DIE WAllOnIE AM STEUER

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DIE WAllOnIE AM STEUER
Kontakt Öffentlicher Dienst der Wallonie
Operative Generaldirektion Steuerwesen
In Jambes : Avenue Gouverneur Bovesse, 29
Rue Van Opré, 95 – 5100 Jambes
Die DGO 7, wer ist das, was ist das?
Die DGO 7 ist die Operative Generaldirektion
Steuerwesen. Sie gehört seit dem 1. Juli 2009
zum Öffentlichen Dienst der Wallonie (ÖDW).
Die ihr anvertraute Funktion ist das Einholen
der verschiedenen Steuern und Abgaben in
der Wallonie. Sie ist zum Beispiel zuständig
für die Verwaltung der Fernsehgebühren,
der Steuer auf Spiele und Wetten und auf
Spielautomaten und ab dem 1. Januar 2014
für die Fahrzeugbesteuerung (Verkehrssteuer,
Zulassungssteuer und Eurovignette).
Bei der DGO 7 stehen 300 Mitarbeiter zu
Ihrer Verfügung und versprechen Ihnen
ein Steuererhebungssystem, das die Werte
des Dienstes an den Bürger, Integrität und
Gerechtigkeit respektiert.
Verantwortlicher Herausgeber : Patrick Meurice, Generaldirektor der Operativen Generaldirektion Steuerwesen – Avenue 29, 5100 Namur.
Unsere Schalter sind an allen Arbeitstagen von 08 Uhr bis 12 Uhr 30
und von 13 Uhr 30 bis 16 Uhr geöffnet.
In Eupen : Hütte, 79 - 4700 Eupen
Unsere Schalter sind montags (von 09 Uhr bis 16 Uhr), sowie
mittwochs und freitags (von 09 Uhr bis 12 Uhr) geöffnet.
Call center :
081 330 001 (DGO 7)
Fax :
081 330 201 (DGO 7)
E-Mail :
[email protected]
Website : www.wallonie.be – Rubrik Steuerwesen
Wir bieten ebenfalls in den folgenden « Espaces Wallonie »
Bereitschaftsdienste an, nur nach Terminvereinbarung :
- Arlon : mittwochs
- Charleroi : donnerstags und freitags
- La Louvière : dinstags und mittwochs
- Tournai : mittwochs
- Lüttich : mittwochs und freitags
- Mons : donnerstags und freitags
- Nivelles : freitags
- Verviers : dinstags und donnerstags
Die Verkehrs- und die
Zulassungssteuer Die Wallonie am Steuer
WEITERE AUSKÜNFTE
www.wallonie.be
Öffentlicher Dienst der Wallonie
Diese Steuern wurden zuvor auf föderaler
Ebene durch den Föderalen Öffentlichen
Dienst Finanzen (FÖD Finanzen) verwaltet
und werden von nun an durch die
Operative Generaldirektion Steuerwesen
(DGO 7) des Öffentlichen Dienstes der
Wallonie (ÖDW) festgelegt und eingezogen.
Die Zulassungssteuer, was ist
das?
Und die Verkehrssteuer ?
Die Verkehrssteuer ist eine jährliche Steuer,
die auf der Leistung Ihres Motors, dem
Hubraum oder dem höchstzulässigen
Gesamtgewicht (hzG) des Fahrzeugs basiert.
1. Die Tarife :
Der Betrag der Verkehrs- und der
Zulassungssteuer ändert sich nicht, außer
der jährlichen Indexierung bestimmter
Beträge. Sie können die Gebührentabellen auf
unserer Website www.wallonie.be - Rubrik Steuerwesen
konsultieren.
2. Die Erhebung der Steuer :
Die Regeln bleiben unverändert. Sie erhalten noch immer
eine Zahlungsaufforderung für die Steuern zur selben
Zeit und mit denselben Zahlungsfristen, aber mit einer
anderen Kontonummer.
3. Die Möglichkeiten für einen Zahlungsplan :
Sie können noch immer einen Antrag stellen, um die
Zahlung Ihrer Steuern zu stückeln. Kontaktieren Sie uns
dafür. Falls Sie zum 1. Januar 2014 einen Zahlungsplan
mit dem FÖD Finanzen vereinbart haben, bitten wir
Sie, Kontakt mit unseren Dienststellen aufzunehmen,
damit diese Ihnen die Kontonummer, auf der Sie Ihre
Monatsraten weiterhin einzahlen können, mitteilen.
4. Die Befreiungskategorien oder die
Steuerermäßigungen :
Falls Sie 2013 von einer Steuerbefreiung- oder
ermäßigung profitieren, profitieren Sie 2014 noch immer
davon, soweit die Bedingungen für die Gewährung 2014
fortgesetzt werden.
5. Die Modalitäten für die Einreichung einer
Beschwerde :
Das Verfahren gibt es noch immer und wird auf der
Rückseite der Zahlungsaufforderung beschrieben.
Was ändert sich nach dem 1.
Januar 2014?
1. Ihr Ansprechpartner :
Es handelt sich in Zukunft um die Operative
Generaldirektion Steuerwesen (DGO 7) des
ÖDW, deren Geschäftsstellen sich in Jambes
und Eupen befinden. Die Kontaktdaten der
Dienststellen finden Sie am Ende der Broschüre.
2. Die Kontrollbrigaden :
Der Zoll ist nicht mehr für die Kontrollen in Bezug auf
die Verkehrs- und Zulassungssteuer zuständig, sondern
die DGO 7. Sie verfügt über eigene Kontrollfahrzeuge
mit Scannern für die Schilder und über eigene
Kontrolleure in Uniform. Die Kontrollfahrzeuge
können durch das Logo « TAXES » und
durch die unverwechselbaren
amarathroten Streifen auf
weißem Hintergrund
TAXES
identifiziert werden.
3. Schluss mit den Finanzämtern :
Ab dem 1. Januar 2014 sind sie nicht mehr für die
Beantwortung von Fragen in Bezug auf die Verkehrs- und
Zulassungssteuer zuständig. Nur die DGO 7 ist zuständig.
Allerdings wird ein Online-System angeboten.
Brigade de
Contrôle
Die Zulassungssteuer ist eine
Besteuerung, die nur einmal fällig ist, bei
der Inbetriebnahme des Fahrzeugs auf
öffentlichen Straßen in Belgien.
Die Steuer gilt für alle neuen und gebrauchten
Fahrzeugtypen.
Die Leistung des Motors, die entweder in Pferdestärken (PS)
oder in Kilowatt (kW) ausgedrückt wird, legt den Betrag der
Steuer fest.
Sie umfasst einen «Öko-Malus», der seit 2008 in der
wallonischen Region je nach CO2-Ausstoß des neu in
Betrieb genommenen Fahrzeugs eingezogen wird, wenn
dieser über 145 g/km liegt.
Was ändert sich nach dem 1.
Januar 2014 nicht?
4. Die Kontonummer :
Sie ändert sich ab dem 1. Januar 2014 und wird auf
der Zahlungsaufforderung oder dem Steuerbescheid
angegeben. Vergessen Sie nicht, die Kontaktdaten Ihres
PC-Bankings abzuändern.
5. Die Erklärung für nicht automatisierte Fahrzeuge* :
Falls Sie Eigentümer eines Fahrzeugs sind, das eine
Voranmeldung erforderlich macht (sogenannte nicht
automatisierte Fahrzeuge*), sind Sie verpflichtet, dieses
mittels einer der nachstehenden Wege anzumelden:
a. Begeben Sie sich auf unsere Website www.wallonie.
be – Rubrik Formulare, in der Sie ein Anmeldeformular
Online ausfüllen können ;
b. Begeben Sie sich in unsere Geschäftsstellen in
Jambes oder Eupen beziehungsweise in eine unserer
Bereitschaftsdienste in den Espaces Wallonie. ;
c. Auf dem Postweg.
(*) nicht automatisierte Fahrzeuge: Autobusse, Reisebusse, LKWs,
Zugmaschinen, Anhänger und Sattelanhänger mit einem hzG
von > 3.500 kg, nicht bei der Direktion für Fahrzeugzulassungen
eingetragene Anhänger (hzG ≤ 750 kg) und alle Fahrzeuge mit
spezifischen belgischen (Händlerschild, Probefahrschild, …) oder
ausländischen Zulassungen.
25°
1
Am 1. Januar 2014 übernimmt
die Wallonie den Steuerdienst in
Bezug auf die Zulassungs- und die
Verkehrssteuer.
TAXES =
Brigade de