Pferdehalter- haftpflichtversicherung

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Pferdehalter- haftpflichtversicherung
Ihre Produktinformationen zur
Pferdehalterhaftpflichtversicherung
Hintergrund
Das finden Sie in
dieser Information
Aus der Unberechenbarkeit von
Tieren und den daraus resultierenden Gefahren für die Allgemeinheit
ergab sich für den Gesetzgeber die
Notwendigkeit, eine besondere
Form der Haftung, die Gefährdungshaftung, festzulegen. Mit dieser
Form der Haftung bezeichnet man
eine Schadenersatzhaftpflicht, die
nicht auf Verschulden beruht, sondern allein darauf abstellt, dass der
Verantwortliche bei bestimmten
Handlungen (in diesem Fall durch
das Halten eines Tieres) seine Umgebung außergewöhnlich gefährdet.
Die Gefährdungshaftung besagt,
dass der Halter eines Tieres für jegliche Schäden haftet, die einem Dritten an seiner Gesundheit oder seinem Vermögen entstehen, sofern
Sie durch das Tier verursacht werden. Im Schadensfall haftet der
Besitzer des Tieres in unbegrenzter
Höhe, mit seinem gegenwärtigen
und künftigen Vermögen (bis zu 30
Jahren) und unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden.
Mit der von uns angebotenen Pferdehalterhaftpflichtversicherung können Sie sich ganz leicht und preiswert vor einem der größten Risiken
schützen, denen Sie als Pferdehalter
ausgesetzt sind: dem finanziellen
Bankrott durch Haftpflichtansprüche
gegen Sie.
Sorgen Sie vor! Zu Ihrer eigenen
Sicherheit.
© GutGünstigVersichert GmbH
n Hintergrund
n Wer ist versichert?
n Was ist versichert?
n Vertragsbeginn und Laufzeit
n Versicherer und Versicherungsbedingungen
Das kann passieren...
Ein Flurschaden....
Ihr Pferd büchst aus der Koppel aus und frisst sich munter durch
das Weizenfeld des Nachbarbauern.
Ein Sachschaden mit Fremdreiter...
Sie erlauben Ihrer Nichte, mit Ihrem Pferd auszureiten. Unterwegs
kommt plötzlich ein bellender Hund aus dem Wald. Das Pferd
scheut, trifft den Hund mit seinen Hufen und verletzt ihn (in
diesem Beispiel würde allerdings auch eine Teilschuld des
Hundehalters geprüft).
Ein „gemischter“ Schaden...
Ein aus der Freikoppel entlaufenes Pferd läuft auf die Fahrbahn
einer Autobahn. Es kommt zu einem Verkehrsunfall
(Sachschaden) mit verletzten Personen (Personenschaden). Die
Polizei muss das Pferd einfangen (Vermögensschaden).
Stand November 2006
PFERDEHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Seite 2
Wer ist versichert?
Versichert sind der Versicherungsnehmer und dessen Familie in ihrer
Eigenschaft als Pferdehalter.
Ebenso versichert ist die gesetzliche
Haftpflicht von Fremdreitern, also
Personen, die das Tier nur gelegentlich reiten. Darüber hinaus
können so genannte Reitbeteiligungen kostenlos mit in den Ver-
sicherungsschutz einbezogen werden.
Was ist versichert?
Versichert ist das gesetzliche Haftpflichtrisiko aus dem Halten von
Pferden zu privaten Zwecken. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht
n aus der Teilnahme an Turnieren
sowie den Vorbereitungen hierzu
n aus Flurschäden
n aus Schäden durch ungewollten
Deckakt
n aus im Ausland vorkommenden
Schäden
n von Reitbeteiligten
Für Mietsachschäden gilt: Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht,
wegen Schäden an
oder gepachteten
Stallungen, Reithallen und Weiden, bis zu 10.000 EUR
Im Versicherungsfall prüft der Versicherer zunächst, ob und in welcher
Höhe der Versicherungsnehmer zum
Schadenersatz verpflichtet ist. Wird
ein Verschulden des Tieres festgestellt, so sorgt der Versicherer für
die Wiedergutmachung des Schadens. Unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt. Falls
erforderlich werden in diesem Zusammenhang auch notwendige Gerichtsverfahren vom Versicherer
geführt und finanziell getragen.
Alle hier genannten Leistungen verstehen sich ohne Selbstbeteiligung.
Ausgenommen davon sind Mietsachschäden und Schäden an Pferdeanhängern. Hier gilt jeweils eine
Selbstbeteiligung von 20 %, mindestens jedoch 250 EUR pro Schaden.
Die Versicherungssumme beträgt
fünf Millionen EUR pauschal für
Personen- und Sachschäden. Die
gleiche Versicherungssumme gilt
auch für Vermögensschäden. Für
Mietsachschäden zahlt der Versicherer 10.000 EUR und für Mietsachschäden speziell an Pferdeanhängern 5.000 EUR.
n gemieteten
n Pferdetransportanhängern, sofern
diese nicht über einen anderen
Vertrag versichert sind, bis zu
5.000 EUR
© GutGünstigVersichert GmbH
Die Versicherungssummen sind
zweifach maximiert, d.h. innerhalb
eines Versicherungsjahres ist die
Versicherungsleistung auf das zweifache der Versicherungssumme
begrenzt.
Stand November 2006
PFERDEHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Seite 3
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag beginnt mit dem Datum
des Eingangsstempels beim Versicherer, frühestens jedoch zu dem im
Versicherungsschein angegebenen
Zeitpunkt. Der Vertrag wird zunächst
für die Dauer eines Jahres abgeschlossen.
Er verlängert sich stillschweigend
um jeweils ein Jahr, sofern Sie oder
der Versicherer ihn nicht spätestens
drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres schriftlich
kündigen.
Selbstverständlich endet der Vertrag
vorzeitig, wenn das Tier verstirbt
oder Sie es verkaufen.
Versicherer und Versicherungsbedingungen
Risikoträger ist eine der größten
Sachversicherungsgesellschaften
Deutschlands. Aussteller der Police
und Verwaltungsstelle des Vertrages
ist die Degenia Versicherungsdienst
AG. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die
Haftpflichtversicherung (AHB) und
die besonderen Bedingungen zur
privaten Tierhalterhaftpflicht.
Die Versicherungsbedingungen werden Ihnen zusammen mit der Versicherungspolice ausgehändigt. Sie
können diese jedoch auch vorab im
Internet auf unserer Homepage
(www.gutguenstigversichert.de)
einsehen, ausdrucken oder auf Ihren PC herunterladen.
Für die Betreuung Ihres Vertrages
sind wir, die GutGuenstigVersichert
GmbH, zuständig. Das heißt, wir
sind Ihr erster Ansprechpartner bei
allen Fragen rund um die Versicherung. Auch und gerade in Schadens-
fällen sollten Sie uns mit einbeziehen. Wir können Ihnen z.B. beim
Ausfüllen der Schadensmeldung
behilflich sein und bewahren sämtliche relevanten Dokumente in Kopie
für Sie auf.
Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
n
Versicherer übernimmt Prüfung der Schadenersatzpflicht und führt gegebenenfalls erforderliche Gerichtsverfahren
n
Kostenlose
Mitversicherung
der
Haftpflicht
von Fremdreitern und Reitbeteiligungen
n
Mitversicherung von Auslandsaufenthalten auf
der ganzen Welt
n
© GutGünstigVersichert GmbH
Teilnahme an Reitturnieren mitversichert
Stand November 2006