Taufe, Hochzeit, Beerdigung vom 14. bis 20

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Taufe, Hochzeit, Beerdigung vom 14. bis 20
Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler
Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse
Auszug aus:
«Allgemeine Angaben und vorläufige Ergebnisse
zur Geschichte der Familie Bindschedler»
Stand der Forschung 2010
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HMB Bindschedler Familiengeschichte
Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich
Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler
Inhaltsverzeichnis
1
Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse........................................................................................................3
1.1
Namengebung 16. bis 21. Jahrhundert .............................................................................................3
1.2
Geburt und Taufe ..............................................................................................................................7
1.3
Hochzeit ............................................................................................................................................8
1.4
Tod und Begräbnis ............................................................................................................................9
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HMB Bindschedler Familiengeschichte
Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich
Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler
1 Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse
Viel zu wenig wissen wir über unsere Vorfahren, deren Leben, Freuden und Nöte. Gerade die unzähligen
«kleinen» Leute, Menschen, Familien, die nicht ins Rampenlicht der Geschichte hinausgetreten sind, sind
schwierig fassbar. Oft wissen wir nur gerade, wann sie geboren und getauft wurden, wann sie geheiratet
haben oder gestorben sind und wann sie begraben wurden. Wie im übrigen Leben waren Taufen, Heiraten
und Beerdigungen von Kontrollen nicht ausgenommen und durch Sittenmandate der Obrigkeit stark
reglementiert. Die Bräuche haben sich im Laufe der Jahrhunderte verändert. In der Folge sollen diese kurz
für die Region Zürich und Umgebung zusammengefasst und erklärt werden.
1.1
Namengebung 16. bis 21. Jahrhundert
Die hohe Kindersterblichkeit und die Unwägbarkeiten des Lebens liessen die Eltern bei der Namenwahl auf
bewährte Namen zurückgreifen, denn nach altem Volksglauben übertrugen sich die guten Eigenschaften
von Götti und Gotte auf die Täuflinge.
Nach der Reformation, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, hat sich dieser Brauch so stark eingebürgert, dass es in gewisse Gemeinden keine Ausnahme gab. Auch wäre es für den Paten oder die Patin
höchst unhöflich gewesen, wenn das Kind einen anderen Namen getragen hätte. 1 Dies galt zum Teil offenbar bis ins 19. Jahrhundert hinein.2 So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass es in grösseren Familien
häufig zwei bis drei Kinder gab, die denselben Namen trugen. Übernamen, die zu deren Unterscheidung
dienten, wie Kleinhans, Kleinanna, Junghans etc., blieben auch im Erwachsenenalter erhalten. 3 Seit dem 16.
Jahrhundert konnte vor jeden Männernamen auch «Hans» und seit dem 17. Jahrhundert «Anna» bei den
Mädchennamen gesetzt werden. Diese Zusätze erweiterten das Spektrum der Namen erheblich, 4 wenn es
an vielen Orten auch zu einer blossen Formalität wurde und der Pfarrer fast immer Hs. beziehungsweise
Hans oder A. beziehungsweise Anna als Namenzusatz im Taufbuch eintrug.
Im Weinland war es Sitte, dass ab Mitte des 16. Jahrhunderts bis Ende des 18. Jahrhunderts die Kinder oft
den Vornamen des Vaters oder Grossvaters erhielten. So wurden die ersten Kinder auf den Namen der
Grosseltern und die jüngeren auf den Namen der Eltern oder Paten getauft. Dies hing mit der alten Vorstellung zusammen, dass die Enkel mit den Grosseltern in besonderer Weise verbunden seien. Es bildeten sich
so Familienstammnamen heraus, die über Generationen hinweg erhalten geblieben sind. So war es nicht
weiter erstaunlich, dass manchmal der Vater als auch der Pate denselben Vornamen trug. In anderen Kantonsgebieten wurden die Namen für die Kinder bis ins 19. Jahrhundert hinein nach Möglichkeit gemieden.5
Erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam man von der Sitte ab, die Kinder nach den Paten zu
nennen und auch in unteren Schichten wurde es selbstverständlich, die Erstgeborenen nach den Eltern zu
nennen. An der Wende des 19./20. Jahrhunderts wurde es sogar als Mangel an Religiosität angesehen,
wenn die Erstgeborenen einen anderen Vornamen erhielten. Im Laufe des 20. Jahrhunderts schliesslich
wurden immer seltener die Erstgeborenen nach dem Vater genannt, manchmal noch als zweiter Vorname
vorkommend. Doch meist erhielt auch der älteste Sohn einen ganz anderen Namen. 6
Aus heutiger Sicht schwierig verständlich ist auch die Tatsache oder Sitte, dass Kinder oft den Namen verstorbener Geschwister erhielten. Dies hängt wohl mit der Überzeugung zusammen, dass die Mutter Erde die
Verstorbenen in Neugeborenen wieder zurückgebe. An anderen Orten mied man diese ganz bewusst, weil
man fürchtete, das Neugeborene müsse dann auch im Kindesalter sterben.7
Die Namen selbst veränderten sich zwischen Reformation und der Helvetik nur wenig und spiegelten oft mit
einiger Verspätung zeitgeschichtliche Ereignisse wieder. Allzu ausgefallene, fremd klingende oder schwierig
auszusprechende Namen hielten sich nicht und verschwanden wieder (zum Beispiel Emerentiana,
Bantasilea etc.).8 Neue Namen (zum Beispiel Adrian (Hadrian), Beat und andere) kamen in der Regel aus
1
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.100
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.102
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.101
4
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.101
5
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.102-103
6
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.103-104
7
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.103
8
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.104-105
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der Stadt. Oft brachten diese die Pfarrer selbst auf das Land, da sie häufig selbst als Paten Kinder aus der
Taufe hoben. Diese Namen fanden dann mit einer Verzögerung von 20 bis 40 Jahren auf dem Land
Verbreitung. Hatte sich ein Name auf der Landschaft einmal eingebürgert, so blieb dieser in Gebrauch, auch
wenn dieser in der Stadt bereits wieder verschwunden war (zum Beispiel Sara, Marx etc.).9
Nach der Reformation wurden die Knaben meist nach biblischen Vorbildern benannt. Die beliebtesten
Namen waren Hans (Johannes, Hansli, Hensli etc.) und Jakob (Jaggli etc.), sowie deren Varianten. Mit
Abstand folgten Andreas (Anderes), Peter (Petter), Stefan (Steffen), David etc. Alttestamentliche Namen wie
Elias, Abraham, Isaac etc. wurden bereits im 17. Jahrhundert kaum mehr verwendet.10
Von den unzähligen Heiligennamen konnten sich nur gerade Ulrich, der Vorname des Reformators Zwingli,
Felix, der Name des Stadtheiligen, und Kaspar über längere Zeit halten. Andere Heiligennamen wie
Joachim, Othmar etc. blieben meist auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt, in welchem sie vorher verehrt
wurden oder verbreitet gewesen sind. Ab dem 16. Jahrhundert wurden dann, wie bereits erwähnt, zusammengesetzte Namen immer häufiger. Sie wurden manchmal öfter verwendet, als der Einzelname selbst. Um
1700 stieg die Zahl der biblischen Namen, wohl unter dem Einfluss pietistischer Einflüsse nochmals stark an
und Salomon, Cornelius, David und Daniel waren hoch im Kurs. 11 Zu den am häufigsten verwendeten
Namen gehörten auch die deutschen Namen wie Heinrich (Heiri, Heini), Konrad (Churet), Rudolf (Ruedi,
Ruedli) und deren Abwandlungen.12 Unter den Top Ten vom 16. bis ins 18. Jahrhundert finden sich nicht
weniger als fünf kombinierte Namen, wie der Auswertung der von Erika Welti erfassten Namenlisten (siehe
auch nachfolgende Tabellen) zu entnehmen ist.
Bei den Mädchen schien man auf mehrsilbige, wohlklingende Namen Wert zu legen. So waren Anna
(1. Platz), Elisabetha (2. Platz), Barbara (3. Platz), Verena (4. Platz) und Margaretha (5. Platz) die häufigsten
Namen im Zeitraum vom 16. bis ins 18. Jahrhundert.
Während bei den Knaben über 20 biblische Namen auftraten, waren es bei den Mädchen nur gerade deren
vier: Anna, Elisabetha, Magdalena und Susanna. Ebenso wurden oft Heiligennamen wie Barbara, Regula,
Katharina, Margaretha und Verena verwendet. Agathe, Agnes, Dorothea, Küngold, Kleophea etc. wurden
nur selten verwendet und traten zum Teil regional gehäuft auf.13 Auffälligerweise fehlte der Name Maria unter
den Top Ten. Nach der Reformation wurde der Name nur wenig verwendet. Erst im 17. und 18. Jahrhundert
schien man den Namen alleine oder in den aufkommenden Kombinationen (zum Beispiel Anna Maria)
wieder zu verwenden.14 Allerdings scheinen die kombinierten Namen bei der Namenwahl für Mädchen
wesentlich weniger beliebt gewesen zu sein, als bei den Knaben. Nicht ein einziger kombinierter Name fand
sich in den Top Ten, während es bei den Knaben fünf kombinierte Namen in die Rangliste schafften.
Die Französische Revolution und der damit verbundene Untergang der alten Ordnung und die danach
folgende Franzosenzeit prägten die Namengebung besonders stark. Neue aufklärerische Namen wie Emil,
Karl (Charles, Kari) oder französisierte Namen wie Schang oder Schangli aus Jean (Hans) oder Schaaggi
aus Jacques (Jakob) ersetzten oder ergänzten die allgemein gebräuchlichen Hans und Jakob.15 Französisch
klingende Namen wie Louise, Henriette, Züsette (Susette) und andere waren auch bei den Mädchen in.16
Später dann folgten im Zuge deutscher Flüchtlinge deutsche Namen wie Edwin, Oskar, Otto etc.17, bei den
Mädchen Friederike, Wilhelmine und Christiane.18 Im Verlaufe des 19. Jahrhunderts fanden auch die Heiligennamen wie Klara, Therese und Franziska Verwendung oder aus Schillers «Willhelm Tell» entliehene Namen wie Walter, Werner, Arnold und Wilhelm bei den Knaben, Gertrud und Bertha bei den Mädchen.19
Der im 18. Jahrhundert beginnende und sich im 19. Jahrhundert durchsetzende Brauch, zwei, später drei
oder sogar vier Vornamen zu geben, führte zu Kombinationen von alten und neuen Namen, wie beispielsweise Jakob Albert, mit Jakob als Rufname, beziehungsweise der Name des Paten oder später Ernst
Kaspar, mit Ernst als Rufname und Kaspar als Name des Paten. Bei den Mädchen fanden sich Susanna
Mathilde Gertrud oder Henriette Elisabetha. 20 Die Namen der Paten traten damit immer stärker in den
9
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.105-106
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.106-107
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.106-107
12
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.106
13
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.108
14
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.108-109
15
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107
16
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109
17
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107
18
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109
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Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109
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Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109
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Hintergrund.21 In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden als Gegenbewegung zur freisinnigen
Theologie zahlreiche Freikirchen und religiöse Gemeinschaften,22 deren Anhänger rund um den Zürichsee
und dem Zürcher Oberland besonders zahlreich waren. Vornamen wie Gottlieb, Theodor etc., 23 die oft mit
anderen geläufigen Namen kombiniert wurden, fanden eine grössere Verbreitung.
Mitte des 20. Jahrhunderts waren Claudia, Brigitte, Monika und Susanne die häufigsten Mädchennamen,
doch fanden sich neben Bibelnamen, Heiligennamen, römischer Kaisernamen und Filmstarnamen auch
Sportlernamen oder die exotischen Namen von irgendwelchen Popsternchen oder Fernsehmoderatoren.24
Eine gewisse Renaissance erlebten auch viele längst vergessene Namen wie Peter, Christoph, Regula, 25
doch fehlen die beliebten Namen des 19. Jahrhunderts. Wer wollte 1950 schon sein Kind Karl/Karline,
Emil/Emilie, Theodor oder Rosina nennen. Interessant auch, dass Kombinationen mit Hans wie Hansjürg,
Hanspeter, Hansmartin (oder mit Bindestrich verbunden) wieder verwendet wurden. Daneben traten eine
Vielzahl neuer Namen oder fremdsprachige Varianten bestehender Vornamen auf.
Die Top Ten zwischen 1987 bis 2008 zeigen grosse Verschiebungen, insbesondere bei den Knaben.
Während 1987 noch Michael (1. Platz), Daniel (2. Platz) und Patrick (3. Platz) die Rangliste anführten,
belegten 1997 Luca, Marco, Simon und 2008 die Vornamen Leon, David und Luca die Spitzenplätze. Einzig
der alte biblische Vorname David konnte sich in den Top Ten über die Jahre hinweg halten und belegte 1987
den 10. Platz und 2008 sogar den 2. Platz in der jährlichen Rangliste, ebenso die beiden Namenformen
Lukas und Luca zusammengenommen. Interessant auch der Aufstieg des alten Namens Johannes in Form
der italienischen beziehungsweise rätoromanischen Variante Gian, der 2008 den 10. Platz der jährlichen
Rangliste, jedoch nur den 55. Platz in der Gesamtrangliste von 1987 bis 2008 belegte. Sieben von zehn
Vornamen aus dem Jahre 1987 schafften es in die Top Ten der Gesamtrangliste von 1987 bis 2008 und
Michael, Simon und Marco belegten die Spitzenplätze. Würden die beiden Namen Lukas 1 615 Nennungen
(6. Platz) und Luca 1 721 Nennungen (5. Platz) zusammengenommen, so würden diese den erstplatzierten
Michael mit 1 811 Nennungen weit hinter sich lassen. Andere alte Namen wie Hans, Heinrich, Konrad,
Kaspar und Rudolf sind aus der Statistik verschwunden.
Bei den Mädchen belegten 1987 Sarah (1. Platz), Laura (2. Platz) und Jasmin (3. Platz), im Jahre 1997
Laura, Vanessa und Sarah und im Jahre 2008 Sara, Anna und Nina die Spitzenplätze. Interessant auch die
Tatsache, dass sich die Mädchennamen Sara/Sarah, Anna, Nina und Laura über die Jahre hinweg in den
Top Ten der jährlichen Rangliste halten konnten. Ganz besonders erstaunlich der alte Name Anna, der sich
auch heute noch einer grossen Beliebtheit erfreut. Neun von zehn Vornamen aus dem Jahre 1987 schafften
es in die Top Ten der Gesamtrangliste von 1987 bis 2008 und Laura, Sarah und Vanessa belegten die
Spitzenplätze. Interessant die Beliebtheit des Vornamens Sarah (1 575 Nennungen) beziehungsweise Sara
(1 282 Nennungen). Zusammengenommen würden diese beiden Varianten die Rangliste mit grossem
Abstand mit 2 863 Nennungen gegenüber Laura mit 1 786 Nennungen anführen.
Insgesamt kann gesagt werden, dass im ausgehenden 20. Jahrhundert und zu Beginn des 21. Jahrhunderts
sich viele neue Vornamen auch aus anderen Kulturen wiederfinden und nur wenige der alten Namen noch
verwendet werden. Ausserdem ist ein Trend zu kürzeren Vornamen unverkennbar. Bei den unehelichen
Kindern konnte bezüglich Namenwahl keine abweichende Regel zu den ehelichen Kindern festgestellt werden. Die in Teilen Deutschlands übliche Praxis, dass der Pfarrer den Namen des unehelichen Kindes bestimmte, konnte im Kanton Zürich nicht festgestellt werden. Sehr oft erhielten die Kinder anstelle des
Namens der Paten, den Namen der Eltern. Der Grund war wohl viel eher, dass bei der Taufe lediglich Taufzeugen, wie beispielsweise die Hebamme oder der Sigrist, und keine eigentlichen Paten anwesend waren. 26
Die nachfolgenden Top Ten-Tabellen für die Vornamen zwischen dem 16. und 18.Jahrhundert wurden aus
den Listen bei Welti zusammengestellt. Es wurden einzelne Orte aus den unterschiedlichen Regionen des
Kantons Zürich ausgewählt und deren Kirchenbücher im Abstand von je 20 Jahren ausgewertet.
Erfassungsorte waren die Kirche St. Peter (Stadt Zürich), Stallikon ZH (Knonaueramt), Horgen/Oberrieden
(See), Bäretswil (Oberland) und Stammheim (Unter-/Weinland). Als Erfassungsjahre wurden 1504(?),
21
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107
24
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109
25
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.110
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Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.110
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1524(?), 1544, 1564, 1584, 1604, 1624, 1644, 1664, 1684, 1704, 1724, 1744, 1764, 1784 erwähnt.27
Allerdings ist unklar, ob die Kirchenbücher der Jahre 1504 und 1524 tatsächlich ausgewertet wurden
(Anm.HMB2009).
KNABEN Vornamen 16. bis 18. Jahrhundert (Top10)
RANG
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
VORNAME
Hans
Hans Jakob
Hans Heinrich
Jakob
Heinrich
Hans Rudolf
Rudolf
Hans Konrad
Hans Kaspar
Kaspar
MÄDCHEN Vornamen 16. bis 18. Jahrhundert (Top10)
RANG
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
VORNAMEN
Anna
Elisabetha
Barbara
Verena
Margaretha
Regula
Katharina
Susanna
Magdalena
Anna Barbara
Knaben Vornamen 1987 (Top Ten)
Knaben Vornamen 2008 (Top Ten)
Knaben Vornamen 1987-2008 (Top Ten)
Mädchen Vornamen 1987 (Top Ten)
Mädchen Vornamen 2008 (Top Ten)
Mädchen Vornamen 1987-2008 (Top Ten)
27
Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.111-115
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1.2
Geburt und Taufe
14. Jahrhundert
Bei der Taufe der Patenkinder durfte man nicht mehr als drei Schilling Zürcherpfennige schenken. Hielt man
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sich nicht daran, so hatte man eine Mark Zürcherpfennige Strafe zu bezahlen.
15. Jahrhundert
Die Patengeschenke wurden im 15. Jahrhundert auf fünf Schillinge Pfennige festgelegt. Die Hochzeitsgaben
der nächsten Verwandten durften höchstens einen Gulden und diejenigen anderer Gäste fünf Schillinge
29
Pfennige betragen.
16. Jahrhundert
Patenkinder aus höheren und wohlhabenden Familien erhielten zur Taufe kostbare Geschenke, die in späteren Jahren mit grosser Sorgfalt behandelt wurden. Auf dem Lande in gewissen Gegenden wurden oft fünf,
sechs ja bis 16 Paten für denselben Täufling gesucht, wohl nicht zuletzt aus Geldgier! Die Synode 1560
versuchte diesen Missbrauch zu unterbinden. Auch versuchte man gegen Ende des Jahrhunderts allzu
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grosszügigen Gaben Einhalt zu gebieten.
17. Jahrhundert
Früher erhielten die Patenkinder als Neujahrsgeschenke silberne Becher, Gürtel etc., doch nach wiederholten Missbräuchen und Klagen wurde um 1609/1616 bestimmt, dass nur noch Käse oder Lebkuchen
im Werte von höchstens einer Krone geschenkt werden darf. Ab 1628 durften «Einbindeten» beziehungsweise Taufgeschenke nur noch in Papier eingewickelt werden und nicht mehr in den sogenannten
«Einbindsäckchen». Der Wert durfte eine halbe Krone nicht übersteigen. Ebenso waren Taufessen untersagt. Das erste Neujahrsgeschenk sollte eine Krone und die weiteren nicht einen «Dicken» übersteigen. Die
beliebten «Beithemdli» und «Gottenkittel», als erste Kleidli der Neugeborenen, sowie Löffel, Becher, Schalen
und Fläschchen aus Silber durften weder an der Taufe, Gutjahr (Helsete), Würgeten, Zimpfeltag noch an der
Stubeten gegeben werden. Bei Nichtbeachtung war eine Busse von 25 Pfund fällig. Bei armen Eltern war
das Senden von Wein, Brot, Fleisch etc. nicht untersagt. Im ausgehenden 17. Jahrhundert wurden die Vorschriften etwas gelockert. Nach wie vor wurde ein halber Gulden und Lebkuchen zum Gutjahr gegeben,
doch war ab 1697 erlaubt, den Bürgerkindern einen Dukaten (Gold) zum ersten Gutjahr zu senden.
Interessant in diesem Zusammenhang, dass einige fürstliche oder gräfliche Herren häufig die Stadt Zürich
alleine oder zusammen mit anderen Orten der Eidgenossenschaft als Paten für ihre Söhne einsetzten, denn
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die Stadt liess sich die Patengeschenke zum Teil viel Geld kosten.
18. Jahrhundert
Bei den wohlhabenden Bürgern der Städte und Winterthur wurde die Ankunft eines neuen Erdenbürgers den
Verwandten und Bekannten mit dem Versand eines «Freudmaien» angezeigt. Ein Freudmaien war ein
grosser, künstlich gebundener Strauss von möglichst seltenen Blumen, der durch ein weit herab hängendes
Band geschmückt war und von einem Dienstboten in die Häuser gebracht wurde. Die Taufe erfolgte bald
nach der Geburt, meist in der Kirche, da ja mehrmals pro Woche Gottesdienst gehalten wurde. Der Täufling
wurde oft auf der Hauptstrasse zur Kirche getragen, in der Hoffnung, dass sie einst gerade handeln oder
dass sie später «behände» und «thätig» sein werden. Waren mehrere Täuflinge, so taufte man die Knaben
zuerst, aus der Furcht, dass sie später sonst keine Bärte kriegen würden.
Die Taufzeugen gingen, je nachdem ob sie ledig oder verheiratet waren, mit einem zahlreichen Geleit
Lediger oder Verheirateter zur Kirche. Oft wurde ihnen im Hause der Wöchnerin oder in einem Wirtshaus mit
dem «Hoffartswein» aufgewartet. Mädchen, welche die Patenstelle vertraten, trugen Schäppeli und Kränzchen, welche sich jedoch auf Gegenden beschränkte, in welchen die Tracht getragen wurde. Schäppeli sind
kleine Kronen, die auf dem Kopf getragen wurden. Sie waren meist aus Gold oder vergoldetem Silber und
28
Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter
Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.131-132
29
Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter
Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.139
30
Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter
Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.152-154
31
Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter
Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.166-168
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waren mit Juwelen oder Perlen besetzt. Als Geschenk erhielten die Patenkinder das «Einbindegeschenk»,
welches höchstens einen Wert von einem Speciesthaler haben durfte. In der Stadt erhielten die Getauften
von ihrem Mitgevatter oder Paten einen Steifschilling als Geschenk. Nach vollendeter Wochenzeit beziehungsweise Kindbett besuchten die Mütter oft als erstes das «Haus des Herrn», die Kirche, und bedankten
33
sich insbesondere auf dem Lande mit einem Kuchen, um diesen an die Armen zu verteilen.
1.3
Hochzeit
14. Jahrhundert
Bei den Hochzeiten durfte jeder Ehepartner lediglich je zehn Männer und zehn Frauen einladen, Kinder und
Gesinde nicht inbegriffen. Zur Tafel sollte man sich nur einmal begeben und bloss zwei Sänger, zwei Geiger
und zwei Toiber (???) anstellen. Der Gatte hatte am Morgen nach der Brautnacht die Frau mit einer aus
einer «beweglichen Sache» bestehenden Morgengabe beschenkt. Man bezog dies auf das Opfer, welches
das reine Weib, die Jungfrau, mit ihrem Leib dem Manne dargebracht hatte. Eine Witwe hatte die Morgengabe den Erben des Mannes gegenüber zu beschwören, wohl, dass sie damit abgefunden war. Meist genügte ein blosser Schwur auf der Brust oder auf Brust und Zöpfe. Wiederverehelichte Witwen erhielten keine
34
Morgengabe mehr.
15. Jahrhundert
Keine Angaben
16. Jahrhundert
Oft wurde früh geheiratet. Mädchen über 14 und Knaben über 16 Jahren konnten bereits heiraten, doch
wenn man die Heiraten in dieser Arbeit untersucht, so kann gesagt werden, dass üblicherweise zwischen
dem 18. und dem 25. Lebensjahr geheiratet wurde. Bräute, die keine Jungfrauen mehr waren, hatten es
nicht einfach. Es war in Winterthur und Stein üblich, dass diese bei der Heirat mit dem Brautkranze geschmückt zwischen zwei Hebammen zur Kirche geleitet wurden.
Die Obrigkeit versuchte Missbräuche und überbordende Feste mit Mandaten zu beschränken. Die Zeitdauer
des Festes, die Zahl der geladenen Gäste, der Preis der Mahlzeit, der Wert der Geschenke und noch viele
andere Dinge wurde festgelegt. Bis ins Jahr 1560 blieb das Hochzeitsfest auf einen Tag beschränkt. Danach
wurde auch der darauffolgende Tag als Nachhochzeit gestattet.
Viele wohlhabende Ehepaare hielten sich nicht an diese Regeln, wie das Beispiel der Heirat von Jakob von
Cham mit Verena Wirz, der Tochter des Ammann von Erlenbach zu Wädenswil, am 2. August 1546 in
Wädenswil zeigte. Die Hochzeit dauerte vier Tage. Das Fest wurde ausführlich von Heinrich Wirri, einem
Spielmann aus Aarau, in Versen beschrieben. Neben etwa 1 000 Mann mit Spiessen und Büchsen auf 21
Schiffen kamen auch das «gemeine Volk in grosser Schar, Huren, Spiellüth, Bättler und anders Gsind». An
31 Tischen wurden die Gäste bewirtet und er fügte seiner Beschreibung bei: «Der Wein ist mir ins Haupt
geschlagen, dann ich bin zlang am Tisch gesessen darumb so han ich viel vergessen».
Eine prachtvolle Hochzeit wurde auch im Jahre 1600 ausgerichtet. Heinrich von Zoller und Magdalena
Edlibach luden 200 Gäste ein. Das Gedeck für einen Mann kostete damals 24, eines für die Frau 22 Schillinge. Es wurden Wildbret, Spanferkel, Hähne, Capaune, Rebhühner und vieles mehr aufgetischt.
Auf der Landschaft hielt man sich keineswegs zurück und es gab wiederholt Klagen. So wurden 1589 in
Grüningen beanstandet, dass bei Hochzeiten zwei, ja manchmal drei Kirchenspiele geladen. Da diese
Feiern oft an Sonntagen stattfinden würden, würde der Gottesdienst vernachlässigt. Die Jugend würde durch
«schändliche Reden» und «ärgerliche Entblössungen» verdorben und das viele «unnütze Bubenvolk von
Lyrern, Geigern» führe zu einem Sittenzerfall. Bullinger bemängelte, dass man bereits am Verlobungstage
ein «grosses Gewühl» und «Gefrässe» veranstalte, dass das Brautpaar sich die gleiche Nacht «zusammen32
Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Erster
Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1844. S.213
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Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter
Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.184-186
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Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter
Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.131-132
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lege» und ersten Wochen danach heiraten würde. Manche kämen betrunken in die Kirche und bei der darauffolgenden Mahlzeit «verthue» man so viel, dass das Ehepaar ein halbes Jahr lang davon leben könnte.
Noch schlimmer gehe es nach dem Abendessen zu und her. Auf dem Tanzplatz benehmen sich die Hoch35
zeitsgäste als hätten sie «die Scham hinter die Ohren geschlagen» und führten «St. Veitstänze» auf.
17. Jahrhundert
Leichtsinnige Ehen sollten mit Mandaten im Jahre 1611 und 1626 vor allem unter finanziellen Gesichtspunkten verhindert werden. Die Pfarrer durften niemand trauen, der nicht belegen konnte, dass er im Stande
war, Frau und Kinder zu unterhalten. Erst seit dem 5. Januar 1612 wurden die Hochzeiten öffentlich von den
Kanzeln verkündet.
Die Brautwerbung oder «das Dingen in das lange Jahr» geschah meist durch die Eltern. Das Jawort wurde
im Kreise der versammelten Familie gegeben. Im Anschluss daran folgte eine Mahlzeit, bei der die Verlobten
mit dem Messer gemeinsam zu schneiden und aus dem gleichen Glase zu trinken hatten. Die Hochzeitsfeierlichkeiten waren insbesondere bei Bürgern und höher gestellten Personen sehr luxuriös. So beispielsweise waren bei der Heirat eines Herr von Escher mit Cleophea von Salis im Jahre 1608 120 Pferde
beim Einzuge der Braut zugegen. Bei der Heirat des Bürgermeister Waser im Jahre 1654 läutete man im St.
Peter mit allen Glocken, mit Ausnahme der grössten und vom Kirchturm herab spielten Trompetenbläser
Psalmen. Später dann versuchte man die Feierlichkeiten zu beschränken. 1663 wurde es bereits als grosse
Ausnahme angesehen, wenn Braut und Bräutigam und ihre beiden Führer samt einem Diener reiten durften.
Die Hochzeitsmähler waren genauso luxuriös und Gegenstand von Diskussionen. 1650 wurde eine Speiseordnung für Hochzeiten erlassen. Als Voressen wurde eine Pastete, je zwei Schüsseln warme und kalte
Suppen, gesottenes Huhn, geräucherte Wurst, Rindfleisch, Reis, Mangold und Rüben angegeben. Als
Gebratenes zwei Kalbsbraten, ein paar Hähne, ein paar Tauben, ein paar Bratwürste oder Spiesslein, ein
halber Schlauchbraten oder ein halber Hase, zwei Schüsseln Randen oder Binden und zwei Schüsseln
Pflaumen. Zum Abendessen wurde eine Schüssel mit Oblaten serviert. Wein per se (für sich) beziehungsweise Wein gehörte einfach dazu. Diese Gerichte durften bei jeder Hochzeit aufgetischt werden. Der
Bräutigam durfte für sich selbst nicht mehr als einen Reichsthaler bezahlen, für einen Mann 12 Batzen, für
eine verheiratete Frau zehn Batzen und für ledige Personen acht Batzen.
Wohlhabende Bürger hatten die Möglichkeit, an ihren Hochzeiten weit kostbarere Gastmähler zu veranstalten, hatten jedoch vorgängig um Erlaubnis zu fragen und offenbar wurde davon rege Gebrauch
gemacht. Bei einer Hochzeit in Zürich wurde kein Fleisch von zahmen Tieren sondern nur Wild aufgetischt
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und Konfekt aus Basel und St. Gallen serviert. Zudem liess man Musikanten aus Schaffhausen kommen.
18. Jahrhundert
Wohlhabende Städter liessen sich nun oft auf der Landschaft trauen. So war beispielsweise Altstetten bei
den Zürchern sehr beliebt. Viele Ehepaare aus der Landschaft wiederum wollten sich in der St. Peter-Kirche
in Zürich trauen lassen. Zur Kirche ging man in den ersten Jahrzehnten erst zu Pferd, später fuhr man mit
einer Kutsche oder einer Litieren. Die Frauen waren zu jener Zeit unerschrockene Reiterinnen. Wollte man
etwas Besonderes, so schritt man unter Begleitung von Geigen oder Blasinstrumenten zur Trauung. Die
Trauung erfolgte meist kniend. Bräute, welche bereits vor der Ehe ihrem zukünftigen Mann die Gunst zu früh
erwiesen haben, wurden ausserhalb der üblichen Tage, meist am Samstag, getraut. Vielfältig waren auch
die Feierlichkeiten und sie gaben natürlich oft Anlass zur Beanstandung.
Ehepaare, die ihre goldene Hochzeit feierten, zogen oft zur Kirche, um sich zum zweiten Male trauen zu las37
sen. Sie feierten mit Kindern, Verwandten, Nachbarn und Freunden.
1.4
Tod und Begräbnis
14. Jahrhundert
Beim Begräbnis suchte man die Kosten zu vermindern, indem man sich den in den Kirchen befindlichen
Sargtüchern bediente, welche über den Leichnam gelegt wurden oder in welche der Leichnam eingenäht
wurde. Leute mit Vermögen benutzten diese nicht. Sie liessen die Bahren mit seidenen Tüchern bedecken,
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HMB Bindschedler Familiengeschichte
Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich
Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler
deren Preis etwa eine Mark Silber betrug. Oft liess man dann die grosse Kirchenglocke läuten und bezahlte
dafür dem Sigrist im Sommer einen Schilling und im Winter zwei. Die Beerdigung eines Säuglings bis ein
Jahr kostete von Februar bis November vier Deniers, Kinder von ein bis acht Jahren sechs Deniers, Kinder
von acht bis 15 Jahren acht Deniers, von 15 bis 20 Jahren 10 Deniers und Erwachsene ab 20 Jahren ein
Schilling. Im Winter, von November bis Februar, stiegen die Begräbniskosten auf das Doppelte. Arme wurden jedoch kostenlos bestattet. Der Sarg musste mindestens eine Elle hoch mit Erde bedeckt sein. Grabstei38
ne durften angebracht werden, doch durften diese maximal sieben Fuss lang und drei Fuss breit sein.
15. Jahrhundert
Keine Angaben
16. Jahrhundert
Nach der Reformation kam die Sitte auf, sich bei Todesfällen schwarz zu kleiden. Bei den Begräbnissen
beziehungsweise den «Leichenbegängnissen» war es üblich, dass aus jedem Hause wenigstens eine
erwachsene Person kam, um das Beileid zu bezeugen. Auf dem Lande trug man die Toten auf einem Brett
zu Grabe und bis um die Mitte des Jahrhunderts wurden in Zürich manchmal Leichen ohne Sarg und ohne
Wissen der Totengräber auf dem Friedhof zur Beerdigung abgestellt. Nach dem Begräbnis war es Sitte, eine
Mahlzeit zu veranstalten beziehungsweise «die Toten zu vertrinken». 1586 klagt das Kapitel, dass in
Wädenswil, Richterswil, Horgen und Männedorf das «Todtenfressen» üblich geworden wäre und an einem
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einzigen Begräbnis seien 130 Personen anwesend gewesen.
17. Jahrhundert
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Wie bereits im vorhergehenden Jahrhundert gaben Leichenmähler wiederholt Anlass zu Diskussionen.
18. Jahrhundert
Begräbnisse wurden durch die «Leichenbitterin» (Kirchgangsagerin) am Tage vorher in den Vorstädten und
am Beerdigungstage in der Stadt selbst verkündet. Die Familie spannte zu beiden Seiten der Haustür und im
inneren des Hauses schwarze Tücher auf. Um zwei Uhr nachmittags kamen die Verwandten der verstorbenen Person ins Trauerhaus und um drei Uhr setzten sich im grössten Zimmer in einen Kreis. Die Männer
traten vor das Haus, um sich das Beileid bezeugen zu lassen. Den ersten sechs bis sieben Mitbürgern,
Freunden und Nachbarn wurde die Hand gereicht, erst die Frauen, dann die Männer. Die Frauen begaben
sich ins Haus, um den Frauen drinnen ebenfalls die Hand reichen zu können. Oft waren die Stuben zu klein
und die fremden Personen zu zahlreich, so dass auch die übrigen Räume im Haus offen standen. Die Neugier der Besucher führte oft zu Streitereien. Respektspersonen oder Zünfter wurden dann oft von den Mitzünftern oder Ratsmitgliedern zu Grabe getragen. Auf dem Lande nähte man die Leiche meist in ein Tuch
ein, so dass lediglich das Gesicht sichtbar blieb. Die Nadel liess man dann im Tuche stecken oder behielt
sie, weil man ihr eine besondere Kraft zuschrieb. Der Verstorbene wurde insbesondere auf dem Land meist
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schon nach 24 Stunden beerdigt.
19. Jahrhundert (???)
In Bearbeitung
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