Software License Agreement

Transcrição

Software License Agreement
Software License Agreement
IMPORTANT
Please read this license agreement carefully before opening the
sealed CD-ROM packaging. Software rights are offered only on
the condition that the customer agrees to all terms and conditions of the license agreement. Opening the CD-ROM packaging
indicates your acceptance of these terms and conditions. If you
do not agree to the license agreement, you may return the unopened package for a full refund.
In return for payment of the applicable fee, PRÜFTECHNIK AG
grants the customer a license to the software, subject to the following:
1. USE
Customer may use the software on multiple computers at a single
facility.
Customer may not reverse assemble or decompile the software.
2. COPIES AND ADAPTATIONS
Customer may make copies or adaptations of the software:
a. For archival purposes; or
b. When copying or adaptation is an essential step in the use of
the software with a computer so long as the copies and adaptations are used in no other manner.
Customer has no other rights to copy unless he acquires an appropriate license to reproduce which is available from PRÜFTECHNIK for some software.
Customer agrees that no warranty, installation or training is provided by PRÜFTECHNIK for any copies or adaptations made by
Customer unless otherwise agreed by PRÜFTECHNIK. All copies
and adaptations of the software must bear the copyright notice(s)
contained in or on the original.
3. OWNERSHIP
Customer agrees that he does not have any title or ownership of
the software, other than ownership of the physical media.
Customer acknowledges and agrees that the software is copyrighted and protected under the copyright laws.
Customer acknowledges and agrees that the software may have
been developed by a third party software supplier named in the
copyright notice(s) included with the software, who shall be authorized to hold the Customer responsible for any copyright infringement or violation of this License Agreement.
4. TRANSFER OF SOFTWARE RIGHTS
Customer may transfer software rights to a third party only as
part of the transfer of all rights and only if Customer obtains the
prior agreement of the third party to be bound by the terms of
this License Agreement.
Upon such a transfer, Customer agrees that its rights in the software are terminated and that it will either destroy its copies and
adaptations or deliver them to the third party.
Transfer to a U.S. Government department or agency or to a
prime or lower tier contractor in connection with a U.S. Government contract shall be made only upon their prior written agreement to terms required by PRÜFTECHNIK.
5. SUBLICENSING AND DISTRIBUTION
Customer may not sublicense the software or distribute copies
or adaptations of the software to the public in physical media
or by telecommunication without the prior written consent of
PRÜFTECHNIK.
6. TERMINATION
PRÜFTECHNIK may terminate this software license for failure to
comply with any of these terms provided PRÜFTECHNIK has requested Customer to remedy the failure and Customer has failed
to do so within thirty (30) days of such notice.
7. UPDATES AND UPGRADES
Customer agrees that the software does not include updates and
upgrades which may be available from PRÜFTECHNIK under a
separate support agreement.
8. EXPORT CLAUSE
Customer agrees not to export or re-export the software or any
copy or adaptation in violation of the U.S. Export Administration
regulations or other applicable regulation.
Any questions regarding this license agreement should be directed in writing to
PRÜFTECHNIK AG,
Oskar Messter-Straße 19-21,
D-85737 Ismaning, Germany
www.pruftechnik.com
Phone: +49 (0) 89 99 61 60
Fax: +49 (0) 89 99 61 62 00
eMail: [email protected]
Last updated: 08-2011
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Software Lizenzvereinbarungen
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die Benutzung der
PRÜFTECHNIK AG-Software durch Sie, den Endverbraucher, im folgenden
‘Lizenznehmer’ genannt, aufgeführt.
WICHTIG
Lesen Sie den nachfolgenden Text vollständig und genau durch. Mit dem
Öffnen der versiegelten CD-ROM-Verpackung erklären Sie sich mit diesen
Vertragsbedingungen einverstanden. Wenn Sie mit diesen Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, so dürfen Sie die Verpackung nicht
öffnen. Geben Sie in diesem Fall die ungeöffnete CD-ROM-Verpackung
unverzüglich zurück. Der Erwerbspreis wird Ihnen voll zurückerstattet.
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES
Gegenstand des Vertrages ist das auf dem Datenträger (CD-ROM) aufgezeichnete Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material. Sie
werden im folgenden als ‘Software’ bezeichnet. PRÜFTECHNIK AG macht
darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich
ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen
und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der
Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.
2. UMFANG DER BENUTZUNG
PRÜFTECHNIK AG gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht-ausschließliche und persönliche Recht, im folgenden auch als
‘Lizenz’ bezeichnet, die beiliegende Kopie der PRÜFTECHNIK AG-Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit (CPU)), und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne
Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für
alle Benutzer dieses Systems. Als Lizenznehmer dürfen Sie Software in
körperlicher Form (d.h. auf einem Datenträger abgespeichert) von einem
Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, dass
sie zu irgendeinem Zeitpunkt auf immer nur einem einzelnen Computer
genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.
3. BESONDERE BESCHRÄNKUNGEN
Dem Lizenznehmer ist untersagt
a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung der PRÜFTECHNIK AG die
Software oder das zugehörige schriftliche Material an einen Dritten zu
übergeben oder einem Dritten sonst wie zugänglich zu machen,
b) die Software von einem Computer über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal auf einen anderen Computer zu übertragen,
c) ohne vorherige schriftliche Einwilligung der PRÜFTECHNIK AG die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren,
d) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche
Material zu vervielfältigen,
e) es zu übersetzen oder abzuändern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
4. INHABERSCHAFT AN RECHTEN
Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet worden ist.
Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden.
Die PRÜFTECHNIK AG behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-,
Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software
vor.
5. VERVIELFÄLTIGUNG
Die Software und das zugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich
geschützt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen
ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk der PRÜFTECHNIK AG anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk sowie
in ihr aufgenommene Registriernummern dürfen nicht entfernt werden.
Es ist ausdrücklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderter Form oder
in mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software
eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
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6. ÜBERTRAGUNG DES BENUTZUNGSRECHTES
Das Recht zur Benutzung der Software kann nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der PRÜFTECHNIK AG und unter den Bedingungen dieses Vertrages an einen Dritten übertragen werden.
7. VERTRAGSDAUER
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur
Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er
eine Bedingung des Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Original-CD-ROM wie alle Kopien der Software
einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche
Material zu vernichten.
8. SCHADENSERSATZ BEI VERTRAGSVERLETZUNG
Die PRÜFTECHNIK AG macht darauf aufmerksam, dass Sie für alle Schäden
aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die der PRÜFTECHNIK
AG aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.
9. ÄNDERUNGEN UND AKTUALISIERUNGEN
Die PRÜFTECHNIK AG ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach
eigenem Ermessen zu erstellen.
10. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG DER PRÜFTECHNIK AG
a) Die PRÜFTECHNIK AG gewährleistet gegenüber dem ursprünglichen
Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger (CDROM), auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausführung fehlerfrei ist.
b) Sollte der Datenträger (CD-ROM) fehlerhaft sein, so kann der Erwerber
Ersatzlieferung während der Gewährleistungszeit von 6 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu die CD-ROM einschließlich der Reservekopie und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung an die PRÜFTECHNIK AG zurückgeben.
c) Aus den vorstehend unter 1. genannten Gründen übernimmt die
PRÜFTECHNIK AG keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt die PRÜFTECHNIK AG keine Gewähr dafür, dass
die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt
oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für das die Software begleitende
schriftliche Material. Ist die Software nicht im Sinne von 1. grundsätzlich
brauchbar, so hat der Erwerber das Recht, den Vertrag rückgängig zu machen. Das gleiche Recht hat die PRÜFTECHNIK AG, wenn die Herstellung
von im Sinne von 1. brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand
nicht möglich ist.
d) Die PRÜFTECHNIK AG haftet nicht für Schäden, es sei denn, dass ein
Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der PRÜFTECHNIK AG verursacht worden ist. Gegenüber Kaufleuten wird auch die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen
eventuellen von der PRÜFTECHNIK AG zugesicherten Eigenschaften bleibt unberührt. eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der
Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.
Falls Sie Fragen zum PRÜFTECHNIK AG Lizenzvertrag haben, wenden Sie
sich bitte schriftlich an die
PRÜFTECHNIK AG,
Oskar-Messter-Straße 19-21,
85737 Ismaning, Deutschland
www.pruftechnik.com
Telefon: (089) 99 61 60
Fax: (089) 99 61 62 00
eMail: [email protected]
Stand: 08-2011