Handreichung Nachweis der Englischen Sprachkompetenz

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Handreichung Nachweis der Englischen Sprachkompetenz
Handreichung
Nachweis der Englischen Sprachkompetenz
Stand: Oktober 2013
Inhalt
Inhalt
Vorwort.............................................................................................................................. ...S. 3
I.
Behandlung im Vorstand Lehre……………………………………………………….S. 4
1. Ausgangssituation und Diskussion……………………………………………….. ...S. 4
2. Beschluss ……………………...……………………………………………. ……… ...S. 4
II.
Umsetzung des Beschlusses.………………………………………………...............S. 5
1. Umsetzung in den Fachprüfungs- und Studienordnungen der TUM…………….S. 5
2. Nachweis des Kompetenz-Niveaus C1 über Sprach-Tests……………………….S. 5
2.1. TEST OF ENGLISH AS A FOREIGN LANGUAGE (TOEFL)………………………S. 5
2.2. INTERNATIONAL ENGLISH LANGUAGE TESTING SYSTEM (IELTS) ………...S. 5
2.3. CAMBRIDGE ADVANCED ENGLISH (CAE)/
CAMBRIDGE PPROFICIENCY ENGLISH (CPE)………………………………….S. 5
3. Alternative Nachweismöglichkeiten ……………………………………… …………S. 6
4. Sonstiges……………………………………………………………………………......S. 6
5. Kontakt……………………………………………………………………………….....S. 6
Anlage:

Übersicht der an der TUM akzeptierte Sprach-Tests und Punktegrenzen.
Dr. Thomas Laßleben - SSZ Prozessmanagement & Statistik, Stand 09. Oktober 2013
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Vorwort
Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
angesichts der fortschreitenden Internationalisierung auf dem Hochschulsektor bietet die
TUM eine Reihe von Studiengängen teilweise oder vollständig in englischer Sprache an. Zur
Sicherung der notwendigen Sprachkompetenz wird von den Bewerbern ein englischer
Sprachnachweis als zusätzliche Qualifikationsvoraussetzung gefordert. Bisher waren abhängig vom jeweiligen Studienangebot unterschiedliche Kompetenz-Niveaus und Nachweisarten möglich. In Anbetracht steigender Bewerberzahlen führte diese Praxis zu einer für
Bewerber und Mitarbeiter schwierig zu handhabenden Situation.
Der Vorstand Lehre hat deshalb TUM weite, einheitlichen Standards festgelegt. Hinsichtlich
der akzeptierten Nachweisarten wurde ein Katalog zusammen gestellt. Ziel war eine für alle
Beteiligten praktikable, transparente und gut kommunizierbare Regelung.
Diese Handreichung beschäftigt sich explizit nicht mit dem Nachweis der Englischen
Sprachkompetenz im Zusammenhang mit beruflich qualifizierten Bewerbern. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die „Satzung über den Hochschulzugang für qualifizierte
Berufstätige der Technischen Universität München vom 18. Juni 2010“ sowie auf die entsprechenden TUM Seiten.
Ihr
SSZ Arbeitsbereich Prozessmanagement & Statistik
Dr. Thomas Laßleben - SSZ Prozessmanagement & Statistik, Stand 09. Oktober 2013
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I. Behandlung im Vorstand Lehre
I. Behandlung im Vorstand Lehre
1. Ausgangssituation und Diskussion
1. Die TUM bietet internationale Studiengänge auf Englisch sowie gemischtsprachig
auf Englisch und Deutsch an.
2. Es werden verschiedene Nachweisarten (Tests und sonstige Nachweise) akzeptiert.
3. Das geforderte Niveau ist nicht einheitlich oder gar nicht geregelt und wird auch unterschiedlich klar kommuniziert.
Im Zentrum der Diskussionen stand die Frage, wie die Nachweisoptionen sinnvoll eingeschränkt und welches Kompetenz-Niveau gefordert werden soll. Dabei war eine Reihe von
Aspekten zu bewerten.
•
Kosten für Bewerber?
•
Unterschiedliche Anforderungen an einen Sprachnachweis bei gemischt deutschund englischsprachigen Studiengängen?
•
Adäquate Festlegung des deutschen Sprach-Niveaus bei Studiengängen, die alternativ auf Deutsch und Englisch studiert werden können?
•
Wer legt das geforderte Niveau fest und wo wird es geregelt?
Laut Zielsetzung musste eine für Bewerber und Mitarbeiter transparente und gut
kommunizierbare Regelung gefunden werden. Diese musste hinsichtlich der akzeptierten
Nachweisarten, des vorgeschriebenen Kompetenz-Niveaus sowie der resultierenden Punktzahlen in speziellen Tests eindeutige sein.
2. Beschluss
Als Resultat der Diskussion wurden folgende Punkte vom Vorstand Lehre beschlossen
(20. Sitzung am 12.09.2011; 32. Sitzung am 20.02.2013):
•
In § 36 der FPSO-Mustersatzung bleibt die Formulierung „… durch einen
anerkannten Sprachtest wie …“ erhalten (→ II.).
•
Pro Test werden einheitliche Punktegrenzen festgelegt.
•
Das SSZ pflegt eine Aufstellung anerkannter Sprachtests. Neue Tests werden ggf.
vom Sprachenzentrum geprüft und durch den Vorstand Lehre beschlossen. In der
Aufstellung des SSZ ist folgendes geregelt:
o
o
o
Name des Tests (z.B. TOEFL, CBT)
Gefordertes grundsätzliches Kompetenz-Niveau (z.B. ACADEMIC oder
GENERAL TRAINING)
Erforderliche Punktzahl
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II. Umsetzung des VL Beschlusses
II. Umsetzung des VL Beschlusses
1. Umsetzung in den Fachprüfungs- und Studienordnungen der TUM
§ 36 (1) Nr. 2 Master-Mustersatzung der Technischen Universität München:
„Optionaler Zusatz für Sprachnachweis:
adäquate Kenntnisse der englischen Sprache; hierzu ist von Studierenden, deren Mutterbzw. Ausbildungssprache nicht Englisch ist, der Nachweis durch einen anerkannten Sprachtest (gemäß europäischem Referenzrahmen Kompetenzstufe C1) wie den „Test of English as
a Foreign Language“ (TOEFL), das „International English Language Testing System“ (IELTS)
oder die „Cambridge Main Suite of English Examinations“ zu erbringen; alternativ kann der
Nachweis durch eine gute Note in Englisch (entsprechend mindestens 10 von 15 Punkten) in
einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung erbracht werden; wurden in dem grundständigen Studiengang Prüfungen im Umfang von ... Credits in englischsprachigen Prüfungsmodulen erbracht, so sind hiermit ebenfalls adäquate Kenntnisse der englischen Sprache nachgewiesen,“
2. Nachweis der Englischen Sprach-Kompetenz über Sprach-Tests
2.1. TEST OF ENGLISH AS A FOREIGN LANGUAGE (TOEFL)
Mit dem TOEFL-Test (www.ets.org/toefl) werden die Fähigkeiten von nichtmuttersprachlichen Sprechern der englischen Sprache im Bereich des Verständnisses und
der Anwendung des Englischen bewertet. Der Test orientiert sich dabei an der Form der
Sprache, die man an Hochschulen und Universitäten spricht, schreibt und hört (Quelle:
TOEFL). Der TOEFL-Test kann in verschiedenen Versionen abgelegt werden. Das Zertifikat
besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Version
Zu erreichende Punkte entsprechend C1
Internet based Test ( IbT)
88
Computer based Test ( CbT)
234
Paper based Test (PbT)
605
Tabelle 1: TOEFL Testergebnisse entsprechend dem Kompetenz-Niveau C1 ;
2.2. INTERNATIONAL ENGLISH LANGUAGE TESTING SYSTEM (IELTS)
Der IELTS-Test (www.ielts.org/) besteht aus vier Teilen (Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen) und wird in zwei Formaten (Academic, General Training) angeboten. Die Bewertung
erfolgt auf einer Skala von 1 (None User) bis 9 (Expert). An der TUM wir nur das Format
„Academic“ akzeptiert. Das Zertifikat besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren.
Zu erreichende Punkte entsprechend C1
IELTS-Test (Academic)
6,5
Tabelle 2: IELTS Testergebnisse entsprechend dem Kompetenz-Niveau C1
2.3. CAMBRIDGE ADVANCED ENGLISH (CAE) / CAMBRIDGE PROFICIENCY ENGLISH
(CPE)
University of Cambridge ESOL Examinations bietet englische Sprachzertifikate auf verschiedenen Kompetenz-Niveaus an.
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II. Umsetzung des VL Beschlusses
Das CAE dient vielen Hochschulen Großbritanniens und im englischsprachigen Raum als
sprachliche Eingangsvoraussetzung für ein Studium in englischer Sprache. Das CAE besteht aus fünf Prüfungsteilen (Reading, Writing, Use of English, Listening, Speaking).
Neben dem CAE bietet Cambridge ESOL auch das „Cambridge Proficiency English (CPE)Zertifikat. Das CPE wird (vorausgesetzt Grade A, B oder C wurde erreicht) an der TUM anerkannt.
Laut Cambride ESOL sind alle Cambridge Zertifikate (mit Ausnahme von IELTS) lebenslang
gültig, denn sie bescheinigen das Erreichen einer bestimmten Stufe der Sprachfähigkeit. Sie
prüfen (anders als Einstufungstests) sehr umfangreich auf einem bestimmten Niveau und
stellen für viele Kandidaten den erfolgreichen Abschluss eines Lernprozesses dar.
(Quelle: Cambride ESOL )
Zu erreichende Punkte entsprechend C1
CAE
Grade A, B oder C
CPE
Grade A, B oder C
Tabelle 3: CAE/CPE Testergebnisse entsprechend dem Kompetenz-Niveau C1bzw. C2ive Nach
3. Alternative Nachweismöglichkeiten
Nach § 36 (1) Nr. 2 der Master-Mustersatzung der Technischen Universität München sind
folgende weitere Möglichkeiten zum Nachweis der Englischen Sprachkompetenz gegeben:
•
•
•
Bei Vorliegen einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur bzw. Fachabitur einer deutschen Schule): Gute Note in Englisch (mindestens 10 Punkte;
Durchschnitt der im Abiturzeugnis angegebenen Punkte; ab x,5 Aufrunden auf x+1).
Im grundständigen Studiengang wurden Prüfungen im Umfang von ... Credits in englischsprachigen Prüfungsmodulen erbracht.
Ausbildungssprache oder Muttersprache ist/war Englisch.
Hinweis zur Durchführungspraxis: Die formale Prüfung eingereichter Ergebnisse von
Sprachtests erfolgt durch das Immatrikulationsamt. Sofern die Fakultäten weitere Nachweismöglichkeiten eröffnen, erfordert dies Unterstützung durch die Fakultäten sowohl durch
zur Verfügung stellen entsprechender Informationen für den First Level Support als auch bei
der formalen Prüfung der Unterlagen.
4. Sonstiges


Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Sprachtests: TOEFL und IELT sind jeweils nur zwei
Jahre gültig. Die Gültigkeit kann aber auf Wunsch der Fakultät „verlängert“ werden.
Alle Dokumente die zum Nachweis der Englischen Sprach- Kompetenz dienen, müssen beglaubigt vorliegen.
5. Kontakt
Dr. Thomas Laßleben; SSZ Prozessmanagement & Statistik
Email: [email protected]; Tel.: 289 22264
Dr. Thomas Laßleben - SSZ Prozessmanagement & Statistik, Stand 09. Oktober 2013
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Anlage
Anlage
Übersicht zum Nachweis des Kompetenz-Niveaus C1 durch einen an der TUM akzeptieren
Sprachtest. Bitte beachten Sie hierbei auch die Anmerkung zu Tabelle 2 auf Seite 6.
Test
TOEFL-Internet based Test ( IbT)
TOEFL-Computer based Test ( CbT)
TOEFL-Paper based Test (PbT)
Geforderte Punktzahl
88
234
605
IELTS-Test (Academic)
6,5
CAE
CPE
Grade A, B oder C
Grade A, B oder C
Dr. Thomas Laßleben - SSZ Prozessmanagement & Statistik, Stand 09. Oktober 2013
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