Argumentationspapier RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz

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Argumentationspapier RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
Anton Schaaf, MdB
31. Januar 2007
Argumentationspapier
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
Unsere Ziele
Aufgrund der im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarten
Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters auf 67 Jahre haben wir das RVAltersgrenzenanpassungsgesetz beschlossen. Die neue Regelaltersgrenze
trägt dem steigenden Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wie auch der
höheren Lebenserwartung und damit dem längeren Rentenbezug Rechnung.
Wollen wir ein angemessenes Verhältnis von Beitrag und Leistung im
Rentenversicherungssystem auch für jüngere Jahrgänge und künftige
Generationen gewährleisten, müssen wir jetzt handeln. Ansonsten haben wir
die Wahl zwischen einem immer weiter steigenden Rentenbeitrag und einem
unvertretbar niedrigen Rentenniveau.
Unsere Aufgabe ist es, ein angemessenes Gesamtniveau der Altersversorgung
zu sichern als auch die Generation der Erwerbstätigen nicht zu stark zu
belasten. Die Erhöhung des Rentenalters hilft dabei das Rentensystem zu
stabilisieren und unsere langfristigen Ziele zu erreichen:
•
den Beitragssatz zur Rente bis zum Jahr 2020 nicht über 20% (2030
nicht über 22%) steigen zu lassen. Damit entlasten wir
Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber gleichermaßen.
•
das Rentenniveau vor Steuerabzug bei 46% zu halten. Heute liegt
das Rentenniveau vor Steuerabzug bei 52%, was einem reinen
Nettorentenniveau von etwa 68% entspricht. (Seit 2005 gilt das
Sicherungsniveau vor Steuern als Maßstab, weil sich wegen der
Neuregelung
der
Rentenbesteuerung
ein
einheitliches
Nettorentenniveau für alle Jahrgänge nicht mehr berechnen lässt.)
•
das tatsächliche Rentenalter zu erhöhen, das mit etwa 63 Jahren
(Zugänge in Altersrenten ohne Erwerbsminderungsrenten) in den
vergangenen Jahren zwar deutlich angestiegen ist, heute aber immer
noch unter dem gesetzlichen Rentenalter liegt. Dabei steht für uns die
Verbesserung
der
Beschäftigungsschancen
älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Vordergrund.
Der Generationenvertrag hat sich bewährt. Allerdings ist kein
Alterssicherungssystem gefeit gegen eine ungünstig wirkende demografische
Entwicklung. So ist die Rentenbezugsdauer in den letzten 40 Jahren im
-2Durchschnitt um rund 7 Jahre auf nunmehr 17 Jahre gestiegen. Und es ist
davon auszugehen, dass die Lebenserwartung bis zum Jahr 2030 bei 65jährigen Männern und bei 65-jährigen Frauen um weitere 2,8 Jahre anwachsen
wird.
Hinzu kommt die ebenfalls demographisch bedingte Verschiebung im Verhältnis
von Beitragszahlern und Rentnern. Während das Verhältnis der 65-Jährigen
und Älteren zu den 20- bis 65-Jährigen im Jahr 2005 noch ca. 1 zu 3 betrug,
wird es im Jahr 2020 voraussichtlich bei 1 zu 2 liegen.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt Kernstück der Altersvorsorge.
In Zukunft jedoch bedarf sie der Ergänzung, sonst ist der erreichte
Lebensstandard nicht zu halten. Bereits seit 2002 fördern wir mit der
Riesterrente als auch der betrieblichen Alterssicherung zusätzliche Formen der
Altersvorsorge. Lücken in der Absicherung können so (mit staatlicher Hilfe)
geschlossen
werden.
Mittlerweile
haben
ca.
60%
der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anspruch auf eine Betriebsrente und
bei den Abschlüssen der Riesterrente ist mit 8 Millionen Verträgen Ende 2006
ein neuer Rekord erreicht. Dennoch wird die gesetzliche Rentenversicherung
auch auf lange Sicht für die Beschäftigten die wichtigste Einnahmequelle im
Alter bleiben. Dafür stehen wir Sozialdemokraten mit unserer Politik ein populistischen Anfeindungen zum Trotz.
Der Gesetzentwurf
Die Erhöhung des Rentenalters geschieht keineswegs abrupt, sondern erfolgt
schrittweise:
für den
Geburtsjahrgang
1947
1948
1949
1950
1951
1952
1953
1954
1955
1956
1957
1958
1959
1960
1961
1962
1963
ab 1964
Erfolgt eine
Anhebung um
Monate
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
14
16
18
20
22
24
auf Vollendung eines
Lebensalters von
65 Jahren und 1 Monat
65 Jahren und 2 Monaten
65 Jahren und 3 Monaten
65 Jahren und 4 Monaten
65 Jahren und 5 Monaten
65 Jahren und 6 Monaten
65 Jahren und 7 Monaten
65 Jahren und 8 Monaten
65 Jahren und 9 Monaten
65 Jahren und 10 Monaten
65 Jahren und 11 Monaten
66 Jahren
66 Jahren und 2 Monaten
66 Jahren und 4 Monaten
66 Jahren und 6 Monaten
66 Jahren und 8 Monaten
66 Jahren und 10 Monaten
67 Jahren
.“
2
-3Ab 2012 erhöht sich das Rentenalter um einen Monat pro Kalenderjahr, ab
2024 erfolgt die Anhebung in Zwei-Monatsschritten. Im Jahr 2029 wird dann der
Renteneintritt erst ab dem 67. Lebensjahr möglich sein.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Anhebung des Rentenalters kein
Selbstzweck, deshalb haben wir diese an die Erfüllung bestimmter
Bedingungen geknüpft:
ƒ
Im Gesetzentwurf zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz haben wir
eine Vorbehaltsklausel verankert (Bestandsprüfungsklausel §154 Abs.
4 Satz 1 und 2). Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, ab 2010
regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der
Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen
Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Trotz aller Notwendigkeiten
darf die Anhebung des Renteneintrittsalters nur umgesetzt werden, wenn
sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang steht. Eine Revision
bleibt also möglich.
Deshalb ist es auch falsch zu behaupten, dass nur finanzielle Erwägungen bei
der Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre eine Rolle spielen. Wo wir uns
das Ziel setzen die Sozialversicherungsbeiträge möglichst niedrig zu halten,
haben wir vor allem die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Blick. Mit unseren
Maßnahmen verhindern wir, dass der Rentenbeitragssatz bis zum Jahr 2030
über 22 Prozent steigt. Fahrlässig wäre es, die Beitragssätze zu erhöhen und
damit die Kosten für Arbeit zu verteuern. Aber auch die Erhöhung des
Steueranteils aus Bundesmitteln, der bereits bei knapp 80 Mrd. Euro liegt, darf
bei der derzeitigen Struktur des Rentensystems als Option nicht in Betracht
gezogen werden. Die Verantwortung für vorhandene Finanzierungslücken
würde so lediglich weiter in die Zukunft verschoben.
Der oft wiederholte Vorwurf die Erhöhung des Rentenalters bedeute eine
Rentenkürzung, ist angesichts einer im Durchschnitt weiter steigenden
Rentenbezugsdauer haltlos. Unsere Maßnahmen sorgen im Gegenteil dafür,
dass die Rentnerinnen und Rentner keine Einbußen fürchten müssen. Darüber
hinaus haben wir uns für diejenigen eingesetzt, die besonders lang belastenden
Arbeiten ausgesetzt waren.
ƒ
Die jetzt geltenden Regelungen bei der Erwerbsminderungsrente
bleiben für langjährig Versicherte erhalten. Wer mit 35
Pflichtbeitragsjahre (bis 2023) in die Erwerbsminderungsrente muss,
kann dies weiterhin nach dem derzeitigen Recht tun (abschlagsfreier
Rentenbezug ab 63 Jahren); ab 2024 benötigt man dazu 40
Pflichtbeitragsjahre. Dies war für uns bei den Verhandlungen mit der
3
-4Union unabdingbar. Denn ein langes Arbeitsleben darf nicht mit höheren
Abschlägen und damit einer niedrigeren Rente bestraft werden.
ƒ
Darüber hinaus bleibt auch das Zugangsalter für langjährig Versicherte
als flexiblem Rentenzugang ab 63 Jahren erhalten.
ƒ
Außerdem ist es uns gelungen, eine Verschiebung des Stichtags für die
Geltung des Vertrauensschutzes bei Altersteilzeit vom 29. November
auf den 31. Dezember 2006 zu erreichen. Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die den Geburtsjahrgängen 1954 und älter angehören,
genießen
nach
dem
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
Vertrauensschutz, wenn sie zum Stichtag verbindlich Altersteilzeit
vereinbart haben. Viele Kolleginnen und Kollegen konnten sich daraufhin
noch rechtzeitig für einen Altersteilzeitvertrag entscheiden.
Wer 45 Pflichtbeitragsjahre (aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit,
Pflege sowie Kindererziehung) vorzuweisen hat, kann wie heute mit 65 Jahren
abschlagsfrei in Rente gehen. Nach Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist
ein Rentenbezug unverändert frühestens mit 63 Jahren, allerdings mit einem
höheren Abschlag (14,4%) als nach geltendem Recht, möglich. Bei Vorliegen
von Schwerbehinderung erhöht sich das Rentenalter von 60 auf 62, wobei es
bei einem maximalen Abschlag von 10,8% bleibt.
Anhebung der Altersgrenzen:
Rentenarten
Geltendes Recht
Regelaltersrente
65
Zukünftiges Recht
+ 2
= 67
Altersrente für besonders
langjährig Versicherte mit
45 Pflichtbeitragsjahren
abschlagsfrei
mit Abschlag:
Altersrente für langjährig
Versicherte mit 35
Versicherungsjahren
Altersrente für schwerbehinderte
Menschen mit 35
Versicherungsjahren
Altersrente für Frauen
(für Versicherte der Jahrgänge
bis 1951)
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
oder nach Altersteilzeitarbeit (für
Versicherte der Jahrgänge bis 1951)
= 65 (neue Rente)
63
63
stufenweise Absenkung auf 62 Jahre
keine Absenkung
für die Jahrgänge ab 1948
Abschlagshöhe
7,2 %
+ 7,2 % = 14,4 %
abschlagsfrei:
65
+ 2
= 67
mit Abschlag:
60
+ 2
= 62
abschlagsfrei:
63
+ 2
= 65
mit Abschlag:
60
= 60 (unverändert)
abschlagsfrei:
65
= 65 (unverändert)
mit Abschlag:
63
= 63 (unverändert)
abschlagsfrei:
65
= 65 (unverändert)
4
-5Als weitere wichtige Maßnahme ist die Modifizierung der Schutzklausel
vorgesehen. Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz wurden im Jahr 2004
langfristige Beitragssatz- und Niveausicherungsziele festgelegt. Um diese Ziele
einhalten zu können, hat der Gesetzgeber mit dem Nachhaltigkeitsfaktor ein
Element in die Rentenanpassungsformel aufgenommen, das den Anstieg der
Renten seit dem Jahr 2005 tendenziell dämpft. Gleichzeitig wurde eine
Schutzklausel in das Gesetz eingefügt, die sicherstellt, dass die Renten nicht
wegen der Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors oder wegen der
Lohnentwicklung sinken.
Sinn und Zweck der Schutzklausel ist es, dass Renterinnen und Rentner keine
Rentenkürzungen
aufgrund
der
Dämpfungsfaktoren
in
der
Rentenanpassungsformel hinnehmen müssen. Trotzdem muss gewährleistet
sein, dass der Nachhaltigkeitsfaktor zum Tragen kommen kann.
Deshalb werden sobald aufgrund der Lohnentwicklung Rentensteigerungen
möglich sind, unterbliebene Dämpfungen nachgeholt. Frühestens ab 2011 wird
dies möglich sein. Dabei müssen Rentnerinnen und Rentner nicht auf
Rentenerhöhungen verzichten, denn die entsprechende Dämpfung bewirkt
nach Änderung der Regelung lediglich eine Halbierung positiver
Rentenanpassungen.
Durch die Maßnahmen des Gesetzentwurfs kann der Beitragssatz bis 2030 bei
21,9% gehalten werden; sonst würde er auf 23% steigen, Die gesamte Wirkung
auf den Beitragssatz beträgt 1,1% (Anhebung Regelalter, Modifizierung
Schutzklausel). Der aktuelle Rentenversicherungsbericht mit seinen
Modellrechnungen zur Zukunft der Rentenversicherung sowie das
entsprechende Gutachten des Sozialbeirats bestätigen, dass wir mit unseren
Maßnahmen auf dem richtigen Weg sind. Die folgende Tabelle verdeutlicht die
Gesamtwirkung des Gesetzentwurfs.
Beitragssatzwirkung der Einzelmaßnahmen in Prozent:
Maßnahme / Jahr
2010
2015
2020
2030
Anhebung der Regelaltersgrenze
auf 67 Jahre
0,0
- 0,1
- 0,2
- 0,5
Modifizierung der Schutzklausel
0,0
- 0,5
- 0,5
- 0,6
Sonstige Maßnahmen
0,0
0,0
0,0
0,0
Gesamtwirkung
0,0
- 0,6
- 0,7
- 1,1
5
-6Alterssicherung und Beschäftigung
Wir dürfen nicht den Fehler begehen die Anhebung des Rentenalters auf 67
Jahre ausschließlich als Instrument zur nachhaltigen Finanzierbarkeit der
gesetzlichen Rentenversicherung zu sehen. Denn die Gesetzesinitiative gibt
auch das Signal unsere Haltung zu älteren Menschen und ihrer Rolle in
Gesellschaft und Wirtschaft grundlegend zu ändern.
Wir wissen, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn
sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend
ändert. Wir haben deshalb beschlossen, die Beschäftigungsmöglichkeiten
Älterer zu verbessern. Die Einschränkung der Frühverrentungsmöglichkeiten
und die Einführung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer
Altersrente haben in der Vergangenheit das Rentenzugangsverhalten zwar
bereits positiv verändert, aber eine längere Lebensarbeitszeit kann nicht nur
durch die formale Änderung des Rentenrechts erreicht werden.
Der Altersdurchschnitt der Gesamtbevölkerung und damit auch des zur
Verfügung stehenden Potentials an Arbeitskräften wird sich in den kommenden
Jahrzehnten deutlich erhöhen. Allerdings scheint dieses Bewusstsein noch
nicht überall angekommen zu sein. Viele Arbeitgeber beklagen den heute schon
spürbaren Mangel an Fachkräften, haben es aber selbst versäumt in Aus- und
Weiterbildung – auch von älteren Mitarbeitern - zu investieren. So wird dieser
Mangel aber zum Risiko für wirtschaftliches Wachstum und für die sozialen
Sicherungssysteme.
Um diese Entwicklung auszugleichen, bleibt für die Zukunft kein anderer Weg
als Arbeitnehmern – bei verbesserten Rahmenbedingungen – zu ermöglichen,
länger als bisher erwerbstätig zu bleiben. Es ist vorhersehbar, dass die
Arbeitsmarktlage sich gerade dann grundlegend entspannen wird, wenn wir mit
der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters beginnen. In einigen
Jahren werden die Unternehmen darauf angewiesen sein, dass die älteren
erfahrenen Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben.
Mit der Initiative 50plus wollen wir den Mentalitätswechsel in den
Unternehmen für mehr Beschäftigung Älterer fördern. Wir wollen deren
Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Qualifizierung ausbauen, damit sie
den Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen genügen. Der Bund
übernimmt die Weiterbildungskosten für ältere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in kleineren und mittleren Betrieben. Weiterhin ist vorgesehen,
den Kombilohn für Ältere auszubauen und Eingliederungszuschüsse bei einer
Einstellung von älteren Arbeitnehmern zu gewähren.
Gute Arbeitsmarktbedingungen sind Voraussetzungen für längeres Arbeiten.
Deshalb unterstützen wir die Betriebe mit der Initiative INQA dabei, ihre
6
-7Arbeitsbedingungen modern und alternsgerecht zu gestalten. Qualifizierung und
Gesundheit sind die Schlüssel für die Fähigkeit und Bereitschaft Älterer,
berufstätig zu sein. Mit dem Programm „Perspektive 50plus“ werden
Regionalprojekte zur beruflichen Wiedereingliederung Älterer gefördert. Und wir
ermöglichen für Ältere 30.000 Zusatzjobs bis zu einer Laufzeit von drei Jahren.
Zusammen mit der insgesamt erfreulichen Entwicklung am Arbeitsmarkt werden
diese Maßnahmen dafür sorgen, dass sich die Beschäftigungschancen älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich verbessern werden.
Darüber hinaus rufen wir aber auch die Tarifparteien dazu auf, ihren Beitrag zu
leisten. Denn sie sind primär für Beschäftigung, Qualifizierung und Erhalt der
Arbeitskraft verantwortlich.
Wir werden an unserem bewährten System der Sozialversicherung festhalten.
Genau deshalb müssen wir handeln. Wer die gesellschaftlichen Entwicklungen
und ihre Auswirkungen unterschätzt, untergräbt langfristig die Stabilität unserer
sozialen Sicherungssysteme und spielt jenen Kräfte in die Hände, die die
Solidarität innerhalb unserer Gesellschaft aufkündigen und Lebensrisiken
privatisieren wollen. Eine klare Absage erteilen wir neoliberalen Interessen von
FDP und Teilen der Union, die die aktuelle Diskussion nutzen wollen, um
Arbeitnehmern und Rentnern noch weitere Belastungen aufzubürden.
7