Anhörung zur Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle 1

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Anhörung zur Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle 1
FRAGEBOGEN
Beilage 4
Stellungnahme eingereicht durch:
Kanton:
Verband, Organisation, Übrige:
Absender:
VCS Verkehrs-Club der Schweiz
Aarbergergasse 61
Postfach 8676
3001 Bern
1. Neuregelung der periodischen Nachprüfintervalle
Fragen
1. Sind Sie grundsätzlich mit dem Vorschlag zur Änderung der Verordnung vom 19. Juni 1995 über
die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) einverstanden, wonach die periodischen Nachprüfintervalle den aktuell gesammelten Erkenntnissen angepasst werden?
(Art. 33 Abs. 1, 2, 3; Art. 33a Abs.1, 2, 3, 4; Art. 33b )
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
Grundsätzlich ist zu begrüssen, dass Aufwand und Nutzen der Motorfahrzeugkontrollen überprüft und
optimiert werden. In Anbetracht der Tatsache, dass mit zunehmendem Fahrzeugalter vermehrt sicherheitsrelevante Mängel auftreten, steht der VCS einer Verlängerung der Kontrollfristen eher kritisch gegenüber. Der VCS erachtet diese Massnahme jedoch dann als prüfenswert, wenn die dadurch eingesparten Personalressourcen zugunsten der praktischen Führerprüfungen eingesetzt werden. Bestehende und
vom VCS unterstützte Bestrebungen zur qualitativen und quantitativen Erweiterung der Führerprüfungen
drohen nämlich an den knappen Personalkapazitäten zu scheitern. Die Verlagerung der frei werdenden
Ressourcen von der technischen Kontrolle zu den Führerprüfungen dürfte insgesamt einen Sicherheitsgewinn generieren. Sie wäre insofern praktikabel, als die Verkehrsexperten bei den Strassenverkehrsämtern in aller Regel für beide Prüfungsarten zuständig sind.
Allerdings wäre aus Sicht des VCS lediglich die Verlängerung der ersten Kontrollfrist um ein Jahr vertretbar. Die darauffolgenden Prüfungsintervalle sind unbedingt beizubehalten, weil die Häufigkeit technischer
Mängel mit zunehmendem Fahrzeugalter überproportional stark steigt (Originalzitat aus der bfu Grundlage «Sicherheitsnutzen von Motorfahrzeugkontrollen»).
2. Sind Sie mit einer Verlängerung des ersten Nachprüfintervalls für Personenwagen (auf 6-3-2-2,
bisher 4-3-2-2) einverstanden?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
Der VCS spricht sich aus folgenden Gründen für die Verlängerung der ersten Kontrollfrist um lediglich ein
Jahr aus:
Unbestritten ist, dass die MFK die Anzahl Mängel an den Fahrzeugen reduziert und dass es eine Korrelation zwischen Mängeln und Unfällen gibt. Allerdings ist nicht klar, ob und für welchen Teil der Unfälle
diese Mängel verantwortlich sind. Die eigentlichen Unfallursachen könnten sehr wohl auch in sogenannt
konfundierenden Effekten liegen: Beispielsweise haben die Autos junger Lenker mehr Mängel als die
Autos von Älteren. Gleichzeitig haben junge Lenker auch mehr Unfälle. Dadurch ergibt sich eine Korrelation, die jedoch keine Verursachung wiedergibt. Insofern erscheint eine Verlängerung des ersten Nachprüfintervalls ohne Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit möglich.
Auch der Zusammenhang zwischen Motorfahrzeugkontrollen und Unfällen konnte bislang nicht nachgewiesen werden (Fosser S. An experimental evaluation of the effects of periodic motor vehicle inspection
on accident rates. Accident Analysis and Prevention. 1992;24(6):599–612 / Christensen P, Elvik R. Effects on accidents of periodic motor vehicle inspection in Norway. Accident Analysis and Prevention.
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2007;39:47-52.),
Angesichts dieser Überlegungen und Befunde ist für den VCS eine Verlängerung der ersten Kontrollfrist
akzeptabel.
Gleichzeitig ist es jedoch so, dass der Zuwachs an Mängeln pro Jahr mit dem Fahrzeugalter zunimmt.
Laut deutschen und schwedischen Studien steigt die Zunahme der Mängel mit dem Fahrzeugalter deutlich an. So sind es in den ersten drei Jahren nur jeweils 3% und ab dem 5. Jahr ungefähr 9%. Die Mängelstatistik des ASTRA in den Vernehmlassungsunterlagen zeigt eine Zunahme der Fahrzeuge welche
die MFK nicht bestehen ab dem 6. Jahr. Dem VCS erscheint eine Verlängerung auf 6 Jahre zu lang, bzw.
nur akzeptabel, wenn dieser Termin nicht über- sondern nur unterschritten werden dürfte.
In einer Modellrechnung konnte die bfu erarbeiten, dass mit einer Verlängerung des ersten Prüfintervalls
die Anzahl Mängel im fünften Jahr zwar ansteigen würde, sich der Anteil Mängel jedoch in der Grössenordnung bewegt, die auch für ältere Fahrzeuge mit zweijährlichen Intervall in Kauf genommen wird. Mit
einer ersten Kontrolle nach 6 Jahren, läge man deutlich über diesem Wert.
Die Beibehaltung der Intervalle für die zweite und spätere MFK erscheint uns wegen der schnelleren
Zunahme an Mängeln bei älteren Fahrzeugen sehr sinnvoll.
3. Sind Sie mit einer Verlängerung des ersten Nachprüfintervalls für Motorräder (auf 6-3-2-2, bisher 43-2-2) einverstanden?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
Da bei Motorrädern häufiger (doppelt so oft) technische Defekte als Unfallursache genannt wird als bei
PW befürwortet der VCS die Beibehaltung der bisherigen Regelung.
4. Sind Sie mit der Anpassung der Nachprüfintervalle der O 2-Anhänger an die Personenwagen
(auf 6-3-2-2, bisher 5-3-3-3) einverstanden?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
Da wir bei Personenwagen für ein fünfjähriges Erstintervall plädieren, würden wir eine ähnliche Periodizität 5-3-2-2 als angemessen erachten.
5. Sind Sie mit der Befreiung der O1-Anhänger von der periodischen Prüfungsplicht einverstanden?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
Mängel an der Beleuchtung und an den Reifen sind auch bei anderen Fahrzeugen die häufigsten Mängel.
Eine Befreiung von der Prüfungspflicht der O1-Anhänger ist daher unseres Erachtens nicht ratsam.
6. Sind Sie mit einer Verlängerung des ersten Nachprüfintervalls für landwirtschaftliche Fahrzeuge
(auf 6-5-5-5, bisher 5-5-5-5) einverstanden?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
7. Sind Sie mit der Verkürzung der Nachprüfintervalle für gewerbliche Traktoren (auf 4-3-2-2, bisher 53-3-3) einverstanden?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
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8. Sind Sie mit der Verkürzung der Nachprüfintervalle für Arbeitsmaschinen (auf 4-3-2-2, bisher
5-3-3-3) einverstanden?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
9. Gegenwärtig wird nach Ablauf des Prüfintervalls aufgeboten. Künftig muss die Prüfung spätestens
bis zum Ablauf des Prüfintervalls vollzogen sein. Sind Sie damit einverstanden?
JA
x NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
Wir sehen bei diesem Ansatz Probleme bei der praktischen Umsetzung. Der VCS-Vorschlag (ab 5 Jahre)
bedingt hingegen keinen Systemwechsel.
10. Ausser bei Fahrzeugen mit einjährigem Prüfintervall wird klar formuliert, dass die Endtermine der
Prüfintervalle künftig immer gestützt auf das Datum der ersten Inverkehrsetzung festgelegt werden. Sind Sie damit einverstanden?
JA
NEIN
X keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
11. Die Zulassungsbehörde kann die periodischen Nachprüfungen frühestens 6 Monate vor Ablauf
des Prüfintervalls durchführen. Dies hat keinen verkürzenden Einfluss auf das nachfolgende
Prüfintervall, da sich dieses wiederum gestützt auf die 1.Inverkehrsetzung berechnet. Anders verhält es sich bei Fahrzeugen mit jährlichem Prüfintervall, diese können frühestens einen Monat vor
Ablauf des Prüfintervalls nachgeprüft werden; ihr nächstfolgender Prüftermin wird jeweils anhand
des letzten erfolgten Prüfdatums festgelegt. Sind Sie damit einverstanden?
JA
NEIN
x keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
12. Freiwillige zwischenzeitliche Prüfungen sollen künftig nur noch dann vom nächsten regulären
Nachprüftermin befreien, wenn die bis zu diesem noch verbleibende Zeitspanne kleiner als ein
Jahr ist. Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge mit jährlichem Prüfintervall, diese werden nach
einer zwischenzeitlichen Prüfung innerhalb eines Jahr nachgeprüft. Sind Sie einverstanden?
JA
NEIN
X keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
13. Die Zulassungsstellen müssen die Prüfintervalle einhalten, und wenn sie die notwendigen Prüfkapazitäten nicht selber bereit stellen können, die Prüftätigkeit an Dritte delegieren. Die Verantwortung für das rechtzeitige Aufbieten und die Qualitätssicherung soll weiterhin bei den zuständigen
Zulassungsbehörden bleiben. Sind Sie damit einverstanden?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
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Bemerkungen:
14. Insgesamt werden all die vorgesehenen Änderungen, namentlich bei älteren Fahrzeugen, zu einer
Verschärfung der geltenden Praxis führen. Sind Sie damit einverstanden?
JA
NEIN
x keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
15. Die Änderungen sollen 6 Monate nach dem Bundesratsbeschluss in Kraft treten. Für Fahrzeuge,
die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung bereits in Verkehr stehen, erhalten die Zulassungsbehörden eine Übergangsfrist von 5 Jahren, bis sie die Bestimmungen des neuen Artikels 33a vollumfänglich einhalten müssen. Sind Sie damit einverstanden?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
2. Erweiterung der Kriterien zur Erteilung von KollektivFahrzeugausweisen
Frage:
Sind Sie mit dem zusätzlichen alternativen Kriterium zur Erteilung von Händlerschildern einverstanden
(Anhang 4 Ziffer 3.2 der Verkehrsversicherungsverordnung [VVV])?
JA
NEIN
keine Stellungnahme / nicht betroffen
Bemerkungen:
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