Praxisanleitung im Studium der

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Praxisanleitung im Studium der
Fakultät Sozialwesen
Prof. Dr. M. Moch
Praxisanleitung im Studium der Sozialen Arbeit an der
Dualen Hochschule Stuttgart
1. Theorie und Praxis im Dualen-Studium
1.1 Kompetenzmodell
Es wird zunehmend erkannt, dass in der Beurteilung eines Studiengangs nicht nur
die zu ermittelnden Inhalte auf ihre Eignung und Relevanz zu prüfen sind, sondern
insbesondere zu fragen ist, über welche Kompetenzen die Absolventen am Ende
der Ausbildung verfügen sollen. Dementsprechend beruht ein Urteil über die Qualität
einer Ausbildung im Wesentlichen auf einer doppelten Prüfung: 1. inwieweit die
angestrebten Ziele expliziert sind und den momentan gültigen fachlichen Standards
entsprechen, und 2. inwieweit innerhalb der Studienrichtung glaubwürdig und
überprüfbar auf diese Zielkompetenzen bei den Studierenden hingearbeitet wird.
Unsere Studienrichtungen orientieren sich daher an grundlegenden Kompetenzen,
welche die Studierenden im Verlauf des Studiums erwerben sollen.
Wissenskompetenzen
Hierunter ist zu verstehen, dass der Absolvent einerseits Kenntnisse über relevante
Tatsachen, Erklärungszusammenhänge, Anwendungsbereiche und mögliche zu
erschließende Quellen im Fachgebiet der Sozialen Arbeit hat, andererseits aber
auch über Anwendungsbedingungen dieses Wissens Bescheid weiß.
Im Einzelnen gehören beispielsweise etwa dazu:
•
Kenntnis professioneller Methoden der Sozialen Arbeit und ihre
Anwendungsfelder
•
Rechtliche Grundlagen im Bereich der Sozialen Arbeit
•
Wissen über biologische, psychologische und soziale Grundlagen des Menschen
und seiner Entwicklung
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Die Vermittlung dieser Kompetenzen stand schon immer im Mittelpunkt traditioneller
Lehre.
Demgegenüber in der akademischen Ausbildung eher vernachlässigt ist die gezielte
Vermittlung von
Handlungskompetenzen
Diese beziehen sich auf Fähigkeiten, die dazu beitragen, im sozialen Handlungsfeld
angemessen und effektiv zu handeln. Insbesondere sind hier Fähigkeiten gemeint,
die persönlichen Voraussetzungen sowie das vorhandene Wissen fachlich im
Praxisfeld zur Anwendung zu bringen.
Gemeint sind hier Kompetenzen wie z.B.:
•
Gruppenprozesse anleiten und Entscheidungen moderieren
•
konstruktiv mit Konflikten umgehen
•
in der Situation Bedürfnisse und Bedarfe identifizieren
Im Feld der Sozialen Arbeit war schon immer offensichtlich, dass die Persönlichkeit
des Sozialpädagogen grundlegend für alle anderen zu erwerbenden Fähigkeiten ist.
Persönlichkeit ist geprägt sowohl durch den sozialen Bezug zum Mitmenschen wie
auch durch sie Sicherheit im ethischen Urteil. In diesem Sinne sind die
Sozial-ethische Kompetenzen zu verstehen
Hierunter fallen alle persönlichen Fähigkeiten, die zum Aufbau und zur
Aufrechterhaltung sozialer und helfender Beziehungen beitragen, insbesondere in
Bereichen, in denen angesichts sozialer Problemlagen ein besonderes Maß an
Reflexivität, Rollenflexibilität und Toleranz gefordert ist. Dazu gehören. B.
•
Empathie
•
Reflexionsfähigkeit in Bezug auf das eigene Menschenbild
•
Ambiguitätstoleranz
Nicht zuletzt erfordert eine verantwortungsvolle Tätigkeit im sozialen Bereich ein
solides Selbstmanagement. Die Dimension der
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Selbstkompetenzen
bezieht sich auf Fähigkeiten der Person im Umgang mit sich selbst: Sie betreffen die
Organisation selbstbestimmten lebenslangen Lernens, den ökonomischen Einsatz
eigener Ressourcen sowie die Übernahme von Verantwortung im Rahmen
zivilgesellschaftlichen Handelns.
Die Pfeile sollen andeuten, dass sich die einzelnen Kompetenzbereiche
überschneiden und dynamisch aufeinander bezogen sind. Im Verlauf des Studiums
erfolgt also eine fortschreitende Integration unterschiedlicher Kompetenzen.
Eine Orientierung an Kompetenzen als Lernziele ist im Hochschulbereich immer
noch nicht selbstverständlich. Noch weniger ist es die Verzahnung des
Kompetenzerwerbs an verschiedenen Lernorten, nämlich im Seminar einerseits und
in der Praxisstelle andererseits. Studium findet also auch in der Praxis statt. Dazu im
Folgenden einige Anmerkungen.
1.2 Rahmenbedingungen des Praxis-Studiums
Praxisstudium ist nur möglich, wenn bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben
sind. Einige davon, die insbesondere für die Praxisstelle wichtig sind, möchte ich
kurz aufzeigen:
Zu den strukturellen Voraussetzungen in der Ausbildungsstelle gehört zunächst,
dass fachliche Ausbildung in der Einrichtung inhaltlich und organisatorisch gewollt
und definiert wird. Deutlich wird eine solche Entscheidung u.a. an einer klaren
Zuständigkeit des benannten Praxis-Anleiters für die Belange des Studierenden.
Entsprechend muss Ausbildung und aktive Praxis-Anleitung im Tätigkeitsfeld des
anleitenden Sozialpädagogen auch in Bezug auf fachliche, zeitliche, und
organisatorische Ressourcen möglich und vorgesehen sein. Darüber hinaus
ermöglichen routinisierte Arbeitsformen wie diese Anleitertagungen,
Berichterstattung über die Praxisphasen, Rundschreiben, aber auch
Einrichtungsbesuche der StudiengangsleiterInnen eine enge Zusammenarbeit
zwischen der Studienakademie und den Praxisstellen.
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Praxis-Studium erfolgt – zweitens – im Rahmen eines klar definierten
Arbeitsbündnisses zwischen Praxis-AnleiterIn und Studierender/m. Im persönlichen
Austausch erfährt der/die Studierende eine unmittelbar tätigkeitsbezogene,
glaubwürdige Vermittlung von Fertigkeiten, aber auch von Haltungen im konkreten
Aufgabenfeld. Ich würde soweit gehen, diese Vermittlungs- und Zusammenarbeit als
das Kernstück des Praxisstudiums in unseren Studiengängen zu bezeichnen.
Ausbildung erfolgt in Schritten von Erfahrung und Reflexion. Entsprechend sieht der
Ausbildungsplan für die Praxis eine sukzessive Steigerung in der Übernahme von
Verantwortung, Zuständigkeiten und Eigenständigkeit im Verlauf des Studiums vor.
Im Ausbildungsplan sind diese Schritte klar umrissen. Die Übertragung neuer
Aufgaben ist jedoch ebenso auf die persönliche und fachliche Entwicklung des
Studierenden zu beziehen. Stärken und Schwächen sind entsprechend zu
berücksichtigen.
Ebenso, wie der Wissenszuwachs in Form von Klausuren und Seminararbeiten
evaluiert wird, sollten auch die Fortschritte der Handlungskompetenzen in den
Praxisphasen festgestellt und im Gespräch mit dem/der Studierenden verdeutlicht
werden. Sinnvollerweise erfolgt dies jeweils als zusammenfassende Rückschau am
Ende jeder Praxisphase.
Das duale Studium beruht letztlich auf einer Wechselwirkung zwischen Theorie als
konzeptbildende, reflexive Dimension sowie Praxis als realitätsverändernde, aktivhandlungsgeprägte Dimension. Beides sind Seiten einer Medaille. Diese fünfte
Rahmenbedingung besagt, dass die Praxisausbildung einerseits auf die
theoriebezogenen Inhalte des Studiums Bezug nimmt, andererseits die Curricula der
Lehre deutliche Praxisbezüge erkennen lassen.
Diese Grundvoraussetzung findet in dem wiederholten Wechsel zwischen Theorieund Praxisphasen im Studienverlauf seinen deutlichsten Ausdruck.
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1.3 Wechselseitigkeit von Theorie- und Praxisphasen
(Grundmuster des Verfahrens)
Theorie-Praxis-Transfer erfolgt somit idealerweise in einem wechselseitigen
inhaltlichen Bezug zwischen den Tätigkeiten an den beiden Lernorten. Der
Prozess der Praxis-Anleitung ist hierbei Teil einer sich wiederholenden
Rückkopplungsschleife. Im Einzelnen lässt sich dies in folgendem
Grundmuster verdeutlichen:
Aus dem Ausbildungsplan, aber auch aus den Inhalten der vorangehenden
Theoriephase ergeben sich Konzepte, Fragen, Pläne, die für die kommende
Praxisphase eine Rolle spielen können.
Diese werden zum Beginn der Praxisphase in einem einführenden Gespräch
zwischen Studierender/m und AnleiterIn erörtert. Der Anleiter setzt seinerseits
den Studenten über anstehende Aufgaben in Kenntnis. Lernziele werden
formuliert, Termine und Schritte der Anleitung werden zu Beginn der
Praxisphase geklärt.
Im Anleitungprozess selbst entwickeln Anleiter und Student Formen der
Vermittlung und Verständigung, die den Lernzielen dienlich sind. Der
Studierende erhält Rückmeldung zu seiner Arbeit und wird au anstehende
Lernaufgaben hingewiesen.
Transferaufgaben vertiefen das Verständnis eines Themas oder eines
Problems und fördern die Kompetenzen zur Bewältigung. Der Anleiter
unterstützt den/die Studierende bei der Aufgabe und gibt entsprechende
Rückmeldung.
Zum Ende der Praxisphase erfolgt eine Auswertung, die zum einen den
Fortschritt des Studierenden im Lernprozess beschreiben, zum zweiten den
Anleitungsprozess reflektieren und zum dritten die nächsten Aufgaben und
Ziele anvisieren soll.
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Es ergeben sich daraus auch Aufgaben und Vorhaben für die kommende
Theoriephase (wie z.B. Referat, Konzeptionsentwicklung, Projektbericht o.ä.)
Diese Wechselwirkung gilt auch dann, wenn das Studium mit einer
Praxisphase beginnt, aus welcher erste Fragen und Aufgaben für das
Theoriestudium entwickelt werden.
1.4 Transferleistungen / Transferaufgaben
Auf die eben erwähnten Transferaufgaben möchte ich noch etwas genauer
eingehen.
Transferaufgaben sind praxisbezogene Aufgabenstellungen. (1) Sie dienen dazu,
die nach Modulplan angestrebten Handlungskompetenzen im praktischen Transfer
zwischen Theorie und Praxis zu üben. (2) Sie verbinden die Lehrveranstaltungen mit
praktischen Problemstellungen. Entsprechend können sich diese Aufgaben etwa auf
rechtliche, psychologische oder auch auf organisatorische Fragen oder Fälle richten,
die auf der Grundlage der Praxiserfahrung entsprechend zu bearbeiten sind.
(3) Transferaufgaben werden den Studierenden von den jeweiligen Mitgliedern des
Lehrkörpers der Studienakademie vorgegeben und (4) von ihnen in der Praxisphase
selbständig bearbeitet und dokumentiert. Der Studierende kann dabei auf die
Unterstützung der Praxis-Anleitung zurückgreifen. (5) Die im Curriculum
vorgesehenen Transferaufgaben können in vielfältiger Weise (etwas als Projekt,
Teameingabe, Außenkontakt usw.) zum Gegenstand von Praxisanleitung gemacht
werden.
(6) In den Modulprüfungen werden die Transferaufgaben berücksichtigt. Das
bedeutet, dass die Inhalte dieser Praxisaufgaben für die Bewältigung der jeweiligen
Modulprüfung, d.h. in Klausur, Seminararbeit oder mündlicher Prüfung eine
markante Rolle spielen.
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2. Gestaltung lehrreicher Situationen
Obwohl bundesweit in jeder Studienrichtung der Sozialen Arbeit mehr oder weniger
umfangreiche Praktika gefordert werden, ist über die Bedingungen, unter denen
Handlungskompetenzen in der Praxis der Sozialen Arbeit erworben werden, nur
wenig bekannt. Wir gehen implizit davon aus, dass wohl aus der Praxis „immer
etwas hängen bleibt“, dieses vage Verständnis reicht jedoch nicht aus, um
Lernsituationen bewusst zu gestalten.
In einem kurzen Exkurs möchte ich daher die Frage diskutieren, durch welche
Merkmale sich Situationen auszeichnen, in denen nachweislich in der Praxis gelernt
wird.
Lehrreiche Situationen zeichnen sich zunächst dadurch aus, dass sie einen
angemessenen Aufforderungscharakter hat. Der Studierende wird durch sie in
seinen Kompetenzen angemessen angesprochen, nicht überfordert, aber auch nicht
unterfordert. Dem Studierenden ist klar, welche Leistung von ihm erwartet wird und
er versteht die Aufgabe als Chance, die er nutzen kann.
Eine Handlungssituation ist umso besser zu bewältigen, je mehr der Studierende auf
Vorwissen und Vorerfahrungen zurückgreifen kann, die ihm in dieser Situation
hilfreich sind. Möglicherweise muss dieses Vorwissen durch die Anleitung reaktiviert
werden, um nützlich zu sein. Je nach Erfahrungsbereich kann die
Kompetenzentwicklung eines Studierenden hier sehr unterschiedlich ausgebildet
sein.
Lehrreiche Situationen sind nicht vollständig durchstrukturiert und in ihrem
Handlungsergebnis vollständig absehbar. Vielmehr kommt es vor allem dann zu
neuen Einsichten, wenn die Situation einen gewissen Grad von Verblüffung oder
Unsicherheit beim Betroffenen auslöst. In der Bewältigung zunächst unwägbarer
Aufgabenstellungen werden in der Person Potentiale aktiviert, die zu eigenen, oft
auch neuartigen und vielleicht ungewöhnlichen Lösungen befähigen.
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Uns allen ist bekannt, dass in der konkreten Handlungssituation das kognitive
Wissen in Form von Konzepten oft nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Demgegenüber ist es entscheidend, dass wir die Situation mit allen unseren Sinnen
wahrnehmen. Oftmals sind es eher unmerkliche Stimmungen, spürbare
Spannungen oder atmosphärische Veränderungen, die den erfolgreichen Praktiker
zu einer mehr oder weniger spontanen Handlung veranlassen. Und eben dieser
intuitiven Wahrnehmung gilt es, besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Soziales Lernen ist nur möglich, wenn der Handelnde mit anderen in Kommunikation
steht. Im Rückblick auf sein eigenes Handeln gewinnt er Einsichten darin, wie und
warum er wie gehandelt hat. Entsprechend ist der Lernende auf spezifische
Rückmeldungen von kompetenten Beobachtern angewiesen. Handlungskompetenz
entsteht dort, wo der Lernende seine eigenen Handlungskonzepte expliziert und
kommuniziert. Und er wird dadurch unterstützt, dass auch der kompetente Partner
seinerseits mitteilt, was ihn in einer spontanen Handlungssituation zu dem einen
oder anderen Schritt veranlasst hat.
Soweit einige erste Überlegungen zu Gestaltung lehrreicher Situationen, die
durchaus für die Praxis-Ausbildung an vielen Stellen von Relevanz sein können.
Es versteht sich von selbst, dass die Rolle des erwähnten Beobachters oder
kompetenten Partners dem Anleiter / der Anleiterin zukommt.
Daher sollen abschließend die Aufgaben und Formen von Praxisanleitung noch
besprochen werden.
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3. Die Praxisanleitung
Wie bereits erwähnt, stellt die Praxisanleitung das Kernstück des Praxis-Studiums
dar. Mit ihr steht und fällt der Kompetenzzuwachs des/der Studierenden im
Studienverlauf, insbesondere in Bezug auf sein professionelles Handeln sowie seine
Reflexionsfähigkeit.
3.1 Aufgaben von Praxisanleitung
Die Fachbereiche für Sozialwesen in der Bundesrepublik Deutschland und die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände haben sich in einer
Stellungnahme im Jahr 1989 zu Praxisanleitung geäußert, die hier ausführlich zitiert
werden soll 1 :
"… Praxisanleitung unterstützt und fördert die Auseinandersetzung mit der
Berufsrolle und dem beruflichen Handeln des zukünftigen
Sozialarbeiters/Sozialpädagogen bzw. der zukünftigen Sozialarbeiterin /
Sozialpädagogin. Praxisanleitung umfasst Informationen, Einübung, Vertiefung und
Verselbständigung.
Daraus lassen sich folgende Funktionen oder Aufgaben ableiten:
Lehren / Erklären
•
Anbieten von Informationen, Meinungen und Empfehlungen auf der
Grundlage der eigenen professionellen Kenntnisse und Fähigkeiten
•
Wissensvermittlung sowie Umsetzungshilfe von entsprechendem Wissen in
konkrete Praxissituationen
Modell / Vorbild sein
1
•
Zeigen von Fach- und Beziehungsautorität
•
Transparente Darstellung der Berufsvollzüge
•
Erläuterung und Reflexion des eigenen professionelles Handelns und
Verhaltens
Praxisreferat des Fachbereichs Sozialarbeit / Sozialpädagogik der Evang. Fachhochschule Darmstadt,
herausgegeben von Iris Bruckner
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•
Aushandlung der Rollen und Beziehung
Beraten / Unterstützung
•
Unterstützung durch emphatische Aufmerksamkeit, Ermutigung und
konstruktive Konfrontation
•
Systematische Anregung, Berufsvollzüge und deren Auswirkungen auf
AdressatInnen auf dem Hintergrund von relevanter Theorie zu reflektieren
und einzuschätzen
Kritisch Feststellen / Beurteilen
•
Beobachtung der Performanz und des Lernprozesses
•
Bewertung und Rückmeldung der Beurteilung
•
Umgang mit Wissen um die eigene Macht und Einschätzung der
Auswirkungen
3.2 Das Anleitungs-Gespräch
Die Praxisanleitung ist eingebettet in den praktischen Handlungszusammenhang
zwischen Fachkräften und Klienten in der Einrichtung. Dieser bietet sehr vielfältige
Möglichkeiten, dem/der Studierenden Fachwissen, Aufgabenstellungen, qualifizierte
Handlungsformen aber auch Grundhaltungen nahe zu bringen. 2 Vieles geschieht
dabei implizit über Beobachtung, Teilnahme, Interaktion, Aktion und Reaktion.
Ich möchte im Folgenden auf das Anleitergespräch als wohl häufigste Form von
Anleitung etwas näher eingehen.
Ein großer Teil des Wissens, welches der Studierende erwirbt, wird ihm in den
Praxisphasen eher implizit vermittelt. Jedoch braucht es auch Gelegenheiten, in
denen explizit informiert und Fachwissen vermittelt wird.
Studierende sind Lernende. Ihre Unsicherheiten sind nicht immer sichtbar. Daher
sollte das Anleitergespräch dazu dienen, Handlungssicherheit zu stärken und den
Studierenden in seiner Mitarbeit im Team zu unterstützen.
2
siehe das Kompetenzmodell der Fakultät Sozialwesen
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Die geschützte Situation des Zweiergespächs sollte genutzt werden, dem
Studierenden spezifische Rückmeldung über sein Handeln zu geben, positives
hervorzuheben und gemeinsam an der Überwindung von Schwächen zu arbeiten.
Aber auch der Studierende sollte Gelegenheit haben, sein eigenes Erleben
mitzuteilen, Vorschläge zu machen und Formen des Praxislernens selbst
vorzuschlagen.
Nicht zuletzt sollte insbesondere das Abschlussgespräch dazu dienen, die Lernziele
der jeweiligen Praxisphase erneut anzusprechen und zu einer gemeinsamen
Einschätzung darüber zu kommen, welche Ziele der Studierende erreicht hat und
woran weiterhin zu arbeiten ist.
2.4 Leitfäden und Dokumentations-Instrumente
Praxisanleitung kostet Zeit. Zeit aber ist kostbar!
Dennoch sollte gewährleistet sein, dass in der vorhandenen Zeit alles Wichtige
besprochen werden kann.
In diesem Zusammenhang bewähren sich Leitfäden. Sie strukturieren das Gespräch
in mehrerlei Hinsicht:
•
Sie ermöglichen eine gezielte Vorbereitung auf das Gespräch
•
Sie sorgen dafür das alle Beteiligten gleichermaßen zu Wort kommen
•
Sie erinnern an relevante Lehrinhalte, die zu vermitteln sind
•
Sie garantieren, dass im Eifer des Gefechts nichts vergessen wird
•
Sie erleichtern die Dokumentation von Ergebnissen und Absprachen
Unser Praxishandbuch enthält im Anhang einige solcher Leitfäden und
Dokumentationshilfen sowohl für den Anleiter, wie auch für den Studierenden.
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Funktionen von Praxisanleitung
lehren / erklären
Modell / Vorbild sein
Funktionen von Praxis beraten / unterstützen
Anleitung
kritisch beurteilen
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Schlüsselprozess Anleitergespräch
Ziele: Was soll damit erreicht werden?
-
Information und Wissen an den/die Studierende/n vermitteln (über Einrichtung,
Klienten, Kooperationspartner) (Orientierungs-, Erklärungs-, Verweisungswissen)
-
Handlungssicherheit und Teamfähigkeit des/der Studierenden
-
Dem Studenten Rückmeldung über das eigene Handeln geben
-
Rückmeldung des/der Studierenden an den Anleiter, an die Einrichtung
ermöglichen
-
Lernziele überprüfen und fortschreiben
Wie soll das Anleitergespräch ablaufen?
-
Vorbereitung des Gesprächs durch den Studenten und den Anleiter
-
angemessene räumliche, zeitliche, fachliche und emotionale Ressourcen
-
beiderseitige kritische Reflexion: was läuft gut bzw. unbefriedigend
-
Verbesserungsvorschläge durch den Anleiter (eventuell zusammen erarbeitet)
-
Absprache von konkreten Aufgaben (z.B. durch gemeinsame Wochenplanung)
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