Richtlinien für Anträge - Alexander-von-Humboldt

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Richtlinien für Anträge - Alexander-von-Humboldt
Förderverein
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Bornheim e.V.
Adenauerallee 50
53332 Bornheim
Liebe Antragstellerin, lieber Antragsteller!
Der Vorstand des Fördervereins unserer Schule hat Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln
für Schulprojekte erarbeitet, die eine wichtige Voraussetzung für eine zügige und transparente
Entscheidung über Ihren Förderantrag ist.
Es gilt die folgende Regelung:
Antragsberechtigt sind:
- LehrerInnen
- Schüler- und Schülerinnen (nachstehend kurz SuS genannt)
- Mitglieder der Schulgemeinschaft (z.B. Hausmeister, Sekretärinnen Honorarkräfte,
Ehemalige, Mitglieder des Fördervereins (nachstehend kurz FöV genannt))
1.
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig! Nachträglich gestellte Anträge müssen leider
grundsätzlich abgelehnt werden. Der Vorstand des FöV entscheidet schnellstmöglich
über Ihren Antrag.
2.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus. Wir erstatten Kosten nur, wenn sie vorher
genehmigt wurden und ein Beleg vorliegt. Sicherlich haben Sie Verständnis, dass wir
die Fördermittel nicht in bar auszahlen können.
3.
Beachten Sie bitte folgende Regel: „Ohne Beleg keine Buchung“, d.h. alle Ausgaben
müssen mit Rechnung o.ä. belegt und nachvollziehbar sein. Eigenbelege können nicht
akzeptiert werden.
Wir können Fördermittel nur in Übereinstimmung mit unserer Satzung genehmigen.
Grundsätzlich gehören dazu nicht:
- Reisekosten
- Spesen
- Geldgeschenke und Gutscheine
- Lebensmittel (Speisen/Getränke)
- Blumenschmuck
Fördermittel sind demzufolge nicht einfach zur Aufstockung unzureichender Budgets da,
sondern sollen pädagogische Projekte ermöglichen, die ein überdurchschnittliches
Engagement der Beteiligten beinhalten und möglichst offen für die Allgemeinheit sein.
1. Vorsitzende:
Tanja Räße
2. Vorsitzende:
Uta Fußwinkel
Kassierer:
Harry Gruß
Schriftführerin:
Margit Kläsges
Beisitzer:
Swantje Grommes, Nicole Fuchs, Angela Müller,
Christiane Dieterich-Hirsch
Stand 03/2015
Förderverein
Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Bornheim e.V.
Adenauerallee 50
53332 Bornheim
Alternativ sollten solche Projekte gefördert werden, die eine „Tradition“ begründen, d.h. dass
jede Schülerin und jeder Schüler im Laufe ihrer/seiner Schullaufbahn einmal in den Genuss
eines solchen Projektes kommt! Der FöV konzentriert seine ihm zur Verfügung stehenden
Mittel auf schulische Maßnahmen und achtet dabei auf Chancengleichheit.
Deshalb auch unsere Aufforderung an Sie als Antragsteller, weitere Finanzquellen zu
erschließen. Ziel ist eine Mischfinanzierung mit Mitteln des Fördervereins und weiteren
Geldern - sogenannten „Komplementärmitteln“. Dies können z. B. Zuschüsse seitens Bund,
Land, Kreis, Stadt, entsprechender Stiftungen, Sponsoren, Geld- bzw. Sachspenden oder
Gelder aus dem Schuletat sein. Der FöV erklärt sich bereit, den zu benennenden Sponsoren
eine entsprechende Spendenbescheinigung auszustellen. Eigenleistungen sollten in
angemessener Form erbracht werden.
Wir finden, dass für ein städtisches Gymnasium unserer Größenordnung die enge
Kooperation mit außerschulischen Institutionen über die finanzielle Förderung hinaus
unverzichtbar ist. Der Förderverein versteht sich hier als Vermittler und sieht gute Chancen
die bereits gute Zusammenarbeit noch weiter zu intensivieren. In diesem Zusammenhang darf
nicht vernachlässigt werden, dass es hier auch um Imagebildung einer großen Schule und das
berechtigte Interesse der Öffentlichkeit an der erfolgreichen Weiterentwicklung dieser
Bildungseinrichtung – Profilbildung - geht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass von uns keinesfalls die Beschaffung von Sachmitteln
gefördert wird, für deren Bereitstellung grundsätzlich der Schulträger oder andere
Institutionen zuständig sind.
Wenn Sie einen Antrag auf Fördermittel stellen möchten, nutzen Sie bitte das entsprechende
Formblatt (zu erhalten im Sekretariat oder über unsere individuelle Homepage:
www.förderverein-avh-gymnasium-bornheim.de). Die darin abgefragten Informationen
benötigen wir zwingend für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages.
Wenn Ihr Projekt von uns gefördert wird, bitten wir zur Veröffentlichung auf unserer
Homepage um eine Dokumentation des Projektverlaufs mit Text- und Bildmaterial in digitaler
Form. Da es sich bei der Bereitstellung der Mittel aus dem Vereinsvermögen um das Geld
aller Vereinsmitglieder handelt, ist besondere Sorgfalt erforderlich. Dass die Verwendung des
Geldes dem satzungsgemäßen Vereinszweck entsprechen muss, ist selbstverständlich, da das
Finanzamt dem Verein die Vorteile der Gemeinnützigkeit bei einem Verstoß auch
rückwirkend aberkennen kann.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Wir freuen uns sehr, wenn wir durch diese Informationen etwas dazu beitragen können,
interessante Vorhaben entsprechend unserem Vereinszweck zu fördern!
Gez.
Förderverein Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Bornheim e.V.
1. Vorsitzende:
Tanja Räße
2. Vorsitzende:
Uta Fußwinkel
Kassierer:
Harry Gruß
Schriftführerin:
Margit Kläsges
Beisitzer:
Swantje Grommes, Nicole Fuchs, Angela Müller,
Christiane Dieterich-Hirsch
Stand 03/2015