Mustergutachten
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Mustergutachten Als Lehrgutachten DOZENT Jean – Pierre Noel Grundstück: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx © Noel Consult Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Zusammenstellung der Bewertungsergebnisse Objekt: Büro- und Geschäftshaus Auftraggeber: Herr Mustermann Wertermittlungsstichtag: 22.07.2003 Besichtigung: 22.07. und 29.07.2003 Grundstücksgröße: 3.595 m² Bodenrichtwert EUR/m²: 100 EUR/m² Art der Nutzung: Büros und Ausstellungsflächen Erschließungszustand: voll erschlossen Baujahr: 1995 Restnutzungsdauer: 55 Jahre Umnutzung: 240.000 Ertragswert: 2.265.000 EUR Sachwert: 3.100.000 EUR Bodenwert: 250.000 Verkehrswert: 3.100.000 EUR EUR EUR Verkehrswert: 3.100.000 EUR Resümee: Das nachstehende Gutachten zur Feststellung des Verkehrswertes nach § 194 Baugesetzbuch dient der Festsetzung eines marktorientierten Verkaufspreises und ist als solcher eine Empfehlung für die konkrete Marktarbeit der Auftraggeber. Das Anwesen liegt zweifellos in einer mittleren bis guten Lage - der X- Park ist eine bevorzugte Adresse. Die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in Parks südlich Berlins ist verhalten und die Konkurrenz groß. Die baulichen Anlagen des Bewertungsgrundstücks sind speziell für den früher gedachten Zweck konzipiert. Die vorhandene Flexibilität in der Raumgestaltung und der gehobene Standard des Gebäudes kann jedoch das vorhandene Angebot an ähnlichen kauf- und mietbaren Gewerbeflächen geringerer Größe sowie schlechterer Ausstattung und die verhaltene Konjunktur nicht wettmachen. Faktisch sind die Kosten zum entscheidenden Vergleichsfaktor geworden und treten vor die Ausstattung und die Exklusivität. Diese Entwicklung drückt den Marktwert des Bewertungsgrundstücks, für längere Zeit. Die Folgen der Osterweiterung der EU für den Großraum Berlin im Allgemeinen und die Gewerbeparks im Süden Berlins ab 2004 sind gegenwärtig nicht abschätzbar. Wenn auch damit große Hoffnungen verknüpft werden, wäre es unseriös, diese zum Gegenstand der Wertermittlung zum vereinbarten Stichtag zu machen. Gleichwohl wird eine Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen von 55 Jahren angenommen. Eine solche Herangehensweise entspricht der Deutschen Wertermittlungstheorie und -praxis. Das Gutachten ist so gehalten, dass es dem Leser ermöglicht eigene Schlussfolgerungen abzuleiten. Zu welchen Schlüssen er kommt, bleibt einzig seine Sache und kann dem Sachverständigen weder positiv noch negativ zugerechnet werden. Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 2 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE ANGABEN 5 1.1. Ortstermin und Bewertungsstichtag 5 1.2. Amtliche Bezeichnung 5 1.3. Rechtliche Grundlagen 6 1.4. Literatur 6 1.5. Bewertungsunterlagen 7 2. BESCHREIBUNG DES GRUNDSTÜCKES 7 2.1. Lage 7 2.2. Planungsrechtliche Gegebenheiten 10 2.3. Grundstückszuschnitt und -größe 10 2.4. Erschließungszustand 10 2.5. Lasten, Beschränkungen und Rechte 10 2.6. Altlasten 10 3. BESCHREIBUNG DER BAULICHEN ANLAGEN 10 4. WERTERMITTLUNG 12 4.1. Zur Wahl der Bewertungsverfahren und der Methodik der Datenermittlung 4.2. Datenbasis für das Ertragswert- und das Sachwertverfahren 4.2.1. Bodenwert 4.2.2. Restnutzungsdauer ( RND ) 4.2.3. Der Liegenschaftszinssatz ( p ) 4.2.4. Bruttogrundfläche ( BGF), Nutzfläche ( NFL ) 4.2.5. Reparaturstau bzw. Umnutzungskosten 5. VERKEHRSWERT 12 13 13 15 16 17 17 18 5.1. Ertragswert 5.1.1. Erforderliche Daten 5.1.2. Berechnung des Ertragswertes ( EW ) 18 18 20 5.2. Der Sachwert der baulichen Anlagen 5.2.1. Erforderliche Daten 5.2.2. Berechnung des Sachwertes 24 24 27 6. VERKEHRSWERT 28 7. ANLAGEN (AUSZÜGE TEILS GESCANNT) 29 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 3 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Abbildungen Abbildung 1 : Frontalansicht mit Haupteingang vom Seeufer aus Abbildung 2: Blick auf das Bewertungsobjekt über den See Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 4 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Abbildungen 3 und 4: Offene Tiefgarage, Ausstellungsfläche Erdgeschoss Abbildungen 5 und 6: Treppenhaus mit Lift, Ausstellungsfläche 1. Allgemeine Angaben 1.1. Ortstermin und Bewertungsstichtag Der Ortstermin fand am 22.07.2003 10.00 Uhr, eine Nachbesichtigung zum Bautenzustand am 29.07.2003 14.00 - 15.00 Uhr statt. Zugegen waren der Eigentümer und Auftraggeber Herr ……., Herr Jean Pierre Noel als verantwortlicher Sachverständiger und am 29.07.2003 Frau Architektin P. Ammerland und Herr MBA v. Beurden. Das Grundstück sowie die baulichen Anlagen wurden in allen Teilen besichtigt. Der Bewertungsstichtag ist vertragsgemäß der 22.07.2003. 1.2. Amtliche Bezeichnung Vorgelegen hat eine Nachricht (vgl. Anlage 1) vom Amtsgericht Z. über eine Grundbucheintragung vom 26.01.1998 gemäß § 55 Grundbuchordnung (GBO) sowie Kopien von Auszügen des Eigentümers. Auf eine zeitnahe Grundbuchabschrift wurde auf Wunsch des Auftraggebers verzichtet. Aus der o.g. Nachricht wurden entnommen: Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 5 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Grundbuchaufschrift Amtsgericht: Grundbuch: Blatt: Zossen Genshagen 278 Grundstücksangaben Lfd. Nr. 1 Gemarkung Genshagen Flur 2 Flurstück 32/74 Wirtschaftsart und Lage Seestraße 2,Gebäude- und Gebäude - Freiflächen Größe 3.595 m² Als Eigentümer ist eingetragen: Herr X, aufgelassen am 22. Dezember 1995, eingetragen am 26. Januar 1998. Herr X bestätigt die Aktualität der Eintragungen zum Bewertungsstichtag. In der Abteilung II sind nach Information des Eigentümers keine Belastungen eingetragen. Eintragungen in der Abteilung III sind vorhanden – über die Höhe informierte der Eigentümer nicht. Das Grundstück ist in dem Industrie- und Gewerbepark „X- Park“ gelegen. 1.3. Rechtliche Grundlagen Der Wertermittlung liegen zugrunde: a) Bestimmungen des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), b) Verordnung über die Grundsätze für die Wertermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV ) vom 06.12.1988 ( BGBl. I S. 2209 ), zuletzt geändert durch Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 vom 18.08.1997 ( BGBl. I S. 2081 ) c) Richtlinien für die Wertermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken d) ( Wertermittlungs-Richtlinien 1991/96 - WertR 91/96 ) mit ergänzenden Hinweisen des BMBau. e) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung - BauNVO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 ( BGBl. I S. 132 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 f) Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22.04.1993 ( BGBl. I S. 466 ). DIN 1977/1987. Als weitere Wertermittlungsgrundlage dienen Angaben der Kreisverwaltung des Landkreises TeltowFläming zu den baurechtlichen Gegebenheiten und des zuständigen Gutachterausschusses. Herr Reinald Walkemeyer von der Brandenburg Park Immobilien GmbH informierte über die wirtschaftliche Gegenwart und Zukunft des „Brandenburg Park“ in dem das Bewertungsgrundstück gelegen ist. 1.4. Literatur a) Kleiber, Wolfgang, Simon Jürgen und Weyers Gustav: Wertermittlung von Grundstücken: Kommentar und Handbuch zur Ermittlung von Verkehrs-, Beleihungs-, Versicherungs- und Unternehmenswerten unter Berücksichtigung von WertV und BauGB, 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Köln: Bundesanzeiger 1994. b) Gerardy Theo, Möckel Rainer: Praxis der Grundstücksbewertung, Stand 2003. c) Haufe Orga-Handbuch: Grundstücks- und Gebäudewertermittlung, Stand 2003. d) Falk Bernd ( Hrsg. ): Immobilien-Handbuch, Stand 1997. e) Schmitz, Krings, Dahlhaus: Baukosten 2000, Verlag für Wirtschaft und Verwaltung Hubert Wingen Essen. f) Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern: BKI Baukosten 2002, Teil 1 und 2, Stuttgart 2002. g) Internetplattformen. Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 6 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT 1.5. Bewertungsunterlagen Dem Gutachter lagen vor: • Die Nachricht über eine Grundbucheintragung vom 26.Januar 1998, diverse Kopien von Auszügen aus dem Grundbuchblatt des Bewertungsgrundstücks. • Der B-Plan „X - Park“, der Amtliche Lageplan vom 07.06.1994. • Kopien von Fax-Nachrichten der Architekten Piske/Köhler über Berechnungen des umbauten Raumes sowie der Nutzflächen vom 30.10.1995. • Eine Übersichtsmappe der X - Park Immobilien GmbH. • Der Mietvertrag zwischen der Büromöbel GmbH & Co. KG und der Brandenburg Park Immobilien GmbH vom 22.05.2003 • Der Einheitswertbescheid des Finanzamtes vom 19.08.1996. • Das Projekt Brandenburg Parkimmobilien zur Umgestaltung von Teilen des 3. Geschosses zu Büroflächen. • Onlineinformationen über Datenbanken der Fa. AUFINA. 2. Beschreibung des Grundstückes 2.1. Lage Das Grundstück ist im östlichen Teil des X - Park gelegen. Der X - Park ist ein Industrie und Gewerbepark südlich Berlins. Er liegt im Landschaftsdreieck, das durch die BAB 10 Berliner Ring, zwischen den Anschlussstellen Ludwigsfelde Ost und Genshagen, sowie der neu gebauten B 101, zwischen der Anschlussstelle Ludwigsfelde Ost und den Zufahrten X - Park Nord und Zentrum, gebildet wird. Abbildung 7: Lage des X - Park zu Berlin Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 7 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Abbildung 8: Lage des Bewertungsgrundstücks im X - Park Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 8 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Abbildung 9: Konkrete Lage im Ostteil des Parks Geschäftsgrundstück X - Gesellschaft Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 9 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT 2.2. Planungsrechtliche Gegebenheiten Das Grundstück ist im rechtskräftigen B-Plangebiet X - Park gelegen und als Gewerbegebiet (GE 7) bestimmt. Als Maß der baulichen Nutzung sind eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 2,4 und eine Grundflächenzahl (GRZ) von 08 festgesetzt. Bei einer Grundstücksgröße von 3.595 m² sind die baurechtlich mögliche Geschossfläche 8.626 m² und die überbaubare Grundfläche 2.875 m². Realisiert wurden eine Grundfläche von 672 m² und eine Bruttogeschossfläche von 1.991 m². Damit ist eine Minderauslastung des Grund und Bodens zu verzeichnen. Die Wertbeeinflussungen werden bei der Ermittlung des Bodenwertes berücksichtigt. 2.3. Grundstückszuschnitt und -größe Zwei Seiten des Bewertungsgrundstückes stehen rechtwinklig zu einander, während die beiden anderen durch den Verlauf der Grundstücksgrenze am Ufer des Parksees bestimmt werden. Die unregelmäßige Grenzführung wird nicht als wertmindernd angesehen. Es wurde keine Bodenuntersuchung bezüglich der Tragfähigkeit des Baugrundes durchgeführt. Aus den vorhandenen Unterlagen und aus der Ortsbegehung ergaben sich keine Anzeichen für bewertungsrelevante Besonderheiten des Baugrundes. Drückendes oder aufsteigendes Wasser wurde durch Augenschein nicht festgestellt Um genaue Ergebnisse zu erhalten, wäre ein Baugrundgutachten notwendig. Dies ist nicht Gegenstand vorliegenden Gutachtens. 2.4. Erschließungszustand Das Grundstück ist voll erschlossen. Erschließungsbeiträge oder Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz sind in naher Zukunft nicht zu erwarten. 2.5. Lasten, Beschränkungen und Rechte Gemäß Vertrag mit dem Auftraggeber wurde durch den Sachverständigen das Grundbuch nicht eingesehen. Nach Information des Eigentümers sind in der Abteilung II keine Belastungen eingetragen. Dingliche Rechte an anderen Grundstücken bestehen nicht. Die in der Abteilung III eingetragenen Grundpfandrechte sind nicht wertrelevant. 2.6. Altlasten Durch den reinen Augenschein wurden keine Altlasten festgestellt - insbesondere Bodenkontaminierungen sind unwahrscheinlich, prinzipiell jedoch nicht auszuschließen. Für genauere Recherchen ist ein Gutachten eines Sachverständigen für die Feststellung von Altlasten erforderlich. Dies ist nicht Gegenstand dieses Auftrages und nach Auffassung des Sachverständigen nicht nötig. 3. Beschreibung der baulichen Anlagen Das im „X - Park“ gelegene dreigeschossige Gewerbeobjekt ist als Ausstellungsgebäude konzipiert und wird durch den Büromöbelhersteller Büromöbel vollständig genutzt. Teile sind seit Mai 2003 vermietet. Der Entwurf basiert auf konsequent eingehaltener Symmetrie mit mittig gelegenem Treppenhauskern und beidseitig anschließenden Ausstellungsräumen. Das Gebäude bietet auf drei Ebenen Ausstellungsflächen von jeweils ca. 500m² und Nebenräume, wie WC`s und Teeküchen, in jedem Geschoss. Die Erschließung erfolgt durch das zentrale Treppenhaus. Das Gebäude stellt sich in zeitgemäßer, funktionaler Architektur als klarer, geometrischer Rechteckbaukörper mit streng gegliederter, durchgehend transparenter Glasfassade dar. Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 10 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Die Fassade wurde als vorgehängte Edelstahl-Glas-Konstruktion mit verspiegelter Wärmeschutzverglasung ausgeführt. Sichtbare Fassadenbereiche sind mit horizontalen MetallLamellen verkleidet. Ein Stahlskelett in Stützen-/ Riegelkonstruktion, das als Rahmentragwerk wirkt, führt zu einem filigranen Erscheinungsbild des Objektes und bietet eine größtmögliche Flexibilität durch stützenfreie Innenräume. Die Flexibilität wird gestützt durch die Elektroanlage sowie die telekommunikativen Einrichtungen. Die Aussteifung erfolgt durch Stahlbetonscheiben, die den zentralen Treppenhauskern bilden. Ausführung der Geschossdecken ebenfalls in Stahlbeton, darauf befindet sich in sämtlichen Geschossen schwimmender Estrich. Im Untergeschoss befindet sich eine offene Tiefgarage, die über zwei getrennte Zufahrten zu erreichen ist. Geteilt durch den Treppenhauskern mit Technik/ Heizzentrale (Basis Erdgas), bietet sie jeweils Platz für 16 WEP. Die seitliche Begrenzung erfolgt über Stützmauern mit einer Höhe von 1.50 m, und ist darüber als offene Konstruktion weitergeführt. Der Bodenbelag besteht aus Verbundsteinpflaster, in den Technikräumen befindet sich Estrich (mit Anstrich, ölresistent). Der Treppenhausbereich ist mit Naturstein belegt. Das Erdgeschoss erreicht man über eine freitragende Eingangstreppe als Stahlkonstruktion mit Geländern in Edelstahlausführung, belegt mit Platten aus Basaltlavagestein. Ein voll verglaster Windfang mit automatischen Schiebetüren erschließt das Gebäude. Das anschließende Foyer führt auf den Treppenraum und zu den seitlich angrenzenden Ausstellungsbereichen in offener Gestaltung. Die Abtrennung des Treppenhauses erfolgt im EG durch eine verschiebbare, Feuer hemmende Trennwand (F30), die im Brandfall automatisch zufährt. Die Ausstellungsbereiche sind mit Teppichboden auf schwimmendem Estrich belegt und dreiseitig vollständig verglast. In einem Teilbereich wurden Büroeinheiten in Metallständerbauweise mit Beplankung aus Gipskarton abgeteilt. Küchen und Sanitärbereiche schließen an den Treppenhauskern an. Als nicht tragende Konstruktion erfolgte die Ausführung wiederum als Metallständer mit Gipskartonbeplankung. Die Toilettenräume sind raumhoch gefliest und hochwertig ausgestattet, Fußböden in Küchen und WC-Räumen sind ebenfalls mit Fliesen belegt. Glasvliestapete befindet sich auf allen anderen Wandoberflächen. Das Treppenhaus verfügt über eine voll verglaste Aufzugsanlage (Hydraulikaufzug), die alle Geschosse (TG bis 2. OG) verbindet. Rundstahlstützen bilden die Schachtkonstruktion für die gläserne Kabine und für die rahmenlose Außenverglasung, Profile/Verbindungselemente sind in Edelstahl ausgeführt. Die Treppenanlage wurde als Mittelholmtreppe ebenfalls als Stahlkonstruktion, die Geländerkonstruktion in Edelstahlausführung ausgeführt. Sie verläuft als zweiläufige Podesttreppe um die Aufzugsanlage. Schwarzer, polierter Natursteinbelag (Nero Assoluto) ist im gesamten Treppenraumbereich (TG bis 2. OG), zum Teil in Mosaikverlegung mit weißem Marmor (Bianco Carrara). Gipskarton-Unterdecken mit hochwertigen Einbauleuchten in den Treppenvorräumen bilden den oberen Abschluss. Das Dach über dem Treppenraum ist als Metall-Glas-Konstruktion in Pyramidenform ausgeführt. Im 1. und 2. Obergeschoss sind die Ausstellungsbereiche vom Treppenraum abgetrennt, der Zugang erfolgt über Feuer hemmende Glastüren. Wie auch im Erdgeschoss existiert eine dreiseitige Transparenz der Ausstellungsflächen. Teeküchen und WC-Räume im gleichen Standard wie im Erdgeschoss. Die Fußbodenbeläge bestehen in den Obergeschossen halbseitig jeweils aus Parkett und Teppichbodenbelag. Im 2. Obergeschoss erfolgte zudem der Einbau von Systemwänden (Metallkonstruktion mit Paneelfeldern, zum Teil mit Oberlichtbändern) zur Abtrennung einzelner Büroeinheiten zur Vermietung an die Brandenburg Park Immobilien GmbH. Ausstellungsbereiches. In den Geschossen befinden sich Abhang-Rasterdecken (Raumhöhen im EG 3.00m / in den Obergeschossen 2.71m) in allen Bereichen, die mit Einbauleuchten versehen sind. Zusätzlich sind die Unterdecken als Klimadecke ausgeführt, um ggf. Kühlung zu gewährleisten. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch Konvektoren, die als Band umlaufend in allen Geschossen an der Fassade liegen. Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 11 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT In den Außenanlagen befinden sich zusätzlich zu den Tiefgaragenplätzen weitere 10 Besucherparkplätze, die Zufahrten als Pflasterflächen mit Fischgrätverlegung besitzen. Gestaltete Pflanzflächen umschließen das Gebäude. Das Gebäude entspricht den Bauvorschriften, hat einen gehobenen Standard und ist in gutem Zustand, Reparaturbedarf ist nicht ersichtlich. 4. Wertermittlung Im weiteren werden die Wahl der Bewertungsverfahren sowie die Berechnungsgrößen erläutert, die gleichermaßen für alle in diesem Gutachten angewendeten Verfahren von Wert bestimmender Bedeutung sind. Somit werden die Wertermittlungsverfahren abgearbeitet und die speziellen Daten hergeleitet. 4.1. Zur Wahl der Bewertungsverfahren und der Methodik der Datenermittlung Nach der Wertermittlungsverordnung (WertV) gibt es drei grundlegende Verfahren der Wertermittlung - das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Das Vergleichswertverfahren ist auf Grund der Aufgabenstellung durch die Auftraggeber und der Datenbasis nicht zweckmäßig. Eine ähnliche bauliche Anlage befindet sich in 56463 Marienbad. Dieses Grundstück ist auf Grund der Lagebedingungen nicht mit dem Bewertungsgrundstück vergleichbar. Deshalb wird dieses Verfahren nur für die Ermittlung des Bodenwertes angewendet. Vom Sachverständigen werden nachfolgende Gründe für den Erwerb des Bewertungsgrundstückes durch potenzielle Investoren angenommen: • Der Investor erwirbt das Grundstück aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen, weil er beabsichtigt, dieses als Betriebsgrundstück zu nutzen und in das Vermögen seiner bestehenden oder noch zu gründenden Firma einzulegen. In diesem Falle ist vor allem die Verwendbarkeit, der Substanzwert und nicht zuletzt die Ersparnis gegenüber einem Neubau an gleicher Stelle in den Mittelpunkt der Überlegungen zu sehen. Zur Lösung dieser Problematik ist in erster Linie das Sachwertverfahren geeignet. • Der Erwerber hat reine Kapitalanlageabsichten – es geht vordergründig um die Erwirtschaftung einer entsprechenden Rendite über die Vermietung als Ganzes oder in Teilen. Denkbar sind auch Leasingverträge. Der Bodenwert wird vorzugsweise aus den Kaufpreisen von Vergleichsgrundstücken bzw. den, durch die Gutachterausschüsse beschlossenen Bodenrichtwerten ermittelt. Im Bewertungsfalle liegen ausreichende Angaben über die Entwicklung der Bodenpreise in dieser Region vor. Vor dem Algorithmus der Berechnung nach den einzelnen Verfahren wird die Datenbasis vorangestellt und begründet, die für beide Verfahren von Belang sind. Da der Bodenwert, die Restnutzungsdauer, der Liegenschaftszinssatz, der Reparaturrückstau (auch Modernisierung) sowie die Bruttogrundfläche (BGF) u.a. bei der Wertermittlung weitgehend universal verwendet werden, wird die Ermittlung und Erläuterung dieser Daten vorweg abgearbeitet. Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 12 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT 4.2. Datenbasis für das Ertragswert- und das Sachwertverfahren 4.2.1. Bodenwert Für den Quadratmeter im Gewerbepark X - Park wurden 2002 nach dem Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses des Landkreises Teltow-Fläming 100 € gezahlt. In der Zeitschrift „Das Grundeigentum“, Spezial Nr. 12, Grundeigentumverlag GmbH Berlin 2000, wurden für die Jahre 1998 und 1999 190 DM (97,15 €) ausgewiesen. Nach Informationen des Herrn Walkemeyer von der Brandenburg Park Immobilien GmbH wurde der letzte Verkauf im Jahre 2000 getätigt, so dass der Bodenrichtwert bis 2002 auf diesem Verkauf beruhen muss. Abhängig von der Größe des Grundstücks werden vom Parkmanagement 80 bis 130 € verlangt. Um „bekannte“ Firmen anzusiedeln werden u.U. besondere Preise gemacht. Auf Grund der Parkphilosophie wird an den Preisen festgehalten, trotzdem die Konkurrenz mit niedrigeren Preisen aufwartet. Die exklusive Lage und auch Anlage des Parks soll nicht durch instabile und namenlose Ansiedlungen insgesamt entwertet werden. Insofern sind die Preise keine adäquate Widerspiegelung des Wertes des Grundstückes. Sollte Herr X den freihändigen Verkauf wagen, müssen Preisabschläge akzeptiert werden. Zu schlussfolgern ist, dass weder die Preisvorstellungen des Parkmanagements noch die Bodenrichtwerte unkritisch verwendet werden dürfen. Gegenwärtig hat der Park eine Auslastung von 50 v.H. Aus der Abbildung 8 geht die höhere Auslastung des Teils, der an der Anschlussstelle Genshagen gelegen ist, hervor. Grob geschätzt, dürfte die Auslastung bei etwa 80 v.H. liegen. Auslastungsdefizite sind vor allem in der Tiefe des Raumes, an der Abfahrt BP Zentrum zu verzeichnen. Das Bewertungsgrundstück befindet sich im höher ausgelasteten Teil des Parks. Wie sich die Bodenwerte entwickeln werden, ist schwierig zu sagen. Die allgemeine Konjunktur, die Entwicklung des Ballungsraumes Berlin sowie die Folgen der Osterweiterung sind gegenwärtig unkalkulierbare Größen. Den gesamten Großraum Berlin betrachtend, fällt die dynamischere Entwicklung des Raumes zwischen Potsdam und Königs Wusterhausen bis Mitte und Ende der 90er Jahre auf. Die Nähe zu Berlin, die verkehrsmäßig bessere Anbindung nach Berlin (Ausbau der B 101, der Ausbau der Stadtautobahn bis zum Flughafen Schönefeld - der Flughafen wird in Zukunft doch erweitert werden müssen) und die Lage an der Rochadeverbindung zwischen dem alten Bundesgebiet und Polen sowie den baltischen Staaten wird dem Park in einigen Jahren wieder Dynamik geben. Von Interesse sind die Konkurrenzverhältnisse. Die Logistiksparte siedelt sich wie in der Vergangenheit entlang der B 101, aber näher an die Südgrenze Berlins heran an. Dies wird sich m.E. ausprägen. Im Brandenburg Park werden sich Unternehmen ansiedeln, die nicht auf häufige kurze Logistikanfahrten nach Berlin angewiesen sind, sondern längere Strecken nach allen Richtungen bewältigen können und müssen. Was diese Strategie betrifft, befindet sich der Park im Wettbewerb mit dem Preußen Park Ludwigsfelde. Dieser wirbt gegenwärtig mit verhandelbaren 74 €/m². Die mögliche Nutzung des Bewertungsgrundstücks betreffend, ist es relativ gleich, ob ein paar Kilometer weniger oder mehr bis zur nächsten Autobahnanbindung oder zur B 101 sind. Insofern wirken die freien Flächen im Park selbst, oder im Preußen Park, oder in der Nähe der Güterverteilzentren als Preisdämpfer. Dies wird sich mit Sicherheit auch auf den Bodenwert bei einem freihändigen Verkauf auswirken. Mit steigenden Bodenwerten ist nach 8 – 10 sogar 15 Jahren zu rechnen, wenn das Gewerbeland in der Region knapp wird und /oder die papiermäßig vorhandenen Gewerbegebiete aufgeben. Die Mittelzentren dieser Region haben zu einem großen Teil unausgelastete oder erst in der Planung befindliche Gewerbegebiete. Der Gewerbebaulandvorrat wird für Jahre reichen. Insgesamt befinden sich in der Nähe des X - Park weitere sechs Gewerbeparks mit einer Gesamtfläche von 426,5 ha (Vgl. Anlage 2). Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 13 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Abbildung 10: Gewerbeparks im Süden Berlins Name Lage Größe in ha Königs Park Lilienthal Park Waltersdorf Preußen Park Schönefelder Kreuz „Kiekebusch“ Güterverkehrszentrum Großbeeren Gewerbepark Wildau B 179, A 10, AS Ragow A 113 Ausfahrt Waltersdorf A 10, B 101, AS Ludwigsfelde Ost Schönefelder Kreuz A 10, A 13 A 10, B 101, Eisenbahnanschluss A 10, B 179, AS Wildau 100 17 110 3,5 156 40 Das Bewertungsgrundstück ist bei der GFZ und GRZ minder ausgenutzt. Preisabschläge werden hingenommen werden müssen. Es wäre möglich gewesen, eine Bruttogeschossfläche von ca. 3.600 m² zu erzielen, wenn weiter an die Baugrenze an der östlichen Schmalseite des Grundstücks gebaut und bei einer Breite des Bauwerkes von 17,83 m das Bauwerk so verlängert worden wäre, dass die Ausfahrt an der westlichen Schmalseite erhalten bleibt. Die Festlegungen im B-Plan a für „abweichende“ Bauweise hätte eine solche Verlängerung über 50 m hinaus möglich gemacht. Die Abstandsflächen wären ebenfalls eingehalten worden. Da nicht mehr als drei Vollgeschosse möglich waren, ist jedoch gemäß Zuschnitt des Grundstücks, den Baugrenzen, der Abstandsflächen die baurechtlich mögliche Bruttogeschossfläche von 8.626 m² nicht erreichbar. Bei der weiteren Berechnung geht der Sachverständige von einer erreichbaren BGF von ca. 3.600 m² aus – dies entspricht einer GFZ von ca. 1,0. Die Abbildungen 10 bis 12 zeigen die Bodenwertberechnung nach drei Methoden unter Berücksichtigung der oben dargestellten Minderausnutzung des Grundstücks. Als Ausgangsgröße werden 110 €/m² verwendet. Dies entspricht in etwa dem Kaufpreis, den der erste Erwerber zahlte. Abkürzungen: GFZ = Geschossflächenzahl, Mögl. = mögliche, Tats. = tatsächliche, Grst. = Grundstück, BW = Bodenwert, rent. = rentierlicher, abgez. = abgezinste Bodenwertdifferenz, akt. = aktueller Bodenwert, UF = Umrechnungsfaktor. Abbildung 11: Bodenwertberechnung über die Abzinsung der Bodenwertdifferenz Bodenwertberechnung, Restnutzungsdauer 55 Jahre Mögl. GFZ Tats. GFZ 1 2 1,00 0,55 Summe Bodenwerte Mögl. BGF 3 3.600 Tats. BGF 4 1.991 Größe Grst. 5 3.595 Rent. BW 6 219.010 Abgez. BW 7 5.699 Freilegung 8 Akt. BW 9 224.709 224.709 Erläuterung: Die tatsächlich vorhandene BGF (4) wird durch die mögliche GFZ (1) geteilt und mit der GRZ abgeglichen (der niedere Wert gilt). Damit wird der durch die vorhandenen Anlagen baurechtlich notwendige Grund und Boden ermittelt. Dieser wird mit dem BRW multipliziert und ergibt den nutzungsadäquaten ( rentierlicher ) Bodenwert (6). Der nutzungsadäquate Boden wird vom vorhandenen Boden subtrahiert. Der verbleibende Boden wird mit dem Bodenrichtwert multipliziert. Dieser wird über die RND p von 6,44 v.H. abgezinst und ergibt die abgezinste Bodenwertdifferenz (7). Die Summe von nutzungsadäquatem BW und abgezinster Bodenwertdifferenz bei einer RND von 55 Jahren minus abgezinster Freilegungskosten (6) + (7) - (8) = aktueller BW des Gesamtgrundstücks (9). Der Bodenwert ohne Berücksichtigung dieser Anpassung beträgt 395.450 €. Die Minderung entspricht einem Korrekturfaktor von - 0,4318. Abbildung 12: Bodenwertberechnung unter Verwendung eines Umrechnungsfaktors nach WertR 2002 Mögl. GFZ 1 Bodenwert mittels Umrechnung nach WertR 2002 Tats. GFZ UF €/m² 3x4 Größe Grst 2 1,00 3 0,55 4 0,75 5 110 83 6 3.595 Summe Bodenwerte Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung BW 7 296.588 296.588 14 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Erläuterung: Der Umrechnungsfaktor (3) ist der WertR 2002 entnommen. Er vermindert den Bodenwert auf rund 83 €/m² (5). (5) x (6) ergeben den Bodenwert (7). Abbildung 13: Bodenwertberechnung unter Verwendung eines Umrechnungsfaktors nach Vogels1 Bodenwert mittels Umrechnung nach Vogels Mögl. GFZ Tats. GFZ UF €/m² 3x4 Größe Grst 1 2 3 4 5 6 1,00 0,55 0,700 110 77 3.595 Summe Bodenwerte BW 7 276.815 276.815 Erläuterung: Der Umrechnungsfaktor (3) ist nach Vogels angesetzt. Er vermindert den Bodenwert auf rund 77 €/m² (5). (5) x (6) ergeben den Bodenwert (7). Nunmehr existieren drei korrigierte Bodenwerte. Nach WertR und nach Vogels sind sie ähnlich. Der durch Abzinsung errechnete aktuelle Bodenwert liegt weit darunter. Die Ursache liegt in der starken Abzinsung von 6,44 v.H. über eine angenommene Restnutzungsdauer (RND) von 55 Jahren. Diese starke Abzinsung spiegelt m.E. den gegenwärtigen Marktwert nicht wider. Der Sachverständige entscheidet sich für den Wert nach der amtlichen WertR. Der aktuelle Bodenwert von 83 €/m² entspricht ungefähr dem, was die in Konkurrenz zum X - Park stehenden Anbieter bereit sind zu verlangen. Der Bodenwert wird mit 297.000 € angesetzt 4.2.2 Restnutzungsdauer ( RND ) Das Hauptgebäude ist m.E. als Bürogebäude mit direkter Nähe zum Ausstellungsgebäude einzustufen. Die Restnutzungsdauer schwankt nach Ansichten verschiedener Autoren zwischen 30 – 80 Jahre2. 3 Nach WertR wird mit einer Lebensdauer von 80 Jahren gerechnet. 4 Dem folgen Rösler/Langner/Simon/Kleiber. Diese Angaben beziehen sich sämtlich auf die technische Lebensdauer. Wichtiger ist die wirtschaftliche Lebensdauer. Nach Langner…. Beträgt die wirtschaftliche Lebensdauer bei 5 mehrgeschossigen Stahlskelettgebäuden 65 bis 75 v.H. der technischen Lebensdauer. Das Baujahr des Bewertungsobjektes ist 1995, mithin ist es 8 Jahre alt. Die technische Restnutzungsdauer beträgt demnach 72 Jahre. Davon 65 – 75 v.H. sind 46,8 bis 54 Jahre. Die Grundstruktur der baulichen Anlagen ist gehoben und flexibel. Es besteht immer die Möglichkeit die Geschossaufteilung den wechselnden Anforderungen an Büro- und Ausstellungsflächen anzupassen. Da der Region und dem Brandenburg Park eine wirtschaftliche Zukunft beigemessen wird, kommt der Sachverständige zu dem Schluss, dass eine wirtschaftliche Restnutzungsdauer von 55 Jahren angemessen ist. Die Restnutzungsdauer beträgt 55 Jahre 1 Zitiert nach Haufe ORGA Handbuch, Dr. Sommer Vgl. Haufe: ORGA Handbuch, Dr. Sommer, Gruppe 5 Seite 149. 3 Vgl. WertR 2002 Anlage 5, Nr. 1.2, zitiert nach Gerardy/Möckel/Troff. 4 Rösler /Langner/Simon/Kleiber: Schätzung und Ermittlung von Grundstückswerten, 6. Auflage, Luchterhand 1990, Frankfurt am Main. 5 ebenda 2 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 15 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT 4.2.3. Der Liegenschaftszinssatz ( p ) Laut Gutachterausschuss wurden für den X - Park keine Liegenschaftszinssätze ermittelt. Ergebnisse der Recherchen von 50 Gutachterausschüssen der Bundesrepublik zum Liegenschaftszinssatz ( GuG ) sowie Angaben aus der Fachliteratur sind in der Tabelle 13 dargestellt. Tabelle 13: Liegenschaftszinssätze aus verschiedenen Quellen1: Liegenschaftszinssätze aus der Literatur Quelle WertR von Gewerbe 6,5 bis 6,5 GuG 95 von 6,0 Simon… bis 7,5 von 6,0 bis 6,5 Vogels… von 6,0 bis 7,5 Gerardy… Sommer… von von 6,0 bis 6,0 6,0 bis 7,0 Ross von 5,5 bis 6,0 Stannigel… Durchschn von von bis 6,0 6,5 6,0 Erkennbar ist eine Bandbreite von 6,0 bis 7,5. Auf Grund der vorhandenen Datenbasis wird die Spanne für das Bewertungsgrundstück auf 6,0 – 6,7 v.H. festgestellt. Generelle Einflussfaktoren auf den Liegenschaftszinssatz sind die Marktsituation, die Lage und die Miet- und Kaufpreisrelation. a) Lage Mäßige Lage Gute Lage Sehr gute Lage Orientierung im oberen Drittel der Bandbreite Orientierung im mittleren Drittel der Bandbreite Orientierung im unteren Drittel der Bandbreite b) Marktsituation Angebot < Nachfrage Angebot = Nachfrage Angebot > Nachfrage Orientierung an der unteren Grenze der Bandbreite Orientierung in der Mitte der Bandbreite Orientierung an der oberen Grenze der Bandbreite c) Miet- und Kaufpreisrelation Niedriges Mietniveau bei hohen Kaufpreisen Durchschnittliches Mietniveau und durchschnittliche Preise Hohes Mietniveau bei niedrigen Kaufpreisen Orientierung an der unteren Grenze der Bandbreite Orientierung in der Mitte der Bandbreite Orientierung an der oberen Grenze der Bandbreite Im Falle des Bewertungsgrundstücks kann eine gute bis sehr gute Lage angenommen werden. Schwierig ist die Beurteilung von Angebot und Nachfrage. Insgesamt ist das Angebot gegenwärtig wesentlich höher als die Nachfrage.2 Wenn die Lage speziell auf den Ostteil des X - Park eingegrenzt wird, kann das Angebot schwach höher als die Nachfrage angesehen werden. Miet- und Kaufpreisrelationen sind für dieses Gebiet nicht einschätzbar. Die Grundstücke werden vorzugsweise an gewerbliche Eigennutzer verkauft, so dass keine gesicherten Erkenntnisse über o.g. Relationen vorliegen. Also bleibt nur a) und b) zu gewichten. Die Spanne ist von 6 bis 7 v.H. Intervalle durch Drittelung sind 6,0 – 6,23, 6,24 – 6,47 und 6,48 – 6,71. Der Lage wird Priorität beigemessen (sie geht doppelt in die Berechnung ein), auch wenn die Marktsituation (sie geht einfach in die Berechnung ein) gegenwärtig verhaltener ist. 1 2 nach Haufe ORGA Handbuch, Dr. Sommer Vgl. Anlagen 2 und 5 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 16 bis 6,7 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Berechnung: Abbildung 14: Berechnung Liegenschaftszinssatz Berechnung Liegenschaftszinssatz 1. Drittel von 6,00 bis 6,23 2. Drittel von 6,24 bis 6,47 3. Drittel von 6,48 bis Durchschn. gewichtet 6,71 6,44 Der Liegenschaftszinssatz wird mit 6,44 v.H. festgelegt 4.2.4. Bruttogrundfläche ( BGF), Nutzfläche ( NFL ) Grundlage der Berechnung für die BGF ist die DIN 277/1987. Aus den Planungsunterlagen (Vgl. Anlage 3) geht hervor, dass eine BGF von rund 2.655 m² vorhanden ist. Zwischen den Plänen vom 31.07.1995 und der Zusammenstellung der Nutzfläche (Nettogrundfläche) und des umbauten Raumes vom 18.04.1994 (Fax vom 30.10.1995) existieren einige unerhebliche aber auch bedeutendere Unterschiede. Durch Augenschein wurde festgestellt, dass die Raumaufteilung der 100stel Pläne weitgehend den Tatsachen entspricht. Die räumliche Innengestaltung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Bruttogrundfläche, die nach den Außenmaßen der baulichen Anlage berechnet wird. Im Mittel werden 3,49 m³ umbauten Raumes für einen m² BGF benötigt. Dies entspricht dem Durchschnitt. Die Bruttogrundfläche beträgt 2.655 m² Die im Fax vom 30.10.1995 zusammengestellten Nutzflächen (Nettogrundfläche, NGF) weichen im Detail von den Plänen ab. Offensichtlich sind danach noch einige Veränderungen an den Aufteilungen vorgenommen worden. Die Summe ist in etwa gleich, da weiter keine Zwischenwände u.ä. eingezogen, sondern nur die Raumzuschnitte variiert wurden. Die Nutzfläche (NGF) wird mit 2.543,11 m² aus den Unterlagen übernommen (Vgl. Anlage 3). Im Verhältnis zur BGF existiert ein Nutzflächenausnutzungsgrad von 0,95. Im Weiteren interessiert die Hauptnutzfläche (HNF), die gleich der vermietbaren Fläche ist. Die HNF wird nach Veränderung der räumlichen Grundstruktur, wie im Punkt 4.2.5. und der Anlage 4 beschrieben, angenommen – sie beträgt 1.226 m². Die ermittelte Hauptnutzfläche ist eine überschlägige Schätzung und dient in erster Linie der Anwendbarkeit des Ertragswertverfahrens. Dazu wird eine entsprechend vermietbare Fläche benötigt. Nach dem Nutzungsvorschlag aus o.g. Anlage ist das Erdgeschoss m.E. nur im Ganzen vermietbar, während das 1. und das 2. Obergeschoss auch in Teilen vermietet werden könnte. Die Hauptnutzfläche beträgt 1.226 m² 4.2.5. Reparaturstau bzw. Umnutzungskosten Notwendige Instandsetzungen wurden durch Augenschein nicht festgestellt. Die baulichen Anlagen sind in einem guten Zustand. Da das Gebäude seinem speziellen Zweck als Beherbergung von Ausstellungsräumen mit einigen Bürozellen dient, ist damit zu rechnen, dass einem Erwerber Kosten für die Umnutzung entstehen. Der Skelettbau ist, wie schon vorher festgestellt, für die Schaffung von neuen Räumen und die Veränderung der Aufteilung insgesamt sehr flexibel. Dennoch werden die Kosten nicht unerheblich sein. Schwierig ist eine Einschätzung des Umfanges. Dieser wird von den Nutzungsvorstellungen des Erwerbers abhängen. Hat dieser Kapitalanlageabsichten, ist eher mit einer durchgreifenden Aufteilung zu rechnen, um soviel vermietbare, separate Büroräume als möglich zu erhalten. Möglich ist jedoch auch eine offenere Gestaltung. Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 17 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Um beides in der Verkehrswertbetrachtung betrachten zu können, wurde eine Kombination aus Büroaufteilung und Schaffung von Schulungskapazitäten gewählt. Eine solche Variante – mit einer Wertrechnung – ist als Anlage beigefügt. Die Anlage 4 stellt kein Kostenvoranschlag dar – sie ist eine Aufstellung, die geeignet ist die Verkehrswertermittlung zu untermauern. Es handelt sich um eine Nettoangabe, da mit Sicherheit zur Umsatzsteuer optiert wird (bei Vermietungsumsätzen) oder eine vorsteuerabzugsberechtigte Firma das Grundstück erwirbt. Der Einfluss von Umnutzungen auf den Verkehrswert wird mit 240.000 € beziffert. 5. Verkehrswert 5.1. Ertragswert 5.1.1. Erforderliche Daten A. Nachhaltig erzielbare Erträge ( Rohertrag im Jahr, RoE ) Als nachhaltige Roherträge können hier nur Mieterträge angenommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass das EG als Ganzes vermietet werde müsste, während das 1. und das 2. OG eine separate Vermietung ermöglichen. Bei kleineren Büros kann die Miete pro m² höher angesetzt werden als bei Traktvermietungen. Bei der Bemessung von zu erwartenden Mieterträgen wird auf die Datenbasis von Gutachterausschüsse, Verbänden und in der einschlägigen Literatur ausgegangen. Auf Grund der Nähe zu Berlin wird von Berliner Gewerbemieten ausgegangen und mit Potsdam abgeglichen. Die Mieten schwanken zwischen 7,20 € bis 18,06 €/m² (Vgl. Anlage 5). Ein Konkurrenzangebot im X - Park liegt bei 7,20 €/m² für insgesamt 900 m², ein Angebot des Lilienthal Park liegt bei 10,22 €/m². Telefonische Anfragen des Sachverständigen im Lilienthal Park Waltersdorf ergaben 10,25 €/m² (Vgl. Anlage 5), im Preußen Park Ludwigsfelde 9 €/m². Diese Büroräume sind schlechter ausgestattet als die im Bewertungsgrundstück, dennoch wird es schwierig sein, deutlich höhere Mieten zu erzielen. Derzeit ist der linke Teil des 2. OG an die Brandenburg Immobilien GmbH vermietet. Die Nettokaltmiete beträgt laut Mietvertrag 8,50 €/m² für die Büros und 2,50 €/m² für Lagerfläche. Als Büroflächen wurden im Mietvertrag 250 m² angenommen. Die durch den Sachverständigen ermittelte HNF beträgt rund 237 m², so dass die vereinbarte Miete ca. 9 €/m² HNF entspricht. Im Weiteren wird immer von €/ m² HNF ausgegangen. Der Sachverständige hat im Ertragswertverfahren die Mieten nach EG, 1. OG, 2.OG und UG (Stellplätze) differenziert. Die Mieten sind unmittelbar aus den Tabellen für das Ertragswertverfahren Variante 1a, 1b und 2 ersichtlich (Vgl. Punkt 5.1.2.). B. Bewirtschaftungskosten (BWK) Zur Schätzung der BWK wird auf Tabellen1 aus der Literatur zurückgegriffen, da außer der Grundsteuer keine realen Werte vorhanden sind. Die Verwaltungskosten betragen ca. 5 v.H. des RoE, die Instandhaltungskosten 10 v.H. des RoE. Das Mietausfallwagnis wird mit 5 v.H. des RoE beziffert. Dies sind zusammen 20 v.H. des RoE. Betriebskosten brauchen nicht berücksichtigt werde, weil diese laut Mietvertrag entsprechend der II. BV umgelegt werden. Die Bewirtschaftungskosten sind mit 20 v.H des Rohertrages bewertet 1 Haufe ORGA Handbuch, Dr. Sommer. Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 18 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT C. Liegenschaftszinssatz, Verzinsung des Bodenwertes (p x BW) Der Liegenschaftszinssatz wurde bereits bei den erforderlichen Daten ermittelt und begründet (Vgl. Punkt 4.2.3.). Der baurechtlich erforderliche Grundstücksteil wird für die Verzinsung des Bodenwertes (rentierlicher Bodenwert, vgl. Punkt 4.2.1.) herangezogen. Die Verzinsung des Bodenwertes wird wie folgt errechnet: Rent. Bodenwert x Liegenschaftszinssatz = Verzinsungsbetrag in €. Der Verzinsungsbetrag ist direkt aus der Tabelle „Ertragswertberechnung“ (Vgl. Punkt 5.1.2.) ersichtlich. D. Der Vervielfältiger (Rentenbarwertfaktor V) Der Vervielfältiger wird nach Tabelle aus Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz ermittelt 1 (Vervielfältigertabelle als Anlage zu § 16 Abs. 3 WertV) . Er ist abhängig von der RND (wurde schon ermittelt, vgl. Punkt 4.2.2.) von 55 Jahren und dem Liegenschaftszinssatz p = 6,44 (wurde im Punkt 4.2.3. ermittelt). Der Vervielfältiger ist direkt aus der Tabelle „Ertragswertberechnung“ (Vgl. Punkt 5.1.2.) ersichtlich. E. Marktanpassung Eine Marktanpassung wird im Ertragswertverfahren nicht vorgenommen. Das Marktgeschehen wurde weitgehend bei der Herleitung der erforderlichen Daten berücksichtigt. Anders ist dies für das Sachwertverfahren. Das Sachwertverfahren beschreibt die Wiederherstellungskosten zum Bewertungsstichtag – diese können erheblich von den Marktwerten abweichen. Für das Bewertungsgrundstück wird eine solch erhebliche Abweichung angenommen. Trotz vorhandener Flexibilität muss das Bewertungsobjekt als eine Spezialimmobilie angesehen werden. Die baulichen Anlagen sind direkt auf die Bedürfnisse der früheren Nutzung zugeschnitten. Ein Erwerber wird sich nur mit einem Preis abfinden, der deutlich unter einem Neubau an ähnlicher Stelle liegt, selbst wenn er eine ähnliche Nutzung beabsichtigt. Der Sachverständige rechnet mit einem Preisabschlag von 20 bis 30 v.H. Nicht zu verschweigen ist die Tatsache einer weiteren Abschwächung der Werte durch ungünstige Marktentwicklungen. Preisdämpfungen durch den Abschwung öffentlich geförderter Immobilien (jene gibt es reichlich im Land Brandenburg) bis auf 50 v.H. sind wahrscheinlich. Das wäre ein Werteniveau, wie es bei Zwangsversteigerungen häufig anzutreffen ist (Zwangsversteigerungen drücken gegenwärtig den Immobilienmarkt beträchtlich). Die bessere Ausstattung des Bewertungsgrundstückes rettet es nicht vor dem Wertverfall. Die gegenwärtige Konjunkturlage zwingt zur Kostenersparnis. Es bleibt zu hoffen, dass das Parkmanagement bei der gegenwärtigen Strategie bleibt und ein „Verschleudern“ unterlässt. Der Sachverständige entschließt sich zur Marktanpassung im Sachwertverfahren von 30 v.H. Der schlechteste Fall von 50 v.H. bringt den Wert in die Nähe des Ertragswertverfahrens. 1 WertV 88 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 19 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT 5.1.2. Berechnung des Ertragswertes ( EW ) Abbildung 15: Tabelle Ertragswertverfahren Variante 1a Ertragswertberechnung Variante 1a Rohertrag EG Rohertrag 1. OG Rohertrag 2. OG Stellplätze UG €/m² Monat 12,00 13,00 12,00 HNF 376,97 375,00 473,76 60,00 28,00 Gr.St. Versich. €/Monat Miete Jahr sonst. Erträge 4.523,64 54.283,68 4.875,00 58.500,00 5.685,12 68.221,44 1.680,00 20.160,00 20.160,00 Verwaltung Instandh. Wagnis 5,00 10,00 - Bewirtschaftungskosten RoE Jahr 54.283,68 58.500,00 68.221,44 Pauschale 5,00 - Reinertrag Grundstück 40.233,02 160.932,10 Bodenwert 219.010,00 - Verzinsung Bodenwert i = p/100 0,0644 - Reinertrag Gebäude 14.104,24 146.827,85 RND x Vervielfältiger Ertragswert Gebäude i 55,00 0,0644 Vervielfältiger 15,02636 2.206.288,61 + Bodenwert 296.587,50 Inst./Modern. Lage Zuschnitt - Wertbeeinflussungen Umnutzung 240.000,00 Pauschale - Ertragswert 240.000,00 2.262.876,11 EW 2.262.876,11 Marktanpassung Grundstücksertragswert Grundstücksertragswert Anpassung - 2.262.876,11 gerundet 2.263.000,00 Variante 1a: Es wurden Mieten von 12, 13 und 12 €/m² x Monat sowie 60 €/Stellplatz x Monat angenommen und über die RND von 55 Jahren bei einem p = 6,44 v.H. kapitalisiert. Der gerundete Ertragswert beträgt 2.263.000 €. Bei einem Absenken der Mieten um einen € sinkt der Verkehrswert auf: 2.086.000 €. Abbildung 16: Variante 1a, Absenkung der Mieten um einen € Ertragswertberechnung Variante 1a Rohertrag EG Rohertrag 1. OG Rohertrag 2. OG Stellplätze UG €/m² Monat 11,00 12,00 11,00 60,00 Gr.St. Versich. - Bewirtschaftungskosten HNF 376,97 375,00 473,76 28,00 €/Monat Miete Jahr sonst. Erträge 4.146,67 49.760,04 4.500,00 54.000,00 5.211,36 62.536,32 1.680,00 RoE Jahr 49.760,04 54.000,00 62.536,32 20.160,00 20.160,00 Verwaltung Instandh. Wagnis 5,00 10,00 Pauschale 5,00 - Reinertrag Grundstück 37.291,27 149.165,09 Bodenwert 219.010,00 - Verzinsung Bodenwert i = p/100 0,0644 Reinertrag Gebäude - 14.104,24 135.060,84 RND i Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung Vervielfältiger 20 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT x Vervielfältiger Ertragswert Gebäude 55,00 0,0644 15,02636 2.029.473,27 + Bodenwert 296.587,50 Inst./Modern. Lage Zuschnitt - Wertbeeinflussungen Umnutzung 240.000,00 Pauschale - Ertragswert 240.000,00 2.086.060,77 EW 2.086.060,77 Marktanpassung Grundstücksertragswert Grundstücksertragswert Anpassung - 2.086.060,77 gerundet 2.086.000,00 In der Variante 1b, Abbildung 17, werden die Aufteilungen so belassen, und Trakte bzw. das gesamte Gebäude vermietet. Hier wird mit einer Miete von 9 €/m² (Vgl. Mietvertrag mit der Brandenburg Park GmbH) x Monat gerechnet. Abbildung 18 zeigt die gleiche Variante bei einer Miete von 8 €/m² x Monat. Abbildung 17: Variante 1b Ertragswert Ertragswertberechnung Variante 1b Rohertrag EG Rohertrag 1. OG Rohertrag 2. OG Stellplätze UG €/m² Monat 9,00 9,00 9,00 60,00 Gr.St. Versich. - Bewirtschaftungskosten HNF 376,97 375,00 473,76 28,00 €/Monat Miete Jahr sonst. Erträge 3.392,73 40.712,76 3.375,00 40.500,00 4.263,84 51.166,08 1.680,00 RoE Jahr 40.712,76 40.500,00 51.166,08 20.160,00 20.160,00 Verwaltung Instandh. Wagnis 5,00 10,00 Pauschale 5,00 - Reinertrag Grundstück Bodenwert 219.010,00 - Verzinsung Bodenwert i = p/100 0,0644 Reinertrag Gebäude - 14.104,24 107.926,83 RND x Vervielfältiger Ertragswert Gebäude i 55,00 0,0644 Vervielfältiger 15,02636 1.621.747,70 + Bodenwert 296.587,50 Inst./Modern. Lage Zuschnitt Umnutzung - Wertbeeinflussungen Pauschale - - Ertragswert Marktanpassung Grundstücksertragswert 30.507,77 122.031,07 1.918.335,20 EW 1.918.335,20 Grundstücksertragswert Anpassung gerundet Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 1.918.335,20 1.918.000,00 21 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Abbildung 18: Variante 1b, Miete 8 €/m² x Monat Ertragswertberechnung Variante 1b €/m² Monat Rohertrag EG Rohertrag 1. OG Rohertrag 2. OG Stellplätze UG HNF €/Monat Miete Jahr sonst. Erträge RoE Jahr 8,00 8,00 8,00 376,97 375,00 473,76 3.015,76 3.000,00 3.790,08 36.189,12 36.000,00 45.480,96 36.189,12 36.000,00 45.480,96 60,00 28,00 1.680,00 20.160,00 20.160,00 Gr.St. Versich. Verwaltung Instandh. Wagnis 5,00 10,00 - Bewirtschaftungs-kosten Pauschale 5,00 - Reinertrag Grundstück 27.566,02 110.264,06 Bodenwert i = p/100 219.010,00 0,0644 - -Verzinsung Bodenwert Reinertrag Gebäude 14.104,24 96.159,82 RND x Vervielfältiger Ertragswert Gebäude i 55,00 0,0644 Vervielfältiger 15,02636 1.444.932,36 + Bodenwert 296.587,50 Inst./Modern. Lage Zuschnitt Umnutzung - Wertbeeinflussungen Pauschale - - Ertragswert 1.741.519,86 EW Anpassung 1.741.519,86 Marktanpassung Grundstücksertragswert Grundstücksertragswert - 1.741.519,86 gerundet 1.742.000,00 Bei der nachfolgenden Variante 2 sind die Umnutzungskosten nicht am Schluss der Berechnung abgesetzt, sondern sie werden als Annuität vom Reinertrag des Grundstücks (wie Verzinsung des Bodenwertes) abgesetzt. Am Vergleich der Reinerträge der Varianten 1b und 2 kann erkannt werden, wie hoch die Wertschöpfung der Investition in die Umnutzung ist. Am Beispiel: Aus der Investition von 240.000 € (Variante 2) ist aus dem Reinertrag der baulichen Anlagen von rund 96.000 € p.a. (Variante 1b, 8 €/m²) ein Reinertrag von rund 131.000 € p.a. (Variante 2) geworden ( {131.000 – 96.000}/240.000 = 0,15 = 15 v.H.), vorausgesetzt die Mieten nach Tabelle 19 werden realisiert. Abbildung 19: Ertragswertberechnung Variante 2 Ertragswertberechnung Variante 2 Rohertrag EG Rohertrag 1. OG Rohertrag 2. OG Stellplätze UG €/m² Monat 12,00 13,00 12,00 60,00 Gr.St. Versich. - Bewirtschaftungs-kosten HNF 376,97 375,00 473,76 28,00 €/Monat Miete Jahr sonst. Erträge 4.523,64 54.283,68 4.875,00 58.500,00 5.685,12 68.221,44 1.680,00 RoE Jahr 54.283,68 58.500,00 68.221,44 20.160,00 Verwaltung Instandh. Wagnis 5,00 10,00 20.160,00 Pauschale 5,00 - Reinertrag Grundstück 40.233,02 160.932,10 Umnutzung - Verzinsung Bodenwert - Annuität Umnutzung Bodenwert i = p/100 219.010,00 0,0644 240.000,00 - Reinertrag Gebäude 14.104,24 15.971,93 130.855,92 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 22 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT RND x Vervielfältiger Ertragswert Gebäude i 55,00 0,0644 Vervielfältiger 15,02636 1.966.288,61 + Bodenwert 296.587,50 Inst./Modern. Lage Zuschnitt Umnutzung - Wertbeeinflussungen Pauschale - - Ertragswert 2.262.876,11 EW Anpassung 2.262.876,11 Marktanpassung Grundstücksertragswert Grundstücksertragswert gerundet - 2.262.876,11 2.263.000,00 Abbildung 20: Wertschöpfung Variante 2 gegen Variante 1b, Mietenvariationen Wertschöpfung Umnutzung RE V 1b RE V 2 Rendite v.H. 96.159,82 130.855,92 14,46 RE V 1b Wertschöpfung Umnutzung RE V 2 Rendite v.H. 119.088,92 9,55 Wertschöpfung Umnutzung RE V 1b RE V 2 Rendite v.H. 96.159,82 107.321,91 4,65 Wertschöpfung Umnutzung RE V 1b RE V 2 Rendite v.H. 96.159,82 95.554,90 0,25 Die Wertschöpfungstabellen zeigen jeweils die Absenkung der Miete um einen €/m² x Monat. Bei einem Mietenansatz von 9 €/m² EG, 10 €/m² 1. OG, 9 €/m² 2. OG und 60 €/Stellplatz kippt die Rendite ins Minus gegenüber der Variante 1b von 9 €/m² für alle Geschosse. Bei einer angenommenen Miete von 8 €/m² der Variante 1b geht die Rendite der Variante 2 wieder ins Plus. Soll sich die Investition in 30 Jahren gerechnet haben, müssen die Mieten mit 10 €/m² EG, 11 €/m² 1. OG, 10 €/m² 2. OG und 60 €/Stellplatz nachhaltig über 30 Jahre erzielbar sein (Abbildung 21). Abbildung 21: Variante 2, Investition soll sich in 30 Jahren rechnen Wertschöpfung Umnutzung RE V 1b RE V 2 Rendite v.H. 96.159,82 105.029,43 3,70 Soll sich die Investition in 20 Jahren gerechnet haben, müssen die Mieten mit 11 €/m² EG, 12 €/m² 1. OG, 11 €/m² 2. OG und 60 €/Stellplatz nachhaltig über 20 Jahre erzielbar sein (Abbildung 21). Abbildung 22: Variante 2, Investition soll sich in 20 Jahren rechnen Wertschöpfung Umnutzung RE V 1b RE V 2 Rendite v.H. 96.159,82 113.383,01 7,18 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 23 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Deutlich wird, dass der „Break Even“ schnell unterschritten wird - auch bei relativ geringen Mietveränderungen. Da die erzielbaren Mieten eine Schwankungsbreite von 7- 17 € aufweisen, ist zu schlussfolgern, dass der errechnete Ertragswert äußerst volatil ist. In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse zusammengefasst: Variante 1a Mieten in €/m² x Monat Ertragswert € v.H. Variante 1b Mieten in €/m² x Monat EG 12, 1. OG 13, 2. OG 12 EG 11, 1. OG 12, 2. OG 11 EG 10, 1. OG 11, 2. OG 10 Alle Geschosse 9 Alle Geschosse 8 2.263.000 100 2.086.000 92 1.909.000 0,84 1.918.000 0,85 1.742.000 0,77 Auf Grund der Ausstattung des Bewertungsobjektes und seiner guten Lage kommt der Sachverständige zu der Auffassung, dass nach Umnutzung eine Miete von 12 – 13 €/m² x Monat zu erzielen ist und legt den Ertragswert auf 2.265.000 € fest. Der Ertragswert wird mit 2.265.000 € festgelegt. Abbildung 23: Einfluss von Dateneingaben auf den Ertragswert Ertragswertveränderungen EW abh. v. Rohertrag Verhältnis der Veränderungen 1,20 EW abh. v. p 1,10 1,00 EW abh. v. RND 0,90 EW abh. v. RND u. p 0,80 EW abh. v. BW 0,70 EW abh. v. Umnutzungskosten Wertveränderungen Deutlich zu erkennen ist, dass der Rohertrag sowie die RND in Verbindung mit dem Liegenschaftszinssatz den größten Einfluss auf das Ergebnis haben. Dies ist wichtig für die Erwartung von Streubreiten (Vgl. Anlage 7). 5.2. Der Sachwert der baulichen Anlagen 5.2.1. Erforderliche Daten A. Die Bruttogrundfläche ( BGF ) Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 24 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Die Bruttogrundfläche wurde bereits ermittelt (Vgl. Punkt 4.2.4.). B. Die Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000) Abbildung 24: Normalherstellungskosten Büro- und Verwaltungsgebäude1 Die Normalherstellungskosten werden aus den Typenblättern - Typ 5.1 – 5.3 - der WertR entnommen. Die Ausstattung der baulichen Anlagen wird als vorwiegend gehoben eingestuft. Ursprüngliche Baujahrklasse ist 1985 -1999. Angegeben sind 1.540 – 1.670 €/m² BGF. Es werden 1.605 €/m² BGF angenommen. 1 Haufe ORGA-Handbuch, Gruppe 5, Seite 95, nach WertR 2000 Dr. Sommer Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 25 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Berücksichtigt werden noch 15 v.H. Baunebenkosten ( BNK ) sowie der Korrekturfaktor für Brandenburg von 1,0. Es ergibt sich folgende Rechnung zu den NHK 2000: 1.605 € x 1,15 x 1,0 = 1.845,75 €/m² BGF NHK 2000 C. Der Baupreisindex (BPI) Der Baupreisindex wird vom Statistischen Bundesamt Wiesbaden vierteljährlich herausgegeben. Im Februar 2003 betrug er für Stahlbau 97,3 Basisjahr 1995 + 1,3 für Basisjahr 2000 = 98,6. Der Baupreisindex wird mit 98,6 festgestellt. D. Die Alterswertminderung ( AWM ) Der Bau wurde 1995 fertig gestellt und ist somit rund acht Jahre alt. Zur Alterswertminderung existieren verschiedene Methoden nach Ross-Brachmann, Gerardy, Vogels, 1 Tiemann, Schindler und die parabolische Alterwertminderung. Die lineare Alterswertminderung wird bei reinen Gewerbeobjekten bevorzugt. Bei einer technischen Nutzungsdauer von 80 Jahren sind 8 Jahre 10 v.H. Alterswertminderung. Trotzdem vom Sachverständigen die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer auf 75 v.H. der technischen Nutzungsdauer, somit auf 60 Jahre festgesetzt wurde, wird die Alterswertminderung an der technischen Nutzungsdauer orientiert. Die Alterswertminderung wird mit 10 v.H. der NHK festgelegt. E. Reparaturrückstau 1 Nach Gerardy/Möckel S. 4.4.5/13 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 26 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Es wurde festgestellt, dass kein Reparaturstau vorhanden ist (Vgl. Punkt 4.2.5) Umnutzungskosten sind mit 240.000 € berechnet worden und werden ins Sachwertverfahren übernommen. F. Wert der Außenanlagen und Nebengebäude Im Verhältnis zu den baulichen Anlagen sind die Außenanlagen von untergeordneter Bedeutung. Im Allgemeinen wird bei der Bewertung der üblichen Außenanlagen von Einzelermittlungen abgesehen und der Sachwert nach Erfahrungssätzen zum Wertermittlungsstichtag angesetzt. Einschließlich Werbepylone sind sie mit 5 v.H. der alterswertgeminderten NHK 2000 ausreichend bemessen. Die Außenanlagen werden mit 5 v.H. der NHK bemessen. 5.2.2. Berechnung des Sachwertes Abbildung 25: Berechnung des Sachwertes Sachwertberechnung BGF NHK 2000 2.652,20 €/m² BGF BNK 1.605,00 Korrektur 1,15 NHK 2000 1,00 4.895.298,15 0,99 4.826.763,98 BPI NHK 2002 Einfriedung Wege Nebengebäu-de Erschlie-ßung sonstiges + Außenanlagen pauschal 0,05 241.338,20 NHK 2002 bauliche Anlagen 5.068.102,17 - Alterswertminderung + Betriebseinrichtungen + Bodenwert 0,10 - 296.587,50 Zwischensumme - Wertbeeinflussungen 506.810,22 4.857.879,46 Umnutzung 240.000,00 Lage Zuschnitt Mehrkosten 210.000,00 sonstiges pauschal - Sachwert 450.000,00 4.407.879,46 Sachwert Anpassung 4.407.879,46 0,30 Marktanpassung Grundstückssachwert Grundstückssachwert gerundet - 1.322.363,84 3.085.515,62 3.086.000,00 Abbildung 26: Sachwertverfahren, Marktanpassung 50 v.H. Sachwertberechnung Marktanpassung - 50 v.H. BGF NHK 2000 2.652,20 €/m² BGF 1.605,00 BNK Korrektur 1,15 NHK 2000 1,00 4.895.298,15 0,986 4.826.763,98 BPI NHK 2002 Einfriedung Wege Nebengebäude Erschließung sonstiges + Außenanlagen NHK 2002 bauliche Anlagen pauschal 0,05 241.338,20 5.068.102,17 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 27 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT - Alterswertminderung + Betriebseinrichtungen + Bodenwert 0,10 - 506.810,22 296.587,50 Zwischensumme 4.857.879,46 - Wertbeeinflussungen Umnutzung 240.000,00 Lage Zuschnitt Mehrkosten 210.000,00 sonstiges pauschal - Sachwert 450.000,00 4.407.879,46 Sachwert Anpassung 4.407.879,46 0,50 Marktanpassung Grundstückssachwert Grundstückssachwert - 2.203.939,73 2.203.939,73 gerundet 2.204.000,00 Abbildung 27: Die Abhängigkeit des Sachwertes von den Eingabedaten Wertveränderungen SW Sachwert abhängig von den Eingabedaten SW abh. v. BGF 1,15 1,10 1,05 1,00 0,95 0,90 0,85 0,80 0,75 0,70 SW abh. V. BPI SW abh. V. Umnutzungskosten SW abh. v. BW 1 2 3 4 SW abh. V. NHK 2000 Eingabedaten Die BGF und die Festlegung der NHK 2000 haben den größten Einfluss auf den Sachwert, der Bodenwert und die Umnutzungskosten den kleinsten (Vgl. Anlage 7). 6. Verkehrswert Im Allgemeinen wird bei Immobilien, die im Betriebsvermögen stehen, der Sachwert bevorzugt. Die Vermarktung des Bewertungsobjektes ist m.E. in zwei Richtungen möglich: Der Erwerber benötigt das Grundstück für sein Unternehmen aus betriebswirtschaftlichen Gründen. In diesem Fall wird er von den Herstellungskosten, die er ersparen kann, ausgehen. Der Erwerber hat reine Renditeerwartungen an den Erwerb und die Nutzung der Immobilie. Die Erwerbskosten und der realisierbare Restwert nach einem Haltezeitraum stehen im Mittelpunkt der Überlegungen. Wertezuwächse sind kurzfristig nicht zu erwarten, so dass die Mieten-, Pacht- oder Leasingüberschüsse entscheidend sind. Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 28 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Beide Verfahren sind im vorliegenden Falle gleichwertig. Der Sachverständige entscheidet sich für das Ergebnis aus dem Sachwertverfahren, da eine weitere Verwertung als Betriebsvermögen als wahrscheinlicher angesehen wird. Der Verkehrswert wird mit 3.100.000 € festgelegt. Mit großer Wahrscheinlichkeit liegt der Verkehrswert in den Grenzen von 2.600.000 bis 3.100.000 €. Ich versichere, das vorstehende Gutachten parteilos und ohne persönliches Interesse am Ergebnis verfasst zu haben. Düsseldorf 06.08.2003 CRÄHE Construct B.V. Jean Pierre Noel 7. Anlagen (Auszüge teilweise digitalisiert) - Nachricht zur Grundbuchänderung - Übersicht über Gewerbeparks südlich Berlin - Auszüge aus Mietangeboten - Diverse Pläne - Variante Umnutzung - Tabellen zum Ertragswertverfahren und zum Sachwertverfahren Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 29 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Anlage 6: Sensitivitätsanalyse Ertragswerte in Abhängigkeit von den Eingangswerten: Ertragswert in Abhängigkeit vom Rohertrag RoE p.m. RoE p.a. BWK RE p p x BW RE Geb. Umnutzung rent. BW BW Grundst. EW Grundst. Marktanp. EW Grundst. Abweichung 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.262.876,11 2.262.876 1,00 RoE p.m. RoE p.a. BWK RE p p x BW RE Geb. Umnutzung BWK BW Grundst. EW Grundst. Marktanp. EW Grundst. Abweichung 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.262.876,11 2.262.876 1,00 15.087,38 181.048,61 36.209,72 144.838,89 6,44 14.104,24 130.734,64 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.021.053,70 2.021.054 0,893 13.578,65 162.943,75 32.588,75 130.355,00 6,44 14.104,24 116.250,75 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 1.803.413,53 1.803.414 0,797 18.440,14 221.281,63 44.256,33 177.025,31 6,44 14.104,24 162.921,06 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.504.698,52 2.504.699 1,107 Ertragswert in Abhängigkeit vom p 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 7,00 15.330,70 145.601,40 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.086.262,05 2.086.262 0,922 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 7,50 16.425,75 144.506,35 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.070.997,12 2.070.997 0,915 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,00 13.140,60 147.791,50 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.419.853,77 2.419.854 1,069 Ertragswert in Abhängigkeit von den Umnutzungskosten RoE p.m. RoE p.a. BWK RE p p x BW RE Geb. Umnutzung BWK BW Grundst. EW Grundst. Marktanp. EW Grundst. Abweichung 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.262.876,11 2.262.876 1,00 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 264.000,00 219.010,00 296.587,50 2.238.876,11 2.238.876 0,989 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 288.000,00 219.010,00 296.587,50 2.214.876,11 2.214.876 0,979 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 216.000,00 219.010,00 296.587,50 2.286.876,11 2.286.876 1,011 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 30 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Ertragswert in Abhängigkeit vom Bodenwert RoE p.m. RoE p.a. BWK RE p p x BW RE Geb. Umnutzung BWK BW Grundst. EW Grundst. Marktanp. EW Grundst. Abweichung 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.262.876,11 2.262.876 1,00 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 266.928,75 2.233.217,36 2.233.217 0,987 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 237.270,00 2.203.558,61 2.203.559 0,974 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 326.246,25 2.292.534,86 2.292.535 1,013 Ertragswert in Abhängigkeit von der RND RoE p.m. RoE p.a. BWK RE p p x BW RE Geb. Umnutzung BWK BW Grundst. EW Grundst. Marktanp. EW Grundst. Abweichung 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.262.876,11 2.262.876 1,00 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.199.054,46 2.199.054 0,972 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.079.925,68 2.079.926 0,919 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 1.857.561,23 1.857.561 0,821 Ertragswert in Abhängigkeit von der RND und p RoE p.m. RoE p.a. BWK RE p p x BW RE Geb. Umnutzung BWK BW Grundst. EW Grundst. Marktanp. EW Grundst. Abweichung 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,44 14.104,24 146.827,85 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.262.876,11 2.262.876 1,00 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 7,00 15.330,70 145.601,40 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 2.037.570,44 2.037.570 0,900 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 7,50 16.425,75 144.506,35 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 1.830.043,28 1.830.043 0,809 16.763,76 201.165,12 40.233,02 160.932,10 6,00 13.140,60 147.791,50 - 240.000,00 219.010,00 296.587,50 1.945.858,83 1.945.859 0,860 Die Zahlen sind im Diagramm im Gliederungspunkt „Berechnung des Ertragswertes“ gegenübergestellt. Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 31 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Sachwert in Abhängigkeit von den Eingabewerten: Sachwert in Abhängigkeit von der BGF BGF m² NHK / m² BGF BNK Lagefaktor PBI NHK BwSt Außenanl. Betr.Einr. Zw. Summe AWM Umnutzung Minderung Zw. Summe BW SW Marktanp. SW Abweichung - - 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 506.810,22 240.000,00 210.000,00 4.111.291,96 296.587,50 4.407.879,46 1.322.363,84 3.085.515,62 1,00 2.386,98 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.344.087,58 217.204,38 4.561.291,96 - 456.129,20 - 240.000,00 - 210.000,00 3.655.162,76 296.587,50 3.951.750,26 - 1.185.525,08 2.766.225,18 0,90 - - 1.909,58 1.605,00 1,15 1,00 0,99 3.475.270,06 173.763,50 3.649.033,57 364.903,36 240.000,00 210.000,00 2.834.130,21 296.587,50 3.130.717,71 939.215,31 2.191.502,40 0,71 2.917,42 1.605,00 1,15 1,00 0,99 5.309.440,37 265.472,02 5.574.912,39 - 557.491,24 - 240.000,00 - 210.000,00 4.567.421,15 296.587,50 4.864.008,65 - 1.459.202,60 3.404.806,06 1,10 Sachwert in Abhängigkeit vom BPI BGF m² NHK / m² BGF BNK Lagefaktor PBI NHK BwSt Außenanl. Betr.Einr. Zw. Summe AWM Umnutzung Minderung Zw. Summe BW SW Marktanp. SW Abweichung - - 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 506.810,22 240.000,00 210.000,00 4.111.291,96 296.587,50 4.407.879,46 1.322.363,84 3.085.515,62 1,00 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,94 4.585.425,78 229.271,29 4.814.697,07 - 481.469,71 - 240.000,00 - 210.000,00 3.883.227,36 296.587,50 4.179.814,86 - 1.253.944,46 2.925.870,40 0,95 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,84 4.126.883,20 206.344,16 4.333.227,36 - 433.322,74 - 240.000,00 - 210.000,00 3.449.904,62 296.587,50 3.746.492,12 - 1.123.947,64 2.622.544,49 0,85 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 1,04 5.068.102,17 253.405,11 5.321.507,28 - 532.150,73 - 240.000,00 - 210.000,00 4.339.356,56 296.587,50 4.635.944,06 - 1.390.783,22 3.245.160,84 1,05 Sachwert in Abhängigkeit von den Umnutzungskosten BGF m² NHK / m² BGF BNK Lagefaktor PBI NHK BwSt Außenanl. Betr.Einr. Zw. Summe AWM Umnutzung Minderung Zw. Summe BW SW 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 - 506.810,22 - 240.000,00 - 210.000,00 4.111.291,96 296.587,50 4.407.879,46 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 - 506.810,22 - 216.000,00 - 210.000,00 4.135.291,96 296.587,50 4.431.879,46 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 - 506.810,22 - 192.000,00 - 210.000,00 4.159.291,96 296.587,50 4.455.879,46 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 - 506.810,22 - 264.000,00 - 210.000,00 4.087.291,96 296.587,50 4.383.879,46 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 32 Mustergutachten für Lehrzwecke Dozent Jean Pierre Noel © NOEL - CONSULT Marktanp. SW Abweichung - 1.322.363,84 3.085.515,62 1,00 - 1.329.563,84 3.102.315,62 1,005 - 1.336.763,84 3.119.115,62 1,011 - 1.315.163,84 3.068.715,62 0,995 Sachwert in Abhängigkeit vom Bodenwert BGF m² NHK / m² BGF BNK Lagefaktor PBI NHK BwSt Außenanl. Betr.Einr. Zw. Summe AWM Umnutzung Minderung Zw. Summe BW SW Marktanp. SW Abweichung 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 - 506.810,22 - 240.000,00 - 210.000,00 4.111.291,96 296.587,50 4.407.879,46 - 1.322.363,84 3.085.515,62 1,00 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 - 506.810,22 - 240.000,00 - 210.000,00 4.111.291,96 266.928,75 4.378.220,71 - 1.313.466,21 3.064.754,50 0,99 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 - 506.810,22 - 240.000,00 - 210.000,00 4.111.291,96 237.270,00 4.348.561,96 - 1.304.568,59 3.043.993,37 0,99 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 - 506.810,22 - 240.000,00 - 210.000,00 4.111.291,96 326.246,25 4.437.538,21 - 1.331.261,46 3.106.276,75 1,01 Sachwert in Abhängigkeit von den NHK 2000 BGF m² NHK / m² BGF BNK Lagefaktor PBI NHK BwSt Außenanl. Betr.Einr. Zw. Summe AWM Umnutzung Minderung Zw. Summe BW SW Marktanp. SW Abweichung 2.652,20 1.605,00 1,15 1,00 0,99 4.826.763,98 241.338,20 5.068.102,17 - 506.810,22 - 240.000,00 - 210.000,00 4.111.291,96 296.587,50 4.407.879,46 - 1.322.363,84 3.085.515,62 1,00 2.652,20 1.444,50 1,15 1,00 0,99 4.344.087,58 217.204,38 4.561.291,96 - 456.129,20 - 240.000,00 - 210.000,00 3.655.162,76 296.587,50 3.951.750,26 - 1.185.525,08 2.766.225,18 0,90 2.652,20 1.284,00 1,15 1,00 0,99 3.861.411,18 193.070,56 4.054.481,74 - 405.448,17 - 240.000,00 - 210.000,00 3.199.033,57 296.587,50 3.495.621,07 - 1.048.686,32 2.446.934,75 0,79 2.652,20 1.765,50 1,15 1,00 0,99 5.309.440,37 265.472,02 5.574.912,39 - 557.491,24 - 240.000,00 - 210.000,00 4.567.421,15 296.587,50 4.864.008,65 - 1.459.202,60 3.404.806,06 1,10 Diese Daten sind im Diagramm unter dem Gliederungspunkt „Berechnung des Sachwertes“ verglichen. Dieses Gutachten basiert auf einem „echten Gutachten“, dass im Herbst 2001 von mir für eine Immobilie gefertigt wurde, die später in einen internationalen Fond einfloss. Jean Pierre Noel © Noel Consult 2004 Gutachten Grundstück X- Straße 2, X-Hagen , 3. Ausfertigung 33