Schriftliche Anfrage Antwort
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Schriftliche Anfrage Antwort
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/18354 11.10.2013 Schriftliche Anfrage Antwort des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.07.2013 des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 27.08.2013 Ausbildung Fachlehrerinnen und Fachlehrer in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.Zugangsvoraussetzungen a)Wie beurteilt die Staatsregierung die derzeitigen Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung von Fachlehrer(inne)n? b)Wird der mittlere Schulabschluss trotz der gesteigerten Ansprüche des Berufsbilds Fachlehrer noch als ausreichend erachtet? c)Wie steht die Staatsregierung dazu, Fachabitur als Zugangsvoraussetzung zu verlangen? 2.Ausbildung a)Wie bewertet die Staatsregierung die derzeitige Ausbildung von Fachlehrer(inne)n in Bayern? b)Sieht sie bei der derzeitigen Ausbildung – mit 2 Jahren Berufsausbildung und anschließender 2-jähriger Ausbildung am Staatsinstitut – Veränderungsbedarf, falls ja, wie beurteilt sie den Vorschlag, die gesamte vierjährige fachliche Ausbildung an das Staatsinstitut zu verlagern und gleichzeitig die vorausgehende zweijährige Berufsausbildung abzuschaffen? c)Wie beurteilt die Staatsregierung den Vorschlag, die Staatsinstitute in Fachhochschulen umzuwidmen? 3. Fachlicher Zuschnitt/Lerninhalte a)Wie beurteilt die Staatsregierung im Hinblick auf die hohen Anforderungen Inhalt, Abstimmung und Zuschnitt der praktischen Fächer? b)Wie könnte der fachliche Zuschnitt modifiziert werden, um alle Bereiche wie z. B. Gestaltung und Ernährung/ Kommunikationstechnik/AWT und Soziales ausgeglichen abzudecken? 4.Unterrichtspflichtzeit a)Wie beurteilt die Staatsregierung die unterschiedlichen Wochenstunden von Lehrern an Grundschulen (28 Stunden), an Hauptschulen (27 Stunden) und Fachlehrern vorwiegend an Mittelschulen mit 29 Stunden? b)Wie beurteilt die Staatsregierung den Vorwurf: „ausgerechnet die Lehrer, die federführend an den Mittelschulen für die Qualität des Alleinstellungsmerkmals Berufsorientierung sorgen, werden in Bayern am schlechtesten bezahlt und müssen am längsten arbeiten“ß c) Was tut die Staatsregierung, um hier für gerechte Bezahlung und ausgeglichene Wochenstunden zu sorgen? Zu 1. a): Die Voraussetzungen für die Aufnahme an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern sind ein mittlerer Schulabschluss, der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf des Fachlehrers oder der Fachlehrerin sowie das Bestehen eines Eignungstests gemäß § 6 FISO (Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern). Darüber hinaus sieht die Studienordnung bei der Aufnahme vor, dass ergänzend zum Eignungstest mit den Bewerbern und Bewerberinnen Gespräche geführt werden können. Mit dem Nachweis dieser Zugangsvoraussetzungen werden die Anforderungen für die Aufnahme am Staatsinstitut ausreichend erfüllt. Zu 1. b) und c): Das Berufsbild der Fachlehrkräfte ist ebenso wie das der Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen an gesellschaftliche und schulpolitische Veränderungen gebunden und damit einem Wandel unterworfen. Die Ausbildungsinhalte am Staatsinstitut sowie im Rahmen des Vorbereitungsdienstes werden regelmäßig an neue Anforderungen angepasst und entsprechend abgestimmt. Damit wird den veränderten Ansprüchen des Berufsbildes hinreichend Rechnung getragen. Grundsätzliche Änderungen im Fachlehrereinsatz, die eine Veränderung der schulischen Voraussetzungen zur Folge haben müssten, sind nicht gegeben. Ziel der Ausbildung ist nach wie vor der Einsatz in den praktischen Fächern, nicht die Übernahme einer Klassenleitung. Die Möglichkeit, über den mittleren Schulabschluss in eine qualifizierte Lehrtätigkeit im Beamtenstatus einzusteigen, eröffnet zahlreichen jungen Menschen eine attraktive berufliche Chance. Eine Änderung der Zugangsvoraussetzungen ist daher nach Ansicht des Staatsministeriums nicht zweckmäßig. Zu 2. a): Die Fachlehrer Ernährung und Gestaltung (E/G) und musisch/technisch (m/t) unterrichten die praktischen Fächer an der Mittelschule (Wirtschaft, Technik, Soziales). Ausbildungen in diesen Fächern werden an den Universitäten in der für die Mittelschulen notwendigen Ausrichtung nicht angeboten. Die Ausbildung der Fachlehrer erfolgt am Staatsinstitut an den Standorten Augsburg, München, Ansbach und Bayreuth. Die Fachlehrerausbildung umfasst in beiden Bereichen (E/G und m/t) vier Jahre in der ersten Phase und zwei Jahre Vorbereitungsdienst. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Die Ausbildung im Bereich der Fachlehrer m/t (Werken, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik, Kunsterziehung oder Sport) ist insgesamt neu strukturiert, gilt als hochaktuell und ist derzeit inhaltlich unumstritten. Die Fachlehrerausbildung für E/G (früher Handarbeit und Hauswirtschaft) ist in der ersten Phase geteilt in eine zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Hauswirtschaft und eine zweijährige Ausbildung an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern. Das Ausbildungskonzept zwischen der Berufsfachschule und der zweijährigen Ausbildung am Staatsinstitut wurde abgestimmt, sodass die Ausbildung erfolgreich verläuft. Zu 2. b): Im Bereich der Fachlehrerausbildung für E/G ist eine Umstellung von einer 2-jährigen Berufsausbildung mit anschließender 2-jähriger Ausbildung am Staatsinstitut auf eine grundständige 4-jährige Ausbildung am Staatsinstitut grundsätzlich vorstellbar. Dies würde jedoch erhebliche strukturelle und personelle Veränderungen mit sich bringen sowie zusätzliche finanzielle Ressourcen erfordern, die derzeit nicht zur Verfügung stehen. Zu 2. c): Eine Ausbildung an einer Fachhochschule würde zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang erforderlich machen. Zudem wäre fraglich, ob die sehr praxisbezogene Ausbildung, die sich im Unterricht an Grundschulen und Mittelschulen bewährt hat, beibehalten werden könnte. Die derzeitige Ausbildung ist sehr schülernah und berücksichtigt in hohem Maß die praktischen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Die Fachlehrerausbildung am Staatsinstitut ist sehr stark an den Lehrplänen der Grund-, Mittel- und Realschulen ausgerichtet. Soweit sich deren Lehrpläne ändern, wird die Ausbildung entsprechend umgestellt. Da die gesamte Zuständigkeit für die Fachlehrerausbildung beim Kultusministerium liegt, ist es möglich, sehr zeitnah die Ausbildungsinhalte auf Änderungen – etwa bei der Mittelschule – umzustellen. Die Fachlehrerausbildung mit ihrem großen Praxisanteil in der Ausbildung ist hoch anerkannt und geschätzt. Es besteht keine Notwendigkeit, die Ausbildungsstruktur kurzfristig zu ändern und evtl. an einer Fachhochschule anzusiedeln. Zu 3. a): Inhalt, Abstimmung und Zuschnitt der praktischen Fächer sind angemessen (siehe die Antwort zu Frage 2 c). Zu 3. b): Die Möglichkeit einer Ausweitung des Fächerkanons der Fachlehrerausbildung im Bereich Ernährung und Gestaltung um das Fach Kommunikationstechnik wird grundsätzlich als sinnvoll erachtet und bereits seit Jahren im Rahmen eines zusätzlichen Erweiterungsfaches umgesetzt. Eine Einbindung des Fachs Kommunikationstechnik in eine grundständige Ausbildung am Staatsinstitut ist aufgrund der in der Antwort Drucksache 16/18354 zu Frage 2 b genannten erforderlichen strukturellen und personellen Veränderungen derzeit nicht allgemein umsetzbar. Eine Erweiterung der Fachlehrerausbildung durch das Fach AWT ist generell nicht vorgesehen. Das Fach AWT wird im Rahmen des Studiums für Lehramt an Mittelschulen als Unterrichtsfach oder Didaktikfach an einer arbeitswissenschaftlichen Fakultät angeboten. Im Rahmen des Studiums einer Fächerkombination für das Lehramt an Mittelschulen und den Unterricht in mehreren Fächern als Klassenlehrkraft ergeben sich für die unterrichtliche Arbeit im Bezug auf das Fach AWT Schnittstellen zu anderen Fächern, z. B. Deutsch, Mathematik oder GSE. Der Unterricht im Fach AWT ist somit Teil des fächerübergreifenden und fächerverbindenden Unterrichts, der so nur von der Klassenlehrkraft vermittelt werden kann. Zu 4. a): Die Arbeitssituation der Fachlehrer an Grund- und Mittelschulen stellt sich im Vergleich wie folgt dar: − Fachlehrer 29 Stunden UPZ − Mittelschullehrer27 Stunden UPZ − Grundschullehrer28 Stunden UPZ Bei Fachlehrern wurde schulartübergreifend ebenso wie bei den Lehrkräften die UPZ wegen der Rückführung auf die 40-Stunden-Woche in zwei Stufen um eine Stunde reduziert. Die Unterrichtsverpflichtung der Fachlehrer mit 29 Wochenstunden ist u. a. aus folgenden Gründen vertretbar: − Fachlehrer unterrichten in der Regel nur in kleineren Gruppen (durchschnittliche Schülerzahl von ca. 13 bis 17 Schüler), da viele Fachräume nur eine begrenzte Anzahl an Arbeitsplätzen ausweisen und nicht alle Schüler einer Klasse das gleiche Fach wählen. − Die Unterrichtsinhalte sind sehr konkret und wenig theorielastig. Der von den Fachlehrern erteilte fachpraktische Unterricht bedingt daher in der Regel einen etwas geringeren Aufwand in der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts. − Die Motivation der Schüler in fachpraktischen Fächern ist durchaus gut, da es sich um Fächer ihrer Wahl handelt und diese auch gleichzeitig sehr interessante handlungsorientierte Inhalte aufweisen. Zu 4. b): Im Rahmen der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Bayerischen Mittelschule ist das Gesamtkonzept der Berufsorientierung elementarer Bestandteil und Alleinstellungsmerkmal der Mittelschule im bayerischen Schulsystem. Dabei handelt es sich jedoch um ein Gesamtkonzept, das sich aus zahlreichen Teilbereichen zusammensetzt. Die folgende Übersicht stellt die einzelnen Teilbereiche der Berufsorientierung im Überblick dar: Drucksache 16/18354 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Die berufsorientierenden Zweige Wirtschaft, Technik und Soziales sind somit ein Teil des Gesamtkonzepts „Berufsorientierung“. Eine Reduzierung der Berufsorientierung auf die berufsorientierenden Zweige ist nicht zutreffend. Die zitierte Aussage, dass Fachlehrkräfte federführend an den Mittelschulen für die Qualität des Alleinstellungsmerkmals „Berufsorientierung“ verantwortlich seien, kann in dieser Form nicht bestätigt werden. Die Planung und Koordination der einzelnen berufsorientierenden Maßnahmen an der Mittelschule liegt in Händen der Schulleitung, die eine schuljahresbezogene Gesamtplanung der erforderlichen Maßnahmen wie z. B. Betriebserkundungen, Betriebspraktika, Berufsmessen, Bewerbungstraining vornimmt. In den einzelnen Jahrgangsstufen liegt die weitere Verantwortung hinsichtlich der Organisation und Durchführung der einzelnen Bausteine primär bei den Klassenleitern, da in ihrer Klasse – bezogen auf die berufsorientierenden Zweige Soziales, Wirtschaft und Technik – alle Schülerinnen und Schüler der drei Zweige vereint sind. Im AWT-Unterricht, der durch eine Mittelschullehrkraft erteilt wird, werden dabei die Unterrichtsinhalte aus den berufsorientierenden Zweigen aufgegriffen und zusammengeführt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Projektprüfung in Jgst. 9 und 10. Unter Seite 3 der Federführung der AWT-Lehrkraft werden gemeinsam mit den Fachlehrkräften aus den beruforientierenden Zweigen die geplanten Inhalte der Leittexte zusammengefügt und somit die Erstellung einer fundierten und aufeinander abgestimmten Prüfungsvorlage sichergestellt. Eine Fachlehrkraft eines berufsorientierenden Zweiges leistet dabei selbstverständlich einen Beitrag. Die Qualität der Berufsorientierung kann jedoch nicht allein an diesem einen Baustein festgemacht werden. Zu 4. c): Das Eingangsamt für die Fachlehrer ist BesGr. A10. Als Beförderungsämter sind die BesGr. A11 (funktionslos) und die BesGr. A12 (bisher: als Fachberater oder Seminarleiter) vorgesehen. Damit ist auf der Grundlage eines Mittleren Bildungsabschlusses eine Besoldung mit Beförderungsmöglichkeiten gegeben, die erheblich über den Möglichkeiten vergleichbarer Beamter im Freistaat Bayern liegt. Die Ausbildung zum Fachlehrer sowie die Arbeitsbedingungen sind unter den derzeit gegebenen Bedingungen für junge Menschen attraktiv. Insbesondere im Bereich der Fachlehrkräfte für E/G ist das Interesse an diesem Beruf so groß, dass derzeit nicht alle Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden können.