„Vom großen Bruder lernen? Der Earned Income Tax Credit im US
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„Vom großen Bruder lernen? Der Earned Income Tax Credit im US
Waltraud Schelkle 2000 „Vom großen Bruder lernen? Der Earned Income Tax Credit im USamerikanischen Workfare-System” Waltraud Schelke, Freie Universität Berlin In diesem Beitrag wird das reformierte Sozialhilfesystem der USA und der Earned Income Tax Credit (EITC) als ein besonders signifikantes Element desselben dargestellt. Vor diesem Hintergrund werden dann Schlussfolgerungen für deutsche Reformdiskussionen zur Schaffung eines Niedriglohnsektors gezogen. Der Befund ist, dass das Studium des amerikanischen Welfare to work-Systems lehrreich sein kann, weil es auf einen analogen Modernisierungsbedarf in Deutschland hinweist: die Notwendigkeit ein universelleres, inklusiveres Sozialsystem zu schaffen. Doch die Problemlagen, die Formen der sozialen Exklusion, unterscheiden sich deutlich: Hier geht es um Langzeitarbeitslosigkeit, dort um Langzeitarmut. Infolgedessen haben konkrete Lösungen, wie die Einführung eines dem EITC nachempfundenen Kombilohnes, einen anderen, in diesem Fall geringeren Stellenwert für die hierzulande anstehenden Reformen. Die deutsche Diskussion wird im nächsten Abschnitt kurz skizziert, um einen Kontrast mit den nachfolgenden Ausführungen zu den USA herzustellen. Es folgt der Hauptabschnitt über die US-amerikanischen Erfahrungen mit dem Workfare-Ansatz der Sozialhilfe im allgemeinen, dem EITC im besonderen. Gefragt wird, inwiefern der EITC als Element eines Sozialhilfesystems zu betrachten ist, worauf man mit diesem Ansatz reagierte und welche Wirkungen bisher abzusehen sind. Im letzten Abschnitt werden Schlussfolgerungen für jeden der von mir eingangs identifizierten Stränge der deutschen Reformdiskussion gezogen. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 1 Waltraud Schelkle 2000 1 Reformdiskussionen in Deutschland In der Reformdiskussion zur Schaffung eines Niedriglohnsektors lassen sich meiner 1 Wahrnehmung nach vier Stränge identifizieren. Diese vier Stränge korrespondieren bestimmten Diagnosen dessen, was als Hauptproblem angesehen wird und nach Reformen verlangt. 1. 2. 1 2 Schon seit längerem wird argumentiert, das Niveau der Sozialhilfe sei so hoch, dass es das Lohnabstandsgebot verletze. Dieser These ist zuzugestehen, dass der Abstand zwischen einem niedrigen Tariflohneinkommen und der Sozialhilfe für eine Familie mit Kindern sehr gering wird (Pohl 1998). Beispielsweise beträgt der Lohnabstand zwischen der untersten Lohngruppe III (ungelernte Arbeitskräfte) in der Industrie und der Sozialhilfe (ohne Wohngeld) für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern weniger als 30 Prozent (Institut der deutschen Wirtschaft 1998). Effektiv dürfte er noch geringer sein, weil im Falle der Berufstätigkeit eventuell Kinderbetreuungskosten anfallen und die Ausschöpfung des Anspruchs auf Wohngeld bei Sozialhilfeempfängern höher liegen dürfte. Eine Verletzung des Lohnabstandsgebotes ist freilich nicht gegeben, wenn man Alleinstehende oder Alleinerziehende betrachtet. Eine kinderlose Einzelperson erhält einen Sozialhilfesatz, der weniger als 35 Prozent eines 2 Niedriglohneinkommens entspricht, und selbst mit einem Kleinkind beträgt das Transfereinkommen aus Sozialhilfe nur etwas mehr als die Hälfte dessen, was sie in einer Niedriglohnbeschäftigung erhalten würde. Die zweite Diagnose lautet, Tarifverträge erlaubten zu wenig Lohnspreizung und verhinderten dadurch den Strukturwandel zur Dienstleistungsgesellschaft (vgl. dazu auch den Beitrag von R. Schettkat in diesem Band). Die Produktion von haushaltsnahen Dienstleistungen, wie Reinigung, Gastronomie und Kinderbetreuung, ist überdurchschnittlich arbeitsintensiv. Hohe Arbeitskosten machen die entsprechenden Leistungen teuer und werden entsprechend weniger nachgefragt. Tatsächlich weisen international vergleichende Studien immer wieder aus, dass Deutschland einen gegenüber den USA unterdurchschnittlichen Anteil der Beschäftigen im Dienstleistungsbereich aufweist, nach OECD- Eine eingehendere Darstellung der deutschen Diskussionen findet sich in Schelkle (2000b). Der Beitrag geht auf eine im Mai 1999 von der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltete Podiumsdiskussion an der Brookings Institution in Washington D.C. zurück. Für die Einladung zu diesem Podium sei Dr. Dieter Dettke gedankt. Außerdem danke ich dem American Institute for Contemporary German Studies (AICGS, Johns Hopkins University) und der Robert Bosch-Stiftung dafür, diese Forschungen ermöglicht zu haben. In den USA würde eine kinderlose Person ohne Beschäftigung keine Sozialhilfe erhalten. Arbeitslosenunterstützung erhalten nur rund ein Drittel aller Versicherten und damit im Prinzip Anspruchsberechtigten, weil die Bundesstaaten die Auszahlung sehr restriktiv handhaben (Vroman 1998). Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 2 Waltraud Schelkle 2000 3. 4. 3 Angaben Mitte der 90er Jahre rund 25 Prozent gegenüber rund 35 Prozent in den USA. Allerdings hat das DIW (1997) darauf hingewiesen, dass es sich dabei um ein statistisches Artefakt handeln könnte. Dienstleistungen wie beispielsweise Catering werden in den USA als Dienstleistung erfasst, während dieselbe Leistung in Deutschland in höherem Maße von Betriebskantinen er3 bracht wird und dann zum gewerblich-industriellen Sektor zählt. Ein drittes Argument zugunsten eines Reformbedarfs sozial- und arbeitsmarktpolitischer Art verweist darauf, dass die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland, besonders seit der deutschen Einheit, schuld daran seien, dass Niedriglohnbezieher zunehmende Beschäftigungsprobleme hätten. So läßt sich zeigen, dass die Sozialversicherungsbeiträge der abhängig Beschäftigten von 15,9 Prozent (West-Deutschland 1989) auf 19,0 Prozent (vereintes Deutschland 1997) gestiegen sind, während zugleich die durchschnittlich veranlagte Einkommenssteuer von 23,8 Prozent auf 21,8 Prozent fiel (Bofinger/Fasshauer 1998, 521; vgl. auch Meinhardt/Zwiener 1997). Während Niedrigeinkommen bis zu einem bestimmten Betrag, der für einen angemessenen Lebensstandard notwendig erscheint, von Einkommenssteuerzahlungen ausgenommen sind, müssen Sozialbeiträge auch unterhalb dieser Grenze abgeführt werden. Die von der Kohl-Regierung vorgenommene Umschichtung der Finanzierung beispielsweise der Renten von früheren DDR-Bürgern oder Spätaussiedlern durch versicherungsfremde Leistungen wirkte also tendenziell regressiv, auch wenn daraus insgesamt keine regressive Steuer- und Abgabenstruktur resultierte. Ein vierter Strang der Diskussion stellt schließlich eine bestimmten Problemgruppe in den Mittelpunkt. Die Diagnose lautet, dass das Niveau der tariflichen Mindestlöhne indirekt Langzeitarbeitslosigkeit verursache. In der Tat liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosen, also Arbeitslosigkeit von mehr als zwölf Monaten Dauer, in Deutschland bei inzwischen über 50 Prozent, während er in den USA nie zweistellige Größenordnungen erreichte (OECD 1998). Allerdings setzt der angesonnene Zusammenhang von Mindestlohnhöhe und Langzeitarbeitslosigkeit sogenannte Persistenzeffekte voraus, wonach das Eintreten von Arbeitslosigkeit die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Arbeitslosigkeit erhöht. So können die psychischen Belastungen der Arbeitslosigkeit sehr rasch zu einer Entwertung des Humankapitals führen. Oder deutsche Unternehmen könnten Doch selbst wenn es Unterschiede in den Anteilen der Beschäftigung und der Wertschöpfung gäbe, wäre dies aus ökonomischer Sicht nicht notwendigerweise problematisch. Die Arbeit eines Wachmannes wird volkswirtschaftlich schließlich nicht einfach durch ”Kapital”, z.B. eine Videoüberwachungsanlage, ersetzt. Kapital ist der Sammelbegriff für produzierte Produktionsmittel. Insofern wird die Tätigkeit des Wachpersonals durch die industriell-gewerbliche Arbeit der Herstellung einer Videoanlage ersetzt. Wenn hier die Wertschöpfung größer ist, die eingesetzte Arbeit in derselben Zeit also ein höheres Einkommen bildet, ist eine solche Substitution von Dienstleistungen durch industrielle Tätigkeiten ökonomisch sinnvoll. Schließlich wurden viele Haushaltsdienstleistungen so ersetzt. Oder wer würde beispielsweise zur Behebung der Frauenarbeitslosigkeit ernsthaft vorschlagen wollen, den Gebrauch von Waschmaschinen einzuschränken? Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 3 Waltraud Schelkle 2000 sehr avers auf unregelmäßige Erwerbsbiographien reagieren und entsprechende Bewerber erst gar nicht vorstellig werden lassen. Im Wettbewerb mit dauerhaft Niedriglohnbeschäftigen haben Arbeitslose also eine verminderte Chance, zu den herrschenden Mindestlöhnen in Arbeitsverhältnisse zurückzukehren. Jede dieser vier Diagnosen setzt offenkundig an einem anderen Tatbestand an: am Sozialhilfeniveau, an der tariflichen Lohnstruktur einschließlich dem Niveau der untersten Lohngruppen, an der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme. Die Diagnosen konvergieren jedoch im Hinblick auf die Lösung, die in der Schaffung eines Niedriglohnsektor gesehen wird. Dafür bieten sich entsprechend den verschiedenen Diagnosen unterschiedliche Maßnahmen an. • • • • Es können Zumutbarkeitsregeln für die Arbeitsaufnahme von Sozialhilfeempfängern verschärft werden, was in den letzten Jahren auch bereits getan wurde. Man kann das Niveau der Sozial- und Arbeitslosenhilfe absenken, also das der bedarfsgeprüften Transferleistungen, die nicht aufgrund zuvor eingezahlter Versicherungsbeiträgen beansprucht werden. Da die beiden genannten Maßnahmen nicht bei den Marktlöhnen ansetzen, zu denen die Sozialhilfe beziehenden Haushalte eine Arbeit aufnehmen können, könnte begleitend und ergänzend eine nicht-lineare, d.h. progressiv wirkende Abgabenentlastung vorgenommen werden. Schließlich können Lohnsubventionen gewährt werden, um eine Absenkung des von den Arbeitgebern getragenen Produktlohnes zu erlauben, ohne im gleichen Maße das verfügbare Einkommen des betreffenden Haushaltes abzu4 senken. Um es für die nun folgenden Ausführungen zum Workfare-System in den USA und der Funktion des EITC noch einmal festzuhalten: diesen Diagnosen zufolge müsste in Deutschland das Niveau unterer Lohngruppen abgesenkt werden, um die (Langzeit-) Arbeitslosigkeit zu verringern bzw. um Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich entstehen zu lassen. Es wird sich zeigen, dass dies nicht die Stoßrichtung der Reformen in den USA war. 4 Solche Formen der Lohnsubvention sind alle Kombilohnvorschläge, wie die des Arbeitgeberpräsidenten Hundt oder des CDU-Wahlkampfprogramms von 1998, aber auch die in BadenWürttemberg inzwischen experimentell erprobte negative Einkommenssteuer für Langzeitarbeitslose (Jerger/Spermann 1997). Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 4 Waltraud Schelkle 2000 2 2.1 Welfare to work alias Workfare in den USA Was ist Workfare? Meiner Interpretation zufolge hat Workfare drei Elemente. Die Sozialhifereform von 1996 war das zuletzt eingeführte Element. Ihm voraus ging die stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes gleich zu Beginn der ersten Amtszeit von Präsident Clinton sowie die zunehmend stärkere Betonung von In-work-benefits, also nur bei Erwerbstätigkeit gewährten Transferleistungen wie dem EITC. Um mit dem zu beginnen, was gemeinhin unter Workfare verstanden wird: Das 1996 5 verabschiedete Reformgesetz hat den Bezug von Sozialhilfe mit einer Beschäftigungsauflage in Bezug auf definierte Arbeitsaktivitäten versehen. Der individuelle Anspruch auf Sozialhilfe wurde explizit abgeschafft, d.h. wer arm und beschäftigungslos ist, hat gleichwohl keinen Rechtsanspruch darauf, auf Dauer einen Transfer ohne Arbeitsaufnahme zu erhalten. Entsprechend wurde die frühere Sozialhilfe, das AFDC-Programm (Aid for Families with Dependant Children), ersetzt durch TANF (Temporary Assistance for Needy Families). Innerhalb gesetzlich genau vor6 geschriebener Zeiträume muss eine Empfängerin von TANF zeitlich und inhaltlich definierte Beschäftigungen aufnehmen. Außerdem – und darauf bezieht sich das T in TANF - kann man dieses TANF nur für fünf Jahre seines Lebens beziehen, danach zieht die Bundesregierung in Washington ihre Förderung zurück. Dem betreffenden Bundesstaat ist es anheimgestellt, die Sozialhilfe aus eigenen Mitteln weiter zu gewähren oder ebenfalls die Zahlung einzustellen. 7 Zweitens gehört zu Workfare m.E. auch die begleitende Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Genauer gesagt: ohne diese Begleitmaßnahme kann Workfare zu einer hohen fiskalischen Belastung führen, weil die Marktlöhne heruntergeboten wer5 6 7 Das Gesetz trägt das Kürzel PRWORA für „Personal Responsibility and Work Opportunity Reconciliation Act”. Sozialhilfe erhalten nahezu ausschließlich „single mothers”, alleinstehende Frauen mit mindestens einem Kind. Es ist freilich ein offenes Geheimnis, dass sich Sozialhilfe empfangende Haushalte der Restriktion dieser Lebenszeitbegrenzung dadurch entziehen könnten, dass sie den Bundesstaat wechseln. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 5 Waltraud Schelkle 2000 werden. Ich komme darauf noch zurück. Tatsächlich wurde der Mindestlohn in den USA seit 1990/91 schrittweise angehoben, zwischen 1989 und 1998 um real knapp 17 % auf inzwischen $ 5,15. Das war nach einer langen Stagnation ein gewisser Fortschritt, selbst wenn er innerhalb einer Dekade keine allzu große jährliche Steigerung darstellt, insbesondere im Vergleich mit den anderen Einkommensgruppen. Zum Zeitpunkt der Sozialhilfereform im August 1996 waren über 10 Prozent aller Erwerbstätigen zum gesetzlichen Mindestlohn beschäftigt. Gegenwärtig erhalten schätzungsweise 8,7 Prozent oder 10,3 Mio. der Erwerbstätigen einen Stundenlohn, der nahe bei diesem Mindestlohnsatz liegt (durchschnittlich $5,69). Rund die Hälfte davon ist zu diesem Lohn vollzeitbeschäftigt (35 Stunden und mehr wöchentlich) und lebt in einem Haushalt mit einem jährlichen Gesamteinkommen von höchstens $25.000, 60 Prozent sind Frauen (Economic Policy Institute 2000; vgl. Blank 2000). Das heißt: Arbeitskräfte, die zum Mindestlohn arbeiten, sind zu einem erheblichen Teil nicht Zweit- oder Zuverdiener, sondern unterhalten mit ihrem Erwerbseinkommen eine Familie. Schließlich gibt es ein drittes Element, nämlich die größere Bedeutung von In-work benefits zu Lasten der Sozialhilfe im traditionellen Sinne. So wurden mit dem Reformgesetz die Ausgaben für Bargeldtransfers zugunsten von Subventionen für arbeitsplatzbezogene Dienstleistungen reduziert. Laut Gesetz muß einer potentiellen Antragstellerin, die zum Job Placement Center kommt - wie Sozialämter in den USA inzwischen meist heißen - und mit Verweis auf ein krankgewordenes Kind oder ein defektes Auto TANF beantragt, durch Subventionierung von Kinderbetreuungskosten oder Transportleistungen ermöglicht werden, ihrer Arbeit weiterhin nachzugehen. Diese begleitenden Maßnahmen, die statt eines Transfereinkommens einen In-work benefit bereitstellen, sind auch offiziell Teil sogenannter diversion strategies. Mithilfe solcher Strategien sollen die Antragstellenden erst gar nicht zu Beziehern von Sozialhilfe werden, sondern sofort Subventionen für die Berufsausübung unterstützenden Dienstleistungen erhalten. Freilich werden diese diversion strategies von manchen Denn noch gibt es kein grenzüberschreitendes Meldesystem, das die Transferhistorie eines Haushaltes dokumentieren würde. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 6 Waltraud Schelkle 2000 auch als Abschreckungsstrategien bezeichnet, weil es immer wieder Presseberichte gibt, wonach dieses Angebot dazu benutzt wird, Geldtransfers zu verweigern. Schließlich ist unter diesem dritten Element von Workfare, der stärkeren Betonung von in-work benefits, vor allem die zunehmende Bedeutung des EITC zu verstehen. Dazu ein kleiner Exkurs. Exkurs: Der EITC. Formal ist der EITC ein Programm der Steuerrückerstattung und zwar der Erstattung über den Betrag der Steuerschuld hinaus. Das heißt, es wird im Prinzip eine negative Steuer bezahlt. Die zuständige Behörde ist folgerichtig das Finanzamt (Internal Revenue Service). Dieses muss den Zuschuss gewähren unabhängig davon, ob ein Antrag dafür gestellt wurde. Die Voraussetzung ist nur, dass eine Einkommenssteuererklärung abgegeben wird. Im Unterschied zu einem klassischen Programm der negativen Einkommenssteuer verlangt die EITC-Zahlung aber, dass der oder die Betreffende einer Erwerbstätigkeit, selbständiger oder lohnabhängiger Art, nachgeht. Dieses Programm ist bereits unter der Regierung von George Bush stark ausgeweitet worden: Von 1989 bis 1998 wurde für eine Alleinerziehende mit einem Kind der Zuschuss um 90 Prozent aufgestockt, für jemanden mit zwei Kindern real sogar um 214 Prozent. Inzwischen können auch Alleinstehende ohne Kinder eine solche Einkommenssubvention erhalten, die allerdings 1998 maximal $341 im Jahr betrug. Wie die folgende Tabelle 1 für 1998 beispielsweise zeigt, erhielt eine Familie mit zwei oder mehr Kindern bis zu einem Jahreseinkommen von $9.140 für jeden verdienten Dollar einen Zuschuss von 40 Cents. Liegt das Jahreseinkommen über diesem Betrag, wird der Zuschuss auf der Höhe von $3.756 gekappt. Übersteigt das Einkommen die Höhe von $12.260, wird der Zuschuss sukzessive gekürzt, bis er auf einem Niveau von $30.095 ausläuft, also 0 beträgt. Das entspricht einer Entzugsrate von 21,06 Prozent. Die Einkommensgrenzen sind indexiert, d.h. sie werden automatisch in Höhe der jährlichen Inflationsrate angepasst. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 7 Waltraud Schelkle 2000 Tabelle 1: Die EITC Parameter, 1998 keine Kinder ein Kind mehr als ein Kind 7.65 34.00 40.00 Mindesteinkommen für maximalen Zuschuss ($) 4,340 6,500 9,140 Höhe des maximalen Zuschusses ($) 341 2,271 3,756 Entzugsrate (%) 7.65 15.98 21.06 Beginn des Entzuges bei: 5,570 12,260 12,260 Ende des EITC-Bezuges bei: 10,030 26,473 30,095 Zuschussrate (%) Einkommensgrenzen ($) Source: Internal Revenue Service Website, <http://www.irs.gov/prod/forms_pubs/pubs/p596toc.htm> Das EITC-Programm ist in den USA praktisch über alle Parteigrenzen hinweg popu8 lär. Konservative Gegner sozialstaatlicher Versorgung schätzen das Programm, weil es an Erwerbstätigkeit gebunden ist. Progressive Befürworter sozialer Sicherung schätzen es, weil es der Armutsbekämpfung erhebliche Mittel zuführt. Es ist inzwischen das größte Geldtransfer-Programm der USA, aus dem 1998 schätzungsweise knapp 19 Mio. Haushaltsvorstände oder rund 45 Mio. Personen Zuwendungen erhalten haben (House of Representatives 1998, Tab.13-14). Es wurden, ökonomisch gesprochen, knapp 15 Prozent aller zivilen Erwerbsverhältnisse subventioniert. Im Workfare-System der USA macht der EITC m.E. tatsächlich sozialpolitischen Sinn. Er repräsentiert unter den politischen und ökonomischen Bedingungen des US-amerikanischen Gemeinwesens den Versuch, das System der sozialen Sicherung zu modernisieren, es inklusiver zu machen. Das zeigt sich unter anderem in der bereits erwähnten Anspruchsberechtigung auf diese Einkommenssubvention, die man mit der Abgabe der Steuererklärung erwirbt. Im Gegensatz zur Beantragung von TANF ist der oder die Betreffende aus der Bittstellerposition heraus - auch das 8 Ein bedeutsamer Kritiker ist dagegen der bekannte Ökonom Edmund Phelps (1997, 132-134), gerade weil er dezidiert für Lohnsubventionen eintritt. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 8 Waltraud Schelkle 2000 ein Zeichen, dass dieses bedarfsgetestete Programm eigentlich einer Sozialversicherung entspricht. 9 Systemisch betrachtet aber noch wichtiger ist: Der EITC überbrückt den Graben, der zwischen dem bedarfsgeprüften Sozialhilfesystem auf der einen Seite und dem im wesentlichen beitragsfinanzierten Sozialversicherungssystem auf der anderen klafft. In der Gesundheitsversicherung zeigt sich diese Dichotomie beispielsweise in der Unterscheidung von Medicaid für die Armen und Medicare für alle anderen Haushalte; dabei wird auch letzteres sehr stark über das allgemeine Steueraufkommen subventioniert und nicht allein aus Beiträgen finanziert. Der EITC löst für den Bereich der Einkommenssicherung diese strikte Dichotomie auf. Einerseits ist der EITC, wie gesehen, ein bedarfsgeprüftes Programm, entspricht also insofern der klassischen Welfare. Andererseits behandelt es jeden bedürftigen Haushalt als einen potentiellen Steuerzahler und damit als Anspruchsberechtigten, der an einem Sozialversicherungsprogramm teilhat. Um diesen Exkurs zusammenzufassen: Die Sozialhilfereform 1998 hat zwar de iure den Anspruch auf Sozialhilfe abgeschafft und damit einen radikalen Bruch mit dem traditionellen System vollzogen. Aber das Workfare-System hat de facto zugleich einen Anspruch auf Subvention von Erwerbseinkommen anerkannt. 10 (Ende des Ex- kurses) Warum konstitutieren erst diese drei Elemente zusammen ein Workfare-System? Am einfachsten scheint mir dies eine an Hamermesh (1993) angelehnte Graphik zu verdeutlichen. 9 10 Der Verbesserung im Hinblick auf Stigmatisierungseffekte steht freilich gegenüber, dass der EITC bislang eine im Vergleich zu anderen Sozialprogrammen hohe Mißbrauchswahrscheinlichkeit aufweist. Vgl. dazu „Minimizing Tax Filing Fraud” (URL: <http://www.irs.ustreas.gov/prod/news/efoia/doc10932.html>). Dies könnte systematische Gründe haben: Finanzbehörden haben aufgrund ihrer Aufgabenstellung eine größere Distanz zu ihrer Klientel als ein Sozialamt. Freilich sollte man dieses Problem zumindest ökonomisch nicht überbewerten, denn die hierbei hinterzogenen (und hinterziehbaren) öffentlichen Mittel stellen einen Bruchteil dessen dar, was im Rahmen der konventionellen Steuerhinterziehung an Einnahmen verlorengehen dürfte. Ausführlicher habe ich diese These entwickelt in Schelkle (2000a, Kapitel D und E). Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 9 Waltraud Schelkle 2000 Abbildung: Der Zusammenhang der drei Workfare-Elemente Zahl der Arbeitskräfte Verteilung vor Workfare Verteilung mit Beschäftigungsauflage Verteilung mit BA und Mindestlohn Verteilung mit BA, ML und Lohnsubvention Lohnsatz w wmin wpov Die durchgezogene Kurve beschreibt eine stilisierte Verteilung der unterschiedlich qualifizierten, also annahmegemäß nicht vollkommen gegeneinander substituierbaren Arbeitkräfte vor der Einführung von Workfare. 11 Zunächst kann man fragen: Wie wirkt, gegeben diese Einkommensverteilung für unterschiedliche Qualifikationen, eine Beschäftigungsauflage für den Bezug von Transfereinkommen? Es scheint plausibel, dass dies vor allem das Angebot an Arbeitsleistungen niedriger Qualifikation ausweitet (gepunkteter Kurvenabschnitt). Entsprechend sinken die Marktlöhne für diejenigen am unteren Ende der Einkommensskala, es kommt zu Verdrängungseffekten. Diejenigen Arbeitskräfte, die hinreichend weit oben in der Einkommensverteilung liegen, sind gegen diesen Lohndruck aufgrund ihrer Qualifikationen geschützt. Entsprechend hat Robert Solow (1998) die Frage beantwortet, die seiner zweiten „Tanner Lecture” den Titel gab: „Guess, who pays for workfare?” Versteht 11 Sie bildet keine Dichte-Funktion ab, sondern soll die Zahl der Arbeitskräfte anzeigen, die zu einem unterschiedlichen Lohnsatz entsprechend ihrer unterschiedlichen Qualifikation beschäftigt werden. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 10 Waltraud Schelkle 2000 man unter Workfare vor allem Beschäftigungsauflagen für den Sozialhilfebezug, so lautet seine Antwort: Es zahlen alle Niedrigeinkommen beziehenden Haushalte. 12 Diesen Verdrängungseffekten kann die Regierung durch einen gesetzlichen Mindestmin lohn w entgegenwirken (durchgezogene dünne Kurve). Möglicherweise muß sie das sogar, um ihre eigenen fiskalischen Risiken zu begrenzen. Denn wenn durch eine Beschäftigungsauflage mehr Haushalte in die niedrig entlohnten Segmente des Arbeitsmarktes gedrängt werden und eine Beschäftigung im Prinzip um jeden Preis annehmen müssen, um wenigstens Anspruch auf EITC zu haben, so ist die Regierung auch verantwortlich dafür, dass es nicht zu ineffizient niedrigen, unter dem Grenzprodukt liegenden Löhnen kommt. Arbeitgeber könnten aus naheliegenden Profitmotiven ihre durch die Beschäftigungsauflage gestärkte Marktposition ausnutzen. Das könnte fiskalisch zu einer erheblichen Belastung werden. Die Regierung muss also einen Mindestlohn einführen und in einer expandierenden Wirtschaft mit der Zeit erhöhen, um die Sozialisierung der Arbeitskosten im Niedriglohnsektor zumindest begrenzen zu können. Man könnte den Mindestlohn so bestimmen, dass das Einkommen des zu diesem pov Lohnsatz beschäftigten Haushaltes an die Armutsschwelle w heranreicht. Hier kommt das dritte Element ins Spiel. Denn es ist nicht garantiert, dass zu diesem Mindestlohn alle potentiellen Arbeitskräfte auch eine Beschäftigung finden. Also hat man in den USA den gesetzlichen Mindestlohn niedriger angesetzt als das Niveau, das nötig wäre, um durch Vollerwerbstätigkeit die Armutsschwelle zu erreichen oder gar zu überspringen. 13 Stattdessen subventioniert die Regierung eine entsprechende Erwerbstätigkeit. Die (gestrichelt gezeichnete) Lohnkurve nach der Gewährung von in-work benefits, wie dem EITC, sollte sich sinnvollerweise so verändern, dass jemand bei Vollerwerb zu einem Minimallohn an die Armutsschwelle heranreicht. Das verlangte z.B. eine entsprechende Ausgestaltung der Parameter des EITC, die gegenwärtig nahezu erreicht ist (Schelkle 2000b, Tab.2-2). 12 13 D.h. die Fläche unter dem Lohnkurvenabschnitt im Niedriglohnbereich wird größer In den USA liegt dieser Mindestlohnsatz unter dem was nötig wäre, um eine Durchschnittsfamilie an die absolut definierte Armutsschwelle zu bringen. Es wird geschätzt, dass der Lohnsatz, der dies bei Vollerwerb erzielte, zwischen $6,75 und $7,40 liegen würde. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 11 Waltraud Schelkle 2000 Diese Graphik sollte illustrieren: Workfare ist ein Paket. Die Elemente - Beschäftigungsauflagen, ein gesetzlicher Mindestlohn, Formen der Einkommenssubvention sind in einer nicht-beliebigen Art und Weise aufeinander bezogen. Und das ist wichtig für die Fragen: Lässt sich Workfare übertragen? Was lässt sich davon lernen? Festzuhalten ist außerdem, dass Workfare keineswegs eine von staatlichen Eingriffen freie Sozialpolitik beinhaltet, nicht die marktliberale Alternative zum kontinentaleuropäischen Interventionismus ist. Im Gegenteil: Um die sozial- und arbeitsmarktpolitische Zielsetzung „To make work pay” erreichen zu können, müssen Beschäftigungen subventioniert werden, für deren Resultat in Form von Gütern und Dienstleistungen keine so hohe Zahlungsbereitschaft bei den Konsumenten vorhanden ist, dass der erzielbare Güterpreis eine Entlohnung rechtfertigte, die der produzierenden Arbeitskraft einen Mindestlebensstandard sicherte. Im Klartext: Ohne die staatliche Input-Subvention würde sich die Produktion des betreffenden Outputs nicht lohnen. Dies ist zumindest aus ökonomischer, allokationstheoretischer Sicht problematisch. 2.2. Worauf reagierte Workfare? Die folgende Tabelle 2 liefert Anhaltspunkte für die Beantwortung dieser Teilfrage. In den ersten beiden Zeilen wird die relative Armut vor und nach Steuern und Transfers ausgewiesen. Offenkundig liegt hier das Problem der USA: die Armut ist hoch und bleibt auch nach der Umverteilung über das fiskalische System im internationalen Vergleich singulär hoch (Smeeding 1997). Man kann es noch drastischer sagen: Die USA haben unter allen OECD-Ländern eine erschreckend ineffektives soziales Sicherungssystem. 14 Die Ausgaben insgesamt und pro Kopf der Sozialhilfeempfänger/ -innen liegt zwar real deutlich unter denjenigen der BRD, doch ist damit keine höhere Wirksamkeit je ausgegebener Geldeinheit für Armutsbekämpfung verbunden. Dies ist die Problematik, auf die Workfare zu reagieren versuchte. Und ich glaube auch, 14 Der ungewichtete Durchschnitt der EU-9 Länder hätte gezeigt, dass vor Steuern und Transfers in West-Europa ungefähr dieselbe Armut herrscht wie in den USA, nämlich bei über 20 Prozent liegt, nach Steuern und Transfers allerdings weniger als 5 Prozent ausmacht. Dazu ausführlicher Schelkle (2000a, Kap.A). Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 12 Waltraud Schelkle 2000 ohne dass man es jetzt schon im harten Sinne belegen könnte, dass Workfare im Vergleich zur „welfare as we knew it” eine Verbesserung darstellt. Tabelle 2: Ausgewählte Sozialstatistiken USA BRD relative Armut vor Steuern und Transfers (%)a, b 21.0 14.1 relative Armut nach Steuern und Transfers (%)a, b 11.7 2.4 Anteil der Sozialausgaben (% des BIP)a,c 14.6 24.1 3.5 7.9 25.0 13.3 1986 8.7 48.3 1996 9.5 47.8 Anteil der Sozialausgaben ohne Alterssicherung (% des BIP)a Anteil Niedriglohnbeschäftigung an Gesamtbeschäftigung (%)a, d Anteil Langzeitarbeitslosigkeit an Gesamtarbeitslosigkeit (%)e a b USA: 1991; BRD (nur West): 1989 Prozentsatz der Einzelpersonen, die in Haushalten mit weniger als 40 Prozent des nationalen Medianeinkommens (angepaßt für Haushaltsgröße) leben c nach der Definition der Luxemburg Income Study (1998) d Anteil der Vollerwerbstätigen, die weniger als 2/3 des nationalen Medianeinkommens verdienen e Angaben für 1986 beziehen sich auf West-Deutschland, für 1996 auf vereintes Deutschland; Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet Arbeitslosigkeit von mindestens 12 Monaten Dauer Quelle: Luxembourg Income Study (1998), OECD (1998) Zwei andere, im engeren Sinne ökonomische, Probleme wurden schon angesprochen: Der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung in den USA ist erheblich höher. Die in der Tabelle ausgewiesene Zahl aus der Luxembourg Income Study (1998) unterscheidet sich von der Messung, wie sie in den USA üblich ist: hier wird die Niedriglohnbeschäftigung relativ gemessen. Würde man den in den USA gebräuchlichen absoluten Armutsstandard anlegen, würde die Zahl von 25 Prozent ungefähr halbiert (Schoeni/Blank 2000). Unabhängig davon bleibt aber das qualitative Ergebnis, dass in den USA Armut trotz Beschäftigung, Working poverty ein Problem ist, während dies in Deutschland zumindest weniger gravierend ist. In Deutschland ist das Problem bekanntlich, dass die Hälfte aller Arbeitslosen dies für mehr als ein Jahr ist. Das Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 13 Waltraud Schelkle 2000 war bereits vor der deutschen Vereinigung so, und Langzeitarbeitslosigkeit wies seither eine kontinuierlich steigende Tendenz auf (vgl. die letzte Zeilen in Tab.2). Um die eingangs dieses Abschnittes gestellte Frage zu beantworten: Workfare reagierte m.E. auf die geringe Effektivität des alten Systems, die zu einer Erosion der politischen Legitimität von Sozialhilfe führte. In den frühen neunziger Jahren gab es Umfragen, in denen nahezu 80 Prozent der Befragten dafür plädierten, lieber irgendeine Änderung des Sozialhilfesystems vorzunehmen als alles beim Alten zu lassen. Die Empörung über ein System, das offenkundig Armutsfallen schaffte, dürfte unter anderem auch dadurch genährt worden sein, dass AFDC, ein SingleMother-Programm, für die große Mehrheit ein Programm war, das man qua Steuerzahlungen finanzierte, aus dem man jedoch nicht erwartete, jemals Leistungen zu beziehen. Die Brüchigkeit der politischen Legitimität bedarfsgeprüfter Sozialprogramme ist in gewisser Weise der Preis dafür, dass sie umgekehrt den sozialpolitischen Vorteil aufweisen, zielgruppengenauer und stärker umverteilend zu wirken. Das andere Problem, auf das Workfare reagierte, ist das notorische Working PoorSyndrom, das in den 1980er und 1990er Jahren ein Gegenstand öffentlicher Debatten wurde. Hier gab es beim Medianwähler eine große Bereitschaft, entsprechende finanzielle Programme zu unterstützen. Entsprechend ging Bill Clinton mit dem Versprechen „to make work pay” in den Wahlkampf, und zumindest mit der großzügigeren Ausgestaltung des EITC hat er dieses Versprechen im Ansatz auch eingelöst. 15 Für die deutsche Diskussion ist beides wichtig im Hinterkopf zu behalten. Die mit Workfare notwendigerweise einhergehende, durch den EITC allenfalls überbrückbare Dichotomisierung der sozialen Sicherung in ein bedarfsgeprüftes und in ein beitragsbasiertes System, kann den Sozialstaat tendenziell anfällig für politische Legitimationskrisen machen. 15 16 16 Und die Working Poor sind in Deutschland noch nicht das Im Ansatz nur, weil der EITC, als ein bedarfsgeprüftes Transferprogramm der Zielsetzung entgegengesetzte Anreize gibt, nämlich nicht über das für den Transfer berechtigende Einkommen zu arbeiten bzw. zu verdienen. Zu dieser „Workfare-Falle” habe ich mich ausführlicher in Schelkle (2000a, Kap. D) und in Schelkle (2000b, 9-10) geäußert. Vgl. dazu aus historisch-vergleichender Perspektive die prägnante Studie von Ritter (1991). Allerdings haben mir US-amerikanische Gesprächspartner das plausible Argument entgegengehalten, dass Workfare, beispielsweise der EITC im Unterschied zu AFDC, weniger anfällig für politische Legitimationskrisen sei. Denn damit werde eine Zielgruppe, die Working Poor im Unterschied zu den Single Mothers, unterstützt, die als Teil des amerikanischen Mainstream wahrgenommen wird. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 14 Waltraud Schelkle 2000 zentrale Problem, dem durch solche Einkommenssubventionen beizukommen ist. 17 Bevor ich darauf im Schlussabsatz zurückkomme, zunächst zur Frage, wie wirksam sich Workfare in Bezug auf die Armutsbekämpfung bisher erwiesen hat. 2.3 Welche Erfahrungen gibt es bisher mit Workfare? An erster Stelle genannt wird in aller Regel der sehr starke Rückgang der Zahl der Empfängerinnen von TANF genannt. Seit Einführung der Reform im August 1996 bis September 1999 hat sich die Zahl halbiert, von 12,2 Mio. Personen in 4,4, Mio. Fami18 lien auf 6,6 Mio. Personen in 2,4 Mio. Familien. Bisher vorliegende Studien, die mit aggregierten Daten bis Ende 1998 arbeiten, zeigen außerdem, dass die Arbeitsmarktpartizipation bei alleinstehenden Frauen mit Kindern sehr stark zunahm (um 34 Prozent bei niemals Verheirateten) und dass die Armutsrate sinkt, wenn auch langsamer als der Sozialhilfebezug (Primus et al. 1999). Aus diesen Studien kann bisher nur indirekt geschlossen werden, dass die Sozialhilfereform für diese Verbesserungen sorgte. Ganz sicher ist, dass das anhaltende ökonomische Wachstum wesentlich dazu beigetragen hat (Blank 2000, Schoeni/Blank 2000). Auch die Erhöhung des Mindestlohnes und die starke Expansion des EITC spielten eine Rolle. Was zeigen die sogenannten „leavers’ studies”, Mikrostudien zum Verbleib von ehemals TANF beziehenden Familien, die in 13, sozio-ökonomisch sehr verschiedenen Bundesstaaten durchgeführt werden? Die letzte verfügbare Analyse dieser Studien zeigt, wie schon andere zuvor, folgendes Bild (Brauner/Loprest 1999): • 17 18 Die Beschäftigungsquote derer, die nicht mehr Sozialhilfe empfangen, ist zeitpunktbezogen sehr hoch, liegt nämlich zwischen 65 und 80 Prozent. Zeitpunktbezogen ist diese Quote höher als zeitraumbezogen, wie gleich noch deutlicher wird. Also fast alle ehemaligen Sozialhilfeempfängerinnen finden Beschäftigung. Schon die anstehenden Haushaltsberatungen für das nächste Fünf-Jahres-Programm werden darüber mehr Aufschluß geben. Schluter (1998) findet für Deutschland eine höhere Einkommensmobilität als in den USA und Großbritannien, die seiner Analyse zufolge ausschließlich auf die größere Mobilität der Armen hierzulande zurückzuführen ist. Der letzte Stand kann laufend auf der Website des Departement of Health and Human Services (DHHS) abgerufen werden unter < www.acf.gov/news/tables.htm >. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 15 Waltraud Schelkle 2000 • • • • Die wöchentliche Beschäftigungsdauer beträgt im Mittel 31-36 Stunden. Das lässt sich nahezu als Vollbeschäftigung bezeichnen, die in den USA bei 40 Stunden liegt. Aber die jährliche Beschäftigungsdauer liegt bei der Mehrzahl unter 40 Wochen. Das heißt, der Vollerwerb über ein ganzes Jahr hinweg ist die Ausnahme. Man findet bei den meisten eine hohe Fluktuation, was auf marginale Beschäftigungsverhältnisse hinweist. Das Erwerbseinkommen liegt für mehr als die Hälfte der Personen - nicht der Familien - unterhalb der absoluten Armutsschwelle. Für eine dreiköpfige Familie liegt das mittlere Einkommen in praktisch allen diesen Studien unter der Armutsschwelle. D.h., für Familien ist es schwer, ihre Armut durch Erwerbstätigkeit zu überwinden. Das verfügbare Einkommen, also die Summe aus Erwerbseinkommen, EITC, und anderen Transfers, ist in den meisten - nicht allen - Studien für die Mehrheit derer, die kein TANF mehr beziehen, gesunken. Dieser Befund, dass bei der Mehrheit der Leaver das verfügbare Einkommen gesunken ist, beruht allerdings auf der Selbstauskunft der Betroffenen. Darin liegt selbstverständlich eine 19 gewisse Unsicherheit. Schließlich sind die entstehenden Beschäftigungsverhältnisse überwiegend im Dienstleistungssektor angesiedelt, typischerweise ohne Krankenversicherung oder bezahlte Ausfalltage (Sick leave), wenn man krank ist. Für die deutsche Diskussion interessant: Als aktive Arbeitsmarktpolitik betrachtet, handelt es sich bei dieser Art bedarfsgeprüfter Transfers um eine Work-FirstStrategie. Das Gesetz sieht so gut wie keine berufsqualifizierenden Maßnahmen vor, sondern forciert die Arbeitsaufnahme in der Hoffnung, das Training on the job werde für die Weiterqualifizierung sorgen. Offenkundig hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann man wohl sagen, dass der Weg nicht einfach „From welfare to work” führt, wie ein einschlägiges Buch dies in seinem Titel suggerierte (Gueron/Pauly 1991). Der Weg „from welfare to workfare” ist typischer. Das heißt, wenn es früher eine Sozialhilfefalle gab, so scheint sie nun durch eine WorkfareFalle ersetzt worden sein. Das ist m.E. nicht unbedingt ein Verdikt gegen den Wech19 Doch offenkundig kann der Zuwachs an Erwerbseinkommen den Rückgang der Geldtransfers kaum oder garnicht kompensieren. Die Bundesstaaten haben inzwischen sehr große Freiheiten, die Cash assistance, also die Auszahlung an die Haushalte, durch Ausgaben für arbeitsplatzbezogene Dienstleistungen, für Jobqualifikationsprogramme, für Programme, die die Schwangerschaft von Teenagern verhindern sollen usw. zu ersetzen. Sie können auch die Sozialhilfesätze senken. Allerdings müssen sie zumindest 75 Prozent ihres historischen Ausgabenniveaus halten, sonst kürzt Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 16 Waltraud Schelkle 2000 sel. Festzuhalten bleibt aber, dass Niedrigeinkommenshaushalte angesichts ihrer marginalen Beschäftigungsverhältnisse weiterhin auf Transfers vom Staat angewie20 sen sind, um einigermaßen ihren Lebensstandard halten können. Das wäre meine Schlussfolgerung aus den empirischen Regelmäßigkeiten, die sich in den „leavers’ studies” doch schon sehr deutlich abzeichnen. 3 Schlussfolgerungen für die deutsche Reformdiskussion Vorderhand scheint es, als hätten die drei Elemente des Workfare-Systems in den USA jeweils eine Entsprechung in der deutschen Reformdiskussion: Der Beschäftigungsauflage entspricht die angestrebte Verschärfung (der Durchsetzung) von Zumutbarkeitsregelungen. In-work benefits sollen auch hier eine größere Bedeutung erhalten, indem Kombilöhne eingeführt werden, also die Arbeitsaufnahme mit finanziellen Anreizen gestützt wird. Nur der tariflich bestimmte Mindestlohn soll hier durch Tariföffnungsklauseln oder das schlichte Aussetzen von Tarifvereinbarungen gesenkt, nicht erhöht werden. Zum gesetzlichen Mindestlohn in den USA gibt es keine Entsprechung. An dieser Stelle zeigt sich ein institutionelles Element, das für die Schlussfolgerungen zur Übertragbarkeit relevant ist (s.u. zum zweiten Diskussionsstrang). Die wichtigste Schlussfolgerung lässt sich polemisch so fassen: Workfare in Deutschland einzuführen, wäre wohl auch eine MWP-Strategie der Sozialpolitik. Nur würde dieses Akronym dann nicht für „Make-Work-Pay” stehen, sondern für „Make-Workers-Poor”. Denn wie deutlich geworden sein sollte, war das Problem, auf das mit Workfare reagiert wurde, die Armut bei Erwerbsarbeit zu lindern. In Deutschland müsste solche Armut durch eine entsprechende Absenkung der Niedriglöhne erst geschaffen werden, um dann die betreffenden Arbeitskräfte mit Kombilöhnen aus der Armut herauszusubventionieren. In den USA habe ich jedenfalls für das 20 auch Washington seine Zuwendungen. Alle fünf Jahre gibt es eine Neuauflage des Programmes, für das dann diese „Maintenance of Effort”-Bedingung gilt. Dem EITC kommt hierbei eine besonders wichtige Rolle zu, weil nahezu alle Leaver angesichts ihrer gestiegenen Arbeitsmarktpartizipation zu niedrigen Löhnen anspruchsberechtigt sind. Beispielsweise trägt die Steuerrückerstattung schätzungsweise $185-205 zu dem mittleren monatli- Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 17 Waltraud Schelkle 2000 Dienstleistungsgesellschafts-Argument zugunsten von Kombilöhnen wenig Verständnis gefunden: Man wolle Arbeitsplätze mit irgendeiner Art des EITC in einem bestimmten Sektor schaffen? Das jedenfalls war nicht das Problem in den USA. Der Dienstleistungssektor war bereits vorhanden, und man versuchte damit, das Folgeproblem der verbreiteten Niedriglohnbeschäftigung zu lösen, eben das Working poor-Syndrom. Mir scheint also, Vorschläge wie die von Streeck/Heinze (2000) stellen die Logik von Workfare auf den Kopf. Diese Logik auf den Kopf zu stellen, würde nur Sinn machen, wenn Langzeitarbeitslosigkeit ein sozialpolitisch schwieriger zu behandelndes Problem wäre als Langzeitarmut. Doch das Gegenteil scheint der Fall, wie gerade die ökonomisch überaus erfolgreichen 1990er Jahre in den USA zeigen: Drastisch gefallene Arbeitslosenraten haben nicht im selben Maße - und weniger als in den 50er und 60er Jahren - die Armut reduziert (Blank 2000). Demgegenüber ist es ein stilisiertes Faktum der Armutsforschung, dass die sehr unterschiedlichen Schicksale von Langzeitabhängigen der Sozialhilfe mit großer Wahrscheinlichkeit eine Gemeinsamkeit aufweisen: jemand der als Erwachsener lange abhängig von Sozialhilfe ist, war vermutlich auch bereits als Kind arm (Hobcroft 1998). Mit anderen Worten, Armut ist manifest und trifft durchschnittlich auch jüngere Personen als die Langzeitarbeitslosigkeit. Das sollte bedenken, wer solche Strategien empfiehlt: man muss sie als ein Paket von Maßnahmen erkennen, das für ein Umfeld angemessen sein kann, für ein anderes jedoch allenfalls zweitrangige Bedeutung hätte. Mit dieser generellen Warnung als Einleitung möchte noch einmal ganz kurz auf jeden einzelnen der eingangs identifizierten Diskussionsstränge zurückkommen, und dann mit einer Bemerkung zur Kardinalfrage meines Beitrages, was vom großen Bruder zu lernen ist, schließen. Erstens: Eignet sich eine MWP-Strategie zur Senkung des Lohnabstandes? Das ist nicht einfach herauszufinden, denn es wäre ein totalanalytisches, die ganze Volkswirtschaft abbildendes Simulationsmodell erfordert, um diese Frage zu beantworten: Wie stark sinkt der Lohn eigentlich ab, wenn das Sozialhilfeniveau abgesenkt wird? chen Nettofamilieneinkommen von $1.535 bei, über das eine alleinstehende Mutter und ehemalige Sozialhilfeempfängerin in Michigan 1998 verfügte (Danziger et al. 2000, Tab.3). Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 18 Waltraud Schelkle 2000 Wie reagieren die verschiedenen Segmente des Arbeitsmarktes (vgl. die Lohnkurve oben)? Und wenn es eine größere Nachfrage für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt, wie werden davon andere Gütermärkte betroffen? Die einzige mir bekannte totalanalytischen Studie ermittelt einen vergleichsweise starken Effekt der Lohnabsen21 kung (Bassanini/Rasmussen/Scarpetta 1999). Das heißt, bei einer Absenkung des Sozialhilfeniveaus sinkt auch das Lohnniveau, und zwar tendenziell umso stärker, je erfolgreicher die ehemaligen Sozialhilfeempfänger dadurch in Arbeitsverhältnisse gezwungen werden. Offenkundig ist also nicht mit Sicherheit vorherzusagen, ob der Lohnabstand verringert werden kann, denn beide Seiten des Abstands verändern sich in dieselbe Richtung. Vermutlich lässt die Elastizität der Löhne nach unten aber nach, so dass bei einer sehr starken Absenkung der Sozialhilfe der Lohnabstand steigt. Doch ein geringer Lohnabstand ist nicht notwendigerweise ein Systemfehler, sondern lässt sich auch als Ausdruck für die zugrundeliegende Norm der deutschen Sozialhilfe interpretieren. Diese Norm lautet, dass Kinder nicht in Armut leben sollen. Aus den oben kurz angesprochenen Gründen - wie manifest und problematisch ist Langzeitarbeitslosigkeit im Vergleich zu Langzeitarmut? - lässt sich diese Norm sozialpolitisch und ökonomisch auch rechtfertigen. Ein geringer Lohnabstand, der natürlich die Aufnahme einer Niedriglohnbeschäftigung weniger attraktiv macht, ist dann eben als der Preis zu sehen, den man für die Erfüllung dieser Norm bezahlt. Dieser Preis ist umso niedriger, je weniger die Lohnkosten - sondern beispielsweise Qualifikationen oder die verfügbaren Substitute für Dienstleistungen - das Haupthindernis für eine Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern darstellen. Zweite Frage: Soll/kann man mit Workfare sozialpolitische Förderung des Dienstleistungssektors betreiben? Das Ziel ist einerseits eine Änderung in der Zusammensetzung der sektoralen Beschäftigung und zugleich eine Erhöhung der Beschäftigungsquote. Was sind die Bedingungen dafür? Um dies mit einem Beispiel zu illustrieren: Warenhäuser würden für ihre längeren Öffnungszeiten insgesamt nur mehr Bedienungspersonal einstellen, wenn die Kosten jeder einzelnen Arbeitskraft sinken, da 21 Der Gesamtbeschäftigungseffekt ist demgegenüber relativ gering. Diese OECD-Studie simuliert die Einführung von In-work benefits in den USA, Deutschland, Großbritannien und Schweden. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 19 Waltraud Schelkle 2000 längere Öffnungszeiten nicht mit der Stundenzahl proportional steigende Einnahmen bringen. Es kommt dann sehr darauf an, wozu die steigende Beschäftigung bei niedrigerem Einkommen führt. Müssen sich die Kinder das vorgekochte Essen zuhause selbst aufwärmen und wird noch mehr selbst renoviert, um den Einkommensverlust je Stunde wettzumachen - oder erhalten die Kinder Geld, um sich irgendwo eine Mahlzeit zu kaufen und werden Handwerker mit der Renovierung der Wohnung beauftragt? Nur im letzteren Fall, wenn also bestimmte häusliche Dienstleistungen nunmehr fremdbezogen werden, kommt es durch die Absenkung der Niedriglöhne auch zu einer Ausdehnung des Dienstleistungssektors (Kosters 1998). Dadurch könnten Arbeitsplätze entstehen. Das heißt aber auch, dass es letztlich auf die Reaktion derer ankommt, die Leistungen aus dem Niedriglohnsektor beziehen wollen. Der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft ist nicht in erster Linie ein Problem des Arbeitsangebotes, sondern eigentlich der Arbeitsnachfrage (und diese ist eine abgeleitete Funktion der Güternachfrage). Darauf scheinen mir auch die Ausführungen von Ronald Schettkat (i.d.B.) hinauszulaufen. Ein Einwand gegen dieses Argument für einen Niedriglohnsektor bezieht sich auf das fiskalische Risiko von Workfare unter den Bedingungen des deutschen Tarifvertragssystems. Genauer: Hinter diesem Argument steht ja als Diagnose, auf deutschen Arbeitsmärkten gelinge es den Arbeitsplatz besitzenden Insidern bisher, die arbeitslosen Outsider durch überhöhte Einstiegslöhne draußen zu halten. D.h. die, die Beschäftigung haben, wollen nicht, dass Lohngruppen nach unten geöffnet werden, um selbst ihren hohen Lebensstandard zu sichern. Wenn diese Diagnose stimmte, dann wäre freilich auch zu erwarten, dass bei der Einführung von Lohnsubventionen (Kombilöhnen) die Insider dafür sorgten, dass die Kosten der Niedriglohnbeschäftigung sozialisiert werden. In Tarifverhandlungen würden sich Gewerkschaftsvertreter zum Nachgeben bei den unteren Lohngruppen bereit finden, denn deren Lebensstandardsicherung übernimmt schließlich der Fiskus. Entsprechend weniger nachgiebig zeigte man sich für die oberen Lohngruppen. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Mir scheint das eine unzutreffende Karikatur von Gewerkschaftsverhalten. Aber das Argument, ein Niedriglohnsektor sei wünschenswert, um die beschäftigungsfeindlichen Insider-/Outsider-Verhältnisse zu umgehen, Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 20 Waltraud Schelkle 2000 bedeutet auch, dass man mit Kombilöhnen aus fiskalischer Sicht ein hohes Risiko eingeht. Denn es gibt in Deutschland nicht jenen gesetzlichen Mindestlohn wie in den USA, der nach unten eine Grenze einziehen würde (vgl. die obige Graphik). Die Problematik des Dienstleistungsgesellschafts-Argument ist noch grundsätzlicher. Als Ökonomin bin ich gehalten zu fragen: Wie effizient ist das eigentlich? Gegenwärtig scheint man vielerorts der Meinung zu sein, es könne gar nicht genug Lohndifferenzierung geben. Ich lehre in meinen volkswirtschaftlichen Grundkursen allerdings, dass gleicher Lohn für gleiche Leistung kein Gerechtigkeitskriterium ist, sondern ein Effizienzkriterium. Also gibt es Grenzen einer ökonomisch begründbaren Lohndifferenzierung. Freilich gehen die Vertreter dieses Argumentes davon aus, dass Arbeitskräfte inhomogene, „ungleiche” Leistungen erbringen, insbesondere der Wert der zusätzlichen Güterausbringung einer höher qualifizierten Arbeitskraft immer über der einer weniger qualifizierten liegt. Aber auch dann stellt sich die Frage, ob eine Produktion subventioniert werden sollte, für die es offenkundig keine so zahlungsbereite Nachfrage gibt, dass jemand, der ein solches Produkt für den Markt herstellt, von dessen Verkauf anständig leben kann. Eine solche Inputsubventionierung von Produktionen lässt sich in der Regel nur für öffentliche Güter rechtfertigen, wie Umweltschutz, Krankenpflege, Bildung oder öffentliche und nationale Sicherheit. In den USA hat der EITC in dieser Hinsicht jedoch keinerlei Lenkungswirkung, subventioniert werden unterschiedslos die Gastronomie, Reinigungen, Supermärkte, vielleicht auch Krankenhäuser - und Privathaushalte, die Gärtner und Putzkräfte beschäftigen. Ich kann mich nur wundern, dass die Frage nach der ökonomischen Effizienz einer solchen Politik nie gestellt wird, während sich die traditionelle Sozialpolitik selbstverständlich diese Frage gefallen lassen muss. Drittens: Könnte man Workfare einsetzen, um die regressiv wirkende Abgabenfinanzierung der sozialen Sicherung zu korrigieren? Das könnte man sicherlich. Eine Lohnsubvention kann so konzipiert werden, dass sie bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze gerade die Sozialabgaben kompensiert. Das ist ganz analog dem Freibetrag für die Einkommenssteuer bei niedrigem Lohn zu sehen. Allerdings gleicht das dem Herumdoktern am Symptom. Ökonomisch würde man sagen, es handelt sich um eine zweitbeste Lösung. Zunächst hat man eine Form der Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 21 Waltraud Schelkle 2000 Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme gewählt, die vor allem die lohnabhängig Beschäftigten tragen. Dann nimmt man selektiv lohnabhängig Beschäftigte davon aus und erhöht damit die Kosten für die Übrigen. Warum stellt man die Finanzierung stattdessen nicht auf eine breitere Grundlage, bezieht Beamte und Selbständige mit ein? Warum nicht ganz auf Steuerfinanzierung einer Grundsicherung umstellen, da doch seit Jahren die angeblich beitragsfinanzierten Versicherungen für Alter, aber auch Arbeitslosigkeit, auf Zuschüsse aus Steuermitteln angewiesen sind? Und wer über diese Grundsicherung hinaus eine Lebensstandardsicherung haben möchte, muss dafür selbst sorgen. Ein letzter Punkt: Ließe sich mit Workfare gezielt Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen? Möglicherweise könnten finanzielle Anreize die Funktion eines Versicherungsarrangements einnehmen, insbesondere für die Arbeitsnachfrageseite. Die öffentliche Hand signalisiert mit dem Angebot einer Lohnsubvention für Langzeitarbeitlose: Ich beteilige mich an dem Risiko, das die Firma übernimmt, indem sie jemandem die Chance gibt zu zeigen, was er oder sie zu leisten vermag, bzw. jemandem die Möglichkeit zum Training on the job einräumt. Es wird sozusagen die zusätzliche Unsicherheit darüber versichert, was jemand noch kann, wie zuverlässig jemand noch ist, der oder die ein Jahr oder länger nicht mehr gearbeitet hat. Die Stigmatisierungseffekte für eine solche Lohnsubvention würden in diesem Fall auch nicht sehr stark zu Buche schlagen, weil man dem bei der Bewerbung einzureichenden Lebenslauf ohnehin ansieht, dass jemand ein Jahr lang keine Arbeit hatte. Anders gesagt: die Lohnsubvention würde den stigmatisierenden Zustand, einer „Problemgruppe“ des Arbeitsmarktes anzugehören, nicht allererst offenbaren,- was ansonsten durchaus ein Problem von Lohnsubventionen sein kann. Allerdings sollte man sich auch darüber klar sein, dass eine solche gezielte Lohnsubvention nur eine weitere aktive Arbeitsmarktpolitik ist, von der die BenchmarkingGruppe des Bündnisses für Arbeit zu Recht sagte: Davon haben wir genügend, möglicherweise zu viele. Aber ich sehe nicht, dass Lohnsubventionen unter unseren Verhältnissen etwas anderes sein können. Denn es ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Problem hierzulande die Langzeitarbeitslosigkeit ist. In den USA sind die In-work benefits nicht zur Behebung eines spezifischen Arbeitsmarktproblems da. Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 22 Waltraud Schelkle 2000 Nach soviel Skepsis noch eine Schlussbemerkung dazu, was wir dennoch von den USA lernen können. Workfare ist ein Paket von Maßnahmen, und es reagiert auf eine ganz bestimmte Problemlage. Unter den Bedingungen der USA und insbesondere im Vergleich mit dem alten System halte ich Workfare für einen Fortschritt. Der Graben zwischen dem bedarfsgeprüften und dem beitragsbasierten System wird zumindest überbrückt, wenn auch nicht aufgehoben. Das soziale Sicherungssystem ist inklusiver geworden, indem es die Integration in den Mainstream der Berufstätigkeit sowohl forciert als auch fördert. Davon kann man auch in Deutschland lernen: nämlich, ob und wie das hiesige System universeller, inklusiver gemacht werden könnte. Aber das scheint mir unter deutschen Bedingungen andere Maßnahmen zu verlangen: Beispielsweise, die Elemente der Grundsicherung zu verstärken, so dass auch unregelmäßige Erwerbsbiographien nicht zu Altersarmut führen und zugleich die Kosten für die regelmäßig Beitragenden nicht explodieren. Möglicherweise muss zunehmende Steuerfinanzierung der Sicherungssysteme die tendenziell regressiv werdende Beitragsfinanzierung ersetzen. Oder Sozialpolitik muss in einem weiteren Sinne nicht nur die Arbeitsmarkt-, sondern auch die Bildungspolitik einbeziehen. All dies sind nur Beispiele, aber sie deuten die Richtung an. Workfare sollte als eine Problemanzeige für die Sozialpolitik in reifen Industriegesellschaften ernst genommen werden. Reformen müssen die jedem System inhärenten Gefahren sozialer Exklusion angehen: dort Langzeitarmut, hier Langzeitarbeitslosigkeit. Der Versuch, den Turnover der davon betroffenen Bevölkerungsschichten zu 22 beschleunigen , scheint mir eine nachahmenswerte Stoßrichtung von Workfare zu sein. Doch es sind eigenständige Antworten auf die Frage erfordert, wie man diesem Anliegen hier gerecht werden kann. 22 Zur Dynamik des Transferbezugs im Lebenszyklus vgl. Hobcroft (1998) und vergleichend Schluter (1998). Eine auch theoretisch ambitionierte Studie, die auf diesem Konzept beruht, liefern Leisering/Leibfried (1999). Jürgen Schupp und Heike Solga (Hg.) (2000) Niedrig entlohnt = niedrig qualifiziert? Chancen und Risiken eines Niedriglohnsektors in Deutschland. Dokumentation der Tagungsbeiträge auf CD-ROM. Berlin: DIW/MPIfB. 23 Waltraud Schelkle 2000 Literatur: BLANK, REBECCA (2000): „Fighting Poverty: Lessons from Recent U.S. History”, Journal of Economic Perspectives Spring (Download unter: http://www.spp.umich.edu ) ASSANINI , ANDREA/ JØRN HENRIK RASMUSSEN/ STEFANO SCARPETTA (1999): The Economic B Effects of Employment-Conditional Income Support Schemes for the Low-Paid: An Illustration from a CGE Model Applied to Four OECD Countries, ECO/WKP(99)16, Paris: OECD (Download unter: http://www.oecd.org/products/ ) BOFINGER, PETER/ STEPHAN FASSHAUER (1998): „Reduzierung der Sozialabgaben statt Kombilohn” Wirtschaftsdienst 78. Jg., H. IX BRAUNER, SARAH/ PAMELA LOPREST (1999): „Where Are They Now? 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