyse der Verschuldungshintergründe, eine rechtlicher Überprüfung von Forderungen und die
Entwicklung von Sanierungsperspektiven. Zielgruppe: Praktiker/innen der Sozialen Arbeit
Termine
07.-08.10.16, 04.-05.11.16, 02.-03.12.16
Veranstalter: Evangelische Hochschule Darmstadt
Referenten: Thomas Zipf & Dieter Zimmermann
Kosten:
1.100 €
Ausschreibung und Anmeldung
Prävention
Marius Stark neuer Vorsitzender des Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz e.V.
Am 28.04.2016 wählte die Mitgliederversammlung Marius Stark zum neuen Vorsitzenden und
Nachfolger von Dr. Bettina Sobkowiak. Marius Stark sagte auf der 6. FinKom am folgenden Tag: "Viel
Gutes wird immer wieder nur für einen begrenzten Zeitraum gefördert. Ganz oft laufen die finanziellen Mittel aus und gute Ansätze verschwinden. Wir wollen mit unserer FinKom zeigen, dass es sich
lohnt, in Prävention zu investieren."
--------------------------------------------------------Redaktion
Xenja Winziger, AWO Bezirksverband Westliches Westfalen e.V.
Tel.:0231/5483-299, [email protected]
Michael Eham, Schuldnerhilfe Köln e.V. - für AWO Bezirk Mittelrhein
Tel. 0221-3461420, Mail: [email protected]
Wolfgang Huber, Schuldnerhilfe Essen gGmbH - für AWO Bezirk Niederrhein
Tel. 0201-8272610, [email protected]
Bernhard Paul, Schuldnerhilfe Essen gGmbH - für AWO Bezirk Niederrhein
Tel. 0201-8272617, [email protected]
Redaktionsschluss dieser Ausgabe: 15.05.2016
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