mittelständler - Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen
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mittelständler - Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen
M I T T E L S TA N D SV E R E I N I G U N G D E R D E U T S C H S P R AC H I G E N G E M E I N S C H A F T MITTELSTÄNDLER Verantwortliche Herausgeber: Mittelstandsvereinigungen der DG · Erscheint zweimonatlich EUPEN - BÜLLINGEN - BÜTGENBACH - ST. VITH: Vennbahnstraße 4· 4780 St. Vith 16. Jahrgang · Mai / Juni 2016 Der Sommerschlussverkauf Aktuelles S. 4-5 Gesundheitsund Sicherheitskoordinatoren Gesetz S. 6-7 Neue Finanzierungsmöglichkeit Finanzen S. 8 www.mittelstand.be www.mittelstand.be INDEX edito 3 4-5 edito aktuelles Der Sommerschlussverkauf gesetz 6-7 Bezeichnung von Gesundheitsund Sicherheitskoordinatoren finanzen Hochstraße 106 B-4700 Eupen Tel. +32 (0)87 591 500 www.hendrichs.be WAND- UND HOLZFARBEN MIT ZUBEHÖR TAPETEN · BODENBELÄGE · SONNENSCHUTZ DEKORATIONEN UND VIELES MEHR 8 Neue Finanzierungsmöglichkeit „Prêt coup de pouce“ arbeit 9 Ältere Arbeitskräfte als Herausforderung in der DG gesetz 10-11 Datenschutz: Neue Gesetzgebung für Internetnutzung steuer 12-13 Steuererklärung komplizierter arbeit 16-17 Studentenjobs bildung 18 Lehrstellenbörse Online PROFIL Verwaltung, Redaktion und Werbung ST.VITH/EUPEN: 080/41 00 71 BÜLLINGEN-BÜTGENBACH: 080/64 78 74 Verantwortliche Herausgeber Mittelstandsvereinigungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft Werte Mitglieder Die Mittelstandsvereinigung sorgt sich um das Bild Belgiens, welches in der Öffentlichkeit und zum Ausland hin von unserem Land gezeigt wird. So hat die europäische Kommission jüngst befunden, dass durch die Tatsache, dass in Belgien veraltete Atommeiler betrieben werden, die Investitionsbereitschaft der ausländischen Investoren beeinträchtigt werden könnte. Zudem muss laut Aussagen der europäischen Kommission Belgien aufgrund der wiederholt auftretenden Störungsfälle in diesen Meilern mehr Energie aus dem Ausland importieren, als es selber erzeugen kann. Die europäische Kommission würde ein Investitionskonzept für die Energiesicherheit Belgiens begrüßen, schon allein um die Zukunftsorientiertheit unseres Landes und unserer Politik unter Beweis zu stellen. Ein weiterer Anhaltspunkt der möglichen Versäumnisse in der guten Verwaltung unseres Staats wird durch Aussagen des ersten Präsidenten des Kassationshofs, Herrn Jean de Codt, immerhin die höchste richterliche Instanz des Landes, angeprangert, indem dieser die Beschneidung des Budgets durch die Regierung und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen für das Justizwesen kritisiert, der dann auch von einem gescheiterten Staat spricht. Die Ernsthaftigkeit in der Verwaltung des öffentlichen Interesses Belgiens kann durch solch ein Bild infrage gestellt werden. Auch wenn es zurzeit allgemein als Mode erscheint, die demokratischen Strukturen durch Misswirtschaft, Menschenfeindlichkeit und Verfilzung aufs Spiel zu setzen, so kann eine solche Tendenz und Grundhaltung nicht gutgeheißen werden. Die terroristischen Anschläge haben diesem Land bereits menschlich, wirtschaftlich und politisch extrem geschadet. Wenn jedoch hinzu noch andere Faktoren, die durch freie Willensbildung beeinflusst werden könnten, diesen Schaden exponieren, so kann dies nicht gutgeheißen werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich ein jeder seiner Rolle in diesem Staat bewusst wird und die Errungenschaft aus Anstrengungen der letzten Jahrhunderte bewusst verteidigt. Die Vorsitzenden David Chantraine Guido Zians Edgard Blum Druck + Layout www.pavonet.be 087/59 12 90 Erscheint zweimonatlich. Angeschlossen an die belgische periodische Presse. Die Vervielfältigung bzw.Veröffentlichung dieser Ausgabe, selbst auszugsweise, nur nach Vereinbarung mit dem Herausgeber. 2 MITTELSTÄNDLER 03-2016 MITTELSTÄNDLER 03-2016 3 Sommerschlussverkauf Sommerschlussverkauf Der diesjährige Sommerschlussverkauf findet vom 1. bis zum 31. Juli 2016 statt. Vom 1. Juni 2016 bis zum 30. Juni 2016 einschließlich sind Ankündigungen von Preisermäßigungen für die Bekleidungs-, Feinleder- und Schuhbranche verboten. Wartezeit vor dem Schlussverkauf (Sperrzeit) Zeiträume Am Mittwoch, den 1. Juni beginnt die Wartezeit vor dem diesjährigen Sommerschlussverkauf (SSV). Bis zum 30. Juni einschließlich ist es verboten, Preisermäßigungen in der Bekleidungs-, Feinleder- und Schuhbranche anzukündigen. Die Wartezeit soll dem Verbraucher die Garantie geben, dass die Rabatte, die ihm während eines Schlussverkaufs im Sommer oder im Winter gewährt werden, sich auf die tatsächlich praktizierten Preise beziehen. Verbot von Ermäßigungsanzeigen Während der Wartezeit ist es verboten, durchgestrichene Preise, Preisermäßigungen in Prozent oder sogar Werbeslogans anzuschlagen, die derartige Nachlässe vermuten lassen. Das Verbot betrifft auch die Verbreitung von Gutscheinen, die Anrecht auf eine Rückerstattung gleich welcher Art geben. Die Regelung gilt für jegliche Form des Verkaufs, einschließlich OnlineVerkäufe im Internet. Das Verbot gilt nicht für: 1.) Verkäufe bei gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen (Braderie): - wenn diese während der Wartezeit organisiert werden; - wenn sie eine maximale Dauer von 4 Tagen nicht überschreiten; - wenn sie durch lokale Verkäufergruppierungen oder mit deren Teilnahme organisiert werden. 2.) Verkäufe von Lebensmitteln Die Bestimmungen beschränken sich 4 MITTELSTÄNDLER 03-2016 auf Ankündigungen und Hinweise von Preisermäßigungen. Demnach kann ein Händler in seinem Geschäft durchaus zu ermäßigten Preisen verkaufen – auch während der Wartezeit -, so lange er diese nicht ankündigt, anschlägt oder vermuten lässt. Die Produkte Die Wartezeit gilt laut Artikel VI.29 § 1 des WGB (Wirtschaftsgesetzbuch) nur für die Bekleidungs-, Feinlederund Schuhbranche. Dies bedeutet aber nicht, dass in anderen Sektoren uneingeschränkt Preisermäßigungen angekündigt werden dürfen. Die üblichen Regeln bezüglich Preisreduzierungen sind dann anwendbar. Die angeschlagenen Rabatte müssen auf die niedrigsten angewandten Preise berechnet werden, die vor dem Schlussverkauf praktiziert wurden. Ankündigungen von Preisreduzierungen während des Schlussverkaufs oder außerhalb der Wartezeit Die Artikel 20, 21 und 29 des Gesetzes vom 6. April 2010 bezüglich der Handelspraktiken und zum Schutz des Verbrauchers konzentrieren sich auf die Art und Weise der Ankündigungen von Preisreduzierungen: der angewandte Referenzpreis und die maximale Dauer der Preisreduzierung. Die Geschäftsleute müssen die gesetzlichen Bestimmungen des WGB (Wirtschaftsgesetzbuch) über die unlauteren Geschäftspraktiken (Art. VI.97, 4 und XIV.64, 4) befolgen, ansonsten drohen Strafen. Die Gesetzgebung bzgl. der Art und Weise der Preisreduzierungen muss demnach beachtet werden. Die angekündigte Preisreduzierung während des Schlussverkaufs (vom 1. bis 31. Juli) muss auf den niedrigsten Nettopreis, der während eines bestimmten Zeitraums vor dem Schlussverkauf angewandt wurde, berechnet werden. Bei Kontrollen bzgl. der angewandten Preise sollte der Geschäftsmann Beweise (z.B.: Rechungen, Kassentickets, E-Mails, Anzeigen, Faltblätter, usw.) vorlegen, um den reduzierten Preis zu rechtfertigen. Beispiele: Fall 1: Ein Geschäftsmann verkauft zum ersten Mal ein neues Modell eines Mantels an 100 €. Nach einer Woche hat er noch kein einziges Exemplar verkauft und senkt somit den Preis auf 50 €. Er kündigt eine Preisreduzierung von 50 % an. Antwort: Eine solche Preisreduzierung kann nicht als betrügerisch angesehen werden, wenn die Preisreduzierung im Verhältnis zum „Referenzpreis“ (100 € während nur einer Woche) nicht länger als 1 Woche dauert. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ist eine angekündigte Preisreduzierung während einer Woche vernünftig und wird nicht als betrügerisch angesehen. Nach dieser Woche kann der gleiche Preis (nämlich 50 €) angewandt werden, aber die Ankündigung der Preisreduzierung muss zurückgezogen werden. Zusätzliche Nuance: durch die Anzeige von Ermäßigungen soll der Käufer zum schnelleren Einkauf der reduzierten Ware angeregt werden. Die Art und Weise der angekündigten Preisreduzierung ist demnach ausschlaggebend. Falls die Anzeige vermuten lässt, dass das Sonderangebot nur für eine sehr kurze Dauer vorgesehen ist, obwohl dies gar nicht stimmt, muss diese als betrügerisch angesehen werden. aktuelles aktuelles Der Sommerschlussverkauf Fall 3: Ein Geschäftsmann verkauft Stiefel zum Preise von 120 € von Januar bis Mai. Er senkt den Preis vorübergehend im Juni und bietet die Stiefel im Sonderangebot für 60 € an. Im Monat Juli verkauft er die Stiefel an 90 € und kündigt eine Preisermäßigung von 25 % an (er nimmt den ersten Preis als Berechnungsgrundlage). Antwort: Neben der Tatsache, dass das Sonderangebot nicht konform mit der Gesetzgebung bzgl. der Wartezeit vor dem Schlussverkauf (laut Art.VI.29 des WGB) ist, stellt dieses Angebot eine betrügerische Geschäftspraktik dar, da die Reduktion auf einen Preis berechnet wird, der vor mehr als 1 Monat angewandt wurde, obwohl ein tieferer Preis während eines Monats vor dem Schlussverkauf angekündigt wurde. Kopplungsverkäufe (Mengenrabatt) Kopplungsverkäufe werden vor dem Gesetz nicht gleichgestellt mit Preisreduzierungen und sind daher zu keinem Zeitraum verboten. Sie können ebenfalls in der Sperrzeit praktiziert und angegeben werden. (Beispiel: 2 Artikel + 1 gratis, Prozente bei Mehrkauf) Neueröffnung Bei einer Geschäftsübergabe oder Neueröffnung dürfen Preisreduzierungen angekündigt werden. Fall 2: Ein Geschäftsmann verkauft eine JeansHose an 100 € vom 1. April bis zum 25. Juni. In den letzten Tagen vor dem Schlussverkauf verkauft er diese an 200 € und vom 1. bis 31 Juli an 100 € und gibt eine Preisreduzierung von 50 % während des Schlussverkaufs an. Antwort: Es handelt sich hier eindeutig um eine betrügerische Preisangabe, da die angekündigte Preisreduzierung sich immer auf einen praktizierten Preis während eines gewissen Zeitraums vor dem Schlussverkauf beziehen muss. Der Käufer muss von wirklichen Vorteilen profitieren, wenn er reduzierte Ware einkauft. MITTELSTÄNDLER 03-2016 5 Gesundheits- und Sicherheitskoordinatoren Gesundheits- und Sicherheitskoordinatoren Informationen für zukünftige Bauherrn und für diejenigen, die ihr Haus renovieren oder Unterhalts- bzw. Reparaturarbeiten ausführen lassen. 22.000 Unfälle! Das ist die Anzahl Unfälle, von denen jedes Jahr 200.000 Arbeiter des Bausektors betroffen sind. 22.000 Arbeitsunfälle, wovon 2.700 Arbeiter mit einer definitiven Arbeitsunfähigkeit, 30 bis 40 Tote... und zahlreiche Gesundheitsprobleme... Die meisten Berufe im Baufach sind „mit Gefahren” verbunden. Die Anwesenheit von verschiedenen Firmen, die gleichzeitig oder aufeinanderfolgend auf der gleichen Baustelle arbeiten, erhöht außerdem das Risiko. Um diese Gefahren zu reduzieren, hat die Europäische Union 1992 eine Direktive verfasst, die die Mindestvorschriften in Sachen Sicherheit und Gesundheit auf den zeitweiligen oder mobilen Baustellen festlegt. Diese Vorschriften sind in der belgischen Gesetzgebung niedergeschrieben worden und sind ab dem 1. Mai 2001 anwendbar. Die Unternehmer sind jedoch nicht die einzigen, die Vorbeugungs- und Schutzmassnahmen hinsichtlich ihrer Arbeiter anwenden müssen. Diese Verpflichtung gilt ebenfalls für die Architekten und die Selbstständigen, die auf einer Baustelle intervenieren, sowie auch für die Bauherrn, egal ob es sich um eine Privatperson handelt, die ein Haus baut oder umändert, oder um ein Unternehmen, das seinen Firmensitz vergrößert. Die nachfolgenden Informationen erklären die Verpflichtungen (die wichtigsten Punkte) des Bauherrn und weisen auf die notwendigen Adressen zwecks zusätzlicher Informationen hin. Gesetzestexte: - Gesetzestext vom 04. August 1996 über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit - Königlicher Erlass vom 25. Januar 2001 bezüglich der zeitweiligen oder mobilen Baustellen Diese Texte können auf der Internet Seite des Föderalen Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung konsultiert werden: 6 MITTELSTÄNDLER 03-2016 http://www.emploi.belgique.be, Rubrik „réglementation”, Thema „Bien-être au travail” Diese Texte kann man ebenfalls telefonisch erhalten: 02/233 45 11. Allgemeine Prinzipien - Die Allgemeinen Prinzipien der Vorbeugung müssen angewandt werden. - Es ist Pflicht einen Projektkoordinator und einen Ausführungskoordinator zu bezeichnen. - Für die Bauwerke mit einer Gesamtfläche von weniger als 500 m2, gibt es eine flexiblere Vorgehensweise, die es den Unternehmern erlaubt, die Rolle des Ausführungskoordinators zu übernehmen. - Nach Beendigung der Arbeiten muss der Bauherr das „Dossier für spätere Interventionen” erhalten (d.h. ein Handbuch über Informationen und Anweisungen für spätere Arbeiten). Die Rolle der Koordinatoren Die beiden Koordinatoren haben eine beratende Funktion hinsichtlich der Vorbeugungsmassnahmen und der Arbeiten, die ohne Gefahren und in korrekten Bedingungen ausgeführt werden müssen. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Unterhaltsoder Reparaturarbeiten von bestehenden Bauten. Der Projektkoordinator interveniert bei der Verwirklichung der Pläne. Der Ausführungskoordinator interveniert bei der Ausübung der Arbeiten auf der Baustelle. Für welche Baustellen muss man Sicherheitskoordinatoren bezeichnen? Wenn mindestens zwei Unternehmer (egal, ob es sich um Unternehmer handelt, die Arbeitnehmer beschäftigen oder um Selbstständige) die Arbeiten ausführen, selbst wenn sie nie gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten, muss ein Koordinator bezeichnet werden. Wenn die Gesamtheit der Arbeiten von nur einem Unternehmer ausge- führt werden, gibt es keine Verpflichtung einen Koordinator zu bezeichnen. Achtung! - Die Unternehmen, die zum Beispiel die Anschlüsse für Wasser und Strom machen und Zähler installieren, werden ebenfalls als Unternehmer angesehen. - Der private Bastler wird nicht als Unternehmer angesehen - Die Ausführung der Arbeiten durch einen einzigen Unternehmer entbinden den Bauherrn nicht von der Verpflichtung die allgemeinen Vorbeugungsmaßnahmen anzuwenden. Die gilt auch für den privaten Bastler, der auf einen Unternehmer zurückgreift, um gewisse Arbeiten durchzuführen. Wer muss die Koordinatoren bezeichnen? Für Bauten mit einer Gesamtfläche von 500 m² und mehr, werden die Sicherheitskoordinatoren immer vom Bauherrn bezeichnet. Für Bauten mit einer Gesamtfläche von weniger als 500 m² werden der Projektkoordinator und der Ausführungskoordinator vom Architekten bezeichnet. Ist die Mitarbeit eines Architekten nicht notwendig, erfolgt die Bezeichnung durch den Hauptunternehmer oder durch den Unternehmer, der als erster einen Vertrag mit dem Bauherrn abschliesst. In diesem Fall können die aufeinanderfolgenden Unternehmer ihren eigenen Koordinator bezeichnen, aber mit der Bedingung, dass ein Unternehmer oder seine Subunternehmer keine Arbeiten ausführen, solange der vorherige Unternehmer seinen Teil der Arbeiten nicht beendet hat. Wer bezahlt die Koordinatoren? Für Bauwerke mit einer Gesamtfläche von 500 m2 und mehr, muss immer der Bauherr den Koordinator bezahlen. Für Bauten mit einer Gesamtfläche von weniger als 500 m2, wird der Koordinator vom Architekten oder Un- ternehmer bezeichnet. Falls die beiden letztgenannten die Bedingungen erfüllen, sollten sie, wenn möglich, die Rolle des Koordinators übernehmen. Sie können aber auch eine andere Person damit beauftragen. Sie können die Kosten in ihrer Rechnung aufführen, oder eine andere Methode anwenden. Die Kosten des Koordinators Die Kosten des Koordinators werden auf Basis eines Stundentarifs berechnet, der vorher abgesprochen wurde oder anhand einer Pauschale prozentual zu den Kosten des Bauwerks. Im Allgemeinen wird ein Stundenlohn von 50 bis 65 € berechnet; die Honorarpauschale variiert von 1 bis 4 %, für die Projekt- und Ausführungskoordination zusammen. Wann muss man einen Koordinator bezeichnen? Die Bezeichnung des Projekt-Koordinators findet spätestens vor dem Beginn des Entwurfs des Projektes statt. Der Architekt darf den Entwurf nicht beginnen, solange der Koordinator nicht bezeichnet ist. Es ist empfehlenswert, den Koordinator so früh wie möglich zu bezeichnen, um spätere Änderungen des Projektes zu vermeiden. Der Ausführungs-Koordinator muss vor Beginn der Arbeiten bezeichnet werden. Kein Unternehmer darf mit den Arbeiten beginnen, ohne dass der Koordinator bezeichnet wird. Kontrolle Die Person, die die Koordinatoren bezeichnet, muss darauf achten, dass die Koordinatoren alle auferlegten Bedingungen erfüllen, um den Beruf auszuüben. Dokumente des Koordinators Die Koordinatoren müssen gewisse Dokumente ausarbeiten, die der Bauherr erhält. Es handelt sich mindestens um: - den Sicherheits-und Gesundtheitsplan: dieser Plan wird der Preisanfrage beigefügt und die Unternehmer müssen in ihrem Angebot beschrei- ben, wie sie diesen Plan ausführen. Der Projekt-Koordinator beurteilt ihre Beschreibung. - Das Dossier für spätere Interventionen: bei der Übergabe des Gebäudes muss das Dossier für spätere Interventionen an den nächsten Besitzer übergeben werden. Der Notar trägt diese Übergabe in den notariellen Akt ein. So kann bei späteren Arbeiten der Bauherr dem Koordinator oder dem Unternehmer, falls dieser die Arbeiten alleine ausführt, das Dossier für spätere Interventionen zur Verfügung stellen. Zusätzliche Auskünfte gesetz gesetz Die Bezeichnung von Gesundheitsund Sicherheitskoordinatoren Tel.: 081/30 46 30, Fax: 081/30 86 30, E-Mail: [email protected] Provinz Namur, Luxemburg, Wallonisch-Brabant 3.) Der Föderale Öffentliche Dienst für Arbeit und Beschäftigung, Verwaltung der Arbeitssicherheit: Rue Ernest Blerot 1, 1070 Brüssel Tel.: 02/233 4111, Fax: 02/233 46 39 E-Mail: [email protected] Quelle: Freie Übersetzung des Informationsblattes „La désignation de coordinateurs de sécurité et de santé… en bref“ des Föderalen Öffentlichen Dienstes für Arbeit und Beschäftigung Krings Edgar, GSM: 0479/985273, Berater, CNAC, rue Royale 132/4, 1000 Brüssel Für gewisse Situationen sieht die Gesetzgebung spezielle Maßnahmen vor. Diese können hier nicht im Detail aufgelistet werden.Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Diensten: 1.) Die thematische Erklärung des Königlichen Erlasses auf der Internet-Seite des Förderalen Öffentlichen Dienstes für Arbeit und Beschäftigung: www.emploi.belgique.be, Themen: Bienêtre au travail > Lieu de travail > Chantiers temporaires ou mobiles 2.) Die regionalen Kontrolldienste für die Verwaltung der Arbeitssicherheit: Brüssel: rue Ernest Blerot 1 in 1070 Brüssel, Tel.: 02/233 45 46, Fax: 02/233 45 23, E-Mail: [email protected] Region Brüssel-Hauptstadt Hennegau: rue du Chapitre 1 in 7000 Mons, Tel.: 065/35 39 19 und 065/35 73 50, Fax: 065/31 39 92, E-Mail: [email protected] Provinz Hennegau Lüttich: boulevard de la Sauvenière 73 in 4000 Lüttich, Tel.: 04/250 95 11, Fax: 04/250 95 29, E-Mail: [email protected] Provinz Lüttich Namur, Luxemburg & Wallonisch-Brabant: chaussée de Liège 622, 5100 Jambes, MITTELSTÄNDLER 03-2016 7 Ältere Arbeitskräfte Neue Finanzierungsmöglichkeit „Prêt coup de pouce“ Ältere Arbeitskräfte als Herausforderung in der DG Neue Finanzierungsmöglichkeit „Prêt coup de pouce“ für die Kleinen und Mittleren Betriebe (KMB) in der Wallonie „50-Plus-Prämie“ und einiges mehr In sämtlichen Lebenslagen eines Unternehmens (Gründung, Übernahme, Erweiterung usw.) können finanzielle Beihilfen eine willkommene Unterstützung sein. Sehr oft reicht die Finanzierung durch Eigenmittel nicht aus und es muss anderweitig nach Finanzierungsquellen gesucht werden. Neben den Aktionären, Banken und öffentlichen Institutionen, die bei der Finanzierung von Unternehmensprojekten weiterhin gefordert sind, stehen dem Unternehmer zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Entwicklung der digitalen Welt sowie steuerliche Anreize tragen zur Vielfalt an Lösungen bei. Die Wallonie und der Banksektor haben im April 2016 eine Charta zur Finanzierung der KMB in der Wallonie unterzeichnet. Die Mittelstandsvereinigungen unterstützen diese Initiative, die die privaten und öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten für die kleinen und mittleren Unternehmen in der Wallonie kombiniert und verbessert. Die Maßnahme „prêt coup de pouce“ richtet sich an Privatleute, die den Neugründern (die Unternehmen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein) Geld leihen, um anschließend von Steuervergünstigungen profitieren zu können. Die Pri- vatleute profitieren von einer gleichwertigen Steuervergünstigung von 4 % des geliehenen Kapitals während der ersten 4 Jahre und von 2,5 % während der 4 weiteren Jahre. Die Kreditdauer beträgt maximal 8 Jahre mit einer Höchstgrenze von 100.000 € pro Kreditnehmer und 50.000 € pro Kreditgeber. Die Maßnahme befindet sich in der Pilot-Phase und wird Ende 2017 ausgewertet. Die wallonische Maßnahme „prêt coup de pouce“ ähnelt dem Projekt „Winwinlening“ in Flandern und „Tante Agathe“ in den Niederlanden. Nichtsdestotrotz bleiben die Banken ein wichtiges Organ für die Finanzierung eines Unternehmens. Der Bankkredit ist die am meisten genutzte Finanzierungsmöglichkeit bei allen Lebenslagen des Unternehmens.Zahlreiche Anfragen von Bankkrediten werden jedoch sehr oft von den Banken verweigert, wenn die vorgelegten Bankgarantien und das Eigenkapital nicht ausreichend vorhanden sind. Mehr als 40 % der Bankkredite werden verweigert, weil nicht genügend Garantien vorgelegt werden können. Finanzierungsmöglichkeiten des öffentlichen Sektors (Sowalfin und Socamut) wurden deshalb eingeführt, um den Bedürfnissen der Unternehmen in den verschiedenen Entwicklungsphasen gerecht zu werden. Die wallonische Region bietet somit zinsgünstige Kredite ohne die banküblichen Sicherheiten an. Für die Selbststän- digen geschieht der Kreditantrag über die Bank. Dennoch wurden diese öffentlichen Unterstützungen nicht so häufig von den Banken angewandt, wie es wünschenswert wäre. Die Anwendung der öffentlichen Unterstützungen variiert oft von einer Bank oder sogar von einer Agentur zur andern. Die Mittelstandsvereinigungen plädieren für eine maximale Zusammenarbeit zwischen der Bankwelt, den KMB und den Einrichtungen öffentlichen Rechts. Eine Umfrage der Mittelstandsvereinigung UCM stellte fest, dass ungefähr 5 von 10 Startern (47,2 %) Finanzierungsschwierigkeiten haben. In der Tat beschäftigt der Zugang zu Krediten viele Unternehmer, da er ausschlaggebend für die Verwirklichung und Verbesserung der Projekte ist. Somit begrüßt die Mittelstandsvereinigung jetzt den Entscheid der wallonischen Region zur Stimulierung der Finanzierungsmöglichkeiten durch Privatleute „prêt coup de pouce“ an KMB. Sie bilden einen Zusatz zur Bankwelt und den Einrichtungen öffentlichen Rechts. Die Mittelstandsvereinigung UCM, in Zusammenarbeit mit den Ministern Jean-Claude Marcourt und Willy Borsus, sowie die WFG Ostbelgien organisieren Informationsversammlungen über diese neuen Finanzierungsmöglichkeiten. Quelle: UCM Pressemitteilung 14/04/2016 + 28/04/2016, Freie Übersetzung: Karin Wiesemes Steuerverwaltung kündigt Kontroll-Schwerpunkte für 2016 an: ausländisches Einkommen im Visier Wer in der Steuererklärung eine Befreiung für ausländisches Einkom- Für Unternehmen geht die rote Lampe in folgenden Situationen an: men angibt oder seine Immobilie im Ausland nicht angegeben hat, - Betriebe aus dem Gaststättengewerbe, die noch keine „weiße“ Kasse rückt in den Fokus der Steuerbehörden. Das Finanzministerium teilt installiert haben; mit, dass sie ein Augenmerk auf gewisse Steuersachverhalte legt. - Nicht oder nicht korrekt ausgestellte Steuerkarten „281“ - Mitglieder einer Mehrwertsteuereinheit, die nicht alle gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten haben; Für Privatpersonen gelten folgende Situationen als Auslöser einer Steuerkontrolle: - Einkommen aus dem Ausland, für das die Befreiung auf Basis eines Wer unter diese Kategorien fällt, sollte sich für die Steuerkontrolle DBA geltend gemacht wird; wappnen. Dies heißt, dass alle Belege und Informationen vorliegen müs- Anwendung der Sonderbesteuerung für ausländisches Kaderpersonal; sen, die den Steuersachverhalt und insbesondere die berechtigte An- Durch den automatische Datenaustausch und –verarbeitung fällt auf, wendung der Ausnahmen beweisen.Wer Einkommen noch nicht gemeldass nicht alle in- und ausländischen Einkünfte in der Steuererklärung det hat, sollte seinen Steuerberater kontaktieren, ob eine Nachmeldung angegeben wurden (insbesondere Immobilienbesitz im Ausland); möglich ist. Zumindest könnte dies eine Strafe abwenden oder mildern. Quelle: www.zians-haas.be 8 MITTELSTÄNDLER 03-2016 Der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) der DG hatte vor Kurzem eine aktualisierte Studie zur Entwicklung der Altersstruktur von Arbeitskräften in der DG vorgelegt. Welche Schlussfolgerungen sollte man aus dieser Studie ziehen? Diese Frage wurde Anfang April im zuständigen Ausschuss des DG-Parlamentes diskutiert. Dabei wurde auch deutlich, dass nicht nur die Beschäftigungspolitik gefordert ist. Viele ältere Arbeitnehmer und Selbstständige Wissenstransfer organisieren Beschäftigungsministerin Isabelle Weykmans bezog Stellung zu den neuen Zahlen. Laut Untersuchung sind Arbeitnehmer und Selbstständige in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Schnitt älter als in den benachbarten Regionen. Daher empfiehlt der Wirtschafts- und Sozialrat, gerade im Bereich des Wissenstransfers und des Erhalts älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt Initiativen zu ergreifen, beziehungsweise zu intensivieren. Die Entwicklung stelle die Arbeitsmarktpolitik vor drei Herausforderungen. Weil vermehrt Selbstständige in den Ruhestand gingen und viele Betriebe keinen Nachfolger fänden, bemühe sich die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) seit vielen Jahren, Übergeber- und Übergabekandidaten mit einem speziellen Beratungs- und Informationsangebot zu unterstützen. Darüber hinaus sei der Betriebsberater des Arbeitsamtes der DG (ADG) speziell dafür ausgebildet worden, den Betrieben in demografischen Fragen zur Seite zu stehen. Denn: Es gibt ebenfalls Betriebe, in denen viele Fachkräfte in wenigen Jahren in Rente gehen. Eine Folge des demografischen Wandels ist außerdem die steigende Zahl älterer Arbeitsuchender. „Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist bei jüngeren und älteren Menschen höher. Steigt nun die Anzahl der älteren Menschen in unserer Gesellschaft, so nimmt auch die Anzahl der Arbeitslosen zu“, schlussfolgerte die Ministerin. 50-Plus-Prämie Mit der „50-Plus-Prämie“, die Arbeitgebern bei der Einstellung von älteren Arbeitsuchenden gezahlt wird, sei ein erster Schritt der Förderung unternommen worden. Diese Prämie sei im letzten Jahr für einen Gesamtbetrag von rund 45.000 Euro in Anspruch genommen. Außerdem gibt es ein Projekt des Arbeitsamtes, das sich mit dem Fachkräftemangel beschäftigt – dafür würden über die Dotation für das Arbeitsamt und über Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zwischen 2015 und 2017 mehr als 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Weitere Maßnahmen zur Förderung von benachteiligten Gruppen Isabelle Weykmans weiß aber auch, dass noch weitere Maßnahmen nötig sind. Eine Chance bieten dabei Mittel und Zuständigkeiten, die im Zuge der sechsten Staatsreform an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen worden seien. arbeit finanzen Neue Finanzierungsmöglichkeit Ein Beispiel dafür ist die Zielgruppenpolitik: Sie hat die Förderung von auf dem Arbeitsmarkt „benachteiligten Gruppen“ zum Ziel und soll jetzt den Gegebenheiten in der DG angepasst werden. Allerdings: Dem demografischen Faktor auf dem ostbelgischen Arbeitsmarkt könne man nicht nur über die Beschäftigungspolitik begegnen, machte Isabelle Weykmans deutlich. Die wichtigsten Themen seien Ausbildung und Berufsorientierung, Integration von Migranten, Gesundheitsvorsorge sowie die Förderung von Familien und Kinderbetreuung. Anteil der älteren Arbeitskräfte in der DG höher als in der Wallonie oder Flandern Dass der Anteil der Älteren in der Deutschsprachigen Gemeinschaft etwas höher sei als in Flandern oder der Wallonie habe im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen sei der Baby-Boom etwas früher und etwas stärker ausgefallen. „Und zum anderen haben wir keine Großstädte in der DG. Großstädte ziehen Jugendliche magisch an ..., das ist ein weltweites Phänomen. Sie steigern somit den Anteil der jugendlichen Bevölkerung.“ Einen massiven Wegzug von jungen Leuten wie beispielsweise in ostdeutschen Regionen sei in der DG aber nicht festzustellen. „Allerdings pendeln viele Jugendliche ins benachbarte Ausland und stehen damit, obwohl sie der DG wohnen, unseren Betrieben doch nicht zur Verfügung“, so die Ministerin. Quelle: Grenz-Echo 18. April 2016 Ombudsdienst für Pensionen Viele Senioren mit einer kleinen Rente wissen nicht, dass sie Anrecht auf eine Einkommensgarantie (eine Zulage neben der Pension) haben. Auf diese Problematik weist der Ombudsdienst für Pensionen in seinem Bemühen hin, einen Beitrag im Kampf gegen Altersarmut zu leisten. Im diesjährigen Jahresbericht liegt das Hauptaugenmerk auf dem Armutsrisiko bei Pensionierten und auf der Einkommensgarantie für Betagte (EGB/Grapa), die Menschen über 65, die über unzureichende Mittel verfügen, gegen Armut schützen soll. Insgesamt 108.000 Belgier erhalten zurzeit eine solche Zulage. Es gibt wohl noch eine Reihe Senioren, die durch das Netz fallen, weil sie nicht wissen, dass es die Einkommensgarantie gibt. Die Rentner sollten durch die zuständigen Behörden besser hierüber informiert werden. Der Ombudsdienst für Pensionen behandelt Beschwerden über die gesetzlichen Pensionen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte. Auch Klagen über die Einkommensgarantie für Betagte werden angenommen. Der Dienst tritt in zweiter Linie auf - nach den Rentendiensten in Gemeinden und den Pensionsämtern. Die Dienstleistungen der Ombudsmänner sind kostenlos und auch in deutscher Sprache. Ansprechpartner für Deutschsprachige ist der Ostbelgier Claude Kalbusch (02/274.19.22). Adresse: Ombudsdienst Pensionen, W.T.C. III, Bd. Simon Bolivar 30, boite 5, 1000 Brüssel, Tel: (von 9 bis 17Uhr): 02/274.19.90, Fax: 02/2741999, Website: www.ombudsdienstpensionen.be, E-Mail: [email protected] MITTELSTÄNDLER 03-2016 9 Datenschutz Datenschutz Datenschutz im Internet - ein Thema, das viele Nutzer beschäftigt, mit denen sich aber nur die wenigsten Betreiber von Webseiten auseinandersetzen. Bald tritt dazu eine neue Verordnung in Kraft. Beim Thema Datenschutz ist eine neue Verordnung in der Europäischen Union geplant, die unter anderem Auswirkungen für den Internetauftritt von Unternehmen haben wird. Künftig wird es nur noch ein europaweites Regelwerk in der Form einer Verordnung geben, statt wie bisher eine Richtlinie. 2018 soll die neue Gesetzeslage in Kraft treten. „Balance zwischen Freiheit und Nutzen“ Worin unterscheidet sich die neue Gesetzgebung von der alten Rechtslage? Grundsätzlich geht es darum, eine Balance zu finden zwischen den grundsätzlichen Freiheiten und Rechten der betroffenen Personen und dem Nutzen der Digitalisierung für die Gesellschaft und die Unternehmen durch ECommerce, Big Data, Cloud Computing etc. Der Einfachheit halber wird es deshalb künftig nur noch ein europaweites Regelwerk in der Form einer Verordnung geben, statt wie bisher einer Richtlinie. Diese Richtlinie wurde bisher in den 28 EU-Staaten unterschiedlich umgesetzt, das soll nun vermieden werden. Administrative Formalitäten, wie die bisherigen Meldepflichten bei den lokalen Datenschutzbehörden, werden abgeschafft. Gleichzeitig werden die Rechte der betroffenen Personen präzisiert und gestärkt, die Verpflichtungen der Unternehmen verstärkt und die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden erweitert. Eines der wichtigsten Ziele war auch, die Gesetzgebung an die technischen Entwicklungen anzupassen. Wann tritt die neue Verordnung in Kraft? Der Inhalt ist im Dezember 2015 verabschiedet worden. Das bedeutet, 10 MITTELSTÄNDLER 03-2016 dass sich inhaltlich nichts mehr ändern wird. Zu erwarten ist, dass der Text nach einer letzten Überarbeitung vor Ende Juni 2016 verabschiedet wird. Die neue Gesetzgebung tritt dann 2018 in Kraft. Wen betrifft das genau? Grundsätzlich werden alle Unternehmen und Organisationen von der neuen Gesetzgebung betroffen sein, die auf irgendeine Weise personenbezogene Daten verarbeiten.Verarbeiten ist ein sehr weiter Begriff, das geht von sammeln, über speichern, bis hin zum Transfer an Dritte. Sobald man zum Beispiel eine Liste erstellt, mit den Namen, Mailadressen und Telefonnummern von Visitenkarten, wie es in Unternehmen üblich ist, ist man schon betroffen. Was genau wird von den Unternehmen und Organisationen verlangt? Grundsätzlich sind die Maßnahmen, die zu ergreifen sind, angepasst an das Risiko beziehungsweise die Sensibilität der Daten. Medizinische Daten gelten beispielsweise als weitaus sensibler, als lediglich Name und Mailadresse. Zwei wichtige Maßnahmen sind zu beachten: Zum einen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage für jede Datenverarbeitung, wie zum Beispiel die Zustimmung des Betroffenen. In einem solchen Fall muss der Betroffene selbst entscheiden können, wie seine Daten genutzt werden. die Betroffenen genauestens darüber informieren, welche Daten gesammelt werden und was damit passiert. Und was noch? Zum anderen beinhaltet die Verordnung neue organisatorische Verpflichtungen. Zum Beispiel braucht man in gewissen Fällen einen Datenschutzverantwortlichen und ein Verzeichnis aller Verarbeitungen von personenbezogenen Daten. Das bedeutet, dass genau aufgelistet werden muss, was mit den gesammelten Daten geschieht. Für große Unternehmen kann dies zu einem bedeutenden Mehraufwand führen. Was sind Konsequenzen, wenn sich ein Unternehmen nicht daran hält? Ein sehr wichtiger Punkt der neuen Verordnung ist, dass die Befugnisse der Datenschutzkommission verstärkt werden. Bisher hatte die belgische Datenschutzkommission eine reine Beratungs- und Mediationsfunktion. Ab sofort ist sie aber auch befugt, die Datenverarbeitung zu begrenzen bzw. zu verbieten und Bußgelder zu verhängen. Diese Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes gehen. Was würden Sie raten? Ich würde sagen, dass derjenige, der den Datenschutz von Beginn an in die Architektur seines digitalen Projekts integriert, sich keine Sorgen zu machen braucht. Man muss sich richtig informieren und begreifen, dass die neue Datenschutzverordnung große Vorteile mit sich bringt – für die Nutzer, deren Rechte geschützt werden, aber auch für die Unternehmen und Organisationen, die dazu angehalten werden, ihre Verantwortung zu klären. Denn wenn eine Organisation die Daten ihrer Kunden, Mitglieder oder Mitarbeiter schützt, steigt das Vertrauen in die Organisation bzw. das Unternehmen. Es ist dann zwar nicht mehr möglich, wahllos gesetz gesetz Datenschutz: Neue Gesetzgebung für Internetnutzung von Betrieben geplant an unzählige Mailadressen Werbung zu verschicken, allerdings kann man selektiv einer Zielgruppe Informationen zukommen lassen, die daran auch tatsächlich Interesse haben – was marketingtechnisch natürlich weitaus effektiver ist. Quelle: Grenz-Echo 25. März 2016 Seite 7, Interview mit Frau Sabine Mersch, Rechtsberaterin Die transnationale Korruption wird strenger bestraft Wenn die aktive oder passive Korruption eine Person betrifft, die ein öffentliches Amt in einem anderen Land oder in einer Organisation internationalen öffentlichen Rechts ausübt, wird diese von nun an strenger bestraft. Bisher wurde diese Korruption mit denselben Strafen geahndet wie die Korruption von belgischen Beamten. Künftig werden die Mindestgeldstrafen verdreifacht und die Höchstgeldstrafen verfünffacht. Die Erhöhung dieser Strafen ist die belgische Antwort auf die Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Für diese Organisation waren die Strafen in Belgien nicht abschreckend genug, wenn transnationale Transaktionen betroffen waren. Aus diesem Grund wurden die Strafen nun angehoben. Bezüglich der Gefängnisstrafen hat sich allerdings nicht geändert und bleiben somit dieselben wie für belgische Beamte. Diese neue Regelung tritt am 29.02.2016 in Kraft. Gesetz vom 5. Februar 2016 zur Abänderung des Strafgesetzes und des Strafprozessgesetzes. Quelle: www.zians-haas.be Und die Nutzer? Hat ein Unternehmen beispielsweise von einem potenziellen Kunden die Kontaktangaben erhalten, mit der Frage, ihm ein Angebot über Bauarbeiten an einem Haus zukommen zu lassen, so darf das Unternehmen die Daten anschließend zwar verwenden, um ihm Informationen bzgl. Baumaterialien usw. zukommen zu lassen, aber nicht, um Werbung für andere Tätigkeiten zu machen. Sie haben vereinfachte Möglichkeiten, Klage einzureichen gegen Unternehmen, die nicht konform der neuen Gesetzgebung handeln. Dieser Prozess wird vor allem einfacher, weil die Beweislast ab sofort bei den Unternehmen liegt. Bislang mussten Personen nachweisen können, dass ihr Schaden auf ein ungesetzliches Verhalten eines Unternehmens zurückzuführen ist. Ab sofort ist es umgekehrt: Jetzt müssen die Unternehmen beweisen können, dass sie in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich sind. Das ist ein grundlegender Unterschied. Schließlich müssen die Daten technisch gesichert und die Rechte der Betroffenen respektiert werden. Insbesondere müssen Organisationen Manche Betreiber von Websites könnten sich Sorgen machen und in Betracht ziehen, ihren Internetauftritt zu stoppen. MITTELSTÄNDLER 03-2016 11 Steuererklärung Steuererklärung setzung eines ersten Maßnahmenpakets der Steuerreform („Tax Shift“), wie beispielsweise neue Steuervorteile bei der Unterstützung von Startup-Unternehmen, Neuerungen bei Überstunden, beim Pensionssparen und beim Steuernachlass für Dienstleistungsschecks. Mehr als 800 Codes, das schreckt ab, doch hat die Hälfte der Steuerzahler höchstens zehn Codes auszufüllen, acht von zehn weniger als 20. Foto: Photo News Wird weiter Papier gespart? Erstmals mehr als 800 Codes durch sechste Staatsreform und Tax Shift Weniger Papier, mehr online. Millionen Belgier haben sich bereits von der Steuererklärung auf Papier verabschiedet, sie gehen online. Ab sofort können die Belgier ihre Steuererklärung 2016 (Einkünfte 2015) elektronisch über Tax-on-web einreichen. Finanzminister Johan Van Overtveldt und der Generalverwalter des Finanzamtes, Philippe Jacquij stellten die neue Einkommenssteuerklärung 2016 vor. Eine Übersicht. Umgekehrt ist der Trend bei der Steuererklärung auf Papier. Ab 2. Mai wird der Fiskus noch rund 2,8 Millionen Dokumente verschicken – nur noch halb so viele wie 2011. Wer im vorigen Jahr seine Erklärung durch einen Steuerbeamten ausfüllen ließ, erhält fortan keine Erläuterungen mehr zum Formular. Dadurch müssen 23 Millionen Seiten weniger gedruckt werden.Einsparung: 160.000 Euro an Druckkosten und 88.000 Euro an Versandkosten. Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden? Die Erklärung auf Papier muss dem Finanzamt bis 30. Juni zugestellt werden. Wer das Dokument elektronisch (über Tax-on-web) ausfüllt, hat mehr Zeit: bis 13. Juli bzw. 27. Oktober (Bevollmächtigter). Was gibt es Neues auf Tax-on-Web? Die elektronische Steuererklärung wird stets populärer. 2011 waren es 3,19 Millionen Belgier, die das Dokument über Tax-on-Web einreichten, letztes Jahr waren es 3,57 Millionen.Der Zugang wird auch zusehend vereinfacht. Bisher gab es nur die Möglichkeit mit einem Token und einem Lesegerät für den elektronischen Personalausweis (eID). Fortan kann man sich auch mit einem kabellosen Kartenleser (Digipass) und sogar mit einer App für mobile Geräte (Smartphone und Tablet) Zugang verschaffen.Ab Ende Mai sind Simulationen und anonyme Steuerberechnungen mit dem Modul TaxCalc möglich. 12 MITTELSTÄNDLER 03-2016 Wie viele Belgier müssen ihre Erklärung nicht mehr selbst ausfüllen? 2,2 Millionen Steuerzahler erhalten ab dem 9. Mai eine vom Fiskus vorausgefüllte Erklärung (offiziell: vereinfachter Steuervorschlag) - 70.000 mehr als im Vorjahr. Es handelt sich dabei um Rentner, Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener. Diese Dokumente wurden durch ein neues Layout lesbarer gestaltet und können ab 2017 auch elektronisch empfangen werden. Ist die Steuererklärung noch komplizierter geworden? Zu den Sicherheiten, die man als Steuerzahler hat, gehört auch, dass die Erklärung stets komplizierter wird. In diesem Jahr sind 43 Codes hinzugekommen (bei fünf Streichungen), sodass die Einkommenssteuererklärung inzwischen erstmals mehr als 800 Codes (810) aufweist. Das ist in erster Linie eine Folge der sechsten Staatsreform: 23 neue Codes betreffen Hypothekendarlehen, für die jede Region ihre eigenen Regeln hat. Hinzu kommt die Um- Welche Fehler kommen am häufigsten in einer Steuererklärung vor? Ein kompliziertes Formular, da können Fehler nicht ausbleiben. Am häufigsten kommt es vor, dass bestimmte Einkünfte vergessen werden, dass die Anzahl Personen zulasten oder die Zusammensetzung des Haushalts nicht korrekt ist, und dass Fehler bei den Steuervorteilen für Bausparen, langfristige Anlagen und die Privatwohnung gemacht werden. Was passiert, wenn man seine Steuererklärung nicht einreicht? Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, muss mit einer Geldbuße von 50 bis 1.250 Euro (Wiederholungstäter) rechnen. Darüber hinaus wird die fällige Steuer um 10 bis 20 Prozent erhöht. Einkünfte im Ausland: Fiskus ist stets besser informiert Belgier mit Einkünften im Ausland müssen ab diesem Jahr besonders auf der Hut sein. Durch den automatischen Austausch von Steuerdaten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ist der Fiskus stets besser informiert über Berufseinkünfte (Löhne, Pensionen,...), Lebensversicherungen und Immobilien im Ausland. Der Datenaustausch werde mit den Jahren ausgebaut, so Finanzminister Van Overtveldt. Am 29. Oktober 2014 unterzeichneten 51 Staaten und Gebiete eine multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten, die den neuen Standard für den steuerlichen automatischen Informationsaustausch umsetzt. Mittlerweile sind 79 Staaten und Gebiete der Vereinbarung beigetreten. Durch den vereinbarten jährlichen steuerlichen Informationsaustausch wird es für die Finanzbehörden künftig deutlich einfacher, Finanzinformationen aus dem Ausland zu erhalten und so für eine gerechte Besteuerung zu sorgen. Innerhalb der EU wurde der neue Standard für den automatischen Informationsaustausch in die Amtshilferichtlinie aufgenommen. Danach werden die EU-Mitgliedstaaten automatisch Daten über Finanzkonten austauschen. Steuerhinterzieher haben es in Zukunft erheblich schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus zu verbergen und sich auf Besteuerungshindernisse bei anonymen Vermögen zu verlassen. „Die Belgier sind sich nicht immer im Klaren, dass sie ihre Einkünfte im Ausland in der jährlichen Steuererklärung angeben müssen“, sagt Van Overtveldt. Zu diesem Zweck hat das Finanzamt eine Broschüre herausgegeben, die erläutert, was wie gemeldet werden muss (siehe www.finances.belgium.be). Darüber hinaus informiert der Fiskus den Steuerzahler persönlich auch über dessen Online-Konto auf Myminfin.be. Hilfen beim Ausfüllen Der Fiskus hilft Bürgern auf verschiedene Weise beim Ausfüllen der Steuererklärung: steuer steuer Steuererklärung noch komplizierter - Beratung in Gemeinden, so in Kelmis am 23. und 24. Mai und in Raeren am 26. Mai. - „SOS Steuern“ in Einkaufszentren: Eupen Plaza am 18. Juni. - Alle möglichen Fragen beantwortet das Contact Center des Finanzamtes: 02/572.57.57 (werktags von 8 bis 17 Uhr)➢ - Infos: www.finances.belgium.be „Aide au remplissage“: -N ützliche Adressen: www.taxonweb.be, www.myminfin.be, eid.belgium.be Quelle: Grenz-Echo - Lokale Steuerämter: 2. Mai bis 30. Juni, werktags von 9 bis 12 Uhr (bis 15 Uhr im Juni). Einladung zum Vortrag: „Das Projekt MobiliseSME“ Europäisches Mobilitätsprogramm für KMU Hauptthemen: - Begrüßung durch Guido ZIANS, Präsident der MSV der DG - Belgien und Deutschland: grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Graf Jacques De Lalaing, Vorsitzender der Belgisch-Deutschen Gesellschaft - Vorstellung des Projektes „Erasmus für Arbeitnehmer in mittelständischen Unternehmen - MobiliseSME“ – Stefan Moritz, Geschäftsführer des Europäischen Mittelstandsverband European Entrepreneurs CEA-PME - Gemeinsame Diskussion und Austausch unter Unternehmern – moderiert von Alfred Radauer (Technopolis Group) und Luigi Della Sala (European Entrepreneurs CEA-PME) Abgerundet wird der Abend mit einem kleinen Empfang! Auch falls Sie nicht anwesend sein können, ist uns Ihre Meinung zur Möglichkeit eines Austauschs von Mitarbeitern in Europa wichtig. Hiermit bitten wir alle Teilnehmer und interessierten KMU’s, einen Fragebogen (cfr untenstehender Link) zum o.a. Thema auszufüllen: Deutsch: www.surveygizmo.com/s3/2752814/3daa699f9e74-German Francais: www.surveygizmo.com/s3/2752814/9bfafeff9770-French Nederlands: www.surveygizmo.com/s3/2752814/1165f569d294-NL Dieser Veranstaltung findet statt am: Donnerstag, den 23. Juni um 19.00 Uhr im Dienstleistungszentrum, Saal Beethoven, 1. Etage,Vennbahnstraße 4, 4780 St.Vith. Anmeldungen bitte bis zum 15. Juni: Die Mittelstandsvereinigungen der DG: Tel.: 080/41 00 71, Fax: 080/22 90 83, E-Mail: [email protected] MITTELSTÄNDLER 03-2016 13 Verbraucherpreis- und Gesundheitsindex BASIS 2004 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2015 VI GI 122,22 121,51 122,72 121,84 122,79 121,65 123,26 122,12 123,45 122,17 123,64 122,38 123,64 122,42 123,72 122,71 123,81 123,00 124,24 123,51 124,37 123,52 124,21 123,46 2016 VI GI 124,35 123,69 124,42 123,83 125,55 124,96 125,77 125,03 BASIS 2013 2015 VI GI 99,85 100,61 100,26 100,89 100,32 100,73 100,70 101,12 100,86 101,16 101,01 101,33 101,01 101,37 101,08 101,61 101,15 101,85 101,50 102,27 101,61 102,28 101,48 102,23 2016 VI GI 101,59 102,42 101,65 102,53 102,57 103,47 102,75 103,53 VI = Verbraucherpreisindex· GI = Gesundheitsindex (Indexierung der Miete)· Geglätteter Gesundheitsindex Der geglättete Gesundheitsindex (berechnet auf der Grundlage der 4 letzten Monate) wird für die Lohnanpassungen benutzt und beträgt 100,93 Die Umrechnung des Gesundheitsindexes: Basis 1988 in Gesundheitsindex Basis 2004: mit 0,7290 multiplizieren Basis 1996 in Gesundheitsindex Basis 2004: mit 0,8790 multiplizieren Basis 2004 in Gesundheitsindex Basis 1996: mit 1,1377 multiplizieren Basis 2004 in Gesundheitsindex Basis 1988: mit 1,3717 multiplizieren Basis 2004 in Gesundheitsindex Basis 2013 mit 0,8280 multiplizieren Basis 2013 in Gesundheitsindex Basis 2004 mit 1,2077 multiplizieren Die Umrechnung des Verbraucherpreisindexes: Basis 1996 in Preisindex Basis 2004: mit 0,8701 multiplizieren Basis 1988 in Preisindex Basis 2004: mit 0,7090 multiplizieren Basis 2004 in Preisindex Basis 1996: mit 1,1493 multiplizieren Basis 2004 in Preisindex Basis 1988: mit 1,4105 multiplizieren Basis 2004 in Preisindex Basis 2013 mit 0,8170 multiplizieren Basis 2013 in Preisindex Basis 2004 mit 1,2240 multiplizieren Mehr Infos bezüglich der Umwandlungsfaktoren finden Sie unter www.mineco.fgov.be Anpassung Löhne laut Index April 2016 Nummer Paritätischer Ausschuss Indexierung 201.00 Angestellte im Einzelhandel Gewährung einer jährlichen Prämie von 250 € an alle Vollzeitangestellte. Referenzperiode: 01.04.2015 bis 31.03.2016. Teilzeit pro rata. 202.01 Angestellte im Nahrungsmittelsektor (mittlere Unternehmen) Gewährung einer jährlichen Prämie von 250 € an alle Vollzeitangestellte. Referenzperiode: 01.04.2015 bis 31.03.2016. Teilzeit pro rata. 209.00 Angestellte im Bereich der Erhöhung des monatlichen Mindestlohns laut CCT 11.01.2016. Metallherstellung Gültig ab 1. Januar 2016. 216.00 Angestellte bei Notaren Gewährung einer jährlichen Prämie von 250 € an alle Vollzeitangestellte. Referenzperiode: 01.04.2015 bis 31.03.2016. Teilzeit pro rata. Zahlung im Monat April 2016. Anpassung Löhne laut Index Mai 2016 Nummer Paritätischer Ausschuss Indexierung 124.00 Arbeiter im Baufach Gewährung von Eco-Schecks über 100 € für alle Vollzeitarbeiter. Referenzperiode: 01.04.2015 bis 31.03.2016. Teilzeit pro rata. 130.00 Arbeiter bei Druckereien, Grafikern und Zeitungen Vorigen Löhne (laut Lohntabelle) x 1,02. Ab dem 9. Mai 2016 216.00 Angestellte bei Notaren Vorigen Löhne x 1,0007 310.00 Arbeiter und Angestellte bei Banken Vorigen Löhne x 1,0027 314.00 Arbeiter und Angestellte bei Frisören und Schönheitsinstituten Vorigen Löhne x 1,02 CCT: Convention Collective de Travail (Kollektives Arbeitsabkommen) 14 MITTELSTÄNDLER 03-2016 Die Mittelstandsvereinigungen der Deuatschsprachigen Gemeinschaft Neue Mitglieder Wir freuen uns, folgende Selbstständige als neue Mitglieder begrüßen zu können: www.mittelstand.be EUPEN Sekretariat Dienstleitungszentrum Vennbahnstr. 4/2· 4780 St.Vith Tel.: 080/41 00 71 Fax: 080/22 90 83 [email protected] Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 13.00-15.30 Uhr Mittwoch von 8.30-12.00 Uhr Sprechstunden auf Vereinbarung • ST. VITH Sekretariat Dienstleitungszentrum Vennbahnstr. 4/2· 4780 St.Vith Tel.: 080/41 00 71 Fax: 080/22 90 83 [email protected] Öffnungszeiten Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 13.00-15.30 Uhr Mittwoch von 8.30-12.00 Uhr • Herr Rainer KLASEN Burg-Reuland 39 D, 4790 BURG-REULAND Schreinerarbeiten GSM: 0479/63 19 67 E-Mail: [email protected] • Herr Hugo SOETER Herresbach, Ins Flostal 40, 4770 AMEL Bed and Breakfast Tel.: 080/31 82 16 E-Mail: [email protected] • Herr Guido PAUELS Meyerode, Hondtheimer Weg 15, 4770 AMEL Ingenieurtätigkeiten, technische Beratungen Tel.: 080/34 04 45 GSM: 0494/30 67 06 E-Mail: [email protected] • Herr Sandro CARLS Neidingen 46 A, 4783 ST.VITH Verkauf und Montage von Autoersatzteilen, kleine Unterhaltsarbeiten an Automobilen GSM: 0477/23 46 77 E-Mail: [email protected] • Herr Bruno JOST Hünningen 273, 4760 BÜLLINGEN Handelsvertreter, technische Beratungen Tel.: 080/28 04 13 GSM: 0479/95 91 47 E-Mail: [email protected] aktuelles aktuelles Index, Löhne, Informationen INFOS • Frau Deborah SCHLECK Hauptstraße 22/1, 4760 Büllingen Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur „InnSide“ GSM: 0474/48 68 88 E-Mail: [email protected] • Herr Thomas HEINEN Kerpener Straße 3, 4780 ST.VITH Baubiologe, Gesundheitsberatungen GSM: 0473/30 82 10 E-Mail: [email protected] Sprechstunden auf Vereinbarung • BÜLLINGEN BÜTGENBACH Sekretariat Zur Eicht 6 4760 Büllingen Tel.: 080/64 78 74 Fax: 080/64 27 49 [email protected] [email protected] Sprechstunden auf Vereinbarung Vom ersten Strich bis zum fertigen Produkt ! Euregiostraße 13 · 4700 Eupen · www.pavonet.be MITTELSTÄNDLER 03-2016 15 Studentenjobs Studentenjobs Die Sommerferien sind nicht mehr weit. Jugendliche machen sich Gedanken darüber, was Sie mit Ihrer freien Zeit anfangen möchten. Manche jungen Leute schließen Ihr Studium ab und planen schon über die Ferien hinaus. Dabei werden Entscheidungen gefällt, die sich auf den Kindergeldanspruch und/oder die Steuern auswirken können. Allgemeine Bestimmungen: Seit dem 1. Januar 2012 dürfen reguläre Schüler und Studenten des Sekundarund Hochschulunterrichts ab 15 Jahre (wenn das zweite Sekundarjahr beendet ist, sonst 16 Jahre) an 50 schulfreien Tagen während eines Kalenderjahres einen Ferien- oder Wochenendjob ausüben. Das ganze Jahr über gilt nur noch ein einziger Vorzugstarif der Sozialabgaben (8,13% = 2,71% zu Lasten des Studierenden und 5,42% zu Lasten des Arbeitgebers). Kein Unterschied mehr zwischen Sommer und Rest des Jahres. Die Dauer des Studentenvertrags wurde von sechs auf zwölf Monate erhöht. Die Dimonaerklärung Um die Verwaltung der Anzahl angemeldeter Tage in der Dimonaerklärung zu vereinfachen, hat das LSS (Landesamt für soziale Sicherheit) die Dimonaerklärung für Studenten in eine Erklärung umgewandelt, die pro Quartal eingereicht werden muss und nicht mehr pro Arbeitsvertrag. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber, der eine(n) Studenten oder Studentin während mehreren Quartalen einstellt, genau so viele Dimonaerklärungen einreichen muss, wie Quartale betroffen sind. Wie kann der Arbeitgeber die Anzahl der verbleibenden Tage überprüfen? Um das Kontingent des Studenten überprüfen zu können, muss der Arbeitgeber sich auf die Internetseite www.socialsecurity.be begeben. Über die Anwendung „Saldo des Studenten überprüfen“ kann er die verbleibenden Tage abrufen. Diese OnlineKontrolle zeigt die reelle Anzahl an verbleibenden Tagen für das laufende Kalenderjahr an. Man sollte diese Kontrolle immer durchführen bevor man 16 MITTELSTÄNDLER 03-2016 einen Studenten einstellt, um böse Überraschungen zu vermeiden. Die Sanktionen bei Überschreitung der 50 Tage-Regelung Falls die 50 zur Verfügung stehenden Tage überschritten wurden, hängt die Sanktion davon ab, ob der Student im Laufe des Kalenderjahres bei nur einem oder mehreren Arbeitgebern beschäftigt war. Im Falle einer Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern betrifft die Regularisierung des Sozialversicherungsbeitrags einzig und alleine den Arbeitgeber, bei dem der Saldo überschritten wurde und dies ab dem 51ten Tag. Im Falle einer Beschäftigung bei nur einem Arbeitgeber sieht der Gesetzgeber vor, dass die Regularisierung des Sozialversicherungsbeitrags für alle bei diesem Arbeitgeber geleisteten Arbeitstage des Studenten für das gesamte Jahr, in dem die Überschreitung getätigt wurde, zutrifft. Das LSS sieht in seinen Anweisungen die Möglichkeit vor, dass die Arbeitsleistungen des Studenten in zwei Etappen angemeldet werden können: - einmal die 50 Tage unter Studentenvertrag mit „reduzierten“ Sozialleistungen; - zum anderen, die Tage, die die 50 Tage unter Studentenvertrag überschreiten und für die „volle“ Sozialleistungen gezahlt werden müssen. Durch diese so genannte doppelte Anmeldung müssen der Arbeitgeber sowie der Student erst die vollen Sozialleistungen ab dem 51ten Arbeitstag zahlen und nicht für die gesamten Arbeitstage der laufenden Periode. Der Schüler/Student folgt dem Sekundar- oder Hochschulunterricht: - 1., 2. und 4. Quartal des Jahres: der Student darf höchstens 240 Stunden pro Quartal als bezahlter Arbeitnehmer oder Selbstständiger arbeiten, um Anrecht auf Kindergeld zu haben; Beispiel: Peter ist Student. In den Monaten Januar, Februar und März arbeitet er insgesamt 250 Stunden. Für dieses Quartal hat er kein Anrecht auf Kindergeld. - 3. Quartal: während der Sommerferien gibt es keine Einschränkungen bzgl. der geleisteten Arbeitsstunden und des Einkommens, wenn er nach den Ferien weiter studiert; - 3. Quartal (letzte Sommerferien) wenn er seine Studien unterbricht oder beendet: die Jugendlichen, die sich nach Beendigung des Studiums beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende eintragen, müssen folgende Regeln befolgen, wenn Sie während der Sommerferien einen Studentenjob ausüben und ihr Anrecht auf Kindergeld weiterhin bewahren möchten: sie dürfen höchstens 240 Stunden pro Trimester arbeiten (um das Anrecht auf Studentenjobs zu bewahren) oder der maximale Bruttolohn muss auf 520,08 € pro Monat begrenzt sein (um die Rechte als Arbeitssuchender in Anspruch nehmen zu können). Die Arbeitsstunden werden über die LSS-Erklärung des Arbeitgebers überprüft. Studentenjob und Kindergeld Studentenjob und Steuern Bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem der Student 18 Jahre alt wird, hat er uneingeschränkt Anrecht auf Kindergeld. Es besteht keine Einschränkung bezüglich der geleisteten Stunden oder seines Einkommens. Ab dem 1. September des Jahres, in dem er 18 Jahre alt wird, gibt es jedoch Bedingungen, die von seiner Situation abhängen: Ein Studentenjob kann steuerliche Folgen für die Eltern haben. Ein Kind gilt nämlich steuerlich nicht mehr als unterhaltsberechtigt, wenn es ein Einkommen bezieht, das einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Nachfolgend finden Sie die maximalen Nettobeträge 2016, die ein Student verdienen darf, um weiterhin zu Lasten der Eltern zu gelten: Familiensituation Höchstbetrag (Einkommen 2015) Kind zu Lasten (2 Elternteile) 3.120 € Kind zu Lasten (1 Elternteil) 4.500 € Behindertes Kind zu Lasten (1 Elternteil) 5.720 € Es handelt sich hierbei um allgemeine Zahlen. Bei Studentenjobs wird die erste Stufe von 2.600 € nicht für die Berechnung des Höchstbetrags berücksichtigt. Beispiel: Ihr Kind erhält 5.000 € als steuerbares Bruttoeinkommen im Rahmen eines Studentenjobs. Eine 1. Stufe von 2.600 € ist befreit und es bleiben somit 2.400 €. Von diesem Saldo werden 20 % als Pauschalkosten abgezogen; es bleiben 1.920 €. Dieser Betrag ist tief genug, damit das Kind weiterhin zu Lasten der Eltern gilt. Das Jugendinformationszentrum JIZ in Eupen und St. Vith bietet den Unternehmen die Möglichkeit, Angebote bzgl. Jobangeboten kostenlos zu veröffentlichen. Unternehmen, die in den Ferien oder an den Wochenenden Jugendliche einstellen, können sich mit ihrem Angebot im JIZ oder Infotreff melden! Entweder drucken Sie das Einschreibeformular unter www.jugendinfo.be aus und mailen oder faxen es an ein Zentrum oder Sie geben das Angebot telefonisch oder persönlich ab. Die Angebote werden dann in den Jugendinformationszentren gesammelt und den Jugendlichen bei Nachfrage mitgegeben. Den Kontakt mit den Unternehmen werden die Jugendlichen selbst aufnehmen. arbeit arbeit Studentenjobs Auch auf der Internetseite der Jugendinformationszentren werden die Stellenangebote veröffentlicht, wenn die Betriebsleiter dazu ihr Einverständnis geben. Mehr Infos oder Angebote an: JIZ Vennbahnstraße 4/5 4780 St.Vith Tel. 080/22 15 67 Fax 080/22 15 66 [email protected] Infotreff Gospert Straße 24 4700 Eupen Tel. 087/74 41 19 Fax 087/56 09 28 [email protected] ACHTUNG: Die Eltern, die Ihrem Kind einen Lohn auszahlen, unabhängig von der Höhe des Betrags, können dieses Kind nicht mehr zu Lasten ansehen. Das Kind ist von der Steuer befreit, wenn seine Einkünfte 7.380 € nicht übersteigen. Da die Steuergesetzgebung sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen, sich sicherheitshalber an Ihren Buchhalter oder Steuerberater zu wenden. Studenten im Baufach Die Unternehmen der paritätischen Kommission 124 dürfen Studenten samstags beschäftigen, wenn diese einem Unterricht im Baufach folgen. Diese Beschäftigung ist der 50-Tage-Regelung bei Studentenverträgen unterworfen. ACHTUNG: Bei wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit (d.h. falls Arbeiter stempeln) während der Woche und am darauffolgenden Samstag darf der Student samstags nicht arbeiten. Zusätzliche Infos bzgl. der Formalitäten können per E-Mail angefragt werden: [email protected] Als Unternehmen ein Angebot eintragen MITTELSTÄNDLER 03-2016 17 Schau mal rein! bildung Lehrstellenbörse Online 2016 Du weißt noch nicht, was du zukünftig machen willst? Du fragst dich, was du werden sollst und wie du das erreichen kannst? Das Institut für Aus- und Weiterbildung (IAWM) bietet allen interessierten Jugendlichen eine kostenlose Plattform, um eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu finden. Die Lehrstellenbörse ONLINE ist stets auf dem aktuellen Stand und gibt einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungsberufe. Mittelständische Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen in der DG suchen qualifizierte Fachkräfte. Deshalb finden 95% aller Absolventen einer Lehre sofort einen Arbeitsplatz. Ab dem 1. Juli bis zum 1. Oktober kann ein Lehrvertrag bei den zuständigen Lehrlingssekretariaten Eupen und St.Vith abgeschlossen werden. Die Lehrstellenbörse ONLINE findest Du unter www.iawm.be/lehrstellenboerseonline. Weitere Auskünfte erteilt das: Lehrlingssekretariat Eupen Vervierser Straße 71, 4700 Eupen, Tel. 087/74 48 05, E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected], [email protected] Lehrlingssekretariat St.Vith Luxemburger Straße 2A, 4780 St.Vith, Tel. 080/44 87 65, E-Mail: [email protected], [email protected], [email protected] Wallonie & Brüssel: die Eurovignette wird automatisch zurückerstattet Ab dem 1. April 2016 wird die LKW Maut in Belgien ange- 1. November 2015 gekauft haben, beim Finanzministerium eine Anfrawandt. Dies bedeutet, dass die Eurovignette abgeschafft wird. ge auf Rückerstattung stellen. Kleine Erinnerung: In folgenden Ländern bleibt die Eurovignette weiterhin obligatorisch: Schweden, Dänemark, Die bleibenden Tage werden spontan von der Verwaltung zurück über- die Niederlande und das Großherzogtum Luxemburg. Sie können die wiesen. Sie müssen sich um nichts kümmern. Dies ist in Flandern an- Eurovignette an den Verkaufspunkten entlang der Mautstraßen oder ders. Dort müssen die Unternehmen, die eine Eurovignette vor dem online erwerben. Quelle: Flash Info März 2016, Konföderation Baufach Verviers Die Ausnahmeregelung bei Kündigungen im Baufach ist vom Verfassungsgerichtshof verurteilt worden! Um die Bedeutung dieses Entscheids zu verstehen, muss an die Entwicklung der Situation erinnert werden. Bei den Verhandlungen bezüglich der Einführung des Einheitsstatuts wurden Abweichungen bezüglich der neuen und harmonisierten Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter zu Gunsten mancher Sektoren, unter anderem das Baufach vorgesehen. So bleiben die Kündigungsfristen im Bausektor, die unterhalb der allgemein geltenden Fristen liegen, gültig bei Kündigungen bis zum 31.12.2017. Im Prinzip sollte die Abweichung für die Arbeiter, die keine feste Arbeitsstelle haben und dort gewisse Tätigkeiten ausüben, unbegrenzt sein (d.h. auch nach dem 31. Dezember 2017). Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch in seinem Entscheid mit der Nr. 116/2015 vom 17. September 2015 die Abweichungsregelung für die Arbeiter des Bauwesens, die auf zeitweiligen oder mobilen Baustellen beschäftigt sind, annulliert. Ab dem 1. Januar 2018 werden alle Bauarbeiter, egal ob sie auf einer Baustelle (zeitweilige oder mobile) oder in einer Werkstatt (feste Arbeitsstelle) beschäftigt sind, der neuen allgemeinen Regelung bzgl. Kündigungen unterliegen. Sie werden also in den Genuss von längeren Kündigungsfristen kommen (wie die Angestellten) und können in bestimmten Fällen eine Kündigungsentschädigung erhalten. In der Zwischenzeit bleibt die Ausnahmeregelung bei Kündigungsfristen bis zum 31. Dezember 2017 anwendbar. Quelle: Flash Info September 2015, Konföderation Baufach Verviers 18 MITTELSTÄNDLER 03-2016 MITTELSTÄNDLER 02-2016 19 Unternehmensgründung unternehmen Atlas 2015 der Unternehmensgründungen Anzahl Starter: Bestes Ergebnis seit 2005 Im Jahre 2015 wurden 82.571 Unternehmen in Belgien gegründet. Das ist das beste Ergebnis seit Beginn der Statistiken bezüglich der Unternehmensgründungen. Die Mittelstandsvereinigungen UCM und UNIZO sowie das Studienbüro Graydon erstellen seit 2005 einen gemeinsamen Atlas der Unternehmensgründungen. Die Tendenz bestätigt sich im ersten Quartal 2016 mit einer Steigerung um 6,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Unterschiede je nach Region, Provinz und Sektor 82.571 Belgier haben 2015 ihre eigene selbstständige Tätigkeit begonnen, d.h. 1.464 Betriebsleiter oder 1,8 % mehr als 2014. Diese Studie analysiert die Unternehmensgründungen je nach Region, Sektor und Beruf. 2015 konnte die Steigerung jedoch nur in Flandern festgestellt werden. Die Anzahl der Starter bleibt unverändert in der Wallonie (21.840 – 0,1 %) und nimmt geringfügig in Brüssel (11.134 – 0,3 %) ab. Die Steigerung in Flandern beträgt 4,1 %. Ein positives Element bei den Unternehmensgründungen in der Wallonie ist die Lebensdauer von 5 Jahren. Sie zeigt sogar eine leicht steigende Tendenz von 65,4 % auf 66,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Um den Kurs zu halten, ist es äußerst wichtig die beruflichen Kompetenzen der Betriebsleiter ständig zu entwickeln und zu fördern. Jegliche Senkung der Zulassungsbedingungen zum Beruf bezüglich Fachkompetenzen oder Betriebsführungskenntnissen hätte einen schlechten Einfluss auf die Lebensdauer der Unternehmen. Zudem sollten die Initiativen zur Förderung des Unternehmergeistes weiterhin verstärkt werden. Denn – die Mentalitäten ändern sich: Unternehmer sein wird „sexy“ und attraktiver. Die Anstrengungen sollten nicht nachlassen, und besonders in Brüssel, wo die Anzahl Starter im Vergleich zur Bevölkerung am höchsten bleibt. Das Studienbüro Graydon erklärt die steigende Tendenz der Starter folgendermaßen: Einerseits wird der Unter- nehmergeist durch den Wirtschaftsaufschwung positiv beeinflusst und andererseits haben viele Personen nach der Krise ein eigenes Unternehmen gestartet. Seit 2008 kann eine steigende Anzahl der Unternehmen im Dienstleistungssektor, Studienbüros und Werbeagenturen festgestellt werden. Die Region Brüssel-Hauptstadt verbucht die meisten Starter pro Einwohner (1 Starter auf 105 Einwohner), in Flandern wird 1 Starter auf 140 Einwohner und in der Wallonie 1 Starter auf 164 Einwohner gezählt. Die Provinz Wallonisch-Brabant hat ein bemerkenswertes Resultat von 1 Starter auf 112 Einwohner und die Provinz Luxemburg zählt 1 Starter auf 193 Einwohner.Mit 12.892 Unternehmensgründern ist das 1. Quartal 2016 mehr als zufriedenstellend. Im Vergleich zu den ersten drei Monaten 2015 hat sich die Steigerung in Flandern verdoppelt (+ 8,5 %), Brüssel (+ 4,5 %) und die Wallonie (+ 3,6 %). Quelle: Pressemitteilung UCM 25/04/2016, Freie Übersetzung: Karin Wiesemes Neues in Sachen Entschädigung bei Verkehrsunfällen Verkehrsunfälle, deren Verantwortung nicht bestimmt werden kann, werden bezüglich der Entschädigungsfrage besonders behandelt. der Fahrer zum Beispiel die Örtlichkeiten verlassen hat. Müssen die beiden anderen dann trotzdem „nur“ ein Drittel zahlen, sodass das Unfallopfer auf ein Drittel der Entschädigung verzichten müsste? Entscheid des Verfassungsgerichtshofes vom 11.05.2016 Der Verfassungsgerichtshof hat diese Frage mit NEIN beantwortet. In einem Entscheid vom 11.05.2016 wurde entschieden, dass diese Gesetzesbestimmung dahingehend interpretiert werden muss, dass alle Haftpflichtversicherungen der identifizierten Fahrzeuge zu gleichen Teilen entschädigen müssen. Artikel 19bis-11 §2 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung in Bezug auf Kraftfahrzeuge sieht vor, dass die geschädigte Partei eines Verkehrsunfalls zu gleichen Teilen von allen Haftpflichtversicherungen der in dem Unfall beteiligten Fahrzeuge entschädigt werden muss, wenn es unmöglich ist, die Verantwortung für den Unfall zu bestimmen. Die Haftpflichtversicherungen der Fahrzeuge, die ohne Zweifel keine Verantwortung für den Schaden tragen, müssen sich nicht an dieser Entschädigung beteiligen. Wenn also drei Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt sind und es nicht möglich ist, die Unfallverantwortung zu bestimmen, muss jede Haftpflichtversicherung der beteiligten Fahrzeuge ein Drittel des Schadens der anderen Parteien übernehmen. Sollte ein Fahrer ohne Zweifel keine Schuld treffen, dann müssen die beiden anderen jeweils die Hälfte der jeweiligen Schäden begleichen. Nun stellte sich allerdings die Frage, wie die Schadensregulierung aussehen soll, wenn ein Fahrzeug nicht identifiziert werden konnte, weil 20 MITTELSTÄNDLER 03-2016 An dieser Stelle sei erwähnt, dass verschiedene Autoren in einem solchen Fall gar davon ausgehen, dass die eigene Haftpflichtversicherung dem Versicherten eine Entschädigung zahlen muss für den übrig bleibenden Teil des eigenen Schadens. Verschiedenen Polizeigerichten ging dies aber zu weit und urteilten gegenteilig. Der Unfallbeteiligte, dessen Schuld also nicht ausgeschlossen werden kann, würde dann von den zwei anderen Unfallbeteiligten, deren Verantwortung ebenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, jeweils ein Drittel der Entschädigung erhalten und das eigene Drittel würde nicht durch die eigene Haftpflichtversicherung übernommen. Die Rechtsprechung wird diesbezüglich allerdings letztendlich die Richtung vorgeben müssen. Quelle: www.zians-haas.be MITTELSTÄNDLER 03-2016 21 Zeitarbeit arbeit Zeitarbeit: 2015 war ein Rekordjahr „Arbeitgeber haben Angst vor Festeinstellungen“ „Reservisten der Wirtschaft“ sind gefragter denn je. Kaum zieht die Konjunktur wieder an, werden Zeitarbeiter dringend gesucht. Sie bilden die Reservisten der Wirtschaft. Dies gilt umso mehr, wenn die Arbeitgeber in Zeiten instabiler Konjunkturdaten vor Festeinstellungen zurückschrecken. „Die Zeit- oder Interimarbeiter sind die Ersten, die in der Wirtschaftskrise entlassen wurden - während ein Teil der Stammbelegschaft in die Kurzarbeit geschickt werden – und sie sind seit 2013 wieder ganz vorne mit dabei, wenn es um neue Arbeitsverträge geht“, erläutert Herwig Muyldermans, Generaldirektor des Dachverbandes der Zeitarbeitvermittler (Federgon), das Grundprinzip. Flexibilität und Angst vor unbefristeten Arbeitsverträgen bei den Arbeitgebern Es geht um Flexibilität, damit ein Unternehmen auf ein verändertes Umfeld schneller reagieren kann. Die Zeitarbeit ist der Puffer für die Betriebe, um Beschäftigungsspitzen auszugleichen oder um abzubauen, wenn es schlechter läuft. Jetzt läuft es wieder, aber im Vergleich zu den besseren Zeiten in der Vergangenheit greifen die Arbeitgeber heute viel häufiger auf Zeitarbeiter zurück. „Die Unternehmer, die unter der Krise stark gelitten haben, haben Angst, schnell wieder neues Personal fest einzustellen“, erläutert Muyldermans. „Sie nutzen heute mehr als früher die Möglichkeiten des flexiblen Arbeitseinsatzes. Immer mehr Unternehmen sind auf ein flexibles System angewiesen, sie trauen sich nicht, massiv Personal mit unbefristeten Arbeitsverträgen einzustellen.“ Das sei kein typisch belgisches Phänomen, so Muyldermans weiter. „Auch in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland hat der Zeitarbeitsektor in den letzten zwei Jahren deutlich zugelegt.“ Die Abschaffung der Probezeit für Arbeitnehmer in Belgien könne daher nicht unbedingt als Hauptgrund geltend gemacht werden, da in den Nachbarländern die diesbezügliche Regelung ja unverändert geblieben sei, so der Ge22 MITTELSTÄNDLER 03-2016 neraldirektor. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs in den letzten beiden Jahren nur mäßig, doch stieg die Aktivität in der Zeitarbeitbranche um immerhin 20 Prozent (alleine um 11 Prozent im vergangenen Jahr), wie Federgon Ende April bekannt gab. In den ersten drei Monaten dieses Jahres legte sie bereits um weitere zwei Prozent zu. 2015 haben insgesamt 584.332 Personen mindestens einen Tag als „Interim“ gearbeitet - das entspricht gut 100.000 Vollzeitkräften. So viele wie nie zuvor. „2015 war ein ausgezeichnetes Jahr, das beste in der 60-jährigen Geschichte der Zeitarbeitbranche in Belgien“, so Muyldermans. Die Zunahme war in allen drei Regionen des Landes und sowohl bei Arbeitern als auch bei Angestellten gleichermaßen. Studentenjob über Interimagentur immer mehr gefragt Unter den 584.332 Zeitarbeitern waren 390.711 Studenten - auch das ist Rekord. Demnach suchten 37 Prozent der Studenten ihren Ferienjob über eine Zeitarbeitagentur. Nach Angaben des Federgon-Generaldirektors arbeiten immer mehr Studenten auch außerhalb der Sommerferien. Aber an Länder wie Frankreich und die Niederlande, wo viel mehr Jugendliche einen Studentenjob haben, reicht Belgien noch nicht heran. Die Zahl der Zeitarbeiter über 50 nimmt von Jahr zu Jahr zu. Aber nicht nur junge Leute melden sich bei Interim-Agenturen: Auch die Anzahl der älteren Zeitarbeiter nimmt von Jahr zu Jahr zu. Inzwischen ist jeder Zehnte über 50 Jahre alt. Zeitarbeitsverträge nur noch elektronisch Abschaffung der 48-Stunden-Regel Die Digitalisierung macht auch vor Arbeitsverträgen nicht Halt, und hier ist der Branchenverband für Zeitarbeitvermittler (Federgon) in eine Pionierrolle geschlüpft: Ab kommenden Oktober ist Schluss mit Interim-Verträgen auf Papier, sie wird es dann nur noch in elektronischer Form geben und sollen in den meisten Fällen auch elektronisch unterschrieben werden. Jährlich werden in unserem Land mehr als zehn Millionen Arbeitsverträge für Zeitarbeit ausgestellt.Am 1. Oktober werde die sogenannte 48-Stunden-Regelung für die Unterzeichnung eines Zeitarbeitsvertrages abgeschafft, erläutert Ann Cattelain, Leiterin des juristischen Dienstes von Federgon. Das bedeutet: Zeitarbeitsbüros werden zur Aufsetzung eines Vertrags nicht mehr über eine Frist von bis zu zwei Werktagen nach dem Beginn der Beschäftigung verfügen. Mit dieser Ausnahme zur bestehenden Regelung, dass ein Arbeitsvertrag spätestens bei Arbeitsantritt unterschrieben werden muss, war man dieser Branche entgegengekommen, da ein Zeitarbeiter oft telefonisch zu einem dringenden Auftrag entsandt wird, ohne dass er noch genug Zeit hat, vorher im Interimbüro den Arbeitsvertrag zu unterzeichnen. Ohne die 48-Stunden-Frist wird es praktisch unmöglich sein, einen Arbeitsvertrag (in Papierform) per Post zuzustellen. Aus diesem Grund macht sich Federgon stark für die Digitalisierung der Verträge - „ein Projekt, das Ende Februar bereits die einhellige Unterstützung der Sozialpartner erhalten hat“, so Cattelain. Konkret: Für alle Zeitarbeitagenturen gibt es eine einzige Online-Plattform, über die die Verträge dem Arbeitnehmer - in der Regel per Mail – zugestellt werden. Dieser unterschreibt elektronisch (mit dem elektronischen Personalausweis oder einem persönlichen Code) und schickt das Dokument auf dem gleichen Weg zurück. Wer nicht per E-Mail erreichbar ist, erhält auf dem Handy eine Kurznachricht, woraufhin er eine Möglichkeit aufsuchen muss (Cybercafé, Bibliothek, Freund oder ein Zeitarbeitbüro), um seine elektronische Unterschrift zu setzen. Eine weitere Priorität von Federgon besteht darin, künftig die Nationalregisternummer von Zeitarbeitern zu erfragen. Diese ist aber durch das Datenschutzgesetz nicht frei verfügbar und kann daher auch nicht von Arbeitgebern eingefordert werden. Der Branchenverband fordert, dass dieser Schutz aufgehoben wird. Schließlich drängt Federgon darauf, dass Zeitarbeit auch im öffentlichen Dienst ermöglicht wird. Ein Verbot gebe es zurzeit nur in Belgien und in Griechenland, heißt es. Einladung zur 2. außerordentlichen Generalversammlung der Mittelstandsvereinigung St. Vith, Amel, Burg-Reuland VoG Diese findet statt am Donnerstag, den 9. Juni um 10.00 Uhr im Dienstleistungszentrum, Vennbahnstraße 4, 4780 St.Vith, Saal Beethoven.Tagesordnung: 1.) Satzungsänderungen der MSV St.Vith, Amel, Burg-Reuland: Namensänderung Die MSV St.Vith, Amel, Burg-Reuland fusionieren mit der MSV Eupen und bilden die Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (MSV DG). Die Mittelstandsvereinigung Büllingen/Bütgenbach bleibt weiterhin als eigenständige VoG bestehen. 2.) Verschiedenes Wichtige Mitteilung! Die Mittelstandsvereinigung Eupen DG Nord und die Mittelstandsvereinigung St.Vith, Amel, Burg-Reuland fusionieren und bilden somit die Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (MSV DG). Für die Mitglieder der ehemaligen MSV Eupen DG Nord ändert sich nichts, auch wenn die Mittelstandsvereinigung Eupen am 31. Mai 2016 aufgelöst wird. Herr David Chantraine wird weiterhin als Vorstandsmitglied aktiv sein. Das Sekretariat der MSV der DG befindet sich nach wie vor in St.Vith,Vennbahnstraße 4 in 4780 ST.VITH,Tel. 080/41 00 71. Sie erhalten weiterhin unsere zweimonatliche Zeitung „Mittelständler“ und können von unserem gesamten Dienstleistungsangebot profitieren. Neben der Mittelstandsvereinigung der DG (St.Vith – Eupen) besteht weiterhin die eigenständige Mittelstandsvereinigung Büllingen/Bütgenbach. Beide Vereinigungen werden sich, in enger Zusammenarbeit, für die Belange der Mittelständler der DG einsetzen. Quelle: Grenz-Echo MITTELSTÄNDLER 03-2016 23