Recht

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Recht
GYMNASIUM AM SILBERKAMP PEINE
SCHULJAHR 2015-16
WW
EINE BROSCHÜRE VON S CHÜLERN
FÜR SCHÜLER
RAUMNUMMER
Mit dieser Broschüre
möchte der Kurs Wirtschaft – Finanzen – Recht
des 12. Jahrgangs
anderen Schülern nützliche Infos, Tipps und Links
zu alltäglichen Themen zur Verfügung stellen.
Wirtschaft – Finanzen - Recht
Beiträge „Basics“
 Wirtschaft: Das BIP – Geld allein macht nicht glücklich;
Konsumwelten; Die Psychologie von Kauf und Verkauf
 Recht: Der Kaufvertrag; Meine Rechte bei Kauf und
Umtausch/Widerruf; Garantie und Gewährleistung; AGB;
Reisemängel richtig reklamieren; Der Mietvertrag
Internetrecht: Macht und Kontrolle im digitalen Zeitalter;
Meine Daten gehören mir; Verkäufe in Internetportalen
(Ebay)
 Finanzen: Studienfinanzierung (allgemein, duales Studium,
Stipendium); Versicherungen
Wirtschaft – Finanzen - Recht
Beiträge „Finanztest macht Schule“
 Versicherungen: Lebensversicherung,
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Rechtsschutzund Verkehrsrechtsschutzversicherung,
Autoversicherungen und Autokauf, Versicherungen für
Tiere
 Finanzen: Bausparverträge, Geldanlage im Ausland,
Briefkastenfirmen, Aktien, Bezahlverfahren bei OnlineKäufen, Mietpreisbremse
 Recht: Meine Rechte bei Fahrten mit Fernbussen, Work &
Travel, Antidiskriminierungsgesetz, Rente aus dem
Ausland, Sterbehilfe
Allgemeine Informationen
Das BIP umfasst den Wert aller Güter und Dienstleistungen, die in einem Jahr innerhalb der
Landesgrenzen einer Volkswirtschaft erwirtschaftet werden. Somit enthält das deutsche BIP auch alle
Leistungen ausländischer Arbeiter, die in Deutschland arbeiten, nicht aber deutscher Arbeitskräfte,
die z.B. in China arbeiten. Das BIP wird in der Wirtschaftsstatistik herangezogen, um sich ein Bild über
die Leistungsfähigkeit aber auch über den Wohlstand eines Landes machen zu können; doch zu der
Messung des Wohlstandes später mehr.
Berechnung des BIP
Deutschland war 2013 auf Platz vier der höchsten Bruttoinlandsprodukte weltweit hinter den
Vereinigten Staaten, der Volksrepublik China und Japan. Berechnet wird das BIP für Deutschland zwei
Mal im Jahr von dem statistischen Bundesamt, jeweils für das Vorjahr. Bei der Berechnung
unterscheidet man zwischen zwei Typen. Das nominale BIP, welches die Summe der inländischen
Wertschöpfung in aktuellen Marktpreisen angibt. Es ist abhängig von den Veränderungen des
Preisindexes. Somit steigt das BIP bei einer inflationären Entwicklung, da die Marktpreise steigen und
sinkt bei einer Deflation, weil die Marktpreise sinken. Bei der Berechnung des realen BIPs werden alle
Waren und Dienstleistungen zu den Preisen des Basisjahres bewertet, welches konstante Preise sind.
Somit ist das reale BIP unabhängig von Preisveränderungen.
Arten der BIP Berechnung
Neben der Unterscheidung in zwei BIP-Typen gibt es auch noch mehrere Arten der Berechnung. Die
Entstehungsrechnung basiert auf der Bruttowertschöpfung, den wirtschaftlichen Leistungen von der
Produktionsseite. Diese zentrale Größe der Bruttowertschöpfung berechnet sich aus dem
Produktionswert abzüglich der Vorleistungen, hinzukommen noch die Gütersteuern.
Die Verwendungsrechnung findet anhand der Nachfrager Seite statt, indem man die Verwendung
von Waren und Dienstleistungen bestimmt. Basis zur Berechnung sind die privaten Konsumausgaben,
zu denen staatliche Konsumausgaben, Bruttoinvestitionen und der Außenbeitrag, also der Wert der
Importe abzüglich der Exporte, hinzuaddiert werden.
Bei der Verteilungsrechnung wird das BIP anhand des entstandenen Einkommens gemessen. Diese
Methode wird in Deutschland jedoch nicht verwendet, da keine ausreichenden Angaben über
Unternehmensgewinne vorliegen.
Eine Übersicht der drei Berechnungsarten mit Daten aus dem Jahr 2007 für Deutschland erhalten Sie
unter: http://kurzlink.de/BIP/ArtenBerechnug
Steigt mit dem BIP auch der Wohlstand?
In der Neujahrsansprache 2012 sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel „Deutschland geht es gut“.
Diesen Wohlstand begründet sie durch den Fleiß und die Unermüdlichkeit der Bürgerinnen und
Bürger. Diese Begründung baut auf der Entstehungsrechnung des BIPs auf, in der Fleiß und
Unermüdlichkeit gebraucht werden, um einen hohen Produktionswert zu erreichen.
Doch kann man mit dem BIP wirklich den Wohlstand eines Landes bzw. das Wohlempfinden der
Bürger messen?
Diese Frage lässt sich gut mit Hilfe eines Beispiels beantworten. Bei einem Autokauf steigt das BIP,
denn Konsum „kurbelt die Wirtschaft an“. Der Wohlstand steigt ebenfalls, denn der Käufer verfügt
jetzt über ein Auto und muss beispielsweise nicht mehr mit dem Fahrrad zur Arbeit. Baut der Käufer
jedoch einen Unfall, steigt das BIP dadurch noch mehr. Neben dem Autokauf fallen jetzt nämlich
noch Kosten für die Reparatur an. Der Wohlstand des Käufers sinkt jedoch, da er Kosten für das Auto
und die Autoreparatur hat, jedoch wieder mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren muss, da sein Auto in
der Werkstatt ist. Ein weiteres Beispiel ist der Spritverbrauch, während man in einem Stau steht. Das
BIP steigt, weil man eher wieder volltanken muss, durch den Zeitverlust und die zusätzliche
Umweltverschmutzung sinkt der Wohlstand aber.
Somit kann man aus dem BIP keine klaren Rückschlüsse über den Wohlstand eines Landes ziehen.
Alternativen zum BIP
Eine Alternative ist das Bruttosozialglück, eingeführt im Königreich Bhutan, welches zwischen Indien
und China im Himalaya Gebirge liegt. Hier ist ein Staatsziel die Steigerung der Glücksgefühle der
Bevölkerung. Dafür wurde das BIP modifiziert und Kriterien wie der Erhalt von Kulturgütern und der
Natur, sowie die Güte des Regierungsstils hinzugefügt. Dieses Staatsziel wurde viele Jahre von
westlichen Staaten belächelt, mittlerweile wird sich aber auch innerhalb der Vereinten Nationen (VN
bzw. engl.: UN) um eine Alternative des BIPs bemüht.
Dabei rausgekommen ist der 2012 vorgestellte „Inclusive Wealth Report“, an dem 20 Staaten der VN
beteiligt waren. Zusammen haben diese Staaten über 50% der gesamten Weltbevölkerung und über
70% des Welt-BIPs. Zur Ermittlung des Inclusive Wealth Index (IWI) wurden die 20 Nationen von 1990
bis 2008 auf drei Kategorien überprüft.
Eine Basis des IWI ist das „Social Value of Manufactured Capital“. Dieser Wert umfasst alle Güter und
Dienstleistungen eines Landes, entspricht also dem „alten“ BIP.
Die zweite Komponente ist das „Social Value of Human Capital“ und umfasst Werte wie
Bevölkerungsgröße, Bevölkerungsdichte, sowie Bildungsstand und den Status medizinischer
Versorgung eines Landes.
Der dritte Baustein, das „Social Value of Natural Capital“, beinhaltet Abbau und die Aufforstung
natürlicher Ressourcen.
Trotz der Erweiterung des BIPs durch zwei weitere Kriterien eignet sich der IWI auch nicht zur
genauen Bestimmung des Wohlstandes. So kann eine Nation, die natürliche Ressourcen massiv
abbaut, aber trotzdem ein hohes Wachstum der Bevölkerung und ein hohes BIP hat, einen guten
Platz in dem „Inclusive Wealth Index“ haben. Aus diesem Grund ist China auch auf Platz eins; ob der
Wohlstand der Bevölkerung deshalb auch am höchsten ist, ist eher fragwürdig.
Fazit
Mit dem BIP kann man keine genaue Aussage über den Wohlstand eines Landes treffen, es profitiert
teilweise sogar von sinkendem Wohlstand. Geschaffene Alternativen wie der „Inclusive Wealth
Index“ sind zwar besser zur Wohlstandbestimmung geeignet als das BIP, da zum Beispiel Bildung,
medizinische Versorgung und Umweltschutz mit in die Bewertung einfließen, jedoch auch nicht
optimal, da diese für den Wohlstand wichtigen Kriterien wie die Ausbeutung von natürlichen
Ressourcen und dem damit verbundenen wachsenden BIP ausgeglichen werden können.
Weitere Informationen
zum Bruttoinlandsprodukt
o http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/18944/bruttoinlandsprodukt
o https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttoinlandsprodukt
zum „Inclusive Wealth Index“
o http://inclusivewealthindex.org/inclusive-wealth#why
o http://mgiep.unesco.org/wp-content/uploads/2014/12/IWR2014-WEB.pdf
o http://www.unep.org/newscentre/default.aspx?DocumentID=2688&ArticleID=9174
zum Bruttosozialglück/Bruttonationalglück
o https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttonationalgl%C3%BCck
o http://www.suedasien.info/interviews/2891
zur Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin Angela Merkel
o
https://youtu.be/wg0YKk0K2gE?t=2m44s
Die komplette Präsentation ist online gestellt unter
o
https://onedrive.live.com/redir?resid=14225D5E2CA0D3A5!466&authkey=!ALFYVg2vdxH7X58&i
thint=file%2cpdf
Ambulante Märkte im Mittelalter
Märkte waren im Mittelalter – und sind es auch oftmals heutzutage – das Zentrum einer Stadt, und
das in mehreren Hinsichten: Zum einen war es natürlich das wirtschaftliche Zentrum, aber auch das
geistliche, denn die Kirche war nie weit entfernt. Außerdem stand das Rathaus oder das
Verwaltungszentrum auch oft nicht weit vom Markt entfernt. Dies hatte zur Folge, dass auf dem
Markt nicht nur Güter, sondern auch Informationen und Neuigkeiten ausgetauscht wurden.
Das erste Marktrecht geht auf Pippin den Kurzen zurück, der dieses im Jahre 744 aufstellte. Später
wurde dies um die Marktordnung ergänzt, die Regeln für den Markt aufstellte, wie zum Beispiel
Genehmigungen für Waren und die Zuweisung der Stände.
Auf dem Markt waren vor allem der sekundäre Sektor in Form von Handwerkern und der tertiäre
Sektor vertreten. Die Handwerker waren in Zünften organisiert, die Preise, Absatzmengen, Qualität
und Angestelltenzahl ihrer Zuständigkeitsbereiche bestimmten. Dadurch hatten die Händler
innerhalb der Zünfte wenig Expansionsmöglichkeiten, aber sie bekamen zum Austausch ein
geregeltes und gesichertes Einkommen.
Im späten Mittelalter begannen dann Märkte, sich in die umliegenden Straßen zu erstrecken. Hierbei
war es häufig der Fall, dass sich ein Gewerbe pro Straße ansiedelte. So kommen wir heute auf
Straßennamen wie Schäferstraße, Bechermacherstraße, und so weiter.
Links: http://www.leben-im-mittelalter.net/kultur-im-mittelalter/wirtschaft.html?eprivacy=1
Fußgängerzone
Durch die Fußgängerzone entwickelte sich ein neues Einkaufsverhalten. So wurde der Komfort und
die Hygiene deutlich verbessert, allerdings ging durch das Aufteilen der Händler die
Marktatmosphäre verloren und der Einkauf wurde zeitintensiver, da man für den Preisvergleich
einen weiteren Weg zurücklegen musste, als es beim Markt der Fall war. Vorbeugende Maßnahmen
waren einzelne Straßen für die jeweiligen Gewerbe, um diesem Umstand entgegen zu steuern.
Heute wird in der Fußgängerzone hauptsächlich Kleidung verkauft und einzelne Gastronomiebetriebe
bieten ihre Ware an. Die Miete, die für die Ladenfläche anfällt, wird aufgrund der Passantenfrequenz
bemessen. Inzwischen geht die Entwicklung immer mehr in die Richtung, dass große Ketten die
Familienunternehmen verdrängen, da diese oft die Miete in hochfrequentierten Bereichen nicht
bezahlen können und immer weiter in unpopuläre Bereiche gedrängt werden.
Links: https://de.wikipedia.org/wiki/Einkaufsstra%C3%9Fe
https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fg%C3%A4ngerzone
Shoppingmalls
Auch wenn Einkaufszentren und Shoppingmalls wie relativ neue Arten des Einkaufens erscheinen
mögen, haben sie ihre Wurzeln in der Antike bei den sogenannten Trajansmärkten im alten Rom.
Dieser Bau wurde schon im ersten Jahrhundert nach Christus als Handelsort mit Läden und
Gaststätten benutzt.
Heutzutage sind Shoppingmalls einheitlich geplante und geführte Objekte, die von vielen
Einzelhändlern wie zum Beispiel Einzelhandelsgeschäften, gastronomischen Betrieben und Kinos
besetzt sind. Sie nehmen mittlerweile ganze 55 Prozent des Einzelhandels ein.
Ihre Vorteile gegenüber Fußgängerzonen sind, dass sie überdacht und somit wetterunabhängig sind.
Außerdem besteht hier ein räumlich konzentriertes und begrenztes Konsumangebot, wodurch ein
neues Aufkommen von Marktatmosphäre möglich ist.
Man unterscheidet bei Shoppingmalls zwischen verschiedenen Typen, bei denen die Übergänge
allerdings flüssig sind.
Der erste Typus ist das geschlossene Center. Dieser ist oft sehr stark von der Umgebung abgeschirmt
und lässt wenig Tageslicht in das Gebäude. Seit einigen Jahrzehnten werden die Center jedoch mit
Glasdächern gebaut, um mehr Licht ins Innere zu lassen und so eine freundlichere Atmosphäre zu
kreieren.
Des Weiteren gibt es Einkaufzentren, die sogenannte Magnetbetriebe aufweisen. Bei diesen
Geschäften handelt es sich um Läden mit einer hohen Attraktivität für den Besucher. Diese
Magnetbetriebe locken also viele Kunden in das Einkaufzentrum, wovon auch die anderen Geschäfte
profitieren.
Der letzte Typ unterscheidet sich ein wenig mehr von den anderen Shopping Malls: Das FactoryOutlet-Center. Hier verkauft der Hersteller direkt an den Konsumenten. Oft handelt es sich bei den
Waren um Produktionsüberschüsse, B-Waren sowie Waren aus der letzten Saison, die entsprechend
billiger sind.
Links: http://bit.ly/1lJCo2d
http://jacksonville.com/tu-online/stories/111608/bus_356443965.shtml#.Vm9GzOK8qzJ
Internethandel
entsteht um 1980 in electronic Malls, welche eine direkte Beziehung zwischen Anbieter und
Abnehmer darstellt, wobei noch in Consumer to Consumer(C2C) oder Business to Consumer (B2C)
unterschieden wird. Unterteilt werden die electronic Malls in Märkte mit viel Produktvielfalt in vielen
Kategorien (horizontal) und Märkten mit großer Auswahl in einer spezifischen Kategorie (vertikal).
Der Onlineshop wie er heute verbreitet ist, ist eine Art des Versandhandels, bei dem alles von der
Produktpräsentation bis zur Kaufabwicklung von der Website gestellt wird. Es werden meist viele
Zahlungsarten angeboten, von denen einige mehr Risiken beinhalten als andere. Zum Beispiel gibt es
die Vorkasse bei der das Risiko besteht, dass die Ware nicht ankommt. Bei der Kreditkartenzahlung
werden sensible Bankdaten angegeben und könnten missbraucht werden. Die Rechtslage beim
onlineshoppen ist schwer zu erfassen und stellt eine Problematik dar, die von Deutschland, der EU
und anderen Ländern versucht wird, auf ein Minimum zu reduzieren. Auf der einen Seite ist die
Gerichtsbarkeit oft schwer zu entscheiden, weil in dem Fall unterschieden wird nach dem Land, wo
die Firma ihren Standort hat, wo der Server steht und in welchem Land der Käufer ist. Auf der
anderen Seite hat der Käufer die Möglichkeit, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück zu senden,
falls das Produkt nicht seinen Erwartungen entspricht. Damit ist der Onlinehandel immer noch nicht
risikofrei, bietet dafür aber auch einige Vorteile, die es beim normalen Shoppen nicht gibt.
Links: http://bit.ly/1ILrSl1
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Handel
Marktpsychologie
Die Marktpsychologie ist eine Teilwissenschaft der Psychologie. Sie analysiert das Erleben
und Verhalten von Menschen auf dem Markt. Der Mensch wird in der Marktpsychologie als
„Nachfrager“ betrachtet. Das heißt, die Marktpsychologie beschäftigt sich mit den Menschen,
die ein Produkt nachfragen und es kaufen, nicht aber mit den Menschen, die Angebote
erstellen.
Die Entscheidung, ein Produkt zu kaufen, ist nicht wissenschaftlich- mathematisch
begründbar. Die Marktpsychologie erklärt diese Zusammenhänge auf biologischer Ebene. Die
Kaufentscheidungen eines Menschen lassen sich neuronal begründen. Der Nutzen eines
Produktes allein reicht für die Entscheidung für oder gegen den Erwerb dieses Produktes nicht
aus. Eine Kaufentscheidung ist immer emotional, da die Vor- und Nachteile eines Produktes,
das wir für einen Kauf in Erwägung ziehen, unabwägbar sind, da sie sich aufwiegen. Die
Entscheidung für den Kauf eines Produktes durchläuft deshalb das limbische System, eine
Funktionseinheit des Gehirns. Die Insula verarbeitet den Preis des Angebotes, Amygdala
prüft, ob wir einen guten Gegenwert für unseren Kaufwunsch erhalten. Das
Belohnungszentrum löst die Kauflust an sich aus. Aus all diesen einzelnen Entscheidungen
ergibt sich, ob der Kauf insgesamt positiv oder negativ wäre und wir uns für oder gegen ihn
entscheiden.
Marktforschung
Die Marktforschung befasst sich mit der Sammlung, Aufarbeitung und Analyse von Daten,
die für Marketingentscheidungen hilfreich sind. Diese Daten ergeben sich aus
marktpsychologischen Studien. Sie werden als Entscheidungshilfe für Controlling, Vertrieb,
Beschaffung, Personaleinsatz und Business Intelligence genutzt.
Marktforschung lässt sich in primäre und sekundäre Marktforschung einteilen.
Die primäre Marktforschung umfasst die direkte Untersuchung von Marktteilnehmern durch
Befragungen, Beobachtungen oder Experimente.
Es wird hierbei in qualitative oder quantitative Forschung unterschieden. Qualitative
Forschung ist eine intensive Auseinandersetzung mit einer kleinen Stichprobe. Zur
qualitativen Forschung zählen Tiefeninterviews, Gruppendiskussionen und Workshops.
Quantitative Forschung befasst sich mit großen Stichproben, deren Antworten quantitativ
ausgewertet werden. Quantitative Forschungen nutzen Befragungen, Telefonumfragen oder
Onlineinterviews als Erfassungsinstrument.
Die sekundäre Marktforschung gewinnt Erkenntnisse aus bereits vorhandenen Daten. Quellen
können Umsatzstatistiken, Reklamationen, Reparaturlisten, Angaben statistischer Ämter oder
Berichte der Industrie– und Handelskammer sein.
Die Ziele der Marktforschung sind das frühzeitige und rechtzeitige Erkennen von Trends,
Chancen und Risiken auf den für ein Unternehmen relevanten Märkten. Marktforschung
unterstützt außerdem die Willensbildung innerhalb eines Unternehmens. Außerdem verbessert
sie den Informationsstand für Entscheidungen hinsichtlich der Aktualität und Relevanz von
Produkten.
Die Marktforschung folgt den Gütekriterien der Objektivität, Reliabilität, Validität und
Repräsentativität.
Die Objektivität (Unabhängigkeit) ist gegeben, wenn die Ergebnisse des Versuchsvorgangs
vom Durchführenden unabhängig sind. Reliabilität (formale Genauigkeit) ist die Abwesenheit
von Zufallsfehlern in einer Studie. Validität (konzeptionelle Richtigkeit) bezieht sich auf die
Gültigkeit der gefundenen Ergebnisse. Wichtig ist, ob genau das erfasst worden ist, was
untersucht werden sollte. Repräsentativität (Aussagekraft) bedeutet, dass die Ergebnisse einer
Stichprobe nur mit einer bestimmten Irrtumswahrscheinlichkeit vom wahren Wert der
Grundgesamtheit abweichen dürfen. Alle diese Gütekriterien müssen erfüllt werden, um für
Unternehmen nutzbare Studien zu erhalten. Fehler in den Studien können gravierende Folgen
für Unternehmen haben, da wichtige Entscheidungen z.B. für oder gegen eine neue
Produktproduktion von den Marktforschungsergebnissen abhängen. Ein Fehler in einer
Studie, kann also zum Beispiel zu einem Produktflop oder einem Einbruch des Umsatzes,
führen, wenn z. B. die befragten Personen einer Zielgruppe nicht repräsentativ für eben diese
Gruppe sind.
Ablauf eines Projektes
1. Formulierung des Problems
• Sind bestimmte Einbrüche oder Produktflops aufgetreten?
2. Festlegung des Untersuchungsdesign
• Soll primär, sekundär, qualitativ oder quantitativ geforscht werden?
3. Bestimmung des Durchführenden
• Welches Marktforschungsinstitut kommt für die Studie in Frage?
4. Festlegung der Datenerhebungsmethode
• Sollen Fragebögen, Telefoninterviews etc. genutzt werden?
5. Auswahl der Stichprobe –
• Welche Merkmale (z.B. Alter, Geschlecht, Vorlieben) sollen die Testteilnehmer
aufweisen?
6. Gestaltung des Erhebungsinstruments
• Welche Fragen müssen zur Erfassung bestimmter Informationen gestellt werden?
7. Durchführung der Datenerhebung –
• Die Stichprobe wird befragt
8. Editierung & Kodierung der Daten
• Eingabe in ein Analysesystem
9. Analyse & Interpretation der Daten
• Wie sind die Ergebnisse zu verstehen?
10. Präsentation der Forschungsergebnisse
Teilnahme an der Marktforschung
Für die verschiedenen Studien werden immer wieder Probanden gesucht.
Marktforschungsinstitute haben oftmals Karteien, in denen die möglichen
Interviewteilnehmer und für die Stichprobenauswahl nötige Angaben festgehalten sind. Wenn
man für eine Stichprobe in Frage kommt, wird man benachrichtigt und erhält für die
Teilnahme meistens eine kleine Aufwandsentschädigung in Form von Geld, einem Gutschein
oder dem Produkt selber. Außerdem gibt es viele Internetportale, bei denen man sich für die
Teilnahme an Onlinebefragungen registrieren kann. So kann man sich nebenher ein kleines
Taschengeld verdienen. Auf Meinungsplatz, my survey deutschland und Toluna kann man bis
zu 20€ in Form eines Gutscheines im Monat durch Studienteilnahme erhalten.
Weiterführende Links und Quellen
Die Informationen des Textes stammen aus dem Wirtschaftslexikon 24, Business
Schreibkurse zu besseren Kaufentscheidungen, dem Wiki des Deutschen Berufsverband für
Markt- und Sozialforscher, Wikipedia und der Webseite der Wirtschaftspsychologischen
Gesellschaft.
Die Webseite der Wirtschaftspsychologischen Gesellschaft bietet Fachinformationen für alle
Bereiche der Marktpsychologie und Marktforschung. Unteranderem wird das Erstellen von
Fragebögen genau erklärt, was zum Beispiel für Facharbeiten hilfreich sein kann. Außerdem
befindet sich auf der Webseite ein Glossar marktpsychologischer Fachbegriffe.
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass die teuren Produkte im Supermarkt-Regal immer in der
Mitte stehen und die günstigen Produkte im unteren Bereich?
Oder dass sich der Boden in der Obstabteilung von dem restlichen Fußboden im Supermarkt abhebt?
Diese Phänomene sind kein Zufall und sind zurück zu führen auf die Verkaufspsychologie.
Verkaufspsychologie ist das Einbeziehen von psychologischen Kenntnissen in den Verkaufsprozess,
um diesen zu optimieren.
Dies ist gerade in den letzten Jahrzehnten notwendig, da sich die Produktvielfalt deutlich erweitert
hat und der Kunde in den meisten Fällen nicht speziell auf ein bestimmtes Produkt oder einen
bestimmten Anbieter angewiesen ist.
Aus dem Verkäufermarkt, in welchem die Verkäufer dominieren, ist ein Käufermarkt entstanden, der
nicht mehr auf den Verkäufer angewiesen ist. Der Käufer muss dadurch begründet etwas
unternehmen, damit der Käufer sich für seine Ware/ Dienstleistung entscheidet.
Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist das Anwenden von Psychologie während des
Verkaufsprozesses.
Das wesentliche Ziel der Verkaufspsychologie ist es, Kunden dahingehend zu beeinflussen, dass sie
von einem bestimmten Produkt oder einer Dienstleistung überzeugt werden.
Neben diesem Ziel verfolgt die Verkaufspsychologie noch weitere Ziele, wie beispielsweise das
Vermitteln einer „Win-Win-Situation“ zwischen Käufer und Verkäufer. Damit ist gemeint, dass
sowohl der Kunde als auch der Verkäufer einen Nutzen aus dem Kaufs-/ Verkaufsprozess ziehen
können.
Ist die Kundenzufriedenheit nach dem Kauf eines Produktes gewährleistet, wird dieser Kunde dies
seinem sozialen Umfeld, das bedeutet seinen Freunden, seiner Familie etc., mitteilen und diese
werden sich eventuell das gleiche Produkt anschaffen. Diesen Vorgang der Werbung durch
Empfehlung kann man auch als „kostenloses Marketing“ beschreiben, was äußerst rentabel für das
Unternehmen ist, da es kostenlos ist und das Unternehmen keinen weiteren Aufwand aufbringen
muss.
Bevor der Kunde allerdings ein Produkt weiter empfehlen kann, muss er sich entscheiden dieses zu
kaufen.
Bedürfnisse sind im Allgemeinen individuell, jedoch kann man sie in zwei Gruppen aufteilen:
Die primären Bedürfnisse, unter die Wünsche, Verlangen oder Emotionen fallen und die sekundären
Bedürfnisse unter welche Logik und Verstand und auch Nachvollziehbares fällt.
Überlegt der Kunde, ein Produkt zu kaufen, wird er dabei häufig von einem Verkäufer unterstützt.
Seine Aufgabe besteht darin, das Interesse des Kunden auf ein Produkt zu lenken und dieses zu
vermarkten. Um den Verkaufsprozess kurz zu halten, ist es sinnvoll die Motivation des Kunden zu
kennen. Diese kann der Verkäufer durch gezieltes Fragen stellen, aufmerksames Zuhören und durch
Beobachten des Kunden und seines Verhaltens herausfinden.
In einem Verkaufsgespräch ist die Beziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer wichtig, sie
trägt maßgeblich zur Entscheidung des Kunden bei.
Das Verhalten des Verkäufers sollte überzeugend sein. Dies bezieht sich vor allem auf Mimik und
Gestik, Ausstrahlung, Körperhaltung und Kleidung. Für den optimalen Verlauf eines solchen
Gespräches sind eine positive Ausstrahlung, ein gepflegtes Äußeres und eine aufrechte
Körperhaltung des Verkäufers entscheidend.
Neben dem Verkaufsgespräch gibt es noch weitere Faktoren, die den Kunden wissentlich oder
unwissentlich während des Kaufprozesses beeinflussen:
Ein Faktor ist die Verkaufsatmosphäre, in der der Kunde sich befindet. Die Lage des Raumes oder des
Ladens und die damit verbundene Parkplatzsituation entscheiden darüber, mit welcher Stimmung
der Kunde den Laden betritt. Die Eindrücke, die der Kunde vom Verkaufsraum oder vom Laden
wahrnimmt, wie zum Beispiel das Licht, die Temperatur oder auch die Farben in dem Raum können
über den Kauf entscheiden. Helle und freundliche Farben, wie gelb und grün, haben einen positiven
Effekt auf den Käufer, während rot und schwarz das Gegenteil bewirken.
Die Forschungen über den Kauf und Verkauf reichen schon sehr lange zurück, da der Handel zu den
ältesten Gewerben überhaupt zählt. Einen Namen, den man sich in diesem Zusammenhang merken
sollte, ist Elmo Lewin. Er entwickelte das AIDA-Konzept, das bis heute noch aktuell ist und in vielen
Medien, wie zum Beispiel der TV-Werbung, wiederzufinden ist.
Psychologische Kenntnisse in den Verkauf einzubinden, ist sinnvoll für den Verkäufer, da der Kunde
nicht bemerkt, ob oder wie er beeinflusst wird.
Verkaufspsychologie setzt größtenteils im Unterbewusstsein der potentiellen Käufer an.
Ein Kaufvertrag besteht aus einer oder mehreren Willenserklärungen. So unterscheidet man den
Vorgang des Kaufens beziehungsweise Verkaufens in zwei Phasen.
In der ersten Phase werden die Vereinbarungen für den Kauf/Verkauf getroffen. Der Käufer
entscheidet sich für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu einem bestimmten Preis und klärt den
Verkäufer über diese Willenserklärung auf. Der Verkäufer kann nun der Willenserklärung zustimmen,
woraufhin das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft in Kraft tritt oder er macht dem Interessenten
ein neues Angebot und es kommt zu neuen Verhandlungen. Mit dem Eintritt des schuldrechtlichen
Verpflichtungsgeschäfts sind beide Seiten des Kaufvertrags an die vorausgegangenen
Vereinbarungen gebunden.
Es folgt die zweite Phase der vertragstypischen Pflichten, die Bezahlung in Verbindung mit der
Übergabe des Produktes oder der Dienstleistung. Diese zweite Phase wird als Dingliches
Erfüllungsgeschäft bezeichnet. In handelsüblichen Geschäften erfolgt der Ablauf der zweiten Phase
normalerweise relativ zeitnah, wohingegen Bezahlung und Überlieferung im Online-Geschäft oft
zeitlich versetzt liegen.
Jedoch ist nicht jeder Kaufvertrag so einfach aufgebaut. Zunächst einmal unterscheidet man
zwischen einer Willenserklärung mit Rechtbindungswillen und einer Willenserklärung ohne
Rechtbindungswillen. Eine Willenserklärung mit Rechtbindungswillen kann zum Beispiel eine
Kündigung sein, wohingegen eine Willenserklärung ohne Rechtbindungswillen ein reiner Gefallen ist,
beispielsweise einem Freund zu helfen. Auch die Gültigkeit einer Willenserklärung muss differenziert
betrachtet werden. Schriftliche Vertragsangebote gelten entweder bis zu einer bestimmten
Fristsetzung oder haben eine gewisse Bedenkzeit im Gegensatz zu telefonischen oder mündlichen
Angeboten. Diese müssen sofort angenommen werden.
Was ist aber, wenn ein Unternehmer einem Kunden ein zu günstiges Angebot gemacht hat und
dieses widerrufen möchte? Hierbei sind die Ursachen des Irrtums wichtig. Hat er sich verschrieben
oder versprochen, kann und muss die irrtümliche Willenserklärung sofort widerrufen werden.
Handelt es sich jedoch um ein Kalkulationsirrtum bzw. Motivirrtum so ist ein Widerruf nicht möglich.
Irrt man sich also zum Beispiel bei dem Wert seines Autos und verhandelt einen zu niedrigen Preis
mit dem Käufer, so ist ein Widerruf nicht möglich. Man hätte sich vorher über den Preis des Autos
informieren können. Es handelt sich hierbei um einen Kalkulationsirrtum. Bestellt man aber im
Internet versehentlich (irrtümlich) die falsche Größe so kann das Produkt (innerhalb von 14 Tagen)
widerrufen werden, dennoch bleibt der Verkäufer nicht auf den entstandenen Kosten sitzen. Den
Vertrauensschaden, also in diesem Fall die Versandkosten, muss der Käufer tragen. Beim
Vertrauensschaden handelt es sich um die Arbeitsaufwandskosten und diese können im Falle einer
Sonderanfertigung sogar den ganzen Verkaufspreis des Einzelstückes darstellen. Ist man aber einmal
in eine Vertragsfalle von einem Telefonanbieter oder einer Versicherung geraten, sollte keine
Rechnung oder Mahnung des Unternehmens gezahlt werden. Gegen solche Vertragsfallen und
Probleme schützen Musterbriefe von der Verbraucherzentrale und Online-Portalen wie „Aboalarm“
den Verbraucher.
Kann ein Vertrag auch per Handschlag abgeschlossen werden?
Grundsätzlich sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch alle Geschäfte formfrei. Folglich können
Geschäfte nicht nur per Hand, sondern auch mündlich geschlossen werden. Aber es besteht ein
gewisses Risiko, dass man seinen Rechtsanspruch bei Rechtsstreitigkeiten nicht beweisen kann.
Dagegen kann nur ein neutraler Zeuge oder bestenfalls ein schriftlicher Vertrag helfen, der beiden
Vertragspartnern eine rechtliche Sicherheit garantiert. Trotzdem kann nicht jeder Vertrag mündlich
oder per Handschlag geschlossen werden. Dazu zählen Erb- und Eheverträge, Bank- und
Versicherungsgeschäfte sowie Grundstücksverkäufe. Mündliche Mietverträge und Arbeitsverträge
sind dagegen möglich. Sind bei den Mietverträgen die Kautionszahlungen und Nebenkosten nicht
vereinbart, müssen diese auch nicht gezahlt werden. Bei Arbeitsverträgen ist der Arbeitgeber
verpflichtet nach Aufnahme des Jobs die wesentlichen Bedingungen niederzulegen und
auszuhändigen. Sie können ebenfalls einen privaten Autokauf per Handschlag absegnen, jedoch
besteht hier ein großes Risiko betrogen zu werden. Auf was Sie achten müssen, wenn Sie sich ein
gebrauchtes Fahrzeug zulegen möchten, können Sie im Mustervertrag des ADAC erfahren.
Quellen:
-
Praxiswissen Recht Grundlagen des Vertragsrechts 0310 K03 von Georg Barth Rechtsanwalt
-
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
http://www.ksta.de/recht/-abo-falle-internetbetrueger-internet-betrugwiderruf,21117296,21611850.html
-
http://www.vzhh.de/telekommunikation/30117/abofallen-was-tun.aspx
-
https://www.aboalarm.de/
http://www.ksta.de/recht/-vertrag-vertraege-abschliessen-muendlich-schriftlichgueltig,21117296,23236906.html
-
http://www.zurecht.de/vertrag-per-handschlag/
-
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_privat_08.2015_V2_33300.pdf
Kaufverträge widerrufen
Das Widerrufen von Kaufverträgen ist nur in besonderen Fällen möglich, nämlich dann, wenn es sich
um eine besondere Vertriebsform handelt, wie zum Beispiel das Fernabsatzgeschäft (Bsp. Verträge
am Telefon und Versandhandel).
Voraussetzung des Widerrufs ist, dass es eine „entgeltliche Leistung“ gibt, was bedeutet, dass ein
Geldbetrag für ein Produkt gezahlt werden muss.
Spenden und Vereinsbeitritte bilden bezüglich des Widerrufsrechts eine Ausnahme, für diese gibt es
kein Widerrufsrecht.
Wenn man einen Vertrag widerrufen möchte, muss man sich an die gesetzliche Widerrufsfrist halten.
Diese beträgt 14 Tage ab dem Empfangsdatum der Ware.
Widerruf und Umtausch
Grundsätzlich hat der Käufer eines Produktes kein Recht auf einen Umtausch. Dies ist lediglich ein
Angebot des Verkäufers. Das heißt, solange an der Ware keine Mängel zu finden sind, hat der Käufer
kein Recht auf einen Umtausch. Bei einem Umtausch kann man das zurückgebrachte Produkt gegen
Bargeld oder einen Gutschein eintauschen. Was von den beiden der Käufer erhält entscheidet jedoch
der Verkäufer. Kosmetika und auch Lebensmittel sind jedoch aus hygienischen Gründen vom
Umtausch ausgeschlossen.
Beim Widerruf jedoch gelten andere Regeln. So muss bei einem Widerruf eine eindeutige Erklärung
beiliegen, weshalb der Vertrag widerrufen wird. Außerdem muss der Vertrag außerhalb des
Ladengeschäfts geschlossen worden sein. Ausnahmen sind personalisierte Ware und geöffnete Ware
wie versiegelte CD´s. Außerdem sind auch Theater- und Konzertkarten nicht widerrufbar. Bei den
modernen E-Books ist es üblich, dass das Widerrufsrecht mit dem Herunterladen des E-Books
erlischt, darüber informiert das Unternehmen jedoch vorher. Des Weiteren hat man bei Privatkäufen
kein Widerrufsrecht.
Nicht bestellte Ware
In dem Fall, dass nicht bestellte Ware zu jemandem nach Hause kommt, ohne dass sie bestellt wurde,
besteht kein Kaufvertrag. In solch einem Fall sollte man das Produkt sofort wieder an den Absender
zurücksenden. Das Porto für die Rücksendung wird von dem Unternehmen übernommen, es sei denn
im Vertrag ist es anders vereinbart. Wird das Produkt vor der Rücksendung benutzt, kann der
Verkäufer beziehungsweise das Unternehmen Schadensersatz verlangen, wenn der Wert des
Produktes dadurch gesunken ist. Sollte es zu Mahnschreiben von dem Unternehmen kommen,
müssen diese nicht beachtet werden, da kein Kaufvertrag besteht. Ein Mahnbescheid vom Gericht
sollte unbedingt beachtet und sofort Widerspruch eingereicht werden.
Konflikte mit dem Verkäufer
In solch einem Streitfall gibt es Ansprechpartner, die weiterhelfen. Zum einen gib es die
Verbraucherzentrale, die Rechtsberatung und die Rechtsvertretung. Außerdem gibt es noch
telefonische Hotlines und auch Online Beratungsdienste. Schlichtungsstellen gibt es auch in fast jeder
Stadt. Der letzte Weg ist die Klage. Diese Option ist jedoch der letzte Ausweg, da ein
Gerichtsverfahren sehr teuer werden kann und auch über Jahre gehen kann. In diesem Fall sollte
man sich sehr gut überlegen, ob es das Produkt wert ist eine Klage zu erheben, die mehrere tausend
Euro kosten kann.
Weitere Informationen :
Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/home
Verbraucherschutz online: http://www.online-verbraucherschutz.org/
Online
schlichten:
https://www.online-schlichter.de/herzlich-willkommen-auf-dem-
schlichtungsportal-fuer-elektronischen-geschaeftsverkehr
Widerrufsrecht: http://www.datentransfer24.de/Broschuere-Vertragsrecht.html
Umtausch: https://www.test.de/umtausch-und-rueckgabe-spielregeln-fuer-kaeufer-und-verkaeufer1609347-1610304/
Wer kennt das nicht? Man bestellt zum Beispiel ein schönes Oberteil im Internet, aber zu Hause
angekommen ist es leider viel zu klein. Viele Verbraucher kennen nur die Kulanz des Herstellers, den
Artikel auch nach mehreren Wochen noch zurückzugeben. Doch wie sieht es in der Realität aus?
Gesetzlich ist eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vorgesehen, in der der Konsument seinen Kaufvertrag
wiederrufen kann (siehe BGB Artikel 355 „(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit
Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.“). Dabei ist es wichtig, wann die Ware dem
Empfänger übergeben wird. Grundsätzlich gilt hier der Tag der Zustellung. Sollte aufgrund eines
Poststreiks das Bestellte mehrere Tage oder Wochen nicht geliefert werden können, beginnt die Frist
trotzdem erst, wenn die Ware zugestellt worden ist. Doch wann kann man von der Widerrufsfrist
Gebrauch machen? Dieses Gesetz ist für Fernabsatzgeschäfte, also Internetkäufe, Telefongespräche
sowie „Tür und Angel“-Gespräche, verfasst worden. Man geht davon aus, dass der Käufer die Ware
erst einmal begutachten muss und sich erst dadurch absolut zum Kauf entscheiden kann. Doch was
wäre eine Regel ohne Ausnahmen? Bei personalisierter Ware ist es zum Beispiel nicht möglich diese
zurückzugeben, da das Unternehmen dieses nicht mehr oder nur schwer an andere Personen
verkaufen kann und diese Waren häufig extra hergestellt wurden, wie zum Beispiel
Maßanfertigungen. Des Weiteren sind leicht verderbliche Lebensmittel, Ware mit geöffneter
Versiegelung und Produkte mit besonderen hygienischen Standards wie Make-up vom
Widerrufsrecht ausgeschlossen. Außerdem hat der Händler einige Dinge zu beachten, damit ein
Kaufvertrag zustande kommt. Bevor der Kauf getätigt wird, muss eine sichtbar gekennzeichnete
Widerrufsbelehrung stattfinden (AGB). Außerdem müssen beide Parteien vertragsfähig sein, um
einen gültigen Kaufvertrag zu schließen. Sie müssen über 18 Jahre alt und im Besitz ihrer vollen
geistigen Fähigkeiten sein. Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist der Vertrag nicht gültig
und somit auch nach 14 Tagen noch anfechtbar.
Sollte man den Kaufvertrag regulär widerrufen wollen, reicht ein kurzer schriftlicher Hinweis ohne
Angabe von Gründen an den Unternehmer. Von Vorteil wäre noch die Angabe des Bestell- und
Liefertermins
(Muster:
http://www.briefform.de/Internet-Kuendigung/widerruf-bestellung-
ansicht.html). Wenn man einen Brief schreibt, sollte man unbedingt eine Kopie aufbewahren und
gegebenenfalls den Verkäufer den Erhalt des Briefs bestätigen lassen, zum Beispiel durch ein
Einschreiben oder eine Empfangsbestätigung.
Sollte man nicht aus Mangelgründen den Gegenstand wieder zurück senden, muss man das
anfallende Porto selbst zahlen. Hat der Verkäufer allerdings Schuld am Mangel, ist dieser dafür
verantwortlich.
Doch was tun, wenn das bestellte nie ankommt? Erst einmal kann man aufatmen. Sollte der
Verkäufer seinem Erfüllungsgeschäft, also der Lieferung der Ware, nicht nachgekommen sein, muss
er für Nacherfüllung sorgen und die Ware nicht selten erneut verschicken. Zu Beginn sollte man ihm
eine Frist setzen. Wie diese aussieht ist frei zu definieren, sollte jedoch human sein und bei
mindestens einer Woche liegen. Wird das Bestellte immer noch nicht geliefert, kann vom
Widerrufsrecht Gebrauch gemacht werden und damit wird der Vertrag aufgelöst. Sollte man einen
Beschwerdebrief schreiben ist es gut, wenn man gleich die Paragraphen des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB), die bei diesem Fall greifen, anzugeben. Das zeugt von Seriosität und hinterlässt
den Eindruck, dass man nicht so leicht abzuschütteln ist. Nachzulesen sind diese auf
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ Bei Käufen im Ausland kann es Abweichungen geben, die
vorher unbedingt beachtete werden sollten.
Schlussendlich findet vieles über die Kommunikation statt und sollte einmal nicht alles bestens
laufen, gilt es zuerst den Verkäufer zu kontaktieren, anstatt gleich den Rechtsweg einzuschlagen.
Denn manche Dinge lassen sich persönlich viel leichter, stressfreier und kostengünstiger regeln.
Weitere Infos:
Neue Regeln für Widerruf und Rücksendungen
https://www.test.de/Onlineshopping-und-Versandhandel-Neue-Regeln-fuer-Widerruf-undRuecksendungen-4707876-0/
PDF: „Augen auf beim Online-Kauf“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link1804901A.html
Muster einer Widerrufsbelehrung unter „Dokumente“
http://www.bmjv.de/DE/Themen/FinanzenUndAnlegerschutz/Musterbelehrungen/
Musterbelehrungen_node.html
Wann Verbraucher trotz Widerruf-zahlen-müssen
http://www.trustedshops
In dem nachfolgenden Artikel werden die Garantie und die gesetzliche Gewährleistung in
Deutschland genauer erläutert sowie Informationen zur rechtlichen Position des Verbrauchers
gegeben.
Garantie
In Deutschland wird mit dem Begriff der Garantie ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer
beschrieben, bei dem der Verkäufer dem Käufer auf freiwilliger Basis die Mängelfreiheit des
Kaufgegenstandes für eine bestimmte zeitliche Dauer verspricht. Als vertraglicher Anspruch ist die
Garantie europaweit durchsetzbar. Aufgrund der Freiwilligkeit bestimmt bei der Garantie der
Garantiegeber die Frist und dem Umfang. Die Garantie bezieht sich auf alle Mängel, die von der
Garantie umfasst sind, das sind in der Regel alle Mängel, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
bestehen oder entstehen. Auf Verschleißteile, wie zum Beispiel die Bremsbeläge eines Autos, gibt es
in der Regel keine Garantie. Außerdem ist bei der Garantie kein Verschulden notwendig, es sei denn,
die Garantie wird auf alle Fälle des Verschuldens genau eingegrenzt, was aber in der Praxis kaum
vorkommt. Selbstverständlich hat man als Käufer einen Anspruch gegenüber dem Garantiegeber.
Dieser kann der Importeur, Händler oder Produzent der Sache sein, in den Meisten Fällen ist es aber
aus Gründen der Einfachheit der Händler, welcher im Auftrag des Garantiegebers handelt. Für den
Käufer ist es wichtig zu wissen, dass die Zusagen in der Werbung oder in der Garantierklärung, auch
trotz der Freiwilligkeit der Garantie, verbindlich sind und vom Käufer geltend gemacht werden
können. Die der Sache beizufügende Garantierklärung muss den Namen und die Anschrift des
Garantiegebers, sowie den Inhalt, die zeitliche Dauer, die räumliche Geltung und die sonstigen für
die Inanspruchnahme der Garantie nötigen Angaben enthalten. Auf Wunsch des Verbrauchers ist die
Garantie schriftlich oder auf einem für ihn dauerhaft verfügbaren Datenträger auszuhändigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistung divergiert zur Garantie, da sie ein gesetzlich geregelter Anspruch ist. Das
Gewährleistungsrecht ist bei Kauf- und Werkverträgen gleich. Die Frist der gesetzlichen
Gewährleistung in Deutschland beträgt in der Regel zwei Jahre, beziehungsweise ein Jahr bei
beweglichen Teilen wie Autos und fünf Jahre bei Häusern (dieser Aspekt wird dem Baurecht
zugeordnet). Innerhalb von sechs Monaten findet eine Beweislastumkehr statt, die sich auf Mängel
zum Zeitpunkt des Kaufes bezieht. Das heißt, dass innerhalb der ersten sechs Monate der Verkäufer
dem Käufer die Mängelfreiheit der Sache beweisen muss. Danach muss der Käufer dem Verkäufer bis
zum Ablauf der Gewährleistung beweisen, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes der Sachen
vorgelegen hat. Selbstverständlich besteht auch bei der Gewährleistung ein direkter Anspruch
gegenüber dem Vertragspartner, also beispielsweise gegenüber dem Händler. Bei Mängeln wird
zwischen Sach- und Rechtsmangel differenziert. So liegt ein Sachmangel vor, wenn die Sache nicht
die beschriebenen oder die im Verkehr üblichen Eigenschaften aufweist. Als Rechtsmangel gilt laut
Definition, wenn der Übernehmer nicht jene rechtliche Position erwirbt, auf die er laut Vertrag einen
Anspruch gehabt hätte. Ein Ausschluss der Gewährleistung ist nur zwischen Privatpersonen (Beispiel:
Kauf eines gebrauchten PKWs), zwischen Privatpersonen und Unternehmen (äußerst selten) und
zwischen Unternehmen (nicht bei Neuware) möglich. Im Rahmen der Gewährleistung können
gewisse Forderungen gestellt werden. So liegt das Wahlrecht, ob eine Sache verbessert oder
ausgetauscht wird grundsätzlich beim Käufer. Der Verkäufer kann jedoch bei einem übermäßig
hohen Aufwand Einrede halten (Beispiel: Bei einem Neuwagen ist das Radio defekt und der Kunde
verlangt ein komplett neues Fahrzeug. -> Einrede des Verkäufers: Nur das Radio wird getauscht, da
ein übermäßig hoher Aufwand vorliegt). Gesetzt den Fall, dass kein wesentlicher Mangel vorliegt, hat
der Käufer ein gesetzliches Recht auf Preisminderung. Weiterführend hat der Käufer ein Recht auf die
zeitnahe Reparatur der Sache oder auf die Rückgabe der Sache gegen Geld. Ein Montagefehler liegt
dann vor, wenn die Sache durch einen Fehler in der Montageanleitung bei der Montage durch den
Käufer beschädigt wurde. Hierbei liegt die Beweislast bei dem Käufer der Sache. Seit 2002 gelten
europaweit fast die gleichen Gewährleistungsrechte. Bei einer Schenkung entfällt der Anspruch auf
die Gewährleistung.
Quellen und weitere Informationen zur Thematik
http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115
(abgerufen am 10.12.2015)
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/einkaufen-in-der-eu/ihrerechte/gewaehrleistung-und-garantie/ (abgerufen am 10.12.2015)
https://de.wikipedia.org/wiki/Garantie (abgerufen am 10.12.2015)
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html (abgerufen am 10.12.2015)
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html ( abgerufen am 10.12.2015 )
Bürgerliches Gesetzbuch (Stand 2015)
Allgemein:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, welche für
mindestens drei Verträge gelten muss. Vor dem Abschluss eines Vertrages muss ausdrücklich auf die
vom Verwender einseitig eingebrachten AGB hingewiesen und vom Verbraucher akzeptiert werden.
Konto & eingeschränkte Nutzung
Der Verbraucher ist für die Sicherstellung seines Accounts mit korrekten und aktuellen Angaben
selbst verantwortlich.
Ihm stehen nur die gestellten Produkte, Dienstleistungen und
Kommunikationsmittel zur Verfügung.
Rechte
Die AGB in Europa sind nach den EU-Richtlinien (Luxemburgisches Recht) verfasst, welche dem
Verbraucher bis zu einem bestimmten Maß schützen und ihm das Widerrufsrecht geben.
Zahlung
Zahlungsmöglichkeiten sind Rechnungen, Prepaid-Karten, Kreditkarten oder Lastschrift. Die
Zahlungsinformationen müssen genau und vollständig sein. Die Zahlung erfolgt im Voraus und wird
mit dem Kauf endgültig. Eine Rückerstattung ist unter Umständen möglich.
Verhaltenskodex
Der Verbraucher muss sich angemessen verhalten. Unangemessene Verhaltensweisen sind:
•
Identitätsbetrug
•
Veröffentlichung privater Information
•
Belästigen, Verfolgen und Bedrohen
•
Entfernen, Verschleiern oder Verändern von Rechtshinweisen
•
Übertragung von ungesetzlicher, schädlicher, bedrohlicher, beleidigender, belästigender,
vulgärer, obszöner, sexistischer oder rassistisch, ethnisch oder anderweitig zu beanstandender
Inhalte
•
Spam
•
Scamming
•
Zugriff auf private Inhalte
Haftung
Der Verwender haftet nicht für jegliche Art von Verlust oder Schäden, die nicht durch diesen
entstanden sind. Zudem haftet der Verwender nicht, wenn er als Vermittler eines Kaufes für einen
anderen Produzenten wirkt.
z.B. Kunde bestellt bei Vermittler. Vermittler sendet Kaufbestellung an Produzent. Produzent sendet
Produkt an den Kunden. Wenn es ein Problem gibt, haftet nicht der Vermittler.
Änderungen
Der Verwender kann den Inhalt der AGB nach eigenem Ermessen ändern, wobei dieser den
Verbraucher auf die Änderungen hinweisen muss und eine erneute Zustimmung der AGB vom
Verbraucher erforderlich ist. Meistens erfolgt eine automatische Zustimmung des Verbrauchers
durch Nicht-Agieren innerhalb einer Frist.
Beendigung
Alle Bedingungen der AGB gelten bis Vertragsende. Dieser kann manuell vom Verbraucher oder
durch den Verwender (z.B. bei Vertragsverletzung) beendet werden.
Schreibweise
Die AGB decken alle möglichen Fragen des Verbrauchers und Schwächen des Verwenders ab. Sie
bestehen aus langen Sätzen mit Nebensätzen und ist in kleiner Schrift geschrieben. Desweiteren
werden viele Synonyme und Umschreibungen genutzt.
Weitere Informationen
•
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/agb/index.html
•
Lesen der AGB eines Verwenders
Manchmal gibt es kleine oder größere Unannehmlichkeiten, die den Traumurlaub in einen
Horrortrip verwandeln können.
In einem solchen Fall kann man gewisse Mängel reklamieren und hat Anspruch auf eine
Rückerstattung.
Doch Achtung! Nicht jede Unannehmlichkeit ist gleich ein Mangel.
Was zählt überhaupt zu Mängeln?
Tauglichkeitsmindernder
Fehler
wie
das
Fehlen
einer
zugesicherten
Eigenschaft
(Swimmingpool, Meerblick, TV,…) und auch Lärm zählt den häufigsten und wahrscheinlich
auch störenden Mängeln. Des Weiteren ist auch die Nichterfüllung der Informations- und
Aufklärungspflicht durch den Veranstalter ein Fehler, den Sie nicht hinnehmen müssen.
Wenn zum Beispiel die Poolanlage auf Grund einer Baustelle nicht nutzbar ist, Sie aber
vorher nicht darüber informiert wurden, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung.
Vorsicht! Der Mangel muss aus dem Verantwortungsbereich des Veranstalters stammen. Bei
selbstverschuldeten oder von Mitreisenden verschuldeten Mängeln haben Sie kein Recht auf
Entschädigung.
Beispiele, die nicht zu Mängeln zählen sind also…
…Flugverspätungen bis zu vier Stunden und das Warten auf den Koffer bis zu zwei Stunden
und ein stark verschmutzter Strand durch andere Gäste.
Auch bei mangelhafter Versorgung an Handtüchern können Sie keine Entschädigung
verlangen. Hier ist das Nachfragen an der Rezeption die richtige Lösung.
Wenn Sie am Pool auf den rutschigen Fliesen ausrutschen und die nächsten Tage ein blaues
Knie davon tragen, sind sie dafür selbst verantwortlich.
Auch für einen Terroranschlag oder weniger schwere Kriminalität an Ihrem Urlaubsort trifft
den Veranstalter keine Schuld. Dasselbe gilt bei Verletzungen durch möglicherweise
gefährliche Tiere, die dort leben.
Weblinks/ Bürgerliches Gesetzbuch
http://www.reisemangel.de/reisemangel.html (29.09.2015)
http://www.kanzlei-narewski.de/reiserecht/reisemangel/ (22.09.2015)
§ 651c BGB: Abhilfe
§ 651f BGB: Schadensersatz
Wenn Sie einen Mangel in Urlaub bemerken, weil Sie etwas anderes gebucht hatten oder
etwas nicht so funktioniert wie es eigentlich sollte, Sie von Lärm belästigt werden oder in
einem komplett falschen Hotel gelandet sind, sollten Sie einige Dinge bei der Reklamation
beachten.
1.
Sie müssen den Reiseleiter vor Ort auf den Mangel hinweisen, am besten schriftlich
und vor Zeugen.
2.
Sie sollten dem Reiseleiter eine Frist für die Behebung des Mangels setzen, es sei
denn der Mangel kann nicht behoben werden oder er ist so groß, dass keine Frist
abzuwarten ist oder der Reiseleiter verweigert die Behebung.
3.
Wenn der Mangel binnen der Frist nicht behoben wird oder der Reiseleiter die
Behebung verweigert haben Sie ein Recht auf Selbsthilfe. Diese darf allerdings nur in einem
angemessenen Maße erfolgen, sonst können die Kosten dafür nicht übernommen werden.
4.
Sie müssen Beweise sichern, je genauer der Mangel dokumentiert ist, desto höher ist
die Chance, dass Sie Geld zurückbekommen. Machen Sie Fotos vom Mangel und
dokumentieren Sie wann der Mangel aufgetreten ist. Bewahren sie außerdem den
Reisekatalog oder den Reisevertrag gut auf um später beweisen zu können, was Sie wirklich
gebucht hatten.
5.
Binnen einen Monats nach Reiseende muss der Mangel gegenüber des
Reiseveranstalters geltend gemacht werden. Wenn dieser Ihnen eine Entschädigung
anbietet können sie diese mit einer Reisemängeltabelle vergleichen. Im schlimmsten Fall,
wenn der Veranstalter keine Entschädigung zahlen will, sollten Sie sich an einen Anwalt
wenden.
Die Entschädigung beläuft sich dabei nur auf den Zeitraum in dem der Mangel
aufgetreten ist. Wenn der Mangel allerdings nicht gemeldet wird, tritt auch
keine Minderung ein!
Wussten Sie, dass sie wegen erheblicher Beeinträchtigung durch einen Mangel den
Reisevertrag kündigen können? Diese ist allerdings nur zulässig wenn der
Reiseveranstalter die gesetzte Frist hat verstreichen lassen, keine Abhilfe möglich ist
oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Wenn der Vertrag gekündigt wird, haben
Sie als Reisender einen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, wobei der
Reiseveranstalter für vorher erbrachte Leistungen selbstverständlich eine
Entschädigung fordern kann. Für die Kosten der Rückreise muss auch der
Reiseveranstalter aufkommen.
Reisemängeltabellen:
http://www.finanztip.de/frankfurter-tabelle/
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Reisepreisminderungstabelle%202015_212238.pdf
http://dejure.org/gesetze/BGB/651c.html (§651c-f)
Wohnungsbesichtigung:
Was muss man für die Besichtigung einer Wohnung beachten?
Allgemein sollte man darauf achten, dass man sich die Wohnung bei Tageslicht und an Wochentagen
anschaut,
denn
nur
so
kann
man
auf
Mängel
aufmerksam
werden,
die
nur
bei
Tageslichtverhältnissen zu sehen sind. Außerdem merkt man wie die Geräuschkulisse während der
Woche ist. Zum Beispiel hört man, ob dort starker Verkehr herrscht, der beim dauerhaften
Bewohnen der Wohnung störend sein könnte. Deshalb sind Sonn- und Feiertage für Besichtigungen
ungeeignet. Des Weiteren sind die Lage und Umgebung, die Infrastruktur, bei der man beispielsweise
auf Bahnanbindungen und Einkaufsmöglichkeiten achten sollte, sowie die generelle Parksituation im
Gebiet der Wohnung zu beachten. Da jede Wohnung einen Energieausweis besitzen muss, sollte man
sich diesen vom Vermieter vorlegen lassen. Damit man eine bessere Vorstellung von den anfallenden
Nebenkosten bekommt, kann man darüber hinaus die letzte Nebenkostenabrechnung einsehen.
Idealerweise ist außerdem ein Augenmerk auf den Schnitt der Räume, die Fenster, die Türen und den
Boden zu werfen. Passen die „alten“ Möbel auch zu den „neuen“ Zimmern? Dazu könnte man sich
den Grundriss der Wohnung zeigen lassen oder einen Zollstock am Tag der Besichtigung mitnehmen.
Die Fenster sollten auf Funktion und Dichtigkeit getestet werden. Um das zu prüfen, kann man
einmal die Fenster öffnen und schließen. Des Weiteren sollten die Türen und der Boden nicht
übermäßig abgenutzt sein. Zusätzlich kann man noch darauf achten, ob die Wohnung sehr hellhörig
ist, ob also Gespräche oder Musik aus Nachbarwohnungen zu hören sind. Punkte, die außerdem von
Bedeutung sein können, sind: Sind genügend Steckdosen und Lichtquellen vorhanden? Eine wichtige
Frage im Bezug auf die Parksituation ist auch, ob ein Parkplatz vertraglich zur Verfügung steht.
Gerade für junge Berufsanfänger ist es meist unrealistisch, dass alle Ideale erfüllt werden können.
Aufgrund von Mitbewerber um eine heißbegehrte Wohnung und des Kostenfaktors ist zu bedenken,
dass man für sich abwägen sollte, was einem persönlich besonders wichtig ist und worauf man
verzichten oder Abstriche machen könnte.
Um bei der Besichtigung an alle wichtigen Punkte zu denken, stellen verschiedene Verbände sowie
Internetportale unterschiedliche Checklisten zur Verfügung:
•
http://www.immobilienscout24.de/content/dam/is24/umzug/dokumente/wohnungsbesichti
gung.pdf
•
http://www.mieterschutzverein-
frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/ChecklisteWohnungsbesichtigung.pdf
•
http://www.immonet.de/service/fileadmin/umzug/downloads/Checkliste_zur_Objektbesicht
igung.pdf
Welche Fragen darf mir der Vermieter stellen?
Der Vermieter darf nach dem Einkommen, dem Arbeitgeber und dem Familienstand fragen.
Allerdings darf er sich nicht nach der Familienplanung oder einer Schwangerschaft, laufenden
Ermittlungsverfahren oder Vorstrafen, der sexuellen Neigung, der politischen Einstellung oder einer
Betreuung durch außenstehende Personen erkundigen.
Mehr zu zulässigen und unzulässigen Fragen erfährst Du hier:
http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-selbstauskunft.html
Versicherungen:
Welche Versicherungen gibt es eigentlich?
Wichtige
Versicherung
in
Bezug
auf
die
erste
eigene
Wohnung
sind
die
private
Haftpflichtversicherung und die Hausratsversicherung.
Die private Haftpflichtversicherung ist freiwillig und kann beim Antreten einer festen Arbeitsstelle
geschlossen werden. Während der Schul- und Ausbildungszeit ist man über die Haftpflicht der Eltern
abgesichert. Die Versicherung schützt vor Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die eine dritte
Person geltend machen kann. Der Jahresbeitrag liegt zwischen 70 und 120 Euro.
In diesem Youtube-Video erfährst Du mehr zur privaten Haftpflichtversicherung:
https://www.youtube.com/watch?v=olb9gM4e9T0
Die Hausratsversicherung ist sinnvoll bei einer eigenen Wohnung, da diese die Kosten, die durch
Beschädigung entstehen können, übernimmt. Als Hausrat bezeichnet man Gegenstände wie Möbel,
Elektrogeräte, Kleidung und weitere Gebrauchsgegenstände. Die Versicherung zahlt die Kosten für
Reparaturen oder Neuanschaffungen bei Ursachen wie Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Feuer,
Leitungswasser, Hagel oder Sturm. Der jährliche Beitrag berechnet sich unter anderem aus der
Wohnfläche, der Bauart und der Lage der Wohnung.
Für weitere Infos klicke auf die folgendes Youtube-Video:
https://www.youtube.com/watch?v=ujXwxny2yF4
Sozialklausel:
Widerspruch einer Kündigung im Härtefall
Die Sozialklausel besagt, dass der Mieter einer Kündigung des Vermieters widersprechen kann und
eine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen kann, wenn die Beendigung eine Härte für ihn oder
seine Familie bedeutet.
Härtegrunde sind zum Beispiel: fehlender Ersatzwohnraum, hohes Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit,
eine Schwangerschaft, Kinder, bevorstehende Examen, ein geringes Einkommen, schwere
Erkrankungen oder ein langes Mietverhältnis.
Wann und wie kann man den Widerspruch gegen eine Kündigung einlegen?
Der Mieter muss bis mindestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich beim
Vermieter Widerspruch einlegen. Diese Zwei-Monats-Frist gilt jedoch nur, wenn der Vermieter auf
die Möglichkeit eines Widerspruchs in der Kündigung hingewiesen hat. Wenn es zu keiner Einigung
kommt, entscheidet ein Gericht, ob das Mietverhältnis befristet oder unbefristet fortgeführt wird.
Vorausgesetzt, dass die Härtegründe des Mieters über den Vermieterinteressen stehen.
Diese und viele weitere Informationen findest Du auf:
•
http://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/sozialklausel.html
•
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl120.htm
Was ist eine WG?
Die meisten Jugendlichen bevorzugen beim Auszug aus dem Elternhaus den Einzug in eine WG. Eine
WG ist eine Wohngemeinschaft aus mehreren zusammenlebenden Menschen, wobei allgemeine
Räume wie z.B. die Küche, das Bad oder das Wohnzimmer geteilt werden. Zudem besitzt jeder
Mitbewohner noch ein eigenes Zimmer. Bei einer WG ist die Kooperation und Kommunikation
zwischen den Bewohnern wichtig. Deshalb ist eine WG gut für Menschen geeignet, die sich an
Regeln, sowie an Pflichten und Aufgaben halten können und die nicht alleine leben wollen.
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb sich eine WG bilden kann, dabei unterscheidet man zwischen
einer Zweck-WG und einer Nicht-Zweck-WG. Eine Zweck-WG wurde nur aufgrund der
Geldersparnis gegründet. Die Miete und die Nebenkosten werden untereinander geteilt, ob sich die
Bewohner gut verstehen, rückt hierbei in den Hintergrund. Bei einer Nicht-Zweck-WG ist es den
Bewohnern wichtiger, sich gut untereinander zu verstehen. Man plant gemeinsame Aktivitäten um den
Zusammenhalt zu stärken und teilt gleichzeitig auch die Arbeit im Haushalt sowie die Miete und
anfallenden Nebenkosten gleichmäßig auf.
Welche Vor- und Nachteile gibt es?
Die Vorteile einer WG sind vielfältig. Da die Küche sowie auch das Bad von allen Mitbewohnern
genutzt werden, wird die Arbeit im Haushalt aufteilt. Somit muss man nichts alleine machen und die
Arbeit ist viel schneller erledigt. Das gleiche gilt für die Kosten. Die Miete und anfallende
Nebenkosten, wie z.B. Heizkosten, werden unter den Bewohnern aufgeteilt. Wenn man alleine wohnt,
müsste man für alle Kosten und Haushaltsarbeiten eigenständig aufkommen. Wer außerdem an ein
Familienleben gewöhnt ist und sich nach Gesellschaft sehnt, ist in einer WG gut aufgehoben. Es
können neue Freundschaften geknüpft werden, man verbringt Zeit miteinander redet, lernt, streitet,
lacht und macht noch viele weitere Dinge gemeinsam.
Natürlich gibt es in einer WG auch Nachteile. Oft schließen sich wildfremde Menschen zusammen
und nicht immer bestätigt sich der erste Eindruck, da man sich erst nach und nach kennen lernt. So
kann es sein, dass sich nicht alle an vereinbarte Regeln halten und somit Streitigkeiten entstehen. Zu
den wichtigsten Dingen einer WG gehören Vertrauen, Anpassungsfähigkeit, Sauberkeit und
Ehrlichkeit. Wenn sich keiner an diese Grundsätze hält, ist der Streit schon vorprogrammiert. Zudem
hat man in einer WG nie das Maß an Privatsphäre, wie man es in einer eigenen Wohnung hätte.
Deswegen ist es wichtig die Wünsche der Mitbewohner zu respektieren und jedem einen privaten
Freiraum zu ermöglichen.
Abschließend kann man festhalten, dass eine Wohngemeinschaft eine schöne Herausforderung für
kontaktfreudige sowie auch für etwas schüchterne Menschen ist. Es bietet die Möglichkeit viele neue
Erfahrungen zu sammeln und vielleicht sogar sich selbst neu kennen zu lernen. Beim Einzug in eine
WG ist es wichtig Regeln aufzustellen, an die sich alle Mitbewohner für das bestmögliche
Zusammenleben halten.
Weitere Informationen: Wohnformen im Überblick (WG, Studentenwohnheim, Single-Wohnung)
und günstige Studentenstädte: http://www.bildungsxperten.net/bildungschannels/studium/die-7guenstigsten-studentenstaedte-das-kostet-wohnen-in-deutschland/;
Tipps zur Wohnungssuche:
wohnungssuche-fur-studenten/
http://www.bildungsxperten.net/bildungschannels/studium/tipps-zur-
Checkliste: Tipps zum Informieren über die WG
WGs sucht man am besten über spezielle Portale im Internet, auf den meisten kann man Angebote in
verschiedenen
Städten
Deutschlands
und
im
Ausland
finden.
Zum
Beispiel:
http://www.wohngemeinschaft.de; http://www.wg-gesucht.de; http://www.studenten-wg.de. Im
Folgenden ein paar Tipps zum Informieren über eine WG und worauf geachtet werden sollte.
1. Informieren über die Wohnung:

Grundriss, Größe der einzelnen WG-Zimmer

Anzahl und Größe der Gemeinschaftsräume, Mitbenutzung von Gärten, Keller etc.
2. Informieren über die Mitbewohner:

Altersspanne, Geschlechter

Zweck-WG oder Nicht-Zweck-WG

Wichtiger als gleiche Interessen sind ähnliche Lern- und Partygewohnheiten!

Ehrlich sein und Regeln / Ansprüche diskutieren  Haushaltsplan aufstellen

WG-Treffen
3. Informieren über den Mietvertrag und Nebenkosten:

Vertragsart (siehe WG-Verträge)

Höhe und Aufteilung einer möglichen Mietkaution

Schriftlich festhalten, dass alle Mieter die Nebenkosten anteilig bezahlen
Die häufigsten WG-Probleme
Deswegen Wichtig: Streitigkeiten vermeiden

Gegenseitige Rücksichtnahme:
Privatsphäre / Meinungen und Wünsche der Mitbewohner; Anpassungsfähigkeit

An Absprachen halten / Ordnung halten:
Regeln; Sauberkeit; Putzplan; Essen kochen  Arbeit wird geteilt  schneller fertig

Regeln definieren:
Lautstärke; Nachtruhe; Party machen; Rauchen; Privatsphäre

WG-Besprechung:
Ehrlichkeit; Wochen- & Haushaltsplan; Probleme / Unzufriedenheit; Gemeinsame Aktionen

Verlässlichkeit und Vertrauen:
Miete zahlen; Nebenkosten teilen; Regeln, Pflichten und Aufgaben einhalten
WG-Verträge
Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen WG-Mietvertrag abzuschließen. Wichtig ist im Mietvertrag
ein Hinweis auf die WG, damit Mitbewohner problemlos aus- und einziehen können.
Die erste Möglichkeit einen WG-Vertrag zu schließen sieht folgendermaßen aus. Es gibt einen
Hauptmieter und alle weiteren Mitbewohner bekommen Untermietverträge. Hierbei trägt der
Hauptmieter die Verantwortung für die vertraglich geregelten Pflichten und für die pünktliche
Überweisung der gesamten Miete. Zudem kann der Hauptmieter ohne Absprache mit den
Mitbewohnern die Wohnung kündigen. Zum Schutz der Mitbewohner können aber zusätzliche
Klauseln aufgenommen werden, die dieses Verhindern (siehe Kapitel Kündigung und Mieterschutz).
Alle Mitbewohner als Hauptmieter in den Vertrag einzutragen, wäre die zweite Möglichkeit. Hierbei
haben alle die gleichen Rechte, Pflichten und Verantwortung.
Eine dritte Möglichkeit wäre, dass jeder Mieter selbstständig mit dem Vermieter einen Vertrag für
den von ihm genutzten Raum abschließt. Der Vorteil hierbei ist, dass jeder Mieter selbst für den
Vertrag sowie die Zahlungen verantwortlich ist. Ein Nachteil ist jedoch, dass der Vermieter die
Zimmer ohne Absprache mit den anderen Bewohnern vergeben kann.
Weitere Informationen: http://www.erstewohnung24.de/mein-auszug/papierkram/mietrechte;
Vorlage „Mietvertag für eine Wohngemeinschaft“:
http://www.formblitz.de/products/mietvertragwg.html?search=miervertrag%20Wohngemeinschaft
Kündigung und Mieterschutz
Vermieterkündigung
Bei einem unbefristeten Mietvertrag können Mieter den Vertrag ohne Angaben von Gründen unter
Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen, Vermieter jedoch nicht. Eine Kündigung muss
immer schriftlich mit Unterschrift erfolgen. Befristete Mietverträge sind nicht frühzeitig kündbar.
Vom Vermieter sind keine grundlosen Kündigungen möglich. Es ist immer ein gesetzlicher
Kündigungsgrund wie zum Beispiel Pflichtverletzung oder Eigenbedarf erforderlich. Eine
Pflichtverletzung ist ein eigenes Verschulden des Mieters oder der Familienangehörigen. Dazu zählt
ein vertragswidriger Gebrauch und sämtliche Verstöße wie zum Beispiel gegen die Zahlungspflichten
oder die Hausordnung. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf bedeutet, dass der Vermieter die
Wohnung zukünftig selber oder für Familienangehörige benötigt.
Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt ausschließlich für Wohnraummieter, nicht für
Geschäftsraummietverhältnisse oder andere gewerbliche Mietverträge. Liegt ein ein Mietvertrag von
Wohn- und Gewerberäumen vor, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nur, wenn der Vertragszweck
im Wohnen liegt. Zudem gibt es lange Kündigungsfristen (siehe Kündigung und Mieterschutz –
Mieterkündigung) und weiterführend hat der Mieter den Schutz der Sozialklausel (siehe Kündigung
und Mieterschutz – Sozialklausel).
Wenn der Vermieter die Wohnung oder das Haus verkauft, ändert sich für die Miete nichts, dass
bedeutet der Verkauf bricht die Miete nicht. Der Käufer tritt in den alten Mietvertrag ein und darf
einen unbefristeten Mietvertrag nur mit einem gesetzlichen Kündigungsgrund, zum Beispiel bei einem
berechtigten Interesse wie Eigenbedarf, kündigen. Ein befristeter Mietvertrag ist nicht frühzeitig
kündbar.
Weitere Informationen: Lektüre: Kündigung und Mieterschutz, DMB-Verlag, Stand: März 2011
1.
Die Wohnungsbewerbung
Wer sich als Mieter bewirbt, sollte wie bei einer Stellenbewerbung auch, eine Bewerbungsmappe mit
Informationen über die eigene Person beim Vermieter einreichen. Diese sollte ein kurzes
Anschreiben von drei bis vier Absätzen enthalten, in welchem man Auskunft über seine derzeitige
Wohnsituation, die Anzahl an Personen die in der Wohnung leben werden, sowie Gründe für den
Umzug gibt. Gründe für einen Umzug können hierbei beispielsweise das anstehende Studium, ein
neuer Job oder Familienzuwachs sein. Neben dem Anschreiben gehört außerdem ein
Einkommensnachweis, Angaben über das maximale Budget, sowie Angaben zur Beanspruchung von
Bafög, Arbeitslosengeld, Rente oder ähnlichem. Bei Schülern und Studenten wird außerdem oftmals
eine schriftliche Bürgschaft der Eltern erwartet.
2.
Allgemeines zur Kündigung
Kündigen muss derjenige, der die Vertragspartei ist. Das heißt die Person, die im Vertrag als
Vertragspartei vermerkt ist und den Vertrag unterschrieben hat. Wer sich von einer dritten Person,
beispielsweise einem Anwalt, vertreten lässt, muss der Kündigung außerdem eine originale
Vollmachtsurkunde beilegen, ansonsten kann die Kündigung als unwirksam erklärt werden. Wichtig
ist außerdem, dass die Kündigung an alle Mieter und Vermieter gerichtet werden muss. Im Falle einer
Wohngemeinschaft zum Beispiel, muss die Kündigung auch an alle Mieter gerichtet sein. Sollte es
außerdem mehrere Vermieter geben, muss die Kündigung an jeden dieser Vermieter adressiert sein.
Dies ist besonders relevant, wenn ein Ehepaar eine Wohnung gemeinsam mietet, denn auch wenn
einer der Eheleute aus der Wohnung auszieht, bleibt er Vertragspartner.
3.
Mieterkündigung
3.1.
Formvorschriften
Kündigungen müssen grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen und sind mündlich unwirksam.
Selbst wenn man den Vermieter persönlich sehr gut kennt, ist es nicht ratsam auf eine schriftliche
Kündigung zu verzichten, da mündliche Kündigungen keine rechtlich vertretbare Grundlage haben
und man sich mit einer mündlichen Kündigung juristisch angreifbar machen könnte. Es wäre zum
Beispiel möglich, dass der Vermieter trotz mündlicher Kündigung, plötzlich weiterhin Miete
einfordert und man dementsprechend zur weiteren Zahlung der Miete verpflichtet ist. Die
schriftliche Kündigung muss an alle Vermieter und eventuelle Mitmieter adressiert sein und auch von
allen Vertragsparteien persönlich unterschrieben werden.
3.2.
Kündigungsfristen
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate und ist nicht davon abhängig, wie
lange man vorher in der Wohnung gelebt hat. Wichtig ist hierbei, dass Kündigungsfristen nur für
unbefristet abgeschlossene Mietverträge gelten. Bei einem Zeitmietvertrag beispielsweise, ist eine
Kündigung während der Laufzeit des Vertrages nicht möglich. Im Gegensatz zu der
Vermieterkündigung, wo der Vermieter dazu verpflichtet ist einen Grund für die Kündigung zu
nennen, ist es dem Mieter hingegen jederzeit möglich ohne Angabe eines Grundes zu kündigen,
sofern dabei die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Das bedeutet, dass der Mieter bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist dazu verpflichtet ist, die Miete zu zahlen. Beim Zeitraum der
Kündigungsfrist handelt es sich hierbei um den Zeitraum zwischen dem Tag an dem die schriftliche
Kündigungserklärung beim Vermieter eingeht, bis zum Kündigungstermin, zu dem das Mietverhältnis
dann beendet ist. Trotz der Pflicht, die Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen ist man aber
zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die Wohnung weiterhin zu nutzen.
3.3.
Sonderkündigungsrechte
Wichtig ist außerdem, dass man als Mieter Sonderkündigungsrechte hat, die auch bei
Zeitmietverträgen gelten können. Man hat also das Recht, beispielsweise im Falle der Ankündigung
einer Mieterhöhung vom Vermieter, bis Ablauf des zweiten darauf folgenden Monats zu kündigen.
Im Falle einer Modernisierung beispielsweise kann man bis Ende des darauffolgenden Monats die
Kündigung einzureichen.
Soziale Netzwerke verändern unser Leben. Zum einen entwickelt sich die Macht der Internetnutzer,
wie Bürger, Kunden und Konsumenten. Doch andererseits hat das Web 2.0 negative Auswirkungen.
Die Macht der Netzwerke über uns
Nutzer von sozialen Netzwerken sind sich oft nicht bewusst, wie viel man durch ein einfaches Profil
tatsächlich erfahren kann. Die Absicht beim Erstellen von Profilen, in Bezug auf Facebook, ist
eigentlich nur die Verbindung mit Freunden, Verwandten usw. Doch auch nur ein Gefällt-mir-Klick
gibt viele Informationen preis. Beim Klicken solch eines Social-Plugin-Buttons werden
personenbezogene Daten gespeichert. Denn das Interesse der Dienstanbieter ist es durch
gesammelte Daten wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen. Das Geschäftsmodell der sozialen Netzwerke
basiert auf dem Verkauf von Daten. Aus den Profildaten ist es möglich für Facebook
kundenspezifische Werbung zu machen. Auch nutzen sie die sekundären Nutzungsdaten der User,
wie beispielsweise die IP-Adressen zur Ortung oder besuchte Seiten bzw. kommentierte Beiträge, um
gezielt zu werben. Netzwerke haben die Möglichkeit, bei einem Aufruf einer Website außerhalb der
Netzwerke über das World Wide Web, die Social-Plugins besitzen, den Besuch und somit die
Informationen über den Seitenbesucher zu registrieren, und diese Informationen als Werbung im
Netzwerk nutzen. Dabei werden die einzelnen Interessen der User gesammelt und somit kann die
Aufmerksamkeit der User für die geworbenen Produkte gelenkt werden. Dagegen bringt aber die
Löschung des Kontos nichts, da die Dienstanbieter selten die analysierten Internetnutzungsverhalten
der User vernichten wollen.
Machtzuwachs der Internetnutzer
Soziale Netzwerke ermöglichen jedem User die Veröffentlichung der persönlichen Meinung. Somit
kann man sich mit anderen vernetzen und sich über Meinungen austauschen. Soziale Netzwerke
besitzen zwei Eigenschaften, die die schnelle Nachrichtenverbreitung möglich machen. Einerseits
bestehen große Gruppen, bei der die Verbindung mehrerer Millionen ermöglicht wird, bspw. durch
Hashtags bei Twitter. Anderseits gibt es kleine Gruppen, die sich durch die enge Kommunikation und
Informationsaustausch innerhalb der Gruppe auszeichnen. Bei Twitter bestehen diese kleineren
Gruppen durch die Verbindung der Follower und den, die man selbst verfolgt.
Durch diese beiden Eigenschaften kann man sogar als einzelner Bürger mit Hilfe der schnellen
Nachrichtenverbreitung der sozialen Netzwerke zu Protestbewegungen aufrufen. Es erfolgen
Organisationen durch Online-Aktivisten, die Demonstrationen, Proteste gegen die Ungerechtigkeit
der Großmächte organisieren. Da die Kontrolle der sozialen Netzwerke durch den Staat fast
unmöglich ist, können Bürger auf diese Art und Weise Widerstand leisten und schafften es
beispielsweise Ben Ali in Tunesien zu stürzen.
Das Internet ermöglicht heute globale Vernetzung. Damit hat der Einzelne um einiges mehr Macht
als vor 20 Jahren. Im Netz wird ihm nämlich die Möglichkeit gegeben, öffentlich Politiker,
Regierungen, Unternehmen, Produkte etc. zu kritisieren. Dies mag er zwar auch draußen auf der
Straße oder sogar im TV machen können, jedoch hat er mit dem Internet eine viel größere
Reichweite, da seine Botschaften von anderen beeindruckten Nutzern geteilt und verbreitet werden
können. Zuvor lag die Macht, wichtige Nachrichten mit einer großen Masse zu teilen, in der Hand der
Massenmedien, der großen Persönlichkeiten oder Organisationen selber, beispielsweise durch
Pressemitteilungen.
Diejenigen Personen des öffentlichen Interesses, deren Ideen, oder etwa große Unternehmen, die im
Internet kritisiert werden, können jene Information nicht kontrollieren oder regulieren. Die Bürger,
die Teil des Nachrichtenflusses im Internet sind können hierbei Einfluss auf die Meinung anderer
Nutzer nehmen oder sie sogar zum aktiven Handeln bringen. Konsumenten bestimmter Produkte
können sich mit anderen Konsumenten austauschen und von Erfahrungen berichten, um gegenseitig
davon profitieren zu können. Zudem kann man auf Problematiken und Themen aufmerksam machen,
die beispielsweise im TV oder in Zeitungen wenig Aufmerksamkeit erhalten, den Bürgern jedoch
wichtig erscheinen. Im Allgemeinen kann man sagen es findet durch das Internet ein Machtzuwachs
bei Bürgern und Kunden statt.
Bei dem schnellen Nachrichtenfluss im Internet spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle. Zum einen
sind das die Peer-Groups, die auch in sozialen Netzwerken zu finden sind und sehr eng miteinander
kommunizieren. Diese Gruppen können sich dann mit anderen Gruppen verbinden und somit
werden Inhalte schnell weitergeleitet, hierbei reichen für die Verbindung der verschiedenen Gruppen
eine oder zwei Personen aus. Zum anderen rufen die sogenannten ,,Vermittler und Kenner´´ in
diesen Gruppen durch ihr Verhalten und ihre Präsenz große Veränderungen hervor. Die Vermittler
sind gut vernetzt, stellen Verbindungen zwischen Personen her und können wichtige Nachrichten in
kurzer Zeit verbreiten. Bei den Kennern handelt es sich um die Experten, die über ein Thema viel
Wissen zur Verfügung haben und es mit anderen teilen. So werden Trends im Netz verbreitet und
wenn die Botschaft einprägsam oder besonders genug ist, kommt es zu sogenannten ,,sozialen
Epidemien´´.
Das Thema Datenschutz gehört zu einem Themenbereich, der in der Gesellschaft großräumig
verbreitet ist, bei dem dennoch große Wissenslücken auftreten.
Der Datenschutz bezeichnet im Allgemeinen den Schutz von personenbezogenen Daten vor
Missbrauch und ist für die Sicherheit in einer online Welt undenkbar.
Doch was sind überhaupt personenbezogene Daten und was wird unter Missbrauch verstanden?
Personenbezogene Daten sind Informationen, über persönliche und sachliche Verhältnisse einer
bestimmbaren Person. Dazu gehören Angaben über Familienverhältnisse, Krankheiten, sowie über
Kontodaten, Steuerdaten, Versicherungen und Einkommen.
Unter Missbrauch wird die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
ohne Einwilligung der einzelnen Person verstanden.
Der Datenschutz sichert, dass Dritte somit nicht ohne die Einwilligung der betroffenen Person an die
Daten gelangen und nicht verarbeitet werden können.
Der Datenschutz basiert unteranderem auch auf Grundlage des Grundgesetzes und ist fest bestimmt
im Datenbundesschutzgesetz.
Die Entscheidungsfreiheit über eigene persönliche Daten tritt hier in den Vordergrund.
Aufgrund unserer digitalen Welt war Datenerfassung und -verarbeitung noch nie so einfach und das
Interesse an persönliche Daten so hoch. Die Datenschutzgesetzgebungen wurden aufgrund dessen
verschärft und basieren zurzeit auf sieben "Säulen".
Diese sieben "Säulen" beschreiben die genaue und korrekte Weise wie mit personenbezogenen
Daten verfahren werden soll, dazu gehört nicht nur der Schutz vor Missbrauch (Gebot der
Datensicherung), sondern auch die Notwendigkeit der Korrektur von Fehlern (Korrekturrecht).
Zulässig ist die Verarbeitung nur durch Einstimmung des Betroffenen, oder ausdrücklicher
Rechtsvorschrift (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).
Die Zweckbindung legt fest, dass die Verarbeitung von Daten im Rahmen eines legitimen Zwecks
liegen muss. Hierbei gilt das Prinzip der Datensparsamkeit.
Unteranderem soll die einzelne Person darüber entscheiden können wer welche Daten verarbeitet
und speichert (Transparenz).
Um Fehler und Missbräuche zu vermeiden sind öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die
personenbezogene Daten verarbeiten, in der Pflicht Kontrollinstanzen nachzuweisen (Kontrolle).
Um Täter abzuschrecken werden unzulässige Datenverarbeitungen
und Verstöße gegen das
Datenschutzgesetz mit Bußgeldern oder als Straftat sanktioniert (Sanktionen).
Doch diese Sicherheitsmaßnahmen reichen oft nicht allein.
Wie schützen Sie Ihre Daten richtig?
Regelmäßige Datensicherung, Verschlüsselungen und Passwörter sind unteranderem zum Schutz der
Daten wichtig, diese vermindern das Risiko auf Zugang Dritter.
Der Zugang kann nur verhindert werden, indem Verschlüsselungen und Passwörter nicht zu einfach
gestaltet sind. Damit Passwörter ihren Zweck erfüllen und nicht leicht erraten
oder ausgeforscht werden können, müssen sie bestimmten Rahmenbedingungen genügen. Sie
müssen mindestens achtstellig sein und dürfen nicht aus einer zu einfachen Ziffern und/oder
Buchstabenkombination bestehen. Es sollte möglichst eine Kombination aus Buchstaben und Ziffern
ohne erkennbare Gesetzmäßigkeit gewählt werden.
Gespeicherte Daten auf dem PC zu löschen ist eine einfache Sache – wird oft gesagt.
Es ist jedoch ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Daten durch Löschfunktionen unwiderruflich
gelöscht werden können. Um Daten richtig zu löschen gibt es spezielle Löschprogramme, die
Festplatten mehrfach überschreiben und somit unbefugte Nutzung zu verhindern.
Jeder Rechner verteilt seine Daten über Schnittstellen. Um persönliche Daten zu schützen müssen
diese Schnittstellen bekannt sein und geprüft werden, beispielsweise durch eine Firewall. Um die
größtmögliche Sicherheit zu erreichen, sollte die Leitlinie gelten: Alles, was nicht unbedingt für den
Betrieb des Rechners benötigt wird, sollte gesperrt oder ausgebaut werden.
Mit Hilfe von Sicherheitssoftware, die in erster Linie Daten und Verbindungen zum Internet
kontrollieren und überwachen, kann das Eindringen schädlicher Programme und das Ausführen
ungewollter Funktionen verhindert werden.
Elektronische Post, oder auch Email, ist ein beliebtes Kommunikationsmittel.
Ob privat oder geschäftlich, Emails sind schnell geschrieben und auch schnell verschickt. Emails sind
aber unsicher.
Vertrauliche Angaben, die nicht geschützt verschickt werden, können auf diesem Weg in die Hände
Unbefugter geraten.
Chats, Foren, Internet-Shopping, Gewinnspiele, Musik klingen sehr verlockend und das noch
umsonst- scheinbar umsonst. Doch meistens ist nichts im Internet umsonst, denn man bezahlt mit
seinen persönlichen Daten. Sobald Daten im Internet preis gegeben werden, sind diese oft nicht
mehr vertraulich.
Vorsicht mit persönlichen Daten im Internet ist geboten.
Der Datenschutz nimmt eine größere Bandbreite ein, als den Meisten bekannt ist. Damit personenbezogene Daten richtig geschützt werden können, muss es eine klar definierte Regelung geben.
Ausgangspunkt ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder soll selbst
bestimmen können, wer was wann über einen wissen darf. Inwieweit der Datenschutz greift und
welche Vorgaben hierbei beachtet werden müssen, sind schriftlich festgehalten in dem Bundesdatenschutzgesetz, das EU weit greift. Dies beinhaltet, dass Daten nur für den Zweck verwendet
werden dürfen, für den sie auch erhoben wurden. Eine weitere Datenübermittlung und Nutzung für
andere Zwecke ist nur erlaubt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet jedoch
nicht, dass Daten nicht leicht einsehbar sind. Es gibt eine Regelung, das sogenannte „Listenprivileg“,
welches es möglich macht, Daten für Werbezwecke und den Adresshandel zu beziehen und zu
verarbeiten.
Datenschutzregelungen sind in der Europäischen Union festgelegt und können nicht in den einzelnen EU-Ländern variieren. Dennoch muss ein Fokus auf Internationale Regelungen gelegt werden.
Dies ist ein Aspekt, der beachtet werden muss. Mit der weltweiten Preisgabe von persönlichen Daten
gibt man automatisch die Kontrolle über die eigenen Daten ab. Eine Kontrolle über die eigenen Daten
wird unmöglich, aufgrund der verschiedenen Wege, die die Daten nehmen. Somit ist nicht
nachvollziehbar, ob personenbezogene Daten verändert oder mit anderen Informationen verknüpft
werden. Bei Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Ausland müssen
verschiedene Kriterien beachtet werden. Ein wichtiger Faktor ist, ob Unternehmen, die
personenbezogene Daten beziehen wollen, unter den EU Datenschutzrichtlinien liegen oder ob der
Datenschutz den Regelungen des Drittstaates entspricht. Übermittlung von Daten in das jeweilige
Empfängerland sind nur zulässig, wenn gemäß § 4 Abs. 1 BDSG eine
Rechtsvorschrift oder eine
Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Des Weiteren muss beachtet werden, dass einige Drittstaaten, die nicht der EU angehören, ein
Datenschutzniveau besitzen, welches unter dem der EU liegt. Ein niedriges Datenschutzniveau stellt
somit immer eine potenzielle Unsicherheit für die eigenen Daten dar.
Oft genug gibt Grund zur Annahme, dass personenbezogene Daten weitergegeben werden, ohne
dass der Betroffene eingewilligt hat.
Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien und gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Bei der Vermutung, dass die eigenen Daten unrechtmäßig weitergegeben und verarbeitet werden,
soll man aktiv werden.
Es ist dabei unerheblich, ob der Verstoß weiter fortdauernd ist, oder ob er sich in der Vergangenheit
ereignet hat und bereits abgeschlossen ist.
In jedem Bundesland gibt es Landesbeauftragte für Datenschutz, die zuständig für Datenmissbrauchsmeldungen sind.
Zunächst wird bei einem Missbrauch zwischen einem Datenschutzverstoß in einem öffentlichenBereich und einem Verstoß im nicht-öffentlichen-Bereich unterschieden. Der öffentliche Bereich
umfasst beispielsweise öffentliche Kindergärten, sowie Schulen und der nicht-öffentliche Bereich
Wirtschaftsunternehmen, privat Banken oder auch Privatkliniken. Um Datenmissbräuche zu vermeiden, sind durch das Bundesdatenschutzgesetz verschiedene Vorgaben geregelt. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG § 4f) regelt die Voraussetzungen, wann ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Immer dann, wenn personenbezogene Daten automatisiert
verarbeitet werden und damit in der Regel mehr als neun Personen (inkl. Geschäftsführer und
Vorgesetzte) fortwährend beschäftigt sind, sind Unternehmen verpflichtet, Datenschutzbeauftragte
zu bestellen. Der Gesetzgeber sieht bei Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten eine
Geldbuße bis zu 50.000 € (§ 43 Abs.1 BDSG) vor. Wer den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs.2 BDSG) nicht nachkommt, macht sich strafbar und kann zu Geldbußen bis
zu 300.000 € verurteilt werden, unabhängig von noch eventuell eintretenden Schadensersatzforderungen des Betroffenen. Dennoch gilt auch für Unternehmen mit keinen oder weniger Mitarbeitern das Bundesdatenschutzgesetz. In diesem Falle sind die Vorsitzenden des Unternehmens
verantwortlich für den Datenschutz.
Auch hier können bei einer Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde bei Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz Geldbußen bis zu 300.000 € (§ 44 BDSG) verhängt werden.
Bei einem vorsätzlichen Datenmissbrauch können des Weiteren Haftstrafen bis zu 2 Jahren verhängt
werden.
Um seine eigenen Daten zu schützen, sollte der Leitgedanke „So wenig, wie möglich, so viel, wie
nötig“ für den Umgang mit den persönlichen Daten angewendet werden.
Dennoch gelangen viele in „Datenschutzfallen“.
Viele Unternehmen verstecken die Einwilligungserklärung der Erhebung und Verarbeitung von
personenbezogenen Daten in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies ist eine versteckte
Möglichkeit von Unternehmen, leicht an Daten von Personen zu gelangen.
Unternehmen versuchen bewusst an Daten zu gelangen, ohne dass sich die Betroffen im Klaren sind,
dass
sie
ihre
Daten
freigegeben.
Sicherheitslücken
in
Browsern,
Softwareprogramme,
Schadprogramme und Viren ermöglichen Datenverluste, und erleichtern die Erhebung und Verarbeitung von Daten. Des Weiteren wird ein Teil von Daten bezogen durch Suchmaschinenbetreiber.
Bei der Nutzung von Suchmaschinen, wie z.B. Google, werden Daten teilweise an Drittanbieter
weitergegeben. Somit wird es ermöglicht, dass spezifisch auf die Interessen einer Person z.B.
Werbung geschaltet wird, die den Nutzer anspricht. Bei dieser Art von Datenerhebung spricht man
von Datenkraken. Zusammen mit der IP-Adresse, dem genauen Zeitpunkt, dem Browser und auch
Cookies ( Textdatei, die eine Webseite auf dem PC des Surfers speichert, die damit beim nächsten
Besuch wiedererkannt wird ) können persönliche Anfragen über einen längeren Zeitraum
nachverfolgt werden. Gezielte Forschung nach Interessen, um durch diverse Werbungen Nutzer und
potenzielle Käufer anzusprechen, können dennoch negative Folgen haben. „Phishing“ gehört zu den
wohl weit verbreiteten Datenschutzfallen. Privat Personen erstellen anonym Internetseiten und
bieten verschiedenste Produkte an. Die Falle besteht darin, dass Produkte zum Verkauf an-geboten
werden, die Produkte dennoch nicht existieren und das Ziel darin besteht, an die Daten von Personen
zu gelangen. Diese sogenannten „Fake-Seiten“ fallen häufig auf, aufgrund von sehr günstigen Preisen
der Produkte. Auffällig ist hierbei auch, dass die Inhaber der Webseiten meistens keine Kontaktdaten
zu ihrem Unternehmen angeben und es keine allgemeinen Informationen, wie Entstehung und
Konzept des Verkäufers oder dem Unternehmen gibt. Durch die angegeben Daten der Käufer
gelingen die Betrüger unteranderem an Kontodaten und andere personenbezogenen Daten. Eine
Folge von Phishing ist zum Beispiel, eine vollkommene Kontoplünderung, vielfache Käufe durch
Kreditkarteninformationen und gefälschte Schecks.
Im Internet kann man schnell und einfach Sachen für gutes Geld verkaufen. Dafür gibt es etliche
Portale über die man als Privatperson Gegenstände anbieten kann, wie zum Beispiel das
Bekannteste, eBay.
Hast du zum Beispiel eine Handtasche, welche du nicht mehr brauchst, aber willst unbedingt das
neue iPhone haben? Doch fehlt das nötige Kleingeld? Verkauf die Handtasche doch einfach!
Aber Vorsicht! Du musst einige Dinge beachten, damit auch alles glatt läuft.
1.
Verwende niemals Originalbilder des Herstellers! Schieß lieber selber Fotos. Das hat den
Vorteil, das zu einem das Urheberrecht nicht verletzt wird und zum anderen, dass das Produkt in
seinem zeitigen Zustand abgelichtet wird.
2.
Du darfst keinen Markennamen verwenden, solange du keinen Kaufbeleg von einem
seriösen Händler vorlegen kannst. Auch hier kann die Verletzung des Urheberrechts eine Folge sein.
3.
Weißt dein Produkt Mängel auf? Schreibe es unbedingt in die Artikelbeschreibung! Solltest
du das nicht tun, kann gegen dich ein Verfahren wegen Betrugs eingeleitet werden.
4.
Als privater Verkäufer hast du die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschließen. Jedoch
musst du auch hierbei explizit in der Artikelbeschreibung darauf hinweisen. Machst du es nicht, bist
du 2 Jahre lang dazu verpflichtet, für alle Reparationen des Produkts aufzukommen.
5.
Aufpassen musst du vor allem, wenn du mehrere, gleiche Produkte übers Internet verkaufst.
Tust du das öfters, kann dir geschäftliches Handeln vorgeworfen werden. Somit stehst du nicht mehr
unter dem Verbraucherschutz und musst dementsprechend ein Widerrufsrecht geben.
Weiter kann das Finanzamt aufmerksam werden und Geldforderungen an dich stellen.
Mehr Infos findest du hier: https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-dieHaftung-aus-4533698-0/
Beachtest du diese 5 Regeln, kann auch nichts mehr schief laufen! Jetzt bist du bereit, im Internet zu
Ebay
Ebay ist das größte Internetverkaufsportal in Deutschland. In einem Quartal rufen bis zu 720
Millionen Menschen die eBay- Website auf und es werden bis zu 170 Millionen Suchanfragen
getätigt. Knapp 10 Millionen Gebote werden täglich abgegeben.
Gründer ist der Amerikaner Pierre Omidyar, dessen Vermögen sich durch eBay auf circa 8,9 Millionen
US Dollar angehäuft hat. Im Jahr 1995 gründete er eBay in den USA und 1999 in Deutschland.
Ebay hat bestimmte Grundsätze, welche unbedingt eingehalten werden sollten. Bei Nichteinhaltung
kann man gesperrt, im schlimmsten Fall sogar verklagt werden. Dies bestimmt sich nach dem
Ausmaß der getätigten Aktionen.
Ebay Grundsätze :
•
Es dürfen keine rassistischen, hassschürenden, menschenverachtenden, sexistischen und
obszönen Bemerkungen gegenüber anderen Kunden und Verkäufern getätigt werden.
•
Es dürfen keine verbotenen Artikel
(http://pages.ebay.de/help/policies/items-ov.html)
(siehe
Verbotsliste)
•
Es müssen die Allgemeinen Grundsätze eingehalten werden. Dazu zählt:
•
Allgemeine Verhaltensgrundsätze
•
Grundsätze zur Identität
•
Grundsätze zur Kommunikation
•
Grundsätze zum professionellen Verkaufen
verkauft
werden.
http://verkaeuferportal.ebay.de/regeln-und-grundsaetze-fuer-verkaeufer
Die Zahlung ist wie folgt geregelt.
Der Verkäufer hat einen Anspruch auf Bezahlung. Sollte die Zahlungsfrist von dem Käufer nicht
eingehalten werde, kann der Verkäufer auf Schadensersatz bestehen bzw. auf Schadenersatz
verklagen.
Bei Verlust der Ware, trägt der Käufer die Verantwortung. Dies gilt auch für den Transport. Dennoch
ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware vor dem Transport dementsprechend zu sichern.
http://pages.ebay.de/help/sell/questions/what-rules-selling-items.html
http://presse.ebay.de/
Endlich hat man das Abitur in der Tasche, doch wie soll es weitergehen? Für viele Abiturienten folgt
auf diese Frage eine für sie ganz selbstverständliche Antwort: Studieren! Die Euphorie auf den neuen
Lebensabschnitt wird jedoch häufig durch eingeschränkte eigene finanzielle Mittel gebremst. Damit
man möglichst sorgenfrei ins Studium starten kann, sollte man sich deshalb vorher gut informieren.
Welche Möglichkeiten habe ich? Gibt es einen Weg an Geld zu kommen, welches ich nicht
zurückzahlen muss? Was wenn ich auf einen Kredit angewiesen bin?
Um all diese Fragen beantworten zu können, sollte man sich erst einmal bewusst werden, wie viel so
ein Studium überhaupt kostet. Dies ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel
der Stadt und Wohnform, dem Studienfach, oder der Freizeitgestaltung. Wenn man sich dazu
entscheidet nicht mehr bei seinen Eltern zu wohnen, muss man je nach Stadt und Viertel mit sehr
unterschiedlichen Mietpreisen rechnen. In Leipzig kann man beispielweise relativ günstig, zu einem
Durchschnittspreis von 6,43€ pro Quadratmeter, wohnen, während München mit 19€ pro
Quadratmeter verhältnismäßig teuer ist.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-05/mietpreisbremse-mietspiegel-mieten-deutsche-staedte
Dieser Artikel des Online Magazins Zeit, gibt einen ausführlichen Überblick über den Mietspiegel und
die tatsächlichen Mietpreise in vielen deutschen Städten.
Des Weiteren spielt auch die Nutzung von Verkehrsmitteln eine wichtige Rolle. Studenten, die sich
ein Auto leisten, müssen mit circa 120€ monatlich für ihren Transport rechnen, während Studenten,
die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, nur 41€ hierfür ausgeben. Kleiner Tipp: Das Fahrrad nutzen!
Damit kann man sich die Fahrtkosten komplett sparen!
Ebenfalls muss man Kosten für Ernährung (ca. 152 – 167€), Kleidung (ca. 50€), Freizeit (ca. 57 – 77€),
oder auch für Lernmittel einplanen. Für die Höhe der Lernmittelkosten ist vor allem das Studienfach
Ausschlag gebend. Während man für Fächer, wie zum Beispiel Physik oder Informatik nur ein Budget
von 18 – 22€ einplanen muss, benötigt man für Fächer wie Zahnmedizin, oder Architektur etwa 50 65€ monatlich.
Durchschnittlich kann man als Student von durchschnittlichen Kosten zwischen 570 und 1100€ im
Monat ausgehen, welche individuell von der Lebensweise abhängig sind.
Eine ausführlichere Übersicht, über anfallende Kosten
online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/kosten.php erhältlich.
sind
auf:
http://www.studis-
Die für jeden Studenten wahrscheinlich kostengünstigste Variante sein Studium zu finanzieren, vor
allem dann, wenn die Eltern nicht in der Lage sind das Geld selbst aufzubringen, ist ein Stipendium.
Warum? Weil man es nicht zurückzahlen muss. Die einzigen Gegenleistungen bestehen häufig
daraus, an Seminaren teilzunehmen, oder Reflektionen über den Studienverlauf zu schreiben. Ziel
eines Stipendiums ist es Schülern, Studenten, Doktoranten, oder Wissenschaftlern in Form von
finanzieller Form eine Aus- oder Weiterbildung zu ermöglichen. Stipendien werden in der Regel nach
politischen, sozialen, oder religiösen Engagement und dem Charakter des Bewerbers vergeben.
Entgegen der Meinung vieler sind bei den meisten Stipendiengebern die akademischen Leistungen
nur zweitrangig, weshalb jeder sich bewerben sollte. Einen Versuch ist es immer wert! Die meisten
Stipendien werden von Stiftungen vergeben, welche von der Leistung und Dauer sehr unterschiedlich
sein können. Somit kann ein Stipendium monatliche Leistungen, Einmalzahlungen, oder auch
Sachleistungen umfassen. Der maximale Beitrag beläuft sich hierbei auf 525€ monatlich, sowie
zusätzliche Beiträge zur Krankenversicherung und monatliches Büchergeld.
Ein Stipendium ist dann steuerfrei, wenn es nicht die lebensnotwendigen Kosten übersteigt und
wenn eine gegebenenfalls vorhandene Berufsausbildung nicht länger als zehn Jahre zurück liegt.
Die folgende Webseite filtert durch persönliche Angaben die am besten zu einem passenden
Stipendien: https://www.stipendienlotse.de/datenbank.php
Wenn es keine Alternative gibt, als einen Kredit aufzunehmen, sollte man sich über mögliche Folgen
bewusst sein. Auf diesem Wege kann man einen Höchstbeitrag von bis zu 65000€ erwarten, der
jedoch vollständig und zusätzlich verzinst (ca. 3 – 7%) zurückgezahlt werden muss. Dabei besteht
immer das Risiko, dass man im späteren Leben keinen Arbeitsplatz findet, oder sogar arbeitsunfähig
ist und im schlimmsten Fall Privatinsolvenz anmelden muss. Eine etwas sicherere Alternative stellen
sogenannte Bildungsfonds dar. Studierende erhalten für ihre Ausbildung Geld, welches sie nach
ihrem Studium zu einem festgelegten prozentualen Anteil ihres Gehalts zurückzahlen müssen. Die
Investoren versuchen mit zum Beispiel Seminaren die Studenten zu unterstützen, damit diese einen
guten Abschluss machen und Arbeitsplatz finden und später mehr zurückzahlen, als sie erhalten
haben. Währenddessen besteht aber auch das Risiko, dass die Studenten nur weniger, oder sogar
nichts zurückzahlen, was somit zu einem Verlust führen würde. Bei dieser Alternative wäre also das
Risiko, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit insolvent zu gehen, verhindert, da vorher festgelegt wird,
dass man nur so viel zahlt wie es einem möglich ist. Man sollte sich, allerdings nur auf Kredite, oder
Fonds einlassen, wenn es keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten mehr gibt.
Eine
Übersicht
zum
Thema
Studienkredite
und
Bildungsfonds
http://www.mystipendium.de/studienfinanzierung/studienkredit erhältlich.
ist
unter:
Weitere Informationen zu den Themen Studiengebühren und Semesterbeiträge, neben dem Studium
Jobben, Sozialleistungen und Bafög erhaltet ihr in dem Artikel von Lydia Heesch.
Als Abiturient beginnt man darüber nachzudenken, ob man nach dem Abitur eine Ausbildung oder
ein Studium beginnt. Dabei sind Fragen der Finanzierung von besonderer Bedeutung. In diesem
Artikel geht es um die Studienfinanzierung. Die Themen Studiengebühren, Semesterbeiträge und
Jobben neben dem Studium sollen in diesem Zusammenhang behandelt werden. Weiterhin sind die
Fortzahlung des Kindesgeldes und die Beantragung von BAföG Gegenstand dieses Artikels.
Studiengebühren an Fachhochschulen und Universitäten
Studiengebühren muss man heutzutage an kaum einer Universität mehr zahlen. Niemand soll wegen
finanzieller Schwäche ausgeschlossen werden. In allen Bundesländern wurden die Studiengebühren
deshalb abgeschafft, dennoch verlangen manche Langzeitstudiengebühren. Diese fallen an, wenn
man die Regelstudienzeit um mehr als vier Semester überschreitet. Dies ist z.B. in Niedersachsen,
Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen der Fall. Die Kosten betragen ca. 500 Euro pro
überzogenes Semester. Sachsen gehört ebenfalls dazu, wobei dieses Bundesland eine weitere
Regelung einführte: Die Zweitstudiengebühr. Diese fällt an, wenn man bereits ein abgeschlossenes
Studium hat und sich dafür entscheidet, ein weiteres Mal zu studieren.
Studiengebühren an Privaten Hochschulen
Studiengebühren an privaten Hochschulen sind je nach Studiengang unterschiedlich. Man muss mit
ca. 350 € - 1 200 € pro Monat rechnen. Wenn man zum Beispiel Kunst und Design studieren möchte,
zahlt man ca. 600 € im Monat, wohingegen man an der European Business School für Wirtschaft und
Recht mit ca. 57 000 € alleine für das Bachelorstudium rechnen muss.
Semesterbeiträge
Semesterbeiträge umfassen den Verwaltungskostenbeitrag, die Immatrikulations- und
Rückmeldegebühr, das Semesterticket und den Sozialbeitrag an das Studentenwerk. Sie liegen in
dem Bereich zwischen 50€ und 300 € und sind je nach Universität unterschiedlich.
Jobben neben dem Studium
Es gibt mehrere Optionen neben dem Studium zu jobben. Die erste Option ist ein Minijob auf 450 €Basis; so muss man keine Steuern zahlen, ist nahezu sozialversicherungsfrei und muss lediglich einen
geringen Rentenversicherungsbeitrag zahlen, (selbst davon können sich Studenten befreien lassen,
was aber nicht empfehlenswert ist). Die zweite Option bezieht sich auf eine Arbeit, bei der man
zwischen 450 € bis 850 € im Monat verdient. Der Rentenbeitrag richtet sich dann nach der Höhe des
Einkommens. Außerdem müssen Lohn- und Einkommensteuer auf das Einkommen gezahlt werden.
Von den Beiträgen zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden die Studenten in der Regel
befreit. Wichtig ist, dass der Studierende sich selbst krankenversichern muss und nicht mehr in der
Familienversicherung bleiben kann. Die dritte Möglichkeit ist das Arbeiten in den Semesterferien.
Hier ist man sozial- und rentenversicherungsfrei bei einer Beschäftigung von weniger als 50
Arbeitstagen im Jahr. Sollte man mit einem Stipendium gefördert werden, muss man darauf achten,
dass man nicht mehr als 350 € im Monat verdient, da dieses sonst angerechnet wird.
Kindergeld
Hat ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet und befindet sich in keinem Beschäftigungsverhältnis, kann
das Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt werden. Bei einer Ausbildung oder
einem Studium kann das Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.
BAföG
Ausbildungsförderungsfähig sind alle Ausbildungen an Allgemeinen und Berufsbildenden Schulen
sowie Akademien, Hochschulen und nicht betriebliche Ausbildungen. Anspruch erhalten neben
Deutschen auch Ausländer/innen, die den jeweiligen Status haben, z.B. Staatsangehörigkeit anderer
EU-Staaten, Niederlassungserlaubnis oder die Anerkennung als Flüchtling. BAföG wird nur denjenigen
gewährt, die das 30. Lebensjahr (bei Masterstudiengängen 35. Lebensjahr) noch nicht vollendet
haben. Eine Ausnahme gilt jedoch für Auszubildende mit Kindern unter 10 Jahren und für
Auszubildende des zweiten Bildungsweges. Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und
die Ausbildung geleistet, die je nach Bedarf bestimmt wird. Hier werden zusätzlich das Einkommen
der Eltern betrachtet und ob das Kind noch bei den Eltern wohnen könnte. Eine Ausnahme bilden
hier die Eltern die nicht mehr unterhaltspflichtig sind. BAföG wird für die Dauer der Ausbildung und
des Studiums einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit geleistet. In der Regel werden
Schüler/innen gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte oder die Universität besuchen.
Studierende sowie Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung
zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen, das später in niedrigen Raten
zurückgezahlt werden muss. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der
Förderungshöchstdauer, die monatlichen Rückzahlungsmindestraten von derzeit 105 Euro werden
grundsätzlich vierteljährlich eingezogen. Eine Förderung nach dem BAföG können von Studierenden
beim jeweiligen Studentenwerk der Hochschule beantragt werden.
Weitere Informationen sind unter folgenden Links zu finden:
https://studieren.de/studium-studiengebuehren.0.html, zuletzt geprüft am 12.12.15
http://www.studis-online.de/StudInfo/Gebuehren/, zuletzt geprüft am 12.12.15
http://www.wissenschaft.nrw.de/studium/finanzieren/abschaffung-der-studiengebuehren/, zuletzt
geprüft am 12.12.15
http://www.unicheck.de/kosten/semesterbeitrag, zuletzt geprüft am 12.12.15
http://www.bachelor-studium.net/studieren-private-hochschule.php, zuletzt geprüft am 12.12.15
http://karrierebibel.de/studieren-jobben-nebenjob-studium/, zuletzt geprüft am 12.12.15
http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html, zuletzt geprüft am 12.12.15
http://www.studentenwerke.de/de/bafoeg, zuletzt geprüft am 12.12.15
www.bafög.de, zuletzt geprüft am 12.12.15
https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/, zuletzt geprüft am 12.12.15
Weitere Informationen zu dem Thema Studienfinanzierung, Stipendien, Bildungsfonds und Kredite
findet ihr unter dem Artikel „Studienfinanzierung“ von Nina Jonczyk
Sich zu versichern ist die eine Sache, aber wie machen Sie es richtig? Bis zum 26. Lebensjahr sind wir
über unsere Eltern versichert, doch was passiert danach? Und auch wenn Sie schon versichert sind,
können Sie noch eine Menge dazulernen.
Um sich stets richtig zu versichern, sollte man jedoch einige Grundregeln beachten. Das Wichtigste
ist, dass Sie sich nicht von Ängsten oder dem Gefühl der Unsicherheit leiten lassen, denn dieses führt
zu vorschnellen und nicht notwendigen Versicherungsabschlüssen. Außerdem vertrauen Sie nicht
den Versicherungsvertretern, die womöglich primär ihr eigenes Provisionsinteresse verfolgen oder
Freunden, Bekannten sowie Verwandten, welche nicht über Fachkenntnisse der
Versicherungsmaterie verfügen. Im Umfeld führen auch oft aktuelle Ereignisse zu unüberlegten
Entscheidungen, die Sie nicht beeinflussen sollten. Zusätzlich liegt es in Ihrem Interesse die
Antragsfragen des Versicherungsvertreters gründlich und wahrheitsgemäß zu beantworten, da im
Fall der Fälle der Versicherer wegen vorvertraglicher Anzeigenpflichtverletzung die gezahlten
Prämien nicht leisten muss. Jeder gute fachmännische Rat kostet Geld, was sich aber lohnt zu
investieren, um mögliche Risiken zu umgehen. Verlassen Sie sich nicht auf Ihre Gutgläubigkeit
hinsichtlich eines unwahrscheinlichen Versicherungsschadens, aber lassen Sie kleinere Risiken außer
Acht. Letztendlich beachten Sie auch, dass Sie einem endgültigen Versicherungsabschluss erst nach
genauem Lesen der Produktinformationsblätter zustimmen und Vorversicherungen nicht kündigen,
solange Sie den neuen Versicherungsschein noch nicht in Ihren Händen halten.
Die fünf grundlegenden Versicherungstypen sind die gesetzliche oder private Krankenversicherung,
die Pflegepflichtversicherung, die Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherung
und die
Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung ist die Bezeichnung für ein von
Nationalstaaten geschaffenes gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das
zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient . Die gesetzliche oder private
Krankenversicherung zahlt für medizinisch notwendige Behandlungen. Die Pflegeversicherung ist für
die Pflegebedürftigkeit verantwortlich. Ist durch einen Unfall die körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit eingeschränkt, übernimmt das die Unfallversicherung. Unter einer
Haftpflichtversicherung versteht man im weiteren Sinne die Übernahme eines Schadens durch einen
anderen, als den unmittelbar Betroffenen, also die Verpflichtung zum Schadensersatz.
Neben den fünf wichtigsten Versicherungstypen gibt es zahlreiche Versicherung, welche eher
überflüssig sind, da diese beispielsweise in anderen schon abgeschlossenen Versicherungen
enthalten sind oder den vorgegebenen und erwünschten Zweck nicht komplett decken können. So
gibt es zum Beispiel die Reisegepäckversicherung, welche einen relativ hohen Beitrag beinhaltet,
aber nur minimalen Schutz bietet und zusätzlich vielfach mit Versicherungen für Auslandsreisen
angeboten werden, die diese schon inbegriffen haben. Außerdem ist die Insassenversicherung ein
Zusatz der KFZ-Versicherung, die bei der KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Weitere nicht
notwendige Versicherungen sind die Brillen-, Handy- und sonstige Geräteversicherungen, denn die
meisten dieser Art sind dafür zu teuer und haben zu viele Ausschlüsse, sodass man eventuelle
Reparaturen lieber selber bezahlen sollte.
Wenn es dann schließlich zum Vertragsabschluss kommt, analysieren Sie den Versicherungsbedarf
und beachten Sie weitere Informationen. Beseitigen Sie somit Unklarheiten des Vertrages und
versichern Sie sich, ob alle gewünschten Leistungen gegeben sind. Zudem ist es sinnvoll, Angebote zu
nutzen und sich einen Überblick über mögliche Ausschlüsse und Zusatzleistungen zu verschaffen.
Sowohl die Vertragsunterlagen als auch das Beratungsprotokoll des Vermittlers sollten Sie sich
sorgfältig aufbewahren, um alle ein bis zwei Jahre Ihre Versicherungen zu überprüfen oder etwaige
Lebensumstellungen gezielt an die Versicherung weitergeben zu können.
Bis zwei Wochen nach Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit den Vertrag zu widerrufen. Falls
diese Frist schon abgelaufen ist und Sie mit Ihrer Versicherung dennoch unzufrieden sind, müssen Sie
schriftlich eine Kündigung an die Versicherung einreichen. Versicherungen werden grundsätzlich in
Jahresverträgen abgeschlossen, welche somit jährlich kündbar sind oder sich bei Zufriedenheit beider
Seiten automatisch um ein Jahr verlängern.
Bei Erhöhung des Versicherungsbeitrages ohne Leistungserhöhung haben Sie das Recht zu kündigen,
welches nach einem Monat eingestellt wird. Das Kündigungsrecht nach einem Schadensfall basiert
auf beiden Seiten innerhalb eines Monats nach Ende der Verhandlungen.
Letztendlich liegt es jedoch in Ihren Händen, die für Sie passende Versicherung zu finden!
Eine Lebensversicherung ist eine Individualversicherung, die vor wirtschaftlichen Risiken wie
Invalidität, Tod oder zur privaten Altersvorsorge dient. Oft handelt es sich um eine
Summenversicherung, wobei im Versicherungsfall dem Versicherten oder einer berechtigten
Bezugsperson eine Geldsumme ausgezahlt wird.
Je nach Vereinbarung, kann unter anderem...
...der Tod während einer bestimmten Zeit...
...der Eintritt schwerer Krankheiten...
...die Berufs- und Arbeitsunfähigkeit...
...die Pflegebedürftigkeit...
...als Versicherungsfall bestimmt sein und die vereinbarte Leistung auslösen.
Dafür gibt es verschiedene Arten der Lebensversicherung. Beispiele dafür sind...
...Die Todesfallversicherung: Die Leistung erfolgt im Todesfall der versicherten Person
...Die Erlebensversicherung: Die Leistung erfolgt bei Erleben des Endes der Versicherungsdauer
...Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Leistung erfolgt bei Berufsunfähigkeit.
...Die Aussteuerversicherung: Die Leistung erfolgt bei Heirat
...Die Geburtenversicherung: Die Leistung erfolgt bei Geburt eines Kindes.
Jede Versicherung ist hierbei individuell auf den Versicherten/die Versicherten abgestimmt und
Vertraglich vereinbart.
Außerdem gibt es Unterscheidungen in der Anzahl der versicherten Personen...
...Versicherung auf ein Leben: Eine versicherte Person.
...Versicherung auf verbundene Leben: Meist zwei versicherte Personen, mehrere auch möglich. Die
Leistung wird hierbei erbracht, wenn, je nach Vereinbarung, die erste oder letzte Person stirbt.
...Gruppenversicherung:
Mehrere
versicherte
Personen
aus
einer
Personengruppe. Es handelt sich jeweils um Versicherungen auf
nicht um verbundene Leben.
bestimmten
ein Leben,
Quellen:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/lebensversicherung.html
http://www.versicherungen-verstehen.de/Versicherungen/gruende-lebensversicherung.html
http://www.vergleich-ratgeber.de/news/wozu-benoetigt-man-eine-lebensversicherung.html
Die Krankenversicherung: jeder Einwohner Deutschlands ist gesetzlich verpflichtet, eine solche
Versicherung zu besitzen.
Dennoch sind die verschiedenen Versicherungsarten und die damit verbundenen Auflagen ein
Mysterium für viele Bürger.
Dieser Artikel soll einen Einblick in die verschiedenen Systeme geben und deren Vor- und Nachteile
aufzeigen.
Zu Beginn ist festzustellen, dass es in Deutschland zwei von Grund auf unterschiedliche Systeme gibt.
Zum einen gibt es die Gesetzliche Krankenversicherung, auch GKV abgekürzt, zum anderen die
Private Krankenversicherung, die das Kürzel PKV besitzt.
Wie bereits erwähnt, muss jeder Einwohner in Deutschland über eins der beiden Systeme
krankenversichert sein. Ist er nicht durch die GKV pflichtversichert, so kann er sich entweder freiwillig
gesetzlich oder über eine Privatkrankenkasse versichern.
Pflichtversichert sind alle Arbeitnehmer, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht
überschreitet und zusätzlich deren Ehegatten und Kinder; daher ist die größte Gruppe der
Bevölkerung Deutschlands über das gesetzliche System versichert. Die Grenze lag im Jahr 2016 bei
56.250€ Jahreseinkommen.
Überschreitet das Einkommen diesen festgelegten Wert, hat der Arbeitnehmer oder die
Arbeitnehmerin eine Entscheidungsfreiheit, wie er oder sie sich versichern möchte. Sobald das
Einkommen allerdings wieder unter die besagte Grenze fällt, wird diese Person automatisch wieder
pflichtversichert.
Für Beamte, Richter und Soldaten gibt es eine Sonderreglung. Sie beziehen eine sogenannte Beihilfe
und erhalten dadurch in der Regel 50%, mit Kindern bis zu 80% Zuschüsse von ihrem Dienstherrn.
Darüber hinaus sind sie in der Regel über eine private Krankenkasse krankenversichert.
Aber was macht eine Krankenversicherung eigentlich?
Eine Krankenversicherung ist dazu da, dass im Krankheitsfall die anfallenden Kosten einer benötigen
Behandlung oder eines stationären Aufenthaltes, übernommen werden. Für die Leistungen, die die
Krankenkasse erbringt, ist einkommensabhängig ein bestimmter Prozentsatz (2016 waren es 15,1%)
als Beitrag zu zahlen. Der Beitrag ist daher unterschiedlich hoch und auch unterschiedlich
festgemacht in den verschiedenen Versicherungssystemen. Während der Beitrag in der GKV von dem
jeweiligen Einkommen abhängig gemacht wird, sind in der PKV das Geschlecht, das Vorhandensein
von Vorerkrankungen und die gewünschten Leistungen ausschlaggebend. Auch die Behandlungen
unterscheiden sich in einigen Aspekten. Ist man über das gesetzliche System versichert, so besitzt
man im Normalfall eine Versichertenkarte, die bei einem Arztbesuch an der Rezeption vorgezeigt
werden muss. Der Arzt rechnet nach der Behandlung direkt mit der Krankenkasse des Patienten ab.
Bis zum Jahre 2015 mussten GKV-Mitglieder vierteljährlich eine „Praxisgebühr“ in Höhe von 10€
zahlen, diese Reglung wurde allerdings abgeschafft und der gesetzlich versicherte Patient muss
lediglich den Eigenanteil an den verschriebenen Arzneien bezahlen. Bei der GKV läuft die Behandlung
immer nach dem „Minimalprinzip“ ab. Das bedeutet, dass, wenn mehrere Behandlungsmöglichkeiten
vorliegen, die GKV für die günstigste aufkommt. Entscheidet man sich als Patient wiederum für eine
andere Behandlungsart, muss man die zusätzlich anfallenden Kosten selbst tragen. Bei einem
stationären Aufenthalt ist man im Mehrbettzimmer untergebracht und wird vom Stationsarzt
behandelt.
In der PKV gibt es seit einigen Jahren ebenfalls Krankenversicherungskarten, die bei dem Arztbesuch
vorgelegt werden müssen. Abgerechnet wird bei Privatpatienten allerdings direkt mit dem Patienten,
indem er eine Rechnung erhält, die er begleichen muss. Diese reicht er bei seiner privaten
Krankenkasse ein und beantragt die Erstattung. Privatpatienten genießen häufig eine „bevorzugte
Behandlung“ und haben häufig kürzere Wartezeiten bei einem Arztbesuch. Bei einem stationären
Aufenthalt haben die Privatpatienten häufig ein Einzelzimmer und die Untersuchungen werden vom
Chefarzt durchgeführt.
Doch zu beachten ist, dass Patienten der GKV den Patienten der PKV gegenüber nicht benachteiligt
sein müssen. Wer als gesetzlich versicherte Person Wert auf die Behandlung vom Chefarzt legt oder
gerne in einem Einzelzimmer nächtigen möchte, kann sogenannte Zusatzversicherungen abschließen,
die diese Dinge einschließen.
Der Wechsel von einer Krankenkasse zu einer anderen oder gar von einem System in das andere ist
grundsätzlich möglich, unterliegt allerdings in den meisten Fällen bestimmten Auflagen. Möchte man
seine Krankenkasse wechseln, so sollte man darauf achten, dass man drei Monate vor Jahresende die
Kündigung bei der Versicherung einreicht. Ist man vom Sonderkündigungsrecht betroffen, da man
unter die Pflichtversicherungsgrenze gefallen ist, muss man die Kündigungsfrist nicht beachten. Bei
einem Wechsel von der GKV zur PKV sollte man die Wartezeitenreglung beachten. Diese besagt, dass
Leistungen erst nach einer bestimmten Wartezeit übernommen werden. Dies dient als „Selbstschutz“
für die privaten Krankenkassen. Die Wartezeiten belaufen sich meistens auf acht bis zehn Monate.
Ein Wechsel von einer PKV in eine GKV ist hingegen lückenlos möglich.
Beginnt ein neuer Lebensabschnitt, wie zum Beispiel die Aufnahme eines Studiums, ändern sich auch
versicherungstechnisch einige Dinge. Ist man als Student bislang gesetzlich über die Eltern versichert,
so kann man diesen Status bis zum 25. Lebensjahr behalten. Allerdings darf das Einkommen des
Studenten die Grenze von 450€ durchschnittlich im Monat nicht überschreiten. Wenn man nicht
über die Eltern versichert ist und generell ab dem 26. Lebensjahr gibt es die Möglichkeit, sich über
eine studentische Krankenversicherung zu versichern. Die Kosten dieser Versicherung belaufen sich
monatlich auf rund 80€. Sofern das Studium länger dauert (ab 14 Semestern) oder ab dem 30.
Lebensjahr, kann man sich freiwillig gesetzlich versichern. Die Kosten dieser Versicherung belaufen
sich monatlich auf rund 135€. Das Einkommen der jeweiligen Person darf durchschnittlich im Monat
die Grenze von 945€ nicht überschreiten. Ab dem 37. Lebensjahr fällt die Möglichkeit, sich über die
studentische Krankenversicherung zu versichern, weg.
Wer sich gerne weiter über das Thema informieren möchte, kann das auf folgenden Webseiten tun:
1)
http://www.sueddeutsche.de/thema/Krankenversicherung
2)
https://www.krankenkassenzentrale.de/#
3)
https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/privatekrankenversicherung/versicherungspflichtgrenze#
1.
Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Vorwiegend dient sie zur
Absicherung im Alter. Sie soll den Menschen einen Lohnersatz bieten, um nach Ende der
Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können.
2.
Funktionen
Die Altersrente ermöglicht Erwerbstätigen ab dem 67. Lebensjahr, sich zur Ruhe zu setzen. Weitere
Voraussetzungen für die Zahlung der Rente sind die Stellung eines Antrags der Rentenversicherung
und eine Mindestversicherungszeit.
Die Erwerbsminderungsrente ist von der gesundheitlichen Situation des Versicherungsnehmers
abhängig. Wenn pro Tag nur zwischen drei und sechs Stunden gearbeitet werden kann, erhält der
Betroffene die halbe Erwerbsminderungsrente. Unter drei Stunden Arbeitszeit hat man Anspruch auf
die volle Erwerbsminderungsrente.
Die zwei folgenden Rentenversicherungen treten ein, wenn der Versicherungsnehmer verstorben ist:
Die Witwenrente erhalten Hinterbliebene nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Wenn der Tod
kurz nach dem Rentenalter eintritt, erhalten die Hinterbliebenen lediglich die Witwenrente. Hat der
Hinterbliebenen das 45. Lebensjahr erreicht oder zum Beispiel ein Kind unter 18 zu betreuen, werden
60% des Erwerbsminderungsanspruchs gezahlt. Sind diese Kriterien nicht erfüllt erhält man nur 25%.
Leibliche-, Stief-, oder Pflegekinder erhalten bis zur Volljährigkeit (oder im Studium/in der Ausbildung
bis zum27. Lebensjahr) die Waisenrente. Beim Tod eines Elternteils erhalten sie die Halbwaisenrente
und beim Tod beider Elternteile die Vollwaisenrente.
Eine weitere Aufgabe der GRV ist die Rehabilitation. Dabei werden Menschen zum Beispiel in
Krankheitsfällen unterstützt, um ihre Erwerbsunfähigkeit zu verhindern. Es wird ein Großteil von
Behandlungen oder Umschulungen gezahlt.
3.
Finanzierung
Die Finanzierung der Rente erfolgt über den Generationenvertrag mit dem Umschlageverfahren. Die
hauptsächliche Finanzierung stellen die Beitragszahler der niedrigeren Generation dar. Aber auch der
Arbeitgeber und ein Bundeszuschuss steuern einen Teil bei. Letztendlich errechnet sich der Betrag
der Rente aus dem eigenen Einkommen und der eingezahlten Beiträge, die vorhanden sind. Mit
diesem Rechner kann man seinen eigenen individuellen Rentenanspruch berechnen:
http://steuerrechner24.de/rentenrechner/
4.
Zukunftsprognose
Da der Zinssatz zurzeit ziemlich niedrig ist und in Zukunft die Zahl der Erwerbstätigen zunächst sinken
wird, können die jüngeren Generationen sich darauf einstellen, womöglich weniger Rente zu
bekommen als die jetzige Generation. Allerdings kann die Flüchtlingskrise diesbezüglich eine Chance
sein, die Beiträge wieder steigen zu lassen. Dazu ist es aber notwendig, sie in das Arbeitsleben zu
integrieren, sodass sie in die Rentenversicherung einzahlen und dann auch später selbst einmal
Rente erhalten, um den Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können.
http://www.juraforum.de/lexikon/gesetzliche-rentenversicherung
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_%28Deutschland%29
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/rentenversicherung.html
http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/rentenversicherung/leistungen.html
Die Rechtsschutzversicherung ist ein Zweig der Schadensversicherung und wird meistens für ein Jahr,
drei oder 5 Jahre abgeschlossen. Die Rechtsschutzversicherung erbringt und vermittelt
Dienstleistungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen und trägt nach Eintritt eines
Rechtschutzfalls die Rechtskosten im vereinbarten Umfang, maximal bis zur vereinbarten
Versicherungssumme. Versicherte Kosten sind insbesondere Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten
einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen
werden, auch die Kosten für ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Dadurch stellt die
Rechtschutzversicherung eine soziale Funktion dar, da so jeder Bürger seine rechtlichen Interessen
ohne Rücksicht auf das hiermit verbundene Kostenrisiko wahrnehmen kann. Die Versicherung
übernimmt das Rechtskostenrisiko.
Alle Rechtschutzversicherungen basieren auf den „Allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutzversicherung“, die den Versicherungsschutz definieren. Über einzelne Paragrafen wird
der jeweils zutreffende oder vereinbarte Rechtsschutzbereich definiert. Wodurch alle
Rechtsschutzarten abgegrenzt und übersichtlich dargestellt werden. Der Umfang des
Versicherungsschutzes kann in folgenden Formen vereinbart werden: Verkehrs-Rechtsschutz, FahrerRechtsschutz, Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige,
Rechtsschutz für Firmen und Vereine, Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige, Privat-,
Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige, Landwirtschafts- und VerkehrsRechtsschutz, Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige und Rechtsschutz für
Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken.
Die Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung variieren je nach Anbieter. Bestand ein Vorvertrag
auf die Rechtsschutzversicherung, entfällt die Wartezeit in der Regel. Bestand kein Vorvertrag für
einen großen Teil der einzelnen Rechtschutzversicherung Leistungsarten gilt in der Regel eine
Wartezeit von 3 Monaten. Einige wenige Anbieter verzichten sogar auf eine Wartezeit bei neu
hinzukommenden Risiken. Man sollte die verschiedenen Anbieter vergleichen.
Auch bei den Deckungssummen gibt es verschiedene Varianten, wobei es ratsam ist, eine
unbegrenzte Deckungssumme zu vereinbaren, da ein Rechtsstreit ungeahnte Dimensionen
einnehmen kann. Vor allem ein Rechtstreit mit Personenschaden kann sehr teuer werden.
Warum sollte man überhaupt eine Rechtsschutzversicherung abschließen? Zum einen sorgt diese,
wie auch schon vorher erwähnt, für eine Chancengleichheit. Es gibt circa 80.000 Gesetze und
Verordnungen und es werden noch mehr werden, sodass man keine Übersicht haben kann und es
wird zu noch mehr Einschnitten im Sozialsystem kommen. Es kommt jährlich zu über 2 Millionen
Zivilklagen bei Gericht und circa 2,3 Millionen Verkehrsunfällen. Allgemein steigen die Streitigkeiten
von Jahr zu Jahr. Um bei Betroffenheit eine gute Chance vor Gericht zu haben, ist eine
Rechtschutzversicherung ratsam.
Die Verkehrs-Rechtschutzversicherung
Rechtschutzversicherung.
ist
ein
Risikobereich
und
eine
Leistungsart
der
Diese kann man in drei Formen aufteilen, nämlich einmal in die personenbezogene oder
objektbezogene Verkehrs-Rechtschutzversicherung und in die Verkehrs-Rechtschutzversicherung für
Nichtselbstständige.
Bezüglich
der
personenbezogenen
Verkehrs-Rechtschutzversicherung
besteht
dieser
Versicherungsschutz ausschließlich für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, also für den Halter
aller auf ihn zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande. Abhängig von der Versicherungsgesellschaft ist
der Versicherungsschutz auch auf dem Wasser oder in der Luft vorhanden. Während der
Vertragslaufzeit werden automatisch neu hinzukommende Fahrzeuge in den Versicherungsschutz mit
eingeschlossen. Ein besonderes Vertragsmerkmal ist es, dass die Versicherung auf gleichartige
Fahrzeuge, wie beispielsweise Pkws beschränkt werden kann. Zusätzlich besteht für den
Versicherungsnehmer bei vorübergehend gemieteten Fahrzeugen, entsprechend als Mieter eines
Fahrzeuges,
ebenfalls
ein
Rechtsschutz.
Bei
der
personenbezogenen
VerkehrsRechtschutzversicherung bemisst sich die Beitragsberechnung nach Art und Anzahl der versicherten
Fahrzeuge. Der Versicherungsnehmer ist allerdings verpflichtet, den Versicherer über
Fahrzeugabmeldungen und Neuzulassungen zu informieren.
Bei der objektbezogenen Verkehrs-Rechtschutzversicherung, auch Fahrzeug-Rechtschutz genannt,
bezieht sich der Rechtschutz lediglich auf ein im Versicherungsschein bezeichnetes Fahrzeug. Anders
als bei der personenbezogenen Verkehrs-Rechtschutzversicherung entspricht der Rechtschutz
entweder dem Versicherungsnehmer oder jedem Mieter, Entleiher und berechtigten Insassen eines
Fahrzeuges.
Die Verkehrs-Rechtschutzversicherung für Nichtselbstständige gilt als Form der personenbezogenen
Verkehrs-Rechtschutzversicherung, bei welcher sowohl Ehe- und Lebenspartner des
Versicherungsnehmers als auch minderjährige Kinder den Versicherungsschutz erhalten. Diese Art
der Verkehrs-Rechtschutzversicherung ist insbesondere für Familien von Bedeutung.
Gründe für eine Verkehrs-Rechtschutzversicherung sind beispielsweise, dass der Versicherte nach
einem Unfall etwaige Forderungen, wie Kosten für Fahrzeugschäden oder Schmerzensgeld etc.,
durchsetzen kann. Auch bei Forderungsstreitigkeiten mit dem Kfz.-Verkäufer, wegen z. B.
schwerwiegender Mängel oder mit der Kfz.-Werkstatt wegen mangelhafter Reparaturen ist eine
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilfreich.
Bei der Verkehrs - Rechtschutzversicherung sind in der Regel verschiedene Leistungsarten für den
Verkehrsbereich versichert. Der Versicherungsumfang erstreckt sich über Schadenersatz-,
Ordnungswidrigkeiten-, Steuer- und Straf-Rechtschutz, aber ebenfalls über den Rechtschutz für
Vertrags- und Sachenrecht als auch den Verwaltungsrechtschutz in Verkehrsangelegenheiten.
Der Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz dient zum Beispiel bei Einspruch gegen einen
Bußgeldbescheid, welcher sich beispielsweise auf die angeblich überhöhte Geschwindigkeit im
Straßenverkehr bezieht. Bei Garantieleistungen oder Reparaturmängeln tritt der Rechtschutz für
Vertrags- und Sachenrecht ein. Bei Schadenersatz-Ansprüchen infolge eines Autounfalls kommt der
Schadenersatz-Rechtschutz zum Zuge. Der Steuer-Rechtschutz tritt ein, wenn zum Beispiel ein
Einspruch aufgrund falscher Einstufung bei der Kfz.-Steuer vorliegt und die Angelegenheiten vor
einem Verwaltungs- oder Finanzgericht verhandelt werden. Von einem Verwaltungsrechtschutz in
Verkehrsangelegenheiten spricht man, wenn vor Verwaltungsbehörden Angelegenheiten bezüglich
einer entzogenen Fahrerlaubnis geklärt werden müssen.
Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer beziehungsweise bei der VerkehrsRechtschutzversicherung für Nichtselbstständige für alle Versicherten.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verkehrs-rechtsschutzversicherung.html#definition
http://www.rechtsschutz.de/Welche_Produkte/Verkehrsteilnehmer/Verkehrs- Rechtsschutz.htm
http://www.rechtsschutz.org/verkehrsrechtsschutz/
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Auto zu versichern.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Vorschrift für jedes Auto. Der Versicherungsschutz umfasst
Personen- und Sachschäden, um den Schutz der Verkehrsopfer sicherzustellen. Die Zahlungen des
Versicherers sind auf die vertraglich vereinbarte Höhe der Versicherungssumme beschränkt.
Der Abschluss einer Kfz-Teilkaskoversicherung ist freiwillig. Hier werden Schäden am eigenen Auto
abgedeckt, die zum Beispiel durch Unwetter (Sturm, Hagel, Blitz...), Brand, Glasbruch, Autodiebstahl
oder den Zusammenstoß durch Haarwild verursacht werden.
Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet den Teilkaskoschutz. Darüber hinaus beinhaltet der
Vollkaskoschutz Fahrzeugschäden infolge selbstverschuldeter Unfälle, Fahrerflucht oder
Vandalismus.
KFZ-Versicherungen für Fahranfänger
Als Fahranfänger gelten alle Menschen im Alter von 17-25 Jahren, jedoch ist dieses von der
gefahrenen Kilometeranzahl und der Regelmäßigkeit abhängig. Das größte Versicherungsproblem für
Fahranfänger ist ihre Unerfahrenheit hinter dem Lenkrad, denn für den Kfz-Versicherer bedeutet
diese ein erhöhtes Unfall- und damit Versicherungsrisiko.
Wer zum ersten Mal ein Auto versichert und wenig Fahrpraxis vorweisen kann, wird deshalb von der
Kfz-Versicherung in eine niedrige Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft und bezahlt somit den
vollen Beitragssatz.
Schadenfreiheitsklassen
Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) sind ein Bonussystem der Kfz-Versicherer. SF-Klassen gibt es in
der Kfz-Haftpflicht und in der Kfz-Vollkasko Versicherung. Die SF-Klasse gibt an, seit wie vielen Jahren
der Versicherte unfallfrei Auto fährt.
Die Einteilung reicht derzeit bis SF-Klasse 35. Ein regulierter Schaden führt im Regelfall im Folgejahr
zur Rückstufung in der SF-Klasse. Zu jeder SF-Klasse gibt es einen Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt).
Langjährig Versicherte ohne Unfälle können sich diese Rabatte anrechnen lassen. Die Folge ist, dass
Sie Jahr für Jahr einen immer geringeren Prozentsatz des eigentlichen Beitragssatzes zahlen. Im
besten Fall zahlen sie nur noch 20 Prozent des Grundbeitragssatzes.
Die Kfz-Versicherung legt die Höhe des SF-Rabatts für jede SF-Klasse fest. Dabei gibt es erhebliche
Preisunterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften.
Weitere Informationen:
Versicherungen:
versicherung.html
https://www.vr.de/privatkunden/unsere-produkte/versicherung/kfz-
Schadenfreiheitsklassen: http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/schadenfreiheitsklassen.html
Spartipps für Fahranfänger
Es gibt einige Tipps, wie Fahranfänger bereits in den ersten Jahren günstig versichert Auto fahren
können. Dabei wurde sich immer an Statistiken orientiert.
1.
Fahrzeug als Zweitwagen der Eltern versichern
Wenn das Auto über die Eltern versichert ist, werden diese auch als Maßstab des Beitragssatzes
herangezogen. Dieser Beitragssatz ist in der Regel günstiger als die übliche Schadenfreiheitsklasse 0
für Fahranfänger. Der Fahranfänger kann keine SF-Rabatte sammeln, da er in diesem Fall nicht der
Versicherungsnehmer ist.
Wichtig zu beachten ist, dass der Fahranfänger im Kfz-Versicherungsvertrag als Fahrer des
versicherten Fahrzeugs eingetragen ist, da er das Auto sonst nicht fahren darf.
2.
SF-Rabattübertragung eines engen Familienmitglieds
Viele Kfz-Versicherer bieten einen Familienrabatt an, wenn mehrere Fahrzeuge bei einer Gesellschaft
versichert sind. Das Fahrzeug des Fahranfängers wird dann je nach Versicherung in eine günstigere
SF-Klasse eingestuft. Somit kann der Beitrag erheblich sinken und der Fahranfänger kann zudem SFRabatte sammeln.
3.
Fahrsicherheitstraining und Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Für ein absolviertes Fahrsicherheitstraining und das Begleitete Fahren ab 17 Jahren gewähren
manche Versicherungen Prämien-Rabatte. Somit kann der Versicherungsbeitrag sinken und
gleichzeitig fördert das Fahrsicherheitstraining einen sicheren Fahrstil und das Begleitete Fahren
bringt Fahrpraxis.
4.
Versicherungsumfang begrenzen
Wenn es sich nicht gerade um einen Neuwagen handelt, mit dem der Fahranfänger fährt, reicht die
Kfz-Haftpflichtversicherung zu Beginn vollkommen aus. Dies kann den Beitrag senken, allerdings
muss berücksichtigt werden, dass das eigene Auto dann nicht gegen Schäden versichert ist.
5.
Geringe Fahrleistung = Geringe Kosten
Kfz-Versicherer staffeln den Beitrag nach der Jahreskilometerfahrleistung, welche zur
Risikoeinschätzung dient. Wer wenig fährt, zahlt dementsprechend wenig, da sich der
Versicherungsbetrag mit zunehmender Kilometerzahl erhöht. Diese wird zuvor im Vertrag festgelegt.
Bei Überschreitungen der vertraglich festgelegten Kilometerzahl pro Jahr muss die Versicherung
sofort informiert werden, da die Versicherung sonst Vertragsstrafen ansetzten kann.
6.
Werkstattbindung als Sparmodell
Im Schadensfall wird das Auto in einer Partnerwerkstatt der Kfz-Versicherung instandgesetzt und der
Fahrer zahlt einen zuvor vertraglich festgelegten Teil der Reparaturkosten selbst. Die KfzVersicherung koordiniert die Reparatur, worin oft Hol- und Bringdienst des Autos beinhaltet sind. Mit
diesem Sparmodell kann der Beitragssatz sinken, jedoch kann man die Werkstatt nicht frei wählen.
7.
Je weniger Fahrer, desto günstiger
Je mehr Fahrer mit einem Auto fahren dürfen, desto größer ist das Versicherungsrisiko. Fährt nur der
Fahranfänger mit dem Auto, ist der Beitragssatz günstiger. Andere Personen dürfen dann nicht mit
dem Autofahren, da sie nicht im Versicherungsschutz mitinbegriffen sind.
8.
Weniger ist mehr – auch beim Auto
Fahranfänger können bereits beim Kauf des Autos auf eine niedrige Typklasse achten. Das sind
Automodelle, die selten in Unfälle verwickelt sind. Ihre Kfz-Versicherung ist dementsprechend
günstig. Jedoch liegt eine eingeschränkte Autoauswahl vor und die Typklasse wird jährlich neu
festgesetzt, somit kann sich die Typklasse des Autos auch verschlechtern.
9.
Prozente von Verwandten übernehmen
Nahe Verwandte können bei manchen Versicherungsgesellschaften ihre SF-Rabatte einem
Familienmitglied übertragen. Dabei gelten aber je nach Versicherer einige Einschränkungen. Der
Beitragssatz des Fahranfängers kann erheblich sinken, aber der Verwandte verliert alle Rabatte.
10.
Kfz-Versicherungen vergleichen lohnt sich
Die Versicherungsgesellschaften werden an den Rabatten der Schadenfreiheitsklassen verglichen, die
Preisunterschiede können sehr groß sein. Es gibt im Internet kostenlose Tarifrechner, die Angebote
von sämtlichen Versicherungen vergleichen. Man sollte auch vergleichen, welche Möglichkeiten
einem offenstehen, zum Beispiel, welches Automodell am günstigsten ist, ob sich die
Werkstattbindung lohnt oder wie teuer ein zusätzlicher Teil- oder Vollkaskoschutz wäre. Somit kann
man Geld sparen, erhält einen umfassenden Marktüberblick und auf Wunsch eine kostenlose
Beratung.
Weitere Informationen:
Spartipps:
spartipps.pdf
https://www.check24.de/kfz-versicherung/files/pdf/kfz-versicherung-fahranfaenger-
Tarifrechner:
https://www.adac.de/produkte/versicherungen/autoversicherung/autoversicherung_rechner_antra
g.aspx?ComponentId=1844&SourcePageId=163615
Suchtipps für das erste Auto:
Zu Beginn ist wichtig, dass man konkrete Anforderungen und Kriterien wie z. B. die Ausstattung in
Kombination mit dem zur Verfügung stehenden Budget definiert. Des Weiteren sollte man sich
gründlich vor dem Autokauf informieren, dies ist auf Internetseiten wie Autoscout, Mobile und eBay
Kleinanzeigen möglich. Auf diesen Internetportalen hast Du die Möglichkeit die Recherche nach
Marke, Modell, den vorher festgelegten Kriterien, Alter, Preis und Kilometerstand des Fahrzeugs zu
gliedern.
Die Vorteile, die Du Dir durch eine ausführliche Suche verschaffst sind, dass Du einen schnellen
Vergleich erhältst, Fotos von verschiedenen Fahrzeugen betrachten kannst und die Webseiten bieten
zudem eine große Auswahl an Angeboten von Privatpersonen und Händlern.
Du möchtest Dich auf die Suche nach einem passenden Fahrzeug für Dich begeben? Dann kannst Du
die Suche mit folgenden Links starten:
•
http://www.mobile.de
•
http://www.autoscout24.de
•
https://www.ebay-kleinanzeigen.de
Arten des Autokaufs:
Wenn Du gerne ein Auto über das Internet kaufen möchtest ist es wichtig, dass Du Dich vor
Vertragsabschluss genauestens informierst, denn ein seriöses Unternehmen informiert klar und
verständlich über das Unternehmen selbst, die Produkte und den Vertragsabschluss. Um die
Homepage kritisch zu hinterfragen, können folgende Fragen helfen:
•
Ist die Homepage übersichtlich gestaltet?
•
Ist die Postanschrift und der Geschäftssitz angegeben?
•
Sind die AGBs verständlich?
•
Gibt es ausführliche Informationen zur Vertragsabwicklung (z. B. Fahrzeugübergabe und
Zahlungsbedingungen) und einen Hinweis auf das Bestehen eines Widerrufsrechts?
•
Ist eine hohe Anzahlung erforderlich?
Entscheidend für einen sicheren Kauf ist außerdem das Lesen der AGBs, da hier alle Rechte und
Pflichten der Vertragspartner geregelt sind. Um zu beweisen, was tatsächlich vertraglich vereinbart
wurde, ist es hilfreich, das Angebot, die Bestellung und die AGBs auszudrucken. Zusätzlich solltest Du
immer skeptisch sein, wenn eine hohe Anzahlung gefordert wird. Darüberhinaus sollte nicht in der
ersten Begeisterung dem Verkäufer ein „Ich kaufe das Auto“ geschrieben werden. Sinnvoll ist es
vorerst lediglich das Interesse an einem Fahrzeug zu bekunden, denn auch online geschlossene
Verträge sind bindend.
Da Fotos Mängel gut verbergen können, sollte auch nicht auf darauf verzichtet werden, eine
Probefahrt zu vereinbaren.
Diese und viele weitere Infos findest Du auf folgenden Internetseiten:
•
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Checkliste%20Autokauf%20im%20Internet_33381.pdf
Im Vergleich dazu bietet ein Händler zwar meist eine kleinere Auswahl, da dieser markengebunden
ist, jedoch sollte er fachlich kompetent sein und bietet gegebenenfalls sogar eine zusätzliche
Gebrauchtwagen-Garantie an. Hierbei liegt allerdings ein Risiko bei der unterschiedlichen Qualität
der Händler. Um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, kann man sich im Vorfeld im Internet
Bewertungen zu Händlern anschauen, sofern diese vorhanden sind.
Außerdem ist ein teurerer Preis möglich, da die Fahrzeuge beim Händler provisionsgebunden sind.
Somit ist der Kauf eines Autos über eine Privatperson häufig preislich attraktiver als bei einem
Händler. Ein Nachteil bei dieser Kaufart ist jedoch, dass keine zusätzliche Garantie möglich ist. Man
sollte sich unbedingt die Frage stellen, ob der Verkäufer einen seriösen Eindruck vermittelt.
Einen Musterkaufvertrag findest Du auf dieser Seite:
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https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_privat_08.2015_V2_33300.pdf
Tipps zum Gebrauchtwagenkauf (vor Ort):
Um das Auto und seinen Verkäufer am Tag einer Autobesichtigung besser bewerten und einschätzen
zu können, sind Checklisten hilfreich. Diese enthalten zum Beispiel Kategorien wie „Verkäufer“,
„Papiere“, „Rundgang um das Auto“, „Blick unter das Auto“, „Motorraum“, „Karosserie innen“ und
„Probefahrt“. Die Liste kann Dir helfen in der Aufregung an alles wichtige zu denken und macht dich
zusätzlich auf beachtenswerte technische Voraussetzungen aufmerksam.
Außerdem solltest Du vor dem Kauf eine Probefahrt durchführen, um das Fahrgefühl und mögliche
Mängel zu erkunden. Hierfür ist es sinnvoll eine private Vertrauensperson mit Sachverstand zur
Besichtigung und Probefahrt mitzunehmen.
Um ganz sicher zu gehen, dass an dem Fahrzeug keine sicherheitseinschränkenden Mängel
vorhanden sind, kann man zum Beispiel eine ADAC Schätzstelle oder eine Werkstatt für einen Checkup aufsuchen. Die Kosten in einer Werkstatt belaufen sich auf ca. 20-30 Euro. Falls Mängel bereits
zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden sein sollten, kann man gemäß der Vertragsbedingungen vom
Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Weitere Informationen sowie Checklisten kannst Du auf den nachfolgenden Webseiten durchlesen
und bei Bedarf ausdrucken:
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https://www.adac.de/_mmm/pdf/Gebrauchtwagenkauf%20Checkliste%202015_82462.pdf
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http://www.mobile.de/magazin/ratgeber/kauf/gebrauchtwagenkauf_uebersicht.html
Die wohl wichtigste und zugleich lohnenswerteste Versicherung für Tierhalter ist die
Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese ist allerdings hauptsächlich für Hunde- und Pferdehalter von
Belang, da von Kleintieren und Katzen verursachte Schäden von der privaten Haftpflichtversicherung
des Halters abgedeckt werden. Für alle Hunde- und Pferdebesitzer lohnt sich der Abschluss einer
solchen Versicherung allerdings besonders, da die Beiträge oft sehr günstig sind und es ein breites
Angebot an Versicherungen auf dem Markt gibt. Zusätzlich ist eine abgeschlossene
Haftpflichtversicherung auch oft für die Teilnahme bei Veranstaltungen wie Turnieren, Prüfungen
und auch in vielen Hundeschulen verpflichtend und somit unumgänglich.
Des Weiteren ist es möglich, eine OP-Kostenschutzversicherung oder sogar eine
Krankenvollversicherung für seinen Vierbeiner abzuschließen. Diese Versicherungen werden lediglich
für Hunde, Katzen und Pferde angeboten, wer also sein Hausschwein oder ähnliches versichern
möchte, hat leider schlechte Karten. Die OP-Versicherung deckt nur die Operationskosten ab und je
nach Tarif auch Diagnose- und Nachsorgekosten, während die Krankenvollversicherung zusätzlich
Heilbehandlungen und teilweise sogar Vorsorgemaßnahmen einschließt. Bei beiden Versicherungen
ist es allerdings wichtig zu beachten, dass die Beitragshöhe je nach Alter, Rasse, Größe und Haltung
des Tiers unterschiedlich hoch ist. So sind besonders Rassen die häufig von Erbkrankheiten betroffen
sind teurer als beispielsweise ein Mischlingshund, für welchen meist ein Pauschalbetrag festgelegt
ist. Da die Beitragshöhe mit steigendem Alter höher ist und die meisten Versicherungen außerdem
eine Wartezeit nach Versicherungsabschluss festlegen, ist es meist nicht mehr möglich, ein bereits
krankes oder altes Haustier noch zu versichern. Daher empfiehlt es sich, das Tier möglichst jung zu
versichern. Vor Abschluss einer Krankenversicherung ist es außerdem wichtig darauf zu achten, dass
diese im Krankheitsfall alle wichtigen Kosten übernimmt. Hierzu zählen beispielsweise beim Pferd die
Kosten für die Unterbringung, Diagnose und Nachsorge.
Nach eigener Kosten-Nutzen-Analyse habe ich leider festgestellt, dass sich die wenigsten Krankenund Operationsversicherungen tatsächlich rentieren. Die teuren Versicherungen decken zwar die
Mehrheit der möglichen Kosten ab, die Beiträge sind allerdings viel zu teuer und stürzen den Besitzer
eher in Zahlungsnöte als ein möglicher Krankheitsfall dies je tun würde. Die billigeren Versicherungen
hingegen decken meist nur wenige Krankheitsfälle ab und verlangen zusätzlich oftmals eine
Selbstbeteiligung. Außerdem fallen trotz Versicherung immer zusätzliche Kosten an und oftmals
erhöhen Versicherungen nach dem ersten teuren Krankheitsfall außerdem den Versicherungsbeitrag
oder kündigen sogar den Vertrag. Ich persönlich empfehle daher, lieber selbst monatlich einen
gewissen Betrag zu sparen, da man dann im Krankheitsfall sicher gehen kann, dass das Geld zu
hundert Prozent zu Gunsten des Tiers ausgegeben wird.
Der folgende Link bietet euch einen Test der Stiftung Warentest von verschiedenen
Tierkrankenversicherungen.
https://www.test.de/Tierkrankenversicherung-Tierisch-teuer-4190816-0/
Was sind Bausparverträge eigentlich? Die Definition eines Bausparvertrags besagt:
„Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse
abschließt.“
Unter einem Bausparvertrag versteht man also einen Vertrag, der zwischen einem Anleger bzw.
Sparer und der Bausparkasse geschlossen wird. Dabei wird der Anleger als Bausparer bezeichnet.
Dieser Vertrag dient dem Ansparen von Guthaben in Form von Eigenkapital, um im häufigsten Fall
eine Immobilie zu bauen und zu erwerben.
Ein Bausparvertrag ist zudem die Bedingung, um in den Genuss der staatlichen Wohnungsbauprämie
zu kommen oder eine vermögenswirksame Leistung zu erhalten. Das grundlegende Prinzip für einen
Bausparvertrag besteht dabei vor allem darin, dass die vertraglich festgelegte Summe nur bis zu
einem ebenfalls vertraglich festgelegten Prozentsatz und nicht in voller Höhe angespart und zurück
gezahlt werden muss.
Der Differenzbetrag kann dann nach Zuteilung des Bausparvertrages in Form eines sogenannten
Bauspardarlehens in genutzt werden.
Dieses Bauspardarlehen ist ein zinsgünstig gewährter Kredit. Wird der Bausparvertrag zugeteilt, kann
der Sparer somit über die gesamte vereinbarte Summe verfügen, obwohl nur den vereinbarten
Prozentsatz angespart wurde.
Somit besitzt der Bausparvertrag den Vorteil einer zinsgünstigen Kreditgewährung bei Bauvorhaben,
sowie bei Modernisierung einer Immobilie. Des Weiteren besitzt er den Vorteil des Erhaltens von
vermögenswirksamen Leistungen einer Wohnbauprämie sowie von Arbeitnehmersparzulage, durch
staatliche Subventionen.
Das Bausparguthaben in einem Bausparvertrag setzt sich daher auch aus den vom Sparer geleisteten
Einzahlungen, den vermögenswirksamen Leistungen, den gutgeschriebenen Zinsen, der
Arbeitnehmersparzulage sowie der Wohnungsbauprämie zusammen.
Um den Bausparvertrag zugeteilt zu bekommen, muss der Sparer die vertraglich festgelegte
Mindestsparzeit einhalten. In der Regel beträgt diese Mindestsparzeit zwischen 12 Monaten und 80
Monaten. Unter der Mindestsparzeit versteht man dabei den Zeitraum von Abschlussdatum bis zum
frühest möglichen Zuteilungstermin. Dabei ist aber auch der Zuteilungstermin von verschiedenen
Faktoren abhängig, so dass es sinnvoll ist, sich ausgiebig zu informieren und sich individuell beraten
zu lassen. Meist sind die Kriterien für die Zuteilung eines Bausparvertrages entweder direkt in den
ABB der Bausparkasse vereinbart oder an den Vertrag beigefügt.
In welcher Höhe bzw. mit welcher monatlichen Belastung für den Sparer ein Bausparvertrag
angespart wird, gibt der Regelsparbeitrag an. Dieser Regelsparbeitrag ist dabei im Allgemeinen nichts
anderes als die Höhe der monatlichen Belastung und richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme.
Dabei kann der Sparer die Zahlungsform frei wählen und selbst entscheiden, ob er in monatlichen,
vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Raten seinen Bausparvertrag ansparen möchte.
Trotzdem ist zu beachten, dass dies von der Bausparkasse genehmigt werden muss, da bei einer
länger anhaltenden Nichtbesparung des Vertrages das Kreditinstitut die Möglichkeit und das Recht
hat, den Vertrag aufzukündigen.
Die Zinsen für Festgeldkonten in Deutschland haben ihren Tiefpunkt erreicht. Viele Anleger denken
deshalb an eine Geldanlage im Ausland, worauf es oft deutlich höhere Zinsen gibt. Im nachfolgenden
Artikel werden verschiedene Möglichkeiten der Geldanlage im Ausland an verschieden Beispielen
beschrieben und genauer erläutert. Es werden Risiken aufgezeigt und die rechtliche Lage wird
erklärt.
Geld im Ausland anlegen – Das ist zu beachten
Dass die Zinsen auf Festgeldkonten divergieren, liegt zum größten Teil an der wirtschaftlichen Lage
des Landes und bei Ländern innerhalb der Europäischen Union an dem aktuellen Leitzins, den die
europäische Zentralbank festlegt. Zu beachten ist hierbei, dass Länder mit einer anderen Währung
als dem Euro ihren Leitzins selbst festlegen. Innerhalb der Europäischen Union existiert eine
Einlagensicherung von 100000€ pro Bankkunde. Sollte es also zu einer Insolvenz der ausländischen
Bank kommen, erhält der Anleger seine Einlage inklusive Zinsen innerhalb von 20 Tagen zurück. In
Ländern die nicht der europäischen Union angehören, greift die Einlagensicherung des jeweiligen
Landes. Hier ist Vorsicht geboten: So hat zum Beispiel die Türkei keine Einlagensicherung für
ausländische Kapitalerträge! Bei der konventionellen Kontoeröffnung im Ausland ist oftmals eine
Meldeadresse oder ein Hauptwohnsitz im Ausland erforderlich. Des Weiteren existiert häufig eine
Sprachbarriere. Experten raten deshalb zur Kontoeröffnung bei einer ausländischen Bank, die eine
deutsche Niederlassung hat. Außerdem existieren Vermittlungsportale, welche die Kontoeröffnung
im Ausland, für eine gewisse Provision, übernehmen. (zum Beispiel: www.weltsparen.de, Frankfurter
MHB-Bank). Bei dieser Methode der Geldanlage eröffnet der Anleger zum Beispiel ein
Transaktionskonto bei der Frankfurter MHB-Bank, der Partnerbank von weltsparen.de. Nachdem der
Betrag vom Anleger auf das Transaktionskonto eingezahlt wurde, legt die Bank das Festgeld für den
Kunden im Ausland an. Bei der Fälligkeit geht das angelegte Geld inklusive Zinsen auf das Konto des
Anlegers bei der MHB-Bank zurück. Von dort aus kann es dann weiter überwiesen werden. Bei der
beschriebenen Methode unterliegt der eingezahlte Betrag der europäischen Einlagensicherung, es
besteht kein Währungsrisiko und die Kontoeröffnung erfolgt selbstverständlich in deutscher Sprache.
Darüber hinaus ist keine Meldeadresse im Ausland erforderlich.
Die Steuer
Am Laufzeitende der Geldanlage wird der Geldanlagebetrag auf das Transaktionskonto
zurücküberwiesen, sollten darauf Steuern im Ausland anfallen, werden diese meistens gleich mit
einbehalten. Allerdings müssen die Zinseinnahmen in Deutschland erneut versteuert werden. Bei den
meisten Vermittlungsportalen wird die Kapitalertragssteuer (25% zuzüglich Solidaritätszuschlag von
5,5% der Kapitalertragssteuer) nicht einbehalten und muss in der Steuererklärung vermerkt werden.
Kapitalerträge bis 801€ pro Person im Jahr sind steuerfrei. Überdies fällt im Ausland die sogenannte
Quellensteuer an, die relativ einfach und legal zu umgehen ist. Fällt eine Quellensteuer von zehn
Prozent an, kann diese per Steueransässigkeitsbescheinigung auf fünf Prozent reduziert werden.
Wenn der gezahlte Quellensteuerbetrag in der Steuererklärung geltend gemacht wird, bekommt der
Anleger die gezahlte Quellensteuer zurückerstattet.
Fremdwährungskonten
Eine weitere Geldanlagemöglichkeit sind Fremdwährungskonten. Im Vordergrund stehen hierbei
nicht die Zinsen auf das Guthaben, sondern die Erträge durch sich ändernde Wechselkurse. Ist der
Euro schwach und die Fremdwährung stark, generiert der Anleger Gewinne, sobald das Geld
gewechselt wird. Sollte die Lage umgekehrt sein, macht der Anleger im Moment des
Geldwechselvorgangs Verluste. Aufgrund der Tatsache dass Wechselkurse kaum vorhersehbar sind,
gelten Fremdwährungskonten als sehr spekulativ und sind nur etwas für Profis. Bei
Fremdwährungskonten fallen zudem meistens Kontoführungsgebühren, sowie Gebühren für den
Geldwechsel an. Die Gebühren für den Geldwechsel zahlt der Anleger zweimal: Wenn das Geld in
Euro eingezahlt wird und in die Fremdwährung gewechselt wird und wenn der Anleger es zur
Auszahlung wieder in Euro wechselt. Zusätzlich verlangen die meisten Banken eine Mindesteinlage
auf Fremdwährungskonten. Außerdem ist zu beachten, dass die Einlagensicherung nur für Konten in
einer europäischen Währung gilt, also nicht für zum Beispiel US-Dollar oder Schweizer Franken.
Immer wieder hört man in den Nachrichten von großen Firmen wie Amazon oder Starbucks, die in
anderen Ländern Briefkastenfirmen unterhalten, um Steuern zu sparen. Doch wie funktioniert das
eigentlich.
Um einen höheren Gewinn zu erzielen, meldet eine Firma ihren satzungsmäßigen Sitz in einem
ausländischen Land an und gründet so eine Briefkastenfirma. Die Geschäftsführung findet jedoch in
einem anderen Land statt. Dieser Verwaltungssitz transferiert die Gewinne zur Briefkastenfirma,
sodass dort die Steuern abgerechnet werden. Steuern und andere Gebühren sind im Land der
Briefkastenfirma geringer und der Gewinn fällt höher aus.
Möchten Firmen zudem unerkannt bleiben, werden Repräsentationsbüros in einem anderen Land
errichtet, die Post, Faxe und Telefonate umleiten. Dem Kunden wird meistens eine prestigeträchtige
Adresse wie New York vorgespielt, sodass das Unternehmen in seinen dubiosen Geschäften
unerkannt bleibt. Durch diese und auch andere Maßnahmen kann die Seriosität gesteigert werden.
Viele Firmen nutzen die Briekastenfirma zusätzlich für den Erwerb anerkannter Rechtsformen wie
„Ltd“, „S.A.“, „Inc.“, „Corp“ und auch „AG“. Zudem können die schriftlichen Unterlagen dieser Firmen
undurchsichtig sein, wodurch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oft zu Gunsten der
Briefkastenfirmen entschieden wird. Somit bleiben die richtigen Geschäftsgründe bei Verträgen mit
Kunden nicht sichtbar, wodurch Briefkastenfirmen nicht nur zur Steuerhinterziehung, sondern
ebenfalls zur Verschleierung von Geldströmen und zum Betrügen angelegt werden.
Außerdem gibt es Briefkastenbanken, die einen Sitz im Ausland dazu nutzen, das Stammkapital zur
Gründung einer Bank (25.000 $) zu umgehen. Die Kosten für eine Briefkastenbank betragen dagegen
nur 4.000 $, wobei die Provisionen für die Strohmänner im ersten Jahr schon enthalten sind.
Offshore-Finanzplätze
Sogenannte Offshore-Finanzplätze (wörtl. küstenferner Finanzplatz) bezeichnen Orte oder Länder, in
denen niedrige Steuersätze vorzufinden sind. Früher lagen solche Finanzplätze oft auf Inseln, bei
denen sich die Rechtsnormen von anderen Ländern unterschieden. Heutzutage sind es jedoch meist
einzelne Länder wie zum Beispiel Luxemburg, die durch ihre guten Standortfaktoren nicht nur
Banken und Versicherungen, sondern auch Privatleute und Unternehmen (Briefkastenfirmen) locken.
So werden rund 6-8 Prozent des weltweiten Vermögens in den Offshore-Finanzplätzen gehandelt .
Entscheidender Faktor ist einerseits die gute Wirtschaftslage in solchen Ländern im Vergleich zu
Entwicklungsländern, aber auch die politische Stabilität und Rechtssicherheit. In der Politik gibt es
keine Korruption und im Finanzsektor ist nur eine geringe Aufsicht und Regulierung vorhanden. Der
Bildungsstandard ist dagegen sehr hoch und die Banken bieten ein gut gesichertes Bankgeheimnis,
sodass Finanztransaktionen ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Geheimhaltung besitzen. Nach
Angaben des Tax Justice Network gehen jährlich rund 255 Milliarden Dollar Steuern in diesen
Finanzplätzen verloren. Offshore-Finanzplätze stehen nicht nur wegen ihrer Möglichkeit der
Steuerhinterziehung in Kritik, sondern ebenfalls für fehlende Transparenz, wodurch oftmals
Geldwäsche betrieben werden kann. Es gibt zahlreiche staatliche Initiativen und
Nichtregierungsorganisation wie Financial Action Task, Financial Stability Forum, aber auch Attac,
Finance Watch und das Tax Justice Network, die die Steuerflucht verhindern wollen.
Tax Justice Network
Das Tax Justice Network (TJN) ist eines der Nichtregierungsorganisationen, die sich dafür einsetzt, die
Steuerhinterziehung in Offshore Finanzplätzen zu stoppen und sich somit für die Stärkung der
demokratischen Verhältnisse einsetzt. Aus Sicht des TJN gibt es drei Konsequenzen die sich aus der
Steuerflucht für die jeweiligen Länder ergeben. Erstens gibt es weniger Gelder für die öffentlichen
Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Dienstleistungen der öffentlichen Verkehrsmittel.
Zweitens nimmt der Staat dadurch weitere Schulden auf, was zu einer Staatspleite beitragen kann.
Infolgedessen ist die letzte Konsequenz die höhere steuerliche Belastung für kleine und
mittelständige Unternehmen. Zur Verhinderung der Konsequenzen schlägt die Organisation ein
alternatives Steuersystem vor, das Unitary Taxation (Gesamtkonzernbesteuerung).
Steueroasen in Europa
Auch in Europa gibt es zahlreiche Steueroasen. So gehören beispielsweise Irland, Luxemburg und die
Niederlande zu den Orten möglicher Steuerbegünstigungen. In Irland heißt das Modell der
Besteuerung Double Irish. Ein ausländisches Unternehmen gründet in Irland zwei
Tochterunternehmen, wobei eines als Produktionsstätte und das andere einen satzungsmäßigen Sitz
in einer Steueroase anmeldet. Zwischen Produktionsstätte und Satzungssitz können die Gewinne
transferiert werden, sodass das Unternehmen dort steuerlos Gewinne einfährt. Luxemburg dient als
Zentrum für die Finanzindustrie. Vor allem Anleihen und Fonds werden hier gehandelt und aufgrund
von günstigen Steuern siedeln sich Briefkastenfirmen an. Günstige Steuern sorgen auch in den
Niederlanden dafür, dass finanzielle Geschäfte über eine Tochtergesellschaft abgewickelt werden.
Dutch Sandwich heißt das Besteuerungsmodell in den Niederlanden. Hierbei entstehen ebenfalls
Steuervorteile in den Zinsen und niedrigere Lizenzgebühren. Für Unternehmen ist Holland besonders
interessant, da es noch nicht den Ruf als Steueroase hat und folglich keine Steuerregulierung durch
den Staat vorliegt.
Quellen:
-
http://www.meinrad-betz.de/10,0,die-briefkastenfirmen,index,0.html
-
https://de.wikipedia.org/wiki/Offshore-Finanzplatz
-
http://www.economist.com/node/8695139
-
http://www.taxjustice.net/cms/upload/pdf/Price_of_Offshore.pdf
-
https://de.wikipedia.org/wiki/Tax_Justice_Network
-
https://de.wikipedia.org/wiki/Unitary_Taxation
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/plan-gegen-steuerflucht-oecd-willtod-der-briefkastenfirmen-13839997.html
-
http://www.dw.com/de/who-is-who-der-europ%C3%A4ischen-steueroasen/a-16748249
-
http://www.dw.com/de/who-is-who-der-europ%C3%A4ischen-steueroasen/a-16748249-2
Aktien Allgemein
Ein Unternehmen kann entscheiden, sein Grundkapital in Teile zu zerlegen und diese dann zu
verkaufen. Diese Anteile nennen sich Aktien. Wenn ein Unternehmen dies tut, wird es zur
Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Wenn eine Aktie in
Deutschland gekauft wird, hat der Käufer – der Aktionär – bestimmte Rechte: Zum einen erhält er
einen Anteil am Bilanzgewinn, er darf an der Hauptversammlung des Unternehmens teilnehmen, und
er darf beim Unternehmen Anträge stellen. Aktien können in der Regel den Besitzer wechseln und so
verkauft werden. Dies geschieht normalerweise an der Börse.
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/
Die Börse ist ein internationaler Handelsplatz auf dem mit Wertpapieren wie Aktien, Devisen,
Rohstoffen und Rechten gehandelt wird. Die Preise, für die gehandelt wird, leiten sich aus der
Nachfrage und dem Angebot ab. Ein Börsenmakler vermittelt zwischen Käufern und Verkäufern. Die
Kurse, aus denen sich der Preis der Aktien etc. entwickelt, werden durch den Geld- und Briefkurs
entwickelt. Der Geldkurs ist der Preis, zu dem der Käufer bereit ist, eine Aktie zu kaufen. Der
Briefkurs ist der minimale Preis, zu dem der Verkäufer bereit ist, seine Aktien abzustoßen. Die
Differenz zwischen diesen beiden Kursen nennt man Spread. Ein Kursgewinn existiert, wenn der
Verkaufskurs über dem Kaufkurs liegt. Durch negative Nachrichten möchten mehr Menschen ihre
Aktie verkaufen und der Verkaufskurs liegt unter dem Kaufkurs. Wenn dieser Umstand eintritt,
handelt es sich um einen Kursverlust.
Links: https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6rse https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%B6rsenkurs
Aktiengattungen
Unternehmensanteil
Unternehmensanteile werden in Stückaktien oder Nennwertaktien ausgegeben und stellen die
Anteilsform am Grundkapital einer Aktiengesellschaft dar. Die Nennwertaktie bekommt einen festen
Wert am Grundkapital der Gesellschaft zugewiesen. Dieser Wert muss mindestens 1€ betragen, um
in der Börse gehandelt zu werden. Der Wert der unterschiedlichen Aktien kann variieren. Eine 1000€
Aktie hat an einer Gesellschaft mit einem Grundkapital von 10.000€ einen Anteil von 0,1%. Die
Stückaktie gibt einen prozentualen Anteil an der Gesellschaft an. Jede Aktie hat den gleichen Wert.
Die Stückaktie ist seit der Euroumstellung die meistgehandelte Aktie, da sie bei der Umstellung die
einfachere Variante war anstatt die Währungen um zu rechen.
Link:
http://www.aktien-kaufen-fuer-anfaenger.de/stueckaktien-nennwertaktien-definition/
Stimmrechte
Bei den Stimmrechten wird in Stammaktien und Vorzugsaktien unterschieden. Diese Aktien
unterscheiden sich in ihren Rechten bei Versammlungen und anderen Vorteilen. Die Stammaktie
räumt dem Aktionär ein Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen ein und gibt ihm ein Stimmrecht
in der Hauptversammlung. Hierbei gilt, umso mehr Stammaktien man besitzt, desto mehr
Stimmrecht hat man. Die Vorzugsaktie umfasst diese Stimmrechte nicht. Aktionäre mit Vorzugsaktien
können deshalb nicht bei den Entscheidungen mitwirken. Um diesen Nachteil auszugleichen,
bekommen Vorzugsaktionäre eine höhere Dividende ausgezahlt als die Stammaktionäre.
Link:
http://www.aktien-kaufen-fuer-anfaenger.de/stammaktien-vorzugsaktien-definition/
Übertragbarkeit
Die Inhaberaktie ist eine Aktie auf der nicht festgehalten ist, wem die Aktie gehört. Derjenige der sie
besitzt, ist der Inhaber und nimmt die Rechte und Pflichten wahr. Sie ist formlos übertragbar und
wird in Deutschland am meisten gehandelt. Der Inhaber ist gegenüber der AG meist anonym. Die
Namensaktie ist auf einen bestimmten Namen ausgestellt und in dem Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen. Eine Übertragung ist trotz allem gut möglich, auch wenn der Aufwand ein wenig größer
und zeitaufwendiger ist, weshalb auch die Rechte und Pflichten nicht sofort übertragen sind. Die
vinkulierte Namensaktie ist ähnlich zu der Namensaktie, allerdings muss bei einer Übertragung dieser
die Zustimmung der Gesellschaft erfolgen. Damit wirkt sie im Handel einschränkend und wird
deshalb nicht sehr häufig gehandelt.
Link:
http://www.aktien-kaufen-fuer-anfaenger.de/inhaberaktien-namensaktien-definition/
Emissionszeitpunkt
Bei dieser Kategorie wird zwischen alten und neuen Aktien unterschieden. Als alte Aktien werden die
Aktien bezeichnet, die schon vor einer Kapitalerhöhung in den Händen der Aktionäre waren. Diese
haben einen gewissen Anteil an der Gesellschaft und, um diesen zu erhalten trotz neuer Aktien,
haben sie ein Bezugsrecht, welches ihnen erlaubt, als erstes die Aktien zu kaufen, um ihre Anteile
gleich zu halten. Neue Aktien sind die Aktien, die nach der Kapitalerhöhung in Umlauf gelangen.
Link:
http://www.aktien-kaufen-fuer-anfaenger.de/junge-aktien-und-alte-aktien-definition/
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht beschreibt das Recht eines Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung des Unternehmens
mit neuen Aktien kompensiert zu werden. Welchem Wert beziehungsweise Anteil diese Aktien
entsprechen, wird mithilfe des Bezugskurses, der sich von Unternehmen zu Unternehmen
unterscheidet, berechnet.
Link: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bezugsrecht.html
Aktiensplit / Reverse Split
Bei einem Aktiensplit wird eine große Aktie in mehrere Aktien mit geringerem Wert aufgeteilt. Dies
wird getan, um Aktien optisch billiger und so leichter handelbar zu machen. Dies reduziert den
Aktienkurs, der sich jedoch mittel- bis langfristig wieder erhöht und so dem Unternehmen hilft.
Der Reverse Split ist das genaue Gegenteil eines Aktiensplits: Hierbei werden mehrere kleinere
Aktien in einer großen zusammengefügt. Dies wird getan, um ein Unternehmen vor einem möglichen
Ausstieg aus der Börse zu bewahren und eine mögliche Übernahme durch ein anderes Unternehmen
zu verhindern.
Links: http://boerse.ard.de/boersenwissen/boersenwissen-fuer-fortgeschrittene/aktiensplitanleger-wissen-muessen100.html
was-
http://www.boerse.de/aktiensplits/
Gewinnwarnung
Jedes Unternehmen gibt zu Anfang eines Quartals die zu erwartenden Gewinne bekannt. Sollten
diese Ziele nicht erreicht werden, ist es verpflichtet, eine Gewinnwarnung auszugeben. Dies ist oft
mit einer Verringerung des Kurses verbunden, da die Aktien weniger attraktiv und somit schwerer zu
handeln sind.
Aktienrückkauf
Ein Unternehmen kann seine eigenen Aktien von den Aktionären zurückkaufen. Dies resultiert in
einer geringeren Anzahl von Aktien auf dem Markt, was wiederum den Wert jeder einzelnen Aktie
erhöht. Dies wird getan, um entweder ein anderes Unternehmen zu übernehmen oder um sich selbst
vor einer möglichen Übernahme zu schützen.
Link: http://boerse.ard.de/boersenwissen/boersenwissen-fuer-fortgeschrittene/aktienrueckkaeufewas-anleger-wissen-sollten100.html
Rechnung
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Überweisung nach Erhalt der Ware
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Zwei Wochen Frist
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Händler kann Gebühren verlangen
Nachnahme
•
Zahlung bei Erhalt der Ware
•
Kunde muss bei Lieferung anwesend sein
•
Oft höhere Versandkosten
PayPal
•
E-Wallet (elektronische Geldbörse)
•
Kunde überweist Geld von seiner Bank auf ein Konto
•
Mit Kontonummer und Passwort einkaufen
•
Kunde braucht Daten nicht jedes Mal neu übermitteln
•
Datenübergabe an ein amerikanisches Unternehmen
Sofortüberweisung
•
Online Überweisung über Drittanbieter
•
Ähnlich zu Home Banking
•
Kunde gibt persönliche Bankdaten weiter
Lastschrift/Bankeinzug
•
Gibt dem Händler Bankdaten
•
Händler erhält die Erlaubnis die Rechnung vom Konto abzuziehen
•
Kunde muss überprüfen ob richtiger Betrag abgebucht wurde
•
Kann Lastschrift innerhalb von 8 Wochen widerrufen
Kreditkarte
•
Bestellung belastet Konto mit Kaufpreis
•
Am Monatsende eine genaue Abrechnung
•
Oft höhere Versandkosten
•
Händler gibt Gebühren an Kunden weiter
•
Jährliche Gebühren
Guthabenkarte
•
Gibt es im Kiosk, an der Tankstelle oder in der Post
•
Beim Kauf wird Betrag vom Guthaben abgezogen
•
Anonym bezahlen mit Zahlencode
•
Beispiel: Paysafecard
Vorkasse
•
Zahlung voraus
•
Ware wird erst nach Geldeingang verschickt
•
Bei Insolvenz ist das Geld verloren bzw. wird nur teilweise zurückgezahlt
Die Mietpreisbremse wurde am 1.Juni 2015 von der Bundesregierung verabschiedet, um den
Wohnungsmangel in Großstädten entgegenzuwirken. In diesen Ballungsräumen übersteigt die
Wohnungsnachfrage deutlich das Wohnungsangebot, weshalb die Preise massiv steigen. So zahlt
man beispielsweise in München, am Marienplatz, für eine 30 Jahre alte Zwei-ZimmerBestandswohnung von 70m² eine durchschnittliche Kaltmiete von 1339€ pro Monat.
Einkommensschwache Menschen, Studenten oder Großfamilien finden bei diesen hohen und
kontinuierlich steigenden Mietpreisen keinen bezahlbaren Wohnraum, weshalb der Staat nun mit
Hilfe der Mietpreisbremse den Preisanstieg deckeln möchte.
Die Mietpreisbremse gilt jedoch nicht ab dem 1. Juni 2015 für das gesamte Bundesgebiet, sondern
muss durch die zuständigen Bundesländer noch in Kraft gesetzt werden. Doch auch dann gilt diese
nicht für das gesamte Bundesland, sondern ist nur für Gebiete mit einem angespannten
Wohnungsmarkt. So gilt beispielsweise in München die Mietpreisbremse auf einem kleinen Dorf
20km abseits von München nicht, da hier die Mieten nicht so rasant ansteigen und kein
Wohnungsmangel vorliegt.
Die Mietpreisbremse hat die Aufgabe, den Anstieg der Miete zu regulieren. So darf diese höchstens
110% der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Liegt die ortsübliche Vergleichsmiete bei 700€ pro
Monat, darf der Vermieter bis zu 770€ pro Monat nehmen. Die Mietpreisdeckelung gilt auch für
Staffelmieten, das heißt Mieten, bei denen im Vorfeld schon ein Mietanstieg über einen gewissen
Zeitraum vertraglich festgelegt ist. „Bremsen“ tut das Gesetz die Miete jedoch erst bei
Neuvermietungen. Bestehende Mietverhältnisse bleiben von dem Gesetz unberührt, auch wenn der
Mieter mehr als 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete zahlt.
Die ortsübliche Vergleichsmiete findet man im Mietspiegel der Stadt/Kommune. In diesem werden
die durchschnittlichen Mietpreise für einen Bezirk ermittelt und dienen als Referenztabelle für die
Festlegung der Mieten. Man unterscheidet zwischen einem einfachen Mietspiegel und einem
qualifizierten Mietspiegel. Den einfachen Mietspiegel kann theoretisch jeder aufgrund eigens
erhobener Daten erstellen; er ist juristisch nicht verwertbar und somit auch kein empfohlener
Wertmaßstab. Der qualifizierte Mietspiegel hingegen ist nach anerkannten wissenschaftlichen
Grundsätzen erstellt und von der Kommune oder Interessenvertretern der Mieter und Vermieter
anerkannt und somit auch juristisch verwertbar.
Wie schon eingangs erwähnt ist die Festlegung der Mietpreisbremse Aufgabe der Länder. Zurzeit
haben 292 Gemeinden verteilt auf zehn Länder die Mietpreisbremse eingeführt und zwei weitere
Länder planen dieses, darunter auch Niedersachsen. Strukturschwache Länder mit keinem
Wohnungsmangel, wie das Saarland oder Mecklenburg-Vorpommern, sehen jedoch keinen Bedarf
für eine Mietpreisbremse.
Allerdings gibt es bei der Mietpreisbremse zahlreiche Ausnahmen. So sind Gewerberäume nicht von
der Mietpreisbremse betroffen. Auch wenn der Vormieter schon mehr als 110% der ortsüblichen
Vergleichsmiete bezahlt hat, braucht der Vermieter bei einer Neuvermietung nicht mit dem
Mietpreis runtergehen. Um Einbußen bei Investitionen in den Wohnungsmarkt vorzubeugen, sind
zudem Neubauten bei dem Erstbezug, sowie umfassend modernisierte Wohnungen von der
Mietpreisbremse ausgenommen. Eine umfassende Modernisierung liegt dann vor, wenn die Kosten
mindestens ein Drittel dessen, was für eine vergleichbare Neubauwohnung hätte bezahlt werden
müssen, betragen. Auch ausgenommen sind möblierte Zimmer und Studenten- und
Jugendwohnheime, sowie Vermietungen für kurze Zeit. Wenn man seine Wohnung zum Beispiel bei
dem Übernachtungsportal „airbnb“ anbietet, kann man so auf einen Monat gerechnet mehr als 110%
der ortsüblichen Vergleichsmiete nehmen. Bei privaten Untermietverhältnissen gilt die Deckelung
ebenfalls nicht, wenngleich es nicht sonderlich erstrebenswert ist von seiner Familie mehr als 110%
der ortsüblichen Vergleichsmiete zu nehmen. Wird der Wohnraum mit mehreren Mietparteien
geteilt oder wenn keine Küche oder sanitären Anlagen vorhanden sind, gilt die Mietpreisbremse
nicht. Die letzte Ausnahmeregelung betrifft den Wohnraum in Anstalten, Heimen oder Wohnheimen,
weil im Mietpreis eine Serviceleistung enthalten ist, wie zum Beispiel Verpflegung oder Betreuung.
Die Auswirkungen der Mietpreisbremse sind trotz der vielen Ausnahmen enorm. So bleiben
schätzungsweise 283 Millionen Euro Mieterhöhungen im Jahr aus, was für die Mieter zwar sehr
positiv ist, für die Vermieter aber auch 283 Millionen Euro Defizit im Jahr bedeutet. Außerdem
erfahren Makler Umsatzeinbrüche, da die Vermieter durch die Deckelung des Mietpreises nicht mehr
die Courtage zur Miete addieren können. Obwohl dieses Vorgehen ohnehin gesetzeswidrig ist, da
derjenige zahlt, der den Makler bestellt hat, kommt es so zu einer Maklercourtage-Ersparnis von 571
Millionen Euro für die Mieter und Zusatzkosten in Höhe von 219 Millionen Euro für die Vermieter,
um Makler zu bezahlen oder eigenständig Mieter zu suchen.
Wenn der Vermieter bei einem Neuvertrag mehr als 110% der ortsüblichen Vergleichsmiete nimmt,
muss dieser die Miete senken und das zu viel gezahlte Geld zurückzahlen. Jedoch ist hier eine
schriftliche Beschwerde des Mieters nötig und eine Aufklärung durch den Mieter über den
„richtigen“ Preis ist zu empfehlen.
Weitere Informationen
o
https://www.test.de/Mietpreisbremse-So-finden-Vermieter-und-Mieter-die-zulaessigeMiete-heraus-4964713-0
o
http://www.welt.de/themen/mietpreisbremse/
o
http://www.manager-magazin.de/immobilien/artikel/tipps-was-vermieter-ueber-diemietpreisbremse-wissen-muessen-a-1038077.html
o
http://www.focus.de/immobilien/mieten/die-mietpreisbremse-kommt-das-sind-diewichtigsten-ausnahmen-der-mietpreisbremse_id_4500987.html
Referentenentwurf Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
o
http://www.bfw-nord.de/upload/dokumente_news/14-0318%20RefE%20MietNovG%20BMJV.pdf
Positionen der Parteien zur Mietpreisbremse
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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw10_de_mietpreisbremse/362998
Mietspiegel und aktuelle „Mietmap“ von München
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https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Mietspie
gel.html
o
http://www.immobilienscout24.de/immobilienbewertung/ratgeber/mietpreise-undkaufpreise/mietspiegel/miet-map-muenchen.html
Die komplette Präsentation ist online gestellt unter
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https://onedrive.live.com/redir?resid=14225D5E2CA0D3A5!684&authkey=!AIi7xQJkdp3NOj
U&ithint=file%2cpdf
Grundsätzlich sind die Rechte bei Reisen mit Fernbussen in der EU- Verordnung 181/2011 festgelegt.
Darin heißt es, dass jeder ein Recht auf nichtdiskriminierende Beförderungsbedingungen hat. Das
bedeutet, dass jeder diegleichen Beförderungsbedingungen hat, unabhängig von der
Staatsangehörigkeit oder des Ortes der Niederlassung. Des Weiteren hat jeder Fahrgast ein Recht auf
Informationen. Jeder hat ein Recht, Informationen zu bekommen über die gesamte Fahrt. Bei
Verspätungen des Fernbusses hat man spätestens nach einer halben Stunde ein Recht auf
Informationen bezüglich des Aufenthaltsortes des Busses und die voraussichtliche Ankunftszeit des
Busses. Wenn der Bus mehr als 120 Minuten Verspätung hat, hat der Fahrgast eine Wahl zwischen
einer Weiterreise mit geänderter Strecke ohne zusätzliche Kosten oder gegebenenfalls auch einer
kostenlosen Rückreise zum Abfahrtsort. Diese Möglichkeiten hat ein Fahrgast auch, wenn die Fahrt
des gebuchten Busses annulliert wird. Ermöglicht das Beförderungsunternehmen diese Auswahl
nicht, so hat der geschädigte Fahrgast Anspruch auf eine Entschädigung von 50% des Fahrpreises.
Wird der Bus während der Fahrt betriebsunfähig, so muss das Beförderungsunternehmen einen
anderen Bus schicken, um die Reise fortzusetzten. Grundsätzlich hat ein jeder Fahrgast das Recht
Beschwerde einzureichen, diese muss innerhalb von drei Monaten nach der Reise bei dem
Unternehmen eingehen, dann ist das Unternehmen dazu verpflichtet, demjenigen der die
Beschwerde eingereicht hat, Auskunft darüber zu erteilen, inwieweit die Beschwerde bearbeitet,
abgelehnt oder angenommen wird. In nahezu jedem Ort gibt es Anlaufstellen, die sich darum
kümmern, dass die Fahrgastrechte durchgesetzt werden.
Menschen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität müssen ebenfalls befördert
werden, hierfür und für den Transport von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Rollstühle, darf kein
Aufpreis verlangt werden. Ein Busfahrer kann ebenfalls keinen Aufpreis dafür verlangen, wenn er
einem behinderten oder in seiner Mobilität eingeschränkten Gast Hilfe leistet. In dem Fall das eine
Mobilitätshilfe (Rollstuhl oder Rollator) während der Fahrt beschädigt wird, hat dieser Gast einen
Anspruch auf Entschädigung. Dennoch kann ein Unternehmen mit einer Ausnahme die Beförderung
verweigern, in diesem Fall muss der Gast umgehend, wenn verlangt auch schriftlich, darüber
benachrichtigt werden.
Bei Unfällen hat man ein Recht auf Entschädigung, jedoch nur, wenn es zu Verletzungen oder zum
Tod kommt. In diesem Fall kann das Fernbusunternehmen die Höhe des Entschädigungsbetrages
einschränken, jedoch auf nicht weniger als 220.000 Euro pro Fahrgast. Wie hoch die Entschädigung
ist und welche Bedingungen dafür vorliegen müssen, ist in nationalen Rechtsvorschriften festgelegt,
jedoch sind dort nur Mindestbeträge verankert. Eine Entschädigung wird allerdings nicht automatisch
vom Busunternehmen überwiesen. Diese muss man gegebenenfalls einklagen. Der Busfahrer muss
soweit es ihm möglich ist Hilfe leisten. Dies bezieht sich nicht nur auf die erste Hilfe, sondern auch
auf Unterbringung, Verpflegung, Kleidung und Beförderung. Sollte es dazu kommen, dass auf Grund
eines Unfalls Fahrgäste in einem Hotel übernachten müssen und das Beförderungsunternehmen die
Kosten übernimmt, kann dieses die Übernachtungskosten auf 80 € pro Nacht beschränken.
Links:
Durchsetzung der Fahrgastrechte:
http://www.eba.bund.de/DE/HauptNavi/Fahrgastrechte/Bus/bus_fahrgastrechte_node.html
Fahrgastrechte Mein Fernbus/Flixbus:
http://meinfernbus.de/kundenservice/fahrgastrechte.html
-
Verspätungen:
http://www.buszentrale.org/fernbus-verspaetung/
Ein schönes Wochenende in Paris oder eine Kurzreise nach München. Mit den vielen
Fernbusanbietern ist das so günstig wie noch nie und europaweit sind kaum Grenzen gesetzt. Immer
mehr Menschen fahren Bus statt Bahn und verursachen damit ein immer weiter ausgebautes
Busliniennetz. Doch halten die Anbieter auch was sie versprechen und zahlen sie, wenn zum Beispiel
mein Gepäck verschwunden ist?
Zu Beginn muss man anmerken, dass Fernbusse erst seit Anfang 2013 wieder in großem Stil neben
der Bahn bestehen dürfen. Dies war durch das Personenbeförderungsgesetz beschränkt, da die
Konkurrenz gegenüber anderen Beförderungsmitteln zu groß geworden wäre. Dabei war der
Nahverkehr von dieser Regelung ausgenommen. Insgesamt kam es seitdem zu einer Verdreifachung
des Streckennetzes in Deutschland. Gut für uns und das sogar europaweit. In ganz Europa sind
Fahrten preiswert und unkompliziert, so versprechen es zumindest die Veranstalter.
Doch häufig hört man von Verspätungen sowie teilweise von Ausfällen und damit verbundenen
Aufregungen, die tolle Urlaubsstimmung schnell verschlechtern kann.
Bei Fahrten von mehr als 250 Kilometern, gemessen vom Startpunkt bis zum Zielort, hat man ab 90minütiger Verspätung ein Anrecht auf eine grundlegende Verpflegung in Form von Essen und
Trinken. Diese sollte aber in normalen Mengen und Ausführungen verlangt werden. Sollte es
dennoch einmal zu einer 120 minütigen Verspätung kommen, muss eine Gegenleistung in Form von
Umbuchung oder Ersatzfahrzeug mit gleichem Wert erfolgen. Wenn dies nicht gewünscht wird, muss
eine Rückfahrt zum Startort gewährleistet werden. Bei Verspätungen, die nicht mehr durch
Umbuchungen auf andere Fahrten ausgeglichen werden können, ist der Veranstalter verpflichtet den
Fahrgästen mindestens eine aber höchstens zwei kostenfreie Übernachtungen zu beschaffen. Dabei
ist eine Obergrenze von 80 Euro pro Nacht nicht zu überschreiten. Um nicht auf den Kosten sitzen zu
bleiben, sollte man alle Informationen der Fahrt innerhalb von drei Monaten und Belege der
Übernachtung
dem
Veranstalter
zukommen
lassen
(z.B.
http://meinfernbus.de/downloads/homepage/Formular_Pruefung-_zur_Kostenuebernahme.pdf ).
Ein weiteres Thema bei Reisen mit Fernbussen ist das Gepäck. Sowohl Handgepäck als auch größere
Koffer können Problemlos transportiert werden. Doch was passiert, wenn es einmal verloren geht?
Sollte es vor oder während der Fahrt beschädigt werden oder verloren gehen, haftet der
Veranstalter. Es muss also Schadensersatz gezahlt werden, da das Unternehmen der Verursacher des
Schadens ist. Wie auch in einem Einzelfall geschehen, musste der Veranstalter, nachdem ein
Mitarbeiter die Gepäckklappe geöffnet und das Gepäck unbeaufsichtigt gelassen hatte, den Schaden
zahlen.
Im Großen und Ganzen sind Fahrten mit Fernbussen also sicher für den Verbraucher, weil es auch
genügend Beschwerdestellen gibt, an die man sich wenden kann. Außerdem sind viele
Busunternehmen zuvorkommend und freundlich, wenn man sich für seine Rechte einsetzt.
Quellen:
•
https://www.flixbus.de/fahrgastrechte
•
http://meinfernbus.de/kundenservice/fahrgastrechte.html
•
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernbusverkehr#Deutschland
•
http://www.urlaubspiraten.de/media/images/2014/10/meinfernbus-streckennetz1414157177-6mbD-medium.jpg
•
http://www.buszentrale.org/fernbus-verspaetung
Wie du während deiner Reise deine Finanzen regelst
Sonne, Strand, Abenteuer – Einen Sommer lang in einem anderen Land zu leben kann viele neue
Erfahrungen und Abenteuer bringen. Doch.. .wie finanzierst du das Ganze??
Um deine Traumreise überhaupt erst starten zu können, musst du dir auf jeden Fall ein Startkapital
anlegen. Ohne Startkapital kannst du weder deine Reisetickets bezahlen, noch dir Essen oder ein
Auto kaufen. Die Höhe des Startkapitals hängt stark von deinen Vorstellungen ab. Willst du Zug
fahren oder Fliegen? Bus fahren oder eigenes Auto? Das Wichtigste ist eine durchdachte und
strukturierte Planung!
Vor der Reise musst du auf folgende Aspekte achten:
•
Reisetickets → mit oder ohne Zwischenstopps?
•
Internationaler Führerschein → erhält man nach Vorlage des Führerscheins, Pass und 15 €
•
Neuer Reisepass? → ca. 71 Euro
•
evtl. Visum?
•
Auslandskrankenversicherung
•
Sprachkurs?
Während der Reise musst du dein Geld gut aufteilen:
•
Erste Woche mit Hostel & Verpflegung → ca. 400 €
•
Eigener Van/ eigenes Auto bietet Schlafplatz und Mobilität → ca. 1100€
•
Dazu die Autohaftpflicht → je nach Land verschieden
•
Es gibt auch Hostels für Backpacker wie dich!
Das Geld geht schneller weg als man denkt! Um dir auch die gewünschten Abenteuer leisten zu
können, sind hier ein paar Spartipps :
•
Koch dein Essen selber!
•
Vermeide regelmäßige kleine Ausgaben (jeden Morgen einen Morgenkaffee zum Frühstück)
•
Weniger Party (Zieht mehr Geld als man denkt!)
•
Verkaufe/Vermiete dein Auto
•
Frag bei Verwandten nach
•
Geh arbeiten !
Natürlich gehört auch die richtige Ausrüstung zu einer gelungenen Reise. Hier die Packliste mit dem
Wichtigsten für dein Work and Travel Aufenthalt.
Zu den Basics gehören:
•
ein großer Reiserucksack mit ausreichenden Volumen (60 – 85 L)
•
kleinere Tasche als Handgepäck
•
faltbare Tasche für Strand/ Einkauf
•
Bauchtasche mit den wichtigsten Papieren
Wichtige Papiere und Formelles
•
Reisepass/Personalausweis/ internationaler Führerschein/ Kreditkarte/ Internationaler
Schülerausweis / Studentenausweis
•
Ausdruck des Visums oder der Bestätigungsemail
•
Nachweis von finanziellen Mitteln
•
Auslandskrankenversicherung/ weitere Versicherungsunterlagen
•
Kopien aller wichtigen Dokumente ( auf USB- Stick)
•
Nummern und Angaben/Adressen von abgeschlossenen Versicherungen, Notrufe, Bankdaten
(Konto sperren, etc.)
•
Brieftasche und genug Geld
•
Lebenslauf (Englisch bzw. Landessprache)// Arbeitszeugnisse
•
ein Wörterbuch und ein Reiseführer
Um deine Erlebnisse festhalten zu können, nimm auf jeden Fall
•
eine Kamera mit Ersatzakku und Speicherkarten
•
einen Laptop mit Zubehör & USB Stick
•
dein Handy mit Flat
•
Mehrfachsteckdose/ Steckdosenadapter mit.
Deine Kleidung ist abhängig von deinem Reiseziel. Nimm dir am besten immer Arbeitskleidung und
Badesachen mit!
Letztlich darf die Reiseapotheke nicht fehlen, in der du Medikamente aufbewahrst. Nimm hier
Schmerztabletten und für dich wichtige Medikamente mit. Auch solltest du immer Verbandszeug
mithaben. Man weiß ja nie. Je nach Reiseziel musst du untern anderem auch Insektenspray oder
Wundheilsalbe mitnehmen. Informier dich vorher !
Solltest du dich für ein Work and Travel Aufenthalt entscheiden, denk an die wichtigsten Elemente
und habe Spaß! Viel Erfolg und Glück auf deiner Reise !
Willst du nach Ende deiner Schullaufbahn, lieber eine Pause machen und dich auf Abenteuer
begeben, ist Work and Travel genau das Richtige. Du bist nicht an einen Ort gebunden, kommst viel
rum, lernst viele nette Menschen kennen, die genau das gleiche Ziel haben wie du.
Du kannst aber leider nicht einfach in ein Flugzeug steigen und los geht es. Vorher musst du einige
Dinge beachten.
Zu Beginn deiner Reiseplanung solltest du dir darüber Gedanken machen, ob du die Reise
eigenständig planen willst oder du die Hilfe einer Organisation bevorzugst.
Wenn du mit einer Organisation fahren willst, umfasst dies:
•
Eine umfassende Vorbereitung
•
Mehr Sicherheit dafür, dass auf deiner Reise nichts schief gehen kann
•
Den Kontakt zu anderen Backpackern
•
Betreuung vor Ort
•
Deutsches Reiserecht
Wenn du jedoch ohne Organisation fährst:
•
Hast du mehr Freiheiten
•
Eine bessere Vorbereitung, da du dich mehr damit auseinander setzt
•
Kannst du weitere Kosten sparen
Wenn ihr euch ihr dennoch nicht entscheiden könnt, kann es eine große Hilfe sein,
Erfahrungsberichte einzuholen und sich danach erst zu entscheiden, welche Version am besten zu
deiner Idee passt.
Was du auf jeden Fall machen musst, ist ein Visum zu beantragen. Denn ohne das Visum kannst du
gar nichts erst ins Ausland.
Hierfür gibt es das sogenannte Working-Holiday-Visum, welches speziell für Backpacker ist und du
einmal im Leben beantragen kannst.
Um beim Beantragen Fehler zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, den Visa-Service zu beauftragen,
dies für dich zu übernehmen. Das kostet zwar Geld, bietet jedoch mehr Sicherheit.
Wenn du nicht bereits einen Reisepass besitzt, musst du dir auch diesen zulegen. Beachte dabei, dass
dessen Gültigkeit über 3 Monate länger bestehen muss als dein Aufenthalt im Ausland.
Beantragen kannst du den Reisepass im Rathaus. Die Bearbeitung dauert ca. 4 Wochen.
Die Kosten liegen hierbei bei ca. 71€.
Wichtig ist auch eine Auslandskrankenversicherung, welche die Kosten für akut aufkommende
körperliche Krankheiten, Operationen sowie den eventuell benötigten Rücktransport nach
Deutschland etc. abdeckt.
Aber denk immer daran, die deutsche Krankenversicherung kann pausieren.
Die Krankenversicherung muss nicht nur im jeweiligen Land gültig sein, sondern auch für die Länder,
in denen du einen Zwischenstopp machst, auch wenn dies nur einige wenige Stunden Aufenthalt am
Flughafen umfasst. Denn du benötigst eine komplette Absicherung, die meist bereits für einen guten
Preis zu bekommen ist.
Das Sterben ist die letzte Phase unseres Lebens. Auf ihr folgt nur noch der Tod. Wenn ein Mensch
unheilbar krank ist und unter großen Schmerzen leidet, ist bei dem Betroffenen oder seinen
Angehörigen der Gedanke an Sterbehilfe manchmal nicht sehr weit. Sterbehilfe beschreibt die
Beschleunigung des Sterbeprozesses oder die Herbeiführung des Todes bei unheilbar Kranken oder
Sterbenden. Sie soll den Betroffenen als Erleichterung dienen.
Man unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Sterbehilfe: passive Sterbehilfe, indirekte
Sterbehilfe, assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe, die ich im Folgenden genauer erläutern werde.
Bei der passiven Sterbehilfe handelt es sich um eine Sterbehilfe, die lediglich durch eine Begrenzung
der Therapie bei sterbenden Menschen gekennzeichnet ist. Es ist die bewusste Entscheidung gegen
eine bestimmte medizinische Therapie oder technische Unterstützung als lebensverlängernde
Maßnahme. Hierzu gehören beispielsweise das Beenden künstlicher Ernährung und Beatmung oder
der Verzicht auf Behandlung mit Antibiotika. Eine medizinische Behandlung darf grundsätzlich nicht
gegen den Willen eines Patienten durchgeführt werden und ist rechtlich gesehen unproblematisch,
solange eine Patientenverfügung vorliegt.
Um indirekte Sterbehilfe handelt es sich, wenn schmerzlindernde Maßnahmen eingeleitet werden,
die so hoch dosiert sind, dass zugunsten der Schmerzlinderung auch eine gleichzeitige Verkürzung
der Lebensdauer in Kauf genommen wird. Die Intention ist nicht die Tötung auf Verlangen, sondern
die Linderung der Schmerzen. Ob eine Verkürzung der Lebensdauer unumstößlich mit einer
hochdosierten Schmerzbehandlung einhergeht bleibt in der modernen Palliativmedizin umstritten.
Der assistierte Suizid unterscheidet sich hingegen von den vorher erläuterten Formen der Sterbehilfe
darin, dass das Ziel des Handelns der Tod des Patienten ist. Er beinhaltet beispielsweise durch das
Besorgen tödlicher Medikamente eine aktive Mithilfe an der Selbsttötung eines Menschen. Deshalb
spricht man in dem Zusammenhang auch von Beihilfe zum Suizid. Im Gegensatz zu der aktiven
Sterbehilfe behält beim assistierten Suizid der Patient bis zuletzt die Kontrolle über sein Handeln, da
er das todbringende Medikament selbst einnimmt. Um überhaupt an die Medikamente zu kommen,
die den Tod herbeiführen sollen, ist meist zusätzlich die Hilfe eines Arztes erforderlich. Für diesen
entsteht eine schwierige Situation. Aufgrund der Aufgaben und Pflichten eines Arztes muss dieser
nach bisherigem Rechtsverständnis bei einem Suizid lebensrettende Maßnahmen einleiten, sobald
der Patient das Bewusstsein verliert. Wollen sich Begleiter und Ärzte nicht strafbar machen, müssen
sie den sterbenden Menschen zum Zeitpunkt des Todes alleine lassen. Es erzeugt eine innere
Konfliktsituation, dass ausgerechnet die Person, die man begleitet, im Augenblick des Todes allein
gelassen werden muss. Rechtlich gesehen befindet man sich beim assistierten Suizid also auf einem
schmalen Grad.
Bei der aktiven Sterbehilfe handelt es sich um eine aktive Handlung eines Begleiters des Patienten
mit dem Ziel, den Tod des Betroffenen herbeizuführen, wenn dieser nicht mehr in der Lage oder
willens ist, seinen Tod selbst zu initiieren. Es ist somit ein gezielter Eingriff zur Selbstbeendigung,
wobei die Tatherrschaft beim Dritten liegt. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe nach wie vor
gesetzlich verboten und wird mit dem gleichen Strafmaß geahndet wie Mord und Totschlag.
Letztendlich gehört der Tod zum Leben dazu und kann für uns eine intensive soziale Erfahrung am
Lebensende bedeuten. Es gilt, sein Leben zu leben, ohne dabei ein langes und qualvolles Ende vor
Augen zu haben. Ob Sterbehilfe ethisch korrekt ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.
Weitere Informationen sind unter folgenden Links zu finden:
http://flexikon.doccheck.com/de/Sterbehilfe, zuletzt geprüft am 28.02.2016
http://www.mdr.de/nachrichten/sterbehilfe168.html, zuletzt geprüft am 28.02.2016
http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Rechtslage-Deutschland.html, zuletzt geprüft am
28.02.2016
http://www.planetwissen.de/gesellschaft/tod_und_trauer/sterben/pwiesterbehilfe100.html, zuletzt
geprüft am 28.02.2016
Bedford-Strohm, H. (2015): Leben dürfen. Leben müssen. Argumente gegen die Sterbehilfe. KöselVerlag. München (S.33 ff. )
Weitere Information zu dem Thema Sterbehilfe, wie eine ethische Diskussion, findet ihr unter dem
Artikel „Sterbehilfe“ von Nina Jonczyk.
Gerade seit der Gesetzesänderung im Jahr 2015, die bewirkte, dass der Assistent für einen Suizid
nicht mehr geschäftsmäßig handeln darf, wurde die ethische Diskussion zu diesem Thema erneut
angefacht. Dass man dieses sehr komplexe Thema von verschiedenen Seiten beleuchten kann, wird
vor allem dann deutlich, wenn man die Gesetzgebung verschiedener Länder miteinander vergleicht.
Bevor man sich mit der Situation in einzelnen Ländern beschäftigt, sollte man jedoch einen Überblick
über die verschiedenen Formen der Sterbehilfe haben. Informationen hierzu findet ihr in dem Artikel
von Lydia Heesch, oder unter http://www.sterbehilfe-info.de/sterbehilfe-was-bedeuten-die-begriffeeigentlich/. In Deutschland ist, genau wie in Frankreich oder Irland, die aktive Sterbehilfe nicht legal.
Ein deutlicher Kontrast ergibt sich, wenn man die Niederlande mit Griechenland vergleicht. Während
aktive Sterbehilfe in den Niederlanden legal ist, wird sie in Griechenland sogar mit Mord
gleichgesetzt. Die Gesetze zur Beihilfe zur Selbsttötungen wurden, wie bereits erwähnt, 2015
geändert und es darf keine Geschäftsmäßigkeit vorliegen, denn nur so ist dies in Deutschland
straffrei. Viele andere Länder verbieten jedoch auch diese Form der Sterbehilfe wie zum Beispiel
Polen. Passive und Indirekte Sterbehilfe sind in vielen Ländern legal, aber nur wenn der Patient
diesen Wunsch äußert, oder eine Patientenverfügung vorliegt. In den Niederlanden werden diese
beiden Formen der Sterbehilfe sogar mit dem natürlichen Tod gleichgesetzt, während im Vergleich
dazu, Polen beide Formen verbietet. Wenn ihr weitere Informationen zu den rechtlichen Regelungen
der
verschiedenen
Länder
sucht,
findet
ihr
diese
unter
http://www.cdlrlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Sterbehilfe-in-Europa.html.
An den sehr unterschiedlichen Interpretationen der verschiedenen Länder, ob und wenn ja, welche
Art der Sterbehilfe legal oder illegal sein sollte, erkennt man, dass es sowohl Argumente dafür als
auch dagegen gibt.
Auf der einen Seite sprechen vor allem religiöse Aspekte gegen die Legalisierung von Sterbehilfe. So
wird im christlichen Glauben das Leben als Geschenk Gottes angesehen, welches dem Menschen
aufgrund der Ebenbildlichkeit zu Gott eine besondere Stellung auf Erden zukommen lasse. Auch
eines der zehn Gebote „ Du sollst nicht töten“ (Ex 20,13), spricht sich besonders gegen aktive
Sterbehilfe aus. Ein Beispiel zur Anwendung dieses Gebotes ist Griechenland, denn dort wird aktive
Sterbehilfe mit Mord gleichgesetzt. Die Menschenwürde, die jeder Mensch durch Gott besäße, gilt
auch für Schwerstkranke. Ebenfalls lässt sich sagen, dass keine Diagnose vollkommen sicher ist. Es
gibt viele Beispiele, in denen sich Menschen von schweren Krankheiten, entgegen der Diagnose vieler
Ärzte, wieder erholt haben.
Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass durch Sterbehilfe zusätzliches Leid und Schmerzen,
sowohl für den Betroffenen, als auch für Angehörige vermieden werden kann. Da häufig Menschen,
die sehr krank sind, Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen, wird dadurch der Weg des Leidens
verkürzt, da diese Krankheiten sowieso meist mit dem Tod enden. Ebenfalls würde mit der
Legalisierung aller Arten der Sterbehilfe die Entscheidungsfreiheit gewährt werden können und jeder
könnte unabhängig und selbstverantwortlich seine persönliche Entscheidung treffen oder in einer
Patientenverfügung festlegen. Argumente, welche für viele gegen Sterbehilfe sprechen, sind religiöse
Aspekte, wie zum Beispiel die Menschenwürde. Diese Sichtweise kann jedoch nicht für jeden
Menschen geltend gemacht werden, da nicht jeder Mensch die gleichen Ansichten vertritt, einer
anderen Religion zugehörig sein oder als Atheist leben kann.
Weitere
Argumente,
die
für
oder
gegen
Sterbehilfe
sprechen,
sind
http://www.schulstoff.net/sterbehilfe~pro~contra~argumente~ethik-59.htm. zu finden.
unter
Das am 14. August 2006 beschlossene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen
aufgrund der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder der Weltanschauung,
einer Behinderung, der sexuellen Identität oder des Alters verhindern. Das Gesetz stammt
größtenteils aus dem vom Bündnis 90/Die Grünen 2005 vorgeschlagenen Antidiskriminierungsgesetz,
wurde aber erst bei einer erneuten Einbringungen mit einigen Änderungen 2006 durch CDU, SPD und
die Grünen beschlossen. Am 18. August 2006 wurde das Gesetz rechtskräftig. Unter Gesetze im
Internet lässt sich der gesamte Gesetzestext nachlesen.
Die im Gesetz verankerten personenbezogenen Merkmale unterliegen genauen Definitionen und
Zugehörigkeitsbereichen. So gelten die Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Religion oder
Weltanschauung für alle anerkannten Nationalitäten und Gruppierungen. Das personenbezogene
Merkmal des Geschlechts schließt auch Schwangerschaften mit ein, da diese geschlechtsspezifisch
sind. Es darf also keine Frau aufgrund einer Schwangerschaft benachteiligt werden. Das Merkmal
Alter ist nicht nur zum Schutz von Senioren im Gesetz präsent, sondern auch zum Schutz junger
Menschen. So sind Beförderungen, die mit einem bestimmten Alter des Arbeitnehmers erfolgen als
Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer anzusehen und somit nicht zulässig. Sexuelle Identität erfasst
die sexuelle Selbstdefinition sowie die sexuelle Ausrichtung auf andere Menschen. Auch
Transvestitismus ist darin eingeschlossen.
Das Gesetz umfasst Diskriminierungen im Arbeitsumfeld, wie eine verringerte Chance auf Einstellung
oder niedrigere Wahrscheinlichkeit eines beruflichen Aufstiegs aufgrund eines der
Diskriminierungsmerkmale. Ebenfalls sind Gehälter im Sinne des AGGs fair auszuzahlen, das heißt
gleiche Arbeiten verdienen die gleiche Entlohnung. Es darf bei den Gehältern z. B. kein Unterschied
aufgrund des Geschlechtes eines Arbeitnehmers gemacht werden. Ebenfalls müssen alle Menschen
den gleichen Zugang zu Berufsberatung, Ausbildung und Weiterbildung erhalten. Das Gleiche gilt
auch für den Zugang und die Versorgung von Gütern und Dienstleistungen. Dieser Wirkungsbereich
schließt auch den Zugang zu Wohnungen ein. Demnach ist es unzulässig, Wohnungen z.B. nicht an
Menschen mit Migrationshintergrund zu vermieten. Außerdem müssen alle Menschen den gleichen
Zugang zu Sozialschutz erhalten. „Sozialschutz“ bezeichnet zum einen die Verfügbarkeit von
Gesundheitsleistungen, zum anderen die soziale Sicherung in Form von Sozialleistungen. Neben all
diesen Bereichen gibt das AGG auch in der Freizeit eines Menschen Rechtsrichtlinien vor. So darf laut
des
AGG
niemand
aus
Freizeiteinrichtungen,
Veranstaltungen
oder
anderen
Interessengemeinschaften ausgeschlossen werden. Als Beispiel lässt sich hier der Fall eines
dunkelhäutigen Hannoveraners nennen, dem nach dem WM-Sieg Deutschlands der Zugang zu einer
Fußballkneipe aufgrund seiner Hautfarbe verwehrt blieb. Seine Freunde durften die Bar betreten.
Das Amtsgericht Hannover verurteilte die Diskothek zu einer Strafe von 1000€ aufgrund der
Gesetzesverletzung. Unter AGG Ratgeber finden sich weitere Fallbeispiele.
Aus dem AGG sind allerdings auch einige Fälle ausgenommen. So darf es zu Ungleichbehandlungen
kommen, wenn ein bestimmtes Merkmal die Einstellung einer Person begünstigt. Sucht eine Stelle
zur Migrationsberatung also einen neuen Mitarbeiter, ist es zulässig wenn ein Arbeitgeber nur nach
Menschen mit Migrationshintergrund sucht, da diese aufgrund von persönlichen Erfahrungen eine
bessere Beratungstätigkeit ausführen können. Ebenfalls dürfen bei kirchlichen Institutionen
bestimmte Konfessionen für einige Berufe vorausgesetzt werden. Es gibt allerdings keine genaue
Bestimmung, in welchen Berufen jenes erlaubt ist, somit wird meist von Einzelfall zu Einzelfall
entschieden. Außerdem stellt die bevorzugte Einstellung von Jugendlichen in Ausbildungsberufen
kein Verletzten des Gesetzes dar, da Jugendliche verstärkt in den beruflichen Alltag integriert werden
sollen. Die Antidiskriminierungsstelle hat einen sehr informativen Wegweiser herausgegeben, um die
Grenzfälle des AGG aufzuzeigen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
Wenn man Opfer von Diskriminierung wird, wendet man sich am besten an die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ihre Aufgaben sind die Öffentlichkeitsarbeit, bei der sie über
Ansprüche von Betroffenen informieren, die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen, die
Vorlage von Berichten über Diskriminierung an den Deutschen Bundestag und verschiedene
Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung. Die ADS berät Betroffene, kann aber nicht vor
Gericht vertreten. Außergerichtlich kann sich die ADS mit der gegnerischen Seite, also zum Beispiel
einem Arbeitgeber oder Vermieter in Verbindung setzen, um den Streitfall zu schlichten und eine
Einigung zu erzielen. Unter www.antidiskriminierungstelle.de oder unter der Nummer 030 1855 1865 sind Juristen und Juristinnen zu erreichen, die sich auf das AGG spezialisiert haben und
kompetent beraten.