mittelständler - Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen

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mittelständler - Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen
M I T T E L S TA N D SV E R E I N I G U N G D E R D E U T S C H S P R AC H I G E N G E M E I N S C H A F T
MITTELSTÄNDLER
Verantwortliche Herausgeber: Mittelstandsvereinigungen der DG · Erscheint zweimonatlich
EUPEN - BÜLLINGEN - BÜTGENBACH - ST. VITH: Vennbahnstraße 4· 4780 St. Vith
16. Jahrgang · Mai / Juni 2016
Der Sommerschlussverkauf
Aktuelles S. 4-5
Gesundheitsund Sicherheitskoordinatoren
Gesetz S. 6-7
Neue
Finanzierungsmöglichkeit
Finanzen S. 8
www.mittelstand.be
www.mittelstand.be
INDEX
edito
3
4-5
edito
aktuelles Der Sommerschlussverkauf
gesetz
6-7
Bezeichnung von Gesundheitsund Sicherheitskoordinatoren
finanzen
Hochstraße 106
B-4700 Eupen
Tel. +32 (0)87 591 500
www.hendrichs.be
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TAPETEN · BODENBELÄGE · SONNENSCHUTZ
DEKORATIONEN UND VIELES MEHR
8
Neue Finanzierungsmöglichkeit „Prêt coup de pouce“
arbeit
9
Ältere Arbeitskräfte als
Herausforderung in der DG
gesetz
10-11
Datenschutz: Neue Gesetzgebung für Internetnutzung
steuer
12-13
Steuererklärung komplizierter
arbeit
16-17
Studentenjobs
bildung
18
Lehrstellenbörse Online
PROFIL
Verwaltung,
Redaktion
und Werbung
ST.VITH/EUPEN:
080/41 00 71
BÜLLINGEN-BÜTGENBACH:
080/64 78 74
Verantwortliche
Herausgeber
Mittelstandsvereinigungen
der Deutschsprachigen
Gemeinschaft
Werte Mitglieder
Die Mittelstandsvereinigung sorgt sich
um das Bild Belgiens, welches in der
Öffentlichkeit und zum Ausland hin von
unserem Land gezeigt wird.
So hat die europäische Kommission
jüngst befunden, dass durch die Tatsache,
dass in Belgien veraltete Atommeiler
betrieben werden, die Investitionsbereitschaft der ausländischen Investoren
beeinträchtigt werden könnte.
Zudem muss laut Aussagen der europäischen Kommission Belgien aufgrund
der wiederholt auftretenden Störungsfälle in diesen Meilern mehr Energie aus
dem Ausland importieren, als es selber
erzeugen kann.
Die europäische Kommission würde ein
Investitionskonzept für die Energiesicherheit Belgiens begrüßen, schon allein
um die Zukunftsorientiertheit unseres
Landes und unserer Politik unter Beweis zu stellen.
Ein weiterer Anhaltspunkt der möglichen Versäumnisse in der guten Verwaltung unseres Staats wird durch
Aussagen des ersten Präsidenten des
Kassationshofs, Herrn Jean de Codt, immerhin die höchste richterliche Instanz
des Landes, angeprangert, indem dieser
die Beschneidung des Budgets durch
die Regierung und die daraus resultierenden negativen Auswirkungen für das
Justizwesen kritisiert, der dann auch
von einem gescheiterten Staat spricht.
Die Ernsthaftigkeit in der Verwaltung
des öffentlichen Interesses Belgiens
kann durch solch ein Bild infrage gestellt werden. Auch wenn es zurzeit
allgemein als Mode erscheint, die demokratischen Strukturen durch Misswirtschaft, Menschenfeindlichkeit und
Verfilzung aufs Spiel zu setzen, so kann
eine solche Tendenz und Grundhaltung
nicht gutgeheißen werden.
Die terroristischen Anschläge haben diesem Land bereits menschlich, wirtschaftlich und politisch extrem geschadet.
Wenn jedoch hinzu noch andere Faktoren, die durch freie Willensbildung
beeinflusst werden könnten, diesen
Schaden exponieren, so kann dies nicht
gutgeheißen werden.
Es bleibt zu hoffen, dass sich ein jeder
seiner Rolle in diesem Staat bewusst
wird und die Errungenschaft aus Anstrengungen der letzten Jahrhunderte
bewusst verteidigt.
Die Vorsitzenden
David Chantraine
Guido Zians
Edgard Blum
Druck + Layout
www.pavonet.be
087/59 12 90
Erscheint zweimonatlich. Angeschlossen
an die belgische periodische Presse.
Die Vervielfältigung bzw.Veröffentlichung
dieser Ausgabe, selbst auszugsweise, nur
nach Vereinbarung mit dem Herausgeber.
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MITTELSTÄNDLER 03-2016
MITTELSTÄNDLER 03-2016
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Sommerschlussverkauf
Sommerschlussverkauf
Der diesjährige Sommerschlussverkauf findet vom
1. bis zum 31. Juli 2016 statt.
Vom 1. Juni 2016 bis zum 30. Juni 2016
einschließlich sind Ankündigungen von
Preisermäßigungen für die Bekleidungs-, Feinleder- und Schuhbranche
verboten.
Wartezeit vor dem
Schlussverkauf (Sperrzeit)
Zeiträume
Am Mittwoch, den 1. Juni beginnt die
Wartezeit vor dem diesjährigen Sommerschlussverkauf (SSV). Bis zum 30. Juni
einschließlich ist es verboten, Preisermäßigungen in der Bekleidungs-, Feinleder- und Schuhbranche anzukündigen.
Die Wartezeit soll dem Verbraucher die
Garantie geben, dass die Rabatte, die
ihm während eines Schlussverkaufs im
Sommer oder im Winter gewährt werden, sich auf die tatsächlich praktizierten
Preise beziehen.
Verbot von Ermäßigungsanzeigen
Während der Wartezeit ist es verboten,
durchgestrichene Preise, Preisermäßigungen in Prozent oder sogar Werbeslogans anzuschlagen, die derartige
Nachlässe vermuten lassen. Das Verbot
betrifft auch die Verbreitung von Gutscheinen, die Anrecht auf eine Rückerstattung gleich welcher Art geben.
Die Regelung gilt für jegliche Form
des Verkaufs, einschließlich OnlineVerkäufe im Internet.
Das Verbot gilt nicht für:
1.) Verkäufe bei gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen (Braderie):
- wenn diese während der Wartezeit
organisiert werden;
- wenn sie eine maximale Dauer von 4
Tagen nicht überschreiten;
- wenn sie durch lokale Verkäufergruppierungen oder mit deren Teilnahme
organisiert werden.
2.) Verkäufe von Lebensmitteln
Die Bestimmungen beschränken sich
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MITTELSTÄNDLER 03-2016
auf Ankündigungen und Hinweise von
Preisermäßigungen. Demnach kann ein
Händler in seinem Geschäft durchaus
zu ermäßigten Preisen verkaufen –
auch während der Wartezeit -, so lange er diese nicht ankündigt, anschlägt
oder vermuten lässt.
Die Produkte
Die Wartezeit gilt laut Artikel VI.29
§ 1 des WGB (Wirtschaftsgesetzbuch)
nur für die Bekleidungs-, Feinlederund Schuhbranche. Dies bedeutet aber
nicht, dass in anderen Sektoren uneingeschränkt Preisermäßigungen angekündigt werden dürfen. Die üblichen Regeln
bezüglich Preisreduzierungen sind dann
anwendbar. Die angeschlagenen Rabatte
müssen auf die niedrigsten angewandten
Preise berechnet werden, die vor dem
Schlussverkauf praktiziert wurden.
Ankündigungen von
Preisreduzierungen während
des Schlussverkaufs oder
außerhalb der Wartezeit
Die Artikel 20, 21 und 29 des Gesetzes vom 6. April 2010 bezüglich der
Handelspraktiken und zum Schutz des
Verbrauchers konzentrieren sich auf
die Art und Weise der Ankündigungen
von Preisreduzierungen: der angewandte Referenzpreis und die maximale Dauer der Preisreduzierung.
Die Geschäftsleute müssen die gesetzlichen Bestimmungen des WGB
(Wirtschaftsgesetzbuch) über die
unlauteren Geschäftspraktiken (Art.
VI.97, 4 und XIV.64, 4) befolgen, ansonsten drohen Strafen. Die Gesetzgebung bzgl. der Art und Weise der
Preisreduzierungen muss demnach
beachtet werden.
Die angekündigte Preisreduzierung
während des Schlussverkaufs (vom 1.
bis 31. Juli) muss auf den niedrigsten
Nettopreis, der während eines bestimmten Zeitraums vor dem Schlussverkauf angewandt wurde, berechnet
werden. Bei Kontrollen bzgl. der angewandten Preise sollte der Geschäftsmann Beweise (z.B.: Rechungen, Kassentickets, E-Mails, Anzeigen, Faltblätter,
usw.) vorlegen, um den reduzierten
Preis zu rechtfertigen.
Beispiele:
Fall 1:
Ein Geschäftsmann verkauft zum ersten Mal ein neues Modell eines Mantels
an 100 €. Nach einer Woche hat er
noch kein einziges Exemplar verkauft
und senkt somit den Preis auf 50 €.
Er kündigt eine Preisreduzierung von
50 % an.
Antwort: Eine solche Preisreduzierung kann nicht als betrügerisch angesehen werden, wenn
die Preisreduzierung im Verhältnis zum „Referenzpreis“ (100 €
während nur einer Woche) nicht
länger als 1 Woche dauert. Unter
Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit ist eine angekündigte Preisreduzierung während einer Woche
vernünftig und wird nicht als betrügerisch angesehen. Nach dieser Woche kann der gleiche Preis (nämlich
50 €) angewandt werden, aber die
Ankündigung der Preisreduzierung
muss zurückgezogen werden.
Zusätzliche Nuance: durch die Anzeige von Ermäßigungen soll der
Käufer zum schnelleren Einkauf der
reduzierten Ware angeregt werden.
Die Art und Weise der angekündigten Preisreduzierung ist demnach
ausschlaggebend. Falls die Anzeige
vermuten lässt, dass das Sonderangebot nur für eine sehr kurze Dauer
vorgesehen ist, obwohl dies gar nicht
stimmt, muss diese als betrügerisch
angesehen werden.
aktuelles
aktuelles
Der Sommerschlussverkauf
Fall 3:
Ein Geschäftsmann verkauft Stiefel
zum Preise von 120 € von Januar bis
Mai. Er senkt den Preis vorübergehend im Juni und bietet die Stiefel im
Sonderangebot für 60 € an. Im Monat
Juli verkauft er die Stiefel an 90 € und
kündigt eine Preisermäßigung von 25 %
an (er nimmt den ersten Preis als Berechnungsgrundlage).
Antwort: Neben der Tatsache, dass das
Sonderangebot nicht konform mit der
Gesetzgebung bzgl. der Wartezeit vor
dem Schlussverkauf (laut Art.VI.29 des
WGB) ist, stellt dieses Angebot eine
betrügerische Geschäftspraktik dar, da
die Reduktion auf einen Preis berechnet wird, der vor mehr als 1 Monat
angewandt wurde, obwohl ein tieferer
Preis während eines Monats vor dem
Schlussverkauf angekündigt wurde.
Kopplungsverkäufe
(Mengenrabatt)
Kopplungsverkäufe werden vor dem
Gesetz nicht gleichgestellt mit Preisreduzierungen und sind daher zu keinem
Zeitraum verboten. Sie können ebenfalls in der Sperrzeit praktiziert und
angegeben werden. (Beispiel: 2 Artikel
+ 1 gratis, Prozente bei Mehrkauf)
Neueröffnung
Bei einer Geschäftsübergabe oder Neueröffnung dürfen Preisreduzierungen
angekündigt werden.
Fall 2:
Ein Geschäftsmann verkauft eine JeansHose an 100 € vom 1. April bis zum
25. Juni. In den letzten Tagen vor dem
Schlussverkauf verkauft er diese an
200 € und vom 1. bis 31 Juli an 100 €
und gibt eine Preisreduzierung von 50 %
während des Schlussverkaufs an.
Antwort: Es handelt sich hier eindeutig um eine betrügerische Preisangabe,
da die angekündigte Preisreduzierung
sich immer auf einen praktizierten
Preis während eines gewissen Zeitraums vor dem Schlussverkauf beziehen muss. Der Käufer muss von wirklichen Vorteilen profitieren, wenn er
reduzierte Ware einkauft.
MITTELSTÄNDLER 03-2016
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Gesundheits- und Sicherheitskoordinatoren
Gesundheits- und Sicherheitskoordinatoren
Informationen für zukünftige
Bauherrn und für diejenigen, die
ihr Haus renovieren oder Unterhalts- bzw. Reparaturarbeiten
ausführen lassen.
22.000 Unfälle!
Das ist die Anzahl Unfälle, von denen
jedes Jahr 200.000 Arbeiter des Bausektors betroffen sind. 22.000 Arbeitsunfälle, wovon 2.700 Arbeiter mit einer
definitiven Arbeitsunfähigkeit, 30 bis 40
Tote... und zahlreiche Gesundheitsprobleme... Die meisten Berufe im Baufach
sind „mit Gefahren” verbunden. Die Anwesenheit von verschiedenen Firmen,
die gleichzeitig oder aufeinanderfolgend
auf der gleichen Baustelle arbeiten, erhöht außerdem das Risiko. Um diese
Gefahren zu reduzieren, hat die Europäische Union 1992 eine Direktive verfasst,
die die Mindestvorschriften in Sachen
Sicherheit und Gesundheit auf den zeitweiligen oder mobilen Baustellen festlegt. Diese Vorschriften sind in der belgischen Gesetzgebung niedergeschrieben
worden und sind ab dem 1. Mai 2001 anwendbar. Die Unternehmer sind jedoch
nicht die einzigen, die Vorbeugungs- und
Schutzmassnahmen hinsichtlich ihrer
Arbeiter anwenden müssen.
Diese Verpflichtung gilt ebenfalls für die
Architekten und die Selbstständigen, die
auf einer Baustelle intervenieren, sowie
auch für die Bauherrn, egal ob es sich
um eine Privatperson handelt, die ein
Haus baut oder umändert, oder um ein
Unternehmen, das seinen Firmensitz
vergrößert. Die nachfolgenden Informationen erklären die Verpflichtungen (die
wichtigsten Punkte) des Bauherrn und
weisen auf die notwendigen Adressen
zwecks zusätzlicher Informationen hin.
Gesetzestexte:
-
Gesetzestext vom 04. August 1996
über das Wohlbefinden der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit
-
Königlicher Erlass vom 25. Januar
2001 bezüglich der zeitweiligen oder
mobilen Baustellen
Diese Texte können auf der Internet
Seite des Föderalen Ministeriums für
Arbeit und Beschäftigung konsultiert
werden:
6
MITTELSTÄNDLER 03-2016
http://www.emploi.belgique.be, Rubrik
„réglementation”, Thema „Bien-être
au travail”
Diese Texte kann man ebenfalls telefonisch erhalten: 02/233 45 11.
Allgemeine Prinzipien
- Die Allgemeinen Prinzipien der Vorbeugung müssen angewandt werden.
- Es ist Pflicht einen Projektkoordinator und einen Ausführungskoordinator zu bezeichnen.
- Für die Bauwerke mit einer Gesamtfläche von weniger als 500 m2, gibt es
eine flexiblere Vorgehensweise, die
es den Unternehmern erlaubt, die
Rolle des Ausführungskoordinators
zu übernehmen.
- Nach Beendigung der Arbeiten muss
der Bauherr das „Dossier für spätere Interventionen” erhalten (d.h. ein
Handbuch über Informationen und
Anweisungen für spätere Arbeiten).
Die Rolle der Koordinatoren
Die beiden Koordinatoren haben eine
beratende Funktion hinsichtlich der
Vorbeugungsmassnahmen und der
Arbeiten, die ohne Gefahren und in
korrekten Bedingungen ausgeführt
werden müssen. Dies gilt sowohl für
Neubauten als auch für Unterhaltsoder Reparaturarbeiten von bestehenden Bauten.
Der Projektkoordinator interveniert
bei der Verwirklichung der Pläne.
Der Ausführungskoordinator interveniert bei der Ausübung der Arbeiten
auf der Baustelle.
Für welche Baustellen muss
man Sicherheitskoordinatoren bezeichnen?
Wenn mindestens zwei Unternehmer
(egal, ob es sich um Unternehmer handelt, die Arbeitnehmer beschäftigen
oder um Selbstständige) die Arbeiten
ausführen, selbst wenn sie nie gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten, muss
ein Koordinator bezeichnet werden.
Wenn die Gesamtheit der Arbeiten
von nur einem Unternehmer ausge-
führt werden, gibt es keine Verpflichtung einen Koordinator zu bezeichnen.
Achtung!
-
Die Unternehmen, die zum Beispiel die Anschlüsse für Wasser und
Strom machen und Zähler installieren, werden ebenfalls als Unternehmer angesehen.
-
Der private Bastler wird nicht als
Unternehmer angesehen
- Die Ausführung der Arbeiten durch
einen einzigen Unternehmer entbinden den Bauherrn nicht von der Verpflichtung die allgemeinen Vorbeugungsmaßnahmen anzuwenden. Die
gilt auch für den privaten Bastler, der
auf einen Unternehmer zurückgreift,
um gewisse Arbeiten durchzuführen.
Wer muss die Koordinatoren
bezeichnen?
Für Bauten mit einer Gesamtfläche
von 500 m² und mehr, werden die Sicherheitskoordinatoren immer vom
Bauherrn bezeichnet.
Für Bauten mit einer Gesamtfläche
von weniger als 500 m² werden der
Projektkoordinator und der Ausführungskoordinator vom Architekten
bezeichnet.
Ist die Mitarbeit eines Architekten
nicht notwendig, erfolgt die Bezeichnung durch den Hauptunternehmer
oder durch den Unternehmer, der
als erster einen Vertrag mit dem Bauherrn abschliesst. In diesem Fall können die aufeinanderfolgenden Unternehmer ihren eigenen Koordinator
bezeichnen, aber mit der Bedingung,
dass ein Unternehmer oder seine
Subunternehmer keine Arbeiten ausführen, solange der vorherige Unternehmer seinen Teil der Arbeiten nicht
beendet hat.
Wer bezahlt die Koordinatoren?
Für Bauwerke mit einer Gesamtfläche
von 500 m2 und mehr, muss immer der
Bauherr den Koordinator bezahlen.
Für Bauten mit einer Gesamtfläche
von weniger als 500 m2, wird der Koordinator vom Architekten oder Un-
ternehmer bezeichnet. Falls die beiden letztgenannten die Bedingungen
erfüllen, sollten sie, wenn möglich, die
Rolle des Koordinators übernehmen.
Sie können aber auch eine andere Person damit beauftragen. Sie können die
Kosten in ihrer Rechnung aufführen,
oder eine andere Methode anwenden.
Die Kosten des Koordinators
Die Kosten des Koordinators werden
auf Basis eines Stundentarifs berechnet, der vorher abgesprochen wurde
oder anhand einer Pauschale prozentual zu den Kosten des Bauwerks. Im
Allgemeinen wird ein Stundenlohn
von 50 bis 65 € berechnet; die Honorarpauschale variiert von 1 bis 4 %,
für die Projekt- und Ausführungskoordination zusammen.
Wann muss man einen
Koordinator bezeichnen?
Die Bezeichnung des Projekt-Koordinators findet spätestens vor dem Beginn des Entwurfs des Projektes statt.
Der Architekt darf den Entwurf nicht
beginnen, solange der Koordinator
nicht bezeichnet ist. Es ist empfehlenswert, den Koordinator so früh wie
möglich zu bezeichnen, um spätere Änderungen des Projektes zu vermeiden.
Der Ausführungs-Koordinator muss
vor Beginn der Arbeiten bezeichnet
werden. Kein Unternehmer darf mit
den Arbeiten beginnen, ohne dass der
Koordinator bezeichnet wird.
Kontrolle
Die Person, die die Koordinatoren
bezeichnet, muss darauf achten, dass
die Koordinatoren alle auferlegten
Bedingungen erfüllen, um den Beruf
auszuüben.
Dokumente des Koordinators
Die Koordinatoren müssen gewisse Dokumente ausarbeiten, die der Bauherr
erhält. Es handelt sich mindestens um:
-
den Sicherheits-und Gesundtheitsplan: dieser Plan wird der Preisanfrage beigefügt und die Unternehmer
müssen in ihrem Angebot beschrei-
ben, wie sie diesen Plan ausführen.
Der Projekt-Koordinator beurteilt
ihre Beschreibung.
-
Das Dossier für spätere Interventionen: bei der Übergabe des
Gebäudes muss das Dossier für
spätere Interventionen an den
nächsten Besitzer übergeben werden. Der Notar trägt diese Übergabe in den notariellen Akt ein. So
kann bei späteren Arbeiten der
Bauherr dem Koordinator oder
dem Unternehmer, falls dieser die
Arbeiten alleine ausführt, das Dossier für spätere Interventionen zur
Verfügung stellen.
Zusätzliche Auskünfte
gesetz
gesetz
Die Bezeichnung von Gesundheitsund Sicherheitskoordinatoren
Tel.: 081/30 46 30, Fax: 081/30 86 30,
E-Mail: [email protected]
Provinz Namur, Luxemburg,
Wallonisch-Brabant
3.) Der Föderale Öffentliche Dienst
für Arbeit und Beschäftigung,
Verwaltung der Arbeitssicherheit:
Rue Ernest Blerot 1, 1070 Brüssel
Tel.: 02/233 4111, Fax: 02/233 46 39
E-Mail: [email protected]
Quelle: Freie Übersetzung des Informationsblattes
„La désignation de coordinateurs de sécurité et
de santé… en bref“ des Föderalen Öffentlichen
Dienstes für Arbeit und Beschäftigung
Krings Edgar, GSM: 0479/985273, Berater, CNAC,
rue Royale 132/4, 1000 Brüssel
Für gewisse Situationen sieht die Gesetzgebung spezielle Maßnahmen vor.
Diese können hier nicht im Detail aufgelistet werden.Weitere Informationen
erhalten Sie bei folgenden Diensten:
1.) Die thematische Erklärung des Königlichen Erlasses auf der Internet-Seite
des Förderalen Öffentlichen Dienstes
für Arbeit und Beschäftigung:
www.emploi.belgique.be, Themen: Bienêtre au travail > Lieu de travail > Chantiers temporaires ou mobiles
2.) Die regionalen Kontrolldienste für
die Verwaltung der Arbeitssicherheit:
Brüssel:
rue Ernest Blerot 1 in 1070 Brüssel,
Tel.: 02/233 45 46, Fax: 02/233 45 23,
E-Mail: [email protected]
Region Brüssel-Hauptstadt
Hennegau:
rue du Chapitre 1 in 7000 Mons,
Tel.: 065/35 39 19 und 065/35 73 50,
Fax: 065/31 39 92, E-Mail:
[email protected]
Provinz Hennegau
Lüttich:
boulevard de la Sauvenière 73 in 4000
Lüttich, Tel.: 04/250 95 11,
Fax: 04/250 95 29, E-Mail:
[email protected]
Provinz Lüttich
Namur, Luxemburg & Wallonisch-Brabant:
chaussée de Liège 622, 5100 Jambes,
MITTELSTÄNDLER 03-2016
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Ältere Arbeitskräfte
Neue Finanzierungsmöglichkeit
„Prêt coup de pouce“
Ältere Arbeitskräfte als Herausforderung
in der DG
Neue Finanzierungsmöglichkeit „Prêt coup de pouce“ für
die Kleinen und Mittleren Betriebe (KMB) in der Wallonie
„50-Plus-Prämie“ und einiges mehr
In sämtlichen Lebenslagen eines Unternehmens (Gründung, Übernahme, Erweiterung usw.) können finanzielle Beihilfen
eine willkommene Unterstützung sein.
Sehr oft reicht die Finanzierung durch
Eigenmittel nicht aus und es muss anderweitig nach Finanzierungsquellen gesucht werden. Neben den Aktionären,
Banken und öffentlichen Institutionen,
die bei der Finanzierung von Unternehmensprojekten weiterhin gefordert sind,
stehen dem Unternehmer zusätzliche
Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Entwicklung der digitalen Welt
sowie steuerliche Anreize tragen zur
Vielfalt an Lösungen bei. Die Wallonie
und der Banksektor haben im April 2016
eine Charta zur Finanzierung der KMB in
der Wallonie unterzeichnet. Die Mittelstandsvereinigungen unterstützen diese
Initiative, die die privaten und öffentlichen Finanzierungsmöglichkeiten für die
kleinen und mittleren Unternehmen in
der Wallonie kombiniert und verbessert.
Die Maßnahme „prêt coup de pouce“
richtet sich an Privatleute, die den Neugründern (die Unternehmen dürfen
nicht älter als 5 Jahre sein) Geld leihen,
um anschließend von Steuervergünstigungen profitieren zu können. Die Pri-
vatleute profitieren von einer gleichwertigen Steuervergünstigung von 4 % des
geliehenen Kapitals während der ersten
4 Jahre und von 2,5 % während der 4
weiteren Jahre. Die Kreditdauer beträgt
maximal 8 Jahre mit einer Höchstgrenze
von 100.000 € pro Kreditnehmer und
50.000 € pro Kreditgeber. Die Maßnahme befindet sich in der Pilot-Phase und
wird Ende 2017 ausgewertet.
Die wallonische Maßnahme „prêt coup
de pouce“ ähnelt dem Projekt „Winwinlening“ in Flandern und „Tante Agathe“
in den Niederlanden. Nichtsdestotrotz
bleiben die Banken ein wichtiges Organ
für die Finanzierung eines Unternehmens. Der Bankkredit ist die am meisten genutzte Finanzierungsmöglichkeit
bei allen Lebenslagen des Unternehmens.Zahlreiche Anfragen von Bankkrediten werden jedoch sehr oft von den
Banken verweigert, wenn die vorgelegten Bankgarantien und das Eigenkapital
nicht ausreichend vorhanden sind. Mehr
als 40 % der Bankkredite werden verweigert, weil nicht genügend Garantien
vorgelegt werden können. Finanzierungsmöglichkeiten des öffentlichen
Sektors (Sowalfin und Socamut) wurden
deshalb eingeführt, um den Bedürfnissen
der Unternehmen in den verschiedenen
Entwicklungsphasen gerecht zu werden.
Die wallonische Region bietet somit
zinsgünstige Kredite ohne die banküblichen Sicherheiten an. Für die Selbststän-
digen geschieht der Kreditantrag über
die Bank. Dennoch wurden diese öffentlichen Unterstützungen nicht so häufig
von den Banken angewandt, wie es wünschenswert wäre. Die Anwendung der
öffentlichen Unterstützungen variiert
oft von einer Bank oder sogar von einer
Agentur zur andern. Die Mittelstandsvereinigungen plädieren für eine maximale Zusammenarbeit zwischen der
Bankwelt, den KMB und den Einrichtungen öffentlichen Rechts. Eine Umfrage
der Mittelstandsvereinigung UCM stellte fest, dass ungefähr 5 von 10 Startern
(47,2 %) Finanzierungsschwierigkeiten
haben. In der Tat beschäftigt der Zugang
zu Krediten viele Unternehmer, da er
ausschlaggebend für die Verwirklichung
und Verbesserung der Projekte ist. Somit begrüßt die Mittelstandsvereinigung
jetzt den Entscheid der wallonischen
Region zur Stimulierung der Finanzierungsmöglichkeiten durch Privatleute
„prêt coup de pouce“ an KMB. Sie bilden einen Zusatz zur Bankwelt und den
Einrichtungen öffentlichen Rechts.
Die Mittelstandsvereinigung UCM, in
Zusammenarbeit mit den Ministern
Jean-Claude Marcourt und Willy Borsus,
sowie die WFG Ostbelgien organisieren
Informationsversammlungen über diese
neuen Finanzierungsmöglichkeiten.
Quelle: UCM Pressemitteilung 14/04/2016 +
28/04/2016, Freie Übersetzung: Karin Wiesemes
Steuerverwaltung kündigt Kontroll-Schwerpunkte für 2016 an:
ausländisches Einkommen im Visier
Wer in der Steuererklärung eine Befreiung für ausländisches Einkom- Für Unternehmen geht die rote Lampe in folgenden Situationen an:
men angibt oder seine Immobilie im Ausland nicht angegeben hat, - Betriebe aus dem Gaststättengewerbe, die noch keine „weiße“ Kasse
rückt in den Fokus der Steuerbehörden. Das Finanzministerium teilt
installiert haben;
mit, dass sie ein Augenmerk auf gewisse Steuersachverhalte legt.
- Nicht oder nicht korrekt ausgestellte Steuerkarten „281“
- Mitglieder einer Mehrwertsteuereinheit, die nicht alle gesetzlichen
Verpflichtungen eingehalten haben;
Für Privatpersonen gelten folgende Situationen als Auslöser
einer Steuerkontrolle:
- Einkommen aus dem Ausland, für das die Befreiung auf Basis eines Wer unter diese Kategorien fällt, sollte sich für die Steuerkontrolle
DBA geltend gemacht wird;
wappnen. Dies heißt, dass alle Belege und Informationen vorliegen müs- Anwendung der Sonderbesteuerung für ausländisches Kaderpersonal; sen, die den Steuersachverhalt und insbesondere die berechtigte An- Durch den automatische Datenaustausch und –verarbeitung fällt auf, wendung der Ausnahmen beweisen.Wer Einkommen noch nicht gemeldass nicht alle in- und ausländischen Einkünfte in der Steuererklärung det hat, sollte seinen Steuerberater kontaktieren, ob eine Nachmeldung
angegeben wurden (insbesondere Immobilienbesitz im Ausland);
möglich ist. Zumindest könnte dies eine Strafe abwenden oder mildern.
Quelle: www.zians-haas.be
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MITTELSTÄNDLER 03-2016
Der Wirtschafts- und Sozialrat (WSR) der
DG hatte vor Kurzem eine aktualisierte
Studie zur Entwicklung der Altersstruktur
von Arbeitskräften in der DG vorgelegt.
Welche Schlussfolgerungen sollte man
aus dieser Studie ziehen? Diese Frage
wurde Anfang April im zuständigen Ausschuss des DG-Parlamentes diskutiert.
Dabei wurde auch deutlich, dass nicht nur
die Beschäftigungspolitik gefordert ist.
Viele ältere Arbeitnehmer
und Selbstständige
Wissenstransfer organisieren
Beschäftigungsministerin Isabelle Weykmans bezog Stellung zu den neuen Zahlen.
Laut Untersuchung sind Arbeitnehmer
und Selbstständige in der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Schnitt älter als in
den benachbarten Regionen. Daher empfiehlt der Wirtschafts- und Sozialrat, gerade im Bereich des Wissenstransfers und
des Erhalts älterer Menschen auf dem Arbeitsmarkt Initiativen zu ergreifen, beziehungsweise zu intensivieren. Die Entwicklung stelle die Arbeitsmarktpolitik vor drei
Herausforderungen. Weil vermehrt Selbstständige in den Ruhestand gingen und
viele Betriebe keinen Nachfolger fänden,
bemühe sich die Wirtschaftsförderungsgesellschaft (WFG) seit vielen Jahren, Übergeber- und Übergabekandidaten mit einem
speziellen Beratungs- und Informationsangebot zu unterstützen. Darüber hinaus
sei der Betriebsberater des Arbeitsamtes
der DG (ADG) speziell dafür ausgebildet
worden, den Betrieben in demografischen
Fragen zur Seite zu stehen. Denn: Es gibt
ebenfalls Betriebe, in denen viele Fachkräfte in wenigen Jahren in Rente gehen.
Eine Folge des demografischen Wandels
ist außerdem die steigende Zahl älterer
Arbeitsuchender. „Das Risiko, arbeitslos
zu werden, ist bei jüngeren und älteren
Menschen höher. Steigt nun die Anzahl der
älteren Menschen in unserer Gesellschaft,
so nimmt auch die Anzahl der Arbeitslosen zu“, schlussfolgerte die Ministerin.
50-Plus-Prämie
Mit der „50-Plus-Prämie“, die Arbeitgebern bei der Einstellung von älteren Arbeitsuchenden gezahlt wird, sei ein erster Schritt der Förderung unternommen
worden. Diese Prämie sei im letzten Jahr
für einen Gesamtbetrag von rund 45.000
Euro in Anspruch genommen. Außerdem
gibt es ein Projekt des Arbeitsamtes, das
sich mit dem Fachkräftemangel beschäftigt – dafür würden über die Dotation
für das Arbeitsamt und über Mittel aus
dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zwischen 2015 und 2017 mehr als 100.000
Euro zur Verfügung gestellt.
Weitere Maßnahmen zur Förderung von benachteiligten Gruppen
Isabelle Weykmans weiß aber auch, dass
noch weitere Maßnahmen nötig sind.
Eine Chance bieten dabei Mittel und Zuständigkeiten, die im Zuge der sechsten
Staatsreform an die Deutschsprachige
Gemeinschaft übertragen worden seien.
arbeit
finanzen
Neue Finanzierungsmöglichkeit
Ein Beispiel dafür ist die Zielgruppenpolitik: Sie hat die Förderung von auf dem
Arbeitsmarkt „benachteiligten Gruppen“ zum Ziel und soll jetzt den Gegebenheiten in der DG angepasst werden.
Allerdings: Dem demografischen Faktor
auf dem ostbelgischen Arbeitsmarkt
könne man nicht nur über die Beschäftigungspolitik begegnen, machte Isabelle
Weykmans deutlich. Die wichtigsten
Themen seien Ausbildung und Berufsorientierung, Integration von Migranten,
Gesundheitsvorsorge sowie die Förderung von Familien und Kinderbetreuung.
Anteil der älteren Arbeitskräfte in der DG höher als in
der Wallonie oder Flandern
Dass der Anteil der Älteren in der
Deutschsprachigen Gemeinschaft etwas
höher sei als in Flandern oder der Wallonie habe im Wesentlichen zwei Gründe:
Zum einen sei der Baby-Boom etwas früher und etwas stärker ausgefallen. „Und
zum anderen haben wir keine Großstädte
in der DG. Großstädte ziehen Jugendliche
magisch an ..., das ist ein weltweites Phänomen. Sie steigern somit den Anteil der jugendlichen Bevölkerung.“ Einen massiven
Wegzug von jungen Leuten wie beispielsweise in ostdeutschen Regionen sei in der
DG aber nicht festzustellen. „Allerdings
pendeln viele Jugendliche ins benachbarte Ausland und stehen damit, obwohl sie
der DG wohnen, unseren Betrieben doch
nicht zur Verfügung“, so die Ministerin.
Quelle: Grenz-Echo 18. April 2016
Ombudsdienst für Pensionen
Viele Senioren mit einer kleinen Rente wissen nicht, dass
sie Anrecht auf eine Einkommensgarantie (eine Zulage neben der Pension) haben. Auf diese Problematik weist der
Ombudsdienst für Pensionen in seinem Bemühen hin, einen
Beitrag im Kampf gegen Altersarmut zu leisten. Im diesjährigen Jahresbericht liegt das Hauptaugenmerk auf dem Armutsrisiko bei Pensionierten und auf der Einkommensgarantie für Betagte (EGB/Grapa), die Menschen über 65, die
über unzureichende Mittel verfügen, gegen Armut schützen
soll. Insgesamt 108.000 Belgier erhalten zurzeit eine solche
Zulage. Es gibt wohl noch eine Reihe Senioren, die durch
das Netz fallen, weil sie nicht wissen, dass es die Einkommensgarantie gibt. Die Rentner sollten durch die zuständigen Behörden besser hierüber informiert werden. Der
Ombudsdienst für Pensionen behandelt Beschwerden über
die gesetzlichen Pensionen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte. Auch Klagen über die Einkommensgarantie für Betagte werden angenommen. Der Dienst tritt in
zweiter Linie auf - nach den Rentendiensten in Gemeinden
und den Pensionsämtern. Die Dienstleistungen der Ombudsmänner sind kostenlos und auch in deutscher Sprache.
Ansprechpartner für Deutschsprachige ist der Ostbelgier Claude Kalbusch (02/274.19.22). Adresse: Ombudsdienst Pensionen, W.T.C. III, Bd. Simon Bolivar 30, boite
5, 1000 Brüssel, Tel: (von 9 bis 17Uhr): 02/274.19.90, Fax:
02/2741999, Website: www.ombudsdienstpensionen.be,
E-Mail: [email protected]
MITTELSTÄNDLER 03-2016
9
Datenschutz
Datenschutz
Datenschutz im Internet - ein Thema,
das viele Nutzer beschäftigt, mit denen
sich aber nur die wenigsten Betreiber
von Webseiten auseinandersetzen.
Bald tritt dazu eine neue Verordnung
in Kraft. Beim Thema Datenschutz ist
eine neue Verordnung in der Europäischen Union geplant, die unter anderem Auswirkungen für den Internetauftritt von Unternehmen haben wird.
Künftig wird es nur noch ein europaweites Regelwerk in der Form einer
Verordnung geben, statt wie bisher
eine Richtlinie. 2018 soll die neue Gesetzeslage in Kraft treten.
„Balance zwischen Freiheit
und Nutzen“
Worin unterscheidet sich die
neue Gesetzgebung von der
alten Rechtslage?
Grundsätzlich geht es darum, eine Balance zu finden zwischen den grundsätzlichen Freiheiten und Rechten
der betroffenen Personen und dem
Nutzen der Digitalisierung für die Gesellschaft und die Unternehmen durch
ECommerce, Big Data, Cloud Computing etc. Der Einfachheit halber wird
es deshalb künftig nur noch ein europaweites Regelwerk in der Form einer
Verordnung geben, statt wie bisher
einer Richtlinie.
Diese Richtlinie wurde bisher in den
28 EU-Staaten unterschiedlich umgesetzt, das soll nun vermieden werden.
Administrative Formalitäten, wie die
bisherigen Meldepflichten bei den
lokalen Datenschutzbehörden, werden abgeschafft. Gleichzeitig werden
die Rechte der betroffenen Personen
präzisiert und gestärkt, die Verpflichtungen der Unternehmen verstärkt
und die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden erweitert. Eines
der wichtigsten Ziele war auch, die
Gesetzgebung an die technischen Entwicklungen anzupassen.
Wann tritt die neue Verordnung
in Kraft?
Der Inhalt ist im Dezember 2015
verabschiedet worden. Das bedeutet,
10
MITTELSTÄNDLER 03-2016
dass sich inhaltlich nichts mehr ändern
wird. Zu erwarten ist, dass der Text
nach einer letzten Überarbeitung vor
Ende Juni 2016 verabschiedet wird.
Die neue Gesetzgebung tritt dann
2018 in Kraft.
Wen betrifft das genau?
Grundsätzlich werden alle Unternehmen und Organisationen von der neuen Gesetzgebung betroffen sein, die auf
irgendeine Weise personenbezogene
Daten verarbeiten.Verarbeiten ist ein
sehr weiter Begriff, das geht von sammeln, über speichern, bis hin zum Transfer an Dritte. Sobald man zum Beispiel
eine Liste erstellt, mit den Namen,
Mailadressen und Telefonnummern von
Visitenkarten, wie es in Unternehmen
üblich ist, ist man schon betroffen.
Was genau wird von
den Unternehmen und
Organisationen verlangt?
Grundsätzlich sind die Maßnahmen,
die zu ergreifen sind, angepasst an
das Risiko beziehungsweise die
Sensibilität der Daten. Medizinische
Daten gelten beispielsweise als weitaus sensibler, als lediglich Name und
Mailadresse.
Zwei wichtige Maßnahmen sind zu
beachten: Zum einen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage für jede
Datenverarbeitung, wie zum Beispiel
die Zustimmung des Betroffenen. In
einem solchen Fall muss der Betroffene selbst entscheiden können, wie
seine Daten genutzt werden.
die Betroffenen genauestens darüber
informieren, welche Daten gesammelt werden und was damit passiert.
Und was noch?
Zum anderen beinhaltet die Verordnung neue organisatorische Verpflichtungen. Zum Beispiel braucht man in
gewissen Fällen einen Datenschutzverantwortlichen und ein Verzeichnis aller
Verarbeitungen von personenbezogenen Daten. Das bedeutet, dass genau
aufgelistet werden muss, was mit den
gesammelten Daten geschieht. Für große Unternehmen kann dies zu einem
bedeutenden Mehraufwand führen.
Was sind Konsequenzen,
wenn sich ein Unternehmen
nicht daran hält?
Ein sehr wichtiger Punkt der neuen
Verordnung ist, dass die Befugnisse
der Datenschutzkommission verstärkt
werden. Bisher hatte die belgische
Datenschutzkommission eine reine
Beratungs- und Mediationsfunktion.
Ab sofort ist sie aber auch befugt,
die Datenverarbeitung zu begrenzen
bzw. zu verbieten und Bußgelder zu
verhängen. Diese Bußgelder können
bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des
weltweiten Jahresumsatzes gehen.
Was würden Sie raten?
Ich würde sagen, dass derjenige, der den
Datenschutz von Beginn an in die Architektur seines digitalen Projekts integriert,
sich keine Sorgen zu machen braucht.
Man muss sich richtig informieren und
begreifen, dass die neue Datenschutzverordnung große Vorteile mit sich bringt –
für die Nutzer, deren Rechte geschützt
werden, aber auch für die Unternehmen
und Organisationen, die dazu angehalten
werden, ihre Verantwortung zu klären.
Denn wenn eine Organisation die Daten
ihrer Kunden, Mitglieder oder Mitarbeiter schützt, steigt das Vertrauen in die
Organisation bzw. das Unternehmen. Es
ist dann zwar nicht mehr möglich, wahllos
gesetz
gesetz
Datenschutz: Neue Gesetzgebung für
Internetnutzung von Betrieben geplant
an unzählige Mailadressen Werbung zu
verschicken, allerdings kann man selektiv
einer Zielgruppe Informationen zukommen lassen, die daran auch tatsächlich Interesse haben – was marketingtechnisch
natürlich weitaus effektiver ist.
Quelle: Grenz-Echo 25. März 2016 Seite 7, Interview mit Frau Sabine Mersch, Rechtsberaterin
Die transnationale Korruption wird strenger bestraft
Wenn die aktive oder passive Korruption eine Person betrifft, die ein öffentliches Amt in einem anderen Land oder in einer Organisation internationalen öffentlichen Rechts ausübt, wird diese von nun an strenger bestraft. Bisher wurde diese Korruption
mit denselben Strafen geahndet wie die Korruption von belgischen Beamten. Künftig werden die Mindestgeldstrafen verdreifacht und die Höchstgeldstrafen verfünffacht. Die Erhöhung dieser Strafen ist die belgische Antwort auf die Empfehlungen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Für diese Organisation waren die Strafen in Belgien nicht
abschreckend genug, wenn transnationale Transaktionen betroffen waren. Aus diesem Grund wurden die Strafen nun angehoben. Bezüglich der Gefängnisstrafen hat sich allerdings nicht geändert und bleiben somit dieselben wie für belgische Beamte.
Diese neue Regelung tritt am 29.02.2016 in Kraft.
Gesetz vom 5. Februar 2016 zur Abänderung des Strafgesetzes und des Strafprozessgesetzes.
Quelle: www.zians-haas.be
Und die Nutzer?
Hat ein Unternehmen beispielsweise
von einem potenziellen Kunden die
Kontaktangaben erhalten, mit der
Frage, ihm ein Angebot über Bauarbeiten an einem Haus zukommen
zu lassen, so darf das Unternehmen
die Daten anschließend zwar verwenden, um ihm Informationen bzgl.
Baumaterialien usw. zukommen zu
lassen, aber nicht, um Werbung für
andere Tätigkeiten zu machen.
Sie haben vereinfachte Möglichkeiten, Klage einzureichen gegen Unternehmen, die nicht konform der
neuen Gesetzgebung handeln. Dieser Prozess wird vor allem einfacher,
weil die Beweislast ab sofort bei den
Unternehmen liegt. Bislang mussten
Personen nachweisen können, dass
ihr Schaden auf ein ungesetzliches
Verhalten eines Unternehmens zurückzuführen ist. Ab sofort ist es
umgekehrt: Jetzt müssen die Unternehmen beweisen können, dass sie in
keinerlei Hinsicht für den Umstand,
durch den der Schaden eingetreten
ist, verantwortlich sind. Das ist ein
grundlegender Unterschied.
Schließlich müssen die Daten technisch gesichert und die Rechte der
Betroffenen respektiert werden. Insbesondere müssen Organisationen
Manche Betreiber von Websites
könnten sich Sorgen machen
und in Betracht ziehen, ihren
Internetauftritt zu stoppen.
MITTELSTÄNDLER 03-2016
11
Steuererklärung
Steuererklärung
setzung eines ersten Maßnahmenpakets
der Steuerreform („Tax Shift“), wie
beispielsweise neue Steuervorteile bei
der Unterstützung von Startup-Unternehmen, Neuerungen bei Überstunden,
beim Pensionssparen und beim Steuernachlass für Dienstleistungsschecks.
Mehr als 800 Codes, das schreckt ab,
doch hat die Hälfte der Steuerzahler
höchstens zehn Codes auszufüllen, acht
von zehn weniger als 20.
Foto: Photo News
Wird weiter Papier gespart?
Erstmals mehr als 800 Codes durch
sechste Staatsreform und Tax Shift Weniger Papier, mehr online. Millionen Belgier haben sich bereits von der
Steuererklärung auf Papier verabschiedet, sie gehen online. Ab sofort können
die Belgier ihre Steuererklärung 2016
(Einkünfte 2015) elektronisch über
Tax-on-web einreichen. Finanzminister
Johan Van Overtveldt und der Generalverwalter des Finanzamtes, Philippe
Jacquij stellten die neue Einkommenssteuerklärung 2016 vor. Eine Übersicht.
Umgekehrt ist der Trend bei der Steuererklärung auf Papier. Ab 2. Mai wird
der Fiskus noch rund 2,8 Millionen
Dokumente verschicken – nur noch
halb so viele wie 2011. Wer im vorigen
Jahr seine Erklärung durch einen Steuerbeamten ausfüllen ließ, erhält fortan
keine Erläuterungen mehr zum Formular. Dadurch müssen 23 Millionen
Seiten weniger gedruckt werden.Einsparung: 160.000 Euro an Druckkosten
und 88.000 Euro an Versandkosten.
Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Die Erklärung auf Papier muss dem
Finanzamt bis 30. Juni zugestellt werden. Wer das Dokument elektronisch
(über Tax-on-web) ausfüllt, hat mehr
Zeit: bis 13. Juli bzw. 27. Oktober (Bevollmächtigter).
Was gibt es Neues auf
Tax-on-Web?
Die elektronische Steuererklärung wird
stets populärer. 2011 waren es 3,19 Millionen Belgier, die das Dokument über
Tax-on-Web einreichten, letztes Jahr
waren es 3,57 Millionen.Der Zugang
wird auch zusehend vereinfacht. Bisher
gab es nur die Möglichkeit mit einem
Token und einem Lesegerät für den
elektronischen Personalausweis (eID).
Fortan kann man sich auch mit einem
kabellosen Kartenleser (Digipass) und
sogar mit einer App für mobile Geräte
(Smartphone und Tablet) Zugang verschaffen.Ab Ende Mai sind Simulationen
und anonyme Steuerberechnungen mit
dem Modul TaxCalc möglich.
12
MITTELSTÄNDLER 03-2016
Wie viele Belgier müssen ihre
Erklärung nicht mehr selbst
ausfüllen?
2,2 Millionen Steuerzahler erhalten ab
dem 9. Mai eine vom Fiskus vorausgefüllte Erklärung (offiziell: vereinfachter
Steuervorschlag) - 70.000 mehr als
im Vorjahr. Es handelt sich dabei um
Rentner, Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener. Diese Dokumente wurden durch ein neues Layout lesbarer
gestaltet und können ab 2017 auch
elektronisch empfangen werden.
Ist die Steuererklärung noch
komplizierter geworden?
Zu den Sicherheiten, die man als Steuerzahler hat, gehört auch, dass die Erklärung stets komplizierter wird. In
diesem Jahr sind 43 Codes hinzugekommen (bei fünf Streichungen), sodass
die Einkommenssteuererklärung inzwischen erstmals mehr als 800 Codes
(810) aufweist. Das ist in erster Linie
eine Folge der sechsten Staatsreform:
23 neue Codes betreffen Hypothekendarlehen, für die jede Region ihre eigenen Regeln hat. Hinzu kommt die Um-
Welche Fehler kommen am
häufigsten in einer Steuererklärung vor?
Ein kompliziertes Formular, da können Fehler nicht ausbleiben. Am häufigsten kommt es vor, dass bestimmte Einkünfte vergessen werden, dass
die Anzahl Personen zulasten oder
die Zusammensetzung des Haushalts
nicht korrekt ist, und dass Fehler bei
den Steuervorteilen für Bausparen,
langfristige Anlagen und die Privatwohnung gemacht werden.
Was passiert, wenn man
seine Steuererklärung nicht
einreicht?
Wer seine Steuererklärung nicht einreicht, muss mit einer Geldbuße von 50
bis 1.250 Euro (Wiederholungstäter)
rechnen. Darüber hinaus wird die fällige Steuer um 10 bis 20 Prozent erhöht.
Einkünfte im Ausland: Fiskus
ist stets besser informiert
Belgier mit Einkünften im Ausland
müssen ab diesem Jahr besonders auf
der Hut sein. Durch den automatischen Austausch von Steuerdaten zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ist der
Fiskus stets besser informiert über
Berufseinkünfte (Löhne, Pensionen,...),
Lebensversicherungen und Immobilien im Ausland. Der Datenaustausch
werde mit den Jahren ausgebaut, so
Finanzminister Van Overtveldt.
Am 29. Oktober 2014 unterzeichneten 51 Staaten und Gebiete eine
multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über
Finanzkonten, die den neuen Standard
für den steuerlichen automatischen
Informationsaustausch umsetzt. Mittlerweile sind 79 Staaten und Gebiete
der Vereinbarung beigetreten. Durch
den vereinbarten jährlichen steuerlichen Informationsaustausch wird
es für die Finanzbehörden künftig
deutlich einfacher, Finanzinformationen aus dem Ausland zu erhalten und
so für eine gerechte Besteuerung zu
sorgen. Innerhalb der EU wurde der
neue Standard für den automatischen
Informationsaustausch in die Amtshilferichtlinie aufgenommen. Danach
werden die EU-Mitgliedstaaten automatisch Daten über Finanzkonten
austauschen. Steuerhinterzieher haben es in Zukunft erheblich schwerer,
Einkommensquellen vor dem Fiskus
zu verbergen und sich auf Besteuerungshindernisse bei anonymen Vermögen zu verlassen.
„Die Belgier sind sich nicht immer im
Klaren, dass sie ihre Einkünfte im Ausland in der jährlichen Steuererklärung
angeben müssen“, sagt Van Overtveldt.
Zu diesem Zweck hat das Finanzamt
eine Broschüre herausgegeben, die
erläutert, was wie gemeldet werden
muss (siehe www.finances.belgium.be).
Darüber hinaus informiert der Fiskus
den Steuerzahler persönlich auch über
dessen Online-Konto auf Myminfin.be.
Hilfen beim Ausfüllen
Der Fiskus hilft Bürgern auf verschiedene Weise beim Ausfüllen der Steuererklärung:
steuer
steuer
Steuererklärung noch komplizierter
- Beratung in Gemeinden, so in Kelmis am
23. und 24. Mai und in Raeren am 26. Mai.
- „SOS Steuern“ in Einkaufszentren:
Eupen Plaza am 18. Juni.
- Alle möglichen Fragen beantwortet
das Contact Center des Finanzamtes: 02/572.57.57 (werktags von 8
bis 17 Uhr)➢
- Infos: www.finances.belgium.be
„Aide au remplissage“:
-N
ützliche Adressen:
www.taxonweb.be,
www.myminfin.be,
eid.belgium.be
Quelle: Grenz-Echo
- Lokale Steuerämter: 2. Mai bis 30.
Juni, werktags von 9 bis 12 Uhr (bis
15 Uhr im Juni).
Einladung zum Vortrag: „Das Projekt MobiliseSME“
Europäisches Mobilitätsprogramm für KMU
Hauptthemen:
- Begrüßung durch Guido ZIANS, Präsident der MSV der DG
- Belgien und Deutschland: grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Graf Jacques De Lalaing, Vorsitzender der
Belgisch-Deutschen Gesellschaft
- Vorstellung des Projektes „Erasmus für Arbeitnehmer in mittelständischen Unternehmen - MobiliseSME“ – Stefan
Moritz, Geschäftsführer des Europäischen Mittelstandsverband European Entrepreneurs CEA-PME
- Gemeinsame Diskussion und Austausch unter Unternehmern – moderiert von Alfred Radauer (Technopolis
Group) und Luigi Della Sala (European Entrepreneurs CEA-PME)
Abgerundet wird der Abend mit einem kleinen Empfang!
Auch falls Sie nicht anwesend sein können, ist uns Ihre Meinung zur Möglichkeit eines Austauschs von Mitarbeitern
in Europa wichtig. Hiermit bitten wir alle Teilnehmer und interessierten KMU’s, einen Fragebogen (cfr untenstehender Link) zum o.a. Thema auszufüllen:
Deutsch: www.surveygizmo.com/s3/2752814/3daa699f9e74-German
Francais: www.surveygizmo.com/s3/2752814/9bfafeff9770-French
Nederlands: www.surveygizmo.com/s3/2752814/1165f569d294-NL
Dieser Veranstaltung findet statt am: Donnerstag, den 23. Juni um 19.00 Uhr
im Dienstleistungszentrum, Saal Beethoven, 1. Etage,Vennbahnstraße 4, 4780 St.Vith.
Anmeldungen bitte bis zum 15. Juni:
Die Mittelstandsvereinigungen der DG: Tel.: 080/41 00 71, Fax: 080/22 90 83, E-Mail: [email protected]
MITTELSTÄNDLER 03-2016
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Verbraucherpreis- und Gesundheitsindex
BASIS 2004
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
2015
VI
GI
122,22
121,51
122,72
121,84
122,79
121,65
123,26
122,12
123,45
122,17
123,64
122,38
123,64
122,42
123,72
122,71
123,81
123,00
124,24
123,51
124,37
123,52
124,21
123,46
2016
VI
GI
124,35
123,69
124,42
123,83
125,55
124,96
125,77
125,03
BASIS 2013
2015
VI
GI
99,85
100,61
100,26
100,89
100,32
100,73
100,70
101,12
100,86
101,16
101,01
101,33
101,01
101,37
101,08
101,61
101,15
101,85
101,50
102,27
101,61
102,28
101,48
102,23
2016
VI
GI
101,59
102,42
101,65
102,53
102,57
103,47
102,75
103,53
VI = Verbraucherpreisindex· GI = Gesundheitsindex (Indexierung der Miete)· Geglätteter Gesundheitsindex
Der geglättete Gesundheitsindex (berechnet auf der Grundlage der 4 letzten Monate) wird für die Lohnanpassungen benutzt und beträgt 100,93
Die Umrechnung des Gesundheitsindexes:
Basis 1988 in Gesundheitsindex Basis 2004: mit 0,7290 multiplizieren
Basis 1996 in Gesundheitsindex Basis 2004: mit 0,8790 multiplizieren
Basis 2004 in Gesundheitsindex Basis 1996: mit 1,1377 multiplizieren
Basis 2004 in Gesundheitsindex Basis 1988: mit 1,3717 multiplizieren
Basis 2004 in Gesundheitsindex Basis 2013 mit 0,8280 multiplizieren
Basis 2013 in Gesundheitsindex Basis 2004 mit 1,2077 multiplizieren
Die Umrechnung des Verbraucherpreisindexes:
Basis 1996 in Preisindex Basis 2004: mit 0,8701 multiplizieren
Basis 1988 in Preisindex Basis 2004: mit 0,7090 multiplizieren
Basis 2004 in Preisindex Basis 1996: mit 1,1493 multiplizieren
Basis 2004 in Preisindex Basis 1988: mit 1,4105 multiplizieren
Basis 2004 in Preisindex Basis 2013 mit 0,8170 multiplizieren
Basis 2013 in Preisindex Basis 2004 mit 1,2240 multiplizieren
Mehr Infos bezüglich der Umwandlungsfaktoren finden Sie unter www.mineco.fgov.be
Anpassung Löhne laut Index April 2016
Nummer
Paritätischer Ausschuss
Indexierung
201.00
Angestellte im Einzelhandel
Gewährung einer jährlichen Prämie von 250 € an alle Vollzeitangestellte.
Referenzperiode: 01.04.2015 bis 31.03.2016. Teilzeit pro rata.
202.01
Angestellte im Nahrungsmittelsektor (mittlere
Unternehmen)
Gewährung einer jährlichen Prämie von 250 € an alle Vollzeitangestellte.
Referenzperiode: 01.04.2015 bis 31.03.2016. Teilzeit pro rata.
209.00
Angestellte im Bereich der Erhöhung des monatlichen Mindestlohns laut CCT 11.01.2016.
Metallherstellung
Gültig ab 1. Januar 2016.
216.00
Angestellte bei Notaren
Gewährung einer jährlichen Prämie von 250 € an alle Vollzeitangestellte.
Referenzperiode: 01.04.2015 bis 31.03.2016. Teilzeit pro rata. Zahlung im
Monat April 2016.
Anpassung Löhne laut Index Mai 2016
Nummer
Paritätischer Ausschuss
Indexierung
124.00
Arbeiter im Baufach
Gewährung von Eco-Schecks über 100 € für alle Vollzeitarbeiter.
Referenzperiode: 01.04.2015 bis 31.03.2016. Teilzeit pro rata.
130.00
Arbeiter bei Druckereien,
Grafikern und Zeitungen
Vorigen Löhne (laut Lohntabelle) x 1,02. Ab dem 9. Mai 2016
216.00
Angestellte bei Notaren
Vorigen Löhne x 1,0007
310.00
Arbeiter und Angestellte
bei Banken
Vorigen Löhne x 1,0027
314.00
Arbeiter und Angestellte
bei Frisören und Schönheitsinstituten
Vorigen Löhne x 1,02
CCT: Convention Collective de Travail (Kollektives Arbeitsabkommen)
14
MITTELSTÄNDLER 03-2016
Die Mittelstandsvereinigungen der
Deuatschsprachigen
Gemeinschaft
Neue Mitglieder
Wir freuen uns, folgende Selbstständige als neue Mitglieder begrüßen zu können:
www.mittelstand.be
EUPEN
Sekretariat
Dienstleitungszentrum
Vennbahnstr. 4/2· 4780 St.Vith
Tel.: 080/41 00 71
Fax: 080/22 90 83
[email protected]
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
8.30-12.30 Uhr und
13.00-15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30-12.00 Uhr
Sprechstunden
auf Vereinbarung
•
ST. VITH
Sekretariat
Dienstleitungszentrum
Vennbahnstr. 4/2· 4780 St.Vith
Tel.: 080/41 00 71
Fax: 080/22 90 83
[email protected]
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag
8.30-12.30 Uhr und
13.00-15.30 Uhr
Mittwoch von 8.30-12.00 Uhr
• Herr Rainer KLASEN
Burg-Reuland 39 D,
4790 BURG-REULAND
Schreinerarbeiten
GSM: 0479/63 19 67
E-Mail: [email protected]
• Herr Hugo SOETER
Herresbach, Ins Flostal 40,
4770 AMEL
Bed and Breakfast
Tel.: 080/31 82 16
E-Mail: [email protected]
• Herr Guido PAUELS
Meyerode, Hondtheimer Weg 15,
4770 AMEL
Ingenieurtätigkeiten,
technische Beratungen
Tel.: 080/34 04 45
GSM: 0494/30 67 06
E-Mail: [email protected]
• Herr Sandro CARLS
Neidingen 46 A, 4783 ST.VITH
Verkauf und Montage von Autoersatzteilen, kleine Unterhaltsarbeiten an Automobilen
GSM: 0477/23 46 77
E-Mail: [email protected]
• Herr Bruno JOST
Hünningen 273, 4760 BÜLLINGEN
Handelsvertreter,
technische Beratungen
Tel.: 080/28 04 13
GSM: 0479/95 91 47
E-Mail: [email protected]
aktuelles
aktuelles
Index, Löhne, Informationen
INFOS
• Frau Deborah SCHLECK
Hauptstraße 22/1, 4760 Büllingen
Landschaftsarchitektur und
Innenarchitektur „InnSide“
GSM: 0474/48 68 88
E-Mail: [email protected]
• Herr Thomas HEINEN
Kerpener Straße 3, 4780 ST.VITH
Baubiologe, Gesundheitsberatungen
GSM: 0473/30 82 10
E-Mail: [email protected]
Sprechstunden
auf Vereinbarung
•
BÜLLINGEN
BÜTGENBACH
Sekretariat
Zur Eicht 6
4760 Büllingen
Tel.: 080/64 78 74
Fax: 080/64 27 49
[email protected]
[email protected]
Sprechstunden
auf Vereinbarung
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Euregiostraße 13 · 4700 Eupen · www.pavonet.be
MITTELSTÄNDLER 03-2016
15
Studentenjobs
Studentenjobs
Die Sommerferien sind nicht mehr
weit. Jugendliche machen sich Gedanken darüber, was Sie mit Ihrer freien
Zeit anfangen möchten. Manche jungen
Leute schließen Ihr Studium ab und planen schon über die Ferien hinaus. Dabei
werden Entscheidungen gefällt, die sich
auf den Kindergeldanspruch und/oder
die Steuern auswirken können.
Allgemeine Bestimmungen:
Seit dem 1. Januar 2012 dürfen reguläre
Schüler und Studenten des Sekundarund Hochschulunterrichts ab 15 Jahre
(wenn das zweite Sekundarjahr beendet ist, sonst 16 Jahre) an 50 schulfreien
Tagen während eines Kalenderjahres
einen Ferien- oder Wochenendjob ausüben. Das ganze Jahr über gilt nur noch
ein einziger Vorzugstarif der Sozialabgaben (8,13% = 2,71% zu Lasten des
Studierenden und 5,42% zu Lasten des
Arbeitgebers). Kein Unterschied mehr
zwischen Sommer und Rest des Jahres.
Die Dauer des Studentenvertrags wurde von sechs auf zwölf Monate erhöht.
Die Dimonaerklärung
Um die Verwaltung der Anzahl angemeldeter Tage in der Dimonaerklärung
zu vereinfachen, hat das LSS (Landesamt für soziale Sicherheit) die Dimonaerklärung für Studenten in eine Erklärung umgewandelt, die pro Quartal
eingereicht werden muss und nicht
mehr pro Arbeitsvertrag. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber, der eine(n)
Studenten oder Studentin während
mehreren Quartalen einstellt, genau so
viele Dimonaerklärungen einreichen
muss, wie Quartale betroffen sind.
Wie kann der Arbeitgeber die
Anzahl der verbleibenden
Tage überprüfen?
Um das Kontingent des Studenten
überprüfen zu können, muss der Arbeitgeber sich auf die Internetseite
www.socialsecurity.be begeben. Über
die Anwendung „Saldo des Studenten überprüfen“ kann er die verbleibenden Tage abrufen. Diese OnlineKontrolle zeigt die reelle Anzahl an
verbleibenden Tagen für das laufende
Kalenderjahr an. Man sollte diese Kontrolle immer durchführen bevor man
16
MITTELSTÄNDLER 03-2016
einen Studenten einstellt, um böse
Überraschungen zu vermeiden.
Die Sanktionen bei
Überschreitung der
50 Tage-Regelung
Falls die 50 zur Verfügung stehenden Tage
überschritten wurden, hängt die Sanktion davon ab, ob der Student im Laufe
des Kalenderjahres bei nur einem oder
mehreren Arbeitgebern beschäftigt war.
Im Falle einer Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebern betrifft die Regularisierung des Sozialversicherungsbeitrags einzig und alleine den Arbeitgeber,
bei dem der Saldo überschritten wurde und dies ab dem 51ten Tag.
Im Falle einer Beschäftigung bei nur
einem Arbeitgeber sieht der Gesetzgeber vor, dass die Regularisierung des
Sozialversicherungsbeitrags für alle
bei diesem Arbeitgeber geleisteten
Arbeitstage des Studenten für das gesamte Jahr, in dem die Überschreitung
getätigt wurde, zutrifft.
Das LSS sieht in seinen Anweisungen
die Möglichkeit vor, dass die Arbeitsleistungen des Studenten in zwei Etappen angemeldet werden können:
- einmal die 50 Tage unter Studentenvertrag mit „reduzierten“ Sozialleistungen;
-
zum anderen, die Tage, die die 50
Tage unter Studentenvertrag überschreiten und für die „volle“ Sozialleistungen gezahlt werden müssen.
Durch diese so genannte doppelte
Anmeldung müssen der Arbeitgeber
sowie der Student erst die vollen Sozialleistungen ab dem 51ten Arbeitstag
zahlen und nicht für die gesamten Arbeitstage der laufenden Periode.
Der Schüler/Student folgt
dem Sekundar- oder Hochschulunterricht:
- 1., 2. und 4. Quartal des Jahres: der
Student darf höchstens 240 Stunden
pro Quartal als bezahlter Arbeitnehmer oder Selbstständiger arbeiten,
um Anrecht auf Kindergeld zu haben;
Beispiel: Peter ist Student. In den Monaten Januar, Februar und März arbeitet er insgesamt 250 Stunden. Für
dieses Quartal hat er kein Anrecht
auf Kindergeld.
- 3. Quartal: während der Sommerferien gibt es keine Einschränkungen
bzgl. der geleisteten Arbeitsstunden
und des Einkommens, wenn er nach
den Ferien weiter studiert;
-
3. Quartal (letzte Sommerferien)
wenn er seine Studien unterbricht
oder beendet:
die Jugendlichen, die sich nach Beendigung des Studiums beim Arbeitsamt
als Arbeitssuchende eintragen, müssen
folgende Regeln befolgen, wenn Sie
während der Sommerferien einen Studentenjob ausüben und ihr Anrecht
auf Kindergeld weiterhin bewahren
möchten:
sie dürfen höchstens 240 Stunden
pro Trimester arbeiten (um das Anrecht auf Studentenjobs zu bewahren)
oder der maximale Bruttolohn muss
auf 520,08 € pro Monat begrenzt sein
(um die Rechte als Arbeitssuchender
in Anspruch nehmen zu können).
Die Arbeitsstunden werden über
die LSS-Erklärung des Arbeitgebers
überprüft.
Studentenjob und Kindergeld
Studentenjob und Steuern
Bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem der Student 18 Jahre alt
wird, hat er uneingeschränkt Anrecht
auf Kindergeld. Es besteht keine Einschränkung bezüglich der geleisteten
Stunden oder seines Einkommens. Ab
dem 1. September des Jahres, in dem
er 18 Jahre alt wird, gibt es jedoch
Bedingungen, die von seiner Situation
abhängen:
Ein Studentenjob kann steuerliche
Folgen für die Eltern haben. Ein Kind
gilt nämlich steuerlich nicht mehr
als unterhaltsberechtigt, wenn es ein
Einkommen bezieht, das einen bestimmten Freibetrag überschreitet.
Nachfolgend finden Sie die maximalen
Nettobeträge 2016, die ein Student
verdienen darf, um weiterhin zu Lasten der Eltern zu gelten:
Familiensituation
Höchstbetrag
(Einkommen
2015)
Kind zu Lasten
(2 Elternteile)
3.120 €
Kind zu Lasten
(1 Elternteil)
4.500 €
Behindertes Kind zu
Lasten (1 Elternteil)
5.720 €
Es handelt sich hierbei um allgemeine
Zahlen. Bei Studentenjobs wird die
erste Stufe von 2.600 € nicht für die
Berechnung des Höchstbetrags berücksichtigt.
Beispiel: Ihr Kind erhält 5.000 € als
steuerbares Bruttoeinkommen im Rahmen eines Studentenjobs. Eine 1. Stufe
von 2.600 € ist befreit und es bleiben
somit 2.400 €. Von diesem Saldo werden 20 % als Pauschalkosten abgezogen;
es bleiben 1.920 €. Dieser Betrag ist
tief genug, damit das Kind weiterhin zu
Lasten der Eltern gilt.
Das Jugendinformationszentrum JIZ
in Eupen und St. Vith bietet den Unternehmen die Möglichkeit, Angebote bzgl. Jobangeboten kostenlos zu
veröffentlichen.
Unternehmen, die in den Ferien
oder an den Wochenenden Jugendliche einstellen, können sich mit ihrem Angebot im JIZ oder Infotreff
melden!
Entweder drucken Sie das Einschreibeformular unter www.jugendinfo.be
aus und mailen oder faxen es an ein
Zentrum oder Sie geben das Angebot telefonisch oder persönlich ab.
Die Angebote werden dann in den
Jugendinformationszentren gesammelt und den Jugendlichen bei Nachfrage mitgegeben. Den Kontakt mit
den Unternehmen werden die Jugendlichen selbst aufnehmen.
arbeit
arbeit
Studentenjobs
Auch auf der Internetseite der Jugendinformationszentren werden die Stellenangebote veröffentlicht, wenn die Betriebsleiter dazu ihr Einverständnis geben.
Mehr Infos oder Angebote an:
JIZ
Vennbahnstraße 4/5
4780 St.Vith
Tel. 080/22 15 67
Fax 080/22 15 66
[email protected]
Infotreff
Gospert Straße 24
4700 Eupen
Tel. 087/74 41 19
Fax 087/56 09 28
[email protected]
ACHTUNG: Die Eltern, die Ihrem Kind
einen Lohn auszahlen, unabhängig von
der Höhe des Betrags, können dieses
Kind nicht mehr zu Lasten ansehen.
Das Kind ist von der Steuer befreit,
wenn seine Einkünfte 7.380 € nicht
übersteigen. Da die Steuergesetzgebung
sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen,
sich sicherheitshalber an Ihren Buchhalter oder Steuerberater zu wenden.
Studenten im Baufach
Die Unternehmen der paritätischen
Kommission 124 dürfen Studenten
samstags beschäftigen, wenn diese einem Unterricht im Baufach folgen. Diese
Beschäftigung ist der 50-Tage-Regelung
bei Studentenverträgen unterworfen.
ACHTUNG: Bei wirtschaftlicher Arbeitslosigkeit (d.h. falls Arbeiter stempeln) während der Woche und am
darauffolgenden Samstag darf der Student samstags nicht arbeiten.
Zusätzliche Infos bzgl. der Formalitäten können per E-Mail angefragt werden: [email protected]
Als Unternehmen ein Angebot eintragen
MITTELSTÄNDLER 03-2016
17
Schau mal rein!
bildung
Lehrstellenbörse Online 2016
Du weißt noch nicht, was du zukünftig machen willst? Du fragst
dich, was du werden sollst und
wie du das erreichen kannst?
Das Institut für Aus- und Weiterbildung (IAWM) bietet allen interessierten Jugendlichen eine kostenlose
Plattform, um eine Lehrstelle in einem
Ausbildungsbetrieb der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu finden.
Die Lehrstellenbörse ONLINE ist
stets auf dem aktuellen Stand und gibt
einen Überblick über die verschiedenen Ausbildungsberufe.
Mittelständische Handwerks- und
Dienstleistungsunternehmen in der
DG suchen qualifizierte Fachkräfte.
Deshalb finden 95% aller Absolventen einer Lehre sofort einen Arbeitsplatz.
Ab dem 1. Juli bis zum 1. Oktober
kann ein Lehrvertrag bei den zuständigen Lehrlingssekretariaten Eupen
und St.Vith abgeschlossen werden.
Die Lehrstellenbörse ONLINE findest
Du unter www.iawm.be/lehrstellenboerseonline.
Weitere Auskünfte erteilt das:
Lehrlingssekretariat Eupen
Vervierser Straße 71, 4700 Eupen,
Tel. 087/74 48 05, E-Mail:
[email protected],
[email protected],
[email protected],
[email protected]
Lehrlingssekretariat St.Vith
Luxemburger Straße 2A, 4780 St.Vith,
Tel. 080/44 87 65, E-Mail:
[email protected],
[email protected],
[email protected]
Wallonie & Brüssel: die Eurovignette wird automatisch zurückerstattet
Ab dem 1. April 2016 wird die LKW Maut in Belgien ange- 1. November 2015 gekauft haben, beim Finanzministerium eine Anfrawandt. Dies bedeutet, dass die Eurovignette abgeschafft wird. ge auf Rückerstattung stellen. Kleine Erinnerung: In folgenden Ländern
bleibt die Eurovignette weiterhin obligatorisch: Schweden, Dänemark,
Die bleibenden Tage werden spontan von der Verwaltung zurück über- die Niederlande und das Großherzogtum Luxemburg. Sie können die
wiesen. Sie müssen sich um nichts kümmern. Dies ist in Flandern an- Eurovignette an den Verkaufspunkten entlang der Mautstraßen oder
ders. Dort müssen die Unternehmen, die eine Eurovignette vor dem online erwerben.
Quelle: Flash Info März 2016, Konföderation Baufach Verviers
Die Ausnahmeregelung bei Kündigungen im Baufach ist vom
Verfassungsgerichtshof verurteilt worden!
Um die Bedeutung dieses Entscheids zu verstehen, muss an die Entwicklung der Situation erinnert werden.
Bei den Verhandlungen bezüglich der Einführung des Einheitsstatuts
wurden Abweichungen bezüglich der neuen und harmonisierten Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter zu Gunsten mancher Sektoren, unter anderem das Baufach vorgesehen.
So bleiben die Kündigungsfristen im Bausektor, die unterhalb der
allgemein geltenden Fristen liegen, gültig bei Kündigungen bis zum
31.12.2017.
Im Prinzip sollte die Abweichung für die Arbeiter, die keine feste Arbeitsstelle haben und dort gewisse Tätigkeiten ausüben, unbegrenzt
sein (d.h. auch nach dem 31. Dezember 2017).
Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch in seinem Entscheid mit der Nr.
116/2015 vom 17. September 2015 die Abweichungsregelung für die
Arbeiter des Bauwesens, die auf zeitweiligen oder mobilen Baustellen
beschäftigt sind, annulliert.
Ab dem 1. Januar 2018 werden alle Bauarbeiter, egal ob sie auf einer Baustelle (zeitweilige oder mobile) oder in einer Werkstatt (feste
Arbeitsstelle) beschäftigt sind, der neuen allgemeinen Regelung bzgl.
Kündigungen unterliegen. Sie werden also in den Genuss von längeren
Kündigungsfristen kommen (wie die Angestellten) und können in bestimmten Fällen eine Kündigungsentschädigung erhalten.
In der Zwischenzeit bleibt die Ausnahmeregelung bei Kündigungsfristen bis zum 31. Dezember 2017 anwendbar.
Quelle: Flash Info September 2015, Konföderation Baufach Verviers
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MITTELSTÄNDLER 03-2016
MITTELSTÄNDLER 02-2016
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Unternehmensgründung
unternehmen
Atlas 2015 der Unternehmensgründungen
Anzahl Starter: Bestes
Ergebnis seit 2005
Im Jahre 2015 wurden 82.571 Unternehmen in Belgien gegründet. Das ist
das beste Ergebnis seit Beginn der Statistiken bezüglich der Unternehmensgründungen. Die Mittelstandsvereinigungen UCM und UNIZO sowie das
Studienbüro Graydon erstellen seit
2005 einen gemeinsamen Atlas der
Unternehmensgründungen. Die Tendenz bestätigt sich im ersten Quartal
2016 mit einer Steigerung um 6,4 %
im Vergleich zum Vorjahr.
Unterschiede je nach Region,
Provinz und Sektor
82.571 Belgier haben 2015 ihre eigene selbstständige Tätigkeit begonnen,
d.h. 1.464 Betriebsleiter oder 1,8 %
mehr als 2014. Diese Studie analysiert die Unternehmensgründungen je
nach Region, Sektor und Beruf. 2015
konnte die Steigerung jedoch nur
in Flandern festgestellt werden. Die
Anzahl der Starter bleibt unverändert in der Wallonie (21.840 – 0,1 %)
und nimmt geringfügig in Brüssel
(11.134 – 0,3 %) ab. Die Steigerung in
Flandern beträgt 4,1 %.
Ein positives Element bei den Unternehmensgründungen in der Wallonie ist die
Lebensdauer von 5 Jahren. Sie zeigt sogar
eine leicht steigende Tendenz von 65,4 %
auf 66,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Um
den Kurs zu halten, ist es äußerst wichtig die beruflichen Kompetenzen der
Betriebsleiter ständig zu entwickeln und
zu fördern. Jegliche Senkung der Zulassungsbedingungen zum Beruf bezüglich
Fachkompetenzen oder Betriebsführungskenntnissen hätte einen schlechten Einfluss
auf die Lebensdauer der Unternehmen.
Zudem sollten die Initiativen zur Förderung des Unternehmergeistes weiterhin
verstärkt werden. Denn – die Mentalitäten ändern sich: Unternehmer sein wird
„sexy“ und attraktiver. Die Anstrengungen
sollten nicht nachlassen, und besonders in
Brüssel, wo die Anzahl Starter im Vergleich
zur Bevölkerung am höchsten bleibt.
Das Studienbüro Graydon erklärt die
steigende Tendenz der Starter folgendermaßen: Einerseits wird der Unter-
nehmergeist durch den Wirtschaftsaufschwung positiv beeinflusst und
andererseits haben viele Personen nach
der Krise ein eigenes Unternehmen gestartet. Seit 2008 kann eine steigende
Anzahl der Unternehmen im Dienstleistungssektor, Studienbüros und Werbeagenturen festgestellt werden.
Die Region Brüssel-Hauptstadt verbucht die meisten Starter pro Einwohner (1 Starter auf 105 Einwohner), in
Flandern wird 1 Starter auf 140 Einwohner und in der Wallonie 1 Starter
auf 164 Einwohner gezählt. Die Provinz
Wallonisch-Brabant hat ein bemerkenswertes Resultat von 1 Starter auf 112
Einwohner und die Provinz Luxemburg
zählt 1 Starter auf 193 Einwohner.Mit
12.892 Unternehmensgründern ist das
1. Quartal 2016 mehr als zufriedenstellend. Im Vergleich zu den ersten drei
Monaten 2015 hat sich die Steigerung
in Flandern verdoppelt (+ 8,5 %), Brüssel (+ 4,5 %) und die Wallonie (+ 3,6 %).
Quelle: Pressemitteilung UCM 25/04/2016, Freie
Übersetzung: Karin Wiesemes
Neues in Sachen Entschädigung bei Verkehrsunfällen
Verkehrsunfälle, deren Verantwortung nicht bestimmt werden kann, werden bezüglich der Entschädigungsfrage besonders behandelt.
der Fahrer zum Beispiel die Örtlichkeiten verlassen hat. Müssen die
beiden anderen dann trotzdem „nur“ ein Drittel zahlen, sodass das
Unfallopfer auf ein Drittel der Entschädigung verzichten müsste?
Entscheid des Verfassungsgerichtshofes vom 11.05.2016
Der Verfassungsgerichtshof hat diese Frage mit NEIN beantwortet. In
einem Entscheid vom 11.05.2016 wurde entschieden, dass diese Gesetzesbestimmung dahingehend interpretiert werden muss, dass alle
Haftpflichtversicherungen der identifizierten Fahrzeuge zu gleichen
Teilen entschädigen müssen.
Artikel 19bis-11 §2 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung in
Bezug auf Kraftfahrzeuge sieht vor, dass die geschädigte Partei eines
Verkehrsunfalls zu gleichen Teilen von allen Haftpflichtversicherungen
der in dem Unfall beteiligten Fahrzeuge entschädigt werden muss,
wenn es unmöglich ist, die Verantwortung für den Unfall zu bestimmen.
Die Haftpflichtversicherungen der Fahrzeuge, die ohne Zweifel keine
Verantwortung für den Schaden tragen, müssen sich nicht an dieser
Entschädigung beteiligen. Wenn also drei Fahrzeuge in einen Unfall
verwickelt sind und es nicht möglich ist, die Unfallverantwortung zu
bestimmen, muss jede Haftpflichtversicherung der beteiligten Fahrzeuge ein Drittel des Schadens der anderen Parteien übernehmen. Sollte
ein Fahrer ohne Zweifel keine Schuld treffen, dann müssen die beiden
anderen jeweils die Hälfte der jeweiligen Schäden begleichen.
Nun stellte sich allerdings die Frage, wie die Schadensregulierung aussehen soll, wenn ein Fahrzeug nicht identifiziert werden konnte, weil
20
MITTELSTÄNDLER 03-2016
An dieser Stelle sei erwähnt, dass verschiedene Autoren in einem solchen Fall gar davon ausgehen, dass die eigene Haftpflichtversicherung dem
Versicherten eine Entschädigung zahlen muss für den übrig bleibenden
Teil des eigenen Schadens. Verschiedenen Polizeigerichten ging dies aber
zu weit und urteilten gegenteilig. Der Unfallbeteiligte, dessen Schuld also
nicht ausgeschlossen werden kann, würde dann von den zwei anderen Unfallbeteiligten, deren Verantwortung ebenfalls nicht ausgeschlossen werden
kann, jeweils ein Drittel der Entschädigung erhalten und das eigene Drittel
würde nicht durch die eigene Haftpflichtversicherung übernommen.
Die Rechtsprechung wird diesbezüglich allerdings letztendlich die
Richtung vorgeben müssen.
Quelle: www.zians-haas.be
MITTELSTÄNDLER 03-2016
21
Zeitarbeit
arbeit
Zeitarbeit: 2015 war ein Rekordjahr
„Arbeitgeber haben Angst vor
Festeinstellungen“
„Reservisten der Wirtschaft“ sind gefragter denn je. Kaum zieht die Konjunktur wieder an, werden Zeitarbeiter dringend gesucht. Sie bilden die
Reservisten der Wirtschaft. Dies gilt
umso mehr, wenn die Arbeitgeber in
Zeiten instabiler Konjunkturdaten vor
Festeinstellungen zurückschrecken.
„Die Zeit- oder Interimarbeiter sind
die Ersten, die in der Wirtschaftskrise
entlassen wurden - während ein Teil der
Stammbelegschaft in die Kurzarbeit geschickt werden – und sie sind seit 2013
wieder ganz vorne mit dabei, wenn es
um neue Arbeitsverträge geht“, erläutert
Herwig Muyldermans, Generaldirektor
des Dachverbandes der Zeitarbeitvermittler (Federgon), das Grundprinzip.
Flexibilität und Angst vor unbefristeten Arbeitsverträgen bei den
Arbeitgebern
Es geht um Flexibilität, damit ein Unternehmen auf ein verändertes Umfeld
schneller reagieren kann. Die Zeitarbeit
ist der Puffer für die Betriebe, um Beschäftigungsspitzen auszugleichen oder
um abzubauen, wenn es schlechter läuft.
Jetzt läuft es wieder, aber im Vergleich
zu den besseren Zeiten in der Vergangenheit greifen die Arbeitgeber heute
viel häufiger auf Zeitarbeiter zurück.
„Die Unternehmer, die unter der Krise stark gelitten haben, haben Angst,
schnell wieder neues Personal fest einzustellen“, erläutert Muyldermans. „Sie
nutzen heute mehr als früher die Möglichkeiten des flexiblen Arbeitseinsatzes.
Immer mehr Unternehmen sind auf ein
flexibles System angewiesen, sie trauen
sich nicht, massiv Personal mit unbefristeten Arbeitsverträgen einzustellen.“
Das sei kein typisch belgisches Phänomen, so Muyldermans weiter. „Auch
in Frankreich, den Niederlanden und
Deutschland hat der Zeitarbeitsektor in
den letzten zwei Jahren deutlich zugelegt.“ Die Abschaffung der Probezeit für
Arbeitnehmer in Belgien könne daher
nicht unbedingt als Hauptgrund geltend
gemacht werden, da in den Nachbarländern die diesbezügliche Regelung ja
unverändert geblieben sei, so der Ge22
MITTELSTÄNDLER 03-2016
neraldirektor. Das Bruttoinlandsprodukt
(BIP) wuchs in den letzten beiden Jahren nur mäßig, doch stieg die Aktivität
in der Zeitarbeitbranche um immerhin
20 Prozent (alleine um 11 Prozent im
vergangenen Jahr), wie Federgon Ende
April bekannt gab. In den ersten drei
Monaten dieses Jahres legte sie bereits
um weitere zwei Prozent zu. 2015 haben
insgesamt 584.332 Personen mindestens
einen Tag als „Interim“ gearbeitet - das
entspricht gut 100.000 Vollzeitkräften.
So viele wie nie zuvor. „2015 war ein
ausgezeichnetes Jahr, das beste in der
60-jährigen Geschichte der Zeitarbeitbranche in Belgien“, so Muyldermans.
Die Zunahme war in allen drei Regionen
des Landes und sowohl bei Arbeitern als
auch bei Angestellten gleichermaßen.
Studentenjob über Interimagentur immer mehr gefragt
Unter den 584.332 Zeitarbeitern waren
390.711 Studenten - auch das ist Rekord. Demnach suchten 37 Prozent der
Studenten ihren Ferienjob über eine
Zeitarbeitagentur. Nach Angaben des
Federgon-Generaldirektors
arbeiten
immer mehr Studenten auch außerhalb
der Sommerferien. Aber an Länder wie
Frankreich und die Niederlande, wo viel
mehr Jugendliche einen Studentenjob
haben, reicht Belgien noch nicht heran.
Die Zahl der Zeitarbeiter über
50 nimmt von Jahr zu Jahr zu.
Aber nicht nur junge Leute melden
sich bei Interim-Agenturen: Auch die
Anzahl der älteren Zeitarbeiter nimmt
von Jahr zu Jahr zu. Inzwischen ist jeder Zehnte über 50 Jahre alt.
Zeitarbeitsverträge nur noch
elektronisch
Abschaffung der 48-Stunden-Regel
Die Digitalisierung macht auch vor Arbeitsverträgen nicht Halt, und hier ist der
Branchenverband für Zeitarbeitvermittler
(Federgon) in eine Pionierrolle geschlüpft:
Ab kommenden Oktober ist Schluss mit
Interim-Verträgen auf Papier, sie wird es
dann nur noch in elektronischer Form
geben und sollen in den meisten Fällen
auch elektronisch unterschrieben werden. Jährlich werden in unserem Land
mehr als zehn Millionen Arbeitsverträge
für Zeitarbeit ausgestellt.Am 1. Oktober
werde die sogenannte 48-Stunden-Regelung für die Unterzeichnung eines Zeitarbeitsvertrages abgeschafft, erläutert Ann
Cattelain, Leiterin des juristischen Dienstes von Federgon. Das bedeutet: Zeitarbeitsbüros werden zur Aufsetzung eines
Vertrags nicht mehr über eine Frist von
bis zu zwei Werktagen nach dem Beginn
der Beschäftigung verfügen. Mit dieser
Ausnahme zur bestehenden Regelung,
dass ein Arbeitsvertrag spätestens bei Arbeitsantritt unterschrieben werden muss,
war man dieser Branche entgegengekommen, da ein Zeitarbeiter oft telefonisch zu
einem dringenden Auftrag entsandt wird,
ohne dass er noch genug Zeit hat, vorher
im Interimbüro den Arbeitsvertrag zu unterzeichnen.
Ohne die 48-Stunden-Frist wird es praktisch unmöglich sein, einen Arbeitsvertrag (in Papierform) per Post zuzustellen.
Aus diesem Grund macht sich Federgon
stark für die Digitalisierung der Verträge
- „ein Projekt, das Ende Februar bereits
die einhellige Unterstützung der Sozialpartner erhalten hat“, so Cattelain. Konkret: Für alle Zeitarbeitagenturen gibt es
eine einzige Online-Plattform, über die
die Verträge dem Arbeitnehmer - in der
Regel per Mail – zugestellt werden. Dieser unterschreibt elektronisch (mit dem
elektronischen Personalausweis oder
einem persönlichen Code) und schickt
das Dokument auf dem gleichen Weg
zurück. Wer nicht per E-Mail erreichbar
ist, erhält auf dem Handy eine Kurznachricht, woraufhin er eine Möglichkeit
aufsuchen muss (Cybercafé, Bibliothek,
Freund oder ein Zeitarbeitbüro), um seine elektronische Unterschrift zu setzen.
Eine weitere Priorität von Federgon
besteht darin, künftig die Nationalregisternummer von Zeitarbeitern
zu erfragen. Diese ist aber durch das
Datenschutzgesetz nicht frei verfügbar
und kann daher auch nicht von Arbeitgebern eingefordert werden. Der
Branchenverband fordert, dass dieser
Schutz aufgehoben wird. Schließlich
drängt Federgon darauf, dass Zeitarbeit
auch im öffentlichen Dienst ermöglicht
wird. Ein Verbot gebe es zurzeit nur in
Belgien und in Griechenland, heißt es.
Einladung zur 2. außerordentlichen Generalversammlung der
Mittelstandsvereinigung St. Vith, Amel, Burg-Reuland VoG
Diese findet statt am Donnerstag, den 9. Juni um 10.00 Uhr im Dienstleistungszentrum, Vennbahnstraße 4, 4780 St.Vith, Saal Beethoven.Tagesordnung:
1.) Satzungsänderungen der MSV St.Vith, Amel, Burg-Reuland: Namensänderung
Die MSV St.Vith, Amel, Burg-Reuland fusionieren mit der MSV Eupen und bilden die Mittelstandsvereinigung der
Deutschsprachigen Gemeinschaft (MSV DG). Die Mittelstandsvereinigung Büllingen/Bütgenbach bleibt weiterhin
als eigenständige VoG bestehen.
2.) Verschiedenes
Wichtige Mitteilung!
Die Mittelstandsvereinigung Eupen DG Nord und die Mittelstandsvereinigung St.Vith, Amel, Burg-Reuland fusionieren und bilden somit die Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (MSV DG). Für die Mitglieder der ehemaligen MSV Eupen DG Nord ändert sich nichts, auch wenn die Mittelstandsvereinigung Eupen am 31.
Mai 2016 aufgelöst wird. Herr David Chantraine wird weiterhin als Vorstandsmitglied aktiv sein. Das Sekretariat der
MSV der DG befindet sich nach wie vor in St.Vith,Vennbahnstraße 4 in 4780 ST.VITH,Tel. 080/41 00 71. Sie erhalten
weiterhin unsere zweimonatliche Zeitung „Mittelständler“ und können von unserem gesamten Dienstleistungsangebot profitieren. Neben der Mittelstandsvereinigung der DG (St.Vith – Eupen) besteht weiterhin die eigenständige
Mittelstandsvereinigung Büllingen/Bütgenbach. Beide Vereinigungen werden sich, in enger Zusammenarbeit, für die
Belange der Mittelständler der DG einsetzen.
Quelle: Grenz-Echo
MITTELSTÄNDLER 03-2016
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