Geburten - Wilhelmshaven

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Geburten - Wilhelmshaven
Bearbeitet: Rudolf Perkams
Geburten
Nicht jede Geburt wird registriert
Als Lebendgeborene werden Kinder gezählt, bei denen nach
der Trennung vom Mutterleib
- entweder das Herz geschlagen,
- die Nabelschnur pulsiert,
- oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat.
Als Totgeborene zählen Kinder, bei denen sich keines der bei
Lebendgeborenen beschriebenen Lebenszeichen gezeigt hat
und
- bis 1.7.1979 mindestens 35 cm Körperlänge,
- ab 1.7.1979 mindestens 1000 Gramm Geburtsgewicht,
- ab 1.4.1994 mindestens 500 Gramm Geburtsgewicht
haben. Totgeborene Kinder werden statistisch nicht bei den
Sterbefällen berücksichtigt.
Fehlgeborene Kinder sind alle übrigen totgeborenen Kinder.
Sie werden vom Standesbeamten nicht registriert und bleiben
daher in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung
außer Betracht.
So wird ein geborenes Kind deutsch
Neugeborene Kinder erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist die
Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so
wird die Staatsangehörigkeit erst nach der Anerkennung bzw.
Feststellung dieser Vaterschaft erworben. Die Anerkennung
bzw. Feststellung muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres
des Kindes geschehen.
Hat kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, so erwirbt
ein in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
- entweder seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine
Aufenthaltsberechtigung besitzt,
- oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.
Neue Definition für Ehelichkeit
Bis zum 30.6.1998 galt folgende Definition des Bürgerlichen
Gesetzbuches:
Ein Kind galt als ehelich, wenn es
- nach Eingehen einer Ehe,
- oder bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe
o durch Tod oder
o durch gerichtliches Urteil (z.B. Scheidung)
geboren wurde. Die anderen Kinder waren somit nichtehelich.
Ab 1.7.1998 wird stattdessen zwischen „Kind miteinander verheirateter Eltern“ und „Kind nicht miteinander verheirateter Eltern“ unterschieden.
Als Kind miteinander verheirateter Eltern gilt, wenn es
- nach Eingehen einer Ehe,
- oder bis zu 300 Tagen nach Auflösung der Ehe durch
Tod
geboren wurde.
1610-I
So werden Geburten gezählt
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim
zuständigen Standesamt anzuzeigen. Für die Beurkundung
ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem das Kind
geboren wurde (also z.B. der Ort des Krankenhauses, in
dem die Entbindung erfolgt ist). Bei Geburten in Land- oder
Luftfahrzeugen ist das Standesamt des Ortes zuständig, wo
die Mutter das Fahrzeug verlässt; bei Geburten auf Seeschiffen ist es der Hafen, wo das Schiff zuerst anlegt.
Für jede Geburt legt das Standesamt eine Zählkarte an.
Monatlich werden diese Zählkarten - natürlich im Zeitalter
der PC-Technik nicht mehr manuell ausgefüllt - elektronisch an das Niedersächs. Landesamt für Statistik übermittelt. Dort erfolgt die statistische Zuordnung der Geburt
zur jeweiligen Wohnsitzgemeinde der Mutter. Folglich
umfasst die Geschäftsstatistik eines Standesamtes nicht
nur die Geborenen, die im Ort des Standesamtes wohnen,
sondern auch „auswärtige Fälle“. So wohnten zum Beispiel
im Jahr 2006 rund 40 % der Mütter der vom Standesamt
Wilhelmshaven registrierten Geburten nicht in Wilhelmshaven.
Wichtige Verhältniszahlen: Geburtenziffern
Die Geburtenhäufigkeit in einer Region wird durch Geburtenziffern ausgedrückt. Es gibt verschiedene Definitionen:
Die allgemeine Geburtenziffer ist die Anzahl der Lebendgeborenen bezogen auf 1000 Einwohner (egal welchen Alters
und welchen Geschlechts).
Die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer (Fertilitätsquote) ist die
Anzahl der Lebendgeborenen auf 1000 Frauen im Alter von 15
bis unter 45 Jahren.
Die altersspezifische Geburtenziffer sagt aus, wie viel
Lebendgeborene der Mütter eines bestimmten Alters es bezogen auf 1000 Frauen des gleichen Alters gibt. Das Alter der
Mutter ist hierbei die Differenz zwischen dem Geburtsmonat/jahr des Kindes und dem Geburtsmonat/-jahr der Mutter.
Die zusammengefasste Geburtenziffer ergibt die Zahl der
Kinder, die 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens gebären - und
zwar unter der Annahme, dass sich die altersspezifischen
Geburtenziffern künftig nicht ändern. Diese zusammengefasste
Geburtenziffer wird von Änderungen im Altersaufbau nicht
beeinflusst.
Einzelgeburten
96,5 %
Zwillingsgeburten
3,3 %
Drillingsgeburten
0,2 %
51,1 %
33,4 %
16,5 %
48,9 %
31,0 %
20,9 %
35,6 %
30,4 %
32,2 %
Anteil Mehrlingsgeburten in Niedersachsen (Ø 2003 - 2005)
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Statistik/Wahlen E-Mail: [email protected]