324608 ohne Linien_324608_SK - makler

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324608 ohne Linien_324608_SK - makler
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Ich sorge mitten im
Leben für Sicherheit!
Finanzielle Entlastung mit unserer
Sterbegeldversicherung.
Jetzt private Vorsorge
für unsere Angehörigen.
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Einfach und günstig: die Sterbegeldversicherung
Mit der Sterbegeldversicherung der Versicherungskammer Bayern sichern Sie Ihre Angehörigen finanziell
ab. Einfach und günstig. Bei Tod zahlen wir die vereinbarte Versicherungssumme plus Überschussanteile an
die von Ihnen genannte Person. Die Vorteile:
ƒ Einfach zu beantragen – ohne Gesundheitsfragen
ƒ Einkommensteuerfreie Auszahlung der
Versicherungs leistung an die Hinterbliebenen
ƒ Die Versicherungssumme erhöht sich um die
Überschussanteile
ƒ Beitragszahlung endet spätestens mit dem
85. Lebensjahr oder einmalig
Vier Varianten
Die Versicherungsleistung – vereinbarte Versiche rungssumme plus Überschussanteile – wird fällig bei Tod. In
den ersten drei Versicherungsjahren zahlen wir bei Tod
die eingezahlten Beiträge oder den Einmal beitrag zurück, bei Unfalltod wird die volle Versicherungsleistung
fällig. Der Abschluss ist bis zum Alter von 75 Jahren
möglich.
Wir bieten Ihnen vier Varianten
Wählen Sie zwischen Versicherungssummen von
4.000 Euro, 8.000 Euro und 12.500 Euro oder
einer individuellen Versicherungssumme zwischen
2.500 Euro und 12.500 Euro.
Beispiel
Eine 55-jährige Person vereinbart eine Sterbegeldversicherung (Tarif 1oG). Versicherungssumme
8.000 Euro, fällig bei Tod.
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Monatsbeitrag (längstens bis zum 85. Lebensjahr):
31,87 Euro.
Ihr Monatsbeitrag
Kapitalversicherung auf den Todesfall
mit Überschussbeteiligung
Sterbegeldversicherung
Tarif 1oG
Monatsbeiträge in €
Versicherungssumme
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Eintrittsalter*
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
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58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
4.000,00
8.000,00
12.500,00
10,45
10,74
11,03
11,35
11,68
12,02
12,39
12,78
13,18
13,62
14,07
14,56
15,07
15,61
16,19
16,81
17,46
18,16
18,91
19,71
20,57
21,49
22,49
23,58
24,75
26,03
27,44
28,98
30,67
32,55
34,63
36,95
39,57
42,55
45,96
49,91
19,19
19,76
20,35
20,98
21,64
22,33
23,06
23,83
24,64
25,51
26,42
27,38
28,41
29,49
30,64
31,87
33,17
34,57
36,05
37,65
39,37
41,21
43,21
44,36
47,71
50,26
53,06
56,13
59,50
63,23
67,37
72,00
77,21
83,13
89,91
97,77
29,03
29,91
30,84
31,81
32,84
33,92
36,26
35,79
37,54
38,88
40,30
41,81
43,41
45,10
46,90
48,81
50,85
53,02
55,35
57,84
60,52
63,40
66,51
69,88
73,53
77,52
81,88
86,67
91,94
97,76
104,21
111,43
119,56
128,79
139,36
151,61
* So berechnen Sie Ihr Eintrittsalter:
Versicherungsbeginn in
– Geburtsjahr des Versicherten
= Eintrittsalter
2015
1960
55 Jahre
Ihr Einmalbeitrag
Kapitalversicherung auf den Todesfall
mit Überschussbeteiligung
Sterbegeldversicherung
Tarif 1oG
Einmalbeiträge in €
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Versicherungssumme
Eintrittsalter*
4.000,00
8.000,00
12.500,00
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
3.507,09
3.522,98
3.538,92
3.554,92
3.570,98
3.587,08
3.603,22
3.619,39
3.635,58
3.651,78
3.667,96
3.684,13
3.700,26
3.716,34
3.732,34
3.748,27
3.764,12
3.779,90
3.795,58
3.811,18
3.826,68
3.842,07
3.857,34
3.872,50
3.887,52
3.902,41
3.917,15
3.931,73
3.946,11
3.960,23
3.974,08
3.987,66
4.000,96
4.013,95
4.026,58
4.038,80
6.440,22
6.484,19
6.528,30
6.572,59
6.617,02
6.661,58
6.706,24
6.750,97
6.795,77
6.840,59
6.885,38
6.930,11
6.974,74
7.019,23
7.063,52
7.107,60
7.151,46
7.195,10
7.238,51
7.281,67
7.324,56
7.367,14
7.409,41
7,451,34
7.492,91
7.534,11
7.574,90
7.615,23
7.655,02
7.694,10
7.732,43
7.770,02
7.806,81
7.842,76
7.877,69
7.911,52
9.740,00
9.815,55
9.891,36
9.967,47
10.043,82
10.120,38
10.197,12
10.274,00
10.350,99
10.428,00
10.504,97
10.581,84
10.658,54
10.734,99
10.811,09
10.866,84
10.962,21
11.037,21
11.111,81
11.185,98
11.259,67
11.332,85
11.405,49
11,477,54
11.548,97
11.619,77
11.689,87
11.759,18
11.827,56
11.894,70
11.960,58
12.025,16
12.088,39
12.150,16
12.210,20
12.268,33
* So berechnen Sie Ihr Eintrittsalter:
Versicherungsbeginn in
– Geburtsjahr des Versicherten
= Eintrittsalter
2015
1960
55 Jahre
Bayern-Versicherung
Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Antrag
Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung (Tarif 1oG)
Versicherungsnummer (bitte freilassen)
LV -
-
-
Datum der Antragstellung
.
.
Versicherungsnehmer und versicherte Person
Name, Vorname
Mann
Frau
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
Postleitzahl, Ort
Geburtsland
Staatsangehörigkeit(en):
deutsch
andere oder weitere:
Staatsangehörigkeit
Sind Sie in den USA steuerpflichtig?
(z. B. US-Staatsangehörigkeit, als Inhaber einer „Greencard“, mehr als
180 Tagen Aufenthalt in den USA innerhalb eines Kalenderjahres)
ja – bitte die Erklärung „FATCA“ (PDF-Nr. 333959) zusätzlich
vollständig ausgefüllt und unterschrieben beifügen
nein
Bei unvollständigen Angaben oder fehlender Erklärung darf leider
keine Bearbeitung erfolgen!
Versicherte Person, wenn nicht Versicherungsnehmer
Name, Vorname
Mann
Frau
Geburtsdatum
Postleitzahl, Ort
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Straße, Hausnummer
Reset Form
Gläubiger (z.B. Abtretungsgläubiger, Pfändungsgläubiger,
Pfandgläubiger)
Name, Vorname bzw. Firma
Straße, Hausnummer
Sonderzeile für Adressenergänzung
Postleitzahl
Ort (auch Land, wenn nicht Deutschland)
Telefon tagsüber (freiwillige Angabe)
Natürliche Person:
Geburtsdatum
Mann
Frau
Geburtsort
Geburtsland
Staatsangehörigkeit(en):
deutsch
andere oder weitere:
Staatsangehörigkeit
Sind Sie in den USA steuerpflichtig?
(z. B. US-Staatsangehörigkeit, als Inhaber einer „Greencard“, mehr als
180 Tagen Aufenthalt in den USA innerhalb eines Kalenderjahres)
ja – bitte die Erklärung „FATCA“ (PDF-Nr. 333959) zusätzlich
vollständig ausgefüllt und unterschrieben beifügen
nein
Bei unvollständigen Angaben oder fehlender Erklärung darf leider
keine Bearbeitung erfolgen!
Juristische Person:
Rechtsform
Registernummer
Registerart:
HandelsR
VereinsR
GenossenschaftsR
PartnerschaftsR
sonstiges Register
Bitte die Erklärung „FATCA“ (PDF-Nr. 333959) zusätzlich vollständig ausgefüllt und unterschrieben beifügen.
Bei unvollständigen Angaben oder fehlender Erklärung darf leider
keine Bearbeitung erfolgen!
Beginn
Versicherungsbeginn
01.
.
12 Uhr mittags
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Versicherungssumme/ Beitrag
12 500 Euro
8 000 Euro
4 000 Euro
Wählbar zwischen 2 500 und 12 500 Euro:
Beitrag:
monatlich
Euro
Einmalbeitrag
Euro
Euro
Hinweis:
Der Versicherer hat das Recht den Antrag abzulehnen.
Bezugsrecht
Leistungen im Todesfall an:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Überschussverwendung: Erlebensfallbonus
Reset Form
SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende SEPA-Basislastschriften
Ich ermächtige/Wir ermächtigen die unten stehende Gesellschaft,
Zahlungen für diesen abzuschließenden Vertrag von meinem/unserem
Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
meinen/weisen wir unseren unten genannten Zahlungsdienstleister an,
die von dieser Gesellschaft auf mein/unser Konto gezogenen SEPALastschriften einzulösen.
Ich erhalte/Wir erhalten über die bevorstehende SEPA-Lastschrift spä tes tens drei Tage zuvor eine gesonderte Nachricht.
Hinweise: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend
mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Zahlungsdienstleister
vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber: Name, Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
IBAN
D E
BIC
Kreditinstitut
Sofern die Beiträge von meinem/unserem Konto für den Versicherungs vertrag eines Dritten eingezogen werden, erkläre ich mich/erklären wir
uns damit einverstanden, dass die vorgenannte Nachricht nur an den
Dritten gesendet wird.
Ort, Datum
Unterschrift(en) des/der Kontoinhaber(s)
Ihre Mandatsreferenznummer entspricht Ihrer Versicherungsnummer.
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Bayern Versicherung
Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Maximilianstraße 53
81535 München
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE61 BL00 0000 1569 81
Reset Form
Angaben zum Geldwäschegesetz
Im Rahmen des Geldwäschegesetzes sind wir verpflichtet, bei Begrün dung einer Geschäftsbeziehung die Identität unseres Vertrags partners zu
überprüfen, die Mittelerwerbsquelle zu hinterfragen und ggf. wirtschaft lich Berechtigte zu identifizieren. Wirtschaftlich Berechtigter ist grund sätz lich jede natürliche Person, die die Transaktion letztendlich veran lasst hat oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztendlich
steht. Es kann zu einem Vertrag auch mehrere wirtschaftlich Berechtigte
geben (z. B. abweichender Beitragszahler, Abtretungsgläubiger, ab wei chen der Bezugsberechtigter im Erlebensfall).
Offenlegungspflicht
ß Gemäß § 4 Abs. 6 Geldwäschegesetz (GwG) hat der Vertragspartner
offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung und/oder eine Transaktion
für einen Dritten begründen, fortsetzen oder durchführen will, sowie
alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stel len und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen
unverzüglich anzuzeigen. Daraus resultiert die Pflicht für den Ver trags partner, das Versicherungsunternehmen aktiv darüber zu informieren,
wenn die Beiträge von einem Konto eingezogen werden sollen, dessen
Inhaber nicht der Vertragspartner ist (fremde Beitragszahlung). Als
fremde Beitragszahlung gelten dabei z. B. auch Lastschriften von Kon ten, für die der Vertragspartner lediglich Kontovollmacht besitzt, sowie
Zahlungen von Geschäfts konten, durch Vermittler oder durch den
Arbeit geber, sofern diese nicht Versicherungsnehmer sind.
ß Die aktive Informationspflicht gilt für sämtliche zahlungsrelevanten
Ge schäftsvorfälle während der Geschäftsbeziehung (z. B. Über wei sun gen, Zuzahlungen, Darlehen, Kontoänderungen).
ß Kommt der Vertragspartner seiner Offenlegungspflicht nicht nach oder
nicht wahrheitsgemäß nach, ist gemäß § 11 Absatz 1 GwG Meldung an
das Bundes kriminalamt und die Strafverfolgungsbehörden zu er statten.
Identifizierung der Beteiligten
Vertragspartner ist eine natürliche Person – bitte die „Erklärung zum Geld wäschegesetz – N (327116)“ ausgefüllt und unterschrieben beifügen.
ACHTUNG:
Bei unvollständigen Angaben darf leider keine Bearbeitung erfolgen!
Um Nachfragen zu vermeiden bitten wir Sie daher, die Fragen sorgfältig zu beantworten und alle notwendigen Dokumente beizufügen.
Beratungspflicht gemäß § 6 VVG
Ich habe eine Verzichtserklärung auf die Beratung unterzeichnet und beigefügt.
Ich habe eine Beratungsdokumentation erhalten.
Informationspflicht gemäß § 7 VVG
Eine gesonderte Erklärung zu den Vertragsinformationen zur Informationspflicht
vor Abgabe der Vertragserklärung habe ich unterzeichnet und beigefügt.
Vorvertragliche Anzeigepflicht gemäß § 19 Absatz 5 VVG
Die Mitteilung über die Folgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeige pflicht
wurde mir vor Beantwortung der Antragsfragen ausgehändigt.
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmer)
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Bestätigungen zu Beratungs- und Informationspflichten nach dem
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Reset Form
Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und
Schweigepflichtentbindungserklärung
(Einwilligungs- / Schweigepflichtentbindungserklärung)
Der Text der Einwilligungs- / Schweigepflichtentbindungserklärung wurde
im Frühjahr 2011 mit den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich
abgestimmt.
Die Bezeichnung „der Versicherer“ steht im nachfolgenden Text für den jeweiligen
Risikoträger, d. h. das Unternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag geschlossen wird. Der Risikoträger ist die Bayern-Versicherung Lebensversicherung.
Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen. Um Ihre Gesundheits daten für diesen
Antrag und den Vertrag erheben und verwenden zu dürfen, benötigen wir, der
Versicherer, daher Ihre datenschutzrechtliche(n) Einwilligung(en). Darüber hi naus benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindungen, um Ihre Gesundheits daten bei schweigepflichtigen Stellen, wie z. B. Ärzten, erheben zu dürfen. Als
Unternehmen der Lebensversicherung benötigen wir Ihre Schweigepflichtentbindung ferner, um Ihre Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein Vertrag mit
Ihnen besteht, an andere Stellen, z. B. IT-Dienstleister, weiterleiten zu dürfen.
Die folgenden Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sind
für die Antragsprüfung sowie die Begründung, Durchführung oder Beendigung
Ihres Versicherungsvertrages bei dem Versicherer unentbehrlich. Sollten Sie
diese nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich sein.
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten
– durch den Versicherer selbst (unter 1.),
– im Zusammenhang mit der Abfrage bei Dritten (unter 2.),
– bei der Weitergabe an Stellen außerhalb des Versicherers (unter 3.) und
– wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter 4.).
Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen Personen wie
Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung nicht erkennen und
daher keine eigenen Erklärungen abgeben können.
1. Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten Gesundheitsdaten durch den Versicherer
Ich willige ein, dass der Versicherer die von mir in diesem Antrag und künftig
mitgeteilten Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.
2. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten
2.1. Abfrage von Gesundheitsdaten bei Dritten zur Risikobeurteilung und
zur Prüfung der Leis tungspflicht
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken kann es notwendig sein, Informationen von Stellen abzufragen, die über Ihre Gesundheitsdaten verfügen.
Außerdem kann es zur Prüfung der Leis tungspflicht erforderlich sein, dass der
Versicherer die Angaben über Ihre gesundheitlichen Verhältnisse prüfen muss,
die Sie zur Begründung von Ansprüchen gemacht haben oder die sich aus eingereichten Unterlagen (z. B. Rechnungen, Verordnungen, Gutachten) oder Mitteilungen z. B. eines Arztes oder sonstigen Angehörigen eines Heilberufs ergeben.
Diese Überprüfung erfolgt nur, soweit es erforderlich ist. Der Versicherer
benötigt hierfür Ihre Einwilligung einschließlich einer Schweigepflichtentbindung für sich sowie für diese Stellen, falls im Rahmen dieser Abfragen Gesundheitsdaten oder weitere nach § 203 StGB geschützte Informationen weitergegeben werden müssen.
Sie können diese Erklärungen bereits hier (I) oder später im Einzelfall (II) erteilen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit ändern. Bitte entscheiden Sie sich
für eine der beiden nachfolgenden Möglichkeiten:
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Bitte Auswahl treffen
Möglichkeit I (Allgemeine Entbindung von der Schweigepflicht):
Ich willige ein, dass der Versicherer – soweit es für die Risikobeurteilung
oder für die Leis tungsfallprüfung erforderlich ist – meine Gesundheitsdaten bei Ärzten, Pflegepersonen sowie bei Bediensteten von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern,
gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden erhebt und für diese Zwecke verwendet.
Ich befreie die genannten Personen und Mitarbeiter der genannten Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht, soweit meine zulässigerweise
gespeicherten Gesundheitsdaten aus Untersuchungen, Beratungen, Behandlungen sowie Versicherungsanträgen und -verträgen aus einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor Antragstellung an den Versicherer übermittelt werden.
Ich bin darüber hinaus damit einverstanden, dass in diesem Zusammenhang – soweit erforderlich – meine Gesundheitsdaten durch den Versicherer an diese Stellen weitergegeben werden und befreie auch insoweit
die für den Versicherer tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht.
Ich werde vor jeder Datenerhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichtet, von wem und zu welchem Zweck die Daten erhoben werden
sollen, und ich werde darauf hingewiesen, dass ich widersprechen und
die erforderlichen Unterlagen selbst beibringen kann.
Reset Form
Möglichkeit II (Entbindung von der Schweigepflicht im Einzelfall):
Ich wünsche, dass mich der Versicherer in jedem Einzelfall informiert, von
welchen Personen oder Einrichtungen zu welchem Zweck eine Auskunft
benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich
ß in die Erhebung und Verwendung meiner Gesundheitsdaten durch den
Versicherer einwillige, die genannten Personen oder Einrichtungen sowie deren Mitarbeiter von ihrer Schweigepflicht entbinde und in die
Übermittlung meiner Gesundheitsdaten an den Versicherer einwillige
ß oder die erforderlichen Unterlagen selbst beibringe.
Mir ist bekannt, dass dies zu einer Verzögerung der Antragbearbeitung
oder der Prüfung der Leis tungspflicht führen kann.
Soweit sich die vorstehenden Erklärungen auf meine Angaben bei Antragstellung beziehen, gelten sie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Ergeben sich nach Vertragsschluss für den Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung vorsätzlich unrichtige oder
unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gelten die Erklärungen bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss.
2.2. Erklärungen für den Fall Ihres Todes
Zur Prüfung der Leistungspflicht kann es auch nach Ihrem Tod erforderlich sein,
gesundheitliche Angaben zu prüfen. Eine Prüfung kann auch erforderlich sein,
wenn sich bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für den Versicherer konkrete
Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei der Antragstellung unrich tige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde. Auch dafür bedürfen wir einer Einwilligung und Schweigepflicht entbindung.
Für den Fall meines Todes willige ich in die Erhebung meiner Gesundheitsdaten bei Dritten zur Leis tungsprüfung bzw. einer erforderlichen erneuten
Antrags prüfung ein wie im ersten Ankreuzfeld beschrieben (siehe oben 2.1. –
Möglichkeit I).
3. Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb des Versicherers
Der Versicherer verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
3.1. Datenweitergabe zur medizinischen Begutachtung
Für die Beurteilung der zu versichernden Risiken und zur Prüfung der Leis tungspflicht kann es not wendig sein, medizinische Gutachter einzuschalten.
Der Ver sicherer benötigt Ihre Einwilligung und Schweigepflichtentbindung,
wenn in diesem Zusammenhang Ihre Gesundheitsdaten und weitere nach § 203
StGB geschützte Daten übermittelt werden. Sie werden über die jeweilige Datenübermittlung unterrichtet.
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Ich willige ein, dass der Versicherer meine Gesundheitsdaten an medizinische
Gutachter übermittelt, soweit dies im Rahmen der Risikoprüfung oder der
Prüfung der Leis tungspflicht erforderlich ist und meine Gesundheitsdaten
dort zweckentsprechend verwendet und die Ergebnisse an den Versicherer
zurück übermittelt werden. Im Hinblick auf meine Gesundheitsdaten und weitere nach § 203 StGB geschützte Daten entbinde ich die für den Versicherer
tätigen Personen und die Gutachter von ihrer Schweigepflicht.
3.2. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder Personen)
Der Versicherer führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Risikoprüfung,
die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische Kundenbetreuung, bei denen
es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht selbst durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen
Gesellschaft der Unternehmensgruppe oder einer anderen Stelle. Werden hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt der Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und soweit erforderlich für die
anderen Stellen.
Der Versicherer führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und
Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten für den
Versicherer erheben, verarbeiten oder nutzen unter Angabe der übertragenen
Aufgaben. Die zurzeit gültige Liste ist als Anlage der Einwilligungs erklärung angefügt. Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter dienstleister.vkb.de eingesehen oder bei der Versicherungskammer Bayern, Abteilung Datenschutz,
80530 München; E-Mail: [email protected], angefordert werden. Für die
Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch die in der
Lis te genannten Stellen benötigt der Versicherer Ihre Einwilligung.
Ich willige ein, dass der Versicherer meine Gesundheitsdaten an die in der
oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie der Versicherer dies tun dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe und sons tiger Stellen im Hinblick auf die Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
Reset Form
3.3. Datenweitergabe an Rückversicherungen
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann der Versicherer Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen
kann, ist es möglich, dass der Versicherer Ihren Versicherungsantrag oder Leis tungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere dann der Fall,
wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung den Versicherer aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt.
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen, können
sie kontrollieren, ob der Versicherer das Risiko bzw. einen Leistungsfall richtig
eingeschätzt hat.
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko beteiligen können.
Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und Leistungsfällen können Daten über
Ihre bestehenden Verträge an Rückversicherungen weitergegeben werden.
Zu den oben genannten Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben ver wendet.
Ihre personenbezogenen Daten werden von den Rückversicherungen nur zu den
vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer Ge sund heits daten an Rückversicherungen werden Sie durch den Versicherer unterrichtet.
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet
werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für den Versicherer tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB
geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
3.4. Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS)
Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das derzeit die informa
Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH (informa IRFP GmbH, Rheinstraße
99, 76532 Baden-Baden, www.informa-irfp.de) betreibt. Auffälligkeiten, die auf
Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und erhöhte Risiken kann der Versicherer an das HIS melden. Der Versicherer und andere Versicherungen fragen
Daten im Rahmen der Risiko- oder Leis tungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein
berechtigtes Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten
weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB geschützten
Daten benötigt der Versicherer Ihre Schweigepflichtentbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen zustande gekommen ist oder nicht.
Ich entbinde die für den Versicherer tätigen Personen von ihrer Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und Informationssys tems (HIS) melden.
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Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über das HIS
Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der Vergangenheit in Kontakt
gestanden haben, und die über sachdien liche Informationen verfügen könnten.
Bei diesen können die zur weiteren Leistungsprüfung erforder lichen Daten erhoben werden (siehe unter Ziffer 2.1.).
3.5. Datenweitergabe an selbständige Vermittler
Der Versicherer gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an
selbständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen oder gemäß
§ 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der
Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter
welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann.
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem
Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen
Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten
informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Ich willige ein, dass der Versicherer meine Gesundheitsdaten und sonstigen
nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit
er forderlich – an den für mich zuständigen selbständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Be ratungs zwecken genutzt werden dürfen.
4. Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten wenn der Vertrag
nicht zustande kommt
Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert der Versicherer Ihre im
Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den Fall, dass Sie
erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es möglich, dass der
Versicherer zu Ihrem Antrag einen Vermerk an das Hinweis- und Informationssystem meldet, der an anfragende Versicherungen für deren Risiko- und Leis tungsprüfung übermittelt wird (siehe Ziffer 3.4.). Der Versicherer speichert Ihre
Daten auch, um mögliche Anfragen weiterer Versicherungen beantworten zu
können. Ihre Daten werden bei dem Versicherer und im Hinweis- und Informa tionssystem bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung gespeichert.
Ich willige ein, dass der Versicherer meine Gesundheitsdaten – wenn der Vertrag nicht zustande kommt – für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Ende
des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben genannten Zwecken speichert und nutzt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt,
nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in
Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und
diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
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Der Widerruf ist zu richten an:
Bayern-Versicherung
Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Maximilianstraße 53
81535 München
Telefax: (0 89) 21 60-27 14
E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir
erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil
der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor
dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis
zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten;
dabei handelt es sich um den in den Informationspflichten nach den §§ 1 und 2
der VVG-Informationspflichtenverordnung unter Ziffer II. 3. „Widerruf“ ausgewiesenen Betrag. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile
nach § 169 des Versicherungsvertragsgesetzes zahlen wir Ihnen aus. Die
Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage
nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem
Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben sind.
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes
wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag
zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der
Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer
betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Hinweis für den Versicherungsnehmer
Bevor Sie den Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die „Besonderen Bestimmungen und Vereinbarungen“ auf Seite 15 bzw. 16. Diese Angaben werden mit Ihrer
Unterschrift Vertragsbestandteil.
Datum
Unterschrift Versicherungsnehmer/gesetzl. Vertreter (bei Minderjährigen)
Datum
Unterschrift der zu versichernden Person, wenn nicht zugleich
Versicherungsnehmer
Reset Form
Vermittlerdaten (Bitte immer angeben)
Bitte dringend ZusOB beachten:
SI/IZB-Ref.Nr.
SPK VermKennzeichen
oder
FIDUCIA-Kennung
S
Y H
Stempel, Telefon des Vermittlers
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HV/NV/Zweigstelle
Reset Form
Besondere Bestimmungen und Vereinbarungen
1. Annahmefrist
Wir können Ihren Antrag innerhalb von sechs Wochen annehmen. Diese
Frist beginnt am Tag der Antragstellung, bei Ver sicherungen mit ärztlicher
Untersuchung jedoch nicht vor dem Tag der Untersuchung.
2. Dienstleisterliste
Übersicht Dienstleister
nach Ziff. 3.2. der Einwilligungserklärung
(Hinweis: Die aktuelle Liste finden Sie unter dienstleister.vkb.de)
Firmenbezeichnung / Kategorie
Tätigkeitsgebiet
Zur Unternehmensgruppe gehören
folgende Gesellschaften, die untereinander Dienstleistungen erbringen
ƒ Versicherungskammer Bayern
Versicherungsanstalt des
öffentlichen Rechts
ƒ Bayerische Landesbrandversicherung AG
ƒ Bayerischer Versicherungsverband
Versicherungsaktiengesellschaft
ƒ Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG
ƒ Bayerische Beamtenkrankenkasse AG
ƒ Union Krankenversicherung AG
ƒ Union Reiseversicherung AG
ƒ Versicherungskammer Bayern
Konzern Rückversicherung AG
ƒ SAARLAND Feuerversicherung AG
ƒ SAARLAND Lebensversicherung AG
ƒ Feuersozietät Berlin Brandenburg
Versicherung AG
ƒ Öffentliche Lebensversicherung
Berlin Brandenburg AG
ƒ Ostdeutsche Versicherung AG
(OVAG)
ƒ Pensions-Management GmbH
ƒ Versicherungskammer Bayern
Pensionskasse AG
ƒ Bavaria Versicherungs-Vermittlungs
GmbH
ƒ Consal-Makler-Service GmbH
ƒ Consal-Service-Gesellschaft mbH
ƒ Consal-Versicherungsdienste GmbH
ƒ Consal Vertrieb Landesdirektionen
GmbH
Zentrale Abwicklung gleichartiger
Aufgaben. Dies umfasst z. B. die
gemeinsame Datenhaltung (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
von Kundendaten), Post Einund Ausgangsbearbeitung,
Bearbeitung von Kundenanfragen,
In-/Exkasso.
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Externe Unternehmen
ƒ Gesellschaft für angewandte
Versicherungs-Informatik mbH
ƒ Gesellschaft für innovative Versicherungssoftware mbH
ƒ Saarland Informatik Service GmbH
ƒ OEV Online Dienste GmbH
ƒ sonstige DV-Dienstleister
DV-Dienstleistungen
ƒ Gutachter
ƒ Gebäudewertermittler
Erstellung und Überprüfung
ärztlicher Gutachten, Beratung
Ermittlung und Überprüfung von
Gebäudewerten
ƒ WBR MediaConcept GmbH
ƒ Easy Mail Gesellschaft für
Dialogmarketing mbH
ƒ Cybay New Media GmbH
Unterstützung bei Kundenaktionen
ƒ arvato direct services Wilhelmshaven
GmbH
Zulagenverwaltung und
-abwicklung Riester
Beitragsmeldung Basisrenten
Rentenbezugsmitteilungen
(Fortsetzung nächste Seite)
Übersicht Dienstleister
(Fortsetzung)
nach Ziff. 3.2. der Einwilligungserklärung
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(Hinweis: Die aktuelle Liste finden Sie unter dienstleister.vkb.de)
Firmenbezeichnung / Kategorie
Tätigkeitsgebiet
ƒ Premium efh
Klärung und Zuordnung von
Sammelzahlungen in Island
ƒ infoscore Consumer data GmbH
Bonitätsprüfung
ƒ BVK Kassel
ƒ RVK Köln
Unterstützung bei der Beihilfeabrechnung
ƒ Fa. Fell GmbH
ƒ Fa. Gaefgen GmbH
Versand von Unterlagen
ƒ acterience management partners
GmbH & Co. KG
Beratungsleistungen
Projektleitung
ƒ Verband öffentlicher Versicherer –
Deutsche Rückversicherung
ƒ General Reinsurance AG
ƒ Münchener Rückversicherungsgesellschaft AG
Rückversicherung
ƒ PKV Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
ƒ Info Partner KG
ƒ Creditreform München
Creditreform Link & Maurer KG
Creditreform Saarbrücken
Creditreform Berlin Wolfram KG
ƒ ISU-Interessengemeinschaft
süddeutscher Unternehmer e.V.
ƒ Debitor Inkasso GmbH
ƒ EOS Deutscher Inkasso Dienst GmbH
ƒ ksp Rechtsanwaltsgesellschaft,
Hamburg
ƒ hfg Inkasso GmbH
Poolprüfungen
Betreiben von Auskunftsdatenbanken
Inkasso/Gerichtliches Mahnverfahren
ƒ Adress Research
ƒ Deutsche Post Adress GmbH
ƒ Flashlight Design Electronic Systems
GmbH
Adressenaktualisierung
Abgleich von Adressdaten
ƒ sachcontrol AG
ƒ innovation Group AG
ƒ Schaden Management Schweitzer
GmbH
ƒ ControlExpert GmbH
ƒ Generalagentur M. Voss
ƒ MFA GmbH
Dienstleistung bei der Schadenund/oder Vertragsbearbeitung
ƒ COMPASS Private Pflegeberatung
GmbH
ƒ Deutsche Assistance Service GmbH
ƒ RehaAssist Deutschland GmbH
ƒ Roland Rechtsschutz Versicherung AG
ƒ Roland Schutzbrief Versicherung AG
ƒ ReIntra GmbH
Assistance-Leistungen
ƒ Pro Tect Versicherung AG
ƒ Cardif Allgemeine Versicherung
Restkreditversicherung; Gemeinsame Betreuung von Kunden
ƒ Combitel GmbH
Service-Center
ƒ CombiRisk GmbH
Risikomanagement/Unwetterwarnsystem
ƒ Bayern Corporate Service GmbH
Sicherheitsdienstleistungen/
Notrufserviceleitstelle
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Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Maximilianstraße 53 · 81535 München
Haus- und Paketanschrift: Warngauer Straße 30 · 81539 München
Telefon (0 89) 21 60-0 · Telefax (0 89) 21 60-27 14
www.versicherungskammer-bayern.de
Vorstand: Dr. Frank Walthes (Vorsitzender),
Helmut Späth (stellvertretender Vorsitzender),
Dr. Harald Benzing, Dr. Robert Heene, Klaus G. Leyh,
Barbara Schick, Dr. Stephan Spieleder
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Ulrich Netzer
Handelsregister: AG München HRB 123 660
Sitz: München
Konten Bayern-Versicherung:
BayernLB
IBAN DE03 7005 0000 0000 0240 22
BIC BYLADEMM
DZ Bank AG, München
IBAN DE07 7016 0000 0000 0740 01
BIC GENODEFF701
Gläubiger-ID: DE61BL000000156981
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Ein Stück Sicherheit
unterm blauen Schirm.
Jeden Tag hält das Leben neue Abenteuer für Sie bereit. Egal ob große,
kleine, lustige oder herausfordernde – je sicherer Sie sich fühlen, desto
mehr können Sie es genießen. Deshalb kümmern wir uns um das
nötige Stück Sicherheit.
Unsere besondere Sicherheit entsteht durch eine Kombination
aus Nähe, Erfahrung, Solidität und Service:
Sicherheit durch Nähe
Unsere bayerischen Wurzeln und über 4.000 Beratungsstellen
machen uns zu Ihrem echten Nachbarn.
Sicherheit durch Erfahrung
Unsere Wurzeln reichen bis 1811 zurück: Seitdem haben wir viel
erlebt und gelernt. Dieses wertvolle Wissen setzen wir für Ihr Wohl ein.
Sicherheit durch Solidität
Als öffentlicher Versicherer in Bayern und der Pfalz stehen wir
für Zuverlässigkeit und Stabilität.
Sicherheit durch Service
Unsere Überzeugung: Bei jedem Kontakt spüren Sie, dass wir
uns um Ihre Belange kümmern, als ginge es um unsere eigenen.
Und so erhalten Sie genau die Sicherheit, die Sie für Ihr Abenteuer
Leben brauchen.
Weitere Informationen unter www.versicherungskammer-bayern.de
Wir beraten Sie gerne.
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Hinweis an den Vermittler: Bitte nur die Originalerklärung einreichen, per Fax eingehende Erklärungen werden nicht verarbeitet!
Bayern-Versicherung
Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Verzichtserklärung zu Beratung und Dokumentation (nach § 6 VVG)
Interne Bearbeitungsvermerke (nicht beschriften!)
Name, Vorname des Antragstellers /der Antragstellerin
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
Versicherungsnummer (sofern bekannt)
Vermittlernummer
Ich verzichte auf eine Beratung.
Ich wurde beraten, verzichte aber auf eine Dokumentation der Beratung.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass sich der Verzicht auf Beratung sowie der Verzicht
auf die Dokumentation der Beratung nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann,
Schadenersatzansprüche wegen Verletzung der Beratungs- und Dokumentationspflicht
geltend zu machen.
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Ort und Datum
Unterschrift des Antragstellers bzw. des gesetzlichen Vertreters
Bayern-Versicherung
Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Maximilianstraße 53, 81535 München
Haus- und Paketanschrift:
Warngauer Straße 30, 81539 München
Telefon (0 89) 21 60-0, Telefax (0 89) 21 60-27 14
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Vorstand: Dr. Frank Walthes (Vorsitzender),
Helmut Späth (stellvertretender Vorsitzender),
Dr. Harald Benzing, Dr. Robert Heene,
Klaus G. Leyh, Barbara Schick,
Dr. Stephan Spieleder
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Ulrich Netzer
Handelsregister: AG München HRB 123 660
Sitz: München
Konten Bayern-Versicherung:
BayernLB
IBAN DE03 7005 0000 0000 0240 22
BIC BYLADEMM
DZ Bank AG, München
IBAN DE07 7016 0000 0000 0740 01
BIC GENODEFF701
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Hinweis an den Vermittler: Bitte nur die Originalerklärung einreichen, per Fax eingehende Erklärungen werden nicht verarbeitet!
Bayern-Versicherung
Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Erklärung zu den Vertragsinformationen (nach § 7 VVG)
Interne Bearbeitungsvermerke (nicht beschriften)
Name, Vorname des Antragstellers/der Antragstellerin
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
Versicherungsnummer (sofern bekannt)
Vermittlernummer
Ich wurde bereits mündlich über die wesentlichen Vertragsinhalte informiert. Es reicht daher aus, dass mir die
Vertragsunterlagen zusammen mit dem Versicherungsschein zugesendet werden.
Ich nutze deshalb die Möglichkeit, ausnahmsweise auf die Übergabe der Vertragsunterlagen (Vorgabe nach
§ 7 VVG und der Informationspflichtenverordnung) vor Abgabe meiner Vertragserklärung zu verzichten.
Die Vertragsunterlagen bestehen insbesondere aus den Verbraucherinformationen einschließlich Produkt informationsblatt, den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen, dem Merkblatt zur Datenverarbeitung sowie der Erläuterung zur Schweigepflichtentbindung.
Durch diese Erklärung verschiebt sich lediglich der Zeitpunkt, zu dem ich die Informationen zu meinem Vertrag
in Textform erhalte. Mein Widerrufsrecht von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins mit den vollständigen Vertragsunterlagen bleibt in vollem Umfang erhalten.
Ort und Datum
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Unterschrift des Antragstellers bzw. des gesetzlichen Vertreters
Bayern-Versicherung
Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Maximilianstraße 53, 81535 München
Haus- und Paketanschrift:
Warngauer Straße 30, 81539 München
Telefon (0 89) 21 60-0, Telefax (0 89) 21 60-27 14
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Vorstand: Dr. Frank Walthes (Vorsitzender),
Helmut Späth (stellvertretender Vorsitzender),
Dr. Harald Benzing, Dr. Robert Heene,
Klaus G. Leyh, Barbara Schick,
Dr. Stephan Spieleder
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Ulrich Netzer
Handelsregister: AG München HRB 123 660
Sitz: München
Konten Bayern-Versicherung:
BayernLB
IBAN DE03 7005 0000 0000 0240 22
BIC BYLADEMM
DZ Bank AG, München
IBAN DE07 7016 0000 0000 0740 01
BIC GENODEFF701
Gläubiger-ID: DE61BL000000156981
Reset Form
Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht
Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können,
ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß
und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler
machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber
der Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft,
Maximilianstraße 53, 81535 München schriftlich nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden,
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht
können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit
zur Anzeige verpflichtet.
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche
Anzeigepflicht verletzt wird?
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Ver trag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder
Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir
den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht
oder nicht richtig angegebene Umstand
ß weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
ß noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis
zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver trags zeit entspricht. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Auszahlung
eines ggf. vorhandenen Rückkaufswertes.
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Seite 21 von 21 Seiten
2. Kündigung
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertrag liche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat kündigen. Der Versicherungsvertrag wandelt sich dann
in eine beitragsfreie Versicherung um, sofern die dafür vereinbarte
Mindestversicherungsleistung erreicht wird. Haben Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht schuldlos verletzt, verzichten wir auf unser
Recht zur Kündigung.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
3. Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch
zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuld los verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Versicherungsperiode Vertragsbestandteil; auf dieses Recht ver zichten wir.
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
4. Ausübung unserer Rechte
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer
Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere
Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere
Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht
vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
5. Stellvertretung durch eine andere Person
Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere
Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie
können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt.

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