Taufe, Hochzeit, Beerdigung vom 14. bis 20
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Taufe, Hochzeit, Beerdigung vom 14. bis 20
Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse Auszug aus: «Allgemeine Angaben und vorläufige Ergebnisse zur Geschichte der Familie Bindschedler» Stand der Forschung 2010 Seite 1 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler Inhaltsverzeichnis 1 Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse........................................................................................................3 1.1 Namengebung 16. bis 21. Jahrhundert .............................................................................................3 1.2 Geburt und Taufe ..............................................................................................................................7 1.3 Hochzeit ............................................................................................................................................8 1.4 Tod und Begräbnis ............................................................................................................................9 Seite 2 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler 1 Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse Viel zu wenig wissen wir über unsere Vorfahren, deren Leben, Freuden und Nöte. Gerade die unzähligen «kleinen» Leute, Menschen, Familien, die nicht ins Rampenlicht der Geschichte hinausgetreten sind, sind schwierig fassbar. Oft wissen wir nur gerade, wann sie geboren und getauft wurden, wann sie geheiratet haben oder gestorben sind und wann sie begraben wurden. Wie im übrigen Leben waren Taufen, Heiraten und Beerdigungen von Kontrollen nicht ausgenommen und durch Sittenmandate der Obrigkeit stark reglementiert. Die Bräuche haben sich im Laufe der Jahrhunderte verändert. In der Folge sollen diese kurz für die Region Zürich und Umgebung zusammengefasst und erklärt werden. 1.1 Namengebung 16. bis 21. Jahrhundert Die hohe Kindersterblichkeit und die Unwägbarkeiten des Lebens liessen die Eltern bei der Namenwahl auf bewährte Namen zurückgreifen, denn nach altem Volksglauben übertrugen sich die guten Eigenschaften von Götti und Gotte auf die Täuflinge. Nach der Reformation, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, hat sich dieser Brauch so stark eingebürgert, dass es in gewisse Gemeinden keine Ausnahme gab. Auch wäre es für den Paten oder die Patin höchst unhöflich gewesen, wenn das Kind einen anderen Namen getragen hätte. 1 Dies galt zum Teil offenbar bis ins 19. Jahrhundert hinein.2 So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass es in grösseren Familien häufig zwei bis drei Kinder gab, die denselben Namen trugen. Übernamen, die zu deren Unterscheidung dienten, wie Kleinhans, Kleinanna, Junghans etc., blieben auch im Erwachsenenalter erhalten. 3 Seit dem 16. Jahrhundert konnte vor jeden Männernamen auch «Hans» und seit dem 17. Jahrhundert «Anna» bei den Mädchennamen gesetzt werden. Diese Zusätze erweiterten das Spektrum der Namen erheblich, 4 wenn es an vielen Orten auch zu einer blossen Formalität wurde und der Pfarrer fast immer Hs. beziehungsweise Hans oder A. beziehungsweise Anna als Namenzusatz im Taufbuch eintrug. Im Weinland war es Sitte, dass ab Mitte des 16. Jahrhunderts bis Ende des 18. Jahrhunderts die Kinder oft den Vornamen des Vaters oder Grossvaters erhielten. So wurden die ersten Kinder auf den Namen der Grosseltern und die jüngeren auf den Namen der Eltern oder Paten getauft. Dies hing mit der alten Vorstellung zusammen, dass die Enkel mit den Grosseltern in besonderer Weise verbunden seien. Es bildeten sich so Familienstammnamen heraus, die über Generationen hinweg erhalten geblieben sind. So war es nicht weiter erstaunlich, dass manchmal der Vater als auch der Pate denselben Vornamen trug. In anderen Kantonsgebieten wurden die Namen für die Kinder bis ins 19. Jahrhundert hinein nach Möglichkeit gemieden.5 Erst in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts kam man von der Sitte ab, die Kinder nach den Paten zu nennen und auch in unteren Schichten wurde es selbstverständlich, die Erstgeborenen nach den Eltern zu nennen. An der Wende des 19./20. Jahrhunderts wurde es sogar als Mangel an Religiosität angesehen, wenn die Erstgeborenen einen anderen Vornamen erhielten. Im Laufe des 20. Jahrhunderts schliesslich wurden immer seltener die Erstgeborenen nach dem Vater genannt, manchmal noch als zweiter Vorname vorkommend. Doch meist erhielt auch der älteste Sohn einen ganz anderen Namen. 6 Aus heutiger Sicht schwierig verständlich ist auch die Tatsache oder Sitte, dass Kinder oft den Namen verstorbener Geschwister erhielten. Dies hängt wohl mit der Überzeugung zusammen, dass die Mutter Erde die Verstorbenen in Neugeborenen wieder zurückgebe. An anderen Orten mied man diese ganz bewusst, weil man fürchtete, das Neugeborene müsse dann auch im Kindesalter sterben.7 Die Namen selbst veränderten sich zwischen Reformation und der Helvetik nur wenig und spiegelten oft mit einiger Verspätung zeitgeschichtliche Ereignisse wieder. Allzu ausgefallene, fremd klingende oder schwierig auszusprechende Namen hielten sich nicht und verschwanden wieder (zum Beispiel Emerentiana, Bantasilea etc.).8 Neue Namen (zum Beispiel Adrian (Hadrian), Beat und andere) kamen in der Regel aus 1 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.100 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.102 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.101 4 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.101 5 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.102-103 6 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.103-104 7 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.103 8 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.104-105 2 3 Seite 3 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler der Stadt. Oft brachten diese die Pfarrer selbst auf das Land, da sie häufig selbst als Paten Kinder aus der Taufe hoben. Diese Namen fanden dann mit einer Verzögerung von 20 bis 40 Jahren auf dem Land Verbreitung. Hatte sich ein Name auf der Landschaft einmal eingebürgert, so blieb dieser in Gebrauch, auch wenn dieser in der Stadt bereits wieder verschwunden war (zum Beispiel Sara, Marx etc.).9 Nach der Reformation wurden die Knaben meist nach biblischen Vorbildern benannt. Die beliebtesten Namen waren Hans (Johannes, Hansli, Hensli etc.) und Jakob (Jaggli etc.), sowie deren Varianten. Mit Abstand folgten Andreas (Anderes), Peter (Petter), Stefan (Steffen), David etc. Alttestamentliche Namen wie Elias, Abraham, Isaac etc. wurden bereits im 17. Jahrhundert kaum mehr verwendet.10 Von den unzähligen Heiligennamen konnten sich nur gerade Ulrich, der Vorname des Reformators Zwingli, Felix, der Name des Stadtheiligen, und Kaspar über längere Zeit halten. Andere Heiligennamen wie Joachim, Othmar etc. blieben meist auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt, in welchem sie vorher verehrt wurden oder verbreitet gewesen sind. Ab dem 16. Jahrhundert wurden dann, wie bereits erwähnt, zusammengesetzte Namen immer häufiger. Sie wurden manchmal öfter verwendet, als der Einzelname selbst. Um 1700 stieg die Zahl der biblischen Namen, wohl unter dem Einfluss pietistischer Einflüsse nochmals stark an und Salomon, Cornelius, David und Daniel waren hoch im Kurs. 11 Zu den am häufigsten verwendeten Namen gehörten auch die deutschen Namen wie Heinrich (Heiri, Heini), Konrad (Churet), Rudolf (Ruedi, Ruedli) und deren Abwandlungen.12 Unter den Top Ten vom 16. bis ins 18. Jahrhundert finden sich nicht weniger als fünf kombinierte Namen, wie der Auswertung der von Erika Welti erfassten Namenlisten (siehe auch nachfolgende Tabellen) zu entnehmen ist. Bei den Mädchen schien man auf mehrsilbige, wohlklingende Namen Wert zu legen. So waren Anna (1. Platz), Elisabetha (2. Platz), Barbara (3. Platz), Verena (4. Platz) und Margaretha (5. Platz) die häufigsten Namen im Zeitraum vom 16. bis ins 18. Jahrhundert. Während bei den Knaben über 20 biblische Namen auftraten, waren es bei den Mädchen nur gerade deren vier: Anna, Elisabetha, Magdalena und Susanna. Ebenso wurden oft Heiligennamen wie Barbara, Regula, Katharina, Margaretha und Verena verwendet. Agathe, Agnes, Dorothea, Küngold, Kleophea etc. wurden nur selten verwendet und traten zum Teil regional gehäuft auf.13 Auffälligerweise fehlte der Name Maria unter den Top Ten. Nach der Reformation wurde der Name nur wenig verwendet. Erst im 17. und 18. Jahrhundert schien man den Namen alleine oder in den aufkommenden Kombinationen (zum Beispiel Anna Maria) wieder zu verwenden.14 Allerdings scheinen die kombinierten Namen bei der Namenwahl für Mädchen wesentlich weniger beliebt gewesen zu sein, als bei den Knaben. Nicht ein einziger kombinierter Name fand sich in den Top Ten, während es bei den Knaben fünf kombinierte Namen in die Rangliste schafften. Die Französische Revolution und der damit verbundene Untergang der alten Ordnung und die danach folgende Franzosenzeit prägten die Namengebung besonders stark. Neue aufklärerische Namen wie Emil, Karl (Charles, Kari) oder französisierte Namen wie Schang oder Schangli aus Jean (Hans) oder Schaaggi aus Jacques (Jakob) ersetzten oder ergänzten die allgemein gebräuchlichen Hans und Jakob.15 Französisch klingende Namen wie Louise, Henriette, Züsette (Susette) und andere waren auch bei den Mädchen in.16 Später dann folgten im Zuge deutscher Flüchtlinge deutsche Namen wie Edwin, Oskar, Otto etc.17, bei den Mädchen Friederike, Wilhelmine und Christiane.18 Im Verlaufe des 19. Jahrhunderts fanden auch die Heiligennamen wie Klara, Therese und Franziska Verwendung oder aus Schillers «Willhelm Tell» entliehene Namen wie Walter, Werner, Arnold und Wilhelm bei den Knaben, Gertrud und Bertha bei den Mädchen.19 Der im 18. Jahrhundert beginnende und sich im 19. Jahrhundert durchsetzende Brauch, zwei, später drei oder sogar vier Vornamen zu geben, führte zu Kombinationen von alten und neuen Namen, wie beispielsweise Jakob Albert, mit Jakob als Rufname, beziehungsweise der Name des Paten oder später Ernst Kaspar, mit Ernst als Rufname und Kaspar als Name des Paten. Bei den Mädchen fanden sich Susanna Mathilde Gertrud oder Henriette Elisabetha. 20 Die Namen der Paten traten damit immer stärker in den 9 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.105-106 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.106-107 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.106-107 12 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.106 13 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.108 14 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.108-109 15 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107 16 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109 17 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107 18 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109 19 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109 20 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109 10 11 Seite 4 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler Hintergrund.21 In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden als Gegenbewegung zur freisinnigen Theologie zahlreiche Freikirchen und religiöse Gemeinschaften,22 deren Anhänger rund um den Zürichsee und dem Zürcher Oberland besonders zahlreich waren. Vornamen wie Gottlieb, Theodor etc., 23 die oft mit anderen geläufigen Namen kombiniert wurden, fanden eine grössere Verbreitung. Mitte des 20. Jahrhunderts waren Claudia, Brigitte, Monika und Susanne die häufigsten Mädchennamen, doch fanden sich neben Bibelnamen, Heiligennamen, römischer Kaisernamen und Filmstarnamen auch Sportlernamen oder die exotischen Namen von irgendwelchen Popsternchen oder Fernsehmoderatoren.24 Eine gewisse Renaissance erlebten auch viele längst vergessene Namen wie Peter, Christoph, Regula, 25 doch fehlen die beliebten Namen des 19. Jahrhunderts. Wer wollte 1950 schon sein Kind Karl/Karline, Emil/Emilie, Theodor oder Rosina nennen. Interessant auch, dass Kombinationen mit Hans wie Hansjürg, Hanspeter, Hansmartin (oder mit Bindestrich verbunden) wieder verwendet wurden. Daneben traten eine Vielzahl neuer Namen oder fremdsprachige Varianten bestehender Vornamen auf. Die Top Ten zwischen 1987 bis 2008 zeigen grosse Verschiebungen, insbesondere bei den Knaben. Während 1987 noch Michael (1. Platz), Daniel (2. Platz) und Patrick (3. Platz) die Rangliste anführten, belegten 1997 Luca, Marco, Simon und 2008 die Vornamen Leon, David und Luca die Spitzenplätze. Einzig der alte biblische Vorname David konnte sich in den Top Ten über die Jahre hinweg halten und belegte 1987 den 10. Platz und 2008 sogar den 2. Platz in der jährlichen Rangliste, ebenso die beiden Namenformen Lukas und Luca zusammengenommen. Interessant auch der Aufstieg des alten Namens Johannes in Form der italienischen beziehungsweise rätoromanischen Variante Gian, der 2008 den 10. Platz der jährlichen Rangliste, jedoch nur den 55. Platz in der Gesamtrangliste von 1987 bis 2008 belegte. Sieben von zehn Vornamen aus dem Jahre 1987 schafften es in die Top Ten der Gesamtrangliste von 1987 bis 2008 und Michael, Simon und Marco belegten die Spitzenplätze. Würden die beiden Namen Lukas 1 615 Nennungen (6. Platz) und Luca 1 721 Nennungen (5. Platz) zusammengenommen, so würden diese den erstplatzierten Michael mit 1 811 Nennungen weit hinter sich lassen. Andere alte Namen wie Hans, Heinrich, Konrad, Kaspar und Rudolf sind aus der Statistik verschwunden. Bei den Mädchen belegten 1987 Sarah (1. Platz), Laura (2. Platz) und Jasmin (3. Platz), im Jahre 1997 Laura, Vanessa und Sarah und im Jahre 2008 Sara, Anna und Nina die Spitzenplätze. Interessant auch die Tatsache, dass sich die Mädchennamen Sara/Sarah, Anna, Nina und Laura über die Jahre hinweg in den Top Ten der jährlichen Rangliste halten konnten. Ganz besonders erstaunlich der alte Name Anna, der sich auch heute noch einer grossen Beliebtheit erfreut. Neun von zehn Vornamen aus dem Jahre 1987 schafften es in die Top Ten der Gesamtrangliste von 1987 bis 2008 und Laura, Sarah und Vanessa belegten die Spitzenplätze. Interessant die Beliebtheit des Vornamens Sarah (1 575 Nennungen) beziehungsweise Sara (1 282 Nennungen). Zusammengenommen würden diese beiden Varianten die Rangliste mit grossem Abstand mit 2 863 Nennungen gegenüber Laura mit 1 786 Nennungen anführen. Insgesamt kann gesagt werden, dass im ausgehenden 20. Jahrhundert und zu Beginn des 21. Jahrhunderts sich viele neue Vornamen auch aus anderen Kulturen wiederfinden und nur wenige der alten Namen noch verwendet werden. Ausserdem ist ein Trend zu kürzeren Vornamen unverkennbar. Bei den unehelichen Kindern konnte bezüglich Namenwahl keine abweichende Regel zu den ehelichen Kindern festgestellt werden. Die in Teilen Deutschlands übliche Praxis, dass der Pfarrer den Namen des unehelichen Kindes bestimmte, konnte im Kanton Zürich nicht festgestellt werden. Sehr oft erhielten die Kinder anstelle des Namens der Paten, den Namen der Eltern. Der Grund war wohl viel eher, dass bei der Taufe lediglich Taufzeugen, wie beispielsweise die Hebamme oder der Sigrist, und keine eigentlichen Paten anwesend waren. 26 Die nachfolgenden Top Ten-Tabellen für die Vornamen zwischen dem 16. und 18.Jahrhundert wurden aus den Listen bei Welti zusammengestellt. Es wurden einzelne Orte aus den unterschiedlichen Regionen des Kantons Zürich ausgewählt und deren Kirchenbücher im Abstand von je 20 Jahren ausgewertet. Erfassungsorte waren die Kirche St. Peter (Stadt Zürich), Stallikon ZH (Knonaueramt), Horgen/Oberrieden (See), Bäretswil (Oberland) und Stammheim (Unter-/Weinland). Als Erfassungsjahre wurden 1504(?), 21 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.107 24 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.109 25 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.110 26 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.110 22 23 Seite 5 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler 1524(?), 1544, 1564, 1584, 1604, 1624, 1644, 1664, 1684, 1704, 1724, 1744, 1764, 1784 erwähnt.27 Allerdings ist unklar, ob die Kirchenbücher der Jahre 1504 und 1524 tatsächlich ausgewertet wurden (Anm.HMB2009). KNABEN Vornamen 16. bis 18. Jahrhundert (Top10) RANG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 VORNAME Hans Hans Jakob Hans Heinrich Jakob Heinrich Hans Rudolf Rudolf Hans Konrad Hans Kaspar Kaspar MÄDCHEN Vornamen 16. bis 18. Jahrhundert (Top10) RANG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 VORNAMEN Anna Elisabetha Barbara Verena Margaretha Regula Katharina Susanna Magdalena Anna Barbara Knaben Vornamen 1987 (Top Ten) Knaben Vornamen 2008 (Top Ten) Knaben Vornamen 1987-2008 (Top Ten) Mädchen Vornamen 1987 (Top Ten) Mädchen Vornamen 2008 (Top Ten) Mädchen Vornamen 1987-2008 (Top Ten) 27 Welti Erika: Taufbräuche im Kanton Zürich. Gotthelf-Verlag, Zürich 1967. S.111-115 Seite 6 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler 1.2 Geburt und Taufe 14. Jahrhundert Bei der Taufe der Patenkinder durfte man nicht mehr als drei Schilling Zürcherpfennige schenken. Hielt man 28 sich nicht daran, so hatte man eine Mark Zürcherpfennige Strafe zu bezahlen. 15. Jahrhundert Die Patengeschenke wurden im 15. Jahrhundert auf fünf Schillinge Pfennige festgelegt. Die Hochzeitsgaben der nächsten Verwandten durften höchstens einen Gulden und diejenigen anderer Gäste fünf Schillinge 29 Pfennige betragen. 16. Jahrhundert Patenkinder aus höheren und wohlhabenden Familien erhielten zur Taufe kostbare Geschenke, die in späteren Jahren mit grosser Sorgfalt behandelt wurden. Auf dem Lande in gewissen Gegenden wurden oft fünf, sechs ja bis 16 Paten für denselben Täufling gesucht, wohl nicht zuletzt aus Geldgier! Die Synode 1560 versuchte diesen Missbrauch zu unterbinden. Auch versuchte man gegen Ende des Jahrhunderts allzu 30 grosszügigen Gaben Einhalt zu gebieten. 17. Jahrhundert Früher erhielten die Patenkinder als Neujahrsgeschenke silberne Becher, Gürtel etc., doch nach wiederholten Missbräuchen und Klagen wurde um 1609/1616 bestimmt, dass nur noch Käse oder Lebkuchen im Werte von höchstens einer Krone geschenkt werden darf. Ab 1628 durften «Einbindeten» beziehungsweise Taufgeschenke nur noch in Papier eingewickelt werden und nicht mehr in den sogenannten «Einbindsäckchen». Der Wert durfte eine halbe Krone nicht übersteigen. Ebenso waren Taufessen untersagt. Das erste Neujahrsgeschenk sollte eine Krone und die weiteren nicht einen «Dicken» übersteigen. Die beliebten «Beithemdli» und «Gottenkittel», als erste Kleidli der Neugeborenen, sowie Löffel, Becher, Schalen und Fläschchen aus Silber durften weder an der Taufe, Gutjahr (Helsete), Würgeten, Zimpfeltag noch an der Stubeten gegeben werden. Bei Nichtbeachtung war eine Busse von 25 Pfund fällig. Bei armen Eltern war das Senden von Wein, Brot, Fleisch etc. nicht untersagt. Im ausgehenden 17. Jahrhundert wurden die Vorschriften etwas gelockert. Nach wie vor wurde ein halber Gulden und Lebkuchen zum Gutjahr gegeben, doch war ab 1697 erlaubt, den Bürgerkindern einen Dukaten (Gold) zum ersten Gutjahr zu senden. Interessant in diesem Zusammenhang, dass einige fürstliche oder gräfliche Herren häufig die Stadt Zürich alleine oder zusammen mit anderen Orten der Eidgenossenschaft als Paten für ihre Söhne einsetzten, denn 31 die Stadt liess sich die Patengeschenke zum Teil viel Geld kosten. 18. Jahrhundert Bei den wohlhabenden Bürgern der Städte und Winterthur wurde die Ankunft eines neuen Erdenbürgers den Verwandten und Bekannten mit dem Versand eines «Freudmaien» angezeigt. Ein Freudmaien war ein grosser, künstlich gebundener Strauss von möglichst seltenen Blumen, der durch ein weit herab hängendes Band geschmückt war und von einem Dienstboten in die Häuser gebracht wurde. Die Taufe erfolgte bald nach der Geburt, meist in der Kirche, da ja mehrmals pro Woche Gottesdienst gehalten wurde. Der Täufling wurde oft auf der Hauptstrasse zur Kirche getragen, in der Hoffnung, dass sie einst gerade handeln oder dass sie später «behände» und «thätig» sein werden. Waren mehrere Täuflinge, so taufte man die Knaben zuerst, aus der Furcht, dass sie später sonst keine Bärte kriegen würden. Die Taufzeugen gingen, je nachdem ob sie ledig oder verheiratet waren, mit einem zahlreichen Geleit Lediger oder Verheirateter zur Kirche. Oft wurde ihnen im Hause der Wöchnerin oder in einem Wirtshaus mit dem «Hoffartswein» aufgewartet. Mädchen, welche die Patenstelle vertraten, trugen Schäppeli und Kränzchen, welche sich jedoch auf Gegenden beschränkte, in welchen die Tracht getragen wurde. Schäppeli sind kleine Kronen, die auf dem Kopf getragen wurden. Sie waren meist aus Gold oder vergoldetem Silber und 28 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.131-132 29 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.139 30 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.152-154 31 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.166-168 Seite 7 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler 32 waren mit Juwelen oder Perlen besetzt. Als Geschenk erhielten die Patenkinder das «Einbindegeschenk», welches höchstens einen Wert von einem Speciesthaler haben durfte. In der Stadt erhielten die Getauften von ihrem Mitgevatter oder Paten einen Steifschilling als Geschenk. Nach vollendeter Wochenzeit beziehungsweise Kindbett besuchten die Mütter oft als erstes das «Haus des Herrn», die Kirche, und bedankten 33 sich insbesondere auf dem Lande mit einem Kuchen, um diesen an die Armen zu verteilen. 1.3 Hochzeit 14. Jahrhundert Bei den Hochzeiten durfte jeder Ehepartner lediglich je zehn Männer und zehn Frauen einladen, Kinder und Gesinde nicht inbegriffen. Zur Tafel sollte man sich nur einmal begeben und bloss zwei Sänger, zwei Geiger und zwei Toiber (???) anstellen. Der Gatte hatte am Morgen nach der Brautnacht die Frau mit einer aus einer «beweglichen Sache» bestehenden Morgengabe beschenkt. Man bezog dies auf das Opfer, welches das reine Weib, die Jungfrau, mit ihrem Leib dem Manne dargebracht hatte. Eine Witwe hatte die Morgengabe den Erben des Mannes gegenüber zu beschwören, wohl, dass sie damit abgefunden war. Meist genügte ein blosser Schwur auf der Brust oder auf Brust und Zöpfe. Wiederverehelichte Witwen erhielten keine 34 Morgengabe mehr. 15. Jahrhundert Keine Angaben 16. Jahrhundert Oft wurde früh geheiratet. Mädchen über 14 und Knaben über 16 Jahren konnten bereits heiraten, doch wenn man die Heiraten in dieser Arbeit untersucht, so kann gesagt werden, dass üblicherweise zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr geheiratet wurde. Bräute, die keine Jungfrauen mehr waren, hatten es nicht einfach. Es war in Winterthur und Stein üblich, dass diese bei der Heirat mit dem Brautkranze geschmückt zwischen zwei Hebammen zur Kirche geleitet wurden. Die Obrigkeit versuchte Missbräuche und überbordende Feste mit Mandaten zu beschränken. Die Zeitdauer des Festes, die Zahl der geladenen Gäste, der Preis der Mahlzeit, der Wert der Geschenke und noch viele andere Dinge wurde festgelegt. Bis ins Jahr 1560 blieb das Hochzeitsfest auf einen Tag beschränkt. Danach wurde auch der darauffolgende Tag als Nachhochzeit gestattet. Viele wohlhabende Ehepaare hielten sich nicht an diese Regeln, wie das Beispiel der Heirat von Jakob von Cham mit Verena Wirz, der Tochter des Ammann von Erlenbach zu Wädenswil, am 2. August 1546 in Wädenswil zeigte. Die Hochzeit dauerte vier Tage. Das Fest wurde ausführlich von Heinrich Wirri, einem Spielmann aus Aarau, in Versen beschrieben. Neben etwa 1 000 Mann mit Spiessen und Büchsen auf 21 Schiffen kamen auch das «gemeine Volk in grosser Schar, Huren, Spiellüth, Bättler und anders Gsind». An 31 Tischen wurden die Gäste bewirtet und er fügte seiner Beschreibung bei: «Der Wein ist mir ins Haupt geschlagen, dann ich bin zlang am Tisch gesessen darumb so han ich viel vergessen». Eine prachtvolle Hochzeit wurde auch im Jahre 1600 ausgerichtet. Heinrich von Zoller und Magdalena Edlibach luden 200 Gäste ein. Das Gedeck für einen Mann kostete damals 24, eines für die Frau 22 Schillinge. Es wurden Wildbret, Spanferkel, Hähne, Capaune, Rebhühner und vieles mehr aufgetischt. Auf der Landschaft hielt man sich keineswegs zurück und es gab wiederholt Klagen. So wurden 1589 in Grüningen beanstandet, dass bei Hochzeiten zwei, ja manchmal drei Kirchenspiele geladen. Da diese Feiern oft an Sonntagen stattfinden würden, würde der Gottesdienst vernachlässigt. Die Jugend würde durch «schändliche Reden» und «ärgerliche Entblössungen» verdorben und das viele «unnütze Bubenvolk von Lyrern, Geigern» führe zu einem Sittenzerfall. Bullinger bemängelte, dass man bereits am Verlobungstage ein «grosses Gewühl» und «Gefrässe» veranstalte, dass das Brautpaar sich die gleiche Nacht «zusammen32 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Erster Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1844. S.213 33 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.184-186 34 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.131-132 Seite 8 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler lege» und ersten Wochen danach heiraten würde. Manche kämen betrunken in die Kirche und bei der darauffolgenden Mahlzeit «verthue» man so viel, dass das Ehepaar ein halbes Jahr lang davon leben könnte. Noch schlimmer gehe es nach dem Abendessen zu und her. Auf dem Tanzplatz benehmen sich die Hoch35 zeitsgäste als hätten sie «die Scham hinter die Ohren geschlagen» und führten «St. Veitstänze» auf. 17. Jahrhundert Leichtsinnige Ehen sollten mit Mandaten im Jahre 1611 und 1626 vor allem unter finanziellen Gesichtspunkten verhindert werden. Die Pfarrer durften niemand trauen, der nicht belegen konnte, dass er im Stande war, Frau und Kinder zu unterhalten. Erst seit dem 5. Januar 1612 wurden die Hochzeiten öffentlich von den Kanzeln verkündet. Die Brautwerbung oder «das Dingen in das lange Jahr» geschah meist durch die Eltern. Das Jawort wurde im Kreise der versammelten Familie gegeben. Im Anschluss daran folgte eine Mahlzeit, bei der die Verlobten mit dem Messer gemeinsam zu schneiden und aus dem gleichen Glase zu trinken hatten. Die Hochzeitsfeierlichkeiten waren insbesondere bei Bürgern und höher gestellten Personen sehr luxuriös. So beispielsweise waren bei der Heirat eines Herr von Escher mit Cleophea von Salis im Jahre 1608 120 Pferde beim Einzuge der Braut zugegen. Bei der Heirat des Bürgermeister Waser im Jahre 1654 läutete man im St. Peter mit allen Glocken, mit Ausnahme der grössten und vom Kirchturm herab spielten Trompetenbläser Psalmen. Später dann versuchte man die Feierlichkeiten zu beschränken. 1663 wurde es bereits als grosse Ausnahme angesehen, wenn Braut und Bräutigam und ihre beiden Führer samt einem Diener reiten durften. Die Hochzeitsmähler waren genauso luxuriös und Gegenstand von Diskussionen. 1650 wurde eine Speiseordnung für Hochzeiten erlassen. Als Voressen wurde eine Pastete, je zwei Schüsseln warme und kalte Suppen, gesottenes Huhn, geräucherte Wurst, Rindfleisch, Reis, Mangold und Rüben angegeben. Als Gebratenes zwei Kalbsbraten, ein paar Hähne, ein paar Tauben, ein paar Bratwürste oder Spiesslein, ein halber Schlauchbraten oder ein halber Hase, zwei Schüsseln Randen oder Binden und zwei Schüsseln Pflaumen. Zum Abendessen wurde eine Schüssel mit Oblaten serviert. Wein per se (für sich) beziehungsweise Wein gehörte einfach dazu. Diese Gerichte durften bei jeder Hochzeit aufgetischt werden. Der Bräutigam durfte für sich selbst nicht mehr als einen Reichsthaler bezahlen, für einen Mann 12 Batzen, für eine verheiratete Frau zehn Batzen und für ledige Personen acht Batzen. Wohlhabende Bürger hatten die Möglichkeit, an ihren Hochzeiten weit kostbarere Gastmähler zu veranstalten, hatten jedoch vorgängig um Erlaubnis zu fragen und offenbar wurde davon rege Gebrauch gemacht. Bei einer Hochzeit in Zürich wurde kein Fleisch von zahmen Tieren sondern nur Wild aufgetischt 36 und Konfekt aus Basel und St. Gallen serviert. Zudem liess man Musikanten aus Schaffhausen kommen. 18. Jahrhundert Wohlhabende Städter liessen sich nun oft auf der Landschaft trauen. So war beispielsweise Altstetten bei den Zürchern sehr beliebt. Viele Ehepaare aus der Landschaft wiederum wollten sich in der St. Peter-Kirche in Zürich trauen lassen. Zur Kirche ging man in den ersten Jahrzehnten erst zu Pferd, später fuhr man mit einer Kutsche oder einer Litieren. Die Frauen waren zu jener Zeit unerschrockene Reiterinnen. Wollte man etwas Besonderes, so schritt man unter Begleitung von Geigen oder Blasinstrumenten zur Trauung. Die Trauung erfolgte meist kniend. Bräute, welche bereits vor der Ehe ihrem zukünftigen Mann die Gunst zu früh erwiesen haben, wurden ausserhalb der üblichen Tage, meist am Samstag, getraut. Vielfältig waren auch die Feierlichkeiten und sie gaben natürlich oft Anlass zur Beanstandung. Ehepaare, die ihre goldene Hochzeit feierten, zogen oft zur Kirche, um sich zum zweiten Male trauen zu las37 sen. Sie feierten mit Kindern, Verwandten, Nachbarn und Freunden. 1.4 Tod und Begräbnis 14. Jahrhundert Beim Begräbnis suchte man die Kosten zu vermindern, indem man sich den in den Kirchen befindlichen Sargtüchern bediente, welche über den Leichnam gelegt wurden oder in welche der Leichnam eingenäht wurde. Leute mit Vermögen benutzten diese nicht. Sie liessen die Bahren mit seidenen Tüchern bedecken, 35 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.152-154 36 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.166-168 37 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.184-186 Seite 9 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich Familienstiftung Rudolf G. Bindschedler deren Preis etwa eine Mark Silber betrug. Oft liess man dann die grosse Kirchenglocke läuten und bezahlte dafür dem Sigrist im Sommer einen Schilling und im Winter zwei. Die Beerdigung eines Säuglings bis ein Jahr kostete von Februar bis November vier Deniers, Kinder von ein bis acht Jahren sechs Deniers, Kinder von acht bis 15 Jahren acht Deniers, von 15 bis 20 Jahren 10 Deniers und Erwachsene ab 20 Jahren ein Schilling. Im Winter, von November bis Februar, stiegen die Begräbniskosten auf das Doppelte. Arme wurden jedoch kostenlos bestattet. Der Sarg musste mindestens eine Elle hoch mit Erde bedeckt sein. Grabstei38 ne durften angebracht werden, doch durften diese maximal sieben Fuss lang und drei Fuss breit sein. 15. Jahrhundert Keine Angaben 16. Jahrhundert Nach der Reformation kam die Sitte auf, sich bei Todesfällen schwarz zu kleiden. Bei den Begräbnissen beziehungsweise den «Leichenbegängnissen» war es üblich, dass aus jedem Hause wenigstens eine erwachsene Person kam, um das Beileid zu bezeugen. Auf dem Lande trug man die Toten auf einem Brett zu Grabe und bis um die Mitte des Jahrhunderts wurden in Zürich manchmal Leichen ohne Sarg und ohne Wissen der Totengräber auf dem Friedhof zur Beerdigung abgestellt. Nach dem Begräbnis war es Sitte, eine Mahlzeit zu veranstalten beziehungsweise «die Toten zu vertrinken». 1586 klagt das Kapitel, dass in Wädenswil, Richterswil, Horgen und Männedorf das «Todtenfressen» üblich geworden wäre und an einem 39 einzigen Begräbnis seien 130 Personen anwesend gewesen. 17. Jahrhundert 40 Wie bereits im vorhergehenden Jahrhundert gaben Leichenmähler wiederholt Anlass zu Diskussionen. 18. Jahrhundert Begräbnisse wurden durch die «Leichenbitterin» (Kirchgangsagerin) am Tage vorher in den Vorstädten und am Beerdigungstage in der Stadt selbst verkündet. Die Familie spannte zu beiden Seiten der Haustür und im inneren des Hauses schwarze Tücher auf. Um zwei Uhr nachmittags kamen die Verwandten der verstorbenen Person ins Trauerhaus und um drei Uhr setzten sich im grössten Zimmer in einen Kreis. Die Männer traten vor das Haus, um sich das Beileid bezeugen zu lassen. Den ersten sechs bis sieben Mitbürgern, Freunden und Nachbarn wurde die Hand gereicht, erst die Frauen, dann die Männer. Die Frauen begaben sich ins Haus, um den Frauen drinnen ebenfalls die Hand reichen zu können. Oft waren die Stuben zu klein und die fremden Personen zu zahlreich, so dass auch die übrigen Räume im Haus offen standen. Die Neugier der Besucher führte oft zu Streitereien. Respektspersonen oder Zünfter wurden dann oft von den Mitzünftern oder Ratsmitgliedern zu Grabe getragen. Auf dem Lande nähte man die Leiche meist in ein Tuch ein, so dass lediglich das Gesicht sichtbar blieb. Die Nadel liess man dann im Tuche stecken oder behielt sie, weil man ihr eine besondere Kraft zuschrieb. Der Verstorbene wurde insbesondere auf dem Land meist 41 schon nach 24 Stunden beerdigt. 19. Jahrhundert (???) In Bearbeitung 38 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.131-132 39 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.152-154 40 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.166-168 41 Gerold Meyer von Knonau: Der Kanton Zürich, historisch-geographisch-statistisch geschildert von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zweiter Band. 2. umgearbeitete und vermehrte Auflage. Huber &Cie. 1846. S.184-186 Seite 10 von 10 HMB Bindschedler Familiengeschichte Verfasst durch: Martin Bindschedler, Zürich