Hilfeplanverfahren
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Hilfeplanverfahren
Hilfeplanverfahren desJugendamtes –SozialeDienste- gem.§36SGBVIII ÜberarbeiteteunderweiterteAuflage2010 1 Impressum Herausgeber: Arbeitsgruppe „Hilfeplanverfahren“: GestaltungundLayout: Stand: StadtEssen DerOberbürgermeister Jugendamt HerrBluhm HerrCrames HerrEngelen FrauFaber FrauFeldhordt HerrFlügel HerrKlören FrauMacher HerrScheidgen HerrThelen FrautenThije Verantwortlich: UlrichEngelen,AbteilungsleiterSozialeDienste YvonnePeter,BirgitBreier 01.08.2010 AlleRechte,insb.dasRechtderVervielfältigungundVerbreitungsowiederÜbersetzung,vorbehalten.KeinTeil desWerkesdarfinirgendeinerForm(durchFotokopie,MikrofilmoderandereVerfahren)ohneschriftliche GenehmigungdesHerausgebersreproduziertoderunterVerwendungelektronischerSystemeverarbeitet, vervielfältigtoderverbreitetwerden. 2 Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. Vorwort Falleingangsphase/Falldiagnostik 2.1VorbereitungdesFachgesprächs 2.2DurchführungdesFachgesprächs(Versionlang) 2.3DurchführungdesFachgesprächs(Versionkurz) 2.4Entscheidung 2.4.1Schweigepflichtentbindung 2.5Dokumentation 2.6Exkurs„Eingliederungshilfe“ Hilfeplanung 3.1AmbulanteundteilstationäreHilfenzurErziehung/ Eingliederungshilfe 3.2StationäreHilfenzurErziehung/Eingliederungshilfe 3.3ZusammenarbeitmitElternund/oderanderenSorgeberechtigten 3.4InformationderLeistungsanbieter 3.5FortschreibungderHilfe 3.5.1StatusberichtderLeistungsanbieter 3.5.2Kundenzufriedenheit KurzübersichtdesHilfeplanverfahrens Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite Abschluss,Beendigung,Erfolgskontrolle Seite 20 Anlagen 6.1.ElementederSozialpädagogischenDiagnostikundFallverstehen 6.1.1Genogramm 6.1.2Chronologie 6.1.3Netzwerkkarte 6.1.4Ressourcenkarte 6.1.5Bedarfserfassung 6.1.6Anspruchsbegründung 6.1.7ArbeitsanleitungFallverstehen 6.2.Hilfeplangem.§36SGBVIII 6.2.1Hilfeplan 6.2.2FortschreibungdesHilfeplans 6.2.3InterneVorbereitungdesHilfeplangesprächs 6.2.4KundenzufriedenheitsbogenEltern 6.2.5KundenzufriedenheitsbogenKinder/Jugendliche/jungeErwachsene 6.3.Schlüsselprozesse 6.3.1stationäreHilfen 6.3.2ambulante/teilstationäreHilfen 6.4.Erfolgsbewertung/Controlling 3 5 7 7 8 9 9 9 10 10 Seite 11 Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 12 13 14 15 15 15 16 Seite 17 Seite Seite Seite Seite Seite Seite Seite 21 23 24 25 26 27 28 Seite Seite Seite Seite Seite 30 33 38 39 45 Seite 51 Seite 61 Seite 69 6.5DokumentstrukturHilfeplanverfahren 6.5.1Antragsformulare 6.5.2Bescheide Seite 70 Seite 70 6.6Quality4Children 6.6.1QualitätsstandardsfürdieaußerfamiliäreBetreuung 6.6.2ZusammenfassungderQuality4ChildrenStandards Seite 71 Seite 72 4 1. Vorwort DieSozialenDienstedesJugendamteshabenimJuni2009einwesentlichmodifiziertes HilfeplanverfahrenvorgelegtundalsverbindlichenArbeitsstandardeingeführt. AlleMitarbeiterinnenundMitarbeiterderSozialenDiensteundderfreienTrägerwurdenin derAnwendungderMethodik„SozialpädagogischeDiagnostikundFallverstehen“geschult. ImerstenHalbjahrdesJahres2010hatimFortbildungskontexteinsogenannter„Recalltag“ mitdenMitarbeiterinnenundMitarbeiterndesJugendamtsundderfreienTräger stattgefunden.DievermitteltenInhalteder„SozialpädagogischenDiagnostik“wurdenvordem HintergrundderfachlichensowiefinanziellenSteuerungvertieftundgewonneneErkenntnisse reflektiert. InsgesamtkonntendurchdasneueHilfeplanverfahrenunddiebegleitendenSchulungendie FallbewertungundZuordnungzuambulantenund(teil-)stationärenHilfenqualifiziert werden ErfahrungenundErkenntnisseausderlaufendenPraxisderSozialenDiensteundfreienTräger mündetenindiejetztvorgelegteNovellierungdesHilfeplanverfahrens. ZentralePunktederNovellierungsind: • StärkungderBeteiligungsrechtevonElternundanderenSorgeberechtigten,umim HilfeprozesseinHöchstmaßanAkzeptanzzuerreichen • EinführungeinerKundenzufriedenheitserfassung • DifferenzierungdesHilfeplansnachZielenundMaßnahmen,dieimjeweiligen Hilfeplanungszeitraumzurealisierensind • IntensivierungderVorbereitungalleramHilfeprozessBeteiligtenaufdie turnusmäßigenHilfeplangespräche,u.a.durchEinführungeinesStatusberichtesder Leistungsanbieter ZurzeitistdieEntwicklungeinereigenenJugendamtssoftwareinVorbereitung,dieden gesamtenHilfeprozessinklusiveallerVorbereitungenundEntscheidungenausder SozialpädagogischenDiagnostikunddemFallverstehendokumentiert. NachfolgendwerdendiewesentlichenEckpunkte,aufdenendieNeugestaltungdes Hilfeplansverfahrensbasiert,zusammengefasstdargestellt: QualifizierungderFalleingangsphase DieUntersuchungEPSO(EvaluationPräventiverundSozialräumlichorientierterJugend- undErziehungshilfen)hatdaraufhingewiesen,dassesbeiderEinleitungundGewährung vonHilfenzurErziehunggroßeUnterschiedebzgl.derAusgestaltung,Qualitätund PassgenauigkeitdergewährtenHilfengibt.UnterdemStichwort„Qualifizierungder Falleingangsphase“hatdieAbteilungSozialeDienstealleMitarbeiterinnenundMitarbeiterdes allgemeinenSozialdienstes,PflegekinderdienstesundderfreienTräger(TeamsambulanteHzE) inderMethode„SozialpädagogischeDiagnostikundFallverstehen“geschult.ImRahmenvon zweiPilotprojektenwurdedieMethodeinzweiBezirksstellenübereinenZeitraumvon6Monatenerprobt.DasneueHilfeplanverfahrengreiftdiewesentlichen,aufdieEssener VerhältnisseabgestimmtenInstrumentedieserMethodeaufundschreibtdieseals FachstandardsfürdieEinleitungundDurchführungvonHilfenzurErziehungfest. 5 EinbeziehungvonKindern,Jugendlichen,jungenVolljährigenundSorgeberechtigten/Eltern EinwesentlichesElementdesHilfeplanverfahrensmussdieressourcenorientierteEinbeziehung vonKindern,jungenMenschenundFamiliensein.DasbisherigeHilfeplanverfahrenhathierzu inderVergangenheitwichtigeStandardsfestgelegtundumgesetzt. MitdemneuenHilfeplanverfahrenwerdendieschonvorhandenenInstrumentezur EinbeziehungderBetroffenenweiterentwickeltundneueFormenderRückmeldungdurchdie Familienberücksichtigt. DarüberhinausbietendieErhebungsbögender„SozialpädagogischenDiagnostik“gute Möglichkeiten,dieBetroffenenimVorfeldeinerHilfezurErziehungaktivermit einzubeziehen.BeteiligungbeginntmitguterInformationderBetroffenen.Ausreichende InformationüberAbläufe,Strukturen,RechteundPflichtenisteinewichtigeVorraussetzung füreineaktiveundselbstbewussteBeteiligung. BisherstelltedasEssenerJugendamtdenhilfesuchendenFamilienkeineumfassendeund verständlicheInformationsbroschürezurGewährungvonHilfenzurErziehungzurVerfügung. DieswirdimZusammenhangmitdemneuenHilfeplanverfahrennachgeholt. Quality4children DasvorliegendeHilfeplanverfahrenberücksichtigtdieaufeuropäischerEbeneentwickelten QualitätsstandardsfürdieaußerfamiliäreBetreuungvonKindern,Jugendlichenundjungen Erwachsenen.DieStandardswurdenentwickelt,umdieSituationundEntwicklungschancen vonfremduntergebrachtenjungenMenschenzusichernundzuverbessern.Siebeziehensich aufdieBereicheEntscheidungsfindung,Betreuungs-undVerselbstständigungsprozess(Anlage 6.6.1). Ressourcenorientierung DerHilfeplanistdaswesentlicheSteuerungsinstrumentderHilfeplanungnach§36SGBVIII zwischendenSorgeberechtigten,Kindern/Jugendlichen,LeistungserbringernunddemASD. AufbauundStrukturdesHilfeplanswerdenverändertundvereinfacht. AufdieDefizitbeschreibung(unddiedamitverbundeneGefahrderFestschreibungaufeben diesesDefizit)inHilfeplänenwirdzukünftigweitgehendverzichtet.ZieleundRessourcender Menschenwerdensehrvielstärkerbetont.DieZielesindinSpracheundAusdrucksweisefür alleBeteiligtenverständlichformuliert.NachvollziehbarkeitdesHilfeplansisteinewichtige Bedingungdafür,dassMenschensichmitdenvereinbartenZielenidentifizierenundsichfür dieZielerreichungaktiveinsetzen. Wirkungsorientierung MitderQualifizierungderFalleingangsphaseistdasZielverknüpft,fürjedesKind,jeden JugendlichenunddieFamiliezumrichtigenZeitpunktdierichtigeHilfezugewähren.Um diesemanspruchsvollenZielgerechtwerdenzukönnen,bedarfesklardefinierterPrüfsteine sowohlwährendalsauchnachBeendigungeinerHilfezurErziehung,dielängeralsdrei Monateinstalliertwar. ImneuenHilfeplanverfahrenwurdendeshalb3wesentlicheEckpunktezur Wirkungsorientierungfestgelegt: • ÜberprüfungjederneuenHilfespätestensnach6Monatenunterderzentralen Fragestellung,obesanhanddesbisherigenHilfeverlaufskonkreteAnhaltspunktezur ErreichungdesHilfezielsgibt, • Bewertungdererreichtenbzw.nichterreichtenTeilzieleimlaufendenHilfeplanverfahren, • KontaktaufnahmezuKind,JugendlichenundFamilie6MonatenachAbschlussderHilfe, umdieNachhaltigkeitderHilfezuüberprüfen. 6 SteuerungderHilfenzurErziehung DieSteuerungderHilfenzurErziehungrichtetsichnachsozialpädagogischenFachstandards untergleichzeitigerBeachtungfiskalischerAspekte. DieVerfahrensabläufewerdendeshalbunterdemGesichtspunktdernotwendigenfachlichen undfinanziellenSteuerungderHilfendurchdieASD-FachkraftunddiejeweiligeLeitungskraft verändert:DasbisherigeVerfahrensahdieEinbeziehungderLeitungnachder EntscheidungsfindungimFachgesprächvor.ZukünftigwerdendieVerfahrensoorganisiert sein,dassnotwendigefachlicheSteuerungsimpulsebezüglichderHilfeleistungzueinem angemessenenZeitpunktgegebenwerdenkönnen. DieNeuorganisationderSozialenDienstemitEinführungderLeitungsebene„Teamkoordinatorinnenbzw.Teamkoordinatoren“trägtdiesemSteuerungsprinzipRechnungundwirddie GestaltungvonHilfeprozessenweiterqualifizieren. 2. Falleingangsphase/Falldiagnostik DieGewährungundDurchführungvonHilfenzurErziehungerfolgtunterverbindlicher EinbeziehungderMethode„SozialpädagogischeDiagnostikundFallverstehen“. DienachfolgendenLeitgedankensindalsQualitätsstandardderHilfeplanungdurchgängigzu beachten: • EntscheidungimZusammenwirkenmehrererFachkräfte • ErgebnisoffenheitundKonsensprinzip • AdressatenbezogeneBeteiligungundMitwirkung • AushandelnvonZielenundVereinbarungen • TransparenzundDatenschutz • Lebensweltorientierung • regelmäßigeÜberprüfungundFortschreibungdesHilfeplans • HilfeplangesprächealskommunikativeVerständigungzuBedarfen,Zielenund Vereinbarungen DurchdieEinführungneuersozialpädagogischerInstrumenteimHilfeplanverfahrenwerden diesegrundlegendenOrientierungennochstärkerinderpraktischenArbeitumzusetzensein. WesentlichesKernelementdesneuenHilfeplanverfahrensistdieEinführungder„SozialpädagogischenDiagnostikundFallverstehen“.NachgemeinsamerSchulungindieserMethode unddererfolgreichenDurchführungeinesPilotprojekteszurPraxiserprobunginzweiBezirksstellenwirdimneuenHilfeplanverfahren„SozialpädagogischeDiagnostikundFallverstehen“ alsFachstandardfürdieAbteilungSozialeDienstefestgeschrieben. 2.1DieVorbereitungdesFachgesprächs Diebisherige„Sozialdatenerhebung“zurVorbereitungdesFachgesprächsentfälltzugunsten derfolgendenErhebungsbögen(diesesindauchnutzbarfürdiekollegialeBeratung) • Genogramm • Chronologie • Netzwerkkarte(n) • Ressourcenkarte(n) • Bedarfserfassung • Protokoll/Anspruchsbegründung 7 AlleFachgesprächezurEntscheidungübereineHilfezurErziehungfindenaufderGrundlage dieserErhebungsbögenstatt.DieInhaltesolltenmöglichstweitgehendmitdenBetroffenen gemeinsamerarbeitetwerden. DieUnterlagenwerdenstriktinanonymisierterFormerstelltundallenBeteiligten3Tagevor demFachgespräch(perE-Mail,Fax,Kopie)zurVerfügunggestellt.Anhanddernachfolgenden Kriterienentscheidetder/diefallverantwortlicheKollege/indarüber,obderFallinderkurzen oderausführlichenVersionbearbeitetwerdensoll. SämtlicheElementedersozialpädagogischenDiagnostik(Versionlang)kommenzumEinsatzin allenFällenvon: • latenterodermanifesterKindeswohlgefährdung(Sucht,psychischeErkrankung,geistige Behinderung,Gewalt,Vernachlässigung...), • drohenderFremdplatzierung, • FallverläufeninderKrise(z.B.drohenderHilfeabbruchdurcheine/nderBeteiligten(auch Träger), • längereerfolgloseHilfe,d.h.derEinsatzderbisherigenHilfenstabilisiertdie Lebenssituationnichtnachhaltig. ZusammenmitdenUnterlageninformiertder/dieFallverantwortlichedarüber,welchezusätzlichenTeilnehmeroderGäste,diegrundlegendeErfahrungenundErkenntnissezum Fachgesprächbeitragenkönnen,eingeladensind. 2.2DieDurchführungdesFachgesprächs(Versionlang) DasFachgesprächfindetstattalsstrukturierterundmoderierterProzess.ZurUnterstützung derModerationwerdendenBezirksstellenModerationskartenzurVerfügunggestellt.Darüber hinaussinddieseauchonlineunterI:\AMT51\51-10\34_HPV\Moderationskartenzufinden. FolgendeProzessschrittesindverbindlichdurchzuführen: • FestlegungvonModerationundProtokollführung • Fallvorstellung(evt.aktuellerNachtrag,persönlicheAnmerkungetc.) KeineUnterbrechung!KeinerneuterVortragderschriftlichenUnterlagen! • Klärungvornehmen: • ProzessimRahmendes§27SGBVIII • FestlegungderBeratungsfrage • NachfragenzurFallvorstellung • AuswertungderChronologie • (ggf.EinbringungundBearbeitungdesInterviews) • Identifikationsrunde • Sammlung„BilderundEindrücke“(NotizenaufFlipcharto.ä.) • Sammlung„Waswirdgebraucht?“(NotizenaufFlipcharto.ä.) • Sammlung„KonkreteSchritte“(NotizenaufFlipcharto.ä.) • DiskussionzurBeratungsfrage,EntscheidungzurnotwendigenundgeeignetenHilfe,zu generellenZielsetzungenundHilfeprofil • VerabschiedungdesProtokolls/Anspruchsbegründung • Reflexion 8 2.3DieDurchführungdesFachgesprächs(Versionkurz) NichtjederFallbenötigtdieBearbeitungimo.g.umfassendenVerfahren. ImVorfelddesFachgesprächsentscheidetdiefallverantwortlicheFachkraft,obesvertretbar ist,denvorliegendenEinzelfallinderKurzversionzubearbeiten.BeiBedarfkanndie KurzversionumProzessschrittederlangenVersionergänztwerden. DieKurzversionsiehtdiefolgendenVerfahrensschrittevor: • FestlegungvonModerationundProtokollführung • Fallvorstellung(s.o.) • Klärungvornehmen: • ProzessimRahmendes§27SGBVIII • FestlegungderBeratungsfrage • NachfragenzurFallvorstellung • DiskussionzurBeratungsfrage,EntscheidungzurnotwendigenundgeeignetenHilfe,zu generellenZielsetzungenundHilfeprofil • VerabschiedungdesKurzprotokolls 2.4DieEntscheidung RegelmäßigeTeilnehmerinnenundTeilnehmerdesFallverstehenssind: • diezuständigenTeamkoordinatorinnen/Teamkoordinatoren(inAusnahmefällenkannauf dieTeilnahmeverzichtetwerden)undMitarbeiterinnen/MitarbeiterdesASD, • Vertreterinnen/VertreterderkontraktiertenFlexpartner, • NachFallkonstellationVertreterinnen/Vertreterderregionalzuständigen Erziehungsberatungsstelle(jenachAbsprachenvorOrt) • Mitarbeiterinnen/MitarbeiterdesPKD(immerwennKinderunter8Jahrenbetroffensind) DieTeilnehmerinnenundTeilnehmerentscheidenimKonsens.SolltekeinKonsenserreicht werden,verständigensichdieTeilnehmerinnenundTeilnehmerüberdasweitereVorgehen (WiederholungdesFachgesprächsbeierweiterterEntscheidungsgrundlageoderEntscheidung aufLeitungsebene). Dieexternen,stimmberechtigtenTeilnehmerinnenundTeilnehmererhaltendas Protokoll/dieAnspruchsbegründung. BeiEntscheidungaufLeitungsebeneberatensichder/dieTeamkoordinator/inunddieLeitung desFlexteamsbzw.derErziehungsberatung. ImRahmenihrer/seinerLetztverantwortungentscheidetdieLeitungderBezirksstelle,wenn aufderEbenekeinKonsenserzieltwurde. JenachKonstellationdesEinzelfallskönnenweitereGäste(z.B.niedergelasseneKinder-und Jugendpsychiater/innen,Therapeuten/innen,Erzieher/innenetc.)einbezogenwerden.Gäste sindberatendtätig,jedochnichtentscheidungsbefugt. 2.4.1Schweigepflichtsentbindung EsentsprichtdemmethodischenSelbstverständnis,vondenSorgeberechtigteneine zusätzlicheSchweigepflichtsentbindungeinzuholen,sofernverschwiegenheitspflichtige Fachgruppenbeteiligtwerden. 9 2.5DieDokumentation FolgendeUnterlagensindindieVerfahrensakte„HilfezurErziehung“aufzunehmen: • Genogramm • Chronologie • Netzwerkkarte(n) • Ressourcenkarte(n) • Bedarfserfassung • Protokoll/Anspruchsbegründung • ErgänzungdesProtokollszumVordruck„KommenLeistungendesOEGinBetracht?“ • DokumentationdesBeratungsprozessesinderLeistungsakte • Sammlung„Chronologie“,jenachEinzelfall(NotizenaufFlipcharto.ä.) • Sammlung„Waswirdgebraucht?“jenachEinzelfall(NotizenaufFlipcharto.ä.) • Sammlung„KonkreteSchritte“(NotizenaufFlipcharto.ä.) EineumfassendeArbeitsanleitungzurNutzungderInstrumentarienistinderAnlage6.1.7zu finden. 2.6Exkurs„Eingliederungshilfe“ DasVerfahrenzurGewährungvonHilfennach§35aSGBVIIIunterscheidetsichineinigen wichtigenPunktenvonderHilfegewährungnachden§§27ffSGBVIII. PrüfungderAnspruchsvoraussetzungen Kinder1undJugendlichehabenAnspruchaufEingliederungshilfegem.§35aSGBVIII,wenn a)eineStörung(Abweichung)derseelischenGesundheitdiagnostiziertwurde(Dauerlänger als6Monate) und b)dieTeilhabeamLebeninderGesellschaftbeeinträchtigtbzw.dieseszuerwartenist. Diesentsprichtdersog.„ZweigliedrigkeitdesBehinderungsbegriffs“,dievomGesetzgeber vorausgesetztwird. BeideBedingungenmüssenerfülltsein. EntscheidungüberdienotwendigeundgeeigneteHilfe DieNotwendigkeiteinerEingliederungshilfewirdvoneinemRehabilitationsträger „festgestellt“.DiesistfürdieEingliederungshilfefürseelischbehindertejungeMenschengem. §35aSGBVIIIdasJugendamt. DasVorliegeneinerStörung(Abweichung)derseelischenGesundheitist(inderRegel)durch einenapprobiertenPsychotherapeutendesJPIzuprüfen.Diesergibteine„Stellungnahme“ab; hierbeiisterperGesetzandieNomenklaturdesICDgebunden. 1 AbweichenddavonsindAnsprüchevonKindernabGeburtbiszurEinschulunggeregelt. a)grundlegendin§30SGBIXundb)konkretisiertinderRahmenempfehlungzurUmsetzungderVerordnungzurFrüherkennungund FrühförderungbehinderterundvonBehinderungbedrohterKinder(Frühförderungsverordnung-FrühV)vom24.06.2003. DieLeistungenfürdieseAltersgruppewerdenalsganzheitlicheKomplexleistungerbracht. 10 DasVorliegeneinerTeilhabebeeinträchtigungistprimärvondensozialpädagogischen FachkräftenimJugendamtzuprüfen;einespezifischeAufgabedesPsychotherapeutendesJPI bestehthiernicht. Allerdings:derMoment,zudemdieFachkräftedesJugendamtesprüfen,feststellenund entscheiden,istdasFachgespräch,undhieranwiederumnimmtder/dieJPI-Mitarbeiter/-in teil.SomitbringterimVorhineinseinefachdienstlicheStellungnahmeindasFachgesprächein undtrifftdannalsTeilnehmerimFachgesprächgemeinsamundimKonsensmitallenanderen Beteiligten -dieFeststellungeinerTeilhabebeeinträchtigung, -diesichdarausalsGesamturteilergebendeFeststellungeinerseelischenBehinderung, -unddienotwendigenundzweckmäßigenHilfen. UmderKlarheitfüralleBeteiligtewillenwirddasJPIkünftigdieeinschlägigenBerichteso verfassen,dasssieder„Zweigliedrigkeit“desBehinderungsbegriffsebensowieder „Zweigliedrigkeit“desentsprechendenVerfahrensRechnungtragen:Sieenthalten 1. eineStellungnahmeüberdasVorliegeneinerStörungderseelischenGesundheit(inder TerminologiedesICD)und 2. eineEmpfehlungfürdasFachgesprächzurBeurteilungderTeilhabebeeinträchtigung(in derTerminologiedesICF2undggf.schließlichaucheineEmpfehlungfüreinenotwendige undzweckmäßigeHilfe. DasVerfahrenorientiertsichandenProzessschritten,wiesieindieserArbeitsanweisungfür dieHilfenzurErziehungfestgelegtwurden.DieMaterialienundVerfahrender sozialpädagogischenDiagnostikunddesFallverstehenssindauchindenFällendes§35aSGB VIIIanzuwenden. DieAusgestaltungderHilfeorientiertsichandemspezifischenBedarfimEinzelfall.Esistzu prüfen,obambulante,teilstationäreoderstationäreHilfenangezeigtsind. Hilfennach§35aSGBVIIIkönnenverwehrtodereingestelltwerden • beifehlenderMitwirkungsbereitschaftder/desBetroffenen.DiesgiltingesteigerterForm beiHilfennach§§41/35aSGBVIII. • wennkeine-auchkeineminimale-Verbesserungsmöglichkeitabzusehenist. ZuEinzelheitensiehedieMaterialsammlungzu§35aSGBVIIIin: I:\AMT51\51-10\30_Materialzu§35a 3.Hilfeplanung ÜberdieNotwendigkeitundGeeignetheiteinerHilfezurErziehungodereinerEingliederungshilfewirdimFachgesprächnach§36SGBVIIIentschieden.AufGrundlagedieser Entscheidungübereineambulante,teilstationäreoderstationäreHilfeerfolgtdie HilfeplanungmitdenbeteiligtenSorgeberechtigten/Eltern,denKindern/Jugendlichen/jungen 2 DerBehinderungsbegriffinderSozialgesetzgebunggründetaufkonzeptionellenEntwicklungen,diedurchdieWHOangestoßenworden sindunddieimICFmündeten.AuchalleeinschlägigenKommentaredes§35aSGBVIIIbeziehensichausdrücklichaufdasICF.DieNutzung derNomenklaturdesICFzurFeststellungderTeilhabebeeinträchtigungistempfohlen,abernichtexplizitvorgeschrieben,-andersalsbeider StellungnahmeüberdasVorliegeneinerGesundheitsstörung,fürdiedieNutzungderNomenklaturdesICDin§35aSGBVIIIausdrücklich vorgeschriebenist. DasJPIstrebtan,künftiginseinenEmpfehlungendieNomenklaturunddieSystematikdesICFzunehmendzunutzen. 11 Volljährigen,denLeistungsanbieternunddenSozialenDiensten(sieheAnlage6.2.1bzw.6.2.2). DieWünschederSorgeberechtigtenbeiderAusgestaltungderHilfesindzuberücksichtigen, soferndiesnichtmitunverhältnismäßigenMehrkostenverbundenist. DiesergrundsätzlicheQualitätsstandardgiltfürdieEinleitungundGewährungambulanter, teilstationärerundstationärerHilfengleichermaßen.NotwendigeDifferenzierungenergeben sichbeiderAufstellung,FortschreibungundDauerderHilfen. DerHilfeplanwirdnachErstellungdenamHilfeprozessBeteiligtenzeitnah,spätestensjedoch nachvierWochen,übersandt. 3.1AmbulanteundteilstationäreHilfenzurErziehung/Eingliederungshilfe AmbulanteHilfenzurErziehungfindeninderRegelinnerhalbderFamiliestatt;beider VerselbständigungjungerMenschengehtesmeistumdieBetreuungineinereigenen Wohnung.AmbulanteHilfenverfolgendasZiel,dieeigenständigeErziehungsleistungder Sorgeberechtigten(wieder-)herzustellenunddenVerbleibderKinder/Jugendlicheninder Familieabzusichern.Siesollenhelfen,eineTrennungvonElternundKindern/Jugendlichenzu vermeidenodereineRückführungauseinerstationärenMaßnahmezubegleiten.Junge MenschensollenmitambulanterHilfeaneineeigene,selbstverantwortlicheLebensführung herangeführtwerden. AlsallgemeingültigerStandardfürfamilienbezogeneambulanteHilfengilt,dassder Hilfeprozessinnerhalbvon2JahrenerfolgreichzumAbschlussgebrachtwerdensollte. Spätestensnach2JahrensolltedieFamiliewiederinderLagesein,dieErziehungderKinder ohneintensiveHilfenzugewährleisten. DerentscheidendeZeitraumfüreineerfolgreicheHilfeleistungliegtnacheinhelliger EinschätzungallerFachleuteinnerhalbderersten3-6MonatenachHilfebeginn.Hier wirderkennbar,obdieMaßnahmealsgeeignetanzusehenistunddieSorgeberechtigten tatsächlichanderVeränderungihreErziehungshaltungmitwirkenkönnenund/oderwollen. Sofernesinnerhalbderersten3-6MonatekeinesichtbarenVeränderungengibt,wirddie ambulanteHilfemitgrößterWahrscheinlichkeitauchindennächstenMonatenkeineErfolge bringenundderHilfeprozessscheitern. DemzufolgemussderHilfeplanungsprozessgeradeinderAnfangsphasevondenSozialen Diensten„engmaschig“begleitetwerden.DiesistgeradeimHinblickaufKleinkinderabsolut notwendig,damitnichtwertvolleZeitinderlebensprägendenEntwicklungsphaseverloren geht. FürdasHilfeplanverfahrenbedeutetdies,dassdieHilfeplanzieleimHinblickaufdie GeeignetheiteinerHilfesowiedieMitwirkungsbereitschaftderBeteiligten,dieZuverlässigkeit, dasVeränderungspotentialetc.erstmalignach6Wochenunddannnach3Monaten reflektiertwerden.DerReflektionsprozesswirdnachRücksprachemitdenBeteiligteninForm einesVermerksdokumentiert. VordererstenHilfeplanfortschreibung,d.h.spätestenseinhalbesJahrnachHilfebeginn,muss eineabschließendeGesamtbewertungderSituationvorgenommenwerden,mitderklaren Aussage,obderHilfeprozessbisdahinerfolgreichwarodernicht(sieheAnlage6.2.3).Als InstrumentefürdieBewertungbietensichentwederdieWiederholungdesFachgesprächs,die kollegialeFallberatungund/oderderfachlicheAustauschmitdem/derTeamkoordinator/-inan. SolltedieambulanteHilfefortgeführtwerden,sollteschonzudiesemZeitpunktnach MöglichkeitüberdieendgültigeLaufzeitderHilfeentschiedenwerden. 12 DaeineambulanteHilfezurErziehungnichtalseineArtDauerentlastungderFamilieangelegt seinkann,bedarfesderausdrücklichenGenehmigungdes/derTeamkoordinators/-in,wennein Hilfezeitraumvon2Jahrenüberschrittenwerdensoll(sieheAnlage6.2.3). 3.2StationäreHilfenzurErziehung/Eingliederungshilfe EinestationäreHilfeineinerPflegefamilieoderHeimeinrichtungwirdeingeleitet,wenn • eineambulanteHilfenichtausreichtodergescheitertist, • dasKindeswohlnichtmehrausreichendinnerhalbderFamiliegesichertist, • zurÜberbrückungeinereskalierendeKrisensituationeineFremdplatzierungerforderlich ist, • nacheinerInobhutnahmenochnichtabschließendübereineRückführungzurFamilie entschiedenwerdenkann. DiejeweiligeAusgangslagebestimmtweitgehenddieAuswahlderUnterbringungsform,die ZielederHilfeplanungunddieDauerdesHilfeprozesses. DaessichbeieinerFremdplatzierungumdenweitestgehendenEingriffindieelterliche VerantwortunghandeltundderLebensmittelpunktdesKindes/Jugendlichen,verbundenmit einerneuenWerteorientierungundneuenBezugspersonen,komplettverändertwird, mussdieausgewählteUnterbringungsformdenEntwicklungsbedürfnissendes Kindes/JugendlichenundseinemRechtaufZuwendung,ErziehungundFörderungmöglichst genauentsprechen.JederAbbruchoderjedefalscheZuordnungführtzuweiterenEinbrüchen inderPersönlichkeitsentwicklungundbeeinträchtigtdieBindungsfähigkeitdesKindesund seinVertrauenindieErwachsenen. StationäreHilfenmitRückkehroption DieNotwendigkeiteinervorübergehendenUnterbringungineinerPflegefamilieoder HeimeinrichtungergibtsichmeistauseinerakuteskalierendenSituation.Fallsdie Sorgeberechtigtennichtzustimmen,erfolgtdiesofortigeHerausnahmeübereine Inobhutnahmegemäߧ42SGBVIII(vgl.hierzu:VerfahrensstandardsderSozialenDienste beiKindeswohlgefährdungen). EinevorübergehendeUnterbringungkommtauchdannzumTragen,wennessichnach sozialpädagogischerFacheinschätzungallerVoraussichtnachumeinezeitlichbefristete Krisensituationhandelt. StationäreHilfeohneRückkehroption NachScheiterneinerambulantenHilfestelltsichhäufigdieFragenacheiner HerausnahmedesKindesausderFamilie.Gleichesgilt,wenndieElternerwiesenermaßen nichtbereitoderinderLagesind,GefährdungenvonihrenKindernabzuwendenoderdie KindervorGefährdungenzuschützen.BeidiesenFallkonstellationenwirdesinallerRegel umlangfristigeUnterbringungeninHeim-oderVollzeitpflegegehen.BeikleinerenKindern bisetwazumEndederGrundschulzeitstehtdieFragederBeheimatungineiner familiären/familienähnlichenLebensformimVordergrund;beiälterenKindern/Jugendlichen gehtesumdieAuswahleinerEinrichtung,diedenVerselbständigungsprozessvorantreiben kann. DieentscheidendePhaseimHilfeplanungsprozessliegtineinerexaktenFalldiagnostikund anschließendenZuordnungzurHilfeform.DreiMonatenachHilfebeginnistimRahmen einererstenHilfeplanfortschreibungzuprüfen,obsowohlaufSeitendesKindes/Jugendlichen alsauchderPflegefamilie/HeimeinrichtungdieVoraussetzungenfüreinendauerhaften 13 Hilfeerfolggegebensind.Solltesichzeigen,dasssicheinetragfähigeBeziehungsebene entwickelt,reichenanschließendHilfeplanfortschreibungeninhalbjährlichenbisjährlichen Abständenaus,sofernkeineflankierendenHilfenerforderlichsind. InderRegelwerdenbeiakutenGefährdungen(Inobhutnahmen)Kleinkinder/jüngereKinder infamiliäreBereitschaftsbetreuung/Stand-by-Pflegefamilienvermittelt.Wenndiese MöglichkeitnichtzurVerfügungstehtoderinbegründetenEinzelfällennichtgeeignetist, werdenKleinkinderinKindernotaufnahmenvermittelt.FürältereKinder/Jugendlichestehen AufnahmeheimezurVerfügung. BeiderÜberbrückungabsehbarzeitlichbefristeterfamiliärerKrisensindKinder,jenach Alter,entwederinBereitschafts-/ÜbergangspflegefamilienoderstationärenRegeleinrichtungenunterzubringen. Grundsätzlichgilt: JejüngerKindersind,destomehrbrauchensieverlässlicheBeziehungsstrukturenund Erwachsene,dieihnenZuwendung,VertrauenundSicherheitgeben.Deshalbmussin einerClearingphasevon3MonatennachderHerausnahmedefinitivgeklärtsein,obdie VoraussetzungenfüreineRückführungzudenElterngegebensind.DerArbeitmitdenEltern kommthiereinezentraleBedeutungzu.AusdiesemGrundisteszwingenderforderlich, inderHilfeplanungdenRahmen,dieAnforderungenunddieZielederArbeitmitden Elternsopräzisewiemöglichfestzulegen.InderClearingphasemüssenalleBeteiligteneng zusammenarbeiten,umzueinerabgesichertenEntscheidungzukommen,obeine Rückführungrealisierbaristodernicht. NachMöglichkeitsollte-unterbesondererBerücksichtigungdesBindungsverhaltensvon Kleinkindern-dievorübergehendeUnterbringungdenzeitlichenRahmenvon3Monaten nichtüberschreiten.EineÜberschreitungdesZeitrahmensbedarfderausdrücklichen ZustimmungderTeamkoordinatorin/desTeamkoordinators. DievorübergehendeUnterbringungvonälterenKindernoderJugendlichensolltemöglichst ineinemZeitraumvon2Jahrenabgeschlossensein.IndiesenFällenerfolgtdieHilfeplanung quartalsweise.IndenHilfeplangesprächenwirdfestgestellt,obdieElterntatsächlichaktiv mitwirken,dieZielerreichungwirdüberprüftunddiezuerreichendenZielefürdienächsten 3Monatewerdenvereinbart.SolltedieRückführungtrotzintensiverElternarbeitnichtinnerhalbvon2Jahrenmöglichsein,musseinerneutesFachgesprächdurchgeführtwerden. Damitwirdsichergestellt,dassfremduntergebrachteKindernichtdauerhaftmitunklaren Perspektivenlebenmüssen. 3.3ZusammenarbeitmitElternund/oderanderenSorgeberechtigten SorgeberechtigteElternoderPfleger/VormündersindgrundsätzlichanderPlanungund UmsetzungeinerHilfezurErziehungbzw.einerEingliederungshilfezubeteiligen.Zielmuss sein,einHöchstmaßanAkzeptanzfürdieerforderlicheHilfezuerreichen.Diesistdiebeste GrundlagefüreinengelingendenHilfeprozess. AuchwennElterndieelterlicheSorgenichtmehrzusteht,mussihreBeteiligungam Hilfeplanungsprozessimmergeprüftund–fallsfürdenHilfeprozessförderlich-auch 14 umgesetztwerden.Diesgiltauchdann,wennElternnacheinerlängerenPausewieder beteiligtwerdenmöchten.GrenzenderBeteiligungergebensich,wenndasVerhaltender ElternzuBeeinträchtigungenbeidenKindern/Jugendlichenführt.Hierkannz.B.andieStelle derBeteiligungdieInformationtreten. NurinbegründetenundnachvollziehbarenFällendürfennicht-sorgeberechtigteElternvon derInformationoderBeteiligungausgeschlossenwerden. 3.4InformationderLeistungsanbieter DieLeistungsanbietermüssenvorÜbernahmeeinesHilfefallsumfassendüberdieansie gestelltenAnforderungeninformiertwerden.DeshalberhaltendieLeistungserbringeralle entscheidungsrelevantenUnterlagenwieAnspruchsbegründung,Chronologie,Genogramm, Netzwerkkarte,Ressourcenkarte,Bedarfserfassung,ggf.vorhandeneGutachtenunddie Hilfepläne. 3.5FortschreibungderHilfe FürdieFortschreibungeinerHilfezurErziehungbzw.EingliederungshilfegeltendieRegelnder umfassendenInformationundBeteiligungallerPersonen,dieinderHilfeplanungvon Bedeutungsind 3.5.1 Statusbericht EinequalifizierteHilfeplanungerforderteineintensiveVorbereitungallerBeteiligtenaufdie Hilfeplangespräche.FürdieinterneVorbereitungderSozialenDienstewurdehierzuein Standardentwickelt(sieheAnlage6.2.3). EinwesentlicherBestandteilderVorbereitungisteinStatusberichtdesLeistungsanbieters,der ausseinerSichtdenVerlaufderbisherigenHilfebeschreibtundAnhaltspunktefürdieweitere Hilfeplanunggibt. DerLeistungsanbieterentscheidetineigenerVerantwortung,obderStatusberichtnurandas JugendamtgesandtwirdoderauchandieanderenBeteiligten.Ausmethodisch-fachlichen GründensollteaberauchhierdasGebotderweitgehendenTransparenzundBeteiligung gelten. DerStatusberichtmussfürdieSozialenDienstedeneindeutigenHinweisenthalten,obder StatusberichtmitdenBeteiligtenerarbeitetwurdeund/odereinVersandanandereBeteiligte erfolgtistodernicht. DieSozialenDienstesindnichtbefugt,denStatusberichtanweitereBeteiligteder Hilfeplanungweiterzuleiten,wennderLeistungsanbietersichdagegenentschiedenhat HiergiltderallgemeinedatenschutzrechtlicheGrundsatz,dassder„HerrderDaten“–hierder Leistungsanbieter-selbstüberdieVerwendungseinerDatengegenüberDrittenentscheiden darf! 15 3.5.2 Kundenzufriedenheit DieBeteiligungvonKindern,Jugendlichen,jungenVolljährigen,undSorgeberechtigten/Eltern isteinwesentlichesMerkmaldesHilfeplanverfahrens. NebenanderenInstrumentenderBeteiligungwurdederKundenzufriedenheitsbogen(Anlage 6.2.4und6.2.5)entwickelt,umfrühzeitigdieEinschätzungderFamilien,älterenKindern, JugendlichenundjungenVolljährigenzumHilfeverlauf,inErfahrungzubringenundins Hilfeplangesprächeinzubringen. DerKundenzufriedenheitsbogenwirddenEltern/Kindern/Jugendlichenundjungen VolljährigenvierWochenvordemHilfeplangesprächdurchden/diezuständige/n Mitarbeiter/-inderSozialenDienstezugesandt(Entscheidungsspielraum:abwelchemAlter denKindernderBogenzugesandtwird,liegtimErmessenderMitarbeiter/in).Eswirddarum gebetendenKundenzufriedenheitsbogenmöglichstvordemHilfeplangesprächdem Jugendamtzukommenzulassen. 16 4.KurzübersichtdesHilfeplanverfahrens Fachgespräch VorGewährungeinerHilfenach§§19,20oder42odereinerHilfezurErziehung/Eingliederungshilfe/HilfefürjungeVolljährigeundbei VeränderungderHilfeartistperVordruckmitderWEHimmerdieörtlicheZuständigkeitzuprüfenunddiesachlicheZuständigkeitist beiHilfengem.§§20,35aambulantundstätionärgem.§§85,86,86a-d,87und88SGBVIIIeindeutigzuklären. Vorbereitung Erhebungsbögen Genogramm Chronologie Netzwerkkarte(n) Ressourcenkarte(n) Bedarfserfassung gemeinsammitder Familieerheben! gemeinsammitder Familieerheben! gemeinsammitder Familieerheben! gemeinsammitder Familieerhebenund Beratungmit Teamkoordinator Anmerkung Versionlang Versionkurz Teilnehmer/innenamFG spätestens3Tage vordemFGan alleBeteiligtein anonymisierter Form;eine Rückmeldung durchdenTKan diefallführende Fachkrafterfolgt innerhalbvon2 Tagen. Kindeswohlgefährdung ImEinzelfall drohende Fremdplatzierung FallverlaufinderKrise längerererfolgloserHilfe Fallverantwortliche Teamkoordinatorinbzw. fallverantwortlicher Teamkoordinator, Mitarbeiter/inASD, Mitarbieteri/inder kontraktiertenFlexTeams,nachFallJPI,PKD (wennKinderunter8 betroffeninjedemFall), weitereberatendeGäste Durchführung Moderationskarten 1.Protokollant/in undModerator/in festlegen 2.Angabenzur aktuellen Entwicklung 3.Rückfragen 5.Identifikations- 7.Waswirdgebraucht? runde 9.Diskussionund Entscheidung 11.Reflexion 4.Auswertungder Chronologie 6.Sammelnvon Bildernetc. 8.KonkreteSchritte 10.Verabschiedung desProtokolls Alle entscheidungsbefugten TN/InnenamFG erhaltenein Protokoll EntscheidungimKonsens ohneKonsens Verständigungauf Wiederholungoder Entscheidungauf Leitungsebene Entscheidung Protokoll/ Anspruchsbegründung 17 BitteBesonderheitenbei Zuordnungnach§35a SGBVIIIbeachten,zudem OEG,Adoption Entscheiderrundebei: AktuellerStandsiehe unter: I./Amt51/51-10 /Leitliniend.Budget- steuerung allenKindernunter8Jahren,dieinHeimeinrichtungenuntergebrachtwerden,auchwenndiesnurkurzfristigseinsoll.FürdieseKinderist zudemdiePflegestellenvermittlungzuprüfen. allenFällennach§§19,34und35aundi.V.m.§41SGBVIII,derenTagespflegesatz150€übersteigt.BeiFällennach§19,sobald150€(für MutteralleinoderMutterundKindaddiert)überschrittenwerden. alleno.g.Fälle,derenTagespflegesatzimRahmenderHilfeplanfortschreibunginkl.Annex-LeistungendieGrenzevon150€übersteigt FällenmitKindernab8JahrenundJugendlichen,dieinAufnahme-Einrichtungenuntergebrachtwurden,wenndarauseinestationäre AnschlusshilfemiteinemPflegesatzvonmehrals150€entsteht. beiallenAnträgenaufHilfenach§41SGBVIII(ambulant,stationär,auchunter150€) Hilfeplan Ambulanteundteilstationäre HilfenzurErziehung/ Eingliederungshilfe I.d.Rnichtlängerals2Jahre,oder Aufstellung beilängererLaufzeitGenehmigung Hilfeplan durchTK.BegrenzungdesEinsatzes beiambulantenFällenaufmaximal6 StundenproWoche,minimal2 Stunden. BeiHilfennach§35agiltambulant/ teilstationärvorstationärund einevorrangigeInanspruchnahme vonAngebotenEssenerTräger. Reflektion Reflektion 1.Fortschreibung 6Wochen nach Hilfebeginn mitden Beteiligten (Vermerk) 3Monate nach Hilfebeginn mitden Beteiligten (Vermerk) 6Monatenach alleweiteren6 Hilfebeginnmit Monate Gesamtbewertung,ob Hilfeerfolgreichund Entscheidungüberdie Gesamtlaufzeit. 18 Fortschreibungen StationäreHilfenzur Erziehung/ Eingliederungshilfe akuteGefährdung BeiUnterbringungenin Aufnahmeheimengem.§42,34oder 35a,dielängerals6Wochendauern, istdieZustimmungder Bezirksstellenleitungeinzuholen(vgl. BeiauswärtigenUnterbringungenistderVordruck„Meldungauswärtiger 3.2). Unterbringungen“51-3-3verbindlichzuzusenden. InsbesonderebeijüngerenKindern Clearingphasevonlängstens3 Monaten,obeineRückführung möglichist.EineÜberschreitung bedarfderZustimmungTK. stationäreHilfenmit Rückkehroption SolltemöglichstineinemZeitraum von2Jahrenabgeschlossensein. SolltedieRückführunginnerhalb von2Jahrennichtmöglichsein erneutesFachgespräch. Aufstellung Hilfeplan 3Monatenach Hilfebeginn. Dieweitere Hilfeplanungerfolgt quartalsweise. stationäreHilfenohne Rückkehroption Aufstellung Hilfeplan 3Monatenach Hilfebeginnprüfen,ob dieVorraussetzungen füreinendauerhaften Erfolggegebensind. indiesemFall weitere Fortschreibungenim 1/2bis1-jährlichem Rhythmus Kundenzufriedenheit Beachtung der unter 3.5.2 beschriebenen Verfahrensweise Nachhaltigkeitsprüfung BeiallenHilfenzur Erziehung/ Eingliederungshilfen 3-6Monatevorgeplanter BeendigungErstellungeines abschließendenHilfeplans BeiZeitpunktderBeendigungerfolgtein Abschlussgespräch(Vermerk) 19 6MonatenachBeendigung NachhaltigkeitsprüfunganhanddesBogens "Erfolgsbewertung"(Übersendungan51-1006/Co) 5.Abschluss,Beendigung,Erfolgsbewertung MitHilfeleistungennachden§§27ff,41und35aSGBVIIIkönnendreiunterschiedlicheZiele verfolgtwerden • ElternausreichendeKompetenzenzurErfüllungihrerErziehungsaufgabevermitteln, • JungeMenschenaufeineselbständigeLebensführungvorbereiten, • SeelischbehindertenodervoneinerseelischenBehinderungbedrohtenjungenMenschen eineTeilhabeamöffentlichenLebenermöglichen. ImHilfeplanungsprozessnach§36SGBVIIIwerdenbeiBeginnderHilfedaszuerreichende GesamtzielunddieerstenkonkretenTeilzielebeschrieben.Beidenturnusmäßigen HilfeplanfortschreibungenwerdendiezurZielerreichungvereinbartenTeilzieleüberprüftund neuvereinbart. IneinemZeitraumvon3-6MonatenvordergeplantenBeendigungderHilfeleistungwirdein abschließenderHilfeplanerstellt,derdieletztenzuerreichendenZiele,denÜbergangunddie weiterePerspektivebeschreibt. UnmittelbarvorBeendigungderHilfefindetmitallenBeteiligteneinAbschlussgesprächstatt, beidemderGesamtprozessderHilfeleistungresümiertwird.AufBasisdesResümeeswerden KriterienundEckpunkteherausgearbeitet,diewesentlichdazubeitragen,dieerzieltenErfolge desHilfeprozessesnachhaltigabzusichern. BeiderBeendigungvonstationärenHilfenkannesfüreineÜbergangszeitnotwendigsein,die letztendlicheErreichungdesHilfeplanzielsmitambulantenHilfenzuflankieren. BishergibteskeineauswertbarenErkenntnissedarüber,wieweitestatsächlichgelungenist, FamilienundjungeMenschendurchgeeigneteHilfenzurErziehungoderMaßnahmender Eingliederungshilfedauerhaftzustabilisieren. DeshalbwirdindasHilfeplanverfahrenalsneuerQualitätsstandardaufgenommen,dass 6MonatenachBeendigungderHilfeleistungeineKontaktaufnahmedesASDzurFamilieoder demjungenMenschenstattfindet,umdieNachhaltigkeitderzuvorgeleistetenHilfezu überprüfen.DieNachhaltigkeitsprüfungdientauchdazu,frühzeitigaufneueEntwicklungen zureagieren,diedenErfolgdervorherigenHilfeleistunggefährdenund/oderneueintensive Hilfeleistungenerforderlichmachenkönnten. DieNachhaltigkeitsprüfungerfolgtanhanddesBogensErfolgsbewertung(sieheAnlage6.4) undwirdzurAuswertungan51-10-06/Cogesandt. 20 Anlage6.1.1 Familie K. Fr.P. Hr.P. Hr. K. Fr. K. oo 1972 oo * 1953 * 1951 Ber.1: städt. Angestellte Hr.S. Fr.S. oo * 1971 * 1931 † 1978 Ber.1: Blitzschutzmonteur Ber.1: Maler/Anstreicher Fr.K. Kerstin * 1974 * 1930 Hr.K. oo 1992 Kai * 1971 Petra * 1971 Dirk K. Anna K. oo * 1962 Ber.1: Sanitärmonteur Ber.1: Hausfrau Natalie * 1995 Patrick Sabrina Sven Mark Andre Leon * 1993 * 1999 * 1999 * 2003 * 2007 21 Fr.P. Schwester * 1953 Fr.H. * 1957 † 1987 B4: Mutter von Fr. K. Andrea H. Hr. A. * 1976 * 1977 22 Srah Yotimo * 1994 * 2002 Anlage6.1.2 St.A. 51-10- N51 Chronologieüber Name: Geburtsdatum: NamederMutter: Geburtsdatum: NamedesVaters: Geburtsdatum: Eltern Vorabinformationen: ________________________________________________________ ________________________________________________________ Datum Lebenslauf/-geschichte Hilfegeschichte 23 Anlage6.1.3 NetzwerkkarteinBezugauffolgendeFragestellung:3 Freunde Familie/ Verwandte Institutionen/ Ämter Bekannte/ Nachbarn 3 JenachFragestellung(z.B.„WerträgtzurpositivenStabilisierungderVersorgungssicherheitderKinderbei“?)werdenindenSegmenten diePersonenvermerkt:jenäherzurMittedestobesser/förderlicher/tragfähigeristdieBeziehung;Eintragungregelmäßigüberprüfenund wiederholen,dannwerdenNetzwerkesichtbar.KannauchmitjungenMenschen/Elternzusammenausgefülltwerden,umihreSichtder Beziehungsnetzezuerfahren. 24 Anlage6.1.4 Ressourcenkartefür________________________ (FamilieoderEinzelperson) persönlicheStärken/Fähigkeiten einzelnerFamilienmitglieder FinanzielleSituation (Wohnungsgröße,Einkommen…) FamiliärerZusammenhalt (z.B.Werhilftwem?Werhältzuwem?) WelcheAngeboteimStadtteilwerdengenutzt? (z.B.AngebotevonInstitutionen,Nachbarschaftshilfe) 25 Anlage6.1.5 Bedarfserfassungfür: (stichwortartigeEintragungen,möglichstAusdruckweisederjeweiligenPersonbenutzen) AusSichtderErziehungsberechtigten: Wassollverändertwerden? AusSichtdesjungenMenschen: Wassollverändertwerden? AusSichtandererPersonen: Wassollverändertwerden? Waswurdedurchwenunternommen,umeineVeränderungdesProblemszuerreichen? Waswarerfolgreich?Washatsichalserfolgloserwiesen?(ausSichtderKlienten) ZentraleLösungsansätzeausSichtder/deszuständigenSozialarbeiterin/Sozialarbeiters KönnenSozialraumressourcenzurLösungbeitragen? 26 Anlage6.1.6 Anspruchsbegründung NamederFamilie/desjungenMenschen: Protokollant/in: Fachgesprächam Teilnehmer/innen(intern): Teilnehmer/innen(extern) NamederFamilie/desjungenMenschen: EswurdeKonsenserreicht.HilfenachdemSGBVIIIistnotwendig. EswurdekeinKonsensübereineHilfenachSGBVIIIerzielt. HinweisezumFachgespräch(Stichworte): (ggf.wesentlicheFragestellung,Erkenntnisgewinn…) GenerelleZielsetzungen: NotwendigesHilfeprofil(Stichworte): (Mann,Frau,Tandem,Stundenzahl,ArtderEinrichtung,voraussichtlicheDauerderHilfe,Eilfall) RessourcendesStadtteilskönnengenutzt werden. RessourcendesStadtteilskönnennicht genutztwerden. WelchealternativenHilfenwurdenerwogen? Rückführungsoptionistgegeben KeineRückführungsoption HinweiseaufAnsprüchenachOEG4sindgegeben5 KeineHinweiseaufAnsprüchenach OEG AdoptionkommtinBetracht AdoptionkommtnichtinBetracht DienotwendigeHilfegem.§___SGBVIIIwird gewährt Hilfegem.§___SGBVIIIwirdnicht gewährt VorrangigeLeistunggem.§___SGBXII DiebeantragteHilfewirdabgelehnt _______________________________________ Datum/Unterschrift/Fachkraft _____________________________________ Datum/Unterschrift/Protokollant/in _______________________________________ Datum/Unterschrift/Teamkoordinator/in _____________________________________ Datum/Unterschrift/LdBK 4 OEG=Opferentschädigungsgesetz FallsHinweiseaufmöglicheAnsprüchegegebensind,bitteBogen„OEG-Erklärung“ausfüllen. 5 27 Anlage6.1.7 ArbeitsanleitungFallverstehen ReihenfolgeinderLeistungsakte 1.Genogramm 2.Chronologie 3.Netzwerkarte 4.Ressourcenkarte 5.Bedarfserfassung 6.Anspruchsbegründung GenerellsindalleMaterialienzunutzen! 1.Genogramm • DieDatenfürdasGenogrammsindgemeinsammitderFamiliezuerheben, • ZumGenogrammgehörtdieGenerationderGroßeltern,ElternundKinder, • Geburtsdaten, • Beruf/Schulabschluss, • Nationalität, • Besonderheitenwiez.B.Sucht,Krankheiten,Suizide,etc.angeben. 2.Chronologie DieChronologiedientderSelbstreflexiondesHelfersystems:InformationenundBewertungen der„Hilfegeschichte“ineinertabellarischenGegenüberstellungvonLebens-undHilfegeschichtemitwichtigenStationen,Diagnosen,Interventionen,Konflikten,ErfolgenundMiss´erfolgen.DiesöffnetdenBlickaufdieThemenundKonfliktedesHelfersystems,diedurch einen„Fall“undseineDynamikenangeregtundverstärktwerden.DieserselbstkritischeBlick schützteinerseitsdieKlientenvorden„Stellvertreter-Konflikten“ihrerHelferinnenundHelfer underöffnetdemHelfersystemandererseitsdiagnostischeZugängeüberdasEntschlüsselnvon GegenübertragungundSpiegelung.SchwierigeLebenssituationenandererregenvorallemdie eigenenSchwierigkeitenan,beiMenschennichtandersalsbeiOrganisationen.Wennman abervondeneigenenSchwierigkeitenetwasversteht,danngibtesauchChancen,vondenen deranderenetwaszubegreifen(ChristianSchrapper). HinweisezurErstellung • PräziseZeitschieneaufdreiLeisten(Datum-,Lebenslauf/-geschichte-,Hilfegeschichte), • FamiliengeschichteundHelfergeschichtefürsichjeweilsschlüssigauflistenmitmöglichst genauerZeitangabeinderZeitleiste, • inderFamiliengeschichtewichtigeLebensereignisse,VeränderungenundKrisenaufführen, • inderHelfergeschichteersteKontakte,Entscheidungen,Wechselaufführen;bei MaßnahmekurzZielsetzung/Absichtangeben;ggf.markanteZitateaus Stellungnahmen/Gutachtenetc., • unterdemPunktVorabinformationensindInformationenundHinweiseaufzuführen,die inkeinemanderenPunktuntergebrachtwerdenkönnen. 28 3.Netzwerkkarte • FragestellungistdurchdenASDzuformulieren(z.B.„WerunterstütztSiebeider VersorgungundErziehungdesKindes?“). • NetzwerkkarteistgemeinsammitderFamiliezuerheben. • ImMittelpunktderNetzwerkkartestehtimmerdiePerson,mitderdieNetzwerkkarte bearbeitetwird. • BeiBedarfistessinnvoll,miteinzelnenFamilienmitgliederneinzelneNetzwerkkartenzu erheben. • BenanntePersonen/InstitutionensindindiejeweiligenFeldereinzufügen. • JenäherzurMitte,destobesser/förderlicher/tragfähigeristdieBeziehungimHinblickauf dieformulierteFragestellung. 4.Ressourcenkarte • IstgemeinsammitderFamilieggf.einzelnmitdenjeweiligenFamilienmitgliedernzu erheben. • IndenoberenPunktenistunkommentiertundnachMöglichkeitwortwörtlichdas aufzunehmen,wasdieFamilie/Einzelpersonenbenennen. • UnterdenPunktensinddieAngabenausSichtderSozialarbeiterin/desSozialarbeitersggf. zuergänzenoderzurelativieren(eigeneBeobachtungen). 5.Bedarfserfassung • SieistgemeinsammitderFamilieggf.einzelnmitdenjeweiligenFamilienmitgliedernzu erheben. • IndenoberenbeidenPunktenistunkommentiertundnachMöglichkeitwortwörtlichdas aufzunehmen,wasdieFamilie/Einzelpersonenbenennen. • DieSichtanderer,fürdieFamiliewichtigerPersonen(Lehrer/-innen,Erzieher/-innen,etc.), istschriftlichzubenennen. • WennesfürdieLösungsfindunghilfreichist,sinddrittePersonendirektamFallverstehen zubeteiligen(z.B.,wenninderFamiliebereitseineHilfeeingesetztist). • Waswurdedurchwenunternommen,umeineVeränderungdesProblemszuerreichen? Waswarerfolgreich?Washatsichalserfolgloserwiesen? Hiersind,nachMöglichkeit,unkommentiertdiewortwörtlichenEinschätzungender Familie/Einzelpersonenaufzunehmen. • IndenzentralenLösungsansätzenderSozialarbeiterin/desSozialarbeiters:Bewertungder erhobenenDaten,Benennungkonkreter(Lösungs-)Schritteundggf.geeigneterHilfen.Ist diesnichtmöglich,solltediesmitdenentsprechendenGründenbenanntwerden(z.B. fragwürdigeMitwirkung,„eigeneVerstrickung“indasFamiliensystem,eswurdenbereits eineodermehrerewirkungsloseHilfeninstalliert). 6.Anspruchsbegründung • HinweisezumFachgespräch(z.B.Fragestellung), • GenerelleZielsetzungen(langfristigeZielederHilfe), • NotwendigesHilfeprofil(Mann,Frau,Tandem,Stundenzahl,ArtderEinrichtung, voraussichtlicheDauerderHilfe,Eilfall), • DasProtokollwirdzumEndedesProzessesvonProtokollantin/Protokollantvorgelesenund einstimmigverabschiedet,eineAbschrifterhältjede/rTeilnehmer/in 29 Anlage6.2.1 StadtEssen–Jugendamt–SozialeDienste–51-10-Frau/Herr________Tel.0201/88-51 Hilfeplangem.§36SGBVIIIfür _______________________________ (Name,Vorname,Geb.-Datum) Hilfegem.:___________________ Beginn:_____________ vorr.Ende____________ Beteiligte:_________________________________________________________________ mitderDurchführungbeauftragt(Name/Adresse): _______________________________________________ ImZusammenwirkenderBeteiligtenwurdedernachfolgendeHilfeplanerarbeitet.EsistHilfe nachdemKinder-undJugendhilfegesetznotwendig. DasHilfeplangesprächfandstattam____________ KurzeSituationsbeschreibung/AussagezurBeteiligungdesKindes/derEltern FolgendeZielesollenzukünftigerreichtwerden: Ziel Maßnahmen Ziel Maßnahmen Ziel Maßnahmen ZeitlicherRahmen,Umfang,DauerundPerspektivenderHilfe AnnexleistungzuZiel…. WeitereAbsprachen/Aufgabenverteilung FortschreibungHPG: _________________ Datum/Unterschrift 30 Vfg. 1.)StadtEssen–Jugendamt–SozialeDienste–51-10-Frau/Herr________Tel.0201/88-51 Hilfeplangem.§36SGBVIIIfür _______________________________ (Name,Vorname,Geb.-Datum) Hilfegem.:___________________ Beginn:_____________ vorr.Ende____________ Beteiligte:_________________________________________________________________ mitderDurchführungbeauftragt(Name/Adresse): _______________________________________________ ImZusammenwirkenderBeteiligtenwurdedernachfolgendeHilfeplanerarbeitet.EsistHilfe nachdemKinder-undJugendhilfegesetznotwendig. DasHilfeplangesprächfandstattam____________ KurzeSituationsbeschreibung/AussagezurBeteiligungdesKindes/derEltern FolgendeZielesollenzukünftigerreichtwerden: Ziel Maßnahmen Ziel Maßnahmen Ziel Maßnahmen ZeitlicherRahmen,Umfang,DauerundPerspektivenderHilfe AnnexleistungenzuZiel WeitereAbsprachen/Aufgabenverteilung FortschreibungHilfeplan _________________ Datum/Unterschrift 31 1.) Teamkoordinator(in) K 2.) KompletteHZEUnterlagenmitHilfeplanan51-10-17senden 3.) DerLeistungserbringererhältAnspruchsbegründung,Chronologie,Genogramm, Netzwerkkarte,Ressourcenkarte,Bedarfserfassung,ggf.GutachtenundHilfepläne. 4.) Hilfeplansendenan Sorgeberechtigten Jugendlichen,jungenVolljährigen ggf.nicht–sorgeberechtigteEltern, ggf.sonstigeBeteiligte(z.B.Verwandte,Lehrer.Erzieherinetc.) 5.) Wvl.am Datum 32 Anlage6.2.2 StadtEssen–Jugendamt–SozialeDienste–51-10-Frau/Herr________Tel.0201/88-51 Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII -Fortschreibung- für _______________________________ (Name,Vorname,Geb.-Datum) Hilfegem.:___________________ Beginn:_____________ vorr.Ende____________ Beteiligte:_________________________________________________________________ mitderDurchführungbeauftragt(Name/Adresse): _______________________________________________ ImZusammenwirkenderBeteiligtenwurdedernachfolgendeHilfeplanerarbeitet.EsistHilfe nachdemKinder-undJugendhilfegesetznotwendig DasHilfeplangesprächfandstattam____________ KurzeSituationsbeschreibung/AussagezurBeteiligungdesKindes/derEltern Zielerreichung ZieledesletzenHilfeplangesprächsvom_________ Ziel: BeschreibungderZielerreichung: Ziel: BeschreibungderZielerreichung: Ziel: BeschreibungderZielerreichung: Ziel: BeschreibungderZielerreichung: 33 Ziel Fortschritte erreicht Keine Fortschritte Ziel Fortschritte erreicht Keine Fortschritte Ziel Fortschritte erreicht Keine Fortschritte Ziel Fortschritte erreicht Keine Fortschritte Rückschritte Rückschritte Rückschritte Rückschritte Washatsichalshilfreicherwiesen? Washatsichalshinderlicherwiesen? WeitereAnmerkungen(wasbenötigtKind/Jugdl./Familie)? FolgendeZielesollenzukünftigerreichtwerden: Ziel Maßnahmen Ziel Maßnahmen Ziel Maßnahmen ZeitlicherRahmen,Umfang,DauerundPerspektivenderHilfe AnnexleistungenzuZiel WeitereAbsprachen/Aufgabenverteilung FortschreibungHPG: _________________ Datum/Unterschrift 34 Vfg. 1)StadtEssen–Jugendamt–SozialeDienste–51-10-Frau/Herr________Tel.0201/88-51 Hilfeplangem.§36SGBVIII-Fortschreibung-für _______________________________ (Name,Vorname,Geb.-Datum) Hilfegem.:___________________ Beginn:_____________ vorr.Ende____________ Beteiligte:_________________________________________________________________ mitderDurchführungbeauftragt(Name/Adresse): _______________________________________________ ImZusammenwirkenderBeteiligtenwurdedernachfolgendeHilfeplanerarbeitet.EsistHilfe nachdemKinder-undJugendhilfegesetznotwendig DasHilfeplangesprächfandstattam____________ KurzeSituationsbeschreibung/AussagezurBeteiligungdesKindes/derEltern Zielerreichung ZieledesletzenHilfeplangesprächsvom_________ Ziel: BeschreibungderZielerreichung: Ziel: BeschreibungderZielerreichung: Ziel: BeschreibungderZielerreichung: Ziel: BeschreibungderZielerreichung: 35 Ziel Fortschritte erreicht Keine Fortschritte Ziel Fortschritte erreicht Keine Fortschritte Ziel Fortschritte erreicht Keine Fortschritte Ziel Fortschritte erreicht Keine Fortschritte Rückschritte Rückschritte Rückschritte Rückschritte Washatsichalshilfreicherwiesen? Washatsichalshinderlicherwiesen? WeitereAnmerkungen(wasbenötigtKind/Jugdl./Familie)? FolgendeZielesollenzukünftigerreichtwerden: Ziel Maßnahmen Ziel Maßnahmen Ziel Maßnahmen ZeitlicherRahmen,Umfang,DauerundPerspektivenderHilfe AnnexleistungenzuZiel WeitereAbsprachen/Aufgabenverteilung FortschreibungHPG: _________________ Datum/Unterschrift 36 1.) Teamkoordinator(in)K 2.) Hilfeplanfortschreibungsendenan 51-10-17 Leistungserbringer Sorgeberechtigten Jugendlichen,jungenVolljährigen ggf.nicht–sorgeberechtigteEltern, ggf.sonstigeBeteiligte(z.B.Verwandte,Lehrer.Erzieherinetc.) 3.) Wvl.am Datum 37 Anlage6.2.3 51-10InterneVorbereitung*desHPGfürKind/Jugendlicher/Familie_____________________ AktuellerStatusberichtdesAnbietersliegtvor. DieEntscheidungüberdieVersendunganweitereBeteiligtetrifftderLeistungsanbieter! Kundenzufriedenheitsbogenabgesandt. VorläufigeBewertungdesHilfeverlaufs durchASDbzgl.: ++ + +- - -- KooperationFamilie/Leistungserbringer MitarbeitderFamilie GeeignetheitderHilfe Zielerreichung Kosten/Nutzen NachAuswertungdero.g.Einschätzungen(Familie,Leistungserbringer,PKD,ASD,Sonstige) ergebensichfürdasHPGfolgendeAspekte: ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ____________________ Datum/Unterschrift__________________________ TeamkoordinationK. *Anmerkung: DiesesDokumentdientausschließlichderVorbereitungder/sJugendamtsmitarbeiterin/s 38 6.2.4KundenzufriedenheitsbogenEltern derStadtEssen DerOberbürgermeister SozialeDienste StadtEssen·Stadtamt51·45121Essen · 51-10 Raum Telefon(0201)88- Telefax(0201)88-51705 e-mail .01.2011 Hilfeplangesprächam______ SehrgeehrteFrau_____________, sehrgeehrterHerr_____________, dasnächsteHilfeplangesprächfindetinKürzestatt.ImHilfeplangesprächwerden · wirgemeinsamdenweiterenVerlaufderHilfefürSiebzw.IhreFamilie besprechen.EswirdvermutlichDingegeben,diegutoderauchwenigergut laufen.VielleichtsindSiemiteinzelnenPunktenauchsehrbzw.garnicht zufrieden.IhreMeinungistunswichtig.WirwollengemeinsammitIhnendafür sorgen,dassdieHilfefürSiebzw.IhreFamiliemöglichstwirksamist.Daherbitten wirSiedarum,dennachfolgendenBogenauszufüllenunddemJugendamtnach MöglichkeitvordemHilfeplangesprächzukommenzulassen. DieFragenundNotizenkönnenIhnendabeihelfen,sichaufdaskommende Hilfeplangesprächvorzubereiten.SolltenSieeineFragenichtbeantworten können,könnenSiegernezurnächstenFrageübergehen. · MitfreundlichenGrüßen ImAuftrag Vereinstraße2,Allbauhaus 45127Essen 39 e-mail:sozialedienste.51-10@ jugendamt.essen.de .. FRAGEBOGEN BittekreuzenSiediefürSiezutreffendeAntwortan. 1.WiezufriedensindSiemitderArbeitdes__________? sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Ichwar Notizen: _________________________________________________________________ 2.WiezufriedensindSiemitderArbeitdesJugendamtes? Ichwar sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen:__________________________________________________________ 3.EmpfindenSiedieHilfealsUnterstützung? Ja nein Notizen:__________________________________________________________ 4.FühlenSiesichausreichendbeteiligt? Ja nein Notizen:__________________________________________________________ 5.WurdenIhreAnregungenoderKritikernstgenommenundmitIhnen besprochen? MitderBearbeitungmeinerAnregungenundKritikwarich sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen:__________________________________________________________ 6.HatIhnenirgendetwasgefehlt? PlatzfürAnregungenundImpulse: _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ 40 7.WiezufriedensindSiemitderZielerreichung? sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden WennSiemöchten,könnenSienochzusätzlicheineEinschätzungzueinzelnen Zielenabgeben. DasZiel___________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht DasZiel__________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht DasZiel___________________________________________________________ sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht wurde _________________________________________________ Datum/Unterschrift(NamebitteinBlockschriftwiederholen) 41 DieReinschriftzu1.trägt dasDatumvom undistmit Anlagen abgesandtam Vfg. 1.Schreiben Hilfeplangesprächam______ SehrgeehrteFrau_____________, sehrgeehrterHerr_____________, dasnächsteHilfeplangesprächfindetinKürzestatt.ImHilfeplangesprächwerdenwirgemeinsamden weiterenVerlaufderHilfefürSiebzw.IhreFamiliebesprechen.EswirdvermutlichDingegeben,die gutoderauchwenigergutlaufen.VielleichtsindSiemiteinzelnenPunktenauchsehrbzw.garnicht zufrieden.IhreMeinungistunswichtig.WirwollengemeinsammitIhnendafürsorgen,dassdieHilfe fürSiebzw.IhreFamiliemöglichstwirksamist.DaherbittenwirSiedarum,dennachfolgendenBogen auszufüllenunddemJugendamtnachMöglichkeitvordemHilfeplangesprächzukommenzulassen. DieFragenundNotizenkönnenIhnendabeihelfen,sichaufdaskommendeHilfeplangespräch vorzubereiten.SolltenSieeineFragenichtbeantwortenkönnen,könnenSiegernezurnächstenFrage übergehen. MitfreundlichenGrüßen ImAuftrag 42 . FRAGEBOGEN BittekreuzenSiediefürSiezutreffendeAntwortan. 1.WiezufriedensindSiemitderArbeitdes__________? Ichwar sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen:_________________________________________________________________ 2.WiezufriedensindSiemitderArbeitdesJugendamtes? Ichwar sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen:__________________________________________________________ 3.EmpfindenSiedieHilfealsUnterstützung? Ja nein Notizen:__________________________________________________________ 4.FühlenSiesichausreichendbeteiligt? Ja nein Notizen:__________________________________________________________ 5.WurdenIhreAnregungenoderKritikernstgenommenundmitIhnen besprochen? MitderBearbeitungmeinerAnregungenundKritikwarich sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen:__________________________________________________________ 6.HatIhnenirgendetwasgefehlt? PlatzfürAnregungenundImpulse: __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________ ______________ 43 7.WiezufriedensindSiemitderZielerreichung? sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden WennSiemöchten,könnenSienochzusätzlicheineEinschätzungzueinzelnenZielenabgeben. DasZiel___________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht DasZiel__________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht DasZiel___________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht _________________________________________________ Datum/Unterschrift(NamebitteinBlockschriftwiederholen) 2. .01.2011 44 6.2.5KundenzufriedenheitsbogenKinder/Jugendliche/ jungeErwachsene derStadtEssen DerOberbürgermeister SozialeDienste StadtEssen·Stadtamt51·45121Essen · 51-10 Raum Telefon(0201)88- Telefax(0201)88-51705 e-mail .01.2011 Hilfeplangesprächam______ Liebe(r)_________________, dein/IhrHilfeplangesprächfindetbaldstatt.Dannwerdenwirgemeinsamden weiterenVerlaufderHilfefürdich/Siebzw.deine/IhreFamiliebesprechen.Esist · unswichtigdeine/IhreMeinungzuhören.EswirdvermutlichDingegeben,die gutoderauchwenigergutlaufen.Daherbittenwirdich/Siedarum,den nachfolgendenBogenauszufüllenunddemJugendamtnachMöglichkeitvordem Hilfeplangesprächzukommenzulassen. DieFragenundNotizenkönnendir/Ihnendabeihelfen,dich/sichaufdas kommendeHilfeplangesprächvorzubereiten.Vielleichtunterstütztdich/Siebei derBeantwortungz.B.eineFreundinodereinFreund.Solltestdu/solltenSieeine Fragenichtbeantwortenkönnen,kannstdu/könnenSiegernezurnächstenFrage übergehen. · MitfreundlichenGrüßen ImAuftrag Vereinstraße2,Allbauhaus 45127Essen 45 e-mail:sozialedienste.51-10@ jugendamt.essen.de .. FRAGEBOGEN BittediezutreffendeAntwortankreuzen. 1.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderArbeitdes/der__________? Ichwar sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen: _________________________________________________________________ 2.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderArbeitdesJugendamtes? sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Ichwar Notizen:__________________________________________________________ 3.Empfindestdu/empfindenSiedieHilfealsUnterstützung? Ja nein Notizen:__________________________________________________________ 4.Fühlstdudich/fühlenSiesichausreichendbeteiligt? Ja nein Notizen:__________________________________________________________ 5.Wurdendeine/IhreAnregungenoderKritikernstgenommenundmitdir/Ihnen besprochen? MitderBearbeitungmeinerAnregungenundKritikwarich sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen:__________________________________________________________ 6.Hatdir/Ihnenirgendetwasgefehlt? PlatzfürAnregungenundImpulse: _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ _________________________________________________________________ 46 7.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderZielerreichung? sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden HierkannnochzusätzlicheineEinschätzungzueinzelnenZielenabgebenwerden. DasZiel___________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht DasZiel__________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht DasZiel___________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht ____________________________________________ Datum/Unterschrift(NamebitteinBlockschriftwiederholen) 47 DieReinschriftzu1.trägt dasDatumvom undistmit Anlagen abgesandtam Vfg. 1.Schreiben . derStadtEssen DerOberbürgermeister SozialeDienste 51-10 Raum Telefon(0201)88- Telefax(0201)88-51705 e-mail .01.2011 Hilfeplangesprächam______ Liebe(r)_________________, dein/IhrHilfeplangesprächfindetbaldstatt.DannwerdenwirgemeinsamdenweiterenVerlaufderHilfefür dich/Siebzw.deine/IhreFamiliebesprechen.Esistunswichtigdeine/IhreMeinungzuhören.Eswird vermutlichDingegeben,diegutoderauchwenigergutlaufen.Daherbittenwirdich/Siedarum,den nachfolgendenBogenauszufüllenunddemJugendamtnachMöglichkeitvordemHilfeplangespräch zukommenzulassen. DieFragenundNotizenkönnendir/Ihnendabeihelfen,dich/sichaufdaskommendeHilfeplangespräch vorzubereiten.Vielleichtunterstütztdich/SiebeiderBeantwortungz.B.eineFreundinodereinFreund. Solltestdu/solltenSieeineFragenichtbeantwortenkönnen,kannstdu/könnenSiegernezurnächsten Frageübergehen. MitfreundlichenGrüßen ImAuftrag Vereinstraße2,Allbauhaus 45127Essen 48 e-mail:sozialedienste.51-10@ jugendamt.essen.de .. FRAGEBOGEN BittediezutreffendeAntwortankreuzen. 1.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderArbeitdes/der__________? Ichwar sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen:_________________________________________________________________ 2.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderArbeitdesJugendamtes? Ichwar sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen:__________________________________________________________ 3.Empfindestdu/empfindenSiedieHilfealsUnterstützung? Ja nein Notizen:__________________________________________________________ 4.Fühlstdudich/fühlenSiesichausreichendbeteiligt? Ja nein Notizen:__________________________________________________________ 5.Wurdendeine/IhreAnregungenoderKritikernstgenommenundmitdir/Ihnenbesprochen? MitderBearbeitungmeinerAnregungenundKritikwarich sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden Notizen:__________________________________________________________ 6.Hatdir/Ihnenirgendetwasgefehlt? PlatzfürAnregungenundImpulse: ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________ __ 49 7.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderZielerreichung? sehrzufrieden zufrieden garnichtzufrieden HierkannnochzusätzlicheineEinschätzungzueinzelnenZielenabgebenwerden. DasZiel___________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht DasZiel__________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht DasZiel___________________________________________________________ wurde sehrgut zufriedenstellend garnichterreicht ____________________________________________ Datum/Unterschrift(NamebitteinBlockschriftwiederholen) 2. .01.2011 50 Anlage6.3.1 51-10/SozialeDienste Stand:14.07.2010 2.2.1Schlüsselprozess:HilfeplanverfahrenfürstationäreHilfennachden§19,§§27i.V.m.33,34und§§35a,41/35a Zielsetzung: EinedemWohlderKinderundJugendlichenentsprechendeErziehungistgewährleistetunddie PersönlichkeitsentwicklungzueinereigenverantwortlichenLebensführungistgesichert Lfd. Nr. Ziele/Prozessschritte Verantwortliche 1. DieVorbereitungzurDurchführungeinerHilfeisterfolgt 1.1 DieFamiliensituationwirdimpersönlichen KontaktmitdemFamilienmitgliedanalysiert ProblemeundÄnderungswünschewerden erfragt. DasKindundseineHerkunftsfamiliewerden währenddesEntscheidungsfindungsprozesses unterstützt. 1.2 Sozialarbeiter/in DieRessourcenderFamiliewerdenermittelt. Sozialarbeiter/in 1.3 DerKlientwirdüberambulanteundstationäre Hilfeninformiertundberaten. Sozialarbeiter/in Beteiligte Bemerkungen Einstiegüber: • Erstkontakt • Krisenintervention/Inobhutnahme • §16BeratunginFragenderErziehung • §17BeratunginKonflikten/ Familienmitglied Trennung/Scheidung • JGH KollegialeBeratungistjederzeitmöglich. Verantwortlichistder/diefederführende Sozialarbeiter/in RessourcendesStadtteilswerdenmit einbezogen; Familienmitglied ggf.Helferkonferenzeinberufen(Schule,Kita, JPI,Arzt,etc.) Familienmitglied 51 PrüfbarerStandard Genogramm, Chronologie, Bedarfserfassung Netzwerkkarte Ressourcenkarte Lfd. Nr. 1.4 1.5 2. 2.1 Ziele/Prozessschritte MöglicheHilfenwerdenmitdenKlientenunter BerücksichtigungseinerBedürfnisseund Wünscheerarbeitet. DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt, amEntscheidungsfindungsprozesszu partizipieren. DerKlientwirdüberdenweiteren Verfahrensablaufinformiert Verantwortliche Beteiligte Bemerkungen Sozialarbeiter/in Familienmitglied Sozialarbeiter/in U.a.HinweisaufKostenbeteiligung,die EntscheidungsfindungimFG,evtl. Akte familiengerichtlicheAuswirkungen. Familienmitglied EtwazudiesemZeitpunkt mündlichebzw.schriftlicheAntragstellungdes Klienten. Ggf.AushändigungderBroschüre„Infoszu erzieh.Hilfen“(nochzuerarbeiten) PrüfbarerStandard Bedarfserfassung DienotwendigeundgeeigneteHilfeistimKonsensmitdenKlientenfestgelegt DieDatenfürdieElementeder sozialpädagogischenDiagnostikwerden zusammengefasstunddemTKvorgelegt. Sozialarbeiter/in TK 52 Rückmeldunginnerhalbvon2Tagenandie fallführendeSozialarbeiterin/denfallführenden Sozialarbeiter. Lfd. Nr. 2.2 Ziele/Prozessschritte Verantwortliche DasFGwirdinitiiert,durchgeführtundder Hilfebedarffestgelegt. Sozialarbeiter/in Beteiligte Bemerkungen TK undweitere Fachkräfte DiefallführendeFachkraftentscheidetanhand vorgegebenerKriterien,obdasFGinkurzer oderlangerVersionerfolgt. Beiunter8-Jährigen:PKD-Teilnahme InFragenzu§35aisteinArztfürKinder-und Jugendpsychotherapieoder–psychiatrie,ein Kinder-undJugendpsychotherapeutoderein psychologischerPsychotherapeut,derüber besondereErfahrungenaufdemGebietder seelischenStörungenbeiKindernundJgdl. verfügt.InEssenkönnenkonkretdasJPI,die Kinder-undJugendpsychiatriederRheinischen Landes-undHochschulkliniksowieFrauDr. Zimmermann,HerrNeuhoff,HerrDr.Höffedie Stellungnahmengem.§35aanfertigen. DasTätigwerdendesJPIistkostenfrei.Ein kurzesGutachtenübernimmtdieKrankenkasse, kostenpflichtigeGutachtensindnurin besonderenAusnahmefälleninAuftragzu geben. DieEntscheidungfälltimKonsensdie Mitarbeiterin/derMitarbeiterderSozialen Dienste(s.2.4–DieEntscheidung). 53 PrüfbarerStandard Protokoll/ Anspruchsbegründung Lfd. Nr. 2.3 2.3.1 2.3.2 Ziele/Prozessschritte DieInformationüberdasErgebnisdesFGwird andieBeteiligtenübermittelt EserfolgteineAbstimmungmitdenBeteiligten FallskeinKonsensmitdenBeteiligtengefunden wird: Ablehnungsbescheid,ggf.weitereSchritte zurückzu1.2beineuenErkenntnissen Verantwortliche Beteiligte Bemerkungen PrüfbarerStandard Sozialarbeiter/in Familienmitglied Schr.Antragstellung,fallsnochnichterfolgt Sozialarbeiter/in Geschwisterwerdengemeinsambetreut,soweit esihremWohlnichtwiderspricht.Beieiner Familienmitglied getrenntenUnterbringungwirdsichergestellt, dasssieinKontaktbleiben. Sozialarbeiter/in Familienmitglied 54 AntragaufHzE, Anspruchsbegründung 3. Lfd. Nr. 3.1 DieadäquateDurchführungderHilfeistgewährleistet Ziele/Prozessschritte Verantwortliche Beteiligte EserfolgteineVoranfragebei LeistungsanbieternentsprechendderVorgaben desFG. Bemerkungen PrüfbarerStandard BeiKleinkindernistdieClearingphaseauf3 Monatezubegrenzen.Überschreitungen bedürfenderausdrücklichenZustimmungder Teamkoordinatorin/desTeamkoordinators. ÜberlassungderanonymisiertenSozialdaten: Sozialarbeiter/in 3.2 Leistungsanbieter, TK EserfolgteineVoranfragebei Leistungsanbietern Sozialarbeiter/in Leistungs- anbieter 55 DieLeistungserbringererhaltenalle entscheidungsrelevantenUnterlagenwie ggf.Vermerk Chronologie,Genogramm,Netzwerkkarte, Ressourcenkarte,Bedarfserfassung,ggf. vorhandeneGutachtenunddieHilfepläne. EserfolgteineAuswahlunterverschiedenen AnbieternnachdempädagogischenBedarf, unterBerücksichtigungdesWunsch-und WahlrechtesundnachWirtschaftlichkeitin AbsprachemitdemTK Informationsaustausch,(Bedarf-/ Angebotsbeschreibung) Überlassungderanonymisierten Unterlagen(Chronologie,Ressourcenkarte, Bedarfserfassung,Gutachten,Hilfepläne) unddieAnspruchsbegründung Lfd. Nr. 3.3 3.4 Ziele/Prozessschritte DieReflexiondesVorstellungsgesprächsführt zurEntscheidungsfindung Verantwortliche Sozialarbeiter/in DerBeginnderHilfewirdfestgelegtundder Hilfeplanwirderstellt. Sozialarbeiter/in 3.5 3.6 DerVorgangwirddemTKzur Kenntnisnahme/Gewährungvorgelegt Sozialarbeiter/in DerGewährungsbescheid,derControllingbogen undweitereUnterlagenwerdenversandt Sozialarbeiter/in Beteiligte Bemerkungen Eswirdabgesprochen,werdas/den Familienmitglied, Kind/JugendlichenindieEinrichtungzur Leistungs- Aufnahmebegleitet(Sozialarbeiterund/oder anbieter Eltern).DerWechselindasneueZuhausewird gutvorbereitetundsensibeldurchgeführt ErzieherischerBedarfwirddargestellt ZieleundMaßnahmenwerdenformuliert. KonkreteAbsprachenwerdengetroffen Familienmitglied, dieKooperationinderElternarbeitwirdgeklärt Leistungs- zuAufgabenundRollen,FormundInhaltender erbringer ElternarbeitsindAbsprachengetroffen.Der Hilfeplanwirdzeitnah,spätestensnach 4Wochenversandt. TK,Sozialarbeiter/in Familienmitglied 56 PrüfbarerStandard Akte Hilfeplan, Controllingbogen UnterschriftTK Gewährungsbescheid Controllingbogen Lfd. Nr. 3.7 Ziele/Prozessschritte Verantwortliche DerHilfeplanwirderstmalignach3Monaten fortgeschrieben DasKindbleibtmitseinerHerkunftsfamiliein Kontakt Sozialarbeiter/in Beteiligte Bemerkungen PrüfbarerStandard BeidererstmaligenFortschreibungist besondersdaraufzuachten,dasseine tragfähigeArbeitsbeziehungaufgebautist.Bei UnterbringungenmitRückkehroptionerfolgt dieFortschreibungquartalsweise.Die Unterbringungsolltemöglichstnach2Jahren beendetsein.IndenHPGwirdfestgestellt,ob dieElternaktivanderZielerreichung Familienmitglied, mitwirken.SolltetrotzintensiverElternarbeit Hilfeplan dieRückführungin2Jahrennichtmöglichsein, Leistungs- Controllingbogen erbringer isteinerneutesFGzuführen. UnterschriftTK TK BeiUnterbringungohneRückkehroptionist3 MonatenachHilfebeginnzuprüfen,obauf SeitedesKindes/Jgdl.sowieaufder Pflegefamilie/Heimeinrichtungdie Vorraussetzungenfüreinendauerhaften Hilfeerfolgvorliegen.Fallsja,reichen halbjährlicheoderjährlicheHPFortschreibungenaus,soweitkeine flankierendenHilfenerforderlichsind. 57 Lfd. Nr. 3.8 Ziele/Prozessschritte Verantwortliche DerHilfeplanwirdkontinuierlichentsprechend derfachlichenNotwendigkeitfortgeschrieben. Sozialarbeiter/in 3.8.1 3.8.2 DieEinschätzungderFamilien,Kinder, JugendlichenundjungenVolljährigenzum HilfeverlaufistfrühzeitiginErfahrung gebracht. DerVerlaufderbisherigenHilfeund AnhaltspunktefürdieweitereHilfeplanung sindausSichtdesLeistungsanbietersim Statusberichtbeschrieben. Sozialarbeiter/in Beteiligte Bemerkungen PrüfbarerStandard DieFortschreibungerfolgtinderRegel halbjährlich.DieBeziehungderBetreuerin/des BetreuerszudemKindbasiertaufVerständnis undRespekt.DasKindwirdbefähigtundindie Lageversetzt,aktivEntscheidungen mitzutreffen,diedirektenEinflussaufsein Familienmitglied, Lebenhaben.DasKindwirdinangemessenen Leistungs- Hilfeplan Lebensverhältnissenbetreut. erbringer Kindermitspez.Bedürfnissenwerdenadäquat TK betreut.BeiUnterbringungenineiner KindernotaufnahmeoderBereitschaftsfamilie sinddieHilfeplänealle3Monatenzufertige DerHilfeplanwirdzeitnah,spätestensnach 4Wochenversandt. Anlage6.2.4 Familien,Kinder, „Kundenzufrieden- Jugendlicheund SiehePunkt3.5.2„Kundenzufriedenheit“. heitsbogen“ jungeVolljährige Anlage6.2.3 „interneVorbereitung“ DerStatusberichtmussfürdieSozialenDienste deneindeutigenHinweisenthalten,obder StatusberichtmitdenBeteiligtenerarbeitet wurdeund/odereinVersandanandere Beteiligteerfolgtistodernicht.Esgiltder datenschutzrechtlicheGrundsatz,dassder„Herr Statusbericht derDaten“–hierderLeistungsanbieter-selbst überdieVerwendungseinerDatengegenüber Drittenentscheidendarf! DerStatusberichtliegtdenSozialenDiensten 14TagevorHPGvor. 58 Lfd. Nr. 3.8.3 3.9. 3.10. 3.11 Ziele/Prozessschritte Verantwortliche Beteiligte DieinterneVorbereitungdesSozialarbeitersder SozialarbeiterinaufdasHPGisterfolgt Sozialarbeiter/in TK DasKind/der/diejungeErwachsenewird kontinuierlichaufeinselbständigesLeben vorbereitet. DerVerselbständigungsprozesswirdgründlich geplantunddurchgeführt. DieKommunikationimVerselbständigungsprozesswirdaufnützlicheund angemesseneWeisegeführt. DasKind/der/diejungeErwachsenewird befähigtundindieLageversetzt,sicham Verselbständigungsprozesszubeteiligen. HilfenfürjungeVolljährige: Neufälle: Ablaufwieunter1.ffbeschrieben ÜbergangindieVolljährigenhilfe: Ablaufwieunter2.ff BeieinemZuständigkeitswechselimASD erfolgteinpersönlichesÜbergabegespräch zwischendenSozialarbeitern,derEinrichtung unddemKind/JugendlichenundderFamilie 59 Bemerkungen DasDokumentAnlage6.2.3dientausschließlich derVorbereitungderJugendamtmitarbeiterin/desJugendamtmitarbeiters Nachbetreuung,kontinuierlicheUnterstützung undKontaktmöglichkeitenwerden sichergestellt. DerjungeMenscherhältdasAngebot,den KontaktzurEinrichtungzuhalten(z.B. EinladungzuFestenundoffenenaltersentsprechendenFreizeitangeboten,Email-und Telefonkontakt,Beratungdurchehemalige PädagogendesVertrauensbeizulösenden ProblemenoderinKrisenfürKinder/ Jugendliche/Herkunftsfamilien/neue Lebensgemeinschaften. RechtzeitigvorEintretenderVolljährigkeitist imBedarfsfalldurchdie/denjunge/n Volljährige/neinAntragnach§41SGBVIIIzu stellen. PrüfbarerStandard Anlage6.2.3 „interneVorbereitung“ Antragsunterlagen Lfd. Nr. 3.12 Ziele/Prozessschritte Verantwortliche Beteiligte BeiWechselineineandereHilfeartisteinFGzu führen Sozialarbeiter/in weitere Fachkräfte Bemerkungen 3.13 DieHilfewirdbeendet 4. DieNachhaltigkeitsprüfungzurErfolgsbewertungderHilfeistdurchgeführt 4.1 Der/dieMitarbeiter/inführtimZeitraumvon3– 6Monaten,vorBeendigungderHilfe,ein abschließendesHilfeplangespräch. 4.2 4.3 Der/dieMitarbeiter/inführtumZeitpunktder BeendigungeinAbschlussgespräch. Der/dieMitarbeiter/inüberprüft6Monatenach BeendigungderHilfeleistung,durch KontaktaufnahmezurFamilieoderdemjungen Menschen,dieNachhaltigkeitderHilfe. Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in Familienmitglied, Leistungsggf.Beratungnach§16SGBVIII erbringer Familienmitglied, Leistungs- erbringer TK Familienmitglied, Leistungs- erbringer Familienmitglied Der/dieMitarbeiter/indokumentiertinder TK Anlage6.4dieErfolgsbewertungderHilfe. 60 PrüfbarerStandard Anspruchsbegründung Controllingbogen, Einstellungsbescheid Hilfeplan Vermerk Anlage6.4 Anlage6.3.2 51-10/SozialeDienste Stand:14.07.2010 2.2.1Schlüsselprozess:Hilfeplanverfahrenfürambulante/teilstationäreHilfennachden§20,§§27/41o.ff,30,31, 32,35und§§35a,41/35aSGBVIII Zielsetzung: 1. Lfd. Nr. 1.1 1.2 EinedemWohlderKinderundJugendlichenentsprechendeErziehungistgewährleistetunddie PersönlichkeitsentwicklungzueinereigenverantwortlichenLebensführungistgesichert DieVorbereitungzurDurchführungeinerHilfeisterfolgt Ziele/Prozessschritte DieFamiliensituationwirdimpersönlichen KontaktmitdemFamilienmitgliedanalysiert ProblemeundÄnderungswünschewerden erfragt. DasKindundseineHerkunftsfamiliewerden währenddesEntscheidungsfindungsprozesses unterstützt. Verantwortliche Sozialarbeiter/in DieRessourcenderFamiliewerdenermittelt Sozialarbeiter/in Beteiligte Bemerkungen Einstiegüber: • Erstkontakt • Krisenintervention/Inobhut-nahme • §16BeratunginFragenderErziehung Familienmitglied • §17BeratunginKonflikten/ Trennung/Scheidung • JGH KollegialeBeratungistjederzeitmöglich. Verantwortlichistder/diefederführende Sozialarbeiter/in RessourcendesStadtteilswerdenmit einbezogen; Familienmitglied ggf.Helferkonferenzeinberufen(Schule,Kita, JPI,Arzt,etc.) 61 PrüfbarerStandard Genogramm, Chronologie, Bedarfserfassung Netzwerkkarte Ressourcenkarte Lfd. Nr. 1.3 1.4 1.5 1.6 Ziele/Prozessschritte Der/dieSozialarbeiter/-inschätztdie Hilfsmöglichkeitendes§16SGBVIIIalsnicht ausreichendein. DerKlientwirdüberambulanteundstationäre Hilfeninformiertundberaten MöglicheHilfenwerdenmitdenKlientenunter BerücksichtigungseinerBedürfnisseund Wünscheerarbeitet DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt, amEntscheidungsfindungsprozesszu partizipieren. DerKlientwirdüberdenweiteren Verfahrensablaufinformiert Verantwortliche Beteiligte Sozialarbeiter/in Teamkoordinator Bemerkungen PrüfbarerStandard Sozialarbeiter/in Familienmitglied Info-Broschüre Sozialarbeiter/in mündlichebzw.schriftlicheAntragstellungdes Familienmitglied Klienten;fallsnicht,evtl.Schnittstellezu§50 Bedarfserfassung SGBVIII Sozialarbeiter/in u.a.HinweisaufKostenbeteiligung,die Familienmitglied EntscheidungsfindungimFG,evtl. familiengerichtlicheAuswirkungen 62 2. Lfd. Nr. 2.1 2.2 DienotwendigeundgeeigneteHilfeistimKonsensmitdenKlientenfestgelegt Ziele/Prozessschritte DieDatenfürdieElementeder sozialpädagogischenDiagnostikwerden zusammengefasstunddemTKvorgelegt DasFGwirdinitiiert,durchgeführtundder Hilfebedarffestgelegt. Verantwortliche Beteiligte Sozialarbeiter/in Familie Sozialarbeiter/in TK undweitere Fachkräfte 63 Bemerkungen Rückmeldunginnerhalbvon2Tagenanden fallführendenSozialarbeiter/-in PrüfbarerStandard DiefallführendeFachkraftentscheidetanhand vorgegebenerKriterien,obdasFGinkurzer oderlangerVersionerfolgt. Beiunter8-Jährigen:PKD-Teilnahme. InFragenzu§35aisteinArztfürKinder-und Jugendpsychotherapieoder–psychiatrie,ein Kinder-undJugendpsychotherapeutoderein psychologischerPsychotherapeut,derüber besondereErfahrungenaufdemGebietder seelischenStörungenbeiKindernundJgdl. verfügt.InEssenkönnenkonkretdasJPI,die Kinder-undJugendpsychiatriederRheinischen Landes-undHochschulkliniksowieFrauDr. Zimmermann,HerrNeuhoff,HerrDr.Höffedie Protokoll/ Stellungnahmengem.§35aanfertigen. Anspruchsbegründung DasTätigwerdendesJPIistkostenfrei.Ein kurzesGutachtenübernimmtdieKrankenkasse, kostenpflichtigeGutachtensindnurin besonderenAusnahmefälleninAuftragzu geben. DieEntscheidungfälltimKonsensderMA/innenderSozialenDienste. FallskeinKonsens:Verständigungder TeilnehmerüberdasweitereVorgehen: WiederholungdesFGbeierweiterter EntscheidungsgrundlageoderEntscheidungauf Leitungsebene. AlleTeilnehmerinnenundTeilnehmererhalten nachAbsprachedasProtokoll Lfd. Nr. 2.3 2.3.1 Ziele/Prozessschritte DieInformationüberdasErgebnisdesFGwird andieBeteiligtenübermittelt EserfolgteineAbstimmungmitdenBeteiligten Verantwortliche Beteiligte Sozialarbeiter/in Familienmitglied Sozialarbeiter/in 2.3.2 FallskeinKonsensmitdenBeteiligtengefunden wird: Ablehnungsbescheid zurückzu1.2beineuenErkenntnissen Ablehnungsbescheidundevtl.weitere Schritte Sozialarbeiter/in Bemerkungen PrüfbarerStandard Schr.Antragstellung,fallsnochnichterfolgt AntragaufHzE, AmbulanteHilfenwerdeninderRegeldurch einePersonangeboten,soweitdiesim Familienmitglied besonderenEinzelfallnichtder Problemstellungwiderspricht(Hilfenauseiner Hand) Familienmitglied 64 Anspruchsbegründung 3. Lfd. Nr. 3.1 3.2 DieadäquateDurchführungderHilfeistgewährleistet Ziele/Prozessschritte EswirdeineVorauswahldurchVergleichder KonzepteundderWirtschaftlichkeitinFrage kommenderLeistungsanbieternachden VorgabendesFGgetroffen. EserfolgteineVoranfragebei Leistungsanbietern Verantwortliche Beteiligte Sozialarbeiter/in TeamKoordinator Sozialarbeiter/in 3.3 3.4 EinVorstellungsgesprächmitdem Leistungsanbieterwirdvereinbartund durchgeführt DieReflexiondesVorstellungsgesprächsführt zurEntscheidungsfindung Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in Leistungs- anbieter Bemerkungen NutzungderHonorarkräftedatei KollegialerAustausch -Informationsaustausch(Bedarf/Angebotsbeschreibung) Überlassungderanonymisierten Unterlagen(Chronologie,Ressourcenkarte, Bedarfserfassung,Gutachten,Hilfepläne) unddieAnspruchsbegründung Wunsch-undWahlrechtbeachten(§§5,36 SGBVIII),PersönlichesKennenlernen Familienmitglied, WeitereVorgehensweiseabsprechen Leistungs- DieFachkraftistqualifiziertundhatadäquate anbieter Arbeitsbedingungen Familienmitglied, Leistungs- anbieter 65 PrüfbarerStandard ggf.Vermerk Lfd. Nr. 3.5 Ziele/Prozessschritte Verantwortliche DerBeginnderHilfewirdfestgelegtundder Hilfeplanwirderstellt. Sozialarbeiter/in 3.6 3.7 3.7a DerVorgangwirddemTeamkoordinatorzur Kenntnisnahmevorgelegt DerGewährungsbescheidwirdversandt Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in, beidenVerbänden LDB Beteiligte Familienmitglied DieUnterlagenwerdenan51-10-17versandt. 3.8.1 DieHilfewirderstmalignach6Wochenund dannnach3MonatennachBeginnderHilfe reflektiert. DerHilfeplanwirderstmaligspätestensnach6 Monatenfortgeschrieben PrüfbarerStandard ErzieherischerBedarfwirddargestelltFern-und NahzielewerdenformuliertKonkrete Absprachenwerdengetroffens.VordruckHP, dieKooperationinderElternarbeitwirdgeklärt Familienmitglied, zuAufgabenundRollen,FormundInhaltender Hilfeplan Leistungs- Controllingbogen ElternarbeitsindAbsprachengetroffen erbringer DerHilfeplanwirdzeitnah,spätestensnach 4Wochenversandt. LDB, UnterschriftTK Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in 3.8 Bemerkungen Gewährungsbescheid WirdmitEinführungderSoftwareJuAVedurch elektronischeMitteilungderDatenan51-10 17ersetzt Sozialarbeiter/in Familienmitglied, InderAnfangsphasewirddieHilfe Leistungs- „engmaschig“begleitet.Frühzeitige erbringer ÜberprüfungaufGeeignetheitderHilfe Vermerk Sozialarbeiter/in BeidererstmaligenFortschreibungistim VergleichzudenweiterenFortschreibungen besondersdaraufzuachten,dass: Familienmitglied, einetragfähigeArbeitsbeziehungaufgebautist Leistungs- dierichtigeHilfeformgewähltwurde erbringer TK Hilfeplan Controllingbogen Unterschrift Teamkoordinator 66 Lfd. Nr. 3.9 3.9.1 3.9.2. Ziele/Prozessschritte DerHilfeplanwirdkontinuierlichentsprechend derfachlichenNotwendigkeitfortgeschrieben AnalogzumSchlüsselprozessfürStationäre Hilfen(3.8.1,3.8.2,.3.8.3)wirddie Kundenzufriedenheiterfragt,einStatusbericht seitensderLeistungserbringererstelltunddie InterneVorbereitungaufdasHPG,Anlage6.2.3 istdurchgeführt. DasKind/der/diejungeErwachsenewird kontinuierlichaufeinselbständigesLeben vorbereitet. DerVerselbständigungsprozesswirdgründlich geplantunddurchgeführt. .DasKind/der/diejungeErwachsenewird befähigtundindieLageversetzt,sicham Verselbständigungsprozesszubeteiligen BeieinemZuständigkeitswechselimASD erfolgteinpersönlichesÜbergabegespräch zwischendenSozialarbeiternunddem Kind/JugendlichenundderFamilie. Verantwortliche Sozialarbeiter/in Beteiligte Bemerkungen PrüfbarerStandard DieFortschreibungerfolgtinderRegel halbjährlich. DieHilfewirdinderRegelfürmaximal24 Monategewährt. Familienmitglied, DieBeziehungdesLeistungserbringerszudem Leistungs- Hilfeplan KindbasiertaufVerständnisundRespekt. erbringer DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt, Akte LDB aktivEntscheidungenmitzutreffen,diedirekten EinflussaufseinLebenhaben. KindermitspeziellenBedürfnissenwerden adäquatbetreut.DerHilfeplanwirdzeitnah, spätestensnach4Wochenversandt. DieKommunikationim Verselbständigungsprozesswirdaufnützliche undangemesseneWeisegeführt 67 Lfd. Nr. 3.9.3 Ziele/Prozessschritte Verantwortliche Beteiligte 3.10 BeiWechselineineandereHilfeartisteinFGzu führen DieHilfewirdbeendet 4. DieNachhaltigkeitsprüfungzurErfolgsbewertungderHilfeistdurchgeführt 4.1 Der/dieMitarbeiter/inführtimZeitraumvon3 bis6Monaten,vorBeendigungderHilfe,ein abschließendesHilfeplangespräch. 4.2 4.3 Der/dieMitarbeiter/inführtumZeitpunktder BeendigungeinAbschlussgespräch. Der/dieMitarbeiter/inüberprüft6Monatenach BeendigungderHilfeleistung,durch KontaktaufnahmezurFamilieoderdemjungen Menschen,dieNachhaltigkeitderHilfe. Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in, Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in Sozialarbeiter/in weitere Fachkräfte Familienmitglied, Leistungserbringer Bemerkungen DokumentationdesFG erzieherischesZielerreicht Abbruch,evtl.§1666 ggf.Beratungnach§16 Controllingbogen, Einstellungsbescheid Familienmitglied, Leistungs- erbringer TK Familienmitglied, Leistungs- erbringer Familienmitglied Der/dieMitarbeiter/indokumentiertinder TK Anlage6.4dieErfolgsbewertungderHilfe. 68 PrüfbarerStandard Hilfeplan Vermerk Anlage6.4 Anlage6.4 ErfolgsbewertungfürdieHilfe(n)imFall_____________________ (6MonatenachBeendigungderHilfe) WiehatsichdievorangegangeneHilfezurErziehungaufdasKindbzw.die/denJugendliche/n unddieFamilieausgewirkt?(stichwortartig) Zutreffendesbitteankreuzen Erlernteswirdumgesetzt,keineweiterenHilfenerforderlich ++ Erlernteswirdweitgehendumgesetzt,wahrscheinlichkeineweiteren Hilfenerforderlich + AktuellkeinePrognosemöglich +- Erlernteswirdweitgehendnichtumgesetzt,PrüfungneuerHilfen erforderlich - Erlernteswirdnichtumgesetzt,neueFallbewertungnotwendig -- Erläuterungen: _________________________________ ______________________________ Datum/UnterschriftFallveranwortliche(r)Datum/UnterschriftTeamkoordination 69 Anlage6.5.1 DieaktuellenundzuverwendendenAntragsformularebefindensichindenWinword-Vorlagenunter folgendemPfad:I:\WINWORD\VORLAGEN\51-10-Vordrucke 511080b 511081 511082 511083 GewährungundControlling AntragaufGewährungvonHilfezurErziehung/Eingliederungshilfe/Hilfe fürjungeVolljährigeundandereHilfen ErklärungzurbeantragtenHilfenachdemSGBVIII Personalien,RechtsverhältnissedesKindes,der/desJugendlichen,der/des jungenVolljährigen Text§38SGBVIII–AusübungderPersonensorge ZusätzlicheAngabenfürdieWirtschaftlicheErziehungshilfe 511083c 511084 Anlage6.5.2 DieaktuellenundzuverwendendenBescheidformularebefindensichindenWinword-Vorlagenunter folgendemPfadI:\WINWORD\VORLAGEN\51-10-Vordrucke 511092 GewährungsbescheidMinderjährige 511093 Erst-/WeitergewährungsbescheidVolljährige 511094 EinstellungsbescheidMinderjährige 511095 EinstellungsbescheidVolljährige 511096 ÄnderungsbescheidMinderjährige 511097 ÄnderungsbescheidVolljährige 511098 Ablehnungsbescheid 70 Anlage6.6.1 QualitätsstandardsfürdieaußerfamiliäreBetreuung Quality4ChildrenStandard1 DieQuality4ChildrenStandardswurdenentwickelt,umdieSituationund EntwicklungschancenvonfremduntergebrachtenKindernundjungenErwachseneninEuropa zusichernundzuverbessern.DieStandardssollendieInteressensgruppenimBereichder BetreuungvonfremduntergebrachtenKindernundjungenErwachsenenunterstützen.Dazu zählenKinderundjungeErwachsene,Herkunftsfamilien,Betreuer/innen,Betreuungseinrichtungen,Kinderschutzdienste,sowienationaleundinternationaleöffentlicheEinrichtungen. StrukturderQuality4ChildrenStandards Esgibtinsgesamt18Quality4ChildrenStandards,diedenwährenddesForschungsteils identifiziertenBetreuungsphasenzugeordnetsind(a).JederQuality4ChildrenStandardbesteht aus5Elementen(b). a)DerProzesseinerausserfamiliärenPlatzierungistindreiStandardbereicheunterteilt: Entscheidungsfindungs-undAufnahmeprozess:DieserProzesshatzweiPhasen,nämlichdie derumfassendenKlärungderSituationdesKindes,umeineEntscheidungüberdie bestmöglicheLösungtreffenzukönnenunddiederSchritte,diezueinerIntegrationdes KindesinseinzukünftigesLebensumfeldführen. Betreuungsprozess:DerBetreuungsprozessistdieZeitzwischendemAufnahmeprozessund demVerselbstständigungsprozess.ErbeinhaltetdieeigentlicheBetreuungundUnterstützung durchden/dieBetreuer/in. Verselbstständigungsprozess:DasistderProzess,indemdasKind/der/diejungeErwachsene selbstständigwird,inseine/ihreHerkunftsfamiliezurückkehrtoderanderswountergebracht wird.ErbeinhaltetdieweitereUnterstützung,diees/er/sievondem/derehemaligen Betreuer/inerhält. b)ElementederStandards TitelundBeschreibungdesStandards:EnthältklareAussagenüberdasnotwendige Qualitätsniveau.DerStandardbietetdieStrukturundAnleitungfürdieArbeitinder BetreuungvonfremduntergebrachtenKindernundJugendlichen. Zitate:AusgewählteZitateausdenInterviewsmitdenGeschichtenerzähler/innen. Verantwortlichkeiten:Aufgaben,PflichtenunddefinierteAutoritätsbereichefüralle Interessensgruppen,dieindieImplementierungdesjeweiligenStandardsinvolviertsind. Richtlinien:AnforderungenimZusammenhangmitderDurchführungdesjeweiligen Standards. Warnzeichen:Beschreibungdessen,wasnichtpassierendarf,wennderjeweiligeStandard implementiertist. Referenzrahmen:ArtikelderUN-KonventionüberdieRechtedesKindes,dieim ZusammenhangmitdemjeweiligenStandardstehen. 1 (SOS-KinderdorfInternational(2007),Quality4ChildrenStandardsfürdieBetreuungvonfremdunterbrachtenKindernund jungenErwachseneninEurope -eineInitiativevon FICE,IFCOandSOS-KinderdorfInternational.SOS-Kinderdorf International,Innsbruck,Austria.) 71 Anlage6.6.2 ZusammenfassungderQuality4ChildrenStandards Standardbereich1:Entscheidungsfindungs-undAufnahmeprozess Standard1:DasKindundseineHerkunftsfamiliewerdenwährenddesEntscheidungsfindungsprozessesunterstützt. DasKindundseineHerkunftsfamiliehabendasRechtaufeineIntervention,wennsieden Wunschäußern,ihreLebenssituationzuverändernoderwenndieSituationeserfordert.Die SicherheitunddasWohldesKindeshabenhöchstePriorität.DasKindundseine Herkunftsfamiliewerdenimmergehörtundrespektiert. Standard2:DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt,amEntscheidungsfindungsprozesszupartizipieren. AllebeteiligtenPersonenhörenundrespektierendasKind.DasKindwirdadäquatüberseine Situationinformiert,eswirdermutigt,seineAnsichtendarzustellenundandiesemProzess entsprechendseinemEntwicklungsstandmitzuwirken. Standard3:EinprofessionellgestalteterEntscheidungsfindungsprozessstelltdiebestmögliche BetreuungfürdasKindsicher. BeimEntscheidungsfindungsprozesswerdenzweiFragenbehandelt:WelcheLösungdientdem WohldesKindes?FallsdieNotwendigkeiteinerFremdunterbringungermitteltwird,wasistdie bestmöglicheUnterbringungsformfürdasKind? AllePersonen,diedirektanderEntwicklungdesKindesbeteiligtsind,arbeitenzusammenund nutzendafürihrejeweiligenFachkenntnisse.SiebekommenallerelevantenInformationen überdenEntscheidungsfindungsprozessundtauschendieseaus. WennKindermitspeziellenBedürfnissenaufgenommenwerdensollen,wirdihrspezifischer Bedarfberücksichtigt. Standard4:Geschwisterwerdengemeinsambetreut. WährenddesFremdunterbringungsprozesseswerdenGeschwistergemeinsambetreut.Eine getrennteUnterbringungistnurdannangezeigt,wenndiesdemWohlderGeschwisterdient. IndiesemFallwirdsichergestellt,dasssieinKontaktbleiben. Standard5:DerWechselindasneueZuhausewirdgutvorbereitetundsensibeldurchgeführt NachdemeineEinigungüberdieBetreuungsformerzieltwurde,bereitetdiezukünftige BetreuungseinrichtungdieAufnahmedesKindesgründlichvor.DerEmpfangmuss schrittweisevorsichgehenundfürdasKindeinegeringstmöglicheBeeinträchtigung darstellen.DerWechselindieneueUnterbringungwirdalsProzessgestaltet,dessen hauptsächlichesZielesist,dasWohldesKindesunddasWohlergehenallerrelevanten beteiligtenPersonensicherzustellen. Standard6:DerBetreuungsprozesswährendderFremdunterbringungfolgteinem individuellenBetreuungsplan. ImLaufedesEntscheidungsfindungsprozesseswirdeinBetreuungsplanausgearbeitet,der währenddesgesamtenFremdunterbringungsprozessesweiterentwickeltunddurchgeführt wird.DieserPlansollalsLeitfadenfürdieGesamtentwicklungdesKindesdienen. GenerelldefiniertderBetreuungsplandenEntwicklungsstanddesKindes,setztZieleund Maßnahmenundstelltklar,welcheRessourcennötigsind,umdieGesamtentwicklungdes Kindeszuunterstützen.FürjederelevanteEntscheidung,dieimLaufedes Fremdunterbringungsprozessesgetroffenwird,dientdieserPlanalsLeitfaden. 72 Standardbereich2:Betreuungsprozess Standard7:DieUnterbringungdesKindesentsprichtseinenBedürfnissen,seiner LebenssituationundseinemursprünglichensozialenUmfeld. DasKindwächstineinemstimmigen,unterstützenden,schützendenundfürsorglichenUmfeld auf.DieneueUnterbringungdesKindesgibtihmdieMöglichkeit,einestabileBeziehungmit dem/derBetreuer/inaufzubauenunddenKontaktmitseinemursprünglichensozialenUmfeld aufrechtzuerhalten. Standard8:DasKindbleibtmitseinerHerkunftsfamilieinKontakt. DieBeziehungdesKindeszuseinerHerkunftsfamiliewirdgefördert,aufrechterhaltenund unterstützt,wenndiesdemWohldesKindesdient. Standard9:DieBetreuer/innensindqualifiziertundhabenadäquateArbeitsbedingungen. DasAssessment,dieAuswahlundSchulungderBetreuer/innenwirdgründlichdurchgeführt, bevorsiedieVerantwortungfürdieBetreuungeinesKindesübernehmen.Sieerhalten WeiterbildungundUnterstützung,umdieGesamtentwicklungdesKindeszugewährleisten. Standard10:DieBeziehungdes/derBetreuers/inzudemKindbasiertaufVerständnisund Respekt. Der/dieBetreuer/inschenktdemKindindividuelleAufmerksamkeitundunternimmteine bewussteAnstrengung,umVertrauenaufzubauenundeszuverstehen.Der/dieBetreuer/in kommuniziertimmeroffen,ehrlichundrespektvollmitdemKind. Standard11:DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt,aktivEntscheidungen mitzutreffen,diedirektenEinflussaufseinLebenhaben. DasKindwirdalsExpertefürseineigenesLebenanerkannt.DasKindwirdinformiert,gehört undernstgenommen,undseineResilienzwirdalsgroßesPotentialanerkannt.DasKindwird ermutigt,seineGefühleundErfahrungenzuformulieren. Standard12:DasKindwirdinangemessenenLebensverhältnissenbetreut. DerLebensstandardunddieInfrastrukturderBetreuungseinrichtungund/oderdes/der Betreuer/inbefriedigendieBedürfnissedesKindesinBezugaufangemessene Lebensverhältnisse,Sicherheit,gesundeLebensbedingungensowieuneingeschränktenZugang zuBildungundderNachbarschaft/Gemeinde. Standard13:KindermitspeziellenBedürfnissenwerdenadäquatbetreut. DieBetreuer/innenwerdenregelmässiggeschultundunterstützt,umdenspeziellen BedürfnissendervonihnenbetreutenKindergerechtzuwerden. Standard14:DasKind/der/diejungeErwachsenewirdkontinuierlichaufeinselbstständiges Lebenvorbereitet. DasKind/der/diejungeErwachsenewirddabeiunterstützt,seine/ihreZukunftsozugestalten, dasser/siezueinemselbstständigen,selbstverantwortlichenundaktivenMitgliedder Gesellschaftheranwächst.Er/siehatZugangzuBildungunderhältdieMöglichkeit,soziale FähigkeitenzuentwickelnundsichWerteanzueignen. DasKind/der/diejungeErwachsenewirddabeiunterstützt,Selbstwertgefühlzuentwickeln. Daserlaubtesihm/ihr,sichstarkundsicherzufühlenundmitSchwierigkeitenfertigzu werden. 73 Standardbereich3:Verselbstständigungsprozess Standard15:DerVerselbstständigungsprozesswirdgründlichgeplantunddurchgeführt. DerVerselbstständigungsprozessisteineentscheidendePhasebeiderBetreuungvon fremduntergebrachtenKindernundJugendlichenundwirdgründlichgeplantund durchgeführt.ErbasiertvorallemaufdemindividuellenBetreuungsplandesKindes/des/der jungenErwachsenen. DasKind/der/diejungeErwachsenewirdalsExperte/infürdieQualitätseiner/ihrerBetreuung anerkannt.Sein/ihrFeedbackistgrundlegendfürdieWeiterentwicklungderQualitätder BetreuungseinrichtungunddesjeweiligenBetreuungsmodells. Standard16:DieKommunikationimVerselbstständigungsprozesswirdaufnützlicheund angemesseneWeisegeführt. AlleamVerselbstständigungsprozessbeteiligtenPersonenerhaltengemäßihrerRolleim ProzessallerelevantenInformationen.GleichzeitighabendasKind/der/diejungeErwachsene undseine/ihreHerkunftsfamilieeinRechtaufPrivatsphäreundSicherheit. AlleInformationenwerdenaufeineArtkommuniziert,diefürdasKind/die/denjunge/n Erwachsene/nundihre/seineHerkunftsfamilieverständlichundgeeignetist. Standard17:DasKind/der/diejungeErwachsenewirdbefähigtundindieLageversetzt,sich amVerselbstständigungsprozesszubeteiligen. DerVerselbstständigungsprozessbasiertaufdemindividuellenBetreuungsplan.Das Kind/der/diejungeErwachsenewirdbefähigtundindieLageversetzt,Meinungenund Präferenzenbezüglichseiner/ihreraktuellenSituationundseines/ihreszukünftigenLebens auszudrücken.Es/er/siebeteiligtsichanderPlanungundDurchführungdes Verselbstständigungsprozesses. Standard18:Nachbetreuung,kontinuierlicheUnterstützungundKontaktmöglichkeiten werdensichergestellt. NachdemdasKind/der/diejungeErwachsenedieFremdunterbringungverlassenhat,hat es/er/siedieMöglichkeit,HilfeundUnterstützungzubekommen.DieBetreuungseinrichtung istbestrebt,sicherzustellen,dasses/er/siedenVerselbstständigungsprozessnichtalsneuerliche schwereBeeinträchtigungerlebt. Wennder/diejungeErwachsenevolljährigist,solldieBetreuungseinrichtungweiterhin UnterstützungundKontaktmöglichkeitenanbieten. GlossarderverwendetenHaupttermini HerkunftsfamilieistderTerminus,derjeneFamilienmitgliederbezeichnet,mitdeneneinKind biologischverwandtist,wiez.B.dieleiblichenEltern,GeschwisteroderandereVerwandte. Betreuer/inistderTerminus,dereinePflegeperson(Pflegemutteroder–vater)odereine sozialpädagogischeFachkraft(Erzieher/in)bezeichnet,diedasKindoderdiejungen Erwachsenenbetreut.DamitsindsowohlBetreuer/inneninfamiliärenBetreuungssystemenals auchinderHeimunterbringunggemeint. BetreuungseinrichtungistderTerminus,derdieOrganisationbezeichnet,diefürdietägliche BetreuungdesKindes/der/desjungenErwachsenenverantwortlichist.DieBetreuungkann 74 durchPflegefamilienoderanderefamiliäreBetreuungsformen(wiez.B.SOS-Kinderdorf)oder durchHeimeinrichtungenerfolgen. IndividuellerBetreuungsplanistderTerminus,derdenPlanbezeichnet,deralsLeitfadenfür dieindividuellephysische,kognitive,emotionaleundsozialeEntwicklungdesKindesdient.Er wirdimLaufedesEntscheidungsfindungsprozesseserstelltundwährenddesgesamten BetreuungsprozessesaußerhalbderHerkunftsfamilieweiterentwickeltundimplementiert. GenerelldefiniertderBetreuungsplandenEntwicklungsstanddesKindes,setztZieleund Maßnahmenundstelltklar,welcheRessourcennötigsind,umdieGesamtentwicklungdes Kindeszuunterstützen.FürjederelevanteEntscheidung,dieimLaufedes Fremdunterbringungsprozessesgetroffenwird,dientdieserPlanalsLeitfaden. KindistderTerminus,derjedenMenschenunter18bezeichnet. KinderschutzdiensteistderTerminus,derfürdieOrganisationen,Institutionen,Dienste und/oderEinrichtungenverwendetwird,diedafürverantwortlichsind,Betreuung, Unterstützungund/oderSchutzvonKindernundjungenErwachsenenzubieten,deren HerkunftsfamilieoderBetreuer/inihreBedürfnissenichterfüllt.Kinderschutzdienstebieten Informationenundorganisierensoziale,medizinische,rechtlicheund/odervormundschaftliche Betreuung.Kinderschutzdienstekönnenöffentlichoderprivatsein(Jugendwohlfahrt,NichtRegierungsorganisationen,etc.). KindermitspeziellenBedürfnissenistderTerminus,derfürKinderverwendetwird,die aufgrundeinerpsychologischenStörung,körperlichenodergeistigenBehinderung,ihres kulturellenHintergrunds,einerMissbrauchsgeschichte,wegenVerwahrlosungoderaufgrund andererFaktorenspeziellenSchutzundBetreuungsmaßnahmenbrauchen,dievon spezialisiertenBetreuer/innenoderTherapeut/innenwährendihrerFremdunterbringung gebotenwerden. Multi-professionellesTeamistderTerminus,derfürdasTeamverwendetwird,dasdafür zuständigist,dieGesamtentwicklungdesKindeswährendderUnterbringunginder Betreuungseinrichtungzufördern.EsbestehtausBetreuer/innen,Erzieher/innenund unterstützendenMitarbeiter/innenderBetreuungseinrichtung(Psycholog/innen, Sozialarbeiter/innenetc.). Junge/rErwachsene/ristderTerminus,derfüreine/nJugendliche/nverwendetwird,die/der bereits18Jahreoderälterist,aberaufgrundihrer/seinerbesonderenSituationweiterhin berechtigtist,ineinerFremdunterbringungsformbetreutzuwerden. 75