energieausweis für wohngebäude - Sächsische Energieagentur

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energieausweis für wohngebäude - Sächsische Energieagentur
Energieberater in Sachsen
Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH
Die SAENA betreibt kostenfreie Expertennetzwerke. Die gelisteten Energieberater haben ihre Qualifikation, Kenntnisse und
Fertigkeiten anhand von Referenzen nachgewiesen. Verschiedene Auswahlkriterien helfen hierbei schnell einen geeigneten
Berater für Ihr Vorhaben zu finden. Zudem kann mit Hilfe einer
sächsischen Landkarte gezielt nach qualifizierten Energieberatern aus der Region gesucht werden.
Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist ein Unternehmen des Freistaates Sachsen und der Sächsischen Aufbaubank Förderbank. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAENA geben unabhängigen Rat. Wir informieren Sachsens Bürger, Unternehmen, Kommunen, Schulen und Kirchen zu den Themen Erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung und zur bewussten effizienten Energienutzung.
Welcher Energieausweis ist erforderlich?
ENERGIEAUSWEIS
FÜR WOHNGEBÄUDE
Altbau
Wohn- und
Nichtwohngebäude
– WICHTIGE FRAGEN
IN KÜRZE BEANTWORTET
oder
Alle Wohngebäude
mit Bauantrag nach
dem 01.11.1977
oder
Für Ratsuchende, die ein Gebäude errichten oder sanieren möchten stehen Architekten und Ingenieure der SAENA als Ansprechpartner zur Verfügung. Ob am Telefon, in persönlichen Gesprächen, auf Veranstaltungen oder Fachmessen, nehmen sich die
kompetenten Fachleute Ihrer Fragen an.
Alle Wohngebäude mit
Bauantrag vor dem
01.11.1977 und mind.
saniert nach Standard der
Wärmeschutzverordnung
Gerne können Sie sie anrufen und einen kostenfreien Beratungstermin vereinbaren!
Wahlfreiheit zwischen
Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis
Beratertelefon: 0351 4910-3179
Unsere Energieberater finden Sie unter:
www.saena.de/energie-experten
Information für Architekten, Ingenieure
und Energieberater
Die SAENA ist Netzwerkpartner der dena. Mitglieder in
unserer Energieberater-Datenbank können sich mit den
entsprechenden Voraussetzungen zu vergünstigten Konditionen in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes www.energie-effizienz-experten.de
eintragen lassen. Die Anmeldegebühr beträgt für Netzwerkmitglieder 100 € statt 150 €, der Jahresbeitrag für
die Folgejahre 50 € statt 100 €.
Die Ersteintragung, die Datenhaltung sowie die Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt über die SAENA (bzw.
zusätzlich bei BAFA-Beratern über die BAFA und für die
Zulassung für Denkmäler durch die WTA). Die Rechnungslegung und endgültige Freischaltung in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes übernimmt
die dena.
Wohngebäude mit
mehr als 4 Wohneinheiten
oder Nichtwohngebäude
Neubau
Wohn- und
Nichtwohngebäude
Kontakt
Wohngebäude mit bis zu
4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977,
unsaniert
Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon: 0351 4910-3152
Telefax: 0351 4910-3155
E-Mail: [email protected]
Internet: www.saena.de
Energiebedarfsausweis
Weitere Informationen im Internet:
www.saena.de/beratung
www.saena.de/broschüren
www.saena.de/veranstaltungen
www.saena.de/fördermittelratgeber
www.saena.de/energieportal-sachsen
www.saena.de/digitale-bauherrenmappe
Energieeffizientes Bauen in Sachsen
Energiebedarfsausweis
Energieverbrauchsausweis
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis ist ein Dokument, dass das gesamte Gebäude hinsichtlich der energetischen Qualität bewertet und hilft,
Gebäude unterschiedlichsten Bautyps miteinander zu vergleichen. Energieausweise wurden 2007 auf Grundlage der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in Deutschland mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) verbindlich eingeführt. In diesem „Ausweis
für Gebäude“ werden die wichtigsten Eigenschaften der Gebäudehülle und der Heizungsanlage beurteilt. Die energetischen
Kenndaten werden abschließend einer Farbskala für den Energieverbrauch bzw. -bedarf und seit 2014 auch einer Energieeffizienzklasse (A+ bis H) zugeordnet.
energie im Ausweis ausgegeben. Um einen Vergleich der Energieausweise zu ermöglichen, werden die spezifischen Energiekennwerte in beiden Ausweisarten auf eine einheitliche Gebäudenutzfläche (AN) und nicht auf die Wohnfläche bezogen.
Wie wird die Gebäudenutzfläche AN ermittelt?
Für den Bedarfsausweis wird die Gebäudenutzfläche aus dem
beheizten Gebäudevolumen (Ve) mit AN = 0,32 m-1 × Ve ermittelt.
Das beheizte Gebäudevolumen (in m3) ist das Volumen, dass von
der beheizten Gebäudehülle umschlossen wird. Für den Verbrauchsausweis kann die Gebäudenutzfläche aus der Wohnfläche ermittelt werden. Sie entspricht je nach Gebäudetyp näherungsweise dem 1,2- bzw. 1,35-fachen der Wohnfläche.
Was ist im geplanten Abrissfall?
In der Begründung zur EnEV 2007 wurde klargestellt, dass es
zweckwidrig wäre, einen Energieausweis zu verlangen, wenn ein
Gebäude im Hinblick auf einen bevorstehenden Abriss veräußert
wird.
Was ist bei Verkauf leer stehender Gebäude?
Bei Gebäuden die seit 2 - 5 Jahren leer stehen, ist die Ausstellung
eines Verbrauchsausweises aufgrund fehlender Verbrauchsdaten
oft nicht möglich. Hierfür sieht der Gesetzgeber aber die Möglichkeit gegeben, einen Energiebedarfsausweis unter Zuhilfenahme
der vereinfachten Datenaufnahme gemäß der Bekanntmachungen
des Bundesbauministeriums zu erstellen.
fassung dieser Berechnungen dar. Steht ein solcher Energieausweis zur Verfügung, kann er freiwillig in der Vermarktung genutzt werden.
Welche Angaben aus dem Energieausweis
werden in Immobilienanzeigen veröffentlicht?
In Immobilienanzeigen sind die Art des Energieausweises, der
Energiebedarfs- bzw. Energieverbrauchskennwert, der wesentliche Energieträger für die Heizung, das im Energieausweis genannte Baujahr sowie bei neu erstellten Ausweisen (ab Mai 2014)
auch die Energieeffizienzklasse anzugeben.
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Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Ein Energieausweis wird auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs (Verbrauchsausweis) oder des berechneten Energiebedarfs (Energiebedarfsausweis) ausgestellt. Beim Verbrauchsausweis wird als Grundlage der tatsächliche Energieverbrauch
für Heizung und Warmwasser aus einem zusammenhängenden
Zeitraum von 36 Monaten eines bestehenden Gebäudes angesetzt. Resultierend darauf wird ein spezifischer Energieverbrauchskennwert für die End- und Primärenergie errechnet. Bei
dieser Berechnung werden längere Leerstände sowie eine Witterungsbereinigung, z.B. sehr kalte Winter, berücksichtigt, um
eine standortunabhängige Vergleichbarkeit der Daten erzielen zu
können. Der Verbrauchskennwert wird stark vom Nutzerverhalten der Bewohner beeinflusst.
Hingegen erfolgt beim Bedarfsausweis eine Berechnung des
voraussichtlichen Energiebedarfs anhand der Kenndaten der
beheizten Gebäudehülle (Außenbauteile) und der Qualität der
Heizungsanlage für bestehende oder neue Gebäude. Für die Berechnungen werden normierte Nutzungsrandbedingungen unabhängig vom Standort zu Grunde gelegt. Im Ergebnis wird ein
spezifischer Energiebedarfskennwert für die End- und Primär-
Für jeden Neubau ist gemäß der Sächsischen EnEV-Durchführungsverordnung (SächsEnEVDVO) bei Nutzungsaufnahme der
zuständigen Behörde ein Energieausweis vorzulegen. Die energetischen Kennwerte müssen dem fertiggestellten Gebäude
entsprechen – nicht den Planungsdaten.
Für Bestandsgebäude gilt gemäß § 16 EnEV: „Soll ein mit einem
Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht
an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer
spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis … vorzulegen.“ Diese Vorlagepflicht gilt auch bei Vermietung, Verpachtung oder Leasing von solchen Immobilien, außer für Denkmäler. Unverzüglich nach Abschluss von Verträgen für vorgenannte
Vermarktungen ist der Energieausweis bzw. eine Kopie zu übergeben.
Wer kann die Einsicht in
den Energieausweis verlangen?
Spätestens zur Besichtigung von Immobilien, können Kauf-,
Miet-, Pacht- oder Leasinginteressenten einen Energieausweis
verlangen. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, ist das unverzüglich nachzuholen. Spätestens zur Vertragsunterzeichnung
ist zumindest eine Kopie zu übergeben. Käufer oder Mieter, die
vor Abschluss ihrer Verträge keine Einsicht forderten bzw. bereits länger Eigentümer oder Nutzer der Immobilie sind, haben
keinen Anspruch auf nachträgliche Vorlage, da die EnEV ausdrücklich von „potentiellen Käufern“ spricht.
Wer darf Energieausweise in Sachsen ausstellen?
In Sachsen dürfen (gemäß SächsEnEVDVO) Energiebedarfsausweise für Neubauten und bestehende Gebäude bei denen ein rechnerischer Gesamtnachweis nach EnEV erstellt wurde, nur durch
bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure sowie Hochschulabsolventen (entspr. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EnEV) ausgestellt
werden. Für Bestandsgebäude, die längere Zeit nicht baulich verändert wurden, dürfen auch in Sachsen alle im § 21 aufgeführten
Personen wie z.B. qualifizierte Energieberater einen Bedarfsoder Verbrauchsausweis ausstellen.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise gelten 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Seit Mai
2014 werden alle Energieausweise registriert und erhalten eine
Registriernummer. Die allgemeine Energieausweispflicht wurde ab
Oktober 2007 schrittweise in Deutschland eingeführt. Bereits vorher wurden freiwillige Ausweise, auch als Energiepässe bezeichnet, ausgestellt. Diese gelten ebenfalls 10 Jahre ab Ausstellungsdatum und genügen den gesetzlichen Vorgaben.
Benötigen Baudenkmäler einen Energieausweis?
Wird ein Baudenkmal verkauft, vermietet oder verpachtet, besteht
keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises (§16 Abs.5 EnEV).
Wird bei Baudenkmälern eine energetische Sanierung durchge
führt, werden jedoch unter Umständen Berechnungen zum Energiebedarf notwendig. Der Energieausweis stellt eine Zusammen-
Wieviel kostet ein Energiesausweis?
Grundsätzlich sind die Preise frei verhandelbar. Verbrauchsausweise werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten. Beispielsweise auch in Online-Portalen, wo es sehr günstige Angebote weit unter 50 € geben kann. Jedoch ist dafür oft die eigene
Dateneingabe notwendig. Hier ist die Fehlerquote sicherlich höher und bei Streitigkeiten trägt der Auftraggeber die Verantwortung selbst. Auch seriöse Aussteller können diese Ausweisart je
nach Aufwand unter 100 € anbieten. Die Bedarfsausweise setzen
einen Vor-Ort-Besuch voraus. Zunächst werden die Außenbauteile sowie die Heizung und Warmwasserbereitung erfasst. Aufbewahrte technische Unterlagen helfen Zeit und Geld zu sparen.
Anschließend erfolgt die Eingabe und Verarbeitung der aufgenommenen Daten mit Hilfe einer Software. Auf Grund des höheren Aufwandes liegen die Kosten für den Bedarfsausweis höher als beim Verbrauchsausweis.