Geburten - Wilhelmshaven
Transcrição
Geburten - Wilhelmshaven
Bearbeitet: Rudolf Perkams Geburten Nicht jede Geburt wird registriert Als Lebendgeborene werden Kinder gezählt, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib - entweder das Herz geschlagen, - die Nabelschnur pulsiert, - oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Als Totgeborene zählen Kinder, bei denen sich keines der bei Lebendgeborenen beschriebenen Lebenszeichen gezeigt hat und - bis 1.7.1979 mindestens 35 cm Körperlänge, - ab 1.7.1979 mindestens 1000 Gramm Geburtsgewicht, - ab 1.4.1994 mindestens 500 Gramm Geburtsgewicht haben. Totgeborene Kinder werden statistisch nicht bei den Sterbefällen berücksichtigt. Fehlgeborene Kinder sind alle übrigen totgeborenen Kinder. Sie werden vom Standesbeamten nicht registriert und bleiben daher in der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung außer Betracht. So wird ein geborenes Kind deutsch Neugeborene Kinder erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist die Anerkennung bzw. Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so wird die Staatsangehörigkeit erst nach der Anerkennung bzw. Feststellung dieser Vaterschaft erworben. Die Anerkennung bzw. Feststellung muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres des Kindes geschehen. Hat kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, so erwirbt ein in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil - entweder seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Aufenthaltsberechtigung besitzt, - oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Neue Definition für Ehelichkeit Bis zum 30.6.1998 galt folgende Definition des Bürgerlichen Gesetzbuches: Ein Kind galt als ehelich, wenn es - nach Eingehen einer Ehe, - oder bis zu 302 Tagen nach Auflösung der Ehe o durch Tod oder o durch gerichtliches Urteil (z.B. Scheidung) geboren wurde. Die anderen Kinder waren somit nichtehelich. Ab 1.7.1998 wird stattdessen zwischen „Kind miteinander verheirateter Eltern“ und „Kind nicht miteinander verheirateter Eltern“ unterschieden. Als Kind miteinander verheirateter Eltern gilt, wenn es - nach Eingehen einer Ehe, - oder bis zu 300 Tagen nach Auflösung der Ehe durch Tod geboren wurde. 1610-I So werden Geburten gezählt Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen. Für die Beurkundung ist das Standesamt des Ortes zuständig, in dem das Kind geboren wurde (also z.B. der Ort des Krankenhauses, in dem die Entbindung erfolgt ist). Bei Geburten in Land- oder Luftfahrzeugen ist das Standesamt des Ortes zuständig, wo die Mutter das Fahrzeug verlässt; bei Geburten auf Seeschiffen ist es der Hafen, wo das Schiff zuerst anlegt. Für jede Geburt legt das Standesamt eine Zählkarte an. Monatlich werden diese Zählkarten - natürlich im Zeitalter der PC-Technik nicht mehr manuell ausgefüllt - elektronisch an das Niedersächs. Landesamt für Statistik übermittelt. Dort erfolgt die statistische Zuordnung der Geburt zur jeweiligen Wohnsitzgemeinde der Mutter. Folglich umfasst die Geschäftsstatistik eines Standesamtes nicht nur die Geborenen, die im Ort des Standesamtes wohnen, sondern auch „auswärtige Fälle“. So wohnten zum Beispiel im Jahr 2006 rund 40 % der Mütter der vom Standesamt Wilhelmshaven registrierten Geburten nicht in Wilhelmshaven. Wichtige Verhältniszahlen: Geburtenziffern Die Geburtenhäufigkeit in einer Region wird durch Geburtenziffern ausgedrückt. Es gibt verschiedene Definitionen: Die allgemeine Geburtenziffer ist die Anzahl der Lebendgeborenen bezogen auf 1000 Einwohner (egal welchen Alters und welchen Geschlechts). Die allgemeine Fruchtbarkeitsziffer (Fertilitätsquote) ist die Anzahl der Lebendgeborenen auf 1000 Frauen im Alter von 15 bis unter 45 Jahren. Die altersspezifische Geburtenziffer sagt aus, wie viel Lebendgeborene der Mütter eines bestimmten Alters es bezogen auf 1000 Frauen des gleichen Alters gibt. Das Alter der Mutter ist hierbei die Differenz zwischen dem Geburtsmonat/jahr des Kindes und dem Geburtsmonat/-jahr der Mutter. Die zusammengefasste Geburtenziffer ergibt die Zahl der Kinder, die 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens gebären - und zwar unter der Annahme, dass sich die altersspezifischen Geburtenziffern künftig nicht ändern. Diese zusammengefasste Geburtenziffer wird von Änderungen im Altersaufbau nicht beeinflusst. Einzelgeburten 96,5 % Zwillingsgeburten 3,3 % Drillingsgeburten 0,2 % 51,1 % 33,4 % 16,5 % 48,9 % 31,0 % 20,9 % 35,6 % 30,4 % 32,2 % Anteil Mehrlingsgeburten in Niedersachsen (Ø 2003 - 2005) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Statistik/Wahlen E-Mail: [email protected]