Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten - SIA-Shop

Transcrição

Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten - SIA-Shop
Schweizer Norm
Norme suisse
Norma svizzera
Bauwesen
507 118
EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L’ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION
Schweizerischer
Ingenieur- und Architekten-Verein
Norm
Ausgabe 1977/1991
118
Allgemeine Bedingungen
für Bauarbeiten
3/1995
Herausgeber:
Schweizerischer lngenieur- und Architekten-Verein
Postfach, 8039 Zürich Telefon 01/283 15 15, Fax 01/201 63 35
Normen- und Drucksachenverkauf Telefon 01/283 15 60
Copyright © 1991 by SlA Zürich
Ausgabe 1991
Die Ausgabe 1991 ist inhaltlich gegenüber der Ausgabe 1977 unverändert. Hingegen wurden durch Fussnoten im
Kapitel 6 bestehende Unsicherheiten im Bereich der Garantiefrist, die eine Rügefrist ist, beseitigt.
INHALTSVERZEICHNIS
Artikel
1
DER WERKVERTRAG IM ALLGEMEINEN
11
Grundbegriffe
Werk
Werkvertrag
12
Arten des Abschlusses
3
Ausschreibung im allgemeinen:
- Begriff, Arten und Verfahren
- Vorbereitung
- lnhalt
4
5
6
Angebot des Unternehmers:
- Im allgemeinen
- Verhältnis zu den Ausschreibungsunterlagen
- Dauer der Bindung
14
30
31
Abwerbung von Arbeitnehmern
32
1 5 Vertretung der Vertragsparteien
Abschluss des Werkvertrages
Ausschreibungsunterlagen :
- Bestandteile und Rangordnung
- Leistungsverzeichnis
- Baustelleneinrichtungen,
Massnahmen für Unterkunft
und Verpflegung
- Materiallieferungen
- Vergebung einzelner Leistungen
an Dritte
- Baubeschreibung
- Grundstücke, Rechte und
Verpflichtungen
- Zuleitungen und Ableitungen
13
1
2
Artikel
Nebenunternehmer:
- Im allgemeinen
- Gemeinsame Schadenersatzpflicht
Bauleitung:
- Einsetzung und Vollmacht
- Aufgaben
- Vertreter der Bauleitung
33
34
35
Vertreter des Unternehmers; Rapporte
36
1 6 Streitigkeiten und Gerichtsstand
7
8
2
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Prüfung der Angebote
18
Annahme durch den Bauherrn
19
Vertragsurkunde und übrige Bestandteile des Werkvertrages
20
Rangordnung der Vertragsbestandteile
21
Gegenangebot des Bauherrn
22
Pflichten der Vertragspartner
Hauptpflichten und Haftung
23
Treuepflicht und Urheberrecht
24
Anzeige- und Abmahnungspflichten
des Unternehmers
25
Versicherungspflicht des Unternehmers
26
Ergänzungen und Abänderungen
des Werkvertrages
27
Mehrzahl von Unternehmern
Arbeitsgemeinschaft (Konsortium)
28
Subunternehmer
29
VERGÜTUNG DER LEISTUNGEN
DES UNTERNEHMERS
2 1 Einheits-, Global- und Pauschalpreise
Allgemeines
Einheitspreis
Globalpreis
Pauschalpreis
Vertrag mit mehreren Preisarten;
Einheitspreis- und Gesamtpreisvertrag
Baustelleneinrichtungen
38
39
40
41
42
43
2 2 Regiearbeiten
Voraussetzung:
- Vertrag oder Anordnung der
Bauleitung
- Regiearbeiten ohne Anordnung der
Bauleitung
Pflichten des Unternehmers:
- Allgemeine Pflichten
- Rapportpflicht
Vergütung der Regiearbeiten:
- Allgemeines
- Ansätze im allgemeinen
- Ansätze für Arbeitsstunden und
Material
- Zuschläge zu Ansätzen für
Arbeitsstunden
- Ansätze für die Benützung der
Baustelleneinrichtungen
- Besondere Leistungen in Regie
- Preisnachlass
- Regierechnung
44
45
46
47
48
49
50
51
52
54
55
Vertrag mit Richtpreis
56
Haftung für Regiearbeiten
57
1
Artikel
23
Besondere Verhältnisse
Im allgemeinen
Sonderfälle:
- Ausserordentliche Umstände
- Ungünstige Witterungsverhältnisse
- Stillegung von Baustellen aus
marktwirtschaftlichen Gründen
24
25
26
Kostengrundlage
lnhalt und Bedeutung
Lohnkostenansätze
Teuerungsabrechnung nach dem
Verfahren mit Mengennachweis
Im allgemeinen
Teuerungsabrechnung auf Leistungen
von Subunternehmern
66
67
68
69
70
71
72
73
80
74
Änderungen der Beschaffungskosten
für Baustelleneinrichtungen
und Verschleissteile
81
Änderungen der Ansätze gesetzlicher
Umsatzabgaben
82
Bauhandwerkerpfandrecht
83
Änderungsrecht des Bauherrn
Pflichten des Bauherrn
86
Fehlen von Einheitspreisen; veränderte
Ausführungsvoraussetzungen
87
Baustelleneinrichtungen
88
Bestellungsänderung bei Leistungen
zu Global- oder Pauschalpreisen
89
3 5 Anpassung der Fristen
90
3 6 Grundstücke und Rechte
91
4
BAUAUSFÜHRUNG
4 1 Fristen
Änderungen der Transportpreise
31
Veränderte Mengen
3 4 Auswirkung der Bestellungsänderung
bei anderen Leistungen
62
63
75
76
77
78
79
BESTELLUNGSÄNDERUNG
32
61
Materialpreisänderungen:
- Grundsatz
- Gegenstand
- Berechnung der Preisdifferenz
- Kantine und Unterkunft
- Bei Regiearbeiten
- Vorsorgliche Lagerhaltung
3
3 3 Auswirkungen der Bestellungsänderung
bei Leistungen zu Einheitspreisen
59
60
Änderung der Vergütung wegen
veränderter Kostengrundlage
(Teuerungsabrechnung) im allgemeinen
Grundsatz
64
Verfahren
65
Lohnkostenänderungen:
- Grundsatz
- Massgebende Ansatzänderungen
- Direkte Berechnung für Arbeiter,
Vorarbeiter und Poliere
- Indirekte Berechnung für übrige
Arbeitnehmer
- Kantine und Unterkunft
- Regiearbeiten
27
58
Artikel
Festlegung
92
Bauprogramm
93
Einhaltung der Fristen:
- Pflichten der Bauleitung
- Pflichten des Unternehmers
94
95
Fristerstreckung
96
Haftung aus Fristüberschreitungen
97
Konventionalstrafen und Prämien
98
4 2 Ausführungsunterlagen
Weisungen
Ausführungspläne und Baustofflisten
Ausführungspläne des Unternehmers
Eventualpositionen
99
100
101
102
4 3 Schutz- und Fürsorgemassnahmen
Grundsatz
Besondere Sicherheitsmassnahmen:
- Sicherheit der am Bauwerk
Beschäftigten
- Verhütung von Bränden und
Explosionen
- Sicherung der Arbeitsstellen
und ihrer Zugänge
- Besucher
Massnahmen zu Gunsten der
Arbeitnehmer:
- Unfall- und Krankenversicherung
- Unterkunft und Verpflegung
103
104
105
106
107
108
109
Schutz benachbarter Sachen:
- Sorgfaltspflichten des Unternehmers 110
- Beweissicherung
111
84
85
Schutz gegen Immissionen
112
Überwälzung von Haftungsfolgen
113
4 4 Die Bauausführung im einzelnen
Absteckung:
2
Durch die Bauleitung
Durch den Unternehmer
114
115
Artikel
Bauplatz und Zufahrt:
- Grundstücke und Rechte
- Herrichten der Zufahrten
- Ordnung auf dem Bauplatz und den
Zufahrten
- Verkehrsvorschriften
- Verpflichtungen gegenüber Dritten
- Aushub- und Abbruchmaterial;
Deponie
- Funde
Baustelleneinrichtungen:
- Begriff
- Erstellung und Unterhalt
- Benützungsdauer, Vorhalten
- Benützung durch Nebenunternehmer
- Zerstörung oder Beschädigung
- Verkauf, Demontage und Abtransport
Energie, Wasser und Abwasser:
- Zuführung elektrischer Energie im
allgemeinen
- Elektrische lnstallationen
- Benützung elektrischer Sekundärleitungen durch Nebenunternehmer
- Stromunterbrechungen und
-einschränkungen
- Zuführung von Trink- und Brauchwasser, Ableitung des Abwassers
- Rechnungstellung für Verbrauchskosten
- Hochbau
Baustoffe:
- Qualitätsanforderungen
- Proben
- Muster
5
Artikel
116
117
5 3 Sicherheitsleistung des Unternehmers
bis zur Abnahme
Bei Einheitspreisverträgen:
118
119
120
Rückbehalt; allfällige zusätzliche
Sicherheit
- Umfang des Rückbehaltes
Bei Gesamtpreisverträgen
Fälligkeit des Rückbehaltes und
Zinspflicht
-
121
122
123
124
125
126
127
128
149
150
151
152
5 4 Schlussabrechnung
Begriff und Gegenstand
153
Einreichung und Prüfung
154
Fälligkeit der Abrechnungsforderung;
Zahlungsfrist
155
Verzicht auf weitere Ansprüche
156
129
130
131
132
133
134
135
6
ABNAHME DES WERKES UND
HAFTUNG FÜR MÄNGEL
6 1 Abnahme
Gegenstand und Wirkung
157
Anzeige der Vollendung; gemeinsame
Prüfung
158
Abnahme des geprüften Werkes:
136
137
138
Belastungsproben und andere
Prüfungen am Bauwerk
139
Materialvorräte
140
AUSMASS, ABSCHLAGSZAHLUNGEN,
SICHERHEITSLEISTUNGEN
UND SCHLUSSABRECHNUNG
-
Abnahme des mängelfreien Werkes
Abnahme bei unwesentlichen
Mängeln
- Zurückstellung bei wesentlichen
Mängeln
- Abnahme trotz wesentlicher Mängel
- Abnahme bei Verzicht auf die
Geltendmachung von Mängeln
Abnahme ohne Prüfung
159
160
161
162
163
164
6 2 Haftung für Mängel
5.1 Ausmass bei Arbeiten zu Einheitspreisen
Grundsatz
142
Massurkunde
142
Bestimmung nach dem plangemässen
theoretischen Ausmass
143
5 2 Abschlagszahlungen
Bei Einheitspreisverträgen:
- Grundsatz
- Umfang
- Leistungswert für Baustelleneinrichtungen
144
145
146
Bei Gesamtpreisverträgen
147
Fälligkeit
148
Grundsatz
165
Begriff des Mangels
166
Haftung des Unternehmers in
besonderen Fällen:
Selbst vorgeschlagene und
berechnete Konstruktionen
oder Ausführungsarten
- Arbeiten von Subunternehmern,
Regiearbeiten und Arbeiten
mit vorgeschriebenen Baustoffen
Rechte des Bauherrn bei Mängeln
(Mängelrechte):
- Recht auf Verbesserung,
Minderung und Rücktritt
- Kosten der Verbesserung
- Weiteres Mängelrecht: Recht auf
Schadenersatz
-
167
168
169
170
171
3
Artikel
6 3 Garantiefrist (Rügefrist)
Bestand und Dauer
Bedeutung:
- Recht zu jederzeitiger Mängelrüge
- Haftung des Unternehmers
- Besichtigungsrecht des
Unternehmers
Neubeginn des Fristenlaufes
Schlussprüfung
7
172
173
174
175
176
177
6 4 Rechtslage nach Ablauf der
Garantiefrist
Wirkung des Fristablaufes
Haftung für verdeckte Mängel
178
179
6 5 Verjährung
180
6 6 Sicherheitsleistung des Unternehmers
nach der Abnahme
Solidarbürgschaft
181
Bargarantie
Artikel
VORZEITIGE BEENDIGUNG DES
WERKVERTRAGES UND
ZAHLUNGSVERZUG DES BAUHERRN
7 1 Grundsatz
7 2 Einzelne Fälle vorzeitiger Beendigung
Allgemeines Rücktrittsrecht
des Bauherrn
Unmöglichkeit der Erfüllung aus
Verhältnissen des Bauherrn
Besondere Umstände auf seiten
des Unternehmers
Untergang des Werkes:
- Zufälliger Untergang
- Vom Bauherrn verursachter
Untergang
- Versicherungsleistungen
bei Untergang
7 3 Zahlungsverzug des Bauherrn
184
185
186
187
188
188
189
190
182
Anhang
Sachregister
Einschlägige Bestimmungen
aus dem ZGB und OR
Genehmigung und Inkrafttreten
4
183
Seite
53
65
71
PRÄAMBEL
Die vorliegende Norm ist vom Schweizerischen lngenieur- und Architekten-Verein unter Mitwirkung
- des Schweizerischen Baumeisterverbandes
- des Schweizerischen Gewerbeverbandes
- der Schweizerischen Zentralstelle für Stahlbau
- der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute
- öffentlicher Bauherrschaften, insbesondere der Schweizerischen Baudirektoren-Konferenz
erarbeitet worden.
lnhalt und Zweck der Norm
Die Norm enthält Regeln betreffend Abschluss, lnhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauarbeiten. Sie klärt die in diesen Verträgen gebräuchlichen Begriffe, bietet eine Übersicht über
die einschlägigen Rechtsfragen und zeigt, gestützt auf praktische Erfahrung, wie diese gelöst
werden können, in angemessener Berücksichtigung der beidseitigen Interessen. Soweit die Norm
Rechte und Pflichten der Vertragspartner umschreibt, wird sie dadurch rechtsverbindlich, dass
die Partner sie als Bestandteil ihres Vertrages bezeichnen. Regeln, die schon von Gesetzes wegen gelten, sind in der Norm durch Hinweise auf die anzuwendenden Gesetzesbestimmungen gekennzeichnet.
Die Norm soll den Abschluss und die Gestaltung der Verträge erleichtern. Auch soll sie bewirken, dass im Bauwesen möglichst einheitliche Vertragsbedingungen verwendet werden. Dadurch
trägt sie zur Förderung des wirtschaftlichen Bauens bei.
Die Norm ist für aIle Bauarbeiten anwendbar. Technische Bestimmungen für die Ausführung der
Bauwerke werden durch Normen der Fachverbände festgelegt.
5
BEAUFTRAGTE KOMMISSIONEN
Mit der Ausarbeitung der Norm SIA 118 waren folgende Kommissionen des SIA beauftragt:
Kommission für die «Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten» Nr. 118
Präsident:
Vizepräsident:
F. Guisan, Ing. SIA
B. Hediger, Ing. SIA
Vevey
Basel
Mitglieder:
R. Adatte, Arch. SIA
D. Baumann, Ing. SIA
H. Bosshart, Ing. SIA
H. Brunner, Ing. SIA
R. Cron, Baumeister
J.-P. Delamuraz, Stadtpräsident
C. Diener, Ing. SIA
H.-U. Frei, Arch. SIA
E. Gräff, Arch. SIA
E. Grimm, Ing. SIA
P. Halter, Ing. SIA
M. Kamber, lic. rer. pol.
W. Knobel, Ing. SIA
P. Knoblauch, Ing. SIA
K. Müller, Ing. SIA
D. Oechsle, Ing.
J. Pagé, Arch. SIA
D. Prader, Ing. SIA
P. Schild, Arch. SIA
H. Siegenthaler, Fürsprecher
Lausanne
Bern
Bern
Zürich
Basel
Lausanne
Zürich
Aarau
Zürich
Zürich
St. Gallen
Bern
Bern
Genève
Muttenz
Zürich
Genève
Zürich
Bern
Bern
H. Siegle, Arch. SIA
Dr. O. Spirig, Jurist
H. Spitznagel, Arch. SIA
W. Stadelmann
Genève
Bern
Zürich
Zürich
W. Stettler, Ing. SIA
Dr. H. Weiersmüller, Zentralsekretär
Zürich
Zürich
Vertreter von:
SIA
SIA
SIA
SBV
SBV
Schweiz. Städteverband
SBV
SIA
SBV
Kant. Behörden
Schweiz. Gewerbeverband
VSS
SIA
SBV
SIA
SIA
SIA
Schweiz. BaudirektorenKonferenz
INTERASSAR
SIA
Schweiz. Zentralstelle
für Stahlbau
VSS
SBV
Rekurskommision für die Norm SIA 118
Vertreter von:
Präsident:
A. Cogliatti, Ing. SIA
Zürich
Mitglieder:
F. Enz, Adjunkt beim Tiefbauamt
des Kantons Zürich
B. Hediger, Ing. SIA
Prof. J. W. Huber, Arch. SIA
M. Kamber, lic. rer. pol.
Dr. E. Pfiffner, Generalsekretär
D. Prader, Ing. SIA
W. Stadelmann, Ing. SIA
Zürich
Ch. Steudler, Ing. SIA
Lausanne
M. Beaud, lic. jur.
Zürich
Juristischer
Mitarbeiter:
Basel
Bern
Bern
Zürich
Zürich
Zürich
Zu Rechtsfragen wurden von den Kommissionen angehört:
Prof. Dr. Dr. h. c. P. Jäggi †
Prof. Dr. P. Gauch
Freiburg
Freiburg
Protokollführer:
Bern
70
A. Peter
Rekurrenten der Kantone
der deutschen Schweiz
Kommission 118
Schweiz. Gewerbeverband
SBV
Kommission 118
Schweiz. Zentralstelle
für Stahlbau
Rekurrenten der Kantone
der Westschweiz
GENEHMIGUNG DURCH DIE VERBÄNDE
Folgende Verbände haben die Norm SlA 118 genehmigt:
Schweiz. Baumeisterverband (SBV) am 1. Juni 1976
Schweiz. Gewerbeverband (SGV) am 9. Dezember 1976
Schweiz. Zentralstelle für Stahlbau am 9. September 1976
Schweiz. Vereinigung Beratender lngenieure (ASIC) am 28. Oktober 1976
Bund Schweizer Architekten (BSA) am 31. Juli 1976
Verband freierwerbender Schweizer Architekten (FSAI) am 30. Juli 1976
INKRAFTTRETEN
Die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.
Sie ersetzt diejenige aus dem Jahre 1962.
Beschluss der Delegiertenversammlung des SIA vom 26. Juni 1976 in Bern
Namens des Central-Comité
Der Präsident:
A. Cogliatti
Der Generalsekretär:
Dr. U. Zürcher
Die Erläuterungen zu Kapitel 6 wurden vom Central-Comité des SIA am 14. November 1991 in Bern genehmigt.
Der Präsident:
Der Generalsekretär:
Dr. H.H. Gasser
C. Reinhart
71