Hilfeplanverfahren

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Hilfeplanverfahren
Hilfeplanverfahren
desJugendamtes
–SozialeDienste-
gem.§36SGBVIII
ÜberarbeiteteunderweiterteAuflage2010
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Impressum
Herausgeber: Arbeitsgruppe
„Hilfeplanverfahren“: GestaltungundLayout:
Stand: StadtEssen DerOberbürgermeister
Jugendamt
HerrBluhm
HerrCrames
HerrEngelen
FrauFaber
FrauFeldhordt
HerrFlügel
HerrKlören
FrauMacher
HerrScheidgen
HerrThelen
FrautenThije
Verantwortlich:
UlrichEngelen,AbteilungsleiterSozialeDienste
YvonnePeter,BirgitBreier
01.08.2010
AlleRechte,insb.dasRechtderVervielfältigungundVerbreitungsowiederÜbersetzung,vorbehalten.KeinTeil
desWerkesdarfinirgendeinerForm(durchFotokopie,MikrofilmoderandereVerfahren)ohneschriftliche
GenehmigungdesHerausgebersreproduziertoderunterVerwendungelektronischerSystemeverarbeitet,
vervielfältigtoderverbreitetwerden.
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Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Vorwort
Falleingangsphase/Falldiagnostik
2.1VorbereitungdesFachgesprächs
2.2DurchführungdesFachgesprächs(Versionlang)
2.3DurchführungdesFachgesprächs(Versionkurz)
2.4Entscheidung 2.4.1Schweigepflichtentbindung 2.5Dokumentation 2.6Exkurs„Eingliederungshilfe“ Hilfeplanung 3.1AmbulanteundteilstationäreHilfenzurErziehung/
Eingliederungshilfe
3.2StationäreHilfenzurErziehung/Eingliederungshilfe 3.3ZusammenarbeitmitElternund/oderanderenSorgeberechtigten
3.4InformationderLeistungsanbieter
3.5FortschreibungderHilfe
3.5.1StatusberichtderLeistungsanbieter 3.5.2Kundenzufriedenheit KurzübersichtdesHilfeplanverfahrens
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Abschluss,Beendigung,Erfolgskontrolle
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Anlagen
6.1.ElementederSozialpädagogischenDiagnostikundFallverstehen
6.1.1Genogramm
6.1.2Chronologie
6.1.3Netzwerkkarte 6.1.4Ressourcenkarte
6.1.5Bedarfserfassung
6.1.6Anspruchsbegründung 6.1.7ArbeitsanleitungFallverstehen 6.2.Hilfeplangem.§36SGBVIII 6.2.1Hilfeplan
6.2.2FortschreibungdesHilfeplans 6.2.3InterneVorbereitungdesHilfeplangesprächs 6.2.4KundenzufriedenheitsbogenEltern 6.2.5KundenzufriedenheitsbogenKinder/Jugendliche/jungeErwachsene
6.3.Schlüsselprozesse
6.3.1stationäreHilfen
6.3.2ambulante/teilstationäreHilfen
6.4.Erfolgsbewertung/Controlling 3
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6.5DokumentstrukturHilfeplanverfahren 6.5.1Antragsformulare
6.5.2Bescheide
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6.6Quality4Children
6.6.1QualitätsstandardsfürdieaußerfamiliäreBetreuung 6.6.2ZusammenfassungderQuality4ChildrenStandards Seite 71
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1. Vorwort
DieSozialenDienstedesJugendamteshabenimJuni2009einwesentlichmodifiziertes
HilfeplanverfahrenvorgelegtundalsverbindlichenArbeitsstandardeingeführt.
AlleMitarbeiterinnenundMitarbeiterderSozialenDiensteundderfreienTrägerwurdenin
derAnwendungderMethodik„SozialpädagogischeDiagnostikundFallverstehen“geschult.
ImerstenHalbjahrdesJahres2010hatimFortbildungskontexteinsogenannter„Recalltag“
mitdenMitarbeiterinnenundMitarbeiterndesJugendamtsundderfreienTräger
stattgefunden.DievermitteltenInhalteder„SozialpädagogischenDiagnostik“wurdenvordem
HintergrundderfachlichensowiefinanziellenSteuerungvertieftundgewonneneErkenntnisse
reflektiert.
InsgesamtkonntendurchdasneueHilfeplanverfahrenunddiebegleitendenSchulungendie
FallbewertungundZuordnungzuambulantenund(teil-)stationärenHilfenqualifiziert
werden
ErfahrungenundErkenntnisseausderlaufendenPraxisderSozialenDiensteundfreienTräger
mündetenindiejetztvorgelegteNovellierungdesHilfeplanverfahrens.
ZentralePunktederNovellierungsind:
• StärkungderBeteiligungsrechtevonElternundanderenSorgeberechtigten,umim
HilfeprozesseinHöchstmaßanAkzeptanzzuerreichen
• EinführungeinerKundenzufriedenheitserfassung
• DifferenzierungdesHilfeplansnachZielenundMaßnahmen,dieimjeweiligen
Hilfeplanungszeitraumzurealisierensind
• IntensivierungderVorbereitungalleramHilfeprozessBeteiligtenaufdie
turnusmäßigenHilfeplangespräche,u.a.durchEinführungeinesStatusberichtesder
Leistungsanbieter
ZurzeitistdieEntwicklungeinereigenenJugendamtssoftwareinVorbereitung,dieden
gesamtenHilfeprozessinklusiveallerVorbereitungenundEntscheidungenausder
SozialpädagogischenDiagnostikunddemFallverstehendokumentiert.
NachfolgendwerdendiewesentlichenEckpunkte,aufdenendieNeugestaltungdes
Hilfeplansverfahrensbasiert,zusammengefasstdargestellt:
QualifizierungderFalleingangsphase
DieUntersuchungEPSO(EvaluationPräventiverundSozialräumlichorientierterJugend-
undErziehungshilfen)hatdaraufhingewiesen,dassesbeiderEinleitungundGewährung
vonHilfenzurErziehunggroßeUnterschiedebzgl.derAusgestaltung,Qualitätund
PassgenauigkeitdergewährtenHilfengibt.UnterdemStichwort„Qualifizierungder
Falleingangsphase“hatdieAbteilungSozialeDienstealleMitarbeiterinnenundMitarbeiterdes
allgemeinenSozialdienstes,PflegekinderdienstesundderfreienTräger(TeamsambulanteHzE)
inderMethode„SozialpädagogischeDiagnostikundFallverstehen“geschult.ImRahmenvon
zweiPilotprojektenwurdedieMethodeinzweiBezirksstellenübereinenZeitraumvon6Monatenerprobt.DasneueHilfeplanverfahrengreiftdiewesentlichen,aufdieEssener
VerhältnisseabgestimmtenInstrumentedieserMethodeaufundschreibtdieseals
FachstandardsfürdieEinleitungundDurchführungvonHilfenzurErziehungfest.
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EinbeziehungvonKindern,Jugendlichen,jungenVolljährigenundSorgeberechtigten/Eltern
EinwesentlichesElementdesHilfeplanverfahrensmussdieressourcenorientierteEinbeziehung
vonKindern,jungenMenschenundFamiliensein.DasbisherigeHilfeplanverfahrenhathierzu
inderVergangenheitwichtigeStandardsfestgelegtundumgesetzt.
MitdemneuenHilfeplanverfahrenwerdendieschonvorhandenenInstrumentezur
EinbeziehungderBetroffenenweiterentwickeltundneueFormenderRückmeldungdurchdie
Familienberücksichtigt.
DarüberhinausbietendieErhebungsbögender„SozialpädagogischenDiagnostik“gute
Möglichkeiten,dieBetroffenenimVorfeldeinerHilfezurErziehungaktivermit
einzubeziehen.BeteiligungbeginntmitguterInformationderBetroffenen.Ausreichende
InformationüberAbläufe,Strukturen,RechteundPflichtenisteinewichtigeVorraussetzung
füreineaktiveundselbstbewussteBeteiligung.
BisherstelltedasEssenerJugendamtdenhilfesuchendenFamilienkeineumfassendeund
verständlicheInformationsbroschürezurGewährungvonHilfenzurErziehungzurVerfügung.
DieswirdimZusammenhangmitdemneuenHilfeplanverfahrennachgeholt.
Quality4children
DasvorliegendeHilfeplanverfahrenberücksichtigtdieaufeuropäischerEbeneentwickelten
QualitätsstandardsfürdieaußerfamiliäreBetreuungvonKindern,Jugendlichenundjungen
Erwachsenen.DieStandardswurdenentwickelt,umdieSituationundEntwicklungschancen
vonfremduntergebrachtenjungenMenschenzusichernundzuverbessern.Siebeziehensich
aufdieBereicheEntscheidungsfindung,Betreuungs-undVerselbstständigungsprozess(Anlage
6.6.1).
Ressourcenorientierung
DerHilfeplanistdaswesentlicheSteuerungsinstrumentderHilfeplanungnach§36SGBVIII
zwischendenSorgeberechtigten,Kindern/Jugendlichen,LeistungserbringernunddemASD.
AufbauundStrukturdesHilfeplanswerdenverändertundvereinfacht.
AufdieDefizitbeschreibung(unddiedamitverbundeneGefahrderFestschreibungaufeben
diesesDefizit)inHilfeplänenwirdzukünftigweitgehendverzichtet.ZieleundRessourcender
Menschenwerdensehrvielstärkerbetont.DieZielesindinSpracheundAusdrucksweisefür
alleBeteiligtenverständlichformuliert.NachvollziehbarkeitdesHilfeplansisteinewichtige
Bedingungdafür,dassMenschensichmitdenvereinbartenZielenidentifizierenundsichfür
dieZielerreichungaktiveinsetzen.
Wirkungsorientierung
MitderQualifizierungderFalleingangsphaseistdasZielverknüpft,fürjedesKind,jeden
JugendlichenunddieFamiliezumrichtigenZeitpunktdierichtigeHilfezugewähren.Um
diesemanspruchsvollenZielgerechtwerdenzukönnen,bedarfesklardefinierterPrüfsteine
sowohlwährendalsauchnachBeendigungeinerHilfezurErziehung,dielängeralsdrei
Monateinstalliertwar.
ImneuenHilfeplanverfahrenwurdendeshalb3wesentlicheEckpunktezur
Wirkungsorientierungfestgelegt:
• ÜberprüfungjederneuenHilfespätestensnach6Monatenunterderzentralen
Fragestellung,obesanhanddesbisherigenHilfeverlaufskonkreteAnhaltspunktezur
ErreichungdesHilfezielsgibt,
• Bewertungdererreichtenbzw.nichterreichtenTeilzieleimlaufendenHilfeplanverfahren,
• KontaktaufnahmezuKind,JugendlichenundFamilie6MonatenachAbschlussderHilfe,
umdieNachhaltigkeitderHilfezuüberprüfen.
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SteuerungderHilfenzurErziehung
DieSteuerungderHilfenzurErziehungrichtetsichnachsozialpädagogischenFachstandards
untergleichzeitigerBeachtungfiskalischerAspekte.
DieVerfahrensabläufewerdendeshalbunterdemGesichtspunktdernotwendigenfachlichen
undfinanziellenSteuerungderHilfendurchdieASD-FachkraftunddiejeweiligeLeitungskraft
verändert:DasbisherigeVerfahrensahdieEinbeziehungderLeitungnachder
EntscheidungsfindungimFachgesprächvor.ZukünftigwerdendieVerfahrensoorganisiert
sein,dassnotwendigefachlicheSteuerungsimpulsebezüglichderHilfeleistungzueinem
angemessenenZeitpunktgegebenwerdenkönnen.
DieNeuorganisationderSozialenDienstemitEinführungderLeitungsebene„Teamkoordinatorinnenbzw.Teamkoordinatoren“trägtdiesemSteuerungsprinzipRechnungundwirddie
GestaltungvonHilfeprozessenweiterqualifizieren.
2. Falleingangsphase/Falldiagnostik
DieGewährungundDurchführungvonHilfenzurErziehungerfolgtunterverbindlicher
EinbeziehungderMethode„SozialpädagogischeDiagnostikundFallverstehen“.
DienachfolgendenLeitgedankensindalsQualitätsstandardderHilfeplanungdurchgängigzu
beachten:
• EntscheidungimZusammenwirkenmehrererFachkräfte
• ErgebnisoffenheitundKonsensprinzip
• AdressatenbezogeneBeteiligungundMitwirkung
• AushandelnvonZielenundVereinbarungen
• TransparenzundDatenschutz
• Lebensweltorientierung
• regelmäßigeÜberprüfungundFortschreibungdesHilfeplans
• HilfeplangesprächealskommunikativeVerständigungzuBedarfen,Zielenund
Vereinbarungen
DurchdieEinführungneuersozialpädagogischerInstrumenteimHilfeplanverfahrenwerden
diesegrundlegendenOrientierungennochstärkerinderpraktischenArbeitumzusetzensein.
WesentlichesKernelementdesneuenHilfeplanverfahrensistdieEinführungder„SozialpädagogischenDiagnostikundFallverstehen“.NachgemeinsamerSchulungindieserMethode
unddererfolgreichenDurchführungeinesPilotprojekteszurPraxiserprobunginzweiBezirksstellenwirdimneuenHilfeplanverfahren„SozialpädagogischeDiagnostikundFallverstehen“
alsFachstandardfürdieAbteilungSozialeDienstefestgeschrieben.
2.1DieVorbereitungdesFachgesprächs
Diebisherige„Sozialdatenerhebung“zurVorbereitungdesFachgesprächsentfälltzugunsten
derfolgendenErhebungsbögen(diesesindauchnutzbarfürdiekollegialeBeratung)
• Genogramm
• Chronologie
• Netzwerkkarte(n)
• Ressourcenkarte(n)
• Bedarfserfassung
• Protokoll/Anspruchsbegründung
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AlleFachgesprächezurEntscheidungübereineHilfezurErziehungfindenaufderGrundlage
dieserErhebungsbögenstatt.DieInhaltesolltenmöglichstweitgehendmitdenBetroffenen
gemeinsamerarbeitetwerden.
DieUnterlagenwerdenstriktinanonymisierterFormerstelltundallenBeteiligten3Tagevor
demFachgespräch(perE-Mail,Fax,Kopie)zurVerfügunggestellt.Anhanddernachfolgenden
Kriterienentscheidetder/diefallverantwortlicheKollege/indarüber,obderFallinderkurzen
oderausführlichenVersionbearbeitetwerdensoll.
SämtlicheElementedersozialpädagogischenDiagnostik(Versionlang)kommenzumEinsatzin
allenFällenvon:
• latenterodermanifesterKindeswohlgefährdung(Sucht,psychischeErkrankung,geistige
Behinderung,Gewalt,Vernachlässigung...),
• drohenderFremdplatzierung,
• FallverläufeninderKrise(z.B.drohenderHilfeabbruchdurcheine/nderBeteiligten(auch
Träger),
• längereerfolgloseHilfe,d.h.derEinsatzderbisherigenHilfenstabilisiertdie
Lebenssituationnichtnachhaltig.
ZusammenmitdenUnterlageninformiertder/dieFallverantwortlichedarüber,welchezusätzlichenTeilnehmeroderGäste,diegrundlegendeErfahrungenundErkenntnissezum
Fachgesprächbeitragenkönnen,eingeladensind.
2.2DieDurchführungdesFachgesprächs(Versionlang)
DasFachgesprächfindetstattalsstrukturierterundmoderierterProzess.ZurUnterstützung
derModerationwerdendenBezirksstellenModerationskartenzurVerfügunggestellt.Darüber
hinaussinddieseauchonlineunterI:\AMT51\51-10\34_HPV\Moderationskartenzufinden.
FolgendeProzessschrittesindverbindlichdurchzuführen:
• FestlegungvonModerationundProtokollführung
• Fallvorstellung(evt.aktuellerNachtrag,persönlicheAnmerkungetc.)
KeineUnterbrechung!KeinerneuterVortragderschriftlichenUnterlagen!
• Klärungvornehmen:
• ProzessimRahmendes§27SGBVIII
• FestlegungderBeratungsfrage
• NachfragenzurFallvorstellung
• AuswertungderChronologie
• (ggf.EinbringungundBearbeitungdesInterviews)
• Identifikationsrunde
• Sammlung„BilderundEindrücke“(NotizenaufFlipcharto.ä.)
• Sammlung„Waswirdgebraucht?“(NotizenaufFlipcharto.ä.)
• Sammlung„KonkreteSchritte“(NotizenaufFlipcharto.ä.)
• DiskussionzurBeratungsfrage,EntscheidungzurnotwendigenundgeeignetenHilfe,zu
generellenZielsetzungenundHilfeprofil
• VerabschiedungdesProtokolls/Anspruchsbegründung
• Reflexion
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2.3DieDurchführungdesFachgesprächs(Versionkurz)
NichtjederFallbenötigtdieBearbeitungimo.g.umfassendenVerfahren.
ImVorfelddesFachgesprächsentscheidetdiefallverantwortlicheFachkraft,obesvertretbar
ist,denvorliegendenEinzelfallinderKurzversionzubearbeiten.BeiBedarfkanndie
KurzversionumProzessschrittederlangenVersionergänztwerden.
DieKurzversionsiehtdiefolgendenVerfahrensschrittevor:
• FestlegungvonModerationundProtokollführung
• Fallvorstellung(s.o.)
• Klärungvornehmen:
• ProzessimRahmendes§27SGBVIII
• FestlegungderBeratungsfrage
• NachfragenzurFallvorstellung
• DiskussionzurBeratungsfrage,EntscheidungzurnotwendigenundgeeignetenHilfe,zu
generellenZielsetzungenundHilfeprofil
• VerabschiedungdesKurzprotokolls
2.4DieEntscheidung
RegelmäßigeTeilnehmerinnenundTeilnehmerdesFallverstehenssind:
• diezuständigenTeamkoordinatorinnen/Teamkoordinatoren(inAusnahmefällenkannauf
dieTeilnahmeverzichtetwerden)undMitarbeiterinnen/MitarbeiterdesASD,
• Vertreterinnen/VertreterderkontraktiertenFlexpartner,
• NachFallkonstellationVertreterinnen/Vertreterderregionalzuständigen
Erziehungsberatungsstelle(jenachAbsprachenvorOrt)
• Mitarbeiterinnen/MitarbeiterdesPKD(immerwennKinderunter8Jahrenbetroffensind)
DieTeilnehmerinnenundTeilnehmerentscheidenimKonsens.SolltekeinKonsenserreicht
werden,verständigensichdieTeilnehmerinnenundTeilnehmerüberdasweitereVorgehen
(WiederholungdesFachgesprächsbeierweiterterEntscheidungsgrundlageoderEntscheidung
aufLeitungsebene).
Dieexternen,stimmberechtigtenTeilnehmerinnenundTeilnehmererhaltendas
Protokoll/dieAnspruchsbegründung.
BeiEntscheidungaufLeitungsebeneberatensichder/dieTeamkoordinator/inunddieLeitung
desFlexteamsbzw.derErziehungsberatung.
ImRahmenihrer/seinerLetztverantwortungentscheidetdieLeitungderBezirksstelle,wenn
aufderEbenekeinKonsenserzieltwurde.
JenachKonstellationdesEinzelfallskönnenweitereGäste(z.B.niedergelasseneKinder-und
Jugendpsychiater/innen,Therapeuten/innen,Erzieher/innenetc.)einbezogenwerden.Gäste
sindberatendtätig,jedochnichtentscheidungsbefugt.
2.4.1Schweigepflichtsentbindung
EsentsprichtdemmethodischenSelbstverständnis,vondenSorgeberechtigteneine
zusätzlicheSchweigepflichtsentbindungeinzuholen,sofernverschwiegenheitspflichtige
Fachgruppenbeteiligtwerden.
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2.5DieDokumentation
FolgendeUnterlagensindindieVerfahrensakte„HilfezurErziehung“aufzunehmen:
• Genogramm
• Chronologie
• Netzwerkkarte(n)
• Ressourcenkarte(n)
• Bedarfserfassung
• Protokoll/Anspruchsbegründung
• ErgänzungdesProtokollszumVordruck„KommenLeistungendesOEGinBetracht?“
• DokumentationdesBeratungsprozessesinderLeistungsakte
• Sammlung„Chronologie“,jenachEinzelfall(NotizenaufFlipcharto.ä.)
• Sammlung„Waswirdgebraucht?“jenachEinzelfall(NotizenaufFlipcharto.ä.)
• Sammlung„KonkreteSchritte“(NotizenaufFlipcharto.ä.)
EineumfassendeArbeitsanleitungzurNutzungderInstrumentarienistinderAnlage6.1.7zu
finden.
2.6Exkurs„Eingliederungshilfe“
DasVerfahrenzurGewährungvonHilfennach§35aSGBVIIIunterscheidetsichineinigen
wichtigenPunktenvonderHilfegewährungnachden§§27ffSGBVIII.
PrüfungderAnspruchsvoraussetzungen
Kinder1undJugendlichehabenAnspruchaufEingliederungshilfegem.§35aSGBVIII,wenn
a)eineStörung(Abweichung)derseelischenGesundheitdiagnostiziertwurde(Dauerlänger
als6Monate)
und
b)dieTeilhabeamLebeninderGesellschaftbeeinträchtigtbzw.dieseszuerwartenist.
Diesentsprichtdersog.„ZweigliedrigkeitdesBehinderungsbegriffs“,dievomGesetzgeber
vorausgesetztwird.
BeideBedingungenmüssenerfülltsein.
EntscheidungüberdienotwendigeundgeeigneteHilfe
DieNotwendigkeiteinerEingliederungshilfewirdvoneinemRehabilitationsträger
„festgestellt“.DiesistfürdieEingliederungshilfefürseelischbehindertejungeMenschengem.
§35aSGBVIIIdasJugendamt.
DasVorliegeneinerStörung(Abweichung)derseelischenGesundheitist(inderRegel)durch
einenapprobiertenPsychotherapeutendesJPIzuprüfen.Diesergibteine„Stellungnahme“ab;
hierbeiisterperGesetzandieNomenklaturdesICDgebunden.
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AbweichenddavonsindAnsprüchevonKindernabGeburtbiszurEinschulunggeregelt.
a)grundlegendin§30SGBIXundb)konkretisiertinderRahmenempfehlungzurUmsetzungderVerordnungzurFrüherkennungund
FrühförderungbehinderterundvonBehinderungbedrohterKinder(Frühförderungsverordnung-FrühV)vom24.06.2003.
DieLeistungenfürdieseAltersgruppewerdenalsganzheitlicheKomplexleistungerbracht.
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DasVorliegeneinerTeilhabebeeinträchtigungistprimärvondensozialpädagogischen
FachkräftenimJugendamtzuprüfen;einespezifischeAufgabedesPsychotherapeutendesJPI
bestehthiernicht.
Allerdings:derMoment,zudemdieFachkräftedesJugendamtesprüfen,feststellenund
entscheiden,istdasFachgespräch,undhieranwiederumnimmtder/dieJPI-Mitarbeiter/-in
teil.SomitbringterimVorhineinseinefachdienstlicheStellungnahmeindasFachgesprächein
undtrifftdannalsTeilnehmerimFachgesprächgemeinsamundimKonsensmitallenanderen
Beteiligten
-dieFeststellungeinerTeilhabebeeinträchtigung,
-diesichdarausalsGesamturteilergebendeFeststellungeinerseelischenBehinderung,
-unddienotwendigenundzweckmäßigenHilfen.
UmderKlarheitfüralleBeteiligtewillenwirddasJPIkünftigdieeinschlägigenBerichteso
verfassen,dasssieder„Zweigliedrigkeit“desBehinderungsbegriffsebensowieder
„Zweigliedrigkeit“desentsprechendenVerfahrensRechnungtragen:Sieenthalten
1. eineStellungnahmeüberdasVorliegeneinerStörungderseelischenGesundheit(inder
TerminologiedesICD)und
2. eineEmpfehlungfürdasFachgesprächzurBeurteilungderTeilhabebeeinträchtigung(in
derTerminologiedesICF2undggf.schließlichaucheineEmpfehlungfüreinenotwendige
undzweckmäßigeHilfe.
DasVerfahrenorientiertsichandenProzessschritten,wiesieindieserArbeitsanweisungfür
dieHilfenzurErziehungfestgelegtwurden.DieMaterialienundVerfahrender
sozialpädagogischenDiagnostikunddesFallverstehenssindauchindenFällendes§35aSGB
VIIIanzuwenden.
DieAusgestaltungderHilfeorientiertsichandemspezifischenBedarfimEinzelfall.Esistzu
prüfen,obambulante,teilstationäreoderstationäreHilfenangezeigtsind.
Hilfennach§35aSGBVIIIkönnenverwehrtodereingestelltwerden
• beifehlenderMitwirkungsbereitschaftder/desBetroffenen.DiesgiltingesteigerterForm
beiHilfennach§§41/35aSGBVIII.
• wennkeine-auchkeineminimale-Verbesserungsmöglichkeitabzusehenist.
ZuEinzelheitensiehedieMaterialsammlungzu§35aSGBVIIIin:
I:\AMT51\51-10\30_Materialzu§35a
3.Hilfeplanung
ÜberdieNotwendigkeitundGeeignetheiteinerHilfezurErziehungodereinerEingliederungshilfewirdimFachgesprächnach§36SGBVIIIentschieden.AufGrundlagedieser
Entscheidungübereineambulante,teilstationäreoderstationäreHilfeerfolgtdie
HilfeplanungmitdenbeteiligtenSorgeberechtigten/Eltern,denKindern/Jugendlichen/jungen
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DerBehinderungsbegriffinderSozialgesetzgebunggründetaufkonzeptionellenEntwicklungen,diedurchdieWHOangestoßenworden
sindunddieimICFmündeten.AuchalleeinschlägigenKommentaredes§35aSGBVIIIbeziehensichausdrücklichaufdasICF.DieNutzung
derNomenklaturdesICFzurFeststellungderTeilhabebeeinträchtigungistempfohlen,abernichtexplizitvorgeschrieben,-andersalsbeider
StellungnahmeüberdasVorliegeneinerGesundheitsstörung,fürdiedieNutzungderNomenklaturdesICDin§35aSGBVIIIausdrücklich
vorgeschriebenist.
DasJPIstrebtan,künftiginseinenEmpfehlungendieNomenklaturunddieSystematikdesICFzunehmendzunutzen.
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Volljährigen,denLeistungsanbieternunddenSozialenDiensten(sieheAnlage6.2.1bzw.6.2.2).
DieWünschederSorgeberechtigtenbeiderAusgestaltungderHilfesindzuberücksichtigen,
soferndiesnichtmitunverhältnismäßigenMehrkostenverbundenist.
DiesergrundsätzlicheQualitätsstandardgiltfürdieEinleitungundGewährungambulanter,
teilstationärerundstationärerHilfengleichermaßen.NotwendigeDifferenzierungenergeben
sichbeiderAufstellung,FortschreibungundDauerderHilfen.
DerHilfeplanwirdnachErstellungdenamHilfeprozessBeteiligtenzeitnah,spätestensjedoch
nachvierWochen,übersandt.
3.1AmbulanteundteilstationäreHilfenzurErziehung/Eingliederungshilfe
AmbulanteHilfenzurErziehungfindeninderRegelinnerhalbderFamiliestatt;beider
VerselbständigungjungerMenschengehtesmeistumdieBetreuungineinereigenen
Wohnung.AmbulanteHilfenverfolgendasZiel,dieeigenständigeErziehungsleistungder
Sorgeberechtigten(wieder-)herzustellenunddenVerbleibderKinder/Jugendlicheninder
Familieabzusichern.Siesollenhelfen,eineTrennungvonElternundKindern/Jugendlichenzu
vermeidenodereineRückführungauseinerstationärenMaßnahmezubegleiten.Junge
MenschensollenmitambulanterHilfeaneineeigene,selbstverantwortlicheLebensführung
herangeführtwerden.
AlsallgemeingültigerStandardfürfamilienbezogeneambulanteHilfengilt,dassder
Hilfeprozessinnerhalbvon2JahrenerfolgreichzumAbschlussgebrachtwerdensollte.
Spätestensnach2JahrensolltedieFamiliewiederinderLagesein,dieErziehungderKinder
ohneintensiveHilfenzugewährleisten.
DerentscheidendeZeitraumfüreineerfolgreicheHilfeleistungliegtnacheinhelliger
EinschätzungallerFachleuteinnerhalbderersten3-6MonatenachHilfebeginn.Hier
wirderkennbar,obdieMaßnahmealsgeeignetanzusehenistunddieSorgeberechtigten
tatsächlichanderVeränderungihreErziehungshaltungmitwirkenkönnenund/oderwollen.
Sofernesinnerhalbderersten3-6MonatekeinesichtbarenVeränderungengibt,wirddie
ambulanteHilfemitgrößterWahrscheinlichkeitauchindennächstenMonatenkeineErfolge
bringenundderHilfeprozessscheitern.
DemzufolgemussderHilfeplanungsprozessgeradeinderAnfangsphasevondenSozialen
Diensten„engmaschig“begleitetwerden.DiesistgeradeimHinblickaufKleinkinderabsolut
notwendig,damitnichtwertvolleZeitinderlebensprägendenEntwicklungsphaseverloren
geht.
FürdasHilfeplanverfahrenbedeutetdies,dassdieHilfeplanzieleimHinblickaufdie
GeeignetheiteinerHilfesowiedieMitwirkungsbereitschaftderBeteiligten,dieZuverlässigkeit,
dasVeränderungspotentialetc.erstmalignach6Wochenunddannnach3Monaten
reflektiertwerden.DerReflektionsprozesswirdnachRücksprachemitdenBeteiligteninForm
einesVermerksdokumentiert.
VordererstenHilfeplanfortschreibung,d.h.spätestenseinhalbesJahrnachHilfebeginn,muss
eineabschließendeGesamtbewertungderSituationvorgenommenwerden,mitderklaren
Aussage,obderHilfeprozessbisdahinerfolgreichwarodernicht(sieheAnlage6.2.3).Als
InstrumentefürdieBewertungbietensichentwederdieWiederholungdesFachgesprächs,die
kollegialeFallberatungund/oderderfachlicheAustauschmitdem/derTeamkoordinator/-inan.
SolltedieambulanteHilfefortgeführtwerden,sollteschonzudiesemZeitpunktnach
MöglichkeitüberdieendgültigeLaufzeitderHilfeentschiedenwerden.
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DaeineambulanteHilfezurErziehungnichtalseineArtDauerentlastungderFamilieangelegt
seinkann,bedarfesderausdrücklichenGenehmigungdes/derTeamkoordinators/-in,wennein
Hilfezeitraumvon2Jahrenüberschrittenwerdensoll(sieheAnlage6.2.3).
3.2StationäreHilfenzurErziehung/Eingliederungshilfe
EinestationäreHilfeineinerPflegefamilieoderHeimeinrichtungwirdeingeleitet,wenn
• eineambulanteHilfenichtausreichtodergescheitertist,
• dasKindeswohlnichtmehrausreichendinnerhalbderFamiliegesichertist,
• zurÜberbrückungeinereskalierendeKrisensituationeineFremdplatzierungerforderlich
ist,
• nacheinerInobhutnahmenochnichtabschließendübereineRückführungzurFamilie
entschiedenwerdenkann.
DiejeweiligeAusgangslagebestimmtweitgehenddieAuswahlderUnterbringungsform,die
ZielederHilfeplanungunddieDauerdesHilfeprozesses.
DaessichbeieinerFremdplatzierungumdenweitestgehendenEingriffindieelterliche
VerantwortunghandeltundderLebensmittelpunktdesKindes/Jugendlichen,verbundenmit
einerneuenWerteorientierungundneuenBezugspersonen,komplettverändertwird,
mussdieausgewählteUnterbringungsformdenEntwicklungsbedürfnissendes
Kindes/JugendlichenundseinemRechtaufZuwendung,ErziehungundFörderungmöglichst
genauentsprechen.JederAbbruchoderjedefalscheZuordnungführtzuweiterenEinbrüchen
inderPersönlichkeitsentwicklungundbeeinträchtigtdieBindungsfähigkeitdesKindesund
seinVertrauenindieErwachsenen.
StationäreHilfenmitRückkehroption
DieNotwendigkeiteinervorübergehendenUnterbringungineinerPflegefamilieoder
HeimeinrichtungergibtsichmeistauseinerakuteskalierendenSituation.Fallsdie
Sorgeberechtigtennichtzustimmen,erfolgtdiesofortigeHerausnahmeübereine
Inobhutnahmegemäߧ42SGBVIII(vgl.hierzu:VerfahrensstandardsderSozialenDienste
beiKindeswohlgefährdungen).
EinevorübergehendeUnterbringungkommtauchdannzumTragen,wennessichnach
sozialpädagogischerFacheinschätzungallerVoraussichtnachumeinezeitlichbefristete
Krisensituationhandelt.
StationäreHilfeohneRückkehroption
NachScheiterneinerambulantenHilfestelltsichhäufigdieFragenacheiner
HerausnahmedesKindesausderFamilie.Gleichesgilt,wenndieElternerwiesenermaßen
nichtbereitoderinderLagesind,GefährdungenvonihrenKindernabzuwendenoderdie
KindervorGefährdungenzuschützen.BeidiesenFallkonstellationenwirdesinallerRegel
umlangfristigeUnterbringungeninHeim-oderVollzeitpflegegehen.BeikleinerenKindern
bisetwazumEndederGrundschulzeitstehtdieFragederBeheimatungineiner
familiären/familienähnlichenLebensformimVordergrund;beiälterenKindern/Jugendlichen
gehtesumdieAuswahleinerEinrichtung,diedenVerselbständigungsprozessvorantreiben
kann.
DieentscheidendePhaseimHilfeplanungsprozessliegtineinerexaktenFalldiagnostikund
anschließendenZuordnungzurHilfeform.DreiMonatenachHilfebeginnistimRahmen
einererstenHilfeplanfortschreibungzuprüfen,obsowohlaufSeitendesKindes/Jugendlichen
alsauchderPflegefamilie/HeimeinrichtungdieVoraussetzungenfüreinendauerhaften
13
Hilfeerfolggegebensind.Solltesichzeigen,dasssicheinetragfähigeBeziehungsebene
entwickelt,reichenanschließendHilfeplanfortschreibungeninhalbjährlichenbisjährlichen
Abständenaus,sofernkeineflankierendenHilfenerforderlichsind.
InderRegelwerdenbeiakutenGefährdungen(Inobhutnahmen)Kleinkinder/jüngereKinder
infamiliäreBereitschaftsbetreuung/Stand-by-Pflegefamilienvermittelt.Wenndiese
MöglichkeitnichtzurVerfügungstehtoderinbegründetenEinzelfällennichtgeeignetist,
werdenKleinkinderinKindernotaufnahmenvermittelt.FürältereKinder/Jugendlichestehen
AufnahmeheimezurVerfügung.
BeiderÜberbrückungabsehbarzeitlichbefristeterfamiliärerKrisensindKinder,jenach
Alter,entwederinBereitschafts-/ÜbergangspflegefamilienoderstationärenRegeleinrichtungenunterzubringen.
Grundsätzlichgilt:
JejüngerKindersind,destomehrbrauchensieverlässlicheBeziehungsstrukturenund
Erwachsene,dieihnenZuwendung,VertrauenundSicherheitgeben.Deshalbmussin
einerClearingphasevon3MonatennachderHerausnahmedefinitivgeklärtsein,obdie
VoraussetzungenfüreineRückführungzudenElterngegebensind.DerArbeitmitdenEltern
kommthiereinezentraleBedeutungzu.AusdiesemGrundisteszwingenderforderlich,
inderHilfeplanungdenRahmen,dieAnforderungenunddieZielederArbeitmitden
Elternsopräzisewiemöglichfestzulegen.InderClearingphasemüssenalleBeteiligteneng
zusammenarbeiten,umzueinerabgesichertenEntscheidungzukommen,obeine
Rückführungrealisierbaristodernicht.
NachMöglichkeitsollte-unterbesondererBerücksichtigungdesBindungsverhaltensvon
Kleinkindern-dievorübergehendeUnterbringungdenzeitlichenRahmenvon3Monaten
nichtüberschreiten.EineÜberschreitungdesZeitrahmensbedarfderausdrücklichen
ZustimmungderTeamkoordinatorin/desTeamkoordinators.
DievorübergehendeUnterbringungvonälterenKindernoderJugendlichensolltemöglichst
ineinemZeitraumvon2Jahrenabgeschlossensein.IndiesenFällenerfolgtdieHilfeplanung
quartalsweise.IndenHilfeplangesprächenwirdfestgestellt,obdieElterntatsächlichaktiv
mitwirken,dieZielerreichungwirdüberprüftunddiezuerreichendenZielefürdienächsten
3Monatewerdenvereinbart.SolltedieRückführungtrotzintensiverElternarbeitnichtinnerhalbvon2Jahrenmöglichsein,musseinerneutesFachgesprächdurchgeführtwerden.
Damitwirdsichergestellt,dassfremduntergebrachteKindernichtdauerhaftmitunklaren
Perspektivenlebenmüssen.
3.3ZusammenarbeitmitElternund/oderanderenSorgeberechtigten
SorgeberechtigteElternoderPfleger/VormündersindgrundsätzlichanderPlanungund
UmsetzungeinerHilfezurErziehungbzw.einerEingliederungshilfezubeteiligen.Zielmuss
sein,einHöchstmaßanAkzeptanzfürdieerforderlicheHilfezuerreichen.Diesistdiebeste
GrundlagefüreinengelingendenHilfeprozess.
AuchwennElterndieelterlicheSorgenichtmehrzusteht,mussihreBeteiligungam
Hilfeplanungsprozessimmergeprüftund–fallsfürdenHilfeprozessförderlich-auch
14
umgesetztwerden.Diesgiltauchdann,wennElternnacheinerlängerenPausewieder
beteiligtwerdenmöchten.GrenzenderBeteiligungergebensich,wenndasVerhaltender
ElternzuBeeinträchtigungenbeidenKindern/Jugendlichenführt.Hierkannz.B.andieStelle
derBeteiligungdieInformationtreten.
NurinbegründetenundnachvollziehbarenFällendürfennicht-sorgeberechtigteElternvon
derInformationoderBeteiligungausgeschlossenwerden.
3.4InformationderLeistungsanbieter
DieLeistungsanbietermüssenvorÜbernahmeeinesHilfefallsumfassendüberdieansie
gestelltenAnforderungeninformiertwerden.DeshalberhaltendieLeistungserbringeralle
entscheidungsrelevantenUnterlagenwieAnspruchsbegründung,Chronologie,Genogramm,
Netzwerkkarte,Ressourcenkarte,Bedarfserfassung,ggf.vorhandeneGutachtenunddie
Hilfepläne.
3.5FortschreibungderHilfe
FürdieFortschreibungeinerHilfezurErziehungbzw.EingliederungshilfegeltendieRegelnder
umfassendenInformationundBeteiligungallerPersonen,dieinderHilfeplanungvon
Bedeutungsind
3.5.1 Statusbericht
EinequalifizierteHilfeplanungerforderteineintensiveVorbereitungallerBeteiligtenaufdie
Hilfeplangespräche.FürdieinterneVorbereitungderSozialenDienstewurdehierzuein
Standardentwickelt(sieheAnlage6.2.3).
EinwesentlicherBestandteilderVorbereitungisteinStatusberichtdesLeistungsanbieters,der
ausseinerSichtdenVerlaufderbisherigenHilfebeschreibtundAnhaltspunktefürdieweitere
Hilfeplanunggibt.
DerLeistungsanbieterentscheidetineigenerVerantwortung,obderStatusberichtnurandas
JugendamtgesandtwirdoderauchandieanderenBeteiligten.Ausmethodisch-fachlichen
GründensollteaberauchhierdasGebotderweitgehendenTransparenzundBeteiligung
gelten.
DerStatusberichtmussfürdieSozialenDienstedeneindeutigenHinweisenthalten,obder
StatusberichtmitdenBeteiligtenerarbeitetwurdeund/odereinVersandanandereBeteiligte
erfolgtistodernicht.
DieSozialenDienstesindnichtbefugt,denStatusberichtanweitereBeteiligteder
Hilfeplanungweiterzuleiten,wennderLeistungsanbietersichdagegenentschiedenhat
HiergiltderallgemeinedatenschutzrechtlicheGrundsatz,dassder„HerrderDaten“–hierder
Leistungsanbieter-selbstüberdieVerwendungseinerDatengegenüberDrittenentscheiden
darf!
15
3.5.2 Kundenzufriedenheit
DieBeteiligungvonKindern,Jugendlichen,jungenVolljährigen,undSorgeberechtigten/Eltern
isteinwesentlichesMerkmaldesHilfeplanverfahrens.
NebenanderenInstrumentenderBeteiligungwurdederKundenzufriedenheitsbogen(Anlage
6.2.4und6.2.5)entwickelt,umfrühzeitigdieEinschätzungderFamilien,älterenKindern,
JugendlichenundjungenVolljährigenzumHilfeverlauf,inErfahrungzubringenundins
Hilfeplangesprächeinzubringen.
DerKundenzufriedenheitsbogenwirddenEltern/Kindern/Jugendlichenundjungen
VolljährigenvierWochenvordemHilfeplangesprächdurchden/diezuständige/n
Mitarbeiter/-inderSozialenDienstezugesandt(Entscheidungsspielraum:abwelchemAlter
denKindernderBogenzugesandtwird,liegtimErmessenderMitarbeiter/in).Eswirddarum
gebetendenKundenzufriedenheitsbogenmöglichstvordemHilfeplangesprächdem
Jugendamtzukommenzulassen.
16
4.KurzübersichtdesHilfeplanverfahrens
Fachgespräch
VorGewährungeinerHilfenach§§19,20oder42odereinerHilfezurErziehung/Eingliederungshilfe/HilfefürjungeVolljährigeundbei
VeränderungderHilfeartistperVordruckmitderWEHimmerdieörtlicheZuständigkeitzuprüfenunddiesachlicheZuständigkeitist
beiHilfengem.§§20,35aambulantundstätionärgem.§§85,86,86a-d,87und88SGBVIIIeindeutigzuklären.
Vorbereitung
Erhebungsbögen
Genogramm
Chronologie
Netzwerkkarte(n)
Ressourcenkarte(n)
Bedarfserfassung
gemeinsammitder
Familieerheben!
gemeinsammitder
Familieerheben!
gemeinsammitder
Familieerheben!
gemeinsammitder
Familieerhebenund
Beratungmit
Teamkoordinator
Anmerkung
Versionlang
Versionkurz
Teilnehmer/innenamFG
spätestens3Tage
vordemFGan
alleBeteiligtein
anonymisierter
Form;eine
Rückmeldung
durchdenTKan
diefallführende
Fachkrafterfolgt
innerhalbvon2
Tagen.
Kindeswohlgefährdung
ImEinzelfall
drohende
Fremdplatzierung
FallverlaufinderKrise
längerererfolgloserHilfe
Fallverantwortliche
Teamkoordinatorinbzw.
fallverantwortlicher
Teamkoordinator,
Mitarbeiter/inASD,
Mitarbieteri/inder
kontraktiertenFlexTeams,nachFallJPI,PKD
(wennKinderunter8
betroffeninjedemFall),
weitereberatendeGäste
Durchführung
Moderationskarten 1.Protokollant/in
undModerator/in
festlegen
2.Angabenzur
aktuellen
Entwicklung
3.Rückfragen
5.Identifikations- 7.Waswirdgebraucht?
runde
9.Diskussionund
Entscheidung
11.Reflexion
4.Auswertungder
Chronologie
6.Sammelnvon
Bildernetc.
8.KonkreteSchritte
10.Verabschiedung
desProtokolls
Alle
entscheidungsbefugten
TN/InnenamFG
erhaltenein
Protokoll
EntscheidungimKonsens ohneKonsens
Verständigungauf
Wiederholungoder
Entscheidungauf
Leitungsebene
Entscheidung
Protokoll/
Anspruchsbegründung
17
BitteBesonderheitenbei
Zuordnungnach§35a
SGBVIIIbeachten,zudem
OEG,Adoption
Entscheiderrundebei:
AktuellerStandsiehe
unter:
I./Amt51/51-10
/Leitliniend.Budget-
steuerung
allenKindernunter8Jahren,dieinHeimeinrichtungenuntergebrachtwerden,auchwenndiesnurkurzfristigseinsoll.FürdieseKinderist
zudemdiePflegestellenvermittlungzuprüfen.
allenFällennach§§19,34und35aundi.V.m.§41SGBVIII,derenTagespflegesatz150€übersteigt.BeiFällennach§19,sobald150€(für
MutteralleinoderMutterundKindaddiert)überschrittenwerden.
alleno.g.Fälle,derenTagespflegesatzimRahmenderHilfeplanfortschreibunginkl.Annex-LeistungendieGrenzevon150€übersteigt
FällenmitKindernab8JahrenundJugendlichen,dieinAufnahme-Einrichtungenuntergebrachtwurden,wenndarauseinestationäre
AnschlusshilfemiteinemPflegesatzvonmehrals150€entsteht.
beiallenAnträgenaufHilfenach§41SGBVIII(ambulant,stationär,auchunter150€)
Hilfeplan
Ambulanteundteilstationäre
HilfenzurErziehung/
Eingliederungshilfe
I.d.Rnichtlängerals2Jahre,oder
Aufstellung
beilängererLaufzeitGenehmigung Hilfeplan
durchTK.BegrenzungdesEinsatzes
beiambulantenFällenaufmaximal6
StundenproWoche,minimal2
Stunden.
BeiHilfennach§35agiltambulant/
teilstationärvorstationärund
einevorrangigeInanspruchnahme
vonAngebotenEssenerTräger.
Reflektion
Reflektion
1.Fortschreibung
6Wochen
nach
Hilfebeginn
mitden
Beteiligten
(Vermerk)
3Monate
nach
Hilfebeginn
mitden
Beteiligten
(Vermerk)
6Monatenach
alleweiteren6
Hilfebeginnmit
Monate
Gesamtbewertung,ob
Hilfeerfolgreichund
Entscheidungüberdie
Gesamtlaufzeit.
18
Fortschreibungen
StationäreHilfenzur
Erziehung/
Eingliederungshilfe
akuteGefährdung
BeiUnterbringungenin
Aufnahmeheimengem.§42,34oder
35a,dielängerals6Wochendauern,
istdieZustimmungder
Bezirksstellenleitungeinzuholen(vgl. BeiauswärtigenUnterbringungenistderVordruck„Meldungauswärtiger
3.2).
Unterbringungen“51-3-3verbindlichzuzusenden.
InsbesonderebeijüngerenKindern
Clearingphasevonlängstens3
Monaten,obeineRückführung
möglichist.EineÜberschreitung
bedarfderZustimmungTK.
stationäreHilfenmit
Rückkehroption
SolltemöglichstineinemZeitraum
von2Jahrenabgeschlossensein.
SolltedieRückführunginnerhalb
von2Jahrennichtmöglichsein
erneutesFachgespräch.
Aufstellung
Hilfeplan
3Monatenach
Hilfebeginn.
Dieweitere
Hilfeplanungerfolgt
quartalsweise.
stationäreHilfenohne
Rückkehroption
Aufstellung
Hilfeplan
3Monatenach
Hilfebeginnprüfen,ob
dieVorraussetzungen
füreinendauerhaften
Erfolggegebensind.
indiesemFall
weitere
Fortschreibungenim
1/2bis1-jährlichem
Rhythmus
Kundenzufriedenheit
Beachtung der unter 3.5.2 beschriebenen Verfahrensweise
Nachhaltigkeitsprüfung
BeiallenHilfenzur
Erziehung/
Eingliederungshilfen
3-6Monatevorgeplanter
BeendigungErstellungeines
abschließendenHilfeplans
BeiZeitpunktderBeendigungerfolgtein
Abschlussgespräch(Vermerk)
19
6MonatenachBeendigung
NachhaltigkeitsprüfunganhanddesBogens
"Erfolgsbewertung"(Übersendungan51-1006/Co)
5.Abschluss,Beendigung,Erfolgsbewertung
MitHilfeleistungennachden§§27ff,41und35aSGBVIIIkönnendreiunterschiedlicheZiele
verfolgtwerden
• ElternausreichendeKompetenzenzurErfüllungihrerErziehungsaufgabevermitteln,
• JungeMenschenaufeineselbständigeLebensführungvorbereiten,
• SeelischbehindertenodervoneinerseelischenBehinderungbedrohtenjungenMenschen
eineTeilhabeamöffentlichenLebenermöglichen.
ImHilfeplanungsprozessnach§36SGBVIIIwerdenbeiBeginnderHilfedaszuerreichende
GesamtzielunddieerstenkonkretenTeilzielebeschrieben.Beidenturnusmäßigen
HilfeplanfortschreibungenwerdendiezurZielerreichungvereinbartenTeilzieleüberprüftund
neuvereinbart.
IneinemZeitraumvon3-6MonatenvordergeplantenBeendigungderHilfeleistungwirdein
abschließenderHilfeplanerstellt,derdieletztenzuerreichendenZiele,denÜbergangunddie
weiterePerspektivebeschreibt.
UnmittelbarvorBeendigungderHilfefindetmitallenBeteiligteneinAbschlussgesprächstatt,
beidemderGesamtprozessderHilfeleistungresümiertwird.AufBasisdesResümeeswerden
KriterienundEckpunkteherausgearbeitet,diewesentlichdazubeitragen,dieerzieltenErfolge
desHilfeprozessesnachhaltigabzusichern.
BeiderBeendigungvonstationärenHilfenkannesfüreineÜbergangszeitnotwendigsein,die
letztendlicheErreichungdesHilfeplanzielsmitambulantenHilfenzuflankieren.
BishergibteskeineauswertbarenErkenntnissedarüber,wieweitestatsächlichgelungenist,
FamilienundjungeMenschendurchgeeigneteHilfenzurErziehungoderMaßnahmender
Eingliederungshilfedauerhaftzustabilisieren.
DeshalbwirdindasHilfeplanverfahrenalsneuerQualitätsstandardaufgenommen,dass
6MonatenachBeendigungderHilfeleistungeineKontaktaufnahmedesASDzurFamilieoder
demjungenMenschenstattfindet,umdieNachhaltigkeitderzuvorgeleistetenHilfezu
überprüfen.DieNachhaltigkeitsprüfungdientauchdazu,frühzeitigaufneueEntwicklungen
zureagieren,diedenErfolgdervorherigenHilfeleistunggefährdenund/oderneueintensive
Hilfeleistungenerforderlichmachenkönnten.
DieNachhaltigkeitsprüfungerfolgtanhanddesBogensErfolgsbewertung(sieheAnlage6.4)
undwirdzurAuswertungan51-10-06/Cogesandt.
20
Anlage6.1.1
Familie K.
Fr.P.
Hr.P.
Hr. K.
Fr. K.
oo 1972
oo
* 1953
* 1951
Ber.1: städt. Angestellte
Hr.S.
Fr.S.
oo
* 1971
* 1931
† 1978
Ber.1: Blitzschutzmonteur
Ber.1: Maler/Anstreicher
Fr.K.
Kerstin
* 1974
* 1930
Hr.K.
oo 1992
Kai
* 1971
Petra
* 1971
Dirk
K.
Anna
K.
oo
* 1962
Ber.1: Sanitärmonteur
Ber.1: Hausfrau
Natalie
* 1995
Patrick
Sabrina
Sven
Mark
Andre
Leon
* 1993
* 1999
* 1999
* 2003
* 2007
21
Fr.P.
Schwester
* 1953
Fr.H.
* 1957
† 1987
B4: Mutter von Fr. K.
Andrea
H.
Hr.
A.
* 1976
* 1977
22
Srah
Yotimo
* 1994
* 2002
Anlage6.1.2
St.A. 51-10-
N51
Chronologieüber
Name: Geburtsdatum:
NamederMutter:
Geburtsdatum:
NamedesVaters:
Geburtsdatum:
Eltern
Vorabinformationen:
________________________________________________________
________________________________________________________
Datum
Lebenslauf/-geschichte
Hilfegeschichte
23
Anlage6.1.3
NetzwerkkarteinBezugauffolgendeFragestellung:3
Freunde
Familie/
Verwandte
Institutionen/
Ämter
Bekannte/
Nachbarn
3
JenachFragestellung(z.B.„WerträgtzurpositivenStabilisierungderVersorgungssicherheitderKinderbei“?)werdenindenSegmenten
diePersonenvermerkt:jenäherzurMittedestobesser/förderlicher/tragfähigeristdieBeziehung;Eintragungregelmäßigüberprüfenund
wiederholen,dannwerdenNetzwerkesichtbar.KannauchmitjungenMenschen/Elternzusammenausgefülltwerden,umihreSichtder
Beziehungsnetzezuerfahren.
24
Anlage6.1.4
Ressourcenkartefür________________________
(FamilieoderEinzelperson)
persönlicheStärken/Fähigkeiten
einzelnerFamilienmitglieder
FinanzielleSituation
(Wohnungsgröße,Einkommen…)
FamiliärerZusammenhalt
(z.B.Werhilftwem?Werhältzuwem?)
WelcheAngeboteimStadtteilwerdengenutzt?
(z.B.AngebotevonInstitutionen,Nachbarschaftshilfe)
25
Anlage6.1.5
Bedarfserfassungfür:
(stichwortartigeEintragungen,möglichstAusdruckweisederjeweiligenPersonbenutzen)
AusSichtderErziehungsberechtigten:
Wassollverändertwerden?
AusSichtdesjungenMenschen:
Wassollverändertwerden?
AusSichtandererPersonen:
Wassollverändertwerden?
Waswurdedurchwenunternommen,umeineVeränderungdesProblemszuerreichen?
Waswarerfolgreich?Washatsichalserfolgloserwiesen?(ausSichtderKlienten)
ZentraleLösungsansätzeausSichtder/deszuständigenSozialarbeiterin/Sozialarbeiters
KönnenSozialraumressourcenzurLösungbeitragen?
26
Anlage6.1.6
Anspruchsbegründung
NamederFamilie/desjungenMenschen:
Protokollant/in:
Fachgesprächam
Teilnehmer/innen(intern):
Teilnehmer/innen(extern)
NamederFamilie/desjungenMenschen:
EswurdeKonsenserreicht.HilfenachdemSGBVIIIistnotwendig.
EswurdekeinKonsensübereineHilfenachSGBVIIIerzielt.
HinweisezumFachgespräch(Stichworte):
(ggf.wesentlicheFragestellung,Erkenntnisgewinn…)
GenerelleZielsetzungen:
NotwendigesHilfeprofil(Stichworte):
(Mann,Frau,Tandem,Stundenzahl,ArtderEinrichtung,voraussichtlicheDauerderHilfe,Eilfall)
RessourcendesStadtteilskönnengenutzt
werden.
RessourcendesStadtteilskönnennicht
genutztwerden.
WelchealternativenHilfenwurdenerwogen?
Rückführungsoptionistgegeben
KeineRückführungsoption
HinweiseaufAnsprüchenachOEG4sindgegeben5
KeineHinweiseaufAnsprüchenach
OEG
AdoptionkommtinBetracht
AdoptionkommtnichtinBetracht
DienotwendigeHilfegem.§___SGBVIIIwird
gewährt
Hilfegem.§___SGBVIIIwirdnicht
gewährt
VorrangigeLeistunggem.§___SGBXII
DiebeantragteHilfewirdabgelehnt
_______________________________________
Datum/Unterschrift/Fachkraft
_____________________________________
Datum/Unterschrift/Protokollant/in
_______________________________________
Datum/Unterschrift/Teamkoordinator/in
_____________________________________
Datum/Unterschrift/LdBK
4
OEG=Opferentschädigungsgesetz
FallsHinweiseaufmöglicheAnsprüchegegebensind,bitteBogen„OEG-Erklärung“ausfüllen.
5
27
Anlage6.1.7
ArbeitsanleitungFallverstehen
ReihenfolgeinderLeistungsakte
1.Genogramm
2.Chronologie
3.Netzwerkarte
4.Ressourcenkarte
5.Bedarfserfassung
6.Anspruchsbegründung
GenerellsindalleMaterialienzunutzen!
1.Genogramm
• DieDatenfürdasGenogrammsindgemeinsammitderFamiliezuerheben,
• ZumGenogrammgehörtdieGenerationderGroßeltern,ElternundKinder,
• Geburtsdaten,
• Beruf/Schulabschluss,
• Nationalität,
• Besonderheitenwiez.B.Sucht,Krankheiten,Suizide,etc.angeben.
2.Chronologie
DieChronologiedientderSelbstreflexiondesHelfersystems:InformationenundBewertungen
der„Hilfegeschichte“ineinertabellarischenGegenüberstellungvonLebens-undHilfegeschichtemitwichtigenStationen,Diagnosen,Interventionen,Konflikten,ErfolgenundMiss´erfolgen.DiesöffnetdenBlickaufdieThemenundKonfliktedesHelfersystems,diedurch
einen„Fall“undseineDynamikenangeregtundverstärktwerden.DieserselbstkritischeBlick
schützteinerseitsdieKlientenvorden„Stellvertreter-Konflikten“ihrerHelferinnenundHelfer
underöffnetdemHelfersystemandererseitsdiagnostischeZugängeüberdasEntschlüsselnvon
GegenübertragungundSpiegelung.SchwierigeLebenssituationenandererregenvorallemdie
eigenenSchwierigkeitenan,beiMenschennichtandersalsbeiOrganisationen.Wennman
abervondeneigenenSchwierigkeitenetwasversteht,danngibtesauchChancen,vondenen
deranderenetwaszubegreifen(ChristianSchrapper).
HinweisezurErstellung
• PräziseZeitschieneaufdreiLeisten(Datum-,Lebenslauf/-geschichte-,Hilfegeschichte),
• FamiliengeschichteundHelfergeschichtefürsichjeweilsschlüssigauflistenmitmöglichst
genauerZeitangabeinderZeitleiste,
• inderFamiliengeschichtewichtigeLebensereignisse,VeränderungenundKrisenaufführen,
• inderHelfergeschichteersteKontakte,Entscheidungen,Wechselaufführen;bei
MaßnahmekurzZielsetzung/Absichtangeben;ggf.markanteZitateaus
Stellungnahmen/Gutachtenetc.,
• unterdemPunktVorabinformationensindInformationenundHinweiseaufzuführen,die
inkeinemanderenPunktuntergebrachtwerdenkönnen.
28
3.Netzwerkkarte
• FragestellungistdurchdenASDzuformulieren(z.B.„WerunterstütztSiebeider
VersorgungundErziehungdesKindes?“).
• NetzwerkkarteistgemeinsammitderFamiliezuerheben.
• ImMittelpunktderNetzwerkkartestehtimmerdiePerson,mitderdieNetzwerkkarte
bearbeitetwird.
• BeiBedarfistessinnvoll,miteinzelnenFamilienmitgliederneinzelneNetzwerkkartenzu
erheben.
• BenanntePersonen/InstitutionensindindiejeweiligenFeldereinzufügen.
• JenäherzurMitte,destobesser/förderlicher/tragfähigeristdieBeziehungimHinblickauf
dieformulierteFragestellung.
4.Ressourcenkarte
• IstgemeinsammitderFamilieggf.einzelnmitdenjeweiligenFamilienmitgliedernzu
erheben.
• IndenoberenPunktenistunkommentiertundnachMöglichkeitwortwörtlichdas
aufzunehmen,wasdieFamilie/Einzelpersonenbenennen.
• UnterdenPunktensinddieAngabenausSichtderSozialarbeiterin/desSozialarbeitersggf.
zuergänzenoderzurelativieren(eigeneBeobachtungen).
5.Bedarfserfassung
• SieistgemeinsammitderFamilieggf.einzelnmitdenjeweiligenFamilienmitgliedernzu
erheben.
• IndenoberenbeidenPunktenistunkommentiertundnachMöglichkeitwortwörtlichdas
aufzunehmen,wasdieFamilie/Einzelpersonenbenennen.
• DieSichtanderer,fürdieFamiliewichtigerPersonen(Lehrer/-innen,Erzieher/-innen,etc.),
istschriftlichzubenennen.
• WennesfürdieLösungsfindunghilfreichist,sinddrittePersonendirektamFallverstehen
zubeteiligen(z.B.,wenninderFamiliebereitseineHilfeeingesetztist).
• Waswurdedurchwenunternommen,umeineVeränderungdesProblemszuerreichen?
Waswarerfolgreich?Washatsichalserfolgloserwiesen?
Hiersind,nachMöglichkeit,unkommentiertdiewortwörtlichenEinschätzungender
Familie/Einzelpersonenaufzunehmen.
• IndenzentralenLösungsansätzenderSozialarbeiterin/desSozialarbeiters:Bewertungder
erhobenenDaten,Benennungkonkreter(Lösungs-)Schritteundggf.geeigneterHilfen.Ist
diesnichtmöglich,solltediesmitdenentsprechendenGründenbenanntwerden(z.B.
fragwürdigeMitwirkung,„eigeneVerstrickung“indasFamiliensystem,eswurdenbereits
eineodermehrerewirkungsloseHilfeninstalliert).
6.Anspruchsbegründung
• HinweisezumFachgespräch(z.B.Fragestellung),
• GenerelleZielsetzungen(langfristigeZielederHilfe),
• NotwendigesHilfeprofil(Mann,Frau,Tandem,Stundenzahl,ArtderEinrichtung,
voraussichtlicheDauerderHilfe,Eilfall),
• DasProtokollwirdzumEndedesProzessesvonProtokollantin/Protokollantvorgelesenund
einstimmigverabschiedet,eineAbschrifterhältjede/rTeilnehmer/in
29
Anlage6.2.1
StadtEssen–Jugendamt–SozialeDienste–51-10-Frau/Herr________Tel.0201/88-51
Hilfeplangem.§36SGBVIIIfür
_______________________________
(Name,Vorname,Geb.-Datum)
Hilfegem.:___________________ Beginn:_____________ vorr.Ende____________
Beteiligte:_________________________________________________________________
mitderDurchführungbeauftragt(Name/Adresse):
_______________________________________________
ImZusammenwirkenderBeteiligtenwurdedernachfolgendeHilfeplanerarbeitet.EsistHilfe
nachdemKinder-undJugendhilfegesetznotwendig.
DasHilfeplangesprächfandstattam____________
KurzeSituationsbeschreibung/AussagezurBeteiligungdesKindes/derEltern
FolgendeZielesollenzukünftigerreichtwerden:
Ziel
Maßnahmen
Ziel
Maßnahmen
Ziel
Maßnahmen
ZeitlicherRahmen,Umfang,DauerundPerspektivenderHilfe
AnnexleistungzuZiel….
WeitereAbsprachen/Aufgabenverteilung
FortschreibungHPG:
_________________
Datum/Unterschrift
30
Vfg.
1.)StadtEssen–Jugendamt–SozialeDienste–51-10-Frau/Herr________Tel.0201/88-51
Hilfeplangem.§36SGBVIIIfür
_______________________________
(Name,Vorname,Geb.-Datum)
Hilfegem.:___________________ Beginn:_____________ vorr.Ende____________
Beteiligte:_________________________________________________________________
mitderDurchführungbeauftragt(Name/Adresse):
_______________________________________________
ImZusammenwirkenderBeteiligtenwurdedernachfolgendeHilfeplanerarbeitet.EsistHilfe
nachdemKinder-undJugendhilfegesetznotwendig.
DasHilfeplangesprächfandstattam____________
KurzeSituationsbeschreibung/AussagezurBeteiligungdesKindes/derEltern
FolgendeZielesollenzukünftigerreichtwerden:
Ziel
Maßnahmen
Ziel
Maßnahmen
Ziel
Maßnahmen
ZeitlicherRahmen,Umfang,DauerundPerspektivenderHilfe
AnnexleistungenzuZiel
WeitereAbsprachen/Aufgabenverteilung
FortschreibungHilfeplan
_________________
Datum/Unterschrift
31
1.)
Teamkoordinator(in) K
2.)
KompletteHZEUnterlagenmitHilfeplanan51-10-17senden
3.)
DerLeistungserbringererhältAnspruchsbegründung,Chronologie,Genogramm,
Netzwerkkarte,Ressourcenkarte,Bedarfserfassung,ggf.GutachtenundHilfepläne.
4.)
Hilfeplansendenan Sorgeberechtigten
Jugendlichen,jungenVolljährigen
ggf.nicht–sorgeberechtigteEltern,
ggf.sonstigeBeteiligte(z.B.Verwandte,Lehrer.Erzieherinetc.)
5.)
Wvl.am
Datum
32
Anlage6.2.2
StadtEssen–Jugendamt–SozialeDienste–51-10-Frau/Herr________Tel.0201/88-51
Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII -Fortschreibung- für
_______________________________
(Name,Vorname,Geb.-Datum)
Hilfegem.:___________________ Beginn:_____________ vorr.Ende____________
Beteiligte:_________________________________________________________________
mitderDurchführungbeauftragt(Name/Adresse):
_______________________________________________
ImZusammenwirkenderBeteiligtenwurdedernachfolgendeHilfeplanerarbeitet.EsistHilfe
nachdemKinder-undJugendhilfegesetznotwendig
DasHilfeplangesprächfandstattam____________
KurzeSituationsbeschreibung/AussagezurBeteiligungdesKindes/derEltern
Zielerreichung
ZieledesletzenHilfeplangesprächsvom_________
Ziel:
BeschreibungderZielerreichung:
Ziel:
BeschreibungderZielerreichung:
Ziel:
BeschreibungderZielerreichung:
Ziel:
BeschreibungderZielerreichung:
33
Ziel
Fortschritte
erreicht
Keine
Fortschritte
Ziel
Fortschritte
erreicht
Keine
Fortschritte
Ziel
Fortschritte
erreicht
Keine
Fortschritte
Ziel
Fortschritte
erreicht
Keine
Fortschritte
Rückschritte
Rückschritte
Rückschritte
Rückschritte
Washatsichalshilfreicherwiesen?
Washatsichalshinderlicherwiesen?
WeitereAnmerkungen(wasbenötigtKind/Jugdl./Familie)?
FolgendeZielesollenzukünftigerreichtwerden:
Ziel
Maßnahmen
Ziel
Maßnahmen
Ziel
Maßnahmen
ZeitlicherRahmen,Umfang,DauerundPerspektivenderHilfe
AnnexleistungenzuZiel
WeitereAbsprachen/Aufgabenverteilung
FortschreibungHPG:
_________________
Datum/Unterschrift
34
Vfg.
1)StadtEssen–Jugendamt–SozialeDienste–51-10-Frau/Herr________Tel.0201/88-51
Hilfeplangem.§36SGBVIII-Fortschreibung-für
_______________________________
(Name,Vorname,Geb.-Datum)
Hilfegem.:___________________ Beginn:_____________ vorr.Ende____________
Beteiligte:_________________________________________________________________
mitderDurchführungbeauftragt(Name/Adresse):
_______________________________________________
ImZusammenwirkenderBeteiligtenwurdedernachfolgendeHilfeplanerarbeitet.EsistHilfe
nachdemKinder-undJugendhilfegesetznotwendig
DasHilfeplangesprächfandstattam____________
KurzeSituationsbeschreibung/AussagezurBeteiligungdesKindes/derEltern
Zielerreichung
ZieledesletzenHilfeplangesprächsvom_________
Ziel:
BeschreibungderZielerreichung:
Ziel:
BeschreibungderZielerreichung:
Ziel:
BeschreibungderZielerreichung:
Ziel:
BeschreibungderZielerreichung:
35
Ziel
Fortschritte
erreicht
Keine
Fortschritte
Ziel
Fortschritte
erreicht
Keine
Fortschritte
Ziel
Fortschritte
erreicht
Keine
Fortschritte
Ziel
Fortschritte
erreicht
Keine
Fortschritte
Rückschritte
Rückschritte
Rückschritte
Rückschritte
Washatsichalshilfreicherwiesen?
Washatsichalshinderlicherwiesen?
WeitereAnmerkungen(wasbenötigtKind/Jugdl./Familie)?
FolgendeZielesollenzukünftigerreichtwerden:
Ziel
Maßnahmen
Ziel
Maßnahmen
Ziel
Maßnahmen
ZeitlicherRahmen,Umfang,DauerundPerspektivenderHilfe
AnnexleistungenzuZiel
WeitereAbsprachen/Aufgabenverteilung
FortschreibungHPG:
_________________
Datum/Unterschrift
36
1.)
Teamkoordinator(in)K
2.)
Hilfeplanfortschreibungsendenan
51-10-17
Leistungserbringer
Sorgeberechtigten
Jugendlichen,jungenVolljährigen
ggf.nicht–sorgeberechtigteEltern,
ggf.sonstigeBeteiligte(z.B.Verwandte,Lehrer.Erzieherinetc.)
3.)
Wvl.am
Datum
37
Anlage6.2.3
51-10InterneVorbereitung*desHPGfürKind/Jugendlicher/Familie_____________________
AktuellerStatusberichtdesAnbietersliegtvor.
DieEntscheidungüberdieVersendunganweitereBeteiligtetrifftderLeistungsanbieter!
Kundenzufriedenheitsbogenabgesandt.
VorläufigeBewertungdesHilfeverlaufs
durchASDbzgl.:
++
+
+-
-
--
KooperationFamilie/Leistungserbringer
MitarbeitderFamilie
GeeignetheitderHilfe
Zielerreichung
Kosten/Nutzen
NachAuswertungdero.g.Einschätzungen(Familie,Leistungserbringer,PKD,ASD,Sonstige)
ergebensichfürdasHPGfolgendeAspekte:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
____________________
Datum/Unterschrift__________________________
TeamkoordinationK.
*Anmerkung:
DiesesDokumentdientausschließlichderVorbereitungder/sJugendamtsmitarbeiterin/s
38
6.2.4KundenzufriedenheitsbogenEltern
derStadtEssen
DerOberbürgermeister
SozialeDienste
StadtEssen·Stadtamt51·45121Essen
·
51-10
Raum Telefon(0201)88-
Telefax(0201)88-51705
e-mail .01.2011
Hilfeplangesprächam______
SehrgeehrteFrau_____________,
sehrgeehrterHerr_____________,
dasnächsteHilfeplangesprächfindetinKürzestatt.ImHilfeplangesprächwerden
·
wirgemeinsamdenweiterenVerlaufderHilfefürSiebzw.IhreFamilie
besprechen.EswirdvermutlichDingegeben,diegutoderauchwenigergut
laufen.VielleichtsindSiemiteinzelnenPunktenauchsehrbzw.garnicht
zufrieden.IhreMeinungistunswichtig.WirwollengemeinsammitIhnendafür
sorgen,dassdieHilfefürSiebzw.IhreFamiliemöglichstwirksamist.Daherbitten
wirSiedarum,dennachfolgendenBogenauszufüllenunddemJugendamtnach
MöglichkeitvordemHilfeplangesprächzukommenzulassen.
DieFragenundNotizenkönnenIhnendabeihelfen,sichaufdaskommende
Hilfeplangesprächvorzubereiten.SolltenSieeineFragenichtbeantworten
können,könnenSiegernezurnächstenFrageübergehen.
·
MitfreundlichenGrüßen
ImAuftrag
Vereinstraße2,Allbauhaus
45127Essen
39
e-mail:sozialedienste.51-10@
jugendamt.essen.de
..
FRAGEBOGEN
BittekreuzenSiediefürSiezutreffendeAntwortan.
1.WiezufriedensindSiemitderArbeitdes__________?
sehrzufrieden
zufrieden
garnichtzufrieden
Ichwar
Notizen:
_________________________________________________________________
2.WiezufriedensindSiemitderArbeitdesJugendamtes?
Ichwar
sehrzufrieden
zufrieden
garnichtzufrieden
Notizen:__________________________________________________________
3.EmpfindenSiedieHilfealsUnterstützung?
Ja
nein
Notizen:__________________________________________________________
4.FühlenSiesichausreichendbeteiligt?
Ja
nein
Notizen:__________________________________________________________
5.WurdenIhreAnregungenoderKritikernstgenommenundmitIhnen
besprochen?
MitderBearbeitungmeinerAnregungenundKritikwarich
sehrzufrieden
zufrieden garnichtzufrieden
Notizen:__________________________________________________________
6.HatIhnenirgendetwasgefehlt?
PlatzfürAnregungenundImpulse:
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
40
7.WiezufriedensindSiemitderZielerreichung?
sehrzufrieden
zufrieden garnichtzufrieden
WennSiemöchten,könnenSienochzusätzlicheineEinschätzungzueinzelnen
Zielenabgeben.
DasZiel___________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
DasZiel__________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
DasZiel___________________________________________________________
sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
wurde _________________________________________________
Datum/Unterschrift(NamebitteinBlockschriftwiederholen)
41
DieReinschriftzu1.trägt
dasDatumvom
undistmit
Anlagen
abgesandtam
Vfg.
1.Schreiben
Hilfeplangesprächam______
SehrgeehrteFrau_____________,
sehrgeehrterHerr_____________,
dasnächsteHilfeplangesprächfindetinKürzestatt.ImHilfeplangesprächwerdenwirgemeinsamden
weiterenVerlaufderHilfefürSiebzw.IhreFamiliebesprechen.EswirdvermutlichDingegeben,die
gutoderauchwenigergutlaufen.VielleichtsindSiemiteinzelnenPunktenauchsehrbzw.garnicht
zufrieden.IhreMeinungistunswichtig.WirwollengemeinsammitIhnendafürsorgen,dassdieHilfe
fürSiebzw.IhreFamiliemöglichstwirksamist.DaherbittenwirSiedarum,dennachfolgendenBogen
auszufüllenunddemJugendamtnachMöglichkeitvordemHilfeplangesprächzukommenzulassen.
DieFragenundNotizenkönnenIhnendabeihelfen,sichaufdaskommendeHilfeplangespräch
vorzubereiten.SolltenSieeineFragenichtbeantwortenkönnen,könnenSiegernezurnächstenFrage
übergehen.
MitfreundlichenGrüßen
ImAuftrag
42
.
FRAGEBOGEN
BittekreuzenSiediefürSiezutreffendeAntwortan.
1.WiezufriedensindSiemitderArbeitdes__________?
Ichwar
sehrzufrieden zufrieden
garnichtzufrieden
Notizen:_________________________________________________________________
2.WiezufriedensindSiemitderArbeitdesJugendamtes?
Ichwar
sehrzufrieden zufrieden
garnichtzufrieden
Notizen:__________________________________________________________
3.EmpfindenSiedieHilfealsUnterstützung?
Ja
nein
Notizen:__________________________________________________________
4.FühlenSiesichausreichendbeteiligt?
Ja
nein
Notizen:__________________________________________________________
5.WurdenIhreAnregungenoderKritikernstgenommenundmitIhnen
besprochen?
MitderBearbeitungmeinerAnregungenundKritikwarich
sehrzufrieden zufrieden
garnichtzufrieden
Notizen:__________________________________________________________
6.HatIhnenirgendetwasgefehlt?
PlatzfürAnregungenundImpulse:
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
______________
43
7.WiezufriedensindSiemitderZielerreichung?
sehrzufrieden zufrieden
garnichtzufrieden
WennSiemöchten,könnenSienochzusätzlicheineEinschätzungzueinzelnenZielenabgeben.
DasZiel___________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
DasZiel__________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
DasZiel___________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
_________________________________________________
Datum/Unterschrift(NamebitteinBlockschriftwiederholen)
2.
.01.2011
44
6.2.5KundenzufriedenheitsbogenKinder/Jugendliche/
jungeErwachsene
derStadtEssen
DerOberbürgermeister
SozialeDienste
StadtEssen·Stadtamt51·45121Essen
·
51-10
Raum Telefon(0201)88-
Telefax(0201)88-51705
e-mail .01.2011
Hilfeplangesprächam______
Liebe(r)_________________,
dein/IhrHilfeplangesprächfindetbaldstatt.Dannwerdenwirgemeinsamden
weiterenVerlaufderHilfefürdich/Siebzw.deine/IhreFamiliebesprechen.Esist
·
unswichtigdeine/IhreMeinungzuhören.EswirdvermutlichDingegeben,die
gutoderauchwenigergutlaufen.Daherbittenwirdich/Siedarum,den
nachfolgendenBogenauszufüllenunddemJugendamtnachMöglichkeitvordem
Hilfeplangesprächzukommenzulassen.
DieFragenundNotizenkönnendir/Ihnendabeihelfen,dich/sichaufdas
kommendeHilfeplangesprächvorzubereiten.Vielleichtunterstütztdich/Siebei
derBeantwortungz.B.eineFreundinodereinFreund.Solltestdu/solltenSieeine
Fragenichtbeantwortenkönnen,kannstdu/könnenSiegernezurnächstenFrage
übergehen.
·
MitfreundlichenGrüßen
ImAuftrag
Vereinstraße2,Allbauhaus
45127Essen
45
e-mail:sozialedienste.51-10@
jugendamt.essen.de
..
FRAGEBOGEN
BittediezutreffendeAntwortankreuzen.
1.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderArbeitdes/der__________?
Ichwar
sehrzufrieden
zufrieden
garnichtzufrieden
Notizen:
_________________________________________________________________
2.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderArbeitdesJugendamtes?
sehrzufrieden
zufrieden
garnichtzufrieden
Ichwar
Notizen:__________________________________________________________
3.Empfindestdu/empfindenSiedieHilfealsUnterstützung?
Ja
nein
Notizen:__________________________________________________________
4.Fühlstdudich/fühlenSiesichausreichendbeteiligt?
Ja
nein
Notizen:__________________________________________________________
5.Wurdendeine/IhreAnregungenoderKritikernstgenommenundmitdir/Ihnen
besprochen?
MitderBearbeitungmeinerAnregungenundKritikwarich
sehrzufrieden
zufrieden garnichtzufrieden
Notizen:__________________________________________________________
6.Hatdir/Ihnenirgendetwasgefehlt?
PlatzfürAnregungenundImpulse:
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
_________________________________________________________________
46
7.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderZielerreichung?
sehrzufrieden
zufrieden garnichtzufrieden
HierkannnochzusätzlicheineEinschätzungzueinzelnenZielenabgebenwerden.
DasZiel___________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
DasZiel__________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
DasZiel___________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
____________________________________________
Datum/Unterschrift(NamebitteinBlockschriftwiederholen)
47
DieReinschriftzu1.trägt
dasDatumvom
undistmit
Anlagen
abgesandtam
Vfg.
1.Schreiben
.
derStadtEssen
DerOberbürgermeister
SozialeDienste
51-10
Raum Telefon(0201)88-
Telefax(0201)88-51705
e-mail .01.2011
Hilfeplangesprächam______
Liebe(r)_________________,
dein/IhrHilfeplangesprächfindetbaldstatt.DannwerdenwirgemeinsamdenweiterenVerlaufderHilfefür
dich/Siebzw.deine/IhreFamiliebesprechen.Esistunswichtigdeine/IhreMeinungzuhören.Eswird
vermutlichDingegeben,diegutoderauchwenigergutlaufen.Daherbittenwirdich/Siedarum,den
nachfolgendenBogenauszufüllenunddemJugendamtnachMöglichkeitvordemHilfeplangespräch
zukommenzulassen.
DieFragenundNotizenkönnendir/Ihnendabeihelfen,dich/sichaufdaskommendeHilfeplangespräch
vorzubereiten.Vielleichtunterstütztdich/SiebeiderBeantwortungz.B.eineFreundinodereinFreund.
Solltestdu/solltenSieeineFragenichtbeantwortenkönnen,kannstdu/könnenSiegernezurnächsten
Frageübergehen.
MitfreundlichenGrüßen
ImAuftrag
Vereinstraße2,Allbauhaus
45127Essen
48
e-mail:sozialedienste.51-10@
jugendamt.essen.de
..
FRAGEBOGEN
BittediezutreffendeAntwortankreuzen.
1.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderArbeitdes/der__________?
Ichwar
sehrzufrieden zufrieden
garnichtzufrieden
Notizen:_________________________________________________________________
2.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderArbeitdesJugendamtes?
Ichwar
sehrzufrieden zufrieden
garnichtzufrieden
Notizen:__________________________________________________________
3.Empfindestdu/empfindenSiedieHilfealsUnterstützung?
Ja nein
Notizen:__________________________________________________________
4.Fühlstdudich/fühlenSiesichausreichendbeteiligt?
Ja nein
Notizen:__________________________________________________________
5.Wurdendeine/IhreAnregungenoderKritikernstgenommenundmitdir/Ihnenbesprochen?
MitderBearbeitungmeinerAnregungenundKritikwarich
sehrzufrieden zufrieden
garnichtzufrieden
Notizen:__________________________________________________________
6.Hatdir/Ihnenirgendetwasgefehlt?
PlatzfürAnregungenundImpulse:
______________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________
______________________________________________________________________________________
__
49
7.Wiezufriedenbistdu/sindSiemitderZielerreichung?
sehrzufrieden zufrieden
garnichtzufrieden
HierkannnochzusätzlicheineEinschätzungzueinzelnenZielenabgebenwerden.
DasZiel___________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
DasZiel__________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
DasZiel___________________________________________________________
wurde sehrgut
zufriedenstellend
garnichterreicht
____________________________________________
Datum/Unterschrift(NamebitteinBlockschriftwiederholen)
2.
.01.2011
50
Anlage6.3.1
51-10/SozialeDienste
Stand:14.07.2010
2.2.1Schlüsselprozess:HilfeplanverfahrenfürstationäreHilfennachden§19,§§27i.V.m.33,34und§§35a,41/35a
Zielsetzung: EinedemWohlderKinderundJugendlichenentsprechendeErziehungistgewährleistetunddie
PersönlichkeitsentwicklungzueinereigenverantwortlichenLebensführungistgesichert
Lfd.
Nr.
Ziele/Prozessschritte
Verantwortliche
1.
DieVorbereitungzurDurchführungeinerHilfeisterfolgt
1.1
DieFamiliensituationwirdimpersönlichen
KontaktmitdemFamilienmitgliedanalysiert
ProblemeundÄnderungswünschewerden
erfragt.
DasKindundseineHerkunftsfamiliewerden
währenddesEntscheidungsfindungsprozesses
unterstützt.
1.2
Sozialarbeiter/in
DieRessourcenderFamiliewerdenermittelt.
Sozialarbeiter/in
1.3
DerKlientwirdüberambulanteundstationäre
Hilfeninformiertundberaten.
Sozialarbeiter/in
Beteiligte
Bemerkungen
Einstiegüber:
• Erstkontakt
• Krisenintervention/Inobhutnahme
• §16BeratunginFragenderErziehung
• §17BeratunginKonflikten/
Familienmitglied
Trennung/Scheidung
• JGH
KollegialeBeratungistjederzeitmöglich.
Verantwortlichistder/diefederführende
Sozialarbeiter/in
RessourcendesStadtteilswerdenmit
einbezogen;
Familienmitglied
ggf.Helferkonferenzeinberufen(Schule,Kita,
JPI,Arzt,etc.)
Familienmitglied 51
PrüfbarerStandard
Genogramm,
Chronologie,
Bedarfserfassung
Netzwerkkarte
Ressourcenkarte
Lfd.
Nr.
1.4
1.5
2.
2.1
Ziele/Prozessschritte
MöglicheHilfenwerdenmitdenKlientenunter
BerücksichtigungseinerBedürfnisseund
Wünscheerarbeitet.
DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt,
amEntscheidungsfindungsprozesszu
partizipieren.
DerKlientwirdüberdenweiteren
Verfahrensablaufinformiert
Verantwortliche
Beteiligte
Bemerkungen
Sozialarbeiter/in
Familienmitglied
Sozialarbeiter/in
U.a.HinweisaufKostenbeteiligung,die
EntscheidungsfindungimFG,evtl.
Akte
familiengerichtlicheAuswirkungen.
Familienmitglied
EtwazudiesemZeitpunkt
mündlichebzw.schriftlicheAntragstellungdes
Klienten.
Ggf.AushändigungderBroschüre„Infoszu
erzieh.Hilfen“(nochzuerarbeiten)
PrüfbarerStandard
Bedarfserfassung
DienotwendigeundgeeigneteHilfeistimKonsensmitdenKlientenfestgelegt
DieDatenfürdieElementeder
sozialpädagogischenDiagnostikwerden
zusammengefasstunddemTKvorgelegt.
Sozialarbeiter/in
TK
52
Rückmeldunginnerhalbvon2Tagenandie
fallführendeSozialarbeiterin/denfallführenden Sozialarbeiter.
Lfd.
Nr.
2.2
Ziele/Prozessschritte
Verantwortliche
DasFGwirdinitiiert,durchgeführtundder
Hilfebedarffestgelegt.
Sozialarbeiter/in
Beteiligte
Bemerkungen
TK
undweitere
Fachkräfte
DiefallführendeFachkraftentscheidetanhand
vorgegebenerKriterien,obdasFGinkurzer
oderlangerVersionerfolgt.
Beiunter8-Jährigen:PKD-Teilnahme
InFragenzu§35aisteinArztfürKinder-und
Jugendpsychotherapieoder–psychiatrie,ein
Kinder-undJugendpsychotherapeutoderein
psychologischerPsychotherapeut,derüber
besondereErfahrungenaufdemGebietder
seelischenStörungenbeiKindernundJgdl.
verfügt.InEssenkönnenkonkretdasJPI,die
Kinder-undJugendpsychiatriederRheinischen
Landes-undHochschulkliniksowieFrauDr.
Zimmermann,HerrNeuhoff,HerrDr.Höffedie
Stellungnahmengem.§35aanfertigen.
DasTätigwerdendesJPIistkostenfrei.Ein
kurzesGutachtenübernimmtdieKrankenkasse,
kostenpflichtigeGutachtensindnurin
besonderenAusnahmefälleninAuftragzu
geben.
DieEntscheidungfälltimKonsensdie
Mitarbeiterin/derMitarbeiterderSozialen
Dienste(s.2.4–DieEntscheidung).
53
PrüfbarerStandard
Protokoll/
Anspruchsbegründung
Lfd.
Nr.
2.3
2.3.1
2.3.2
Ziele/Prozessschritte
DieInformationüberdasErgebnisdesFGwird
andieBeteiligtenübermittelt
EserfolgteineAbstimmungmitdenBeteiligten
FallskeinKonsensmitdenBeteiligtengefunden
wird:
Ablehnungsbescheid,ggf.weitereSchritte
zurückzu1.2beineuenErkenntnissen
Verantwortliche
Beteiligte
Bemerkungen
PrüfbarerStandard
Sozialarbeiter/in
Familienmitglied Schr.Antragstellung,fallsnochnichterfolgt
Sozialarbeiter/in
Geschwisterwerdengemeinsambetreut,soweit
esihremWohlnichtwiderspricht.Beieiner
Familienmitglied
getrenntenUnterbringungwirdsichergestellt,
dasssieinKontaktbleiben.
Sozialarbeiter/in
Familienmitglied 54
AntragaufHzE,
Anspruchsbegründung
3.
Lfd.
Nr.
3.1
DieadäquateDurchführungderHilfeistgewährleistet
Ziele/Prozessschritte
Verantwortliche
Beteiligte
EserfolgteineVoranfragebei
LeistungsanbieternentsprechendderVorgaben
desFG.
Bemerkungen
PrüfbarerStandard
BeiKleinkindernistdieClearingphaseauf3
Monatezubegrenzen.Überschreitungen
bedürfenderausdrücklichenZustimmungder
Teamkoordinatorin/desTeamkoordinators.
ÜberlassungderanonymisiertenSozialdaten:
Sozialarbeiter/in
3.2
Leistungsanbieter,
TK
EserfolgteineVoranfragebei
Leistungsanbietern
Sozialarbeiter/in
Leistungs-
anbieter
55
DieLeistungserbringererhaltenalle
entscheidungsrelevantenUnterlagenwie
ggf.Vermerk
Chronologie,Genogramm,Netzwerkkarte,
Ressourcenkarte,Bedarfserfassung,ggf.
vorhandeneGutachtenunddieHilfepläne.
EserfolgteineAuswahlunterverschiedenen
AnbieternnachdempädagogischenBedarf,
unterBerücksichtigungdesWunsch-und
WahlrechtesundnachWirtschaftlichkeitin
AbsprachemitdemTK
Informationsaustausch,(Bedarf-/
Angebotsbeschreibung)
Überlassungderanonymisierten
Unterlagen(Chronologie,Ressourcenkarte,
Bedarfserfassung,Gutachten,Hilfepläne)
unddieAnspruchsbegründung
Lfd.
Nr.
3.3
3.4
Ziele/Prozessschritte
DieReflexiondesVorstellungsgesprächsführt
zurEntscheidungsfindung
Verantwortliche
Sozialarbeiter/in
DerBeginnderHilfewirdfestgelegtundder
Hilfeplanwirderstellt.
Sozialarbeiter/in
3.5
3.6
DerVorgangwirddemTKzur
Kenntnisnahme/Gewährungvorgelegt
Sozialarbeiter/in
DerGewährungsbescheid,derControllingbogen
undweitereUnterlagenwerdenversandt
Sozialarbeiter/in
Beteiligte
Bemerkungen
Eswirdabgesprochen,werdas/den
Familienmitglied, Kind/JugendlichenindieEinrichtungzur
Leistungs-
Aufnahmebegleitet(Sozialarbeiterund/oder
anbieter
Eltern).DerWechselindasneueZuhausewird
gutvorbereitetundsensibeldurchgeführt
ErzieherischerBedarfwirddargestellt
ZieleundMaßnahmenwerdenformuliert.
KonkreteAbsprachenwerdengetroffen
Familienmitglied,
dieKooperationinderElternarbeitwirdgeklärt
Leistungs-
zuAufgabenundRollen,FormundInhaltender
erbringer
ElternarbeitsindAbsprachengetroffen.Der
Hilfeplanwirdzeitnah,spätestensnach
4Wochenversandt.
TK,Sozialarbeiter/in
Familienmitglied 56
PrüfbarerStandard
Akte
Hilfeplan,
Controllingbogen
UnterschriftTK
Gewährungsbescheid
Controllingbogen
Lfd.
Nr.
3.7
Ziele/Prozessschritte
Verantwortliche
DerHilfeplanwirderstmalignach3Monaten
fortgeschrieben
DasKindbleibtmitseinerHerkunftsfamiliein
Kontakt
Sozialarbeiter/in
Beteiligte
Bemerkungen
PrüfbarerStandard
BeidererstmaligenFortschreibungist
besondersdaraufzuachten,dasseine
tragfähigeArbeitsbeziehungaufgebautist.Bei
UnterbringungenmitRückkehroptionerfolgt
dieFortschreibungquartalsweise.Die
Unterbringungsolltemöglichstnach2Jahren
beendetsein.IndenHPGwirdfestgestellt,ob
dieElternaktivanderZielerreichung
Familienmitglied, mitwirken.SolltetrotzintensiverElternarbeit
Hilfeplan
dieRückführungin2Jahrennichtmöglichsein,
Leistungs-
Controllingbogen
erbringer
isteinerneutesFGzuführen.
UnterschriftTK
TK
BeiUnterbringungohneRückkehroptionist3
MonatenachHilfebeginnzuprüfen,obauf
SeitedesKindes/Jgdl.sowieaufder
Pflegefamilie/Heimeinrichtungdie
Vorraussetzungenfüreinendauerhaften
Hilfeerfolgvorliegen.Fallsja,reichen
halbjährlicheoderjährlicheHPFortschreibungenaus,soweitkeine
flankierendenHilfenerforderlichsind.
57
Lfd.
Nr.
3.8
Ziele/Prozessschritte
Verantwortliche
DerHilfeplanwirdkontinuierlichentsprechend
derfachlichenNotwendigkeitfortgeschrieben.
Sozialarbeiter/in
3.8.1
3.8.2
DieEinschätzungderFamilien,Kinder,
JugendlichenundjungenVolljährigenzum
HilfeverlaufistfrühzeitiginErfahrung
gebracht.
DerVerlaufderbisherigenHilfeund
AnhaltspunktefürdieweitereHilfeplanung
sindausSichtdesLeistungsanbietersim
Statusberichtbeschrieben.
Sozialarbeiter/in
Beteiligte
Bemerkungen
PrüfbarerStandard
DieFortschreibungerfolgtinderRegel
halbjährlich.DieBeziehungderBetreuerin/des
BetreuerszudemKindbasiertaufVerständnis
undRespekt.DasKindwirdbefähigtundindie
Lageversetzt,aktivEntscheidungen
mitzutreffen,diedirektenEinflussaufsein
Familienmitglied,
Lebenhaben.DasKindwirdinangemessenen
Leistungs-
Hilfeplan
Lebensverhältnissenbetreut.
erbringer
Kindermitspez.Bedürfnissenwerdenadäquat
TK
betreut.BeiUnterbringungenineiner
KindernotaufnahmeoderBereitschaftsfamilie
sinddieHilfeplänealle3Monatenzufertige
DerHilfeplanwirdzeitnah,spätestensnach
4Wochenversandt.
Anlage6.2.4
Familien,Kinder,
„Kundenzufrieden-
Jugendlicheund SiehePunkt3.5.2„Kundenzufriedenheit“.
heitsbogen“
jungeVolljährige
Anlage6.2.3
„interneVorbereitung“
DerStatusberichtmussfürdieSozialenDienste
deneindeutigenHinweisenthalten,obder
StatusberichtmitdenBeteiligtenerarbeitet
wurdeund/odereinVersandanandere
Beteiligteerfolgtistodernicht.Esgiltder
datenschutzrechtlicheGrundsatz,dassder„Herr
Statusbericht
derDaten“–hierderLeistungsanbieter-selbst
überdieVerwendungseinerDatengegenüber
Drittenentscheidendarf!
DerStatusberichtliegtdenSozialenDiensten
14TagevorHPGvor.
58
Lfd.
Nr.
3.8.3
3.9.
3.10.
3.11
Ziele/Prozessschritte
Verantwortliche
Beteiligte
DieinterneVorbereitungdesSozialarbeitersder
SozialarbeiterinaufdasHPGisterfolgt
Sozialarbeiter/in
TK
DasKind/der/diejungeErwachsenewird
kontinuierlichaufeinselbständigesLeben
vorbereitet.
DerVerselbständigungsprozesswirdgründlich
geplantunddurchgeführt.
DieKommunikationimVerselbständigungsprozesswirdaufnützlicheund
angemesseneWeisegeführt.
DasKind/der/diejungeErwachsenewird
befähigtundindieLageversetzt,sicham
Verselbständigungsprozesszubeteiligen.
HilfenfürjungeVolljährige:
Neufälle:
Ablaufwieunter1.ffbeschrieben
ÜbergangindieVolljährigenhilfe:
Ablaufwieunter2.ff
BeieinemZuständigkeitswechselimASD
erfolgteinpersönlichesÜbergabegespräch
zwischendenSozialarbeitern,derEinrichtung
unddemKind/JugendlichenundderFamilie
59
Bemerkungen
DasDokumentAnlage6.2.3dientausschließlich
derVorbereitungderJugendamtmitarbeiterin/desJugendamtmitarbeiters
Nachbetreuung,kontinuierlicheUnterstützung
undKontaktmöglichkeitenwerden
sichergestellt.
DerjungeMenscherhältdasAngebot,den
KontaktzurEinrichtungzuhalten(z.B.
EinladungzuFestenundoffenenaltersentsprechendenFreizeitangeboten,Email-und
Telefonkontakt,Beratungdurchehemalige
PädagogendesVertrauensbeizulösenden
ProblemenoderinKrisenfürKinder/
Jugendliche/Herkunftsfamilien/neue
Lebensgemeinschaften.
RechtzeitigvorEintretenderVolljährigkeitist
imBedarfsfalldurchdie/denjunge/n
Volljährige/neinAntragnach§41SGBVIIIzu
stellen.
PrüfbarerStandard
Anlage6.2.3
„interneVorbereitung“
Antragsunterlagen
Lfd.
Nr.
3.12
Ziele/Prozessschritte
Verantwortliche
Beteiligte
BeiWechselineineandereHilfeartisteinFGzu
führen
Sozialarbeiter/in
weitere
Fachkräfte
Bemerkungen
3.13
DieHilfewirdbeendet
4.
DieNachhaltigkeitsprüfungzurErfolgsbewertungderHilfeistdurchgeführt
4.1
Der/dieMitarbeiter/inführtimZeitraumvon3–
6Monaten,vorBeendigungderHilfe,ein
abschließendesHilfeplangespräch.
4.2
4.3
Der/dieMitarbeiter/inführtumZeitpunktder
BeendigungeinAbschlussgespräch.
Der/dieMitarbeiter/inüberprüft6Monatenach
BeendigungderHilfeleistung,durch
KontaktaufnahmezurFamilieoderdemjungen
Menschen,dieNachhaltigkeitderHilfe.
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in
Familienmitglied,
Leistungsggf.Beratungnach§16SGBVIII
erbringer
Familienmitglied,
Leistungs-
erbringer
TK
Familienmitglied,
Leistungs-
erbringer
Familienmitglied Der/dieMitarbeiter/indokumentiertinder
TK
Anlage6.4dieErfolgsbewertungderHilfe.
60
PrüfbarerStandard
Anspruchsbegründung
Controllingbogen,
Einstellungsbescheid
Hilfeplan
Vermerk
Anlage6.4
Anlage6.3.2
51-10/SozialeDienste
Stand:14.07.2010
2.2.1Schlüsselprozess:Hilfeplanverfahrenfürambulante/teilstationäreHilfennachden§20,§§27/41o.ff,30,31,
32,35und§§35a,41/35aSGBVIII
Zielsetzung:
1.
Lfd.
Nr.
1.1
1.2
EinedemWohlderKinderundJugendlichenentsprechendeErziehungistgewährleistetunddie
PersönlichkeitsentwicklungzueinereigenverantwortlichenLebensführungistgesichert
DieVorbereitungzurDurchführungeinerHilfeisterfolgt
Ziele/Prozessschritte
DieFamiliensituationwirdimpersönlichen
KontaktmitdemFamilienmitgliedanalysiert
ProblemeundÄnderungswünschewerden
erfragt.
DasKindundseineHerkunftsfamiliewerden
währenddesEntscheidungsfindungsprozesses
unterstützt.
Verantwortliche
Sozialarbeiter/in
DieRessourcenderFamiliewerdenermittelt
Sozialarbeiter/in
Beteiligte
Bemerkungen
Einstiegüber:
• Erstkontakt
• Krisenintervention/Inobhut-nahme
• §16BeratunginFragenderErziehung
Familienmitglied • §17BeratunginKonflikten/
Trennung/Scheidung
• JGH
KollegialeBeratungistjederzeitmöglich.
Verantwortlichistder/diefederführende
Sozialarbeiter/in
RessourcendesStadtteilswerdenmit
einbezogen;
Familienmitglied
ggf.Helferkonferenzeinberufen(Schule,Kita,
JPI,Arzt,etc.)
61
PrüfbarerStandard
Genogramm,
Chronologie,
Bedarfserfassung
Netzwerkkarte
Ressourcenkarte
Lfd.
Nr.
1.3
1.4
1.5
1.6
Ziele/Prozessschritte
Der/dieSozialarbeiter/-inschätztdie
Hilfsmöglichkeitendes§16SGBVIIIalsnicht
ausreichendein.
DerKlientwirdüberambulanteundstationäre
Hilfeninformiertundberaten
MöglicheHilfenwerdenmitdenKlientenunter
BerücksichtigungseinerBedürfnisseund
Wünscheerarbeitet
DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt,
amEntscheidungsfindungsprozesszu
partizipieren.
DerKlientwirdüberdenweiteren
Verfahrensablaufinformiert
Verantwortliche
Beteiligte
Sozialarbeiter/in
Teamkoordinator
Bemerkungen
PrüfbarerStandard
Sozialarbeiter/in
Familienmitglied Info-Broschüre
Sozialarbeiter/in
mündlichebzw.schriftlicheAntragstellungdes
Familienmitglied Klienten;fallsnicht,evtl.Schnittstellezu§50 Bedarfserfassung
SGBVIII
Sozialarbeiter/in
u.a.HinweisaufKostenbeteiligung,die
Familienmitglied EntscheidungsfindungimFG,evtl.
familiengerichtlicheAuswirkungen
62
2.
Lfd.
Nr.
2.1
2.2
DienotwendigeundgeeigneteHilfeistimKonsensmitdenKlientenfestgelegt
Ziele/Prozessschritte
DieDatenfürdieElementeder
sozialpädagogischenDiagnostikwerden
zusammengefasstunddemTKvorgelegt
DasFGwirdinitiiert,durchgeführtundder
Hilfebedarffestgelegt.
Verantwortliche
Beteiligte
Sozialarbeiter/in
Familie
Sozialarbeiter/in
TK
undweitere
Fachkräfte
63
Bemerkungen
Rückmeldunginnerhalbvon2Tagenanden
fallführendenSozialarbeiter/-in
PrüfbarerStandard
DiefallführendeFachkraftentscheidetanhand
vorgegebenerKriterien,obdasFGinkurzer
oderlangerVersionerfolgt.
Beiunter8-Jährigen:PKD-Teilnahme.
InFragenzu§35aisteinArztfürKinder-und
Jugendpsychotherapieoder–psychiatrie,ein
Kinder-undJugendpsychotherapeutoderein
psychologischerPsychotherapeut,derüber
besondereErfahrungenaufdemGebietder
seelischenStörungenbeiKindernundJgdl.
verfügt.InEssenkönnenkonkretdasJPI,die
Kinder-undJugendpsychiatriederRheinischen
Landes-undHochschulkliniksowieFrauDr.
Zimmermann,HerrNeuhoff,HerrDr.Höffedie
Protokoll/
Stellungnahmengem.§35aanfertigen.
Anspruchsbegründung
DasTätigwerdendesJPIistkostenfrei.Ein
kurzesGutachtenübernimmtdieKrankenkasse,
kostenpflichtigeGutachtensindnurin
besonderenAusnahmefälleninAuftragzu
geben.
DieEntscheidungfälltimKonsensderMA/innenderSozialenDienste.
FallskeinKonsens:Verständigungder
TeilnehmerüberdasweitereVorgehen:
WiederholungdesFGbeierweiterter
EntscheidungsgrundlageoderEntscheidungauf
Leitungsebene.
AlleTeilnehmerinnenundTeilnehmererhalten
nachAbsprachedasProtokoll
Lfd.
Nr.
2.3
2.3.1
Ziele/Prozessschritte
DieInformationüberdasErgebnisdesFGwird
andieBeteiligtenübermittelt
EserfolgteineAbstimmungmitdenBeteiligten
Verantwortliche
Beteiligte
Sozialarbeiter/in
Familienmitglied
Sozialarbeiter/in
2.3.2
FallskeinKonsensmitdenBeteiligtengefunden
wird:
Ablehnungsbescheid
zurückzu1.2beineuenErkenntnissen
Ablehnungsbescheidundevtl.weitere
Schritte
Sozialarbeiter/in
Bemerkungen
PrüfbarerStandard
Schr.Antragstellung,fallsnochnichterfolgt
AntragaufHzE,
AmbulanteHilfenwerdeninderRegeldurch
einePersonangeboten,soweitdiesim
Familienmitglied besonderenEinzelfallnichtder
Problemstellungwiderspricht(Hilfenauseiner
Hand)
Familienmitglied 64
Anspruchsbegründung
3.
Lfd.
Nr.
3.1
3.2
DieadäquateDurchführungderHilfeistgewährleistet
Ziele/Prozessschritte
EswirdeineVorauswahldurchVergleichder
KonzepteundderWirtschaftlichkeitinFrage
kommenderLeistungsanbieternachden
VorgabendesFGgetroffen.
EserfolgteineVoranfragebei
Leistungsanbietern
Verantwortliche
Beteiligte
Sozialarbeiter/in
TeamKoordinator
Sozialarbeiter/in
3.3
3.4
EinVorstellungsgesprächmitdem
Leistungsanbieterwirdvereinbartund
durchgeführt
DieReflexiondesVorstellungsgesprächsführt
zurEntscheidungsfindung
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in
Leistungs-
anbieter
Bemerkungen
NutzungderHonorarkräftedatei
KollegialerAustausch
-Informationsaustausch(Bedarf/Angebotsbeschreibung)
Überlassungderanonymisierten
Unterlagen(Chronologie,Ressourcenkarte,
Bedarfserfassung,Gutachten,Hilfepläne)
unddieAnspruchsbegründung
Wunsch-undWahlrechtbeachten(§§5,36
SGBVIII),PersönlichesKennenlernen
Familienmitglied,
WeitereVorgehensweiseabsprechen
Leistungs-
DieFachkraftistqualifiziertundhatadäquate
anbieter
Arbeitsbedingungen
Familienmitglied,
Leistungs-
anbieter
65
PrüfbarerStandard
ggf.Vermerk
Lfd.
Nr.
3.5
Ziele/Prozessschritte
Verantwortliche
DerBeginnderHilfewirdfestgelegtundder
Hilfeplanwirderstellt.
Sozialarbeiter/in
3.6
3.7
3.7a
DerVorgangwirddemTeamkoordinatorzur
Kenntnisnahmevorgelegt
DerGewährungsbescheidwirdversandt
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in,
beidenVerbänden
LDB
Beteiligte
Familienmitglied DieUnterlagenwerdenan51-10-17versandt.
3.8.1
DieHilfewirderstmalignach6Wochenund
dannnach3MonatennachBeginnderHilfe
reflektiert.
DerHilfeplanwirderstmaligspätestensnach6
Monatenfortgeschrieben
PrüfbarerStandard
ErzieherischerBedarfwirddargestelltFern-und
NahzielewerdenformuliertKonkrete
Absprachenwerdengetroffens.VordruckHP,
dieKooperationinderElternarbeitwirdgeklärt
Familienmitglied,
zuAufgabenundRollen,FormundInhaltender Hilfeplan
Leistungs-
Controllingbogen
ElternarbeitsindAbsprachengetroffen
erbringer
DerHilfeplanwirdzeitnah,spätestensnach
4Wochenversandt.
LDB,
UnterschriftTK
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in
3.8
Bemerkungen
Gewährungsbescheid
WirdmitEinführungderSoftwareJuAVedurch
elektronischeMitteilungderDatenan51-10
17ersetzt
Sozialarbeiter/in
Familienmitglied,
InderAnfangsphasewirddieHilfe
Leistungs-
„engmaschig“begleitet.Frühzeitige
erbringer
ÜberprüfungaufGeeignetheitderHilfe
Vermerk
Sozialarbeiter/in
BeidererstmaligenFortschreibungistim
VergleichzudenweiterenFortschreibungen
besondersdaraufzuachten,dass:
Familienmitglied,
einetragfähigeArbeitsbeziehungaufgebautist
Leistungs-
dierichtigeHilfeformgewähltwurde
erbringer
TK
Hilfeplan
Controllingbogen
Unterschrift
Teamkoordinator
66
Lfd.
Nr.
3.9
3.9.1
3.9.2.
Ziele/Prozessschritte
DerHilfeplanwirdkontinuierlichentsprechend
derfachlichenNotwendigkeitfortgeschrieben
AnalogzumSchlüsselprozessfürStationäre
Hilfen(3.8.1,3.8.2,.3.8.3)wirddie
Kundenzufriedenheiterfragt,einStatusbericht
seitensderLeistungserbringererstelltunddie
InterneVorbereitungaufdasHPG,Anlage6.2.3
istdurchgeführt.
DasKind/der/diejungeErwachsenewird
kontinuierlichaufeinselbständigesLeben
vorbereitet.
DerVerselbständigungsprozesswirdgründlich
geplantunddurchgeführt.
.DasKind/der/diejungeErwachsenewird
befähigtundindieLageversetzt,sicham
Verselbständigungsprozesszubeteiligen
BeieinemZuständigkeitswechselimASD
erfolgteinpersönlichesÜbergabegespräch
zwischendenSozialarbeiternunddem
Kind/JugendlichenundderFamilie.
Verantwortliche
Sozialarbeiter/in
Beteiligte
Bemerkungen
PrüfbarerStandard
DieFortschreibungerfolgtinderRegel
halbjährlich.
DieHilfewirdinderRegelfürmaximal24
Monategewährt.
Familienmitglied, DieBeziehungdesLeistungserbringerszudem
Leistungs-
Hilfeplan
KindbasiertaufVerständnisundRespekt.
erbringer
DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt, Akte
LDB
aktivEntscheidungenmitzutreffen,diedirekten
EinflussaufseinLebenhaben.
KindermitspeziellenBedürfnissenwerden
adäquatbetreut.DerHilfeplanwirdzeitnah,
spätestensnach4Wochenversandt.
DieKommunikationim
Verselbständigungsprozesswirdaufnützliche
undangemesseneWeisegeführt
67
Lfd.
Nr.
3.9.3
Ziele/Prozessschritte
Verantwortliche
Beteiligte
3.10
BeiWechselineineandereHilfeartisteinFGzu
führen
DieHilfewirdbeendet
4.
DieNachhaltigkeitsprüfungzurErfolgsbewertungderHilfeistdurchgeführt
4.1
Der/dieMitarbeiter/inführtimZeitraumvon3
bis6Monaten,vorBeendigungderHilfe,ein
abschließendesHilfeplangespräch.
4.2
4.3
Der/dieMitarbeiter/inführtumZeitpunktder
BeendigungeinAbschlussgespräch.
Der/dieMitarbeiter/inüberprüft6Monatenach
BeendigungderHilfeleistung,durch
KontaktaufnahmezurFamilieoderdemjungen
Menschen,dieNachhaltigkeitderHilfe.
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in,
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in
Sozialarbeiter/in
weitere
Fachkräfte
Familienmitglied,
Leistungserbringer
Bemerkungen
DokumentationdesFG
erzieherischesZielerreicht
Abbruch,evtl.§1666
ggf.Beratungnach§16
Controllingbogen,
Einstellungsbescheid
Familienmitglied,
Leistungs-
erbringer
TK
Familienmitglied,
Leistungs-
erbringer
Familienmitglied Der/dieMitarbeiter/indokumentiertinder
TK
Anlage6.4dieErfolgsbewertungderHilfe.
68
PrüfbarerStandard
Hilfeplan
Vermerk
Anlage6.4
Anlage6.4
ErfolgsbewertungfürdieHilfe(n)imFall_____________________
(6MonatenachBeendigungderHilfe)
WiehatsichdievorangegangeneHilfezurErziehungaufdasKindbzw.die/denJugendliche/n
unddieFamilieausgewirkt?(stichwortartig)
Zutreffendesbitteankreuzen
Erlernteswirdumgesetzt,keineweiterenHilfenerforderlich
++
Erlernteswirdweitgehendumgesetzt,wahrscheinlichkeineweiteren
Hilfenerforderlich
+
AktuellkeinePrognosemöglich
+-
Erlernteswirdweitgehendnichtumgesetzt,PrüfungneuerHilfen
erforderlich
-
Erlernteswirdnichtumgesetzt,neueFallbewertungnotwendig
--
Erläuterungen:
_________________________________
______________________________
Datum/UnterschriftFallveranwortliche(r)Datum/UnterschriftTeamkoordination
69
Anlage6.5.1
DieaktuellenundzuverwendendenAntragsformularebefindensichindenWinword-Vorlagenunter
folgendemPfad:I:\WINWORD\VORLAGEN\51-10-Vordrucke
511080b
511081
511082
511083
GewährungundControlling
AntragaufGewährungvonHilfezurErziehung/Eingliederungshilfe/Hilfe
fürjungeVolljährigeundandereHilfen
ErklärungzurbeantragtenHilfenachdemSGBVIII
Personalien,RechtsverhältnissedesKindes,der/desJugendlichen,der/des
jungenVolljährigen
Text§38SGBVIII–AusübungderPersonensorge
ZusätzlicheAngabenfürdieWirtschaftlicheErziehungshilfe
511083c
511084
Anlage6.5.2
DieaktuellenundzuverwendendenBescheidformularebefindensichindenWinword-Vorlagenunter
folgendemPfadI:\WINWORD\VORLAGEN\51-10-Vordrucke
511092
GewährungsbescheidMinderjährige
511093
Erst-/WeitergewährungsbescheidVolljährige
511094
EinstellungsbescheidMinderjährige
511095
EinstellungsbescheidVolljährige
511096
ÄnderungsbescheidMinderjährige
511097
ÄnderungsbescheidVolljährige
511098
Ablehnungsbescheid
70
Anlage6.6.1
QualitätsstandardsfürdieaußerfamiliäreBetreuung
Quality4ChildrenStandard1
DieQuality4ChildrenStandardswurdenentwickelt,umdieSituationund
EntwicklungschancenvonfremduntergebrachtenKindernundjungenErwachseneninEuropa
zusichernundzuverbessern.DieStandardssollendieInteressensgruppenimBereichder
BetreuungvonfremduntergebrachtenKindernundjungenErwachsenenunterstützen.Dazu
zählenKinderundjungeErwachsene,Herkunftsfamilien,Betreuer/innen,Betreuungseinrichtungen,Kinderschutzdienste,sowienationaleundinternationaleöffentlicheEinrichtungen.
StrukturderQuality4ChildrenStandards
Esgibtinsgesamt18Quality4ChildrenStandards,diedenwährenddesForschungsteils
identifiziertenBetreuungsphasenzugeordnetsind(a).JederQuality4ChildrenStandardbesteht
aus5Elementen(b).
a)DerProzesseinerausserfamiliärenPlatzierungistindreiStandardbereicheunterteilt:
Entscheidungsfindungs-undAufnahmeprozess:DieserProzesshatzweiPhasen,nämlichdie
derumfassendenKlärungderSituationdesKindes,umeineEntscheidungüberdie
bestmöglicheLösungtreffenzukönnenunddiederSchritte,diezueinerIntegrationdes
KindesinseinzukünftigesLebensumfeldführen.
Betreuungsprozess:DerBetreuungsprozessistdieZeitzwischendemAufnahmeprozessund
demVerselbstständigungsprozess.ErbeinhaltetdieeigentlicheBetreuungundUnterstützung
durchden/dieBetreuer/in.
Verselbstständigungsprozess:DasistderProzess,indemdasKind/der/diejungeErwachsene
selbstständigwird,inseine/ihreHerkunftsfamiliezurückkehrtoderanderswountergebracht
wird.ErbeinhaltetdieweitereUnterstützung,diees/er/sievondem/derehemaligen
Betreuer/inerhält.
b)ElementederStandards
TitelundBeschreibungdesStandards:EnthältklareAussagenüberdasnotwendige
Qualitätsniveau.DerStandardbietetdieStrukturundAnleitungfürdieArbeitinder
BetreuungvonfremduntergebrachtenKindernundJugendlichen.
Zitate:AusgewählteZitateausdenInterviewsmitdenGeschichtenerzähler/innen.
Verantwortlichkeiten:Aufgaben,PflichtenunddefinierteAutoritätsbereichefüralle
Interessensgruppen,dieindieImplementierungdesjeweiligenStandardsinvolviertsind.
Richtlinien:AnforderungenimZusammenhangmitderDurchführungdesjeweiligen
Standards.
Warnzeichen:Beschreibungdessen,wasnichtpassierendarf,wennderjeweiligeStandard
implementiertist.
Referenzrahmen:ArtikelderUN-KonventionüberdieRechtedesKindes,dieim
ZusammenhangmitdemjeweiligenStandardstehen.
1
(SOS-KinderdorfInternational(2007),Quality4ChildrenStandardsfürdieBetreuungvonfremdunterbrachtenKindernund
jungenErwachseneninEurope -eineInitiativevon FICE,IFCOandSOS-KinderdorfInternational.SOS-Kinderdorf
International,Innsbruck,Austria.)
71
Anlage6.6.2
ZusammenfassungderQuality4ChildrenStandards
Standardbereich1:Entscheidungsfindungs-undAufnahmeprozess
Standard1:DasKindundseineHerkunftsfamiliewerdenwährenddesEntscheidungsfindungsprozessesunterstützt.
DasKindundseineHerkunftsfamiliehabendasRechtaufeineIntervention,wennsieden
Wunschäußern,ihreLebenssituationzuverändernoderwenndieSituationeserfordert.Die
SicherheitunddasWohldesKindeshabenhöchstePriorität.DasKindundseine
Herkunftsfamiliewerdenimmergehörtundrespektiert.
Standard2:DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt,amEntscheidungsfindungsprozesszupartizipieren.
AllebeteiligtenPersonenhörenundrespektierendasKind.DasKindwirdadäquatüberseine
Situationinformiert,eswirdermutigt,seineAnsichtendarzustellenundandiesemProzess
entsprechendseinemEntwicklungsstandmitzuwirken.
Standard3:EinprofessionellgestalteterEntscheidungsfindungsprozessstelltdiebestmögliche
BetreuungfürdasKindsicher.
BeimEntscheidungsfindungsprozesswerdenzweiFragenbehandelt:WelcheLösungdientdem
WohldesKindes?FallsdieNotwendigkeiteinerFremdunterbringungermitteltwird,wasistdie
bestmöglicheUnterbringungsformfürdasKind?
AllePersonen,diedirektanderEntwicklungdesKindesbeteiligtsind,arbeitenzusammenund
nutzendafürihrejeweiligenFachkenntnisse.SiebekommenallerelevantenInformationen
überdenEntscheidungsfindungsprozessundtauschendieseaus.
WennKindermitspeziellenBedürfnissenaufgenommenwerdensollen,wirdihrspezifischer
Bedarfberücksichtigt.
Standard4:Geschwisterwerdengemeinsambetreut.
WährenddesFremdunterbringungsprozesseswerdenGeschwistergemeinsambetreut.Eine
getrennteUnterbringungistnurdannangezeigt,wenndiesdemWohlderGeschwisterdient.
IndiesemFallwirdsichergestellt,dasssieinKontaktbleiben.
Standard5:DerWechselindasneueZuhausewirdgutvorbereitetundsensibeldurchgeführt
NachdemeineEinigungüberdieBetreuungsformerzieltwurde,bereitetdiezukünftige
BetreuungseinrichtungdieAufnahmedesKindesgründlichvor.DerEmpfangmuss
schrittweisevorsichgehenundfürdasKindeinegeringstmöglicheBeeinträchtigung
darstellen.DerWechselindieneueUnterbringungwirdalsProzessgestaltet,dessen
hauptsächlichesZielesist,dasWohldesKindesunddasWohlergehenallerrelevanten
beteiligtenPersonensicherzustellen.
Standard6:DerBetreuungsprozesswährendderFremdunterbringungfolgteinem
individuellenBetreuungsplan.
ImLaufedesEntscheidungsfindungsprozesseswirdeinBetreuungsplanausgearbeitet,der
währenddesgesamtenFremdunterbringungsprozessesweiterentwickeltunddurchgeführt
wird.DieserPlansollalsLeitfadenfürdieGesamtentwicklungdesKindesdienen.
GenerelldefiniertderBetreuungsplandenEntwicklungsstanddesKindes,setztZieleund
Maßnahmenundstelltklar,welcheRessourcennötigsind,umdieGesamtentwicklungdes
Kindeszuunterstützen.FürjederelevanteEntscheidung,dieimLaufedes
Fremdunterbringungsprozessesgetroffenwird,dientdieserPlanalsLeitfaden.
72
Standardbereich2:Betreuungsprozess
Standard7:DieUnterbringungdesKindesentsprichtseinenBedürfnissen,seiner
LebenssituationundseinemursprünglichensozialenUmfeld.
DasKindwächstineinemstimmigen,unterstützenden,schützendenundfürsorglichenUmfeld
auf.DieneueUnterbringungdesKindesgibtihmdieMöglichkeit,einestabileBeziehungmit
dem/derBetreuer/inaufzubauenunddenKontaktmitseinemursprünglichensozialenUmfeld
aufrechtzuerhalten.
Standard8:DasKindbleibtmitseinerHerkunftsfamilieinKontakt.
DieBeziehungdesKindeszuseinerHerkunftsfamiliewirdgefördert,aufrechterhaltenund
unterstützt,wenndiesdemWohldesKindesdient.
Standard9:DieBetreuer/innensindqualifiziertundhabenadäquateArbeitsbedingungen.
DasAssessment,dieAuswahlundSchulungderBetreuer/innenwirdgründlichdurchgeführt,
bevorsiedieVerantwortungfürdieBetreuungeinesKindesübernehmen.Sieerhalten
WeiterbildungundUnterstützung,umdieGesamtentwicklungdesKindeszugewährleisten.
Standard10:DieBeziehungdes/derBetreuers/inzudemKindbasiertaufVerständnisund
Respekt.
Der/dieBetreuer/inschenktdemKindindividuelleAufmerksamkeitundunternimmteine
bewussteAnstrengung,umVertrauenaufzubauenundeszuverstehen.Der/dieBetreuer/in
kommuniziertimmeroffen,ehrlichundrespektvollmitdemKind.
Standard11:DasKindwirdbefähigtundindieLageversetzt,aktivEntscheidungen
mitzutreffen,diedirektenEinflussaufseinLebenhaben.
DasKindwirdalsExpertefürseineigenesLebenanerkannt.DasKindwirdinformiert,gehört
undernstgenommen,undseineResilienzwirdalsgroßesPotentialanerkannt.DasKindwird
ermutigt,seineGefühleundErfahrungenzuformulieren.
Standard12:DasKindwirdinangemessenenLebensverhältnissenbetreut.
DerLebensstandardunddieInfrastrukturderBetreuungseinrichtungund/oderdes/der
Betreuer/inbefriedigendieBedürfnissedesKindesinBezugaufangemessene
Lebensverhältnisse,Sicherheit,gesundeLebensbedingungensowieuneingeschränktenZugang
zuBildungundderNachbarschaft/Gemeinde.
Standard13:KindermitspeziellenBedürfnissenwerdenadäquatbetreut.
DieBetreuer/innenwerdenregelmässiggeschultundunterstützt,umdenspeziellen
BedürfnissendervonihnenbetreutenKindergerechtzuwerden.
Standard14:DasKind/der/diejungeErwachsenewirdkontinuierlichaufeinselbstständiges
Lebenvorbereitet.
DasKind/der/diejungeErwachsenewirddabeiunterstützt,seine/ihreZukunftsozugestalten,
dasser/siezueinemselbstständigen,selbstverantwortlichenundaktivenMitgliedder
Gesellschaftheranwächst.Er/siehatZugangzuBildungunderhältdieMöglichkeit,soziale
FähigkeitenzuentwickelnundsichWerteanzueignen.
DasKind/der/diejungeErwachsenewirddabeiunterstützt,Selbstwertgefühlzuentwickeln.
Daserlaubtesihm/ihr,sichstarkundsicherzufühlenundmitSchwierigkeitenfertigzu
werden.
73
Standardbereich3:Verselbstständigungsprozess
Standard15:DerVerselbstständigungsprozesswirdgründlichgeplantunddurchgeführt.
DerVerselbstständigungsprozessisteineentscheidendePhasebeiderBetreuungvon
fremduntergebrachtenKindernundJugendlichenundwirdgründlichgeplantund
durchgeführt.ErbasiertvorallemaufdemindividuellenBetreuungsplandesKindes/des/der
jungenErwachsenen.
DasKind/der/diejungeErwachsenewirdalsExperte/infürdieQualitätseiner/ihrerBetreuung
anerkannt.Sein/ihrFeedbackistgrundlegendfürdieWeiterentwicklungderQualitätder
BetreuungseinrichtungunddesjeweiligenBetreuungsmodells.
Standard16:DieKommunikationimVerselbstständigungsprozesswirdaufnützlicheund
angemesseneWeisegeführt.
AlleamVerselbstständigungsprozessbeteiligtenPersonenerhaltengemäßihrerRolleim
ProzessallerelevantenInformationen.GleichzeitighabendasKind/der/diejungeErwachsene
undseine/ihreHerkunftsfamilieeinRechtaufPrivatsphäreundSicherheit.
AlleInformationenwerdenaufeineArtkommuniziert,diefürdasKind/die/denjunge/n
Erwachsene/nundihre/seineHerkunftsfamilieverständlichundgeeignetist.
Standard17:DasKind/der/diejungeErwachsenewirdbefähigtundindieLageversetzt,sich
amVerselbstständigungsprozesszubeteiligen.
DerVerselbstständigungsprozessbasiertaufdemindividuellenBetreuungsplan.Das
Kind/der/diejungeErwachsenewirdbefähigtundindieLageversetzt,Meinungenund
Präferenzenbezüglichseiner/ihreraktuellenSituationundseines/ihreszukünftigenLebens
auszudrücken.Es/er/siebeteiligtsichanderPlanungundDurchführungdes
Verselbstständigungsprozesses.
Standard18:Nachbetreuung,kontinuierlicheUnterstützungundKontaktmöglichkeiten
werdensichergestellt.
NachdemdasKind/der/diejungeErwachsenedieFremdunterbringungverlassenhat,hat
es/er/siedieMöglichkeit,HilfeundUnterstützungzubekommen.DieBetreuungseinrichtung
istbestrebt,sicherzustellen,dasses/er/siedenVerselbstständigungsprozessnichtalsneuerliche
schwereBeeinträchtigungerlebt.
Wennder/diejungeErwachsenevolljährigist,solldieBetreuungseinrichtungweiterhin
UnterstützungundKontaktmöglichkeitenanbieten.
GlossarderverwendetenHaupttermini
HerkunftsfamilieistderTerminus,derjeneFamilienmitgliederbezeichnet,mitdeneneinKind
biologischverwandtist,wiez.B.dieleiblichenEltern,GeschwisteroderandereVerwandte.
Betreuer/inistderTerminus,dereinePflegeperson(Pflegemutteroder–vater)odereine
sozialpädagogischeFachkraft(Erzieher/in)bezeichnet,diedasKindoderdiejungen
Erwachsenenbetreut.DamitsindsowohlBetreuer/inneninfamiliärenBetreuungssystemenals
auchinderHeimunterbringunggemeint.
BetreuungseinrichtungistderTerminus,derdieOrganisationbezeichnet,diefürdietägliche
BetreuungdesKindes/der/desjungenErwachsenenverantwortlichist.DieBetreuungkann
74
durchPflegefamilienoderanderefamiliäreBetreuungsformen(wiez.B.SOS-Kinderdorf)oder
durchHeimeinrichtungenerfolgen.
IndividuellerBetreuungsplanistderTerminus,derdenPlanbezeichnet,deralsLeitfadenfür
dieindividuellephysische,kognitive,emotionaleundsozialeEntwicklungdesKindesdient.Er
wirdimLaufedesEntscheidungsfindungsprozesseserstelltundwährenddesgesamten
BetreuungsprozessesaußerhalbderHerkunftsfamilieweiterentwickeltundimplementiert.
GenerelldefiniertderBetreuungsplandenEntwicklungsstanddesKindes,setztZieleund
Maßnahmenundstelltklar,welcheRessourcennötigsind,umdieGesamtentwicklungdes
Kindeszuunterstützen.FürjederelevanteEntscheidung,dieimLaufedes
Fremdunterbringungsprozessesgetroffenwird,dientdieserPlanalsLeitfaden.
KindistderTerminus,derjedenMenschenunter18bezeichnet.
KinderschutzdiensteistderTerminus,derfürdieOrganisationen,Institutionen,Dienste
und/oderEinrichtungenverwendetwird,diedafürverantwortlichsind,Betreuung,
Unterstützungund/oderSchutzvonKindernundjungenErwachsenenzubieten,deren
HerkunftsfamilieoderBetreuer/inihreBedürfnissenichterfüllt.Kinderschutzdienstebieten
Informationenundorganisierensoziale,medizinische,rechtlicheund/odervormundschaftliche
Betreuung.Kinderschutzdienstekönnenöffentlichoderprivatsein(Jugendwohlfahrt,NichtRegierungsorganisationen,etc.).
KindermitspeziellenBedürfnissenistderTerminus,derfürKinderverwendetwird,die
aufgrundeinerpsychologischenStörung,körperlichenodergeistigenBehinderung,ihres
kulturellenHintergrunds,einerMissbrauchsgeschichte,wegenVerwahrlosungoderaufgrund
andererFaktorenspeziellenSchutzundBetreuungsmaßnahmenbrauchen,dievon
spezialisiertenBetreuer/innenoderTherapeut/innenwährendihrerFremdunterbringung
gebotenwerden.
Multi-professionellesTeamistderTerminus,derfürdasTeamverwendetwird,dasdafür
zuständigist,dieGesamtentwicklungdesKindeswährendderUnterbringunginder
Betreuungseinrichtungzufördern.EsbestehtausBetreuer/innen,Erzieher/innenund
unterstützendenMitarbeiter/innenderBetreuungseinrichtung(Psycholog/innen,
Sozialarbeiter/innenetc.).
Junge/rErwachsene/ristderTerminus,derfüreine/nJugendliche/nverwendetwird,die/der
bereits18Jahreoderälterist,aberaufgrundihrer/seinerbesonderenSituationweiterhin
berechtigtist,ineinerFremdunterbringungsformbetreutzuwerden.
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